1893 / 41 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Feb 1893 18:00:01 GMT) scan diff

S E E R

zurückläßt. Mit Recht werden dann die Leistungen der Landwehr, die mit dea Impulsen des Hasses gegen den Unterdrüer, des er- wahten Nationalgefühls focht und du schnittlich die auf fic geseßten irtungen übertraf, anerfannt, diesem Urtheil aber auch hinzu- efügt, daß die spätere Uebertreibung, wonach die Befreiung des Biederiandes allein der Landwehr zugeschrieben wurde, während das gesammte Heer und Volk, Linie und Landwehr gemeinschaftlich als die Befreier angesehen werden müssen, nit. gebilligt werden kann. Die Landwehr Daite zuerst an den Schwächen aller mangelhaft aus- gebildeten, ohne feste Stämme neu errihteten Truppentheile, wie löglihe Panik im Unglück, mangelnde Disciplin bei großen An- S aigen ahlreihe Marodeurs, hohen Krankenstand u. \. w. zu leiden, aber fie zeigte im Gefecht gleich zu Anfang guten Willen und erzielte in manchen Fällen wie bei Großbeeren und Hagelsberg große Erfolge und gab sogar auch Beweise glänzendster Tapferkeit. Spâäter waren die Landwehrtruppen so zusammengeshmolzen, daß bei Leipzig nur 36 000, bei Laon 4000, in der Schlacht von Paris etwa 5000 Mann Tämpften, ihre Mitwirkung an diesen Erfolgen war also eine sehr geringe. Außerdem hebt der Verfasser hervor, daß die Armeen Napoleons 1813 und 1814 lange nicht den friegerishen Werth der Truppen von 1806 batten, die Ansprüche an die preußishe Landwehr also auch deshalb nit so große waren. Um zu beweisen, eine wie große Bedeutung der festeren VDrganifation* beigemessen werden muß, führt der Verfasser weiterhin an, daß die Landwehr der neuen Westprovinzen wie jede junge Truppe sich bei Ligny den Anforderungen einer verlorenen Schlacht durchaus niht gewachsen zeigte, während die alten bereits erprobten Landwehr-Regimenter si bei Ligny und bei Belle- Alliance anz vorzüglih \s{lugen. Sein Urtheil über die Landwehr der Be- Fretungsfricge faßt der General-Lieutenant von Boguslawski am Schluß des ersten Abschnitts in folgende Worte zusammen: „Die Landwehrmänner von 1813, 1814, 1815 besaßen zu Ende der Feldzüge Kriegserfahrung, Disciplin und den wahrhaften Kriegerstolz auf ihre Leistungen und ihre Thaten. Die Landwehr kehrte also mit Nuhm bedeckt aus den Freiheitskriegen in die Heimath zurück und war damit cin Lieblingskind des preußiscen Volks geworden.“ i Im zweiten Abschnitt „Die Landwehr na Beendigung der Befreiungskriege bis zur Neorganisation von 1860“ wird das bekannte Wehrgeseß vom 3. September 1814 mit seinen Wirkungen auf die Landwehr auscinandergeseßt und dabei nachgewiesen, daß die fäls{lich dem Entwurf des 1813 bereits seinen Wunden er- legenen Generals Scharnhorst zugeschriebene Organisation der Land- wehr fih von der Landwehr der Befreiungskriege dadurch wesentlich unterschied, daß sie aus gedienten Mannschaften bestand, während jene aus ungedienten gebildet wurde, daß sie aber bei diesem unzweifelhaften Vorzug den Nachtheil des durchschnittlich höheren Lebensalters besaß und mit ibr den Mangel eines festen Rahmens an erfahrenen Offizieren und Unteroffizieren theilte. Die Organisation blieb also troß der Aus- bildung der Landwehrleute immer noch eine lockere, und dies ist in den Augen des Verfassers der Hauptübelstand des damaligen und des noch jeßt bestehenden Landwehrsystems. So war cs ein großer Uebelstand, daß fast die Hälfte der gesammten Feldarmee aus Landwehr ersten Aufgebots bestand, ein Uebelstand, der \sich noch mehr vers{limmerte, als man wegen Mangels an Cadres für alle Wehrpflichtigen auf den Gedanken der drei Monate dienenden Landwehrrekruten, eine der jeßigen Ersaßreserve ähnliche Einrichtung verfiel, die nh bei den Mobilmachungen von 1830 und 1831 ganz und garnicht bewährte. Da es sich hierbei nun zeigte, daß es dem stehenden Heere an ausge- bildeten Reservisten und Wehrmännern für die Linie fehlte, fo suchte man in der 1833 eingeführten zweijährigen Dienstzeit, die bis 1852 bestand, das Gegenmittel, jedoch ohne die durchaus nothwendige Er- höhung und Vermehrung der Liniencadres, die aus ökonomo- mischen Rücksichten unterblieb. Man hatte sich in der Täuschung befestigt, daß Preußens Wehrmacht, vermöge der Landwehreinrichtung, eine seiner Großmachtstellung entsprechende fei, während die Landwehr 1. Aufgebots infolge threr fehlérhaften Organisation die ihr angewiesene Stellung bei einem ernsten Kriege, wie die Jahre 1848 und 1849 deutlich zeigten, nicht ausfüllen konnte. Einige anerfkennenswerthe Maßregeln, die im Jahre 1852 zweifellos Verbesserungen herbciführten, kennten das Grundübel, die mangelhaft organifsirte B abvebe L. Aufgebots sofort ins Feld schicken zu müssen, und das Fehlen der Cadres zur Ausbildung der vorhandenen Wehr-

truppe und eines strategishen Rückhalts anzuweisen. Ohne daß auf ihre Mitwirkung zur Verstärkung des mobilen Heeres ganz verzichtet wurde, war doch damit das Mißverhältniß beseitigt, daß die jungen Leute zu Hause blieben und die älteren für sie ins Feld rücken mußten. Der Ver- fasser bespricht dann die Thätigkeit derLandwehr während des österreichischen und des französischen Krieges, die 1866 wegen des {nellen Verlaufs des Krieges eine äußerst geringe war, aber doch nicht ganz vermieden werden fonnte. Er fnüpft daran die Bemerkung, daß man im Kriege die Verwendung der Truppen niemals ganz in der Hand hat, ein Necht auf eine bestimmte Verwendung darum auch keinem Jahrgang zugebilligt werden darf. Achnlich wie 1866 war die Thätigkeit der Landwehr auch im Anfang des Feldzugs von 1870/71, wo in den Schlachten vom 4. August bis zum Erscheinen der Deutschen vor Paris nicht ein einziges anber: Gätailton betheiligt war. Daß ihre Theilnahme an den fkriegerishen Ereignissen aber auch im weiteren Verlauf des Feldzugs feine sehr be- deutende war, beweist der Verfasser durch Angabe ihrer Verluste im Verhältniß zu dem Verlust des ganzen deutshen Heeres. Von dem Gesammtverlust an Todten, Verwundeten und Vermißten von 127 867 Mann entfielen auf die Landwehren 4338 Mann, darunter 1038 Vermißte. Aus den Ereignissen dieses Krieges geht jedoch für den Verfasser hervor, daß die Landwehr sih als ein un- entbehrliches, feine Aufgabe vollkommen ausfüllendes Glied des Heeres erwiesen hat, da sie bei Löfung einzelner Kampfaufgaben, wie Belagerung von Festungen, Besezung eroberter Landestheile und Sicherung der Etappenlinien sehr nützliche Dienste leistete und deshalb nah Beendigung des Krieges mit berechtigtem Selbstbewußtsein auf ihre Thätigkeit zurückblicken fonnte. Die Ansicht da- gegen, daß die Landwehr an fast aller Schlachten des Krieges thren Antheil beanspruhen könnte, weil in die Linien- truppentheile eine Anzahl Landwehrleute eingestellt gewesen seien, be- zeihnet der General von Boguslawski als ungerech{tfertigt, da der in den Linientruppentheil eingereihte Mann, vermöge der Einflüsse der Cadretruppe, eben ein Soldat des Truppentheils wie jeder andere Mann sei und man von Landwehr nur da sprechen könne, wo die Truppe nah dem Landwehrprincip zusammengesetzt sei. Die Shwächen der Organisation der Landwehrtruppen haben ih aud 1870/71 an manchen Stellen gezeigt, troßdem man ihnen längere Zeit gewährt hatte, fih auf fkriegerishe Thätigkeit vorzubereiten. Der Verfasser stellt deshalb als ersten. Glaubenssay hin, daß in der Organisation der Truppe der wichtigste äußere Faktor und die beste Bürgschaft für ihr Verhalten zu suchen ist. Er stellt die gute Organisation fogar über die Vortheile, die eine größere Jugend verleiht, da die Nachtheile cines zu hohen Lebensalters dadurch bis zu einem gewissen Grade wirksam aus- geglichen werden. Die Organisation der Truppe müsse deshalb so beschaffen sein, daß sie eine Durchschnittstüchtigkeit verbürgt. Dies fei bei einer Truppe, die im Frieden ein festes Cadre hat, der Fall. Seine Ansicht über den Werth der Landwehr von 1870/71 \priht der Ver- fasser in folgenden Worten aus: „Von einem geringeren moralischen Werth des einzelnen Mannes der Landwehr im Verglei zur Linie kann feine Nede sein, und davon hat man auch in Bezug auf 1870 niht sprehen können und auch wohl nirgends die Absicht gehabt zu sprehen, um so weniger, als die Landwehr-Bataillone von 1870 aus Mannschaften bestanden, die alle größtentheils Feldzüge mitgemacht Ps und Kriegserfahrung und Triegerishes Selbstbewußtsein desaßen. i;

Im legten | Abschnitt „Die Stellung der Landwehr in der neuesten Zeit“ werden die durch das Heranwachsen der Heere in den Nachbarstaaten gebotenen Veränderungen in der Organisation der deutschen Landwehr, die zum theil in Reserve-Divisionen ähnlich wie vor der Reorganisation von 1860 wieder zum sofortigen Aus- rücken ins Feld bereitgestellt werden und deshalb eine festere Gliederung erhalten muß, kurz erörtert. Den geplanten vierten Bataillonen, welche dieser festeren Gliederung als Grundlage dienen sollen, und die außerdem bestimmt sind, die von den Linien-Bataillonen nicht mehr ohne Störung der eigenen Dienstthätigkeit zu bewältigende Aufgabe der Ausbildung der Reserve- und Landwehr - Offiziere zu übernehmen, wird die größte Bedeutung beigelegt: cin- mal, weil ohne diese Cadres den aus Landwehr - Mann- schaften I. Aufgebots zusammengeseßten Reserve - Divisionen, die vielleicht zwei bis drei Tage nah vollenteter Mobilmachung mit der Eisenbahn an die Grenze geworfen und vor den Feind geführt werden müssen, unmöglih die dazu erforderliche Festigkeit gegeben

keit geschaffen werden, die älteren Jahrgänge des I. Aufgebots und das I1. Aufgebot in zweiter Linie zu verwenden und nur im äußersten Nothfall, wenn die Feld- und Reservetruppen das Eindringen des Feindes in das eigene Land niht mehr zu hindern vermöhten, sie zum Gebrauch im freien Felde heranzuziehen. Die durch die beabsich: tigten Veränderungen zu erreichenden Vortheile kennzeihnet der Ner» fasser mit folgenden Worten: „Die bessere Organisation der Reserve- truppen ; die Verjüngung der Feld- und Reservetruppen durch eine verstärkte Aushebung; die nur theilweise Verwendung der Landwehr I. Aufgebots zum Feldgebrauh; die Verwendung des Restes des T und des ganzen IT. Aufgebots in. zweiter Linie; Zeitgewinn für die Festigung der Truppenverbände. i

Handel und Gewerbe.

Magdeburg, 15. Februar. (W. T. B,) Zuckerberigt, Kornzucker excl., von 9209/6 15,10, Kornzucker excl, 880% Nendement 14,40, Nachproducte excl., 75 9% Rendement 12,00. Ruhig. Brod» raffinade I. 27,75. Brodraffinade 11. 27,50. Gem. Raffinade mit Faß 28,00. Gem. Melis I. mit Faß 26,25. Rubig. Nohzuter L, Product Tranfito f. a. B. Hamburg pr. E 14,22¿ Od., 14,271 Br. pr. März 14,224 Gd,, 14,274 Br., pr. April 14,30 Gd., 14,35 Br" pr. Mai 14,40 bez., 14427 Br. Stetig. |

Leipzig, 15. Februar. (W. T. B.) Kammzug-Termin, handel. La Plata. Grundmuster B. per Februar 3,60 4 per März 3,60 M per April 3,625 4, per Mai 3,65 #4, ver Juni 3,673 A, per Juli 3,70 46, per August 3,721 4, per Seytember 3,725 #, per Oktober 3,75 4, per November 3,771 4, per Dezember 3,775 A, per Januar —. Umsay 55 000 kg.

Mannheim, 15. Februar. (W. T. B.) Productenmarkt, Weizen pr. März 16,80, pr. Mai 16,75, pr. Juli 16,90. Noggen pr. März 14,45, pr. Mai 14,50, pr. Juli 14,75. Hafer pr. März 1465, pr. Mai, 14,65, pr. Juli 14,80. Mais pr. März 11,40, pr. Mai 11/29, pr, U 11/20,

London, 15. Februar. (W. T. B.) Wollauction. Preise fest, unverändert, Scoured eher fester.

An der Küste 4 Weizenladungen angeboten.

96% JavazucLer loco 164 fes, NRüben-Rohzucker loco 147 ruhig. Chile-Kupfer 454, pr. 3 Monat 46.

In "der heutigen Versammlung der hervorragendsten Garanten der Baring-Masse wurde: der Vorschlag der Bank von England wegen der Verlängerung der Garantie günstig aufgenommen : von den anwesenden Vertretern der Actiengesellschaften wurde indeß der Wunsch ausgesprochen, sie möchten vor der Annahme des Vorschlags zunächst ihre Verwaltungsräthe um Rath fragen. :

St. Petersburg, 15. Februar. (W. T. B.) Producten- markt. ZLalg loco 57,00, per August —. Weizen loco 115. Noggen loco 8,50. Hafer loco 4,90. Hanf loco 43,00. Leinsaat loco 15,25.

Anisterdam, 15. Februar. (W. T. B.) Java-Kaffee good ordinary 55. Bancazinn 554.

Pera, 15. Februar. (W. T. B.) Die Verträge über den Bau der neuen Eisenbahnlinien in Kleinasien sind beute vom Minister der öffentlichen Arbeiten und vom Banquier Kaulla unterzeichnet worden. Gleichzeitig wurde die Caution von 30 000 Pfund hinterlegt.

New - York, 15. Februar. (W. T. B.) Die Börse er- öffnete mit rückgängigen -Cursen, erholte sich im weiteren Verlauf und {loß fesi. Der Umsay der Actien betrug 295 000 Stü. Der S E bG Eda R wird auf 560 000 Unzen geschäßt. Silber-

| verfäufe fanden nit ftatt. Die Silberankäufe für den Staatê-

haß betrugen 271 000 Unzen zu 84,15 à 84,40. : Mit dem Dampfer „Elbe“ sind 14 Millionen Dollars Gold

| nah Europa verschifft; man nimmt an, daß am Sonnabend mit

dem Dampfer „La Bourgogne“ vier oder fünf Millionen Dollars Gold nach Europa abgehen werden.

Weizen verlief in schr erregter und nervöser Stimmung, da die Haussepartei zu sehr belangreihen Nealisirungen schritt. Schluß [chwach. Mais eröffnete niedriger und {wächte sih im Verlaufe noch weiter ab, da die Haussepartei in Uebereinstimmung mit Weizen große Neigung zu Nealisirungen zeigte. Schluß s{chwach. i;

Der hiesige „Sun“ veröffentlicht ezne Depesche aus Washin gton, nah welcher der zukünftige Schaßsecretär Carlisle die Emission

D E C É G D T A E E E E E E PINE

pflichtigen, nicht beseitigen.

Im dritten Abschnitt „Die Landwehr der Reorganisation von 1860 in den Kriegen von 1866 und 1870/71" werden zunächst die Vorzüge der von König Wilhelm I. vorgenommenen Reorganisation hervorgehoben, die es ermöglichte, durch Berdoppelung der Cadres den größten Theil der wehrfähigen M militärisch auszubilden, das wehrpflihtige Alter vom 40. auf das 32. Lebensjahr herabzuseßen und der Landwehr, die bis dahin in erster Linie zur Feldarmee gehört hatte, mehr die Rolle einer Besatzungs-

« Ünterjuhungs-Sachen.

« Ausgebote, Zustellungen u. dergl.

. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Verficherung. i; B Verpachtungen, Verdingungen 2c. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

änner Preußens

gängig ist.

Deffentlicher Anzeiger,

werden kann; dann aber auch, weil ohne die durch die vierten Bataillone beabsichtigte Entlastung der übrigen Bataillone in ihren dienstlichen Verrichtungen die Einführung der zweijährigen Dienstzeit nicht an- Da die Verwendung eines Theils der Landwehr L. Auf- gebots bei einem fünftigen Kriege zur unumgänglihen Nothwendigkeit wird, foll dur verstärkte Rekruteneinstellung wenigstens dahin gewirkt werden, daß niht Hunderttausende brau{barer jüngerer Leute zu Hause bleiben, während dieälteren baldigst insFeld rücken müjsen ; soll die Möglich-

von dreiprocentigen Obligationen begünstige. ertlärt, er werde verhindern, daß eine Prämie auf Gold eintrete.

Chicago, 15. Februar. | unregelmäßigen Geschäftsgange unterworfen ; {ließlich gewann, der allgemeinen Stimmung Rechnung tragend, auf belangreihe_ Verk

Carlisle habe

Weizen war einen

(W. T. B.)

7E Uu

L

für hiesige und auswärtige Rechnung die Baissepartei die Oberhand. Schluß |chwach. Mais war den ganzen Tag niedriger, da die An- fünfte größer als erwartet.

Schluß s{chwach.

E R A E E L I A i IIET I N E T A E De Ei E

6. Kommandit-Gesells@zaften auf Aktier u. Aktien-Gesellsck. 7. Grwerbs- 1nd Wirthschafts-Genossenschaften. . Niederlaffung 2c. von Rechtsanwälten. . Bank-Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

————,

l) Untersuchungs-Sachen.

[68986] Steckbriefs-Erledigung.

Der gegen den Arbeiter Wilhelm Meißner am 17. Januar 1893 wegen Unterschlagung in den Acten J. 111. B. 32. 93 erlassene Steckbrief wird zurück- genommen.

Verlin, den 11. Februar 1893.

Königliche Staatsanwaltschaft. 1.

[68985] Bekanntmachung.

In der Strafsache gegen den Böttchermeister Louis Salzwedel L? 40/92 wegen Urkundenfälshung soll die verehelichte Kaufmann Elise Pichler, geborene Oppermann, zuleßt in Wiesbaden aufhältlih, als peugin vernommen werden, deren Aufenthalt un- etannt ift. Es wird ersucht, Mittheilungen über An tos derselben zu obigen Acten gelangen zu lassen.

Potédam, den 9. Februar 1893.

Der Erste Staatsanwalt.

[68984]

In der Strafsache gegen den Peter Nicolai Brandt aus Husum, unbekannten Aufenthalts, wegen Verlegung der Wehrpflicht wird, da der Angeschul- digte Brandt des Vergehens gegen § 140 Absatz 1 Nr. 1 des Strafgeseßbuchs beshuldigt ift, auf Grund der 8 480, 325 326 der Strafprozeßz- ordnumg zur Deckung der den Angeschuldigten mögs- Ticherweise treffenden Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens, der Arrest auf Höhe von 120 M in das für den Angeschuldigten auf das Grundbuchblatt des Gruæedbuchs von Drelsdorf Bd. IX. Blatt 479 Abth. \IL Nr. 1 eingetragene Kapital von 120 M mütterliches Erbtheil Besißer der Stelle Peter Sörensen ‘ia Drelédorf angeordnet. Durch Hinter- legung von 120 bg Een: Einhundert- ¿wanzig Mark) wird die Vollziehung - dieses Arrestes gehemmt und. der PagchbulBiete zu * dem Antrage auf Aufhebung des. vollzogenen Arrestes berechtigt.

ensburg, den 4. Februar 1893. Königliches Landgericht, Strafkammer I. Mannhardt. v. Hartwig. Doering.

2) Ausgebote, Zustellungen und dergl.

[69070] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreife Nieder-Barnim Band 91 Nr. 3711 auf den Namen des Maurermeisters Gustav Steinberg zu Berlin eingetragene, bierfelbst in der Emdenerstraße Nr. 26 a. belegene Grundstück am 15. April 1893, Vor- mittags L6 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- riht an Gerichts\telle Neue Friedrichstraße 13, of, Flügel C., part., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 0,57 46 Reinertrag und einer Fläche von 2 a 93 qm zur Grundsteuer und vom Etatsjahr 1594/95 ab mit 4920 Nußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle,

beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige | i | wirthschaft zu Watenstedt angeleht, in welchem die

Abschätzungen und andere das Grundstück be- treffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbe- dingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realbere(- tigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Anfprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- permerts nit bervorging, insbesondere derartige eng von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu inachen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nit berücksihtigt werden und bei Verthei- lung des Kaufgeldes gegen die berücksihtigten An- prüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche igenthum des (Srundstüds beanfp n, werden aufgefordert, vor Schluß des Verstcigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widri- enfallé nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in ezug auf den An an die Stelle des d- stüds tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 15, April 1893, Mittags

12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 6. Februar 1893. j Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 86.

[69071]

In Sachen des Kothsassen Heinrich Ebeling zu Watenstedt, Klägers, wider die Ehefrau des Arbeits- manns Carl Iürges, Marie, geb. Everding, zu Watenstedt, Beklagte, wegen Hypothekkapitalzinsen wird, nahdem auf Antrag des Klägers die Beschlag- nahme des der Beklagten gehörigen E No. ass. 11 zu Watenjstedt nebs Zubehör zum Zwede der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 9. Februar 1893 verfügt, au die Eintragung fieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage er- folgt is, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 26. Mai 1893, Nachmittags: # Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte in der Karsten’schen Gast- Po etglanviger die Hypothekenbriefe zu überreichen vaben.

Schönuiugen, den 13. Februar 1893.

Herzogliches Amtsgericht. HNeinbedck.

[69072]

In Sachen, betr. die Zwangsvollstreckung in das Wohnhaus Nr. 157 d. n. Ch. hieselbst bisher dem Restaurateur A. Fruth hieselbst gehörig hat das Großherzoglihe Amtsgericht zur Abnahme der Rechnung des Sequesters Termin auf Dienêtag, deu 14. März 1893, Mittags 12 Uhr, be- stimmt. Die Rechnung des Sequesters ist zur Ein- sicht der Betheiligten auf der Gerichtsschreiberei ausgelegt.

Ludwigslust, den 11. Februar 1893.

Der Gerichtsschreiber.

[09273] Ausfertigung, In dem Verfahren, betreffend die Vertheilung des durch Zwangévollstreckung gegen den Postsecretär a. D,

Friedrih Weyl- in Berlin aus dessen Pension bei- getriebenen und hinterlegten Betrages von 390,41 M, ist zur Erklärung über den vom Gerichte angefertigten Theilungsplan sowie zur Ausführung der Vertheilung Termin auf den 10, April 1893, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hier- selbst, Zimmer 91, bestimmt worden. Der Theilungé- plan liegt vom 1. April cr. ab auf der Gerichté- reiberei 1V., Zimmer 92, zur Einsicht der Ve- theiligten aus Zu diesem Termine werden Sie auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts geladen mit dem Bemerken, daß die Masse abzüglih der Kosten den Geschwistern Steinberg als Nechtsnachfolgern des Kaufmanns David Steinberg nach dem aus- gestellten Plane zufällt. Breslau, den 7. Februar 1893.

Zur, i Bet reer des Königlichen Amtsgerichts. n

1) die Shuhmager A. Silcherodt’ schen Erben aus Berlin jeßt unbekannten Aufenthalts,

2) den Agenten Herrn August Daniels a1 geblich in England.

169083] Aufgebot.

Der Handelsmann Georg Ludolph von Lange hat das Aufgebot des Sparkassenbuhs der hiesigen Frankfurter Sparkasse (Polytehnishe Gesellscha?!) Nr. 44 473 a, ausgestellt auf feinen Namen und dr seiner Ghefrau Katharina, geb. Heerdt, und lauten) über einen Bekrag von 3615 M 71 H, beantrag ; Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späteften? in dem auf den 16, September 1898, E mittags 16 Uhr, vor dem unterzeichneten Geride, Zimmer 29, anberaumten Aufgebotstermine 2 Vtehte anzumelden und die Urkunde vorzulege / widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde folgen wird,

rauffurt a. M., den 4. Februar 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV,

* bisher den Oekonomenseheleuten

A 41.

Dritte Beilage zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 16. Februar

1, Untersuchungs-Sachen. 2. Aufgebote, ustellungen u. dergl. 3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verigufes Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

| Deffentlicher Anzeiger.

1893,

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesells{.

7. Erwerbs- und o s. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten. 9. Bank-Ausweise. ,

10, Verschiedene Bekanntma Hungen.

irthschafts-Genofsenschaften.

2) Ausgebote, Zustellungen und dergl.

[64288]

Vekanntmachung.

Es ift bei uns das Aufgebot der nachstehend näher bezeichneten, angebli gestohlenen bezw. vcr-

lorenen Sparkassenbücher beantragt worden :

A. Der Sparkasse Nr. 2762 für Otto Karl Nr. 2763 für Therese Anna | Nr. 2764 für Minna Therese Nr. 2765 für Emma Therese Nr. 2766 für Martha Therese Nr. 2767 für Helene Therese Nr. 2768 für Hedwig Therefe | Nr. 2769 für Friedrih Karl

des Zeißer Kreises : mit 137,03 4 Einlagebestand,

107,90 ; O21

a OODN

«60,22

e OODC

124,04

9,99

aau(plany

B. der Stadtsparkasse in Zeiß:

Nr. 62 691 für Karl Otto Kürschner

Nr. 31 127 für den Gutsbesitzer Adolph Zetsche in Minkwitz

mit 9,01 46 Einlagebestand,

O

Die Inhaber dieser Sparktassenbücher werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 18, Sep-

tember 18983, Vormittags 9 Uhr, an hiesiger

Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 5, anberaumten Aufgebots-

termine ihre Nechte anzumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung

derselben erfolgen wird. Zeitz, den 14. Januar 1893, Königliches

Amtsgericht.

[64287] Bekanntmachung.

Es ist bei uns das Aufgebot des Wechsels, d. d. Seiß, den 15. Dezember 1892, über 113 M 62 , fällig am 1. April 1893 und zahlbar: in Zeitz beim Bankgeschäfte F. M. Müller, gezogen vom Zimmermeister Hugo Schunke in Zeiß auf den Tischlermeister Wilhelm Reichardt daselbst und von leßterem angenommen, welcher abhanden gekommen ist, beantragt worden. Der Inhaber des Wechsels wird aufgefordert, seine Nechte spätestens in dem auf den 18, September 18983, Vormittags 97 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 5, anberaumten Termine geltend zu mächen und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos ertlärt werden wird.

Zeitz, den 16. Januar 1893.

Königliches Amtsgericht.

[69082] Aufgebot. ;

Der Rentner Louis Stolze in Leipzig, Katharinen- straße 27, vertreten durh den Rechtsanwalt Meyer zu Liegniß, hat das Aufgebot des ihm gehörigen durch Blanco-Indossament von August Boesken in Liegnitz auf ihn übergegangenen Wechfels folgenden Inhalts: über 50,30 A6 lautend, zahlbar am 9. März 1892 an eigene Ordre des Ausstellers C. F. Weber in Geldern, gezogen auf W. Schanze in Steele und von diesem acceptirt, versehen mit zwei Indossa- menten, nämlich von C. F. Weber in Geldern und von August Boesken in Liegniß, zum Zwecke der Kraftloserklärung beantragt. Der Inhaber der Ur- funde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25, August 1893, Vormittags {Ul Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung der Urkunde erfolgen wird.

Steele, den 30. Januar 1893.

Königliches Amtsgericht.

[69077] Bekanntmachung. Nufgebot.

Auf dem Anwesen Hs.-Nr. 84 in Stadtbergen, Josef und Wal- burga Stegmann gehörig, ist im Hypothekenbuche für Stadtbergen, Bd. 11. Seite 12 in 111. Nubrik für die minderjährigen Maurerskinder Johann, Michael und Karl Schmölz von Stadtbergen seit 29, Mai 1845 eine vom 18. Lebensjahre derselben ab mit 49% verzinslihe Kapitalsforderung von 23 Fl. 48 Kr., Werthsanschlag für den Kasten der verlebten Mutter dieser Kinder, hypothekarish ver- sichert. E

Da die Nachforshungen nah den rechtmäßigen Inhabern dieser Forderung fruchtlos geblieben und seit der leßten hierauf sich beziehenden Handlung mehr als 30 Jahre verstrihen find, wird auf An- trag des Kaufmanns Nathan Leopold Baldauf dahier als Käufers obigen Anwesens und im Hypotheken- buche vorgemerkten Besißers Aufgebotstermin auf Dienstag, deu 12. September 1892, Vor-: mittags 9 Uhr, dahier, Zimmer Nr. 12 rets, bestimmt, und ergeht an diejenigen, welhe auf obenbezeihnete Forderung ein Necht zu haben glauben, die Aufforderung, ihre Ansprüche innerhalb fechs Monaten, spätestens aber am Aufgebotötermine dahier anzumelden, widrigenfalls die fragliche Forderung für erloschen erklärt und im Hypotheken- buche gelöst würde.

Augsburg, den 11. Februar 1893.

Königliches Amtsgericht. Grün.

[69079] É Aufgebot. Auf Antrag:

1) der Firma Theod. Ebeling zu Braunschweig, 9) des Bra Tnniers Friedrich Meder zu Kl.-

Dahlum, : O

3) des Brinksigers und Wegewärters Friedrich Langkopf zu Sambleben,

welche den Verlust nachstehender Urkunden glaub-

halt gemacht haben: . : zu 4 a Hypothekenbriefs vom 3. Dezember 1890

nebs Schuldurkunde vom 30. Oktober desf. J,, laut

deren für die Firma Theod. E, 4 Braun-

{weig auf den im Grundbuche von Schöppenstedt Bd. V1. Bl, 38 eingetragenen, dem Kreis-Maurer- meister Frickrich Angerstein daselbst gehörigen Trenn-

stücken von den Plänen Nr. 455 und 456 „am An- bau“ zu resp. 6 a 32 qm und 6 a 14 qm (Wohn- haus No. ass. 378) eine Cautionshypothek zu 20000 M haftet,

zu 2: des Hypothekenbriefs vom 31. Oktober 1890 nebst Schuldurkunde vom 16. dess. Mts., láut deren für den Halbspänner Friedrih Meder zu Kl.-Dahlum auf dem dem Kothsasten Christian Lodahl zu Gr.- Dahlum gehörigen, sub No. ass. 31 daselbst be- legenen Kothhofe eine Hypothek zu 6700 M nebst 4 9/0 Zinsen seit 1. Oktober 1890 haftet, *

zu 3: der Schuldurkunde vom 9. November 1865 bezw. Abtretungsverhandlung vom 31. März 1887, laut deren für den Kothsassen und früheren Ge- meindevorsteher Wilhelm Bosse zu Sambleben als Rechtsnachfolger des weiland Schullehrers Carl Nasch hierselbst auf dem dem Brinksißer und Wege- wärter Friedrih Langkopf zu Sambleben gehörigen, sub No. ass. 595 daselb\t belegenen Brinksizerwesen unterm 9. November 1865 bezw. 12. April. 1887 eine Hypothek von 100 Thaler nebst 44 0/9 Zinsen eingetragen ift,

werden die unbekannten Inhaber vorstehender Urkunden damit aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den A. November 18983, Vor- mittags 10 Uhr, bestimmten Termine ihre Nechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlos- erklärung den Eigenthümern der verpfändeten Grund- stücke bezw. den Schuldnern oder deren Rechtsnach- folgecn gegenüber erfolgen wird.

Schöppenstedt, den 9. Februar 1893.

Herzogliches Amtsgericht. Glindemann.

[69078] Aufgebot. :

Auf Antrag des früheren Kothsassen, jeßigen Nentners Andreas Möhlenkamp zu Wolfenbüttel, welcher den Verluft der Schuldurkunde vom 24. Ja- nuar 1867, derzufolge für ihn auf dem Hause Nr. ass. 201 hierselbst eine Hypothek zu 1650 M nebst 4 %/o Zinsen seit 1. Oftober 1866 haftet, glaub- haft gemachk hat, werden die unbekannten Jnhaber jener Urkunde damit aufgefordert, ihre Rechte [spätestens in dem auf Mittwoch, den 1. No- vember 1892, Vormittags 107 Uhr, be- stimmten Termin hier anzumelden und die Ürkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe dem Eigenthümer des verpfändeten Grundstücks, bezw. dem Schuldner oder dessen Rechtsnachfolger gegenüber für kraftlos erklärt werden soll. i

Schöppenstedt, den 11. Februar 1893,

Herzogliches Amtsgericht. Glindemann.

[69080] H Aufgebot.

1. Eduard Heyn und Clara Heyn, geb. Diemar, in Manebach, haben das Aufgebot folgender angeb- lih verlorener Urkunde: eines Hypotheken scheines über eine Forderung des verstorbenen Schuhmachers Johann Michael Kühnhold in Ilmenau über 150 M lt. Obligation vom 6. November 1867, eingetragen im Grundbuch für Manebah Bd. C. Bl. 862, 865 auf den den Antragstellern gehörigen Grundstücken 7,1 a Land und Laite Flurbuch Nr. 885 und 6,5 a desgl. Flurbuh Nr. 887 beantragt.

LI. Fricdrih August Morgenbrod in Frankenhain hat das Aufgebot folgender Urkunde: eines Ims- missionsscheines vom 11. Januar 1871 mit weiterer Erklärung vôm 12. Dezember 1871 über 938 4 91 Forderung des Antragstellers, haftend auf den der Frau Dorette Somtner, verw. gew. Morgen- brod, geb. Röser, in Frankenhain gehörigen Grund- tücken : | a, 11,6 a Wohnhaus nebst Zubehör und Garten

lurbuch Nr. 173 Grundbuch Bl. 196, b, 70,4 a Land auf dem Kirchberg Flurbuch Nr. 199 Grundbuch Bl. 481, c. 10,0 a Land und Wiese in der Me Flur- bu Nr. 730 Grundbuch Bl. 822 beantragt,

Bon ugertegnen Amtsgericht ist die Eröffnung des Aufgebotsverkahrens zwecks Löschung der gedachten Pfandrechte beschlossen worden und es wird hiermit Aufgebotstermin auf Mittwoch, 17, Mai 18983, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht angeseßt. Die Inhaber der oben bezeichneten Uxklunden ¿ene diejenigen, welche Ansprüche auf die darin verbrieften Pfandrehte zu Haben glauben,

werden hierdurch aufgefordert, spätestens in dem Termin vom 17. Mai ihre Ansprüche anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserflärung der Urkunden auf Antrag durch Ausf{lußurtheil erfolgen wird. Gegen dieses Urtheil E Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht att.

Liebenstein, den 9. Februar 1893.

Herzogl. S. Amtsgericht. I. Schaaff.

[40694] Aufgebot.

Der Weber und Oekonom Andreas Zanzinger von Winnetten hat bezüglich na&genannter Fer unterm 14. September lfd. Is. diesgerichtlih Antrag auf Einleitung des Amortisationsverfahrens gestellt, und es ergeht Le an sämmtliche Personen, welche auf die im Hypothekenbuh für Diederstetten Band I. Seite 179 unterm 27. November 1845 eingetragene Hypothekforderung von 200 F[. Hetrathsgut der Ehefrau des damaligen Besitzers Georg Zanzinger, Namens Anna Maria Zanzinger, geb. Kraus, von Winnetten Ansprüche oder Rechte zu haben glauben, die Aufforderung, diese bei dem gefertigten Gerichte binnen 6 Monaten, spätestens aber in dem am 10. Mai 1893, Vormittags 9 Uhr, stattfindenden Aufgebotstermin anzumelden, widrigenfalls die Forderung für erloschen erklärt und im Hypothekenbuch gelö\{cht werden würde.

Dinkelsbühl, den 1. Oktober 1899.

Königlicbes Amtsgericht. Correll.

[69075 Aufgebot. i

Auf den Antrag der verehelihten Schmied Kube, Louise, geb. Wornast, früher in Egeln, jeßt in Kroppenstedt, vertreten durh den Geschäftsagenten H. Kühne in Egeln, wird deren Ehemann, der Schmied Heinrich Kube, früher in Bukowce wohn- haft, welBer seit dem 1. April 1875 seine Familie verlassen hat und über dessen Verbleib seitdem nichts mehr bekannt geworden i , aufgefordert , fich spätestens im Aufgebotstermine, am 183. Dezember 1893, Mittags U2 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Birnbaum, den 11. Februar 1893.

Königliches Amtsgericht.

[69081] Aufgebot.

Behufs Todeserklärung des am 18. April 1846 zu

Neufalza geborenen Drecslers Carl Ferdinand Krug, bezüglich dessen seit dem Jahre 1871 jede Nachricht fehlt und für welchen hieramts ein mütterlihes Erb- theil von 226 M 16 4 verwaltet wird, ist auf An- trag seines Neffen, des Feldwebels Karl Hermann Krug in Baußten, von dem unterzeichneten Amts- gerichte das Aufgebotsverfahren eröffnet worden. Es wird daher der genannte Karl Ferdinand Krug hier- mit geladen, in dem auf den 19. September 189%, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeich- neten Amtsgerichte anberaumten Aufgebotstermine entweder in Perfon oder durch einen gehörig legiti- mirten Bevollmächtigten zu erscheinen und seine An- sprüche an das erwähnte mütterliche Erbtheil geltend zu machen, widrigenfalls er auf weiteren Antrag für todt erklärt und über das Erbtheil zu Gunsten seiner Rechtsnachfolger anderweit verfügt werden wird. Neusalza, am 11. Februar 1893. Königliches Amtsgericht. Richter.

[69084] Aufgebot.

Der Tischler Heinrih Heckmann in Gutsgemeinde Stockum hat das Aufgebot des seit dem Jahre 1849 vershollenen Gerhard Heinrich Vierbaum aus Stockum, und der Vollerbe Johann Viktor Hindricker in Lüstringen hat das Aufgebot des scit dem Jahre 1878 verschollenen, am 23. November 1853 geborenen Johann Friedri Viktor Heinri Voß aus Lüstringen beantragt. Bierbaum und Voß werden aufgefordert, fich spätestens in dem auf Mittwoch, den 16. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeihneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine zu melden. Im Nichtmeldungsfalle werden dieselben für todt erflärt, und wird ibr Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden. Alle Personen, welche über das Fortleben der Ver« schollenen Kunde geben können, werden zur Mitthbei- lung aufgefordert. Etwaige Erb- und Nachfolge» berehtigte werden zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß bei der Ueberweisung des Vermögens der Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden wird.

Osnabrück, den 11. Februar 1893.

Königliches Amtsgericht. 11k. [69086] Oeffentliche Dn,

Alle, welhen Erb- oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 26. Januar 1898 zu Frankfurt a. M. verstorbenen Rentiers Leopold Goldschmidt zu- stehen, haben solde vor dem 21. März 1893 bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig an- zumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die theilweise im Auslande wohnenden Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

Frankfurt a. M., den 2. Februar 1893,

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 111.

[B Aufgebot.

Nachdem der Rechtsanwalt V. Hampe bierfelbst als Curator für den noch in verschiedenen Grund« stücken auf hiesiger Feldmark bestebenden Nadlaß der am 24. Januar 1892 zu St. Petersburg obne Testa» ment verstorbenen unverehelichten Julie Wernecte das Aufgebot der unbekannten Erben beantragt Lat,

so werden alle diejenigen, welde an dem Nacdlasse

ein Erbreh# zu haben vermeinen, hierdurch aufgefor- dert, ihre Ansprüche spätestens in dem auf ten 28, April d. Js., Morgens 10 Uhr, vor unter- zeichnetem Gerichte anberaumten Termine unter dem Rechtênachtheile anzumelden, taß der Nachlaß, wenn sih kein Erbe findet, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender Anmeldung aber den sich Legitimirenden ausgeantwortet wird, daß der nach dem Aus- schlusse sih Meldende und Legitimirende alle bis dahin über den Nachlaß getroffenen Verfügungen an- zuerkennen schuldig ist, auch weder Rechnungsablage noch Erfaß der erhobenen Nußungen zu fordern, fon- dern seine Ansprüche auf das zu beschränken hat, was von der Erbschaft noch vorhanden ift. Holzminden, den 9. Februar 1893. Herzogliches Amtsgericht. H. Cleve.

[69076] Bekanntmachung.

Auf Antrag# der verehelichten Engel, Ottilie, ges. Kolbe, zu Eisleben werden die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 4. Juni 1892 bier ver- storbenen Böttchermeisters Karl Kolbe aufgefordert, thre Ansprüche an dessen Nachlaß in dem auf den 4, Mai d. J.,- Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 2 hiesigen Gerichtsgebäudes anberaumten Teriniz anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Beneficial- erben ihre Ansprüche nur insoweit geltend machen Tonnen, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nußungen dur Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht ershöópft wird.

Nordhausen, den 3. Februar 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung T.

[69074] Oeffentliche Bekanntmachung.

Der am 4. Januar 1893 zu Berlin verstorbene Geigenmacher Karl Heinri August Riechers bat in seinem am 29. Januar 1893 eröffneten Testamente vom 13. März 1879 feinen Sohn Albert Riechers bedacht.

Berliut, den 6. Februar 1893.

Königliches Amtsgericht I.

Abtheilung 95.

[6867M Bekanntmachung.

Durch Ausf{lußurtheil des unterzeichneten Amts gerihts vom 20. Januar 1893 bezw. Ct 1893 find folgende Urkunden :

1) das Document über die im @

Landbezirks Vol. XV. Fol. 364 x.

Nr. 18 - zu Pösblen), U or Band 111. Nr. 65 Abtbeilung Ill. Nr. 1 wine Pauline Louise Schulz eingetragene:

2) das Hypothekendoecument über die î buch von Pöhlen Band I. Nr. 7 Nr. 8 für den Rentier b eingetragenen, zu 40/9 |

3) das Zweigdocumen ] die der Emilie Pafsoth em Auguft Her mann Passoth zustehende u den imGrund- buch von Altenwalde Band [k. Abthets lung I[I. Nr. 4 für die Geschwister August Richard, August Hermgun und Emilie Henriette Pafsoth cin»

L t 9 Tôlr.

jezt Grundl

tentaen 1500 La Le T

getragenen 4500 nebf zwei Kleidern, 12 Thlr. werth, einem zweif{l#friger Bett, 50 Thlr. werth, und freier Heczeïit, 12 Thlx werth, abgetreten find,

für kraftlos erklärt und zwar zu 1 und §3 zur Zweck der Löschung der Posten und zu 2 zum wee der Erlangung einer neizen Ausfertigung.

Tempelburg, den 6. Februar 1898.

Königliches Amtsgericht.

S, N Se Áns a b k e

Im Namen des Königs!

Verkündet am 6. Februar 1893. Pfefferkorn, als Gerictsfchreiber.

Auf den Antrag des Grundstücckseigentbümers. Ackerwirths Carl Oelke zu Karläbac, vertreten durch den Rechtsanwalt Kveppen in Lobsens, dat das Königliche Amtsgericht zu Lobseus in der Sitzung vom 6. Februar 1893 durch den Amtsrichter Wingek für Recht erkannt: Die Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstücke Karlsbad Nr. Lt in Abtbets lung 117. Nr. 4 für den Pächter Franz Gro@ewstt zu Dzwierfchno bet Kulmsee umges{riebene Poft von 660 M nebst 5 0/9 Zinsen seit deur 16. Oktober 15 wird für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen deu Antragsteller zur Last.

[68862]

Im Namen des Königs? Verkündet am 2. Februar 1898, : Herrmann, Gerichtsschreiber

Auf den Antrag des Schreiners Oetartd Biesen und des Fabrikarbeiters H. Aldert za Sew cebtnat das Königliche Amtsgericht zu Sem dur dus Amtsrichter Marcus für Redt: Die Hopetkeltas urkunde über die nacstebende iu: Grundbu von Essen Band 8 Blatt 142 Abth. it. Nu T einn getragene Post: Auf Ner. 2 und T des Titels Duis tausend dreihundert act und adtzèg Vau! Daxitdu nebst 5 % Zinfen vom 1. Roevermden L580: Ur: Wi Erben des Bauunternebmer® Joe? Büditen mämdiid:

1) die Wittwe Jobdaung, ged. Baume, uad 2) deren Tochter Heuriette Maia, Büdilen. ( beide zu Essen.

Die Zinsen und eine AVSlagHa tung: ver dk auf das Kapital sind deth qus November ug zahlen. Das Kapital t wibltuddan wad aden des Zögerung în Zablung dee Zint der der Adiihtagas zablung auf das Kapital out filtio, Einigen aus der Schuldurkunde. vou A Mün:

2. Mrz 1881, wärd uuar Docde der A Post für kraftles erliu, Die ite Unteagstelleru zur fk

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