1893 / 44 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Feb 1893 18:00:01 GMT) scan diff

nicht ergangen, und die Reichsregierung i auch ge- seßlich gar nicht in der Lage, solhe generellen Bestimmungen zu erlassen. § 129 des Geseßes verweist rücksihtlich der Vermögensverwaltung auf § 76 des-Unfallversicherungsgeseßes, und dieser Paragraph reibt wiederum vor, daß verfügbare Gelder nur in öffentlihen Sparkassen oder wie Gelder bevormundeter Personen angelegt werden dürfen. Dabei enthält aber § 129 des Invaliditäts- gesetzes die weitere Vorschrift, daß auf Antrag einer Versicherungs- gesellshaft der communale Verband, beziehungsweise die Central- behörde des Bundesstaats, für welhen die Versicherungs- anstalt errihtet ist, widerruflich gestatten darf, einen Theil des Anstaltsvermögens in anderen zinstragenden Papieren oder in Grundstücken anzulegen, und daß bei gemeinschaft- lichen Versicherungsanstalten, falls eine Verständigung nicht erzielt wird, die Landes-Centralbehörde oder, sofern mehrere Centralbehörden betheiligt find, der Bundesrath zu entscheiden hat, Bisher sind beim Bundesrath Anträge auf Genehmigung der Verwendung von Geldern der Versicherungsanstalten zu anderen als den generell vom Gesetz be- zeichneten Zwecken niht eingegangen. Der Bundesrath i} also gar nicht in der Lage gewesen, Bestimmungen zu treffen, und die Reichs- regierung würde si gegenüber der Fassung des Geseßes nicht für be- rehtigt ansehen dürfen, in die Selbstverwaltung der Versicherungs- anstalten auf diesem Gebiete einzugreifen.

Ueber die Verwendung, welhe der Herr Abg. Bebel besonders verwerflih findet, würde ih mich darnach jeder weiteren Bemerkung enthalten können ; aber ich fühle mich doch veranlaßt, darauf hinzu- weisen, daß bei Berathung des § 129 ausdrücklih auf die Nüßlichkeit der Verwendung der Bestände der Versicherungsanstalten zur Erleichte- rung des Baues von Arbeiterwohnungen hingewiesen ist, und daß in diesem Sinne die Vorschrift des § 129, welche ih zuleßt erwähnt habe, im Plenum des Reichstags Beifall gefunden hat. Ich will ja anerkennen, daß vom socialdemokratishen Standpunkte aus es durch- aus unerwünscht (Zwischenruf bei den Socialdemokraten) ich werde nachher auf den anderen Standpunkt kommen, zunächst rede ich vom socialdemokratischen Standpunkt. Also ih erkenne an, daß es vom socialdemokratishen Standpunkte aus durchaus unerwünscht ist, wenn der Arbeiter dadurch, daß der Unter- nehmer ihm Wohnung gewährt, in ein gewisses erweitertes Ah- bängigkeitsverhältniß zum Unternehmer geseßt wird, als dies schon durch die Thatsache geschehen ist, daß er beim Unternehmen Arbeit ge- nommen hat. Indessen i} es ja gar nicht nöthig, daß die Ver- siherungsanstalten aussließlich ihre Gelder an Privatunternehmer zu dem Zwecke geben, damit diese für ihre eigenen Arbeiter Wohnungen errichten. Es wird die Regel sein, wenigstens sind mir aus\{ließlich solhe Fälle bekannt geworden, daß gemeinnügige “Vereine, Corpora- tionen und folhe Unternehmer, die niht ihre eigenen Arbeiter sondern fremde unterzubringen wünschen, die in wohlthätiger oder gemeinnüßziger Gesinnung die Wohnungsverhältnisse der Arbeiter im allgemeinen zu bessern fich bemühen, mit Anträgen an die Ver- sicherungsanstalten herantreten. Solchen Unternehmungen gegenüber paßt die Argumentation des Herrn Abg. Bebel, wie mir zugegeben werden wird, nicht.

Wenn nun der Herr Vorredner weiter auf die Frage der Aus- dehnung der Versicherungspfliht auf die Hausindustrie gekommen ift, so hat er mit der Anführung recht, daß bisher der Bundesrath allein die Arbeiter der Taback-Hausindustrie in die Versicherungspflicht ein- bezogen hat. Es liegt in der Absicht, auf diesem Gebiet weiter zu gehen, und es find bereits Ermittelungen darüber angestellt, wie die Versicherungspfliht in ihrer Anwendung auf die Hauswebereien zu gestalten fein möchte. Wenn bisher auf diesem Gebiete noch nichts Entscheidendes geschehen ift, so wollen Sie das einmal damit entshuldigen, daß das Gesey überhaupt erst zwei Jahre in Kraft sih befindet, und zweitens damit, daß es unser Wunsch war, in vorsichtiger Weise noch einmal zunächst die Wirkung der Vorschriften, welche bezüglih der Tabackarbeiter erlassen worden sind, abzuwarten, um die Erfahrungen, die dabei gesammelt sind, auch für die Aus- dehnung der Versicherungspfliht auf die übrigen Zweige der Haus- industrie nußbar zu machen.

Der Herr Vorredner hat weiter diejenigen Arbeiter in den besonderen Kreis seiner Betrachtung gezogen, welhe als soge- nannte Saisonarbeiter nur einen Theil des Jahres beschäftigt sind, und deshalb sich nit in der Lage befinden, eine Beschäftigung für das ganze Jahr nachweisen zu können, so befindet er sich im Irrthum,

¿wenn er annimmt, daß diesen Arbeitern die Zeit, während deren sie in einem Jahre in Arbeit gestanden, bei der Bemessung der Rente verloren geht. Das Geseß schreibt vor, daß die Quittungskarte auf vier Jahre gilt. Der Arbeiter ist also in der Lage, die Arbeit des nächsten Jahres mit der nicht ein volles Jahr durchgeführten Arbeit des vorangegangenen Jahres zusammen in Nechnung zu stellen.

Dem Wunsch, daß die Verwaltungsbehörden geneigt sein möchten, die Arbeiter über thre Nechte und ihre Stellung innerhalb der Alters- und Invaliditätsversiherung mit den nöthigen Belehrungen zu ver- sehen, kann ih nur durhaus beistimmen.

Wenn endlich der Herr Vorredner eine geseßliche Strafe beantragt hat für diejenigen Unternehmer, welche Alters- oder Invalidenrentnern von ihrem Lohne um deswillen Abzüge machen, weil sie nun eine Inva- liden- oder Altersrente beziehen, so wird dies, wie ih glaube, kaum ausführbar sein. Der Herr Vorredner hat gesagt, es seien solche Fälle vorgekommen. Er hat auf eine mir unbekannte Petition Bezug ge- nommen, welche einer Commission dieses Hauses vorliegen und sih darüber beschweren foll, daß auch in der Marineverwaltung solchen Arbeitern, welche eine Alters- oder Invalidenrente empfangen, Lohnabzüge gemaht werden. Ja, meine Herren, das kann ich, ja nit bestreiten, daß solche Beschuldigungen gegen die Unternehmer vor- gebracht werden; aber die Begründung dieser Beschuldigung scheint mir denn doch einigermaßeu problematisch, und ich würde jedenfalls bis zum Beroeis des Gegentheils annehmen, daß die Beschuldigung niht gerechtfertigt is. Wenn Abzüge gemaht werden, so wird das einfa damit zusammenhängen, daß der Mann, um den es sich dabei handelt, infolge Alters oder eingetretener Invalidität niht mehr so viel verdienen kann, wie in früheren Tagen. Aber in Verbindung mit der Alters und Jnvaliditätsrente steht der Abzug gewiß niht. In unzähligen Fällen liegt die Sache vielmehr anders, und zwar so, daß im Interesse der Arbeiter auch der alte und nicht mehr voll- ständig arbeitsfähige Arbeiter durchgeshleppt wird, und daß einem folhen Manne, dann aber natürlih gegen ermäßigte Lohnabzüge, das Weiterarbeiten auch dann noch gestattet wird, wenn er bereits von der Versicherungsanstalt als Alters- oder Invaliditätsrentner an-

erkannt ist. Also ich glaube kaum, daß wir es nöthig haben, auf diesem Gebiete etwas zu thun, abgesehen davon, daß es that- \ächlih außerordentlih {wer sein würde, zwishen der Rente und der Lohnminderung einen -Causalnerus zu construiren.

Abg. Wisser (b. k. F.) spriht \fich für eine Auédehnung des Kreises Reat Personen aus, welche sich freiwillig der Verficherung anschließen können.

Abg. Graf Behr (Np.) tritt, wie {hon bei einer früheren Gelegenheit, für die segensreihe Wirkung des Geseßes namentlich in den ländlihen Bezirken Neuvorpommerns ein.

Abg. Dr. Barth (dfr.): Die Agitation in Bayern für die Aufhebung des Geseßes ist eine Agitation von höchster Loyalität, und es ist kaum berechtigt, über die Petenten in der von dem Staats- secretär beliebten Weise hinwegzugehen. Wenn das Geseß populär wäre, würde doch die Aufsehen erregende Erscheinung nicht eingetreten sein, daß der ehemalige Reichókanler Fürst Bismarck sich vollständig von allen Einzelheiten dieses Gesetzes öffentlich losgesagt hat. Es bleibt dabei, das Gesey hat höchst bedenklihe Mängel und i} höch} un- populär; es us Alles versucht werden, es wenigstens erträglih zu gestalten. Das beste wäre immer noch die Aufhebung, die sih aller- dings ohne Rechtsbruch vollziehen lassen könnte. Wenn man sämmt- liche bereits entstandenen Entschädigungs- und Rechtsansprüche berück- sichtigte, ließe sich dieser große Stein des Anstoßes allerdings aus der Welt schaffen. Die einzelnen Anführungen des Abg. Bebel bezüglich der eingetretenen Lohnabzüge bei Altersrentnern zeigen zur Genüge, was alles aus dieser R Beer erung sih noch entwickeln kann. Die Annahme einer Zahl von 67000 Invalidenrentenempfängern ist auf Voraussetzungen gegründet, für welhe wir die Unterlagen, die der Reichsverwaltung vorliegen, niht besißen; ih bitte nohmals, uns mitzutheilen, ob diese Unterlagen diese Schäßung bestätigen.

Staatssecretär Dr. von Boetticher:

In den Erläuterungen zu diesem Etatstitel is, wie der Herr Abg. Dr. Barth ganz rihtig ausgeführt hat, die Zahl der am 1. Januar 1893 voraussichtlih vorhandenen Empfänger von Invaliden- renten auf 67 158 geschäßt. Soviel sind am 31. Januar 1893 that- sächlih niht vorhanden gewesen, sondern es hat sich nur eine Zahl von 17 500 ergeben. Um so mehr ist die Annahme berechtigt, daß in den Voranschlägen, die bei Aufstellung des Gesehentwurfs gemacht worden sind, die finanzielle Belastung des Reichs nicht zu niedrig ge- \häßt sein wird; diese Annahme wird auch dann noch zutreffen, wenn in der kurzen Zeit der Geltung des Gesetzes eine Invalidenrente noch nit für alle Personen, welhe zum Empfang einer solchen berechtigt sein würden, bewilligt sein sollte.

Im übrigen möchte ih mir zu den Ausführungen des Herrn Vorredners über die Nürnberger Petition noch folgende Bemerkung „erlauben. Die Loyalität der Petition bezweifle ih in keiner Weise; ih bin auch fest davon überzeugt, daß diejenigen Personen, welche sih bemüht haben, Unterschriften für die Petitionen zu sammeln, durhaus davon durhdrungen gewesen find, daß das Invaliditäts- und Altersversicherungsgeseß niht den Interessen der Bevölkerung entspriht, und daß man nichts Besseres thun könne, als es abzuschaffen. Allein die große Zahl der Unterschriften, die sich jeßt unter der Petition befindet, kann naturgemäß nur im Wege einer er- heblihen Agitation gesammelt sein das hat der Herr Vorredner ja auch zugegeben —, und unter den Petenten, von denen ih an- nehmen will, daß alle die Petition gelesen haben werden, wird doch wohl eine größere Zahl gewesen sein, die sich nicht darüber klar geworden ist, daß es etwas Unmögliches verlangen heißt, wenn man die Aufhebung dieses Gesetzes begehrt.

Wenn der Herr Vorredner sih anheischig. macht, in den übrigen Theilen des Reichs mit größter Leichtigkeit in kurzer Zeit zwei Millionen Stimmen für die gleihe Sache zu sammeln, so glaube ih ihm das aufs Wort, und zwar um so mehr, als es sich bei dieser Petition lediglich darum handelt, eine Last, die das Geseß gewissen Theilen der Bevölkerung auferlegt, los zu werden. Wenn ih heute eine Pe- tition in Umlauf seßen wollte, die dahin geht, die Regierung zu er- suchen, keine Steuern mehr zu erheben (Heiterkeit und Zurufe), so bin ih fest überzeugt, ih bekäme noch einen weit größeren Theil der Bevölkerung dafür, und die Zahl derjenigen Personen, welche sich von vornherein vergegenwärtigen, daß der Staat ohne Steuern nicht leben könne, würde sich vielleiht in der Minderheit befinden (Wider- \pruch links), sobald nur die Agitation in geshickter Weise in Scene gesetzt wird.

Der Herr Vorredner ist der Meinung gewesen, es sei kein Nehtsbruch, das Invaliditäs- und Altersverficherungs8geseß aufzuheben. Nun, meine Herren, gewiß ist der Gesetzgeber formell dazu in der Lage, und wenn der Gesetzgeber beschlossen haben follte, das Geseß aufzuheben, fo kann man das zwar vielleiht sehr unangenehm empfinden; aber man wäre nicht gerade befugt, über Rehtsbruh zu klagen, weil eben formelles Recht geschaffen ist. Allein, meine Herren, anders liegt doh die Sache, wenn die Frage nah ihrer materiellen Seite erwogen wird, nämlich die Frage, ob es zulässig ift, eine geseßgeberiscche

Maßregel, die das Wohl weiter Kreise der Bevölkerung bezweckt und durch die man diesen Kreisen der Bevölkerung einen Rechts- anspruch für spätere Bedarfsfälle zugesichert hat, zurückzunehmen. Ohne eine Entschädigung wird es keinesfalls abgehen, und wenn der Herr Vorredner die Güte haben will, fich klar zu machen, wie diese Entschädigung etwa aussehen müßte, dann, glaube ih, würde er zu einer Belastung des Reichs kommen, die über diejenige, wie sie jeßt durch das Gesetz vorgesehen ist, weit hinausgehen würde.

Im übrigen glaube ih wirklich, meine Herren: wir können ja unsere Ansichten über den Werth oder Unwerth des Alters- und In- validitätsgeseßes austauschen, aber einen effectiven Nußen wird das fo lange nicht haben, bis wir nit gründlichere Erfahrungen über die Wirksamkeit dieses Geseßes gesammelt haben. Wenn der Herr Vorredner meint, es sei in jedem Fall nüßlich, daß das Volk bei Zeiten erfährt, was ihm bevorsteht, so kann dieser Nutzen doch nur dann eintreten, wenn es sih um Folgen handelt, welche {hon jeßt von vornherein zu übersehen sind. Bis. jeßt aber beurtheilen wir das Invaliditäts- und Altersversicherungsgefeß nach unserem subjectiven Empfinden; das Zahlenmaterial, das uns zur Seite steht, is außer- ordentlich dürftig. Wenn wir aber erst- drei, vier, fünf Fahre weiter sein werden, dann werden der Herr Abg. Dr. Barth und ich, beide klarer darüber fehen, was das Gesetz werth ift, und dann wird vielleicht der Herr Abg. Dr. Barth zu der Ueberzeugung gelangen, daß er heute eine Prophezeiung ausgesprochen hat, die durch die Thatsachen nicht bestätigt worden ist.

Abg. Freiherr von Pfetten (Centr.): Wenn man wirkli dazu schritte, das Geseß aufzuheben, die geleisteten Zahlungen zurück-

uvergüten und die cle do Viel me e abzulösen, dann würde

zeigen, daß das Geseß doch viel mehr Freunde in. der Bevölke- D esißt, als es S nschein hat. So lange die Gegner

des Geseyes niht mit positiven Anträgen kommen, sondern bloß thre Geneigtheit erklären, einér Aufhébung des Gesetzes zuzustimmen, ift

ihre Art der Discussion nur geeignet, die praktishe Handhab hl für die i bie fe

A draußen im Lande sowo Arbeitnehmer zu ershweren. Redner seßt ausführlich auseinander wie e cSeles im Gegensaß zum manhesterlihen Princip des 1aisgor aller die Solidarität aller Interessen glücklich zum Ausdruck zu bringen gewußt habe; wie das Geseß das Zusammenwirken aller Factoren bedinge, um den Arbeiter gegen die Folgen der Arbeits, unfähigkeit zu \{chüßen. Von diesem Standpunkt aus verwirft erx die in seinem engeren Vaterlande aufgetretene Agitation, die auf Beseiti n einer fo fegensreihen Einrichtung abziele. Die land, wirthschaftlihen Arbeiter wären dieser Agitation fern geblieben.

A p: Schrader (dfr.): Ein so großes organisches Gesetz, das erst so kurze Zeit in Wirksamkeit is, muß allerdings bei seiner Aus- führung zuerst auf Schwierigkeiten stoßen. Wenn man aber die Ge ner auffordert, einen \tricten Nachweis zu liefern, daß das Geseh hd, lih ist, so ist das ein s og i in sih selbst. Wir halten das Geseß immer noch für ein sehr bedenklihes, und in der Debatt über den Nothstand der Landwirthschaft haben wir wiederholt die Klage gehört über die unerträglihe Last, welche das Geseh der Landwirthschaft auferlege; auch die Innungen ließen die gleiche Klage ertönen. Wenn es möglih war, eine so große Zahl von Petenten, in Bayern zusammenzubringen, so muß doch irgend etwas Bedenklihes in dem Gesetze \tecken. Vor kurzem erst haben wir die Novelle zum Krankenkassengeseß berathen, welhe die freien Hilfskassen einengte. Für diese freien Hilfskassen sind die Arbeiter mit aller Energie eingetreten, und auch gegen das Invaliditäts- geseß würden die Arbeiter niht aufgetreten sein, wenn eg thnen wirklich ein Aequivalent für die ihnen zugemutheten Lasten bôte. Die Freisinnigen sind keineswegs Gegner der Versicherung an sich, sondern nur der Form, welhe wir für unzweckmäßig halten. Auch hat bei dem Krankenkassengeseß niemand daran gedacht, daß es eine folhe üble Wirkung auf den ärztlihen Stand haben würde, wie sie thatsählih eingetreten is. Anträge auf Aufhebung des Inva- lidität8geseßes zu stellen, würde ausfihtslos sein. Je früher man ein- greift, desto besser; die Gefahr wird mit jedem Tage eine größere, ebenso wie die Verpflichtung des Reichs mit jedem Tage wächst, Zunächst muß aber genügendes Material zur Beurtheilung der bisherigen Wirkung vorliegen. Dieses Material muß aber nicht bloß über die äußeren Momente, Kosten und dergleihen, Auskunft geben, sondern auch sich auf eine Darstellung der Verhältnisse der Arbeiter und Arbeitgeber erstrecken. Die Ausdehnung des Gesetzes auf weitere Bevölkerungskreise \teht in gewissem Umfange dem Bundesrath zu. Vor der Einbeziehung der Hausindustrie in das Geseß dürfte vor allem die Frage der Normirung der Beiträge für die Familienmitglieder genau zu erörtern sein. Jedenfalls sollte hier überall mit der äußersten Vorsicht verfahren werden. Die Frage der Berwendung der Gelder zum Bau von Arbeiterwohnungen hat der Abg. Bebel nur von der Seite beleuchtet, daß ein Privatunter- nehmer diese Kapitalien nußbar machen will, um für "seine Arbeiter Wohnungen zu bauen. Dieser Fall ist aber bisher kaum praktis ge- worden. Ganz gewiß wird durh Arbeiterwohnungen eine verstärkte Abhängigkeit des Arbeiters von seinem Arbeitgeber geschaffen. Aber dagegen, daß gemeinnützige Gesellshaften und Corporationsanstalten, welhe den Bau von Arbeiterwohnungen betreiben, Gelder auf diese Häufer von den Versicherungsanstalten aufnehmen können, wird wohl auch der Abg. Bebel nihts haben. Solche Genossenschaften dürfen allerdings nit. das Geringste mit Politik, Socialpolitik und Religion zu thun haben. Auch die Sozialdemokraten können ohne jede Scheu diesen Genossenschaften ihr Interesse zuwenden.

Abg. Möller (nl.): Die Aufhebung des Gesetzes is unmög- lich. Wir müssen uns mit dem Gese, wie es liegt, abfinden. Für eine Revision fehlt es ebenfalls noch gänzlich an Erfahrungen. Ich halte es auch für höchst zweifelhaft, ob es angebracht ist, Privaten aus diesen Kassen Geld herzugeben, aber ich bin mit dem Abg. Schrader darin einverstanden, daß gemeinnüßigen Baugesellschaften, welhe dahin wirken, daß Arbeiter in den Besiß eines eigenen Wohnhauses gelangen, Geld dargeliehen wird. An Private Geld zu diesen Zwecken zu geben, hat bis jeßt nur die \chlesis{che Versiherungs- anstalt beschlossen, aber noch nicht ausgeführt. i

Abg. Noesticke (b. k. F): Jch erkenne die socialpolitishen Geseße niht nur als theoretisch richtig an, sondern wünsche aud, daß in der Praxis ihre Ausdehnung immer weiter greife. Auf dem freiwilligen Wege des Sparens kann kein Arbeiter so viel zurücklegen, um sich eine, wenn auh noch so kleine Rente für Alter oder Jn- validität selbst zu sihern. Dazu sind die Löhne viel zu karg. Ver- besserung mag móöglih sein, und dazu werden alle die Hand bieten, welhe auf dem Boden des Gesetzes stehen. Die Beleihung von Arbeiterwohnungen dur die Versicherungsanstalten wird bedingt durh die Frage der Sicherheit des (N Men Darlehns ; im großen und ganzen O ih nicht für Recht, sole Gelder A nehmern zu geben, aber einen Nachtheil für die Gesammtheit kann ih darin nicht erblicken, daß gemeinnüßige Gesellschaften und Genossenschaften aus diesen Kassen unterstüßt werden. Ebenso wie die Klagen über das Unfallgeseß nah und nach verschwunden sind, werden auch diejenigen über das Invaliditätsgeseß verstummen.

Abg. Bebel (Soc.): Jch bleibe dabei, daß dieses Gesey garniht aufgehoben werden kann, weil die aus dem Gesetz er- wachsenden Rechtsansprüche auf irgend eine E S erfüllt werden müssen. Bekanntlich ist das Geseß nur mit \{chwaher Mehrheit an- genommen worden und wir haben dagegen gestimmt. Nachdem es aber in Kraft getreten is und {hon Jahre lang wirkt, müssen wir es ausbauen statt es aufzuheben. ‘Uns wird jeßt vorgehalten, daß wir das Gesetz abgelehnt hätten, obwohl es einen socialistishen Gedanken in dem O L enthalte. Leßtere Ss ist ganz unzu- treffend. Daß die Belastung durch das Gefeß [{chließlich immer auf die Arbeiter abgewälzt wird, hat heute auch der Äbg. Dr. Barth zugegeben. Wenn der Abg. Dr. Barth fürchtet, daß wir mit diesem Gese \chließlich zum socialistishen Staat kämen, so hält er doch ganz im Gegensaß zu dem Abg. Richter den socialistishen Staat für möglih. Was den Bau von Arbeiterwohnungen betrifft, so habe ih mich nur entschieden dagegen erklärt, daß von Unternehmern diefe Gelder hingegeben werden, und es freut mich sehr, daß fein einziger Nedner aus dem Hause sich dafür ausgesprochen hat. Von Partei wegen haben wir natürlih nicht das Geringste gegen sogenannte gemeinnüßige Sa ten. Was wir bekämpfen, ist die unwahre Behauptung, daß die von den Unternehmern erbauten Arbeiterhäuser eine Wohlthat, eine Wohlfahrtseinrihtung für die Arbeiter sind; um das Gegentheil zu erkennen, brauht man ja nur das Buch von Heckner über die oberelsässische Baumwollen- industrie und die Cité ouvrière in Mülhausen zu lesen. Die Ver- suche, auf solhem Wege die Wohnungsverhältnisse zu verbessern, wie man sie z. B. in Frankfurt gemacht hat, sind ins Wasser gefallen und alle folhe Versuche werden \tets ergebnißlos bleiben. Denn fie helfen vielleicht 100 oder 1000 Menschen, aber niht der großen Masse des Volkes, welches in seinen elenden Wohnungsverhältnisfen weiter vegetiren muß. Meine Forderung, die Lohnkürzung auf Grund der Altersrente unter Strafe zu stellen, soll nit ausführ- bar sein. Allerdings würde der Unternehmer die Strafbestim- mungen leiht umgehen können ; aber damit ist nur bewiesen, wie faul unsere ganze Gesellschaft is. Bei der Marine sind \folhe Kürzungen vorgekommen, wie der Staatssecretär Hollmann in der Budgek- commission selbst eingeräumt hat. Ebenso muß der Ungerechtigkeit ein Ende gemacht werden, daß von dem Arbeiter die empfangene Rente zurückgefordert werden kann und er vielleicht, wenn er das Geld nicht bat, der Pfändung verfällt und das leßte Stück Möbe verliert.

Staatssecretär Dr. von Boetticher:

Nach der gegenwärtigen Lage der Gesetzgebung wird in dem ersten der beiden Fälle, von denen der Herr Vorredner gesprochen hat, [s{hwerlich zu helfen sein. Der Arbeiter, dem in erster Instanz „einé Invalidenrente? zuerkannt ist, und der - diese Invalidenrente infolge einer von der Versicherungsanstalt eingelegten Revision dur Ent-

{eidung des Reichs-Versicherungsamts- verliert, der also dur diese

‘Entscheidung als eine vérsiherungspflihtige Person erklärt wird, wird selbstredend die Verpflichtung haben, das, was er zu Unreht bekommen hat, wieder herauszuzahlen. In dieser Verpflichtung wird nach Lage der gegenwärtig geltenden gefeßlihen Bestimmungen nichts zu ändecn fein. J sehe es mit dem Herrn Vorredner als eine Härte an, wenn ein, und noch dazu gering gelohnter Arbeiter, der niht mehr die volle Erwerbs- fähigkeit besißt, in die Lage versezt wird, eine größere Summe zurü- zahlen zu müssen. Allein auf der anderen Seite muß doch der Herr Norredner in Berückfichtigung ziehen, daß die Vorschrift des Gesetzes wegen der vorläufigen Vollstreckbarkeit der Entscheidungen der Schiedsgerichte aus wohlwollender Nücksihtnahme auf die Arbeiter getroffen worden ist. Weiter wird auch der Herr Vorredner nit außer Acht lassen dürfen, daß jeder Erlaß einer Forderung der Ver- siherungsanstalt auf Kosten der übrigen Arbeiter geht, die doch -ihren Antheil an denjenigen Beträgen haben, welche die Versicherungsanstalt aufzuwenden hat.

Was den zweiten Fall betrifft, von dem der Herr Vorredner ge- \prohen hat, also einen Fall, in dem ein sogenannter Saisonarbeiter nur einen Theil des Jahres hindur \ich in einer versicherungspflich- tinen Beschäftigung befindet und den übrigen Theil des Jahres ander- weit seine Beschäftigung sucht, die"niht versicherungspflichtig ist : fo weise ich ihn darauf hin, daß dieser Arbeiter ja in der Lage ist, die Versicherung freiwillig fortzuseßen, daß also eine Correctur des Ge- seßes gar nicht erforderli sheint. Der Arbeiter, der einmal ver- sicherungspflichtig gewesen ist, kann nah § 17 auch während einer folhen Vacanz, während der er ciner versiherungspflihtigen Beschäf- tigung nicht obliegt, die Versicherung fortseßen; er wird es also hier in der Hand haben, den Ausfall, der bezüglich feiner späteren Rente dur diese Vacanz entstehen könnte, abzuwenden.

Abg. Freiherr von Unruhe-Bomft (Ny.) i ‘ünglich ei Gegner g. F Gesetzes gewesen, hat sich 1 Un benen O die Wirkungen desfelben überwiegend günstige sind. Die Klagen der Arbeitgeber verstummten allmählih und unter den Arbeitern erwerbe sich das Geseß immer mehr Freunde. Er müsse mit dem Abg. Grafen Behr bestätigen, daß der mit dem Geseß gethane Schritt als ein Fortschritt sih bewährt habe.

Nachdem der Abg. Schrader (dfr.) sih gegen die letzten Ausführungen des Abg. Bebel gewendet, wird die Debatte geschlossen und der Titel bewilligt.

Um 5% Uhr wird die weitere Debatte auf Dienstag 1 Uhr vertagt. Vorher erste und zweite Lesung des Handels- vertrags mit Egypten.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

939. Sißung vom 18. Februar.

Die zweite Berathung des Staatshaushalts- Etats für 1893/94 wird fortgeseßt bei Tit. 1 der Ausgabe des Etats des Ministeriums der geistlihen c. Angelegenheiten (Gehalt des Ministers).

Ueber den Beginn der Sißung ist bereits in der Nummer vom Sonnabend berichtet worden. Wir tragen daraus hier nur die Nede des Ministers der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse in Erwiderung auf die von dem Abg. Stöcker an ihn gerichtete Anfrage, wie sih die Staatsregierung zu den Beschlüssen der General-Synode in Bezug auf die Selbstän- digkeit der evangelischen Kirche stelle, im Wortlaut nach.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Jh erkenne vollkommen mit dem Herrn Abg. Stöcker an, daß die drei Wünsche, die er in den Vordergrund gestellt hat in Bezug auf die größere Selbständigmahung der evangelischen Kirche, verhältnißmäßig kleine sind, daß sie, wie er sich ausdrückte,

mehr den Charakter der Arabeske als einer wirklich erheblichen Aenderung des gegenwärtigen Nechtszustandes an sich tragen; und so gern ih in folhen Dingen ihm und namentlich den Wünschen der evangelischen Kirche und General-Synoden entgegenkommen möchte, so ist es doh gerade, wenigstens zum theil, dieser Charakter des bloßen Arabeskenartigen, der es, wie ih glaube, mir unmöglih macht, hier mehr zu thun, als bereits geschehen ist. Der Herr Abg. Stöcker hat den Wunsch, daß die Befugniß des Landtags, wie sie jeßt geseßlich feststeht, bei gewissen Fragen der evangelishen Kirhe mitsprehen zu können, nicht auf- gehoben, sondern nur auf wesentlihe grundlegende Punkte beschränkt wird, während er jeßt einen Uebelstand darin findet, daß auch bei verhältnißmäßig ganz untergeordneten Punkten hter große Debatten entstehen, die sehr wohl ausschließli}z auf fkirch- lihem Gebiet zum Austrag gebracht werden könnten. Ich will garnicht bestreiten, daß die Möglichkeit vorliegt, oder daß es au schon wirklich vorgekommen sein mag, daß hier Fälle besprochen find, die besser unbesprohen geblieben wären. Aber ih gestatte mir die Gegenfrage: wie soll es die Regierung anfangen, dem Landtag gegenüber die Punkte zu formuliren, bei denen der Landtag mitsprechen soll, und die Punkte zu formuliren, bei denen man ihm das bisherige Necht mitzusprehen entziehen fol? Ich halte das positiv für eine im Wege der Gesetzgebung und namentlih unter den gegenwärtigen Verhältnissen unlösbare Aufgabe, und ih möchte anheimgeben, daß die General-Synode, wenn sie auf diesen Punkt so großen Werth legt, ihrerseits die Formulirung übernimmt. Dann werden wir in die Lage kommen, zu erwägen, ob es mögli ist, dem Wunsche der evangelischen Kirche zu entsprechen oder nicht.

Der ‘zweite Punkt: das Placet der Königlichen Staatsregierung der evangelischen Kirche gegenüber, is, wie ih annehme, noh viel geringfügiger. Der Wunsch der General-Synode und des Herrn Abg. Stöcker geht dahin, daß nicht das Staats-Ministerium, wie es Jeßt vorgeschrieben ist, die Erklärung über die Unbedenklichkeit eines Kirchengefetzes abzugeben habe, fondern daß diese Erklärung einfach vom Cultus-Minister abgegeben werden foll. Jch könnte mir das ja natürlih gefallen lassen; aber würden wir denn damit weiter kommen? In jeder Sache, bei der auch nur ein irgendwie größeres Interesse in Frage wäre, würde der Cultus-Minister nah wie vor niht nur unbehindert sein, sondern er würde {on um der Einheit im Staats-Ministerium willen geradezu darauf hingewiesen sein, feine Collegen im Staats-Ministerium zu fragen, wie sie zu: dieser Frage stehen.

Nun behauptet der Herr Abg. Stöcker, das sei eine Kette am Bein der Kirche, die jedesmal erklirren foll, Ich sagen, dieses Erklirren der Kette habe ih bis jet noch niemals gehört. Es ift ein Einziger Fall- eingetreten, wo ein derartiges Vorkommniß einträt, wo eine längere Verzögerung dur die Anhörung des Staats-Ministeriums herbeigeführt sein mag. Genau dieses Vorlommniß würde aber auch

eingetreten sein, wenn die Unbedenklichkeitserklärung allein beim Cultus- Minister gelegen hätte. Denn dieser würde gleihwohl nit allein entshieden haben, sondern er würde sich mit seinen Collegen im Staats-Ministerium, wie es bei allen wihtigeren Sachen seine Pflicht ist, ins Einvernehmen geseßt haben. Jch habe, so lange diese Forde- rung im Schoße der Kirchenvertretungen “gestellt worden ist, niemals fassen können, worin die Wichtigkeit dieser Forderung liegt. Es ist doch völlig gleihgültig, ob das Staats-Ministerium die Unbedenklich- keitscrklärung abgiebt, oder der Cultus-Minister, der vorher doch in allen wichtigen Dingen das Staats-Ministerium hören muß. Wie die Kirche einen Vortheil davon haben soll, das, meine Herren, muß ih gestehen, ist für mih einfach unerfindlich.

Wichtiger ist der dritte Punkt: die Frage des Procentsates in Bezug auf den Steuerbetrag, den die General-Synode bei Beschließung kirchlicher Umlagen inne zu halten hat. Jch kann in dieser Beziehung mittheilen, : daß das Staats-Ministerium feinerseits bereits beschlossen hat, fich mit einer Erhöhung des Procentsaßes auf 6 9% einverstanden zu erklären. Eine Vorlage ist noch nicht ausgearbeitet, die Sache befindet sih noch in dem vorbereitenden Stadium.

Im übrigen brauhe ih auf die weiteren Fragen, die der Herr Abg. Stöcker der Negierung zur wohlwollenden Erwägung empfohlen hat, hier nicht näher einzugehen. Eine Dotation der evangelischen Kirche ist eine so große und weittragende Frage, daß der gegenwärtige Zeitpunkt, wie ih glaube, der denkbar ungünstigste wäre, um diese Frage in Angriff zu nehmen. Wir befinden uns ciner Finanzlage gegenüber, bei der es garnicht denkbar it, daß man in so weittragende finanzielle Pläne eintreten kann.

Was dann die Stellung der großen kfirhlihen Gemeinden und den Wunsch betrifft, daß doch der Staat auch einmal mit einem staatlichen Beitrage eintreten möchte für die Linderung der kirchlichen Nothstände, \o halte ih diesen Wunsch nicht für unberehtigt. Aber, meine Herren, das geschieht ja toto die und in dem allergrößten Umfange. Die 20 Kirchen, die hier in Berlin theils hon gebaut, theils im Bau begriffen sind, sind ja zum großen Theil nur dadurh zu stande gekommen, daß aus staatlichen Fonds, aus Allerhöchsten Dispositionsfonds (hört! hört!) ganz außerordentlich hohe Summen dafür bewilligt worden sind. (Hört! hört!) Wir thun es ja täglich, und wir danken es dem Landesherrn, daß er diese Dispositionsfonds in diesem reihen Maße zur Besserung der kirchlichen Zustände und zur Beseitigung der kirhlihen Nothstände zur Verfügung gestellt hat. Und das sind Beträge ih kann hier augenblicklich niht zahlen- mäßige Auskunft geben, bin aber übrigens bereit dazu, wenn es er- fordert wird —, Beträge so reihliher Art, daß wir darüber zur Zeit wenigstens niht hinausgehen können. Ich bin bereit, alle Wünsche der General-Synode, alle Wünsche der evangelischen Kirche, die durch den Mund der General-Synode zur Kenntniß der Regierung kommen, nit bloß in wohlwollende Erwägung zu nehmen, sondern sie mit allen meinen Kräften zu fördern. Aber ih bitte auch, andererseits darauf Nüksicht zu nehmen, daß der Cultus-Minister an die Gesetze des Staats gebunden ist, wie sie bestehen, und daß es dem Abgeord- netenhause gegenüber außerordentlich {wer ist, hier eine Vorlage ein- und mit Erfolg durdzubringen, die die Rechte des Abgeordneten- hauses wesentlih verringern würde.

gm weiteren Verlauf der Debatte nahm nach dem Ministerial-Director Dr. Kuegler, dessen Rede bereits mit- getheilt worden ist, das Wort.

Abg. Rickert (dfr.): Ob der eine Theologe, den der Abg. Stöcker als Autorität empfahl, Katholik ist, ändert an seiner wissen- schaftlichen Autorität garnihts. Die Sache ist mir zu ernst, als daß ih in der Stöer'schen N Manier, die er immer annimmt, wenn er keinen anderen Ausweg kennt, darüber reden sollte. Er ift ja seines Chors immer gewiß, wenn er au dieselben Witße zehnmal macht. Jch überlasse den Herren (rechts) den Abg. Stöcker ganz und gar; er ist Ihnen allen über, und Sie werden ihm folgen müssen. - Die De, in der conservativen Partei zeigen, daß er auf feineu Erfolg stolz sein kann; ob er damit der conservativen Sache einen Dienst [eistet, lasse ich dahingestellt. Jch halte mich verpflichtet, als Kind meines Landes, als Patriot mitzukämpfen daran, daß die Judenhetze, diese Shmah des Jahrhunderts das deutsche Volk nicht länger beflecke. Jch habe das Zutrauen zu dem gesunden Sinn unseres Volkes, daß alle Bestrebungen, den Juden die ver- fassungsmäßig garantirten Rechte zu nehmen, keinen Erfolg haben werden. „Cin Vorzugsexemplar der Erklärung der Rabbiner habe ih nit erhalten ; ih habe mehrere Exemplare zu derselben Zeit erhalten, wie die Redactionen aller Blätter. Freilih dem Stöcker'schen „Volk“ wird eine folhe Erklärung wohl nicht zugegangea sein. Denn man kennt den Abg. Stöcker und sein „Volk.“ , Da könnten die Engel mit Engelszungen reden, sie würden den Abg. Stöker nicht überzeugen. Auf den Abg. von Wackerbarth {eint die Grklärung der Rabbiner einen Eindruck gemacht zu haben. Ich ver- wahre mi dagegen, daß ih die Discussion veranlaßt habe; der Abg. Stöcker hat mih aber s{hulmeistern wollen; er spricht über den Talmud und Schulchan Aruch, als ob er der belesenste Mann wäre in‘ allen diefen Dingen. Jch berufe mih auf die Autoritäten. Daß der Abg. Dasbach die Sache aufgerührt hat, thut mir leid, um fo mehr, als das Centrum und hohe Würdenträger der katholischen Kirche eine correcte Stellung in dieser Frage eingenommen haben. Redner giebt nun eine ausführliche Darlegung der Kritiken und Uebersetzungen des Talmud. Jch kann nur meine Bitte an den Cultus-Minister wiederholen, die Untersuhung über die jüdishen Religionsbücher zu beschleunigen, damit niht Behauptungen, die aus. den entlegensten Scharteken entnommen find, noch länger in der Welt umherlaufen. Daß der Minister auch die Echtheit der hundert Thesen des „Juden- spiegels“ untersuchen lassen möge, will ich ihm nicht zumuthen ; es ge- hört wohl nicht zu seinem Ressort. Der Abg. Stöcker hat die These 31 des „Judenspiegels“ citirt, die nah den Urtheilen von Sachverständigen nis entstellt ist. Veranlassen Sie es do, daß vor Gericht Klage erhoben wird gegen die rbe t die Professor Strack öffentlih gegen Eer und Rohling erhoben hat. Ein culturhifstorisches, vaterländishes Interesse steht auf dem Spiel. Sind Ihre An- klagen begründet, dann werden wir in der Mißbilligung mit Jhnen gehen, A0 0 WIe. W L Den vere folgten Abg. Sköer eintreten würde, obgleich ih niht glaube, da das einmal passiren wird. Jh möchte ihn bitten, daß er fi endlich einmal von seinen Vorurtheilen loslös und sih wieder besinnt auf feinen Charakter als Diener der chrisllihen Liebe. Jedenfalls bitte ih den Cultus-Minister, keinen Tag länger als nothwendig vergehen zu lassen, damit öffentlih erkannt wird, was die Untersuchung der jüdischen Religionsbücher ergeben hät. Wenn ein Buch unmoralische Lehren enthält, so werden wir den Minister nach besten Kräften dabei unterstützen, es zu beseitigen.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse: In Bezug auf die Veröffentlihung dés Refultats der jeßt an- geordneten Untersuhung habe ih neulich dem Herrn Abg. Nickert gegenüber bereits eine bestimmte Erklärung abgégeben, die ih Heute nur wiederholen kann. Ich würde auch gar keinen Anstäñd nehmen, den Wünschen zu entsprechèn, eine Beschleunigung herbeizuführen. Jch glaube aber einmal, daß die heutige

Verhandlung und auch die neuliche, das allersicherste Excitatorium

für den betreffenden Schulrath ist, der mit der Prüfung dieser Bücher beauftragt ist, und sodann möchte ih nicht gern au nur den leifesten Schein erwecken, als wenn ih eine bloß oberflählihe Prüfung be- sonders begünstigte. Ih möchte dem Manne, einem sehr zuverlässigen Beamten unseres Ressorts, die volle Zeit lassen, die doch immerhin nöhig ist, um einige hundert Bücher zu prüfen.

Was den Eter’schen „Fudenspiegel“ anbelangt, so muß ih es aller- dings ablehnen, ihn in diese Untersuchung mit hineinzuziehen. Das geht mich akfolut gar nihts an, und ich habe mit anderen Dingen, die mi sehr viel angehen, soviel zu thun, daß ich mir niht noch eine unnöthige Sorge aufladen möchte. (Sehr gut!)

Mde Schmelzer (nl.) spricht sid agegen aus, daß der religions- geschichtlihe Unterriht von dem * fatholischen Religionsunterriht getrennt werde und daß an dem ersteren die Kinder der Dissidenten theilnehmen follen. Eine sfolche Trennung is nicht überall mögli, und es würde die Lehrer befangen machen, und damit würde die Herzlichkeit im Neligionsunterriht, die dessen Grundlage sein soll, vershwinden. Es is der Culturkampf gestreift worden. Zum vollen Frieden werden wir wohl nicht kommen, es müßten denn alle Katholiken zu Protestanten oder alle Protestanten zu Katholiken gemaht werden. Aber wir könnten zu einer Trennung der Gebiete fommen, um jeden Zwiespalt zu vermeiden. Eine voll- ständige Trennung der Kirche von der Schule is für mich unmögli; zur Kirche gehören die katholishen Facultäten der Universitäten, die Meligionslehrer der höheren Schulen und der Volksschulen 2c. Die Leiter des Schulwesens, namentli die Cultus-Minister sind nicht mit Rücksicht auf ihre Stellung zur Schule, sondern mit Rüfsicht auf ihre kirchenpolitishe Stellung berufen worden. Sie haben für die Schule vieles E aber sie mußten sih mehr mit Kirchen- als mit Schulfragen beschäftigen, die leßteren find daher zu wenig zum Austrage gekommen. Das Volks\chulgeseß is niht zum AbsHluß (rom; das Mädchenschulwesen, namentlih auch das höôhére, ver- angt eine Aenderung.

_ Abg. Freiherr von Wackerbarth (cons.): Ein Vortrag, den ih in einem conservativen Bürgerverein gehalten habe, ist von dem

Zeitung“ ift dieser falshe Bericht richtig gestellt worden; der Be- richterstatter erklärte, daß er geshrieben habe: Ein Nehtsanwalt N. N.; es habe sich darauf ein Rechtsanwalt in Sorau beleidigt gefühlt. Fs find über diese Sache Artikel im „Berliner Tageblatt“ und in der „Freisinnigen Zeitung“ erschienen; eine von mir. diesen beiden Zeitungen zugesandte Berichtigung is niht aufgenommen worden. Der Abg. MNickert sollte ab *und zu die „Staatsbürger-Zeitung“ lesen. Es s\cheint beinahe in freisinnigen Kreisen ein Verbrechen zu sein, die „Staatsbürger-Zeitung“ zu lesen. Es wurde in einem Bericht über einen Preßprozeß gesagt: Was foll man dazu agen, daß der Staatsanwalt während der Sitzung die „Staatsbürger-Zeitung“ liest? Jch habe niht die Gerichte verdächtigen wollen, fondern ih habe nur aufflären wollen, weshalb folhe Meinungen über die Richter und die Rechtsanwalte aufkommen können. Ich wollte nur davor warnen, daß die Zahl der jüdischen Richter vermehrt wird. In Bezug auf die Angriffe gegen die Juden sollte man doch nicht so empfindlih sein. Der „Börsen-Courier“ sagt: Die Antisemiten gehören ins Narrenhaus, und es wird weiter ausgeführt, daß die Mörder des Knaben Hegemann “unter denen hinter Stöcker und Genossen zu suchen seien. Die Herren sollten die antisemitishen Blätter lesen, damit sie endlich einmal erfennen, was das Volk bewegt.

_Abg. Dauzenberg (Centr.): Wir werden bestrebt sein, den Beschwerden der evangelischen Kirche, soweit sie begründet sind, abzu- helfen; wir müssen aber bestreiten, daß die fatholishen Versamm- lungen Heßte gegen die evangelishe Kirche treiben. Wir sind stolz darauf, daß folhe Dinge immer fern gehalten worden find. Anders liegt es aber mit dem Evangelishen Bunde, der nur darauf ge- richtet ist, die fatholishe Kirche anzugreifen. In den Petitionen gegen die Zurückberufung dex Jesuiten wirft man diefen letuteren alles Mögliche vor, nit bloß die Vertheidigung des Grundsates: „der Zweckck heiligt die Mittel“, sondern auch des Königsmordes u. f w. Unter den Unterschriften finde ih au die des Abg. Stöcker. Er könnte sih doch den ausgeseßten Preis von 1000 Thalern ver- dienen und nachweisen, in welhem Buche eines Jesuiten der Grundsaß, daß der Zweck die Mittel heiligt, aufgestellt i. E wird sih aber wohl hüten, den Verfuh zu machen. Redner dann auf die Rede des Abg. Por zurück und bedaue

Räthe fo {rof abgelehnt habe. Besonders bedenklich Berufung auf „sein evangelishes Gewissen; er hätte r auf sein Gewissen ohne jedes Beiwort berufen können Minister meinte, es sei Frieden vorhanden und der Frieden folle niht gestört werden. Der Papst hat aber nur erklärt, daß ein aditus ad pacem, ein Zugang zum Frieden gefunden fet, daz der jeßige Zustand kein dauernder fein könne. Die Culturfamvfgefege drücten immer noch {wer auf uns. Redner zählt die einzelnen Geseße und Bestimmungen auf: das Altkatholikengesez, deen Prin- cipien die Katholiken niemals anertennen fönnen; das Geses über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen : die polizeiliGe Maß- regelung der Orden u. st. w. Nah Recht, Geseß und Verfaffung will der Minister die katholische Kirche behandeln. Die Verfafsungsartik- über die Freiheit der Kirche sind gestrichen : die Geseze widerspreen4 unseren : Tatholischen Grundsäßen und müssen also beseitigt werden. Man nennt uns unzufriedene Leute. Zufrieden werden wir fein, wenn wir den Eindruck in uns aufnehmen, daß wir ebenso behandelt werden. wie die evangelische Kirche. Wir können allein d fee ntt ändern, wir rufen die freundlihe Hilfe aller Parteien Pflicht der Regierung wäre es, unsere Beshwerden zu untersu thnen abzuhelfen. „Die Evangelischen können nitt begreifen, w gelitten haben : Bischöfe und Geistliche sind ins Gefängantß gefüß worden, troßdem sie nur das thaten, was fie für ridtig bielten. Diese Schädigung sollte man wieder gut zu machen suchen. Kein einziger Minister, kein "Ober-Präsident, kein Ober-Landesgerichts Pratent ist katholisch; nur ein Regierungs-Präfident ift katholisch! as ist doh kein reiner Zufall. Der Minister follte also fein Wohls wollen uns zuwenden. Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Boffe: Meine Herren! Der geehrte Herr Vorreduer bat mi persönlich so rücksihtsvoll behandelt, daß ic faum Anlaß haben würde, ün Bezug auf meine persönlichen, neulih und heute von mir ausge» sprohenen Anschauungen nohmals das Wort zu ergreifen, wenn i nicht fürhten müßte, daß aus meinem Stillscßweigen doc falsche Folgerungen gezogen werden könnten. Ich hoffe aber, dieselben Rüeck- sichten dabei zu beobachten, die, wie id dankbar anerlenne, mir gegen» über beobachtet worden sind, und id will mi& au auf die aller» kürzesten Bemerkungen, die ih für nothwendig halte, bescräuten. Zunätst hat der Herr Vorredner vorßin erklärt, es fei thte völlig unverständlich geblieben, ‘was id mit meinem „Changeliscerz Gewissen* in meiner neulichen Antwort auf die Rede des Herrn Abg. Dr. Porsch eigentlich gemeint babe. Meine Herren, ih follte meinen, das Verständniß dafür hätte nahè genug gelegen. Jch hatte ausdrüctlih anerkannt: die berden großen Gegensäße zwischen der katbolisGen und evangelischen Kirche schaffen wir niht aus der Welt; wobl aßer werden sich die Katholiken zunächst noh darin fuiden müssen, daß der preußische Cultus-Y tinister evangeli ist, und daraus ergiebt sich daun freilich, daß ex seine Gut- s{heidungen näht mit einem katholischen Gewissen in

Angelegenheiten und nit mit einem evangelischen Gewissen «

‘in evangelishen Angelegenheiten,

foudern daß er fine Ente

Berichterstatter falsch wiedergegeben worden. In der „Staatstürger- ““"

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