1893 / 48 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Feb 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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Anträgs zu wirken; er braucht nur die früheren Bestimmungen, wele bis 1881 in Deutschland und in der Schweiz Geltung hatten, wieder einzuführen. Danach hatten die auf den Schweizer Uni-

versitäten vorgebildeten Studenten das Recht, in Deutschland zur

Approbation zugelassen zu werden E Abg. Dr. Höffel (Rp.): Die geistige Capacität der Frau steht ewiß so hoch wie, die des Mannes; im ärztlichen Beruf handle es fich vor allem um Thatkraft, Einsicht und Sachlichkeit. In ‘dem Gefühlsleben der Frau sei begründet, daß ‘ihre Urtheilskraft zu sehr dem Gefühl unterworfen ist. Im allgemeinen stehe ih auf dem Standpunkte des Abg. Dr. Endemann; wir werden gut thun, den Antrag abzulehnen. bg. Rickert (dfr.): Ih bedauere, daß der Abg. Dr. Endemann von einer Zweckmäßigkeitsfrage spriht. Er begiebt sih da auf die sehr \hiefe Ebene, Naturrechte von Zweckmäßigkeitserwägungen ab- hängig zu machen. Ich fürchte die Consequenzen der Petitionen der R Crt tis nicht. Was mir nicht gefällt, ist das von dem Staats- ecretär Dr. von Boetticher angeregte Competenzbedenken. Da wir

- doch noch einmal auf die ganze Sale zurückommen müssen bei der

Verhandlung über die Petitionen, so beantrage ih, fie heute von der Tagesordnung abzuseßen. : E

. Dr. Baumbach (dfr.) erklärt sich namens der Antrag- steller damit einverstanden. O / Ñ laff Abg. Gröber (Centr.) will die Debatte ihren Verlauf nehmen assen.

Jn der Abstimmung wird die weitere Berathung des Antrags, entsprechend dem Antrage Rickert, abgesezt, das Kapitel „Gesundheitsamt“ unverändert bewilligt, ebenso ohne Debatte das Kapitel „Patentamt“.

Es folgt das Kapitel „Reihs-Versicherung3amt“.

Abg. Noesidcke (b. k. F.) bittet zunächst die verbündeten Re- ierungen, dem Reichstage auch die Berichte der einzelnen Landesver- sicherungsmter zugänglich zu machen. Er erwähnt dann, daß der teichskanzler die Staatsbetriebe und Communalverbände für bereh- tigt erklärt hat, aus einer Berufsgenossenschaft auszuscheiden, nach- dem ihre Leistungsfähigkeit einmal anerkannt. Nedner bestreitet die Competenz des Reichskanzlers und des Bundesraths zu solchen Entschetdungen. Competent dazu sei allein das e amt. Jn den Communalyerbänden, welche bei Tiefbauten Arbeitgeber sind, stellt es sich praktis fo, daß der Arbeitgeber über Ansprüche des Arbeiters zu entscheiden hat. Das liegt nicht im Interesse der beiter ele ihr Recht besser bei einer objectiv eite scheidenden Behörde, also bei der Berufsgenossenschaft finden. Was die Verhütung der Unfälle betrifft, so hat der Abg. Wurm auf die in neuerer Zeit gestiegenen Unfälle Hingewiesen und dabei den Berufsgenossenshaften mit Unreht Vorwürfe gemacht. Sie haben die Unfallverhütungésvorschriften durchweg “erlassen, und es liegt in ihrem eigenen Intereffe, niht bloß die Unternehmer, welche sich dagegen vergehen, höher zum Tarif heranzuzichen, sondern sie au mit Strafen zu belegen. Für die gute Bewährung der erlassenen Ver- hütung8vorschriften braucht man nur die Zeugnisse der Fabrikinspectoren anzuziehen. Die große Vermehrung der Zahl der Unfälle liegt hauptsächlich an der Vergrößerung der Zahl der versicherten Perfonen ; es ist niht richtig, : die Zahl der gemeldeten Unfälle an sich zugenommen hat. Die Höhe der Entschädigungssumme ist aller- dings gestiegen, die Zahl der {weren Unfälle ist seit 1886 ziemlich gleich geblieben; was in diefer Hinsicht früher die Abgg. Möller und Freiherr von Stumm gesagt haben, ist nicht ganz zutreffend.

Königlich bayerisher Bevollmächtigter zum Bundesrath Ober- Regierungs-Rath Landmann: Der Bundesrath hat sich für competent erachtet, das Ausscheiden von Staatsbetrieben und Communalverbänden aus der Tiefbaugenossenschaft zu verfügen ; denn nah § 12 des Gesetzes unterliegen Veränderungen des Bestandes einer Berufsgenossenschaft der Entscheidung des Bundesraths. Der Reichskanzler hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Desgleichen sind die größten Staaten,

B Bayern, Württemberg, zu derselben Meinung gekommen :

Fommunalverbände, wenn sie von ihren Landesregierungen für leistungsfähig erklärt worden sind, aus dem Verbande der Berufs- enossenschaft, ausscheiden zu lassen. Auch materiell liege gar kein Bobauttn gegen dies Verfahren vor; die Tiefbau-Berufsgenossenschaften gehören zu den bestfundirten, und der Abg. Noesicke sieht unnöthiger- weise in dieser Beziehung {chwarz. ; 1 :

Abg. Wurm (Soc.) führt die colossale Zunahme der Unfälle in den gewerblichen Betrieben darauf zurück, daß das Unternehmer- thum im fapitalistishen Interesse die Schu vorschriften niht beachte. Menschen seien der Industrie lange nicht so viel werth als Dampf- kessel u. st. w. Bei der übermäßigen Arbeitszeit, der Accordarbeit und dem s{lechten Lohne sei es kein Wunder, wenn die Unfälle so zunehmen. Wären die Socialdemokraten niht im Reichstag, es wäre zu Gunsten der Arbeiter nihts geshehen. Seine Partei würde sich in ihrer Kritik der Thätigkeit der Berufsgenossen|schaften nicht be- irren lassen. : :

Abg. Mer bach (Rp.) protestirt dagegen, daß nur auf An- regung der Socialdemokraten etwas für die Arbeiter geschehen sei. (Lebhafter Beifall.) : : i

Abg. Vollrath (dfr.): Man hat sämmtliche in den Bureaux der Berufsgenossenschaften angestellten Beamten versicherungépflichtig machen wollen, mit Ausnahme der Assessoren. Darunter befinden sich aber auch manche Beamten, welche ein Gehalt von 2000 / und mehr beziehen und sih dur diese Verpflihtung beschwert fühlen. Sie Zion den Anspruch, auf Grund einer Ausnahmebestimmung des Gesetzes von dieser Pflicht enthoben zu werden.

Staatssecretär Dr. von Boetticher:

Die Beamten, von denen der Herr Vorredner gesprochen hat, sind als Betriebsbeamte anzusehen und unterliegen deshalb nah § 1 des íInvaliditäts- und Versicherungsgeseßes dem Versicherungs8zwang. Wenn für sie eine Befreiung von der Versicherungspflicht begehrt wird, so ist dieje Befreiung nur auf dem Wege des § 7 herbei- zuführen, also durch einen Beschluß des Bundesraths. Dieser Beschluß des Bundesraths kann aber wicderum nah dem Wortlaut des § 7 nur auf Antrag gefaßt werden. Es wird also Sache der- jenigen Personen, welche die Befreiung der bezeihneten Beamten von der Versicherungspfliht wünschen, sein, an den Bundesrath sich mit einem Antrag zu wenden. Bisher ist ein folher Antrag nicht eingegangen.

Abg. Vollrath (dfr.) spriht nah dieser entgegenkommenden Erklärung des Staatsfecretärs die Hoffnung aus, daß ein Antrag der betheiligten Beamten berücksihtigt werden wird.

Staatssecretär Dr. von Boetticher:

Ich kann ja selbstverständlichß niht sagen, wie der Bundesrath einen solchen Antrag aufnehmen wird; auf meine eigene Neigung allein kommt es niht an. Aber das kann ih fagen, daß ein solcher Antrag, wenn er einmal eingebracht worden ist, nah allen Richtungen hin wohlwollen d geprüft werden wird, und wenn die Verhältnisse so liegen, daß es im Interesse der betreffenden Beamten liegt, von der Versicherungspflicht ausgenommen zu werden, so wird vorausfichtlich kein Bedenken gegen die Annahme des Antrages entstehen.

Abg. Auer s klagt darüber, dg die von Unfällen Betroffeneñ sehr {wer zu ihrem Rechte kommen. Redner schildert einen Fall, wo die betreffende Person Jahre lang auf die Entscheidung der Behörden hat warten müssen. Man sagt, daß die Behörden mit Arbeit über- lastet seien. Dem widersprechen aber die Thatsachen, daß Termine verschoben werden, bis mehrere que leihzeitig erledigt werden können. Diesem Uebelstand muß abgeholfen werden. Wenn jemand drei Jahre auf die Rente warten müsse, so habe die ganze Ver- sicherung keinen Zwet.

Staatssecretär Dr. von Boetticher:

Meine Herren! Jch nehme gar keinen Anstand, die Frage des Herrn Vorredners, die er an mich gerichtet hat, dahin zu beantworten, daß ein solches Verfahren, wie es eingeschlagen ift in dem von ihm vorgetragenen Falle, vorausgeseßt, daß die Thatsachen richtig sind, und daran habe ih keinen Grund zu zweifeln, dem Geiste und Sinne des Unfallversicherungsgeseßes in keiner Weise entspricht.

Aus dem Vortrage des Herrn Vorredners habe ih allerdings nur insofern eine bedauerlihe Verzögerung entnehmen können, als aus- gesprohenermaßen das Schiedsgericht die rehtzeitige Anberaumung des Sypruchtermins zweimal’aus dem Grunde unterlassen hat, weil noch nicht genug Stoff für eine Spruchsißung vorliege. Im übrigen glaube ich nit, daß ein Fehler gegenüber den Vorschriften des Geseßes begangen ist. Denn wenn auch der Mann, um den es sih in diesem Fall handelt, im Jahre 1890 die Rente für völlige Erwerbsunfähigkeit als Entschädigung für die Folgen des ihm widerfahrenen Unfalls zu- gesprochen erhalten hat, fo ist doch nach dem Unfalversiherungsgeseß die Berufsgenossenschaft durhaus berechtigt gewesen, falls Verände- rungen in seinem Gesundheitszustand und in seiner Arbeitéfähigkeit eingetreten sind, die Sache wieder aufzunehmen und ihm die Rente ganz oder theilweise wieder zu entziehen, natürlich wvorbehalt- lich der richterlißen Entscheidung im Instanzenzug über die Frage, ob diese Entziehung berechtigt gewesen ist oder niht. Nach dieser Richtung hin trifft also die Berufsgenossenschaft kein Vorwurf, sofern thatsächlich die Vorausseßungen der Zuerkennung der Rente später in Wegfall gekommen sind und der Mann in die Lage verseßt worden ist, ungeachtet des Unfalls wieder seinen Erwerb zu finden.

Dagegen is} es, wie ih schon gesagt habe, durchaus zu mißbilligen, daß die Verzögerung in der Anberaumung des Spruchtermins einge- treten ist. Es ist allerdings richtig, daß zu einer solhen Verzögerung in gewissem Maße unsere Geseßgebung einen Anlaß bietet. Wir sind ja bei der Unfallversicherunggeseßgebung davon ausge- gangen, daß es sich empfehle, die Entscheidungen abgeben zu lassen dur Berufsgenossen der betreffenden Arbeiter, die bei den NRenten- ansprüchen in Frage kommen, und dadur ist es gekommen, daß ein- zelne von den Schiedsgerichten, die wir gebildet haben, außerordentlich wenig zu thun haben, daß hier ein Arbeitsmangel, wie sih der Herr Vorredner ausgedrückckt hat, eintritt. Es liegt in der Natur der Sache, daß die Berufsgenossenschaften der Kosten wegen im allgemeinen darauf Bedacht nehmen, die Beisißer des Schieds8gerihts nicht allzu häufig und nicht um einer einzelnen Spruchsahe willen, vielleicht aus weiter Entfernung einzuberufen. Das ist an sih ja nicht zu tadeln ; aber sit modus in rebus, das darf nicht soweit gehen, daß eine Entscheidung über einen Anspruch monatelang ungebührlich verzögert wird. (Bravo! links.) Wenn wir uns über die Novelle zum Unfallversichherungsgeseß, die ja jeßt im ersten Entwurf fertiggestellt ist, demnächst unterhalten werden, werden wir auch über diese Frage zu sprehen haben und werden viel- leicht dazu kommen, einer anderen Einrichtung den Vorzug zu geben, bei der die einzelnen Schiedsgerichte einen größeren Geschäftskreis erhalten und ihre Sihungen in kürzeren Zeitabschnitten abhalten können.

Im übrigen beklage ich, daß der betreffende Arbeiter nicht sofort, nachdem er den ablehnenden Bescheid in Bezug auf die Anberaumung des Termins empfangen hat, Beschwerde beim Reichs-Versicherungsamt eingelegt hat. Das Reichs-Versicherungs8amt hat in Bezug auf den Geschäftsbetrieb bei den Schiedsgerihten auf Beschwerden zu ent- heiden, und ih zweifle niht, daß es für Beschleunigung gesorgt haben würde.

Uebrigens kann ih Jhnen mittheilen, daß auch {hon innerhalb der preußischen Verwaltung derartige Klagen über die Verzögerung \chiedsgerihtliher Entscheidungen vorgekommen sind, und daß diese Klagen dem Königlich preußishen Handels-Minister Veranlassung ge- geben haben, durch ein Rundschreiben darauf hinzuwirken, daß künftig in einem s{nelleren Tempo bei den Schiedsgerichten verfahren wird.

Um 58/, Uhr wird die Weiterberathung auf Freitag 1 Uhr vertagt.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

37; Siß vont 23, FEbruar.

Gorifetung der zweiten Berathung des Staats- haushalts-Etats für 1893/94, und zwar des Etats des Ministeriums der geistlihen 2c. Angelegenheiten.

Ueber den Beginn der Sißzung ist bereits in der Nummer vom Donnerstag berihtet worden.

Bei der Berathung der Ausgaben für die Kreis-Schul- inspectoren nimmt nah dem Abg. Dauzenberg, über dessen Rede bereits berichtet ist, das Wort der Minister für die geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. B osse:

Meine Herren! Der Herr Abg. Dauzenberg hat mich für die jeßigen Zustände auf dem Gebiet der Kreis-Schulinspection nicht ver- antwortlih gemacht, er hat mit Necht gesagt, daß das eine Erbschaft sei, die ih vorgefunden hätte; er hat mir aber doch einen nicht ge- ringen Theil von Mitshuld daran zugeschoben. JIch übernehme voll die Verantwortung für diese Mitschuld und bemerke, daß, wenn ich mich auch den Erroägungen, zu denen der Herr Vorredner mich auf- gefordert hat, nicht verschließen will, meine bisherigen Erfahrungen doch das Bild keineswegs in dem trüben Licht erscheinen lassen, in welchem er es soeben gezeichnet hat.

Es ist richtig, daß die Institution im wesentlihen in {weren Zeiten des Gegensaßes begonnen hat; und da vermag in den ersten Zeiten auch wohl manche politische Nücksicht untergelaufen sein. Aber das sind vergangene Zeiten. Gegenwärtig geschieht das nicht mehr. Schon der verstorbene Minister von Ladenberg, der doch wohl au dem Herrn Vorredner als ein unparteiisher Zeuge gelten wird, hat seiner Zeit bemerkt, daß die Verhältnisse unseres Schulwesens allmählih dahin führen würden, daß die Schulaufsiht in der Kreis- instanz hauptamtlich von besonders dazu angestellten Beamten aus- geübt werden müsse, die einestheils technisch genügend geshult seien und anderentheils ihre ganze Kraft auf diese große Aufgabe verwen- deten. Jh glaube, daß er damit im ganzen und großen den Weg der Entwickelung richtig bezeichnet hat.

Meine Herren, die Schulaufsichtsfrage, soweit es sich um die Kreis\chulaufsiht handelt, ist in der That gar keine Culturkampffrage, sie ist im wesentlichen eine technische Frage, und nur von diesem

Was die zahlreichen" Bezirke anlangt, in denen nach der Dar- stellung des Herrn Abg. Dauzenberg die Kreis-Schulinspection noch im Nebenamt verwaltet wird, und die er als wesentlih evangelish be- zeichnet hat, so mache ich darauf aufmerksam, daß die Bezirke der nebenamtlichen Kreis-Schulaufsichtsbeamten kleiner sind als die der hauptamtlihen. Das liegt in der Natur der Dinge. Deshalb haben aber auch diese großen Zahlen niht die Bedeutung, die ihnen der Herr Vorredner beigelegt hat. Es is ganz natürlih, daß wir ver- hältnißmäßig viel mehr derartige Bezirke haben. (Zuruf: Provinzen !) Darauf komme ich noch. Wenn aber der Herr Abg. Dauzenberg vorschlägt, die Bezirke noch mehr zu theilen und überall wieder zu der geistlichen Kreiss{hulaufsiht zurückzukehren, so bemerke ih, daß:

‘eine solche Theilung auch ihre Grenzen hat. Ein Schulaufsichts-

beamter in der Kreisinftanz muß eine größere Zahl von Schulen unter sih haben, {on um dur Vergleich der vershiedenen Schulen in die Lage verseßt zu werden, alle die Verhältnisse, die unter seiner Verantwortlichkeit geregelt werden, richtig beurtheilen zu können, Also bis in infinitum theilen können wir niht. Andererseits mache ih darauf aufmerksam, daß in einer ganzen Reihe von Bezirken, allerdings vorwiegend evangelischen, wir von Seiten der Geistlichen selbft aufgefordert worden sind, die hauptamtliche Kreis-Schulaufsicht einzuführen, und zwar um deswillen, weil die Geistlichen erklärt haben : neben unseren seelsorgerishen Pflichten, die heutzutage gegenüber unseren socialen Verhältnissen in ungeahnter Weise gewachsen sind, sind wir vollkommen außer stande, die Kreis-Schulinspecticn mit der- jenigen Gewissenhaftigkeit und demjenigen Erfolge wahrzunehmen, die sie verdient und die auch der Staat von uns fordern muß. Das ist namentlich in Westfalen in einer ganzen Reihe von Bezirken der Fall gewesen. Auch von einem katholischen Geistlihen haben wir kürzlich auf unsere Aufforderung, eine hauptamtliche Kreis-Schulinspection zu übernehmen, eine abshlägige Antwort bekommen. Wir können also niht immer so, wie wir wollen.

Nun, meine Herren, is es nicht richtig, wenn der Herr Abg. Dauzenberg der Meinung is}, alle Kreis-Schul- inspectoren im Hauptamt , namentlich in katholischen Bezirken, seien Persönlichkeiten, die man als zum Culturkampf geneigt betrahtken müsse. (Zuruf!) Meine Herren, das ist einfa niht rihtig. Wir haben jedenfalls niht die Tendenz, cultur- fämpferische Elemente in diese Aemter hineinzubringen. Im Gegen- theil, wir wünschen, daß sie im Frieden mit der Kirche ihre Aufgabe erfüllen, und wir suchen das Gegengewicht gegen die weltliche Kreis- Schulaufsicht in der dur Geistliche geübten Orts-Schulaufsicht da- wo sie nöthig ist.

Den Beweis, daß die Kreis-Schulinspectoren in der Hauptsache geneigt seien, in religiöser Beziehung einen negativen Stand- punkt einzunehmen, möchte ih doch erst einmal erwarten. Unfere Erfahrungen sprechen dagegen. Und ich persönlich erkläre mein Einverständniß mit dem Abg. Dauzenberg: auch ih kann nur wünschen, daß der Kreis-Schulinspector ein durch und durch religiöser Mann ist.

Nun aber ist der Vorschlag, den der Herr Abg. Dauzenberg gemacht hat, die Kreis-Schulinspectionen einfach wieder aufzuheben, so lockend es finanziell sein mag, doch gar nicht mehr ausführbar. Seit vielen Jahren haben wir diese Institution in unsern Organismus eingefügt, und sie hat denn doch auch bereits Verhältnisse geschaffen, die eine Rück- kehr zu den früheren Einrichtungen völlig aus\{ließen. Wir würden auch gerade auf dem Gebiet der Kreis-Schulinspection in die größste Ver- legenheit kommen, die reten Leute für die rechte Stelle zu finden. Ich erinnere den Herrn Abg. Dauzenberg nur an die ungeheuren Schwierigkeiten, auf die wir bei der Wahrnehmung der Schulaufsicht in den Bergwerksbezirken und in den Industriebezirken stoßen, und ih frage, ob Sie wirklich annehmen, daß wir da mit kleinlichen cultur- kämpferischen Hinterrückêmaßregeln etwa die Kreis:Schulinspectionen einführen? Nein, wir führen sie ein, weil da Männer nothwendig sind, die ihre ganze Kraft auf die {were Aufgabe der Kreis-Schul- aufsiht concentriren.

Veber die Beschäftigung und die Thätigkeit der Kreis - Schul- inspectoren, kann ich Ihnen noch folgende Zahlen nennen. Es stehen unter Kreis-Schulinspectoren im Hauptamt 9207 fkatho- lische Schulen, 4849 evangelishe Schulen, 140 jüdishe Schulen und 6554 paritätishe Schulen. Diese Zahlen wachsen und wir wünschen, daß sie weiter wachsen; aber wir haben nicht die Mittel, um das mit einem Male machen zu können. Das ganze Institut hat sih allmählih entwickelt, und in der allmählichen Ent- wickelung wollen wir da, wo wir es für nüßlih und nöthig halten, fortfahren. Und was die Thätigkeit der hauptamtlichen Kreis-Schul- inspectoren betrifft, so haben wir den Zuwachs an Schulstellen wesentlich ihr zu verdanken. In den Jahren 1871 bis 1886 ist die Zahl der’ evan- gelischen Schulstellen um 18,53 09/6, und die Zahl der neugegründeten fatholishen Schulstellen um 31,95 9% gewachsen. Meine Herren, das haben Sie, wie ich wiederhole, wesentlih den Kreis-Schulinspectoren im Hauptamt zu verdanken, und nach solchen Leistungen diese In- stitution einfa durhzustreichen, ift eine Unmöglichkeit.

Es ist übrigens, wie ich einshaltend bemerke, irrthümlih seitens des Herrn Vorredners, wenn er meint, daß katholische Geistliche fast garniht als Kreis-Schulinspectoren im Nebenamt beschäftigt seien. Wir haben 92 katholische Geistliche, welhe Kreis-Schulinspectoren im Nebenamt sind.

Nun, meine Herren, das ganze Institut der hauptamtlichen Kreis- Schulinspectoren ist noch in der Entwickelung. Jch gebe zu, es sind hier und da Mängel. Wie sollte das bei einer so großen Zahl von Beamten auch anders zugehen, als daß hier und da einmal etwas zu tadeln, etwas zu rügen, etwas zu bessern wäre, namentli nach Zeiten des Kampfes und des scharfen Gegensaßes! Aber ih muß nah meinen Erfahrungen doch sagen, daß unsere Kreis-Schulaufsichts- beamten mit einer Hingebung, einer Treue, einer Aufopferung wirken, die aller Anerkennung werth ift, und deshalb kann ih für meine Person nicht in Aussicht stellen, daß ih der Anregung des Herrn Abg. Dauzenberg folgen werde,- dieses Institut einfah aus der Welt zu bringen. (Bravo!)

Abg. Dasbach (Centr.): Der Minister hat erklärt, daß die Localschulaufsiht ein Gegengewiht gegen die staatlihe Kreis- \shulaussiht bilde. Aber die Localaufsit läßt durhaus zu wünschen übrig, Redner verweist auf Trier und Adenau, wo Personen die Localschulaufsiht über Schulen ausüben, die von ihrem Wohnsiß stundenweit entfernt sind. Katholishe Geistliche, die angestellt sind, ohne daß der Ober-Präsident Einspruch dagegen erhoben hätte, werden

von der Localschulaufsicht ausgeschlossen. Daß katholische Schulen unter der Use agte Sre stehen, is garnichts

Gesichtspunkt aus wird sie im Cultus-Ministerium betrachtet.

seltenes, so z. B. im Kreise Schwe.

berufen.

der Schulen fehr verschiedenartig sions- und Nelictenverhältnisse zu ordnen; eine Vorlage ist in

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Um gleih bei diesem leßten Fall vom Kreise Schweß stehen zu bleiben: im Kreise Schweß sind von den vorhandenen Schulen 30 evangelisch und 8 katholisch. (Hört! Hört! bei den Nationalliberalen.) Meine Herren, da sollen wir nit evangelische Kreis-Schuliuspectoren haben?! (Bewegunz.) Dann hört die Sache überhaupt: auf.

Nun gebe ih sehr gern zu: wir haben einzelne Fälle, wo wir selbst den Wunsch hätten, das confessionelle Verhältniß, mehr zu berücksichtigen, als es thatsächlich geschieht. Wir haben aber bisher nit immer die nöthigen katholischen Kräfte finden fönnen. Wenn wir sie finden, werden wir mehr und mehr dazu kommen, auch diese Wünsche zu berücksichtigen. Daß dies bereits in umfassender Weise geshehen, werden folgende Zahlen darthun: Von 37 615 Schulen standen unter nit fahmännisch gebildeten Orts-Schulinspectoren im Jahre 1890 noch 1176, im Jahre 1891 nur noch 1026, im Jahre 1892 nur noch 889 und im Jahre 1893 nur noch 743. Der Rückgang trifft namentlih katholische Schulen, wo mehr und mehr, je nachdem es nah den örtlichen Ver- hältnissen möglich war, die Geistlihen wieder mit der Orts- Schulaufsiht betraut worden sind. Im Jahre 1891 waren noh 827 fatholishe Schulen vorhanden, bei denen die Orts- Schulinspection nicht von den Geistlichen wahrgenommen wurde, im Jahre 1893 nur noch 544. Aber auch in der Rheinprovinz, auf die ja der Herr Abg. Dasbach besonders exemplificirt hat, ist die Rückkehr zu den alten Verhältnissen im Fortgang.

Für die Regierungsbezirke, die gerade wesecntlih zu seinen Klagen Anlaß gegeben haben, lauten die Zahlen so: im Bezirk Köln waren im Jahre 1891 noch 123 Schulen dieser Art, im Jahre 1892 nur noch 109, im Jahre 1893 nur noch 81. Im Bezirk Trier 1891 135, 1892 101, 1893 nur noch 80, und im Bezirk Aachen 1891 78, 1892 33 und 1893 nur noch 24. (Hört! hört!) Sie sehen daraus die ganz entschieden fortshreitende Entwickelung. Aber darauf muß ih doch aufmerksam machen, daß die Meinung des Herrn Abg, Dasbach : da die Geistlichen ja stets unbeanstandet Geistlihe geworden seien, so müßten sie au ohne weiteres zu Schulinspectoren geeignet sein, keineswegs allgemein zutreffend ist. Es kann jemand ein ganz correcter Geistliher sein und doch in hellem Streit leben mit allen den Persönlichkeiten, mit denen er amtlih als Schulaufsichtsbeamter zu thun hat. Das sind Verhältnisse, die wir berücksichtigen müssen und die wir soweit berücksihtigen, als es das Interesse der Schule erfordert. Darüber hinaus gehen wir nicht.

Abg. von Strombeck (Centr.) beklagt si über eine Verletzung R in den Kreisen Worbis und Heiligenstadt in der Provinz Sachsen, wo die Competenzen des evangelischen und katholischen Schulinspectors ungleich vertheilt seien.

Minister der geistlichen 2. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Der Fall, den der Herr Abg. von Strombeck soeben zur Sprache gebracht hat, giebt allerdings, wie ich zugeben muß, Anlaß zu der Annahme, als wenn dort die Parität nicht in vollem Maße gehandhabt werde; denn in dem einen Kreis sind die Verhältnisse anders geworden wie in dem dicht daneben liegenden. Deshalb find diese Verhältnisse auch {on bei der Königlichen Staats- regierung in Erwägung gezogen.

Ich will nur eins bemerken: der Umstand, daß im Kreise Heiligen- stadt die evangelishen Schulen nicht dem katholishen Schulinspector unterstellt sind, beruht ledigli darauf, daß der Umfang des Bezirks zu groß ist. Bei einer Aenderung, die im Kreise Worbis in Aussicht steht, wird darauf Bedaht genommen werden, auch hier die confessionellen Verhältnisse zu berücksihtigen.

Abg. Knörke (dfr.) tritt für die Aufrechterhaltung der Kreis- Schulinspectoren im Hauptamt ein; denn nicht jeder Geistliche sei für die Schulinspection geeignet. Deshalb muß man immer mehr danach hinstreben, daß die technishe Schulaufsicht ausgedehnt wird. Nicht immer sind die akademish gebildeten Männer die besten Aufsichtsbeamten, man sollte neben diesen auch Volksschullehrer

Ministerial-Director Dr. Kügler: Es werden von jeher aus dem Volksfchuldienst und aus dem Seminardienst. Männer für die Sqculaufsiht gewonnen; im vorigen Jahre sind 63 solche Personen im Dienste gewesen. e

Abg. Hansen (freicons.) giebt dem Wunsche Ausdruck, daß hin- sihtlih der Besoldungsverhältnisse der Kreis-Schulinspectoren im Hauptamt nach einer größeren Gleihmäßigkeit gestrebt werde. Gegen- wärtig werde bei der Bemessung des Gehalts auf das in der früheren Stellung bezogene Einkommen Rücksicht genommen, so daß Kreis- Schulinspectoren „_ die kürzere Zeit im Staatsdienst seien, unter Umständen viel höher besoldet würden, als ihre shon länger im Amt befindlichen Nachbarn. Das errege naturgemäß Unzufriedenheit. Die einer anderen Regelung dieser Verhältnisse entgegenstehenden Schwierigkeiten schienen mehr im Finanz-Ministerium als im Cultus- Ministerium zu liegen. /

_ Ministerial-Director Dr. o gaer erklärt, daß die Einordnung der Kreis-Schulinspektoren in die Dienstalters\tufen gewisse Schwierig- keiten ergeben habe, die noh nicht beseitigt seien. i

_ Abg. Dasbach (Centr.) wendet sih an den Minister, der aber mit dem Abg. Kropatscheck spricht; er fordert ihn auf, zuzuhören und weist darauf hin, daß die Statistik im Kreise Schwetz 71 evangelische und 34 katholische Schulen angebe, sodaß die Anstellung eines katho- lishen Schulinspectors wohl zweckmäßig sei.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Jch will auf die Einzelheiten der eben gehörten Rede nicht eingehen ; ih will nur bemerken, daß das Urtheil darüber, ob ih einem Abgeordneten, der hier an mi herantritt, zuhören will, mir ganz allein zusteht. (Sehr richtig ! rechts und links.) Meine Herren Commissarien sind dahin instruirt, mi zu informiren, wenn ih einmal nit in der Lage bin, zuzuhören ; aber ih beanspruche das A über diese Frage allein zu entscheiden. (Bravo! rechts und inks.)

Im übrigen will ih, was den Kreis Schwetz anbelangt, nur be- merken, daß die falshe Information nicht auf der Seite des Ministers, sondern des Abg. Dauzenberg gewesen ist; denn es handelt si hier niht um den politishen Kreis Schweß, von dem wahrscheinlih in der Statistik die Rede ist, fondern selbstverständlih um den Scul- inspectionskreis Schweß. Und für diesen sind meine Zahlen richtig.

Die hg für die Kreisschulaufsicht werden bewilligt. Bn Fell den Ausgaben für die höheren Mädchenschulen

pse i

Abg. Sey ffardt - Magdeburg (ñil.) die endlihe Negelung der Gehaltsverhältnisse und der Pensionsverhältnisse der Lehrer an den höheren Mädchenschulen. j

Ministerial-Director Dr. Kügler: Es wird shwierig sein, die Gehälter dieser Lehrer A festzustellen, weil die Verhältnisse

ind. Leichter wird es sein, die Pen Vor- ereitung und wird hoffentlih bald vorgelegt werden können,

bg. Dr. Friedberg (nl.) hält ebenfalls eine Regelung des

Mädchenshulwesens für dringend nothwendig, und dazu gehöre au eine bessere Gestaltung der Gehaltsverhältnifje der B Ms s

Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath Dr. Schneider weist darauf hin, daß man die Anforderungen an die höheren Mädchenshulen auch niht zu hoch shrauben dürfe; font würde Me eidung, folhe Mädchenshulen zu begründen , beeinträchtigt

rden,

Behufs allgemeiner Erleichterung der Volks\chullasten sind E a M (500 000 6 mehr als im vorigen Etat) ein- gestellt,

Abg. Dauzenberg (Centr.) hält es für nothwendig, den Eltern einen folchen Einfluß auf die Schulen zu gewähren, daß ihre Kinder in der Religion richtig erzogen würden. Dazu gehöre aber, daß für die Vorbildung der Lehrer eine richtige religiöse Grundlage bestehe, daß auh die Schulaufsicht den Ansprüchen der betreffenden Confession „entspreche. Redner bittet den Minister, mit kirchlichen Organen eine bessere Fühlung zu suchen, namentlih in Bezug auf die A des Religionsunterrichts, worüber noch manche Meinungs- verschicdenheiten bestehen. Denn der Neligionsunterricht dürfe nur in dem Sinne gegeben werden, wie die betreffende Neligionégesell schaft es verlange. Redner verweist auf den Schulgeseßentwurf des Ministers von Ladenberg, der diese Frage in außerordentlih ge- schickter Weise gelöst habe.

A von Czarli nski (Pole) führt aus, daß die katholischen Geistlichen sih zur Schulinspection schon bereit finden laffen würden, wenn man nicht zu hohe Anforderungen an sie stellte: Für die Local- shulinspection nehme man vielfach Personen, die zwar vom Vieh etwas verständen, aber nichts von der Schule. Redner geht dann auf die Sprachenfrage ein, und bedauert, daß die Versprehungen nicht gehalten worden seien, die man den Polen gemacht habe. Wie jegt die Sache gehandhabt werde, lernten die Kinder nihts; der Religionsunterriht arte fast in einen deutschen Sprachunterricht aus. Wenn die Lehrer des Polnischen niht mähtig seien, so* führe das ost zum Anschauungunsterricht, der niht immer zweckmäßig sei und oft zu Mißhandlungen führe.

Di Brandenbu rg (Centr.) tadelt es, daß im Negierungs- bezirk Osnabrück ein Lehrbuch, das seit. den vierziger Jahren mit bischöfliler Approbation im Schulgebrauch war, plößlich verboten ist, ohne daß das Buch einen bedenklichen Inhalt hatte. Es würden aber in den evangelishen Schulen Bücher gebraucht, die Angriffe auf die Katholiken enthielten.

Geheimer Neg.-Nath Brandi: Es handelt sich um eine Kirchen- geschichte, die in einzelnen Schulen in Gebrau war, aber gaknicht in die Volksschule gehört. Das Buch is auf seinen Inhalt geprüft worden, und es hat sih herausgestellt, daß die Darstellung der NRe- formationsgeschihte eine derartige war, daß sie in den Schulen eines so gemischt confessionellen Bezirks wie Osnabrück niht gebraucht werden durfte. Dem Negierungs-Präsidenten ist aber Utfctegebeit wor- den, er solle darüber wachen, daß auf evangelisher Seite auch jeder Anstoß vermieden werde.

Darauf wird um 3/4 Uhr die weitere Berathung vertagt.

38. Sißung vom 23. Februar, Abends.

Der Sißzung wohnt der Minister der geistlichen 2c. An-

gelegenheiten Dr. Bosse bei. i

Die Berathung des Etats des Ministeriums der geistlihen x. Angelegenheiten wird fortgeseßt beim Kapitel des Elementar-Ünterrichhtswesens, und zwar bei der Position: Zu Beihilfen an Schulverbände wegen Unvermögens für das Stelleneinkommen der Lehrer und Lehrerinnen.

Abg. Dasbach (Centr.) wünscht, daß die Regierung die Ge- meinden in der Umgegend von Berlin veranlasse, die dortigen katho- lischen Privatschulen auf den Gemeinde-Etat zu übernehmen, z. V: M Nixdorf, Nummelsburg, Friedrichsberg, Reinickendorf, ferner in Königs-

berg i. N, Cberswalde ‘2c.

__Ministerial-Director Dr. Kuegler bemerkt, daß die Regierung in dieser Hinsicht nicht frei handeln könne, sondern in langwierigem Berfahren bis zur Instanz des Ober-Verwaltungsgerihts in jedem einzelnen Falle mit den Gemeinden verhandeln müsse, was häufig Jahre in Anspruch nehme. Daß die Regierung die Parität dabei niht wahre, sei eine völlig falfche Behauptung.

Der Titel wird bewilligt.

_ Vei dem Titel der Dienstalterszulagen für Volks- shullehrer und -Lehrerinnen bemerkte

Ministerial-Director Dr. Kuegl er, _daß die Dienstalterszulagen früher gewährt worden seien nah dem System der kleineren Schul- verbände. Dies habe sich aber als unzuträglih erwiesen und seitdem würden sie an die Lehrer in Orten bis zu 10 000 Einwohnern ge- währt, die in der Negel weniger leistungsfähig seien. Sowie die iegt vorhanden seien, würden auch die größeren Gemeinden betzÞbt werden.

Beim Titel: Zu sonstigen persönlichen Zulagen und Unterstügungen für Lehrer und Lehrerinnen führt

_ Abg. Knörcke (df.) Beschwerde über zu hohe Einschäßung der Dienstländereien der Lehrer.

Ministerial-Director Dr. Kuegler erwidert, daß das Sache der Kreis- und Bezirksausf\chüsse sei. Freilih werde sehr verschieden ein- geschäßt, zwischen dem drei- und sech8undzwanzigfahen Grundsteuer- reinertrag. Ein Bestreben der Gemeinden, dur zu hohe Bewerthung der Naturalien die Besoldung der Lehrer zu vermindern, babe si indeß nicht gezeigt.

Den Titel: Zur Ergänzung der Fonds behufs be- sonderer Förderung des deutshen Volksschulwesens in den polnischen Landestheilen beantragt Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole) zu streichen.

Abg. Letocha (Centr.) befürwortet den Antrag auf Streichung des Titels und verwahrt sih dagegen, als_ob in Oberschlesien eine großpolnische Agitation bestehe. Auch in Oberschlesien müsse in den Ünterstufen, vielleiht auch in den Mittelstufen neben der deutschen Sprache auch die polnische als Unterrichtésprache für den Neligions- unterriht zugelassen werden, bei allem Werth, den die Oberschlesier auf die Kenntnisse der deutschen Sprache legten.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! So sehr ih überzeugt bin, [daß der Herr Abg. Letoha, mit dem ih ja sonst auf einem anderen Gebiet, auf dem Gebiet der Neichsgeseßgebung, zu meiner großen Freude so oft im allerengsten Einverständniß gestanden habe so sehr ih überzeugt bin, daß der Herr Abg. Letocha aus vollster Ueberzeugung gesprochen hat, so fehr bedauere ih, do in diesem Punkte niht mit ihm in voller Uebereinstimmung mich befinden zu können. Jch mache zunä darauf aufmerksam, daß, wenn ih ihn recht verstanden habe, es auf einem Irrthum beruht, daß beim Lehrunterriht aud auf der Unter- stufe das Polnische, die Muttersprache, zum besseren Verständniß gar niht verwandt werden könne. Jm Gegentheil steht in der Verordnung von 1872, welche anordnet, daß der Unterricht im Lesen und Schreiben von der unteren Stufe an in deutsher Spraché gelehrt und geübt wird, ausdrücklich:

«zur Vermittelung des Verständnisses dessen, was die Kinder lesen und schreiben, kann, wo es nöthig erscheint, die Muttersprache zu Hilfe genommen werden,“ / i Das halte ih auch für nothwendig; das geschieht au in Posen. Was nun das System als solches betrifft, so möthte ic darauf nicht noch einmal näher eingehen. JIch babe mich darüber, wenn au zunähst unter Bezugnahme auf die posenshen Verhältnisse eingehend

geäußert und ih muß, bis ih weitere und bessere Informationen habe,

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- bei meinen damals geäußerten Anschauungen stehen bleiben. Fch

möchte nur bemerken: Darin, glaube ih, giebt sih doch der Herr Abg. Letocha einem zu großen Optimismus hin, wenn er diese polnische Agitation, die auch zweifellos in Oberschlesien stattfindet, für so harm- [los ansieht und ihr eine großpolnische, eine polnisch-nationale Bedeu- tung abspriht. Daß das nicht fo ist, lehrt ein Blick in die ober- \{lesisch-polnishe Presse; und daß doch au Männer in wichtiger kirhliher Stellung anderer Meinung find, als der Herr Abg. Letocha, dafür liegt mir doch ein ganz s{chlagender Beweis vor, nämlich ein Schreiben des Herrn Erzpriesters Porsch in Oppeln, in dem es aus- drücklih heißt an seine Amtsbrüder gerichtet :

Wie Ihnen bereits bekannt, wird eine polnische Zeitung bei uns erscheinen, also das dritte derartige Blatt in unserm Negie- rungsbezirk. Schon dieser Umstand, aber auch alle mir darüber ge- machten Mittheilungen lassen erkennen, daß nicht die Interessen des oberschlesischen Volks, nicht -desser sittliche und materielle Bedürfnisse die Begründung zu dieser in Rede stehenden Zeitung gegeben haben, son- dern eine polnische Propaganda, welche mit polnishem Geld in unscren Gemeinden Stimmungen zu erwecken sucht, welche dieset ganz fremd find. Unser Volk hat keine Zugehörigkeit zu dem früheren pol- nischen Reich. Ich erfreue mi zumal in Nücksicht auf die trau- rigen Störungen in Ratibor durch die dortige polnische Zeitung Ihrer Zustimmung, dahin gehend, die Ursache zu solchen Zuständen von unseren Gemeinden fern zu halten

u. }. w. Ja, meine Herren, das ist doch ein Beweis, daß au von kirhliher Seite in Oberschlesien dieser polnischen Agitatica eine große, tiefgehende politische®Bedeutung beigemessen wird: und ic glaube, es ist die Pflicht der Negierung, nach dieser Richtung hin in der Schule dafür zu sorgen, daß das deutsche «Element dort dem polnisen Element gegenüber nicht zu kurz kommt. Es ist uns vorgeworfen, daß wir dur unser System, wie es auch in Oberschlesien dur{geführt wird, nur zu sehr die Gefahr heraufbes{wören, daß der socialiftiiche Gedanke dort unter der Bevölkerung Eingang finden f C meine Herren, ih glaube ait, daß es das System

Unterrichts ist, wodur derartige Anschauungen unter der

Bevölkerung verbreitet werden. Ih habe hier ei

„Katólik“ ; darin beißt es folgendermaßen :

Die Herrschaft zahlt meniger als der Bauer.

Hasen und anderes, geboren auf Bauerngrundstücken, geb den Herren. Schießt der Bauer auf seinem Grunde einen

dafür nicht bestraft. Der Bauer findet nirgends Schutz, mal muß doch Gottes Strafe kommen. Í Ja, meine Herren, das sind doch socialistisGe Ans{bauunaen.

werden aber niht durch die deutshen Schulen genährt, sondern den deutshen Unterriht bekämpft. Nein, meine He liegt die Sache nicht. Ich bin davon überzeugt worden, daf ein national-polnishe Agitation in Oberschlesien besteht, dur ter: C in- blick, den ich in die polnische Presse ge be der Zeit, als sih diese Presse meinen K nah Oberschlesien kommen würde, \{lesishen Bevölkerung Ratbs{läge Cultus-Minister zu fa einladend: deshalb nit Ok ausbrach und ich fk muthigend ist, nunmehr von unseren in Oberschlesien z wird jeder Unbefan

Urtheil über diese Seite der nirgends zu erkennen geg

Schultechniker zu fein, al

Ganz unzutreffend ilt der In sprache bei den polniscken Kindern in O toî meotnoe Gorron +. E Nein, meine Herren, die A

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stimmt. J nicht zu streidben lastet, und wir größte * n der wenn Fonds einträten. zum ersten Male gefordert w bauses ausgesprochen ift, namentli für die Fälle, wo gec ( deutscher Kinder den Unterricht gemeinsam erhält. Hier wird in jedem Falle hieß es damals zu prüfen sein, ob für die deuts{ben Kinder nisirung vorliege und wie derselben aber sind sehr zahlrei.

Nun, meine Herren, so steht die Sache im t noch, und deshalb bitten wir Sie: bewillig wir brauchen ihn zum Schuß der deuten Cult

Abg. Co nrad-Pleß (Centr.) spri&t aus. Ein gedeibliher Religionêunt sprache ertheilt werden. Als der L trage der Kirche durch den Geistlichen e zufriedene Menschen dur ibn geschafe theile, hätten Schüler und Ardeîter und Bebörde.

Abg. Szmula (Centr.) vert eine erlaubte polnishe Agitation polnischen Sprache. Wenn d lasse, fo rotte man sie aus Wokbi zârrenz Shez lebrten die Deutschen-Verfolgungen in © e dere Ben Polen seien patriotisch und deteten für den Wang und feên unk Sei das polnisdde Agitation oder 1 Ein Nedigèemüunterrätt könne in polnischer Sprackde nitt ertdeilt roerden. ron ine Adeee da teten, die polnisch verständen. Diesen Zustand beêördere der Fondkz die armen-Kinder, die das Deutsche nitt vertäzden. rieden Lib Uns Blut mißbandelt.

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Minister der geistliten x. Angelegendeiten Dre. Bote: Ado Na ape U, » E 5 D h S 4 Meine Herren! Je glaude der Nothwendigkeit cnibeder u Fein den Versuch zu maten, Herra Ada. Szmala v6 widerlegen. dor seine Ausführungen Knd, für mi wenietend t Id. Id