1912 / 155 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Jul 1912 18:00:01 GMT) scan diff

F Bekanntmachung, betreffend : - Viehseuchenpolizeilihe Anordnungen, betreffend die Bekämpfung : L

_| Alle Postanstalt

beträgt vierteljähelih 5 4 4043. nehmen Kestellung au; sür Kerlin außer und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer

| au die Expedition 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32,

Einzelne Aummern kosten 25. 5 Se

__ Fuhalt des amtlichen Teiles:

en. : ¡ I iésénh die Berufung. eines Reichskommissars3

“Bekanntmachun L E Typhusbekämpfung im Südwesten des Reichs.

Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

der Tollwut in Grenzbezirken, und betreffend die Einf von Heu, Stroh, Häsel, Milch, Sahne usw. aus Oesterreich-

Ungarn. i | Auszug aus der Bekanntmachung des Königlich bayerischen

Staatsministeriums des Junern über den Vollzug der Reichs- versicherung8ordnung und des dazu ergangenen Einführungs-

gesetzes. s Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. “Gesetz, betreffend die Bewilligung weiterer Staatsmittel zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von gering be- __ soldeten Staatsbeamten. _Geseß über die Polizeiverwaltung im Regierungsbezirk Oppeln.

Seine Majestät der König haben geruht : Jhrer Majestät der Königin der Bulgaren den Luisenorden mit der Jahreszahl 1813/14 zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Oberregierungsrat Günther von Czirn-Terpiß zu

Merseburg den Roten Adlerorden zweiter Klaste mit Eichenlaub, dem Obersten z. D. von Bonin, Kommandanten des

Tru Res Döberit, den Roten Adlerorden dritter

Klasse mit der Schleife,

dem unbesoldeten Stadtrat, Fabrikanten Ludwig Rosen-

stein zu Bochum den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Generalmajor Karl Auler, Jnspekteur der 1. Jn-

genieurinspektion, den Stern zum Königlichen Kronenorden

zweiter Klasse,

__ dem Obersten von Voigts-Rheß, Kommandeur des

5. Garderegiments zu Fuß, den Königlichen Kronenorden zweiter

e, , dem Oberleutnant von Dewall im 6. Badischen Jn- fanterieregiment Kaiser Friedrich 111. Nr. 114, dem Rektor Heinrich Debus zu Minden, dem nichtständigen Beisißer des Kaiserlichen Oberseeamts, früheren Schiffskapitän, Kaufmann Richard Blanke F Rostock und dem Rentner Karl Gröpler zu Neukölln den iuigliaen Kronenorden vierter Klasse,

dem Eisenbahnbetriebssekretär a. D. Wilhelm Krüger zu n und dem Rentner Daniel Zoufal zu Neukölln das

erdieustkreuz in Gold,

dem Eisenbahnlokomotivführer a. D. Julius Herrlich zu

Charlottenburg, dem Eisenbahnzugführer a. D. Karl Dieïkow

n\chüß W Landsberg a. das Verdienstkreuz in Silber, __ dem Braumeister Robert Berger zu Erfurt, dem pensio- nierten Eisenbahnunterassistenten Gottfried Zulla Uenbahn

dorf im Kreise Niederbarnim, dem pensionierten Eisenbahn- veichensteller Alois Hoffmann zu Breslau, dem pensionierten Eisenbahnwagenwärter Bruno Leich as zu fn en-Neuendorf

m Kreise Niederbarnim, dem bisherigen Eisenbahnschranken- wärter Christian Wolter zu Spandau, dem bisherigen Eisen- bahnhilfspförtner Adolf Kempke zu Lichtenrade im e Teltow, den bisherigen Eisenbähnvorschlossern Richard Str auß zu Berlin- Tempel | und Wilhelm Strenge zu Berlin, dem bisherigen Eisenbähn\chlosser Ferdinand Hamann zu Potsdam, dem bis- herigen Eisenbahnbohrer August Weiß zu Berlin, dem Fabrik: usseher Friedrich Winkelmann zu Oschersleben, dem Hof- verwalter und Wirtschaftsvogt Karl Koniecki zu Namslau, dem Vorarbeiter Johann Schul zu Stettin, den bisherigen Fisenbahngüterbodenarbeitern August Funke zu Französisch Buchholz im Kreise Niederbarnim und Eduard Rautenber u Berlin, dem bisherigen Eisenbahnarbeiter A ânuth u Berlin-Stegliß und dem Arbeiter Ernst Für

Tlerzdorf im Landkreise Schweidniß das All

hen sowie N

e‘zu Gro

lwärte arien Eifenb

ß, betreffend die Verleihung des Rechts zur 1 A änkung des G 1 ums Es

f Berlin-Tegel und dem Mherigen Gemeindeeichmeister Eduard

gemeine Ehren-.

Berlin, Montag, den 1. Zuli, ?

ent Werkmeister Otto Kunkel zu Berlin,

Böhm, dem Klempner Hermann F brikarbeiter Christian e n südlich zu Lal und Heizer August Schubert zu Landkreise Görliß, dem Flößer Ludwig Klêbs höhe im Landkreise Bromberg, bishe ‘dinand Brahmann zu Be bisberigen Eisenbahnarbeile edri el isherigen Eisenbahnarbeitep;, Frie el Daheim im Kreise Bau M dg das [gen

eini

in Bronze zu verleihen.

S

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergüt

den Ersten Vorstandsbeamten der Reichs) Posen und Münster,“ Bankdirektoren Ma iw bei ihrem Ausscheiden aus dem Dienste d Geheimer Regierungsrat, *

den Oberbuchhaltern bei der Reichsho Langer und Neide beide in Berlin Anlaß den Charakter als Geheimer 2 Rechnungsrat zu verleihen. :

t R

Dem Kaiserli ruf isen Generalkonsul, Wirklichen Staate- | 2 n Î

DCT! F eno S

rat Damier in grau a. M. und dem Kaiserlich japanischen Generalkonsul in Humbüra Nu Okuda ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

pm Reichsamt des Jnnern ist der expedierende Sekretär und Kalkulator Jordan als Geheimer erpedierender Sekretär und der Geheime Kanzleisekretär Emil Fischer als expedierender Sekretär angestellt worden.

Bekanntmaqung.

An Stelle des Königlià preußischen Oberregierungsrats Dr. Schreiber ist der Königlich preußische NeEeeun 5- und Geheime Vora Dr. Wodtke zum Reichs ommisar für die Typhusbekämpfung im Südwesten des Reichs berufen worden. Der Dienstsit ist bis auf weiteres wie bisher Saar- brüden.

Berlin, den 1. Juli 1912.

Der Reichskanzler. Jm Auftrage! Caspar.

Bekanntmahung.

Der Fernspre verkehr ist eröffnet worden zwischen Berlin und den deutschen Orten Stetten am kalten Markt gewöhnlihe Gesprähsgebühr ‘1,50 \#& —, Codram,

S Freienohl, Heidebrink auf Wollin und Kolzow ‘je —,

Berlin C. 2, den 29. Juni 1912.

Kaiserliche Oberpostdirektion. J. V.: Erbe.

Viehseuchenpolizeilihe Anordnung.

Zum Schute gegen die Tollwut wird hiermit auf Grund der P 7, 18 ff. des Viehseuchengeseßes vom 26. Juni 1909 R.-G.-Bl. S. 519) mit Ermähhtigung des Herrn Ministers

r Landwirtschaft folgendes angeordnet:

& 1, Hunde dürfen aus Oesterreich-Ungarn in die in dem § 2. dieser Anordnung genannten Ort'chaften nur mit einem Maulkorbe versehen eingeführt werden.

8 2. În den Ortschaften Lonkau, Cwikliy, Miedzna, Grzawa, Guhrau, Zawadka, Rudoltowiz, Ober und Nieder Goczalk im Kreise Pleß dürfen die Hunde, soweit sie niht festgelegt oder fic eingesperrt sind, entweder nur ohne Maulkorb an der Leine geführt werden, oder mit einem en Maulkorbe versehen unter dauernder Neraguag Frei umherlaufen, 2

& 3. Aus den im § 2 genannten Ortschaften dürfen Hunde nur mi ’polizeilicheë Erlaubnis und nach vorheriger tierärztlicher Unter- tines Hunde erteilt, (9 t die Ork aliplciórde des Bestimmungs Sire

n 1 o e r - orts von dem bevorstehenden Eintreffen des Tieres rechtzeitig zu de-

- im §8 3 bezeihneten Ortschaften ohne : fet werden oder m

Mild, Sahne und S 31. März 1911 CErtrablatt M schränkung der Einfuhr tierischen DU werden hiermit aufgehoben. Oppeln, den 24. Juni 1912. Der Er R E Bens, F. V.: Erbslöh.

Viehseuchenpolizeilihe Anordnung.

Zum Schutze gegen die Tollwut wird hiermit auf Grund der D 7, 18 ff. des Viehseuchengeseßes vom 26. Juni 1909 R.-G.-Bl. S. 519) mit Ermächtigung des Herrn Ministers ür Landwirtschaft folgendes angeordnet :

§ 1. Hunde dürfen aus Oesterreih-Ungarn in die in den 2

und F dieser Anordnung genannten Ortschaften nur mit einem Vaul- forbe versehen eingeführt werden. i 8& 2. In den Ortschaften Staude, Miserau, Krier, Brzeët, Poremba, Kobieliz, Radostowit, Czarkow, Altdorf, Schloß Pley, Sqädlitz, Stadt Pleß, Cwikliß, Nudoltowiß, Ober und Nieder Goczalkowiy, Lonkau, Groß Weichsel und Deutsch Weichsel im Kreise Pleß sind sämtlihe Hunde an solhen Orten festzulegen oder Ler einzusperren, die fremden Hunden nicht zugänglich ind. Der Festlegung gleihzuachten ist das Führen der mit etnem ficheren Maulforbe viebeuen Hunde an der Leine.

8& 3. In den Ortschaften Warshowiß, Kreußdorf, Pniowek, Pawlowitz, Ober, Schloß und Nieder Goldmannsdorf, Golassowiß, Pilgramsdorf, Jarzombkowiß, Susfseß, Riegersdorf, Kobier, Sandau, Studzienit, Jankowißz, Mezerziß, Gillowiz, Zawadka, Guhrau, Stegfriedsdorf, Grzawa, Miedzna, Wohlau, Tannendorf, Gostin,

goin, Karlowka, Woschczyy, Borin und Timmendorf im Kreise

leß dürfen die Hunde, soweit sie nicht festgelegt oder sicher ein- gesperrt find, entweder nur ohne Maulkorb an der Leine geführt werden oder mit einem siheren Maulkorbe versehen unter dauernder Ueberwachung frei umherlaufen.

8 4. Aus den in 592 und 3 genannten Ortschaften dürfen Hunde nur mit polizeiliher Erlaubnis und nach PoeSeriger tierärztlicher Üntersuchung ausgeführt werden. Wird die Genehmigung zur Aus- ur eines Hundes erteilt, so ist die Ortspolizeibehörde des Be- timmungsortes von dem bevorstehenden Eintreffen des Tieres reht- zeitig zu S. Während der Ueberführung und am Be- stimmungsort ist der Hund den gleihen Beschränkungen zu unter- werfen, die für ihn zur Zeit der Ausfuhr am Herkunftsorte vor- geschrieben waren.

8&5. In den im §2 bezeichneten Ortschaften ist die Benußung der Hunde zum Ziehen unter O gestattet, daß sie dabei fest angeschirrt, mit cinem siheren Maulkkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden.

n den in den 88 2 und 3 genannten Ortschaften kann ferne? die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung von Herden und von JFagdhunden bei der Jagd ohne Maulkorb und Leine unter der Bedingung gestattet werden, daß die L ßer der Zeit des Gebrauchs (Fageoue außer des

agdreviers) in den im § 2 bezeichneten Ortschaften festgelegt oder mit einem siheren Maulkorbe vensehen an der Leine geführt, in den E U arer fa AeERÍET nem eren Mau unter dauernder Für die im Dienste der Polizei

eberwachung frei umkferlaufen.