1893 / 55 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Mar 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Heute traten die vereinigten Ausschüsse des Bundes- raths für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr zu einer Sißung zusammen.

Die Commission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Geseybuchs für das Deutsche Neich erledigte in den Sißungen vom 27. Februar bis 1. März zunächst die Vorschriften über den Erwerb des Eigenthums an Grundstücken (§§ 868—873).

Zu § 868, der bestimmt, daß die zur Uebertragung des Eigenthums an Grundstücken erforderliche Auflassung vor dem Grundbuchamt erfolgen muß, lagen verschiedene Anträge vor, die sih gegen die ausschließliche Zuständigkeit des (Grund- buhamts für die Entgegennahme der Auflassung richteten. Von ciner Seite war beantragt, außer den Grundbuchämtern auch die Gerichte und die Notare für zuständig zu erklären, von anderer Seite, es bei dem Entwurf zu belassen, daneben aber in den Entwurf des Einführungsgeseßes die Vorschrift aufzunehmen , daß die landesgeseßlichen Vorschriften unberührt bleiben, nah welchen die Auflassung auh vor Gericht oder vor Notar erfolgen könne. Ein drilter Antrag ging dahin, den 8 868 ersaßlos zu streichen, mithin die Auflassung nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften des § 828 für formfrei zu crklären. Der Antrag ging davon aus, daß die im S 39 des Entwurfs der Grundbuchordnung enthaltene Ordnungs- vorschrift genüge, wonach eine Eintragung nur angeordnet werden soll, wenn die zur Begründung der Eintragung erfor- derlichen Erklärungen vor dem Grundbuchamt zu Protokoll gegeben oder in öffentlih beglaubigten, dem Grundbuch- amt vorgelegten Urkunden enthalten sind. Für den Fall, daß der § 868 in der Fassung des Entwurfs beibehalten oder durch Gestattung der Auflassung vor Gericht oder vor Notar erweitert werden sollte, war mit dem leßteren Antrage zugleich vorgeschlagen, in den Entwurf des Einführungsgeseßzes die Be- stimmung aufzunehmen, daß die landesgeseßlichen Vorschriften unberührt bleiben, nah welchen die Auflassung auch vor anderen als den im 8 868 bestimmten Behörden oder Beamten erfolgen könne. Nach eingehender Erörterung entschied sich die Mehrheit unter Ablehnung aller übrigen Anträge für die Annahme des ersten Antrages, d. h. für die Annahme der Vorschrift, daß die zur Uebertragung des Eigenthums an cinem Grundstück nah Z 828 erforder- liche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über den Uebergang des Eigenthums vor dem Grundbuchamt oder vor Gericht oder vor einem Notar erklärt werden muß. Die An- nahme des Antrages erfolgte in dem Sinne, daß die Er- klärungen des Veräußerers und des Erwerbers gleichzeitig ab- gegeben werden müssen. Der von einer Seite beantragte ZuU- saß, daß, wenn der cine Theil zur Abgabe der Erklärung rechts- fräftig verurtheilt sei, es genüge, wenn der andere Theil unter Vorlegung einer (vollstreckbaren) Ausfertigung des rechtskräftigen Urtheils seine Erklärung vor dem Grundbuchamt oder vor Gericht oder vor Notar mündlich abgebe, wurde im Hinblick auf den & 779 der Civilprozeßordnung als entbehrlih abgelehnt. Ab- gelehnt wurde ferner der Aas dem 8 868 in der be- \chlossencn - Fassung als Abs. 2 die Vorschrift hinzuzufügen, daß die in einem gerichtlihen oder notariellen Versteigerungs- protofoll abgegebenen Auflassungserklärungen als gleichzeitige auch dann anzusehen seien, wenn die Vollzichung der Ver- handlung von den Betheiligten zu verschiedenen Zeiten bewirkt werde. Dagegen fand der weitere Antrag, im Anschluß an den zu 8 868 gefaßten Beschluß den 8 828 dahin zu ändern, daß die Betheiligten an die nah Z 828 erforder- liche Einigung über die bezwedckte Nechtsänderung vor der Eintragung auch dann gebunden sind, wenn die Erklärungen vor Gericht oder vor einem Notar erfolgt sind, die Zustimmung der Mehrheit. Zu einer lebhaften Debatte gab die in verschiedenen Anträgen angeregte Frage Veranlassung, ob und unter welchen Vorausseßungen der Er- werber mit dem Eigenthum an dem Grundjtük auch das Eigenthum an dem Zubehör des Grundstücks er- langen soll. Abweichend von dem Entwurf, der davon ausgeht, daß der Eigenthumserwerb an den Zubehörstücen ih nah den allgemeinen Vorschriften der ZZ 874 ff. über den Erwerb bewegliher Sachen richtet, also regel- mäßig erst durch Uebergabe sich vollzieht, wurde be- \hlossen, daß der Erwerber mit dem Eigenthum an dem Grundstück im Zweifel auch das Eigenthum an den zur Zeit des Erwerbes des Grundstücks im Eigenthum des Veräußerers stehenden Zubehörstücken (ohne Uebergabe) er- langen soll. Eine Meinungsverschiedenheit ergab sih darüber, ob der Eigenthumserwerb (ohne Uebergabe) an die Voraus- sezung geknüpft werden solle, daß der Veräußerer die A stücke zu der bezeichneten zeit auch besize. Die Mehrheit ent- schied sich gegen dieses Erforderniß, falls demnächst eine allgemeine Vorschrift beschlossen werden würde, nach welcher in diesem Fall sowie in ähnlich liegenden Det der im Besiß der Sachen befindlihe Dritte durch den ohne sein Zuthun si vollziehenden Eigenthums- wechsel in seinen Rechten hinsichtlich dieser Sachen nicht beeinträchtigt werde. Die Frage, unter welchen Vorausseßungen der Erwerber mit dem Eigenthum an dem Grundstück auch das Eigenthum an den niht im Eigenthum des Veräußerers stehenden Zubehörstücken erlangen solle, blieb bis nah der Be- rathung der §8 877 bis 880 ausgeseßt.

Der § 869, welcher die Auflassung durch den Erben des eingetragenen Eigenthümers ohne vorgängige Eintragung des Erben für zulässig erklärt, wurde mit Rück- ficht darauf, daß nach den zu Z 828 gefaßten Beschlüssen die Wirksamkeit der Eigenthumsübertragung abweichend von dem Entwurf überhaupt niht mehr davon abhän ig sein soll, daß der Veräußerer als Eigenthümer cingetragen t gestrichen. Man ging jedoh davon aus, daß in der Grundbuchordnung von der aufzunehmenden Ordnungsvorchrif, wonach eine Eintragung nur auf Grund der Bewilligung des eingetragenen Eigentbümers erfolgen solle, eine dem Z 869 entsprechende Ausnahme zuzulassen sein werde. /

Die 88 870, 871 regeln die Frage, ob und in welcher Art eine Auftaisung unter Bedingungen oder Zeit- bestimmungen erfolgen kann. Der g 870 erklärt die Auf- lassung unter einer aufschiebenden Bedingung oder einem Anfangstermin für unwirksam, dagegen läßt der § 871 eine Auflassung unter ciner auflôsenden Bedingung oder cinem Cndtermin zu. Man war einverstanden, daß cine verschiedene Behandlung, 1e nahdem es sch um cine aufshiebende Bedingung oder cinen Anfangstermin oder um eine auflösende tat oder einen Endtermin handele, nicht gerechtfertigt sei. Die Mehrheit war aber der Ansicht,

daß cs der Zulassung . ciner Auflassung unter Bedingungen oder Zeitbestimmungen überhaupt nicht mehr bedürfe, nachdem u § 844 beschlossen worden sei, daß zur Sicherung des An- ris auf Auflassung eine Vormerkung ecingetrageh werden fönne und eine solhe Eintragung auch auf Grund der Be- willigung desjenigen zu erfolgen habe, gegen dessen einge- tragenes Recht sih die Vormerkung rihte. Durch eine solche Vormerkung könnten nah der Art und Weije ihrer Ausgestal- tung die wirthschaftlichen Zwecke, denen die Auflassung unter Bedingungen oder Zeitbestimmungen dienen solle, in gleicher Weise, wenn auch in anderer Form, erreiht werden. Es wurde daher beschlossen, die §8 870, 871 durch die Vorschrift zu erseßen, daß die Auflassung unter einer Bedingung oder ZBeitbestimmung unwirksam fei. Einvernehmen herrschte, daß nah den Beschlüssen zu § 844 eine Vormerkung auch zur Sicherung eines bedingten oder betagten Anspruchs auf Auf- lassung eingetragen werden könne.

Die Vorschriften des § 872 über die Dereliction eines Grundstücks und die Zueignung eines aufgegebenen Grund- stiés wurden unter Ablehnung eines auf Streichung gerich- teten Antrages sachlih mit der Abweihung angenommen, daß das Necht der Zueignung sih nicht, wie der Entwurf be- stimmt, nah den Landesgeseßen richten, fondern dem Fiscus des Bundesstaats zustehen soll, in dessen Gebiet das (Srund- stück belegen ist. Jn den Entwurf des Einführungsgeseßes soll jedoh der Vorbehalt aufgenommen werden, daß die landesgeseßlichen Vorschriften unberührt bleiben, nah welchen das Zueignungsreht einer bestimmten anderen Person zusteht. Das nah gemeinem Recht einem jeden zustehende Occupationsrecht it mh Dur) diesen Beschluß beseitigt. Ein Antrag, zu bestimmen, daß das Eigenthum an dem aufgegebenen Grundstück dem Fiscus oder der landesgeseßlih bestimmten anderen N kraft Geseßzes anfallen, also der Eigenthumserwerb niht mit dem Entwurf von der auf Antrag erfolgten Eintragung in das Grundbuch abhängig gemacht werden solle, wurde abgelehnt. Die Vor- riften des Abs. 3 des § 872 über die Bestellung eines cinst- weiligen Vertreters wurden in die Civilprozeßordnung ver- wiesen, jedoch unter Streichung des zweiten Sahtes, welcher die Kosten der Vertretung demjenigen zur Last legt, auf dessen Antrag der Vertreter bestellt ist. Ein Antrag, die Vorschrift des Abs. 2, nah welcher der Zueignungsberechtigte das Eigenthum an dem aufgegebenen Grundstü dadurch erwirbt, daß er auf seinen Antrag als Eigenthümer in das Grundbuch eingetragen wird, auf herren- lose Grundstücke überhaupt auszudehnen, fand keine Zustimmung.

Der § 873 gewährt dem Besißer eines Grundstücks unter gewissen Voraus)eßungen die Möglichkeit, im Wege cines Aufgebotsverfahrens auf Grund des Aus\hlußurtheils die Eintragung als Eigenthümer zu erlangen und dadurch das Eigenthum an dem Grundstück zu erwerben. Die Zulässigkeit des Ausfgebotsver fahrens i Davon - ab: hängig gemacht, daß ein Anderer als Eigenthümer eingetragen, aber verstorben Und Der UNIrag? steller seit dem Todestage das Grundstück dreißig Jahre besißt. Demgegenüber wurde beschlossen, das Aufgebotsverfahren nicht nur in diesem Fall, sondern auch dann zu gestatten, wenn der Antragsteller selbst als Eigenthümer eingetragen oder das Grundslück überhaupt nicht gebucht ist, in diesen lehteren beiden Fällen aber das Aufgebotsverfahren dann zuzulassen, wenn der Antragsteller das Grundstück seit dreißig Jahren besißt. Jm übrigen erfuhr der sachliche Jnhalt des Z 878 feine Anfechtung ; doch sollen dic auf die Zuständigkeit für das Aufgebot und dic auf das Verfahren sich beziehenden Vorschriften (vgl. Abs. 1/3, 4) in die Civilprozeßordnung eingestellt werden. Als §873a war die Vorschrift beantragt, daß derjenige, welcher ein fremdes Grundstück besißt und als dessen Eigenthümer in das Grundbuch eingetragen ist, das Eigenthum an dem Grundstü erwirbt, wenn der Besiß und die Eintragung dreißig Jahre bestanden haben. Auf die Berechnung der Frist sollen die Vorschriften über die Berehnung der Ersißungszeit bei der Ersizung beweglicher Sachen (SS 882 bis 887) mit der Maßgabe entsprehende Anwendung finden, daß der Lauf der ‘Frist ge- hemmt ist, solange ein Besißers als Eigenthümers eingetragen ist (vergl. § 844). Die Mehrheit entschied sih für die Annahme des Antrages.

Die Berathung wandte sih sodann den Vorschriften über den Erwerb des Eigenthums an beweglichen Sachen durch Nechtsgeschäft (§8 874 bis 880) zu. Der im 8 874 Abs. 1 zum Ausdruck gelangte Saß, daß die rechts- geshäftlihe Uebertragung des Eigenthums an einer be- weglichen Sache sich unabhängig von dem Nechtsgrund durch sogenannten dinglihen Vertrag und Uebergabe der Sache vollzicht, wurde sachlich gebilligt. Man war jedoch ein- verstanden, daß unter der Uebergabe nur die Einräumung und die Erlangung der thatsählihen Gewalt zu ver- stehen sei und dadur die Specialbestimmung des Abs. 2 sich erledige, nah welcher, wenn der veräußernde Eigenthümcr nicht Besißer, sondern nur Jnhaber der Sache sei, die Ueber- gabe der Sache dadurch crseßt werden soll, daß er dem Er- werber die Jnhabung cinräumt und dieser den Besiß ergreift (vergl. 8 813 Abs. 2). Der Abs. 3 wurde in dem Sinne an- genommen, daß die bloße’ Willenseinigung des Veräußerers und des Erwerbers über den Eigenthumsübergang genügen soll, wenn der Erwerber die Sade bereits bent, d. h. die thatsächliche Gewalt hat. Die Fassung der beschlossenen Vor- riften blieb der Redactionscommission vorbehalten; wie im 8828 soll indessen auch hier vermieden werden, von einem zwischen dem Eigenthümer und dem Erwerber zu \hließenden, auf die Ueber- tragung des Eigenthums gerichteten Vertrage zu sprechen. Na dem § 874 Abs. 1 in Verbindung mit dem § 805 fann die zum Zweck der Uebertragung des Eigenthums erforderliche Uebergabe auh durch sog. constitutum posSeSS0rium erfolgen, wenn der veräußernde Besißer auf Grund eines wischen ihm und dem Erwerber bestehenden Rechtsverhältnisses Fatldt oder verpflichtet ist, die Sache als Han für den Erwerber zu behalten. Die Mehrheit trat dem Entwurf sahlich bei. Ein auf Beseitigung des constitutum vos8sessorium gerichteter Antrag fand keinen Anklang. Andererseits wurde aber auch der Antrag abgelehnt, das abstracte constitutum zuzulassen, d. h. die A des constitutum nicht davon abhängig zu machen, da durch ein concret begründetes Rechtsverhältmß das einstweilige Ver- bleiben des Besißes bei dem Veräußerer troß des Uebergangs des Eigenthums auf den Erwerber gerechtfertigt sein müsse. Die Berathung des Antrages, das constitutum auszuschließen, wenn die Umstände ergeben, daß durch die Veräußerung dem Erwerber Sicherheit wegen einer Forderung verschafft werden solle, wurde bis zur nächsten Sißung vertagt.

iderspruh gegen die Eintragung des

Dem Kaiserlichen Gesundheitsam am 4. März gemeldeter Cholerafall.

Jn Hamburg 1 Erkrankung (nachträglich festgestellt).

_ Auf Anordnung des Ministers der öffentlihen Arbeiten wird ein „Führer auf den deutschen Schiffahrt- straßen“ bearbeitet, dessen erster Theil, das Rhein-, Donau-,

_

Ems- und Weser-Gebiet umfassend, soeben im Verlag des Berliner Lithographischen Jnstituts erschienen ift. Der zwocite Theil, welcher das Elbe- und Oder-Gebiet ncbst den märkischen Schiffahrtstraßen, und der dritte Theil, welcher das Weichsel- Gebiet und die östlihen Schiffahrtstraßen umfassen wird, be- finden sich im Druck und werden binnen kurzem ebenfalls der Oeffentlichkeit übergeben werden. ;

Außer den deutschen sind in dem Werke auch diejenigen Schiffahrtstraßen in Oesterreih-Ungarn aufgenommen, welche mit den deutshen in unmittelbarer Verbindung stchen. | Sämmtliche Angaben beruhen auf amtlihen Erhebungen, welche von der Kaiserli und Königlich österreichisch-ungarischen Negierung und von den betheiligten Landesregtierungen des Deutschen Reichs in dankenswerthester Weise dafür zur Ver- fügung gestellt worden sind.

Einem jeden der drei Theile des Werks, welche cinzeln verkäuflich sind, ist die Uebersichtskarte sämmtlicher Schiffahri- straßen des Reichs beigegeben. Jn dieser Karte sind dic einzelnen Schiffahrtstraßen in ähnlicher Weise wie die Eiscn- bahnen in den Karten der Cursbücher fortlaufend numerirt, und es finden sih unter diesen Nummern die Angaden über jede Straße in den vier Tabellen des Werks vor.

Die Tabelle T giebt einen Ueberblick über die verschiede- nen Schiffahrtstraßen, ihren Zusammenhang und ihre Schiff- barkeit. Tabelle [T nennt alle an ciner Wasserstraße be- legenen Orte, giebt deren Entfernungen an und weist die für die Schiffahrt wichtigen Pegelstände nah. Dieselve wird als die nothwendige Grundlage für die Berechnung des Wasser- straßen - Verkehrs nah Tonnenkilometern dienen, fobald man dazu gelangt sein wird, statistishe Aufnahmen über die ausgeladenen Güter und deren Herkunft“ an den Verkehrsorten zu machen. Tabelle [1] enthält die näheren Angaben über die Häfen und Ladepläße und deren Ausrüstung für den Verkehr: ferner über deren Verbindung mit der Eisenbahn und der Post. Jn der Tabelle 1V find Frachtsäße mitgetheilt, wie folhe zum höchsten, mittleren und niedrigsten Betrage neuerdings auf den Wasserstraßen gezahlt worden sind.

Außer diesen vier Tabellen sind dem „Führer“ noch dic alphabetischen Verzeichnisse der Schiffahrtstraßen, der Häfen und der Ladepläße beigefügt. i :

Sowohl in der allgemeinen Anordnung wie in der speciellen Bearbeitung des Werks ist das Augenmerk darauf gerichtet gewesen, daß es fowohl dem Schiffer wie dem Ver- Adler als ein zuverlässiger Wegweiser durch das weit ver-

weigte Ney der Schiffahrtstraßen dienen und ihnen ferner Das Mittel an die Hand geben sol, sich darüber zu unterrichten, wie sie die Wasserstraßen .am besten ausnußen können. Es darf gehofft werden, daß das Werk, wenn cs diesen seinen be-

sonderen Zweck erfüllt, damik auch das allgemeine Interesse '

für die Binnenschiffahrt erhöhen wird.

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staat1s- Anzeigers“ ist als besondere Beilage ein Verzeichniß der von der Königlich Preußischen Landes - Aufnahme herausgegebenen Kartenwerke angefügt. Das Ver- zeihniß giebt am Schluß auch die Bestimmungen übcr den Bezug dieser Karten zum Dienstgebrauch, nebst cinem Beispiel für die gegebenen Faüs an dic Plankammer,. der Königlich Preußischen Landes - Auf- nahme zu richtenden Anmeldungen ; die Ee erscheint fonach für alle Betheiligten beachtenswertH. Die Plankammer, als Uebermittlerin der vorerwähnten Karten- verzeichnisse, knüpft hieran noch die Mittheilung, daß im März und April 1892 wiederum eine besonders reichliche Ver- theilung von Karten - Uebersichtsblättern und Verzeichnissen stattgefunden hat, und zwar an sämmtliche Truppentheile bis ceinschließlich Bataillone, Abtheilungen, Landwehrbezirks- Commandos u. dergl., unter Nr. 1 2400/1892, }owle an die höheren Civilverwaltungsbehörden bis einschließlih Landraths-, Kreisbau-, Katasterämter, Oberförstercien u. DOL, Ie L 1 750/1892. Im Bedarfsfalle dürften diese Ünterlagen für Kartenbestellungen dort “eingesehen werden können. Eine weitere Abgabe derselben ist nach Maßgabe der hierzu verfüg- baren Mittel vorläufig nicht mehr möglich, etwaige bezügliche Wünsche werden aber im Laufe des nächsten Rehnungsjahres wieder Berücksichtigung finden können.

Der Präses des JIngeaieur-Comités, General-Lieutenant Schulz hat sih auf Urlaub begeben.

Der Vice-Admiral Koester, Director des Marinc- Departements des Reichs-Marineamts, hat sih nah Wilhelms- haven begeben.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Fürstlich reußische (ä. L.) Geheime Rath von Geldern-Crispendorf ift hier angekommen. i

Posen, 3. März. Jn der heute abgehaltenen driiten Plenarsißung des Provinzial-Landtags nahm die Ver- sammlung von dem Bericht des Landeshauptmanns über das Landarmen- und Corrigendenwesen, Zwangserziehungswesen, Jrrenwesen, Verwaltung des Provinzial - Gutes Dziekanka, Jdiotenpflege, Taubstummen-, Blinden- und Hebammenwesen, sowie über die Gewährung von Stipendien für drei Semina- ristinnen der Königlichen Louisen- Stiftung, die Provin- ial - Wittwen- und Waisenkasse und dic geführten Prozesse ür das Rechnungsjahr 1891/92, sowie über die land- wirthschaftlihe Unfallversicherung für das Kalenderjahr 1891 Kenntniß. Die Ausgaben für das Landarmenwesen haben im ganzen 239 597,21 M, darunter 234 061/44 M Pro- vinzialzushuß, für das Corrigendenwesen 81 342,53 Provinzialzushuß zur Unterhaltung des Arbeits- und Land- armenhauses zu Kosten im ganzen also 320 939,74 H be- tragen. Das durch Ankauf von Ländereien vergrößerte Arbeits- und Landarmenhaus zu Kosten umfaßt 8947 ha, wovon

83,78 ha oder rund 335 Morgen bewirthschaftet werden. Das Arbeits- und Landarmenhaus war innerhalb der Berichtszeit durchschnittlich täglich mit 500 Detinenden und 342 Plsleglingen belegt. Leßtere seyen sih zu- sammen aus landarmen Siehen, Schwachsinnigen und Blinden, sowie auf Kosten der Provinz aufgenommenen orts- armen Schwachsinnigen und Blinden und fonstigen ortsarmen Personen, die auf Antrag und auf Kosten von Ortsarmen- verbänden Aufnahme gefunden haben. Der Ueberschuß aus dem Arbeitsbetriebe belief sih auf 95927,08 s Die Anstalts- ländereien sind mit einem Kostenaufwande von 8332 A voll- ständig drainirt worden, der Neubau des Directorialgebäudes hat 21 163,25 H. betragen. :

Die Gesammtausgaben der Provinz für das Zwangs- erziehungswesen haben 40 640,01 M betragen. Am 31. März 1892 waren im ganzen 704 Kinder auf Grund amtsgericht- licher Beschlüsse zur Zwangserziehung überwiesen, davon be- fanden sih in Pflege 401, in der Lehre 82 und im Dienst 221. Von den zur Pflege überwiesenen Kindern waren in Familien 133, in Privatanstalten 70 und in Provinzialanstalten 198 untergebraht. Für die in den lezten Jahren erfolgte Er- richtung der Provinzial-Erziehungsanstalt Schubin für katholische Knaben mit einem Grundbesiß von 32,99 ha und Cerekwice, Kreis Rarotschin, für evangelishe Knaben mit 43,46 ha sind aufgewendet worden 116 509,22 bezw. 87 493,03 A6, jedoch werden zur weiteren Ausstattung für beide Anstalten noch ctwa 37 400 6 erforderlih werden, die auch bereit gestellt wurden. Die Durchschnittskosten des Unterhalts und der Er- ziehung eines Zöglings berechnen sich auf 156 A6 jährlich, wovon die Hälfte vom Staat getragen wird. Der Provinzial- zushuß für die Provinzial-Jrrenanstalt Owinsk, welche mit ihrem 33,19 ha betragenden Areal einen selbständigen Guts- bezirk bildet, belief sich im Berichtsabschniit auf 1153 720,21 M Die Zahl der Kranken war am 31. März 1892 auf 719 gestiegen, davon 365 Männer und 354 Frauen, dem Religions- bekenntniß nah waren 308 evangelish, 329 katholisch und 82 mosaish. Dic Aufenthaltszeit in der Anstalt s{hwankt zwischen 1 Monat und 40 Jahren, das Alter zwischen 20 bis 80 Jahren. Die Durchschnittskosten für einen Kranken betragen innerhalb der Berichtszeit 461,13 / Die Anstalt, welche nur für 520 Kranke eingerichtet ist, hat durch den Bau zweier Pavillons für je 40 Kranke und zweier Baracken für je 20 Kranke erweitert werden müssen; die Baukosten hierfür sind auf 172500 bezw. 45 000 M veranschlagt, doch werden Ersparnisse erwartet. Ebenso hat einc Vergrößerung der Koch- und Waschküche stattfinden müssen: in leßterer wird vom Hand- zum Maschinenbeiricb übergegangen. Das zur Er- richtung einer zweiten Jrrenanstalt erworbene, zu cinem felbst- ständigen Gutsbezirk vereinigte Gut Dziekanka bei Gnesen um- faßt 116,59 ha und hat innerhalb des Berichtsabschnitts cinen Reinertrag von 6009,81 oder eine Verzinsung des Anlage- kapitals mit 3,23 Proc. ergeben. Der vom 26. Provinzial- Landtag bewilligte Betriebszuschhuß von 50000 M6 ist zum Aufbau vonWirthschaftsgebäuden, Umwährungen, Meliorationen u. st. w. verbraucht worden. Von den Jdioten waren 79 shwach- sinnige im Arbeits: und Landarmenhause zu Kosten und 87 jüngere nicht über 20 Jahr alte bildungsfähige im Samariter-Ördens- stift zu Kraschniy in Schlesien untergebracht. Für leßtere wurden an UÜnterhaltungskosten- an das genannte Stift 20 217,89 6 gezahlt. Die 130 Freistellen in dem genannten Stift, für welhe die Provinz Posen jährlich 240 bis 260 M6 zahlt, dürften in nächster Zeit ganz beseßt werden. Das Taub- stummenwesen erfordert für die mit 161 Kindern belegte An- stalt in Posen 74 312,04 s, für die mit 106 Kindern belegte Anstalt in Schneidemühl 53 454,42 4, für die mit 70 Kindern belegte Anstalt in Bromberg 27 896,49 4 Provinzial- zushuß. Auf dem Grundstück der Provinzial - Taubstummen- anstalt Posen ist behufs Vermehrung der Klassenräume ein neues Directorial-Wohngebäude, veranschlagt auf 25000 6, crbaut, auß?rdem eine neue Badeanstalt für Kalt- und Warm- wasser hergerichiet worden. Auf dem Grundstück der Taub- stummenanstalt Bromberq is eine Turnhalle mit einem Kostenaufwand von 11 154,19 4 erbaut. Die Blindenanstalt in Bromberg war mit 72 Zöglingen belegt, die in fes Klassen und außerdem gewerblich unterrichtet werden, und zwar in der Korb- macherei, Bürstenmacherei und weiblichen Handarbeiten. Der den Zöglingen zustehende Arbeitsverdienst für die von ihnen angefertigten Erzeugnisse betrug bei 121/7 Proc. des Werthes der Arbeiten 739,27 Durch Errichtung von Verkaufs- stellen für die Erzeugnisse der Anslalt hofft man, das Absaß- gebiet der Blindenanjtalt zu erweitern, um eine Hebung des Arbeitsbetriebes zu erreichen. Der Bau eines eigenen Verkaufslocals der Anstalt in Bromberg hat einen Kostenauswand von 418965 F# erfordert. Der Provinzialzushuß für die Blindenanstalt betrug 34 900 M Jn der Hebammenanstalt Posen hat im Berichtsabschnitt cin Cursus in polnischer Sprache stattgefunden , welcher von 20 Schülerinnen besuht war. Der Provinzial- zuschuß betrug 1230151 A Stipendien an Seminaristinnen sür je eine evangelische, katholische und jüdishe Schülerin der Königlichen Louisenstiftung zu Posen wurden für 1891/92 1892/93 und 1893/94 in Höhe von je 200 4 für das Rechnungsjahr gewährt. Die Provinzial-Wittwen- und Waisenkasse umfaßt außer den provinzialständischen Beamten 29 Kreisgemeinden, 95 Stadtgemeinden und 2 Corporationen. Von den Einnahmen in Höhe von 28729,95 M4 wurden nur 1226,63 F an Wittwen- und Waisengeld gezahlt, sodaß 27 503,32 6 dem Reservefonds zugeführt werden konnten und lchterer bereits 76 963/94 6 beträgt. Der Posenschen landwirthschaftlihen Berufsgenossenschaft gehörten im Jahre 1891 im genten 102 316 Betriebsunternehmer mit einem zu den Genossenschaftskosten heranzuziehenden Grundsteuersoll von 2152 592,90 A6 an. Entschädigungen wurden 124 871,49 6 Verwaltungskosten 42 743,68 f gezahlt. Der Reservefonds war am Schluß des Jahres 1891 auf 36 262,87 6 ange- wachsen. Die Versammlung genehmigte ferner, daß die sich auf 160 000 é belaufenden Kosten des Anbaues an das Provinzialständehaus für die Jnvaliditäts- und Altersver- sicherungsanstalt Posen, einschließli der Kosten für die innere Einrichtung definitiv verausgabt werden und eine Verzinsung, bezw. Tilgung dieses Baukapitals unterbleibt. Den in Provinzial- Taubstummen-, Blinden- und Erziehungsanstalten wirkenden Hilfslehrern kann vom 1. April 1893 ab cine Miethsentshädigung von 200 M g Posen, 180 (6 für Bromberg, 150 # für Schneidemühl und 100 s für Schubin und Cerekwice, sowie in den sonst auf dem platten Lande oder in den Städten der vierten Servisklasse zu errihtenden Ee gewährt werden. Von den getroffenen Maßregeln in Bezug auf die Ausführung des Geseßes über die außerordentliche Armenpflege nimmt die Versammlung mit Befriedigung Kenntniß. Danach

wird das Arbeits- und Landarmenhaus zu Kosten vom 1. April 1893 ab als solches aufgelost und in eine etwa 600 Personen fassende Pflegeanstalt für land- und ortsarme Sieche, für ungefährlihe Geisteskranke, Jdioten, Epileptiker und nicht ausgebildete Blinde umgewandelt, wodurch auch die Jrrenanstalt Owinsk entlastet werden kann. Ferner wird in Bojanowo ein Arbeits- und Landarmenhaus für 400 bis 500 männliche Corrigenden, in Fraustadt ein solches für etwa 130 weibliche Corrigenden und in Schrimm ein Landarmen- haus für 300 Landarme einschließlich niht ausgebildeter Blinder und der Anstaltspflege bedürftiger tauber Per- sonen errichtet. Die erforderlihen Grundstücke und Baulich- keiten find bereits für alle drei neuen Anstalten für rund 930 000 „4 erworben, die baulihe Einrichtung wird auf etwa 109 000 4 angenommen. Zur Errichtung eines Blindenheims in Bromberg ist das erforderliche Terrain für rund 40 600 4 angekauft. Zur vollständigen Durchführung der Unterbringung der Zwanaszöoglinge in provinzialständischen Anstalten bezw. zur Errichtung einer dritten Erziehungsanstalt werden 140 000 M. zur Verfügung gestellt. Für den Bau der zweiten Jrren- anstalt Dziekanka, veranschlagt auf 2858 000 , werden eben- falls weitere Mittel zur Verfügung gestellt; auch nimmt die Versammlung davon Kenntniß, daß bereits ein Wirthschafts- gebäude und sechs Wohnhäuser für ruhige Kranke theils 0a, theils m Mohbau fertiggestellt und. hierfur rund 450 000 verausgabt sind, sodaß die Anstalt im Noth- falle schon im Herbst 1894 theilweise belegt werden kann. ‘Da infolge Einführung des Lautsprach-Unterrichts in den Pro- vinzial-Taubstummenanstalten eine ganze Zahl taubstummer Kinder, welche das zehnte Lebensjahr überschritten hatten, von der Aufnahme ausgeschlossen werden mußten, so genehmigt die Versammlung, daß an der Taubstummenanstalt Posen und Schneidemühl vom Beginn des Schuljahres 1893/94 an Noth- curse für überalterte taubstumme Kinder von vier bis fünf- jähriger Dauer eingerichtet werden, damit derartige Kinder für die elementarsten Eindrücke des geistigen und sittlichen Lebens einigermaßen empfänglih gemacht und für das Erwerbsleben, soweit solches den Taubstummen offen steht, vorbereitet werden. Nach Ablehnung eines Antrages um Gewährung einer Ent- schädigung für ein getödtetes roßkrankes Pferd wird die Sitzung geschlossen und die nächste Plenarsißung auf Sonn- abend, den 4. März cr., Vormittags 11 Uhr, anberaumt. Gleichzeitig wurde mitgetheilt, daß der mit der Junoentari- sation der Kunstdenkmäler der Provinz betraute Regierungs- Baumeister Kohte vor dieser Sißung einen Vortrag über dice auf diesem Gebiet gesammelten Erfahrungen unter Vorlage von bereits gefertigten Photographien halten werde. :

Vor dem Eintritt in die Tagesordnung widmete der Landtags-Marschall dem jüngst verstorbenen, während der Tagung des 27. Provinzial-Landtags noh anwesend gewesenen Stellvertreters des Abgeordneten aus dem Stande der Nitter- schaft für die Kreise Fomin und Krotoschin, Nittergutsbesißer Franz von Chetkowski auf Starygrod cinen warmen Nach- ruf. Die Versammlung ehrte das Andenken an den Ver- storbenen durch Erheben von den Plätzen.

Bayern. Der Cardinal Prinz Hohenlohe ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Abend in München eingetroffen.

Die Commisston für die Nevistion des Lehrer: bildungsnormativs hat sih nah den Münchener „Neuest. Nachr.“ cinftimmig für die Verlängerung der Lernzeit durch Einfügung eines vierten Präparandenjahres und die Einführung des Lateinischen ausgesprohen. Gegen das Latein machte jedoch der Minister das Vorhandensein ohl unüberwindlicher Schwierigkeiten geltend. Der Unterricht soll praktischer organisirt, das Unterrichtspensum zwecks Entlastung verschoben, der Unterricht in Erziehungs- und Unterrichtskunde vermehrt, der Unterricht im niedrigeren Kirchendienst in die Neligionsstunde verlegt werden.

Oesterreich-Ungarn.

_ Der Jungezechenclub hat der „Frkf. Ztg.“ zufolge den Beschluß gefaßt, einen Antrag auf CinkPBinge Vie all- gemeinen Stimmrechts einzubringen. Auf je 60 000 Ein- wohner soll ein Abgeordneter kommen, das Abgeordnetenhaus im ganzen 400 Mitglieder zählen.

In der gestrigen Sißung des ungarischen Unter- hauses stellte nah einer Meldung des „W. T. B.“ der Minister {ür Ackerbau Graf Bethlen ein größeres amorti- sirbares Anlehen in Aussicht zur Beschleunigung der Negulirung von Donau und Theiß. Das Anlehen soll aber erst nah Durchführung der Valuta-Regulirung und der Conversionsoperation, wahrscheinlih im nächsten Frühjahr aufgenommen werden. Jm weiteren Verlauf der Sitzung stimmte das Haus der Erhöhung der Diäten der Abgeordneten auf jährlih 2400 Fl. und 800 Fl. Wohnungsgelder zu.

Die Bischofsconferenz in Budapest ijt gestern nach Durchberathung der an den Kaiser, die Regierung und den Papst zu richtenden Memoranden geschlossen worden. Die Memoranden wurden von allen anwesenden Prälaten unter- zeichnet.

4 Großbritannien und Frland.

Jhre Majestät die Kalserin Friedrich is wie gW. T. B.“ meldet, gestern mit dem Prinzen und der Prinzessin von Battenberg von dem Besuch des Herzogs von Rutland auf Schloß Belvoir bei Grantham nach Windsor zurückgekehrt.

_ Der Premier-Minister Glad one empfing gestern Nach- mittag eine Deputation von 70 Personen, darunter die Parla- mentsmitglieder Pickard, Dilke, Burns, Tillett, Wilfrid Lawson und andere. Es wurden mehrere Reden gehalten, worin die Opportunität und die Nothwendigkeit der Einführung des g es et- lihen Achtstundentages betont wurde. Gladsione cr- widerte, die Regierung könne in dieser Angelegenheit nichts thun, bis unter den Arbeitern selbst eine größere Einmüthigkeit über diese Frage bestehe; aber sie würde Hd der Einbringung eines Gesepgentwurfs, betreffend den Achtslundentag, nicht wide ehen. /

n der gestrigen Sißung des Unterhauses erklärte der Parlaments:Secretär des Auswärtigen Sir E Grey, daß die Convention über die Zuckerprämien von keiner Macht ratificirt worden und nicht in B etreten sei, Die deutsche und belgishe Regierung hätten ftoaala getroffen, um bis zu einem gewissen Grade den Zweck des ersten Artikels der Convention zu erreichen.

Der Ober-Befehlshaber von Jndien Lord Roberts tritt am 8. April von dem Ober-Commando zurü.

; Frankreich. : Die Panama-Enquête-Commission wird am Mon- tag den vorläufigen Bericht Brisson's entgegennehmen, worin die allgemeinen, aus der Untersuhung sich ergebenden Schluß- folgerungen entwickelt werden.

Ftalien.

Die Deputirtenkammer genehmigte gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, in geheimer Abstimmitng die Schiff s- post-Conventionen mit 143 gegen 112 Stimmen.

_ Der Papst las gestern anläßlich des Jahrestages seiner Krönung in der Sixtinischen Kapelle eine Messe, der die in Nom anwesenden Erzbischöfe, Bischöfe und die außerordentlichen Gesandten beiwohnten. Jn der Peterskirche fand aus dem gleichen Anlaß in Gegenwart von 21 Car- dinälen, dem diplomatishen Corps und einer mehr als. 10 000 Personen zählenden Menge ein Tedeum statt. Das Befinden des Papstes ist ein gutes... - --

General Freiherr von Loë hat vergangene Nacht die Nückreise von Rom nah Berlin angetreten. |

Bulgarien.

_ Der Prinz Ferdinand von Sachsen-Coburg ist gestern Abend, wie „W. T. B.“ berichtet, wieder in Sofia ein- getroffen und am Bahnhof von den Ministern, dem diploma- tischen Corps, dem Klerus, den Militär- und Civilbehörden empfangen worden. Die Stadt war glänzend geflaggt und illuminirt. Vor dem Palais wurden dem Prinzen von der zahlreih versammelten Menge stürmische Ovationen dargebracht.

Amerika.

——_ZU der heute stattfindenden feierlihen Präsidentschafts- übernahme durch Cleveland sind, wie „W. T. B.“ berichtet, zahlreiche Fremde in Washington eingetroffen. Cleveland und Harrison tauschten gestern Besuche aus; der neue Prä- sident war alsdann bei Harrison zur Tafel.

Nach der vom Congreß genchmigten Bill Chandler erstreckt fich das Verbot der Einwanderung nach den Vereinigten Staaten auf Personen im Alter von über 16 Jahren, die ver- krüppelt, erblindet oder des Lesens und Schreibens unkundig sind, auf Personen, die mit körperlichen Gebrechen bel aftet sind und dem Staat zur Last fallen können, und A 4 auf Mitglieder von Vereinigungen, die verbrecherische Bestrebungen gegen Leben und Eigenthum begünstigen. (Vgl. Depeschen.)

__ Nach ciner Meldung des „Reuter’shen Bureaus“ aus Lima ist das neue Cabinet wie folgt zusammengeseßt : General Velarde Vorsiß und Jnneres, Manuel Villaviciencia Krieg, Chacaltana Auswärtiges, Zegarra Justiz, Salvador Cavero Finanzen. :

Parlamentarische Nachrichten.

Deutscher Reichstag.

Der Bit uber Die 00, SiBulg vom 2. befindet sih in der Ersten Beilage.

58. Sihung vom Sonnabend, 4. März, 1 Uhr.

Pari f t , _— 5 A

Der Sihung wohnen die Staatssecretäre Dr: Don Boetticher und Dr. von Stephan bei.

__ Die Berathung des Post-Etats wird fortgeseßt beim Titel „Staatsfecretär 24 000 6“

Abg. von der Schulenburg (dconf.) bittet in Vertre- tung des verhinderten Abg. Dr. Mehnert die Postverwaltung, den Telephonanstalten niht eine allzugroße Bevorzugung vor den Telegraphenanstalten angedeihen zu lassen. Ferner empfiehlt er drin- gend die Besserstellung der Inhaber der Postagenturen auf dem Lande. Außerdem lenkt Redner die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Frage der Tarifirung der Postbeförderung von Zeitungen. Der Beförderungöpreis richte sh nach dem Abonnement und sei bei den billigen Zeitungen dementsprechend fo gering, daß die Post dabei ganz erheblih zufeße. Wenn man berüdcksichtige, daß diese billigen Zeitungen zumeist au folhe find, welche das Volk durch ihre oppositionelle, jede Autorität untergrabende Schreibweise vergifteten fo erscheine eine Aenderung des Systems, eine Abschaffung dieser Ungerechtigkeiten angezeigt.

Staaltsfecretär Dr. von Stephan (wir werden diese Nede am Montag im Wortlaut bringen): Der Mißbrauh der Telephon- anfchlü}je, der in einzelnen Fallen vorgekommen ift, wird auch von der Verwaltung schr bedauert. Es wird darauf ankommen, den Directoren diese Fälle des Mißbrauchs möglichst vollständig zur Anzeige zu bringen. Die Postagenten aufzubessern, liegt zur Zeit nur geringe Möglichkeit vor ; die Verwaltung wird den Zeitpunkt, wenn er gekommen ist, nicht versäumen. Das Postporto für die Zeitungen wurde früber nah der Bogenstärke erhoben; dieses System ist 1848 dur dasjenige der Berechnung nah dem Bezugspreise erseßt. Es haben fich allerdings ganz erbebliche Unzuträglichfkeiten mit, der Zeit bei diesem System herausgestellt. Die Aenderung des Systems ist tehnisch ganz außerordentli s{chwierig. Wenn aber auch die technischen Schwierigkeiten zurücktreten müssen, wie sollen wir das neuere bessere System finden? Es erscheinen jeßt 7416 Zeitungen in den allerverschiedensten Ausgaben allein in deutscher Sprache ; ¡jährlich werden 717 Millionen Zeitungseremvlare im Reichs-Postgebiete, außer Bayern und Württemberg, versandt. Das Berliner Post- Zeitungsamt versendet tägli 7300 Padckecte an auswärtige Postämter. Die Einnahmen betragen ca. vier Millionen, im Durchschnitt 8/73 „t, etwa F} ch\ pro Exemplar. Es find Zeitungen darunter, welche nur 1/6 „Z Pofsterpeditionsgebühr, ja felbst folhe, die nur !/10 3 bezahlen, andererseits solche, welhe 14, 2%, % „L tragen namentlich theuere illuftrirte und font in ihrer Herstellung vertheuerte Zeitschriften. Wie nun Abbilfe hafen? Es handelt fih nur um Vergütung für die Leistungen ; die politishe Stellung spielt \elbstverständlich für uns leine Rolle. Diese Leistung zerfällt in zwei Theile, in das Abrechnungswefen und den täglichen Transport. Man könnte ja daran denken, für den ersten Theil der Blätter da bisherige System beizubehalten und für die Beförderung vro Gremplar einen festen Saß zu berehnen. (Schluß des Blattes.)

März

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

Der Bericht über die gestrige Sißzung befindet sich in

der Zweiten Beilage. i 45. Sitßung vom 4. März.

Der Sißung wohnt der Minister für Handel und Ge- werbe Freiherr von Berlepsh bei. : _ Die Berathung des Etats der Berg , Hütten- und Salinenverwaltung wird fortgeseßt dei Titel 3 und 4 der Einnahmen: Hüttenbetrieb 21 944 110

Abg. Dr. Arendt (freiconf.) weist darauf hin, daß bier eine Mindereinnahme von 3 274 480 „& wegen des Rückgangs der Metall- preise eingetreten sei. Der Rückgang der Silberpreise werde n weitere Mindereinnahmen zur Folge baben. Denn das Silber fet mit 120 & angeseßt worden, während der Preis jeßt nur 113 Æ betrage; jede Mark Rückgang im Preise bedeutet für einen 4