1893 / 64 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Mar 1893 18:00:01 GMT) scan diff

weil. für die Gemeinden, die wirthschaftliße Verkänte sind, die Steuerleistung in Betracht kommt, daßer eine Grenze nah oben und eine Anrechnung nah unten hin nicht nöthig ist.

Abg. Dr. Sattler (nl.) spricht für den Antrag von Zedlitz, der aanz in derselben Richtung liege, wie die früheren Anträge der Nationalliberalen und Freiconservativen.

Präsident des Staats-Ministeriums, Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg:

Meine Herren! Es i} einigermaßen s{chwierig, über Anträge, welche auf dzn ersten Blik so wenig klar sind, wie der Antrag des Herrn Freikerrn von Zedli, wenn sie im Hanse eingebraht werden, ohne taß se zuvor einer genauen Erörterung unterworfen worden sind, ein Urtheil abzugeben. Ih muß daher, damit in Bezug auf die Abslimmung kein Zweifel obwaltet, da ih zu meinem Bedauern die Ausfülrungen des Hern Abg. Freiherrn von Zedlitz, die gewiß die nöthige Aufklärung gegeben haben, wegen ter Unruhe im Hause nicht babe verstele4 kénnen, nunmebr versuchen, meine Auffassung von der eigentliden Bedeutung der Bestimmungen des Antrages klarzustellen,

Der crste Absatz verfolgt den Zweck, wenn ih recht verstanden hake, daß bei den Communalwahlen die Begrenzung der Einkommen- steuerbeträge auf 2000 A und die Einsetzung von 3 X für die steuer- freien Urwäbler nicht stattfinden \oll.

Meine Herren, ich muß? Jbnen überlassen, ob Sie auf diesen Gedanken eingehen wollen, und werde alles, was sih darüber sagen läßt, niht noch einmal wiederholen, da tas meiste davon auf die Communalwahlen ebenso Anwendung findet, wie auf die Wahlen zum Abgeordnetenbause. Ih beschränke mi daher darauf, auf den zweiten Absay einzugehen. Derselbe hat den Zweck, die Bestimmungen unberührt zu lassen, welhe man gewöhxzlich unter dem Namen „Census- bestimmungen" zusammenfaßt. Jch bin mit der Auffassung, welche diesem Antrage ¿zu Grunde liegt, vollkemmen einverstanden. Die Negierungs- vorlage bat etwas Anderes nicht im Auge gehabt. Ich bin aber der Meinung, daß die ausdrücklihe Aufnahme dieser Bestimmung nicht erforderlich is, sondern daß sie sih ganz von selbst aus dem Zu- sammenhang ergiebt, und daß auch obne solche Bestimmung die Census- bestimmungen ganz unberührt bleiben. Es ift dies ohne weiteres klar für alle diejenigen Fälle, wo der Census höher ist als 3 4; denn da kann gar feine Collision eintreten. Wenn jemand nur wählen darf, wenn er 4 M Steuern bezahlt, dann ist es ganz glei{gültig, ob vor- geschrieben ist, daß für Leute, die weniger als 4 ( Steuern bezahlen, 3 M in Anrehnung kommen sollen; dann kommt letzteres überhaupt nit in Frage, denn cs kommt natürlich bei der Abtheilungébildung dech nur derjenige Theil der Wähler in Berechnung, welcher wahl- berchtigt ift. All dieses ist so selbstverständlih, daß es eines aus- drücklichen Ausdrucks nah dieser Richtung hin nit bedarf. Wenn aber ter Census niedriger wird als 4 t, was nah dem letzten Absatz des § 77 des Einkommeusteuergesetes jeyt zulässig ist, dann ist ebenso wenig eine besondere Declaration nothwendig; denn dann kommt eben für die Censiten der Satz zur Anwendung, mit ‘welchem ihr Wahl- recht eintritt; ist diejer Say aber niedriger als 3 M, dann tritt die Bestimmung, daß cin Steuersaß von 3 6 zur Berechnung kommt, allezdings in Wirksamkeit. Darüber läßt der Wortlaut gar keinen Zweifel. Jch glaube also, daß eine Noth- wendigkeit, eine Bestimmung im Sinne des Antrages in das Gesetz aufzunehmen, nit vorliegt: wenn man sie aber aufnehmen will, dann winde €s zwelmäßig fein, daß man in der leßten Zeile sagte: die Bestimmungen 2c. bleiben unberührt, nach denen die Ausübung des Wahlrechts an die Entrichtung bestimmter Steuersäte geknüpft ist oder getnüpft werden kann. Das erst würde den Gedanken völlig zum Auédruck bringen; indessen, wie gesagt, meine Herren, ih halte es nit für nothwendig, eine solche declaratorishe Bestimmung in das Gese aufzunehmen.

Abg. Freiherr von Zedlitz (freicons.) ist mit dieser Aenderung einverstanden.

S 3 wird mit diesem zweiten Theil des Antrages von Zedliß angenommen.

Nach § 4 sollen alle dicsem Gesetze entgegenstehenden Be- stimmungen, insbesondere das Gesetz, betreffend Aenderung des Wahlverfahrens vom 24. Juni 1891, aufgehoben werden.

Der Abg. Parisius (dfr.) und Genossen beantragen, in cinem besonderen § 4a zu bestimmen, daß die Abstimmung bei den Wahlen zum Abgeordnetenhause und zu den Gemeinde- vertretungen eine geheime sein foll.

Ubg. Parisius (dfr.) cmpfiehlt scinen Antrag namentlich mit Nücksicht darauf, daß die Veffentlichkeit der Wahl eine große Anzahl von Personen, die fich nicht unabhängig fühlen, von der Wahl abhält, fotaß die Betheiligung eine sehr geringe ist, sehr erheblich geringer als die Betheiligung bei den Neichstagswahlen.

Der Antrag wird agegen die Stimmen der Freisinnigen, des Centrums und der Polen abgelehnt. s

ZU S 5 beantragen der Abg. Parrisius (dfr.) und Gen. eine Resolution :

1) Ueber die früheren Wahlen zum Abgeordnetenhaus von 1867—

1388 statistische Zusammenstellungen zu veröffentlichen, und 2) über

die künftigen Wallen statistishe Zusammenstellungen zu veröffent-

lichen, welche sich an die Statistik der Wahlen von 1862 und 1865

anschließen.

Präsident des Staats-Ministeriums, Minister des Innern Graf zu Eulenburg: :

Meine Herren! Wenn tem Antrage unter Nr. 1 stattgegeben werden sollte, fo würde das, wenn auch vielleicht zu einem großen Theil noch mögli, doch mit einem folhen Aufwand von Zeit, Mühe und Kosten verbunden fein, daß es mit dem zu erreihenden Erfolge nicht in rid;tigem Verhältniß stände. Jch würde deshalb bitten, die Nr. 1 des Antrages, den der Herr Antragsteller in Aussicht gestellt hat, zurückzuziehen.

Was de Nr. 2 betrifft, so besteht die Absicht bei der Königlichen Staatsregierung, mit den nächsten Wahlen zum Abgeordnetenhaus die Aufnahme von statistishen Ermittelungen über die Wirkung des neuen Gesetzes eintreten zu lassen. Jch kann natürlih nit zusichern, daß sie genau nah allen den Gesichtépunkten erfolgen soll, die in den Jahrcn 1861 und 1862 von den damaligen Bearbeitern aufgestellt sind. Aber statistishe Ermittelungen über die Wirkung tes neuen Wahl- geseßes sollen nah der Alsicht der Königlichen Staatsregierung an- gestellt werden.

Abg. Paris ius (dfr.) zicht darauf scinen Antrag zurü; M4 wird angenommen; - er bestimmt, daß bis zum Erlaß des Wahlgeseßes die Bestimmungen der Artikel 77 und 105 der Verfassungsurkunde, soweit sie den Bestimmungen des Gesetzes entgegenstehen, außer Kraft geseßt werden. i

D ne Debatte wird © 6 genehmigt, wonah das Gesetz mit dem Tage seiner Verkündigung in Kráft treten soll.

Schluß 4 Uhr.

Nächste Sißung Donnerstag 11 Uhr. Auf der Tages- ordnung stehen: 1) Wahl eines Schriftführers an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Eberhard. 2) Erste und zweite Be- rathung des Geseczentwurfs, betreffend die Erweiterung der Stadtgemeinde und des Stadtkreises Kiel. 3) Dritte Be- rathung des Geseßentwurfs, betreffend Aenderung dcs Wahl- verfahrens. :

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Hause der Abgeordneten ist nachstehender Entwurf cines Gesehes zur Abänderung der Z8 26 þis 30 des Geseyes, betreffend die Verfassung der Ver- waltungsgerihte und das Verwaltungsstreit- verfahren, vom 3. Juli 1875/2. August“ 1880, zu-

aegangen. , Artikel 1.

Der zur Entscheidung über Beschwerden in Staatssteuersachen berufene Senat des Ober-Verwaltungsgerihts (Steuersenat) kann auf Beschluß des Staats-Ministeriums in Kammern eingetheilt werden.

Die Bezeichnung der Mitglieter der Kammern und threr Ver- treter, die Bertheilung der Geschäfte unter die Kammern und die Ordnung des Geschäftsganges bei denselben erfolgen gemäß § 26, Abs. 2 und 3 und § 30 des Geseßes vom 3. Juli 1875/2. August 1880.

e Ma 2

Zur Fassung gültiger Beschlüsse der Kammern ist die Theilnahme von werkigstens dret Mitgliedern erforderlich.

Den Vorsitz führt der Senats-Präsident in derjenigen Kammer, welcher er si anschließt, in den anderen Kammern der dem Dienst- alter nah, bei gleichem U Pet der Geburt nach älteste Nath.

rtifel 3,

Beschwerden, bei welchen es sich um Nechtsfragen von grund- säßlicher Bedeutung handelt, können von dem Senats-Präsidenten der Entscheidung des Steuersenats vorbehalten, oder von der zu- ständigen Kammer diesem Senat zur Entscheidung überwiesen werden.

Artikel 4.

Will eine Kammer in einer Rechtsfrage von etincr früheren Ent- scheidung ciner anderen Kammer oder eines Senáts oder des Plenums abweichen, fo hat sie die Entscheidung der Sache dem Steuersenat

zu überweisen, Artikel 5. Werden mehrere Steuersenate gebildet, so finden die Vorschriften der Artikel 1 bis 4 auf einen jeden derselben gleihmäßig Anwendung. Will ein Steuersenat von der Entscheidung eines anderen Steuer- senats oder einer Kammer eines solchen oder der vereinigten Steuer- senate abiveichen, so bedarf es der Entscheidung der vereinigten Steuer-

fenate. Artikel 6.

In den Fällen des Artikels 4 und des Artikels 5 Absatz 2 ent- scheiden der Steuersenat oder die vereinigten Steuersenate in der Sache felbst.

Zur Fassung dieser Entscheidungen ist, wenn der Steuersenat aus mehr als sieben Mitgliedern besteht, oder wenn die vereinigten Steuer- senate zu beschließen haben, die Theilnahme von wenigstens zwei Dritteln allex Mitglieder erforderlich.

Artikel 7,

Im übrigen finden die Bestimmungen des § 28 des gedachten Gesetzes sowie des § 29 des letzteren în der Fassung vom 27. Mai 18838 (Geseß-Samml. S. 226) mit der Maßgabe Änwen- dung, daß die Entscheidungen sowohl der Kammern als auch der ver- einigten Steuersenate als Senatscntscheidungen im Sinne dicses Gesetzes gelten.

Die dem Entwurf beigegebene Begründung lautet in ihrem allgemeinen Theil:

Das Einkommensteuergeseß vom 24. Juni 1891 eröffnet in den S8 40 ff. gegen das Ergebniß der Veranlagung sowohl den Steuer- pflichtigen als auch den Borsigenden der Veranlagungscommissionen das Nechtêmittel der Berufung an die Berufungscommission, welche für jeden einzelnen Regierungsbezirk gebildet wird. Gegen die Ent- scheidung der leßteren tht sowohl ihrem Vorsißenden als auch den Steuerpflichtigen das im § 44 a. a. O. geordnete Nechts- mittel der Beschwerde an das Ober-Verwaltungsgericht zu. Nach- dem diese Borschriften für das Steuerjahr 1892/93 praktis geworden sind, läßt sich jeßt schon mit einiger Sicherheit der Umfang der Ge- [hâfte übersehen, die dur den § 44 a. a. O. dem Ober-Verwaltungs- gericht übertragen worden sind. Nachdem bis zum Schlusse des Jahres 1892 3834 Beschwerden bei dem Gerichtshof anhängig geworden waren, ist diese Zahl bis gegen Ende des Monats Februar laufenden Jahres auf 7210 gestiegen, und es ist anzunehmen, daß sie sich für jenes Steuerjahr mindestens noch um mehrere Tausend erhöhen wird, da die Beschwerden bis zu dem letztgedahten Zeitpunkt aus einigen Negierungsbezirken noch ganz fehlten, aus anderen erst einzulaufen be- gonnen hatten.

Die schon nah diesen Zahlen sih ergebende Geschäftslast des Gerichtshofes ift für jeßt au insofern eine außerordentliche, als die Beschwerden, wie es bei der ersten Handhabung eincs zum theil neuen Nechtes durch neue Organe nicht wohl anders sein kann, ih in ver- hältnißmäßig zahlreichen Fällen als begründet erweisen und den Ge- richtéhof durch die gebotene Aufhebung der Berufungsentscheidung vor die Beurtheilung auch thatsählich oft verwickelter Verhältnisse stellen.

Durch die bis zum Ablaufe des Jahres 1892 ergangenen Ent- scheidungen find 44% der Beschwerden, welche sie betrafen, für be- gründet erachtet und 330%/9 der Sachen zur anderweiten Entfthcidung in die Berufungsinstanz zurückgewiesen worden. Demgegenüber darf darauf gerechnet werden, daß ih die Zahl der Beschwerden in den fommenden Steuerjahren wieder erheblih vermindern und die: Be- {werden sich au fachlich vereinfahen werden, je mehr die in höchster Instanz sich vollziehende Rechtsprehung zur Klarstellung des ge- gebenen Ÿechtes dienen und hiermit die unteren Organe der Ver- anlagung in einer sichereren und zutreffenden Handhabung dieses Nechts unterstüßen wird. Andererseits ist, wenn es darauf ankommt, den Umfang der künftigen Thätigkeit des Ober-Verwaltungsgerichts in Staatsstcuersachen abzumessen, niht zu übersehen, daß zu den Be- {werden in Cinkommensteuersahen von dem jeßt laufenden Jahre ab diejenigen der Gewerbesteuerpflihtigen gemäß § 37 des Gewerbesteucr- e vom 24. Juni 1891 (Geseßz-Samml. S. 205) hinzutreten werden.

Wird auch von einer künftigen Ausdehnung der Zuständigkeit des Gerichts#ofes abgesehen, so ist doch mit Sicherheit anzunehmen, daß die Zahl der zu entscheidenden Beschwerden in Staatssteuersachen die der fonst an das Ober-Verwaltungsgericht gelangenden Streitsachen dauernd weit überschreiten wird.

Diese Steuerbeschwerden erfordern eine möglichst \{leunige Be- handlung. Es muß im Interesse der Steuerpflichtigen wie der Be- hörden und des Steucrfiscus ein besonderer Werth darauf gelegt werden, daß die Resultate der in einem Jahr erhobenen Beschwerden bei der Steuerveranlagung des nächsten Jahres berüdcksihtigt werden können; cin Ziel, welches in einem regelmäßigen Verfahren sowohl hei den Berufungécommissionen, als auch bei dem Ober-Verwaltungs- gericht zu erreichen ift.

Der Umfang, der dem Ober-Verwaltungsgeriht zugewiesenen Thätigkeit in Staatssteuersachen würde daher, da die Rechtsprechung auf anderen Gebieten niht untecbrohen werden darf, bei unveränderter Aufrechterhaltung der bisherigen Verfassung dieses Gerichtshofes, nah welcher an jeder Entscheidung 1indesténs fünf Nichter theilzunehmen haben, zu einer Vermehrung feiner Kräfte in einem an sih nicht wünschenswerthen Umfange führen.

Auch würde es nicht wohl zu vermeiden fein, mehrere Senate mit der Bearbeitung der Stagtssteuersacien zu betrauen, woraus si die praktisch nicht unbedenklihe Nothwendigkeit ergeben würde, t

alle Meinungsverschietenheiten zwischen diesen Senaten, welche sich d Natur der Sache nah bis zur Festlegung der bauptsädlih eer gebenden Nechtsgrundsäße durch die fortschreitende Rechtsprechung zah{- reicher herauéftellen würden, zur Entscheidung des Plenums des ganzen Gerichtshofes zu bringen wären ; ein Verfahren, das einen erheblichen Aufwand von Zeit und Arbeitskraft erheisht, ohne do für das ab- geschlossene Gebiet der Staatssteuersahen sachlich geboten zu fein.

Diesen Unzuträglichkeiten foll in dem vorstehenden Gkseyentwürf durh eine os vorgebeugt werden, die im wesentlichen bereits in dem Entwurf eines Cinkommensteuergeseßes vorgesehen war, welcher dem Haufe der Abgeordnetcn auf Grund der Allerhöchsten Ermächtigung vom 3. November 1890 vorgelegt wurde und aus dem das jeßt geltende Geseß vom 24. Juni 1891 hervorgegangen ift. Nah § 44 desfelben follten die Beschwerden an einen Steuer-Gerichtshof gehen, dessen Eintheilung in Abtheilungen dur Beschluß des Staats- Ministeriums vorgesehen war, und welcher \{chon bei der Theilnahme von drei Mitgliedern bes{lußfähig sein sollte. Jm übrigeu wollte der Gesetzentwurf die Geschäftéordnung des Gerichte hofes der Fest- eng R das Staats-Ministerium vorbehalten. (88 46 und 51 aselbst.

Daß die Befchränkung der Spruchcollegien in Staatssteuersachen auf drei’ Mitglieder zulässig ist, ohne damit die Sachlichkeit der einzelnen Entscheidungen in Frage zu stellen, wird unbedenklich anzu- erkennen scin, zumal wenn daneben Fürsorge getroffen wird, daß Beschwerden, bei welchen es sih um Rechtsfragen von grundfäßlicher Bedeutung handelt, jederzeit obne formale Schwierigkeiten an ein größeres Collegium zur Entscheidung gebraht werden können.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Nuhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 14. d. M. gestellt 10 841, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. - : „In Oberschlesien sind am 13. d. M. gestellt 4038, nit reht- zeitig gestellt keine Wagen.

: Zwangs-Versteigerungen.

Beim Aen Amtsgeriht T Berlin standen am 14. März die nahbezeibneten Grundstücke zur Versteigerung: Klofter- straße 14, und Am Marienkirchhof 16, dem Brunnenbaumeister Louts Gien und dem Schlosser W. Schüttler gehörig; Nußzungs- werth 3470 ; Mindestgebot 420 1; für das Meistgebot vou 94 905 Ms wurde der Schlächtermeister Samuel Aron, Neue Friedrichstr. 39 und Central-Viehhof, Ersteher. Linienstraße 130, dem Kaufrnann Georg Michael) on gehörig; Mindestgebot §800 4, für das Meistgebot von 319 000 Æ wurde der Kaufinann Heinrich Münchner, Keithstraße 17, Ersteher.

Der Rechnungsabschluß des ¿Nordstern", Lebensver- iherungs-Actiengesellshaft zu Berlin, für das Jahr 1892 fließt mit einem Uebershuß von 575 652 M (gegen 517 123 Æ in 1891), der die Vertheilung einer Dividende an die Actionäre gestattet von 131 250 s, gleih 105 M für jede Actie, und die Ueberweisung von 422 797 M. (gegen 376 851 46, in 1891) an die am Gewinn be- théil'gten Versicherten. Der Nechnungsabschluß des „Nordstern“, Unfall- und Altersversicherungs - Actiengesellschaft, {ließt mit einem Ueberschuß von 135 759 #, der die Zahlung der Marimaldividende an die Actionäre von 10 9/5 ter Biäreiutablung und die Vertheilung der gleichen Dividende an die Versicherten wie im Vorjahre gestattet, bei Vermehruna der Nisico- und Kapitalreserve um 40 997 M4 auf 152 007 A Die Generalversammlung beider Gesellschaften ift auf den 15. April anberaumt.

Das „Centralblatt für dieTertil- Industrie“, heraue- gegeben von Friedrih Schulze in Berlin, hat in der Nr. 11 vom 14, März folgenden Juhalt: Zur Geschäftelage. Spinnerei: Patent-Baumwollen-Speisevorrichtung für Oeffner -von Howard u. Bullough in Accrington. Weberei: Neuheiten der Bayerischen Web- maschinen- und Webutenfilienfabrik von Geo F. Kraemer in Augs- burg. Klaviatur - Kartenschlagmashine. Ceps-Spulmaschine mit 12 Spindeln oder 6 Winden (Haspel). Ein neuer Webstuhl. Aus dem Patentamt, Patent-Aumeldungen. Gebrauchêmustershutz-Anmek- dungen. Sprechsaal. Antworten: Auf Frage 43: Tüllweberei, auf Frage 951: Dampfkochapparate zum Vorkochen der Schlichte, auf ¿srage 64: Garnweife von Brooks u. Doxey, auf Frage 66: Be- feitigung des Nebels aus Färbereien, auf Frage 71: Halbwollene KRAmmgarne,! Tagen 10D, 004, 08, (0, S0 L 82 838485. Patente. Verdingungen. Verdingungs-Ergebnisse. Rundschau. Markt- berichte. Konkurse, Berliner Garnberiht. Letzte Marktberichte. Neu eingetragene Firmen. Berliner Curse vom 13. März. Telegramme.

Bon der „Leipziger Monats\ch{rift für Tertil- Industric“, die von Theodor Martin in Leipzig heraus- gegeben wird, liegt das zweite Heft des ahten Jahrgangs vor. Auch in diesem Heft sind sämmtliche Zweige der Textilindustrie ange: essen vertreten. Wir erwähnen außerdem den Abdruck eines Bortrags, den I. Baisbarth in Nürnberg über die Weltausstellung in Chicago gehalten hat. Zahlreiche Abbildungen, die sih dur gute Ausführung auszeichnen, erleihtern das Verständniß der Fachartikel. Dem Bei- blatt „Der Musterzeichner“ ist eine Amahl für die Monats- {rift gewebter Stoffmuster (Neuheiten) beigefügt.

Magdeburg, 14. März. (W. T. B) Zutckerbericht. Kornzuker excl., von 92 9% 15,90, Kornzucker excl., 88 0/9 Nendement 15,10, Nachproducte excl., 75% Nendement 12,25. Stetig. Brod- raffinade 1. 28,(0. Brodraffinade 11. —,—. Gem. Naffinade mit Faß 23,25. Gem. Melis 1, mit Faß 26,75, Fest. Rohzuer L. Product Transito f. a. B. Hamburg pr. März 14,421 G., 14,50 Br., pr. April 14,50 Gd., 14,524 Br., pr. Mai 14,65 bez., 14,674 Br., pr. Juni 14,75 bez. u. Br. Ruhig, stetig.

Lei pzig, 14. März. (W. T. B.) Kammzug-Termin- handel. La Plata Grundmuster B. per März 3,80 4, per April 3,825 4, per Mai 3,85 4, pex Juni 3,90 Æ, per Juli 3,90 M, per August 3,925 46, per September 3,95 (, per Oktober 3,975 M, per November 3,974 4, per Dezember 3,974 1, ver Januar —- Umsatz 40 000 kg.

Mannheim, 14. März. (W. T. B) Productenmarkt. Weizen pr. März 16,20, pr. Mai 16,30, pr. Juli 16,30. Roggen pr. März 13,80, pr. Mai 13,95, pr. Juli 14,05. Hafer pr. März 14,90, pr. Mat 14,70, pr. Juli 1465. Mais pr. März 11,40, pr. Maíî 11,00 Dr, Au 17:00,

Manchester, 14. März. (W.T. B.) 12r Water Taylor 64, 30r Water Taylor 8}, 20r Water Leigh 7, 30r Water Clayton §, 32r Mock Brooke 8}, 40r Mayoll 8}, 40r Medio Wilkinson 9+, 32r Warpcops Lees 84, 36r Warpcops Rowland 8}, 36x Warp- cops Wellington 94, 40r Double Weston 97, 60r Double courante 1s E 32“ 116 yarts 16 X 16 grey Printers aus 32r/46r

l eIE

St. Petersburg, 14. März. (W. T. B.) Der officiellé Emissionspreis der neuen 44% Anleihe ist auf 994 erhöht.

Amsterdam, 14. März. (W. T. B.) Java-Kaffee good ordinary 544, Bancazinn 57.

Antwerpen, 14. März. (W. T. B.) (Wollauc tion.) Angehboten waren 1273 Ballen Buenos Aires, 295 Ballen Montevideo, 23 Ballen Entrerios, 474 Ballen australishe. Verkauft wurden 545 Ballen Buenos Aires, 216 Ballen Montevideo, 23 Ballen Entrerios, 332 Ballen australishe. Preise 10 Centimes höher.

Belgrad, 14, März. (W. T. B) Es betrugen die Ein- nahmen der serbishen Tabacckregie vom 1. Januar bis 28. Fe- bruar 1893 1275 947 Fr. (+ 85 343 Fr.). Die Einnahmen der ferbishen Salzregie betrugen vom 1. Januar bis 23, Februar 1893 268 547 Fr. (— 120 298 iFr.).

M 64.

Königreich Preußen.

Mor lena en an der Königlich preußischen theologishen und philosophischen Akademie zu Münster für das Sommer-Halbjahr 1393. Die mit einem * bezeichneten Vorlesungen werden öffentlih oder unentgeltlich gehalten. Theologische Facultät.

Prof. Hartmann: *Kirchenreht. *Kirchliches Ehereht. *Kirchen- rechtlihe Uebungen. B S

Prof. Fun cke: *Meßliturgik. *Homiletik. *Homiletishe Uebungen im Seminar. 8 S ; :

Prof. Sdralek: *Kirchengeschichte, 2. Theil (von Gregor d. Gr. bis Gregor VIL) *Kirchengeschihtliche Uebungen. : E

Prof. Aloys Schäfer: *Erklärung des Galaterbriefes. *(xegetishe Uebungen im Seminar. U.

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Prof. Bernhard Schäfer: *Giklärung schwieriger und an stößiger Stellen des A. T. *Assyriologie und “legyptologie. X Ba E on

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Privatdocent Pieper: *Kirchengeschichte des neunzehnten Jahr- hunderts. *Papstbriefe. S

Privatdoce: t Dörholt: *Die Lehre von der Dreieinigkeik. ; Lehre von den Sacramenten. *Ausgewählte Abschnitte aus Summa theologica bes Shomas von Aquino.

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Prof. Stahl: Erklärung der Neden aus dem dritten Buch des

Ie der

Cr

Thukydides. *Erklärung der Schrift des Aristoteles vom Staat der

Athener. *Im philologischen Seminar Erklärung der Rede des Lykurg gegen Leokrates und der ars poetica des Horaz nebst Besprehung der \chriftlihen Arbeiten. E

Prof. Spicker: Geschichte der griehishen Philosophie (Fortf.). Einleitung in die Philosophie. *Philofophische Uebungen in VBerbin- dung mit geeigneter Lectüre. A H

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__ Prof. Brefeld: Specielle \systematishe Botanik dur die Entwicklungsgeschichte erläutert, in Verbindung mit botanishen Excur- sionen. *Botanische Demonstrationen. *Leitung wissenschaftlicher Arbeiten im botanischen Institut.

Prof. Ketteler: Crxverimentalphysik, 1. Hälfte. (‘Allgemeine Physik und Wüärmelehre.) *Elemente der theoretishen Physik, |. Theil (Mechanik der festen, flüfsigen und gasförmigen Körper). *Praktische Uebungen im physikalischen Laboratorium.

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„Prof. Landois: Insectenkunde. Ueber die Benußung des west- fälishen Provinzialmuseums für Naturkunde im Hinblick auf die all- gemeine Zoologie. *Praktische zoologishe Uebungen. ns Prof. Lehmann: Geographie von Süddeutschland und den Alpenländern. *Geographische Uebungen.

_ Prof. Mügge: Mineralogie, zweiter (\pecteller) Theil. *Kry- stallographie. *Krystallographische und petrographische Uebungen.

: Prof. von Lilienthal: Analytishe Geometrie (1. Theil). Ausgewählte Kapitel der Integralrechnung. *UÜUebungen im mathe- matischen Seminar.

; Of: Kasfner: Pharmaceutishe Chemie (anorganischer Theil) mit Demonstrationen und Erperimenten. Ausgewählte Kapitel aus der Technologie. Pharmaceutish-chemishe und toxikologische Uebungen im Laboratorium. *Torxikologie.

Uebungen im

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Slaals-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 15. Münz

Privatdocent Westhoff: Ueber Wirbelthiere. Anthropologie,

2, Theil (Ethnologie). *Mikroskopische Uebungen.

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Domcchor-Director und Lector Schmidt: *Ueber den allgemeinen Cäcilienverein. *Praktishe Uebungen im Kirchengesange.

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Gymnastal-Oberlehrer und Lector Mettlich: *Üeberseßzung und Erklärung in französischer Sprache von Scribe's Les contes de la reine de Navarre. *Tm romantschen Seminar Uebungen im schrift- lichen Gebrauch der französischen Sprache. ;

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Akademischer Zeichenlehrer Müller: *Uebungen im Zeichnen und Malen.

*(Fhorgesang-

Seminare und Institute.

Die Uebungen in den \eckchs Abtheilungen des theologischen Seminars für Kirhenreht, Pastoraltheologie, Kirhengeschichte, Neu- und Alttestamentliche Eregese und Moral finden je cinmal wöchentlich unter der Leitung der Professoren Hartmann, Funcke, Sdralek, A. Schäfer, Fell und Mausbach statt.

Die Uebungen des philologishen Seminars unter Leitung der Professoren Langen und Stahl finden fünfmal wöchentlich statt.

Die Uebungen des mathematischen Seminars unter Leitung der Professoren Killing und von Lilienthal finden wöchentlich in fünf Stunden statt.

Die Uebungen des historischen Seminars finden unter Leitung der Professorea Niehues und von Below wöchentlich zweimal in je zwei auf einander folgenden Stunden statt.

Die Uebungen im romanischch-englis{chen Seminar finden viermal wöchentlich in je zwei Stunden statt; die romanischen unter Leitung des Professors Andresen, die englishen unter Leitung des Professors Einenkel; außerdem Sprech- und Schreibübungen unter Leitung der Lectoren Hase und Mettlich.

Das archäologische Museum is dem Publikum überhaupt

L

Mittwochs Bormittags von 11 bis 1 Uhr geöffnet, ebenso der Bota- nishe Garten während der Werktage.

Besonderen Lehrzwecken dienen außer dem arhäologischen Museum und dem botanischen Garten der arhäologishe, geographishe und matl\ematish astronomische Apparat, das Cabinet für mittelalterliche und neuere Kunst, das mineralogishe und zoologische Museum, das botanishe Institut und das chemische und physikalishe Laboratorium.

Die Paulinishe Bibliothek ist täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 10 bis 1 und von 2 bis 4 Uhr, während der akademischen Ferien von 10 bis 1 Uhr geöffnet. Zum Abholen der zu entleihenden und zur Nückgabe der entliehenen Bücher ift täglich die Zeit von 11 bis 1 Uhr, während der akademischen Ferien von 12 bis 1 Uhr bestimmt. Das Lesezimmer is täglih von 11 bis l Uhr und von 2 bis 4 Uhr, während der akademischen Ferien von [0 bis 1 Uhr geöffnet.

Das akademische Lesezimmer ist den Studirenden gegen Erlegung eines halbjährigen Beitrags von 3 4 zugänglich. Dasselbe ist täglich geöffnet an Werktagen von 8 Uhr Vormittags bis 7 Uhr Abends, an Sonn- und Feiertagen nur Vormittags von 10 bis 1 Uhr.

Der Anfang des Semesters ist auf den 15. April 1893 festgeseßt.

Statistik und Volkswirthsha#. ,

Die dreizehnte Jahresversammlung des Deutschen Bereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit, welche im vorigen Jahre wegen der Choleragefahr ausfiel, soll im Jahre 1893 in der Pfingstwoche, Donnerstag, den 25. Mai, und ¿Freitag, den 26, Mai, in Görli stattfinden, sobald der Görlißer Ortsausschuß damit einverstanden is. Als Verhandlungsgegenstände sind die im vorigen Jahre ausgewählten wiederum bestimmt, nämlich l) Geschäftliche Mittheilungen. 2) Uebersicht über die neueren Be- strebungen auf dem Gebiete der Armenpflege in ven wichtigsten Staaten des Auslandes. 3) Mittheilung über den Gang der Arbeiten der Commission zur Prüfung der Frage, in welher Weise die neue sociale Geseßgebung auf die Aufgaben der Armengeseßgebung und Armenpflege ceinwirke. 4) Fürsorge für Dbdachlose. 5) Fürsorge für entlassene Sträflinge. 6) Zwangsmaßregeln gegen arbeitéfähige Personen, welche ihre An- gehörigen, zu deren Unterhalt sie verpflichtet sind, der Armenpflege anheimfallen lassen. 7) Vormundschaftlihe Befugnisse der Armen- behörden. und ihrer Organe. Der Vorstand des Vereins, welcher am Donnerstag, den 9. März d. I. in Berlin tagte, beschloß in Betreff des Punktes 6, Zwangsmaßregeln gegen arbeitsfähige Personen 2c. betreffend, den Referenten zu ersuchen, die neue Novelle

1

zum Unterstüßungs-Wohnsißgeseß dabei mit in Erwägung zu zichen.--

erner wurde angeregt, auf einer künftigen Jahresversammlung über die Fürsorge für Personen im Alter von 14 bis 20 Jahren zu berathen, damit der Verrohung und Verwilderung jugendlicher Personen, worin ein Hauptgrund künftiger Verarmung liege, vorgebeugt werde. Weiter wurde angeregt, recht bald einmal „die Armenunterstüßzung in ihrer Wirkung auf das Wahlrecht“ in nähere Erwägung zu ziehen. In Betreff der Finanzen des Vereins wurde berichtet, daß ih die Einnahme des vorigen Jahres auf 9866 4 97 „4 und die Aus- gabe auf 4394 A 85 H belaufen habe und mithin ein Ueberschuß von 5472 12 F am Jahres\{luß vorhanden war. Man hofft, daß gerade das günstig gelegene Görliß in der Pfingstwoche dem Armenpflegertage viele Besucher zuführen werde. Die Dampffässer in Preußen. LIT. (Schluß.) (Vergl. Nr. 23 und 45 des „N.- u, St.-A.")

_ Für die Lebensdauer eines jeden Dampffasses sind vor allem das Alter und die Betriebszeit bestimmend, wenn font das Material, aus dem es gefertigt, fehlerlos ist und die Bauart allen technischen An- forderungen entspriht. Je mehr Stunden am Tage und je mehr Tage im Jahre ein Dampffaß seit feiner ersten Aufstellung im Betriebe steht, desto cher wird es zu weiterer Verwen- dung unbrauchbar. Leßteres wird verhältnißmäßig schnell ein- treten, wenn das Dampffaß ohne Unterbrehung benußt und allen Einflüssen eines angestrengten Betriebes ausgeseßt wird. Dazu finden namentlih bei den mit einem hohen Betriebsdruk arbeitenden Dampf- kohern Materialabnußung und Molecularveränderungen, theils infolge der äßenden Wirkungen der Füllmasse, theils aber infolge der inter- miltirenden Betriebsweise sowie der hiermit verbundenen Erhitzungen und Abkühlungen, in einem weit höheren Maße statt, als bei der lediglih der Erzeugung von hochgesvanntem Wasserdampf gleihmäßig dienenden Dampfkesseln. Geschieht die Außergebrauchseßung des Dampffasses dann nicht rechtzeitig, fo ist eine gewaltsame Sra nea desselben die Folge.

1893.

Nach dem Alter waren von den zu Anfang 1892 ermittelten preußischen Dampffässern zuerst in Betrieb gesetzt : im Jahre 1860 und früher 23 Dampffässer 0,5 9/0, in den Jahren 1861 —-70 121 L 29 - S S 36,4 , A ú 1881—90 92014 L 4503 » t Ae T A 142 4 S4 obne Altersangabe waren 494 Z R zusammen 4171 Dampffässer =100,0 9/0. Während alfo fast die Hälfte aller preußishen Dampffässer im leßten Jahrzehnt in Betrieb geseßt wurde, gelangten %/10 [eit 1871 zur Aufstellung. Diese Thatsacen weisen im allgemeinen auf ein ver- hältnißmäßig geringes Durchschnittsalter der Dampffässer in Preußen hin. Die ältesten Ayvarate dieser Art finden sich fast ausschließlich in den Gummi- und Papierfabriken; von den 2346 in den Brannt- weinbrennereien und Destillationen ermittelten Daimpffässern waren niht weniger als die Hälfte 1871 bis 1880 in Betrieb ge}eßt worden, und im Jahrzehnt 1881 bis 1890 kamen weitere 41,6 9/9 hinzu, offenbar ein Zeichen außerordentlich s{hneller Entwickelung. Auch bei den übrigen, noch in reichliherein Maße mit Dampffässern ausgestÄtteten Gewerhb- zweigen besißt die große Mehrzahl jener Apparate ein verhältnißmäßig sehr geringes Durchschnittsalter. So waren im leßten Jahrzehnt 1881 bis 1890 bei der Land- und Forstwirthschaft 680%/, bei der chemischen Industrie 73 9/9, bei der Industrie der Heiz- und Leuchtstoffe nahezu 69, bei der Wollindustrie beinahe 56, bei der Baumwollen- industrie 64, bei der Leinen- und Jute-Industrie 55, bei den sonstigen Spinnereien und Webereien 50, bei den Färbereien 51, bei den Druckereien und Appreturanstalten fast 67, bei den Holzstofffabriken 78, bei den Lederfabriken 84, bei den Zuckerfabriken 46, bei den Brauereien und Mälzereien 754, bei den Sktärkefabriken 451, bei den Gewerben für Bekleidung und Reinigung beinahe 76 und bei den ge- mischten Gruppen 620%/9 aller Dampffässer neu aufgestellt worden. Da hiervon nur ein geringer Theil an Stelle von alten, unbrauchbar gewordenen Dampffässern getreten sein kann, \o liefern diese Ver- hältnißzahlen einen neuen Beweis von dem erfreulichen Aufschwung der gewerblichen Thätigkeit im preußischen Staat während, des leßten Iahrzehnts.

Hinsichtlih der Betriebszeit wurden bei den anfangs 1892 in Preußen ermittelten Dampffässern folgende Angaben gemacht. Es wurden benußt:

im Jahre

i890 Tagen, 68 Dampffässer

über 90 bis 180 Tage 995 K 180 O 1719 ú

200 B 1241 ü

unbekannte Betriebszeit 148 j

am Tage bis zu 6 Stunden . . . 2249 Dampffässer = über 6 bis 12 Stunden 1484 i

Ld 10 4 (D

1 9206 ; unbekannte Betriebszeit . 157 z ast ein Viertel aller Dampffässer stand also ein Viertel bis zur Hâlfte des Jahres und über zwei Fünftel standen #4 bis F des Jahres im Betrieb, während noch nicht ein Drittel mehr als # des Jahres benutzt wurde. Ferner waren von sämmtlichen Dampffäsfern über die Hälfte nur höchstens 6 Stunden, wenig über ein Drittel zwischen 6 bis 12 Stunden täglich im Gebrauh. Die Zahl derjenigen Dampffässer, welhe täglich länger als 12 Stunden benußtt wurden, betrug noch niht 7 9%. Selbstverständlih war die Betriebs- zcit in den einzelnen Fabrikationszweigen cine sehr mannig- faltige. Am stärksten wurden von den reihliher mit Dampffässern auëgestatteten Gewerbegruppen ausgenußt die betreffenden Apparate bei der Industrie der Heiz- und Leuchtstoffe, bei allen Zweiazn der Tertilindustrie mit Ausnahme der Färbereien, bei den Gummi-, Papier- und Holzstofffabrikeu, bei den gewerblichen Betrieben für Be- fleidung und Meinigung sowie bei den vereinigten Dünger- und Leim- fabriken. Bei allen diesen Gewerbszweigen waren zwei Drittel aller Dampffässer und mehr alljährlih drei Viertel bis zum vollen Jahre im Betriebe. Unter denjenigen Industriezweigen, deren Dampffässer in ihrer Mehrzahl nur die Halfte bis drei Viertel des Jahres verwendet wour- den, ragen die land- und forstwirthschaftlichen Betriebe, namentlichaber die Brennereien, demnächst die Stärkefabriken hervor, während nur ein Biertel bis zur Hälfte des Jahres fast zwei Drittel der Dampffässer der Zuckerfabriken in Benutzung standen; bei den Branntweinbrenne- reien war leßteres mit fast einem Drittel, bei den Stärkefabriken mit über zwei Fünfteln und bei den Färbereien mit einem Viertel aller Dampffässer der Fall. Nur bis zu sechs Stunden täglich stand die weit überwiegende Zahl (949%) der Dampffäfser bei der Land- und Forstwirthschaft im Betrieb. Nicht länger wurden auch die meisten Dampfkocher in der Nahrungs- und Genußmittel-Industrie benußt ; den Ausschlag geben hier die Branntweinbrennereien und die Stärkefabriken, bei denen rund drei Viertel aller Dampffässer täglih höchstens ses Stunden und noch nit ein Viertel bis zu zwölf Stunden gebraucht wurden. In der chemishen Industrie befand sich über die Hälfte der Dampffässer bis zu zwölf Stunden täglich in Benußung, ebenso bei den Zuckerfabriken, den Brauereien und den Betrieben der Beklei- dungs- und Neinigungsgewerbe; in den Papierfabriken wurden fast und in den Lederfabriken über zwei Drittel der Dampfkocher in dieser Dauer gebraucht, während dies in den Holzstofffabriken mit etwas über der Hälfte und tin den Gummifabriken nur mit nahezu der Hälfte der Fall war. Innerhalb der einzelnen Zweige der Textilindustrie herrschen in dieser Beziehung große Verschiedenheiten.

Die Ermittelungen über das Ursprungsland der Dampffässer Preußens haben insofern ein Interesse, als sie zeigen, in welhem Um- fange die heimische bezw. die fremde Industrie an der Herstellung jener Apparate betheiligt ist. Von den zu Anfang 1892 ermittelten 4171 Dampffässern waren erbaut 3285 oder 78,89% in Preußen, 527 im übrigen Deutschen Reich, 26 in Großbritannien, 7 in Frankreich, 4 in den Vereinigten Staaten von Amerika, 3 in der Schweiz, je 2 in Oesterreich-Ungarn und Belgien, sodaß über 91%, dem deutschen Sewerbfleiß ihre Entstehung verdankten. Bei 315 Dampffässern waren Land und YOrt der Anfertigung nicht bekannt.

Eine Untersuhung über den höchsten Betriebsdruck der in regelmäßiger amtliher Ueberwachung stehenden und daher in die Sta- tistif aufgenommenen Dampffässer führte zu folgenden Ergebnissen. (s wurden anfangs 182 ermittelt mit einem Betriebsdrucke

bis zu 2 Atmosphären 602 Dampffässer 14,4 0/6, von über 2 L 2776 666 ,

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Ä 86 15—20 k H Ï == O01, Die meisten der in Preußen verwendeten Damypffässer haben alfo keinen schr hohen Druck auszuhalten; nur bei den Ammoniakgefäßen der Eismaschinen, einzelnen Holz- und Cellulosekochern und verschiedenen zum Auszièhen und Spalten von Fetten verwendeten Dampffässern fommen bobe Spannungen häufiger vor. ; - Die Erzeugung des Betriebsdrucks erfolgte bei dbr roßen Mehr- zahl der Dampffässer (4144) dur Einwirkung von Waslerdainpf, der einem anderen Dampfentwickler entstammte, bei 18 S directe, l et indirecte Feuerung und bei 8 sowohl durch Einwirkung von Dampf wie durch künstlihen Druck.

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