1893 / 66 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Mar 1893 18:00:01 GMT) scan diff

fehr das Schulwesen im Osten infolge dieses Systems noch im' Argen Tiegt, wieviel da noch zu thun ist, weiß jeder. Die Agrarièr verlangen nun ai noch Bestrafung des Contractbruhs. Davon ist aber cine wirk- same Abhilfe gar nit zu erwarten; viel bessere Früchte wird die haftmachung der ländlichen Arbeiter tragen. In diefer Richtung

jollfen alle Parteien zusammenwirken. E a Bei Schluß des Blattes nimmt der Staatsfecretär Dr.

von Boctticher das Wort.

Preußischer Landtag. Herrenhaus. 3. Sitzung vom 17. März.

Der Sißung wohnen der Präsident des Staats-Ministeriums, Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg, der Justiz- Minister Dr. von Schelling und der Minister der geist- lichen 2c. Angelegenheiten Dr, Bosse bei. c

Der Erste Vice-Präsident Freiherr von Manteuffel gedachte zunächst des verstorbenen Präsidenten des Herren- hauses Herzogs von Ratibor, zu dessen Andenken si die Mitglieder des Hauses von den Pläßen erhoben. (Schluß des Blattes.)

Haus der Abgeordneten. 54. Sißung vom 17. März.

Der Sißung wohnen der Präsident des Staats-Ministe- riums, Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg und der Finanz-Minister Dx. Miquel bei. i: i:

In dritter Berathung wird der Geseßentwurf über die Erweiterung der Stadtgemeinde und des Stadt- kreises Kiel ohne Debatte angenommen.

Es folgt die erste Berathung des Gesehentwurfs zur Abänderung der S8 26 bis 30 des Geseges, be- treffend die Verfassung der Verwaltungsgerichte und das Verwaltungsstreitverfahren, wonach der Steuersenat des Ober-Verwaltungsgerihts auf Beschluß des Staats-Ministeriums in Kammern eingetheilt werden kann.

Abg. Dr. von Gneist (nl.) weist auf die übergroße Zahl von Steuerreclamationen hin, mit denen ih der Steuersenat infolge des neuen Einkommensteuergeseßes zu beschäftigen babe, sodaß eine Ver- zögerung der Entscheidungen cintreten müsse, deren Beseitigung im Interesse der Steuerzahler dringend wünschenswerth sei. Der Geseß- entwurf enthalte auch genügend Cautelen, um etwaige Uebelstände aus der Theilung des Senats in Kammern zu verhindern. Eine (Commissionsberathung halte er nicht für erforderlich.

Abg. von Buch (cons.) hält glei{falls die Annahme der Vor- lage ohne Commissionéberathung für angemessen. Ihm schließen sich die Abgg. Im Walle (Centr.), von Ticdemann- Labischin (freicons.) und Czwalina (dfr.) an. i i

Jn der sofort erfolgenden zweiten Berathung beantragt Abg. Czwalina (dfr.), im § 3, nah welchem Be- shwerden von grundsäßliher Bedeutung der Entscheidung des Steuersenats vorbehalten bleiben können (nit einer einzelnen Kammer), das Wort „können“ durh „müssen“ zu ersehen.

Präsident des Staats-Ministeriums, Minister des Innern Graf zu Eulenburg bittet um Ablehnung dieses Antrags, da sonst auch alle \chon einmal entschiedenen principiellen Frägen nochmals dem Senat vorgelegt werden müßten.

Wetterbericht vom 17. März, 8 Uhr Morgens.

Stationen. Wind. Wetter.

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| | Mullaghmore | 759 |\NW 8'wolkig Aberdeen .. | 753 |\NNW 4fheiter | Christiansund | 735 |S 1\wolkenlos | - Kopenhagen. | 746 |[W 2/Dunst Stotholm . | 736 |W 8 Schnee Lf

aranda . 32 [N 4 wolkenlos '—1é t Petersburg) 736 |\SW 3|bedeckt ¿

59C.=409R.

fang 7 Uhr.

W005

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‘betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen

Theater - Anzeigen. Königliche Vchauspiele. Sonnabend: Opern-

Sonntag: Opernhaus. 70. Vorstellung. Freischüß. Nomantische Oper îin 3 Aufzügen von

Abg. Dr. von Gneist (n1.) erklärt sich gleichfalls gegen den Antrag, ebenso die Abgg. Freiherr von der Reck (con}.) und Im Walle (Centr.). i , e

Der Antrag Czwalina wird abgelehnt. Jm übrigen wird der Geéscgzentwurf “ae Debatte angenommen.

Es folgt die erste Berathung des Antrags der Abgg. Kolishch dir) und Genossen auf Annahme eines Geseß- entwurfs zur Abänderung des Geseßes vom 20. Mai 1882,

der unmittelbaren Staatsbeamten.

Abg. Kolisch (dfr.) befürwortet den Antrag mit dem Hinweis darauf, daß nach dem erwähnten Geseße die Wittwen der Staats- beamten s{lechter gestellt seien als die der Geistlichen, insofern den Wittwen der ersteren, weyn sie 15 Jahre älter find als dec Ver- storbene, das Wittwengcid für jedes Jahr des Altersunterschiedes um 1/99 gekürzt wird, während die Kürzung für die Wittwen der Geist- lihen nur 1/46 beträgt.

Dér Abg. Frankc- Tondern (nl.) \spriht für di: Ablehnung des Antràgs. : _

Der Antrag wird darauf der Budgetcommission über- wiesen. Es folgt die Berathung des Antrags des Abg. Lerche (dfr.): Die Regierung zu ersuchen, in den Etat für 1894/95 die er- forderlichen Mittel einzustellen, um alle infolge der Geschäfts- vermehrung nicht bloß vorübergehend, sondern dauernd mehr erforderlich gewordenen Richterstellen mit etats- mäßigen Nichtern zu beseßen.

Abg. Lerche (dfr.) führt aus, daß der Justiz-Minister sih bereits im Princip mit seinem Antrag einverstanden erklärt habe. Der Antrag wolle nit das Hilfsrichterwefen ganz beseitigen, sondern es nur be- \{chränken an den Stellen, wo eine dauerzde Vermehrung der Richter- stellen nöthig fei. Mit Rücksicht auf die parlamentarishe Gepflogen- heit, in den Etat keine weiteren Ausgaben durch die Jnitiative des Hauses einzustellen, habe er diesen Antrag niht zu dem Etat für 1893/94 gestellt, er halte es aber für dringend nöthig, daß die Ne- gierung in den nächsten Etat die erforderlichen Mittel einstelle. Es handle -sih hier nicht um die Lage der Hilfsrichter, sondern um die höheren Interessen einer geordneten Nechispflege, aber die Hilfsrichter hätten auch cinen Anspruch auf ctatsmäßige Anstellung. Das Gerichtsverfassungsgescß verlange die Beseßung aller erforder- liden Michterstellen mit angestellten Richtern, \spreche aber nit von Hilfsrichtern. Auf die finanzielle Seite der Frage könne es hierbei nicht ankommen. Die Durchführung feines An- trages würde nur 100800 A erfordern, und diese Mittel müßten im Interesse der Rechtspflege unter allen Umständen bercit gestellt werden. Die Verfassung verlange gewisse Garantien für den Nichterstand, welche in dem Hilfsrichterwesen nicht zu „finden seien. Unfer Nichterstand stehe ja so hoch, wie nur irgend ein Nichterstand, aber es müsse auch alles geschehen, um ihn auf seiner Höhe zu erhalten. Er beantrage die Ueberweisung feines Antrages an die Justiz- commission. / R

Geheimer Justiz-Rath Vierh aus beruft sich auf die frühere Erklärung des Justiz-Ministers, daß die Justizverwaltung principiell den Uebelstand anerkannt habe und bestrebt sci, die geseßlich vor- geschriebene Befeßung der Hilfsrichterstellen mit cetatêmäßigen Richtern durchzuführen, aber die Finanzlage habe diese Absicht biéher vereitelt; die Justizverwaltung werde aber auch weiter ih um eine Verbesserung der Sache bemühen. Redner be- Peitei sodann cinige Angaben des Vorredners über die zu geringe Beseßung der Richterstellen in Beuthen, bemerkt, daß die Einführung der Dienstalterszulagen für die Nichter im nächsten Jahr noch nicht in Ausficht genommen werden könne, und führt aus, daß der Ver-

lcihung des Stimmrechts als Nichter an Assessoren ein geseßlich-es

76. Vorstellung. Othello, \chmicd. Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Fra Diavolo.

wandlerin. Der E

Residenz-Theater. Direction : Sigmund Lauten- burg. Sonnabend: Zum 8. Male: Die beiden | Am Landes - Ausstellungs - Park (Lehrter Bahnhof), L. j Champignol. (Champignel malgré Ini.) | Geöffnet von 12—11 Übr. haus. 69. Vorstellung. Der Freischühß. No- | Schwank in 3 Acten von Feydeau und Desvallières. mantishe Oper in 5 Aufzügen von Carl Maria | Deuts von Benno Jacobson. In Scene gesett v. Weber. Dichtung von Friedrih Kind (nah der von Sigmund Lautenburg. Anfang gleihnamigen Erzählung von August Apels). Neu | Sonntag: Diese!be Vorstellung. in Scene geseßt vom Ober-Regisseur Teßlaff. Diri- I A gent : Kapellmeister Weingartner. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. ) der Mohr von Venedig. Trauerspiel in 5 Auf- zügen von William Shakespeare. Ueberseßt von August Wolf Graf Baudissin (Schlegel: Tieck). An-

Kroll's Theater. Sonnabend:

Victoria-Theater. Belle - Alliancestraße 7/8.

Hinderniß niht entgegenstehe, die Integrität des Richterstandes [i in guten ‘Händen und die Justizverwaltung thue alles Erforderlid um sie zu wahren. ; s

Abg. Kor] ch (conf.) stimmt der Commissionsberathung zu, be, purmat aber die Ueberweifung an die Budgetcommission, da es sich hier haupt\ählich um eine finanzielle Grage Panbéle,

Abg. Noeren (Centr.) spricht sich für den Antrag Lerche aus; die dauernd geschaffenen NRichterftelen müßten aus mit etatsmäßigen Richtern beseßt werden. Er wünsche die Üeberwei G, des Antrages an die Justizcommission, was auch die Abgg. L randenburg (Centr.), Krah (freicons.) und Schmidt- Warburg (Centr.) befürworteten.

Der Antrag Lerche wird der Justizcommission über- wiesen. (Schluß des Blattes.)

Die Militärcommission des Reichstags, die gestern die zweite Lesung der“Militärvorlage begann, hat heute bei der Schlußabstimmung sowohl die gestellten Abänderungs- anträge, wie die Negierungsvorlage selbjt und zwar leßtere gegen sechs Stimmen verworfen. Hiermit ist die Arbeit der Commission bis auf die Fertigstellung des dem Abg. Gröber (Centrum) übertragenen schriftlichen Berichts beendigt : die Verlesung dieses Berichts soll nach Ostern, zwischen dem 14. und 17. April, erfolgen.

Der deutshfreisinnige Abgeordnete Hinze veröffentlicht, wie die „Nat.-Ztg.“ mittheilt, einen offenen Brief an seine Wäbler, worin er, mit Bezug auf eine angeblih bei ihnen bestehende Miß stimmung gegen ibn, sagt:

„Ich bedauere, daß eine folche Mißstimmung vorhanden ift, trôste mich aber hierüber mit dem Bewußtsein, durch ernste und anhaltende Arbeit zu einer besseren Erkenntniß der Be- deutung der Militärvorlage in ihren einzelnen Theilen und in ihrem Zweke gekontmen zu sein, als vor meinem Eintritt in die Militärcommission. Der hieraus entstandenen Ueberzeugung habe ih offenen, ehrlihen und begründeten Ausdruck gegeben, Wenn ih nun in dieser meiner Ueberzeugung mich nicht im Einklang befinde mit cinem Theile meiner parlamentarischen Ma cttondgenofsen und mit den Parteigenofsen des Fürstenthums, so befinde ich mich doch in vollstem Einklang mit dem Programm der deutshfreisinnigen Partei, auf welches hin ih die Ehre hatte, mich um das Mandat des Wahlkreises zu bewerben und dasselbe au zu erhalten. Der Ar- tikel V des Programms vom 5. März 1884 lautet : „Erhaltung der vollen Wehrkraft des Volkes; volle Durchführung der allgemeinen Dienst- pfliht bei möglihster Abkürzung der Dienstzeit; Feststellung der Friedenspräsenzstärke innerhalb der Legislaturperiode.“ Aus dem Rahmen dieses Programms, zu dessen \trengster Innehaltung ih meinen Wählern gegenüber verpflihtet bin und bleibe, bin i auch niht um eines Haarcs Breite herausgetreten. Innerhalb dieses Programms aber muß ich für mich, als Abgeordneten, das Necht freier Bewegung in Anspruch nehmen dürfen. Nur hierdurch fühle ih mich in der Lage, eine feste Ueberzeugung von dem gewinnen zu können, was ih für das Woll des gesammten Bolks und des ganzen Vaterlandes als ersprießlih, nothwendig und zu schaffen auch für möglich halte. Nur in diesem Streben und feft- stehend auf dem weiten Boden eines entschiedenen Liberalismus, habe ih bis zur Stunde mein Mandat ausgeübt, werde in Zukunft daët- selbe weiter ausüben und werde endlich zu gegebener Zeit dem ge- sammten ersten Wahlkreise des Großherzogthums Oldenburg gern und offen Rechenschaft über mein Verhalten ablegen.“

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Urania, Anftalt für volkêthümlihe Naturkunde.

Concerte. Concert-Haus, Leipzigerstraße 48. Sonnabend:

L f Karl Meyder-Concert. Strauß-Suppé-Millöcker- Der Waffen- | ÖOffenbach-Äbend. Anfang 7 Uhr.

Saal Bechstein, Linkstraße 42. Sonnabend,

75 Ubt.

59) Dritte V8 5 Norfít lut 7 und letz E A i L Dle e Nova S Anfang 7F Uhr: Concert des „Pariser Trio““, E N E S Lao ite Hat: | stehend aus Mume. Berthe Breitner - Haft

(Violine), Mr. L. Breituer (Klavier), Mr. F. Nonchini (Cello).

Moskau... | 752 [WSW 1hedeckt | 2 | Curl Maria v. Weber. Dichtung von Fricerih Kink

Sork, Queens- | town .…. | 763 |WNW Zheiter Cherbourg . |[WNW sbhheiter E {702 08 8 wolfig | D 4 WNW »s\halb bed.1)| mburg .. | 750 |WSW 3hhalb bed.2)| winemünde | 749" |\WSW 4lsheiter?) Neufahrwasser| 748 |W 5\wolfig | Memel .…. | 748 |WSW 4shedeckt 4) | «e. | 761 |WSW Z3\wolkenlos | ünster .. | 753 |SSW 2halb bed. | Karlsruhe. . | 758 |SW Regen ®) | Miesbaden . | 757. |W halb bed.©)| München .. | 758 |SW wolkig?) j

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1) Starke Hagelböen, ?) Nachts Regen. *) Abends Regen, Morgens Schnece. #4) Nachts Negen. %) Gestern Regen. *) Nachts Regen. 7) Nachts egen, 8) Morgens Regen und Schnce. ®) Nachts Regen.

Uebersicht der Witterung.

Das barometrishe Minimum, welches gestern an der mittleren norwegischen Küste lag, ist ostsüdost- wärts nach Finland fortgeschritten, während ein Theilminimum über der südlichen Nordsee in Ent- widelung begriffen ist, unter desseu Einfluß die Winde dasfelbst stark aufgefrisht sind. Ein barome- trishes Maximum liegt vorm Kanal. Die Abküh- Iung, welche sih gestern über den Britischen Inseln zeigte, hat sih südostwärts auch über Deutschland ausgebreitet, wo die Temperatur Sea, etwas unter den Mittelwerth herabgegangen t. Bei lebhafter südwestlicher bis nordwestliher Luftströmung ist das

tter in Deutschland trübe und vielfach regnerifsch, allenthalben is Regen oder Schnee gefallen. Keitum meldet Hagelböen, Cuxhaven Gewitter, auh zu Wien fand gestern Nachmittag ein Gewitter statt. Deutsche Seewarte.

(nah der gleihnamigen Erzählung August Apels). Neu in Scene gesezt vom Ober-NRegisseur Teßlaff. Dirigent: Kapellmei)ter Weingärtner. Anfang 7 Uhr.

S(auspielhaus. 77. Vorstellung. Vafantasena. Drama îin 5 Aufzügen von Emil Pobl, mit freier Benußung der Dichtung des altindishen Königs Sudraka. In Scene gescßt vom Ober-Negisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Talis8man. Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Ztvei glückliche Tage.

Montag: Der Talisman.

Sonnabend: Der

Berliner Theater. Sonnabend: Kean. An- fang 7 Uhr. :

Sonntag: Nachmittags 2} Uhr: Der Hiütten- besißer. Abends 7} Uhr: Hamlet.

Montag: Der Kaufmaun von Veuedig.

Lessing-Theater. Sonnabend: Zum 1. Male: Die Tragödie des Menschen. Anfang 74 Uhr.

Sonntag: Die Tragödie des Menschen.

Montag: Heintath.

Dienétag: Die Tragödie des Menschen.

Wallner- Theater. Sonnabend: Die Rosa- Dominos. Anfang 74 Uhr.

Sonntag: Die Rofa-Dominos.

Voranzeige. Donnerstag, 23. März: 1. Gaftspiel von Hedwtg Niemann. Chpriénne. A tempo.

Preise unverändert. Vorverkauf von Montag ab an der Tagesfasse.

Friedrich - Wilhelmfstädtisches Theater. Chausseestraße 25. Sonnabend: Der Bettelstudent, Operette in 3 Acten von F. Zell und Richard Genée. Músik von Carl Millöckèr, Anfäng 7 Uhr. Sonntag: Der Bettelstudent. Sonnabend, 25. März: Zum 1. Male: Neu! Cáapitän Fracassa. Neu! Operette in 3 Acten ‘von F. Zell und N. Genée. usik von R. Dellinger.

| semble unter Leitung des Directors Franz Posi

Sonnabend: Mit neuer Ausstattung: Die Reise um die Welt in achtzig Tagen. Großes Aus- stattungsftück mit Ballet in 5 Acten (15 Bildern) von A. d’Ennery und Jules Verne. Ballet arran- irt vom Balletmeister C. Severini. Musik von

Debillemont und G. A. Naida. Anfang 74 Uhr.

Sonntag und folgende Tage: Die Reise um bie Welt in achtzig Tagen.

Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4/5). Sonnabend: Zum leßten Male: Durch die Putendanz, Preislust}piel in 5 Acten von E. Henle. Hierauf: Die Lore. Von O. E. Hart- eben. (Frau Hachmann-Zipfer als Gast.) Anfang T4 Ubr: Z

Sonntag: Adrienne Lecouvreur- Schauspiel in 5 Acten von Scribe u. Legouvé. (Frl. Barkany a. G.)

Theater Unter den Linden. Sonnabend: Zum 65. Male: Lachende Erben. Operette in 3 Acten von Horst und Stein. Musik von Carl Weinberger. Inscenirt dur den artist. Leiter Ev. Binder. Dirigent : Kapellmeister A. Ferron. Die militär. ECvolutionen im 3. Act arrangirt von Gundlach. Vollständig neue Ausstattung an Deco- rationen und Kostümen. Hierauf: Zum 86. Male: Die Sirenen-Jnsel, Ballet in 1 Act von H. Negel. d von N. Mader. Der choreogr. Theil von Jos. Haßreiter. Inscenirt durch den Ballet- meister Herrn L. Gundlach. (Sensationeller Erfolg.) Anfang 7F Uhr. |

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Adolph Ernst-Theater. Sonnabend: Zum 80, Male: Modernes Babylon. Welangapo e in 3 Acten von Ed. Jacobson und W. annstädt. Gouplets theilweise von G. Görß. Musik“ von G. Steffens. In Scene gefeßt von Adolph Ernst. Anfang 74 Uhr. :

Sonntag: Dieselbe Vorftellung.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Sonnabend: Gesammt-Gastspiel des Wiener En-

Grafsfelli, Zum 8. Male: Jhr Korporal. Posse

mit Gesang in 5 Acten von Carl Costa. Musik’

don Caxl Millöcker. Anfana 7} Uhr. Sonntag : Dieselbe Vorftellung.

Circus Renz (Carlstraße.) Sonnabend, Abends 77 Uhr: Große Gala-Vorstellung.

E Ein Künstlerfest. “Tag

Große Ausstattungs - Pantomime vom Hofballet- meister A. Siems. Mit überraschenden Licht- und Wassereffecten und auf das Glänzendste inscenirt vom Director Franz Renz. Costume, Nequisiten, Wagen vollständig neu. Unter Mitwirkung des ge- sammten Personals. Neue Einlagen mit grof- artigen Lichteffecten. YWW" Kinder - Orchester neu besetzt, neue Musik. as Ballet von 100 Damen. Großartiger, in solcher Pracht noch niemals gesehener Blumencorso. Zum Schluß: Großes Brillant- Feuerwerk. Außerdem u. a.: Mr. James Fillis mit dem Schulpferde „,Markir“. 6 Springpferde, in Freiheit dressirt und vorgeführt vom Director Fr. Menz 2c.

Sonntag: 2 große Vorstellungen. Nachmittags 4 Uhr (ein Kind untcr 10 Jahren frei): Die lustigen Heidelberger. Abends 74 Ubr: Ein Künstlerfeft.

Familien-Nachrichten.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Grafen Wilhelm von Pourxrtalès (Neudöbern). Hrn. Alfred von Dazur (Tschachawe bei Trebniß in Schles).

Gestorben: Fr. Margarete von Sittmann, geb, von Besser (Zurow). Fr. Superintendent Anna Hildebrandt, geb. Wegener (Babbin bei Warten- berg i. Pomm.). Vecw. Fr. Berg- und Hütten- Inspector Auguste Grabruque, geb. Lindenau (Lande).

Redacteur: Dr. §. Klee, Director. Berlin:

Verlag der Expcdition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdrukerei und Verlag Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sieben Beilagen (eins{chließlt4h Börsen-Beilage),

und das Verzeichuiß gekündigter Staats-

schuldscheine von 1842, Neumärkischer Schuld-

verschreibungen und Münster-Hammer Eisen- bahn-Stammactie.

‘nach dem Eintritt des

.MZ G6.

Königreich Preußen.

Vrivrléatum wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender An- leihescheine der Stadt Aachen im Betrage von 5 500 000 M

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

__ Nachdem die Stadtverordneten-Versammlung der Stadt Aachen in ihren Sitzungen vom 15. September 1891 und 23. August 1892 beschlossen hat, die zur Anlage eines Shlacht- und Viehhofes, zum Bau eines Realgymnasiums, einer Realschule und einer Feuerwehr- kaserne, zu Kirhhofanlagen, zum Bau eines Bibliotbekgebäudes, zum Umbau der unteren Bâdergruppe an der Corneliusstraße, zum Bau ciner medico-mechanishen Anstalt, cines Gymnasiums und cines Ver- waltungsgebäudes im Anschlusse an das Nathhaus, zum Bau neuer Straßen und zur Neupflasterung von alten Straßen erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Stadt Aachen, d

zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen

versehene, scitens der Gläubiger unkündbare Anleibescheine im

Betrage von 5 500 000 Æ ausstellen zu dürfen, da sih hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuld- nerin etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des § 2 des Ge- seßes vom 17. Juni 1835 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 5 500 000 , in Buchstaben: „Fünf Millionen fünf- hunderttausend Mark“, welche in einer Abtheilung zu 3 500 000 M, und in zwei Abtheilungen zu je 1 000 000 4, und zwar je eine Million in folgenden Abschnitten :

50 Stü à 5000 M 250 000 M o00 C00

A 2000 3950 009

à 1000 ; / à 000 100 000 , 1 000 000 6

Sa. 750 Stück nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit jährli drei ein- halb oder vier Procent zu verzinsen und für jede Abtheilung nah den festgeseßten Tilgungsplänen durch Ausloosung oder freihändigen Ankauf und zwar, soweit es sich um Aufwendungen für den Bau neuer Straßen und die Neupflasterung alter Straßen handelt, mit jährlich wenigstens zwei Procent, im übrigen aber mit jährlich wenigstens cinem Procent des Kapitalbetrages der Abtheilung unter Zuwachs der Zinfen von den getilgten Schuldverschreibungen von demjenigen Jahre ab zu tilgen sind, welches auf die Berausgabung der betreffen- den Abtheilung folgt, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes- herrlihe Genehmigung ertheilen.

Die Strafenbaitollenbeiträae, welche von den Anliegern der aus der Anleibe zu erbauenden neuen Straßen zur Erhebung gelangen, find zur außerordentlichen Tilgung der Anleihe zu verwenden.

Die Ertheilung dieses Privilegiums erfolgt mit der rechtlihen Wirtung- daß ein jeder Inhaber der Anleihescheine dic daraus bervor- gegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nach- weise der Ucbertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.

__ Durch vorstehendes Privilegium, wellhes Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats nicht über- nommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin Schloß, den 27. Februar 1893.

(1 S) Wilhelm R. Graf zu Eulenburg.

E R

Miquel. j Regierungsbezirk Aachen. S e der Stadt Aachen, . , . te Ausgabe, Buchstabe Uber, DOTE

Rheinprovinz.

e Une...

Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrliden Privilegiums vom 27. Februar 1893 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aachen vom . . ten 199 „U, 4 Selle... und GefeB- Sammlung für 189 „, Seite . . „, laufende Nr. . . .).

Auf Grund der von dem Bezirksausshusse zu Aachen ge- nehmigten Beschlüsse der Stadtverordneten-Versammlung zu Aachen vom 15. Scptember 1891 und 23. August 1892 wegen Aufnahme einer Anleihe von 5 500 000 4 in einer Abtheilung zu 3500000 6 und in zwei Abtheilungen zu je 1000000 bekennen sid die Unter- zcihneten, der Ober-Bürgermeister und die beiden Bevollmächtigten der Stadtverordneten-Versammlung der Stadt Aachen, namens der Stadt durch diese für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehneshuld von Mark, welhe an die Stadt baar gezahlt worden und mit oe MLDCENT

jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der Schuld erfolgt für jede Abtheilung nah Maßgabe des genehmigten Tilgungéplans mittels Verloosung oder Ankaufs der Anleihescheine aus einem Tilgungsstock, welcher, soweit es sih um Aufwendungen für den Bau neuer Straßen und die Neu- pflasterung alter Straßen handelt, mit jährlich wenigstens zwei Procent, tin übrigen aber mit jährli wenigstens eincm Procent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld- verschreibungen, gebildet wird; sie beginnt in dem auf die vollständige Begebung der Abtheilung folgenden Jahre.

Die Ausloosung geschieht in dem Monat jeden Jahres. Die Straßenbaukostenbeiträge, welche von den Anliegern der aus der Anleihe zu erbauenden neueu Straßen zur Erhebung gelangen, werden zur außerordentlihen Tilgung der Schuld verwendet. Der Stadt Aachen bleibt das Necht vorbehalten, den Tilgungéstock zu verstärken, oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihescheine der ganzen Anleihe oder jeder einzelnen Abtheilung derselben auf einmal zu Tfündigen. Die durh die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungéstock zu.

Die auégeloosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge fowie des Termins, au welchem die Nükzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor tem Zahlungêtermine in dem ¡Deutschen Neichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger“, dem Amtsblatt der Köntglichen Negierung zu Aachen, dem Aachener „Politischen Tage- blatte“ und dem Aachener „Echo der Gegenwart“. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Stadtverordneten- Versammlung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs- Präsidenten zu Aachen ein anderes Blatt bestimmt. Erfolgt die Nück- zahlung der Schuld dur Ankauf, fo ist der Betrag der angekauften Schuldverschreibungen alöbald, nachdem der Ankauf bewirkt ist, in Gu Weise wie die Rückzahlung durch Ausloosung bekannt zu

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q, Vis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird cs in halbjährlichen Terminen, am 1. und d, „vom L 189. ab mit. . Procent {ährlich verzinst, Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Nückgabe der fällig gewordenen Zinéschcine beilehiniüeise dieser Schuldverschreibung bei der Stadt-Renteikasse zu Aachen und den sonst näher zu bestimmenden Zahlstellen, und zwar auch in der Falligkeitstermins folgenden Zeit.

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1893.

TKLL R U C

Berlin, Freitag, den 17. März

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereihten Schuld- vershreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins- heine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Nückzahlungötermin nicht erhoben werden, sowie die innerhalb fünf Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig ge- worden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Aachen. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver- nihteter Schuldverschreibungen erfolgt nah Vorschrift der §8 838 u. ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reih vom 30. Januar 1877 (Neichs-Gescßblatt S. 83), beziehungsweise nah § 20 des Aus- führung8geseßes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Geseß-Samml. S. 281). Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch foll demjenigen, welcher den Verlust von Zinéscheinen vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist bei der Stadtverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine dur Vorzeigung der Schuldverschreibung oder fonst in glaubhafter Weise darthut, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinsscheine bis zum Schluß des Jahres 19 . . ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadt-Nenteikasse zu Aachen gegen Ablieferung der der altercn Zinsscheinreihe bei- gedruckten Anweisung. Beim Verlust der Anweisung erfolgt die ‘Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuld- vershreibung, sofern deren Vorzeigung rehtzeitig geschehen ist.

__ Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Aachen mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Aachen, den . . ten

Der Ober-Bürgermeister.

rge Die Bevollmächtigten der (L. S.) (Unterschrift.)

Stadtverordneten-Versammlung. (Unterschrift.)

Rhein provinz. Regierungsbezirk Aachen. Det Nee zu der Schuldverschreibung der Stadt Aachen, _. te Ausgabe, Buchstabe .…. , Nr... Ube Car zu... % Zinsen über .. . Mark . . . Pfennig. Der Inhaber dieses Zins\hcins empfängt gegen dessen Nückgabe in der Zeit vom . . ten . _. ab die Zinsen der vor- benannten Schuldverschreibung für as Halbjahr vom . . ten Ie, Ten M, Mark . ._- « Pfennig bei der Stadt-Renteikasse zu Aachen oder den fonst näher zu bestimmenden Zahlstellen. Aachen, den . . ten 1399 Der Ober-Bürgermeister. Die Bevollmächtigten der (Facsimile.) Stadtverordneten-Versammlung. (Facsimile.) Der Controlbeamte. i L E (Unterschrift.) ___ Dieser Zinsschein is ungültig, wenn dessen Geldbetrag nit innerhalb fünf Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.

_ Regierungsbezirk Aachen. nv ug zum Anleiheschein der Stadt Aachen Ausgabe, Buchstabe . Uet o DLATI:

Rheinprovinz.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Nückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die . . . te Reihe von Zinsscheinen sür die zehn Jahre 1 bis 1 bei der Stadt-Nenteikasse zu Aachen oder den sonst näher zu bestimmenten Einlösestellen, sofern niht rechtzeitig von dem als folchen sih ausweisenden Jnhaber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch erhoben wird.

Aachen, den . . ten 189

Der Ober-Bürgermeister. Die Bevollmächtigten der (Facsimile.) Stadtverordneten-Versammlung. (Facsimile.) Der Controlbeamte. (Unterschrift. )

Anmerkung. Die Anweisung ist zum Unterschied auf der ganzen Blattbreite unter den beiden leßten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Ark abzudrucken :

« ter Zinsschein. | .. ter Zinsschein.

Anweisung.

Deutscher Reichstag. 68. Sißung vom Donnerstag, 16. Deurs, 1 LUDL.

Zur ersten Berathung steht der Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag zwishen dem Deutschen Neich und dem Freistaat Columbien.

Aus der Verhandlung, über die in der Nummer vom Donnerstag bereits berichtet worden ist, tragen wir zunächst die beiden Reden des Staatssecretärs Freiherrn von Marschall im Wortlaut nah. Auf die Ausführung dcs Abg. von Staudy erwiderte der / ; j |

Staatssecretär Freiherr von Marschall:

__ Meine Herren! Jh werde der Versuchung widerstehen, auf die Nede des geehrten Herrn Vorredners hin nun in eine Discussion über unsere bisher abgeschlossenen europäischen Handelsverträge und über den noh gar nit abgeschlossenen russishen Handelsvertrag ein- zugehen. Ich glaube, der Herr Vorredner hat übersehen, daß es ih hier gar nit um einen Tarifvertrag handelt, sondern um einen Meist- begünstigungêvertrag, bei dem beide Contrahenten die Autonomie ihres Zolltarifs vollkommen wahren. Es ist das ein Handelsvertrag, der genau dem System entspricht, das neulich die Herren Abgg. Graf Kanitz und Graf von Mirbach als das einzig richtige System der Handelsverträge hier befürwortet haben. Mit dem Vorschlag des Herrn Abg. Oechelhäuser, diesen Vertrag in eine Commission zu verweisen, bin ih selbstverständ- lih einverstanden. Nachdem Bedenken gegen einzelne Bestimmungen des Vertrags erhoben worden sind, Bedenken, die, wie ih sche, hier niht getheilt werden, kann es den verbündeten Negierungen nur er- wünscht sein, wenn die Vorlage möglichst gründlih in der Com-

mission geprüft wird. Ich hoffe, dann in der Lage zu fein die Bedenken im einzelnen zu widerlegen.

Der Abschluß eines Handelsvertrages zwishen dem Deutschen Neich und Columbien ist schon seit mehr als 20 Jahren Gegenstand der Grörterung gewesen. Jn den 70er und 80er Jahren haben wieder- holt Verhandlungen darüber. stattgefunden. Es schien beiderseits ein Bedürfniß, einen folchen Vertrag abzusließen, {hon aus dem Grunde vorhanden zu sein, weil die columbische Negterung niemals anerkannt hat, daß der hanseatish-columbishe Veitrag vom Jahre 1857 auch auf das Deutshe Reih Geltung habe. Sodann kam auch in der leßten Zeit noch ein weiteres und sehr wichtiges Moment hinzu, auf das der Herr Abg. Oechelhäuser schon hingewiesen hat : der hanseatishe Handelsvertrag enthält in seinem Art. 13 nur die beschränkte, die bedingte Meistbegünstigung; er verpflichtet die beiden Contrahenten, nur diejenigen an dritte Staaten gewährten Concessionen dem Gegencontrahenten zu bewilligen, die unentgeltlih gemacht worden find. Es würde hiernah die columbische Negierung in der Lage ge- wesen sein, einen Neciprocitätsvertrag mit cinem dritten Staat ab- zuschlicßen, ohne daß die Hansestädte des Bortheils aus diesem Ver- trage theilhaftig geworden wären. Weil es der deutshen Ne- gierung gelungen is, in diesem Vertrage die unbeschränkte Meistbegünstigung im Art. 22 zu erhalten, ist der Vertrag ursprünglih von den Interessenten mit großer Befriedigung auf- genommen worden; erst allmählih hat sih an die Kritik einzelner Bestimmungen eine ziemli \{charfe Polemik geknüpft, die \{ließlich mit schr kräftigen Worten geführt wurde. Man hat behauptet, einzelne Bestimmungen dieses Vertrages enthielten ein verhängnißvolles Prä- judiz, es würden wichtige deutsche Interessen dadurch preisgegeben. Das charakteristishe Moment bci dieser Polemik ist, daß die am meisten angefohtenen Bestimmungen des Vertrages, näulih die Art. 6 und 20, niht etwa durch diesen Vertrag erst in unser internationales Vertragsrecht aufgenommen wurden , demselben vielmehr schon seit fünf bezw. zehn Jahren angehören. Dem Art. 6 entspriht Art. 3 unseres Vertrages mit Ecuador vom Jahre 1888 und Art. 20 dem Art. 18 des Vertrages, den wir im Jahre 1882 mit Meriko geschlossen haben. Der Vertrag mit Ecuador ist \. Z. hier im Reichstag ohne jede Discussion angenommen worden, und bei dem Vertrage mit Mexiko hat nur ein Redner das Wort ergriffen das war der Abg. Friedrih Kapp und zwar zu dem Zweck, um den Art. 18, der identisch is mit unserem Art. 20, als nüßlich und zweentsprehend hier im Hause zu befürworten. Ich glaube, daß der Saß: wenn zwei dasselbe thun, ift cs nicht dasselbe, au für Regierungen eine gewisse Berehtigung hat; aber daß ein und dieselbe Stipulation, wenn sie Ecuador und Mexiko gewährt wird, nüßlich und ersprießlich is, wenn die nachfolgende Negierung sie aber Columbien einräumt, dann eine {were Preisgebung der wichtigsten Interessen Deutschlands enthält, das scheint mir doch eine Ueber- treibung des Satzes zu sein, mit der man kaum eine Wirkung hervor- bringen wird.

Dann hat der Herr Abg. Occhelhäuser mit vollem Recht darauf hingewiesen, für uns wäre der wichtigste Gesichtspunkt, von seiten der columbishen Regierung die unbeschränkte Meistbegünstigung zu erhalten. Nun hat die columbische Negierung von uns verlangt, daß wir ihr dieselben Rechte, die wir Ecuador und Meriko eingeräumt haben, au gewähren. In welche Lage wären wir nun gekommen, wenn wir auf der einen Seite von Columbien das unbeschränkte Meist- begünstigungsreht verlangen und auf der anderen Seite Columbien verweigern, diejenigen Bestimmungen in den Vertrag aufzunehmen, die wir in den Vertrag mit Ecuador und Meriko aufgenommen haben? Das wäre in der That eine unmöglihe Situation für unsere Unterhändler gewesen.

Der Art. 6, der von der Ausweisung spricht, ist bereits von dem Herrn Abg. von Bar richtig beleuhtet worden. Er entspricht einem allgemeinen völkerrehtlihen Grundsatz, daß jeder Staat das Necht hat, Ausländer aus feinem Gebiet auszuweisen, wenn deren An- wesenheit ihm aus irgend cinem Grunde unvereinbar mit feinen Interessen erscheint. Man wird nicht behaupten können, daß dieser allgemeine völkerrechtliße Grundsatz bezüglihß Columbiens niht Platz greift. Sieht man den Art. 6 etwas genauer an, so heißt es da, daß die beiden Contrahenten das Necht haben, solhe Personen aus- zuweisen, bezw. nicht zuzulassen, „welche auf Grund ihres üblen Vorlebens oder ihres Verhaltens für \{ädlich anzusehen find“. Darin [iegt cher eine Beschränkung des unbedingten Ausweisungsrehts als eine Erweiterung, denn hiernach muß im Einzelfalle eine bestimmte Vorausseßung nachgewiesen werden, und der Mitcontrabent ist berechtigt, zu prüfen : liegt diese Vorausfegung vor? Er kann das bestreiten und auf dem Boden des Art. 6 cine Reclamation wegen einer Ausweisung mit Aussicht auf Erfolg anstrengen. Unser leider verstorbener Minister- Resident in Bogota hat diese Bestimmung auch von dem Gesichts- punkt aus befürroortet, daß sie eine gewisse Warnung sei für die gewerb8mäßigen Reclamanten, die leider auch in deutschen Kreisen sih dort bewegen, und daß es auch für uns wünschenswerth erscheine, diesen Art. 6 aufzunehmen. i

Bezüglich des Art. 20 könnte ih mich lediglich auf das berufen, was der Herr Abgeordnete von Bar ausgeführt hat. Es ist hier in der That Vorsorge getroffen für alle Eventualitäten.

Nach Art. 7 ist, wenn die columbische Regierung selbst Kriegs- leistungen erhebt, sie zur Entschädigung verpflichtet. Nach Art. 20 ist sie, wenn Schädigungen durch Insurgenten vorgenominen werden, verpflihtet zur Entschädigung, fofern ihr nachgewiesen werden kann, daß sie die nöthige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, und au, wenn eine culpa der Regierung nicht vorliegt, ift Entschädigung zu leisten, wenn Angehörigen anderer Staaten Entschädigungen gegeben werden. Jch glaube, mit Necht hat der Herr Abg. von Bar darauf hingewiesen, daß die Frage der Rebellenshäden sehr verschieden in der Praxis gehand- habt worden ist. Nach meiner Kenntniß ist die Regel, daß die betreffenden Staaten a priori sih überhaupt weigern, etwas zu bezahlen. Haben

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