zeitige Entlassung sämmtlicher im Nahtwachtdienste “angestellten Bes amten zu vermeiden.
Präsident des Staats-Ministeriums, Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg:
Meine Herren! Ich habe darauf hinzuweisen, daß nah dem Polizeikostengeseßze vom April vorigen Jahres für die Königliche Staatsregierung keine Verpflichtung besteht, das Nachtwachwesen auf die Königlichen Polizeiverwaltungen vom 1. April dieses Jahres ab zu übernehmen. Die Verpflichtung der Königlichen ‘Staatsregierung geht nur dahin, die Kosten des Nahtwachwesens zu tragen. Also die Königliche Staatsregierung befindet sich durhaus nicht in der Lage, ciner gesetzlichen Verpflichtung nit zu genügen, wenn sie am 1. April d. I. das Natwachwesen niht übernimmt. Jch muß dies constatiren, weil der Herr Vorredner im Tone des Vorwurfs gesprochen hat, daß wir das nicht thäten, und ih diesen Vorwurf durhaus nicht acceptiren fann, weder der Form noch der Sache nah. Der Sache nach stimme ih mit dem Herrn Vorredner darin überein, daß es wünschenswerth wäre, und ih bethätige dieses mit allen Bemühungen, die mir zu Gebote stehen, daß das Nachtwachwesen der Städte am 1. April d. J. an den Staat übergehe. Die Möglichkeit dazu liegt aber zu meinem lebhaften Bedauern niht vor, weil das nöthige Personal in dieser kurzen Zeit niht hat beshafft werden können. Es sind die Berechti- gungen der Militäranwärter, die berücksichtigt werden müssen für diese Stellen und die in Widerspruch stehen mit der Anforderung des Herrn Vorredners, daß das Stadtnachtwahwesen, wie es steht und liegt, auf den Staat übergeht.
Es hat auch bei Berathung des Polizeikostengeseßes irgend eine Meinungsverschiedenheit darüber nicht bestanden, daß, wenn nicht bloß die Kosten für den Nachtwachdienst, sondern au die Vérwaltung des\elben auf den Staat übernommen werde, dies niht anders aus- geführt werden solle, als dur cine derartige Vermehrung der Schuß- mannschaft, daß Tag- und Nachtwachdienst von derselben geleistet werden könne. Es hat aber nicht die Absicht bestanden, daß wir die vorhandenen Nachtwächter der Städte übernehmen und so statt bisher städtische, Königliche Nahtwächter erhalten, sonst aber in der bis- Ferigen Weise das Nahtwachwesen fortbestehe.
Fh bin auch meinerseits niht in der Lage, das zu befürworten. h kann auh mittheilen, daß bei den Borverhandlungen mit den Städten davon nit die Rede war; es ist von der großen Mehrzahl der Städte anerkannt worden, daß der gegenwärtige Zustand kein nor- maler sei, und daß für den Staat keine Veranlassung vorliege, das städtishe Nahtwachwesen, so wie es liegt, zu übernehmen, sondern daß es wünschenswerth sei, den status quo in den Städten bestehen zu lassen, bis das nöthige Personal gewonnen ist, um das Nachtwachwesen auf die Schußmannschaft zu übernehmen. Wir dürfen hoffen, daß dies bald geschehen kann. Von einer großen Stadt wenigstens, von Hannover , kann ih berichten , daß s{chon vom 1. April d. J. ab der Nachtwachdienst von Shußzmännern versehen werden wird.
Ober-Bürgermeister Bender: Die Wirkungen des Polizeikosten- geseßes find im allgemeinen nicht derart, daß. der Staat dabei etwas gewinnt. Für Breslau \teht es so, daß die Stadt und auch der Staat je 150000 4 mehr zu zahlen haben werden. Redner bittet den Minister, auf die bisherigen Nachtwächter, wenn angänglih, das Militäranwärtergesez nicht anzuwenden.
Präsident des Staats-Ministeriums, Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg:
Dem letzten Herrn Nedner kann ih nur antworten, daß meine Macht nicht so wçit geht, das Militäranwärtergeseß zu ändern; wenn er wünscht, daß es in der mildesten Form angewandt werden möchte, fo wird dies, soweit es zulässig ist, ges{ehen; ih will sogar noch weiter gehen und sagen: soweit es uns nit gelingt, in absehbarer Zeit die nothwendige Anzahl von Militäranwärtern zu beschaffen, bin ih nicht abgeneigt, die Allerhöhste Ermächtigung dazu zu erwirken, daß diese Leute auch bei der Vermehrung der Schußzmannschast berücksichtigt werden.
Was Herrn Ober-Bürgermeister Bötticher betrifft, so will ich ihm nur bemerken, daß ih persönlich in feiner Weise empfindlih bin und seine Worte auch nicht so aufgefaßt habe. Er kann mir aber nit verdenken, daß bei der immer zunehmenden Neigung, die NRegie- rung bei jeder Gelegenheit ins Unrecht zu seßen, sie auch das Recht Haben muß, sich zu vertheidigen. Ich bin mir bewußt, bei der Durdch- führuna des Geseßes mit jeder nur möglichen Billigkeit gegen die Städte zu verfahren, und ih glaube, daß sich dies bei ter weiteren Ausführung auch Ihrer Anerkennung erfreuen wird; ih denke, wir werden bei der weiteren Auseinanderseßung sehr gut mit einander ausfommen. (Bravo !)
Beim Etat des Ministeriums der geistlichen 2c. An- gelegenheiten bringt — Graf vonZieten-Schwerin die Wünsche der General-Synode, die im Abgeordnetenhause der Abg. Stöcker vorgebracht hat, seiner- seits zur Sprache und bittet. den Minister, auszusprechen, daß er nicht, wie in der Presse mehrfach behauptet, abgeneigt sei, auf die Wünsche der General-Synode einzugehen.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Boe:
Meine Herren! Ich bin dem Herrn Grafen von Zieten-Schwerin sehr dankbar, daß er von vornherein nicht die irrige Meinung getheilt hat, welhe über meine Antwort im Abgeordnetenhause aller- dings in der kirchlichen Presse verbreitet worden ist. Ich habe zu dieser irrigen Meinung nicht den leiseflen Anlaß ge- geben. Niemand kann mehr überrascht gewesen sein wie ih selbst, als ich in firhlihen Blättern las, meine Ant- wort habe ershütternd gewirkt; denn sie habe gezeigt, daß die Königs lihe Staatsregierung nicht geneigt sei, fich irgendwie mit den Wünschen der Generalsynode zu befassen, daß überhaupt von der Königlichen Staatsregierung nichts für die evangelishe Kirche zu erwarten sei.
Nun, meine Herren, wer mih und meine Vergangenheit einiger- maßen kennt, muß von vornherein annehmen, daß das niht möglich ist. Ich bin ein evangelisher Christ, und wenn ih Mitglied der Staatsregierung bin, so wird wohl auch von dieser Staatsregierung für die berechtigten Wünsche ?und die Bedürfnisse der evangelischen Kirhe etwas zu erwarten sein. Allerdings habe ih nicht allen Wünschen der General-Synode beizupflichten vermoht. Aber ih habe bereits im Abgeordnetenhause ausdrüklich erklärt, daß in dem nah meiner Ansicht wichtigsten Punkte die Staatsregierung sich bereits \chlüssig gemacht hat, dem Wunsche der General-Synode sehr wesentli
entgegenzukommen. Das ist der Punkt, der sich auf die Grenze der
kirhlihen Selbstbesteuerung bezieht. Die Grenze der kirchlichen Selbstbesteuerung ist durch das Geseß vom 3. Juni 1876 auf 4% ver Einkommen- und Klassensteuer bemessen. Die General- Synode wünscht die Erweiterung dieser Grenze. Die Staats-
regierung hat sich vorläufig dahin {lüssig gemacht, einer Erweiterung dieser Grenze bis auf 6 9% zuzustimmen. Dieser Procentsaß wird aller Voraussicht nah ausreichen, um dem Bedürfniß der evangelischen Kirche, soweit es sich um das Besteuerungs- recht handelt, gerecht zu werden. Meine Herren, vergessen Sie nicht: das fkirchlihe Besteuerungsreht is eine sehr zweishneidige Waffe, au für die Kirche selbst. Es braucht nur ein einziges Mal überspannt zu werden, so wird die Landeskirche in ihrem Charakter als Volkskirche ent- schieden Schaden leiden, und es werden manche zweifelhaften Elemente durch ein Uebermaß des kirchlihen Besteuerungsrehts vor die Ver- suchung gestellt, der Kirche den Rücken zu kehren. Wenn man ferner daran denkt, wié viele blutarme Gemeinden wir im Osten haben, dann bin ih überzeugt, daß . die General-Synode selbst nit dahin fommen wird, über die Grenze der Besteuerung von 69/9 so leiht hinauézugehen. Ich glaube daher, daß man es zunächst mit den 6 °/o versuchen kann; hinzulegen kann man jederzeit, einen Schritt zurük- gehen können wir aber niht, wenn einmal festgestellt ift, daß die Leistungsfähigkeit der Kirche von dieser Besteuerung abhängt. (Sehr richtig!)
Also in diesem Punkte is die Staatsregierung bereits entgegen- gekommen. Ih habe das ausdrücklich erklärt ; es ist deshalb un- mögli, zu sagen, die evangelische Kirche könne von der Staats- regierung nihts erwarten.
Anders steht die Sache bei einem zweiten Punkt, den ich für den unwichtigsten der von der General-Synode ausgesprochenen Wünsche halte und den ih persönlih zu erfüllen wenig geneigt bin. Es handelt \ich kurz um die Frage, ob die Zustimmungserklärung zu einem von der General-Synode beschlossenen Kirchengeseßz, daß daéselbe mit den staatlichen Interessen verträglih sei, ab- gegeben werden soll von dem Staats - Ministerium als sfolhem oder von dem Cultus - Minister allein. Ich habe im Abgeordnetenhause auédrücklich darauf hingewiesen: ih könnte es mir ja wohl sehr gut gefallen lassen, wenn i ch die Erklärung allein abzugeben hätte. Der Cultus-Minister \tünde damit nah außen hin selbständiger da als jeßt. Aber, meine Herren, dieser ganze Wunsch der General-Synode bedeutet geschäftlich nichts. Er bedeutet deshalb geschäftlich nihts, weil, auch wenn Sie in das Geseh schreiben, daß der Cultus-Minister allein jene Erklärung abzugeben habe, Sie denno niemals das Staats-Ministerium hindern können, als Inter- num über die Frage zu beschließen; ebenso könnte mich niemand hindern, mich an das Staats-Ministerium zu wenden und dasselbe um die Erklärung zu bitten, ob es als ganzes mit mir cinverstanden is, daß ih die Unschädlichkeitserklärung abgeben foll oder nicht. Nun haben mir meine kirchlihen Freunde ge- sagt, wir erkennen tas an, diese Deduction ift unwiderleglich, es ist vollkommen gleichgültig, ob das Gesey bestimmt, daß das Staats- Ministerium oder daß das Cultus-Ministerium die Erklärung abzu- geben hat. Aber, hat man "mir gesagt, wenn die Sache so steht, warum gebt Ihr dann nicht nah? Das ist ja dann ein ganz unverfänglihes Verlangen der General - Synode, welches Fhr unbedenklich erfüllen könnt! Dagegen habe ih mich ge- wehrt, und zwar aus dem Grunde, weil das keine wirk- lihe Concession * sein würde, sondern eine Scheinconcession, und ‘in firhlihen Dingen soll man mit Schein überhaupt nicht operiren. Die Kirche kann alles vertragen, nur nicht den Schein. Und deshalb muß man sich in dieser Beziehung auch in kleinen Dingen an das Wort halten: principiis obsta. Wenn es gleich? gültig ist, — und es vollständiz gleihgültig — ob ih oder das Staats - Ministerium die Erklärung abgebe, dann zweifle ih garnicht, daß s uns wohl gelingen wird, die General-Synode davon zu überzeugen, daß dieser Punkt des Streites nicht werth ift. So stehe ih zu der Sache und ih glaube, daß ih vor Gott, vor meinem Gewissen und vor dem Lande diese meine Stellung sehr wohl vertreten kann.
Nun kommt der dritte Punkt, bei dem es sich darum handelt, in wieweit zu einer Abänderung der bestehenden firhenorganisatorischen Vorschriften ein Staatsgeseßz erforderlich is. In dieser Beziehung muß ih allerdings zugeben, daß es nah dem Gese von 1876 in manchen Einzelfällen recht zweifelhaft ist, ob ein Staatsgesey noth- wendig ist oder niht. Wenn wir deéhalb zu einer genaueren Präci- sion der Fälle kommen könnten, in denen wirklih cin Staats- gese nöthig is, so werte ih mich freuen, die Hand dazu zu reihen und zur Erfüllung der Wünsche der General-Synode in diesex Beziehung mitzuwirken. Die General-Synode geht aber noch einen Schritt weiter, indem sie so deducirt: In dem Geseß von 1876 be- findet ih eine Menge von Vorschriften, zu deren Abänderung, wenn sie mal in Frage kommen sollten, nach den Bestimmungen in der Fassung dieses Gesezes ein Staatsgeseß unzweifelhaft nöthig ist, "die aber \o geringfügiger Natur sind, daß politische Interessen überhaupt nicht in Frage fommen; deshalb hat man den Wunsh, daß um solher Abänderungen willen —- die für die Kirche vielleiht wichtig sind, aber für den Staat nichts bedeuten — niht der ganze große Apparat der staatlihen Gesehz- gebung in Bewegung geseßt wird, sondern daß solhe Abänderungen allein durch ein Kirchengeseß in Verbindung mit der Unschädlichkeits- erklärung seitens des Staats-Ministeriums vorgenommen werden fönnen. Ih habe im Abgeordnetenhause anerkannt, daß es wohl wünschenswerth wäre, auf diesem Gebicte zu ciner Ver- einfahung zu kommen, und es ist ja auch begreiflih, daß vielen kirh- lihen Leuten der evangelischen Kirche die Mitwirkung des ganzen interconfessionellen Apparats des Landtags bei einer Abänderung einer firhlihen organifatorishen Vorschrift unbequem ist. Jch habe an- erkannt, daß ich durhaus der Meinung wäre, es licße sich auf diesem Gehiete wobl weiter kommen. Ich habe nur auf die ent- gegenstehenden Schwierigkeiten hingewiesen. Es beruht auf der lang- jährigen Erfahrung, die ih habe, wenn ih sage, daß es eine außerordentlich heikle Sache ist, die Landesvertretung zu bestimmen, generell auf ein Mitwirkungsrecht, auf ‘ein Geseßz- gebungsreht, das sie jeyt hat, zu verzichten. Ich habe ferner gesagt, es wäre doch nit unbillig von unserer Seite, wenn wir erwarteten, daß man uns die Vorschläge formulirt brächte und uns die Punkte bezeichnete, bei denen man glaubt, daß der Apparat der \taatlihen Geseßgebung zu entbehren sein möchte. Das i} doch feine absolut ablehnende Erklärung. Inzwischen hat sich nun die ge- \chäftlidhe Lage der Sache geändert. In den lezten Tagen sind mir seitens des Evangelischen Ober-Kirchenraths formulirte Vor- \chläge für die Ausführung des dritten von der General-Synode ausgesprochenen Wunsches zugegangen. Ih habe _diese Vorschläge,
welche eine sehr eingehende Prüfung an der Hand der bestehenden Ge- setze erfordern, da sie lauter Einzelnheiten über staatskirhenrechtlihe Fragen betreffen, selbstverständlih bis ins Detail noch niht prüfen fönnen. Das werde ich überhaupt ohne eingehende commissarische Erörterungen nicht machen können. Aber das kann ih sagen, daß die Formulirungen des Ober - Kirhenraths maßvoll sind und daß ih. sie für vollkommen discutabel halte. Ob sich alle Vorschläge werden erreichen lassen, weiß ih nicht, ich kann aber sagen, daß ich wohlwollend und mit Entgegenkommen in die Verhandlungen eintreten werde. Meine Herren, der Evangelische Ober-Kirchenrath hat durch diese Formulirungen dem Cultus-Minister die Möglichkeit gegeben, mit Aussicht auf wirklih praktishen Erfolg die Fragen weiter zu erörtern; er hat ausdrücklih erklärt, wo irgend ein politisches Interesse entgegensteht, wolle er gern verzichten, nur in den politis gleihgültigen Punkten foll der kirhlihen Geseßgebung freiere Bewegung gegeben werden. Andererseits ist er in einzelnen Fragen noch weiter gegangen als die General-Synode, indem er in dem Bereich der Betrachtung niht nur die organisatorischen, sondern auch die materiell rechtlihen Bestimmungen des Kirchenverfassungsgesezes zieht. Jch will garnicht sagen, daß wir in den letzteren Punkten niht zustimmen könnten. Findet sich, daß irgend eine Aussicht vorhanden ist, in diesen Sachen zu einer Verständigung über das beiderseitige Verhältniß zu gelangen, so müßten wir ja nicht auf dem Boden der Pflicht stehen, wenn wir » nicht bereit wären, die Hand hierzu zu bietèn. Ich bin entschlossen die Hand zu bieten und hege die Hoffnung, daß, wenn auf beiden Seiten der gute Wille vor- handen ist, der evangelishen Kirche und dem Vaterlande gleichzeitig zu dienen, dies au Erfolg haben wird. Eins muß ih zum Schluß hervorheben.
_Als diese sogenannte Selbständigkeitsbewegung der Landeskirche an-
fing, hatte es den Anschein, als ob sie sih gegen das landesherrliche Kirchenregiment richten könnte. Und da, meine Herren, muß ih sagen, würde ich unbedingt einen , Riegel vorschieben. Das landes- herrlihe Kirchenregiment bei uns — man mag es als cin Nothbehelf ansehen oder niht — ist ein noli me tangere, an das wir nit heran- fönnen und wo i, so lange ih die Ehre habe hier zu stehen, sagen werde : Hand davon! Meine Herren, diese Einrichtung können wir nicht ent- behren. Auch is es das Kleinod unserer Hohenzollernschen Fürsten ; sie haben sih eine Ehre daraus gemacht und das höchste Verdienst erworben, daß sie mittels des landesherrlihen Kirchenregiments der Kirche und dem Vaterlande Großes geleistet haben. Nun hat man in der Generalsynode ausdrücklih ausgesprochen, wir wollen niht an dem landesherrlihen Kirchenregiment rütteln. In dieser Beziehung bin ih mit der Generalsynode voll einverstanden und ebenso is es selbstverständlih auch der Evangelische Ober- Kirchenrath. Es be- steht also alle Aussicht, daß bei einer gemeinsamen Arbeit mit gutem Willen, wenn auch nicht alles, was der Ober- Kirchenrath vorgeschlagen hat, so doch manches crreiht wird. Und ich bin der Ansicht, daß man jedenfalls den Versuch machen müsse, auf diesem Gebiet zu einem gedeihlichen Abschluß zu kommen. Dazu haben wir alle Aussicht, und ih gebe mich der Hoffnung hin, daß es auch gelingen wird. (Lebhaftes Bravo!)
Graf von Zieten-Schwerin: Der Vorwurf, die firhlihen Beschlüsse richteten sich gegen das landesherrliche Kirchenregiment, ist von den Gegnern erhoben worden, um die Selbständigkeit n Der evangelishen Landeskirche nah oben hin zu verdächtigen. So oft dazu Gelegenheit gegeben war, haben wir Vertreter dieser Bestrebungen uns hiergegen ausgesprochen, und ih muß wiederholen: es ist mir und meinen Freunden nieinals eingefallen, das ländesherrliche Kirchen- regiment herunter zu reißen. Im Gegentheil, stüßen wollen wir es. Daß wir mit 6/9 Kirchensteuer auskommen werden, glaube ih nit. Wenn man die Möglichkeit einer Erhöhung für nothwendig hâlt, so überlasse man doch das Maß den firhlihen Organen, die gewiß nicht yegen die Interessen der Kirche handeln werden.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! “ Ih will die Discussion nicht noch einmal auf-
nehmen, wiewohl ih niht überzeugt worden bin, namentlih nicht, was den Punkt der Zustimmung des Staats-Ministeriums oder des Cultus-Ministers anlangt. Ich muß sagen, daß ih hier bei meiner Ueberzeugung stehen bleibe.
Aber in Bezug auf die Besteuerungsgrenze von 6 °% möchte ih doch das nicht unerwähnt lassen, daß diese 6 9% jeßt in ihrem Geldresultat eine ganz andere Bedeutung haben als vor zwei Jahren. Inzwischen ist unsere Steuerreform in Gang gekommen, cs sind 40 Millionen Steuern mehr hinzugekommen. (Sehr richtig !) Natürlich wird das einen Einfluß auf den Ertrag der 6 9% haben, und man wird mir darin nicht widerspxechen können, daß man es doch jedenfalls mit 6/9 einmal versuchen kann. Reichen sie nicht, so bleibt ja immer noch übrig, die Klinke der Gesetzgebung wieder in die Hand zu nehmen.
Ober-Bürgermeister Bender ersucht den Minister, mit Con- cessionen an eine Confession im gemeindlihen Interesse nicht allzu willfährig zu sein. i j
Ober-Bürgermeister Struckmann wünscht, daß schon auf den Seminarien und in den Schulen vor dem Laster der Trunksucht ge- warnt werde.
Graf von Pückler - Burghaus empfiehlt die Einrichtung eines homöopathi]hen Lehrstuhls an einer Universität.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Ein Lehrstuhl für Homöopathie läßt sich ohne Anhörung der betreffenden Universität oder Facultät nicht einrichten. Und ich fürchte hier auf Widerspruch zu stoßen. Nun verkenne ih ja nicht, daß cine Menge Leute volles Vertrauen zur homöopathi- schen Heilmethode haben. Aber, meine Herren, die homöopathische Heilmethode is auch nicht verboten, Ke is ja erlaubt; wir haben in fast allen größeren Städten homöopathishe approbirte Aerzte, welche die Heilkunde ausüben. Und wollte ih gegenwärtig einen homöo- pathischen Lehrstuhl in unserer Facultät zwangéweife einzurichten ver- suchen, so würde der Streit zwischen Allopathen und Homöopathen nicht geringer, sondern ärger werden. Die Aufgabe, welche der Herr Vorredner in dieser Beziehung der Medizinal-Verwaltung gestellt hat, ist, wie die Dinge heutzutage bei uns stehen, zur Zeit noch nicht reif zur. Entscheidung.
Auf Ausstellungen des Ober-Bürgermeisters Scchmieding- Dor irflider Gebetmer Ober-Regierungs-Rath Dr. Stauder, daß die Verfügung des Cultus-Ministers vom 23. November v. J. nicht die Lehrer von städtischen Anstalten bei ihrem Uebertritt in den Staatódienst nah ihren Anciennetätsrehten \hädige, sondern nur die staatlichen Anstalten davor {hüten wolle, daß Lehrer, die sh eine Reihe von Jahren hin- dur) im communalen Dienst nit bewährt hätten, an den Staat ab-
estoßen würden. Ueber das höhere Mädchenshulwesen fänden vor- berettende Verhandlungen statt, und die Regierungen hofften in Bälde mit Vorschlägen kommen zu können.
Ober-Bürgermeister B ender bringt den Fall der Nichtbestätigun des städtischen Schulinspectörs in Görliß zur Sprache und klagt, das der Stadt dabei ihr dur die Verordnung von 1811 zustehendes Recht beeinträchtigt werde.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Fch kann dem- Herrn Vorredner erwidern, daß von meiner Seite cine Beschränkung der städtischen Rechte in Bezug auf das Volks- \chulwesen nicht beabsichtigt ist. Dagegen muß ih hervorheben, daß die von ihm angeführte Verordnung von 1811 überhaupt keine Ver- ordnung ist, sondern eine Verfügung des Departements für Cultus und öffentlihen Unterricht; sie ist also fein Geseß, sondern eine administrative Anordnung, die mit alleiniger Ausnahme der Provinzen Ost- und Westpreußen veränderungéfähig ist; das läßt sich nicht bestreiten. :
Fch will nur noch hinzufügen, daß die Verfügung, die ich in Görliß ge- troffen habe, ein ablehnender Bescheid war auf den Wunsch des Magistrats der Stadt Görlitz, einen Stadt-Schulrath anzustellen mit der Folge, daß ih genöthigt werden sollte, dem Stadt-Schulrath die Funktionen der \taatlidhen Kreis-Shulinfpectoren zu übertragen. Mein ablehnender Bescheid stimmt mit den Vorschriften der Verfügung vom Jahre 1811 überein; denn, meine Herren, ih kann die staatlichen Rechte der Sculaufsicht nicht so leiht aus der Hand geben; es können BVer- hältnisse vorliegen, welche die nöthige Garantie dafür vermissen lassen, daß die staatlichen Aufsichtsrechte gewahrt werden. Ih werde den Städten soweit wie möglih entgegenkommen. Ich muß aber das Recht der Anstellung der Kreis-Schulinspectoren in den Städten der Regierung vorbehalten und es den Städten überlasson, ob sie ihrer-
seits die Geschäfte städtischer Beamten staatlichen Beamten übertragen wollen. Die ganze Disciplin üker die Schulaufsichtébeamten aus der Hand zu geben, kann ith nit verantworten. und nit in Aussicht stellen; ih würde glauben, daß ih damit eine Pflicht verleßte. (Bravo !)
Dr. von Zoltowsfi bittet, daß der VolkssGulunterriht in den polnischen Provinzen in der Muttersprache ertheilt werde.
Prinz zu Schön.aich-Carolath: In den weitesten Kreisen der Bevölkerung werde ‘bedauert, daß die Museen gerade in den Stunden geschlossen seien, in denen ein großer Theil der Bevölkerung allein Zeit habe. Namentlich ‘hoffe er, daß an Sonntagen die Museen länger geöffnet werden würden.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Sdy habe bereits Anordnungen getroffen, daß vorauésichtlich schon im Monat April die Museen einshließlich des Kunstgewerbe- Muscums Nachmittags länger als bisher dem Publikum geöffnet bleiben (Bravo !), weil die Gründe, die Herr Prinz zu Carolath an- führt, zutreffen. Nur eine Schwierigkeit war zu überwinden: wir hatten die Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß unser Museumsperfonal niht um seinen Sonntag käme. Ich habe aber Fürsorge getroffen, daß zahlreiche Hilfétcäfte eingestellt werden und cin Turnus eingeführt wird, sodaß diese Beamten nah wie vor zu ihrem Rechte kommen. (Bravo!) Ich hoffe, daß die Maßregel günftig wirken wird. (Bravo!)
Der Rest des Stats wird ohne Debatte erledigt.
Jn der Gesammtabstimmung wird darauf das Etats- geseß mit dem Etat einstimmig angenommen, desgl. das Anleihegeseß.
Schluß 5/2 Uhr. Nächste Sißung unbestimmt.
Statistik und Volkstoirthschaft.
Auswärtiger Handel.
Die vom Kaiserlihen Statistishen Amt für den Monat Februar 1893 herausgegebenen „Monatlichen Nachweise über den auswärtigen Handel des deutschen Zollgebiets“ ergeben folgende Abschlußziffern :
Einfuhrmenge im Monat
Februar 1893: 17 548 204 Doppel-Centner Februar 1892: 19 181 271 ÿ also weniger gegen 1892: 1 633 067 Einfuhrmenge in den zwei Monaten Januar/ ¿Februar 1893 : 36 6°6 846 d ¿ 1892: 38 985 182 also weniger gegen 1892: 2348 336 Ausfuhrmenge im Monat" Februar 1893: 15 588 443 Februar 1892: 14 627 509 : also mehr gegen 1892: 960934 Ausfuhrmenge in den zwei Monaten Januar/Februar 1893: 29 377 194 Januar/Februar 1892: 27 790 677 S also mehr gegen 1892: 1586 517 L
Die Einfuhr ist demgemäß in den ersten beiden Monaten des Jahres 1893 gegen den gleichen Zeitraum des Jahres 1892 um 6,4% zurücckgegangen, die Ausfuhr aber hat sich um 5,4 9/0 gehoben. i
Die Ausfuhr ist insbesondere gestiegen an Kohlen 2. von 15 845 923 Doppel-Centner auf 17 973 440 Doppel-Centner; ferner die Ausfuhr von Wolle und Wollwaaren von 111 485 Doppel- Centner auf 117517 Doppel-Centner und namentli die Ausfuhr von Zink- und Zinnwaaren von 66 856 Doppel-Centner auf 105 236 Doppel: Centner; die Ausfuhr der Baumwollwaaren ist ziemlich \tationär geblieben, indem die Ausfuhrmenge lediglich von 137 454 Doppel-Centner auf 134 695 Doppel-Centner zurückging.
Bei der Einfuhr hat sih vor allem die Einfuhr von Getreide
unnd landwirthschaftli cn Erzeugnissen von 7 680 930 Doppel-Centner auf 4 505 672 Doppel-Centner vermindert, ebenso blieb die Einfuhr von Vieh gegen das Vorjahr um 89 569 Doppel-Centner zurü. Die Einfuhr der Steinkohlen vermehrte sich von 14 169 516 Doppel- Centner auf 15 536 712 Doppel-Centner. ___ Bemerkenswerth ist die Mehreinfuhr an Papier- und Pappwaaren, indem in den ersten beiden Monaten statt 31 253 Doppel-Centner des Vorjahres 66 616 Doppel-Centner eingeführt worden sind. Zudem bat fih au die Ausfuhr von 246 326 Doppel-Centner auf 209 144 Doppel-Centner vermindert.
E Bei der Chemikalien-Industrie ist die, Einfuhr und Ausfuhr zurückgegangen, indem an Drogerie-, Apotheker- und Farbewaaren ftatt 1371182 Doppel-Centner im Januar und Februar des Jahres 1892 nur 1/090 840 Doppel-Centner in demselben Zeitraum von 1893 ein- und ftatt 746 704 Doppel-Centner nur 725 012 Doppel: Centner aus- geführt wurden.
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Zur Arbeiterbewegung.
Neber die focialdemokratishe Maifeier in Leipzig wird dem „Chemn. Tgbl.“ geschrieben: Die Leipziger Gewerkschaften befinden sih wegen der Maifeier mit der socialdemokratischen Parteileitung nit allenthalbez im Einklang. Während die leßtere die eigentliche
Feier auf den Sonntag vor dem 1. Mai verlegen und Montag, *
den 1, Mai Abends Festversammlungen veranstalten will, verwirft ein Theil der Gewerkschaften die Feier ain Sonntag im April und erblickt nur in einer Feier am 1. Mai, und zwar durch Arbeitsruhe eine Agitation für den Achtstundentag.
Aus Augsburg wird dem „Vorwärts" mitgetheilt, daß in der dortigen Müller’\chen Goldschlägerei ein Lohnstreit aus- gebrochen ift. d Zur Lohnbewegung unter den Berliner Schneidergesellen liegen folgende Mitt eilungen vor: In einer am Donnerstag ab- gehaltenen Versammlung von Schneidermeistern der Maß- geschäfte wurde, wie die „Voss. Ztg.“ berichtet, festgestellt, daß eine Einigung mit den Gehilfen bis dahin nicht habe erzielt werden können. Unterhandlungen mit den Arbeitern ergaben eine gegenscitige Einigung auf theilweise Erhöhung des -Arbeitélohns; diese wurde aber von den Ausständigen wieder aufgehoben dur die \riftliche Erklärung, daß der vorgelegte Tarif bestehen bleiben müsse. Diesen anzunehmen, erklärte die Versammlung für eine Unmöglichkeit; die Erhöhung des Lohns um ein Drittel sei eine übermüthige Forderung und die Agi- tation eine gewaltthätige. Die Versammlung erklärte \{licßlich, daß sie auf demselben Standpunkt wie am Montag bestchen bleibe und ausharren werde. (Vgl. Nr. 72 d. Bl.)
Aus Pest meldet ein (Wolffshes Telegramm, daß die Arbeiterinnen der Neu-Pester Baumwollindustric-Gesell- \chaft wegen einer beabsichtigten Lohnherabseßung die Arbeit ein- gestellt haben.
In Brüssel findet. wie der „Mgdb. Ztg.“ telegraphisch berichtet wird, morgen eine Versammlung focialistisher Führer Bel- giens, Frankreihs, Deutschlands und Englands zur Ausarbeitung der 0) ide für den nächsten internationalen Socialisten-
congreß statt.
Aus Mons wird der „Köln. Ztg.“ unter dem 22. d. M. ge- schrieben, daß auf der Zehe Päâturages und Wasmes 800 Berg- leute infolge einer Lohnkürzung von 209/69 die Einfahrt verweigerten.
Wie bereits gestern unter den Telegrammen „nah Schluß der Nedaction*“ mitgetheilt wurde, ist zwischen den Arbeitern in der Baumwollindustrie von Lancashire und den Fabrikanten end- lih cine Einigung erzielt worden.
Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 12. März bis incl. 18. März cr. zur Anmeldung gekommen: 8307 Ehe- \chließungen, 937 Lebendgeborene, 29 Todtgeborene, 685 Sterbefälle.
Verdingungen im Auslande.
Dänemark. 5, April, 12 Uhr. Nyborg-Byraad, Borgermesterkontor in Nyborg. Lieferungen von 346 Stü eisernen Platten, 70 000 Stück Nägeln, 64° Nollen Asphaltdachpappe und ca. 5 100 Pfund Schmiedearbeit ; ferner Ausführung der Zimmerarbeit bei dem Bau von ca. 200 laufenden A im Hafen von Nyborg. Bedingungen an Ort und Stelle.
. Untersuchungs-Sachen. . Aufgebote, Zustellumgen u. dergl.
3. Unfall- und Invalüidrtäts- 2c. Versicherung. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen x. . Verloosung x. von Werthpapieren.
Deffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsch. 7. Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften. 8. Niederlassung 2c. von Nechtsanwälten.
9. -Bank-Auswelse.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Untersuchuugs-Sachen.
[78343] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebanen Galanteriewaaren- | händler, Bäcker, früheren Sthuhmacher August Carl |
Koepuick von hier, geboren am 15. August 1852 zu Stettin, welcher flüchtig ift ‘oder sih verborgen hält, ift in den Acten U. R. II. 569. 92 die Unter- suhungéhaft wegen Hehlerei verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Unter- suchungsgefängniß zu Alt-Moabit 12 a. abzuliefern.
Berlíün, den 18. März 1893,
_ Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte T.
Beschreäbung: Alter: 40 Jahre. Größe: 1,60 bis 165 m, Statur: unterseßt, Haare: dunkelblond, Bart: ohne, Augenbrauen: dunkel, Augen: grau, Nase: gewöhnlih, Mund: gewöhnli, Zähne : voll- ständig, Kinn: oval, Gesicht: rund, voll, Gesichts- farbe: gesund, Sprache : deutsch.
74805] In der Strafsache gegen Reschowski wegen Gewerbefteuer-Conutraven- tion wird der Kaufmann Ignaz Reschowskë, In- haber der Firma Reshowéki und Comp., wohnhaft in Wien, Kandelgasse 12, auf Anorbuung des König- lien Amtsgerichts 1. hierselbst, unter der Anklage, zu Berlin im JIahre 1892 durch seinen Agenten Siegfried Krebs den Handel mit Schuhwaarea als stehendes Gewerbe betrieben zu habea, ohne dieses Gewerbe, für welches die Jahressteuer 24 „4 be- trägt, vorher zur Besteuerung ängemelbet zu haben, Uebertretung gegen §8 2 ff. Geseß vom 830. Mai 1870 und § 17 Geseß vom 3, Juli 1876, für welche als Beweismittel dient : Zeugniß des Agenten Sieg- fricd Krebs zu Berlin, Josephstraße 5, zur Haupt- verhandlung auf den 19, Juni 1893, Vor- mittags 9} Uhr, vor das Königliche Schöffen- geriht 1. zu Berlin, Alt-Moabit 11, Saal 29, part., geladen.
Im Falle Ihres unentshuldigten Ausbleibens wird dennoch zur Hauptverhandlung geschritten werden.
Berlin, den 2. März 1893.
Roch, Gerichtéschreiber
des Königlichen Amtsgerichts 1. Abth. 142, i. V.
[78341] K. Staatsanwaltschast Tübingen.
Die hen Verlegung der Wehrpflicht unterm 9. Juli 1884 verfügte Beschlagnahme des Ver- mögens des am 27. April 1863 geb. Tuhmahers Christian Rauser von Ebhausen, S9 Nagold, ist durch Beschluß der hies. Strafkammer vom 9. März 1893 wieder aufgehoben worden.
Den 15. März 1893.
Mayr, H.-St.-A.
[78359] Aufhebung einer Vermögensbeschlagnahme. Die durch Beschluß“ der Strafkammer hiesigen Kaiserl. Landgerichts vom 29. November 1892 gegen Hoeffler, Balthasar, geboren am 26. November 1870
des Meichs-Anzeigers vom 10. Dezember 1892 ver- öffentlihte Vermögensbeschlagnahme is wieder auf- gehoben worden. Straßburg i. E., den 21. März 1893. Der Kaiserliche Erste Staatêanwalt.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[78469] Nach heute erlaffenem, scinem ganzen Inhalte nah dur Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proclam finden zur Zwangsversteigerung der dem Schmied Carl Spörke zu Nostock gehörigen Häuélerei Nr. 9 zu Petersdorf mit Zubehör Termine 1) zum Verkaufe nah zuvoriger endlicher Regu- lirung der Berkaufsbedingungen am Mitt- woch, den 31, Mai 1893, Vormittags 1x Uhr, zum Ueberbot am Mittwoch, den 21. Juni 1893, Vormittags Ukl Uhr, zur Anmeldung dingliher Rechte an das Grundstück und au die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Mitt- woch, den 31. Mai 1893, Vormittags i 11 Uhr, / E des hiesigen Amtsgericht8gebäudes att.
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 17. Mai 1893 an auf der Gerichtsshreiberei. Die Besichti- gung des Grundstücks wird der der;eitige Pächter, Schmied Brüsch in Petersdorf nah zuvoriger An- meldung gestatten.
Ribnitz, den 18. März 1893.
Großherzoglih Mecklenb. Shwerinshes Amtsgericht.
[784671
In Sachen der Braunschweigischen Lebens-Versiche- rungs-Anstalt zu Braunschweig, Klägerin, wider den Dachdekermeister Hermann Steckhan zu Groß-Denkte, Beklagten, wegen Hypothekzinsen, wird, nahdem auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, sub No. ass. 102 zu Groß-Denkte belegenen Wohnhauses nebst Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerun durch Beschluß vom 14. März 1893 verfügt, au die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 15. März 1893 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den L. Juli d. J., Nach- mittags 3 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Wolfenbüttel in der Schrader'shen Gastwirthschaft „zum Büchenkruge“ zu Groß-Denkte an eleyt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Wolfenbüttel, 20. März 1893.
Herzogliches Amtsgericht. Behrens.
in Dambach, angeordnete, in Nr. 293 — 1. Beilage —
[78468] | In Sachen des Kaufmanns Johann Friedrich Barth zu Lauf bei Nürnberg, Klägers, vertreten durh die Rechtsanwälte Dr. Aronheim 1. und Gieseckec zu Braunschweig, wider den Nechtsanwalt Russell zu Goslar als Verwalter im Konkurse über das Vermögen des Bierbrauereibesißers Hermann Gaebler zu Bündheim-Harzburg, Beklagten, wegen Forderung, wird, nahdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme der dem 2c. Gaebler- gehörigen, in Bündheim-Harzburg sub No. ass. 124 belegenen Lager- und Süßbier-Brauerei nebst Wohnhaus, und dem auf Schlewecker Feldmark belegenen Felsenkeller zum Zwecke der Zwangsversteigerung durh Beschluß vom 16. März 1893 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuhe an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Freitag, den 30. Juni d. J., Morgeus 9} Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst angeseßt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.
Harzburg, am 22. März 1893.
Herzogliches Amtsgericht. (Unterschrift.)
[78466]
Di ‘der Zwangsvollstreckungs\ache der Herzoglichen Kreiskasse zu Helmstedt, Klägerin, wider den Müller Heinrich Sackmann zu Watenstedt, z. Zt. Sträfling in der Gefangenenanstalt zu Wolfenbüttel, Beklagten wegen Kosten, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzu- melden. Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf den L, Mai 1893, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vor- geladen werden.
Schöningen, den 20. März 1893.
Herzogliches Amtsgericht.
[78465]
In der Pivanaao e des Mühlen- besißers Friedrih Braune zu chöôningen, Klägers, wider den Bäermeister Wilhelm Ahrenholz zu Schöningen, Beklagten, wegen Forderung, werden die Gläubiger pelt, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nébenforderungen binnen zwei Wochen bei Ver- meidung des Ausschlusses hier anzumelden.
Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, fowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf den L. Mai 1893, Morgens 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die A und der Ersteher hiermit vorgeladen werden. Schöningen, den 20. März 1893.
Herzogliches Amtsgericht.
[78464] : Ausfertigung.
In dem Verfahren, betreffend die Vertheilung des durch Zwangsvollstreckung gegen den Oberst- Lieutenant a. D. Hantelmann in Gberswalde aus seiner Pension beigetriebenen und hinterlegten Be- trages von 668,02 4, ist zur Erklärung über den vom Gerichte angefertigten Theilungsplan fowie zur Ausführung der Vertheilung Termin auf den 15, Mai 1893, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht hierselb, Zimmer 91, bestimmt worden. Der Theilungsplan liegt vom 10. Mai cr. ab auf der Gerichtsschreiberei 1Y., Zimmer 92, zur Einsicht der Betheiligten aus. Zu diesem Termine werden Sie auf Anordnung des Königlichen Amtsgekichts geladen mit dem Bemerken, daß die Masse abzüglih der Kosten des Verfahrens dem Möbelfabrikanten Weißbah sowie der Frau General-Arzt Dr. Schotte dem aufgestellten Plane gemäß zufällt.
Breslau, den 18. März 1893.
i : Schur, T dds des Königlichen Amtsgerichts.
n _1) die muthmaßlihe Erbin der Wittwe Anna Hoffmann, Frau Katharina Bisch, geb. Ries, früher zu Luxemburg, jeßt angebli in Paris,
_2) den Kaufmann Herrn A. Rath, angeblich in Berlin (Wohnung unbekannt).
[64278]
Der Amtsgerichts-Secretär Hotop hierselbst hat das Aufgebot des ihm von Königlicher Justiz-Haupt- kasse zu_Celle über Niederlegung des consolidirten 4 % Staats-Anleihescheins de 1884 Litt. E. Nr. 756 291 über 300 4 als Dienstcaution aus- gestellten Cautionsempfangsscheins vom 18. Sep- tember 1886 beantragt. Der Inhaber des Scheins wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18, September 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine feine Rechte anzumelden und den Schein vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Scheins erfolgen wird.
Reinhausen, den 19. Januar 1893. ‘ Königliches Amtsgericht. Ik. : Carstens.
[78470] Aufgebot. 1) Der Jnwohner Johann Gottlieb Kunick und dessen Ehefrau Anna Elisabeth, geb. Fischer, zu Steudniy bei Ahrensdorf, 2) der Particulier Rudolf Clemens zu Liegniy als “7 Vit der minderjährigen Geschwister Tiete, nämlich: a. Selma Alwine Bianka,
b. Arthur Rieth Oskar,
c. Ewald Richard Oskar,
d. Emma Minna, 3) ter Versicherungs-Inspector A. Stiehler zu Naumburg a. S, 4) der Ober-Postsecretär Johannes Friedrih Otto Kuhlmey zu Hannover, 5) der Eisenhändler Ludwig Perrot in Biberach
M, Liegnitz,
in Württemberg,
P E S A E D E E:
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