1893 / 78 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Apr 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einue Nummercn kosten 25 s.

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des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

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Berlin, Sonnabend, den 1. April Abends.

192.

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Seine Majestät der Kög haben Allergnädigst geruht:

dem Ober-Rehnungskam{-Director von Nostiß zu Potsdam den Rothen AdlcOrden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Geheimen Kanzlei-Ra Friedrih Hosfmann zu Berlin, bisher im Finanz-Msferium, den Rothen Adler- Orden dritter Klasse mit der Séife,

dem Rechtsanwalt und No Justiz-Rath Libawski zu Kreuzburg O.-S. und dem Ne@ngs-Rath Haken zu Ems, h im Reichs-Eisenbahnamt, {Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Geheimen Regierungs-#h Kühlw etter zu Köln und dem Geheimen Rechnungs-Rsor, Geheimen Rechnungs- Rath Maaß bei der Ober-Rechnuskammer zu Potsdam den Königlichen Kronen-Orden dritter lasse,

dem Premier - Lieutenant herrn von Flotow, persönlichem Adjutanten Seiner Kiglichen Hoheit des Land- grafen von Hessen, den Kammähngern Niemann und Wachtel zu Berlin und dem Gimen Nechnungs-Nevisor Richtmann bei der Ober-Rehnunkammer zu Potsdam den Koniglichen Kronen-Orden vierter Ke,

dem früheren Gemeinde-Vorsex, Nentier Ludwig Darge zu Heinersdorf im Kreise Aermünde das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, ;

dem Magazindiener Pankrat bei dem Königlichen Leihamt in Berlin das Allgemeine Eenzeichen, sowie

dem Arbeiter Stephan Psiorêu Chrosczüß im Kreise Oppeln, früher zu Ruppersdorf in Kreise Strehlen, die Rettungs-Medaille am Bande zu verl@n.

Scine Majestät der König habäAllergnädigst geruht: dem Königlich schwedischen Prem|Lieutenant Tr önn- berg vom 14. Infanterie-Regiment d@Rothen Adler-Orden vierter Klasse, sowie dem bisherigen Konsul Geertsem"zu Groningen den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse) verleihen,

Seine Majestät der König habenWergnädigst geruht: den nachbenannten, nah Württebêrg commandirten Königlich preußischen Offizieren die Erlebniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen )rdens-Jnsignien zu ertheilen, und zwar:

des Großkreuzes des Königlich Württembergischen Friedrihs-Orden:!

Allerhöchstihrem General-Adjutanten General - Lieutenant von Lindequist, Commandeur der 26. vision (1. Königlich Württembergische); des Nitterkreuzes erster Klasse esselben Ordens:

dem Major von Mühlberg, à 1 suite des Husaren- Regiments König Wilhelin 1. (1. Néinishes) Nr. 7 und ctatsmäßigem Stabsoffizier des Ulanen-Ngiments König Wil- helm 1. (2. Württembergisches) Nr. 20, und

dem Major Freiherrn von Massebach, à la suite des 2. Hannoverschen Dragoner - Negiments Nr. 16 und etats- mäßigem Stabsoffizier des Dragoner-NReaments Königin Olga (1. Württembergisches) Nr. 25;

des Comthurkreuzes des Orde1s der Königlich württembergischen Krone:

dem General-Major Baron von Collas, à la suite der Armee und Commandeur der 59. Jufanterie - Brigade (3. Königlih Württembergische); sowie

des Comthurkreuzes des Großherzoglich sächsischen Haus-Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken : dem General-Major von Krell, à la suite der Armee und Commandeur der 27. Cavallerie-Brigade (2. Königlich Württembergische).

betreffend die Ucbertragung landesherrliher Be- fugnisse auf den Statthalter in Elsaß-Lothringen.

thun kund und fügen zuwissen:

Lothringen Chlodwig Fbsten von Hohenlohe-Schillingsfürst, A von Ratibor uHÿ Corvey, auf Grund des § 1 des

Verwaltung Elsaß: Lothriskens (Neichs-Geseßbl, S. 165), die Befugniß, insoweit sie n geltendem Rechte dem Staatsober-

Deutsches Reich.

Vkrordanung,

Vos 14. März 18993.

Wir Wilhelm, Þon Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußn 2c.

Wir übertragen hi@urh Unserem Statthalter in Saa

eseßes vom 4. Juli 19, betreffend die Verfassung und

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haupte vorbehalten ist, die Verordnungen zu vollziehen, welche zum Gegenstande haben:

Die Errichtung und Genehmigung der Satzungen von Pensions- und Hilfskassen für die Beamten der Bezirke und Gemeinden, sowie für die Mitglieder von Feuerwehren, welche Opfer ihrer Pflichttreue bei Bränden geworden find, und die Angehörigen derselben.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Fnstegel. Gegeben Berlin, Schloß, den 14. März 1893. (9) Wilhelm. von Boetticher.

Das durch Notenaustaush vom 29./30. Juni v. J. zwischen Deutschland und Spanien getroffene, dur dic Declaration vom 28. November v. J. verlängerte Abkommen wegen provisorischer Regelung der gegenseitigen Handelsbeziehungen („Neichs-Anzeiger“ Nr. 157 und 288 vom 6. Juli und bezw. 5. Dezember v. J., „Centralblaft für das Deutsche Reich“ von 1892 S. 565 und at ist durch eine am 24. d. M. von dem Kaiserlihen Botschafter in Madrid und dem Königlich spanishen Minister der Auswärtigen An- gelegenheiten unterzeichnete Declaration weiter verlängert worden. Der deutsche Text dieser Declaration hat folgenden Wortlaut :

Die Unterzeichneten, der außerordentliche und bevoll- mächtigte Botschafter Seiner Majestät des Deutschen Kaisers, Königs von Preußen, und der Staats-Minister Seiner Majestät des Königs von Spanien, in Anbetracht des bevorstehenden Ablaufs des durh Notenaustaush vom 29./30. Juni 1892 zwischen dem Deulschen Reih und Spanien über die gegen- jeitigen Handelsbeziehungen getroffenen, durh die Declaration vom 28. November 1892 verlängerten provisorishen Handels- abkommens und in der Erwartung eines baldigen und be- friedigenden Ergebnisses der eingeleiteten Verhandlungen über einen definitiven Handels- und Zollvertrag, sind mit Genehmigung ihrer Regierungen dahin übereingekommen, daß die Geltung des vorgedachten, durch Notenaustausch vom 29/80. Zuni Achtzehnhundertundzweiundneunzig getroffenen Abkommens bis einschließlich zum RUNbA ed ian Mai Achtzehnhundertunddreiundneunzig verlängert sein soll. i

Zu Urkund dessen häben beide die gegenwärtige Declaration in zweifacher Ausfertigung unterschrieben und ihre Siegel beigeseßt.

Madrid, am vierundzwanzigsten März Achtzehnhundert- unddreiundneunzig.

von Radowiß. El Marques de la Vega

de Armijo.

Verant maun d Auf Grund des § 8 des Neichsgeseßes vom 19, Mai 1891 (Reichs-Geschbl. S. 109) sind für die Prüfung und Stempelung der Läufe und Verschlüsse der Hand- feuerwaffen in Preußen Gebühren nah Maßgabe des nachsiehenden Tarifs zu entrichten: Gebührentarif für die Prüfung und Stempelung der Läufe und Verschlüsse der Handfcuerwaffen. A. Erster Besch uß.

1) Fr Jeden: O E O S Für jeden Lauf zu Einzelgeschossen:

2) bis zu 10 mm Bohrungódurchmesse. 9,

3) über 10 bis 18 mm z e E A

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D). Qa mm L das Doppelte des annähernden Werths der zum Beschuß verwendeten Materialien auf volle Pfennig nah oben abgerundet. Für jeden Beschuß besonders zu ermitteln.

B. Zweiter Beschuß. : 6) Für jeden Schrotlauf . 20 5

E A Ï mit gezogener Würge- D 20 7 Für jeden Lauf zu Einzelgeschossen : 8) bis zu 10 inm Bohrungsdurhmesser. 8 y 9) über 10 bis 18 mm 5 L O O / O E g Hn 7 wie bei 5.

C, Einmaliger Beschuß. 12) Wie bei A. bei Revolvern jedoch L) TUV, TCOCS Ge a aue bei Terzerolen 14) für jeden Vorderladerlauf 15) für jeden Hinterladerlauf N D, Beschuß nah Veränderungen. 16) Wie bei B. oder C.

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Für den zweiten Beschuß (B) hat der Einsender die Patronenhülsen zu jedem Lauf unentgeltlich zu liefern; die Beschußanstalt ist indessen berechtigt, die Patronenhülsen selbft zu liefern und hierfür den Selbstkostenpreis, auf volle Pfennig nach oben abgerundet, mit in Rechnung zu stellen.

Berlin, den 28. März 1893.

Der Minister Der Finanz-Minister. für Handel und Gewerbe. Jn Vertretung: Freiherr von Berlepsch. Meinecke.

*

Beim Neichs-Eisenbahnamt sind der Geheime Registratur- Assistent Bittmann zum Geheimen Registrator,

die Bureau-Diätare Wendland und Schneider zu Ge- heimen Negistratur-Assistenten ernannt worden.

Bei der Verwaltung der Reichseisenbahnen in Elfaß- Lothringen sind die Eisenbahn-Baumeister Ma yr, he pu von Bose, sämmtlih zu Straßburg, sowie die preußischen Regierungs - Baumeister Fleck zu Bishweiler und Lohse zu Selz zu Kaiserlichen Eisenbahn-Bau- und Betriebs- Jnspectoren,

die Maschinen-Jngenieure Gioerß zu Sablon, Rohr zu Straßburg und Kunß zu Montigny zu Kaiserlichen Eifen-

bahn-Maschinen-Jnspectoren ernannt worden. ) N]

Die Nummer 11 des Reichs-Geseßblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 2087 die Verordnung, betreffend die Zes landes herrlicher Befugnisse auf den Statthalter in Elsaß- Lothringen. Vom 14. März 1893; und unter

Nr. 2088 die Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn- frachtverkehr beigefügten Liste. Vom 27. März 1893.

Berlin, den 1. April 18983.

Kaiserlihes Post-Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen. *

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Forstmeister Uth zu Münden zum Regierungs- und Forstrath, den bisherigen Kreis-Bauinspector, Baurath Bormann in Elberfeld zum Regierungs- und Baurath, und ._den bisherigen Oberlehrer am Wilhelms-Gymnasium zu Königsberg i. Pr. Dr. Wilhelm Großmann zum Gymnasial- Director zu ernennen, ferner i den Gymnasial-Directoren Dr. Toeppen in Elbing und Dr. Gustav Lindner zu Hirschberg, Negierungsbezirk Liegnit, bei ihrer Versezung in den Nuhestand den Charakter als Ge- heimer Regierungs-Nath, dem -praktishen Arzt Dr. med. Libberß zu Frankfurt a. M. den Charakter als Sanitäts-Rath, den Rentmeistern Schau zu Sonderburg, Rieckenber zu Achim, Trappe zu ‘Kleve und Kuhn zu Aachen beîï threm Ausscheiden aus dem Staatsdienst den Charakter als Rechnungs-Rath zu verleihen, sowie den Wahlen des Professors an dem Herzoglichen Gymnasium in Dessau Dr. Gustav Strien zum Director des Realgymnasiums der Francke’schen Stiftungen in Halle a. S., des Oberlehrers am Luifen-Gymnasium hierselbst Gustav Bös che zum Director des Neal-Progymnasiums in Eisleben und des Oberlehrers am Gymnasium zu Elberfeld Dr. Friedrich Wilhelm Alexander Tendering zum Director der h Realschule dafelbst die Allerhöhste Bestätigung zu er- eilen.

Seinc Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Landgerichts - Präsidenten Werner in Halle a. S.

zum Senats-Präsidenten bei dem Kammergericht,

den Gerichts-Assessor Griehl in Tilfit zum Amtsrichter

in Pr. Eylau, i

den Gerichts-Assessor Hecker in Stargard i. Pomm. zum

Amktsrichter in Tirschtiegel,

__ den Gerichts-Assefsor Thümmel in Ujest zum Amts-

richter in Kontopp,

den Gerichts-Assessor Dr. Neuenfeldt in Ermsleben

zum Amtsrichter daselbst, und

den Gerichts-Assessor Walter Simons in Solingen

zum Amtsrirhter in Velbert zu ernennen, ferner

dem Amtsgerihts-Nath Bähr in Altona den Charakter

als Geheimer Fustiz-:Rath, sowie

dem Ersten Gerichtsschreiber, Secretär Winkelmann in

Gleiwiß und dem Gerichtsschreiber, Secretär Petschke in

Breslau den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.