1893 / 91 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Apr 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Nachmittags in Shanghai angekommen. Der “Reichs-Postdampfer

„Preußen“, nah Oft-Asien bestimmt, ist am 17. April Vormittags in Suez angekommen. Der Reichs-Postdampfer „Hohenstaufen“ bat am 16. April Vormittags die Reise von Southampton nah Genua fortgeseßt.

Triest, 17. April. (W. T. B.) Der Lloyddampfer ‘„Beren i ce“ ist, von Konstantinopel kommend, beute früh hier eingetroffen. x

London, 17. April. (W. T. B.) Der Untion-Dampfer „Spartan“ ist heute auf der Heimreise in Southampton angekommen.

Theater und Musik.

Philharmonie. «

Das Concert, welches gestern zum Besten des Invaliden- fonds des „Hilfs\chwesternvereins zu Berlin“ unter Mit- wirkung der Professoren Joachim und Hausmann, fowie des von Herrn Herfurth geleiteten Philharmonishen Orchesters statt- fand, war sehr zablreich besucht und wurde mit der Ouvertüre zu Mozart's „Zauberflöte“ eröffnet. Es folgte hierauf das Violinconcert (A-dur) von Mozart, das von Herrn Professor Joachim mit ge- wohnter Meisterschaft vorgetragen und mit rauschendem Beifall auf- genommen wurde. Das {hon öfter gehörte Brahms'sche Doppel- concert für Violine und Cello wurde von den beiden Künstlern mit einer s\olhen Tiefe der Auffassung und Virtuosität in der Behandlung des Technishen wieder- gegeben, daß sich der Beifall danach noch steigerte. Der Cellist trug sodann noch das Adagio „Kol Nidrei“ von M. Bruch vor, das mit Benußung althebräisher Melodien componirt ist und einen fehr interessanten künstlerishen Genuß darbot, der nur noch durh die von Herrn Professor Joachim ausgeführten Violinstücke „Gartenmelodie“ von Schumann und „Caprice®* von Gade über- troffen wurde. Der Meister erfreute ferner durch ein den Suiten Bach's entnommenes Violinfolo ohne Orchesterbegleitung, dem wiederum endlofer Beifall folgte. Das Orchester beshloß den Abend mit der vortrefflich vorgetragenen Ouvertüre zu „Egmont“ von Beethoven.

Im Königlichen Opernhause wird am Donnerstag „Der Ss gegeben. Richard Wagner's Musikdrama „Der Ring des Nibelungen“ wird an nachstehenden Tagen zur Aufführung gebracht : Mittwoch, 26. April „Rheingold" ; Donnerstag, 27. April „Walküre; Sonnabend, 29. April „Siegfried“, Montag, 1. Mai „Götter- dämmerung“.

Das Königliche Schauspiel (im Neuen Theater) bringt h Donnerstag eine Wiederholung von „,Vasantasena“ zur Auf- ührung. i :

Im Friedrih-Wilhelmstädtishen Theater eröffnet Ilka von Palmay ihr angekündigtes Gastspiel neueren Bestimmungen zu- folge ers am Montag, 24. April. Die bereits gekauften Billets be- balten für diesen Tag Gültigkeit oder werden auf Verlangen an der Theaterkasse zurückgenommen.

Im Residenz-Theater gelangt am Sonnabend ein Drama von Marx Halbe, betitelt „Jugend“, zur ersten Aufführung.

Der Pianist Dr. Carl Fuchs aus Danzig wird in seinem morgen Abend 8 Uhr im Saal Bechstein stattfindenden Klavier- Abend außer Werken von Ba, Mozart, Schumann, Nubinstein, Brahms und Chopin die Phantasie op. 77, Bagatelle Es-dur, op. 126 und Sonate op. 110, As-dur, von Beethoven vortragen. Für die am Donnerstag, Abends 8 Uhr, im Saal Bechstein zu Ehren der Anwesenheit Rubinstein’s stattfindende Aufführung der Mignon-Lieder und des „Requiems für Mignon“ haben folgende Künstler ihre Mitwirkung zugesagt: die Königliche Opernsängerin Frau Emilie Herzog, der Königliche Opernsänger Herr Carl Gill- ineister aus Hannover, die Altistin Fräulein Clara Schah, der Tenorist Herr Julius Zarneckow und Herr Professor Dr. Ernst JIedliczka (Klavier). Den Chorpart übernehmen Mitglieder des Philharmonischen Chors, die Leitung Herr Siegfr. Os. Der Kartenverkauf (dessen Ertrag für wohlthätige Zwecke bestimmt ist) hat bei Bote u. Bock begonnen.

Mannigfaltiges.

Wie der „N. A. Z.* berihtet wird, hat die Fahrt Seiner Majestät des Kaisers auf dem neuen Aviso „Hohenzollern“ von Swinemünde nah Kiel zur Rettung eines auf offener See in Noth befindlihen Dampfers beigetragen. Nachmittags 4 Uhr wurde die Morgens gegen 6 Uhr begonnene“ Fahrt plößlih durch Halten des Schiffs unterbrochen. Von der Commandobrücke war in der Richtung nah der mecklenburgishen Küste ein Dampfer bemerkt worden, welher durch drei \{chwarze Bälle am Großmast das Zeichen „Befinde mih in Noth“ gegeben hatte. Seine Majestät der Kaiser befahl fofort, einen Kutter klar zu machen, der mit einem Lieutenant, einem Arzt und zehn Maun be- seßt wurde und in beschleunigter Fahrt dem Dampfer zueilte, um Er- kundigungen einzuziehen, resp. Hilfe zu leisten. Es war der Dampfer „Elektra“ aus Flensburg, der eine s{chwere Havarie an der Maschine durch Plaben von Rohren erlitten hatte. Der dem „Hohenzollern“ weit zurück nahfolgende Aviso „Wacht“ erhielt durch Flaggensignale den Befehl, den Dampfer ins Schlepptau zu nehmen und nah Kiel zu bringen.

Heute Vormittag hat unter Leitung des Stadtraths Mamroth, als Borsizenden des Curatoriums der Städtishen Markthallen, eine Besprechung mit Großhändlern in der Central - Markthalle ber 0e SetietseB für den Großhandels, verkehr stattgefunden. Sowohl in der neuen, wie in der jeßigen Central-Markthalle soll nach dem Resultat der Be- sprechung der Großhandel von Morgens 3 Uhr bis Vormittags 10 Uhr stattfinden. Nur für den Gemüse- und Obst- 2c. Großhandel foll auch von 5 bis 7 Uhr Nachmittags der Handel stattfinden dürfen, nicht aber au für den Fleishengroshandel.

Der Sohn des verstorbenen Stadtraths a. D. und Stadt- Aeltesten Sar re, Herr Dr. phil. Fr. Sarre, hat der Friedrich Wilhelms-Anstalt für ÄArbeitsame, deren Vorsiß der Ver- storbene viele Jahre geführt hatte, zu Händen des gegenwärtigen Vor-

Wetterbericht vom 18. April, 8 Uhr Morgens.

veratur | in ° Celsius 59G. =4%N.

Stationen. Wind, Metter.

u. d. Meeres\p. T

I lred. in Millim.

Aberdeen .. Fhrisftianfund Kopenhagen . Stodholm . aranda .

t Petersburg Moskau .

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1) Nachtfrost. 2) Reif. 2) Nachts Reif. Nachts Frost und Reif. *) Gest. Vorm. feiner Regen. 6) Nebel, Neif. 7) Reif.

Vebersiht der Witterung.

Ein P dessen Kern über Nordwest- österreich liegt, Überdeckt fast ganz Europa und ist charakterisirt durch ruhige, vorwiegend heitere und trockene Witterung. Die Abkühlung, welche sich gestern über Norddeutschland zeigte, hat sih auch über die südlihen Gebietstheile ausgebreitet, sodaß jeyt in ganz Deutschland die Temperatur unter dem

ittelwerthe liegt, am meisten um 10 Grad zu Caffel; in Norddeutschland fanden fast überall, in Süddeutschland vielfah Nachtfröste statt, in Grün- berg und Bamberg fiel die Temperatur bis zu 4, in Chemnitz bis zu 5 Grad unter dem Gefrierpuukt. In Nordwest-Europa ist das Barometer stark ge- fallen, im Südosten stark gestiegen, sodaß eine Ver- lagerung des Marimums und damit Eintritt wär- merer Witterung zu erwarten sein dürfte.

Deutsche Seewarte. D SRGE S E MREIRE L N RERFE A BERZRZE F'NE H G E N R E R S

Theater - Anzeigen.

Königliche BVchauspiele. Mittwech: Opern- aus. 97. Vorstellung. Bajazzi (Pagliazzi). per in 2 Acten und einem Prolog. Musik und Dichtung von R. Leoncavallo, deuts von Ludwig Hartmann. In Scene geseßt vom Ober-Negifseur Teßlaff. Dirigent : Kapellmeister Sucher. Vorher: Djamileh. Romantische Oper ‘in 1 Act von G. Bizet. Text von L. Gallet,

deuts von L. Hartmann. Tanz von E. Graeb. In Scene geseßt vom e Teßlaff. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. Anfang 7 Uhr.

Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4/5). 104. Vorstellung. Der Widerspenstigen Zäh- mung. Lustspiel in 4 Aufzügen von William Shakespeare, nah der Ueberseßung von Wolf Graf Baudissin (Schlegel-Tieck), für die deutshe Bühne bearbeitet von Robert Kohlraush. In Scene gesetzt vom Ober-Regisseur Max Grube. Anfang 7 Ühr.

Dounerstag: Opernhaus. 98. Vorstellung. Der Freischüs, Romantishe Oper in 3 Acten von Carl Maria von Weber. Dichtung von Friedrich Kind (nach der gleihnamigen Erzählung von August Apel's.) Neu in Scene gelept vom Ober-Regisseur Teßlaff. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. An- fang 7 Uhr.

Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4/5.) 105. Vorstellung. Vasantasena. Drama in 5 Auf- zügen von Emil Pohl, mit freier Benußung der Dichtung des altindishen Königs Sudraka. Jn Scene geseßt vom Ober - Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Mittwoch: Der Talis- man. Anfang 7 Uhr.

Donnerstag: Romeo und Julia.

Freitag: Dey Talisman.

Sonnabend: Zwei glückliche Tage.

Berliner Theater. Mittwoch: Der Hütten- besißer. Anfang 7 Uhr.

Donnerstag: Die Journalisten.

Freitag: 32. Abonnements - Vorstellung. Die Braut von Messina.

Die nächste Aufführung von „Ein Tropfen Gift“ findet am Sonnabend statt.

Lessing-Theater. Mittwoh: Heimath. An- fang 74 Uhr.

Donnerstag: Hanna Jagert.

Freitag: Heimath.

Sonnabend: Zum 1. Male: Brave Leut’ vom Grund. Wiener Volks\tück von Ludwig Anzen- gruber. Vorverkauf an der Tageskasse.

Wallner-Theater. Mittwoh: Die große Glocke. Anfang 74 Uhr. Donnerstag: Der Probepfeil.

Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater.

| Chausseestraße 25. / Mittwoch: Pariser Leben. Komische Operette in 4 Acten nah dem Französishen der Meilhac und B von Carl Treumann. Musik von Jacques

ffenbach. Anfang 7 Ubr.

Anzeige! e Ilka von Palmay, erste Operettensängerin des Theaters an der Wien in Wien eröffnet Mon- tag, den 24. d. M. ein auf 12 Abende festgeseßtes Gastspiel. An den ersten vier Abenden kommt mit der Gastin „Mamzelle Nitouche““ zur Aufführung. Residenz-Theater. Direction : Sigmund Lauten- burg. Mittwoch (leßte Woche): Zum 39. Male: Die beiden Champignol, (Champignol malgré Iu.) Schrank in 3 Acten von Feydeau u. Desvalliòres. Deutsch von Benno Jacobson. Sigmund Lautenburg. Vorher: Herbsftzeichen. n in 1 Act von August Strindberg. Anfang

L. Donnerstag: Die beiden Champignol.

In Scene geseßt von

Sonnabend:

Zum 1. Male:

L

sißenden, Stadtraths Heller, zum Andenken seines Vaters 1000 “K übersendet. :

Sigmaringen, 18, April. In dem Residenzshloffs Seiner Königlichen Li des Fürsten von Hohenzollern bra ester Abend Feuer aus, das, nah den Meldungen des „W. T. B.* von heute Vormittag 94 Uhr, auf die Osthälfte des Schlosses \ih be- shränkte. Der Schaden ist weniger groß, als anfänglich befürtet wurde. Der Fürstenbau ist zwar vollständig ausgebrannt, der Kunst. bau mit den berühmten Sammlungen aber unbeshädigt geblieben. Ein Verlust an Menschenleben ist niht zu beklagen.

Augsburg, 17. April. Der Marktflecken Wertach im Algâu ist, wie „W. T. B.* meldet, von einer Feuersbrunst heimgesucht worden. 110 Anwesen und die Kirche find zerstört; - von 1300 Ein- wohnern sind 700 obdahlos. Der NRegierungs-Präsident von Kopp ist nah Wertach abgereist.

Hamburg, 18. April. Der von New-York kommende Damyfer „Commodore“ gerieth, wie ,„W. T. B.“ meldet, in vergangener Nacht mit dem auf der Rhede von Cuxhaven liegenden deutsden Schooner „Ora“ in Collision. Der Schooner sank innerhalb zehn Minuten. Die Mannschaft wurde von dem Dampfer „Commodore“ gerettet und nah Cuxhaven gebraht. Die „Ora“ war mit Kohlen nah Harburg bestimmt.

Athen, 17. April. Die neuesten Berichte des „W. T. B.“ von der Insel Zante lauten höchst betrübend. Die Zahl der bei dem neuen Erdbeben Verwundeten beträgt achtzig; niht ein Haus steht zur Zeit noh aufrecht.

Kalocsa, 17. April. Jn Kalocsa hat nah einer Meldung des „W. T. B.“ bei heftigem Sturm eine Feuersbrunst gewüthet, wodurch die sechzig Häuser in Asche gelegt worden sind. Der ent: standene Schaden beträgt eine Viertelmillion. Auh in Jasz-Ladany herrsht ein .verhcerender Brand, der bereits 190 Häuser zerstört hat.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

Brüssel, 18. April. (W. T. B.) Der Advocat Edmond Picard wurde, als er einem im Park von St. Gilles geplanten Meeting beiwohnen wollte, verhaftet. Der in der Vorstadt St. Gilles gelegene Park war, um das Meeting zu verhindern, militärish beseßt. Das Meeting sollte nunmehr auf dem Plateau von Koekelberg stattfinden. Da der Bürgermeister von Koekelberg sih weigerte, das Meeting zu verbieten, er- klärte der Provinzial-Gouverneur, er werde au das Plateau militärish besezen lassen.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

E —————————————————————————————————————— O

in 3 Acten von Mar Halbe.

Kroll’s Theater. Mittwoh: Vorleßtes Gast- spiel der Signorina Franceschina Prevosti. von Lammermoor.

Anfang 7ck Uhr.

Donnerstag: Der Freischüt. A Santa Lucia.

Freitag:

2 Acten von Tasca.

Ciccillo: Noberto Stagno, als Gâste.) Villets vorher an der Theaterkasse.

Victoria-Th

Mittwoh (vorlezte Woche) : stattung: Die Reise um die Welt in achtzig Se Lin Ausstattungs\ück mit Ballet in 9 Acten (15 Bildern) von A. d’'Ennery und Jules Verne, Ballet arrangirt vom Balletmeister C. Severini. Musik von Debillemont und C. A. Raida.

erne.

Anfang 74 Uhr.

Donnerstag u. folgende Tage: Die Reise um die Welt in achtzig Tagen.

Theater Unter den Linden. Mittwog: Die Weslt - Ausstellung in Chicago. deutsche Abtheilung in dem populären Ausstattungs- Ballet Columbia. Lachende Erben. Operette. Anfang 74 Uhr.

Donnerstag u. folgende Tage: Dieselbe Vorstellung.

Adolph Ernst-Theater.

eater.

Vorher: Zu

18. Male: Goldlotte. Gesangsposse Ed. Jacobson und W. Mannstädt.

weise von G. Görß. Musik von G. Steffens. Jn Scene geseßt von Adolph Ernst. Anfang 74 Uhr. Donnerstag und folgende Tage: Goldlotte. Der Sommer-Garten ist geöffnet.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30.

Mittwoch: Novitäten - Cyclus. Zum 2. Male: Der Herzogsmüller. Volksdrama in 4 Acten von

C. Mallachow.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Anfang 7# Uhr.

Jugend.

(Lucia: Signorina Prevosti.)

(Nosella: Gemma Bellincioni;

Belle - Alliancestraße 7/8. Mit

Mittwoh: Zum

Drama Mittwoch, Abends 7{ Uhr: Auf vielseitiges Ver- langen: Wiederholung der Benefiz-Vorsteltung für Geschwister Hager. U. a.: „Bolero“, geritten von Frl. Clotilde Hager und Mr. Gaberel. „Cyd*, in der hohen Schule geritten von Frl. Clotilde Hager. „Beautiful“, in der hohen Schule geritten von Frl. Helaa Hager. Große Tremplinsprünge 2c. Zum Schluß:

Lucia

E Eiu Künstlerfest. “Fz

Große Ausstattungs - Pantomime vom Hofjballet- meister A. Siems. Mit überraschenden Licht- und Wassereffecten und auf das Glänzendste inscenirt vom Director Franz Renz. Costume, Requisiten, Wagen vollständig neu. Unter Mitwirkung des ges sammten Perfonals. Neue Einlagen mit groß- artigen Lichteffecten. G“ Kinder - Orchester neu beseßt, neue Musik. “S@ Ballet von 100 Damen. Großartiger, in folher Praht noch niemals gesehener Blumencorso. Zum Schluß: Großes Brillant- Feuerwerk.

Donnerstag, Abends 74 Uhr: Große Vorstellung mit neuem Programm und Eiu Küustlerfest.

Sonnabend: Benefiz für Frl. Oceana Renz. SERCERGPE G R E R E Ne T D I E S R S T T E R L Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Sophie von Lücken mit Hrn. Prem.- Lieut. Ernst von Rathenow a. d. H. Plaeniß (Ludwigslust).

Verehelicht: Hr. Gesandte a. D., Wirkl. Geheime Rath von Brandt mit Frl. Helen Marxima Heard (Söul). Hr. Hauptmann Ernst von Hülsen mit Freiin Frieda von Berswordt - Wallrabe (Berlin). Hr. Graf Richard von Pfeil und Klein-Ellguth mit Gräfin Helene von Pfeil und Klein-Ellguth (Kreisewitz). :

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Obersten von Unruh (Berlin). Hrn. Hauptmann Baron Forstner (Rhein, Ostpr.). Eine Tochter: Hrn. Ritt- meister gb von der Goltz (Pasewalk). Hrn. MNittmeister von Nathusius (Clavadel-Davos). Hrn. Pfarrer Karl Feller (Petkus).

Melodrama in

neuer Aus-

Die m 94. Male:

in 3 Acten von Couplets theil-

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes - Ausftellungs - Park (Lehrter Bahnhof).

Geöffnet von 12—11 Übr.

Gestorben: Verw. Fr. Superintendent Marie Kollberg, geb. Nöttherd (Berlin). Hr. L, Graf von Wengersky (Berlin). Fr. Ge

(2IT

Concert-HŸaus, Leipzigerstraße 48. Mittwoch, Anfang 7 Uhr: Karl Meyder-Concert. „Egmont“ Windsor“ Cavallerie“ von Suppé. Ständchen von Schubert. von Meyder. Zigeunerweisen für Violine von Sarasate

Ouv.

Weiber von

(Herr Hellriegel).

Concerte.

von Beethoven.

eAn der Weser“

Pressel (Herr Steffens).

Die bis zum 1. April ausgegebenen Abonnement- Billets behalten bis zum Sonntag, den 14. Mai incl.,

Gültigkeit.

Saal Bechstein, Linkstraße 42. Mittwoch, Anfang 8 Uhr: Klavier - Abend von Pr. Karl

Fuchs.

Circus Renz (Garlftraße.) Abschieds - Vor- stellung am 2. Mai. Nur noh einige Male „Ein

Klinstlerfest*.

von Nicolai. Gr. Polonaise von Lassen. „Concertklänge*, Walzer

Regierungs-Rath Friederike Paas, geb. Uthe- mann (Berlin). Fr. Theophanie von Gott- berg, geb. von Zißewißz (Klein-Dübsow). Or: Landrath Hans von Boddien (Nothwendig bei O, Hr. Carl Bernhard Haenel-Claufsf Dresden). Hr. Major a. D. Nobert Puscher

„Die lustigen (Dresden).

„Leichte

Nedacteur: J. V.: Siemenroth. Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (einshließlichÞ Börsen-Beilage),

sowie die Juhaltsangabe zu Nr. 6 des öffeut-

lichen Anzeigers (Commanditgesellschaften auf

Actien und Actiengesellschaften) für die Woche vom 190, bis 15, April 1893,

für Piston von

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 91.

Deutscher Reichstag. o Gua Montag, 17 April, 1 UhL

Auf der Tagesordnung steht die Fortseßung der Berathung der Wuchergeseßnovelle.

Ueber den Beginn der Verhandlung is} bereits in der Nummer vom Montag berichtet worden. :

Ohne Debatte wird die Erweiterung des 8 367 des Strafgeseßbbuchs angenommen, wonah den Vorschriften des- selben auch unterliegen soll, „wer den über das Abhalten von offentlichen Versteigerungen und über das Verabfolgen geistiger Getränke vor und bei öffentlihen Versteigerungen erlassenen polizeilichen Anordnungen zuwiderhandelt.“ Jn das bestehende Wuchergeseß soll ferner nah der Vorlage ein neuer Art. 4 aufgenommen werden, wonach jeder, der gewerbsmäßig Geld- oder Creditgeschäfte betreibt, demjenigen, mit welchem er hier- aus in Verbindung steht, für jedes Kalenderjahr binnen drei Monaten nah Abschluß desselben einen vollständigen Rech- nungsauszug über die noch s{chwebenden Geschäfte mitzutheilen hat. Wer es un'erläßt, dieser Verpflichtung nachzukommen, wird mit Geldstrafe bis zu 500 (4 oder mit Haft bestraft und verliert den Anspruh auf die Zinsen für das verflossene Jahr hinsichtlih der Geschäfte, welhe in den Rechnungs- auszug aufzunehmen waren. :

Die Commission Hatte in erster Lesung den Artikel ge- strichen, in zweiter Lesung ihn aber in motivirter Fassung an- genommen. Danach foll die Strafe nur den treffen, der sich dieser Verpflichtung vorsäßlih entzieht, und außerdem soll diese Bestimmung keine Anwendung finden 1) auf öffentliche Banken, Notenbanklen, Bodencreditinstitute und Hypotheken- banken auf Actien, 2) auf Kaufleute im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, deren Firma in das Handelsregister ein- getragen ijt.

Abg. Dr. von Bar (dfr.) beantragt, statt des Worts „vorsäßlihz“ zu fagen:

„in der Absicht, den Schuldner über den Betrag seiner Schuld- verpflichtungen im unklaren zu erhalten und ihn dadurch zur Ein- gehung leichtsinniger oder von ihm schwer zu erfüllender weiterer Geschafte zu veranlassen.“

Abg. Freiherr von Buol (Centr) will den Art. 4 nach zwei anderen Nichtungen modificiren: es foll niht bloß, wie nach dem Antrage Bar, das Ergebniß des Nechnungsabschlusses mit- getheilt werden, fondern ein schrif1licher Rehnungsauszug, aus dem auh hervorgehen muß, wie das Ergebniß erwachsen ist. Andererseits follen au Spar- und Darleih-Institute öffentliher Corporationen und cingetragener Genoffenschaften, sowie die Geschäftsverbindungen, die nur in einein Abschluß bestehen, der schriftlich stattgefunden hat, von den Bestimmungen des Art. 4 ausgeschlossen sein.

Abg. Der. von Bar (dfr.) ersucht principiell um Ablehnung des ganzen Artikels. Er gefährde den ehrlihen Geschäftsbetrieb, belaste die Geschäfte und die Gerichte. Die Handelskammer in Breslau habe ih in ciner Petition im Interesse gerade des soliden Geschäftsbetriebes für die Ablehnung de3 Artikels ausgesprochen. Eventuell fei der Artikel nur in der von ihm vorgeschlagenen Fassung anzunehmen.

UbI, retherr von Buol (Centr): Der Wt. 4 f nit gemacht worden zur Bekämpfung des Wuchers, sondern um diejenigen, welche schon in den Händen der Wucherer sind, noch zu retten dadurch, daß über den Stand des Geschäfts Klarheit zwischen beiden geschaffen wird. Daß dieser Gedanke geseßgeberisch gesund ist, hat auch die Breslauer Handelskammer anerkannt. Daß das solide Geschäft ihn als cine Fessel oder starke Unbequemlichkeit empfinden werde, kann ih nicht zugeben. Im übrigen empfiehlt Nedaer seinen Antrag als die zweckmäßigste Vereinigung der verschiedenen einandec entgegen- stebenden Juteressen; unbedingt beibehalten müsse das Wort ,„vor- säaßlich“ werden, dessen Erscßung durch den Wortlaut des Antrages Bar eine sehr unglückliche schon deshalb sei, weil der von der Commission einstimmig beanstandete Begriff des Leichtsirns darin wieder erscheine.

Abg. Hahn (deons.) beantragt für den Fall der Annahme des Antrages Buol, die Ausnahme bezüglich der eingetragenen Genofsen- schaften auf den Geschäftéverkehr mit den Mitgliedern zu be- shränken, und die Ausnahme bezüglich der nur aus s{ristlihem Ab- [chluß bestehenden Geschäftsverbindungen zu streichen. i i

Abg. Büsing (nl.): Dic Commission habe einstimmig die ursprüngliche Regierungsvorlage in Art.. 4 als unannehmbar erkannt. Die Scherereicn, denen die Reichsbank, die großen Banken, die großen Creditinstitute unterworfen worden wären, wären unabsehbare ge- worden. Die NReichsbank selbst habe ih gegen diese Be- stimmung ausgesprohen. Es seien denn auh die genannten Anstalten von diesen vexatorishen Bestimmungen freigelassen worden. Aber was von dem Artikel übrig geblieben, bedeute immer noch eine erhebliche Belastung des soliden Geschäftsverkehrs, namentlih der Privatbanken im Verkehr mit Nichtkaufleuten, und es sei immer noch das Beste, den ganzen Artikel zu verwerfen. Vielleicht sei dem bestehen bleibenden Betenken bis zur dritten Lesung durch eine anderweite Fassung abzuhelfen; für heute fei es ihm un- möglich, für den Art. 4 zu stimmen. / ; i

Abg. Hahn (deons.) erklärt sich für den Antrag Buol mit den beiden Veränderungen, die er dazu namens der Veutschconfer- vativen beantragt hat. Für. den Antrag Bar könne er sich nicht entschließen, da dessen Fassung dem Nichter eine Aufgabe tellt, die dieser zu eccfüllen, garnicht in der Lage sein würde.

Staatssecretär Hanauer: Meine Herren! Als Ecgebniß der Discussion darf ih bis jeßt

wohl hervorheben, daß der Grundgedanke des Artikels 4 von den bie-

herigen Rednern allgemein als zutreffend anerkannt worden ist. Denn selbst der erste Redner, Herr von Bar, hat do anerkannt, daß der Gedanke, dem Wucher in der Weise entgegenzutreten, daß das Streben, die Lage des Schuldners zu verdunkeln und zu verhüllen, mögli verhindert werde, ein richtiger sei. Es wird nun dem Artikel 4 entgegengebalten, er gehe zu weit, indem er Gefahren für das legitime Geschäft in großer Zahl herbeiführt. Ich kann nun diese Auffassung nicht theilen. So wie der Artikel gedacht ist, glaube ich nicht, daß besondere Gefahren für das legitime Geschäft hervor- treten werden. Gewisse Belästigungen, ja. Das habe ih aus dem Gange der Verhandlungen in der Commission und im Plenum des Vauses entnommen. Daß gewisse Geschäfte, Bankunternehmungen und dergleichen sih davon belästigt fühlen würden, wenn in dem vollen Umfange des Artikels 4 eine jährlihe Rechnungslegung ihnen ¿ugemuthet würde, das mag ja mit der Geschäfts- gebahrung dieser Banken zusammenhängen. An sihch aber, glaube h, hat der Gedanke in feiner Weise etwas Unzutreffendes, daß der Gläubiger dem Schuldner eine jährlihe Zusammenstellung

Berlin, Dienstag, den 18. April

1893.

C I E E I A

seiner Forderungen zu geben hat. Wenn aber in der That bei ver- schiedenen großen Geldgeshäften, Banken und dergleichen es gerecht- fertigt erscheinen kann, von der Aufgabe, die ihnen hier zugemuthet wird, Ausnahmen eintreten zu lassen Ausnahmen, die darin eine Rechtfertigung finden mögen, daß schon die ganze Einrichtung des Unternehmens, die ganze Leitung und Führung des Geschäfts eine ge- wisse Sicherheit gegen das Betreiben von Wuchergeschäften giebt, fo habe ich von meinem Standpunkte aus dagegen nichts einzuwenden, denn das kann ih zugeben, daß für derartige Unternehmungen die Vorschriften etwas Ueberflüssiges werden. Und wenn Ueberflüssiges ver- mieden werden kann, ‘mag man es thun.

Also, wenn das hohe Haus, indem es den Grundgedanken des Artikels 4 im allgemeinen für berechtigt erachtet, aber mit Nücksicht auf einzelne Geschäfte, einzelne Bankunternehmungen und dergleichen Ausnahmen für begründet erachtet, so wird dem von unserer Seite vielleiht, wenn danach die Ausnahmen beschränkt werden, etwas Wesentliches niht entgegenstehen. Das glaube ih wenigstens, ohne eine bestimmte Zusicherung geben zu können, jeßt als meine Auffassung kundgeben zu könuen.

Die weiteren Bedenken, die, abgesehen von dieser Frage, gegen die Vorlage erhoben worden sind, halte ih nicht für aus\{laggebend. Es wurde ihr Unklarheit zum Vorwurf gemacht in verschiedenen Richtungen. Es wurde zunächst hervorgehoben, daß man garnicht wisse, was unter Geld- oder Creditgeschäften verstanden werden foll: dann, was das heißen soll: wer mit einem solhen in Geschäfts- verbindung steht und in welher Weisc der Nehnung2auszug, der hier als ein vollständiger bezeichnet ift, gedact fein soll. Nun, meine ih, tann nah dem gesammten Inhalt des Artikels 4 doch cin begrün- deter Zweifel in der gedahten Richtung nicht aufreht erhalten werden.

Wenn wir hier von Geld- oder Creditgeschäften sprechen, aus denen ein solches Verhältniß erwachsen muß, über welches alljährlich ein Nechnungsauszug gegeben werden soll, und wenn der Nehnungsauszug nit vollständig ift, die betr. Posten dem Nechnungépflihtigen zum Nachtheil keine Zinsen tragen sollen, so kann darüber doch kaum, wenn man diese Bestimmungen zusammenhält, ein Zweifel sein, daß hier eine Geschäftsverbindung vorausgeseßt wird, die, wie Herr von Buol ganz richtig hervorgehoben hat, als das Resultat, und daher als die Borausseßung für die Verpflichtung ein Schuldverhältniß zum Er- ebniß hat; und wenn das die eine Voraussctzung ist, dann wird man auf der anderen Seite au über die Definition dessen, was unter Geld- oder Creditgeschäften gedaht ist, wohl auch niht unklar sein können. Ich gebe zu, daß nach der Ausdrucksweise, wie sie in den Motiven des Creditgeschäfts gewählt ist: daß es immer da zutreffe, wo der, der ein Geschäft treibt, Credit zu gewähren pflegt, cinige Zweifel ent- stehen können. Meiner Auffassung nah kann von dem gewerbs- inäßigen Betreiben cines Creditgeschäfts nur da die Rede sein, wo der Crédit einen wesentlihen Bestandtheil des Geschäfts selbst bildet. Wenn also Waarcngeschäfte in Frage stehen, die hier und da oder auch in vielen Fällen auh nebenbei Credit gewähren, bei denen aber dies nur eine ganz nebensählihe Bedeutung hat, die ebenso gegen baar verkaufen, wie auf Verlangen auh unter gewisser Creditgewährung, so würde ein folhes Geschäft nach meinem Standpunkt ncht als ein Creditgeshäft zu bezeichnen sein. Wenn aber das Creditgerwähren bei einem folhen Waaren- geschäfte, wie cs z. B. bei Abzahlungsgeschäften der Fall ift, den regelmäßigen Charakter des ganzen Geschäfts auëmacht, dann würde ih allerdings sagen, hier {teht ein Creditgeshäft in Frage; das Ge- währen von Credit läßt ih nah der Art und Weise, wie dieses Ge- \chäft betrieben wird, überhaupt davon nit trennen. In den meisten Fällen wird man fogar noch cnger zu Werke gehen können und beim Creditgewähren an den Credit gegen Zinsleistung denken müssen, weil sich in der Negel die Verzinsung mit dem Credit da zum Vortheil des Verkäufers verbindet. Aber zu ciner nothwendigen Voraussetzung des Begriffs des Creditgeshäfts würde sich dieses Moment, glaube ih, nicht ge- stalten lassen; ich würde bei Creditgewährung nicht als nothwendigen Bestandtheil die Verzinsung aufstellen können, vielmehr wird ein ganz zweifelloses Creditgeschäft auch ohne ausdrücklihe Verzinsung anzunehmen sein... Unter Umständen kann nämlich die Verzinsung oder der Ersatz von Zinsen auch in der Bemessung des Kaufpreises, in der Art und Weise, wie dieser bezahlt wird, {on mit inbegriffen sein. Das ift der Grund, warum ich Anstand nelh1ne, zu sagen: Creditgeschäft licgt nur vor, wo unter Zinsgewährung creditirt wird. Aber ih glaube, daß die Begriffsbestimmung, von der ich ausgehe, im großen und ganzen und darum handelt es sich doch einen Zweifel darüber kaum in concreten Fällen bestehen lassen wird, wann ein Creditgeschäft, wann ein bloßes Verkaufsgeschäft vorliegt.

Was das Erforderniß der Geschäftsverbindung anlangt, so habe ih bereits mi mit dem einverstanden erklärt, was Herr von Buol auseinandergeseßt bat. Jh brauche das nicht zu wiederholen. Daß Herr von Bar, glaube ih, hat das erwähnt unter Umständen der Inhalt des Mechnungsauszugs, der hier verlangt wird, als ein vollständiger gedacht is in der Richtung, daß aus dem Nechnungsauszug selbst die einzelnen Posten, aus denen \sih das Saldo zusammensetzt, ersichtlich sein sollen, das geht aus der Vorlage hervor. Die Commission is in ihren Beschlüssen in dieser Beziehung ab- gewichen; aber ih glaube do, darauf bestehen bleiben zu müssen, daß, wenn der Zweck des Gesetzes erreiht werden soll, dann muß man einen solchen Nehnungsauszug, zu welchem auch der Abänderungsautrag des Herrn Abg. von Buol in der Hauptsache zurückkehrt, verlangen. Der NRechnungsauszug soll aber nur in vollständiger, für den Schuldner klarer Weise ersehen lassen den Bestand seiner Schuld. Daraus geht meiner Ansicht nach mit Nothwendigkeit hervor, daß, wenn Wechseldiscontverkehr stattgefunden hat, daß da au {on die aus den NRegreßansprüchen möglicherweise in der Zukunft entstehenden Schuldposten dort aufgenommen zu werden brauchen, che der Negreß wirklich realisirt worden ist. Denn dann fteht ja noch leine Schuld auf der einen Seite, sondern nur die Möglichkeit einer Schuld in Frage; andernfalls müßte von diesem Gesichtêpunkt aus

auch das bloße Bürgschaftsverhältniß {hon in den Nechnungsauszug aufzunehmen fein zu einer Zeit, wo überhaupt der Bürge noch garnicht in Angriff genommen werden kann. Das braucht man in keiner Weise aus dem Art. 4 und kann man, glaube i, auh nicht aus dem- selben herauslesen, fondern alle s{chwebenden Geschäfte sollen so dargestellt werden, daß der Schuldner ersehen fann, was er am Jahress{luß. - dem- - Gläubiger schuldet: cine meiner Ansicht nah ganz klare Vorschrift. Also in der gedachten Richtung kann ih in dem Beshluß der Commission gegenüber der Vorlage in keiner Weise eine Verbesserung erblickcn, au nit in dem Absay, den sie eingefügt hat, daß ein Schuldanerkenntniß oder cine Schuldverwandlung die \{riftliße Abrechnung resv. den Rechnungs- auszug nit ersetzen soll.

Herr von Buol hat in seinem Abänderungéantrag diesen zrociten Absatz der Commissionsbeschlüsse weggelassen. Ich kann darin nur einen wesentlichen Vortheil ersehen, denn ih gestehe ganz ofen, mir ist überhaupt nit flar geworden, was das cigentlich heißen foll und warum ein Schuldanerkenntniß nicht, wenn es in der betreffenden Zeit abgegeben und festgestellt wird, warum das nicht einen Rechnungsauszug erseizen soll. Im zweiten Absayz hat die Commission das Wort „vorsäßlih" eingefügt, und zwar der Auffassung zufolge, von welcher wir, die Vertceter der verbündeten Regierungen, in der Commission schon ausgegangen sind, in überflüssiger Weise, da es fich hier um ein Vergehen handelt. Denn cs ift ja keine Uebertretung, sondern eine Vergehßensthat, wobei es selbstverständlich ist, daß, wenn die fahrlässige Begehung nicht mit Strafe bedroht wird, nur die vor- säßlihe mit Strafe bedroht ist. Deswegen ist das Wort „Vorsäßlich“ überflüssig, ändert aber sahlich an dem Negierungsvorschlage nichts.

Dagegen kann ich den nunmehr vorliegenden Autrag, den Herr von Bar gestellt hat: statt „vorsäßlih*" nun zu sagen: „in der Ab- ficht, den Schuldner im Unklaren zu lassen und ihn zur Eingehung weiterer Geschäfte dieser Art zu veranlassen“, keineswegs für annehm- bar erachten; denn, wie der leßte Herr Vorredner erwähnt hat, damit s{chwindet meiner Ansicht nah die Bedeutung des Art. 4 vollständig. Wer eine Strafvorschrift im Sinne des Art. 4 als Mittel gegen den Wucher überhaupt wünscht, der muß eine folhe Beweisauslage für den Nichter, daß er die Absicht in der einen und der anderen Richtung, also den SYuldner im Un- Élarcn zu lasscn, und ihn zu veranlassen u. \. w., ganz unmöglich erachten. Wer für den Autrag stimmt, der is überhaupt ein Gegner dès Gesetzes, der will das ganze Gesetz nicht, das verstehe ih ja voll- ständig.

Wenn besonderes Gewicht darauf gelegt worden ift, daß wir an die Unterlassung dieser Rechnungslegungs- oder Auszugs- mittheilungspfliht au den civilrehtlihen Nachtheil knüpfen daß für die weggelassenen, und zwar absichtlih weggelassenen die fahrlässige Weglassung ift wenigstens nicht strafbar —, daß für diese Weglafsung ein Berlust des Zinsanspruchs für das verflossene Jahr hier vorgesehen ist, so gebe ih gern zu, wir haben cinen Vorgang in der Nichtung in der Geseßgebung nicht. Allein, daß man deswegen die Vorschrift nicht als eine praktische, vielleicht ganz vortheilhaft wirkende betrachten sollte, ist damit keineswegs gesagt. Etwas Erorbitantes kann man wohl in einer derartigen Bestimmung nit finden; es ift eben ein civilrecht- licher Nachtheil, der mit der auc civilrehtlich auferlegten Rechnungs- pflicht correspondirt. Darin würde i etwas so Besonderes nit finden Tonnen.

Was nun die Ausnahmen anlangt, so muß ih allerdings sagen, daß man im einzelnen immerhin Bedenken haben kann, die ih aber zu würdigen dem hohen Hause anheimgebe. Daß man die Reichs- bank auênimmt, von dem Gesichtspunkt aus, daß eine Bewucherung von Seiten der Reichsbank nie intendirt scin kann, das wird ja voll- stäandigg zugegeben, und wenn man dann das ausdebnt auf öffentlile Banken überhaupt, fo babc ih cinen Einwan niht. Unter Umständen wird es zwar eine zweifelhafte Frage können, was öffentlihe Banken sind. Der Ausdruck kommt ja im Handelsgeseßbuch Art. 5 vor; allein dort begründet er keine Ausnahme, fondern dort heißt es:

„Die Bestimmungen des Handelsgesetzbuhs auch auf öffentlihe Banken Anwendung, nur noch die bestehenden besonderen Verordnungen.

Hieraus konnte kaum Anlaß entftehen, genauer zu prüfen, was eine „öffentlihe Bank“ in diesem Sinne fei. der Ausnahme aber, die wir hier shaffen, kann unter Umständen der Zweifelfall ein- treten. Die Commentare ih verweise z. B. auf den von Gold- {midt bemühen sich ja, Definitionen zu geben, was „öffentliche Banken“ sind, allein zur Zeit halte ih es insofern für keine zweifelfreie Frage, als wir eine Rechtsprechung darüber bis jeßt noch nit haben. Noten- banken da ist kein Zweifel —; Bodencreditinstitute und Hypo- thekenbanken auf Actien sind zum theil \synonym. Wenn man die Bodencreditinstitute generell ausnimmt, so wird man fragen können, warum von den Hypothekenbanken nur die auf Actien ? Vielleicht entshließt man sich, die Hypothekenbanken auf Actien zu streichen, indem man sie unter den Begriff „Bodencreditinstitute“ fallen läßt. Die andere Ausnahme wegen der Geschäfte mit Kaufleuten, die in das Handelsregister cingetragen sind, scheint mir auß niht unzutreffend. Dem Kaufmann kann und muß unter Umständen zugetraut werden, daß cr im stande ist, si selb und ohne daß er eine Rechnung er- hält, ein Urtheil darüber zu bilden, wie sih sein Shuldverhältniß ge- staltet. Ist erx dazu nicht im stande, fo sollte er überbaupt nicht Kaufmann sein. Man kann aus diesem Gesichtspunkte das ist nun ein anderer als im ersten Falle au hier eine Ausnahme für zu- lässig erachten. Wenn nun ferner durch cinen neuen Antrag die Aus- nahmen noch ausgedehnt werden auf öffentlichè Leihanstalten, Spar- und Darlehninstitute und auf eingetragene Genossenschaften, fo verbält fih meines Erachtens die Sache ähnlih wie in den vorerwäbnten Fällen. Meinerseits würde ih glauben, man könne au diesen Ausnahmen zustimmen, wenn überhaupt Ausnahmen gemacht werden follen Jh würde aber au den Unterantrag, der bezüglich der Genoffenschaften geitellt worden ift, für nothwendig

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über Kaufleute finden gelten für dieselben

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