1893 / 91 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Apr 1893 18:00:01 GMT) scan diff

; bloßen Einrichtung der Genoffen en her- | eines Creditgeshäfts nicht vorliegt. Die Vorlage sagt ja au: „wer Meine Herren, wenn die Staatsregierung sich nun frug : welche ürhtang bei der neuen Einführung der verschiedenen Vermögensfteuern von Eynern nah meiner Meinung überhaupt mit Unreht vor \ich j was nah dem Geseß vollkommen zulässig ist. Man hat die Angaben * S wies E t fugen V, daß jedes Geschäft 1 vie Ge. gewerbönittsig Greditgeschäfte betreibt.“ Also das Gewerbömäßige muß | Form wird im Hause den meisten Beifall finden, für welche Form ja Schweiz erhoben worden sei, noch daß ih hinterher irgend | sieht, bei der von ihm vorgeschlagenen Form der Bestenerung des: | zum grouen Theil "oanstandet und Ln ZUsGEeR, cine Bescheinigung nossenshaft vornimmt, deshalb von Wucherverdaht nothwendig frei | sich auch auf das Creditgeshäft als solches erstrecken, und gewerbs- | wird aller Wahrscheinlichkeit nah am leichtesten eine Einigung herzu- eine Schädigung des Credits aus der Vermögenssteuer ergeben habe. fundirten Einkommens erheblich stärker, wenigstens ebenso stark sein “A bi E in E Ne De Beransülan e I Ti: 5s bard sei. Beim Gefchäftsverkehr im Kreise der Genossenschaftsmitglieder | mäßig ist immer nur, wenn etwas au zum Hauptzweke des Erwerbs stellen sein? und sie bei dieser Frage die Antwort sih gab: bei der (Hört! hört! rechts.) : : t: j werden. : Be lid haben ebet werden müssen. Diese Aufforderung ift selbst, ja; denn was hier gewonnen wird, das vertheilt sich wieder | geschieht. Wenn also der Kaufmann seine Waaren verkauft und in Vermögenésteuer, so hat der bisherige Gang der Verhandlungen diese Meine Herren, ein angesehenes Blatt in Basel spricht seine Ich bitte, die Vorschläge des Herrn von Eynern abzulehnen und übrigens ergangen von der städtishen Obrigkeit, jedenfalls ebenso im unter die Genossenschaftsmitglieder, und deshalb wird man sagen | dem Kaufpreise, den er erhält, das Aequivalent für die Waare Voraussicht in vollem Maße bestätigt. (Sehr richtig! rèchts.) : Verwunderung über diefe Besorgniß aus, behauptet sogar, daß der | § 1 nach der Regierungsvorlage anzunehmen. Fig F x LEA ht der Staatsbesteuerung. Eine Rück- können, ist in dieser Richtung die Befürchtung von Be- | und für seinen beabsichtigten Gewinn findet und nebenbei Meine Herren, wenn wir die Erbschafts\teuer vorgelegt hätten, Credit ein viel foliderer geworden wäre nah Einführung der Ver- Im weiteren Verlauf der Berathung nahmen nah dem sich Abe n E p Ms ee A BermiSdritect 0 A wucherung regelmäßig ausgeschlossen; aber im geshäftlihen Ver- | denselben Kaufpreis, den er bei sofortiger Baarzahlung welche das Haus mit erdrückender TFSENELE, U Jahre 1891 ablehnte, mögenssteuer, die dort auf Declaration veranlagt wird. | / Ab . von Jagow zu obigem Antrag und dem des Abg. von | Steuer vom Einkommen nah dem Maßstabe des Vermögens, weil kehr außerhalb der Mitglieder bietet, wie ih glaube, der bloße | verlangen würde, auch creditirt, so fann man niht | obwohl die Erbschaftssteuer damals nur F °/% betrug und wesentlich Ich glaube, nach solchen Thatsachen kann man doch diesen Ein- | ow-Wandsbeck (freicons.)— für „Ergänzungssteùer“ im 8 1 | es nicht mögli war, das Einkommen aus Vermögen und Arbeit zu

Begriff einer eingetragenen Genossenschaft noch nicht irgend | sagen, daß nun sein Erwerb im Creditiren beruht. Wenn er aber sich | einen Controlcharakter hatte, so würde die Staatsregierung doch eigen- wand niht mehr gelten lassen, und es wird bei uns wahrscheinlich |*und allen anderen Paragraphen „Vermögenssteuer“ zu sagen | trennen; die Einkommen vermischen sich in einander, sodaß man das

L : L = r+1 ; : imt ; j ; i ih in di ä ù noch das Wort: fundirte Einkommen nicht rein ausf{eiden fann. Für den Werth

; ähr, daß bi d tsverkehr statt- | für das Creditiren noch einen befonderen Vortheil verschafft und ver- | thümlih empfangen worden sein, wenn sie nunmehr eine Erbschafts- dasselbe sih zeigen, was \sich in diefen Ländern gezeigt hat. Man : A : i ; E ast ; : ; / E Ag E T Tae A e (ie Ta: den | schaffen will, indem er den gestundeten Preis verzinsen läßt oder den | steuer von 2 9% bei Descendenten, Ascendenten und Ghegatten vors fonnte ja vielleï{ht einen solchen Einwand noch einigermaßen mit f geber L ea Du Bltono eine nage M altes ai rinen be, bold | T iche ‘Ucbritón Den E Herr Abg. Hahn gestellt hat, zuzustimmen sei, ebenso und aus von | Preis von vornherein so stellt, daß die Gewährung des Credits neben | geschlagen hätte. Der Herr Abg. von Eynern hat gedruckt und mündlich sheinbarem Recht erheben gegen die Vorlage der Staatsregierung; | Ergänzungssteuer könnte {ließli jede neue Steuer bezeichnet werden. gebend. Einen socialistishen Charakter kann ih der Vermögenssteuer ihm dargelegten Gründen ih will sie niht wiederholen dem | dem Werthe der Waare besonders vergütet wird, wie bei dem Ab- | auf meine Aeußerungen über die P Rig s be- jegt aber, 2 de tri gestrichen ist, können diese Bedenken in / Fris Freibere N Huen e a es sid gegen den Antrag mat ees ln Cu ¿A ansen, wird, daß j îgli dem | zahlungêgeshäfte, dann würde ih allerdings ein Creditgeshäft darin | rufen. Ih werde darauf nahher noch weiter eingehen; aber er keiner Weise mehr zutreffen. on Dillow aus. Für eine Vermögenssteuer sei der Saß von # pro 1 i n t E en Tann, dann A E E R n E ‘Geschätts, sehen. verkennt immer dabei, daß die Bedeutung und der Charakter einer Nun erkennt der Hèrr Abgeordnete felbst an, daß auch nach } Mille viel zu niedrig; bezeichne man die Steuer als eine Vermögens- | kann jede Steuer einen focialistishen, confiscatorishen Charakter

: L Bed N % L ; i; E : j steuer, dann werde nachher der Versu gemacht werd / wirkli annehmen. Deshalb verlangen die Socialisten aud eine sehr verbindung nur in einem einzigen Abschluß stattgefunden hat, eine Also meiner Ansihht nah ist die Frage, ob das Creditgewähren | Steueë nit bloß von Principien abhängt, sondern von der Höhe der anderer Richtung die Befürchtung wegen einer ungemessenen zu eines folien u bh such g )T werden, sie wirkli hohe progressive Einkommen- und Erbschaftöfteuer, die (Gla e

Ausnahme gemacht werden soll; möglicherweise kann je nah Umständen | den wesentlichen Charakter des Kaufgeschäfts, den Zweck des kauf- | Steuer. Eine mäßige Erbschaftt steuer kann in keiner Weise so un- Steigerung der Vermögenssteuer durch die Commission ab- Abg. Dr. Wuermelin g (Centr.) erklärte namens seiner Partei: | zur Einziehung der ganzen Erbschaft kommt. Die Vermögenssteuer

ein einzelner Geshäftsabf{chluß s{werwiegender sein in jeder Richtung | männishen Geschäfts, das hier in Frage steht, überhaupt bildet oder | erträglih werden wie eine \olhe bei einer starken Steigerung der geschnitten ist, indem sie, meiner eigenen Anheimgabe und | Wir erkennen an, daß die Regierung für n E R e ga us i E Se a A F L als cine andere aus mehrfahen Abschlüssen bestehende Geschäfts- | nicht bildet, eine Frage, meine Herren, die der Richter, meine S bie E i s

2 v E : s C c ; L ; Ersaß haben muß; aber eine andere Frage L Steuersäte, wte sie hier nothwendig ware, Wer Herr Abg. von der Natur und der Aufgabe der Verw ögenssteuer als emer (Etac in Kraft zu treten g ob nit die angesammelten und Gebäudebesitzer an Grund-, Gebäude- und Einkommensteuer

: ; R o! ft 7 j , i j i i ja ei / Fi Bes. änzenden Steuer entsprechend, sogar in einem bestimmten Para- | (8 g F j ; \ 79/0. Beim Kapital ist die Sache allerdings and daz

; theil 1a dem Absaß 1 ist über- | ih, zu entsheiden wohl in der Lage sein wird. Eine | Eynern war ja ein Gegner des Einkommensteuergeseßzes. Man muß ergänzend n n end, : l Gelder zunächst aufgezehrt werden follen. „Mit der Heranziehung des | zusammen 70/9. Beim Kapi al Ht die Sache allerdings anders, das

erp dun A uet e es darin, ob E ein einziger | nähere Präcision in der Begriffsbestimmung würde ih in der | ihm daher zugestehen, er bleibt sih confequent, wenn er au Gegner graphen die organishe Verbindung beider Steuern vorgeschen hat. | fundirten Einkommens sind wir auch einverstanden. Wir aben | trägt bisher feine besondere Steuer. Da handelt es sich um eine

haupt entweder nothwendig oder nicht ; 1 O j h E : ; | » ; j ift der Richt d in dieser Bezieh ist eine Befürcht die früh ielleiht | hon früher erklärt, daß wix für eine Erbschaftssteuer nicht zu | Ausgleichung, die nur derjenige bekämpfen kann, welcher die un-

Geschäftsabschluß stattgefunden hat oder mehrere, wird man einen | That nicht zu geben wissen; aber ih glaube nicht, der Ergänzung ‘der Einkommensteuer is nach er ihtung der Auch in dieser Beziehung if eine Befürchtung, die frü er vie ich baber find; wir wlien die Heranziebung innerbalb des Rahmens | gerte Vorausbelaftuna bes Grundbesibes aufrecht erbalten will,

Unterschied nicht machen können. Hierauf glaube ih meine Bemer- | daß s{ließlich eine Unklarheit darüber, was der Gesetzgeber wolle, | stärkeren Heranziehung des Besißes, des fundirten Einkommens gegen- einigermaßen scheinbar berechtigt sein konnte, nunmehr gänzli im der Einkommensteuer bewirkt zu sehen. Ich halte den Weg nicht für | Redner äußert si gegen die vorgeslagene Erbschaftssteuer, die in kungen zunächst beshränken zu können. bestehen dürfte. über dem Arbeitseinkommen. Er hat uns daher nihts weiter i Wegfall gekommen. so ungangbar; aber in der Commission haden \ih erhebliche Schwierig- | einer Höhe erhoben werden müßte, wie fie in Deutschland nicht be-

A L f ; { Die übrigen Bemerkungen, die gemaht worden sind wegen der | vorgeschlagen, als die Erbschafts\steuer. Er weiß ganz genau das Meine Herren, nun s{chlägt der Herr Abgeordnete uns vor, die | keiten herausgestellt, namentli weil die Negierung ihre Beihilfe fannt sei, um den erforderlihen Ertrag zu geben. Ver

é fe eres wütte h uer eb feruus Unklarheit, wegen der Unverständlihkeit der Vorlage, übergehe ih. | glaube ih annehmen zu dürfen, daß für die Erbschafts\teuer hier im Vermögensfteuer zu erseßen dur eine Erbschafts\teuer; er wählt aber S Le ogt A e Aden ag I Un L e D w aae d O, ; J s a E Ï N S ERS n x A Ñ e i: B ; ; E A ‘C 4 ort KGnTt ; ; Ls Ge unde e j b / . Ver Vctnijler _LEDE LOMM ZU 000), l

Deutschlands Criminalstrafen ausfezen „würde. Das N Ich glaube, sie sind durch die bereits gemachten Aeußerungen von | Hause, sowie im Lande nicht entfernt eine Majorität zu finden ist. einen eigenthümlichen eg Er giebt uns feine formulirte Faffung D e Vermögenssteuer als eine Einkommensteuer, die nah dem | solchen untergeordneten Kleinigkeit scheitern lassen follte. Die große

von Bar sei eventuell annehmbar, damit das reelle Geschäft nich meiner und anderer Seite hinreichend widerlegt. (Sehr richtig!) Wenn die Erbschaftssteuer aber niht angenommen eines Erbschaftssteuergeseues, sondern nur Grundzüge. Er verlangt, Vermögen erhoben wird; die Steuer nimmt jedoch feine Rücksicht | Mehrzahl, welche die Steuerreform will, werde der Vermögenssteuer

mithineingezogen werden könne. Wenn der Herr Abg. Schrader die Unbestimmtheit des Begriffs 4 wird, . wenn er die Vermögenssteuer nicht will, wenn er und seine noh in diesem Stadium sollen wir den durhberathenen Entwurf der | auf die Grtragsfähigkeit der Vermögen, die Last follte do aber na | den Vorzug geben vor der Erbfchaftssteuer.

S : Staatssecretä i seinen Aus} A e . : ; ; ; f ber Babn l i fähigkei f ‘api in der Abg. Dr. Fri ; ie Ausfü Ag. Schrader (dfr.): Der Staatssecretär hat bei seinen Aus „öffentlihe Bank“ hervorgehoben hat, die ih ja auch angedeutet | rheinishen Freunde erst recht die Besteuerung des fundirten Ein- Ergänzungsfteuer fallen lassen gegenüber allgemeinen Grundzügen einex | diefer Ertragsfähigkeit abgestuft werden. Das Kapital, welches in der s Sinanz-Miniilezs in Berne arf be E D

ührungen vergessen, daß die Vorlage nicht eine civilrechtlihe, / i R ; N : O z L R j j Landwirthschaft angelegt ist, bringt weniger Einkommen als das Ka- l : Parana cine Men reli Verpflichtung auferlegt. Das ist | hatte, so habe ih zu bemerken, von meiner Seite ist es nur gesehen, kommens in Form der Einkommensteuer verwerfen, und darin eine Erbschaftsfteuer. Daß das identisch sein würde mit dem Scheitern pital, weles in Werthpapieren angelegt is. Der Ertrac aus Ge- | selbst habe diese Steuer als eine brauchbare dem Hause im Jahre es, was unannehmbar macht. Sei denn das geschäftliche | um den Herren Veranlassung zu geben, zu prüfen, ob sie den | Ueberlastung gerade des Gewerbes erblicken, so wäre das in Wahrheit der ganzen Reform in der gegenwärtigen Session, darüber kann auch werbebetrieben kann Jahre lang ausbleiben ; troßdem soll die Ver- | 1890 vorgelegt; daß sie damals N wurde, ¡ei richtig, aber faufmännis 7 Leben in Deutschland fo unsfolide und unordentlich, Ausdruck für hinreichend bezeihnend erahten. Ih habe | nichts Anderes, als das Scheitern der Steuerreform, deren Grundlagen er nicht der geringste Zweifel sein. Ueber die Erbschaftssteuer ist ja au \chon | mögenssteuer gezahlt werden. Die Gefahr, daß hier eine Anziehung nur, weil man sie als Controle der Declaration nicht gewollt habe. daß ein solhes Einschreiten nöthig werde? Alle t eian Unt Bea hervorgehoben, daß die Commentare sich mit Begriffs- | doch zu acceptiren und zu vertreten behauptet. viel gesprochen. Jede Steuer hat vor einer andern meistens gewisse | der Steuerschraube sehr leiht erfolgt. liegt nahe; bei der Einkommen- | 35 Millionen würde die Erbschaftssteuer allerdings nicht ergeben, tag seien darüber einig, daß das nicht der Fall sei. Das Gesetz i ' A i: i j Not - e Vorinkaensft it f bi Vorzüge und gewisse Nachtheile. Ich it bênt S steuer ist das nicht so leicht möglich. Die Commission hat manche aber eine folhe Summe sei auch nah Berechnung der Antragsteller scheine anzunehmen, daß das Publikum durhweg nur aus einfältigen, | bestimmungen beschäftigen. Goldshmidt z. B. giebt eine ganz Meine Herren, die Frage der Vermögenss\teuer ist so oft hier orzüge und gewisse tach heile. Ich stehe gar nicht auf dem Stand- Verbesserungen vorgenommen, aber sie sind nit ausreihend, um | nit nöthig, um den Ausfall zu decken. Die Vermögenss\teuer bringe nicht aus verständigen lit bestehe. Die Folgen dieser einschnüren- | flare Definition dahin, daß er unter „öffentlichen Banken“ nur die- | discutirt, daß ih mich darauf beschränken kann, einige Bemerkungen punkt, au heute nicht, daß ih die Erbschaftssteuer unter allen Um- unsere Bedenken ganz zu beseitigen. Wir binden uns in Bezug auf | ein sehr lästiges Eindringen in die Verhältnisse des Einzelnen mit sich, den Vorschriften würden s{ließlich nit die großen Firmen, jondern jenigen verstehe, die mit öffentlihen Geldern ganz oder theilweise | des Herrn Abg. von Eynern zu widerlegen. Ih darf daran erinnern, ständen und in allen Formen und mit allen Kautelen als eine un- unsere endgültige Abstimmung niht; wir haben nur unsere Bedenken | wie es in Deutschland bisher als nicht erträglih betrahtet worden D eh “E M i Sfrforee ber De M arbeiten, sodaß eine Betheiligung des Staats oder einer öffentlichen | daß diese Vermögenssteuer niht, wie Herr von Eynern behauptet, brauchbare und nit acceptable Steuer bezeihnen würde. Durch- Die Cen O e s ligen wollen. N E fe O uod Vie Ga E ias E E L AetS t ‘ati i i | igstens das Geschäft i einen Angriff des Vermögensstocks bedeutet, sondern nur eine andere aus niht! Aber wir haben hier zu erwägen nicht bloß E ; i E \ S t C rf No a6 4 : ; Hauses erfreuten. Auch vor dem Auslande stände der | Corporation dabei stattfinde, oder daß wenigs ens das Geschäft im nen Ung Ns ge E N / i E D Abg. Freiherr von Zedliß (freicons.): Daß eine Steuer be- | die \{lechten Wirkungen der Bermögenssteuer in der Schweiz deutsche Handels und Kaufmannsstand in niht fehr s{önem | öffentlihen Interesse betrieben wird. Nun, mit solher Begriffs- | und bequeme Form der Besteuerung des Einkommens aus dem unter welchen Bedingungen die Zustimmung des Landes zu | zahlt werde, ohne daß ein Einkommen vorhanden, könne auch bei der urtheile der Professor Schanz in seinem Werke über Lichte da, wenn die gesebgebenden Factoren den Erlaß einer solchen bestimmung kann man ja wohl auskommen. Jh hatte nur hervor- | fundirten Besiß. Ich darf ‘daran erinnern, daß hier im Hause kaum erreichen ist, fondern auch, wo die natürlihen Vorzüge Einkommensteuer, vermöge der dreijährigen Durschnittsberehnung | die e Dee „Schweiz „sehr abfällig. „Die Unzu- allgemeinen strafrechtlichen Bestimmung wirklich beshlössen, Würde heben wollen, daß wir bei dem Mangel bezügliher Gerichtsentschei- | bestritten, in der Commission mit großer Mehrheit, vielleicht ein- liegen zwischen der Ergänzungssteuer und der Erbschaftésteuer. Nuu | zutreffen, und bei der Grund- und Gebäudesteuer fowie bei der Ge- | träglihkeiten, wie sie die Bermögenöfteuer in Amerika mit ih dieselbe bloß civilrechtlich construirt, dann würde Art. 4 den O ; ; N O n G Gt mebr genáu anerfannt worden soll im Rahmen dieser Reform noch die Vermögenssteuer gleihmäßig | Werbesteuer müsse die Steuer bezahlt werden, auch wenn kein Ein- | gebracht habe, sci von Professor Seligmann in New-York geschildert größten Theil seiner Bedenklichkeit verlieren. Das Geseß sei auch | dungen zur Zeit einen festeren, einen \sichereren Anhalt für die stimmig Ea 0 erinnere mich mcht mehr genau ner A a Ee M elo M DULSENSITEUEL geeimapig F Ffainmen erzielt worden, Die Ertragsfähigkeit verschiedener Arten worden. Die Gewerbetreibenden mit fleinem Kapital würden in nicht ganz unparteiish, sondern gehe geradezu darauf aus, einem Begriffsbestimmung als die Bemerkungen der Commentare nicht | ift, daß, wenn der Staat über 100 Millionen Realsteuern preisgiebt, jede Vesiform treffen. Sie macht feinen Unterschied zwischen Grund- des Vermögens sei allerdings verschieden; aber wenn man bedenke, daß | ihren Creditverhältnissen geschädigt werden, und die unsoliden Ge- Schuldner des es f s E, Ms S haben. Die „Nürnberger Protokolle“ bieten auch Anhaltspunkte über | er mit Recht verlangen kann und in der heutigen Finanzlage ver- besiß, zwischen gewerblihem Betriebs- und Anlagekapital und Nenten- Vi e E E so A L E e fe Daten eie, G E O ae Sind o N de si ihm mitgetheilt sei, daß die Rechnung nicht ab- s öffentlide B ie si ings ei i icher z wi ital. è ( ie das Rentenkapita] ie | Mehrleistung, welche durch die Vermögenssteuer vielleicht entstehe, lei t, Ne / e bon, einzel« werde sich, wenn ih g x g das, was öffentlihe Banken seien, und dort kann si allerdings ein | langen muß, einen vollen, gesicherten Ersaß wieder zu bekommen. kapital. Zum ersten Mal behandelt sie das Nentenkapital genau wie ertragen. Für die Aeineren Vérmbaeii ler dant Ade 0E bet 46 nen Abgeordneten niht ausgearbeitet werden; dem Ministerium sei

Auszug nicht mitgetheilt sei, für berehtigt halten S é ; E ; ä Sa Kt ls Abri SeNarormen. Sts 4 mt S / ; : O A Us vieler aefealiden Da een la den Oman engerer Begriff ergeben, da auf den Geschäftsbetrieb mit öffent- | Nun, von diesem Standpunkt aus kann man doch unmöglich die die übrigen Besipformen. Sie trifft daher gleihmäßig. Sie unter- } Vermögensösteuer, sondern auch bei der Einkommensteuer. Eine | diefe Ausarbeitung um fo leichter, als ja 1890 eine ähnliche Vor-

einzuschreiten, der \sih dieser Unterlassungen shuldig gemacht hat. | lien Geldern das Hauptgewicht gelegt ist. Die weiteren Ausnahmen, | Nothwendigkeit einer ergänzenden Steuer bestreiten; und wenn man scheidet niht nah der Verwendungsart, und sie unterscheidet weitere Erleichterung der kleineren Vermögen sei niht mehr mögli | lage gemaht worden sei. Die Gründe, welche der Minister gegen

S FA i 5 iff it- i; ; ; ; 5; S Tb Kaas! : ; i Besitz Vie i iese ine 6 zermö enübe die Crbschaftssteuer angeführt, träfen alle seine eigenen früheren Vor-

Auch der Staatéfecretär könne nicht leugnen, daß der Begriff „Credit- | 6s gemaht werden, verstehe ich allerdings dahin, daß sich das | das nicht bestreiten fann, dann muß man praktis {e Formen geben, nicht nah der Besißform. Wie steht es aber in dieser | ohne eine Belastung der größeren Vermögen, denen gegenüber doch | die : r, Ir i h i E ; E G8 i 1a S i j / R h y 4 N N N ; : Natan P Ma E, O ie | au Gerechtigkeit geübt werden müsse. : lagen und seien durhaus nicht stichhaltig. Besser als die Erbschafts- geschäfte E e s ide vöffentlih“ nur auf die Banken bezieht ; dann kommt ein Komma, in denen diese Ergänzung thatsächlich zu erlangen ist. Richtung mit der Erbschaftssteuer ? Meine Herren, es giebt gewisse A htig Mey ex: Berlin e Wir stehen dem Gedanken an | und Vermögenssteuer wäre die stärkere Heran ¿hung des t deera Ä hen, wie es mit dem Begriff des „groben Unfugs“ zum wachsenden | dann folgen Notenbanken, die Boden-Credit- und Hypothekenbanken

e , T staunen und Befremden der ganzen deutschen Bevölkerung bei den

Der Herr Abgeordnete findet die Vermögenssteuer socialistisch Besißformen, die überhaupt sehr wenig vererbt werden, die durch- eine Vermögenssteuer niht in der peremptorish ablehnenden Weise | Einkommens, wie er (Redner) in der Commission vorgeschlagen Actien, folagli n, da von Actien die Rede ist, von Herein- | angehaucht. Er sagt : Das ist der erste Schritt zur Steigerung der Ein- gangig unter Lebenden übergehen, und das ist gerade das gewerbliche gegenüber wie der Abg. von Eynern. Als Theoretiker, muß i sagen, | habe; aber dieser Vorschlag habe fo wenig Anklang gefunden, daß auf Actien, folglich kann, / ( b ) jagen,

Gerichten gegangen fei. Fast O E R ziehung des „öffentlih" auf die folgenden Kategorien keine Rede mehr | griffe in das Vermögen, schließlich wird man zu einer Vermögens- Anlage- und Vetriebskapital. (Hört, hört ! links.) i: A E Bere T Je E erga ee M psd inder m tbun R S Seide, A Aua, E sein. Also ih würde sagen „öffentlihe Banken“ und die Notenbanken confiscation kommen. 5 E Í j Tee Valdes die meisten, namentlich die größeren Gewerbe- F orin V Cte . sié tre des r O E refori nidt gewesen, Er werde ate Vas Vermögensfteuergese Arbeit nicht fofort bezahlt bekomme, sondern einen gewissen Credit | ohne Nüksicht darauf, ob sie öffentlich sind, desgleihen die Boden- Nun, dieser Einwand ift {on zu oft widerlegt, als daß ih rei enden haben od) dafür zu sorgen, daß durch ihren Tod nicht eine Es ist mögli, daß eine Vermögenssteuer bezahlt wird nit aus | stimmen. i ewähre: auf drei Monate Ziel oder eine ähnliche Zeit. Alle diese creditinstitute ohne Rücksicht hierauf u. . w. Jch habe bei den | darauf noch tiefer einzugehen brauhte. Jede Steuer, auch die Ein- Lücke in der Fortführung des Geschäfts eintritt. Fast immer sorgen | dem Einkommen desjenigen Jahres, in dem sie bezahlt wird. Aber Damit {loß die Debatte. : Geschäfte würden in Zukunft unter diese Strafbestimmungen fallen; Hypothekenbanken auf Actien hervorgehoben, daß cs mir nicht recht | kommensteuer, ins Ungemessene in die Höhe geschroben, sie hon unter Lebenden für die ÜVebernahme des ganzen Gewerbe- | das Jahr ist eine willkürliche Zeiteintheilung. Wenn in einem gewissen Der Antrag von Eynern- Friedberg wurde hierauf E : A : » ; ; t GTt S B80 ati Noerms j betriebes d ine besti ck Person : e ; K 38 Jahre das Vermögen keinen Ertrag abgeworfen hat, wird die Ver- egen etwa 30 nationalliberale und freiconservative Stimmen ; ; ; ; verständlich ist, warum man diese hier begrenzt, während man die | wirkt {ließli wie die Confiscation des Vermögens. Die etriebes dur eine bestimmte Person ; sie nehmen einen Sohn, einen e : A L POEO mungen auf fie habe niht das Reichs-Justizamt, niht der Staats- Y A | A N t i S C wal llen do uit Procuristen in das Geschäft auf oder sie verkaufen das ganze G schäft mögenssteuer erhoben aus dem Ertrag anderer Jahre, um es fauf- abgelehnt, ebenso der Antrag von Bülow. fecretär desfelben gedaht. Der Grundgedanke des Entwurfs sei | Bodencreditinstitute niht ebenso dana begrenzt, ob sie auf Actien Befürchtungen, welche für die Zukunft obwa ten, fallen doch mi : | das Ge u oder sie verkaufen as ganze Ve]aft, männish auszudrücken : aus dem Reservefonds. Ich lehne also den \ S 1 wurde sodann unverändert angenommen ein falscher, indem er für einzelne Verhehlungen und Auswüchse das | erriMtet sind. Ich habe geglaubt, der Ausdruck Bodencreditinstitute | der Befürchtung einer derartigen Entwickelung überhaupt zusammen. zu einer wirklichen Vererbung und Theilung des Geschäfts Gedanken einer Vermögenösteuer nicht allgem in ab, nit überall, nicht Die S8 2 und 3 wurden ohne Debatte genehmigt - ganze System der bisherigen Gesetzgebung ändern wolle. Weder würde genügen; bei den Hypothekenbanken würde man auch in | Wäre die Staatsregierung auf diesein Boden angelangt, wäre das unter die Erben lassen sie es nux selten kommen. Aber } zu jeder Zeit. Aber zur Zeit halte ih eine Berimögenssteuer für Qu hat die Commission beschloîsen naht alle SuA 1b die C issionsfassung noch auch die Anträge Buol und Hahn 2 E ; ; R e 9 ( ir Ç haus fi auch beim Grundbesiß habe ir Uebert ter Lebe uns nicht für annehmbar. Wir würden unter dem Namen einer Er- D G dfe L C MICYE UOR AUREN lte Vommli|/1on g : D Frage stellen können, ob die Hypothekenbanken, die sich aus- | Haus der Abgeordneten darauf angelangt, würde das Herrenhaus si au veim Grundbesiß haben wir Uebertragung unter Leben- x A E pa E: : P 8 bele Grundstücke und elegten Betriehe- könnten diesen falshen Grundgedanken zu einem gesunden machen; | &rage stellen onnen, _DY eLeno , d s n A h 4 in Guutoatiet 4 a n jeher béstebende | SWungs- oder Vermögenssteuer eine zweite Einkommensteuer schaffen, reuyens velegenen Grund|stüte und angelegten Vetrtebê- i; e nd dem deutschen Volke mit Ablehnun ließli mit Hypothekengeschäften befassen, oder ob auch | diesen Auffassungen anschließen, wollte man das Vermögen mehr en tin ganzen Landestheilen als eine von jeher béstehende nachdem wir erst vor zwei Jahren eine Einkommensteuer geschaffen | kapitalien frei zu lassen, sondern nur die in anderen deutschen man leiste der Gesetzgebung und den {hen V mung ! S : 5 n N S | 11 des Art. 4 den größten Dienst. diejenigen gemeint sind, die neben anderen Bankbetrieben \ich | oder weniger confisciren, dann wird es an beliebigen Formen niemals Sitte. Da würde auch fon eine große Ungleichheit inner- | haben, und dadurch zu denjenigen „Reibungen kommen, die daraus | Bundesstaaten oder im deutschen Schußgebicte belegenen; die im Abg. Dr. von Bar (dfr.) spricht fih nohmals gegen den Artikel aus. | mit Hypotheken, Pfandbriefausgabe und dergleichen befassen. | fehlen. (Sehr rihtig) Ich kann also in dieser Beziehung die halb des Grundbesiges selbst in Beziehung auf die Erbfälle eintreten. M A, E See D p Ee Auslande belegenen sollen also der Steuer unterworfen werden. Derselbe führe in seiner Tragweite zu sehr bedenklichen Folgen. Es Zum Schlusse wiederhole ih: wenn ein so entscheidendes Gewicht | früheren Ausführungen nur wiederholen und glaube, daß dies bloß Endlich, meine Herren, ist völlig unzweifelhaft, daß die Erbschafts- Sabrt Verfanat daß dis VRGE Ne Geranticbine be nafiidieA Abg. Ludomwieg (nl.) beantragte, diese Aenderung Zu gebe nur wenig Dinge, die unter Umständen so theuer seien wie ein varauf gelegt wird, wie namentlich von den beiden leßten Herren | Worte sind, die thatsächliche Bedeutung nicht haben. steuer am allerleihtesten umgangen werden kann, und daß sie auch Einkommens in“ das Gefeß hineingearbeitet werde. Der Finanz» streichen, was der Geheime Ober-Finanz-Rath Wallach, die unnöthiges Strafgesez, und wenn gegen Jemand eine Untersuchung ' , : / E S E : i; : u selbst in Frankreich L ob Mei anten 0b b e A L R C E . | Abgg. Schmißt-Erkelen (Centr.), von Schalscha (Centr) eingeleitet worden und er als Unschuldiger aus derselben hervorgehe, | Vorrednern es geschehen ist, daß mit dem Art. 4, wie er nah der Der Herr Abz. von Eynern sagt, man solle doch die allgemein: selbt in Fran reih in ganz extremer eise umgangen wird durch Minister hat das seinerzeit abgelehnt: der Gedanke sei niht an der und Freiherr von Los (Centr ) befürworteten, weil Le big fo falle do ein Makel auf ihn. Er bitte, den Artikel abzulehnen. | Vorlage und namentlich mit den jeßigen Abänderungsanträgen ge- | Unzufriedenheit niht noch erhöhen und namentlich nit die gewerb- Schenkungen e Lebenden, die A zu controliren sind, wenigstens Zeit, E Me F S O is denn Ver aan A Meatlente, delradites wit e ; j , : ; ; et, A Le, E ; ife 1 î ¡ltni » Rinde ï _ ! ] Er \ , e : : 7 : E Bann, : Staatssecretär Dr. Hanauer: staltet ist, eine durch und dur unklare Bestimmung gegeben fel, 10 lichen und industriellen Kreife noch weiter in fo ar Weise 8 N R Verhältniß der Eltern n den Kindern, / M! uns gegenwärtig befinden. Wir find in die Lage gesetzt, nachdem eine | Abgg. Freiherr von Zedliß (freicons.) und Dr. Sattler (nl) Meine Herren! Wenn ih bei meiner ersten Aeußerung mix | kann ih mich meinerseits mit dieser Auffassung niht cinverstanden | überbürden, zu den Lasten, die ihnen {on aufgelegt sind. Nun, ih elhe Verhältnisse nun gerade nah der Auffassung des Herrn | Steuer eingeführt worden ist, die sih dur die Art ihrer Anwendung | sie als eine Ergänzung der Einkommensteuer bezeichneten und

i A E E x Fn j tefo ide | von Eynern die Erbschaftssteuer ausgedehnt werden soll. | als eine höchst lästige und beshwerlihe erwiesen hat, eine zweit in- 1 d lb das wärtige Vermöge it derselbe 0E, [l : G ._| erklären. habe {hon ausgeführt, daß diese Reform den gewerblihen und j n : L | h s Ö ge iesen hat, ¡weite ein eshalb das auswär ige Vermögen mit derselben treffen wollten.

gestattet habe, hervorzuheben, daß im Grundgedanken H Einstimmig | Nachdem die Abgg. Freiherr von Buol Schrader und | industriellen Kreisen keine neuen Lasten auferlegt, im Gegentheil sie Endlih trifft die Erbschafts\steuer in höherem Grade un- | zuführen, die genau mit denselben Beschwerlichkeiten verbunden ist. Daß Gegen leßtere Auffassung wandte ich der

keit auch mit den Herren Vorrednern obzuwalten scheine, hatte ih nur O gg. ¿Fre 01 , 20) „L 11 ' f, A N i = glei in B Lie Steuerkvaît ber nel Sie 2 1 | der Declarationszwang in der Commission gestrichen ist, is cine i ae Mz; T

den Saß im Auge, für den sih die Herren Redner ausgesprochen Büsing nohmals das Wort ergriffen haben, schließt die Dis- | von unzweckmäßig belastenden und in Zukunft noch steigernden Steuern, g in Bezug auf le Steuerkraft der einzelnen. Für ie woh *.} Verbösseruna von! selir problematishem Charakter. Es if nur dee Finonz-Minister Dr. Miquel :

t Auch Ses 0 Bar hatte anerkannt, daß der Gedanke : der cussion. Vor der Abstimmung bezweifelt der Abg. Dr. Dohrn | der Gewerbe- und der Bergwerksteuer, befreit, und daß nach allen habenden Kreise, wo die Kinder durch den Tod des Vaters meistens directe Zwang zu declariren gestrichen; indirect wird dieser Zwang Herr Freiherr von Zedliß hat ja nach der einen Richtung seiner

uet en Wei 8 ch V du felung des Sachverhalts den Schuldner (dfr.) die Beschlußfähigkeit des Hauses. Da das Bureau den Richtungen das, was dieselben in der Form der Vermögenssteuer in eine günstigere Lage in Bezug auf den Besitz kommen, allerdings dadur aufreht erhalten, daß jedermann , der nicht freiwillig | Ausführungen durchaus Recht; wenn man den Gedanken der Ver-

wuerischen Weise, dur Verdun 9 7 ) weifel theilt, muß der Namensaufruf erfolgen, welcher die zurücfzahlen, auch nicht entfernt dem Betrage der bisherigen Belastung ist das unbedenklih; aber für die mittleren Klassen, wo nicht das | declarirt, sih in hohem Grade der Gefahr ausgeseßt sieht, zu hoch mögenssteuer lediglih als - einer Besteuerung des fundirten Einkom-

äblih i ins Unglück hineinzuführen, solle gesetzgeberisch : i 4 nt a Gta ; L E S 2 i Ï ‘den. ir ) 8 Bei » j Fin- h D E i allmählih immer mehr ins Unglück h zuführen, solle geseßgeberisch | nwesenheit von nur 171 Mitgliedern ergiebt. Die Dis- aleltonint | Einkommen aus dem Besiß des Vaters entscheidend war, sondern das L E a M ube E A mens besonders hervorhebt, dann führt die Consequenz allerdings zu

i 1dgedanke eine Berechtigu j ird i » ie Si - ; z +95 L ; a @& ; e s Gc A R A A A t Ce wird infolgedessen geschlossen und die Sißung auf Wenn der Herr Abgeordnete si darauf gestützt hat, daß doch Arbeitseinkommen desselben, da wird gerade die Erhebung einer | die Geseße auslegen. So is z. B. in Mühlhausen ein großer | der Beschußfassung der Commission. Aber dieser Gesichtspunkt kann in sich a ih habe fofort hinzugefügt, daß von Seis dieser geo Sd luß gegen 5 Uhr nun in Zukunft die Gewerbesteuer und die Bergwerksteuer als stärkere hohen Erbschaftssteuer im Todesfall des Vaters, wo die Kinder an Fabrikherr vor die Steuercommifsion geladen worden, um eidlih zu ]| allein, nah meiner Meinung, in dem vorliegenden Fall niht maßgebend bezogen. Denn ich habe sofor IMgETBS ) geg | Grundlage der Communalsteuern dienen würden, so wird die \härfere sich schon in s{hwierigere Verhältnisse kommen durch das Ableben des | erklären, wieviel Lohn feine Arbeiter beziehen, da der Verdacht rege sein, und wir haben auch in ähnlicher Weise Abweichungen gemadt,

n, die dies zugeben, doh die Vorlage als zu weit gehend und A i i ; ; : : B v6 ; Nobrf ; : j ; eworden war, daß einige Arbeiter mehr als 3000 « Einkommen : : y R Herren, d ¿Ug d Heranziehung dieser Realsteuern innerhalb der Gemeinden eine ent- Ernährers, eine {were Bedrückunz sein können. Ich will betten, Wo Gefes i ble Weise Cnt wérden, da muß hon in der Einkommensteuer. Wir haben aber au einen zweiten

j ielen Belästi ür gewi eshäfte verbunden erachtet f : +3 , Die G i iter ei l j f i Zermögensf ß f v J M 1 D A D H N T Preußischer Landtag. sprehende Belastung der Einkommensteuerpflichtigen werden, welche auf die Sache nicht weiter eingehen ; b 0 fest Unmuth entstehen, und ih halte es in der That für ein höchst | Gedanken bei der Vermögenssteuer gehabt: daß es für rathfam er- sei. In dieser Bez H g t mebr bebauv tet i s meistens in diesen Gemeinden ja genau dieselben Personen sein werden. davon durhdrungen, daß diese Anträge des Herrn von Eynern hier pes Experiment, wenn man jeßt, ehe die Behörden gelernt | achtet wurde, eine unmittelbar steuerliche Beziehung des Staats zu entgegenzutreten, I hatte nicht mehr behauptet, Haus der Abgeordneten. Meine Herren, der Herr Abgeordnete sagt: eine solche Steuer existirt im Hause keine Mehrheit finden, daß ich es wirkli nit für nöthig | haben, das Geseß von 1891 in einer glatten, sahgemäßen Weise | den Objecten in Preußen zu behalten; dieser Gesichtspunkt trifft nun

Abg. i würfe, die ; 3 ; j i: G ; t Gai Se Behö i i ; : B A 4 ¿ In Der Mex Fl, SGrader die Borwirse, die, er gegen dén 62. Sißung vom Montag, 17. April. noch nirgends. Er hat aber diese Behauptung niht erwiesen. Er halte, in dieser Richtung die Zeit des Hauses noch weiter in Anspruch ¡eut S O 0 D M eiden e S et hier aber niht zu, denn der preußishe Staat hat keinerlei

aa As Eibe, 48 id T U O Bei der zweiten Berathung des Entwurfs eines Er- | sagt, sie wäre eine Erfindung der Kathedersocialisten. Ih kenne in zu nehmen, | / Wir lehnen die Vermögenésteuer ab, weil wir es für unzulässig | unmittelbare Beziehung zu den Grundstücken, die außer- gegenüber erho ah ties Regi N t â / Vorlage des Reichs- gänzungssteuergeseßes (s. den Anfangsbericht Un Der Holland keine Kathedersocialisten. Die, Charakteristik dieser Herren, __ Nur eine Bemerkung möchte ih mir zum Schluß gestatten. | halten, daß „sie neben der Einkommensteuer besteht; wir lehnen sie | halb Preußens belegen sind. Anderentheils is doch au zu- Borlage der verbündeten Regierungen, nit eine Vorlage des Reichs- gestrigen Nummer des Blattes) nahm nach der Begründung die ein Gutachten über diese Steuer abgegeben, aber sie nicht erfunden Verr von Eynern findet in der Vermögenssteuer einen socialistishen | aus dem zweiten Grunde ab, weil wir die Einführung einer neuen treffend, daß Ausländer, welche hier wohnen, in der Einkommen»

Iustizamts ist, daß i dieselbe auh vertrete wesentli als preußischer des Antrags von Eynern-Friedberg (den S 1 des Entwurfs haben, ist von der Beschaffenheit, daß ih glaube, darüber hinweggehen Charakter. Nun, die Gefahr einer ungemessenen Steigerung der Leftehenben Steen Mee E O A e E steuer wesentli begünstigt sind, indem sie nur dann zahlen, wenn sie

Bevollmächtigter zum Bundesrath, wenn ih auch daneben zu streichen und in die Berathung eines von ihnen den : j j , t Steuer, die bi C tion fübut Neat d bl bei ber Eb, | LIENe l ) ( l A : ; l

d 2,1 ; ; œ : d c inzu- | ôu können; die Namen dieser Gelehrten stehen zu hoch, als daß sie in , die is zur onfisca ion führt, ieg och wohl bei der Erb- einzuführen, so mögen lieber die bestehenden Steuern ganz oder theil- | \ich hier des Erwerbs wegen aufhalten. Wir haben in dem Communa - Staatssecretär wis Meichs - B e 0 A A eck O O e cten dieser Weise haraktevisirt werden könnten. hafts\teuer viel näher, und es ist gerade cine oft erhobene Forderung, weise erhalten bleiben. : a __} fsteuergeseß vorgeschlagen, daß die Communen beredtigt find, Ausländer, dem. Fete ee d s Weise in Abrede | Dr. Miquel das Wort zu folgender Rede: Meine Herren, allerdings is in Holland die Vermögenssteuer das Erbrecht überhaupt zu streichen oder nur bis zu einem gewissen G L Se B S a T E lagt, pie von denen sie wünschen, daß sie bei ihnen bleiben, au in der com- Justizamts an dieser Vorlage in irgend einer Weise in Abrede i t Betrage zuzulassen oder die Erträge der Erbschaftssteuer so zu steigern, | or zwei Jahren geschaffene neue Steuer sei hart ausgeführt worden. munalen Besteuerung etwas besser zu stellen. Diese Gesichts«

; i j i i s Ei ; allerdings besteht in den weitaus meisten Cantonen k j ; ; inge ; stellen zu wollen. Die Hauptsache, um die es sih jeßt noch handelt, Meine Herren! Bei Berathung des Einkommensteuergeseßes war | beschlossen worden; allerdings besteht in \ daß der größte Theil des Vermögens, des Fundus selbst dem Staat A L ee T: ide M, VaR Gebe e n punkte können aber hier sehr máßgebeid eia Wie

i ; üglih dessen allgemeiner Bestimmung ih die | das ganze Haus, waren alle Parteien mit der Staatsregierung darüber | der Schweiz seit neuerer und seit längerer Zeit neben der Einkommen h t j : ó Zulässigkeit von Aubiahinibeftienmangen Ti ara abe, U daß eine vershiedene Behandlung des Einkommens aus Besiß | steuer und ohne die Einkommensteuer die Vermögenssteuer. Meine E wird, | n j e Eb Le e R E E f, Anoraat Ie L es gerade auch nah den amen d Den ob die allgemeine Bestimmung brauchbar is und ausführbar oder | und aus Arbeit nothwendig sei, um diese directe Besteuerung gerecht Herren, ih habe mit Nücksiht darauf, niht daß der Herr Abg. von leine Herren, in der franzèsischen Deputirtenkammer wird jept daß es si hier nit um eine. Hauptsteuer handelt N nue S Abg. Ludowieg vor, daß sogenannte utsch« Umerikaner die i i den Erklä die ih vorhin gegeben habe, glaube | zu maten. Die Staatsregierung bekam geradezu möchte Eynern das {hon früher behauptet hat, sondern daß dahin gehende Be- au die Steuerreform berathen, und im großen Ganzen wird au | eine Ergänzung der Einkommensteuer. Wenn der Abg. hier wohnen, die nun Grundstücke und Gewerbebetrieb im Ausland nicht, und nah den S I ian n U flarb e iu ver Mate n, ih sagen aus den ganzen Verhandlungen das Gefühl, daß | fürhtungen im Lande ernstlich auftauhten, dur die Gesandtschaften dort die Aufhebung der Realsteuern als Staatssteuern géfordert, eine | Wuermeling sich darüber beklagt hat, daß die Regierung | haben, dort fehr scharf herangezogen werden. Wenn solche Perfonen wf au “ailen dl Baben i Was gau Se Abg. Schrader | ohne sung dieser Frage ein Stachel, das Gefühl der | im Haag und in Bern mi danach genau erkundigen lassen, wie denn gr veitliche Einkommensteuer und daneben eine Erbschaftssteuer; die ort E e gee F IS R un E Us N des | nun hier auh noh mit der Vermögenssteuer herangezogen werden, jo A biete: Brian gt Unklarheit geltend gemacht hat, das Ungerechtigkeit in der ganzen directen Besteuerung bleiben würde. | nun der holländishe Handel und die holländische Industrie und die E der Commission gehen nun dahin, daß eine Beerbung nicht Pete R K cibtia, "Mir bilden! Ves Verhuch ge fann es allerdings leicht eintreten, daß sie den preußischen Staat bezog sich im wesentlichen auf die Frage der Creditgeschäfte, wer | Sie mußte es also als ihre Aufgabe anschen, in dieser Beziehung die | Industrie der Schweiz und der Handel der Schweiz diese Vermögen®- daß A soll über den vierten Grad hinaus. Ich glaube nicht, macht,' aber erkannt, daß wir auf diesem Wege nicht zu dem iele A E l anderswo ge: Bn ga E ¿at fe ball gewerbsmäßig Creditgeshäfte betreibt. Ih habe mi so deutlih wie | geeigneten Vorschläge zu machen. steuer aufgenommen hätten. Der holländische Gesandte berichtet, n O die diese S e o Le ap MübiE é bitt Pay aligésièsitèn Erinittliiten Lr Sing a s T s s lfte ute L R k n Q möglich dahin auszudrücken versucht, daß meiner Ansicht Nun gab es drei denkbare Wege: einmal den Weg der Ver- | die Befürchtung, es werde der Credit geschädigt werden durch Herrn von nis O N E i; nas fon L a ciner bedeutenden Fabrik waren die Arbeiter niht ihrem Einkommen Regierungsvorlage wiederberzustellen.

i N 4 Ä t : ; ; x j i i t worden » lten ia el tigen kaufmännischen Geschäft | mögenssteuer, wie er hier vorliegt, zweitens den Weg der Besteuerung folhe Vermögenssteuer, in Holland überhaupt garniht geheg t d T N entsprehend, sondern bedeutend unter demselben abgeschäßt worden. jd ; : L B L la Gutituiditt E att daß 2 uhe des sogenannten fundirten Einkommens in der Form der Einkommen- | sei. Der s{chweizer Gesandte berihtet auf Grund der von ihm iein eee Belorm wt Erbschaftssteuer auf folhe Vorschläge | Es war au über die Sache nichts Bestimmtes zu fabren, und da Dem Abg. Dr. Sattler, der es als inconsequent bezeichnete, eine nebensächlihe Bedeutung haben kann und ‘daß dann der Fall | steuer und drittens die Erbschaftssteuer. eingezogenen Berichte der deutschen Konsuln, daß weder diese Ve- rirt wird, fo sicht man do, daß die Gefahren, die Herr | hat man diese Arbeiter aufgefordert, ihr Einkommen zu declariren, | daß man zwar das im Auslande in Actien- u. |st. w. Unter-

an alle diese Geschäfte und an die ruinöse Einwirkung dieser Bestim-