in das Krankenhaus Bergmannstrost in Halle eirgeliefert, wo sie im
l de, bebt hervor, daß die Sammlung fúr das Militär- ugspende rue daß g
Offerten bis 22. Näheres in italienisher Sprache
in 2 Losen. Suli 1912. Sicherheitsleistung
50 960 Lire. Nacht gestorben find.
Laufe der vergangenen
ihkeit nur 2660000 Sr. ergeben
en , gel die von den einzelnen Blättern veröffentlichten Zeichnungs- 3 669 000 Tris ausgewiesen hätten. Dies sei damit zu
diese Blätter, um den patriotischen Cifer anzuftaeln, auch die lediglih versprochenen Sumwen in das Sammlungterge
Fuli 1912, Vormittags
steramt in Pinerolo: 27. i Voranschlag
11 Ubr. Vergebung des Baues e 205 000 Lire. _ Sicherheitsleifiun italienisher Spra
Bürgermei ürgerme Wie aus Innsbruck
hninspektor Albert Gogler aus Padauner Kögel ab und blieb
München, 18. Juli. mitgeteilt wird, stürzte der Ba Hamburg beim Edelweißpflücken vom tot liegen.
iner Wasserleitung. [hl eitsleistung 6000 Lire, endgültige Kontraktspesen 19200 Lire. he beim „Reichsanzeiger“.
Ministerium der öffentlichen Arbeit
Vorläufige erklären, da
Näheres in aufgenommen
in Rom und gleichzeitig bei St. Etienn
ätten. — Auf dem Flugfelde von Bouthe e wurde der Techniker Renard, áls er einen
Motor in Gang brachte, von der Schraube des Flugzeuges erfaßt und enthauptet.
W. T. B.) Nah einer regenlofen Gewitterregen mit
Die Hagelschlofsen hatten
158. Au (
Hambutg, 3 beute nachmittag ein
Hitzeperiode i starkem Hagelschlag niedergegangen. die Größe einer Nuß.
10. August 1912, Vormittags Hafen von Syrakus.
bis 9. August 1912. e Sicherheitsl
die Königliche Präfe Vergebung von Hafen Voranschlag 442 600 Lire.
nisse 2c. bis 31. Juli 1912. Vorläufig
ftur in Syrakus: 10. bautzn im
eistung 20 C00 Lire,
18. Juli. (W. T. B) Der Torpedoboots-
„ Teror“ erlitt, als er sih der auf der Reede einlaufenden Facht „Giralda“ als Begleitshif} ans{loß, einen Ma- \schinenschaden, wobei fechs Personen verleßt wurden.
zerstôrer
Näheres in i J 0 Königlichen
endgültige */:o der Zuschlagssfumme. beim „Reichsanzeiger“. Marineministerium in en Arsenale in Spezia, N 2, Vormittags 11 Uhr. Sarsche zu Offerten bis 2
talienisher Sprache alienisher Sprach: Während der Premier-
von der Menge freudig be- cht verfehlte das Beil den Wagen,
dem Variété-Theater, sprechen soll, warf etne
Dublin, 18. Juli. (W. T. B.) minister, der heute abend bier eintraf, grüßt, dur die Straß i ach einem Beri nach einem anderen wurde Am S@luß einer in dem der Premierminister Asquith morgen pr
Generaldireftionen l und Venedig: ergebung der Lieferung von Futtern in 2. Losen im 2. Juli 1912. Sicherheits- Näheres in italienisher Sprache beim
Rom und gleichzeitig die der Königli 23. Juli 191 ( blauer und blau géstreifter famtwert von 231 400
Baku, 18. türme und ein
Vorstellung tn
Juli. (W. T. B.) In Balachanv sind 14 Bohr- Naphthareservoir durh eine Feuers runst zerstôrt
Tiflis, 18. Juli. (W. T. B.) In dem Dorfe Gerga in
[leistung 23 140 Lire. istung t Oel getränkten
au aus einer Loge einen brennenden, ) wurde in Brand geseßt.
Belgien. tubl in das Or Der Vorhang Daghestan
sind beim Einsturz eines Hauses etwa 30 Per-
fonen unter den Trümmern begraben worden. 23 Leichen, in der Mehrzahl von Frauen, find geborgen.
(Fortisezung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten,
Die Frau entkam. Das Feuer wurde gelö\cht, ehe eine ernste
Panik entstand. Paris, 19. Juli.
ais 73, in Verviers:
Hogspices civils, Rue du Pal 912 und 1913. Be-
Koblenlieferung für die Krankenhäuser für 1 dingungen vom Stadtsekretariat.
30. Juli 10 Uhr. SFean bei Br
ir die Jahre
Der Bericht des Senators
(W. T. B.) ericht für die nationalé
communale in Molenbeek-St. ns des Aus\cufses
je Anstalten der Gemeinde bene Angebote zum 29. Juli.
hlenlieferung für d 1912 und 1913. Einge!
Zweiten und Dritten Beilage.)
E
Stadisekretariat.
edingungen vom ariat. Hôtel de ville in Antwerpen:
Demnächst. Bau etnes Aus-
74500 Fr.
in Grivegnée (Lüttich): Sicherheitsletstung 15 000 Fr.
für die Auéstellung Gent 1913. Stadtsekretariat. Maison communale Bau einer Wasserleitung. 238 000 Fr. Auskunft vom Secrétariat comnmiunal.
Niederlande.
\tellungsgebäudes
Bedingungen vom Wetterbericht vom 19. Juli 1912,
Vormittags 94 Uhr.
T Barometerstand
Schwere
ag in an
elfius
romet
auf 0° Meered- niveau u, Schwere Temperatur Stufenwerten * vom Abend
in e
Direktion der f Beobachtungs3-
Lieferung nachstehender Gegenftände : bahnschwellen aus Greenbolz, Eihenholz, 100 cbm Eichenwei Staatésgrube Emn
24. Juli. D
aatlichen Koklengruben in Heerlen: 6509 Stück zubereitete Eisen- Stück Eisenbahnscchwellen aus Henholz für die Grubeneisenbahn 1a- Staatsgrube Hendrik.
irektion der staatlichen Ko
in Celsius
Barometerstand —MlebersGlag in
auf 0% Meereßds
niveau u in 45° Breite
“Femperatur Stufenwerten *)
756 Nachts Nieders.
blengruben in Heerlen:
j j N j A| 1/bedecki | 16/0 [760 1|bedeckt | 17| 0 [758 — 54,5 [NNO 1|bedeckt |_ 15 2 [756] — 1,0 [OSO 3/beiter | 15] 0 [756 ziemlich heiter
ele
Stück Unterlegeplatten, meist bewölft
Lieferung nachstcbhender Gegenftände D D
5 54,4 [NO llheiter | 19| 0 [756 ziemlich beiter
N
60 000 Stück Hakenbolzen, Siüúück Federringe, 6600 Stück
D
He 2lheiter | 20/ 0 ¡757| —
a
Laschbolzen für die Grabeneisenbahn Staatêgrube Emma-Staatsgrube 95. Juli, 11 Uhr- nachstehender Gegenstände: und Glaswaren für die
Swinemünde
Neufahrwafser
|
vorwiegend heiter ziemlich heiter meist bewölft
E
Gemeindeverwaltung von Ede: Lieferung gezogene eijerne Röhren, Fittings, Kupfer- Gemeindegas
Thorshavn
bi | D | S Voi
|
55,2 [SW_2\bedeckt E | 23/0 757 — 757,8 |NW 4 wolfenl.}_ 24 0 757 — [766,3 [WSW3|\wolkig | 9) —1767 —
Sevdisfjord | 765,2 |[Windst. [Nebel | 7| — 765 e
Besteck und Bedingungen für 0,50 Fl. in der Gazanstalt.
kurft beim Direktor der genannten Gasan
——— Rügenwalder- ziemlich beiter G
vorwiegend beiter
Bulgarien.
| 756,4 [OSO 3\wolkenl.|_21} 0 755) ziemli beiter | 761,2 [NNW 3 Regen |_13| 3 [759 —
* ÌÏ :
O O O A Col Co S
Ministerium für öffentliche Bauten in Sofia: Ausschreibung der [756|vorwiegend heiter
[756,6 [ONO l |halbbed.] 20/1 [758| ziemlich beiter _
pa [-)
len Wettbewerbe: meist bewölkt
[755,9 |[Windst. [beiter | 19| 2 [757[Nahm. Niederschl. Hermanitadt | 757,4 |S lheiter | Is] 9 _[758[Nachm. Niederschl.
nachstehenden 2 internationa Wettbewerb für die A
usarbeitung eines Entwurfs für den Bau woltig | 16 1 754] meist bewsölkt
Für die vier besten Entwürfe sind
eires Königspalastes in Sofia. ‘die V und 2590 Franken ausgeseßt.
Preise von 10 000, 7000, 4500 Frankfurt, M. 15 4 754
| 754,3 (SO Usbedeckt | 22 2 757 Gewitter __
beitung eines Entwurfs für den Bau Karlsrube, B. Für die vier besten Entwürfe sind
Franken ausgeseßt.
Wettbewerb für die Auéar es in Cona. 4000, 2500 und 1250
(5Uhr Abends) Cberboura
eins Justizpalast Preise von 600 ?
[764,9 W Lsbedeck | 11 —|767| (Lesins) | | L 4 | vorwiegend beiter 761,6 |NNW 6|bedeckt | 14 0 [760 —
n solchen Entwürfen, die nicht preisgekrönt
Für den Ankauf vo : | (Wilhelmshav.)
| 755,5 (W d\bededt | 17| 5 [756] —
Mettbewerb eine Summe von 4900 F
werden, steht im ersten e von 2500 Franken
zur Verfügung. | Stornoway
[760,7 |WSW4 Regen | 17/4 761] —
¡NNO 3\wolkig
| 753,110 _2\wolkig | 20, 0 756]
nten Ministeriums ein- den ih auch drei aus- Die näheren Bedingungen zu beiden erden auf Verlangen von dem
Architekturarbteilung des benan reisrichtern wer
1912 bei der gereiht werden. ländische Architekten be Mettbewerben in franz
Perpignan Belgrad.Serb.!|
Malin Head |
Unter den P | | Valentta | 766,6 |N
| (Wustrow i. M.)
3 halb bed. meist bewölft
öfisher Sprache w
[758,9 |NW _3\beit
l — ———
l j Ï | 755,9 (S 4shalb bed.|_25| 0 [756
en auch beim „Reichs- C fan | (Cassel) 1 7763| meist bewölft
‘| (Magdeburg)
genannten Ministerium zugesandt.
anzeiger“ eingesehen werden. 63,5 ¡NNO
Aegypten. Helfingfors
e S | 762,7 [NNW Abteilung für öffentlihe Gesundheit,
Ministerium des Innern,
| 761,2 |OSO 1|bedeckt | 18/1 [762 763,8 |NNW 4sbalb bed. _12/ 0 [765) 762,7 |DNO 2\wolkenl.|_18/ 0 [762 7642 |NW 1|wolkenl.! 16 0 [764
Mittags 12 Uhr. Vergebung der
in Kairo: 25. September 1912, lhr. Ve g Lastenheft in englischer
J l A G 5|Regen | 11 WUeferung von Drogen, i 9
meist bewölft
J eua U. Verbandzeug u. a. (GrünbergSchl.)
753,9 |[SW 2|bedeckt | 17| 2 [757]
der „Nachrichten für Berlin W., Wilhelmstraße 74.
Sprache beim „Reichsanzeiger“ und im Bureau
Handel, Indusirie und Landwirtschaft“,
| 763,0 |NNW 4.wolkig |
| (Mülhaus., Els.)
(754,6 |SSW 2 bedeckt | 17| 5 756! ——| — | 562,9 [WNW 2 Nebel |__ 6) — 560 —
T O Es ¡E
761,1 (NNO 3|bedeckt | 17] 0 i759
Mannigfaltiges.
j &Fsle d'Aix | | | (Eriedrichshaf.)
756,0 |[Windst. [wolkig | 20/ 0 [757] meist bewölkt
Portland Bill| 761,9 [NNO 2/sheiter | 13| —| —
| | | E f Berlin, 19. Juli 1912. St. Mathieu | 762,8 |SW 2 halb bed.! 18 0 j
(Bamberg)
|-772 T [NNO 3|wolkig | 2A —
ower Sternwarte spriht der Direktor Dr. 758,2 |[NW
Abends 7 Uhr,
Auf der Trept
[763,8 [|WSW3 [Nebel | 17| —| —
dieser Rubrik bedeuten: 0= 0 mm; 1= 0,1 bis 0,4; 2 = 0,5 bis 2,4;
F. S. Archenbold am Sonntag, „Gibt es ein Leben im Wesltall
82A bis
und Montag, Abends 7 Uhr, über:
6,4; 4 = 6,5 bis 124; ö = 12,5 bis 20,4; 6 = 295 bis 81,4 gemeldet.
7 = 3L5 bis 44,4; 8 = 44,5 bis 59,4; 9 = nit Ein Hochdruckgebiet über 765 mm reiht von Irland bis zum Nordmeer; eine umfangreihe, südwärts verlagerte Depression lieg über dem Kontinent, ein Minimum von 752 mm über Bayern. — Fn Deutschland ist das Wetter ru 9: im Westen, wo gestern vielfah Ge-
„Die Wunder des Weltall LUcht- und Drehbild großen Fernrohr wer des Mondes abwe «Juptters“ außerdem mit suchern kost welten und S
Beide. Vorträge sind mit zablreichen nverständlih. Mit dem Gebirgszüge und Krater streifen und Fleden des
T EE T 2 An “. c Po o h
gestattet und gemei 754,7 [NNO den jegt allabendlih die selnd mit den Wolken
Die grcße Plattform der Sternwarte kleineren Hernrohren beseßt, die den Be- Aufsuchung interessanter Doppelsterne,
ternhaufen zur Verfügung \tehen.
4/halb bed.
Christiansund | Gr. Yarmouth|
witter stattfanden, trübe, regnerif und warm.
Hanstholm 3|bedeckt | 172
und fübl, im Osten beiter, trocken Deutsche Seewarte.
Mitteilungen d Königlichen Aöëronautischn e
Kopenhagen 3'halbbed.!
bservatoriums,
veröffentliht vom Berliner Wetterbureau. Ballonaufstieg vom 18. Juli 1912, 74 bis 8§ Uhr Vormittags.
hal bei Berlin, 18. Juli. (W. T. B.) Heute abend r Flieger Stiefvater mit seinem 95 bis 30 m Höhe in einer Kurve ab Stiefvater brach die rechte Knie - Fluggast etne Gehirnershütterung Das Flugzeug wurde stark beschâdigt.
_Johannist rutschte auf dem Flugplaß de Fluggast, namens Türk, aus und stürzte zu Boden.
E E Wt E e: -FEE W-M E T G * t t O
Stocckholm | D E Hernösand
Haparanda
2 wolkenl.! 17 0 | 4\wolkenl.} 16 0 2\wolkenl.| 23 0 4/bedeckt | 17 5 [760
1'bededt | 14/0 763)
¡NO _ 1\wolkenl.|_1 |759,5 |ONO 1 wolkenl.|_21
| 760,2 |NNO | 762,3 [ONO [762,2 |NW | 761,9 |\NO
davontrug.
(W. T. B.) Durch eine Kohlenstaub-
alle. 19. Jui: Braunkohlengrube Ober- |
plojion im Maschinenhause der Petersburg « Geshw. mps. 1
ree 122 m | 500m |1000m | 2000 m | 3000m | 4000 m
l | Ra | 7 Se [Sine p ta
Etwa drei Viertel des Himmels bewölkt, dunstig. ; und 3500 m Höhe überall Vas “ca dunstig. Zwischen 3120
gestern vier Arbeiter schwer i
reuna bei Merseburg wurden ie Schwerverleßten wurden ;
und mehrere leiht verlegt. D
| 758,6 |[Windst. |bedeckt | 18 9
E n D L s
Neues Schauspielhaus. Sonnabend, Abends Sonntag und folgende Tage: Ein Königreich
Gastspiel Sylvester Schäffer. Vorher: Schwank in einem Akt von Ludwig
Gastspiel Syl- orber: L. Klasse. Y
Theater.
Berliner Theater. Sonnabend, Abends 8 Uhr : | N Originalpofse mit Gesang und Tanz in drei Akten (5 Bildern) von R. Bernauer und R. Schanzer.
Sonntag und folgende Tage: Große Nofinen.
Theater in der Kön Sonnabend, Abends 8 Uhr:
furter. Sonntag und folgende Tage: Die füuf Frank-
L. Klasse.
Sonntag und folgende Tage: vester Schäffer.
aliatheater. (Direktion : Krenund Schönfeld.) nnabend, Abends 8 Uhr: Autoliebchenu. und Tanz in drei Akten von terte von Alfred Schönfeld, Musik
G Sonntag und folgende Tage: Autoliebcheu.
gien dit C E R E S R R S N E
Familiennachrichten.
1. Hedwig-Maria von Bernuth mit ngsreferendar Henry von M zendorf, Kr. Guhrau—Breslau). Hr. Gustav Adolf Ramm - Diters- l. Edda Donner (Berlin opold von Troschke mit Baden-Baden).
Große NRofinen.
— e E en an
Kurfürsten-Oper. Ensemblegastspiel Direktion i
F. Heltai: Sonnabend, Abends 8 Uhr: Der Tauz-
Sonntag und folgende Tage:
iggrüßer Straße.
Die fünf Frank- dés Lis
Schillertheater. Charlottenburg. Sonnabend,
Abends 8 Uhr: Das Konzert. Lustspiel i i Akten von Hermann Bah G A L Sonntag und folgende Tage: Das Kouzert.
Sonnabend, Abends 8} Uhr:
Verlobt: Fr Frit Lehner und H i
rn. R rff (Hein Verehelicht: hausen mit
Wigleben (
Lessingtheater.
Ersemblegastspiel
mi Gesang und Tanz. folgende Tage:
gzägungsreise.
der Direktion: Die Verguüguugsreise.
Lustspielhaus. (Friedrichstr. 236.) Sonnabend,
Abends 8+ Uhr: Ein Königreich m. b. H. C i E V
Ll. Maxie
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Major Feldtkeller (Sensburg). — Hrn. Regierun N Dr. jur. g p TIBE und Tra (Breslau-Krietern). — ne : i
„ Ginid) ohchter: Hrn. Hans von Dewiyz estorben: Hr. Superintendent Reinhold Gareis (Buch). — Hr. Major a. D. Johannes Leberecht Swhnaase (Oranienburg). — Hr. Amtsgerichtêrat a. D., Geheimer Justizrat Arthur Koenigk (Lauban).
Verantwortlicher Redakteur: F. V.: Weber in Berlin. Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.
Druck der NorddeutsWhen Buchdruckterei und Verlags- Anstalt Berlin SW., Wileelaftraße Nr. D
Neun Beilagen
(eins{ließlich Börsenbeilage und Warenzeichen- | beilage Nr. 59 x und 59B).
| Erste B ethge entschen Reichsanzeiger und Königlih Pr
N Berlin, Freitag, den 19. Juli
onale Bureau hat die auf den Schuß des glihen Mitteilungen aller Art zu Statistik zu vereinigen, Es hat sih mit Verband von Jnteresse ihm von den ver- [ten Aftenmaterials her Sprache zu redigieren, Verbandes betreffenden Fragen
eußishen Staatsanzeiger. 1912.
zum D
¿ 171.
Das internati gewerblichen sammeln un welche an alle Regierun emeinnüßigen Studien, d, zu beschäftigen un schiedenen Regierungen zur ein periodisches welches die den Gegenstand des behandelt.
Die Nummern dies nationalen Bureau veröffentlihten S Regierungen der Ve unten erwähnten Beitragseinheiten von den genannten Regierungen Privatpersonen etwa beanspruchten sind besonders zu bezahlen.
Das internationale Bureau hat fi j der Verbandsmitglieder zu h internationale Verwaltung de lichen Fragen die besonderen sie bedürfen fönnten. lih einen Bericht zu erstatten, Verbandes mitzuteilen ist.
__ Die Amtssprache des französishe Sprache
Die Ausgaben meinsam von den dürfen in keinem Falle die Su übersteigen.
Um den Beitrag jedes der Kosten zu bestimmen, wer und diejenigen, wel in sechs Klassen getei stimmten Zahl v
i Artikel 6. im Ursprungslande Fabrik- oder Handelsmarke soll so wie Verbandsländern zur Hinterlegung zuge
Eigentums bezü d in einer allgemeinen gen- zu verteilen welche füc den d mit Hilfe des Verfügung geste
vorschriftsmäßig hinterlegte sie ist in allen anderen lassen und geshügt
für ungültig erklärt
Amllichés. Deutsches Rei.
ser Perbandsübereinkunft vom 20. März 1883 zum Schuße des gewerblichen Eigentums,
revidiert in Brüfsel am 14. Washington am 2.
Artikel 1. Die vertragschließenden Länder bilden einen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums. Artikél 2. Die Untertanen oder Bürger der en Ländern des Ve der Gebrauchsmuster , der Fabrik- der Herkun ren Wettbewerbes die Gesetze den Staatsangeh Zukunft gewähr
Es können jedoch zurückgewiesen oder echte zu verlegen, die Blatt in französt der Schuß beansprucht
ceidungsfraft entbehren oder der Angaben zusammengeseßt Bezeichnung der Art, der der Bestimmung, Mare oder der Zeit n der üblichen
1) Marken, die geeignet sind, R von Dritten in dem Lande, wo wird, erworben sind.
2) Marken, die jeder Unters aus\chließlich aus sind, die im Verkehre zur Beschaffenheit, eris, des U der Erzeugung dien Sprache od fehrsgepflogenh sprucht wird, gebräuchlich g
Würdigung
Dezember 1900 und in Juni 1911.
es Blattes sowie alle von dem inter- chriftstücke find auf die Verhältnis der Zahl der zu verteilen. Die außerdem oder von Gesellschaften oder Exemplare und Schriftstücke
rbandsländer im der Menge, rsprungsorts der en können, oder die i redlichen und ständigen Ver- eiten des Landes, wo der Schuß bean- eworden find.
der Unterscheidungskraft Marke sind alle Tatumstände zu berüdsichtigen, auer des Gebrauchs der Marke. die guten Sitten oder die öffent-
vertragschließenden Länder Verbandes in betreff der der gewerblichen andelsmarken, der chnungen und der Unter- Vorteile genießen, örigen gegenwärtig Demgemäß sollen wie diese und dieselbe Rechtshilfe gegen hre Rechte und Bedingungen, e die innere Geseßgebung auferlegt einen Wohnsiß oder eine Nieder- wo der Schuß beansprucht t auferlegt werden.
sollen in allen übrig Erfindungspatente, Muster oder Modelle, Handelsnamen, drückung des unlaute welche die betreffen ewähren oder in jie denselben Schuß jeden Eingriff in i füllung der Förm Staatsangehörigen dur werden. Die Verpflichtung, m Lande zu haben, Verbandsangehörigen nih
Artikel 3. n oder Bürgern der vertragschließenden ie Untertanen oder Bürger der welhe auf dem
er in den ederzeit zur Verfügung hnen über die auf die 5 gewerblichen Eigentums bezüg- Mitteilungen zu machen, deren e Amtsführung hat es jähr- welcher den Mitgliedern des
alten, um i
insbesondere die D Veber sein
3) Marken, die gegen lihe Ordnung verstoßen.
ssand soll das Land angesehen werden, in
upiniederlassung hat.
en werden.
haben, vorbehaltlich der
welche den internationalen Bureaus soll die
Als Ursprung welchem der Hinterlegende seine Ha Liegt die Hauptniederlassung n länder, o soll als Ursprungsland welchem der Hinterlegende angehört.
Artikel 7.
Die Natur des Erzeugnisses, Handelsmarke angebracht werden Hinterlegung der Marke hindern.
Artikel 7b. L
Länder verpflichten sich, Marken, eren Bestehen dem Geseße interlegung und zum erbände eine gewerb-
des internationalen Bureaus vertragschließenden mme von 60 000
werden ge- Ländern getragen. S Franken jährlich
icht in einem der Verbands-
lassung in de dasjenige angesehen werden,
wird, darf den Landes zu dieser Gesamtsumme den die vertragscließenden Länder Verbande später beitreten möchten, Verhältnis einer be-
auf welchem die Fabrik oder
Den Untertane soll, darf in feinem Falle die
Länder werden gleichgestellt d dem Verbande nicht beig Gebiet eines der sächliche und wirkl
[t, von denen jede im V t, nämlich é 95 Einheiten,
n Länder, d dsländer ihren Wohnsi [2 iche gewerbliche oder Handelsniederlafsungen
Artikel 4. welcher in ein um ein Erfindungspatent, es Muster oder Modell, eine hinterlegt, oder sein Rechts- g in den anderen
on Einheiten beiträg
Die vertragschließenden }. Klasse. die Verbänden gehören, 4 . Ursprungslandes nicht zuwi Schuße auch dann lihe oder Handelsn
Es steht jedoh jedem L unter welchen Schutze seiner Marken zuge
derläuft, zur zuzulassen, wenn iederlassung nicht besißen.
ande zu, frei darüber zu bestimmen, Bedingungen ein Verband zum lassen werden kann.
Artikel 8.
Der Handelsname soll in Verpflichtung zur Hinterlegung, er den Teil einer Fabrif- oder
em der vertragschließenden
a. Derjenige, ein Gebrauchs-
Länder ein Gesuch muster, ein gewerbli oder Handelsmar nachfolger foll z Ländern währen behaltlih der Rechte b. Demgemäß f Verbandsländer vor legung dur inzwischen einge dur eine andere Hinterlegung, Erfindung oder deren Ausüb Exemplaren des Musters oder der Marke nicht unwirksam gem oben erwähnten Monate für Erfindungspatente U Monate für gewerblihe Muster o oder Handelsmarken- béiragen. Mer die Priorität einer vor in Anspruch nehmen will, und das Land dieser Hinterlegung stimmt, bis wann die Erklärung muß. Die Angaben sind in die ausgehenden Veröffentli urkunden und die zuge Die vertragschließenden L eine Prioritä Anmeldung (
Zahl der Länder jeder jo erhaltenen Produfte mit der die Gesamtausgabe den Betrag der
en mit der
Diese Koeffizienten werd die Summe der
Klasse multipliziert, und bildet die Zahl von Einheiten, zu dividieren ist. Der Q Ausgabeeinheit.
Jedes der vertrag\ließ Beitritt die Klasse angeben,
\chriftsmäßig besonderen um Zweckte der Hinterlegun d der unten bestimmten Fristen u Dritter ein Prioritätsreht genießen.
chsst in einem der übrigen Fristen bewirkte Hinter- wie namentlich durch die Veröffentlichung der durh das Feilbieten von Modells, durch die Anwendung acht werden können. Prioritätsfristen sollen zwölf nd Gebrauchsmuster und vier der Modelle sowie für Fabrik-
allen Verbandsländern, ohne uotient ergibt dann
geschüßt werden, gleichviel, ob Handelsmarke bildet oder nicht.
Artikel 9.
Jedes widerrechtlih mit einer F oder mit einem Handelsnamen v Einfuhr in diejenigen Verb oder dieser Handelsname Ret beshlagnahmen.
Jn den Ländern, bei der Einfuhr nicht zu Verbot der Einfuhr zu erseßen.
Die Beschlagnahm wo die widerrechtliche dem Lande, wohin das Erzeugnis
Die Beschlagnahme erfolgt jedes Landes auf Antrag entwe einer anderen zuständigen Behör ei diese eine Einzelperson oder eine Gef
Die Behörden solle nahme im Falle der Durchfuhr zu
Gestattet die Geseßgebung ei nahme bei der Einfuhr, no hme im Inland, \ Klagen und Rechtsbehelfe zu er Falle den Staats Artikel 10. vorigen Artikels sollen auf jedes _als Bezeichnung der Her- Namen eines bestimmten Orts trägt, wenn nem erfundenen oder einem zum Zwecke der nten Handelsnamen beigefügt
Als Beteiligter gilt jeder mann, welcher die oder den Handel mi rkunftsort bezeihneten O liegt, seine Niederlassung hat.
Artikel 10h.
Alle vertragschließenden Länder gehörigen des Verbandes einen wirk lauteren Wettbewerb zu sichern.
Artikel 11.
Die vertragschließenden Länder den Gebrauchsmuitern, oder Modellen sowie den F zeugnisse, welche auf anstalteten, amtlichen ode Ausstellungen zur Schau sezgebung jedes Landes
oll die hiernä Ablauf dieser tretene Tatsachen,
enden Länder wird bei seinem welcher es zugeteilt zu werden abrif- oder Handelsmarke ehene Erzeugnis ist bei der r, in welchen diese Marke auf geseßlichen Schug. hat, zu
deren Geseßgebung die Beschlagnahme läßt, ist diese Beschlagnahme durch das
erishen Eidgenossenschaft wird len Bureaus überwachen, die die Jahresrehnung aufstellen, teilt wird.
Die Regierung der Schweiz die Ausgaben des internationa nötigen Vorschüsse leisten und deren Regierungen mitge
Artikel 14. de Uebereinkunft soll periodischen besserungen herbeizuführen, Verbandes zu vervollkommnen. ch in einem der
welche allen an
Die vorliegen Revisionen unterzogen werden, um Ver geeignet sind, das
Zu diesem Z vertragschließenden der genannten Länder stattfinden.
Die Regierung des Landes, gen soll, hat mit Hilfe des internat die Arbeiten dieser Konferenz vor Vorsteher des internation r Konferenzen beizuwoh hne beshliezende Stimme teilzunehmen.
Artikel 15.
daß die vertragschließenden Länder ln miteinander besondere Ab- Eigentums zu treffen, r vorliegenden
hergehenden Hinterlegung rflärung über die Zeit ben. Jedes Land be- spätestens abgegeben werden von der zuständigen Behörde insbesondere in die Patent- aufzunehmen. en, welcher
System des j wee werden der Reihe na l Länder Konferenzen zwischen den Delegierten
ch in dem Lande vorzunehmen, Anbringung stattgefunden hat, oder in eingeführt worden ist.
der inneren Geseßzgebung der der Staatsanwaltschaft oder de oder einer beteiligten Partei,
die Beschlag-
8 Landes weder die Beschlag- d fuhrverbot, noch die o sind diese Maßnahmen dur seßen, die das Geseßz angehörigen sichert.
hat eine E
in welchem die nächste Kon- hörigen Beschreibungen, ionalen Bureaus änder können von demjenig bt, fordern, daß er die frühere nungen usw.) in einer Abschrift Anmeldung empfangen Diese Abschrift |
Es fann gefordert werden, sgestellte Bescheinigung über Uebersezung beigefügt wird. ir die Prioritätserklärung dürf i gefordert werden. Jedes lgen der Außerachtla)sung vorgesehenen Förmlichkeiten lgen über den Verlust des
zubereiten. alen Bureaus
n nicht gehalten Jein, nen und an den Ver-
tserflärung abgi Beschreibung, Zeich die von der Behörde, [s übereinstimmend bescheinig n jeder Legalisation befreit sein.
daß ihr eine von dieser B die Zeit der Hinterlegung
Sißungen de welche die handlungen o
ch das Ein Beschlagna diejenigen diejes Landes im gleichen
Mit ist einverstanden, sih das Recht vor machungen zum Schutze de sofern diese Abmachungen Uebereinkunft nicht zuwiderlaufen. Artikel 16.
der vorliegenden Uebereinkunft nicht auf ihren Anirag zum Beitritt zu-
behalten, einze 8 gewerblichen den Bestimmungen de
ehörde au
Andere Förmlichkeiten {ü Hinterlegung des Gesuchs ni vertragschließende Lan der dur den gegenwä bestimmen, ]
Die Bestimmungen des Erzeugnis anwendb kunft fälshlih den diese Bezeichnun Täuschung entle
d wird die rtigen Artikel edoch dürfen diese Fo rioritätsrechts niht hinausgehen. e. Später dürfen andere Na Artikel 4h. Die Patente, deren Erteilung in den ern von den zur Wohlt
ar sein, welches Die Länder, welche an teilgenommen haben, sollen gelassen werden. Dieser Beit der Schweizerischen Eidgenossen anzuzeigen.
ant oder Kauf- abrikation des Er- treibt und in dem rte oder in der Gegend,
ge der Regierung er den übrigen
Produzent, 7 Produktion oder die t demselben
weisungen gefordert werden. ritt ist auf diplomatischhem We
schaft und von dief
n Anschluß an alle Vorteilen zur Folge, funft vereinbart sind, und Anzeige durch die chaft an die übrigen retende Land nicht
verschiedenen vertra at der Uebereinku d 3 verstatteten Pe dieselbe Erfindung in anderen den oder niht gehörenden Ländern er-
fälschlich als He der dieser
t mit voller Rechtswirkung de mmungen und die Zulassung zu
r vorliegenden Ueberein der Absendung der
\hließenden Länd nah Maßga antragt wird, sollen vo zum Verbande gehören teilten Patenten unabhän __ Diese Bestimmung stehen, insbesonde Prioritätsfri Gründe der der gesezmäßigen Dau Sie findet auf all Patente Anwendung. ür den Fall eitpunkt des Beitritts au so gehalten werden.
Artikel 5. Die durch den Patentinhaber bewirkte Einfuhr von Gegen-
in einem 0
be der Artikel 2 un n den für
rsonen be- welche in de
tritt einen Monat nach Regierung der Schw Verbandsländer in einen späteren Zeitpunkt angibt.
Artikel 16 þÞ.
enden Länder haben das Recht, der erzeit für ihre Kolonien, Be- d Protektorate oder für einzelne
verpflichten sih, den An- ) amen Schuß gegen un- eizerischen Eidgenossen|\
Einschränkung zu ver- Kraft, sofern das beit
daß die während der Patente sowohl hinsi rfalls als au
ist ohne jede re in dem Sinne, st angemeldeten Nichtigkeit und des Ve er unabhängig sind.
e zur Zeit ihres Jnkrafttretens bestehenden
werden den patentfähigen den gewerblichen Mustern er Handelsmarken für Er- f dem Gebiet eines von ihnen ver- r amtlih anerkannten internationalen lit werden, in Gemäßheit der Ge- inen zeitweiligen Schuß Artikel 12.
ließenden Länder verpflichtet sich, eine das gewerbliche Eigentum und eine ur Mitteilung der Erfindungspatente, Muster oder Modelle n das Publikum ein-
ieses Amt wird nach Möglichkeit eine amtliche Zeit-
Artikel 13.
Das unter dem Namen „ZJnte Schutze des gewerblichen Ei nationale Amt is der ho Schweizerischen Eid richtung regelt und
Die vertiragschließ egenwärtigen Ueber en, abhängigen Gebiete un nen beizutreten.
Sie können zu diese Erklärung abgeben, d n Gebiete un der ausdrücklich diejenigen ne oder aber sich darauf bes e davon ausgeschlossen sin
schaft und von
schließenden Länder k die Uebereinkunft für ihre Kolonien, Gebiete und Protektorate oder für ein Artikel 17.
Die Ausführung der enthaltenen gegenseitigen nötig, der Erfüllung der die verfassungsmäßigen
Erfindungen, einfunft jed
m Zwecke entweder eine allgemeine ch die alle ihre Kolonien, Besitzungen, d Protektorate in den Beitritt einbegriffen welche darin
chränfken, diejenigen
des Beitritts neuer Länder soll es mit den f beiden Seiten bestehenden gewähren.
Patenten eben abhängige
Jedes der vertrag\{ besondere Behörde für Zentral-Hinterlegungsstelle z der Gebrauchsmuster, und der Fabrif- oder
inbegriffen find, anzugeben, welch Erklärung Schweizerischen Eidgenossen bekanntgegeben
Die vertrag
der dem anderen Verbandsland her- das Land, in welchem das Patent erteilt worden des leßteren nicht zur tentinhaber verpjli der Geseße des stände einführt, auszuüben, Verfall eines Patents wegen rbandsland erst nah Ablauf von drei des Gesuhs in dem Lande, um dann ausgesprochen werden kann, de für seine Untätigkeit „nicht
ständen, welche gestellt sind, in st, soll den Verfall ohl soll der Pa Patent nah Maßgabe die patentierten Ge der Einschränkung, ausübung in einem Jahren seit der Hinterlegung andelt, und nur atentinhaber Grün
der Regierung der
gewerblichen dieser allen übrigen
Handelsmarken a tet bleiben, sein Landes, in welches er jedoh mit
önnen in gleiher Weise Besißungen, abhängigen zelne von ihnen kündigen.
en Uebereinkunf terliegt, soweit
\hrift herausgeben.
rnationales Bureau zum zu Bern errichtete inter- en Autorität der Regierung der chaft unterstellt, die seine ine Geschäftsführung überwacht.
in der vorliegend Verbindlichkeiten un örmlichkeiten und eseze derjenigen
das es sich wenn der