1912 / 178 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Jul 1912 18:00:01 GMT) scan diff

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b. bei den Beamten der Militärverwaltung:

am 22. d. M. den Intend. und Bauafsessor Staudt der Intend. ITI. Armeekorps als Vorstand zur Bauleitung für Militärbauten in Erlangen mit der Wirksamkeit vom 15. Juli d. F. ab in etats- mäßiger Weise zu verseßen und dem Privatdozenten an der Universität München Dr. Adam die Lehrstelle für katholishe Religions- und Sittenlehre am Kadettenkorps mit der Wirksamkeit vom 1. September d. I. ab zu übertragen.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der. König haben Allergnädigst geruht:

den vortragenden Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Geheimen Baurat Brosche zum Geheimen Ober- baurat zu ernennen,

der Wahl des Direktors Dr. Albert Ludwig an dem bisherigen Realprogymnasium in Berlin - Lichtenberg zum Direktor des nunmehrigen in der Entwicklung begriffenen Realgymnasiums daselbst die Allerhöchste Bestätigung zu er- teilen und

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Duisburg getroffenen Wahl den Kommerzienrat Dr. Walter Böninger, den .Baugewerksmeister Heinrih Guillaume und den Kaufmann Gottlob Schenk daselbst als unbesoldete Beigeordnete der Stadt Duisburg auf fernere sechs Jahre zu bestätigen.

Justizministerium. O

Dem Oberlandesgerichtspräsidenten, Wirklichen Geheimen Rat Dr. Gryczewski in Posen, dem Kammergerichtsrat, Geheimen Justizrat Kluge, den Amtsgerichtsräten, Geheimen Justizräten Hellhof bei dem Amtsgerichte Berlin-Mitte und Dyes in Pr. Friedland, den Amtsgerichtsräten Lang in Altona und Knochenhauer in Worbis ist die nahgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt.

Der Oberlandesgerichisrat Dr. Meyer aus Hamm scheidet infolge seiner Ernennung zum Reichsgerichtsrat aus dem preußischen Justizdienste.

Verseßt sind: der Landgerichtsrat Shau mann in Kiel als Amtsgerichtsrat an das Amtsgericht daselbst, der Amtsgerichts- rat Molly in Siegburg nah Mülheim a. Rh., die Amts- rihter: Dr. Palandt in Znin als Landrichter nah Cassel, Citron in Recklinghausen an das Amtsgericht Berlin-Mitte, Dr. Löber in Znin nah Sorau, Jung in Tarnowiß nach Breslau, Harms in Eddelak nah Kiel und Hahlweg in Pöliß nah Pr. Friedland.

Dem Notar, Justizrat ller in Schlawe ist die nah- gesuchte Entlassung aus dem Amte zum 15. Oktober 1912 erteilt,

Dem Notar Peerenboom in Ründeroth ist der Amtss\ißz in Saarbrücken angewiesen.

Jn der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Nechts- anwälte: Justizrat Dr. Scheffler bei den Landgerichten 1, IT und [Il in Berlin, Justizrat Brandt bei dem Amtsgericht in Saarlouis, Dr. Schenk bei dem Kammergericht, Dr. Lux bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Breslau, Goch in Berlin-Wilmersdorf bei dem Amtsgericht in Charlottenburg, Cramer bei dem Amtsgericht in Berlin-Weißensee, Schmoller bei dem Amtsgericht in Fulda, Guizetti bei dem Amts- geriht in Stolzenau und Dr. Dittrich bei dem Amtsgericht in Ems.

Mit der Löschung des Rechtsanwalts Guizetti in Sialzenau in der Rechtsanmwaltsliste ist zugleich sein Amt als Notar erloschen.

Jn die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen der frühere Amtsrichter Dr. Kellerhoff bei dem Amtsgericht in Buer mit oem Wohnsiß in Gladbeck, die Rechtsanwälte : Dr. Heikes aus Charlottenburg bei dem Kammergericht, Dr. Lux in Breslau bei dem Oberlandesgeriht daselbst,

Münkel in Hannöver außer bei dem Landgericht auh bei dem Amtsgericht daselbst, Wunderlich aus Neustadt a. Rbge. bei dem Amtsgericht in Stolzenau,

die Gerichtsassessoren: Dr. Paul Aßmann und Basch bei dem Kammergericht, Dr. Wolffsohn bei dem Landgericht T in Berlin, Martin Freund und Dr. Hirshwald bei dem Landgericht TIT in Berlin, Richard Müller bei dem Amts- geriht und dem Landgericht in Hannover, Dr. Göbbels und Johannes Schm.iß bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cöln, Brockhoff bei dem Amtsgeriht und dem Land- geriht in Duisburg, Dr. Klauß bei dem Amtsgericht ‘und dem Landgericht in Kiel, Münster bei dem Amtsgericht in Brandenburg, Saro bei dem Amtsgericht in Reppen, Hugo Tesmer außer bei dem Landgericht in Liegnitz zugleich bei dem Amtsgericht daselbst, Dr. Rudolf Büttner bei dem Amtsgericht in Fulda, Wigge bei dem Amtsgericht in Meschede, Bergmann bei dem Amtsgericht in Herzberg a. E., die früheren Gerichtsassessoren: Dr. Hans Bauer außer bei dem Amtsgericht in Charlottenburg zugleich bei dem Land- gericht ITT in Berlin, Dr. Besgen bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Aachen und O buch bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Düsseldorf. :

Die Landgerichtsräte, Geheimer Justizrat Picckart in Ratibor und Hellwig vom Landgericht Il in Berlin sowie der Amtsgerichtsrat Ziemann vom Amtsgericht Berlin-Mitte sind gestorben.

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Etatsmäßige Stellen als Regierungsbaumeister sind ver- liehen worden den Negierungsbaumeistern des Straßen- und Wasserbaufaches Georg Schmidt bei der Weichselstrombau- verwaltung in Danzig, Bätjer in Preuß. Oldendorf (im Geschäftsbereih der Kanalbaudirektion in Hannover) und Heilbronn in Altenessen (im Geschäftsbereih der Kanalbau- direktion in Essen) sowie den Regierungsbaumeistern des Hoch- baufahes Steffen in Osterode Ostpr., Pahde in Duisburg und Birck in Ems,

Finanzministerium.

Königliche Generallotteriedirektion.

Vetauntmaqung. Die Erneuerun gslose sowie die Freilose zur 2. Klasse

über folgende Gegenstände :

von Sendungen an den Magistrat nicht befugt ist, nicht

im Wohnhause des Arbeitgebers auf dem Wege zur Wurst- küche, die sih in demselben Hause befand, ist als Betriebs- unfall anerkannt worden [2549].

dem übershwemmten Fabrikanwesen zu Rettungsarbeiten ist Betriebsunfall. in Aussicht gestellten

zum Teil von einer anderen Berufsgenossenschaft als Unfall-

gellammerten Zahlen geben die Ziffern an, unter welchen die Ent-

der 1. Preußisch - Süddeutschen (227. Königlich

scheibungen in den „Amtlichen Nachrichten“ veröffentlicht sind.

FLeAWLRa N) Klassenlotterie find nah den 88 5, 6 und 13 des Lotterieplans unter Vorlegung der entsprechenden Lose aus der 1. Klasse bis zum 5. August d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrecht s einzulösen. Die Ziehung der 2. Klasse dieser Lotterie wird am 9. August d. J., Morgens 81/5 Uhr, im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen. Berlin, den 26. Juli 1912.

Königlich Preußische Generallotteriedirektion. Ulrich.

Vorlesungsverzeichnis der Forstakademie zuHann. Münden für das Wintersemester 1912/13.

Oberforstmeister, Professor Fricke: Waldbau, allgemeiner Teil 6 St.), Forsteinrihtung (2 St.), Forstwissenschaftliche Uebungen 5 L,

Forstmeister Michaelis: Forstgeshihte (2St.), Forstverwaltungs- kunde (1 St.).

5 ¿ Forstmeister Sellheim: Forstbenußung (4 St.).

Forstassessor Oelkers: Waldwertrehnung (1 St.), IT. Teil (2. St.), Forstpolitik, 1. Teil (2 St.).

Professor Dr. Fal ck: Forstlihe Mykologie (2 St.).

Professor Dr. Büsgen: Allgemeine Botanik (3 St.), Botanisches mikroskopisches Praktikum (2 St.), Botanisches Praktikum (1 St.), Kolonialbotanik (1 St.).

Professor Dr. Rhumbler: Allgemeine Wirbeltiere (1 St.), Wirbellose Tiere ohne Fnseften (1 St.), Zoologishe Uebungen (1 St.).

Professor Dr. Hornberger: Meteorologie (2 St.), Physik (2 St.), Bodenkundliches Praktikum (1 St.).

__ Professor Dr. Süchting: Anorganishe Chemie (3 St.), Mineralogie (1 St.), Chemisches Praktikum (2 St.).

Geheimer Negierungsrat, Professor Dr. Baule: Vermessungs- aufgaben (2 St.), Instrumentenkunde (2 St.).

Gerichtsassessor Braun: Strafrecht, I1. Teil (2 St.).

Dr. Marcard: Volkswirtschaftslehre (3 St.), Volkswirtschaft- lie Uebungen (1 St.).

Professor Dr. von Seelhorst: Landwirtshaftslehre (2 S

Sanitätsrat Dr. Kühne: Erste Hilfeleistung in Unglüs (2 St.).

Allwöchentlich Sonnabends forstlihe Ausflüge in die Lehrreviere unter Führung der forstlihen Dozenten.

Beginn des Semesters am 15. Oktober, 20. März.

Hann. Münden, im Juli 1912. Der Direktor der Forstakademie. Fride.

Forstschug,

oologie (2 St.),

L fällen

S{hluß desselben am

Nichtamlliches. Deutsches Reich.

Preusten, Berlin, 27. Juli.

Der Königlich bayerishe Gesandte Graf von Lerchen- feld-Köfering hat Berlin verlassen. Während seiner Ab- wesenheit führt der Legationsrat von Schoen die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der Schweizerische Gesandte Dr. von Claparède hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationsrat Deucher die Geschäfte der Gesandtschaft.

Die Nr. 7 der Amtlichen Nachrichten des Neichs- versiherungsamts vom 15. Juli 1912 enthält im Amt- lihen Teile unter A (Allgemeines) eine Verordnung, betreffend die Jnkraftsezung von Vorschriften der Reichsversiche- rungSsoronuna, vom 5. l 1912 ¿ine Verordnung über das Jnkrafttreten des Gesezes, betreffend die Aufhebung des Hilfskassengeseßes, vom 13. Mai 1912: eine Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend Ueber- gangsbestimmungen zur Reichsversicherungsordnung, vom 24. Juni 1912; eine Bekannimahung des Reichs- fanzlers, betreffend Regelung des Uebergangs der Befugnisse von dem Fürstlich Neußischen Landesversicherungsamt in Greiz auf das Reichsversicherungsamt, vom 10. Juli 1912: eine Be- kanntmachung über die Wahl zweier nichtständiger Mitglieder des Reichsversicherungsamts aus dem Bundesrat, vom 25. Juni 1912: einen Erlaß des Königlich preußischen Handelsministers, betreffend Durchführung der NReichsversicherungsordnung* (8 LIO), vom 27. Juni 1912

Unter B (Unfallversicherun g) folgen eine Bekannt- machung des Reichskanzlers, betreffend Üebergangsbestimmungen für die Unfallversiherung nach der Reichsversicherungsordnung, vom 10. Juli 1912; ein Rundschreiben über die Auszahlung der Unfallentshädigung nah Oesterreich, vom 28. Juni 1912: eine Bekanntmachung über die Aufstellung einer Musterwahl- ordnung, vom 15. Juri 19192. /

Hieran schließen sich Rekursentsheidungen und andere Entscheidungen der Senate in Unfallverficherungssachen

__ Die Berufungsfrist wird durch Einhändigung der Be- rufungsshrift an einen Polizeisergeanten außerhalb der Dienst- stunden in seiner Wohnung, in der er zur Empfangnahme

gewahrt [2548]. *) Der Unfall eines Fleischergesellen nah beendeter Mahlzeit

Der Unfall eines Werkführers bei einer Kahnfahrt nach

Dies kann auch dann gelten, wenn er die ihm besonderen Weisungen nicht abwartete [2550].

Eine beigeladene Berufsgenossenschaft kann, wenn sich die

*) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden ein

[olgen anerfannten Krankheiten als Verschlimmerung des von

er beigeladenen Berufsgenossenschaft entshädigten Unfalles darstellen, auch son von einem früheren Zeitpunkt an, als von dem Zeitpunkt der in der Beiladung liegenden Anmeldung zur Entschädigung verurteilt werden [2551].

Ein Fischer, der bei Ausübung der Fischerei zum Schuße der bereits gefangenen Fische einen Seehund scießt und sih hierbei verleßt, erleidet einen Betriebsunfall 12559].

Fuhrleistungen des Unternehmers eines versicherten land- wirisGaltlichen Betriebs mit dem landwirtschaftlichen Gespann für ein Mitglied seiner Dorfgemeinde aus Anlaß des Baues eines Viehstalls werden auch dann von der Versicherung bej der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mit umfaßt, wenn sie unentgeltlih aus Gefälligkeit für Errichtung eines land- wirtschaftlichen Gebäudes (Viehstalls) erfolgen [2553].

Das Abteufen der Schächte zweier Gruben ist als „gleih- artiger Betrieb“ im Sinne des § 10 Abs. 3 des Gewerbe- unfallversicherungsgesezes niht anzusehen, wenn es auf der einen Grube durch die Belegschaft besorgt, auf der anderen Grube dagegen durch einen bejonders damit beauftragten Unter- nehmer ausgeführt wird [2554].

Das Zeughaus in Berlin ist kein Betrieb der Heeres- verwaltung [2555]. i

Der Landrat als Vorsißender des Sektionsvorstands einer preußischen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist mangels einer ausdrüdcklihen Bestimmung des Genossenschaftsstatuts nicht befugt, dem Kreis\yndikus die selbständige Beschlußfassung über die anderweite Feststellung einer Rente oder über die Stellung eines entsprechenden Antrags beim Schiedsgerichte zu übertragen [2556]. j

Werden die Maurerarbeiten auf einem Baue für einige Zeit ausgeseßt, so bleibt der Unternehmer für die ihm ob- liegenden Abdecungen usw. auch während dieser Zeit verant- wortlich [2557].

Es folgen Bescheide und Beschlüsse über nachstehende Gegenstände :

Durch die Facharbeiterbezeichnungen in den Statuten landwirtschaftliher Berufsgenossenschaften insbesondere der „Holzhauermeister“ werden in der Regel alle Personen erfaßt, die unter der Bezeichnung von ihren Arbeitgebern im Betriebe beschäftigt werden und nah der Art ihrer Tätigkeit und Stellung im Betriebe die Fachbezeihnung nicht offenbar zu Unrecht führen [2558].

Unter die „fonstigen den Regiebauunternehmern auferlegten Leistungen“ im Sinne des 8 29 des Bauunfallversicherungs- gesezes fallen auch die den Unternehmern wegen Verstokßes gegen die Unfallverhütungsvorschriften auferlegten Zuschläge zur Regiebauprämie, für die daher neben der Prämie der Bauherr im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers zu haften hat (2559).

_Bei dem Uebergang eines Betriebs von einer Unfall-

versicherungsanstalt auf eine Berufsgenossenshaft sind die Grundsäge über denUebergang von Betrieben von einer Berufs- genossenschaft auf eine andere niht anwendbar (2560). ___ Fachmännisch ausgebildete Angestellte, die in der Haupt- sache im kaufmännischen Geschäft, gelegentlich aber auch bei betriebstechnishen Verrichtungen im Fabrikbetrieb ihres Arbeit- gebers oder auf Geschäftsreisen in fremden Fabrikbetrieben be- schäftigt sind, können bei ihren betriebstehnischen Verrichtungen den Betriebsbeamten gleichgestellt und ebenso wie die im Hand- buch der Unfallversicherung 111. Auflage Band 1 Seite 180, Anmerkung 140, Ziffer 2 zu 8-1 des Gewerbeunfallversiche- rungsgeseßes angeführten Personen behandelt werden [2561].

_Ein pensionsberechtigter Staatsbeamter (Bezirkstierarzt) wird in seiner Eigenschaft als nicht pensionsberechtigter fommunaler Betriebsbeamter (Fleischbeshauer in dem Schlacht- hausbetrieb einer Stadtgemeinde) durch seinen Penfionsanspruch gegen den Staat nicht gemäß 8 7 des Gewerbeunfallversicherungs- geseßes von der Unfallversicherung ausgeschlossen [2562].

Jn der Abteilung C (Jnvaliden- und Hinter- bliebenenversiherung) wird im Anschluß an eine Bekannt- machung des Reichskanzlers vom 183. April 1912 darauf hinge- wiesen, daß in Zukunft das Reichsversiherungsamt darüber zu wachen hat, daß bei der Beseßung der den Militäranwärtern ust. vorbehaltenen Stellen dur die Vorstände der Versicherungs- anstalten nah den vom Bundesrate beschlossenen Grundsäßen verfahren wird, und daß das Reichsversicherungsamt auf Be- schwerden zu entscheiden hat. Sodann folgt ein Abdruck des Erlasses des Königlich preußischen Handelsministers vom 1. Juni 1912 über die Entwertung der Beitragsmarken im Einzugs- und Berichtigunosverfahren sowie bei der Beitrags- kontrolle. Das Gebiet der Rechtsprechung ist durch folgende neben Entscheidungen aus 8 155 des Invalidenversicherungs- geseßes vertreten: Die Versicherungspfliht der Beisitzer und Beisigzerstellvertreter eines Seemannsamts wird verneint (Entscheidung 1610), die Versiherungspfliht von Backwaren- austrägerinnen eines Konsumvereins dagegen bejaht (Ent- scheidung 1611). Die Entscheidung 1612 verneint ein mittel- bares Arbeitsverhältnis zwischen der von einem Hausverwalter zu seiner Bequemlichkeit angestellten Treppenreinigerin und dem Hauseigentümer. Von der Versicherungspflicht eines Küstershullehrers im Großherzogtum Mecklen- burg-Schwerin handelt die Entscheidung 1613. Die Entscheidung 1614 verneint die Versicherungspflicht einer Friseurin. Nach der Entscheidung 1615 sind für das an wechselnden Orten be- schäftigte Zugbegleitungs- und Lokomotivpersonal einer privaten Eisenbahngesellschaft Beitragsmarken derjenigen Ver sicherungsanstalt zu verwenden, in deren Bezirke die mit der unmittelbaren Leitung der Arbeiten betraute Stelle ihren Sitz hat. Die Entscheidung 1616 endlich spricht aus, daß die Beweisregeln des bürgerlihen Rechts bei Streitigkeiten aus S 155 des Jnvalidenversicherungsgeseßes nicht anwendbar sind. Die Bescheide 1617 bis 1620 behandeln Streitfragen aus der Neichsversicherungsordnung: Ein Geisteskranker, der in einer Heilanstalt untergebracht ist, hat dort seinen Wohnort im Sinne des 1637 der Reichsversicherungsordnung (Ent- scheidung 1617). Die Entscheidung 1618 verbreitet sich über die rechtlihe Natur des im §8 1488 Abs. 1 Sat 2 der Reichsversicherungsordnung vorgesehenen „Ein- bis Zweifachen der Beitragsrückstände“ und über die Zuständiafkeit zur Entscheidung über die Beschwerden gegen die Auf- erlegung solcher Beträge, während die Entscheidung 1619 die Zuständigkeit der Oberversicherungsämter zur Entscheidung von Beschwerden gegen Strafverfügungen bejaht, welche die Versicherungsanstalten nah 8 1467 der Neichsversiche- rungsordnung zur Durchführung ihrer Neberwachungsvor- schriften erla)sen. Die Entscheidung 1620" endlich verweist eine nach dem 1. Januar 1912 anhängig gewordene Ersaßstreitig- feit gemäß § 152 der Reichsversicherungsordnung an das zu-

ständige Versicherungsamt. Den Schluß bilden die Vebersichten

zer Rentenzahlungen und BeitragSerstattungen der 31 Ver- E enrtaniinlden im Monat Mai 1912 und über den Erlös 1 Beitragsmarken im Monat Juni 1912.

Der Nichtamtliche Teil enthält eine Ausführung über zie Einschränkung des Freitrunkes in Brauereien.

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind am 25. d. M. b M. O. „Geler m Ave, S. M. SS, „Scharn- horst“, „Gneisenau“ und „Nürnberg“ sowie S. M.

Tpdbte. „S. 90“ und „Taku“ in Tsuruga, am 2. d. M. 5, M. Flußkbt. „Tsingtau in Canton eingetroffen.

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Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- ind Staatsanzeigers“ wird eine ta Bellarishe Uebersicht iber den Anbau der hauptsäHlichsten Fruhtarten im Juni 1912, zusammengestellt irn Kaiserlichen Statistischen Amt, veröffentlicht.

Sachsen.

Der Justizminister Dr. von Otto, Vorsitzender im

Staatsministerium, ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ gestern mittag nah kurzem Leiden in DresDen gestorben.

Deutsche Kolortien.

Der Kaiserliche Gouvern eur deS Suggebiets Kamerun hat, wie „W. T. B.“ berichtet, vor einigen Tagen eine längere Dienstreise nah dem Süden des Schuß8gebiets angetreten. Jm November d. J. gedenkt dann der Gouverneur das deutsche Tschadseegebiet zu besuchen. Während dieser leßteren Reise, die etwa sechs Mtonate dauern foll, wird der Referent für famerun und Togo im NReichsfolonialamt, Geheimer Re- gierungsrat Dr. Meyer die Leitung der Geschäfte des Gouvernements in Buea übernehmen. Dieser tritt am 9. Ok: tober die Ausreise an.

Oefterreich-Ungarn, Wie „W. T. B.“ meldet, sind Die deutsh-t\chehischen Iusgleihsver handlungen bis zum Herbst vertagt worden,

Türfei.

Der Großwefir Mukhtar Pascha hat die Behörden er- sucht, der Pforte Abschriften der Instruktionen einzusenden, die die frühere Regierung hinfichtlich Der Wahlen erlassen hat. Die junge Parter Hat, wie „W. T. B.“ meldet, mn die Regierung eine Adresse gerichtet, in der sie ersuht wird, die Kammer nicht aufzulösen, sondern sich auf eine Ver- iagung, nahdem Über das BuDget abgestimmt worden sei, zu

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} beschränken.

Offiziós wird verfichert, Fer id Pascha habe an den Großwesir telegraphiert, er fönne aus Gesundheitsrücksichten kein Portefeuille im Kabinett annehmen. _ Die Regierung wird sich heute über die Ernennung des Minitifters des Jnnern s{hlüssig werden.

Die Lage in Pristina unD mndau ernst, Nah Meldungen des „T. T. B.“ erhalten die Führer der Aufständischen täglich Verstärkungen. Ganz Nordkofsowo beteiligt sich an der Bewegung. Bach dem Einmarsche in Pristina ließen die Aufständischen, die etwa 10 000 Mann stark waren, 461 Häftlinge frei, berwaffneten sie, bemächtigten fich dann der Waffendepots und teilten die Waffen unter die Vevölkerung aus. Darauf brachen fie in der Rihtung gegen Verisowitsh auf in der Absicht, den Marsh nah Uesküb fort- wusezen.

Infolge einiger in den leßten Tagen verübten Bomben- titentate sind die Behörden beunruhigt. Nach einer Meldung des „W.T. B.“ aus Saloniki glaubt man Grund zur Annahme # haven, da Die Atientale au} die Vahnsirecten t der Bewegung der Albaner im Zusammenhang sehen. Als ein Sonderzug mit T ruppen von Gemwgeli nach Kossovo abging, wurde die zwischen den Stationen Gewgeli

Djakova ist andauernd

ind Mirofthe befindliche eine ile i bevor ile der Zug passierte, durch Bomben in die Luft ge-

I? noch rechtzeitig aufgehalten verden. Die Leitung der ganzen Bewegung, soweit die Arnauten- msammlungen in Pristina in Betracht kommen, sheint Hassan vey übernommen zu haben. In Pristina liegen sechs Ba- iillone Infanterie, ein Regiment Kavallerie und zwei Batterien Artillerie, die dem Einmarsch Der Aufständischen keinen Wider- sand entgegensetzten.

prengt. Der Miilitärzug konnte

Amerika. Der amerikanishe Senat hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, die Bill des Senators La Follette über eine Revision des Wolltarifs an Stelle der Demokratishen Bill ange- nommen, die das Repräfentantenhaus bereits angenommen hatte, Die Annahme erfolgte mit 47 gegen 9 Stimmen: ehn fortschrittlihe Republikaner stimnxzten mit den Demokraten dafür, Die Bill des Senators La Follette ist mit der Vorlage dentish, gegen Die der Präsident Taft im Jahre 1911 Ein- pru erhoben hatte. AÆëAfienmn. DiehinesischeRegierung hat gestern die kürzlich von dem russischen Gesandten erhobene Forderung, eine Entschädigung für die Ermordung von 100 russishen Untertanen durh hinesische Truppen in der Nähe von Khotan zu hien, beantwortet. Wie „W. T. B._“/ meldet, versichert die Regierung in der Antwort ihre Bereitwilligkeit, die russischen orderungen zu erfüllen, unter der Vorausseßung, daß die ntersuhungen beweisen, daß Die CHinesen von Khotan im anrecht waren. i - : . Die Nation alversammklung Beriet gestern die zweite von Yuanschikai zur Bildung Des Kabinetts eingereichte Liste der Ministerkandidaten und bestätigte, obiger Quelle zufolge, inf von ihnen. Einer der in Vorschlag gebrachten, ein Mit- lied der südhinefishen Tungmenhui-Tartei, wurde abgelehnt. Chinesen und Ausländer betrad,ten das Ergebnis als Sieg Juanschikais, die Ablehnung des einen Kandidaten wird als unwichtig angesehen. Die drohende Krifis ist dadur vermieden. Nach einer Depesche des „Reutershen Bureaus“ vom estrigen Tage verschlimmert sich der Zu#tand des Kaisers don Japan zusehends. Eine ungeheure Menschenmenge be- agert das Shloß. Der Thronfolger mit seinen Kindern weilt in Schloß. Der Rat der Alten unD die Minister find feit Nitiag versammelt.

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Afrika. Der Staatssekretär des Reichskolonialamts Dr. Solf ist gestern, wie „W. T. B.“ meldet, von Kapstadt in Kimberley eingetroffen.

Nr. 33 des „Zentralblatts für das Deutsche Reih“, berauêgegeben im Reichsamt des Innern, vom 20. Juli, hat folgenden Inhalt: 1) Statistik: Bestimmungen für die Vornahme einer Vieh- zählung am 2. Dezember 1912, 2) Zoll- und Steuerwesen: Aenderungen der Essigsäureordnung. Nr. 34, vom 24. Juli, hat folgenden Inhalt: Zoll- und Steuerwesen: Aenderungen und Er- gänzungen der Branntweinsteuerausführungébestünmungen.

Nr. 30 der „Veröffentlihungen des Kaiserlihen Ge- sundheitsamts* vom 24. Suli 1912 hat folgenden Inhalt: Personalnachrihten. Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamt, XL. Band, 3. Heft. (Ankündigung.) Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen ansteckende Krankheiten. Desgl. gegen Pest. Desgl. gegen Cholera. Geseßgebung usw. (Deutsches Reih.) Wein. (Sachsen.) Heb- ammenwesen. (Oesterreih.) Bierneige. (Schweiz.) Lebensmittel- bu. (Kant. Basel-Stadt.) Schutz der Arbeiterinnen. Kanali- fation. (Frankreih.) Seesanitätspolizeireglement. (Niederlande. ) Steinhauerarbeit. (Vereinigte Staaten von Amerika.) Nahrungs- mittel. Tierseuhen im Deutshen Reiche, 15. Juli. Desgl. im Auslande. Zeitweilige Maßregeln gegen Tierseuhen. (Preuß. Reg.-Bez. S{hleswig ; Württemberg). Ver- handlungen von geseßgebenden Körperschaften. (Deutsches Reich.) _Ent- wurf von Ausführurgsbestimmungen zu § 107 des Branntweinsteuer- geseßes. Vermischtes. (Hamburg). Geburten und Sterbefälle. Mittlere Lebensdauer. Geschenfliste. Wodentabelle über die Sterbefälle in deutshen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutsher Großstädte. Desgleichen in deutschen Stadt- und Landbezirken. Witterung. Beilage: Gerichtliche Entscheidungen, betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Inhalts- verzeihnis VIII. Band.

Statiftik nud Volkswirtschaft.

Der Stand der eingetragenen Genossenschaften im Deutschen Reiche am 1. Januar 1910 und ihre Zunahme Teit 1903.

Nach den fkürzlich ershienenen, vom Geheimen Regierungsrat, Professor Dr. Petersilie, Mitglied des Königlih preußischen Statistischen Landesamts uüd Leiter der Statistishen Abteilung der Preußischen Zentralgenossenshaftskasse, bearbeiteten „Mitteilungen zur deutschen Genoffenshaftestatistik für 1910" (XXXVIII. Ergänzungs- beft zur „Zeitschrift des Königlich preußishen Statistishen Landes- amts“, IV und 196 Seiten) bestanden am Anfang des Jahres 1910 im Deutschen Reiche 29 437 Genossenschaften mit 4 877 850 Mit- gliedern; davon entfielen auf Preußen 16 452 Genossenschaften mit 2 720565 Mitgliedern, auf Bayern 4895 und 553 052, auf Sachsen 879 und 327 755, auf Württemberg 1889 und 321 744, auf Baden 1237 und 246 702, auf Heffen 960 und 146 130, auf die übrigen deutschen Einzelstaaten 3125 Genossenschaften mit 561 902 Mit- gliedern. Seit 1903, dem ersten Jahre des Bestehens einer gemein- samen amtlichen Genossenschaftestatistik für das ganze Reich, ist die Genossenschafts- und Mitgliederzahl beträhtlih gewachsen. Es wurden ermittelt

am Jahre? Ge- O E E C L 10Ten- SEgEn Las Me, 7154p JCYen das C U U anfange satten Vorjahr Mitglieder Vorjahr Zivil- ted in 9% in 9% bewobner 1903... ¿ «20755 ; 3139519 2 5 428 A. 2128 6,62 3 378 265 7,60 5 840 I... 299959 6,47 3 592 208 G38 6 210 106, . . ¿ 24646 461 3811 923 6,12 6 356 I... 2013 4,33 4 032 825 5,80 6 724 O... 260503 447 4 308 205 6,83 6 938 O. 2 4,76 4 579 740 6,30 ai E 1910. 29 437 4,61 4 877 850 6,51 7 595.

Die Genossenshaftszunahme von 1903 bis 1910 betrug im Neichsdurhschnitt 41,83 v. H. Ueber den Reihsdurs{nitt hinaus ging sie in Sachsen (77,94), Baden (60,44), Bayern (42,59) und in der Gesamtheit der übrigen Einzelstaaten ohne Preußen, Württemberg und Heffen (44,88); in Preußen (39,66), Württemberg (37,68) und Hessen (28,34) blieb sie unter dem Reichsdurhschnitt. Die Mit-

gliederzunahme von 1903 zu 1910 betrug im Reisdur(schnitt 99,37 v. H.; böber war sie in Preußen (59,09), in Bayern (58,32) und în der Gesamtheit der übrigen Einzelstaaten ohne Safen, Württemberg, Baden und Hessen (59,76), niedriger dagegen in Württemberg (49,58), Baden (44,68), Hessen (41,14) und Salben

(5,02),

Die Genossenschaftsmitglieder werden in der Mehrzahl Haus- bhaltung8vorstände sein. Rechnet man auf einen jeden solchen 4 Angebörige und abbängige Haushaltungsmitglieder, so würden im Jahre 1910 im Deutschen Reiche etwa 24,4 Millionen, in Preußen etwa 13,6 Millionen Personen der Zivilbevêlkerung durch die Ge- nossenshaften wtrtshaftlihe Vorteile baben. Diese Zablen sind jedo zu hohe weil eine unbefannte, aber nidt unerbeblihe Zahl von Mit- gliedern an mehreren Genossenschaften beteiligt ist, bier also selbst und mit den Haushaltungêmitgliedern mehrfach gezählt ist. Aber troßdem bleibt bie Beteiligung der Bevölkerung an dem Genofsen- \chaftsleben sehr erbeblid.

Zur Arbeiterbewegung. Das Fahrpersonal der Binger Nebenbahnen (vgl.

Nr. 168 d. Bl.) hat, wie die „Köln. Ztg.“ mitteilt, nachdem seine Forderungen abgelehnt worden sind, nah ordnungê8mäßiger Kündigung den Dienst eingestellt. Der Fabrdienst wird zum Teil von den Kon- trollbeamten versehen. Die Forderungen waren eine Lohnerhöhung um 5 #6 monatlich der Lohn übersteigt beute 95 4 nicht und die Wiederanstellung eines wegen unvorsihtigen Fabrens entlassenen Fahrers; sie wurden von einem Vertreter der Organisation der Transportarbeiter vorgebracht, doch weigerte si sowobl die Direktion wte auch der Vorsizende des Aufsichtsrats, der Bürgermeister der Stadt Bingen Nef, mit der Organisation zu verhandeln.

Eine in Elberfeld abgehaltene Versammlung der Wupper- taler Stückfärbereiarbetiter beschloß der „Köln. Ztg.“ zufolge in eine Lohnbewegung einzutreten. C

Gefordert werden vom 1. August ab für 18 jährige Arbeiter 21 #4, für 21jährige 22 4, für groß- jährige Arbeiter, die drei Monate in demselben Dienst waren, 23 #, für großjährige, die mehr als etn Jahr im gleichen Dienst waren, 24 Æ Wochenlohn, sowie für Arbeiterinnen über 16 Jahre ein Anfangswochenlohn von 15 #, ferner für Arbeiter, die den vor- gesehenen Höchstlohn schon erreiht oder überschritten baben, eine Lohn- erböbung von 1 M. Ferner werden je nah der Dauer des Arbeits- verbâltnisses Ferien von drei Tagen bis zu einer Woche verlangt bei Fortzablung des Lohnes. i :

Die am 12. Juli in Antwerpen verhafteten Vorstands- mitglieder der fozialistishen Gewerktschaft der Wereieute, die versuht hatten, Arbeitswillige von einigen Reederfirmen fern- zuhalten, sind, wie ,W. T. B.“ meldet, gestern aus der Haft entlassen worden. I :

In Zürich beschlossen, wie die „Frkf. Ztg." erfährt, die seit dem 1. April aus\tändigen Schlosser und Maler, den Streik auf- zugeben,

Der Ausftand der Hafenarbeiter von Braila (Rumänien) ist, wie der „Köln. Ztg.* telegraphiert wird, beigelegt. Die Getreide- verladungen find wieder aufgenommen worden (vgl. Nr. 176 d. Bl.).

(Weitere „Statistishe Nachrichten" \. i. d. Ersten Beilage.)

Kunft und Wissenschaft.

Die physikalisch - mathematishe Klasse der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften bielt am 18. d. M. unter dem Vorsiß des Herrn Plan ck eine Sigzung, in der Herr Warburg über den Energieumsaß bei photohemischen Vorgängen in Gasen (III1. P Lotvinaiide Desozonisierung) las. Es wird die photo- chemische Deëozonisierung dur verschiedene Wellenlängen der zwischen 0,2 und 0,3 z gelegenen Absorptionébande des Ozors untersuht und die dabei abforbierte Strahlung in Grammkalorien gemessen. Die spezifishe d. h. die auf die Einheit der absorbiertren Strahlung be- zogene pbotohemische Wirkurg erweist fich bei dieser Neafiion mit zunehmender ODzonfkonzentration wachsend, mit zunehmender Inten- sität und Absorbierbarkeit der Strahlung abnehmend. Diese Ergeb-

nisse werden auf sekundäre Reaktionen z¿urückgefübrt. Dr. F1o-

benius legte eine Arbeit vor: Ueber den Stridsbergschen E E E A h Z S “pn :

Beweis des Waringschen Satzes. Hr. Hertwig überreichte

eine Mitteilung des Hrn. Prof. Dr. Heinri Poll in Berlin: Mischlingsstudien. (VIl. Mischlinge von Phafianus und Gallus.) Bei der Kreuzung von Fasan und Huhn werden Bastarde erbalten, die vollkommen steril sind.

An demselben Tage hielt die philosovbischG-bistorisGe Klasse der Akademie unter dem Vorsiß des Sekretars Herrn Noethe eine Sißung. In dieser legte Herr Erman eine Mitteilung „Zur ägvp- tishen Wortforshung. IIL.* vor. 1) Aus den miteinander zusammenhängenden alten Worten für „legen“ und „stoßen“* bilten fi im Laufe der Zeit reue Verba für „niederschreiben“, für „landen“ und „senden“; etne lautlihe Verschiebung vermischt dann diesen ganzen Stamm mit dem Verbum „befehlen“. 2) An einem größeren Abshnitt des Wortshaßz-s wird dessen allmählitßes Anwachsen und seine spätere Abnahme verfolgt. Herr Harnack

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las über die chronologische Berehnung des „Tags von Damaskus“, In der Abhandlung wird gezeigt, daß auf Grund D 9 I

S 8

von drei ih gegenseitig stüßenden Zeugnissen die Bekehrung des Apoîtels Paulus mit großer Wahrscheinlichkeit auf den Herbst des Jahres 31 datiert werden kann oder, wenn Jesus im Jahre 29

gefreuzigt worden ist, auf den Herbst des Jahres 30. Die drei Zeugnisse sind 1) ein Brief des Kaisers Claudius an Delvbi, 2) die

Angabe des Orofius, daß das Judenedikt des Claudius im Jahre 49 erlassen worden sei, 3) die dreifah bezeugte Nachricht, daß Jesus nah seinem Tode noch 18 Monate hindurch si babe seben lassen bezw. mit seinen Jüngern verkehrt babe. Diese 18 Monate müssen die Zeit bis zur Christusvisicon des Paulus be- zeihnen. Hr. Lüders legte vor: „Epigraphishe Beiträge. I. 11.“

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Die Inschriften auf den Reliquienbehältern von Bhattiprolu werden neu gelesen und erklärt. Dabei wird der Lautwert zweier Zeichen der

5 Hiar 45; ito (CnndortthoTl 2 A Dao ttoA Cy. Drävidt neu bestimmt und die Sonderstellung des Dialektes der In-

{riften festgestellt. Die erneute Prüfung der Inschrift von

ergibt, daß S. 41 ein Kusanaherrsher im nordwest

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2 ry N D Ey L s S

Titel Kaiser führte. Das macht es unmöalich, er Kusanaâra auf 56 v. Chr. zu verlegen. Das de Mitglied Herr Jacobi in Bonn übersandte ng „Ueber die SMtheit des Kautiliva. Es n daß der Verdacht gegen die Echtheit des Kautiliva unbegründet it, daß vielmehr die einhbellige indische Ueberlieferung, daß das Werk

e L ister Candraguptas herrührt, dur entschieden bestätigt wird. He

i berühmten Mi

pon dem 1 innerer Gründ T

eine Reibe

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Diels übergab den Bericht der Kommission für den Thesaur linguae Latinae über die Zeit vom 1. April 1911 bis 1912 u legte eine Abhandlung des Pr 8 F. de Bent

La tradition du Lexique d i S E T N F P durch seine Edition des Philosto f die Fragmente bei Suidas a auf die Fragmente vet Sui1das (

I ergaben, daf

r von den etwa 25 Venutus und drei Nomani) neben der von \{riftlihen Grundlage in Betracht kommen.

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Œn den 3 118 5 H L i

in denen bis zun Zeichnungen usw. des ©

Architektur ausgestellt war, ist je kanishen Abteilung des

L S UL „C14 id Könialicben * ; 110

Völkerkunde veranstaltete Ausstellung von n der Abteilung eröffnet worden. Die Ausste ntl eine Reibe Bleistift- und Federzeihnunc 8 Wilhelm Neichardt, die Landschaften und Bevölkeru1 Brasilien darstellen. Reichardt ist Schüler von Moritz vo und seine Bilder sind in alter Art mit gründlicher

zeichnet. Alles ist bis in das einzelste

1 C14 au studiert,

erftaunlid, welhe Unsumme von Ar n ie dieser Zeichnungen steck. Dabei wirker e V plastish, sowobl in den kräftig berausgear igurer in der landschaftlihen Szenerie. Man fi 1lih i Tiefen des Urwaldes binein, wie di ronen eine über der anderen #ich au L P Neic wertvolle Sammlung von Zei gen de licher Geschenk gemacht. Außer di ildern, die an der Zimmer angebraht sind, enthält die Ausstellung nod Glaëschränke mit merikfanisWen Altertümern, zumeist

Zwei Schränke enthalten eine Auswahl aus Sammlung von Tongefäßen und Tonfiguren, l Staate Michuacan und der Gegend von Colima im west- lichen Mexiko stammen. Die Sammlung” ist vom Konsul Arnold Vogel in Colima geschenkt. Die übrigen Gegenstände sind zumeist Ergebnifse der Reisen und Sammlungen von Professor Seler und F tes thäl

Frau und von diesen geschenkt. Das erste Zimmer enthält. außer : 2 Z

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einigen stetnernen Grabplatten, einer großen Tonfigur eines Dämons und einem großem Jaguarkopfe aus Mörtel, einen Schrank mit Figurengefäfen, die gleih den zuvor genannten Grabplatten usw. aus Gräbern des Tales von Oaxraca stammen, das in alter Zeit und noh beute von Angehböriger 1 bewobnt wird. Das zweite Zimmer ent! ] er Mirteca, eines den Zapoteken verwandten S tes, und aus de nd von Cozcatlan und Teotitlan del camino, einem Gebiete, das in alte Zeit von einer Merxikanish \prehenden Nation bewohnt war. In einem besonderen Schranke des ersten Zimmers ist außerdem eine Neibe eigentümlider glasierter Gefäße zusammengestellt, die teils Tier-, teils Menschenformen wtedergeben und von hoher künstlerische Vollendung zeugen. Man weiß noch i el end en

diese Dinge fabriziert wurd

are weit über das Land und werden 8 von Meriko bis nach Sar gefunden. In dem leßten Zimmer hat eine Steinsachen Aufstellung gefunden, die von merifanischen Hochlandes stammen, da wo Orizaba dem Nande des Plateaus aufgesett ist. Es

dieser Sammlung verschiedene Typen miteinander vermengt : einer- seits Stüdke, die auf das genaueste mit den Formen der 1 aztekishen Kultur von Teotihuacan übereinstir andererseits

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y isse einer eigenartigen vrimitiveren Kultu Neb 1 Ï

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1 Er 1r. Dasselbe N - El en ÞI : etnander von Typen der Teotibuacankultur d T4 f nal ot ; ; s Kultur ift in jüngster Zeit au in der ; ° es ac S x T L 5 unweit der Hauptstadt Meriko festzestellt Dort haben t

Grabungen gezeigt, daß unter der aztekisen Oberflächens{ickt eine

5 E P Ai 5 I} 5 L 0TIINA - AA D T4» 6 m dide Schiht von Windablagerungen liegt, die ganz mit Resten F, +1 . T4 F T 9 - Fs ri Unto 55 5 der Teotihuacankultur gefüllt ist, und daß erst unter dieser in E L I RLE S6 Ae : ; T L E T Kak Sand- und Kiesablagerungen, die ein prähbistorisher Fluß bera