1912 / 184 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Aug 1912 18:00:01 GMT) scan diff

den Beklagten zu 1 zur mündliGen Verhandlung des Nechtsstreits vor die 11. Zivilkammer des Herzog-

lihen Landgerihts zu Gotha auf den 27. Sep- tember 1912, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedaten Gerichte zu- gelaffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwedcke der óffentlihen Zustellung wird diefer Auszug der Kiage

befannt gemacht _ Gotha, den 1. August 1912. Der Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

[43707] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Shneidermeisters H Besel in Hannover, Kestnersiraße 14, Prozeßbev: 3

s è DPuiili ¿ . Rechtéanwalt Fischer ‘in Hannover, klagt gegen den Kaufmann Otto Mottmaun, früher in Hannovec, Arndtstraße 10, 1, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung; daß bebufs Beitreibung der

E 14 L 2 S RSIE R E S L, s dem Beklagten gegen den Schneidermeister H. Bessel

in Havrnover zustehenden Forderung von 196 f A 9 S e e V s nevit Zinsen und Koîten der von dem Beflagten mit der Zwangëvollstreckung beauftragte Gerichts e r 1

vollzieher die in dem Klageantrage bezeichne Gegenstände gepfändet habe, und daß der Kläger 1

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n das Eigentumsrecht an diefen Gegenständen zuîtebe, da sie dieselben in die Ebe eingebracht habe, und daß fie daher Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung erbebe, mit dem Antrage, den Beklagten zu ver- urteilen, die in der Zwangsvollstreckungsfache des Beklagten gegen den Schneidermeister H. Bessel zu Hannover am 15. Mai 1912 bewirkte Pfändung folgender Gegenstände: 1 Trumeau, 1 Rertikoro, i Chaiselongue, 2 blaue Sessel, 1 Schreibtisch, 2 Bilder, 1 Teppich, wieder aufzuheben und die Kosten des Rechtéstreits zu tragen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur müänd- lien Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königlie Amtsgericht, Ab- teilung 23, in Hannover auf den 1. November 1912, Vormittag? 40 Uhr, Zimmer 307, Neues Justizgebäude, 11. Stockwerk, geladen. Hannover. den 29. Juli 1912. Der Gerichtsschreiber des Köntalichen Amtsgerichts. Thteilung 23

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[43712] Oeffentliche Zustellung. _ Die Vereinsbank e. G. m. V D n QDUDDUTO bausen, Prozeßbevollmächtigter: Nechtsanwalt Dr.

Schumann daselbst, klagt gegen den Franz Roeser, früber in Magdeburg, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Bebauptung, daß ihr der Beklagte als Afzevtant eines Wechsels vom 5. 1. 1912 328 4 50 - nebft 69/9 Zinsen seit 15. April 1912 sowie 11 #4 15 -S Wechselkosten \chulde, und beantragt, den Beklagten zur Zahlung dieser Beträge kostenvflihtig zu ver- 11T

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urteilen und das Urteil für vorläufig volistreckbar zu erklären. Zur mündlihen Berhandlung streits wird der Beklagte vor das Herzogli gericht, Abt. 1, Hildburghausen auf Mittwoch, den 18. September 1922, Vormittags 93 Uher, geladen. Hildburghausen. den 31. Juli 1912. Frank, A.-G.-Sekretär,

-Se Gerihtés(reiber Herzoglichen Amtsgerichts.

[43718] Oeffentliche Zustellung. IT O 111/12. Der Rechtéanwalt A. Bena zu Met, vertreten durch si selbst, klagt gegen den Unternehmer Georg Geiger, früher in Urbis i. E., jeyt ohne bekannten Wohn- und Äufentbaltsort, unter der Behauptung, daß Beklagter ibm für anwaltlihe Vertretung in Sacen Chalouatte ca Geiger, I O 89/07, 959 95 M verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten kosten- fällig zu verurteilen, an Kläger 59/95 M nebst 4 9/6 Zinsen seit dem Klagezusteliunagttage zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreŒbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II1. Zivil- fammer des Kaiserlichen Landgerichts in Mey auf den 4, Oktobcr 1912, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auézug der Klage bekannt gemacht. Mes, den 31. Zuli 1912. Gerichtsschreiberei des Kaiserlichen Landgerichts.

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[43407] Oeffentliche Zustellung. C. 173/12. 1.

ct l L Die Witwe des Kaspar Meurer, Auguste geb. Ellenberger, in & J , Prozeßbevollmächtigte:

Nechtsanwälte Justizrat Peyser und Henning zu E}ch- wege, flagt 1) gegen die Chefrau des Lohbgerbe1s Lorenz Schäfer, Auguste Christine Wilhelmine geb. Bertelmann, ren genannten CGhemann, beide jeßt unbetannten Aufenthalts, früber in Spangenberg, Be Cañel, unter der Behauptung, daß die im Grundbude von Spangenberg in Ab- teilung ITI unter Nr. 1 eingetragene Hvpothek längst bezahlt sei, mit dem Antrage: 1) die Beklagte zu 1 fostenvflihtia und vorläufig vollstreckbar eventuell gegen Sicherheitsleistung zu verurteilen, die Löschung der im Grundbuche von Spangenberg Blatt 881 in Nbteilung I1T1 unter Nr. 1 eingetragenen Hypothek von 1680 #4 für den Stadtrezeptor Cllenberger in Spangenberg, verzinslich zu 95 9/9 gegen dreimonatige Kündigung rückzahlbar, laut Obligation vom 16. Ofk- tober 1875, zu bervilligen, 2) den beklagten Ghe- mann zu verurteilen, dieserhalb die Zwangsvolls- streckung in das eingebrahte Gut feiner Ehefrau zu dulden. Die Klägerin ladet die Beklagten zur münd- liden Verhandlung des Rechtsstreits vor das Köntg- liche Amtsgeriht in Spangenberg auf den 5. No- vember L912, Vormittags X20 Uhr. Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht. Spaugenberg, den 31. Juli 1912. Meinert, Amtsgerichts]efkretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

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[43710] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Max Herrmann in Stettin, Falken- walderstraße 11, Prozeßbevollmäcbtigte : Justizrat

Schmidt und Rechtéanwalt Werner Schmidt in

Stettin, klagt gegen die Witwe Frau Hedwig Holtz, ßerfitraße 13,

f geb. Naudies, früher in Stettin, jeßt unbekannten Aufenthal1s, unter d daß ihr die Beklagte als Afzeptant des 1912 ausgestellten und am 16. Juli ] Zahlung protestierten Wechsels den Betrag von 21020 Æ nebst 5,99 #4 Protestkosien, 0,89

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Nicambiosvesen und L? 9% Provision mit 0.70 \{ulde, mit dem Antrage, die Beklagte zur Zablung von 217,60 #4 nebst 6 vom Hundert Zinsen ?eit 19. Juli 1912 an Klägerin zu verurteilen, ter Be Élagten auch die Kosten des Rechtsstreits einschließlich

s voraufaegangenen Arresiverfahrens aufzuerlegen. ur mündliczen Verhandlung des Rechtsstreits wird

e Beklagte vor das Königliche Amisgeriht in Stettin auf den L. OŒfktover 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen. Stettin, den 24. Juli 1912.

Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichls:

Hedemann, Amtsgerichtssekretär.

[43709] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Andreas Jerzi, zuleßt in Char- lottenbcf b. Vafewalk wohnhaft, jezt unbekannten Nufenthalts, klagt gegen den Bauerbofsbesiger Karl Grünhagen in Milow-Ausbau bei Strasburg U.-M., vertreten dur Rechtsanwalt Sommermeyer in Strasburg U.-M., unter der Behauptung, daß Be- flagter ibm 26,70 4 scchtundzwanzig Mark 70 Pfg. Lohn \{ulde, mit dem Antrage auf Zablung von 26,70 . Der Beklagte ladet den Kläger zur mündlihen Verhandlung des Nechts- itre!ts vor das Königliche Amtsgeriht in Strasburg 1.-M. auf den 24. September 1912, Vor- mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zu- stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Strasburg U.-M., den 31. Juli 1912.

Königliches Amtsgericht.

0] Oeffentliche Zustellung. C. 392/12. r Speckhändler Johann Helms in Nostrup, bevollmächtigter: Rechnungssteller Heinrich in Zwischenahn, klagt gegen den Kaufmann

Adolf Christian Bringe, früher Inhaber der na Bringe & Co. in Bremen, jeßt unbekannten Aufenthal's, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte dem Kläger für fkäuflih geliefert erhaltene Fleishwaren den Betrag von 100 4 60 S schulde, mit dem Antrage auf Zahlung von 100 4 60 nebst 5% Sinfen seit 18. Januar 1912 und vor- läufige VoUstreckbarkeit des Urteils. Der Beïtlagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgeriht in Westerstede auf den 24... September 1912, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der offentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage befannt ye- macht. Die öffentlihe Zustellung der Klage ist be-

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willigt. Westerstede, den 28. Juli 1912. (S) (Unter\rift), Gerichtsschreiber des Großherzoglihen Amtsgerichts. [43409] Oeffecutliche Zustellung.

Der Kaufmann H. Karsten in Wilbelmshaven, Btsmar{str. 90, Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Freymuth in Wilhelmshaven, klagt gegen den Hand- lungêgehilfen K. Kläger, z. Zt. unbekannten Auf- enthal1s, früher in Wilbelmshaven, * Gêckeriir. 6, unter der Behavptung, daß Beflagter für gelieferte Maren laut erhaltener Re&nung 7,45 46 schulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 7,49 nebst 4 9/9 Zinsen [eit Klagzustellung. Zur mündlichen Ver- handlung des Nechtsftreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Wilhelmshaven auf den 24. September 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Wilhelmshaven, den 25. Juli 1912.

Der Gerich!s\hreiber des Königlichen Amtsgerichts.

3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2.

[43142] Bekanntmachung.

Das Königliche Polizeipräsidium beabsichtigt, alte Akten im Gewichte von etwa 60533 kg und un- gefähr 22 162 kg alte Drucksahen an den Meist- bietenden unter den in der Kalfulatur, Zimmer 139 im Polizeipräsidialgebäude, Alexanderstraße 3/6, Ein- gana IV, an der Stadtbabn, I. Stockwerk, werk- tägli von 10 bis 3 Uhr auéliegenden Bedingungen zu verfaufen.

Kauflustige wollen ihre Angebote \ch{riftlich und versiegelt mit der Aufschrift: „Verkauf von alten Aften und Drucksachen“ bis zum 15. August d. J., Vormittags X0 Uhr, im Zentralbureau des Königlihen Polizeipräsidiums, 1. Stodck, Zimmer 161, abgeben.

Die Eröffnung der Angebote findet an demselben Tage, Vormittags 11 Uhr, in der Kalkulatur, Zimmer 139, statt.

Berlin, den 29. Iuli 1912.

Der Polizeipräfident: In Vertretung: Dumrath.

(43174] Verdingung.

Die Lieferungen des Bedarfs der Marinebekleidungs- er Kiel und Wilhelmshaven an ) seidenen Tüchern, ) Mütenbäntern, ) )

eht renntierledernen Handschuhen, wasserdihten Unterlagen, ) Neuyhängematten und ) Aluminiumkochgeschirren vom 1. April 1913 ab, sollen auf 1 oder 5 Jahre perdungen werdTen.

Termin: 27. September 1912, Vormittags 1E Uhx,

Angebote mit der Aufschrift „Angebot auf Liefe- rung von seidenen Tüchern 2c.“ find vers{loisen bis zu diesem Termin beim Marinebekleidung8amt

E zen jeden Gegenstand gegen Ein- sondurg von 1,50 # erhaltlich. Wilheimshaven, den 1. August 1912. Marinebetleidungsamt Wilhelmshaven.

[43460] Gerichtliche Versteigeruug.

J Montag, den 5. August, Vormittags t Uhr, worde ih in der Pfandkammer zu Berlin,

irdsentr. 43/44, folgende durd Gerichtébe{luß gevfändete Poteuntrehte und Patentansprüche, betr-fend Eisfenbetonbalfken, Verfahren zur Herstellung plastischer Gegenftände aus Torf, Torfmoos u. dergl., Verfahren zur Herstellung von Briketts, Preßlingeun aller Art, Torf- entwässerungEpresse, Verfahren zum Sterili- siecen von Flüssigkeiten, Reinigung vou Ab- wässern u. deral. öfentlih meisibietend versteigern. Die Patente sind in fast allen europäishen Staaten soroie in Javan, Canada u. den Vereinigten Staaten

: fa angemeldet oder eingetragen. Tb einert, Gerichtsvollzieher,

CLathrtinnor tr Lot0riInger Ira

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vor dem Ablauf der dreißig Jahre dem ge!

4) Verlosung x. von Werlt- payieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Weri- papieren befinden si aus\chließlich in Unterabteilung 2.

zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die so verjährt der Anspruch in zwei I von dem Ende der Vorlegung®\ruit an. legung steht die gerihtlihe Geltendmachung spruchs aus der Ürfunde

Bei den Zinsscheinen

beträgt die Vorlegungsfrist Sie beginnt für Zir

1s\cheine mit dent

vier Jahre. ns lchem die für die Z

Scblufse des Jahres, in we bestimmte Zeit ei Das Aufgebot und ommeneer - oder ver erfolgt na Vorschrift der §S 1004. der

Genehmigungêurkfunde. Ang. G 1 Nr. 1176.

Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier- dur auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Geseßz- é Artikels 8 der Königlichen Verordnung Ausführung des Bürgerlichen Geseßbuchs vom November 1899 der Berliner Stadtsynode die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschrei- bungen auf den Jnhaber bis Zwetunddreiviertel Millionen Mark zur Beschaffung von Mitteln zur Uebernahme eines Teils der seit dem Jahre 1899 aus den ordentlichen Einnahmen der Berliner Stadtsynode für Kirchenbauten und Kirhböfe hergegebenen Beträge auf die außerordent- lihen Einnahmen sowie zum Erwerb von Grund- stücken, Errichtung neuer fkirhchlicer Gebäude und Einrichtung von Begräbnispläzen.

Die Schuldverschreibungen liegenden Muster auszuf

Fin.-Min. T 10 733.

die Kraftloserklärung abhanden

nichteter Schuldverschreibungen

buchs und des

cine fônnen weder aufgeboten noch für erklärt werden. aber von Zinsscheinen, welcher den Ver- Ablauf der vierjährigen Vorlegungs- frist bei dem geschäftsführenden Stadtsynode anzeigt, nah Frist der Betrag der angemeldeten Quittung ausgezahlt werden. Der geschlofsen, wenn der ab geshäftsführenden

Stadtsynode zur Ein \pruch aus dem S worden ist, es sei denn, daß gerihtlihe Geltend

zum Betrage von wird dem

herigen Inh

Nblauf der Zinsscheine gegen Anspruch ist aus= banden gefommene

lôsung vorgelegt oder der eine gerihtlich geltend get die Vorlegung oder die em Ablaufe der Frist

: rtigen, mit 4% jährli zu verzinsen und nah dem festgestellten Tilgungs- vlan von der Ausaabe der Scbuldverschreibungen ab jährli mit wenigstens einem Prozente des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld- durch Auslosung oder Ankauf zurück-

machung nach d Anspruch verjährt in vier chuldvershreibung find halbjährliche {lusse des Jahres . . - Zinsscheine werden jährige Zeiträume ausgegeben werden. einer neuen Reibe von Zinsscheinen erfolgt Kasse der Berl

er Mit dieser verschreibun Zinsschzine bis zum S wird vorbehaltlich der ie Ausgabe Fur die Befriedigung der richreibungen wird eine Ge leistung seitens des Staats niht übernommen. __Dreje Genebmigurg nebst Anlage ift im Deutschen Neichs- und Königlich Preußischen Staatsanzeiger be- fannt zu machen. Berlin, den 18. Juli 1912.

Vorstehende Genehmigu Nechte Dritter erteilt.

Inbaber der Schul gegen Ablieferung

r Stadtsyn er älteren Zinsscheinreihe beige ern nicht der Inhaber der châftsführenden Ausschusse gabe widersprochen le sowie beim die Zinsscheine dem In-

ausgehändigt,

neuerungéscheins, of verschreibung bei dem ge| der Berliner Stadtsynode der Au ) In diesem Fal Erneuerungs\cheins werden haber der Schuldverschreibung rihreibung vorlegt.

erdurch eingegan Berliner Stadt}|y Steuerkraft der L

Der Minisiex der geist- lichen und Unrterrichts- Angelegenheiten. vonTrottzuSolz. röffentliht Berlin, den 29. Juli 1912.

Der Finanzminister.

r die S m Auftrage: er die Schul

Zur Siche: heit der hi vflihtungen haftet ibrem Vermögen und mit der glieder der zu threm Verbande gehörige gemeinden.

Dessen zu Urk

gangenen Ver-

unde baben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt. Berit, D « - # Der geschäftsführende Ausshuß Stadtsynode. (Name des Vorsitzenden.) (Name eines zweiten Ausschuß- mitgliedes.) Ausgefertigt : (Eigenbändige Unterschrift des damit von dem geschäftsführenden Ausschuß beauftragten Kontroll

Königliches Konsistorium der Provinz Brandeuburg, Abteilung Berlin.

In Vertretung :

Dr. Groll

Zu M: d. 0. A. G. 1 Nr: 1176. Fin.-Min. 1 10 733. Provinz Brandenbur Schuldverschreibung .._. te Ausgabe, Buh-

: 4 Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er- mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der geistlihen und Unterrichteangelegenbeiten und der rina 1 (Deutscher Neichs- und Königlich ke ai tatt bom. «Len

I Nr: 3620. der Berliner

e E Name eines Siegel des ges{äft8- (Name eine führenden Aus\ch der Berliner Stadt-

mitgliedes.)

Stadtsynode Berlin.

der Berliner Stadtisr

*xinanzen vom

Provinz Brandenburg. Stadtsynode Berlin.

_In Gemäßheit des von dem Königlichen Kon- sistorium in Berlin von Kirchenauffihts wegen und von dem Königlichen Staatsministerium von Staats- aufsihts wegen genehmigten Beschiusses der Berliner Stadtsynode vom 11. Dezember 1311 wegen Auf- nahme einer Anleibe von zweidreiviertel Millionen Mark bekennt sich der g Berliner Stadtsvynode

durch diese

zu der Schuldverschreibung der Berliner Stadt- ¿_LE QUSOG

ir U A0 SiNIeN

r Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen n Rückgabe in der Zeit vom . . ie Zinsen der vorbenannten r das Halbjahr vom

äftéführende des Stadtfsynodal- / jeden Inhaber b) rschreibung zu einer seitens des Gläubigers unfündbaren Darlehnë\{ulo von ... welche mit 4 9/9 jährlich zu verzinsen ist.

Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungéplan durch Einlösung auszulosender Schuld- verschreibungen oder durch Ankauf von Schuldver- „Des ares . « -

Schuldverschreibung

Et Md: Q ea

Z bei der Kasse d Stadtsynode in Berlin.

Berlin, de « häftéführende Aus\{chuß

e MTALE, C as

‘Berliner Stadt-

(Name des Vorsitzenden.) Aus\chußmi (Name eines zweiten Ausshußmitgliede Trockenstempel des Siegels des ge\chäfts- Ausschusses Î

Stadt}ynode.

Der Anspruch aus diesem Zinsschein dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlufs Fahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig gew ist, wenn nit der Zinsschein vor dem A Frist dem ge!cäftsführenden Aus\{huß der Berline Stadtspnode zur Einlösung vorgelegt wird. Erfol die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerbalb hre nah Ablauf der Vorl ] Vorlegung steht die gerihtlihe Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde glei.

schreibungen vom ab spätestens bis zum Schlusse des I

Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock Vel ährlich wenigstens ein Prozent des fapitals jowie die Zinsen von den getilgten verschreibungen zuzuführen sind.

Die Auslosung : jedes Jahres.

eshieht in dem Monate Januar i Berliner Stadtsynode jedoh das Necht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder au sämtlihe no im Um- laufe befindlide Schuldverschreibungen Die durch die verstärkte Tilgung er- id ebenfalls dem Tilgungtstodcke

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zu kündigen. sparten Zinfen zuzuführen.

Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldver- reibungen Bezeichnung Buchstaben, râge Termins, an welhem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlih bekannt gemacht. erfolgt drei Monate vor dem Zablungstermine in dem Deutschen Reihs- und Königlich anzeiger, der Neuen Preußisben (Kreuz-) Zeitung, der National-Zeitung, dem Amtsblatte der Köntg- lichen Regierung ) Berlin und dem Amtsblatte der Königlichen MNe- gierung zu Frankfurt a. O Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen be- wirkt, so ist dieses unter Anç angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankaufe in gleicher Weise bekannt zu machen. Geht eins der vorbezeihneten Blätter ein, fo wird an dessen Stelle von dem geschäftsführenden Ausschusse der Berliner Stadtsynode mit Genehmigung des Konsistoriums ein anderes t l

biernach das

Provinz Brandenburg. _ Stadts\ynode : l Srneuerungsschein für die Zins\cheinreihe Nr... zur Schuldverschreibung

Diele B 7 Diese Bekanntmachunc A e Bu hung der Berliner Stadt!ynode,

1ßishen Staats- 5 Sébatos emu Corp 26 emPV

zu der obigen Schuldverschreibung . te Reihe von Zinsscheinen für die Ja 1 nebst Erneuerungsschein

Der Inhaber di

bei der Kasse der Berliner sofern niht der Inhaber der Ausgabe bei dem geschäftsführenden Ausschui|e der Berliner Stadtsynode widersprochen hat. eim Verluste dieses Seines l cheine nebst Erneuerung®ê {hein dem Inhaber der Schuldverschreibuny aus- gebändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegk. Berlin, den «+5 s Der geschäftsführende

Stadtsynode.

Wird die Lälgung der der Schuldverschreibung W M c il

Angabe des Betrages der diesem ‘Falle sowie b

Königlichen E Ausschuß der

Bis zu dem Tage, Kapital zu entrihien ift, wird es in halbjährlichen 2. Januar und 1.- Juli, von heute an gerechnet, mit 4 9/6 jährli verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig bezw. dieser Schuldverschreibung bei der Kasse der Berliner Stadtsynode, und zwar auch in der nach dem Eintriite des Fälligkeitetermines folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals einge- reichten Schuldverschreibung sind auch die dazu ger hörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine &ür die fehlenden Zinsscheine wird ital abgezogen.

eines Ausf{ußmitgliedes.) (Name eines zweiten Auss{ußmitgliedes.) Trotenstempel des Siegels des xc\chäfts- Ausschusses Stadtsynode. Veröffentlicht : Berlin, den 29. Juli 1912.

Terminen, am des Vorsizenden.)

vordenen Zinsscheine

Königliches Konfistorium der Provinz Brandenburg, Abteilung Verlin. zurüczuliefern. In Vertretung : der Betrag vom K Dre Ori olli

Der An}pruch aus diefer Schul mit dem Ablauf von dreißig Jahren nah dem Rüd- zahlungstermine, wenn niht die Schuldverschreibung

K. I1. Nr. 3625. rihreibung erlischt

{43198] GenehmigungEurkunde.

Mit Allerhöchster Ermächtiaurg erteilen wir auf Grund des § 795 des Bürgerlien Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Aus- eührung des Bürcerli®en Gefebu3 vom 16. No- vember 1899 der Stadt Cöln die Gercbmigung zur Ausgabe ton Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 79 000 000 46 (Neunundfsiebzig Millionen Mark) bebufs BesÆkaffuna der Mittel zur Uebernahme von Aktien der Rheinischen Aftien-Ge- sellsGbaft für Braunkoblenberabau und Brikett- fabrikation, der Cöôln-Bonner Kreisbabnen und der Scchnellvahn Cöln-Düfseldorf, zur Ausfübrgna von Brüctenbauten, zur Erweiterung der F Gas-, Gleftrizitäts- und Wasserwerke, der Straßen- und Vorortbahnen, des Feuershußzes, des Kunftgewerbe- museums und der Krcankenanstalt Lindenbura, zum Bau eines Lagerhauses, einer Badeanstalt, höherer S{ulen, eines Bibliotbhekgebäudes und eines Tuberkulosenpavillons, zu Zwecken der Friedhofs-, Tiefbau- und Grundstücksverwaltung, zur Errichtung ciner städtischen Hypotbekenanstalt, zu Aufwendungen fir etnen Fußgaängertunnel am Hauvtbahnhof und zur Deckung des Mindererlöses aus der leßten Anleibe.

Die Swuldverschreibungen sind nah dem an- liegenden Muster auszufertigen, je nach der Lage des Geldmarktes bei der Begebung mit 34 bis 49/6 :56rlid zu verzinsen und nach Wahl der Stadt nah einer der zwei nachbezeichneten Tilgungsarten zu tilgen:

1) Die Tilgung erfolgt durch Ankauf oder Ver- Tofuna mit wenigstens 12 %/ jäbrlih unter Zuwachs der Zinsen der getilgten Shuldvers{Greibungen. Mit der Tilgung ist mit dem auf die Verausgabung der Anleibe oder der einzelnen Anleiheteile folgenden Rechnunasjahre zu beginnen. Der Stadt Cöln soll das Recht der Gesomtkündigung der in Umlauf zu sezenden Schuldverscbreibungen und die Verstärkung der Tilgung nah Ablauf der ersten 10 Jabre nah

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Begebung der Anleibe oder der einzelnen Anleihe- teile vorbehalten bleiben, oder

9) Die Tilaung erfolat dur Ankauf oder Ver- losung mit wenigstens 12 9/9 jährlid unter Zuwachs der ersparten Zinsen, wird aber während der erften 5 oder 10 Fahre nach Begebung der Anleibe oder der einzelnen Anleibeteile nit ausgeführt; statt dessen werden die Tilg"ngsraten von dem auf die Rerausgabung der Anleihe oder der einzelnen An- leibeteile folgenden Rechnungsjahre ab einem be- sonderen, der Aufficht des Negierungspräsidenten zu Cöln unterworfenen Fonds zugeführt. Dieser Fonds ist, soweit er nit vorber zum Rückkauf der im Um- lauf befindliden Schuldvershreibungen Verwendung findet, auf Zins und Zinseszins anzulegen und nah Ablauf der 5 bezw. 10 Jahre in voller Höbe zum Ankauf oder zur Verlosung von Scbuldverschrei- bungen oder zur Verstärkung der von dann ab ein- seßenden regelwäßigen Tilgung zu verwenden. Der Stadt Cöln soll das Net der Gesamtkündigung der Umlauf zu seßenden Schuldvershceibungen und die Verstärkung der Tilgung nah Ablauf d-r ersten 0 Jahre noch Begébung der Anleihe oder der cin- zelnen Anleibeteile vorbehalten bleiben.

Nücfeinnahmen aus Verkaufgerlösen und Anlieger- beiträgen find zur außerordentli&en Tilgung der An- leibe zu verwenden.

Vorstehende Genehmigung wird vorbebaltlich der Rechte Dritter erteilt.

Für die Befriedigung der Inbaber der Schuld- erihreibungen wird eine Gewährleistung seitens des taats nicht übernommen. Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutscen Reicks- und Königlich Preußischen Staats- anzeiger betannt zu machen.

Berlin, den 26. Juni 1912.

Der Minifter für Landwirtschaft, Domäuen und Forsten. Im Auftrage: Sch{broeter.

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Der Minister des Juueru. Dcr Finanzminister. Im Austrage: Im Austrage : Freund. Heinke.

Min. f. Landw. [L A Ile 3563. Min. d. Inn. [V a 1623. Fin. Min. L. 993 -

ML t ; LRCINProPVInsz.

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Schuldverschreibung der Stadt Cöln.

Ausgabe 19 BUOHOe aue A

E aa e e Mart Meihowühruns,

Ausgefertigt au mächtigung erteilt

vom 3. August 1912).

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In Gemäßheit des von dem Bezirk#aus\{Guß des

Regierungsbezirks Cöln genehmigten Beschlusses der Stadtverordn-tenversammlunag vom 21. März 1912

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. . . Prazent jährli zu verzinsen ift.

in 31 Jahren getilgt.

Qu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet,

welhem jährlih wenigstens 14 Prozent des ent- \brechenden Teiles des Anlethekapitals jowie die Zinsen der getilgten Schuldverschreibungen zuzu-

fübren find.

Die Auslosung geschieht im Monat .. . «++ -- jedes Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, nab 10 Jahren, also nach dem SJabre . . . . eine stärkere Tilgung eintreten zu lasen oder au sämtlide noch im Umlauf befindlichen Schuld- verschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch

*) Anmerkung. Bei Begebung der Anleihe oder der einzelnen Anleiheteile wird eine der nah- beschriebenen zwet Tilgungs8arten ausgewählt werden ; in die endgültigen Schuldverschreibungen wird nur

der Text einer dieser zwei Fälle aufgenommen.

dem 2ablungétermine in dem Deutschen Neihs- und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, i

blatte der Königlihen Regierung zu Cöln, in zwei in Cöln erscheinenden Zeitungen und in je einer in Berlin und tin Frankfurt a. M. erscheinenden Zeitung. Geht eines der vorbezeiGneten Blätter ein, fo wir an dessen Stelle vom Oberbürgermeister mit Ge- nebmigung des Königlichen Regierungspräsidenten zu Cöln ein anderes Blatt bestimmt.

¡iäbrlih verzinst.

Negierungsbezirk Cöln.

f Grund der mit Allerhöchster Er- t en Genebmigung der Minister für Landwirtshaft, Domänen und Forsten, des Innern und der Finanzen vom 26. Juni 1912 (Deutscher Reichs- und Köntglih Preußisher S:aatsanzeiger

vegen Aufnahme einer Anleihe von Neunundfiebzig illionen Mark bekennt sich der unterzeicnete

Oberbürgermeister namens der Stadt Cöln dur diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Dar- lehns\uld von «a. e Dari, welhe mit

1. Tilgungsart.*) Die ganze Schuld wird durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen von dem auf die Verausgabung der Anleihe oder der einzelnen Anleibeteile folgenden Rechnungsjahre ab spätestens

die verstärkte Tilanng ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgunasftocke zuzuführen. Die ausgeloîten

sowie die gekündigten S{uldverschreibungen werden unter Bezeichnung ibrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welbem die Rü- zahlung erfolgen soll, öfentlih bekannt gemadt.

oder : 9, Tilgungsart. Die Tilgung der ganzen Schuld

erfolgt von dem auf die Berausgabung der An- Ileißke oder der einzelnon Anleiheteile folgenden NRechrungéjabre ab durch Ankauf oder Verlosung aus einem Tilgunastock&e, welem jährlih wenigstens 13 9/9 des entsvrechenden Teils des Anleibekapitals

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fowie die ersvarten Zinsen zuzuführen find. Der Stadt stebt jedo das R-ckcht zu, die Tilgung in den ersten 5 (10) Xahren nicht auszuführen und statt dieser die innerhalb der ersten 5 (10) Iahre fälligen ¡äbrlihen Tilgungsgrundraten nebst deren Zinsen in Höbe des Anleibezinsfufes und nebft Zinseszinsen zu einem - besonderen, der Aufficht des Regierungs8- vräsidenten in Cöln unterworfenen Fonds anzu- sammeln, der alt. - -- . . . in voller Höbe um Ankauf oder zur Auslosung von Scbuldver- reibungen oder zur Verstärkung der von dann ab

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einseßenden regelmäßigen Tilgung zu verwenden ift.

Die Auslosung gescbieht im Monat .

jedes Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, nah 10 Jahren, also nach dem I

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v4 vf s den Tilgungsstock zu verstärken oder au

sämtliche noch im Umlauf befindlihen Schuldver- \hreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die

verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstocke zu. Die ausgelosten fowie dle

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gekündigten Schuldverschreibungen werden un?er Be- zeidnung ibrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er- folgen soll, öffentlih bekannt gemacht.

Diese BekanntmackÆung erfolgt drei Monate vor

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n dem Amts-

Wird die Tilgung durch Ankauf von Schuld-

verschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen

M oiso

alsbald nach dem Ankauf in obenbezeihneter Weile befknnnt gemacht.

Bis zu dem Tage, an welckbem hiernah das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am. . „ien « »- - - ...- - Und all ..- « L S , von beute an gerechnet, mit .… . 9/0

420

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapital erfolgt gegen Rüdckgabe der fällig gewordenen Zins seine bezw. dieser Suldver|hreibung bei der Stadthauvtkasse in Cöln und den bekannt zu

machenden sonstigen Zablstellen, und zwar auch in

Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein- gereihten Schuldversbreibung find auvch die dazu ge»

deren Betrag vom Kapital abgezogen. Der Anspruch aus diefer Schuidverschreibung er-

f f N -

An'rruchs aus der Urkunde glei.

bestimmte Zeit eintritt.

2

prozeßordnung.

in vier Jahren.

1f gabe eier neuen Reibe von Zinsscheinen erfolgt L der Stadthauptfasse in Cöln gegen Ablieferung de

bändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

und mit ihrer Steuerkraft.

unter meiner Unterschrift erteilt. Gon n M De Der Oberbürgermeister. (Stadtsiegel.) ; Ausgefertigt:

bürgermeister beauftragten Konrtrollbeamten.)

¿-Hindschèin, -.. - « Lteihe

Ausgabe 19 . Buchstabe. - » « « Nr. . e a0 V0 DU

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dessen Nückgabe in der Zeit vom . . .ten .

s „mit... M der Stadthauvtfkaïe in Göln oder bei den

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gemachten sonstigen Cöln, den . . ten . . Der Oberbü (Trockenstempel des Stadtsiegels8). Dec Anspruch aus diesem Zinssche dem Ablaufe von 4 Jahren vom in welchem der Zinsanspcuch fällig der Zinsschein vor dem Ab

Zahlstellen. rgermeister.

ine erlischt mit

Fahres ab, worden ist, wenn nit laufe dieser Frist der städtishen Ver Einlösung vorgelegt wird. so verjährt der An!:vruch innerhalb z Ablauf ter Vorlegungsfrist. Der Vorlegung j machung des Anspruchs

Banfhaus Deichmann & Co. in Cöln oder c

Erfolgt die Vorleg1 o. in C : bei dem Vorstaud der Gesellschaft mit der Er-

eier Jahre nach flärung einzureichen, ob hie . gerihtlihe Geltend- _ auf die Aktien die Zuzahlung zu leislen der Urkunde pro Aktie ju üg E : gs s - nuar Zzuaiel einzuzanien Regierungsbezirk Cöln. | 1, die Aftten der Gesellshaft zur Verwertung für Erneuerungs\chein F ;

für die Zinsscheinreibe Nr. .=»- + verschreibuna der Stadt Cöln, Ausgabe 19 . ., Buchstabe . e Mart, Der Inhaber dieses desen Rücgabe zu der o .te Reibe von Zinsscheinen O. DIO A --- _ nebst Erneuerungsschein bei der Stadtha faïe in Cöln, sofern niht der In verscreibung der Ausgabe waltung widersprochen hat. beim Verluste d

Rheinprovinz.

2117 SGuld- zur Scu1id-

Scheines emvfängt aegen en Sguldverschreibung

er der Schuld- bei der städtis{hen Ver- E E L i Fn diesem Falle 3 Scheines werden die neuen erungasschein dem Inbaber Der Schuldverschreibung aué verschreibung vorlegt.

olt. Die Kraftloserklärung wird auf Grund 290 des Handelsgeseßbuches hiermit ausdrudiia gedroht.

Düsseldorf- Heerdt, am 24. Suli 1912.

Gi izt L

(Trockenstempel des Stadtsiegels.)

5) Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellsh.

aGungen über den Verlust von Wert-

Die Bekanntmachu über den 2 on n sich ausschließlich in Unterabteilung 2

papteren befinde

iz von der Generalversamms- beschlossene

Herabsetzung des hiermit die Gläubiger nsprüche bet uns an-

Unter Hinweis lung vom 19.

co

Grundfaypitals f

unserer Gesel

Bremen, den 31. Juli O 7

Vereinigte Werkstätten für Kunsi im Handwerk Akt.-Ge).

Der Vorstand. Wiesinger.

der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden

Ee SMQUILDeIit 1 aud) DIE L t Susemihl. hörigen Zinsscheine der späteren Fälligkfeitstermine zurüczuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird

Aktiengesellshaft Ueußer Eisenwerk vorm. Rud. Daelen, Düsseldorf-Heerdi.

In der Generalversammlung vom 21. Juni 1912 wurde ( Das Grundkapital wird durch Zujammen- n Aktien zu einer herab-

? list mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Nücfzahlungstermine, wenn nit die Scbuldverschrei- i bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre der Stadt- unserer Aktionäre verwaltung zur Einlösung vorgelegt wird. Grfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Rahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die geritliche (Seltendmachung des

legung von je 10 der jeßige Jedoch behalten welche eine Zuzahlung darauf seit dem 1. Januar 1912 gelei Nennwert von #4 1000,— unverkürzt, w von der Herabsezung und Zusamme troffen. Die Herabsetzung geschieht zur Bese der Unterbilanz und zur Vornahme von At e bungen und Rücklagen nah näberer Bestimmung des NAufsi(tsrats: den gleichen Zwedten dient neb Beschaffung von Geldmitteln die Zuzahlung; soweit 1 verfügbar bleibt, int sie in den geseßlihen Reservefonds einzustellen. 2) Zur Ausführung des vorstehend sind die Aktionäre unte und Fristen d ches aufzufordern,

von #4 900,— mit

Bei den Zinsscheinen beträgt die Borlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener odec vernichteter Schuldverschreibungen erfolat nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil-

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für | diefe für Nüdl fraftlos erflärt werden; doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei der städtishen Verwaltung anzeigt, nah Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ift auês- geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein der städtishen Verwaltung zur Einlösung vorgelegt oder ter Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtlihe Geltendmahung nach dem NAb- laufe der Frit erfolgt ist. Der Anspruch verjährt

Fabrik nach Vèaßg es Statuts niede Wreschen, den 23 Der Aufsichtsrat.

von Sfkrbens

en Beschluss chtung der Vorschriften 291 und 219 des Handels ihre Aktien mit Gewinnanteil- und Erneuerungsscheinen einzureihen und dabei zu erklären, ob sie a. #46 900,— zu leisien bereit sind, in dieser Betrag zuzüglich 49/9 Zinsen fei 1912 zuglei einzuzahlen ist; der Gesellschaft zur Verwertung #1 reicher, Rechnung zur Verfügung stellen, oder legung der Aftien wählen. eiche die Zuzahlung gel

zahlung von welchem Fall t 1. Fanuar b. die Aktien ir thre, der Ein-

f dto Oft; Sto E T uf die Aktien die Falls die zu

anderung

LU6 141114154 4M i - Li

E L wel C iAgS S ; Uhr cine außerordentlihe General- ie Aktien, auf : L E :

erbalten den Stempelaujorudck: H

„Als Aktie gültig geblieben gemäß General-

versammlungsbeshluß vom 27. Juni 1912.°

Von je zehn der zur Zusammenlegung gelar

Aktien wird eine mit dem gleichen Stempelaufd

s R Die übrigen neun find zu

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum ...ten ........+“ O avsgegeben: die ferneren Zinsscheine werden für zebnjäbrige Zeiträume ausgegeben werden. Die Aus-

Del

versammlung, zu wel unserer Ge]ellaît gl

der älteren Zinsscheinreibe beigedruckten Erneuerungs- versehen zurückgegeben. \cheins, sofern nit der Inhaber der Schuldverschrei- bung bei der städtishen Verwaltung der Ausgabe widerspro@en bat. In diesem Falle sowie beim Nerluste eines Erneuerunas\{heins werden die Zins- Meine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausge-

Die bet Ablauf der Einreichungsfrist n reiten Aktien werden in Gemäßheit des § 290 des Handel8geseßzbuches für kraftlos erklärt.

Bezüglich der der Geselischaft zur Verwertung igten zur Verfügung ge stand tunlihst eine Ver- daß auf diese Aktien oder die Einrei

für Rechnung der Beteil stellten Aktien hat der ständigung dahin zu vermitteln, die Zuzahlung geleistet werde, über Zusammenlegung für gemeinsame Nehnung

Zur Sicherheit der bierdurch eingegangenen Ver- pflihtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen

Dessen zu Urkunde habe id diese Ausfertigung Die so nicht zu verwertenden Aktien werden für n die für kraftlos erklärten für je zehn eine neue, den Inhaber lautend, mit für das Geschäftsjahr 1912 ten Aktien werden dur der Beteiligten dur

Aktien werden neue Aktien, über # 1000,—, auf Dividendenberechtigung usw. ausgegeben. die Gesellschaft für Rechnung öffentliwe Versteigerung veckauft.

Das der Gesellschaft gemachte Anerbieten, Zweck zur Verfügung zu halten, damit die Zusammenlegung der Aktien nah dem Verhältnis von zehn zu einer geführt werden könne, und auf nôtigten Stücke die Zuzahlung genommen werden.

3) Die Durchführung der vorsteh

(Eigenhändige Unterschrift des damit von dem Ober-

Rheinprovinz. Negierunasbezirk Cöln.

zu der Schuldverschreibung der Stadt Cöln neun Aktien jedenfalls dur- die dazu nicht be- zu leisten, soll an-

n

Der Inhaber dieses Zins\heins empfängt gegen

19 . . ab die Zinsen der vorbenannten Schuld-

vershreibung für das Halbjahr vom . ten « - 19 . . | muß spätestens am 14. Dezember 191

in. Spätestens an diesem Tage if d fübruna, inébesondere die erfolate Herabsetzung des Grundkavitals, zur handelsregisterlichen Eintragung

nelden. Nachdem dieser Beschluß am 15. Juli 1912 in Handelsregister des Köntglichen Amtsgerichts in nfeldorf eingetragen worden ilt, fordern Wir hiermit unsere Aktionäre auf, ¿weds Auéführuna des Bes&blusses spätestens am 31. Oktober 1912 ibr2 Aktien nebst Gewinnanteilen und Erneuerungs- scheinen und einem Nummernverzeihnis bei dem

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sind, in weldem Falle der Betrag von # 900,

ich 4 9/5 Zinsen seit dem 1. Ja-

. 4+ ea D Ut, oder

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ibre, der Einreicher, Rechnung zur Berfügung stellen, oder c. die Zusammenl egung der Aktien wählen.

Die bei Ablauf der vorbestimmten Einreichungs- frist niht eingereihten Aftien werden für fraftlos erflärt werden. Das aleice gilt binsichtlih der eingereihten

und der Gesellshaft zur Verwertung

für Re&nung der Beteiligten zur Verfügung ge- stellten Aftien, binfichtlih deren der Bortliand eine terständigung über Letstung der Zuzahlung oder

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co O L Zusammenlegung für gemein}ame Rechnung nit

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Der Vorstand. Beese. Schenck.

[4350] Quderfabrik Wreschen

(ukrownia we Wrzesni.

Die diesjährige ordentliche Geueralversamm- lung unserer Gesellschaft, zu welcher wir die Herren Aktionäre biermit einladen, findet am Donnerstag, den 22. August 1912, Nachmittags 4 im Kamtnskischen Saale Tagesorduung tatt:

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Vortrag und Bespre

Vorstand beantragen, eine 2 15 und 26 des Statuts in

folgender Weise vorzunehmen 1) Im § 15 Absay 1 soll der legte Saß wie

“S u BUSE Toint lauten :

Für die gewählten Mitglieder sollen in der Generalversammlung zwei Ersagmanner

sa auf den gleichen Zeitraum gewähli w velhe bei vorzeitigem Ausscheiden v gliedern an deren Stelle tre l zum Ablauf der Wahlperiode d geschiedenen oder, sofern die ei - periode früher abläuft, nur bis zum Ablauf dieser, als Mitglieder im Aufsichtsrat v2r- bleiben. Die MNeibenfolge, in welcher die Ersaßmänner als Mitglieder einzutreten haben

f wird von der Generalversammlung det der Mahl bestimmt.

Wiederwabl ist zulässig.“

9) Der § 26 soll wie folgt lauten:

„Das Rechnungsjahr beginnt vom Fahre 1913 ab am 1. Mai und ender 30. April des folgenden Jahres.“ des folgenden I 8 ratwabl für zwei Mitglieder und elner r\atzmann des Aufsichterats. i: S

Wabl von Mitgliedern derjenigen Kommt}hion welche die Bilanz des nächsten Jahres zu vrüfen

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ur der Generalversammlung sind

di fticnt der Gesellschaft getragenen beredtiat, welhe ihre Aftier

spätestens bis zum Abend des lezten Tages vor der Generalversammlung im Kontor der L ° ; 1

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