1912 / 186 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Aug 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Hinsichtliß dér Weizénernte hat sich seit dem Junibericht wenig verändert. Sie wird jeßt auf 43 v. H. geschäßt. Ohio kann niht mehr boffen, eine Weizenerte zu erzielen, welhe einem Durch- {nitt von sieben Busbels per Acre gleihkommt. Wie bereits im vorigen Bericht mitgeteilt wurde, wird die Gesamtproduktion an Weizen für den Staat sieben Millionen Bushels nicht übersteigen.

Hafer zeigt eine Besserung während des leßten Monats, indem die Ernte jeßt auf 98 v. H. ge]chäßt wird. Eine Durchschnittsernte von 30 Bujshels per Acre wird dabei als normal (100 v. H.) an- geseßt. Die besäte Fläche war s{häßungêweise 1 877 921 Acres. Der gegenwärtigen Shäßung nah follten hiervon 55 210 887 Bulshels erzielt werden. Die vorjährige Ernte wurde auf 46 442 742 Bushels geshäßt. Das jeßige Haferareal übersteigt das legtjährige um 470 000 Acres. N Ls

Die mit Mais bepflanzte Fläche weist einen Zuwahs von 5 v. H. im Vergleih mit 1911 auf. Die Gesamtflähe wird auf 3 197 884 Acres geshäßt gegen 3 048 194 Acres im Vorjahre. In- folge der späten Aussaat, der s{lechten Qualität der Saat und des Unterschieds in der Zeit des Pflanzens wachsen die Pflanzen sehr un- regelmäßig. Der allgemeine Wach8zustand der Pflanzen ift \{lecht; er wird auf 77 v. H. geschäßt, mit dem Durchschnitt verglichen. Den es Keimwürmer und Kornkäfer verursahten Schaden \häßt man auf 11 v. V.

Die mit Kartoffeln bebaute Fläche weist eine Abnahme im Vergleih mit dem Jahre 1911 auf, indem fie. auf 104541 Acres eaen 111 704 Acres in 1911 abgeshäßt wird. Der Zustand der

flanzen wird mit 93 v. H. angegeben, verglihen mit dem Durchschnitt.

Für die Timothee-Ernte sind die Aussichten ungünstig; man \chätßt fie auf 79 v. H, mit einec Normalernte verglichen.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten uud Absperrungs- maßregeln.

Rußland. i:

Die russishe Kommission zur Bekämpfung der Pestgefahr hat die Stadt Witebsk für coleraverseucht und das Gouvernement Witebsk für cholerabedroht erklärt.

Liverpool, 5. August. (W. T. B.) Hier ist ein sieben- Jag er Knabe an Pest erkrankt. Der Ursprung der Krankheit ift unbefannt.

St. Petersburg, 5. August. (W. T. B.) Das Uralgebiet ist für pestfrei erklärt worden.

Verkehrswesen.

Ueberseetelegramme zu halber Gebühr find vom 9. d. M. ab au im Verkehr mit Uruguay zugelassen.

Fortan können auch nach Tetuan (Marokko) Postfrachtstü cke ohne Wertangabe bis zum Gewicht von 20 kg aufgeliefert werden, die den Empfängern durch Vermittlung der deutshen Poít- anstalt daselbst auszuhändigen sind. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.

Verdingungen.

(Die näheren Angaben fiber Verdingungen, die beim „Reih8- und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)

Oesterreich-Ungarn.

13. August 1912, 12 Uhr. K. K. Postökonomieverwaltung Wien : Lieferung von 300 000 m Provisoriendraht. Näheres bei der erwähnten Verwaltung, 1, Postgasse 17, 1. Sto. |

14. August 1912, 12 Uhr. K. K. Postökonomieverwaltung in Wien: Lieferung von 105000 Stück Bolzenschrauben verschiedener Länge. O bei der erwähnten Verwaltung, T, Postgasse 17, 1. Sto.

Theater und Musik,

Das Heimatspiel „Der Herr der Erde“ wird auf dem Pots- damer Naturtheater morgen, Mittwoh, zum 75. Male auf- geführt. Die diesjährige Spielzeit {ließt am 18. August.

Mannigfaltiges. Berlin, 6. August 1912.

Der Mark Brandenburg-Verein veranstaltet am Sonntag eine Gesellshaftswanderung von Damen und Herren zur Klosterruine Chorin, der \{önsten der Mark Brandenburg. Abfahrt 6,4 Uhr Morgens vom Stettiner Fernbahnhof nach Chorinhen. Nach Besichtigung der Klosterruine mehrstündige Wanderung durch herrliche vGeiwälber über Liepe (Mittagessen) nach Oderberg. Nach Besichtigung der Stadt erfolgt die Nückfahrt nah Falkenberg mit einem Motorboot. Teilnehmerkarten (für Gäste 3,80 M) sind in den Geshäftsstellen des Vereins : A. Keller, Molken- markt 14, Touristenbuhhandlung H. Mues, Charlottenstr. 34, und Redaktion der „Mark“, Lausißterstr. 8, zu haben.

Im Wissenschaftlihen Theater der „Urania“ wird der Vortrag „Der Vierwaldstätter See und der Gotthard“ am Mittwoch und Freitag gehalten, er bringt neben einer Bergfahrt auf den Nigi und den Pilatus die technishen Wunder der Gotthardbahn sowie die alpinen Reize der gewaltigen Höhen des Gotthard. Am Donnerstag und Sonnabend wird der Vortrag „Von der Zugsptitze zum Waßtzmann“ noch einmal wiederholt.

Eckernförde, 5. August. (W. T. B.) Hier sind am Sonn- abend unter dem Sevi der Spionage fünf Engländer verhaftet worden. Jhre Namen sind: Wr. Macdonald, Dr. D. Stone, L. H. Sheffield, Gregory Nobinson und Dr. N. Noberts. Als Stand haben sie angegeben : einer Nehtsanwalt, einer Ingenieur, einer Marinemaler und zwei Aerzte. Die Untersuchung hat ergeben,

daß die Verhafteten in ihrer Dampfjacht vor drei Tagen von England abgefahren sind. Sie begaben fich durch den Katser Wilh elm-Kanal und den Kieler Kriegshafen nah Eckern- förde. Das Boot, die photographischen Apparate, Platten und Papiere find beshlagnahmt, die Akten über die Vorunter- fuhung find dem Reichsanwalt nah Leipzig übersandt worden. Die Verhafteten werden heute nachmittag. in das Kieler Untersuhu ngs- gefängnis übergeführt werden.

Ohligs, 5. August. Heute nahmittag 3 Uhr wurden auf dem Uebergang 6,395 kmderStrecke Ohligs8— Hilden durch vorzeitiges Oeffnen der Schranken zwei Fuhrwerke überfahren, wobei der Fuhrmann Karl Hottgenrot aus Ohligs schwer verleßt wurde. Von den Pferden wurden drei {wer verleßt und eins ge- tôtet.

Greenodck, 5. August. (W. T. B.) Gewitterstürme und Negengüsse find ellern im Gebiete des Clyde, namentlich in Greenock, niedergegangen, wo die Straßen fußhoch überflutet wurden. Der Verkehr wurde unterbrohen und die Schiffswerften mußten die Arbeit einstellen. Ein Eisenbahntunnel von 15 km Länge wurde überschwemmt. In der Stadt und im Hafen ist großer S aden angerichtet worden.

Marseille, 5. August. (W. T. B.) Gegen 2 Uhr Nach- mittags brach auf dem Dampfer „Portugal“ Feuer aus. Obwohl sofort alarmiert wurde und sowohl von der Besaßung des Schiffes als auch von den benachbarten Schiffen, insbesondere von dem deutshen Schiff „Admiral“, Hilfe geleistet wurde, breitete sih das Feuer doch sehr {nell aus. Die Flammen, die von dem Wind angefaht wurden, ergriffen die Salons und die Kabinen der ersten Klasse. Das Hinterteil des Schiffes wurde ebenfalls in Mitleidenshaft gezogen. Um 5 Uhr war die Feuerwehr des Brandes Herr. Der Schaden ist sehr beträchtlih.

St. Petersburg, 5. August. (W. T. B.) Heute nahmittag 4 Uhr brach in der Bauholzniederlage Lubits{cht\chew auf der Petrowskiinsel Feuer aus, das s{hnell auf eine Reihe Depots und andere Gebäude übergriff und auch das Palais Peters des Großen einäscherte. Der Brand dauerte am späten Abend noch an. Die ganze Feuerwehr der Residenz ist auf der Brandstelle ver- sammelt. Der Schaden wird auf über zwei Millionen ges{häßt. Um 11 Uhr Abends entstand in einem Palais der Großfürstin Maria Paulowna in der Millionnajastraße ebenfalls ein Brand, der um Mitternaht noch niht gelösht war.

(Fortsezung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

n O P N O E E E (S E) P M A E TEE e a D E T I e S L e E LLTE L F ES E T e L E L E R L E E r S e L

Wetterbericht vom 6. August 1912, Vormittags 9 Uhr.

Witterungs- verlauf der leßten 24 Stunden

Wind-

rihtung, ats Wetter stärke |

eratur elsius_

Niederschlag in

Name der Beobachtungs- station

u. Schwere n 45 ° Breite

Barometersland

auf Meexes-

Stufenwerten*) vom Abexd

Barometerstand

niveau i Tem in

| 0 |760| ziemli beiter

2 760 Vorm. Niederschl.

Borkum | 756,8 [SO 3\wolkenl. | 2 3 [76lianhalr. Niederl.

Keitum |_758,2 |[SSO 2sheiter Hamburg _| 758,2 |/SO 2\wolkenl.| 761

Swinemünde | 756,8 |W 3[Negen | | 5 [758 Nachts Niederschl. Neufahrwafser| 756,2 |S 5 wolkig | 22/ 0 [758 vorwiegend heiter Memel | 758,0 |SO_ 3\sheiter |_24| 0 [760|_ meist bewölft Aachen |_ 756,4 |SSOD 3 wolkig 15| 0 760} Hannover | 758,4 |/SO 2hhalbbed.| 14/ 4 760/Vorm. Niederschl. Berlin [758,5 |W _3\wolfig |_14/ 1 760] meist bewölft Dresden | 759,1 |[WNW 1 halb bed.| 14| 2 [761Nachts Niederl. Breslau 758,3 [WNW 2|Regen | 14| 5 |758/ Gewitter Bromberg | 756,6 |SW 2bedeck |_17| 6 757| Gewitter Meg | 756,6 (S 2|bedeckt |_ 11/ 0 760} ziemlich heiter Frankfurt, M. | 757,8 |SO 1/Dunst |_13| 0 [760] ziemlich heiter Karlsrube, B. | 757,4 |SW 2halbbed.| 15| 1 761] meist bewölkt München [7545 |ND - 2|Nebel |

i: 11| 3 [762/Nachm. Niederschl. Zugspite | 529,2 |SW 4 wolkig |

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2 3 531/anhalt. Nieder\{[. (Wilhelmshav.) meist bewölft 742,5 |[OSO 4 heiter | 2 745/1nhalt. Nieders{[. | | | (Wustrow i. M.) | 749,3 [NNW d bedeckt 2/ 3 [751Nachm.Niederschl. | | | (Königsbg., Pr.) | 747,2 |WNW 7 wolkig 2 8 [751] ziemlich heiter | | | | j | (Cassel) | 752,3 |[SSO 1halb bed.| 13} 1 753|Vorm. Niederschl. | | (Magdeburg) Schauer

B (GrünbergSchL.) 12| 2 751Nachts Nieders{l.

| | |(Mülhaus., Els.) 16| 3 [1757| meist bewslft

| | |(Friedrichshaf.) 13| 5 752 Vorm. Niederschl. | | | | | (Bamberg) ¡SO dRegen | 11/ 3 [758[Vorm. Niederschl. SSW 3 bedeckt | 14/ 2 [759 SO 3halbbed.| 16] 2 759| 2ibalb bed.| 16! 0 [760] 5|woltenl.| 17| 0 |762| [Windst. |bedeckt | 14| 2 756) SSO 6 wolkig |_15| 3 [756]

lbededt 17/04 8,1 |INW 1[Regen | 14| 3 [759] 82S 1bededt | 14 4 [759 | 756,2 [NW 3MRegen |_14/ 6 760 | 758,5 [DNO 2|wolkig | 18| 1 [760] | 760,9 |[NNO 4|Nebel | 14/ 1 [762] | 762,1 |NO 4balbbed._ 15| 0 764 | 757,9 |O 2lheiter | 19| 0 [759 (758,110 _2sbedeckt | | 767,9 O 1\bedeckt | 19 | 763,8 |SSO 2 heiter | 22| 0 [764 | 760,5 |[OSO 1hheiter | 20)/ 0 761| | 760,8 S 1\wolfenl.|

Stornoway

Malin Head

j | | | | 748,8 |S 5'bedeckt 2/4 7 4

Valentia

Scilly

Aberdeen Shields Holyhead Isle d’Aix St. Mathieu |

| 751,8 [OSO 3\bedeckt | 12| 5

T6 s O 3 Regen

| 756,9 |W 6/Negen

| | 751,0 |W 7|bedeckt

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Grisnez Paris Blissingen Helder Bodoe Christiansund | Gr. Yarmouth| 7: Vardö | Sftagen | Hanstholm Kopenhagen Stockholm Hernösand Haparanda Karlstad Archangel Petersburg Riga

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Wilna 760,8 © 21} 2 |761) Gori __| 763,7 SSO 1 [wolkig | 18/0 76] Warschau | 757,6 |SSO 1|bedeckt | 20| 0 [758]

Schwere in 45 ° Breite

Be

rihtung,

Wind- Wetter stärke

Name der Beobachtungs- station

rstanb Meeres

_in Celsius Stufenwerten *)

Barometerstand vom Abend

J Baromete auf niveau u Temperatur Niedershlag in

| | | A 760,4 [ONO 1/bedeckt | 21 1 761) 757,8 /NW 1\wolkig | 17| 3 759] Gewitter 759,1 N 1ibededt | 16! 2 761! Schauer | 759,0 [N 2|heiter 20| 0 [760] | 759,3 |SO 2[wolkenl.| | 760,1 NW 4[wolkenl.| | 748,8 [NO d5\Regen | | 762,5 [Windst. [halb bed.|

Kiew

Wien

Prag

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Florenz

Cagliari

Thorshavn

Seydisfjord

Nügenmwalder- | | |

münde | 755,1 |SSW 3|Negen 16

Skegneß | 751,6 |SO 5[woltig | 17

Krakau | 757,7 |ONO 1 |bedeckt | 20 22 21

10 756 5! —!764!

4

4 757| Gewitter Ne E E [758)vorwtegend beiter

[0 759 vorwiegend beiter | 0 [759 vorwiegend heiter 2758] Gewitter (Lesina) ziemlich heiter

Lemberg | 757,8 |[SO Z\wolkenl.| Hermannstadt | 758,8 |[SO 2|[wolkenl.|__ Triest | 757,0 |SSO 2|bedeckt | 22/ 2 758] Neykjavik —_|— |

(5Uhr Abends) Cherbourg Clermont Biarritz

| 746,2 |S 7|Negen | 756,0 |[WNW 2|bedeckt | 759,5 |WNW 4Yegen | Nizza |_757,5 \Windst. |bedeckt | Perpignan | 758,4 [W 2\woltig | Belarad.Serb.| 757,3 Windst. |wolkenl.| Brindtfi | 757,4 |[WNW 2|wolkenl.| Moskau | 767,6 |O 1\wolfenl.| Lerwidck | 752,3 |SSO d halb bed.| Helsingfors | 761,4 ( 2|bedeck | 21 Kuovto 1762/9110 Zürich | 759,0 ¡NO Genf | 758,8 [W Lugano | 757,5 [N Säntis 562,6 NW Budapest | 757,0 |N Portland Bill| 741,9 |/SO_ 7 Horta | 768,8 [NW 1 halb bed.| Corufía | 761,3 |SW 1/|bedeckt |

*) Die Zahlen dieser Rubrik bedeuten: 0= 0 mm; 1 = 0,1 bis 0,4; 2 =- 0,5 bis 2,4;

B = 2,5 bis 6,4; 4 = 6,5 bis 12,4; 5 = 12,5 bis 204; 6 = 20,5 bis 81,4 ; 7 = 31,5 bis 44,4; 8 = 44,5 bis 59,4; 9 = nit gemeldet,

Ein Tiefdruckgebiet über Großbritannien hat sich vertieft, ein neuer Ausläufer niedrigen Drucks mit etnem Teilminimum von 741 mm über dem Kanal, ift über Frankreih Herangezogen, ein anderes Tiefdruckgebiet unter 755 mm befindet sich über der südlichen Ostsee. Ein Hochdruckgebiet über 765 mm liegt über Nordwest- rußland. In Deutschland ist das Wetter bei {wachen Winden im äußersten Nordosten warm und heiter, sonst ziemlich fühl und 1rübe; außer im Nordosten haben meist Regenfälle, von Pommern bis Schlesien Gewitter stattgefunden. Deutsche Seewarte.

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1\wolfig | 1\wolfig | 2 Regen | 1Regen | Zhheiter | 1\wolfig | 7|bedeckt |

Mitteilungen des Königlichen Aëronautischen Observatoriums,

veröffentliht vom Berliner Wetterbureau. Ballonaufstieg vom 4. August 1912, 93 bis 103 Uhr Vormittags : [Station ca. Seehöhbe | 122m | 500m |1000m | 2000m | 3000 m | 4100 m Temperatur (C°)| 20,8 15,2 | 10,1 5,8 2,0 a3 Rel. Fchtgk. (0/0) | 52 70 | Bd 20 20] 20 Wind-Nichtung .| OS0 S S SSW SW | SW „Seslw.mpai 3 | 34 | 3 923 18S Himmel etwa zur Hälfte bedeckt. Zwischen 1730 und 2140 m Höhe Temperaturzunahme von 4,5 bis 6,8 °,

Theater.

Neues Schauspielhaus. Mittwoch, Abends 8x Uhr: Gastspiel Sylvester Schäffer.

Vorher:

Lustspielhaus. (Friedrichstr. 236.) Mittwoch, Abends 87 Uhr: Ein Königreich m. b. H. In

Gestorben: Hr. Geheimer Regierungs- und Schul- rat a. D. Dr. Gustav Nohrer (Danzig). Hr. und Kreiss{hulinspektor a. D.

zum Deutschen Reichsanz

¿ 186.

pan

Amtflicés.

Königreich Preußen. Finanzministerium.

DerantntmaGung.

betreffend den Anschluß staatliher Kassen an den Post-Ueberweisungs- und Scheckverkehr.

1) Nachdem der versuchsweise Anschluß der Regierungs- hauptkassen und Kreiskassen sowie einer größeren Anzahl sonstiger staatlicher Kassen der Rheinprovinz an den Post-Ueberweisungs- und Scheckverkehr sich abgesehen von der für die Kassen damit verbundenen Arbeitsvermehrung auch in seiner gegen- wärtigen Form als im Jnteresse einer weiteren Verringerung des Bargeldumlaufs liegend und für den Kassenverkehr nugß- bringend erwiesen hat, sollen nunmehr auch die übrigen Regie- rungshauptfkassen und Kreiskassen sowie die sonstigen staatlichen Kassen, bei denen ein Bedürfnis hierzu vorliegt, an den Post- Ueberweisungs- und Scheckverkehr angeschlossen werden.

2) Die Königliche Regierung veranlasse ih daher, wegen des Beitritts Jhrer Hauptkasse und der sämtlichen Kreiskajsen des Bezirks zum Post-Ueberweisungs- und Scheckverkehr unver- züglich das Erforderliche zu veranlassen. Für diesen Verkehr sind die Vorschriften der der Königlihen Regierung bereits früher zugegangenen Postscheckordnung vom 6. November 1908 nebst den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen und der zu beiden ergangenen Nachträge mit den sih aus dem Nach- stehenden ergebenden Besonderheiten maßgebend:

E U S L (Beitritt zum Post-Ueberweisungs- und Scheckverkehr.)

Der Antrag auf Zulassung zum Post-Ueberweisungs- und Scheck- verkehr ist von den betr. Kassen \{hriftliG durch Vermittlung der Königlichen Regierung an das zuständige Postschefamt oder Postamt zu richten. Zu diesem Zwecke ist ihnen das von dem Reichspostamte hierfür entworfene Formular, das der Königlichen Negierung auf Wunsch von dem zuständigen Postscheckamt in der erforderlihen An- zahl zur Verfügung gestellt wecden wird, in einem Exemplar zuzu- fertigen. Eine Kasse, die mehrere Verwaltungen umfaßt (z. B. Kreis- kasse und Forst- oder Gymnasialkasse usw.) hat sich nur für das Hauptamt ein Konto, das alsdann für die mitverwalteten Kassen mit- zubenußen ist, eröffnen zu laffen.

Hu S T (Stammeinlage.)

a. Die vorgeschriebene Stammeinlage von 100 4 für jedes Konto wird für die anges{hlossenen staatlihen Kassen von der Generalstaatsfasse in einer Summe bestellt werden.

__ þ. Die Kassen haben darauf zu achten, daß das Guthaben nit gänzlich aufgebraucht, sondern ständig wenigstens ein geringes Guthaben auf dem Konto vorgehalten wird.

U S3: l. (Etnzahlungen mittels Zahl karte.)

Die Beschränkung des Höchstbetrages einer Zahlkarte auf 10 000 4 hat für die staatlichen Kassen keine Geltung, wenn die Einlieferung bei der Zahlstelle eines Post \checkamtes (nicht bei einem Postamte) statifindet. Die Zahlkarte kann in allen Fällen mit rotem Scheck auf die Reichsbank beglichhen werden.

6) Su S TEATLSS I unv VIL, § 9, 11 (Beschaffung der Vordrucke zu Zahlkarten, Ueber- weisungen, Zahlungsanweisungen, Schecks usw.)

Die Vordrucke zu Ueberweisungen, Zablungsanweisungen und Schecks sind von den Negierungshauptkassen halbjährlih zu beschaffen. Die Kreiskassen haben den erstmaligen Bedarf alsbald, den künftigen Bedarf bis zum 15. November ¡eden Jahres bei der Regierungshaupt- Tasse anzumelden. Soweit die Vordrucke niht kostenlos geliefert werden, werden die Beschaffungskosten vom Postsheckamte mittels

Gebührenzettels vom Konto der die Beschaffung ausführenden Regierungs-

bauptkasse abgebuht werden. Sie sind wie die entstehenden Postscheck- gebühren zu behandeln. Wegen der Beschaffung von Vordrucken zu Zahlkarten wird auf den Runderlayß vom 29. Juni 1910 (1. 10 118, IT. 9409), wegen der sonst nah den nachfolgenden Bestimmungen noch erforderlihen Vordrucke auf Nr. 22 diefer Verfügung verwiesen.

O Zu S4 1 bis I. (Ueberweisung von Postanweisungs- sowie Postauftrags- und Postnachnahmebeträgen auf das Postsheckkonto.)

Anträge auf Ueberweisung der mittels Postanweisung eingehenden Beträge auf ihr Postsheckonto sind von den Kafsen bis auf weiteres nicht zu stellen. Die Kafsen haben si vielmehr derartige Beträge fowie die für fie etwa eingezogenen Postauftrags- und Postnahnahme- beträge von der Post bar auszahlen oder sofern sie an den Neich8- bantgiroverkfehr angeschlossen sind tunlichst auf ihr Reichsbankgiro- konto überweisen zu lassen. /

U S0 I

(Aufbewahrung der Ueberwetsungs- und Sheckvordrucke.)

Die Ueberweisungs- und Scheckvordrucke sind in derselben Weise wie die von der Reichsbank ausgegebenen Scheckbücher usw. auf-

zubewahren. 9) Zu § 6, Il. : (Bezeichnung der zur Ausstellung von Ueberweisungen und Schecks berechtigten Personen.) Die Postshecks und Ueberweisungen find von denselben Beamten

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 6. August

eiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

1942.

der Zusammenstellung ist demnächst die Ausgabe im Postscheckonto- Gegenbuch summarisch zu buchen. Die von den einzelnen Buch- haltereien gefertigten Unteranlagen sind bei diesen wie die Zablungs- listen für Besoldungen usw. zu behandeln und es sind die Schluß- sfummen in die Tagesausgabelisten der betreffenden Buchhaltereien zu übernehmen.

,_ Bei weniger als 3 Zahlungen bei einer Buchhalterei \ind von dieser keine Unteranlagen zum Sammelscheck herzustellen, fondern es sind in diesem Falle die Zahlüngen von dem Kassierer in- der von ihm zu fertigenden Anlage zum Samrmelscheck (Vordruck 75) und von dem betreffenden Buchhalter in der Tagesausgabeliste und wo eine solhe niht geführt wird im Journal einzeln aufzuführen.

Auf der Rückseite des Sammelschecks ist in dem zur Bezeichnung

des Zahlungsempfängers bestimmten Raume unter allen Um- ständen zu vermerken „Laut Anlage“. ‘Derartige Schecks können im übrigen au über höhere Beträge als 10000 # lauten. In solchen Fâllen haben die Kassen die Zahlungsanweisungen vor- bereitet dem Sammelscheck beizufügen. Die Abschnitte können dabet zu Mitteilungen benußt werden. Die Vordrucke zu Zahlungs- anweisungen find, um ihre mißbräuchlide Benußung zu verhüten, ebenso wie die Sheck- usw. Vordruckte sorgfältig aufzubewahren. Zur Kontrolle werden die Vordrute für jeden Kontoinhaber mit einer besonderen durblochten Kennziffer geliefert werden. Im übrigen können Zahlung8anweisungen in derselben Weise wie die Postanweisungen im Wege der Giroübertragung beglihen werden. Sollen bei Aufträgen mittels Schecks von den Posisheckämtern an Stelle der gewöhnlihen Lastschriftzettel besondere Lasischriftzettel nah Vordruck 76 aus- estellt werden, aus denen der Name des Zahlungsempfängers er- nichtlih ift, so sind diese ebenso wie bei den Zahlkarten die Ein- lieferungs\{heine von der den Scheck einsendenden Kasse vor- zubereiten. __ Zur Vermeidung der mühevollen Ausfertigung der Einzellast- schriftzettel kann bei laufenden Zahlungen nah dem Muster der bereits im Postanweisungsverkehr üblichen Jahresnahweisung mit Monatsspalten eine solche entsprehend abgeänderte angelegt und dem Postsheckamte allmonatlich mit dem Sammelsheck usw. zur Ouittungskeistung vorgelegt werden. Besondere Lastschriftzettel werden ebenso wie die Posteinlieferungëscheine von Zahlkarten (val. Nr. 5) bis ¿zum Höchstbetrage von 10000 #4 als ausreichender Rechnungsbeleg angesehen.

Die Zulassung von Sammelshecks hat auf die Berechnung der Gebühren feinen Einfluß. Die NRüzablungsgebübren (S 9 I Nr.2a und Þþ) find daher ebenso zu berechnen, als wenn über jeden Zablungs- auftrag ein einzelner Scheck ausgestellt wäre.

11) Zu § 7, IT Abl 2 der Ausf.-Anw. (Ueberweisungen für mehrere Empfänger.)

__ Werden bei Ueberweisungen in Blattform die Gutsriften für mehrere Empfänger in Kiner Ueberweisung zusammengefaßt, so findet das Vorstehende unter Nr. 10 binsihtlich der Sammelschecks vorgeschriebene Verfahren sinngemäß Anwendung mit der Maßgabe, daß an Stelle der Vordrucke Nr. 75 und Nr. 78 die Vordrucke Nr. 77 und Nr. 79 zu treten haben. Solchen Ueberweisungen können zur Benachrichtigung der Gutschriftenempfänger Zettel nach Vordruck 80 beigefügt werden.

Auf die Berechnung der Gebühren hat die Benußung von Sammel- überweisungen keinen Einfluß (vgl. Nr. 11, Abs. 3 der Ausführungs- Anweisung zur Postsheckordnung). i

12) Zu 88, LY. (Vorlegung der Schecks zur Einlösung.)

Die bier vorgesehene Frist zur Vorlage des Schecks beim Post- sheckamt ist zwar au für die staatlihen Kassen verbindlih. Indessen werden die Postsheckämter auch bei Einreihung der Sheck8s nah Ablauf der 10tägigen Frist von dem ihnen zujtehenden Nechte der Nichteinlöfung keinen Gebrauch machen.

13) Zu § 9. (Gebühren.)

Auch diejenigen Behörden, die im Postverkehr ihre Sendungen unter „Heeressache“, „Kgl. Angelegenheit“ usw. portofrei befördern lassen, sind im Postscheckverkehr zur Entrichtung der Gebühren ver- vflihtet. Um zu verhindern, daß die an den Postsheckverkehr ange- \{chlofsenen staatlihen Kassen mit Gebühren belastet werden, die von einem Dritten zu tragen sind, ist von den Kassen folgendes zu beachten :

a. Bei Barzablungen mittels Postshecks (§9 1 Nr. 2 der P.-Swb.-D.) ist von dem zu zahlenden Betrage die Gebühr (5 A Grundgebühr, !/16 vom Tausend Steigerungsgebühr und die Zuschlag8gebühr von 7 -§) fogleih einzubehalten, und zwar auch, folange die Zushlagesgebühr 9 1 Nr. 4) postseitig nocch nicht erhoben wird. Es sind also beispielsweise ein- zubehbalten :

aa. bet einer Barzablung von 3101 M 20 -: 5 Grundgebühr + 32 „Z Steigerungßbgebühr +— 7 4 Zusthlagsgebühr = 44 4,

bb. desgl. von 6175 S: 5 «5 Grundgebühr + 62 „# Steigerungsgebühr 7 „S Zuschlagsgebühr = 74 y,

ce. desgl. von 25 M: 5 -Z Grundgebühr + 1 Steigerungsgebühr —- 7 4 Zuschlagsgebühr = 13 „.

. Bei Uebertragungen auf ein anderes Postsheckonto ift die Gebühr von 3 - und wie zu a die Zuschlagsgebühr von 7 A = 10 , einzubehalten.

. Bei Einzahlungen, die ein Dritter auf das Konto der Kassen mittels Zahlkarte leistet, ist zu fordern, daß der Schuldner außer dem Schuldbetrag auch die Zablgebühr auf das Schecktkonto der Kasse miteinzahlt. Von der nat- träglihen Einziehung nit oder nicht zum vollen Betrage eingezahiter Zahlgebühren ist unter den in der allgemeinen

Auf der Zaßhlungsanweisung ist zu vermerken: „Bezüge aus der Staatskasse“.

15) Nachweis des Guthabens im Postsheckver kehr.

I. Der Postsheckverkehr gehört ebenso wie der Neichsbankgiro- verkehr zum Barverkehr. Es bildet daher das Guthaben bei dem F MisGeamnt einen Teil des Kassenbestandes, der bei den NRegierungs-

auptkassen im Tresorbuch, bei den Kreiskassen in dem Tagesabfc{luß-

buch in Spalte 4 besonders ersihtlich zu machen ist. Zum Nachweis letner jeweiligen Höhe haben die Kassen nach dem nalstehenden Muster vierteljahrsweise ein Gegenbuch zum Postsheckonto zu führen, in das einzutragen sind:

a. die von der betreffenden Kasse auf dieses Konto selbst be- wirkten Bareinzahlungen auf Grund der bet ihrer Leistung vom örtlichen Postamt ausgestellten Einlieferungs- scheine —, :

. die Uebertragungen von ihrem Konto auf ein anderes Konto bei Absendung der Ueberweisungen an das Posischeck- amt —,

. die von ihr verfügten Nücfzahlungen mittels Sheck8s bei Absendung der Schecks —, i

. die von anderer Seite geleisteten Bareinzablungen nah Eingang der Abschnitte der Zahlkarten und der Gutschrift- zettel des Postsheckamts oder, sofern die Einzahler die vom Aufgabepostamt ausgefertigten Posteinlieferungésheine an die Kasse übersenden und diese vor jenen Abschnitten und Zetteln eingehen, auf Grund der Posteinlieferungs- (ee,

. die mittels Ueberweisungen von anderen Kontoinhabern ver- fügten Uebertragungen auf das Konto der Kasse und die vom Postsheckamt auf Grund der Schecks Dritter geleisteten Gutschriften nach Eingang der Bestätigungen des Post- schedamts (Abschnitte der Giropostkarten und der Ueber-

__ weifungéblätter sowie Gutschriftzettel) —,

f. die Postsheckgebühren nah den Kontoauszügen und Gebühren- zetteln des Postscheckamts.

Ueber alle Veränderungen des Gu an 2rden aud wenn nur eine Abbuchung von Gebühren unden hat die an- geschlossenen Kassen durch Ucbersendung von Kontoauszügen seitens des Postsheckamts fortlaufend in Kenntnis gesetzt werden. : i:

[T. Das Postsheckfonto-Segenbuh, das ebenso wie das NReichs- bankgirokonto-Gegenbuch unter Verihluß zu halten ist, ist bei den R auplassen von us Kassierer, bei den Kreiskassen bon dem de: aa ersönlich zu führen, am Sólusse des Bierteljahres für das es ge UHTT 1st, wegen der Gebühreneinnahmen (Spalte 5 und 14 des Gegenbuchs) abzu\chließen und -an die vorgeseßzte Regierung zur Feststellung und Anweisung der Gebührenbeträge einzureichen. Die Gebührenzettel des Postsheckamts sind wie Nechnungsbelege zu be- bandeln und geheftet nebst einer summarischen Zusammenstellung dem Gegenbuche bei dessen Einreichung an die vorgeseßte Nezierung beizu- fügen. Um gegebenenfalls eine Prüfung der Uebereinstimmung des Postsheckfonto-Gegenbuhs mit den Buchungen des Postsheckamts zu ermöglichen, wird leßteres den Kassen am Schlusse jeden Vierteljahres auch ohne Rüdcksicht auf die Anzahl der Buchungen einen Gebühren- zettel über die seit der leßten Gebührenabrechnung vorgekommenen Buchungen zufertigen.

16) Buchung der im Postscheckverkehr eingehenden und zu leistenden Zahlungen; Buchung der Gebühren.

__ Die im Postscheckverfahren eingehenden Beträge find im Post-

\heckfonto-Gegenbuche und in den Buchhaltereijournalen der Ne gierungs-

hauptfassen jowie in den Journalen usw. der Kreisfassen einzeln,

im Hauptjournal des Landrentmeisters und im Kassenjournal des

Kalfierers dagegen tägli sfummarisch zu buen.

Die im Postscheckverfahren geleisteten Zahlungen sind bei den Negierungshauptkassen ebenso wie alle übrigen Zablungen dieser Kasten je nahdem Tagesaus1abelisten geführt werden oder nit im Hauptjournal des Landrentmeisters, im Kassenbuh des Kassierers und in den Bucbaltereijournalen entweder mit dem Gesamtbetrage oder etnzeln, bei den Kreisfassen einzeln oder auf Grund einer zweiten Ausfertigung der Anlage Sammelsheck oder zur Sammelüberweisung summaris{ch Es sind stets die wirk- li einzuziebenden und rechnungs ¡len buhen. Wegen Buchung der Ausgabe: rift unter Nr. 10 und 11.

Der Nachweis der Gebühren erfolgt na Maßgabe stehend unter Nr. 15 erwähnten Gegenbuchs in den Kassenbüc& täglih nur summarish. Die von der Post schriel die von den Kassen (bei Abscreibungen) ei (Spalte 5 und 14 des Gegenbuchs) f von d kassen bei den nen Etats der NRezierungebaupikassen den Kreisfafien find die Gebühbreneinnak ¿eben fonds“ Abteilung II1 ul besonderem Abschnitt nachzuweisen und vierteljährlich fummarisch der Negierungsk zuzuführen, die sie wie ibre eigenen G i | Tit. 14 in Einnahme zu verrechnen hat.

Bei Eingang der Gebührenzettel des Postsheckamts sind die nah der Regierungshauptkafse zur Last geschriebenen Gebübren dem Geschäftsbedürfnitfonds der Negierunaen Kap. 58 Tit. 10 Pos. 1 in Auégabe zu verrechnen. Die Kreiskassen verautgaben die tbnen zur Last geshriebenen Gebühren als einmalige Au: ftragszahlungen und bringen sie der Regierungéhauptkasse zwecks Verrechnung bei der vor- erwähnten Etatéstelle gegen Kafssenquittung in Anrehnung. In das Postzeldeingang® r Kreiskassen sind die gutgeschriebenen Beträge nit übernet i, da sie in dem Gegenbuch einzeln zum Nachweise gelangen und daher thre Vereinnahmung auf Grund des

8 nahgeprüft werden fann. Bei den ordent- lien und außerordentlihen Revisionen der Kreiskafsen ist das Gegen- buch ähnlich jenigen über das Guthaben bei der Reichsbank zu prüfen und zu bescheinigen. Die Nachprüfung der Berechnung des

ori Ao. per!Miedener

S i dent C L Ï IELL U Lu s T / SUPerU enber unterschriftlih zu vollziehen, die für die Vollziehung der Schecks im

Neichsbankgiroverkehr bestimmt find, bei den Regierungshauptkassen : also a dem Landrentmeister, E und SUeReN S den j s 2 ; : Kreiskasscn von dem mit der Kassenverwaltung betrauten Nent- Thaliatheater. (Direktion : Krenund Schönfeld.) Verantwortlicher Redakteur: meister. Die Namen und Unterschriften der hierzu Berechtigten und

jeweiligen Gutbabens erfolat bei diesen Gelegenheiten auf Grund der Kontoauszüge des Post'ch-ckam!s (vgl. Nr. 15), die von den Kafsen- beamten jforgfältig aufzubewahren find.

Der erkaufte Gatte. Komödie in einem Akt von | drei Akten von Franz Wagenhoff.

August Neidbart. Hierauf: Ein wenig Musik. Donnerstag und folgende Tage: Ein Königreich

Terzett von Octave. m. b. H. Donnerstag und folgende Tage: Gastspiel Syl-

vester Schäffer. Vorber: Der erkaufte Gatte.

Verfügung vom 24. Januar 1907 (F. M. 1. 13 078), be- treffend die Abstandnahme von der Einziehung dem Staate zusiehender Einnahmebeträge, angeführten Umständen ab- zusehen. Diese Gebührenbeträge sind daher in den Kassenbüchern nicht zum Soll zu stellen. Auf den

Berliner Theater. Mittwoch, Abends 8 Uhr: D. theol. Ludwig Wetzel (Shivelbein). Große Rofinen. Originalposse mit Gesang und Tanz in drei Akten (5 Bildern) von N. Bernauer und N. Schanzer.

17) Verminderung der Gebühren für die Staatskasse

Donnerstag und folgende Tage: Große Rofinen.

Theater in der Königgräßer Straße. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die füuf Frauk-

furter. Donnerstag und folgende Tage: Die füuf Franuk- furter. :

Lessingtheater. Mittwoch, Abends 84 Uhr: Ensemblegastspiel der Direktion: Frit Lehner und Egon Jantsh. Die Verguügungsreise. Posse mit Gesang und Tanz.

Donnerstag und folgende Die Ver- guiiguagsreise.

autwalt. anwalt.

Tage:

Hierauf: Ein wenig Musik.

Kurfürsten-Oper. Ensemblegastspiel Direktion F. Heltai: Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der Tanz-

Donnerstag und folgende Tage:

Schillertheater. Charlottenburg. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Das Konzert.

Akten von Hermann Bahr. Donnerstag und folgende Tage: Das Kouzert.

von Iean Gilbert.

Mittwochb, Abends 8 Uhr: Autsoliebchen. mit Gesang und Tanz in drei Akten von Jean Kren, Gesangsterte von Alfred Schönfeld, Musik

Donnerstag und folgende Tage: Autoliebcheu.

Poffe J. V. Weber n Berlin. Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen

Der Tanz-

Geboren: Lustspiel in dret

a. Dofse).

Familienna:Hrichten. Ein Sohn: Hrn. Rittmeister Rudolf von Krauß (Oschatz). Hrn. Leutnant Curt von

Falkenhayn (Burg Belchau). Eine Tochter: Hrn. Rittmeister von Rakenau (Torgau). fr: betreffend Kommanditgesellschaften auf Aktien

Adolf von Kriegsheim (Barsikow bei Neustadt

* (eins{ließlich Börsenbeilage und Warenzeicken- beilage Nr. 64), sowie die Juhaltsangabe zu Nr. 5 des öffentlichen Anzeigers (einschließlich der unter Nr. 2 veröffentlichten Vekanuntmachungeu),

und Aktiengesellschaften, für die Woche vom 29, Juli bis 3, August 1912,

ihrer Vertreter sind auf dem postseitig bierfür gelieferten besonderen Vordruck von den Kassen durch Vermittelung der Königlichen Re- gierung dem Postsheckamte mitzuteilen.

10) Zu §S 7 und 8. (Rückzahlungen.)

Sind Zahlungen an mehrere Nichtkontoinhaber zu leisten, so kann der Auftrag an die Post mit einem Scheck (Sammelscheck) erteilt werden, dem von den Kreiskassen ein Verzeichnis mit Namen und Wohnort der einzelnen Zahlungsempfänger und der Beträge nah Vordruck 75 beizufügen ist (vgl. im übrigen Nr. 16 Abs. 2).

Von den Regierungshauptkassen ist hierbei folgendes zu beobachten :

In Fällen, in denen es fich bei einer Buchhalterei um 3 oder mehr Zahlungen handelt, ist von dem betreffenden Buchhalter eine Unteranlage zum Sammelsheck nach Vordruck 78 und demnächst von dem Kassierer eine summarishe Zusammenstellung diefer Unteranlage nach Vordruck 75 im Pausverfahren in doppelter Ausfertigung anzu- fertigen. Hiervon und von den Unteranlagen ist je ein Exemplar dem Sammelscheck beizufügen. Auf Grund des anderen Exemplars

Zablungsersuchben usw. ist an einer ins Auge fallenden Stelle der Vermerk anzubringen: „Postsheckonto (Ort und Nr.) Bei Zahlungs[eistung mittels Zahblkarte sind an Zahlgebühr 10 -F für ‘die ersten 500 4, für den über- \chießenden Betrag 5 -Z für je 500 4 oder einen Teil diefer Summe beizufügen“. Für diese Vermerke werden besondere Zettel auf rosa Papier zum Aufkleben eingerichtet (Vordruck a), hergestellt werden, die auch auf allen sonstigen Schreiben usw. der an den Post-Ueberweisungs- und Scheck- verkehr angeschlossenen Kassen links oben unter der Amts-

firma zum Hinweis auf diesen Anschluß zu verwenden sind. 14) Zablung von Gehältern, Pensionen und Hinter- bliebenenbezügen mittels Postschecks. __ Sollen Gekbälter, Pensionen und Hinterbliebenenbezüge im Post- \chedverkehr gezahlt werden, so hat dies durch Barzahlung mittels Zablungsanweisung zu geschehen, da in solhen Fällen die Beträge nur an den Empfangsbereztigten selbst bei Lebzeiten gezahlt werden dürfen.

und Höhe des Postsheckgüuthabens.

Um die für die Auffüllung der Konten mittels Zahlkarte einerseits wie für die Abführung übermäßig hoher Postsheckguthaben auf das Reichsbankgirokonto anderseits entstehenden Gebühren tunlidst zu vermeiden, werden die Regierungéhauptkassen mit den betreffenden Spezialkafsen in Verbindung zu treten haben, um aus dem Postsheck- guthaben gegen die im Verhältnis zu den sonstizen Postsheckgebühren geringe Uebertragsgebühr die erforderlichen Beträge, insbesondere auch die zur Gewährung der Betriebszuschüsse erforderlichen Mittel fich zu beschaffen oder die entbehrlihen Bestände abzuführen.

Werden von den NRegierungéhauptkassen auf fole Art den Kreis- kassen die erforderlihen Betrie bszushüfse überwiesen, so haben fie diesen wie auch den ständigen Revisoren oder Kuratoren der Kreis- kassen davon entsprehende Mitteilung zu machen und dafür zu sorgen, daß den Kreiskassen die Mittel von den in Betraht kommenden Stellen rechtzeitig überwiesen werden.

_Auch mit den Kassen anderer Verwaltungen (Zölle, Eisenbahn, Justizverwaltung) wird dieserhalb Verständigung herbeizuführen sein.