8 8. Auf ftaatliche oder gemeindliche Angestellte finden die Vorschriften der SS 690 bis 705 der Reichsversiherungs8ordnung nicht Anwendung (S 978 der Reichsversicherungs8ordnung).
9.
Für die Vermögen®verwaltung gelten die Vorschriften der §8 25 bis 29 und des § 984 der Neichsversicherungsordnung mit der Maß- gabe, daß Anträge der Berufsgenossenschaften auf Grund des § 27 der Retchsversiherungs8ordnung durch die Oberpräsidenten dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten zur Entscheidung vor- zulegen find. 8 1
0.
Die Sektionsvorstände wirken bei dem Aufbringen der Mittel und dem Umlegen und Erheben der Beiträge (§8 989 bis 1027 der Neichéversicherung8ordnung) mit. - :
Beim Umlegen der Beiträge nah dem Maßstabe des Arbeits- bedarfs und der Gefahrklassen (§§ 990 bis 1004 der Neichsver- ficherungsordnung) s{ätßen sie den Arbeitsbedarf ab und veranlagen die Betriebe zu den Gefahrklassen. L
Erfolgt das Umlegen der Beiträge nah dem Maßstabe des Steuerfußes, so stellen fie die Unterlagen für die besonderen Zuschläge und für die abgestuften Beiträge (§§ 1007, 1008 der Reichsver- sicherung8ordnung) fest. :
Dié Saßung bestimmt das Nähere.
S 1h Widersprüche nah § 939 und § 1023 fowie Erstattungsanträge nah § 10295 der Neichsversiherungéordnung sind bei dem Sektions- vorstand, Einsprüche nach § 1000 Abs. 2 und § 1023 Abs. 2 der NReichsverficherungsordnung bei dem Genossenshaftêvorstand anzubringen. Die Bildung von Genossenschaftsausshüssen zur Entscheidung über Einfprüche (§ 972 Nr. 4 der Neichsversiherungsordnung) findet
nicht statt. E
Bie Saung bestim :
1) die Vertretung der Genossenschaft bei der UnfalluntersuGung (S 1562 der Neichéversicherung8ordnung) ;
2) das Organ, bei dem der Entshädigungs8arspruch anzumelden ist (§8 1546, 1548, 1584, 1585 der Reihéversicherungs- ordnung) und das die Entschädigung feststelt und darüber den Bescheid oder Endbescheid erteilt (§§ 1568, 1569, 1583, 1606 der Reichsversiherung8ordnung).
N
S 13.
Die SS 142 bis 144 der Reichsversiherungsordnung finden auch auf diejenigen Personen Anwendung, welche außer den technischen Aussißtsbeamten und besonderen Sachverständigen in der Verwaltung der Beruf8genossenshaft Verwendung finden.
Artikel 11. 5 :
Dieses Geseß tritt gleichzeitig mit den Vors(riften der Neid;8- versiherung8ordnung über die landwirtshaftlihe Unfallversicherung in Kraft.
Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen JInstegel.
Gegeben Balholm, den 23. Juli 1912.
(S) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg. Delbrück. Beseler.
Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer.
Ju stizministerium. Der Rechtsanwalt Dr. Johannes Fischer in Nörenberg ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts zu Stettin mit Anweisung seines Amtssißes in Nörenberg,
der Rechtsanwalt Schafft in Hersfeld zuän Notar für'
den Bezir des Oberlandesgerichts zu Cassel mit Anweisung seines Amtssißes in Hersfeld und j der Gerichtsassessor Weinand in Lechenih zum Notar
für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Cöln mit Anweisung des Amtssizes in Lechenich ernannt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe. Ernannt sind: der Berginspektor bei dem Oberbergamt zu
Clausthal, Gerichtsassessor Sch mieding zum Bergwerk3- direktor und Mitglied der Bergwerksdirektion zu Saar-
brücken und
der Berginspektor bei der Bergwerksdirektion zu Reckling- hausen, Gerichtsassessor Kaempffe zum Bergwerksdirektor und Mitglied dieser Bergwerksdirektion, ferner
Fräulein Else Falcke zur Königlichen Gewerbeschul- lehrerin an der Handels- und Gewerbeschule für Mädchen in Potsdam und
Fräulein Elisabeth Meyer zur Königlichen Gewerbeschul- lehrerin an der Handels- und Gewerbeschule für Mädchen in Rheydt.
Ministerium des Jnnecn.
Der Negierungsassessor Bertuch in Gumbinnen ist zum Mitgliede des der Regierung in Gumbinnen angegliederten Oberversicherungsamtes ernannt worden.
Ministerium der geistlihen und Unterrichts- angelegenheiten.
___ Dem Seminardirektor Frommholz ist das Direktorat des Lehrerseminars in Fürstenwalde verliehen worden.
Beltanntmachunag-
Nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseßsamml. S. 3957) sind bekannt gemacht:
[) das am 29. April 1912 Allerhöchst vollzogene Statut für die Berchen-Schönfelder Entwässerungêgenossenshaft tn Verhen im Kreise Demmin durch das Amtsblatt der Königlichen Negterung zu Stettin Nr. 26 S. 332, ausgegeben am 28. Juni 1912;
2) das am 26. Juni 1912 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungs- und Dratnagegenossenshaft Jodupönen-Brödlauken in Klein Jodupönen im Kreise Pillkallen durch das Amtsblatt der Königlichen Negierung zu Gumbinnen Nr. 31 S. 267, ausgegeben am 1. August 1912;
3) das am 1. Juli 1912 Allerhöch\# vollzogene Statut für den Gnt- und Bewässerungéverband Eschenhorst im Elbinger Deich- verbande zu Eschenhorst im Landkreise Marienburg durch das Amts- blatt der Königlihen Regierung zu Danzig Nr. 31 S. 265, ausgegeben am 3. August 1912;
4) der Allerhöchste Erlaß vom 5. Juli 1912, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Drainagegenossens{aft Scßau- dienen in Schaudienen im Kreise Labiau zur Verbreiterung von Teilen des nördlihen Bahndammgrabens an der Bahnstrecke Königs- berg—Labiau— Tilsit und zur Hinautschiebung des Schußstreifens, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. 32 S. 503, ausgegeben am 8. August 1912;
9) das am 9. Juli 1912 Allerhöchst vollzogene Statut für die Gudderigzer Drainagegenossenscaft in Altenkirßen im Kreise Nügen dur das Amtsblatt der Königliden Negierung zu Stralsund Nr. 32 S. 172, ausgegeben am 8. August 1912.
Hfamflißes. tsches Reich.
Berlin, 23. August.
kder Kaiser und König nahmen T: 1 Wilhelmshöhe den Vortrag des F Wirklichen Geheimen Rats von
Prei
Seine Majë heute vormittag Chefs des Zivilkä Valentini entgegen
os =—
_Laut Meldung „Tsingtau“ amg uis an 22:
E. L. V7 sl S. M. Flußkbt. ugust in Canton und S. M.
in Schanghai eingetroffen.
Q
Bayern.
Die Kammerj der Abgeordneten seßte in ihrer gestrigen Sizung die Beratung des Etats des Kriegs- ministeriums fork. Jn der Beratung ergriff der Kriegs- minister Freiherr Kreß von Kreßenstein das Wort. Er führte, „W. T. B.“ zufolge, unter anderem aus:
Es liege im Interesse des Heeres, und es sei Pflicht ter Heeres- verwaltung, darüber zu wachen, daß eine Stärkung der foztaldemokra- tischen Idee bei den Heeresangehörigen nicht stattfinde. Den Offi.ieren falle es aber nicht ein, Soldaten, die sich eiwas haben zu \chulden kommen lassen, zu fragen, ob sie Sozialdemokraten seien oder nit. Eine Statistik, eine Berichterstattung und eine Kontrolle über die Sozialdemokraten im Heere würden nit geführt. Es lägen keine Be- obatungen vor, daß im bayerischen Heere die Sozialdemokraten, die sich zweifellos au darin befinden, irgend etwas Bemerkenêwertes gemacht hâtten. Mit dem Erlasse, betreffend das Verbot der Beteiligung
on Offizieren bei den Wahlen, handele es sich nit um einen Ein- griff in das geheime_ Wahlrecht, sondern es sollte damit das öffent- lie Eintreten der Offiziere zugunsten der Sozialdemokratie getroffen werden. Der Erlaß fei ausg-geben worden, lange bevor der Landtag aufgelöst worden sei und lange vor den Neuwahlen. Das Necht, über den Krieg zu en!sheiten — bemerkte der Kriegsminister ten Sozialdemokraten gegenüber —, sei durch die Bestimmungen der Reichsverfassung festgelegt und seße au die Zustimmung des Bundes- rats voraus. Auch in republikanisch:n Staaten entscheide niht das Volk über den Krieg. — Der Abg. Freiherr von Franckenstein (Zentr.) betonte, die Entsheidung über Krieg und Frieden müsse der verantwortlihen Stelle, dem Kaiser, überlassen bleiben. Die Kriegs8verwaltung müsse sich innerhalb der Verfassung gegen die Sozialdemokratie wenden. Der Kriegêminister hätte seine program- matische Erklärung nah dieser Richtung hin noch \chärfer unter- streichen sollen. Wir müssen, fuhr der Redner fort, auf das be- stimmteste verlangen, daß von den Kasernen die Sozialdemokratie fern bleibe. Es wäre das höchste, wenn in einer Kaserne, wo der Fahneneid geleistet worden tft, gegen den Fahneneid von der Sozialdemokratie agitiert würde. (Zuruf des Abg. von Vollmar: Das ift eine Un- vershämtheit! Der Präsident Dr. von Orterer ruft den Abg. von Vollmar zur Ordnung.) Ich nehme kein Wort von dem zurück, was ih gesagt habe. Durch die s ozialdemokratishe Presse, die in die Kaserne kommt, werden die Disziplin und die Uebe zum Königshause untergraben. (Der Abg. Rollwagen (Soz.) ruft unter ständig wachsender Unruhe links: Das ist eine Verleum- dung! Er wird vom Präsidenten zur Ordnung gerufen.) Der Crlaß des früheren Kriegsministers, daß die Reserveoffiziere sich nicht für die Wablen fozialdemokratisher Kandidaten betätigen dürfen, sei von ten Liberalen und den Sozialdemokraten verurteilt worden. Einen derartigen Eilaß halte seine Partei für selbstverständ- lid. Wer als Offizier des Beurlaubtenstandes den Fahneneid ges{hworen habe, habe auch für seinen König treu einzutreten. Wer die Uniform des Königs trage, von dem halte er es für auêgeschlossen, daß er für eine Partei eintrete und sich für sie betätige, die ein offener Gegner des Königs sei. Seine Partet verlange vom Krkiegsminister ausdrücklich Antwort, ob der Erlaß au jeßt noch Geltung habe. Er warne davor, in weiten Volk«kreisen die Anschauung entstehen zu lassen, als ob ein großer Teil der Offiziere mit der Sozialdemokratie \ympathisiere. Ein solGer Stand dürfe auch nit sympathisieren mit etnem Organ, wie es der Simplicissimus sei, das in jeder Nummer die Geistlichkeit und die Staats autoritäten verhöhne. In dem preußischen Offizierkorps und in einem preußischen Offizierkasino dürfe der Simplicissimus nicht auéliegen. Die bayertschen Offiziere dürften niht zur Stwplicissimuékultur neigen. Der Kriegeminister müsse nach dieser Nihtung Vorsicht üben. — Der Abg. Dr. Dirr (lib.) wandte sib dagegen, daß der Vorredner \{charf machen wolle gegen die Offiziere des Beurlaubtenstandes. Es sei politisch und logisch vom Standpunkt des Interesses des Heeres unverständlich,
den Fahneneid in die politishe Erörterung zu ziehen. Er würde die Offiziere _bedauen, die sich in ihrer politischen Ueberzeugung beeinflussen ließen. Im Kriegsfalle braucke
man geübte und erfahrene Landwehroffiziere, und deewegen dürfe die Kriegéverwaltung keinen Mann wegen politisher Betätigung aus den Neihen des Offizierkorps hinausdrängen. Dagegen sei er gegen jede politische Agitation in den Kaserncn selbst. Der Kriegsminister habe ja felbst erflärt, daß von einer Agitation der Sozialdemokratie in den Kasernen ihm nihts bekannt sei. In dem ganzen Vorgehen des Zentrums liege System. Man wolle jeßt auch noch den Kriegs8- minister \charf machen gegen die politischen Freiheiten. Der Simplicissimus {eine dem Übg. von Franckenftein noch gefährlicher für die Armee zu sein als die Sozialdemokratie. Die Offiziere brauchten keine Bevormundung darüber, was fie lesen dürften oder nicht. — Kriegsminister Freiherr Kreß von Kreßenstein: Meine Stellung zur Sozialdemokratie habe ih meines Erack§tens genügend klar gekennzeichnet. Ich mishe mich nicht in Ihre Parteiangelegen- heiten; ih vertrete bier lediglih die militärishen Interessen der Armee, und in deren Interesse weise ih den {weren Bortwurf, den der Abg. Freiherr von Franckenstein dem Offizierkorps gemacht hat, auf das allerentschiedenste zurück. Er hat von Simplicissimus- kultur gesprochen, der ein großer Teil des bayerischen Offizierkorps huldige. Er hat auf einen Zuruf es ausdrücklich dahin revidiert, daß es sich nicht um das Lesen, niht um das Halten des Blattes handele, es handele sih um die ganze Stimmung. Ich muß es auf das tiefste bedauern, daß eine derartige Verdähtiguna, die der Herr MNbaeordnele. Stürmisches Bravo! links; Unrube und Be-
wegung rechts).
Vizepräsident Frank: Ih möchte Seine Exzellenz ersuchen, dieses Wort nicht weiter zu gebrauhen. Der Kriegsminister unter- steht ja nicht meiner Korrektur, ih möchte aber bemerken, daß ih einem Abgeordneten gegenüber dieses Wort als nitt stattha\t be- zeihnet hätte. :
Kriegêminister Freiherr von Kreß (fortfabrend) . …. wofür der Herr Abgeordnete auch nicht die Spur eines Beweises versucht hat. Das bayerische Offizierkorps hat, so glaube ih, dem Herrn Abgeordneten niht im mindesten Anlaß gegeben, an seiner Königstreue, Loyalität und seinem inneren Gehalt zu zweifeln und ih bin überzeugt, daß cs in diesen Eigenschaften durch die Lektüre des Simpltcissimus nicht wankend gemacht wird. Der Abg. von Franckenstein hatte sich aber mit den Vorwürfen, die er der Armee und dem ganzen Offüter- korps gemacht hat, niht genügen lassen. Er hat au mir in nicht mißzuverstehender Weise seine Mißbilligung ausgesprochen, daß ich die Aeußerungen des Abg. Simon nit in feinem Sinne zurück- gewiesen habe. Meine Ausführungen bewegten h auf dem Boden der Reichsverfassung, die über die Frage der Kriegéerklärung sich in einer ganz z¿weifellosen Weise ausspriht. Einen s\taats- rechtli&den Exkurs daranzuknüpfen, habe ih keine Veranlassung.
Der Abg. von Franckenstein ist auH neuerdings auf den beut» bereits mehrfach erwähnten Erlaß zu sprehen gekommen; er hat vor mir eine ausdrücklihe Erklärung rerlangt, daß ih mich mit diesem Erlaß identifiziere. .Ich kann ihm aur erwidern, daß der Erlaß n in Kraft ist, woraus zur Genüge bervorgeht, daß ich mit ihm eiz. verstanden bin. Der Aufforderung hätte es weiter niht bedurft. Eine Bemerkung des Abgeordneten Dr. Casselmann hat dann dem A6, geordneten von Franckenstein Veranlassung gegeben, die Disziplin in der Armee anzuzweifelnn. Es is mir nicht bekannt welhe Beobachtungen dem Abgeordneten von Franckensftely zu seinen Aeußerungen Veranlassung gegeben haben. Ih glauke auch faum, daß Sie erwarten, daß ich daraus Veranlafsy zu einer hohnotpeinlihen Untersuhung nehmen werde. Sie werden mir daher gestatien, nah wie vor überzeugt zu sein, daß die Erlaffe des Krtegsministeriuums von den unterstellten Behörden strikte aus: geführt werden, in diesem Falle wie in jedem anderen. — Na weiteren Ausführungen des Abg. Held (Zentr.), der ih wegen der fortdauernden Unruhe im Hause und fortwährender Unterbrechungen dur die linke Seite des Hauses nur mit Mühe Gehör verschafen konnte, wurde die Generaldebatte beendet.
Der Ausschuß der Kammer der Reichsräte hat, „W. T. Y-« zufolge, den Lotterievertrag mit Preußen mit allen gegen eine Stimme nah dem Antrage des Referenten Grafen von Crailsheim angenommen.
Oefterreich-Ungarn.
Der türkishe Thronfolger Jussuf Jzzeddin ist gestern vormittag 11 Uhr inkognito in Wien eingetroffen und von den Herren der türkischen Botschaft empfangen worden. Der Botschafter war ihm bis Preßburg entgegengefahren.
Frankreich.
Wie „W. T. B.“ aus Rambouillet meldet, erstattete in Dem E Ministerrat der Ministerpräsident Poincaré Bericht über seine Reise nah Rußland und seine Unterredungen mit den russishen Staatsmännern. Der Kriegsminister Millerand ließ den Erlaß unterzeichnen, durch den zehn
Luftschifferabteilungen geschaffen werden. Der Ministerpräsident
machte darin Mitteilungen über die Lage in Marokko. Nach Prüfung der von der nationalen Vereinigung der - Lehrersyn-
dikate auf ihrem leßten Kongresse angenommenen antipatrioti- schen Tagesordnungen ermächtigte der Ministerrat den Unter- richtsminister, diese Syndikate zu zwingen, sich aufzulösen. Der Kriegsminister Millerand wurde ermächtigt, die Grund- säße für die Ausübung des Vereinsrehts in der Armee den aktiven wie den Reserveoffizieren ins Gedächtnis zurückzurufen.
Rußland.
Der Kaiser hat gestern den deutschen Botschafter Grafen Pourtalès in Peterhof in längerer besonderer Audienz empfangen.
Türkei.
Nach einer Meldung der Regierung des Wilajets Janina find alle Führer der Arnauten von Argyrokastron, Valona, Berat, Tirana und Elbasan mit ihren Angehörigen in ihre Dörfer zurückgekehrt. Hassam Bei und andere Führer der Arnauten haben erklärt, daß die Arnauten bestimmt auf Einhaltung der getroffenen Abmachungen rechnen. — Die Regierung hat versprochen, den Südalbanesen die gleichen Zugeständnisse zu gewähren wie den Nordalbanesen.
Laut einer Mitteilung Jbrahim Paschas aus Uesküb sind in denverschiedenen TruppenstellungeninNordkossovo insgesamt 44 Bataillone vorhanden, die im gegebenen Augenblick zum Schutß der türkish-montenegrinishen Grenze heran- gezogen werden können. ;
Monutenegro.
Aus amtlicher Quelle wird dem „W. T. B.“ aus Cetinje gemeldet : Die aus Konstantinopel stammenden Anschuldigungen gegen Montenegro sind unbegründet. Da \ih Montenegro an die Großmächte gewendet hat, damit sie sih mit der unerträg- lichen Lage befassen, die dur die fortwährenden von türkischen Truppen hervorgerufenen Grenzzwischenfälle geschaffen worden ist, wird es geduldig den Erfolg dieses Schrittes ab warten und ist entshlo}sen, bis dahin alles zu vermeiden, was die schon genügend ernste Lage noch verwickeln könnte. Unsere Leute haben strengen Befehl erhalten, nur dann zu schießen, wenn die Angreifer die Grenze überschreiten.
Amerika.
Washington, 22. August. Das Schatzamt in Washington hat einen Aus gleihszoll auf deutshes Weizen- mehl, Roggenmehl und auf Splißerbsen, die eine Aus fuhrprämie genießen, angeordnet. Die Verfügung tritt, wie „W. T. B.“ meldet, nah dreißig Tagen in Krafl. Es wird erklärt, sie betreffe vornehmlich die Splißerbsen, die infolge der Ausfuhrprämie ein gefährlicher Konkurrent der Splißerbsen- industrie Minnesotas seien.
Wie gemeldet wird, sind zwei Amerikaner, die in dem Kampfe bei Leon in Nicaragua verwundet worden waren, im Hospital dur die Aufständischen ermordet worden, als diese die Garnison umbrachten. Die Aufständischen fahren fort, Städte zu besezen und zu plündern.
Asien.
Nachrichten aus chinesisher Quelle zufolge sind zwei- tausend Mongolen in die Mandschurei eingefallen. Mit Maschinengewehren ausgerüstete chinesishe Truppen aus Mukden haben die Mongolen am 20. August angegriffen. Der
Kampf, defsen Ausgang noch unbekannt ist, dauerte bis zum
21. August. Afrika.
Aus Mazagan wird dem „W. T. B.“ unter dem 20. August gemeldet: El Hiba ist am 16. August vor Marrakesch ein- getroffen und hat bis zum 18. August mehrere Kämpfe geliefert. Nachdem dann Mtugi und die einheimische Polizeiabteilung gzu ihm übergegangen waren, zog El Hiba am 18. August in die Stadt ein, bemächtigte sich der Kasbah und wurde zum Sultan ausgerufen. El Glaui, der treu geblieben is, wird mit dem französishen Konsul Maigret, dem Vizekonsul, einem Hauptmann und einem Leutnant in seinem Hause belagert. El Hiba sfoll nur über zweitausend Mann und zwei minder wertige Geschüße verfügen. An alle Stämme im Dufkkala- gebiete soll er Sendboten geschickt haben. .
Jn Elksar ist Mulay Jussuf zum Sultan ausgerufen worden. Es herrscht vollständige Ruhe. Bei Sidi el Barek ist ein neuer spanischer Posten eingerihtet worden, um das Gebiet zu beruhigen.
‘den Meistern mehrfach
y gen, anf das
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
In Bochum sind, der „Köln. Ztg.“ zufolge, die organisierten Flempnergehilfen in den Ausstand getreten, angebli, weil von l egen den Tarifvertrag verstoßen worden sei. Fnsgesamt kommen 120 Gehilfen in Betracht.
Aus Mannheim wird der „Köln. Ztg.“ gemeldet, daß in der Süddeutshen Juteindustrie Waldhof die Schlichtereis- arbeiter wegen Lohnstreitigkeiten seit Montag ausständig sind, sodaß die Webereiarbeiter die Tätigkeit einstellen mußten. Die anderen Betriebe arbeiten. :
Zwischen der Direktion der Messageries Maritimes in Marseille und den eingeschriebenen Seeleuten sind, wie
W. T. B.“ meldet, die bestehenden Streitigkeiten beigelegt worden. (Val. Nr. 200 d. Bl.) Der Verband der eingeshriebenen Seeleute hat diesem Abkommen seine Zustimmung gegeben, die Besatzungen werden an Bord zurückehren. Der Ministerpräsident Poincaré wird die Schiedsrichter ernennen, deren Entscheidung sich die beiden Parteien beugen werden. s
Die belgischen Fensterglashütten haben, wte die „Köln. Ztg.“ aus Brüssel erfährt, auf die Kündigung threr gesamten Arbeiter- saft vom 1. September an eine allgemeine Lohnerhöhung von 6. v. H. zugestanden, wovon die Arbeiter die Hälfte erhalten, während die andere Hâlfte zur Bildung von Altersrenten verwandt wird.
Wohlfahrtspflege. Gemeinnüßige Nechtsauskunft.
Von einer Rethe großstädtisher Vereine für öffentlihe Rechts- ausfunft liegen jeßt die Geshäftsberihte über das vergangene Jahr vor, die niht nur auf eine Fülle von Arbeit und Arbeitsfreudigkeit hinweisen, sondern auch Anlaß zu einigen Bemerkungen über den Stand und die Bedeutung dieser Fürsorgeeinrihtungen geben.
Man kann feststellen, daß die Entwicklung der NRechts- ausfunftsstellen sich in aufsteigender Linie bewegt. Weite Kreise des Volkes bringen diesen als ‘gemeinnüßigen An-
stalten ein wachsendes Vertrauen entgegen, und seitens der obersten Staatsbehörden wird ihnen als Lehranstalten für die praktische Rechtspflege besondere Aufmerksamkeit zuteil. So führt Dr. Asmis, der in dem „Zentralblatt der preußischen Landwirtschafts- fammern“ (1912, Nr. 30 und 31) die Rechtsberatung für Landarbeiter behandelt, niht weniger als fünf preußische Vèinisterialerlasse auf, die sih mit der Förderung und Anerkennung der Nechtsauskunftsstellen befassen und intbesondere den Neferendaren und Affsessoren der Yerwaltungs- und der Justizbehörden die Beschäftigung in diesen Instituten empfehlen. In ähnliher Weise haben auch die Ministerien anderer deutsher Staaten Bestimmungen erlassen. — Für die zeitgemäße innere Organisation der gemeinnützigen Rechtsauskunftéstellen, für die Fesistellung ihrer Ausbreitung und Inanspruchnahme sowie auch für die fahgemäße Ausbildung ihrer Leiter in eigens hterfür veranstalteten Kursen wirft der „Verband der deutshen Rechtsauskunftsstellen“ unter der umsihligen Leitung seizes Vorsigenden, Dberbürgermeisters Kaiser in Neukölln und seines Ge- shäftsführers, Nats Dr. Link in Lübeck. Ein eigenes Organ, dessen Inhalt zunächst integrierender Teil der „Sozialen Praxis" ist und darauf als selbständige Zeitschrift herautgegeben wird, steht dem Verband zur Verfügung.
Was für den Soztalpolitiker besonders in die Erscheinung tritt, ist der Umstand, daß den Rechtsautkunftsftellen mit. einer gewissen Leichtigkeit auch andere als ihre eigentlihen programmäßigen Auf- gaben übertragen werden können. Hier die richlige Auëwahl zu treffen und das richtige Maß zu halten, ist Sache der örtlichen Leitung. Jedenfalls ist auf der Grundlage des Vertrauens, das gerade von den unbemiitelteren und mit den sozialen Angelegenheiten wenig bewanderten Klassen den öffentlichen, gemeinnützigen Nechtsauskunftestellen entgegengebraht wird, die Erörterung naheliegend, ob diese Anstalten nicht auch mit Erfolg für schiedsgeri@tlihen Ausgleich in Arbeiter versiherungs- und Arbeitershußfragen, für die Berufswahl, für die Organisation des Arbeitsnahweises, für Muttershuß, JIugendpflege usw. wirken fônnen In manchen Nichtungen der angedeuteten Art sind bereits prafktishe Versuhe von einzelnen NRechteauskunfts- tellen, und zwar erfolgreiß, durchgeführt worden. So bestätigt die „Deutshe Juristenzeitung“ vom 1. August, daß die gemeinnüßigen MNechtsauskunftsstelen vielfah vermeidbare Procsse und Bagatellsahen verhindern und Armenrechts- prozessen dur ihre aufklärende und vermittelnde Tätigkeit vorbeugen. Sie würden nah diesem Fachorgan aber der Rechtspflege und dem Nehtsfrieden in noch höherem Maße dienen können, wenn sie bei einer Neform der Zivilprozeßordnung in den Organiëmus unserer Nechtspflege eingegliedert und wenn ihnen solche Auf- gaben zugewiesen würden, zu deren Lösung fie ganz besonders berufen er- Weinen. „Die Vorschrift eines Vortermins vor der Nechtsauskunfts- stelle in allen Streitsahen mit einem Objekt unter 100 M und in allen vermögensrechtlichßen Armenrechtt prozessen würde die Gerichte voraus- shtlih außerordentli entlasten und auch den Rechtsanwälten die Last der Armenanwaltschaft bedeutend erleichtern.“ Dieser leßt- erwähnte Vorschlag erscheint deshalb besonders beahtenewert, weil seine Durchführung die Wirksamkeit der Rechtsauskunftsstellen ver- allgemeinern und diese zu wirklichen volkstümlien Instituten machen wurde. Dadurch, daß auch, ohne nah der Mittellosigkeit zu fragen, anderen Personen die Abwicklung gerichtlicher Bagatellfachen vielleicht mit einem Gang in die Rechtsauskunsftsstelle ermöglicht und ihnen demna der Besuch von gerichtlichen Terminen und die Hexrbelziehung von Zeugen, also viel Zeit und unnötige Geldau8gaben erspart blieben, würde eine wahrhaft gemeinnützige Aufgabe erfüllt werden.
,_ Ein Zeichen der Wertshäßung der RNecht2auskunftsstellen ist auch in dem Umstande zu erblicken, daß das Kaiserliche Statistische Amt alljährlich auf Grund von amtli{en Grhebungen im „NReichs- arbeitsblatt“ über „die NRechtsberatung der unbemititelten Volfs- reise“ erie G e bier n urs evan day die
Chebung für 1911 („Reichsarbeitsblatt“ V D 6 ¿nd 7) das Bestehen von 870 Auékunstéstellen im Gebiete des Veutshen Reichs feststellte, die binnen Jahresfrist 1716 725 Affünfte erteilt und 439759 Striftsäße gefertigt hatten. Von
diefen Zahlen entfielen beispielsweise auf das Königreich Preußen 9 Auskunsftsstellen mit 1 143 557 Auskünften urd 326 853 Schrift- Königreich Bayern 78 Auskunftestellen mit
113216 Ausékünften und 22950 Swriftsäßen, auf das Königreich
| Sachsen ebenfalls 78 Auskunftsstellen mit 90 895 Auskünften und
13816 Schriftsäzen.
Kunst und Wissenschaft.
„, Nachdem das Preisaus\cchretben der Königlichen Landwirt- \daftlihen Hochshule in Berlin vom Jahre 1910, betreffend die Be- Adeitung der Frage: „Die deutshe Schwarzerde auf diluvialer Grundlage nah Bildung, Zusammensetzung und Kul turerfolg“, eine Beteiligung niht gefunden hat, stellt | r Rektor der Hobb\hule, Geheimer Regierungsrat, Professor Dr. -1th dieselbe Aufgabe für die früheren und jeßigen Studierenden der axnglihen Landwirtschaftlihen Hochschule und der Universität in } Verlin wiederholt zur Bewerbung und erhöht den Preis aus L ihm anläßlich seines 70. Geburtstages von Freunden und FOllern überwiesenen Stiftung auf die Summe von 1500 M. VE Einsendung der Preisarbeiten hat bis zum dl. Dezember 14 an den Rektor der Landwirtschaftlichen Hochschule Berlin N. 4, } Mbalidenstraße 42, zu erfolgen. Ein versiegelter Briefumschlag ist ¿‘ulegen, der einen Zettel mit dem Namen des Verfassers und mit q; eides\tattlihen Versicherung der selbständigen Anfertigung der | elt enthält und außen mit einem Motto versehen it, das sich ¡79 unter dem Titel der Arbeit befinden muß. In der Arbeit ist ielih ein vollständiges Verzeichnis der benußten Literatur anzu- ven und jede einzelne Benußung durch Fußnoten und jedes Zitat
durch Anfühbrungsstriche zu kennzeichnen. Das Preisgeriht, das vom engeren Lehre! Dlledit der Aandwirtschaftlichen Hochschule gebildet ist, kann den Preis geeignetenfalls teilen.
Der französishe Congoretsende Le Petit , der vor kurzem ein der Wissenschaft unbekanntes riesiges Aaugetier, einen Vetter der Elefanten, entdeckt hat, gab gelegentlich eines Aufenthalts in Uganda dem Engländer R. F. Cunningham- folgende näheren Mit- teilungen über das Tier: „Fm Juni des Jahres 1907 sah Le Petit bei etner Bootsfahrt auf dem Congo einen Gegerstand im Wasser, den er zunächst für einen treibenden Ait hielt. Aber seine Begleiter belehrten ihn, daß er einen „Ndgoko na Maiyi“, einen „Elefanten des Wassers“, vor sich habe, und zur Bestätigung feiner Lebendigkeit vers&wand der vermeintlihe Ast vIlêglih in den Fluten. Die Eingeborenen berihteten, der Ndgoko Maivi halte ih wie das Slußpferd tagsüber im Wasser auf. Kurz darauf glückte es Le Petit in dem Sumpfgebiete zwischen dem Leopold 11.-See und dem Tumba- See, im sog. Lukenyidistrikt, ein Rudel dieser Wasserelefanten in etwa vierhundert Schritt Entfernung vor \sich zu sehen und die Tiere un-
gestört eine volle Minute lang durch sein Jagdglas „Jl beobahten. Jn dem kurzen Grase des Ufers weideten fünf gewaltige, an der Schulter sech3 bis acht Fuß hohe
Ttere, die mit keinem lebenden Wesen der Erde zu verwechsein waren. Der aestreckte, ovale Kopf trug einen etwa zwei Fuß langen Rüfel und Dhren ähnlich denen des afrikanishen Elefanten, an den auch der gekrümmte Rücken und die Gangart der Tiere erinnerten. Der Hals war jeckoch etwa doppelt so lang wie beim Elefanten und von Stoß- zähnen bei feinem der Tiere etwas zu bemerken. Die Haut, dunkler gefärbt als beim Flußpferde, schicn glatt und haarlos zu sein. Ein Sckuß Le Petits verwundete eines der Tiere an der Schulter: die Nachsuche blieb aber troy aller Bemühungen und ausgesezten Belohnungen erfolglos. Die aufgefundene Fährte äbnelte mit ihren vier, etwas getrennten Zebenabdrücken mehr der des Fluß- pferdes als der des Elefanten, war aber von beiden durch \{wädheren Soblenabdruck, also geringere Ausbildung des für die Dickhäuter fo charafteristischen Klumpfußes, unterschieden.“
Zu diesen Mitteilungen bemerkt die „Umschau“ (Herausgeber Pro- fessor Dr. Behhold in Frankfurt a. M.): Ein Irrtum in der Beob- achtung, eiwa eine Verwechslung mit irgend einer bekannten Tierform, muß ausgeschlossen ersheinen. Ein Tier mit nur zwei Fuß langem Rüssel, ohne Stoßzähne, mit langem Halse und mit einer Spur fast ohne Sohlenabdruck is kein gewöhnliher Elefant ; einen Tapir aber, der sonst allein noch in Betracht käme, gibt es in Afrika nicht. Mit einem Verwandten des Elefanten haben wir es jedenfalls zu tun. Noch vor kurzer Zeit stand die Ordnung der Ele- fanten unter den lebenden wie unter den fossilen Tierformen voll- kommen abgesondert da. Erst die leßten ForsGungen in den tertiären Schichten Aegyptens haben uns mit den ältesten Ahnen der Elefanien bekannt gemacht, und so {eint au der geheimniévolle Wasserelefant des Congos ein lebendes Fossil zu sein. Dann aber ist fein Alter noch weit ehrwürdiger als das des auch erst vor 12 Fahren entdeckten Mkapi; denn die Mitglieder seiner Familie ruhen seit Jahrmillionen in den Schichten des oberen Eocäns.
Land- und Forftwirtschaft.
Saatenstand und Ernteaussichten in Bulgarien.
Das Kaiserlihe Konsulat in Sofia berichtet unterm 16. August: Die verhältniémäßtg kühle und von häufigen Niederschlägen begleitete Witterung des Monats Juli alten Stils (14. Juli bis 14. August neuen Stils) hat auf die Erntearbeiten keixen ungünstigen Einfluß
gehabt Der Sn der Sommerger ste und des Hafers konnte in der ersten Hälfte des Berictszeitraumes rechtzeitig und ungestört beendet werden. Auch der Drush des Ge-
¿weiten Hälfte des Berichtêmonats überall im vollen Zuge war, ist in den meisten Gegenden ter Ebene bercits beendet. Nach den jeßt bekannt gewordenen Er- gebnissen kann die Ernte der Wintersaaten im allgemeinen für ganz Bulgarien als eine fehr gute bezeihnet werden. Die Frübjahrs- saaten haben dagegen nur im nördlichen und südöstlihen Teile des Landes eine verhältnismäßtg gute Ernte ergeben, mährend in den süd- westlihen Gegenden tas Ergebnis der Ernte ein sehr {chwacdhes ge- blieben ist. Durch die vorläufigen Druschergebnisse ist der folgende Durchschnittsertrag auf den Hektar festgestellt worden: Fn Nord- bulgarien beim Weizen 800—1500 kg, beim Roggen 900—1200 kg, bei der Wintergerste 8500—1500 kg und beim Hafer 450—1000 ke. Im südwestlichen Teile des Landes beim Weizen 700—1200 kg, beim Noggen 900—1008 kg, bei der Wintergerste 500—1350 ke und beim Hafer 450— 800 kg. Das Durchschnitt8gewiht des Weizens beträgt 73 bis 74 kg, das des Noggens 69—70 kg, das der Wintergerste 54 kg und das des Hafers 42 kg das Hektoliter.
Der Mais hat sich dur die im Laufe des Berichtsmonats niedergegangenen au8giebigen Negenmengen fast überall gebessert. Er
TrCtdes, De n dexr
steht gegenwärtig in ganz Nordbulgarien, wo er au am meisten an- gebaut wird, in guter Verfassung. Auch in Hirse erwartet man in Nordbulgarien eine gute Ernte. In Südbulgarien ist diese Frucht infolge der Trockenheit des Vormonats in ihrer Entwiklung stark zurückgeblieben und verspriht nur einen geringen Ernteertrag. Die Ne is felder befinden fich in guter Verfassung; über Wasser- mangel wird nicht mehr geklagt. Die Tabakernte hat gegen Mitte des Berichtsmonats begonnen und einen gertngercn Ertrag als im Borjahre ergeben. Die Qualität der diesjährigen Tabakblätter wird jedoch als besser bezeichnet als die der vorjährigen Ernte. Die Wein- gäâärten haben sih dermaßen erholt, daß deren Stand gegenwärtig nichts weiter zu wünschen übrig läßt.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.
Das Kaiferlihe Gesundheitsamt meldet den Ausbruch und das Crlôöschen der VMaul- und Klauen seuche vom Schlacht- viehhof in Nürnberg am 21. d. M.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. (Aus den „Veröffentlihungen des Kaiserlihen Gesundheittamts“ Nr. 34 vom 21. August 1912.)
Pest.
Nußland. Laut einer am 6. August veröffentlihten Bekannt- machung ist das Uralgebiet für pestfrei erklärt worden. S
Aegypten. Es erkrankten (starben) vom 3. bis 9. August 5 (2) Personen, davon 2 (2) in Zagazig, je 1 (—) inPort Said, Etsa und Mataria. 2 :
China. In Canton sollen im Stadtteil Honam in den ersten 10 Tagen des Juli tägli durchschnittlich 45 Personen der Beulen- pest zum Opfer gefallen sein; davon waren zwei Drittel Kinder unter 10 Jahren. Unter den vom 18. bis 25. Juni getöteten 9563 Ratten sollen zahlreiche pestkranke Tiere gewesen sein.
Mauritius. Vom 10. Mai bis 6. Juni 13 Erkrankungen und 4 Todesfälle. S ,
Cuba. Zufolge Mitteilung vom 30. Juli wurde in Havana 1 weiterer Pestfall festgestellt; er ist tödlih verlaufen.
Porto Nico. Vom 22. bis 29. Juli wurden in San Juan 2 Erkrankungen, vom 23. bis 26. Jult in Santurce 1 solche festgestellt.
Venezuela. Im Juni in Caracas 2 Erkrankungen und 2 Todesfälle.
Cholera.
China. Zufolge Mitteilung vom 25. Juli haben in Swatau die dur Cholera verursachten Todeéfälle seit dem 12. Juli allmählich abgenommen. Unter den Europäern sind 3 Erkrankungen, von denen l tôödlih verlief, vorgekommen.
Gelbfieber. Es gelangten zur Auzeige in:
Mexiko. Am 25. Zuli - in Meriva 1 Erkrankung und 1 Todesfall; - Venezuela. Im Juni in C aracas 1 Todesfall ; Chile. Vom 16. Mat bis 17. Juni in Tocopilla 265 Er- frankungen und 110 Todesfälle. Pocken. Desterreih. Vom 4. bis 10. August 2 Erkrankungen in Galizien. Z Fledfieber. _——Deéstexrelh. Vom & bis 10. Auguit 19 Erkrankungen in Galtzien. Typhus.
England. Zufolge Mitteilung vom 12. August ist in Strood bei Nochester eine Typhusepidemie ausgebrohen. Die Zahl der Er- krankungen belief sich am Tage zuvor auf 30 bis 40 bei einer Ein- wohnerzahl des Ortes von 10 000.
Genidckstarre.
Preußen. In der Woche vom 4. bis 10. August find 10 Er- krankungen (und 6 Todesfälle) in folgenden Negierungsbezirken (und Kreisen) gemeldet worden: Landespolizeibezirk Berlin — (1) [Berlin], Neg.-Bez. Arnsberg 1 (1), [Bohum Stadt], Lüne- burg 8 (4) [Fallingbostel], Marienwerder 1 [Schlochau].
Desterreich. Vom 28. Juli bis 3. August 1 Erkrankung in Mähren. j
Schw e iz. Im Juli 1 Erkrankung im Kanton Wallts.
Spinale Kinderlähmung.
Preußen. In der Wohe vom 4. bis 10. August sind 11 Erkrankungen in folgenden Regierungsbezirken [und Kreisen] gemeldet worden: Arnsberg 1 [Dortmund Land], Düsseldorf 6 [Düsseldorf Stadt 1, Essen Stadt 3, Essen Land 1, Mülheim a. d. N. 1], Köslin 2 [Neustettin], Oppeln 2 [Kattowit Stadt]. BDesterreih. Bom 28. Zuli bis 3. August 2 Erkrankungen in Niederösterreich (davon 1 in Wien) 1 in Oberösterreich (Linz) und 2 in Steiermark (Graz).
Verschiedene Krankheiten.
Pocken: Konstantinopel (22. Juli bis 4. August) 28, St. Peters- burg 2, Warschau 1 Todesfälle; Odessa 2, St. Petersbura 6, Warschau (Krankenhäuser) 8 Erkrankungen; Varizellen: New York 114 Er-
tranlungen; Fledfteber: Odessa 1, Warschau 3 Todesfälle ; St. Petersburg 1, Warschau (Krankenhäuser) 17 Erkrankungen:
Rückfallfieber: Odessa 6 Erkrankungen: Tollwut: Re
gierungsbezirk Schleswig 2, Budapest 1 Erkrankungen; WVn- [lienza: Berlin 2, London 4 Moskau 2 New“ York,
Odessa je 1, St. Petersburg 3 Todesfälle: Odeffa 44 Erkrankungen ; Genickstarre: Kristiania 1, New Yerk 7 Todesfälle: Kristiania, Kopenhagen je 1, New York 8 Erkrankungen; Sleishvergiftung: NReg.-Bez. Potsdam 9 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen ist an Masern und Nöteln (Dur(schnitt
aller deuten Bericht8orte 1895/1904: 1,10 9/6) gestorben in Bottrop, Buer, Mülheim a. Nh. — Erkrankungen wurden gemeldet in Ham-
burg 32, Budapest 22, Kopenhagen 32, London (Krankenhäuser) 103, New York 861, Odessa 23, Paris 69, St. Petersburg 124, Wien 64: an Diphtherie und Krupp (1895/1904: 1,62 09/6) gestorben in Har- burg, Ulm — Erkrankungen wurden angezeigt im Landespolizeibezirk
Berlin 118 (Stadt Berlin 66), in Hamburg 83, London (Krankenhäuser) 94, New York 340, Paris 46, Wien 25;
an Keuchhusten gestorben in Berlin-Weißensee, Cassel, Lübeck, Mülheim a. d. R. — Erkrankungen kamen zur Anzeige in Ham- burg 23, Kopenhagen 36, New York 45, Wien 28. Ferner wurden Crkrankungen gemeldet an: Scharlach in Berlin 35, in den Reg.- Bezirken Arnsberg, Düsseldorf je 114, in Hamburg 30, Amsterdam (7. bis 13. Auguit) 98, Budapest 34, Kopenhagen 21, London (Krankenhäuser) 207, New York 290, Paris 114, St. Petersburg 42, Prag 22, Wien 52; Typhus im NReg.-Bez. Arnsberg 45, in Buda- pest 22, New York 55, Paris 64, St. Petersburg 117.
Verkehrswesen.
Hest 4 vom Jahrgang 1912 des „Archivs für Eisenbahn- wesen“, herauêgegeben im Königlih preußtisch:n Ministerium der öffentlichen Arbeiten (Verlag von Julius Springer, Berlin), ersien mit folgendem Inhalt: Der Abschluß der Verstaatlihung der Haupt- bahnen und zehn Jahre Staatsbetrieb in der Schweiz (von Placid Weißenbach) ; Wirtschaftlihe Betrahtungen über Stadt- und Vorort bahnen (von Gustav Schimpf), Fortsetzung: Die canadische Ueber- landbahn und ihre wirtsha\tlißbe Bedeutung (von ©r. Cversmann), Fortseßung; Eine Krisis in dem gewerblichen Einigungs- und Sciedsgerichtsverfahren der englischen Eisen- bahnen (von K. Nöhling), Schluß : Die Mitwirkung der Eisenbahnen an den Kriegen (von Wernekke); Die wirtschaftlide Lage Nußlands an der Hand des Entwurfs zum Neichsbudget 1912 (von Dr. Mertens) ; Crweiterung und Vervollständigung des preußisWen Staatseisenbahn- neßes tim Jahre 1912; Die Königalich württembergisGen Staa!s- eisenbahnen und die Bodenseedampfschiffahrt im Etatsjahr 1910 ; Wohlfahrt8einrihtungen der Königllch württembergischen Ver-
fehréanstalten im Jahre 1910; Wohlfahrtseinrihtungen der Königlih bayerischen Staatseisenbahnen im Fahre 1910; Die
Hauptkahnen in Frankreich im Jahre 1909: Die Eisenbahnen in Australten 1909/1910. — Kleine Mitteilungen: Bau neuer Eisen bahnen im Königreih Sachsen; Eine gleiche Spur für die australischen Eisenbahnen; Koakurse und Ziwangsverkäufe amerikanisher Bahnen
in drei Jahrzehnten; Die Tätigkeit der Abrechnungestelle des Bereins deutscher Eisenbahyverwaltungen; Unsälle auf den
franzöosishen Eisenbahnen; Die Eisenbahnen der Türkei. — Nechtsprechnng: Beamtenreht, bürgerlihes Necht (Erkenntnis des Neichêgerihts vom 30. Junt 1911); Bürgerliches Neht, Haft- pflihtreht (Erkenntnis des Meichégerihts vom 6. Juli 1912); Haft pflihtreht (Erkenntnisse des Neichsgeri®!s vom 18. September und 7. Dezember 1911); Entcianungsrecht (Erkenntnis des Oberlandes- gerichts in Kiel vom 10. Dftober 1911); Eisenbahnverkehrsordnung (Erkenntnis des Dberlandeëgerihts tn Hamburg vom 19. Juni 1911). — Geseggebung: Deutsches Reich; Preußen; Frankrei. — Bücher \{au.
Verdingungen.
(Die näheren Angaben liber Verdingungen, die beim „Meich8- und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Vienststunden von 9-—3 Uhr eingesehen werden.)
Frankrei.
Die Stadt Paris hat einen Wettbewerb ausgeschrieben für Schmußfänger (pare-boue), welde an den gegenwärtig dort in Gebrauch befindlihen 35 sitigen Automobilomnibussen anzubringen wären. Die am besten befundenen Shmußfänger follen mit Geld- preisen auégezeihnet werden. Beteiligungsgesuße müssen vor dem 1. Oktober 1912 bet der Préfecture de la Seine, Direction des Affaires Municipales, Bureau du Domaine, 2, Rue Lobau, Paris (4 e), eingereiht werden. Auch die Beteiligung aus dem Aus- land soll gestattet sein. Die das Ausschreiben betreffenden Druck- sahen liegen beim „Reichsanzeiger“ und in der Redaktion der „Nach- rihten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“ (Reichsamt des íöInnern) aus. ]
Niederlande.
28. August 1912, 12 Uhr. Intendantur der 1. Division im Haag, in dem Geschäftszimmer der Militärbäkerei: Lieferung von 70 000 kg bartem und 70000 kg weihem Wetzen für die Militär- bäckerei im Die Bedingungen find für 0,10 Fl. für das Exemplar bei der Firma Gebr. van Cleef im Haag erhältlich.
Haag.