1893 / 110 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 May 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Darauf müssen wir Rücksicht nehmen.

zubringen.

ei der Abstimmung wird die Vorschrift, daß die Mieths- steuern zum 1. April 1900 außer Kraft treten sollen, mit 149 ( : en a Geschlossen stimmen nur ie Freisinnigen für die Streichung; alle anderen Parteien

gegen 142 Stimmen abgelehnt.

sind gespalten. 24 wird angenommen mit

(freicons.) und Jürgensen (nl.), wonah offentlihen Jnteresse unterhaltenen Ent- und verbände steuerfrei bleiben sollen.

Beim § 28 wird ein Antrag des Abg. von Boe l- berg (cons.), wonach die landwirthschaftlihen Brennereien von einer communalen Gewerbesteuer frei bleiben sollen,

gelehnt.

D

Beim 8 37, welcher von besonderen Gemeinde-Einkommen- steuern handelt, wird ein Antrag der Abgg. Mies und Genossen (Centr.), wonach das im Tarif der Staats-Ein- fommensteuer enthaltene Steigerungsverhältniß der Säße nicht zu Ungunsten der oberen Stufen geändert werden darf, mit nachdem ie Abgg. Freiherr von Zedliß (freicons.) und von Bu ch (cons.), sowie der Finanz-Minister Dr. Miquel und Geheimer Ober-Finanz-

193 gegen 95 Stimmen abgelehnt,

Rath Fuisting sih dagegen erklärt hatten.

Der Finanz-Minister Dr. Miquel äußerte sich zu dem

Antrag Mies, wie folgt:

Meine Herren! Die leßte Aeußerung des Herrn Vorredners und Bemerkung des Herrn Abg. Mies, welcher gemeint hatte, daß die Staatsregierung ihre Vorlage bereits aufgegeben hätte, ver- anlassen mi vorzugsweise, in dieser Frage, nachdem sie genügend in der zweiten Lesung behandelt ist, noch das Wort zu ergreifen.

Diese Annahme des Herrn Abg. Mies, daß die Staatsregierung

eine ähnliche

( l Redner bittet \{ließlich dringend, den Antrag Friedberg wieder aus dem Geseß heraus-

einem vom Finanz- Minister Dr. Miquel gebilligten Antrag der Abgg. Hansen die Anlagen der im

uns fagten daß «diese

Bewässerungs-

ab-

zu Gunsten der Commission ihre Vorlage bereits aufgegeben hätte, ist durchaus irrig. Ih habe mich auch in keiner Weise so ausgedrückt, weder in der Commission, noch in der zweiten Lesung hier.

Meine Herren, die Staatsregierung hat sih sagen müssen, daß die Degression der Einkommensteuer, die ganze Construction der Stufen der Einkommensteuer für den ganzen Staat paßt, aber keines- wegs überall für jede einzelne Gemeinde. zuerst dazu, den Gemeinden die Freiheit zu geben, ‘die degressiven. Säße der staatlihen Einkommensteuer Degression an Einnahmen, die daraus resultiren, sich für den ganzen Staat aus- gleichen, weil der Staat auf der anderen Seite Ersaß findet in dem großen Staatsgebiet in den höheren Stufen, daß dies aber keineswegs der Fall zu sein braucht bei jeder einzelnen Gemeinde, und daß Ver- hältnisse eintreten würden, wo es im höchsten Grade im Interesse aller Gemeindebesteuerten, selbs der Geringbesteuerten, liegt, andere degressive Säße eintreten zu lassen, als in der Staatseinkommensteuer, weil sonst die Gesammtsumme der Zuschläge so groß wird, daß viel- leiht wenige in der Gemeinde wohnende wohlhabende Leute die Ge- meinde verlassen und somit die Steuerlast der Gemeinde nur noch größer und verhältnißmäßig ungleicher wird.

Wenn nun hiernach der Gemeinde die Freiheit gegeben werden mußte, die staatlichen degressiven Säße zu ändern und zu vermindern, so lag es von vornherein nahe, den Gemeinden dieselbe Befugniß in Bezug auf die Steigerung der höheren Sätze zu geben. Um so näher lag dies, als wir eine Reihe von Städten haben, in denen derartige progressive Steuern, wenn ih fo sagen soll, bestehen, ja auch noch neuerdings Gemeindevertretungen die Beibehaltung derselben, sogar die Neueinführung derselben beantragt hatten und Klagen aus diesen Städten eigentlich von Bedeutung nicht hervorgetreten waren.

Daher kam die Staatsregierung, auch in Anbetracht der großen Garantien gegen Mißbrauch, die einerseits in der Composition der

Agitation Dieser Gedanke führte

weil wir Verluste

zu ändern, und die

Gemeindevertretung, andererseits in der Nothwendigkeit der Genehmi- gung der Staatsregierung liegen, zu der Ansicht, daß man auch nah oben hin den Gemeinden Freiheit in dieser Hinsicht gewähren foll.

Die Commission hat nun Bedenken gehabt und namentli nah der Nichtung hin, daß aus einer solhen Freiheit eine unangenehme entstehen könne, Differenzen in den Gemeinden hervortreten möchten. Die Staatsregierung hat sich aber au noch beute nicht überzeugen können, daß diese Befürchtung in dem Maße begründet ist, wie die Commission es angenommen hat, Meine Herren, es ist zweifellos richtig, daß, wenn man die Steuern gerecht vertheilen will, in manchen Gemeinden Verhältnisse vorliegen, welche eine progressive Natur der Einkommensteuer durhaus be- rechtigen. Wenn Gemeinden nach ihrer ganzen Stellung genöthigt find, große Luxusausgaben zu machen, z. B. sich kostspielige Theater zu bauen, fo kann ich mir sehr wohl denken, daß ein großer Theil der Gemeindeausgaben von der Beschaffenheit is, daß eine \tärkere Heranziehung der höheren Klassen berechtigt erscheint. möchte ih allerdings diejenigen Herren, die auf diese Frage sehr großes Gewicht legen, darauf aufmerksam machen, daß die Noth- wendigkeit verringert ist dur die Bestimmungen des Gesetzes über die Erhebung von Gebühren, Beiträgen und Vorbelastungen, die jeßt nach diesem Geseße in einem Maße eintreten können, wie das früher durchaus niht möglich war. Das Bedürfniß mag daher in dieser Beziehung in Zukunft niht mehr ein so erhebliches sein, wie es bis- her hervorgetreten ift.

Im allgemeinen muß ih auch wiederholen, daß ih die Fassung des § 37 der Commission immer noch nicht für eine sehr glückliche halten kann. Ich glaube auch, es kann kaum bestritten werden, daß die Regierungsvorlage allerdings, wie einer der Herren Redner mit Necht sagte, einfacher und klarer ift.

Mißhelligkeiten, Streitigkeiten und

Andererseits

(Bravo !)

Darauf wird gegen 4 Uhr die weitere Berathung auf Dienstag, 11 Uhr, vertagt.

1. Untersuhungs-Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

Desfentlicher Auzeiger.

. Kommandit-Gefellschaften a u. Aktien-Gesellsh. . Erwerbs- und Wirthschafts- . Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten. . Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

enofsenschaften.

1) Untersuhungs-Sachen.

[9523] Gegen : 1) den Haushälter August Bade aus Hamburg, 2) O Arbeiter Gustav Fischer aus Ob.-Salz- runn, 3) den Handlungscommis Johannes Fenner aus Striegau l: : foll eine dur Urtheil des Königl. Schöffengerichts zu Striegau vom 29. März 1893 rechtskräftig er- kannte Geldstrafe von (50) fünfzig Mark event. 10 Tagen Haft vollstreckt werden. Wir ersuchen, die erkannte Strafe an den Verurtheilten im Be- tretungsfalle zu vollstrecken und uns zu den Acten E. 182/92 Nachricht zu geben. Striegau, ten 1. Mai 1893. Königliches Amtsgericht.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl. [9582]

In Sachen der Firma Robert Schrader hier, Klägerin, wider den Tischler Joseph Funke hier, Beklagten, wegen Hypothekzinsen, wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen Neupetrithor-Feldmark Blatt 111. Nr. 185 þ. I11. an der Hildesheimerstraße zu Braun- {weig belegenen Grundstücks zu 3 a 52 qm nebst Wohnhause No. ass. 6262 zum Zwecke der Zwangs- versteigerung durch Beschluß vom 28. April 1893 verfügt, auch die Eintragung dieses S im Grundbuche am 29. April 1893 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 19, August d. J., Morgens 11 Uhr, vor Herzoglihem Amts- gerichte hierselbst, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 42 angeseßt, in welhem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

Braunschweig, den 3. Mai 1893.

Herzogliches Amtsgericht. V. von Münchhausen.

[9581]

In Sachen, betreffend die Zwangêversteigerung der zur Erbpächter A. Prüsse'shen Konkursmasse seither Ge origen Erbpachthufe Nr. V. zu Sanißt, ist zur

bnahme der Rechnung des Konkursverwalters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vor- nahme der Vertheilung ein Termin auf den 2. Juni d. Js., Mittags 12 Uhr, anberaumt, zu welhem die betheiligten Gläubiger wie der Konkursverwalter hierdurh vorgeladen werden.

Tessin i. Mecklenburg, 2. Mai 1893.

Großherzogliches Amtsgericht.

: Aufgebot.

Auf Antrag der Firma W. H. Ladenburg & Söhne hier, vertreten durch R.-Anwalt Bassermann, erläßt das Gr. Amtsgericht V. hierselb das Aufgebot der über Tausend Mark lautenden Actie der Brauerei- gesellshaft Eihbaum (vormals Hofmann) dahier Serie D. Nr. 3668.

Der Inhaber dieser Actie wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 6. Ok- tober 1897, Vormittags 9 Uhr, bestimmten Termine seine Necbte bei dem dieós. Gerichte an- zumelden, und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloëerklärung derselben erfolgen würde.

Maunheim, 28. April 1893.

Mer osGreex Se: Amtsgerichts : alf.

[8598

[9588] __ Ausgebot.

Der Herr Präsident des Königlichen Ober-Landes- erichts zu Marienwerder hat das Aufgebot der von dem Serichtsvollzieher Nottke für sein Dienstverhältniß als Gerichtsvollzieher bei dem unterzeichneten Amtsgericht bestellten Amtscaution von 600 A in Werthpapieren zum Zwecke der Herausgabe beantragt. Diejenigen Metscxen resp. Gläubiger, welhe aus dem früheren

ienstverhältniß des Gerichtsvollziehers Rottke zu Súlochau Ansprüche auf diese Caution erheben, werden aufgefordert, ihre Ansprühe und Nechte

spätestens in dem auf den 13. Juli L89283, Vor- mittags LL Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin anzumelden, widrigen- falls dieselben nah fruhtlosem Ablauf des Aufgebots- termins ihres Anspruchs an die Caution verlustig gehen und nur an die Person des Gerichtsvollziehers Nottke verwiesen werden follen. Schlochau, den 4. Mai 1893. Königliches Amtsgericht.

[9599] Aufgebot.

Auf Antrag des Rechtsanwalts R. Berger zu Linden, als Verwalters im Konkurse der Gläubiger über das Vermögen des Kaufmanns Friedri Heidel- berg (in Firma Wilhelm Neichwagen Nachfolger) zu Hannover, werden die Inhaber folgender Urkunden :

1) der von der Victoria zu Berlin, Allgemeine Versicherungs - Actien - Gesellschaft, dem Kaufmann Friedrih Heidelberg zu Hannover über ein Kapital von 5000 4 ausgestellten Lebensversicherungspolice Nr. 83 631 vom 2. April 1890,

2) des von der Sparkasse der Stadt Linden auf Heidelberg’scher Konkurs (Notar Berger) unter dem 2. Januar 1893 ausgestellten, unter dem 31. Januar 1893 L außer Curs gesetzten und zur Zeit des Verlustes 1. April 1893 über 4296 46 15 9 nebst (bis zum 1. Januar 1894 vorgebuchten) Zinsen zum Betrage von 120 4 7 lautenden Sparkassenbuhes Nr. 13 974 aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den L. Dezember 1893, Mittags 12 Uhr, Zimmer 91, anbe- raumten Termine ihre Rechte bei dem unterzeichneten Amtsgerichte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, aub die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Hannover, den 30. April 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V. I. [9591] Aufgebot.

Das Kgl. Amtsgeriht Aschaffenburg hat auf Antrag des Privatiers Albert Möller von Dettingen mit Beschluß vom Heutigen zum Zwecke der Kraft- loserklärung der dem genannten Albert Möller P zu Verlust gegangenen 2°/gigen Dar- ehensurkunde der Aschaffenburger Volksbank vom 14./15. April 1893 Nr. 014 228 über 400 öffent- lihes Aufgebot erlassen und Aufgebotstermin auf Samstag, den 23. Dezember 1893, Vor- mittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 28 des hiesigen Kgl. Amtsgerichts anberaumt. An den Inhaber der Darlehensurkunde ergeht die Aufforderung, seine Rechte und Ansprüche an dieselbe spätestens im Auf- gebotstermine beim hiesigen Kgl. Amtsgerichte an- zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe in diesem Termine für kraftlos erklärt werden wird.

Aschaffeuburg, am 6. Mai 1893.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

(L. 8.) Daschner, Kgl. Secretär.

[9597]

Der Einlieger Heinri Tiedemann zu Neu-Krenzlin hat das Aufgebot des angeblich verbrannten, Antoni 1885 für ihn außgestellten, auf 270,42 M lautenden Darlehns- und Zinszahlungsbuches Nr. 6491 der Vorschuß-Anstalt zu Ludwigslust beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 24, November 1893, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an- beraumten Aufgebotstermine seine Nehte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Ludwigslust, den 5. Mai 1893.

Großherzogliches Amtsgerichts. Veröffentlicht: Kaven, Gerichts\chreiber.

[9594] Aufgebot.

Der Nentier Johann Klingenberg in Nofsen- dorf hat das Aufgebot des ihm angeblih am 6. Mai 1892 gestohlenen, auf seinen Namen lautenden Spar- fassenbuhs der s\tädtischen Sparkasse zu Demmin Nr. 35 094, welches am 6. Mai 1892 ein Guthaben von 929,12 #4 eins{ließlich Zinsen nahwies, zur Kraftloserklärung beantragt. Der Verlust ist glaub- haft gemant dur} die Bescheinigung der Sparkasse vom 2. Mai d. Ïs. Der unbekannte Inhaber des

Sparkassenbuchs wird hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf den 2, Dezember 18983, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Aufgebotstermine unter Vorlegung des Buches seine Rechte auf dasfelbe anzumelden, widrigenfalls das gedachte Sparkassenbuch für kraftlos erflärt und dem Antragsteller ein neues Buch an Stelle des abhanden gekommenen ausgefertigt werden wird. F. 3/93. Demmin, den 4. Mai 1893. Königliches Amtsgericht. 11. Abtheilung.

[9237] Aufgebot.

Nr. 3291. Die ledige Näherin Pauline Maier von Oberibach hat das Aufgebot des ihr gehörigen Sparkassenbuhs der Bezirkesparkasse St. Blasien Nr. 75 Bd. 7, lautend auf eine Einlage mit Stand auf 1. Januar 1893 im Betrage von 1098 4. 68 ,, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 17, Januar 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots- termin feine Nehte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

St. Blasien, den 3. Mai 1893.

Der Gerichtsschreiber Großherzoglichen Amtsgerichts: D Ie E

[46026] Aufgebot.

Auf den Antrag des Mühlenbesiters Friedrich Müller zu Neuhaus bei Paderborn wird der Jnhaber des angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuchs der Kreissparkasse Paderborn Nr. 42 571 über eine Einlage von 3600 4 und über Zinsen in Höhe von 70 M, ausgestellt für Friedrih Müller zu Neu- haus, Müller, aufgefordert, spätestens im Aufgebots- termine, am 11. Juli 1893, Vorm. 11 Uhr, feine Nechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasfelbe für kraftlos erklärt werden wird.

Paderborn, den 29. Oktober 1892.

Königliches Amtsgericht.

[8933] Aufgebot. _

Der Kunstgärtner Jacob gelie zu Düsseldorf hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die Post von elftausend Mark, eingetragen im Grundbuche von en Band IV. Artikel 162 Ab- theilung IIT. unter Nr. 2 für den Gärtner Heinrich Granderath zu Düsseldorf, gegen die Cheleute Gärtner Jacob Peiffer und Maria, geborene Heyne, zu Düsseldorf in ehelicher Gütergemeinschaft, be- lastend die Grundstücke Abtheilung 1. Nr. 1 und 2 Flur 9 Nr. 1450/110 Lindenstraße 122, groß 4 a 43 qm und Nr. 2811/110 Lindenstraße 122, groß 11 a, abgetreten laut Vermerks in der Spalte Ver- änderungen vom 3, Oktober 1892 an die Ehefrau des Rechtsanwalts Doctor juris Heinrih NReinary, Josefine, geb. Hohmann, zu Düsseldorf beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Dezember 18983, Vormittags AA Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- richte, im Zimmer Nr. 9 des Justizgebäudes, anbe- raumten Aufgebotstermine seine Nechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserflärung der Urkunde erfolgen wird.

Düsseldorf, den 27. April 1893.

Königliches Amtsgericht.

[9600]

In Sachen, betreffend die Anlegung des Grund- buchs für die Gemeinde Forstbah wird der Wilhelm Wolberg früher in Forstbah, jeßt unbekannten Aufenthalts, bezw. dessen unbekannte Erben zu dem im hiesigen Amtsgerihtsgebäude Bahnhofstraße am Freitag, den 30, Juni cr., Vormittags 10 Uhr, angeseßten Termin mit der Ln geladen, e Eigenthumsansprüche auf die sub Art. 164 der Grundsteuermutterrolle des Gemeinde- bezirks Forstbah verzeichnete Parzelle Flur 5 Nr. 279 spätestens im Termin anzumelden, widrigen- falls der A Heinrih Forsbach in Forst- bah in Gemäßheit §8 57, 582 des Gesetzes über das Grundbuchwesen u. #. w. vom 12. April 1888 G.-S. S. 52 ohne Einwilligung des Ge-

ladenen als Eigenthümer fragliher Parzelle in das Grundbuch eingetragen wird. Bensberg, den 4. Mai 1893. : Der Gerichtsschreiber des Königlichen S Abtheilung 3: Dell.

[1780] i Aufgebot.

Die Firma Blembel & Co., Bank- und Wechsel- Geschäft, zu Leipzig, vertreten durch den Justiz-Rath Magnus zu Braunschweig, hat glaubhaft gemacht, daß ihr die gerichtlihe Shuld- und Pfand-Verschrei- bung vom 14./15. September 1892 über ein für sie auf das Anbauerwesen No. ass. 145 zu Oker ein- getragenes Darlehnskapital von 12 000 A abhanden gekommen fei, und beantragt, wegen Kraftloserklärung des Documents das Aufgebotsverfahren zu erlassen. Es wird daher der unbekannte Inhaber des be- zeihneten Documents hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 14. November 18983, Vormittags L0 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Document vorzulegen, widrigen- falls dasselbe dem Eigenthümer des Pfandgrund- tüds gegenüber für kraftlos erklärt werden fol.

Harzburg, am 28. März 1893.

Herzogliches Amtsgericht. (Unterschrift.)

[8944] Oeffentliche Ladung. 5

a. Die Ehefrau des Steinbruchsarbeiters Heinrich Morsbach, frühere Wittwe des Tagelöhners Johann Braßel, Kunigunde, geb. Schüller, in Ittenbach,

b. deren Kinder aus der Ehe mit dem genannten Johann Braßel, als: 1) Peter Braßel, Knecht in Oberpleis, 2) Johann Braßel, zur Zeit Soldat beim In- fanterie-Negiment „von Goeben“ Nr. 28 in Koblenz, 3) Gertrud Braßel, Dienstmagd in Oberpleis, 4) Wilhelm Braßel, Steinschläger in Fttenbach, 5) Cäcilie Braßel, Dienstmagd in Oberpleis, die zu 4 bis 5 Genannten minderjährig und unter Vormundschaft ihrer zu a. genannten Mutter stehend, nehmen das Eigenthum der Parzelle Flur 4 Nr. 795/191, auf der Kante gelegen, Hausgarten, groß 1 a 63 qm der Gemeinde Ittenbach, eingetragen in der Grundsteuermutterrolle unter Artikel Nr. 19 auf den Namen „Braßel, Matbias, in Ittenbach“ in Anspruch. Alle enen, welche gleihfalls Nechte an dieser Parzelle beanspruchen, werden gemäß § 58 des Geseßes vom 12. April 1888 aufgefordert, die- selben spätestens in dem auf den 3. Juli 18983, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge- richte, 0e, Nr. 6, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie mit denselben aus- geschlossen werden und die Eintragung der Eingangs Genannten in das Grundbuch erfolgen wird.

Königswinter, den 2. Mai 1893.

Königliches Amtsgericht. TIL.

[9596] , Aufgebot.

Im Grundbuche von Oesterwiehe Band 3 Fol. 10 steht in Abtheilung 111. Nr. 15 für die minder- jährige Gertrud Hucketewes zu Oesterwiehe ein Abdicat von vierzig (40) Thalern und eine Caution von einhundertzweiundfünfzig Thalern (152) aus der Schichtungsurkunde vom 27. Oktober 1854 ein- getragen. Die Hypothekenurkunde über diese Post, estehend aus dem Hypothekenbuhsauszuge vom 5. März 1855, der Urkunde vom 27. Oktober 1854 und einer E des Protokolls vom 8. Fe- bruar 1855, ist angeblich verloren gegangen. Au den Antrag des Eigenthümers der Band 3 Fol. 10 Oesterwiehe verzeichneten Realitäten Colon Heinrich Erlei Oesterwiehe werden die Inhaber der genannten Urkunde- aufgefordert, spätestens in dem vor dem unterzeihneten Gericht auf den 7, August 18983, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Termine ihre Nechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben zwecks Legung der fraglichen Post im Grundbuche erfolgen wird.

Rietberg, 29. April 1893.

Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachuug. Abbaurechte betr. A

Die unbekannten Erben des aus Wildenfels ge- bürtigen, derzeit angeblich in Brooklyn wohnhaften Musiklehrers Franz Nichard Egmont Vogel, bezüg- lih dessen es, nahdem derselbe im Jahre 1868 auf das geseßlihe Erbrecht am Nachlasse feiner Eltern, des am 14. Juni 1877 in Dresden verstorbenen Cantors Christian Friedrich Vogel und der am 97. Suli 1890 in Dresden verstorbenen Laura Hed- wig, verw. Vogel, geb. Steeger, verzichtet hat, so anzuschen ist, als ob er me seinen Eltern gestorben.

Die unbekannten Erben des angeblih am 2. Fe- hruar 1891 in San Franziësko verstorbenen Buch- händlers Franz Alfred Victor Vogel aus Wilden- fels, bez. im e leßterer noch leben sollte, dieser selbst, werden hiermit in Gemäßheit §§ 5 und 6 in Verb. mit §1 des Art. 111. des Königlich sächsischen Gesetzes vom 18. März 1887, die theilwei]e Ab- änderung und Ergänzung des Allgemeinen Berg- gesetzes betr., aufgefordert, binnen einer Frist von 3 Monaten und spätestens bis zum O. September 1893 sich darüber anher zu erklären, ob sie die ihnen :

1) an der auf Fol. 124 des Grund- und Hypo- thekenbuhes für Zschocken Gr. Anth. eingetragenen Parzelle Nr. 294b. des Flurbuhs für Oberzshoken,

2) an ten auf Fol. 123 des Grund- und Hypo- thekenbuhes für Zs{chocken Gr. Anth. eingetragenen N Nr. 293 a. und 294 a. des Flurbuchs für Oberzschoken, ;

3) an der auf Fol. 36 des Grund- und Hypo- thefenbuches für Niederzshocken eingetragenen Parzelle Nr. 549 a. des Flurbuchs für Niederzschocken,

zustehenden Kohlenbergbaure{hte aufgeben oder noch ferner aufrecht erhalten. Dieselben werden darauf hingewiefen, daß die Unterlassung der geforderten Erklärung für fie zur Folge hat, daß sie bei An- legung neuer Folien für die obenbezeichneten Kohblen- bergbaurehte unberücksichtigt bleiben und vorbehält- lih ihrer Ansprüche gegen die als Berechtigte ein- zutragenden Interessenten die von denselben über die Bergbaurechte getroffenen Verfügungen im Verhält- niß zu Dritten gegen si gelten lassen müssen.

Hartenstein, den 3. Mai 1893. °

Das Königliche Amtsgericht. Mertig. [9598] __ Aufgebot.

Folgende Personen:

1) der Fuhrmann Hermann Julius Ferdinand Heinecke, genannt Schloß, geb. am 15. November 1843 zu Magdeburg und von dort im Jahre 1876 nach Amerika ausgewandert ;

2) der Müllergeselle Heinrih Karl Wilhelm Müller, geb. am 29. März 1837 zu Sudenburg und seit August 1853 von dort vershwunden ;

3) der Bäkerei-Werkführer Christian Wilhelm Hartung, geb. am 3. Januar 1846 zu Bennecken- stein, zuleßt in Magdeburg, Knochenhauerufer Nr. 9, wohnhaft gewesen und seit einer am 22. Dezember 1882 nach Halberstadt unternommenen Reise ver- \hollen ;

werden auf Antrag

zu 1) des Kaufmanns Otto Müller zu Magdeburg als Abwesenheitsvormundes, :

zu 2) der Ehefrau des Ackerbürgers Karl Rusche, Auguste, geb. Müller, des Ackerbürgers Ernst Müller, des Ackerbürgers Karl Müller, der Ehefrau des Arbeiters Otto Busch, Louise, geb. Müller, und der Chefrau des Akerbürgers Otto Glade, Dorothee, geb. Müller,

sämmtlich in Magdeburg-Sudenburg —,

zu 3) der Geschwister August Georg Alfred und Ida Elise Blieduna, vertreten durch ihren Vater, den Seilermeister Wilhelm Bliedung zu Stolberg O.

aufgefordert, sh spätestens im Aufgebotstermine am 27, Februar 1894, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Domplatz 9, Zimmer Nr. 1, zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird.

Magdeburg, den 25. April 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6. [9589] Aufgebot. /

Nachdem der Tischlermeister Johann Brändl von Regensburg als gerihtliÞ bestellter Curator des landesabwesenden Fe Heinrih Emil Hagen von Negensburg, geb. am 19. Februar 1841 zu Regensburg , dessen Todeserklärung wegen Ver- \hollenheit beantragt hat, wird hiermit Aufgebots- termin auf Montag, den 20. Februar 1894, Vorm. 10 Uhr, im Civilsitzungssaal anberaumt.

Es ergeht demgemäß die Aufforderung :

1) an Heinrih Emil Hagen, spätestens im Auf- gebotstermin persönlih oder \chriftlich bei Gericht sih anzumelden, widrigenfalls er für

__ todt erklärt würde;

2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen ;

3) an alle diejenigen, welhe über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mit- theilung hierüber bei Gericht zu machen.

Regensburg, 2. Mai 1893,

Kgl. Amtsgericht. T. (gez.) Lechner. Zur Beglaubigung:

Regensburg, am fünften Mai eintausend acht- hundert drei und neunzig.

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgeriht Regensburg. I.

Der geschäftsl. K. Secretär: (L. 8.) Sarg. [9602] Abwesenheitsverfahren.

Durch Beschluß der Civilkammer des Kgl. Land- gerihts Kaiserslautern vom 12. April 1893 wurde Veinrich Göhring, Sattlermeister, in Bicdesheim wohnhaft, welcher bei diesem Gerichte gegen Jakob

auermann, Bäker von Rüssingen, das Abwesen-

eitsverfahren betreibt, zu dem contradictorish mit der K. Staatsanwaltschaft zu führenden eugen- beweise darüber zugelassen: „daß der ledige Bäcker Zakob Lauermann von Rüssingen diese seine Heimath vor etwa 35 Jahren verlassen hat, nah Amerika ausgewandert is und seitdem, O aber schon änger als zehn Jahre, nihts mehr von sich hat dren lassen,“

ermn zur Beweisaufnahme is bestimmt auf 20. Mai 1893, Vormittags 9 Uhr, im Landgerichts- gebäude dahier.

Kaisferêlautern, den 4. Mai 1893.

Der Kgl. Erste Staatsanwalt : Reither.

9601]

[9593] Aufgebot.

Die Ghefrau des Häuslers Blumenhagen, Elise, geborene Hensh, in Schwichtenberg, Mecklenburg- Streliß, hat das Aufgebotsverfahren zum Zweck der Todeserklärung des am 1. Februar 1831 zu Seebnitz geborenen Arbeiters Friedrih Wilhelm Hensch, welcher länger als 10 Jahre von seinem leßten be- kannten Wohnsiß Wolgast nachrichtlos abwesend ift, beantragt. Der obengenannte Verschollene wird hiermit aufgefordert, sih bei dem unterzeichneten Gericht \chriftlich oder persönlih spätestens in dem auf den 22. Februar 1894, Vormittags L O Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls er für todt und sein Vermögen als seinen Erben angefallen erklärt werden foll.

Wolgast, den 1. Mai 1893.

Königliches Amtsgericht.

[9592] Aufgebot behufs Todeserklärung.

Der am 2.:Februar 1823 in Sierksrade geborene Hans Laatz, welcher zuleßt in Oelixdorf wohnhaft gewesen, von dort anfangs der 50er Fahre nah Amerika ausgewandert und seit dem Jahre 1883 verschollen ist, wird auf Antrag seines Vormundes, des Altentheilers Hermann Kahl in Oelixdorf, hier- durch aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 29, August 1893, Vormittags 10 Uhr, hierdurch anberaumten Aufgebotstermin bei dem unterzeihneten Amtsgerichte sih zu melden, widrigen- falls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den legitimirten Erben ausgekehrt werden wird.

Itehoe, den 5. Mai 1893.

Königliches Amtsgericht. I.

[59942] Ausfertigung. Aufgebot.

Der Bahnamtsgehilfe Karl Lippert von Dörflas, zuleßt bei der K. Bahnerxpedition Lauf rechts der Pegniß, hat sich am 2. Februar 1881 unter Hinter- lassung eines niht unbedeutenden Vermögens von Lauf entfernt und ist seitdem über dessen Leben keine Nachricht vorhanden.

Es hat nunmehr der K. Advocat und Rechtsanwalt Dr. Stapf in Nürnberg als Bevollmächtigter der an- geblih nächsten Verwandten des Karl Lippert, nämlich: :

1) Lippert, Heinrih, Mechaniker in Franken- hammer, 2) Geyer, Louise, Bauführersgattin in Bamberg, 3) Bayerlein, Henriette, Ziegeleiverwaltersgattin in Schwabach, 4) A Wilhelmine, Badersgattin in Markt tedwiß, 5) Bâäumler, Heinrich, Oberredwißt, die Todeserklärung des Verschollenen beantragt. Vorschriftegemäß ergeht daher die Aufforderung

1) an den Verschollenen Karl Lippert, spätestens im Aufgebotstermine, welcher auf Mittwoch, den 15, November 1893, Vormittags 10 Uhr, im diesgerichtlihen Sitzungssaale bestimmt wird, E oder schriftlich bei Gericht \sih anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt wird;

2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmêèn ;

3) an alle diejenigen, welhe über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.

Lauf, am 30. Dezember 1892.

Königlich Bayer. Amtsgericht. Der Königl. Amtsrichter :

(L, S) Sauer. Für die Nichtigkeit der vorstehenden Ausfertigung. Lauf, den 3. Januar 1893. Gerichtsschreiberei des Königlihen Amtsgerichts. (L. 8) Bidltel, K. Secretär.

[9595] Aufgebot.

Auf Antrag des Testamentsvollstreckers des ver- storbenen Kaufmanns Moses Lipmann Jfsaakson, nämli des Kaufmanns Eduard Isaakson, vertreten durch die Rehsanwälte Dres. jur. J. Wolffson, A. Wolffson, O. Dehn und M. Schramm, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

Alle mit Ausnahme der bekannten Erben und Gläubiger —, welche an den OCaY des hierselbst am 19. Januar 1893 verstorbenen Pas Kaufmanns Moses Lipmann Jsaakson Erb- oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen oder den Bestimmungen des von dem genannten

Erblasser am 24. Januar 1888 errichteten, mit

3 Codicillen vom 3. Januar 1889, 1. Februar

1889 und 11. August 1891 versehenen, am

9. Februar 1893 hierselbft publicirten Testaments,

insbesondere auch der Bestellung des Antragstellers

zum Testamentsvollstrecker und der demselben ertheilten Befugniß, auf seinen alleinigen Consens

Grundstüe, R a Red ad Actien, Obligationen

und sonstige Werthpapiere umzuschreiben, höher

zu beschweren, zu tilgen, zu verclausuliren und von

Clauseln zu entfreien, Mobilien und Immobkilien

öffentlih oder unter der Hand zu. verkaufen,

Quittungen zu ertheilen, Processe zu führen und

Vergleiche zu \{ließen, widersprehen wollen,

werden hierdurch aufgefordert, folhe An- und

Widersprüche bei dem unterzeichneten Amts-

eriht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer

Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag,

den 6, Oktober 1893, Nachmittags

1 Uhr, anberaumten RUgeo e, da-

selbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden

und zwar Auswärtige unter Bestellung cines hiesigen D I Ca tigten bei

Strafe des Ausschlusses.

Hamburg, den 28. April 1893. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr. i Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

[9590 Aufgebot.

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Taxators Spinetti zu Glaß werden die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer der am 283. Januar 1593 zu Gla verstorbenen Kauffrau Pauline Rösner, geb. Haeder, bon dort, aufgefordert, spätestens im Auf- gebotstermine, den 28. Juni 1893, Vorm. 106 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß derselben bei dem unterzeihneten Gerichte, Nichter- zimmer 1, anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Beneficialerben ihre Ansprüche nur noch insoweit eltend machen können, als der Nachlaß mit Aus- {luß aller seit dem Tode der Erblässerin auf-

Braumeisters\sohn in

gekommenen Nukungen durch Befriedigung der an- gemeldeten Ansprüche nit ers{chöpft wird. Glatz, den 27. April 1893. Königliches Umtsgericht.

[9623] Aufgebot.

Auf Antrag des gerichtlih bestellten Vormundes, des Kaufmanns B. H. Stapelfeldt in Rendsburg, werden

1) die am 29. Mai 1814 zu Husum geborene Margaretha Catharina Dahl, und

die am 12. Februar 1816 daselbs geborene Maria Dorothea Dahl, eheliche Kinder des ver- storbenen Branntweinbrenners Matthias Dahl und dessen gleichfalls verstorbenen Ehefrau Maria, geb. Roh, in Husum, welche seit vielen Jahren verschollen sind, sowie deren unbekannte Erben hierdurch auf- gefordert, sih spätestens in dem auf Freitag, den 22. September 1893, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin bei dem unterzeich- neten Amtsgericht zu melden, widrigenfalls dieselben für todt erflärt und mit dem in gerihtliher Ver- wahrung befindlihen geringen Nachlaß den Gesetzen gemäß verfahren wird.

L den 2. Mai 1893.

tönigliches Auntsgericht. 1.

[9603] Beschluß.

In Sachen der Wittwe Johann Winkler, genannt Nubenbauer, Maria, geborene Danzer, zu Dudweiler, Antragstellerin, betreffend Einweisung in einen Nach- laß, wird auf den Antrag des Justiz-Raths Bolt in Saarbrücken, als Vertreters der Antragstellerin, vom 17. Februar 1893 auf Einweisung derselben in den Nachlaß ihres Ehemannes, des am 11. März 1878 zu Dudweiler ohne Hinterlassung von Nach- tommen und ohne Ascendenten verstorbenen Schmieds Johann Winkler, genannt Rubenbauer, das Verfahren nach Anhörung der Königlichen Staats- anwaltshaft gemäß Artikel 770 des Code civil hiermit für eröffnet erklärt.

Saarbrücken, den 3. Mai 1893.

Königliches Landgericht, 11. Civilkammer. (gez.) Ritter. Jerusalem. Schwarz. Zur Beglaubigung:

Saarbrücken, den 4. Mai 1893,

(L. S.) Roesler,

Erster Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts.

[9615] _Oeffentliche Zustellung.

In der Klagsache des Schuppenfeuermanns Emil Müller in Gotha, vertreten durch den Nechtsanwalt Kirsten daselbst, gegen seine Chefrau Marie Müller,

eb. Voigt, zuleßt in Tüngeda, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Wiederherstellung des ehelichen Lebens ladet der Kläger die Beklagte anderweit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11. Civilkammer des Herzogl. Landgerichts zu Gotha auf den 24, Juni 18983, Vormittags 91 Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dies unter Hinweis auf die in dem Klagschriftsaß vom 11. Juni 1892 enthaltene Aufforderung, einen bei dem Herzoglihen Landgeriht hier zugelassenen Anwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen, bekannt gemacht.

Gotha, den 6. Mai 1893.

Ditel, Landgerichts-Secretär, Gerichts\hreiber des Herzoglichen Landgerichts.

[8351] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelihte Schneidermeister Wilhelmine Freund, geb. Schrobback, zu Kossenblatt, vertreten durch den Nehtsanwalt Löwenstein in Frankfurt a. O., klagt gegen thren Ehemann, den Séhneidermelil& Iohann Karl Freund, zuleßt in Kossenblatt wohn- haft, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage, daß unter den Parteien bestehende Band der Ehe dur Urtheil zu trennen und den Beklagten für den allein huldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11. Cipil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Frank- furt a. O. auf den 20. September 1893, Vor- mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be- stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. O., den 1. Mai 1893.

Gröschke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 11. Civilkammer.

[9631] Oeffentliche Zustellung.

Die Marie Anna Beatrix Holdenried, ohne Ge- werbe zu Gebweiler, Ehefrau von Ludwig Neiter, vertreten durch Rechtsanwalt Abt, klagt gegen ihren genannten Ehemann Ludwig Neiter, ohne Gewerbe, früher in Rappoltsweiler, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, aus dem Grunde des Art. 232 code civil, mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar i. Els. auf den 14. Juli 1893, Vor- mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be- stellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Der Landgerichts-Secretär: J. V.: (Unterschrift)

[9606] Oeffentliche D SNRnt grn. : Mit Klage vom 22. März 1893 verlangen die ledige Dienstmagd Maria Burger von Altentrüdingen und der Vormund über deren außerchelihes Kind „Maria Margaretha“, Weber Christian Krauter von dort, die kostenfällige, vorläufig vollstrekbare Ver- urtheilung des Krtschers Friedrih Leidlein von Obermögersheim, zuleßt in Nörnberg und nun un- bekannten Aufenthalts, zur Zahlung von: a. Zwei Mark wöchentlichen Alimentationsbeitrag für das von der Mitklägerin Maria Burger am 5. November 1892 außerehelich geborene, innerhalb der NRing- mauern der Stadt Nürnberg mit dem Beklagten ge- zeugte Kind Namens „Maria Margaretha“, wöchent- lih vorauszahlbar, und zwar auf die Zeit von der Geburt des Kindes bis zu feinem zurückgelegten 14, Lebenéjahre, b. der Hälfte des sfeinerzeitigen Schulgeldes und der etwaigen Krankheits- und Be- erdigungskosten während der Alimentationsperiode, c. einer Tauf- und Kindbettkostenentshädigung von zwanzig Mark. Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits hat das K. Amtsgeriht Nürnberg Ter- min anberaumt auf Dienstag, den 27. Juni

18983, Vormittags 9 Uhr, im Sißungsfaale

Nr. 11 des hiesigen Justizgebäudes, wozu der Be- flagte hiemit geladen wird. Nürnberg, den 1. Mai 1893. - Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts: (L. S.) Hader, K. Ober-Secretär.

[9604] Oeffentliche Ladung. 5 Die Oekonomenwittwe Barbara ost, geb. Görl, von Stechendorf, bat gegen Johann Görl, Aus- zügler in Wadendorf, und Kunigunda Görl, Bauers- tohter von Stechendorf, nun unbekannt wo? ab- wesend, auf Eigenthumsanerkennung beim Kgl. Amtsgerichte Hollfeld Klage gestellt und wurde vom genannten Gerihte Termin zur mündlihen Ver- handlung des Rechtsstreits auf Dienstag, den 20, Juui 1892, Vormittags 9 Uhr, anbe- raumt, wozu die Mitbeklagte, Kunigunda Görl, mit dem Eröffnet hiemit geladen wird, daß die Klagsbitte dahin geht, Urtheil zu erlassen: die beiden Beklagten sind {huldig, ; a. das Eigenthum der Klägerin am Grundstück Plan Nr. 99 Ader, obere Lemigen zu 0,457 ha Steuergemeinde Stechendorf anzuerkennen, j b. dieselben haben die Kosten des. Streites zu tragen. Hollfeld, den 3. Mai 1893. i Gerichtsschreiberei des Kgl. Bayer. Amtsgerichts. Kaufmann.

[9609] Oeffentliche Zustellung.

Der Nechtsanwalt F. Diedelt in Bleicherode klagt gegen den früheren Gutsbesißer Ottomar Pitschk, früher in Bliedungen, jeßt tin Amerika in unbekannter Abwesenheit, wegen rückständiger Anwaltsgebühren mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, an Kläger 24 Æ 87 H nebst 59/9 Zinsen seit Zu- stellung der Klage zu zahlen, die Kosten des Rechts- streits zu tragen, auch das Urtheil für vorläufig voll- \treckbar zu“ erklären, und ladet den Beklagten vor das Königlihe Amtsgericht, Abtheilung L., zu Bleicherode zweck8 mündliher Verhandluag des Rechtsstreits auf den 6, Juli 1893, Vor- ge 10 Uhr. Zum Zweke der öffentlichen an ris wird déeser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Bleicherode, den 4. Mai 1893.

Meyer, Secretär, Gerichts\hreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung I.

[9613] Oeffentliche Zustellung.

Der Wirth Carl Kownaßki von Sokollken, ver- treten durch den Rechtéanwalt Tomuschat in Marg- grabowa, lagt gegen den früheren Wirth Adam Skibba, früher in Sokollken, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen 80 46 und Zinsen, mit dem An- trage, den Beklagten kostenpflihtig zur Zahlung von 80 6. nebst 5 9% Zinsen seit dem Tage der Klage- zustellung an T zu verurtheilen, das Urtheil au für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Königliche Amtsgeriht zu Marg- grabowa auf den 30, Juni 1893, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 12. Zum Zwecke der öffent- lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be- kannt gemacht.

v. Terski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[9607] Oeffentliche Zustellung.

Der Provinzialverband von Ostpreußen, vertreten dur seinen Landeshauptmann und dieser vertreten dur den Justiz-Rath Schlick in Ragnit, klagt gegen den Bäcker Julius Osterode, unbekannten Aufent- halts, als Miterben der unverehelihten Charlotte Prusseit von Paskalwen, wegen Kur- und Ver- pflegungskosten, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen gemeinschaftlih mit den übrigen Erben an ihn bis auf Höhe des Nachlasses der Charlotte Prusseit 300 46 nebst 69/9 Verzugszinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu erstatten und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Königliche Amtsgericht zu Ragnit auf den 11, Juli 1893, Vormittags 10} Uhr. Zum Zweke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Ragnit, den 3. A 1893.

auer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[9629] Oeffentliche Zustellung.

Die ledige minderjährige Augusta Happ zu Flieden, in väterlicher Gewalt des Hüttners Friedrih Konrad Happ. zu Flieden, klagt gegen den Fabrikanten J. G. Hortig zu Flieden, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen eines Theilbetrages der am 2. Februar 1890 aus Urtheil vom 4. November 1889 Mora König- lien Amtsgerihts C. 228/89 fällig gewesenen Alimentenquote mit 20 4, mit dem Antrage, den Beklagten dur vorläufig vollstreckbares Urtheil kostenpflichtig zu verurtheilen, die verpfändeten Grundstüte B. 297, 296 und 305 in Weidig der Ge- markung Flieden eingetragen in Abtheilung I. unter Nr. 1—3 des Artikels 424 Flieden herauszugeben, falls er es niht vorziehen follte 20 M zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlihen Ver- handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts- geriht zu Neuhof auf den 26. Juni 18983, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt

gemacht. Neidhart, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[9627] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Oskar Meyer zu Lei rig, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Aan daselbst lagt gegen den Kaufmann Hermann Schönian, früher in E jept unbekannten Aufenthalts, aus Kauf, mit dem Antrage auf Yahlung von 54 M 45 A nebst 69%/% Zinsen von 17 M4 75 4 seit dem 8. Oktober 1890 und von 36 M4 70 K seit dem 18. November 1890, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Leipzig auf den "7. Juli 1893, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Bernhardt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.