1893 / 116 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 May 1893 18:00:01 GMT) scan diff

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

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| Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an ; f

| §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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E Uummern O 25 P

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Der Beanoteis Geträgt vincfeliätutich 4 M 50.

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Berlin, Mittwoch,

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

s-Anzeiger.

M ——————=—— - —- ——— 2 Anleclivis preis für e del Rat ciner Drudzeile 30 - Inserate nimmt an: die Königliche Sb cbilion des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Verlin SW., Wilhelmstraße 2 Nr. 32. | —————————————————————————————————————— = Me den 17. Mai, Abends. _1893.

Seine Majestät der König haben i es geruht :

dem Gymnasial-Oberlehrer, Professor Dr. Mehler zu Elbing, è dem Postmeister Goerlih zu Dülmen u dem Bln Apothekenbesitzer, jepigen Nentner Eduard Zapp zu Köln den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

den emeritirten Lehrern 2c. Abegg zu Großheide im Kreise Norden, Banse zu Braunschweig, bisher zu Farsleben im Kreise Wolmirstedt, und Göbel zu Nochern im Kreise St. Goarshausen den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern,

dem Polizeidiener Peter Sch ade zu Bendorf im Land- kreise Koblenz das Allgemeine Esvetnzeicben in Gold, sowie

dem Ober-Holzhauermeister Heinrich Trübe Kühren im Kreise Kalbe und dem Waldarbeiter Karl Otte zu Stein- born im Kreise Uslar das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver leihen.

21! FIRE

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruhi:

den nahbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung

der ihnen verliehenen R Decorationen zu ertheilen, und zwar :

des Fürstlich shwarzburgis en Ehrenkreuzes

zweiter Klas

dem Ober-Landesculturgerichts-I

NAmoönau zu Berlin; des Fürstlih wald eckshen Verdienst-Ordens De Rae Negierungs-Rath (Special-Comm

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Nath von Baumbach-

dem ar) BULE zU Arolsen ; des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich shwedishen Wasa-ODrdens: dem Professor Dr. Schüß, Lehrer an der Thierärztlichen Hochschule zu Berlin; sowie des Nitterkreuzes mit Shwertern des Königlich MecdexländifGen Ordens von Oranien-Nasjau: Dem Referendar und Premier Lieutenant der Reserve im Ne( Nt der Gardes du Corps Dr. jur. Grafen zu Münster in Frankfurt a. M.

Deutsches Reich. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht : die Fabrikanten Anton Scho of in Pfastait und Alfred Se rver in M ülhausen zu Handelsrichtern bei dem Land gericht in Mülhausen für die Zeit bis zum 1. Oktober 1894 zu ernennen.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht den bisherigen Seminar-Director, Schulrath Snoy zum Negierungs- und Schulrath, sowie

den O Professor in der medizinischen Facultät der Friedrih-Wilhelms-Universität zu Berlin Pr. med. Moeli, Director der städtishen Frrenanjtalt zu

Sibtenbera bei Berlin, zum ordentlichen Mitgliede der wissen- schaftlichen Deputation für das Medizinalwesen zu ernennen, ferner

dem Rentmeister Dauter scheiden aus dem Staatsdienst de! Rath zu verleihen, und

Thorn bei seinem Aus-

au - Charakter. als Rechnungs-

infolge der von der Stadtverordneten-Berj)ammlung zu Gelsenkirchen N roffenen Wahl den Kaufmänn Oswald Niewöhner daselbst als ee Beigeordneten der

Stadt Gelsenkirhen für die geseßliche Amtsdauer von sechs

Jahren zu bestätigen.

Auf Jhren Bericht vom 16. April d. will Jch dem Kreise Grottkau, Regierungbezirks N welcher in Ausführung des Kreistagsbeschlusses vom 13. August 1883

von Lobedau bis ur Grenze des Kreises Münsterberg bei Herbsdorf in der Richtung auf Patschkau eine Chausseeverbin- dung herzustellen Deabiidiat, gegen Uebernahme der künftigen ausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Necht zur Er- hebung des Chausseegeldes nah den Bestimmungen des

Chaufseegeldtarifs v vom 29. Februar 1840 (Ges.-S. S. 94 fff.) einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffen- den zusäßglichen Vorschriften vorbchaltlih der Abänderung ger Gen voraufgeführten Bestimmungen verleihen.

Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarif vom 29. Februar

1840 angehängten Bestimmungen wegen der

Vergehen auf die gedachte S Die E Karte erfol Rom, den 22. April 1

‘inanz A

Die O Schlei her in Oppeln,

nister der öffentlichen Ar

Chaussee-Polizei- Straße zur Anwendung kommen. gt anbei zurü. 893. Wilhelm D.

‘beiten.

-Ministerium.

S rader l

in Stade und Joh. Müller in Köln sind zu Katajter- Controleuren in Königshütte, Rummelsburg und bezw. St. Vith bestellt worden.

Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des O2 U S1 10, Der Plan Ur Ct QUN dert Jeu und Achlzigsten Koöniglih preußischen Klassen Lotterie veröffentlicht.

Ministerium der ge Medizinal-

Der Regierungs- und zu Gumbinnen überwiesen

Düsseldorf, Geschi

Professor beigelegt worden.

istlihen, Unterrichts- und Angelegenheiten. Snoy ist

Schulrath der Regierung

worden.

Exce [le1

Inc

Dem Hilfslehrer an der Königlichen Ku Mi Akademie zu chtsmaler Arthur Kampf ist das Pr idica it Abgereist: nz der General der Savallerie Freiherr von Maziestät des Kaisers und

(n 60 4e De,

Königs und con

General-Adju (tan 11 Seincr mandirender

R M YTTT Alam on-(CCavrne (General Des VTII. Armec-Corps.

Nich

Deutsches

Preufsßen.

Seine L am Montag Abend 21/4 l burg wohlbehalten nah Be über im hiesigen Schlosse.

Gestern Morgen um 7 Uhr

Der

tamtlihes. Rei c.

Berlin 17 Mai

lehrten Búücke- Nacht

Kaiser und König lhr von der Trauerfeler in rlin zurück und verblieben die Den

nahmen Seine Majestät

Vortrag Des Chefs des Militärcabinets, Gaierals von Hahnke

entgegen und Téelhofee r Felde, des Kaiser Alexander sowie des Garde-Schüßen--

Heute früh 7 Uhr è at des Chefs des Civilc von. 8 Uhx ay der Franz Garde-Grenadier-Re( Felde bei.

begaben S um das

Jh Le Malentat di suchten heute früh vor der

Garde

Besichtigung der

ih darauf um 8 Uhr nah dem elbst die Besichtigung der Bataillone : Grenadier - Regiments Nr. 2 Bataillons abzuhalten.

men Seine Majestät den abinets entgegen und wohnten Bataillone des Kaiser auf dem Tempeihofer

Vortrag

giments Nr. 2

e Kaiserin und Königin be- Nückfahrt nah dem Neuen Palais

das Hygiene-Museum der Königlichen Universität in der Klosterstraße. Der Bundesrath trat heute zu einer Plenarsißung

zusammen. Vorher waren

die vereinigten Ausshüsse für Zoll-

und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, die vereinigten

Ausschüsse Zoll- und ( wesen, Festungen und die vereinigten Ausschüsse

Eisenbahnen, Post und Tel

für

Die Mv, 10 DEL

Nei hs8-

die vereinigten Ausschüsse für das für Eisenbahnen, Post und Telegraphen, sowie

Versicherungsamts“

Rechnungs- und die

und tur Landheer

Steuerwesen

für Handel und Verkehr und für egraphen versammelt.

Nachrichten des Mai d. J. enthält

s

„Amtlichen vom 15.

folgende Recursentsheidungen und Bescheide:

Nach dem Unfallversich erungsgeseß zieht die Jnhaft seßung eines Nentenbezugs sbere chtigten die Einste [lung der Rentenzahlung während der Dauer der Strafhaft nicht nach sich.

Bedürftigkeit im Sinne des Z 6 Ziffer 2b des

Unfallversicherungsgeseßes ist

solange als bestel end anzunehmen,

als niht die Grundlagen einer nach den Verhältnissen des Arbeiterstandes einigermaßen ausfömmlichen Lebenshaltung ge- schaffen sind. Beim Wegfall dieser Bedürftigkeit erlischt die inmal bewilligte Ascendentenrente nicht von selbst, vielmehr Aa f es dazu gemäß Y 65 des Gesezes cines em ichen, erst von der Zustellung an den B oreitigien ab wirksamen Ein- stell1 ingsbescheides. Die Befugniß zur Abfindung von Ausländern nah S 29 Absay 2 2 des Bauunfallversicherungsgefe! bes wird durch den Umstand, daß das Leiden, für welhes Entschädigung be- gehrt wird, sih voraussihtlich vershlimmern werde, an nch nicht ausg esc hlossen. An die Erklärung, abfinden zu wollen, bleibt die Berufsgenofsenscchaft nah der bezeichneten Bestim- mung gebunden dergestalt, daß sih der Betrag Der U Ges währenden Abfindung u oht, sofern es in den weiteren Jn- stanzen zu ei! Erhohung des S der Jahresrente kommt. Nur in der Zah lung des Dreifachen der rechtskräftig festgestellten Jahresrente ist die Erfül lung und damit die Auf- hebung des an si Une aron Entschädigungsanspruchs zu finden; die Zahlung eines geringeren Betrages oder die Zu- fertigun g des Abfindungsbescheides hat nicht die in dem Er- löschen des Anspruhs ch äußer! nde Wirkung der Abfindung. Eine Abrundung der für die Genossenschaftsmitglieder

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5 ITEL

berechneten Umlagebeträge ist innerhalb gewisser Grenzen (bis zur nächsten durch 5 oder 10 theilbaren Pfennigzahl) ulässig.

A 144 4 M î

Die den Gemeindebehörden gemäß § 81 Abs. 2 des land- wirths aftlichen Unfallversicherungsgeseßes zuzustellenden Hebe- O enausz uge müssen nah S 82 Abs. 1 a. a. O. neben dem für die cinzelnen Betriebe eltgese gten Arbeitsbedarf jeden- falls noch die Höhe des durhscchnittl lichen Taagcsarbeitsverdienstes erwachsener männliher land- und for] 1 wirth\caftlicher Arbeiter sowie den auf eine bestimmte Lohneinheit entfallenden Beitrag Beitragscoefficienten) enthal ani 0 den Betriebsbeamten ilt noch der auf sie entfa ouis Be ‘rag die Umlage in Betracht kot nmenden Löhne besonders

Der Vorstand einer Berufsgenosse nschaft ist auf Ver- lange n des Untersuchungsrichters ve1 rpflichtet, die ihm von dem Angeschuldigten bisher eingereihtenLohnnachweisungen

Fir Ui

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zu einer in der Voruntersuhung befindlihen Strafsache vor- zule (O, Eine Ber enschaft, we freiwillig oder

ufSgeno]] auf Grund eines ste Veri landen C itnifses ‘die Be- O eines zunächs f erfolglos gege! eine andere Berufs- genossenschaft du rchgefü üuhrten Entschädigungsanspruhs über- nimmt, ist, abgesehen von besonderen Vereinbarungen, nach dem Unfallversicherungsgeseb niht verpflichtet, der leßteren Genossenschaft die ihr durch die Behandlung der Sache ent- standenen Kosten und Auslagen Feststellungs- und instanziellen Verfahrens zu erstatten.

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Die Nr. 10 der Sonderausgabe der „Amtlichen

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Nachrichten des Neichs E Fnva- 7 « A.

Mat 0

15. v,

itäts- und Altersversicherun vom fol gende A nse nsGeidunte N:

Reichs- oder Staatsbeamte, ihren dienstlich C1 n Functionen noch sicherungspflichtige Thätigkeit dieser leßteren die Versicherungspfliht jedenfalls dann nicht begründet, wenn das Amt den Kern der Besd häftigunc g aus macht, insbesondere auch den Haupttheil des Einkommens des Beamten abwirft, während die anderweite Beschäfti gung nur nebenher betrieben wird.

Die Versicherungspfliht eines in Preußen ange Postagenten, welcher nah den bei zügliche dienstprag1 natischen Bestimmungen Beamtenei igenschaft besißt , ist verneint worde! Ein in einer Landgemeinde des Königreichs Sachsen an

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verrichten, ‘wird wegen

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gestellter Gemeindediener ist als versicherungspflichtiger „Gehilfe“ des Gemeindevorstands angesehen worden. Unter Pensionsberechtigung im Sinne des § 4

Absat 1 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungs- geseß 6 ist ein für die Person erworbenes und realisirbares Necht auf Pension im Falle der eintretenden Erwerbsunfähig- feit zu verstehen.

Ein Magistratsm|i E dem in dieser Eigenschaft die Bearbeitung der Angelegenheiten der städtischen Betriebsverwaltung (der Stadtforst, der Wasser- und Wegebauten und der Landwirthschaft der Stadt) überwiesen war, it nrt als en Betriebsbeamter im Sinne des 81 Ziffer 2 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgeseßes an- gesehen worden.

Ein bei dem Fleishshauamt einer Stadt der Provinz Brandenburg angestellter Fleishbeshauer is für ver- sicherungspflichtig erachtet worden.

Ein im Königlih preußischen Bureau ohne Beamteneigenschaft beshäftigter Hilfsarbeiter, dessen Thätigkeit darin besteht, die von den Standesämtern eingehenden Zählkarten auszuzählen und dabei auf die äußere Vollständigkeit derselben betreffs der vorgeschrie- benen Angaben zu achten, sowie zu prüfen, ob andere HUfs- arbeiter das Auszählen richtig ausgeführt haben, endlih durch Multiplication der Zahl der eingesandten Zählkarten mit dem

Sage von 3 „§ die den Star idesbeamten zu gewährende Ent-

Statistischen