1893 / 122 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 May 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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| Bezugsrecht auf Actien

Nr.| Datum des Neichg-

und Staats- Anzeigers

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der Bekanntmachung

Bilanz Generalversammlung

Bilanz, Dividende Generalversammlung

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f Bilanz

Generalversa:nmlung 8 117 Bilanz I, 117 Generalversammlung [114

[Beendigung d.Liquidation115| 16/5. | Verloosung, Restanten [117] 18./5.

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Berlin: Redacteur: Dr. H. Klee, Director.

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutshez Buchdruckerei und Verlags-Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstr. Nr. 32.

Deutscher Reichs

und

-Anzeiger

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an ;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

SW,, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 25 s. | Zl —— N R o ti 4

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j Der Bezugspreis beträgt viertelzährliÞ 4 ( 50 ».

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Berlin, Mittwoch, den 24. Mai, Abends.

| Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ». | Inserate nimmt an:

die Königliche Expedition | des Deutshen Reichs-Anzeigers I

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Verlin §W,, Wilhelmstraße Nr. 32.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem General-Major von Strauß und Torney, Slügel-Adjutanten Seiner Durchlaucht des Fürsten zu Schaum- burg-Lippe, den Stern zum Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse,

dem General-Major z. D. und Hof-Marschall Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedri Leopold von Preußen von Nickish-Rosenegk den Königlihen Kronen-Orden zweiter Klasse,

dem dienstthuenden Kammerherrn Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrih Leopold von Preußen, Haupt- mann im 1. Garde-Landwehr-Regiment von Trotha den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, sowie

dem persönlihen Adjutanten Seiner Königlichen Hodgeit des Prinzen Friedrih Leopold von Preußen, Premier-Lieute- nant von Lud, à la suite des 1. Garde-Regiments z. F.,

den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruhi : den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nihtpreußishen Jnsignien zu ertheilen, und zwar : des Commandeurkre uzes erster Klasse mit Eichen- laub des Großherzoglih badishen Ordens vom Zähringer Lowen: dem General-Major von Falkenhausen, à la snuite der Armee und behufs Verwendung als Ober-Quartiermeister dem Chef des Generalstabs der Armee zur Verfügung gestellt; des Offizierkreuzes des Königlich sächsischen Albrehts-Ordens: dem Oberst-Lieutenant Freiherrn von Rechenberg, Abtheilungs-Chef im Großen Generalstab, und dem Ober-Stabsarzt erter. Mae Dr. Rohlhardt, Regiments-Arzt des 1. Hannoverschen Dragoner-Regiments Nr. 9, beauftragt mit Wahrnchmung der divisionsärztlichen Functionen bei der 33. Division: des Nitterkreuzes des Großherzoglich mecklenburg- [chwerinschen Greifen-Ordens: dem Stabsarzt Dr. Reinhardt beim medizinish-chirur- gischen Friedrih-Wilhelms-Jnstitut: sowie des Kaiserlich russishen St. Annen-Ordens ZWELTCEr Ia 6: dem Major Grafen Yorck von Wartenburg, _etats- mäßigem Stabsoffizier des Leib-Cürassier-Regiments Großer

Kurfürst (Schlesisches) Nr. 1, früher im Großen Generalstab.

Deutsches Reid.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Vice-Konsul in Shanghai Maximilian von Loehr zum Konsul in Valparaiso zu ernennen geruht.

Dem zum Kaiserlich russishen Consul in Königsberg i. Pr. ernannten Collegien-Assessor Paul Melnikow is das Exequatur namens des Reichs ertheilt worden.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem beim Ministerium der öffentlichen Arbeiten ange-

stellten Geheimen Registrator Raguse den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : das bisherige Mitglied des Evangelischen Ober-Kirchen- raths, Ober-Consistorial-Rath Doeblin in Berlin zum General-Superintendenten der Provinz Westpreußen zu er- nennen.

Zusäßliche Erklärung zu den mit Rußland am 4. Februar/23. Januar 1879 und 29./17. August 188 wegen des unmittel- baren Geschä ftsverkehrs zwischen den preußischen und den russishen Justizbehörden geschlossenen Abkommen (Geseß-Samml. für 1879 S. 138 und für 1884 S. 72). Vom 28,/16, Januar 1893.

(Neberseßung.) Um den Geschäftsverkehr zwischen den Civil- und Militär- Sten der deutschen Grenzprovinzen einerseits und den erihten der Gerichtsbezirke Libau, Kowno, Grodno, den

Justizkkammern zu St. Petersburg und Wilna diesen beiden leßteren, soweit es sich um Sachen handelt, die von den Ge- richten der drei erstgenannten Gerichtsbezirke ausgehen, sowie dem Militärgeriht des Gerichtsbezirks Wilna und dem bei diesem Gericht die staatsanwaltschaftlihen Geschäfte ver- schenden Beamten andererseits zu erleihtern und zu regeln, haben die deutshe und die russishe Regierung folgende Be- stimmungen vereinbart :

Das Kammergericht zu Berlin, die Ober-Landesgerichte zu Breslau, Königsberg, Marienwerder, Posen und Stettin und die Ober-Staatsanwälte bei diesen Gerichten, die zu den Bezirken ‘des Kammergerichts und der genannten Ober-Landes- gerichte gehörigen Landgerichte und die Ersten Staatsanwälte bei den leßteren, das Corpsgeriht des Garde-Corps zu Berlin, des I. Armee-Corps zu Königsberg, des I1. Armee-Corps zu Stettin, des IT[1. Armee-Corps zu Berlin, des V. Armee- Corps zu Posen, des VI. Armee-Corps zu Breslau und des AXVII. Armee-Corps zu Danzig sowie die bei ihnen die staatsanwaltschaftlihen Geschäfte versehenden Beamten einer- es —_—— Und die BVezwlägeridle zu Libau, Kowno, Grodno, die Staatsanwälte bei diesen Gerichten, die Assisenhöfe bei den Friedensgerihten der vorgenannten Bezirke, die Justizkammern zu St. Petersburg und Wilna und die Staatsanwälte bei diesen Justizkammern, das Militärgericht des Gerichtsbezirks Wilna und der bei diesem die staats- anwaltschaftlihen Geschäfte versehende Beamte andererseits werden in Zukunft die zu ihrer Zuständigkeit gehörenden Sachen sowohl unter sih, als auch mit den auf Grund der Abkommen vom 4. Februar/23. Januar 1879 und 29./17. August 1883 zum unmittelbaren Geschäftsverkehr be- fugten beiderseitigen Gerichten und Staatsanwälten auf dem «Wege des unmittelbaren Geschäftsverkehrs erledigen.

Dieser Geschäftsverkehx wixd in allen Punkten den Artikeln 3, 4, 5, 6 und 7 des Abkoramens oon 1879 gemäß und in Uebereinstimmung mit Artikel 3 des Abkommens von 1883 portofrei geführt und unterhalten werden.

Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten diese Erkiärung unterzeichnet und mit dem Abdruck ihrer Wappen versehen.

Geschehen zu Berlin, den 28./16. Januar 1893.

(1/9) Freiherr von Marschall.

(L. S) Graf Schuwalow. Der Austausch dieser Erklärung hat am 28. Januar 1893 verlin stattgefunden. Sie tritt nah der zwischen den vertragshließenden Theilen getroffenen Verständigung mit dem dreißigsten Tage, nachdem ne von beiden Seiten gemäß den durch die Landesgeseßgcbung vorgeschriebenen Formen veröffentliht worden is, in Kraft und bleibt ebenso lange in Geltung, wie die Abkommen, deren Zusatz ste bildet.

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Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. …_ Der Landmesser Nebelung zu Frankfurt a. O. ist zum Koniglichen Ober-Landmesser ernannt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

_ Der Kreis-Bauinspector, Baurath Kellner in Kaukehmen ist in gleicher Amtseigenschaft nah Neustettin verseßt worden.

Der Gesellschaft für Bau und Betrieb von Eisenbahnen Henning, Hartwih u. Co. zu Berlin ist die Erlaubniß zur Anfertigung allgemeiner Vorarbeiten für eine Eisenbahn von Ucro über Lübben nah Beeskow ertheilt worden.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Der bisherige außerordentlihe Professor Dr. Witte ist zum Kreis-Schulinspector ernannt worden.

Die Nummer 13 der Geseß-Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 9611 die zusäßliche Erklärung zu den mit Rußland am 4. Februar/23. Januar 1879 und 29./17. August 1883 wegen des unmittelbaren Geschäftsverkehrs Wilen den preußischen und den russishen Justizbehörden geschlossenen Abkommen (Geseß-Samml. für 1879 S. 138 und für 1884 S. 72). Vom 28./16. Januar 18983.

Berlin, den 24. Mai 1893.

Königliches Gesez-Sammlungs-Amt. Weberstedt.

Abgereist:

Seine Excellenz der General der Infanterie von Hahnke, vortragender General-Adjutant Seiner Mazestät des Kaisers und Königs und Chef des Militärcabinets, nach Karlsbad;

Seine Excellenz der Staats - Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten Dr. Bosse, nah Karlsbad:

Seine Excellenz der Präsident des Evangelischen Ober- Kirchenraths, Wirkliche Gcheime Rath D. B arkfhausen.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 24. Mai.

Der General - Adjutant des hochseligen Kaisers und Königs Wilhelm T, Präses der General-Ördens-Commission, General der Cavallerie von Rauch feiert heute sein fünfzigjähriges Dienstjubiläum. Als Sohn des im Jahre 1850 in Berlin verstorbenen General-Adjutanten des Konigs Friedrich Wilhelm TIV., General - Lieutenants von Rauh am 1. April 1824 zu Potsdam geboren, erhielt der Jubilar jeine Erziehung im Cadetten-Corps, wurde am 9. August 1842 dem Regiment der Gardes du Corps als aggregirter Second-Lieutenant überwiesen und 1846 in dieses Regiment einrangirt. Jm Dezember 1855 wurde ihm der Charakter als Rittmeister, bald darauf das Patent dieser Charge verliehen. Gleichzeitig wurde er zum Chef der 4. Compagnie, am 14. Juni 1857 zum Commandeur der Leib- Compagnie des Regiments der Gardes du Corps ernannt. Am 11. August 1857 zur Dienstleistung als Flügel-Adjutant beim König Friedrih Wilhelm IV. befohlen, erhielt er am Neujahrs- tage 1858 seine Ernennung zum Flügel-Adjutanten. Jm Zahre 1859 zum Major, 1863 zum Oberst-Lieutenant befördert, nahm Herr von Rauh an dem Kriege von 1864 in Dänemark im Hauptquartier des General-Feldmarschalls Grafen von Wrangel theil und erhielt im Juni desselben Jahres das Com- mando des jezigen Cürassier-Regiments Kaiser Nicolaus [. von Rußland (Brandenburgisches) Nr. 6, das er auch während des Feldzugs von 1866 führte. Jm Jahre 1869 wurde dem inzwischen zum Obersten beförderten Herrn von Rauch das Commando der 17. Cavallerie-Brigade übertragen, an deren Spiße er in der Armee-Abtheilung des Großherzogs von Mecklen- búurg-Schwerin an dem Feldzuge von 1870/71 hervorragenden Antheil nahm. Seit 1870 General-Major, wurde er 1875 in das Kriegs-Ministerium commandirt und bald darauf zum Chef der Abtheilung für das Remontewesen ernannt. 1875 zum General- Lieutenant befördert, wurde er 1883 mit dem Charakter als General der Cavallerie in Genehmigung seines Abschieds- gesuchs zur Disposition gestellt, jedoch 1884 am Neujahrstage zum General-Adjutanten des Kaisers Wilhelm I. und am 15. April 1884 zum Präses der General-Ordens-Commission ernannt. Am 18. September 1886 erhielt er ein Patent seiner Charge als General der Cavallerie. Der jeßt im 69. Lebens- jahre stehende Jubilar erfreut sich einer außerordentlichen Rústigkeit des Körpers und Frische des Geistes.

Seine Majestät der Kaiser verlich dem Zubilar am heutigen Tage Allerhöchstsein Bildniß in der Parade-Uniform des Regiments der Gardes du Corps, Jhre Majestät die Kaiserin ließ ihn durch den Cabinets-NRath Freiherrn von der Reck beglückwünshen. Jhre Majestät die Kaiserin Friedrih übersandte telegraphishe Glückwünsche von Schloß Kronberg, Seine Königliche Hoheit der Prinz Alexander ließ dem Jubilar durch seinen General à la suite, den General der Jnfanterie von Winterfeldt seinen Glückwunsch aussprechen. An der Spige einer Abordnung des Regiments der Gardes du Corps ershien der neu- ernannte Commandeur dieses Regiments, Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrih Leopold persönlich in der Wohnung des Generals von Rauh. Auch das Cürassier-Regiment Kaiser Nicolaus T. von Rußland (Brandenburgisches) Nr. 6 war durch eine Abordnung vertreten. Der Präsident des Staats-Ministeriums, Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg überbrachte dem Jubilar persönlich seine Glückwünsche, während die Mitglieder der General-Ordens-Commission und des Hofz staats Zhrer Majestäten den General durch Uebersendung fost- barer Blumenspenden erfreuten.

Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „R.- u. St.-A.“ wird der Bericht des Kaiserlichen Statistischen Amts über den Saatenstand in Deutschland für Mitte Mai veröffentliht. Diese Berichte sind auf Be- treiben des Deutschen Landwirthschaftsraths und von Handels- kammern seit diesem Frühjahr eingerihtet und werden regel- mäßig von April bis November in den leßten Monaten

als vorläufige Ernteberichte fortgeführt. Sie werden