1893 / 124 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 May 1893 18:00:01 GMT) scan diff

street, London. Lieferung von: 1) Eisernen Kurzwaaren, Metallen, Eisen, Lederwaaren, Oel und Farben, Waaren aus Baumwolle und anf, Glas, Telegrapheneinrihtungen 2c., 2) von \tählernen Achsen, Schmierbüchsen, Kurbelstangen, eisernen und kupfernen Platten, Spiral- federn, Röhren aus Messing, \tählernen Reifen für Locomotivräder, 3) Papier, Drucksachen, Tinte, Fahrkarten 2c. Lastenhefte in den Bureaux der Gesellschaft gegen Zahlung von 20 Sh. für jedes der Loose 1 und 3 und 10 Sh. für Loos 2.

Tal ten. Schiffsbau-Direction des ersten Marine- Departements in Spezia: Lieferung von Schrauben und Draht- stiften aus Eisen und Messing. Kostenanschlag 83 500 Fr. Caution 8350 Fr. Definitiver Zuschlag am 14. Juni, Mittags.

30. Mai. Artillerie- und Torpedo-Direction. 2. See-Departe- ment zu Neapel: Lieferung von Papier und verschiedenen Bureau- artifeln. Kostenanschlag 13 900 Fr. Caution 1390 Fr. Definitiver Zuschlag am 22. Juni.

S Mat 10 UbL. Rom: Lieferung von verschiedenen Feilen. Caution 997 Fr.

31. Mai, 3 Uhr. Direction des Militär-Arsenals in Turin: Größere Lieferung von Leder verschiedener Art, von ausgewählten Noßhaaren und von rohem Hanfgewebe.

Rumänien. 7. Juni. Kriegs-Ministerium in Bukarest: 37 000 MNiemen für das neue Infanteriegewehr.

21. Juni, ebenda: Lieferung von 30 000 kg Leder und 20000 kg Sohlleder. h:

26. Juni, ebenda: Lieferung von 36 200 Feldkesseln mit Koch- löffeln aus gepreßtem, verzinntem Blech; 25 100 Feldflaschen aus gc- preßtem, emaillirtem Blech, mit Segeltuch überzogen.

30. Juni, ebenda: Lieferung von 1000 Pferdedecken und 4000 Decken für die Truppe. e

1. Juli, ebenda: Lieferung von 400 000 m amerikanischer Lein- wand für Hemden und Unterhosen.

Danemark. 1. Juli, 12 Uhr. Kjöbenhavns Magistrat, Raadhusets Tegnestue, Vesterbrogade 1.

30. Mai, Mittags.

Artillerie-Direction für das Landheer in Kostenanschlag 9969 Fr.

Lieferung von

A., Kopenhagen V.: Lieferung

von rothen Façcadesteinen, Klinkern und geflammten Steinen für das

neue Rathhaus in Kopenhagen. Beschreibung und Bedingungen an

Ort und Stelle und beim „Reichs-Anzeiger“ (in dänischer Sprache). Egypten.

21. Juni. Verwaltung der Eisenbahnen, der Telegraphen und des Hafens von Alexandrien in Kairo: Lieferung und Errichtung des metallenen Belages (sowie der Drehvorrichtung der neuen ODrehbrüdcke an den Schleusen über den Kanal Mahmoudieh zu Kabbari. Lieferung und Aufstellung des eisernen Geländers für die beiden festen Brücken an den beiden Enden dieser Drehbrücke unter den Bedingungen des Lasten- heftes und nach den im Technischen Bureau der Wegebauverwaltung in Kairo hinterlegten Zeichnungen, woselbst auch Abschrift gegen Zahlung von 30 türkischen Piastern zu erhalten ist. Die Bieter müssen vor dem Zu- schlag eine Caution in Höhe von 100% ihres Angebots in baar oder in Schuldtiteln der egyptischen Schuld stellen. Die Angebote, be- gleitet von einem 30 m. m. Stempelbogen, müssen unter doppeltem Umschlage an den Präsidenten des Ministerraths in Kairo adressirt werden; der innere Umschlag muß die Aufschrift tragen: „Ofkre pour la construction de la travée tournante du pont des écluses etc.“ Die Verwaltung behält sih für den Zuschlag voll- ständig freie Hand vor.

Theater und Musik.

Im KöniglichenODpernhause gelangt am Sonntag Wagner?s „Tannhäuser“ mit den Damen Sucher und Hiedler, den Herren Sylva, Bulß und Stammer in den Hauptrollen zur Aufführung.

Im Neuen Theater werden vom Königlichen Schauspiel am Sonntag die Lustspiele „Die Schulreiterin“, „Eingeschlossen“ und „Herrn Kaudel’s Gardinenpredigten“ zur Aufführung gebracht.

Mannigfaltiges.

n Gegenwart LShrer Majleitat der Kaiserin und Königin, Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Friedrich Leopold und der drei ältesten Kaiserlihen Prinzen, sowie unter Betheiligung eines zahlreihen Publikums hat gestern Nach-

Wetterbericht vom 26. Mai,

mittag auf der Trabrennbahn Berlin-Westend das seit längerer Zeit angekündigte Corsofest, dessen Neinertrag zum Besten der Armen- und Krankenpflege hiesiger Stadt bestimmt ift, stattgefunden und bei prächtigem niht zu warmem Wetter einen sehr glänzenden Verlauf genommen. Die Thiergartenverwaltung hatte die schönsten Blumen herausschaffen und vor dem Zelt der Kaiserin aufstellen lassen ; links davon standder Gabentish mit einer Fülle des fostbarsten Silbergeräths. Unter den Theilnehmern an dem um 24 Uhr begonnenen Fest] befanden ih außer den eingangs genannten Mitgliedern der Königlichen Familie noch Seine Großherzog- lihde Hoheit der Prinz Max von Baden, Seine Hoheit der Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg - Schwerin und Seine Durchlaucht der Prinz Aribert von Anhalt. Beim Ein- treffen Ihrer Majestät der Kaiserin ging die Purpurstandarte auf dem Kaiserzelt in die Höhe, während die Musik die Nationalhymne anstimmte. Das Fest nahm mit einer von achtzehn Offizieren ge- rittenen Parforcejagd seinen Anfang. Den drei zuerst ans Ziel gelangten Herren, Lieutenant von Kummer, Lieutenant von Behr und Lieutenant Freiherr von Senden, überreihte Ihre Majestät die Ehrenpreise. Darauf folgte ein zweispänniges Herrenfahren, aus welchem Lieutenant von Helldorf als Sieger hervor- ging. Ein einspänniges Trabfahren, ein besonders die Kaiserlichen Prinzen sehr unterhaltendes Pony-Reiten und ein vierspänniges Herren- fahren bildeten den Schluß des interessanten sportlichen Theils des Corsofestes. Darauf begann unter den Klängen sämmtliher Musik- corps der Blumencorso, den Ihre Majestät die Kaiserin in der herrlich mit Marschall-Niel-Rosen ges{chmüdckten, von secchs Rappen gezogenen Equipage einleitete, als befriedigender Abschluß des glänzenden und für seinen wohlthätigen Zweck voraussichtlih reht ertragreichen Festes.

Eine Conferenz der deutschen Vieh- und Shlachtho f- Directoren zur Berathung einheitliher Marktpreisnotirungen und zur Besprehung verschiedener anderer Fragen der Fleischversorgung großer Städte hat gestern im kleinen Sitzungssaale des Rathhauses begonnen. Vom Handels-Ministeriuum waren dabei die Geheimen Ober-Negierungs-Häthe Dr. Sieffert und von der Hagen, vom Landwirthschafts - Ministerium der Geheime Ober-Negierungs-Rath Dr. Thiel, vom Polizei-Präsidium der Regierungs-Rath Messerschmidt anwesend. Mit dem Borsitß wurde der Oekonomie-Nath Hausburg-Berlin betraut. Die Conferenz is aus allen deutshen Städten zahlreich besucht, auch Wien, Wiener-Neustadt und Graz haben Delegirte her-

7 L gesandt. Der deutsche Landwirthschaftsrath hat eine Reihe von Herren zu der Conferenz abgeordnet.

Endlich ist eine Anzahl von Sachverständigen, wie die Altmeister der Berliner Innung, mehrere Vieh-Großhändler 2c. eingeladen. Die Conferenz, mit der Besichtigungen verknüpft werden, wird drei Tage dauern.

On Se L D 20a C melder Set heute früh fällt hier ein warmer anhaltender Landreg en.

Graden 20 Ma See Do eral Der Raten Vat wie der „Gr. Ges.“ berichtet, der Gemeinde Piasken-Rudnick zum Bau einer Kirche 18000 4 geschenkt.

Po 20 at Ueber Die SOONTa Dae Ub elseter Der Begründung der Landesschule Pforta (vergl. Nr. 123 d. Bl.) wird dem ,W. T. B.“ weiter berichtet: An den heutigen Gottesdienst {loß fich ein Festactus an, in welhem Vertreter der Staatsbehörde, der Universität Halle, der alten Pförtner, des Naumburger Domkapitels, der sähsischen Fürstenshulen Meißen und Grimma fowie einer großen Anzahl preußisher Gymnasien ihre Glük- wünsche darbrahten. Dann wurden die von den alten Pförtnern gestifteten Kirchenfenster übergeben. Von besonderem Eindruck war die Ueberreichung einer von sämmtlichen höheren Lehranstalten des Neichslandes Elsaß-Lothringen gewidmeten Votivtafel durh den Ge- heimen Schulrath Albrecht. Den Dank für alle diese Kundgebungen faßte der zeitige Rector Dr. Volkmann in einer Antwortrcde zu- sammen. Später waren die Theilnehmer an der Feier zu einem Festmahl vereinigt, bei welhem der Ober-Präsident von Pommer- Ede den Toast auf Seine Majestät den Kaiser ausbrachte. Im Anschluß daran sandte die Festversamm- luna folgendes Telegramm an den Kaser «b: „Eurer Kaiserlichen und Königlichen Majestät bringen am dreihundert-

prahhtvollen Park:

Großes

fünzigjährigen Iubelfest der Landesshule Pforta mit den Vertretern der fr vorgeseßten Behörden, dem Rector und Lehrer-Collegium der Anstalt 600 ehemalige Pfortenser ehrfurchtsvollen Gruß und das Gelübde unwandelbarer Treue dar, indem sie sih zu dem Wunsche vereinigen: Domine, salvum fac regem imperatorem !*“

Würzburg, 25, Mai. Die XV1l1. Versammlung des Deutschen Vereins für öffentlihe Gesundheitspflege wurde heute im Weißen Saale der hiesigen Residenz eröffnet und namens der Regierung durch den Medizinal-Rath Schmitt, namens der Stadt dur den Bürgermeister Steidle, namens der Universität dur den Rector Scholz und namens der medizinischen Fakultät dur den Professor Michel begrüßt. Die Versammlung wählte den Baurath Stukbben-Köln zum Vorsißenden, den Bürgermeister Steidle-Würz- burg und den Medizinal-Rath Merkel-Nürnberg zu Beisißern. An- wesend sind 225 Mitglieder. Der Verein zählt zur Zeit 1324 Mit- glieder. Zum Ehrenmitglied wurde der Geheime Nath von Petten- Éofer in München gewählt.

Leipzig, 25. Mai. In der heutigen leßten Plenarversammlung der 30. allgemeinen deutschen Lehrerversammlung bielten dem „W. T. B.“ zufolge der Abg. Nickert und der Lehrer Tews- Berlin Vorträge über die Stellung, welhe die Lehrerschaft zu den freiwilligen Bildungsbestrebungen und Veranstaltungen der Gegenwart einzunehmen habe. Die von den beiden Referenten aufgestellten Thefen wurden einstimmig genehmigt. Der leßte auf der Tagesordnung stehende Antrag, betreffend die Fortbildungsschule, wurde zurückgezogen. Sodann wurde der Lehrertag mit Gesang und eineni darausfolgenden von der Versammlung enthusiastisch aufgenommenen Hoch auf Seine Majestät den Kaiser ges{chlossen.

Wien, 25. Mai. Vom Ph ilologen-Congreß wird folgen- des Weitere berichtet: Heute Vormittag traten die Sectionen zu- sammen. Die archâologishe Section wählte den Professor Conze- Berlin zum Ehren-Präsidenten, die englishe Section wählte Professor Schipper-Wien, die historish-geographishe Professor Oberhummer- München zum Vorsitzenden. Darauf wurde die Plenarversamm- lung durch den Präsidenten Hofrath von Hartel mit der Verlesung der Antwort des Katsers auf das an Seine Majestät abgesandte Huldigungs-Telegramm des Congresses eröffnet. Die Ant- wort hebt hervor, der Kaiser werde die Berathungen des Congresses mit reger Theilnahme und mit dem Wunsche begleiten, daß daraus für Beruf und Wissenschaft ein gemeinsames geistiges Streben und ein wesentlicher dauernder Gewinn erwachsen möge. Heute Abêénd wurden die Theilnehmer des Congresses am Kaiserlichen Hofe empfangen. Dem Empfange wohnten bei: mehrere Erzherzoge, die obersten Hofchargen, der deutsche Botschafter Prinz Reuß, der bayerishe Gesandte Graf Bray, der sächsische Gefandte Graf Wallwitz, der Graf Kálnoky, die anderen gemein- samen Minister, der Unterrichts-Minister Dr. Freiherr von Gautsch, der Statthalter Graf Kielmansegg, der Bürgermeister Dr. Prix, die Mitglieder der Familie des Grafen Thun-Hohenstein und etwa 700 Theilnehmer des Philologentages. Gegen 84 Uhr erschien der Kaiser und wandte sih zuerst an den Minister Freiherrn von Gautsch und alsdann an den Vorsitzenden des Philologentages, bei welchem er sih über den Fortgang der Arbeiten des Congresses er- kundigte. Hierauf ließ sih Seine Majestät die Obmänner der cin- zelnen Comités vorstellen und verweilte dann noch etwa cine Stunde in der festlihen Versammlung.

Athen, 25. Mai. Nach den leßten Nachrichten des , aus Theben sind daselbst bei dem jüngsten Erdbeben im ganzen etwa hundert Häuser eingestürzt und andere stark beschädigt worden. Eine Person wurde getödtet, zwei Personen wurden verletzt.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

_ Coburg, 26. Mai. (W. L. D) Dep Herzog Grnsi ist heute Nacht 3 Uhr aus Frankreich hierher zurückgekehrt. (Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Adolph Ernst-Theater. Sonnabend (leßte

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8 Uhr Morgens.

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Stationen. Wind. Wetter.

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Co I E DD U DO R DO O! DO ck

1) Nachts Regen. Uebersicht der Witterung.

Das barometrische Maximum westlich von den Britischen Inseln, welches 770 mm überschritten hat, verursaht in Wechselwirkung mit einer über Süd- [hweden liegenden Depression, im südlihen Nordsee- gebiet ziemlich lebhafte nordwestlihe Winde, während im übrigen Gentral-Guropa \{chwache westliche Luft- \ströômung vorherrsht. Bei nahezu normalen Wärme- verhältnissen ist das Wetter in Deutschland vor- herrshend trübe; stellenweise is etwas Regen ge- fallen. Auf der Strecke Warshau—Pest gingen große Negenmengen nieder, Warshau meldet 22, Pest 25, Krakau 49 mm Regen. Gewitter werden

niht gemeldet. Deutsche Seewarte.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern- haus. 135. Vorstellung. Don Juan. Oper in 2 Acten mit Tanz von W. Mozart. Text von Daponte. Dirigent : Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr.

Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4/5). 142. Vorstellung, Vom landwirthschaftlichen Balle. Lustspiel in 1 Aufzug von Emil Pohl. In Scene geseßt vom Ober-Negisscur Max Grube. Die Büste. Lustspiel in 2 Acten nah der gleichnamigen Novelle von Edmond Abouts, von F. Zell. Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 136. Vorstellung. Tann- häuser und der Sängerkrieg auf der Wart- burg. Nomantische Oper in 3 Acten von Nichard Wagner. Ballet von Emil Graeb. In Scene ge- seßt vom Ober - Regisseur Teßlaff. Dirigent : Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr.

Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4/5). 137. Vorstellung. Die Schulreiterin. Lustspiel in 1 Aufzug von Emil Pohl. Jn Scene gesetzt vom Ober-Regisseur Max Grube Cingeschlossen. Lustspiel in 1 Aufzug von Karl Niemann. In Scene geseßt vom ODber-Negisseur Max Grube. Herrn Kaudel’s Gardineupredigten. Lustspiel in 1 Auf- zug von G. v. Moser. Anfang 7 Uhr.

Auf Allerhöchsten Befehl findet die erste Auf- führung von „Falstaf*“ niht am 2. Juni statt. Die Tage der vier Vorstellungen sind nunmehr 1, 3., 5,, (, Sunt, Donnexvstag, den 1 Junt, zum 1. Mal: Falstaff.

Der Verkauf der Billets zu den vier Falstaff- Aufführungen findet vom 23. Mai ab täglich von 10 bis 12 Uhr im Königlichen Opernhause an ciner besonderen Kasse (Eingang Thür Nr. 3) statt.

Lerliner Theater. Sonnabend: Der Freund des Fürsten. Anfang 7# Uhr.

Sonntag: Nachmittags 23 Uhr: Der Kaufmann von Venedig. Abends 7¿ Uhr: Die Waise von Lowood. (Agnes Sorma, Ludwig Barnay.)

Montag: Der Hüttenbesitzer.

Lessing-Theater. Sonnabend: Brave Leut? vom Grund. Anfang 7F Uhr. Sonntag: Die Orientreise. (Schluß der Saison.)

Friedrich - Wilhelmftädtisches Theater.

E Chausseestraße 25.

Sonnabend: Der Bettelstudent. 3 Acten von F. Zell und Richard Genée.

Operette in Musik

z ; Im Theater Anzeigen. Concert, ausgeführt von der Berliner Concert-

Kapelle, unter Leitung ihres Kapellmeisters Herrn Guttshmidt, und dem vollständigen Orchester des Friedrih-Wilhelmstädtishen Theaters, unter Leitung des Concertmeisters Herrn Stiemer. Auftreten der Wiener Liedersängerin Mirzl-Kirchuer, der Wiener Original-Duettisten Lipp und Litt, des Damen-Terzett Oriella, des Gesangs - Humoristen Alfred Bender, der Costum-Soubrette Elsa NRu- cinska. Anfang 6 Uhr.

Sonntag: Der BVettelstudent.

Im prachtvollen Park: Großes Doppel- Concert. Austreten erster Gesangs- und JInstru- mental:-Künstler.

Residenz-Theater. Direction : Sigmund Lauten- burg. Sonnabend: Zum 8. Male: Flattersucht. (La papillonne.) Lustspiel in 3 Acten von A Deutsh von August Förster. Anfang c T,

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Kroll’s Theater. Sonnabend: Erstes Gast- spiel von Marcella Sembrih. La Traviata. (Violetta : Frau Sembrich; Alfredo: Bernardo Zerni ; Germont: Înno de Aña als Gäste.) Anfang 7 Uhr.

Täglich: Vor, während und nah der Borstellung Großes Concert im Sommer-Garten. Anfang 5x Uhr.

Sonntag: Die Zauberflöte.

Victoria-Theater. Belle - Alliancestraße 7/8. Sonnabend: Zum 7. Male mit vollständig neuer Aus- stattung: Frau Venus, Modernes Märchen (großes Ausftattungs\tück) mit Gesang und Ballet in 12 Bildern. Anfang 7F Uhr.

Im Belle-Alliance-Garten :

Großes internationales Vocal- und Justru- mental - Doppel - Concert und Auftreten be- rühmter Specialitäten. Anfang 5 Uhr. Brillante Fllumination durch 25 000 Gas-

flammen.

Sonntag: Frau Venus.

Theater Unter den Linden. Sonnabend: Zum 830. Male (vollständig neu inscenirt): Der Mikado. Burleske Operette von V. S. Gilbert. Musik von Arthur Sullivan. Hierauf: Zum 60, Male: Die Welt-Ausftellung in Chicago und Die deutsche Abtheilung in dem populären Ausstattungs -Ballet Columbia. Anfang präcise

74 Uhr

Woche): Goldiotte. Gesangsposse in 3 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Couplets theil- weise von G. Görß. Mußk von G. Steffens. In Scene geseßt von Adolph Ernst. Anfang 7# Ubr. Sonntag: Goldlotte. Der Sommer-Garten ift geöffnet. Schluß der Saison: Mittwoch, 31. Mai.

Uranig, Anstalt für volksthümliche Naturkunde, Am Landes - Ausftellungs - Park (Lehrter Bahnhof}, Geöffnet von 12—11 Uhr.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elisabeth von Siÿler mit Hrn Prem.-Lieut. Joachim von Tresckow (Frankfurt Qi O.)

Vereheliht: Hr. Bürgermeister Frip Müller mit Frl. Milli Gebühr (Wiehl). Hr. Ober- Forstmeister a. D. Max Hildebrandt mit Frl. Helene Hildebrandt (Aschaffenburg). Hr. Negierungs-Assessor Carl Nieß von Scheurnschloß mit Frein Magda von der Malsburg (Esche- berg.)

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Pastor Reichardt (Haferungen). Hrn. Capitän-Lieut. von Usedom (Berlin).

Gestorben: Seine Durchlaucht Prinz Ferdinand Heinrich Erdmann von Carolath-Beuthen (Saabor). Hrn. Oberst von der Lippe Tochter Dora (Düsseldorf). Hr. Landrath a. D. Otto von Jagow (Berlin). Hr. Rittergutsbesißer und Amtsrath Louis Diederihs (Rheinstedt). Hr. Oberst-Lieut. a. D. Eduard von Vangerow (Quedlinburg). Verw. Fr. Kammerherr Klara von Byern, geb. von Brißke (Charlottenburg). Gräfin Eleonore von Keyserlingk-Rautenburg (Pallanza, Ober-Italien).

Nedacteur: Dr. H. Klee, Director. Ein: -

Verlag der Expedition (Scholz). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sechs Beilagen

von Carl Millôcker. Anfang 7{ Uhr.

Sonntag: Zum 61. Male: Columbia.

(einschlicßliÞ Börsen-Beilage).

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußi

e 124.

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 26. Mai

Deutsches Reich.

Geseg, betreffend einige Abänderungen und Ergänzungen der Militärpensionsgeseze vom 27. Junt 1871 und vom 4. April 1874, sowie des Reich8beamtengesegzes von 01 Mars 1573 UnD bes Gesehes über den Neichs-Jnvalidenfonds vom 11. Mai 1877. Vom 22. Mai 1893.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser

„is M A 20 : verordnen 1m amen des Reichs, nach erfolgter Lusti des Bundesraths und des Reichstags, s A

Die Geseze vom 27. Juni 1871 (Reichs-Gesezbl. S. 275) und vom 4. April 1874 (Neichs-Geseßbl. S. 29), betreffend die Pensionirung und Versorgung der Militärpersonen des Reichsheeres Und der Kaiserlihen Marine, sowie die Be- willigungen für die Hinterbliebenen solcher Personen, und vom 31. März 1873 (Reichs-Geseßbl. S. 61), betreffend die Nechts- verhältnisse der Reichsbeamten, sowie ferner das Geseß über den Reichs-Jnvalidenfonds vom 11. Mai 1877 (Reichs-Gesegtzbl. S. 495) werden durch nachstehende Vorschriften abgeändert be- ziehungsweise ergänzt. :

A. Offiztere Und im Offizierrange stehende Militärärzte.

i H ntel 1 _, An die Stelle der 88 8, 16 des durch Artikel T des Geseßes vom 21. April 1886 (Neichs-Geseßbl. S. 78) ab- geänderten S8 21 und des 8 29 des Geseßes vom 27. Juni 1871 treten, unter Fortfall des § 3 des Geseßes vom 4. April 1874 folgende Vorschriften : j /

S S.

R au j R U S E

„Vie Offiziere und im Offizierrange stehenden Militärärzte Des Beurlaubtenstandes, sowie die ohne Pension ausgeschiedenen, zum activen Militärdienst vorübergehend wieder herangezogenen Vsst1ztere und im Offizierrange stehenden Militärärzte erwerben den Anspruch auf eine Pension nicht auf Grund der Dienst- zeit, jondern lediglich durch eine im Militärdienst erlittene Verwundung oder Beschädigung (§8 2 und 9 De Be willigung ist nur statthaft, wenn der Anspruch innerhalb ses „ahren nach der Gntlassung von der Dienstleistung, bei welcher hte die Verwundung oder Veschädigung erlitten haben, geltend gemacht wird (8 29). : i

S i: Q O.

1) Ein Anspruch auf die im 8 12 aufgeführten Pensions- erhohungen ijt nur vorhanden, wenn derselbe innerhalb fechs Jahren nah dem Friedensshlusse geltend gemacht und seine Begründung bis zur Entscheidung der obersten Militärver- waltungsbehörde des Contingents beigebracht ist.

4) Die Bewilligung der im § 13 aufgeführten Pensions- erhohungen is auh nah erfolgter Penstonirung zulässig wenn die Verstümmelung oder Pflegebedürftigkeit in ursäch- lihem Zusammenhang mit der Dienstbeshädigung steht, welche bereits bei der Pensionirung beziehungsweise beim Ausscheiden aus dem activen Dienst bestanden hat. Die Bewilligung unter- liegt keiner Zeitbeshränkung. S

: : S 21.

Die Zeit, während welcher cin mit Penstionsansprüchen aus dem activen Dienst geschiedener Offizier oder im Offizier- range jtehender Militärarzt im Frieden wieder zum activen Militärdienst oder unter Beibehalt der Pension (an Stelle von Gehalt) zum Dienst in der Militär- oder Marineverwaltung herangezogen worden ist und in einer etatsmäßigen Stellung Verwendung findet, begründet bei ciner Gesammtdienstzeit von mindestens zehn Jahren mit jedem weiter erfüllten Dienstjahre den Anspruch auf Erhöhung der bisher bezogenen Pension um ein Scchzigstel des derselben zum Grunde liegenden pensions- fähigen Diensteinkommens bis zur Erreichung des im S Absag 2 bestimmten Höchstbetrages. E i S eine Wiederheranziehung zum activen Militärdienst oder zum Dienst in der Militär- oder Marineverwaltung aus Veranlassung einer Mobilmachung oder ciner militärischen Action bei der Kaiserlihen Marine, und zwar mindestens in der Dauer von sechzig Tagen, statt, so tritt eine Erhöhung der Pension um ein Sechzigstel des pensionsfähigen Dienst- einktommens innerhalb der geseßlihen Grenze SY Absatz 2 au dann ein, wenn durch die Zeit der Wiederverwendung ein weiteres Dienstjahr nicht vollendet ist. i

S 29.

L Das Gesuch um Gewährung von Pension muß in dem UAbschiedsgesuch enthalten und begründet sein; eine nachträgliche Forderung von Pension ist unzulässig; nur in dem Falle, daß die Art der Jnvalidität gleichzeitig den Anspruch auf Pensions- erhöhung begründet, kann eine nachträgliche Bewilligung statt- finden, insofern eine solhe innerhalb sechs Jahren nach der Verabschiedung beantragt wird. |

: Artikel 2.

An die Stelle der 88 32, 33, des ersten Saßtes des 8 34 sowie an die Stelle der 88 35 und 37 des Geseßes ‘vom 26. Juni 1871 treten folgende Vorschriften :

8 39, G Das Recht auf den Bezug der Pension einschließlih der Pensionserhöhungen erlischt:

a. dur den Tod des Pensionärs,

b. dur rechtskräftige Verurtheilung zu Zuchthausstrafe wegen Hochverraths, Landesverraths, Kriegsverraths oder wegen Verraths militärischer Geheimnisse. i

Q S D,

Das Recht auf den Bezug der eigentlichen Pension ruht: a. wenn der Pensionär das deutshe Jndigenat verliert, bis zu etwaiger Wiedererlangung desselben:

_b. mit der Wiederanstellung im activen während ihrer Dauer in Höhe des gewährten einkommens: f E

c. wenn und solange der Pensionär im Neichs- oder im gtaatsdienst ein Diensteinkommen bezieht, insoweit als der Vetrag dieses Diensteinkommens unter Hinzurehnung der Pension, aus\chließlich der Pensionserhöhungen, den Betrag

Militärdienst Dienst-

des vor der Pensionirung bezogene fi ähi ienst- S Übersteigt ; C 2E a. wenn gegen den Pensionär wegen H s Landesverraths, Aua H Bea, S E tärischer Geheimnisse vor einem Civilgericht die öffentliche Klage erhoben, oder im militärgerichtlihen Verfahren die Ein- leitung der Strafverfolgung angeordnet ist, solange der Pensionär sich im Auslande aufhält, oder sein Aufenthalt unbekannt ist. Die einbehaltene Pension wird ausgezahlt wenn der Pensionär rechtskräftig freigesprohen oder zu geringerer als Zuchthausstrafe verurtheilt ist, oder dem straf- gerihtlihen Verfahren wegen unzureichender Verdachtsgründe oder wegen mangelnder Strafbarkeit keine weitere Folge ge- geben wird. A Hat in den Füllen der Litt. c das vor der Pensionirung bezogene pensionsfähige Diensteinkommen niht über 4000 jährlich betragen, so ruht das Recht auf den Pensionsbezug N Benn E I unter Hinzurehnung ension, aussc{ließlich der Pensionserhöhungen, dieset Dina eal liezlih der Pensionserhöhungen, diesen S 34. (Erster Saz.) Das Recht auf den Bezug der Penstionserhöhungen (S8 12 und 13) ruht in den Fällen des 8 33 unter a und 4. i 8 35. T Grote ein Militärpensionär im Reichs- oder Staatsdienst eine Civilpension, so erhält derselbe an Stelle dieser Civil- penston die ganze früher erdiente Militärpension sofern sie lebenslänglih zuerkannt war wieder aus Militärfonds und daneben den etwaigen Mehrbetrag der Civilpension aus dem betreffenden Civilpensionsfonds. Die geseßlich zuständigen, im Militärdienst erworbenen Pensionserhöhungen (S8 12 und 13) bleiben bei dieser Berechnung außer Betracht und sind stets aus Militärfonds zahlbar. j ._ Das gleiche Verfahren findet statt, wenn ein mit lebens- längliher Pension aus dem Militärdienst geshiedener, dem- nächst bei der Gendarmerie ‘eines Bundesstaats oder Elsaß- Tothringens angestellter Offizier mit einer nah den für die Osfhziere des Neichsheeres geltenden Vorschriften bemessenen Pension in den Ruhestand versegt wird. Die zuständige penstonserhöhung gemäß § 12 wird in diesem Falle nach der Gesammtpension geregelt. F S237 cs Ei 4 A, D o. - A ee Die Einziehung, Kürzung oder Wiedergewährung der *enston auf Grund der Bestimmungen in den S8 32 bis 35 tritt mit dem Beginn desjenigen Monats ein, welcher auf das eine solche Veränderung nach sich ziehende Ereigniß folgt. 2 O aue vorübergehender Beschäftigung im Neichs- oder Staatsdienst gegen Tagegelder oder eine anderweite Entschädi- gung wird die Pension für die ersten sechs Monate dieser Be- ¡chäftigung unverkürzt, dagegen vom siebenten Monat ab nur zu dem nach den vorstehenden Bestimmungen zulässigen Betrage gewährt. Bei Dienstverrichtungen, in welchen der Pensionär lediglih in einem privatrehtlichen Verhältniß zu der ihn be- \häftigenden Behörde steht, findet eine Kürzung der Pension Überhaupt nicht statt. : j

Die Vorschrift des 8 : tritt außer Kraft. B. Militärpersonen der Unterklassen. i N Artikel 4. Dei der Versorgung der Militärpersonen der Unterklassen stndet eine Doppelrechnung der Kriegsjahre nah Maßgabe des Z 29, jowie der Seereisen nah Maßgabe des dur Ärtikel [ und 1] des Geseßes vom 24. März 1887 (Reichs-Gesetßbl S. 149) abgeänderten 8 50 des Geseßes vom 27 Juni 1871 statt. : A Ausgeschlossen ist eine solche nur bei Berechnung der zwölfjährigen Dienstzeit behufs Gewährung des Civilversorgungs- ]cheins an nit invalide Unteroffiziere gemäß § 10 Absaz 1 des Geseßes vom 4. April 1874 | E E __ Aritel 5. E N J (1 des Geseßes vom 27. Juni 1871 bezeichnete Pensionszulage Krlegszulage wird auf 9 1. erhöht. L Artikel 6. E __ Die Vorschriften des §8 75 des Geseßes vom 27. Juni 1871 finden nur auf die als dauernd versorgungsberectigt anerkannten Jnvaliden Anwendung. e e e Ute An die Stelle des S 76 des Geseßes vom 27. Juni 1871 und des S 11 des Gesezes vom 4. April 1874 treten, unter Fortfall des § 12 des leßteren Gesetzes, folgende Vorschriften: B Œ Des Gelees vom 27, Junt 1871. _ Învalide, welche an der Epilepsie leiden, dürfen den Civil- ver}orgungsschein nicht erhalten. __ Den zum Civilversorgungsschein berechtigten, Epilepsie oder anderer körperlicher Gebrechen zur Verwendung im Civildienst untauglichen Jnvaliden wird für den Fall, daß die Unfähigkeit zur Verwendung im Civildienst in dem Zeit- raum eines Jahres entweder nah der Anerkennung des An- [pruchs auf den Civilversorgungsschein oder nach der erfolgten Aushändigung desselben sih ergiebt, an Stelle des Civil- verjorgungsscheins eine Pensionszulage von 12 4 monatlich (Zulage für Nichtbenuzung des Civilversorgungsscheins) gewährt. Neben einer auf Grund des 8 72 zuständigen Verstümme- lungszulage ist die Zulage für Nichtbenußung des Civil-

versorgungsscheins nur im Betrage von 9 monatlih zu gewähren.

aber wegen

11 des Gesehes vom 4. April 1874.

_, Ganzinvaliden , deren Jnvalidität durch eine in dem Kriege von 1870/71 erlittene Dienstbeschädigung herbeigeführt worden ist und welche Anspruch auf den Civilversorgungsschein haben, wird nah ihrer Wahl an Stelle des Civilversorgungs- scheins eine Pensionszulage von 6 H monatlih gewährt (Anstellungsentshädigung). i

„Das Recht zur Wahl erlischt ein Jahr nach der erfolgten Anerkennung der Jnvalidität beziehungsweise durch Annahme

chen Staats-Anzeiger.

Die An und die Zul ir Ni benußung des Civilversorgungsscheins dürfe e E E einander bezogen werden. E In MMOE B

Jn dem Falle des 8 74 des Geseßes vom 27. Zuni 187 E S i 2. Junt 1871 ijt die Anstellungsentshädigung beziehungsweise die Zulage für Nichtbenuzung Des Civilversorgungsseheins neben einer dem gesammten E gleihkommenden Pension zahlbar

rtikel 8. | ;

Die Vorschrift des 8 80 des Gejetes 27 Juni 187 tritt außer Kraft. N S A

Artikel 9.

Die nachstehend bezeichneten Fristen erweitert :

1) die des 8 82 des Gesehes vom 27.

unter B auf sechs Jahre,

Unter C auf ein Jahr 2) die des S 83 jenes Gesetzes, sowie 3) die des § 13 Absay 1 des Geseges vom 4. April 1874

auf je sechs Jahre. a Artikel 10.

. 1) Die auf Grund erlittener Dienstbeschädigung (8 59 des Gesetzes vom 27. Juni 1871) als versorgungsberehtigt an- erkannten Jnvaliden erhalten bei späterer in ursächlichem &ÈU}ammenhang mit der Dienstbeshädigung stehender Stei- gerung ihrer Jnvalidität beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit die dem Grade derselben entsprehende Pension ohne EÉin- shränkung au dann, wenn die Steigerung erst nah Ablauf der im Artikel 9 dieses Gesezes festgesetzten Fristen eintritt.

j Bezüglich der übrigen als versorgungsberehtigt an- erkannten Jnvaliden ist eine Steigerung der Pensionsgebührnisse nah der Entlassung aus dem activen Dienst ausgeschlossen. D 2) Die Vorschriften der S8 84, 85, 86 des Geseßes vom l. Zum 1871 treten außer Kraft. 3

A _Nutilel 11.

An die Stelle der §8 100, 101, 103 und 106 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 treten folgende Vorschriften : E

O LOO:

Das Recht auf den ug der Pensi inshließli Pensionszulagen erlischt: E E A

1) durch den Tod, 2) im Falle temporärer Anerkennung mit Ablauf der Leit für welche die Bewilligung erfolgt war, O 9) oba das Gegentheil der Vorausseßungen erwiesen ijt, unter denen die Bewilligung der Kompetenz stattgefunden hat

4) durch retsfkräftige Verurtheilung zu Zuchthausstrafe wegen Hochverraths, Landesverraths, Kriegsverraths oder wegen Verraths militärisher Geheimnisse. i

E S S LOL.

__… Das Recht auf den Bezug der Jnvalidenpension einshließ- lih sämmtlicher Zulagen ruht: i A. wenn der Pensionär das deutsche JIndigen lier bis zu etwaiger Wiedererlangung beateiben E

4 R der _Wiederanstellung im activen Militärdienst E Vauer tin Hohe des gewährten Dienstein- Q, C. Wenn gegen den Pensionär wegen Hochverraths, Landesverraths, Krlegsverraths oder wegen Verraths militä- rischer Gel eimnisse vor einem Civilgericht die öffentliche Klage erhoben oder im militärgerichtlihen Verfahren die Einleitung der DSlrafverfolgung angeordnet ist, solange der Vensionär sich im Auslande aufhält oder sein Aufenthalt unbekannt it Die einbehaltene Pension wird ausgezahlt, wenn der Pensionär rehtskräftig freigesprochen oder zu geringerer Strafe als Zucht- haus verurtheilt ist oder dem strafgerichtlihen Verfahren wegen unzureichender Verdachtsgründe oder wegen mangelnder Straf- barkeit keine weitere Folge gegeben wird. :

_— S103. _ Erreicht das Diensteinkommen eines stellten oder beschäftigten Pensionärs nach Abzug des etwa miteinbegriffenen Betrags zu Ausgaben für Dienstbedürfnisse nicht den doppelten Betrag der Jnvalidenpension, aus\chließlich der Pensions- und Verstümmelungszulagen, oder Oa a. bel etnem Feldwebel n b. bei einem Sergeanten oder Unteroffizier O bei einem Gemeinen nicht L bei einer Militärperson des Unter- offizierstandes, welche sih mindestens zwölf Zahre im activen Militärdienst befunden L C, 1 400 jo wird dem Pensionär, je nahdem es günstiger für ihn ift die Pension bis zur Erfüllung des Doppelbetrags oder bis zur Erfüllung jener Sätze belassen. : E E S 10G. Unter Civildienst im Sinne des vorstehenden Paragraphen ist jeder Dienst beziehungsweise jede Beschäftigung eines Beamten zu verstehen, für welchen ein Entgelt (die Naturalien nach ihrem Geldwerth gerehnet) aus einer öffentlihen Reichs oder Staatskasse gewährt wird: ferner der Dienst bei solchen „ntluten, welhe ganz aus Mitteln des Reichs oder Staats unterhalten werden. S Dienstverrihtungen gegen stückweise Bezahlung, gegen Boten-, Lage- oder Wochenlohn, auch wenn die Verwendung des Pensionärs zur Befriedigung eines dauernden Bedürfnisses und mit Aussicht auf dauernde Beschäftigung erfolgt, gehören nicht hierher. E E

werden wie folgt

Juni 1871

im Civildienst ange-

1200 MÆ,

900 600

S Artikel 12.

__ An die Stelle des ersten Absatzes des 8 77, sowie an die Stelle der 88 107 und 108 des Geseßes vom 27. Juni 1871 treten, unter Fortfall des § 16 des Gesetzes vom 4. April 1874, folgende Vorschriften: : : Q T.

S (Erster Absatz.) __ Die Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs-, Slaats- und Communalbehörden, bei den Invaliditäts- und Altersversicherungsanstalten, sowie bei ständischen oder solchen „Njtituten, welche ganz oder zum theil aus Mitteln des Reichs. Slaats oder der Gemeinden unterhalten werden. jedoch aus \chließlih des Forstdienstes, werden nat Maßgabe der darüber

des Civilversorgungsscheins vor Ablauf dieser Frist.

von dem Bundesrath festzustellenden allgemeinen Grundsäße