1893 / 124 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 May 1893 18:00:01 GMT) scan diff

vorzugsweise mit FJnhabern des Civilversorgúngsscheins

(Militäranwärtern) besezt. S 107.

Den im Civilstaatsdienst, sowie im Communal- und JInstitutendienst 2c. angestellten Militäranwärtern und forst- versorgungsberehtigten Personen des Jäger-Corps wird nach Maßgabe der Bestimmungen in den S8 48 ffff. des Reichs- Beamtengeseßes vom 31. März 1873 die Militärdienstzeit bei Ermittelung der Pension als pensionsfähige Dienstzeit in An- rechnung gebraht, wenn und insoweit nach Landesrecht eine Anrechnung der Zeit stattfindet, welhe im Civildienst vor Er- langung einer festen, mit Anspruch oder Aussicht auf Pension verbundenen Anstellung verbraht wurde. o

Landesrechtlihe Bestimmungen, welche _hinsihtlih der Anrechnung der Militärdienstzeit günstiger sind, bleiben un- berührt.

S 108.

Erdient ein Militärpensionär im Reichsdienst eine Civil- pension, so erhält derselbe an Stelle dieser Civilpension die geseßlihe Jnvalidenpension aus Militärfonds und daneben den etwaigen Mehrbetrag der Civilpension aus dem betreffenden Civilpensionsfonds.

Gleiches gilt für Militärpensionäre, welhe im Staats-, Communal- oder Jnstitutendienst eine Civilpension erdienen, sofern dieselbe denjenigen Betrag erreicht, welchen der Pensionär zu beanspruchen haben würde, wenn seine Pensionirung nach Maßgabe der für die Reichsbeamten geltenden Vorschriften unter Zugrundelegung seiner Gesammtdienstzeit erfolgte.

Erreicht die Civilpension diesen Betrag nicht, so ist den Pensionären bis zur Erreichung desselben die geseßlihe Jn- validenpension neben der Civilpension zu gewähren.

Die Pensions- und Verstümmelungszulagen (88 71 und 72) bleiben bei diesen Berehnungen außer Betracht und werden unter allen Umständen aus Militärfonds bestritten.

C. Kaiserliche Marine. Artikel 13.

An die Sielle der §8 48, 49 und 52 des Gesetzes vom 2c. Zuni 1871 treten, unter Fortfall des § 7 Absag 2 und 3, sowie des § 8 des Gescßes vom 4. April 1874, folgende Vorschriften :

S 48.

Die vorstehenden Bestimmungen finden auf die ihr Gehalt aus dem Marine-Etat beziehenden Offiziere, im Offizierrange stehenden Aerzte, Jngenieure des Soldatenstandes und die Deckoffiziere der Kaiserlihen Marine und deren Hinter- bliebene mit den nachfolgenden Maßgaben Anwendung :

Q A

Als pensionsfähiges Diensteinkommen wird in Anrechnung gebracht :

1) für die Chargen vom Unter-Lieutenant zur See (aus- shließlih der Jngenieure des Soldatenstandes) aufwärts das im S 10 festgesezte Diensteinkommen:

2) für sämmtliche Chargen der Jngenieure des Soldaten- standes das etatsmäßige Gehalt und der mitilere Chargen- serviszuschuß; für die Chargen der Ober-Jngenieure, Jngenieure und Unter-Jngenieure außerdem eine Entschädigung für Be- dienung und für die Chargen der Jngenieure und Unter- Ingenieure der Werth der ihnen zustehenden Berechtigung zur Aufnahme in das Lazareth gegen eine billige Durchschnitts- vergütung;

3) für die Deckoffiziere das etatsmäßige Gehalt, der mittlere Chargenserviszushuß, die zuleßt bezogene Seefahrzulage und der Werth der ihnen zustehenden Berechtigung zur Auf- nahme in das Lazareth gegen eine billige Durchschnitts- vergütung ;

4) für die Marine-Aerzte die ihnen nah dem Etatsgeseße gebührenden Zulagen.

S 52.

Die auf Secereisen nahweislich infolge ciner militärischen Action oder durh außerordentlihe Élimatische Einflüsse, namentlich bei längerem Aufenthalt in den Tropen, invalide und zur Fortseßung des Seedienstes ohne ihr Verschulden unfähig gewordenen Offiziere, Aerzte im Offizierrange, Jn- genieure des Soldatenstandes und Dekoffiziere haben auf die im S 12 festgeseßten Pensionserhöhungen Anspruch, jedoch nur dann, wenn dieser Anspruch innerhalb sechs Jahren nach der Rückkehr in die Heimath oder nah der im Auslande erfolgten Entlassung geltend gemacht ist und wenn derselbe daraufhin von der obersten Marine-Verwaltungsbehörde als begründet anerfannt wird.

Den Wittwen der durh Schiffbruch verunglückten, sowie der infolge der obengedahten Ursachen auf Seereisen vor Ablauf von sechs Jahren nah der Rückkehr in die Heimath oder nah der im Auslande erfolgten Entlassung verstorbenen Offiziere, Aerzte im Offizierrange, Jngenieure des Soldaten- standes und Deckoffiziere sind die im S 41, den Kindern, Eltern oder Großeltern die im § 42 festgeseßten Beihilfen zu gewähren. Die Wittwen und Kinder haben jedo auf diese Beihilfen nur dann Anspru, wenn die Ehe schon zur Zeit der Seereise bestanden hat.

Artikel 14.

Die S8 53 des Geseßes vom 27. Juni 1871 und 9 des Gesetzes vom 4. April 1874, 8 57, 88 82B und 83, 55 und 116 des Geseßes vom 27. Juni 1871 werden, wie folgt, ab- geändert beziehungsweise ergänzt:

Jn den S8 53 des Geseßes vom 27. Zuni 1871 und 9 des Geseßes vom 4. April 1874 treten an Stelle der Worte : „Maschinen-Jngenieuren“ die Worte:

„„Zngenieuren des Soldatenstandes“.

Den in § 53 des Geseßes vom 27. Juni 1871 auf- gezählten Personen treten außerdem noch die Ober-Mechaniker und Mechaniker hinzu.

Im § 57 fallen die Worte: „L, die Marineverwalter und“ fort, dagegen treten den dort unter 2 aufgezählten Per- sonen noch die Schiffsführer und Steuerleute vom Leuchtfeuer- personal hinzu.

In den §S 82B und 83 des Gesehes vom 27. Zuni 1871 treten an die Stelle der Worte: „nah der Rückkehr in den ersten heimathlihen Hafen“ die Worte:

„nah der Nückkehr in die Heimath oder der erfolgten Entlassung im Auslande“.

In den §8 55 und 116 des Geseßes vom 27. Juni 1871 treten an die Stelle der Worte: „dem bezichungsweise das Marine-Ministerium“ die Worte:

„der obersten beziehungsweise die oberste Marine- verwaltungsbehörde“. Artikel 15.

Für die Hinterbliebenen der Militärpersonen der Unter-

klassen der Marine wird die im 8 94€ des Geseßes vom

27. Juni 1871 bestimmte Frist gleihfalls auf sehs Jahre nah der Rückkehr in die Heimath oder nah der im Auslande er- folgten Entlassung mit der im § 52 Äbsag 2 dieses Geseßes enthaltenen Beschränkung für die Wittwen und Kinder fest- geseßt.

D. Allgemeine Bestimmungen.

Artikel 16.

Auf die im Offizierrange stehenden Verwalter des Cadetten- corps finden hinsichtlich der Pensionirung die Bestimmungen des I. Theils des Geseßes vom 27. Juni 1871 nebst Er- gänzungen mit der Maßgabe Anwendung, daß bei Bemessung der Pension der Betrag des wirklih bezogenen etatsmäßigen Gehalts zu Grunde gelegt wird (§6 des Geseßes vom 4. April 1874). Auf die im Range der Unteroffiziere stehenden Ver- walter des Cadettencorps finden hinsichtlich ihrer Pensionirung die Bestimmungen des IT. Theils des Gesetzes vom 27. Juni 1871 nebst Ergänzungen, hinsichtlih ihrer Hinterbliebenen die Bestimmungen des Geseßes vom 17. Juni 1887 (Neichs- Gescßbl. S. 237), betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen von Angehörigen des Neichsheeres und der Kaiserlichen Marine, in gleicher Weise Anwendung wie auf die im § 91 des ersteren beziehungsweise im §32 des leßteren Gesetzes aufgeführten Personen.

Attel C:

1) Personen des Soldatenstandes und Beamten des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine, welche auf Befehl einem Feldzuge einer ausländishen Armee oder Marine bei- wohnen oder beigewohnt haben, kann nah Bestimmung des Kaisers zu der wirklichen Dauer der Dienstzeit ein Jahr und bei dergleichen Kriegen von längerer Dauer ein Zeitraum von zwei oder mchreren Jahren zugerehnet werden (S8 25 und 60 des Geseßes vom 27. Juni 1871 und § 49 des Gesecßes vom 31. Marz 1873). i

Jnwiefern auf die vorbezeichneten Personen beziehungs- weise deren Hinterbliebene die für die Theilnehmer an einem vaterländishen Feldzuge und deren Hinterbliebene gegebenen Vorschriften in Anwendung zu bringen sind, darüber wird in jedem Fall durch den Kaiser Bestimmung getroffen.

Die hierbei in Berücksichtigung zu ziehenden Fristen, welche vom Friedenss{hlusse ab zu berechnen sind, beginnen mit dem Ablauf des Monats, in welhem die Nückkehr vom Kriegsschauplaßz erfolgt ist.

2) Personen des Soldatenstandes und Beamten des Reichs- heeres und der Kaiserlichen Marine, welche, ohne zur Besazung eines Schiffes der Kaiserlichen Marine zu gehören, in den deutschen Schußgebieten und deren Hinterländern im Dienst des Reichs Verwendung gefunden haben, wird die daselbst zu- gebrachte Dienstzeit bei der Pensionirung doppelt in Anrech- nung gebracht, sofern sie mindestens sechs Monate ohne Unter- brehung gedauert hat. Seereisen außerhalb der Ost- und Nordsee rehnen hierbei der Verwendung in den Schußgebieten leich.

: o daian von dieser Doppelrechnung ist die in solche Jahre fallende Dienstzeit, welche bereits als Kriegsjahr zu er- höhtem Ansaß kommt.

Artikel 18.

Die auf Grund der 88 13, 56, 72 und 89 bis 93 des Gesezes vom 27. Juni 1871 gewährten Verstümmelungs- zulagen bleiben bei der Veranlagung zu den Steuern und anderen öffentlichen Abgaben jeder Art außer Ansaß.

Diese Penstonserhöhungen find weder der Pfändung unterworfen, noch bei der Ermittelung, ob und zu welchem Vetrage ein Einkommen der Pfändung unterliege, zu berechnen.

Der Anspruch der Unteroffiziere auf die ihnen bei ihrem Ausscheiden gewährten Dienstprämien kann mit rechtlicher Wirkung weder verpfändet, noch übertragen, noch gepfändet werden. Auch ist bei Unteroffizieren während dreier Monate nah Auszahlung der Prämie ein dieser gleihkommender Geld- betrag der Pfändung nicht unterworfen.

Die im Absay 2 und 3 festgeseßten Beschränkungen der Pfändung finden keine Anwendung auf die im § 749 Absaß 4 der Civilprozeßordnung bezeichneten Forderungen der Ehefrau und der ehelichen Kinder des Schuldners.

Artikel 19.

Die auf Grund der Reichs-Militärpensionsgeseze zu- ständigen Ansprüche auf Rückstände an Pensionen, Beihilfen und sonstigen Bewilligungen verjähren in zehn Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schlusse des Kalenderjahres, für welches der Nückstand zu zahlen sein würde.

Artikel 20.

Militärpersonen, welche eine Dienstbeshädigung erlitten haben, oder deren Hinterbliebene haben gegen die Militär- und die Marineverwaltung nur die auf den Pensionsgeseßzen oder dem Gesetz, betreffend die Fürsorge für Beamte und Per- sonen des Soldatenstandes infolge von Betriebsunfällen, vom 15. März 1886 beruhenden Ansprüche.

E. Uecbergangs- und Shlußbestimmungen.

Mle 20 Die in den Artikeln 4, 5, 6 und 10 des gegenwärtigen Gesetzes enthaltenen Bestimmungen finden auch auf diejenigen chemaligen Militärpersonen Anwendung, über deren Versor- gungsansprüchhe unter Zugrundelegung des Gesetzes vom 27. Zuni 1871 bereits entschieden ist beziehungsweise zu ent-

scheiden war. Artikel 22.

Die dur Artikel 7 des gegenwärtigen Gesetzes festgeseßte Erhöhung der Zulage für Nichtbenußzung des Civilver}orgungs- scheins (Z 76 des Gesezes vom 27. Zuni 1871) von 9 auf 12 f monatlich ist den bereits vorhandenen Empfängern dieser Zulage insoweit zu gewähren, als dieselben am Kriege 1870/71 oder an einem Kriege vor 1870/71 theilgenommen haben oder seit diesem Kriege durch cine militärische Action oder durch Seereisen invalide geworden sind.

Artikel 23.

Die in den Artikeln 2, 3, 11 und 12 des gegenwärtigen Geseßes enthaltenen Vorschriften finden auf die bereits aus dem Militärdienst ausgeschiedenen Personen ohne Nücksicht darauf Anwendung, nah welcher geseßlihen oder sonstigen Vorschrift ihre Pensionirung erfolgt ist jedoch mit nach- stehender Maßgabe:

1) Die veränderten Vorschriften, betreffend die aus dem Civildienst (Neichs-, Staats- oder Communaldienst 2c.) aus- scheidenden ehemaligen Militärpersonen (88 35, 107 und 108 des Geseßes vom 27. Juni 1871 und Artikel 3 des gegen- wärtigen Geseßes), finden nur auf diejenigen Personen An- wendung, welche nah dem Jnkrafttreten dieses Geseßes aus dem Civildienst beziehungsweise Gendarmeriedienst ausscheiden.

2) Die Vorschriften des Artikels 2 8 32þ und des Ar- tikels 11 § 100, 4 finden keine Anwendung, wenn die Ver- urtheilung vor dem Jnkrafttreten dieses Gesezes erfolgt ist.

Artikel 24.

Die Zahlung der nah diesem Geseh eintretenden Be- willigungen hebt mit demjenigen Monat an, in welchem das- selbe Geltung erlangt. Ansprüche auf Nachzahlungen für cine vor Eintritt der verbindlichen Kraft dieses Geseßes liegende zeit können aus demselben nicht abgeleitet werden.

Artikel 25.

Für das Etatsjahr 1893/94 dürfen behufs Deckung der nach Maßgabe der Bestimmungen des gegenwärtigen Geseßes dem RNeichs-Jnvalidenfonds zur Last fallenden Mehrausgaben aus den Kapitalbeständen des leßteren die erforderlichen Mittel bis zum Höchstbetrage von vier Millionen Mark über die im RNeichshaushalts-Etat (Kapitel 18 der Einnahmen) vorgesehenen Summen hinaus flüssig gemacht werden.

Artikel 26.

An die Stelle der Bestimmung im zweiten Absaßz des 8 1 des Geseßes vom 11. Mai 1877 (Neichs-Geseßbl. S. 495) tritt folgende Bestimmung :

Dem Königreich Bayern wird alljährlich aus den Mitteln des Neichs-Jnvalidenfonds eine Summe überwiesen, welche sih nah dem thatsählihen Aufwande für die unter a, b und c bezeichneten Ausgaben für Angehörige der Landarmee und deren Hinterbliebene im Verhältniß der Kopfstärke des König- lich bayerishen Militärcontingents zu jener der übrigen Theile des Neichsheeres bemißt.

Artikel 27.

Dieses Geseß tritt mit dem 1. April 1893 in Kraft.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlihen Jnsiegel.

Gegeben Neues Palais, den 22. Mai 1893.

S) Wilhelm. von Boetticher.

Entscheidungen des Reichs8gerichts.

Verkauft jemand Actien, um sie in eine feste Hand zu bringen, an cinen Andern als feste Kapitalsanl age unter be- trüglichen Borspiegelungen über die Ertragsfähigkeit des Actienunter- nehmens, fo ist er nah einem Urtheil des RNeichsgerichts, Il. Straf- senats, vom 21. Februar 1893, wegen Betru gs zu bestrafen, selbst wenn der Kauf zum Börsencurse abgeschlossen worden und die Actien später zu einem gleih Hohen oder höheren Curse verkäuflich ge- wesen sind.

Das Nücktrittsreht des Käufers eines Hausgrundstücks wegen Haus\chwamms wird, nach einem Urtheil des Neichsgerichts, V. Civilsenats, vom 8. März 1893, im Gebiete des Preußischen Allgemeinen Landrechts dadur nicht ohne weiteres entträftet, daß Käufer beim Kauf Pilzbildungen im Hause wahrgenommen hat und si dadurch niht veranlaßt gesehen hat, weiterzuforschen, ob die Pilzbildungen s{chädlihe oder unschädliche sind.

Statistik und Volkswirthschaft.

Auswärtiger Handel.

Aus den für den Monat April veröffentlichten Nachweisen des Kaiserlichen Statistishen Amts über den auswärtigen Handel des deutschen Zollgebiets sind folgende Hauptzahlen hervorzuheben (hkge = 100 kg):

| Januar/April April 92 93 92 , hk hkg Einfuhr: 23628 657 | 24340114 | 83 249 960 | 86 278 997 Ausfuhr: 17210784 | 14889 555 | 65918763 | 58718 537

Danach ist in den ersten vier Monaten dieses Jahres gegenüber denen des Vorjahrs die Einfuhr gefallen um 3 029037 hkg, und zwar erklärt sih dies aus dem großen Unterschied der diesjährigen Getreide-Einfuhr mit 9 091 944 hks gegen die vorjährige, welhe 16 667 109 hkg betrug. Die Ausfuhr ist in demselben Zeitranm Tegen um 7 200 226 hkg, und zwar nahmen an dieser Steigerung die meisten Gruppen von Fabrikaten theil, insbesondere auch Seidenwaaren, Wollenwaaren, Droguerie-, Apotheker- und Farbwaaren, Material-, Spezerei- 2c. Waaren.

April 93 Do hk

Zur Lage der Textilindustrie.

Wie aus Sigmaringen berihtet wird, war der kehr in der zu Hechingen \tark vertretenen Textilindustrie im ersten Quartal ein recht lebhafter. Der Tricotagefabrikation scheine wieder eine bessere Zeit zu erblühen. Die Nachfrage nach Waaren sei, selb für den deutshen Consum, eine außergewöhnlich rege und das Crportgeschäft zeige eine Lebhaftigkeit, wie sie in vielen Jahren nicht beobahtet wurde. Insbesondere seien Indien, Siam, Birma durch die leßte ausgezeichnete Reisernterecht kaufkräftig geworden. Auch die übrigen Fabrikationszweige, Buntweberei, Strickgarnfabrikation und Manchester- fabrikation erfreuten \sih eines guten Geschäftsganges. Lohnherab- seßungen oder Arbeiterentlassungen seien nirgends vorgekommen, eben- sowenig Einschränkungen der Arbeitszeit.

Im Negierungsbezirk Hannover hat \ih die Geschäftslage der «Mechanischen Weberei“ in Linden erheblih gebessert. 91 Arbeiter wurden neu eingestellt. Die Hannovershe Baumwollspinnerei- und Weberei is mit Aufträgen, namentlih zu Garnlieferungen, reichlich versehen.

Al Ier-

Weltausstellung in Chicago.

Die Vertreter von siebzehn an der Weltaus\tellung theil- nehmenden Staaten haben, wie dem „W. T. B.* aus Chicago gemeldet wird, das Abkommen unterzeichnet, daß sie die Ausftellungs- gegenstände ihrer Staaten von der Preisbewerbun g ausschließen würden, falls das System der Preisvertheilung durch eine Jury niht angenommen würde. Die Commission für die Preis- vertheilung, deren Vorsißender Boyd Thatcher is, will dagegen, daß ein Sachverständiger der Commission einen Bericht unterbreite, auf Grund dessen die Zuerkennung der Preise erfolgen soll. Unter den siebzehn Staaten befinden sich Deutschland, England, Oesterreich- Ungarn, Frankrei, Dänemark, Jtalien, Rußland, Japan, Portugal, Spanien, Schweden, die Schweiz, Belgien und British-Guiana.

Zur Arbeiterbewegung.

In Hannover tagte am Montag der erste Congreß der Arbeiter der Nahrungsmittel-Industrie. Der Zweck des Congresses war, nach der Berliner „,Volksztg.“, einen Industrie-BVerband über ganz Deutschland zu schaffen zur gegenseitigen Unterstützung und gemeinsamen Agitation. Ferner sollte ein gemeinsames Fachorgan ge- schaffen werden. Die Abstimmung ergab 16 Stimmen für die Gründung eines Industrie-Verbandes, drei Stimmen waren dagegen. Der Sib des Verbandes ist Berlin, Siß des Ausschusses Lübe ck, die Preß- commission wird nah Hamburg verlegt, wo auch das Organ des Verbandes erscheinen foll. Wie ferner ein Telegramm des „D. B. H." meldet, nahm der Congreß eine Entschließung gegen die

Nosko, Kreis Czarnikau,

fein, ohne von der der Militärbehörde

in Verbindung mit Art. 1 § 3 Nr. 8 des Neitchs3- geseßes vom 6. Mai 1880 (N.-Ges.-Bl. S. 103). Derselbe wird Amtsgerichts hierselb auf den 4. Juli 18983, Vormittags 9} Uhr, vor das Königliche Schöffen- den geriht zu Potsdam, Lindenstr. 54, zur Hauptverhand- | in Berlin, b. des lung geladen. i 7 A derselbe prozeßordnung von dem Bezirks-Commando zu Brandenburg a. H, ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.

{13056]

Amtsgerichts hierselbst auf

vor das Großherzogliche Schöffengericht Lahr (Baden) ¿ur Hauptverhandlung geladen.

Grund der nah § 472 der Strafprozeßordnung von

Gründung vonGenossenschaftsbäckereien an, die nur im Nothfall als Kampfmittel gegen die Unternehmer dienen und dann nur von der Organisation der Bäcker gegründet werden sollten. Gestern Zen die Berathungen des Verbandes der deutschen Aer. __ Ueber den Ausstand der Niemendreher in Barmen be- richtet die „NRhein.-Westf. Ztg.“ weiter: Der Ausstand hat in den leßten Tagen wieder an Ausdehnung zugenommen, fodaß cs den An- schein gewinnt, daß es von dem partiellen Strike noch zu einem allgemeinen kommen werde. Die Ausständigen zeigen sich ebenso un- nachgiebig wie die Arbeitgeber. Eine größere Firma hatte sh bereit erklärt, 20 Æ bei vorläufig elfstündiger Arbeitszeit zu bewilligen, vom 1. Juli ab aber nur 19 6 bei zehnstündiger Arbeitszeit zu zahlen. Dieser Aas wurde von den Ausständigen in einer allgemeinen Bersammlung abgelehnt.

__ Aus Köln berichtet man der Berliner „Volksztg.“: Die in der Belocipedreifenfabrik von Eugen Julius Port zu Ehren - feld beschäftigten Schlosser legten infolge der Herabseßung der Accordpreise die Arbeit nieder. _ Der internationale Grubenarbeiter - Congreß in Dru el stimmte, wie ,W. T. B.“ meldet, in seiner gestrigen Sißung drei weiteren Punkten der Tagesordnung bei, wona die Zahl der Inspectoren in den Bergwerken erhöht, zu Inspectoren nur folche Personen ernannt. werden sollen, die felbst in den Bergwerken gearbeitet haben und wonach ferner kein Unterschied zwischen Berg- werksarbeitern, die über Tage, und solchen, welche unter Tage be- [châftigt sind, gemacht werden foll. :

: Aus London Vio De O, Qt geshrieben: Die Arbeit in den Ouller Dos ist am Dienstag wieder aufgenommen worden. &retarbeiter und Gewerkvereinler arbeiteten einträhtig nebeneinander ; nur im Albert-Dock, wo die Freiarbeiter in der großen Mehrzahl waren, verlangte die Nhederfirma Wilson die Ausstellung von Passir- [heinen, die von den Gewerkvereinlern auch willig gefordert wurden. Die Arbeiterführer erblickten hierin eine Berleßung des Abkommens und zogen die etwa 200 zählenden Gewerkvereinler wieder zurü. Es steht zu befürhten, daß ähnliche kleine Neibercien den ganzen Streit wieder entfachen, sobald die Ausstandékassen wieder gefüllt find.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Nuhr und in Oberschlesien.

__ An der Ruhr sind am 24. d. M. aestellt 10 015, nit rechtzeitig gestellt keine Wagen; am 25. d. M. sind gestellt 9888, niht reMt- zeitig gestellt keine Wagen. |

In Oberschlesien sind am 24. d. M. gestellt 3838, nit recht- zeitig gestellt keine Wagen.

T Bom hein {wel sWen Elsen- und Stahl- martt berichtet die „Nhein.-Westf. Ztg.“ : Auf dem rheinisch-west- {alischen Eisenmarkt herrs{ht im allgemeinen augenblicklich eine abwartende Stimmung. An sich betrachtet, ift die Conjunctur fo \{leckcht nicht und der verbältnißmäßig günstige Ausfall der Ausfuhrstatistik des leßten Vierteljahres, der wenigstens hinter dem des entsprechenden Zeitraums des Vorjahres niht zurücksteht, würde ohne andere Einslüsse der Stimmung nur günstig gewesen fein. N Glenenen E m gann bie Geschäftslage unver- andert geblieben. Im Sigerland finden die Erze mäßigen Absaß und in Absag- und Preisverhältnissen von Luxemburg Lothringer Minette ist ebenso wenig eine Aenderung zu verzeichnen. Spanische Erze hatten leidlih regen Absaß zu unveränderten Preisen.

Das Noheisengeschäft bält sich in feinem bisherigen Umfang.

ie Nachfrage bewegt fich im allgemeinen in besheidenem Rahmen und der Markt zeigt eine ziemli ruhige Stimmung. Die be- [chränkte Grzeugung findet im allgemeinen [chlanken Absatz, doch ist es unmögli, die Preise zu erhöhen. Man darf unter den jeßt obwaltenden Verhältnissen zufrieden sein, wenn sie si behaupten, was aud) meist der Fall it: da die Erzeugung geringer l, fo ijt eine wesentlihe Zunahme der Lager kaum zu bemerken. Auf dem Walzeisenmarkt entspricht die Stimmung der Gesammtlage. In Sta beisen hat sih im ganzen der Verkehr gegen den Bormonat etwas abgeschwächt: namentlih läßt die aus- ländishe Nachfrage sehr zu wünschen übrig. Die Ausfuhr- stati zeigt sh allerdings noch etwas günstiger als im Borjahre, i\t aber, an ich betrahtet, immer noch gering. So lange im Auslande selbt noch in diesem Gebiete Flauheit berrscht, is wohl an eine encrgishe Besserung nicht zu denten. Was das Inland anbelangt, so wird der Verkauf dur die Ungewißheit beeinträchtigt, die über die Fortdauer des Walzeisen - verbandes herrs{cht. Auch die Lage des Bandeisengeshäftes wird hier- durch beeinträchtigt; troßdem ift der Eingang von Specificationen aus früheren Aufträgen ein regelmäßiger. Träger finden infolge der lebhaften Bauthätigkeit guten Abfsab, doch läßt ih über die Preise nur Ungünstiges berihten. Im Grob blechgeschäft hat si seit

dem leßten Bericht keine Aenderung vollzogen; die Nachfrage hat sich in ihrem bisherigen Umfang erhalten. Feinblehe finden vielfach flotten Absaß, doch sind die Preise nah wie vor in {wacher Haltung. Die Walzdrahtw erke sind meist gut beschäftigt. Ueberhaupt zeigt die Ausfuhrziffer bis jeßt die gleihe Höhe wie im Vor- jahre; doch stoßen die geringsten Versuche, die \tark gedrückten M „etwas zu heben, auf energishen Widerstand. Die Maschinenfabriken und Eisengießereten sind nur zum theil ausreihend beschäftigt. Schmtiedestüdcke gehen verhältniß- maßig am besten; auch haben gußeisferne Rohre noch ziemlich guten Absay. Der allgemeine wunde Punkt bleibt die Preisstellung. Die zur Vergebung gelangten Schwellen bringen gleichfalls wieder einige Beschäftigung. Die Geschäftslage der Bahnwagenanstalten ist im wesentlihen unverändert: vorläufig sind sie auf einige Zeit wieder mit Aufträgen versehen. s

F Die gestern in Bochum abgehaltene Monatsversammlung des Westfäl1/ hen Kohlensyndikats beshloß, wie die „Nhein.-

Westf. Ztg.“ berichtet, die bisherige Einschränkung der Pro- duction um 20% beizubehzlten. Der Kostenbeitrag der Mitglieder wurde von 22 auf 259% erhöht. Wie das genannte Blatt hinzufügt, ersheint wegen der flauen Geschäftslage eine weitere Erhöhung der Productionseinschränkung für das 3. Quartal wahrscheinlich.

: Magdeburg, 25. Mai. B T. B) Zuckerbericht. Kornzuer excl, von 92% —,—, Kornzucker excl., 88 9% Nendement —,—, Nachproducte excl., 75 9/9 Nendement 15,590. Still. Brod- raffinade I. 31,00. Brodraffinade I1I. 30,25. Gem. Raffinade mit Faß 30,75. Gem. Melis I. mit Faß 29,75. Ruhig, Preise nominell. Robzucke! T. Product Bano f a B. Hamburg pr. Mai 18,05 Gd., 18,15 Br., pr. Funi 18,172 bez, 18,20 Br., pr. Juli 18,35 bez. u. Br., pr. August 18,45 bez., 18,473 Br. Schwächer.

Zei 2 M E B Kammzug-Termin- handel. La Plata Grundmuster B. ver Mai M, per Juni 9,00 6, per Juli 3822 4, ver August 3,85 6, per Sey- tember 3,90 4, per Oktober 3921 4M, per November 3,921 M4

_

per Dezember 3,95 1, ver Januar 3,977 M, ver Februar 3,971 Me

per März 3,977 #4, per April o 6 Ver Ma a Umsay 25 000 kg. E

„Wien, 25. Mai. (W. T. B.) Die Brutto-Einnabmen der Drientbahn en betrugen in der 18. Woche (vom 30. April bis 6. Mai 1893) 295 053,91 Fr., Zunahme gegen das Vorjahr 24 (00,94 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1. Januar bis 6. Mai 1893) betrugen die VBrutto-Einnahmen 4165 32401 éFr. Zunahme gegen das Vorjahr 584 469,85 Fr. :

_ DEV Ausschuß der österreihischen Local-Eisenbahn- gelellschaft beschloß, der Generalver]ammlung die Vertheilung etner Vividende von 44 %, nämlih 9 Fl. 50 Kr. per Actie für 1892 vorzuschlagen und 120085 Fl. auf neue Rechnung vorzutragen.

London, 25. Mai. (W. T. B.) An der Küste 18 Weizen- ladungen angeboten.

6% Javazudcker loco 187 ruhig, Rüben-Rohzucker loco 1821 rubig. == Chile-Kupfer 43/16, pr. 3 Monat 432. : i Leo, 20, Vat, (W. D. B) (ODfficielle Notirungen.) American good ordin. 37, do. Tow middling 4, do. middling 41 do. good middling 4}, do. middling fair 47/16, Pernam fair 44 do. good fair 411/16, Ceara fair 43, do. good fair 411/16, Egyptian brown fair 43, Do. do. good fair 413/16, do. do. good d, Peru rough good fair 67/16, do. do. good 63, do. do. fine 61/16, do. moder. rough fair 41/16, do. do. good fair 55/16, do. do. good Ds Do. \mooth fair 45/16, do. do. good fair 42, M. G. Broach good 32 do. fine 43, Dhollerah good 33, do. fully good 32, do. fine 315/16, omra good 311/16, do. fully good 318/16, do. fine 4, Scinde good 34, Bengal fully good 32, do. fine 311/16.

Dad 20 Mai (W T. B.) Der Markt war seh ruhig; Preise unverändert.

S Petersburg 20 Mai (V T, B) Producten- Veri Cal Io O00 De August —. Weizen loco 11,25, MNoggen loco 8,60. Hafer loco 9,29. Hanf loco 44,00 Leinsaat IOCO 14 25,

Amster » M V T B.) Java-Kaffee

good ordinary 507. Bancazinn 523, ea 2 V Q) In der heute von der Niederländischen Ha ndelsgesellshaft abgehaltenen Zinn- auction wurden 26000 Blöcke Bancazinn zu 512 à 924, durh- [shnittlih 52, und 1800 Blöcke Billiton-Zinn zu 51 à 514, durch- [schnittlih 514, verkauft. . Mew o 2 Vai (Q T Y) Die Börse war anfangs stetig, wurde im Verlaufe unregelmäßig und {loß im all- gemeinen matl. Der Umsay der Actien betrug 239 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 280000 Unzen geshäßt. Silber - verktäufe fanden nit statt. Der Betrag der am Sonnabend zu verschiffenden Goldsendung Europa wird auf 2 Millionen Dollars angeschlagen. : Weizen anfangs \{chwach auf günstige Ernteberichte und mattere

Auslandsnachrihten. Dann etwas steigend auf Deckungen der Baissiers, die Aufbesserung ging aber später wieder verloren. Schluß ruhig. Mais, einige Zeit steigend auf Deckungen der Baissiers, später Abschwächung auf günstige Ernteberichte.

Ghbicago, 25. Mat, (W. T. B) Wetzen erbituela sehr fest auf Nachrichten von Liverpool und Berichte von Ernteschäden in Curopa. Später trat eine Abschwächung ein. Schluß ruhig. Mais allgemein fes während des ganzen Tages. ; Ï

Preußische Klaf\enlotterie. (Ohne Gewähr.)

fortgescßten Ziehung der 4. Klasse

Bei der gestern for isher Klassenlotterie fielen in

188. Königlich preu der Nachmittags-Ziehung :

1 Gewinn von 30 000 M auf Nr. 34 074.

1 Gewinn von 10 000 M auf Nr. 2589.

1 Gewinn von 5000 4 auf Nr. 88 637.

_3C Gewinne von 3000 A6 auf Nr. 1682. 10204, 152412 16606 22934 92082 43719 44974 40 112. 55098. 56271. B58 212 08214 62459. 76281 (8708. 84 412. 90 820. 9026, 111678, 112146 128 346. E e T 996. JACHIO 147590 T0869 153 639.

56 865. 003683. 158094. 160049 170 2a C302 178177. 182720. E ____2\ Gewinne von 1500 M auf Nr. 4745 33 177, 51 25 DO 898. 59 999. 60398. 71 846. 74104. 90101. 102 301. 108 322. 122080. 124856, 1250 4 148231 1533086 Lol 4383. 158548. 167696. 169125. 173870. 174997 175588. 181 058. 186 953. 188 522, 188 987.

13 Gewinne von 500 M auf Nr. 9691. 12 040. 13 073. 19132, 80242 30400. 34 730. 39535. 40136. 41 072. 49 938. 90 435. 56 968. 61 324. G0 002 74521 T OIT (C00. 90 649 97 798 99/980, TOL 287. 1041782 T4 797. 119442. 132736. 133334. 133 40. 136169. 137 724 L59090 140227 141495 143326. 144991. 145887 148534. 151 462. 165 473. L O 121 S8 188 329. :

_ Vei der heute fortgeseßten Ziehung der 4. 188. Königlich preußischen Klassenlotterie fielen mittags-Ziehung :

1 Gewinn von 30 000 M auf Nr. 94 871

__4 Gewinne von 10000 4 auf Nr. 15 429 106 097. 140 698. i

3 Gewinne l 020 179 798. E 34 Gewinne von 3000 4 auf Nr. 2422. 3069, 9246 12038. 16569. 18553. 20464. 37095. 41118. 49 578 46 952. 50 299. 51 978. DO G8) L2IS T2327 85 672. 09 962, 93 053. 93578. 95377 112 058. 129 977. 138 615. L020 S 0e 162 350. 164 269. ITL 634. 172 658. 175 5501. 186 002. 37 Gewinne von 1500 M auf Nr. 21 0492, 5 36 250. 37 498. 38 449. 42335. 63 344. (O S0 032 S1 SSD 06 870. 87 009. 99 423. 103 304. 109467. 111583. 113 683. 114353. 200 D Po 136 055. 142 856. 146 930. 153 044. 166086. 167 260. 168 207. Dol. 109825 182708 36 Gewinne von 500 M auf Nr. 30 269, 32 697. 43 495. 45 006. 47 098. 49 397. 51 BO0T. 00 232. 65 393. 75 290. 84 263. 88 056. 90 847. 91 296. 9 C97. 106141. 106283. 100162 107 249 108 974. 1159680 FLOOII 120 898 133 978. 136 862. 145 673. 156 408. 162125. 162 607. 163 622, 166 287. 166 485. 1893 201.

6033.

_ Klasse der in der Vor-

12 563.

von 5000 #4 auf Nr. 5257.

24 533. 64 539.

3663. 12 257. 18 762.

Verkehrs-Anstalten.

Hamburg, 20 Va (W. S B) Hamburg - Ameri- kanishe Pacetfahrt - Actien - Ges ellshaft. Der Schnell- dampfer „Augusta Victoria“ hat heute Nachmittag Scilly pa!nrt.

London 5 M Œ E D) „Grantully Castle“ ist gestern auf der Ausreise von Madeira abgegangen. Der Castle-Damvfer „Roslin Castle“ ift beute auf der Ausreise in Cavetown angekommen.

Der Castle - Dampfer

. Untersuchungs-Sachen. 2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

. Unfall- und Invaliditäts- 2e. Versicherung.

. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

.+ Verloosung 2c. von Werthpapieren.

1) Untersuhungs-Sachen. |*.d. uhr

[7080] L VUC E E G : E

Der Matrose, Artillerist, Arbeiter Wilhelm Erd- mann Albert Linnstaedt, am 15. März 1863 zu geboren, zuleßt in Ketin

ausgestellten

Lahr, den 10, Mat 1893. Der Gerichtsschreiber des Großh. Amtsgerichts:

Deffentlicher Anzeiger.

t

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsch. 7. Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften. 8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

. Bank-Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

ommando Müllheim Erklärung verurtheilt

zurücktreten.

Eggler.

wohnhaft gewesen, wird beschuldigt, als Wehrmann | der Seewehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu bevorstehenden Auswanderung _ Anzeige ersiattet zu haben. Uebertretung gegen § 360 Nr. 1 des Strafgeseßbuchs

[13000]

auf Anordnung des Königlichen

Namen a.

Bei unent*Yuldigtem Ausbleiben wird auf Grund der nach § 472 der Straf- Königlichen Landwehr-

Potsdam, den 20. April 1893. __ Balke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung V.

Friedrichstr. 13, versteigert

rolle, _ Ladung. Wilhelm Killius,

Nr. 9433. Schneider von

Aufgebots ohne

Derselbe wird auf Anordnung des Großherzoglichen

Dienstag, den 11. Juli 18983,

Vormittags 1A Uhr, Kapital, Zinsen,

Bei unentshuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf

2) Aufgebote, Zustellung und dergl.

Zwangsverfteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Neu Cöln Band 2 Nr. 102 auf des Maurermeisters Carl Bonne

Berlin zu gleichen Rechten und Antheilen eingetragene, in der Wallstraße (Nr. 26) und in der Wallstraße Mr. 27 belegene Grundstück in einem neuen Termin am 8. Juli 1898, Vormittags 1Q Uhr, vor | 2. Juli 1892, zahlbar am 10, April 1893, ausge- dem unterzeihneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue VDof, Flügel C., part., Saal 40, Der werden. &lâche von 15 a 72 qm weder zur Grundsteuer noch L zur Gebäudesteuer veranlagt. beglaubigte Abschrift des etwaige Abschätzungen = n : l l betreffende Nachweisungen , Kürzell, zuleßt wohnhaft in Kürzell, wird beschuldigt, | bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, als Webrmann der Landwehr 1. Erlaubniß ausgewandert zu fein, Vebertretung gegen § 360 Nr. 3 des Strafgeseßbuchs.

Zimmer 41, eingeschen werden. tigten werden aufgefordert, die nidt von selb\t auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vor- handensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbefondere derartige Forderungen von

Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls die-

Berlin, den 17. Mai 1893.

Aufgebot.

[6389] Auf den Antrag des

Architekten Fritz Weidner in

stellt an eigene Ordre, nicht par aal Unterschrift des Wechselausstellers, Das Grundstück i} bei einer | Dr. Wilhelm Böblendorf in

Auszug aus der Steuer- Grundbuhblatts, und andere das Grundstück sowie besondere Kauf-

1894,

i melden Alle Nealberech-

[78226]

] Aufgebot. wiederkehrenden Hebungen oder

\cheins

selben bei Feststellung des geringsten Gebots nit berüsihtigt werden und bei Vertheilung des Kauf- geldes gegen die berüdsihtigten Ansprüche im Nange t Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Cinstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah er- folgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am cln | s. Juli 1893, Mittags 12 Uhr, an Ge- rihts\telle, wie oben, verkündet werden.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 86.

Nittergutsbesißers Erich Werkmeister zu Ostrawe in Schlesien, den Nechtsanwalt Sonnenfeld in Berlin, wird der Inhaber des angeblih verloren gegangenen Blancço- wechselaccepts über 19 000 4, datirt Berlin, den

versehen mit gezogen Dr. Charlottenburg, Schillerstr. 33, von Dr. Böhlendorff acceptirt, auf- gefordert, seine Nechte auf dieses Blancowehselaccept \pâtestens im Aufcebotstermine den t Vormittags 1A Uhr, bei dem unter- zeihneten Gerichte Berlinerstraße 77 anzu- und das Blancowechselaccept vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werten wird. Charlottenburg, den 17. April 1893. Königliches Amtsgericht.

Der Schulze Mau aus Groß-Niendorf als Vor- mund der Büdner Schneider Jarmutb'\{en Mino rennen daselbst, hat das Aufgebot des Hypotheken- d. d. Criviß, den 20. Juni 1878 über die Fol. 6 des Grund- und Hypothekenbuchs der Büd-

nerei Nr. 6 zu Groß - Niendorf, Domanialamts Criviß, für die Curatel Büdner Jarmuth*scen Minorenuen zu Groß-Niendorf eingetragene, mit 4% Þ. a, verzinslihe Forderung von Sehshundert Mark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 15. Dezember 1893, Vormittags AUA Uhr, vor dem unter- zeihneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Crivitz, den 21. März 1893. Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsches Amtsgericht.

[6387] Aufgebot, Der Landwirth Ernst Koller in Enzen, Eigen- thümer des Bauerhofs Nr. 1 daselbst, hat das Aufgebot folgender Urkunden : l) vom 19. Juli 1831 über eine zu Gunsten von Sofie Nust in Enzen auf seinen Dof eingetragene Hypothek von 25 Thlr., später übergegangen auf Fräulein Krömer in Stadt- hagen, bom 12. Juni 1835 über eine zu Gunsten des Kammerherrn von Oheimb in Enzen auf den Hof eingetragene Hypothek von 60 Tblr. beantragt. Die unbekannten Inhaber der Urkunden, sowie Alle, welhe auf die Hypotheken Anspruch machen, werden aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 17, November 1893, Vor- mittags LL1 Uhr, vor dem unterzeihneten Ges rihte, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebots- termine ihre Nehte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Urkunden gegenüber dem Hofseigenthümer für kraftlos erklärt und die Hypotheken gelöst werden. Stadthagen, den 22. April 1893.

Das Fürstliche Amtsgericht.

Langerfeldt.

vertreten durch

einer

auf den

24. Januar