1893 / 125 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 May 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Bezirks Dresden-Altst., Men gebots des Landw. Bezirks Pl i der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Pr. Lt. von der Cav. 2. Aufgebots des L Ueberführung in den Landsturm 2. Auf von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Körner, Sec. Lt. von der Inf. 2 Zittau, der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts -Corps. A 2. Kl. der Res.: Dr. Engel v. Landw. Bezirk Zittau, Dr. Fernbach er vom Landw. Bez. Plauen,

Dr. Gunz,

Landw. Bezirks Lörra, Rump, gebots des Landw. Bezirks Mül der Inf. 2. Aufgebots des La Pr. Lt, Schmit, Bezirks Thorn, j Bezirks Danzig, diesem Troje, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots d 1 Rittm. von der Cav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Marienburg, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Sec. Lt. von den Jägern 2. Aufgebots des Landw. burg, Büttner, Hauptm. von der Fuß-Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Graudenz, mit seiner bisherigen Uniform, Spindler, Sec. Lt. von den Pionieren 2. Aufgebots des Landw. Bezirks E Pr. Lt. von der Landw. 2. Aufgebots der Eisenbahn- Brig., der Abschied bewilligt. chweisung der beim April 1893 eingetretenen Veränderungen.

fügung des General-Stabsarztes der Armee Dr. Brachmann,

Sec. Lt. von der Inf. 2. Auf- hausen i. E., Hein ndw. Bezirks Schlett Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. ünther, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Armeeuniform, esfelben Landw. Bezirks,

Sec. Lt. von tadt, Donner,

Grunau, Baldamus, Bezirks Bern-

Loewenhardt, Dr. Wagner vom Landw.

Sanitäts-Corps im Monat Durch Ver- 18. April. der Kaiserlihen Marine, Wahrnehmung einer bei derselben offenen Assist. Arztstelle beauftragt. Militär-Justizbeamte. Bestallung.

Lehmann, Dr. Burkhardt I. vom Landw. Be | vom Landw. Bez. Dresden-Neust. ; die Assist. Aerzte 2.Kl. d.Landw. 1.Auf- gebots: Dr. Kindler vom Landw. Bezirk Schneeberg, Dr. Wie, Dr. Stärker vom Landw. Bezirk Leipzig, Dr. Siebers vom Landw. Bezirk 11 Chemniß, Dr. Richter vom Landw. t ist. Aerzten 1. Kl.; die Unterärzte der Nes. : Wurzen,

Durch Allerhöchste t ; Krüger und Obenauer, Gerichts-Asessoren, zu Audi- teuren ernannt. Denselben sind die Garn. Auditeurstellen zu Graudenz und Torgau vom 1. Juni d. F.

Dresden-Alts}t., zu Af} Roßbach vom l Dr. Oppelt vom Landw. Bezirk ODresden-Alt, Dr. Unterarzt der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Assist: Aerzten 2.

ab übertragen worden. Beamte der Militär-Verwaltung. |

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 28. UPPtl, Marckscheffel, Intend. Nath, Vorstand der Intend. der 1. Garde- Inf. Div., zur Corps-Intend. XV. Armee-Corps, Dr. Fuhr man n, Intend. Rath vom XV. zum VIII. Armee-Corps, Reinsdorff, Intend. Affessor vom VII1. Armee-Corps, al der 1. Garde-Inf. Div., zum Garde-Corps verseßt. Drahl, Intend. Secretariats-Assist. von der Intend. des 1. Armee-Corps, zum Intend. Secretär, Schulz, Intend. Bureaudiätar von derselben Intend., zum Intend. Secretariats- Assistenten, ernannt. j viantamts-Nendanten in Weißenfels und Gardelegen, nah Gardelegen und Weißenfels

29. WVLIl.

Kl., befördert.

X11. (Königlich Württembergisches) Armee-Corps. Portepee-Fähnriche 2c. leßungen.

Wistiztiere, y Beförderungen und Ver dorstand der

| commandirt. Horn, Kell er, Pro-

Proviantamts-Rendanten zu Darmstadt und Insterburg, zu Proviantmeistern, Ulrich, Unger, Proviantamts-Controleure auf Probe zu Bockenheim und Düsseldorf, iantamts-Controleuren, ' i. Finger, Lazareth-Insp. in Spandau, nah Frank-

Lindenau, Reimer, ernannt.

Lebrer an der Unteroff. Schule Ettlingen, zum 1. Juni 1893 Biebrich verseßt. in Czarlin, Sdbule zu Ettlingen angestellt. i Ablemann, Pr. Lt. der Nes, unter Ueberweisung zu Armee-Corps, | ener, Ober-NRoßarzt, beauftragt mit Wahr- Corp8s-Roßarztgeschäfte beim V.

Armee-Corps, Feld-Art. Regt. Nr. 31, Bezirk Stuttgart, zum Noßarzt ernannt. bei der Garn. Verwaltun auf 1. September

om 1. Westfal.

Hus. Negt. Nr. 8, zum 5A M aF 4 A C, Unter-Roßärzte der Nes., zu Roß-

_. goner - Regiment ; O C 4 N C. 9 c Roßarzt vom Westpreuß. egt. Graf Wrangel (Oftpreuß) s E E e A Î 1. Brandenburg. Drag. 16, verseßt. L

L q C, d zum Intend. ©

Offiziere Versetzungen. Capitän-Lt., Commandant Capitän, Jacobs, leßterer Assistent bei der Tor zum Zablmstr. Seebohm, Kliting, Dominik, Wurmbach,N Zembscch, Schultze [1.,

2

ches) Armee-Corps.

XEL. (Körigli [fiziec Ernennungen,

Lebabn, Prassèe,;

. vom Garde- Hornhard Meiding er,

Nosenstock v. und Boland I., behalt der Patentirung, Seydell, Stabs-Ingen. Ober-Ingen., Gansc, Krause, Ober:Maschinist, zum

S-Commandeur vom Fuß- Dienststellung, Maschinen-Ober- Maschinen-Unter-Ingen., zum Maschinen- Naschinen-Unter-Ingen., ch, Eichhorn und Kaulen, Unter-Lieutenants i Bremen der Q+8

4D

ich

Fund

eecadett der

Sbewilliaunac SVCEwWtilltgunge

_ _

5)

ry

ch

Lehmann,

Dr ODenntd, Bezirk Leipzig, Dr. Hoffmann vom Landw. Bezirk Wurzen, Dr. Schönefeld vom Landw. Bezirk Il Strehlow, zirk Dresden-Altst., Dr. G oepel

suite

D)

M ETTNEN.

- D

tes. im

\ P of bj

Palais,

I ck27 Cl

Inter emen, immer ndw. Bezirk 3. zur See der Nef. ndw. Bezirk

4 L des See-WVssfizter-

zel, Sec. Lt. von der Inf. 2. Auf- s8heim, Sec. Lt. von Dresden-Alt\t., Rohde, andw. Bez. Baußen, behufs Leuthold, Sec. Lt. Bezirks Dresden-Altst., . Aufgebots des Landw. Bezirks 197 MAaL Assist. A Dr. Gheliu!s, eitble; Dr. Otto,

Dr. Schwerdt,

DY,

Bezirk Leipzig zu

Ernennungen, Im activen Heere: Duvernoy, Hauptm. und Comp. Chef im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrih von Baden, dem Negt. aggreg. und zur Dienstleistung bei dem Neben-Etat des Großen Generalstabes Solin, Pr L, ] | } Königin Olga Nr. 119, commandirt als Adjutant bei der 54. Senf. Vrig. (4. Königl. Württemberg.), Ben dl er, Pr. Lt. Königin Olga Nr. 119, unter Belassung in Dienstleistung zähligen Hauptleuten, Alt-Württemberg Commando als Adjut. der 52. Inf. Brig. ( j ( und Verseßung in das 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, zum Hauptm. und Comp. Chef, be Fr v. Hügel, Pr. Lt. im 8. Inf. Negt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, unter Stellung à la suite des Negts. 52. Inf. Brig. (2. Königl. Württemberg.) Sec. Lt. im 4, Jnf. Regt. Nr, 122 Kaiser Franz rei, König von Ungarn, zum überzähl. Pr. Lt., K Ll, tm 6: Uf. Neat. Nr. 1 Pr. Lt., befördert. Beamte der Militär-Verwaltung. Wagner, Unter - Noßarzt der Res. vom Landw. Rieger, Kasernen-Insp. Ludwigsburg, feinem Ansuchen entsprechend J. mit der geseßlichen Pension in den Nuhestand

Kaiserliche Marine. Ernennungen, Neues Palais,

des Gren. Negts.

im Gren. Negt. __dem Commando zur Generalstabe,

suite Enthebung vi . Köntgl. Württemb.)

fördert.

als Adjutant zur Freuling, Ioseph von Oester- auffmann, Sec. 26 Großherzog Friedrich von Baden, zum

comimandirt.

Beförderungen Mai. S. M. Kanonenboot „Hyäne“, zum Corv. und Stromeyer, 1 owerkstatt zu Friedrichsort, zu Capitän- Lts, Fuchs, Jacobi, Kopp und Dyes, Unter-Lts. zur See, zu Lts. Z unter Vorbehalt der Patentirung, Goeyße, Siemens, Fieliß, Widenmann, Neßmann, v. Schönberg, Ewers, Vossmann Naurer,Stoelzel, v. Shwartz,Bene, Foerster, Schir- Lüdele, v. Lessel, Nößler, Richter, Eberius, Schönfeld, v. Müffling, Erdmann, v. eneck, v.Meuron, Frielinghaus, Gyg as zur See, unter Bor- Maschinen-Ober-Ingen., Ingen.,

Ba

O

Lts

44e

zum

Q-

4.4

QA

4.4

Palais, Werft Stellung, v. Wertbern, Gresser, Oberst-Lt, Commandeur mit der geseßlihen Pension zur Disp. gestellt. anitäts-Corps. trer, Heinzmann, Frantz und Dr. Dose, , N - . ) C ine-He}. im Landw. irt u b aßburg i. E. und Kiel, zu Assistenz- s Dr. Sander, Marine-

zu

mit

rk Torgau bezw.

rtritt zu den Sanitätsoffizieren auf Wiederanstellung, sofern iabgesucht wird. ( : ». Bezirk 1 Altona, Dr. Droft, i andw. Bezirk IT Altona,

Dr.

gen Dutzend Millionen zu decken schaftssteuer als ‘em fleineren Uebel den Vorzüge der Vermögenssteuer sind nur theo retische; Ppraktish ist sie die unbequemste Steuer, Unzweifelhaft kann sie auch, viel mehr den Charakter der Vermö je mit der Erbschaftssteuer möglich ist. l der Mitglieder des Hauses für den Plan des Finan genommen sei, so bittet Redner do dringend, sich zu überlegen.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Jh möchte glei an die Bemerkungen des leßten Herrn Redners anknüpfen. Er sagt: die Erbschaftssteuer ist das Prak- Zermögenêsteuer dagegen ist eine {öne ist doh bei der Steuerreform vor allem, eine Steuerreform dur{hzu- bringen, und wenn die Staatsregierung ih auf den Standpunkt der Praxis stellte, müßte sie von vornherein wissen, daß die Erbschafts- steuer weder in diesem Hause noch im anderen Hause eine Mehr-

auch hier an, daß ein Manco von eini

und daß die Erbschaftssteuer deswegen vorzuziehen würde der Erb

haltbar. Wir wollen uns doch darüber klar sein, eine Vermögensverminderung und nur die Höhe de wie sie {ließlich wirkt, und in Bezug auf die welcher Art sie auch sei,

sei, ist darnach un- eine jede Steuer ist r Steuer entscheidet, he kann jede Steuer, ungemessen durch cine verkehrte Regierung oder durch einen verkehrten Landtag in die Höhe geschroben werden. Das hângt von der Natur der Steuer nicht ab, sondern von anderen Umständen. Meine Herren, wenn man aber cinmal von Vermögensconfiscation sprehen will, dann, möchte ich glauben, Gebäudesteuer und die Gew

Vorzug geben. s die sih denken zumal in politis erregter Zeit, ensconfiscation annehmen, als das. ein großer Theil z-Ministers ein- die Sache nochmals

Wenn auch

sind die Grundsteuer, die erbesteuer viel cher mit diesem Wort zu bezeichnen. Denn die Vermögens fteuer besteuert nur Nei nvermögen bezw. das daraus abgeleitete Reineinkommen. Die Grundsteuer kümmert sich gar nicht um den wirklichen Besitz, fondern sie besteuert denjenigen gleich, der zu ‘/s verschuldet ist, und denjenigen, der überhaupt keine Schulden hat. Wenn man daher von einer Vermögensconfiscation sprehen will im Gegensatz zur Vermögenssteuer, dann kann man dies Wort auf die Grund- und Gebäudesteuer, überhaupt auf die Nealsteuern viel eher anwenden. Ein Gewerbetreibender, der aus\ch{ließlich mit fremdem Kapital arbeitet und denselben Umsaß hat als ein anderer, der mit eigenem Kapital wirthschaftet, wird viel eber das Gefühl haben, daß ihm das s{hwerste Unrecht geschieht, als derjenige, der bei der Ver- mögenésteuer das fremde Kapital, d. h. die Schulden abzuziehen be- rechtigt ist und nur den Nest zu versteuern braucht.

Meine Herren, ih glaube über die Erbschafts\teuer niht weiter sprechen zu brauchen, denn Herr Ober-Bürgermeister Becker, ihr Ver- theidiger, hat ja felbst {on das Borgefühl gehabt, da eine mehr theoretishe Bedeutung habe, praktish aber wohl keine, und ih möchte daher das Haus damit nicht länger aufhalten.

Ich will nur noch cinige Bemerkungen gegen den Herrn Grafen Frankenberg machen. Er hat öfter die Gewohnheit, große, s{chwierige, sach- lihe Fragen mit persönlichen Spißen zu untermischen; im großen und ganzen gehe ih darauf nicht gern ein, weil die Sache doch zu ernst und zu bedeutend ist, um die es sich handelt, als daß die Per- sonen hierbei irgendwie in Betracht kämen. (Sehr gut!) Aber er mich als einen Hannoveraner bezeichnet, der die preußische Tradition nicht kenne und die preußische Tradition bestehe darin, daß die Grund- steuer als ein festes Fundament des Staats unter allen Umständen aufrecht zu erhalten sei, so muß ich sagen, habe ich Beschwerden über die Grundsteuer in Hannover nicht viel gehört, was au ganz natürlich war, denn in Hannover gab es neben der Grundsteuer keine Ein- tommensteuer. Da war die Klage der Doppelbesteuerung gar nicht Diese Klagen über die Doppelbesteuerung, die Klagen über die Neberlastung des Grundbesißes Kapitalbesitß habe ih hier erst in Preußen gehört, und ih glaube, wenn ich diesen Klagen gefolgt bin, nahdem ih mi überzeugt hatte, daß sie berehtigt waren, so handelte ih, wenn ih auch hier nit in Preußen geboren bin, einer preußischen Auffassung gemäß. (Bravo!) Das hat auch der Erfolg bewiesen. Wie hat denn das hohe Haus ih zu der Frage gestellt, Herr Graf Frankenberg? In dem ersten Ent- wurf der Einkommensteuer hatten wir, weil wir damals garnicht er- warten Tonnten, daß wir 14 Milliarden Einko:nmen unversteuert finden würden, daß also ein MehrüberschGuß an Steuer von 40 Millionen Mark herauskommen würde als zu sagen, das Mehraufkommen über den bis dabin fixirten Betrag der Einkommensteuer soll verwendet werden zur Ueberweisung von Theilen der Grundsteuer. Und was hat das hohe Haus gethan? Das ausdrücklich

jeorie. Prafktisc

Erfahrung wir, von allem Anderen abgesehen, wenn wir diese Steuerreform durch- führen wollten, {on von der Erbschafts\teuer abstrahiren. E Aber nun ist diese Gegenüberstellung auch durchaus nicht zu- treffend. Meine Herren, wir wollen und das will auch Herr Ober-Bürgermeister Becker das fundirte Einkommen unterschiedlich vom Arbeitscinkommen besteuern. Das entspricht auch der Resolution des Herrenhauses, welches damals mit vollem Necht davon ausging : veranlagte, Staatsf\teuer unhaltbare

Grundlage Einkommensteuer Ungerechtigkeit, einkommen, welches sih nicht vererbt, ganz gleih besteuert wird dem Besißeinkommen, welches \sich vererbt und das Leben des bisherigen Aber wir wollten nicht bloß dies, wir wollten eine gleichmäßige Besteuerung alles fundirten Einkommens, in welcher Besißform der betreffende fundus auch besteht ; wir wollten das Kapital, das gewerblihe Anlage- und Betriebskapital, und den gleihmäßig besteuern. Crbschafts\teuer aber nit oder nur unvollkommen ; sie begünstigt be- des Eigenthums und überlastet Meine Herren, das is auch die Ländern, wo man eine hohe Erbschafts\teuer hat.

Einkommen im Gegensaß zum Einkommen aus Grundbesitz wird fondern geht mehr unter Lebenden über. Ther große Gewerbetreibende läßt es darauf ankommen, wie es mit seinem Geschäft, seinem Großbetrieb nach seinem Tode wird ? Er sorgt schon bei Lebzeiten für den Uebergang und entzieht sich also der Erbschafts\teuer. Meine Herren, aber noch weiter: auch gewisse Arten des Grundbesißes selbst im Gegensaß zu anderen Arten gehen auch

seine Nede

Besißers überdauert.

andere Formen Klage in den Das gewerbliche

des Eigenthums.

feltener wirklich C else begründet. gegenüber dem

bäuerlichen ziehung vollständig ver-

Vergebung Todeswegen erinnern, und die Sitten sind in dieser L schieden: in manchen Landestheilen ist eine ganz andere Art des Ueber- gangs üblich und herkömmlich mehr, als wir ja ganz verschiedene Nechts\ysteme in Beziehung auf die Vererbung des Grundbesißes haben, indem wir hier die Untbeil- barkeit, das Anerbenre(t, dort vollständig gleihe Naturaltheilüng Man kann also nicht behaupten, daß die Erbschafts\teuer gerade, praktis{ genommen, ei Besteuerung aller Besitßformen i als die Ergänzungssteuer. meine Herren, für den Grundbesiß hat die Sache noch eine andere Die Erbschafts\teuer nämlich, wenn sie hoch ist, ih habe ja son im anderen Hause genügend gezeigt, daß wir, um eine Erbschafts\teuer bei

in anderen, uns um fo

gehen gewagt,

unter den Erben haben. gleihmäßige

aufgenommen, Ausdruck „Ueberweisung“ stehen ließ, die Worte: bezw. Verzicht auf die Nealsteuern.

Bedeutung. (Sehr richtig !)

Was die Staattregierung hier thut, ist daher nihts Neues. führt lediglich den Wunsch und Beschluß dieses hohen Hauses aus. kann man mir da vorwerfen, daß ih mit ganz umstürzenden, wenn das hohe Haus selbs die Directive

Maschinen- 1 Millionen zu decken, und Ehegatten eins{ließlich des Mobiliars nehmen müßten wie Herr Ober-Bürger-

Descendenten, Ascendenten radicalen Plänen umgehe, gegeben und selbst die Initiative ergriffen hat ?

Der Herr Graf von Frankenberg bezieht ih auf einen Artikel für den ih nit verantwortlich bin, den ih weder vorher noh nachher gelesen habe, den ih noch garnicht lenne, des Freiherrn von Zedliß, der dort ausführt, daß allerdings das neue Steuersystem, welches wir auf Grund dieser Steuerreform bekommen würden, elastischer sei für den Staat, wie das Bestehende. Darin hat er vollständig recht und es ist cine kleine, möchte ih sagen, privatrechtlihe Auffassung, die von einem Vertreter doch auch des Staats und nicht bloß der Steuer- pflichtigen nit so aus\hließlich in den Vordergrund gehoben werden sollte, diesen Vorzug als einen Nachtheil zu bekämpfen. Nein, meine Herren, ein Staat, dessen Finanzen wirkli solide sich gestalten sollen, der in der Lage sein soll, seine staatlichen Bedürfnisse durch Steuern zu befriedigen nah Maßgabe dieser Bedürfnisse, für den ist es orzug, nicht solche unbewegliche, den Ver- hältnissen garniht nachfolgende Steuern, wie Grund- und Gebäude- steuer zu haben, sondern elastische Steuern, d. h. folche, die sich nah den jeweilig veränderten Was ist denn die große Ungerechtigkeit der Grundsteuer? Sie foll Steuer von dem Reinertrag sein. Ist denn die Grundsteuer eine Steuer vom Reinertrag? Sie ist es ursprünglich niht gewesen sie ist es jeyt gar niht mehr, au ganz abgeschen von der Vershuldungs- frage. Diese Ungerechtigkeit der Grundsteuer aber mußte stärker her-

Erbschafts\steuer

Todesfällen, aber gerade darin liegt die Shwierigkeit, denn sie fordert vom Grund» eine jährlihe Rente, sondern fie fordert Kapital; dann talsteuer, die, wenn sie erheblih hoh ift, sehr drückt und nit bloß den Grundbesitz, sondern auch mittelmäßig Das ift nun das dritte Moment. eine sehr reie Erbschaft da, wo di ch wesentlich durch die Erbschaft

ck—,4 G WIEUer etne M

Meine Herren, escendenten, verbessert, weil fie in ein des Vaters

begüterte Klassen.

und Deutschland nde Zahl der Erbschaftsfälle ist von persönlichen Erwerbs des

Aber wir sin Éliher Weise in Preuße: der Beschaffenheit, daß beim Vaters die Lage der Kinder eine {chlechtere und ungünstigere wird. in diesem Falle also sollen die Kinder die erhöhte Kapital- zahlung leisten, wo noh andere Kapitalzablungen in der Neg eine niedrigere Erbschafts\teuer, wie wir o, die mehr eine Controle sein sollte vâre wohl erträglich.

allerdings ein wesentlicher L

zu leisten sind? I rhältnissen richten. sie vorgeslagen hatten, mit Fintommensteuer,

\chafts\teuer,

Aber eine Erb-

allmählichen Zahlungen doch zum großen Theil aus dem Arbeitseinkommen d

Zahlungen,

Preußischer Laudtag. Herrenhaus.

16. Sißung vom 26. Mai 1893.

weiteren Verlauf der

eckder- Köln ohne des Entwurfs

Tre Se S

Treneeuitiozn

ißung (f. d. Anfangsbericht er d. Bl.) wurde auf Antrag des Ober-Bürger- iderspruh beschlossen, die erste Ergänzungssteuer- s Communalabgabengesegzes als er-

und nach Schluß derselben die Vorlage 1 verweisen.

endors]!

“E en künfti

auch

entwidelte iner ganz unrichtigen ganze ¡jen Commissions Es handle sich hier um Aufg eih mit den Ober-Bürger-

2 Ich bin als Ober-Bürger- in allen Hauptpunkten einversianden; nur ir weniger sympathisch,

ch erfenne

vortreten mit dem Moment, wo die Einkommensteuer schärfer heran- gezogen wurde.

Vagegen folgt die Vermögenss\teuer den veränderten L Wenn einmal dauernd, was ja leider schon zum großen Theil ein- und ih weiß nit, ob dies vielleicht nicht fortdauert die Neinerträgnisse des Grundbesitzes

werden fönnen.

diese Bermögenésteuer

so in die Höhe geschroben +

Der în der

betreffenden Zablun

Meine Herren, nun ist gesagt worden, Gegensaß zur Erbschaftssteuer kann leicht einer Vermögenéconfiscation Französishen Republik in diesem Augenblick berathene Steuergeset- entwurf, betreffend die Erbschaflssteuer, {chlägt vor bei einer Erbschaft

jen aufgebracht

erhältnissen ! werden, daß sie i : getreten ift oder gar sich noch steigert heruntergehen, so bleibt die Grundsteuer immer dieselbe; d ermögenössteuer geht mit den EGrträgnissen des Grundbesites auch Wenn das mobile Kapital si noch mebr ansammelt, fo Sermögenssteuer vom mobilen Kapital, und wenn der Groß- betrieb im Gewerbe si nod) mehr entwidelt mögenösteuer folgt ihm, Das ift eine elastische Steuer, d. h. eine ge- rechte Steuer, weil sie den veränderten Berhältnissen Nechnung trägt und si denselben anpaßt,

JÍn den beweglichen Zeiten, ln denen wir leben, wo die wirth- schaftlichen Berhältnisse sich so gewaltig ändern, wo folche gewaltigen Verschiebungen der VBesikformen stattfinden, muß jede unbewegliche, immer diejelbe bleibende Steuer [ließli eine im höchsten (Sebr richtig !)

steuergeseß und das Commu nalabgabena j; jedes an eine besondere Commission von 15 Mitgliede Bibel Uet e Kattebar eel sehe 8

gefürhteten Consequenzen i 3 q O enn wir eine Vermögenésteuer haben, die wirklich eine gâanzungésteuer ihrer Natur nah is, die unterscheidet zwischen fun- dirtem und unfundirtem Einkommen, die sogar nah dem Beschluß es Abgeordnetenhauses geseblich in ein bestimmtes Verhältniß zu Sinkommensteuer gesegt ist, so ist eine Hinaufschiebung viel s{chwieriger, b ein großer Widerstand aller besißenden Klassen wird sich dagegen ¡uben, weil alle Klassen hier nicht mehr durch Interessengegensäße getrennt fein würden, als wenn es sich um paar Procenten bei der Erbschaftêsteuer handelt, Fch glaube, diese ganze Debuction des Herrn Grafen von Frankenberg, baß es si hier eigentli

Sehr ridtig !) : n E MELE \WLNE s leitung des Entmündigungsverfahrens unter

verlegungen beschweren, berichtet Greiherr von Dúra Petitionscommission beantragt:

- E R -

4

-

nur einmal Nücksiht aus die Veränderungen der Zustände Grade ungerechte Steuer werden,

»inaufschraubung von ein

die Ueberzeugung, daß, wenn wir dieses Steuersystem,

wickelt hat und zutreffend veranlagt wurde, desto

werden.

wenn das in Preußen gelingt, so werden wir einmal das große Ziel erreihen. Wir thun

rihtig !)

geseßgebung jeder einzelne und jeder Stand findet, was ihm unbequem HE, was er ändert haben möchte. Wie die geshäftlihe Lage

Vermögenssteuer ablehnten, so ist die Steuerreform

HILUTYCTI D

Jahr gescheitert. (Sehr richtig !)

U

Steuerreform durdzzuführen, denn es sei daraufhin

(Heiterkeit.) Ja, das ist ausdrüdcklich ausgesprochen. Nun, meine Herren, haben wir die fünfiä

laturperioden glülicherweise eingeführt; obne

Gesfeßgebungsarbeit überhaupt nit zu machen richtig!) Wir haben heute ein Abgeordnetenhaus, we ersten Anfängen mitwirkend, ih in die Grundgedanke Neform hineingearbeitet hat, wo gewissermaßen beim er man das Ende schon vor sih sah und ein bestimmtes

geht und Neuwahlen kommen, weiß niemand, was

reform wird, und wenn der Grundbesiß niht die Gelegenbei

Schopfe ergreift, die ihm heute geboten wird, von

4

besteuerung sich zu befreien, so geht er einen fehr gefährliden Me

und er weiß nit, ob er es jemals erreihen wird. Soll es denn dahin tommen, daß die gewählten Vertreter bei jeder großen Vorlage, die ihnen gemacht wird, si unsere Wähler haben uns dafür no% nit instry | Sie haben das vorher noch nit gekannt, wir müssen als

ablehnen, oder es muß jedesmal bei einer solche Haus aufgelöst werden. Dann würde ih lieber Referendum nehmen, das wäre dann wirkli vie als wenn man zu einer folhen Art von Verfassung

urt ?

Ich umgekehrt freue mi darüber , daß wir soviel eine Reform in allen ihren Theilen mit diesem Abgeordn zur Durchführung zu bringen, welches nun glüclicherweise Grundprincipien auch mit diesem boben Hause einverst ja keineswegs sonst immer der Fall ist. (Heiterkeit) ader ih, müssen wir die Zeit benutzen, und ih hoffe, das Haus 1

A M

bloß die Grundzüge festhalten, sondern aud in den Einze thunlichst beshränken, und die Commission wird si erwerben, wenn sie bei der Gesammtlage und gegenüber fällen, die passiren können, nicht bloß gründli® was ja leit nach der höchst gründlichen Vorberathung im Abgeordunetenba

sondern auch schnell arbeitet. (Bravo.)

Damit schließt die Generaldiscussion. Das V

werden. Darauf beschäftigt sih das Haus mit Vetiti Ueber die Petition des Dr. Sternber g, Stabs und dessen Ehefrau, zu Charlottenburg, welche fich

Bie Petition der Regierung als Material

des 1m Juli 1892 veröffentlichten Aufxufes vor aller

«étnes wirffameren Schuves als das freie Grueßen des

Vorbereitung zur allgemeinen Vermögenstheilung handelt Jh habe bie Ueberzeugung VOrgewworsen

die Gutachten der von ihm odex von dex POLLICEDC H Ö Lde „Sachverständigen“ dadur, daß dierber uicht Eer E aini\@e, sondern lediglich die raten Gesichtsvunkte dex

thäten hier in Preußen etwas, was geradezu unerhört wäre, was in keinem anderen Staate noch gesehen sei was übrigens nicht zu- trifft, denn in Holland is noch vor kurzem eine Vermögenssteuer ein- geführt, die genau dieselbe ist wie die unserige —, so habe ich vielmehr welches wir hier beabsitigen, zur Durhführung bringen, nach und nach die großen Culturstaaten uns folgen müssen. Wir find schon in der E auch in Deutschland. Das Königreih Sachsen z. B. hat hon seit längerer Zeit damit begonnen, Schritt für Schritt seine Grundsteuer als Staatssteuer abzustoßen ; je mehr die Einkommensteuer ih ent- mehr sind Steuereinheiten der Grundsteuer, wie sie es dort nennen, den Communen überwiesen. Die jeßt vorliegenden Vorlagen in Oesterreih sagen ausdrücklich: Die Mehrerträgnisse der dort foge- nannten Erwerbssteuer, die sie dort einführen wollen, sollen zur Ent- lastung der Communen, zur Ueberweisung von Realsteuern verwendet

Hilflosigkeit oder Ge veranlafsende Nef or Justiz - Rath

‘ortgang der Angelegenheit bei [ g gegen die Unte dieser Beziehung irgend eine Ve Sonnabend (heute) Den Com

fährlihkeit auss{laggebend sein dürfen“, zu m des Irrenwesens zu überweisen.

Vierhaus legt ausführlich den den Gerichten dar und nimmt die rstellung in Schutz, als ob ihr- in rfehlung zur Last fiele. in der Sache cin weiterer Termin missionsantrag werde

JIustizverwaltun

Gericht an. zur Kenntniß nehmen Prüfung unterziehen ; bedenklich eine ganz bestimmte Richtung ge Aufrufs von 1892 sei ohne weiteres zu niht verwerthbar.

Ober-Bürgermeister Struckmann- Uebergang zur Tagesordnung.

Graf Pfeil hält die Reformbedürftigkeit des beutigen Irren- wesens dur den Fall Sternberg für erwiesen: erklärten Unzurehnungsfähigkeit prafkticire weiter. Die Einzelvorgänge in diesem, böten von dem leßte nahme des

der Justiz-Minister darin angeregten Vorschläge einer der Prüfung sofort j Die Fassung des geseßgeberishem Vorgehen

ntwickelung

sei aber, da geben werden solle.

Hildesheim beantragt den

Troß seiner gerichtlich Herr Sternberg als Arzt Jahre dauernden Verfahren Redner bittet um An-

ren ein wahres “Zerrbild. Commissionsantrages. Geheimer Ober-Medizinal-Rath Dr. Skrzec im Staats-Ministerium zw über eine Reform des etwaigen Aenderun Zeit shweben. Graf Klinckowström hält mit dem Gr bei dem vorliegenden Falle sehr wun daß der Commissionsantrag durchau Wirklicher Geheimer Nath, on Levegy antragt, die Bezugnahme auf den Aufruf vom Juli 1892 Commissionsantrage wegf Der Commissionsantrag wird mit genommen.

zta theilt mit, daß ischen den betheiligten Ressorts Erörterungen leihzeitiger Erwägung einer g des Entmündigungsverfahrens bereits seit geraumer

Wir sehen also, daß wir garniht allein dastehen: der Grund- besiß in Frankreich hat seit Jahrzehnten dafür gekämpft, daß endlich, wie es dort heißt, die Realsteuern decentralisirt werden sollen, d. h, daß der Staat sie aufgiebt, daß sie Communalsteuern werden sollen, und daß das Kapital entsprechend herangezogen wird, um mittels der Cinkommensteuer Mittel zu gewinnen. Von dort aus sind mir von Grundbesitern, von Gelehrten Zustimmungen geworden, wo gesagt ift:

Irrenwesens unter

afen Pfeil dafür,

1s gerechtfertigt sei. Landesdtrector l

[len zu lassen.

E M Aenderung an

V

was gegen die Entwickelung ginge; wir lassen uns tragen von einer naturgemäßen Entwickelung des Steuerwesens, die bedingt ist durch die ganze sociale und wirth schaftliche Entwickelung der modernen Zeit. Woran haben denn in Preußen im wesentlihen unsere Steuern ge- krankt ? Daran, daß unser Steuersystem noch beruhte auf wirthschaft- lichen Zuständen, die gar nicht mehr existirten, längst verschwunden waren, Nehmen Sie die Gewerbesteuer, sie beruht auf dem Gesetz von 1820, das man allerdings hier und da durch kleine Novellen ver- bessert hatte, von Grund aus ist die Frage aber niemals in Angriff genommen worden. Im Jahre 1820 hatte man keine Großbetriebe, die Millionen Anlage- und Betriebskapital hatten, da war der Hand- werker der wohlhabendste, und allmählich hatte sich die Sache so ent- wictelt, daß der kleine Handwerker 3 bis 4% von seinem Brutto- ertrag an Gewerbesteuer zu zahlen hatte, und große gewaltige Unter- nehmungen, große Banken kaum 1/10 9%; war es. da nicht die höchste Zeit, die Gewerbesteuer auf neue Grundlagen zu bringen ?

Oberschlesischen eins zu Kattowigz ederaufhebun

hüttenmännishen Ver aus, bei der Negierung die W förderung obershlesisher Kok Wasserumschlagstellen eingetretenen

Die Commission beantragt, zur Berücksichtigung unter be Protokoll des Bezirks-Eise

T'aritforh hz; 2-ar1feroD U

die Petitio

dungen niedershlesisher K dieselben Tarifvergün

j

L

E

schaftliche Ausna VDberschlesien gefü \stigung als

2

S

= (6

Nun, wenn das hohe Haus diese Neform in ibren Grundzügen will, wie ich annehme, so wird man ih doch auch klar machen

tnnarntraAr

müssen, daß in einer so großen, durchgreifenden

| tif und Volkswirthschaft. aber heute ist, wenn Sie heute die Erbschafts\teuer accevtirten un F E T 2Lty

können Sie sih doch garkeinen Täuschungen hingeben

Nun hat Herr Graf Frankenberg das für mi bedauerlihe W

ausgesprohen: das Abgeordnetenhaus sei nit comp

solhe zusammenhängende, mehrere Jahre bedeuten

wurde. In dem Augenblick, wo dieses Abgeordnetenbaus au

n Gelegenheit

D s Dd

mmustelung L Pin s M A Í C See mi enen Sretben;

2 R/PTerret Ahgaras: Btras

dene (SLneraidite den: Ausitellungs (So LHINS, Diums, DrPwedens inden Bericht des: W

die Anbuout qu dig VOttheilung inch: der Dr

viedertoiten Nusfordermngen

& à

nohvên H D . A Pi r ee L TOMeR He Î Mt Vittheilung Bure Mig i der Somimifsivii, Sti (LACiT; gen, THT iu Jeregeit V iEDe; dit A isstelluunig ind

7 S

Mngeitgerahecit rv: DUTAUS 4 Sande: flit; dasLand Uo Dex Sni} pn: Ur die HHCTEEOHI Ce Aluss

Mut S2 de PreiSyertcilung Lroieit

Lee: Und CETRTER,