1893 / 129 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Jun 1893 18:00:01 GMT) scan diff

R—— —— D————— | Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

W,, Wilhelmstraße Nr. 32, Einzelne

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Landrath, Geheimen Regierungs-Rath Seyberth zu Biedenkopf den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, sowie dem Rechtsanwalt, Justiz-Nath Ko ch zu Aachen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen.

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annrmaGuUng dieEinfuhr überseeisher Shweinceborsten Uber die Niederlande.

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in der Bekanntmachung vom 28. Dezember v. J s8blatt Nr. 149 vom 29, Dezember v. 3.) enthaltene Verbot der Einfuhr von Schweineborsten aus der Königreich der Niederlande wird dahin abgeändert, daß die Einfuhr von aus Úberseeischen Ländern stammenden Schweineborsten, welche durch die Niederlande nur durchgeführt oder in einem nieder- dischen Hafen auf ein anderes Schiff übergeladen werden, Hamburg wieder gestattet ist. Gegeben in der Versammlung des Senats,

i Hamburg, den 29. Mai 1893.

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oige der von der Stadtverordncten Versammlung Düsseldorf getroffenen Wiederwahl den bisherigen unbesold Beigeord! der Stadt Düsseldorf, Rentner Dr. daselbst, in gleiher Eigenschaft für fernere

von sehs Jahren zu bestätigen.

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rium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Thierarzt Paul Koelling aus Weißensce ist, unter Anweisung des Amtswohnsizes in Greifenberg i. P., die commissarishe Verwaltung dec Kreis Thierarztstelle für den Kreis Greifenberg übertragen worden

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itsterium der geistlichen, Unterrichts Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Gymnasial-Director Dr. Karl Steae t Das Directorat des Königlichen Gymnasiums in Stade übertragen worden.

Am Schullehrer-Seminar Diakonus Meuß zu Reichenbah O.-L. als Seminar-Ober lehrer angestellt worden

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nreuzbdurg V.-Schl. ist der

zu

Konigliche Akademie der Künste

Von dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten sind in Bestätigung der jtatuten- mäßig von der Genossenschaft der ordentlichen Mitglieder der Akademie der Künste vollzogenen Wahlen

l) der Maler, Professor Ferdinand Graf Harra, 2) der Maler, Professor Ludwig Knaus, 9) der Bildhauer, Professor Alexander Calandrell i, t) der Vildhauer, Professor Friß Schaper, 9) der Musiker, Professor Georg Bierling zu Mitgliedern des Senats der Koniglichen Akademie der Künste für den Zeitraum vom 1. Oktober 1893 bis Ende September 1896 berufen worden.

Berlin, den 31. Mai 1893.

Der Präsident. C. Beer.

Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats - Anzeigers“ wird ein Privilegium wegen Ausfertigung auf den Jnhaber lautender Anleihescheine der Stadt Bochum im Betrage von 3 400 000 veröffentlicht.

Abgereist: der Unter-Staatssecretär im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten D. von Wey-

rau, nah der Provinz Hessen-Nassau.

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Unmmern kosten 25 y,

Staats-Anzeiger.

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Berlin,

Donnerstag, den 1. Juni

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Ahends.

Bekanntmachung.

Für die Ausführung von Ga Lnison- Bauten im Geschäftsbereih der Intendantur [. Armee-Corps sind neue „Allgemeine Vertragsbedingungen“ in Kraft getreten. Dieselben können bei den Königlichen Garnisonverwaltungen der einzelnen Garnisonorte eingesehen, auch von der Verlags- druckerei von M. Liedtke, Königsberg i. Pr., zum Verkaufs- preise von 6 pro Exemplar bezogen werden.

Königsberg i. Pr., den 25. Mai 1893.

Königliche Jntendantur T. Armee-Corps. Anders.

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telwiß bezw. Danzig hstraße hierselbst ein und ihen Schloß die Vorträge des Kriegs-Ministers es Militärcabinets, sowie um 111/, Uhr De n Staats- Ministeriums und um 12 Uhr den Vort 0 Heichskanzlers

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Ueber den gestern Nachmittag in Mazestät des erbauten Corvette „J“ Folgendem :

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S ei (de der neu Deine Majestät der Kaiser traf, mittels Sonderzugs von Altfelde kommend, um 31/4 Uhr Ycachmittags in Danzig ein und fuhr im Salonwagen vor der Schihau” schen Werft vor, wo eine Ehren-Compagnie des Grenadier-Regiments König Friedrich T. (4. Ostpreußisches) Nr. 5 und des | Leib- Husaren-Regiments Nr. 1 mit de Regiments-Musikcorps

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E Den aufgestellt waren. Nah dem A euen Der Ehren Compagnien begab Sich Seine Majestät Vor. quf Die Werft, wo Allerhöchstderselbe von den Vice - Admiralen Hollmann und Knorr sowie dem Geheimen Commerzien-Nath Schichau empfangen wurde. Nachdem der Kaiser die Tribüne am Bug der neuerbauten Corvette „J“ bestiegen haite, hielt der Ober-Werft-Director Capi See Graf Haugwiß ei

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Capitän zur ne kurze Taufrede und taufte die neue Corvette auf Allerhochsten Befehl zur Erinnerung an die rühmliche Anfangsgeschichtc der Marine auf den Namen „Gefion“. Nachdem der Kaiser das Schiff umschritten, erfolgte der Stapellauf, der glücklich von statten ging. Alsdann verlich Seine Majestät der Kaiser, wie die „Danziger Zeitung“ melde, Ordensauszeichnungen an die Construcleure und Erbauer der Corvette sowie an mehrere beim Bau betheiligt gewesene Werkmeister und Arbeiter. Unter dem Geleit des Ober-Präsidenten Dr. von Goßler, des commandirenden Generals des XVII. Armee-Corps Lenze, des Ober-Bürgermeisters Dr. Vaumbach und des Polizei-Directors Wessel begab Sich Seine Majestät sodann unter dem Salut der Holmbatterie an Bord des neuesten Schichau'schen Torpedoboots und fuhr, von etwa zwölf festlich geschmüdckten Regierungs- und Passagierdampfern gefolgt, nah der Rhede, um die am T ienstag Abend von Amerika angekommene Corvette Kaiserin Augusta“zu besihtigen. Nachmittags um 5 Uhr bestieg Seine Majestät das Schiff und fuhr an Bord desselben eine Strecke in die hohe See hinaus, Abends 8/4 Uhr kehrte Seine Majestät nach Danzig zurück und nahm bei dem Offiziercorps des 1. Leib- Husaren-Regiments das Diner cin. Seine Majestät brachte hierbei einen Toast auf das Offiziercorps aus. Nach einem von den Musikcorps der in Danzig garnifonirenden Regi- menter gespielten Zapfenstreich trat Seine Majestät der Kaiser sodann gegen 101/7 Uhr die Rückreise nah Berlin an.

Conferen;

Un 0. d M wird in Bern eine von Vertretern der am internationalen Ueberein tommen über den Eisenbahnfrachtverkehr be theiligten Staaten zu dem Zweck stattfinden, die Vestimmungen dieses Uebereinkommens wegen der Be- forderung solher Gegenstände, die bis jeßt vom internationalen Verkehr ausgeschlossen oder dazu nur bedingungs- weise zugelassen sind, auf Grund der in den leßten Jahren gemachten Erfahrungen einer Durchsicht im Sinne möglichster Erleichterung zu unterziehen. Derartige erleihternde Vor- schriften sind bereits zwischen einzelnen Vertragsstaaten,

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Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ». Inserate nimmt an:

die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers

und föniglih Preußischen Staats-Anzeigers

Verlin §W., Wilhelmftraße Nr. 32.

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namentlih zwishen Deutschland und Oesterreich-Ungarn sowie zwischen Deutschland und Luxemburg, vereinbart, zwischen anderen Staaten vorbereitet worden, und es hat ih nunmehr als erwünsht herausgestellt, ahnlihe Ver- einbarungen soweit angängig für sämmtliche Vertrags- staaten gemeinsam zu treffen. Von deutsher Seite werden die Geheimen Ober-Regierungs-Räthe Dr. Gerstner und Dr. von der Leyen, Ober-Regicrungs-Nath Hauck und Regierungs- Nath Dr. Nöftng an den Verhandlungen theilnehmeu.

ntlihen Nachrihten des Neichs- vom 1. Junt d. J. ist ein Rundck= tände der ausschließlich dem Neichs- unterstellten Berufsgenossenshaîten vom inhalts dessen die in einer hier ene Bemerkung, zufolge der großen Urmeipflege

[hreib an

Versicherungsamt veröffentli

[chrift enthal der Unfallversicherung Organisation leider vielfach die

für die zeit cinzutreten genöthigt sei, nach den angestellten Erhebungen unrichtig ist.

Außerdem enthält die Nummer folgende Bescheide :

Nach S 5 der Kaiserlichen Verordnung vom 2. November 1585 find irrthümlih bei dem Vorstand einer Berufsgenossen- schaft (Section) eingereichte Ein gaben, welche sich ihrem Inyalt nach als Berufungsschriften darstellen, un- verzüglich an den Vorsißenden des zuständigen Schieds - ger1chts abzugeben.

Es ist mit den gesetlihen Pflichten des Vorstands eincr fSgecnosse! als eines zur Durchführung der Unfall- versiherungsgcseße geschaffenen öffenilih rechtlichen Organs nit vereinbar, die Anwendung des S 695 des Unfall- versicherungsgeseßes, wenn sie nach Lage der Sache angezeigt ist, deshalb zu terlassen, weil die BVerufsgenossenshaft

vermoge eines ihr nah §8 98 des Gesezes zustehenden Regreß- rechts fein

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materielles Jnteresse an einer Renten- nderung hat.

Die Nr. 11 der Sonderausgabe der „Amtlichen hrihten des Neichs-Versicherungsamts“, „ZÎnva- liditäts- und Altersv ersiherung“ vom 1. Zuni d. E enthält folgende Revisionsentscheidungen:

Ein Gutstagelöhner, der seit Jahren - als ständiger Arbeiter auf einem Rittergut beschäftigt gewesen war, hatte während einer Zeit, in welcher die gewöhnlihen Arbeiten in dem landwirthschaftlichen L l

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en Betriebe zum theil ruhten, den Auf- trag erhalten, ausnahmsweise in seiner eigenen Behausun g gegen den üblichen Tagel Besen für die Gutsherr- haft zu binden. Für die Zeit dieser häuslichen Beschäftigung ist die Arbeitereigenschaft und damit die Versicherungs- pfliht des Nentenbewerbers als fortdauernd angenomm worden

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CiT in seinem Hauptberuf nah landwirthschaftliher Tage- iter betrieb den Maulwurfsfang derart, daß der leßtere ediglih bei Gelegenheit seiner gewöhnlichen Arbeit stattfand ind insofern als ein Ausfluß jener seiner Hc uptbeschäftigung Fn der Negel war der Arbeiter für dieselben Besther, bei denen er gegen Tagelohn ländliche Arbeiten ver- richtete, auch als Maulwurfsfänger beschäftigt. Das Maß per- sönliher und wirthschaftliher Abhängigkeit seinen Auftrag- gebern gegenüber war in beiden Fällen das gleiche. Der Maulwurfsfang ist in diesem Falle als eine versicherung s- pflihtige Nebenbeschäftigu ng angesehen worden.

Die Frage, ob die Ausfüh rung eines accordweise übernommenen kleineren Straßenbaues ein selbit- ständiges Unternehmen oder eine Accord arbeit dar- stellt, kann stets nur unter Berücksichtigung der obwaltenden Umstände des Einzelfalls entschieden werden. Hierbei wird neben der socialen Stellung des Uebernehmers der Arbeit der Jnhalt der Vereinbarungen, der Unifang der Arbeit und das Maß der Verantwortlichkeit des Uebernehmers in Betracht zu ziehen, so- wie auch zu prüfen sein, ob das dem leßteren gewährte Entgelt die Erzielung eines Unternehmergewinnes gestattet oder ledigli die Eigenschaft des Arbeitslohnes besißt.

Chorsänger an einer größeren Oper unterliegen nicht der Versicherungspflicht.

Einer bisher stets in landwirthschaftlihen Betrieben be- schäftigt gewesenen Dienstmagd aus der Provinz Posen, welche an einem mit unerträglichen Ausdünstungen verbundenen un- heilbaren Nasenübel litt und aus diesem Grunde nirgends mehr dauernde Arbeit finden konnte, ist in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgericht die Jnvalidenrente zugesprochen worden, da, bei dem dauernden Ausschluß jeder Arbeits- gelegenheit, Erwerbsunfähigkeit im Sinne des S9 Abs. 3 des JInvaliditäts- und Altersversicherungsgeseßes an- genommen wurde.

Dagegen is}t einer Dienstmagd aus der Umgegend von Wiesbaden, welhe wegen hochgradiger Schwerhörig- keit keinen Dienst mehx finden konnte, die aber niht nur zu landwirthschaftliher Arbeit jeder Art, sondern auch zu gröberer häusliher Frauenarbeit, wie Waschen und dergleichen, voll-

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