1893 / 131 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Jun 1893 18:00:01 GMT) scan diff

zu dem gleichen Resultat gelangen werde. Die Vorschristen des è 1166 über das Verkaufsrecht des nachstehenden Pfand- gläubigers wurden sahlich genehmigt, ebenso die Vorschriften des 8 1167 über die sog. lex commissoria. Der § 1168 enthält für den Fall, wenn Geld Gegenstand des Pfandrechts ist, besondere Bestimmungen über das Recht und die Pflicht des Pfandgläubigers, si wegen feiner fälligen orderung aus dem Gelde zu befriedigen. Die Mehrheit ent- chied sih mit Rücksicht auf die Seltenheit der in Betracht kommenden Fälle für die Streichung des S 1168 Die SS 1169 bis 1176 regeln die Art und Weise, wie der Verkauf des Pfandes zu bewirken ist. Der Entwurf macht das Ver- kaufsreht des Pfandgläubigers weder von einem vollstreck- baren Titel noch von einer gerichtlihen Verkaufsermäcti- gung abhängig, sondern giebt dem Pfandgläubiger das Recht, das Pfand durch einen Gerichtsvollzieher oder einen zu Versteigerungen befugten sonstigen Beamten oder osffentlich angestellten Auctionator im Wege öffentlicher Versteigerung verkaufen zu lassen. Auf Grund eines die Verpflichtung des Eigenthümers zur Gestattung des Verkaufs aus|\prechenden vollstreckbaren Titels“ ist der Pfand- gläubiger auch befugt, den Verkauf nah den für die Zwangs- vollstreckung geltenden Vorschriften herbeizuführen. Diesem System des Entwurfs gegenüber war von einer Seite befür- wortet, den Verkauf des Pfandes nur auf Grund eines voll- streckbaren Titels im Wege der Zwangsvollstreckung zu ge- statten; von anderen Seiten, die Zulässigkeit des Verkaufs, wenigstens dann, wenn der Eigenthümer innerhalb der im S 1170 Abs. 2 bestimmten Fristen Widerspruch gegen den Ver- kauf erhebe, von richterlicher Bewilligung abhängig zu machen. Nach eingehender Erörterung billigte die Mehrheit unter Ab- lehnung der Anträge den Standpunkt des Entwurfs. Auch darin trat die Mehrheit dem Entwurf 1169 Abs. 2) bei, daß der Pfandgläubiger, um den Verkauf nah den für die Zwangsvollstreckung geltenden Vorschriften zu ermöglichen, einen vollstreckbaren Titel gegen den Eigenthümer des Pfandes erwirken müsse, ein vollstreckbarer Titel gegen den Verpfänder mithin niht genüge. Ein auf der ent- gegengescßten Auffassung beruhender Antrag, in den das Verkaufsverfahren regelnden 88 1169 ff. das Wort Eigenthümer“ durch „Verpfänder“ zu ersegen, wurde abgelehnt. Auch im übrigen fanden die einzelnen, das Verkaufsverfahren regeln- den Bestimmungen der S8 1169 bis 1176 im wesentlichen Zustimmung. Eine Ergänzung erfuhr der 8 1171 durch die Vorschrift, daß der Pfandgläubiger Waaren, die einen Markt- oder Börsenpreis haben, auch nicht öffentlih durch einen Handelsmäkler oder in Ermangelung eines solchen dur einen zu Versteigerungen befugten Beamten zum laufenden Preise verkaufen lassen kann. Ferner wurde die Vorschrift des 8 1172 Abs. 1, nah welcher die Versteigerung in der Gemeinde zu bewirken is, in der im Falle der VBe- friedigung des Pfandgläubigers das Pfand zurückzugeben sein würde, durch die Bestimmung erseßt, daß die Ver- steigerung an dem Orte, an welhem das Pfand aufbe- wahrt wird, für den Fall aber, wenn von einer Versteigerung an dem Ausbewahrungsort ein angemessener Erfolg nicht zu erwarten ist, an einem anderen geeigneten Orte erfolgen soll. Gegen den sachlichen Jnhalt des § 1177, welcher die Verein- barung einer von den Vorschriften der S8 1169 bis 1176 ab- weichenden Art des Verkaufs gestattet, erhob sih kein Wider- spruch. Der §8 1178, nach welchem, wenn eine von den Vor- schriften der S8 1171 bis 1175 abweichende Art des Verkaufs den Jnteressen des Eigenthümers und des Pfandgläubigers entspricht, jeder von ihnen verlangen kann, daß der andere in diése Art des Verkaufs einwillige, ge- langte mit der Abweichung zur Annahme, daß in Ermange- lung einer Einigung darüber nicht im Prozeßverfahren, son- dern in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ent- schieden werden soll. Die näheren Bestimmungen über dieses Verfahren blieben dem in Aussicht genommenen Gese über das Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbar- keit vorbehalten. Die Vorschrift des § 1179 über die Anzeige- pflicht des Pfandgläubigers nach erfolgtem Verkauf, sowie die Vorschriften der §8 1180, 1181 über die Rechtmäßig- keit des Verkaufs und über die Wirkungen des recht- mäßigen Verkaufs wurden, unter Streihung des 8 1180 Ab). 3 und des § 1181 Abs. 3, sachlich genehmigt. Zusäßlich wurde beschlossen, daß, wenn eine Sache als Pfand in öffentlicher Versteigerung verkauft. wird, dem Käufer ein Anspruch auf Gewährleistung wegen Mängel der Sache nicht zusteht. Der sachliche Jnhalt des 8 1182, der besondere Be- stimmungen zum Schuße des gutgläubigen Erwerbers der Pfandsache für die Fälle enthält, in denen dem Veräußerer ein Pfandrecht nicht zustand oder die Befugniß zur Ver- äußerung fehlte, erfuhr keine Anfechtung, ebensowenig der 8 1183, welcher das Recht an dem Erlöse aus dem Verkauf des Pfandes ordnet. Auch die besonderen Vorschriften der S8 1184, 1185 über das Pfandrecht an dem Bruchtheil einer Sache fanden mit einigen nit erheblichen Aenderungen Zustimmung. Die 88 1186 bis 1188 regeln den Ueber- gang des Pfandrechts im Falle der Uebertragung einer durch Pfand gesicherten Forderung, insbesondere die Haftung des bisherigen und des neuen Pfandgläubigers dem Eigenthümer des Pfandes gegenüber. Die Bestimmungen des Entwurfs wurden im wesentlichen gebilligt; doch joll der Abs. 3 des S 1187 als entbehrlih gestrichen und der § 1188 durch die als §737 a in die Civilprozeßordnung einzustellende Vorschrift erseßt werden, daß im Falle der ébereituna einer durch cin Faustpfand gesicherten Forderung der Schuldner zur H erausgabe des Pfandes an den Gläubiger nur gegen Sicherheitsleistung für die Haftung verpflichtet ist, die aus einer Verleßung der gegen- über dem Verpfänder ihm obliegenden Verpflichtungen durch den Gläubiger für ihn entstehen kann. Die Vorschriften der S8 1189 bis 1193 über die Aufhebung des Pfandrechts wurden sahlih nicht beanstandet; jedoch beshloß man, die Bestimmung des S 1192 Abs. 2 über die Wirkung einer der Forderung entgegenstehenden peremtorishen Einrede auf das Pfandrecht durch die Vorschrift zu ersehen, daß, wenn dem Schuldner eine " “solche Einrede gegen die Forderung zusteht, der Verpfänder die

Rückgabe des Pfandes verlangen kann. Abgelehnt wurde der

Antrag, R: i die Verfolgung des Pfandrehts an è

eine furze Frist zu knüpfen, wenn das Pfand ohne den Willen des Pfandgläubigers im Besiße eines “Dritten is, oder dies wenigstens - für den Fall zu bestimmen, daß der Verpfänder oder der Eigenthümer den Besiß des Pfandes hat. Abgelehnt wurde ferner der An- trag, als § 715a die Vorschrift in die Civilprozeßordnung auf- zunehmen, daß, wenn die gepfändeten Sachen im Gewahrsam des Schuldners belassen oder in seinen Gewahrsam zurü gegeben worden sind, die Wirkungen der Pfändung erlöschen,

sofern die Zwangsvollstreckung infolge einer Bewilligung des Gläubigers länger als drei Monate einstweilen eingeste t ist. Einvernehmen herrschte, den § 1194, welcher das Zurüc- behaltungsrecht des Gläubigers wegen einer anderen Forderung als der durch das Pfand gesicherten Forderun _aussließt, zu streichen, da die Vorschrift, soweit richtig, selbstverständlich sei. Der S 1195 Abs. 1 stellt für das Verhältniß [when dem Pfandgläubiger und dem E zu Gunsten des teren die Vermuthung auf, daß diejer der Eigenthümer des Pfandes sei. Man war einverstanden, ‘daß nach den früher gefaßten Beschlüssen ein Bedürfniß für diese Bestimmung nicht mehr vorliege; der Abs. 1 des 8 1195 wurde daher gestrichen. Dagegen fand der Abs. 2, der dem gutgläubigen Pfand- gläubiger in seinem Verhältnisse zu dem Eigenthümer des Pfandes R zu gewähren bezweckt, in der gon Zu- stimmung, daß der Pfandgläubiger berechtigt ist, den Ver- pfänder als den Eigenthümer des Pfandes insolange anzusehen, als er niht den Mangel des Eigenthums des Verpfänders er- fahren hat.

Bei den Verhandlungen der verstärkten Budgetcommission des Abgeordnetenhauses über den Betriebsbericht der Staatseisenbahnverwaltung für 1891/92, über welche der Bericht der Commission jeßt zur Vertheilung gelangt ist, wurde von den Regierungs-Commissarien eine Erklärung über die Wir- kungen des ungarischen Zonentarifs abgegeben, die in einem Punkte einen rechnerishen Jrrthum enthält, welcher zu be- richtigen ist. Unter Gegenüberstellung der Einnahmen aus der Personenbeförderung für 188 und 1890 für den Gesammtverkehr einerseits und für den Verkehr der lezten (X1IV.) Zone andererseits ist rihtig dargelegt, daß der Procentsay des Antheils der lehteren an jenem Gesammtverkehr um 98 (von 13,6 auf 23,4 Proc.) gestiegen sei, und daran die Bemerkung geknüpft, daß, da die Gesammteinnahme in beiden Jahren um 286 Proc. gewachsen sei, auf die übrigen Zonen 18,8 Proc. entfallen, namentlich auf den Nah- verkehr. Hierin liegt ein Jrrthum. Der Procentsay des Einnahme - Antheils aller übrigen Zonen am Ge- sammtverkehr ist um ebensoviel (9,8) gefallen, als der Antheil der XIV. Zone in seiner Procentzahl stieg. Jn- dessen sind auch in dem nahen Verkehr der I. Zone die Einnahmen nicht nur für sih, sondern auch in ihrem Ver- hältniß zur Gejsammteinnahme gleichfalls nicht unerheblih ge- wachsen, und zwar von 7,4 Proc. in 1888 auf 15,2 Proc. in 1890 oder um 7,8 Proc.

Der Kaiserliche Botschafter in Wien Prinz Neuß hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungirt der Erste Secretär, Legations-Rath Prinz von Ratibor als Geschäftsträger.

Der Kaiserlihe Gesandte in Brüssel, Wirklihe Geheime Rath Graf von Alvensleben is von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Kaiserliche Gesandte in Buenos Aires Dr. Krauel hat cinen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub nah Deutschland angetreten. Während seiner Abwesenheit fungirt der Legations- Secretär Freiherr von Heinße-Weißenrode als Geschäfts- träger.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich mecklenburgische Ober-Zoll-Director Oldenburg is hier an- gekommen.

S. M. S. „Arcona“, Commandant Corvetten-Capitän Hofmeter, ist an l Juni d. J in Rio Janeiro: ein- getroffen und beabsichtigte, an demselben Tage nah Montevideo in See zu gehen.

Württemberg.

Die Kammer der Standesherren erledigte gestern den Etat der Steuern und beendigte damit die ganze Etats- berathung. Die Steuererhöhung wurde nah lebhafter Erörterung im Sinne des Beitritts zu den Beschlüssen des anderen Hauses angenommen.

Jn der Kammer der Abgeordneten gab der Minister- Präsident Dry. Freiherr von Mittnacht gestern eine Er- klärung ab über die vor einigen Monaten im „Beob.“ publicirten Wahlausschreiben an Beamte bei politishen Wahlen insbesondere den Septennatswahlen vom Jahre 1887. Es entspann sih nah der Rede des Minister-Präsidenten eine längere Debatte. Die Abgeordneten Haußmann und Ge- nossen brachten einen Antrag ein, worin die Königliche Staatsregierung aufgefordert wird, dahin zu wirken, day bei politishen. Wahlen den. Beamten jede Wahlbeeinflussung zu Gunsten bestimmter Kandidaten untersagt werde. Der Abgeordnete von Göz stellte den Gegenantrag: im Hinblick auf die befriedigenden Erklärungen des Präsidenten des Staats-Ministeriums über die Rechte und Pflichten der Staatsbeamten bei politishen Wahlen über den Antrag Haußmann u. Gen. zur Tagesordnung überzugehen. Dieser Gegenantrag wurde, wie der „St. A. f. W.“ betichtet, mit 63 gegen 12 Stimmen angenommen. Jm weiteren Ver- lauf der Sißzung beantragte der Abgeordnete Schnaidt, nah “einem Telegramm des Wolff chen Bureaus, die Regierung möge wegen des herrschenden Noth- standes auf die Aufhebung der diesjährigen Kaiser- manöver hinwirken. Nach ciner Rede des Krieg s- Ministers, der ausführte, daß die Anordnung der Manöver Sache Seiner Majestät des Kaisers sei, wurde der An- trag Schnaidt abgelehnt, dagegen ein Antrag Sandberger, der das Vertrauen Er ves die Regierung werde, wenn nöthig, für die Bedürfnisse des Landes eintreten, mit 39 gegen 35 Stimmen angenommen. Heute sollte der Landtag ver- tagt werden.

Sachsen-Weimar-Eisenach.

Das Großherzoglih sächsishe Staats-Ministerium, Departement des Großherzoglihen Hauses, macht bekannt, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog genehmigt hat, daß Seine Hoheit der Prinz Bernhard, zweiter Sohn Seiner Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs, neben dem Namen Bernhard auh den Namen Heinrich führe.

Oesterreich-Ungarn.

Der Marine-Ausshuß der ungarischen Delegation hat in seiner gestrigen Sißung das Ordinarium und das Extraordinarium des Marine-Budgets unverändert an- genommen. :

Der Minister-Präsident Graf Taaffe ist gestern Vor- mittag zu längerem Aufenthalt von Wien nah Ellishau abgereist.

G As Graz wird der Tod des ehemaligen Corps-Com- mandanten, Feldzeugmeisters Baron von Ringelsheim gemeldet.

Großbritannien und JFrland.

Der Geburtstag der Königin hat, wie das amtliche Blatt meldet, den Anlaß gegeben zur Ernennung von fünf neuen Pairs, neun Baronets, darunter mehrere Unterhaus- Mitglieder und sechzehn Knights. Unter den leßteren befinden sich der Zeichner des „Punh“ John Tenniel sowie die Redac- teure der „Daily News“ und der in Liverpool erscheinendewr „Daily Post“. | / :

Das Unterhaus lehnte in seiner gestrigen Sißung mit 283 gegen 245 Stimmen ein von Byrne beantragtes Amendement zum § 3 der Homerule-Bill ab, welches die irische Legislatur hindern sollte, A über das Tragen und den Gebrauh von Waffen und die Bildung solcher Ver- eine zu erlassen, deren Zweck die Uebung mit den Waffen ist. Bei der Bekämpfung diejes Amendements erklärte der Premier- Minister Gladstone, die Regierung werde ein anderes Amendement vorschlagen, welches das ‘von Byrne beabsichtigte Verbot auf militärishe Zwecke beschränke; denn die irische Legislatur müsse für den Nothfall Befugnisse haben, dur welche sie Gese und Ordnung aufrecht zu erhalten im stande sei. Später wurde, wie „W. T. B.“ meldet, ein Amende- ment des Obersten Lockwood mit 294 gegen 2%4 Stimmen abgelehnt. Nach diesem Amendement sollte der irischen Legislatur verboten sein, Geseze zu erlassen, welche die Fabrikation, den Verkauf oder den Ankauf von Waffen, Kriegsmunition und Sprengstoffen betreffen. Während der Debatte erklärte der Deputirte für York Butchers, er habe eine telegraphische Mittheilung gelesen, laut welcher heute Nachmittag im Corridor des Dubliner Ge- richtshofs eine Höllenmaschine gefunden worden sei. Der Ober-Secretär für Jrland Morley erwiderte, seinem Dafür- halten nah werde sih die Nachricht als ein Scherz erweisen. Aus der Donnerstagssißung des Unterhauses ist noch eine Anfrage McFarlane’s bemerkenswerth, der, wie die „Allg. Corr.“ erwähnt, zu wissen wünschte, ob die Regierung angesihts der neunzig noch angemeldeten Unteranträge zur irischen Vorlage Schritte zu thun gedenke, welche die Geseßgebung überhaupt möglih mache. Der Premier-Minister Gladstone antwortete, er wundere sih um so weniger über die Frage, als er selbst wegen der Zeit sich ein wenig enttäuscht fühle. Aber er vertraue auf das BVilligkeitsgefühl des Hauses und das Bewußtsein von der Verantwortung, die es gegenüber dem Lande trage. Unter diesen Umständen gedenke die Regierung, wie bisher sich zu verhalten, d. h. durch Erläuterungen und Nachgiebigkeit die Discussion zu verkürzen.

TFrankreich.

Vor dem Zuchtpolizeigericht in Paris begann gestern die Verhandlung} gegen den Deputirten Baudin und zehn Genossen, die angeklagt sind, am 1. Mai Polizeibeamten beleidigt und geschlagen zu haben. (Vgl. Nr. 104 u. flgd. d. Bl) Baudin, der zuerst verhört wurde, leugnete der „Köln. Ztg.“ zufolge, die Beamten wörtlih oder thätlich beleidigt zu haben: die Beamten hätten vielmehr ihn geshlagen und beleidigt. Die Zeugenaussagen waren Baudin ungünstig.

Nach einer den Blättern zugegangenen Mittheilung der „Agence Havas“ hat das Marine-Ministerium bisher keinerlei Nachricht über cinen Besuch eines russischen oder eines englishen Geshwaders in Brest bei Gelegenheit der bevoijtehenden Reise des Präsidenten Carnot nach der Bretagne erhalten.

Nuß;land.

In St. Petersburg is gestern die erste allrussische Hygiene-Ausstellung in Gegenwart des Großfürsten Paul Alexandrowitsch sowie des Ministers des Jnnern Durnowo und zahlreiher Würdenträger eröffnet worden.

Jtalien.

Im Senat wurde gestern bei der Fortseßung der Be- rathung des Pensionsgeseßzes das von der Regierung nicht acceptirtes Amendement der Senatscommission, wonach die Pensionsgebahrung der Depositenkasse dur einen in drei JFahresraten von dieser Kasse dem Staats\schaß zu gewährenden Vorschuß von 92 Millionen erseßt werden sollte, abgelehnt und sodann der erste Artikel des Gesehentwurfs mit 152 gegen 132 Stimmen angenommen. Jm Laufe der Ver- handlung wies, wie „W. T. B.“ berichtet, der Minister- Präsident Giolitti nah, daß die Finanzlage in den lezten vier Jahren sih gebessert und der Fehlbetrag abge- nommen habe. Wolle man keine Ersparungen im Budget ein- führen, so müsse man zu neuen Steuern greifen. Bei Schaffung von neuen Steuern aber wäre eine progressive Ein- fommensteuer die einzig mögliche. Kein italienischer Polilikèx hâlle den Muth, die Wiederherstellung der Mahlsteuer zu beantragen. Die Opposition gegen die Vorlage habe einen politishen Charakter. Der Minister besprah alsdann die , Nothwendigkeit - einer Lösung des Problems, betreffend den Geldumlauf. Nach der Regelung der Emissions-Jnstitute müsse man die Organisation des Staatsschaßes regeln. Die Hilfsmittel zur Beseitigung der gegenwärtigen Situation beständen darin, keine Verpflichtung zu neuen Ausgaben einzugehen, diejenigen der A Sl: 0 Ph u liquidiren, die Ausgaben zu vermindern, die Ersparungen Crüe zu gestalten und eine starke Politik nach außen und innen zu befolgen.

Spanien.

Die Deputirtenkammer beschloß, wie dem „W. T, B,“ aus Madrid berichtet wird, gestern von der ursprünglich beabsichtigten Vertagung abzusehen und die Sißung zu ver- längern, um so noch gter die Abstimmung über die Adresse an die Königin - Regentin auf die Thronrede (vergl. Nr. 128 d. Bl.) zu ermöglichen. Die Annahme der Adresse

erfolgte mit 203 genen 98 Stimmen. Die Anhänger

Castelar’s sprachen sih für die Annahme aus. Jm Ln der Berathung über die Adresse wurden insgesammt 51 Reden gehalten.

Nach einer Meldung aus Pampelona vom heutigen Tage

hat in der Stadt Puente Reino eine Zusammenrottung-

stattgefunden, welche die Wiederherstellung der Privilegien der Provinz Navarra bezweckte.

Dem „Heraldo“ zufolge soll in Cuba von neuem eine separatistishe Bewegung ausgebrochen sein. Dem Colonial-Ministerium ist indessen eine darauf bezüglihe Nach- richt niht zugegangen.

Belgien.

Wie gestern telegraphish gemeldet, hat die Nepräsen- tantenkammer auf Antrag der Regierung folgenden Zusay zu S 48 des Grundgesegzes über den Wahlzwang beschlossen : „Die Eintheilung der Wahlkreise wird durch das Gesetz ge- regelt. Die Wahl geschieht in der Gemeinde Die Theilnahme an den Wahlen is obligatorisch“. Aus der Rede, mit der der Minister-Präsident Beernaert für den Wahlzwang eintrat, hebt die „Köln. 23tg.“ Folgendes hervor: Der Minister stellte sich auf den Standpunkt, den u. a. Stuart Mill vertritt, daß die Ausübung des Wahlrechts eine Bürger- pflicht sei. Das Geseg, also der Wille der Nation, bestimme, welhe Bürger an der Ausübung der Volks\ouveränetät theil- nehmen sollen, und zwar im Interesse des Gemeinwesens. Demnach sei das Wahlreht ein Amt. Sodann fuhr der Minister fort:

Wir haben ein sehr demokratishes Wahlverfahren angenommen, indeß haben wir die Frauen, die Einwohner unter 25 Jahren und die verschiedenen Gruppen von Unwürdigen außerhalb der Wähler- schaft gelassen. Nun, das Gesetz ist bindend für alle, folglih au für diejenigen, denen die Verfassung aufträgt, das Wohl der Nichtwähler wahrzunehmen \o gut als ihr eigenes: is es daher nicht billig und vernünftig, die Theilnahme an der Wabl für pflihtmäßig zu erklären ? Das parlamentarische System fußt auf dem Willen der Nation. Da- mit aber das Geseß diesen Willen ausdrüe, muß er bekannt sein, also dürfen keine Enthaltungen vorkommen, wodur der Ausdruck dieses Willens gefälscht werden kann. Diese Erwägungen scheinen mir besonders maßgebend, wenn es sih um das ausgebreitetste, um das allgemeine Wahlreht handelt. Hier ruht der Verfassungsbau am treffendsten auf dem Gedanken, daß es rathsam ist, alle an der Aus- übung der Volksfouveränetät theilhaft zu machen. Bei dem verall- gemeinerten Wahlrecht find die Enthaltungen am meisten zu be- fürhten, vor allem aus Gleichgültigkeit. Wie viele Wähler bleiben da nicht zu Haus, weil es ihnen so gefällt, weil es auf dem Lande angenehm ist, weil es vornehm scheint, \ich zu enthalten, weil man nit neben seinem Knecht stimmen will ? Das erlebt man in Frankreich und anderêwo. In Deutschland fehlen bei Reichstagswahlen 28 9/0, in Italien fehlen 50 und in Spanien gar 65... . Die Erfahrung zeigt, daß unter einem solhen Wahlrecht fast stets die \taatserhal- tenden Glemente wegbleiben. Aufgeregte Leute und Zwietrachts\{hÜürer gehen unaufgefordert wählen, behutsame Wähler aber bleiben zu Hause und bedenken nicht, daß sie durch ihr Fernbleiben den Einfluß der andern vermehren und ausshlaggebend machen. Wie oft hat man nicht erlebt, daß selbst eine unansehnlihe Minderheit ih der Ver- waltung größerer Gemeinden bemächtigte? Dies ist namentlich in Marseille und Roubaix vorgekommen . . . Jn Marseille haben die Wahlen inmitten einer ungewöhnlichen Aufregung stattgefunden, und in Frankreich kommt es besonders häufig vor, daß die besißenden Klassen sich enthalten. Wie Herr Frère-Orban einst beredt sagte, es giebt verschiedene Arten, übles zu thun : doch die \chlechtcste von allen ist, durh Enthaltung das Uebel geschehen zu lassen.

Schweden und Norwegen.

Jm norwegischen Storthing erfolgte gestern die Ver- nehmung des Admirals Koren und des Wersft-Chefs in Horten Otto wegen der in Horten Anfang Mai vorgenommenen Ausrüstung von Torpedobooten und Kanonen- booten. Beide weigerten sih, dem ,W. T. B.“ zufolge, die über die Ausrüstung an sie gerichteten Fragen zu beantworten. Die Debatte über die Angelegenheit wurde hierauf vertagt.

Wahlangelegenheiten.

Der „Schlesishen Volkszeitung“ zufolge hat eine vom Klerus zahlreich besuchte Vertrauensversammlung der Centrums- partei fasi einstimmig den Freiherrn von Huene zum RNeichs- tagscandidaten für Breslau-Land-Neumarkt aufgestellt. Freiherr von Huene nahm auf telegraphische Anfrage die Candidatur an. Freiherr von Huene is auch in Militsch- Trebniß sowie in Oppeln als Candidat aufgestellt.

Nr. 22 der „Veröffentlihungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ vom 31. Mai hat folgenden Inhalt : Gesundheitsstand. Mittheilungen über Volkskrankheiten. Sterbe- fälle in deutshen Städten mit 40000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern einzelner Großstädte. Desgl. in deutshen Stadt- und Landbezirken. Witterung. Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera 2. Gesundheitsverhältnisse Wiens 1887/90. Geseß- ebung u. st. w. (Preußen). Gasglühliht. (Sachsen). Fleish und Fett kranker Thiere. (Me@cklenburg-Schwerin). Apotheker-Lehr- zeugnisse. (Oesterreich). Lungenseuhe. (Dänemark). Viehausfuhr. (Kapcolonie). Medizinalperfonen und Giftverkehr. (Schluß). Thierseuchen in Oesterreich, 4. Vierteljahr. Desgl. in den Nieder- landen, April. Veterinärpolizeilice Maßregeln. (Preuß., Reg.-Bez. Trier, Meklenburg-Schwerin, Bremen, Oesterreich, anien, Dänemark, Schweden.) Rechtsprehung. (Berlin). Führung eines niht medizinishen Doctortitels dur Zahnärzte ohne Erläuterung des- selben. Vermischtes. (Deutsches Reich). Aerztliche Prüfungen 1891/92. Ort und Zeit des Studiums der 1891/92 geprüften Candidaten der Medizin. Zahnärztlihe Prüfungen 1891/92. (Preußen. Berlin.) Krebse. (Hongkong). Gesundheitswesen 1891.

Statistik und Volkswirthschaft.

Weltausstellung in Chicago.

Die Differenzen wegen der Vertheilung der Ausstellung s- preise sind beigelegt. Es ist, wie „W. T. B.“ berichtet, nunmehr ein System ähnlih demjenigen der Jury angenommen worden. Die Commission der PreA ter erklärt die Meinung für unrichtig, daß einem einzelnen Preisrihter die Befugniß zustehen folle, die Preise zuzuerkennen: in jedem Falle soll die endgültige Entscheidung in den Händen des Departements-Comités der internationalen Preisrichter liegen. Dieses Comitó wird die Functionen einer Jury ausüben und das Necht haben, den Bericht des mit der Borprüfung beauftragten Richters abzuändern oder zu verwerfen. Die ameri- kfanishe Preiscommission wird auf Verlangen des Departements- Comités drei oder mehr Preisriter zur Vorprüfung ernennen. —- Es ist der Plan angeregt worden, die Ausstellung in San Francisco fortzuseßen und Weihnachten zu eröffnen. 3000 Aussteller sollen si {on bereit erklärt haben, nah Schluß der Ausstellung in Chicago sh nach San Francisco zu begeben.

Das Ende Mai d. J. vom Kaiserlichen Statistishen Amt I ebene zweite Vierteljahrsheft zur Statistik des Deut en Reichs (Pabrgang 1893) enthält zunächst ene Arbeit über die Vertheilung der Bevölkerung nah dem Geburtsort und daran anschließend die inneren Wanderungen der Bevölkerung auf Grund der Volkszählung vom 1. Dezember 1890, ferner vor- läufige Angaben über die Production der Bergw erke, Salinen und Nullen während des Jahres 1892, eine Darstellung des Ver- ehrs auf den deutschen Wasserstraßen in den Jahren 1872 bis 1891 und eine Nachweisung der überseeischen Auswanderung im ersten Vierteljahr 1893. Ueber den Aus- wärtigen Handel im Jahre 1892 enthält das Heft die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr nah Waarengattungen und Mengen, sowie Ein- und Ausfuhrwerthe. Schließlich wird die Statistik der Brannt- weinbrennerei und die Besteuerung im deutshen Branntwein- steuergebiet und in Luxemburg während des Betriebsjahres 1891/92 gegeben.

Nach Mittheilung des Statistishen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 21. Mai bis incl. 27. Mai cr. zur Anmeldung gekommen: 327 Ghe- [{ließungen, 944 Lebendgeborene, 30 Todtgeborene, 721 Sterbefälle.

Kunst und Wissenschaft.

Die Ausstellung des englischen Malers Walter Crane im Lichthof des Kunstgewerbe-Museums erweckt fort- dauernd bei Künstlern und Kunstfreunden lebhaftes Interesse. Um diese lehrreihe Sammlung von Gemälden, Zeichnungen und Illustra- tionen des eigenartigen Zeichners in möglichst weiten Kreisen bekannt zu machen, wird die Ausstellung noch bis über die Mitte dieses Monats offen gehalten werden. Ein kleiner Führer (Preis 20 A) orientirt über den Künstler und seine Werke und enthält eine Reihe charakte- ristischer Illustrationen von seiner Hand. N _ Der dänische Dichter und Romanschriftsteller H. P. Holt Verfasser des „lille Hornbläser“, ist laut Meldung des „W. T. B.“ aus Kopenhagen gestern im Alter von 81 Jahren gestorben.

Land- und Forstwirthschaft.

Stand der Saaten.

Aus dem Regierungsbezirk Gumbinnen wird geschrieben: Die Saaten, welche, durch eine hinreichend starke Schneedecke ges{hüßt, den Winter zwar im allgemeinen gut überdauert hatten, haben unter den wiederholten, zum theil s{arfen Nachtfrösten des Frühjahrs und den am Tage vorherrshenden Nord- und Nordostwinden vielfah nicht unerheblih gelitten. Speciell bezieht sh dies auf die südliche bergige Hälfte des Bezirks, während in der nördlichen mehr ebenen Hälfte eine folhe ungünstige Erscheinung weniger zu Tage tritt. Bei der jeßt wärmeren Witterung würde \sich sowohl das Wintergetreide noch möglichst erholen und auch eine gute Entwickelung der Frühjahrsfaaten noch eintreten können, wenn was allerdings bidbex leider nit der Fall gewesen ist ein längerer intensiver Regen si einstellen follte. Die Bestellung der Sommersaaten hatte wegen der Kälte zwar erst etwas spâter als gewöhnli begonnen werden können, ift indessen durch den infolge des Frostes gelockerten Boden überaus erleihtert worden.

Im Negierungsbezirk Köslin kann der Stand der Wintersaaten im allgemeinen als ein guter niht bezeichnet werden. Dur den starken Schnee, welcher Ende Dezember v. F. den angefrorenen Erd- boden mit einer hohen Schicht bedeckte, und durch den späteren un- gewöhnlih harten Frost hat namentli der stark gesäete, üpp ig auf- gegangene Noggen in einem großen Theil des Bezirks sehr gelitten ; stellenweise ist er ausgewintert. Nur die weniger gut ent- wikelten Saaten auf leihtem Boden kamen gut dur den Winter. Die lange anhaltende Trockenheit bält die Vegetation sehr zurück; es ist zu befürhten, daß, wenn nicht bald ein nachhaltiger warmer Regen eintritt, die Saaten weiter sehr leiden müssen. Die Frühjahrsbestellung konnte bei der trockenen Witterung gut von statten gehen, fruhtbarer Regen thut aber Noth.

Fischerei.

Die diesjährige Lachsfischerei in der Ostsee war eine selten günstige und hat den Fischern guten Verdienst gebraht. Auch gegen- wärtig währt der Lachsfang noch an, sodaß ein abschließendes Urtheil über das Gesammtresultat des diesjährigen Frühjahrsfanges noch nit abgegeben werden kann. Die Fischereivereinigungen in den Häfen Kolbergermünde, Nügenwaldermünde und Stolpmünde baben mit thren, zum größten Theil unter staatlicher Beihilfe beschafften \{chwedischen bezw. Hochseefisherbooten (zur Zeit circa 70) im Jahre 1892 folgende Resultate erzielt: 87% Stiege Heringe, 676 Stiege Dorsche, 126 530 Stiege Flundern und 8229 Stück Lachse; im Jahre 1891 wurden : 85 588 Stiege Flundern und 2774 Stück Lachse gefangen. Auch in der Stadt Leba sind, angeregt dur die Erfolge in den vorgenannten Strandorten, in leßter Zeit Fischereivereinigungen zu stande gekommen, denen staatliche Beihilfe zur Anschaffung von Hochseefisherbooten gewährt is. Bis jeßt sind fünf derartige Boote in Leba angeschafft. Weitere Vereinigungen stehen dort bevor, sodaß auch für Leba eine gedeihlihe Hebung der Hochseefischerei in Aus-

sicht steht.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Spanien.

Nach einer in der „Gaceta de Madrid" vom 30. v. M. ver- öffentlihten Verordnung des Ministeriums des Innern vom 29. v. M. werden Provenienzen aus Cette, gleihviel wann dieselben von dort abgegangen sind, in den spanischen Häfen einer dreitägigen Beobachtungs8- quarantaâne unterworfen. Ist in dem Gesundheitspaß ein Fall epidemischer Cholera verzeichnet, so soll das betreffende Schiff nach dem Lazarethhafen gesandt werden.

Portugal.

Durch eine unter dem 2. Mai 1893 im „Diario do Governo* (Nr. 117) veröffentlichte Verfügung des Königlih portugiesischen Ministeriums des Innern werden die Häfen der Insel Porto Nico für „rein“ vom Gelbfieber erklärt.

Bulgarien.

Die fünftägige Quarantäne für Reisende von der türkisch- asiatischen Küstenstrecke des Shwarzen Meeres ist dur eine strenge ärztliche Untersuchung erseßt; das Gepäck solcher Reisenden wird desinficirt. (Vgl. „R.-Anz.* vom 27. v. M. Nr. 125).

Handel und Gewerbe.

Vei den Abrechnun gsstellen der Reichsbank wurden im Monat Mai d. J. X 1 722 068 200 abgerechnet gegen 4 1 683 206 600 im April d. J., 4 1 379 280 200 im Mai 1892 und M 1 338 052 000 im Mai 1891,

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Nuhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 2. d. M. gestellt 9755, niht rechtzeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs-Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgeriht 1 Berlin standen am l. und 2. Juni die nahbezeihneten Grundstücke zur Versteigerung : Straße 12a Nr. 13, dem Kaufmann Jultus Jorke gehörig; Fläche 8,13 a; mit dem Gebot von 130000 4 blieb der Director Oscar Schuster für die Norddeutsche Handelsbank, Kronenstr. 65, Meistbietender. Der Zuschlag wurde bis zum 5. Juni cr. vertagt. Prinzen-Allee 46, der Frau Kaufmann Anna Schröder gehörig; Nußungswerth 13 730 M; für das Meistgebot von 190 000 G wurde der Kaufmann Leopold Hammerstein, Nieder-

wallstraße 2, Ersteher. Vertagt auf den 10. Juli cr., Vormittags

103 Uhr, wurde das Verfahren der Zwangsvollstreckung wegen des Grundstücks Teltowerstraße 26, der Frau Zimmermeister Hulda U L W Scchmechel, gehörig. Die Termine am 12. Iuni cr. allen fort.

Beim Königlichen Amtsgericht Il Berlin standen am 1. und 2. Juni die nachbenannten Grundstücke zur Versteigerung : Grundbuch von Weißensee Band 38 Blatt Nr. 1109 auf den Namen des Arbeiters August JIhrke eingetragene, zu Neu-Weißen- see, Elsasserstraße 14, belegene Grundstück, Fläche 3,60 a, Nen 8 werth 1200 Æ, Mindestgebot 300 . Für das Meistgebot von 17 900 G wurde der Kaufmann Julius Unglaube zu Nea Weißensee, Meyerstraße 47, Ersteher. Grundbu von Reinicken - dorf Band 15 Blatt Nr. 457 auf den Namen des Fuhrmanns Carl Callies eingetragene, zu NReinickendorf, Justus\traße 56 be- Zee Grundsftück; Fläche 7,22 a, Nußungswerth 152 4. Für das Meistgebot von 11 600 A wurde die Handelsfrau Emilie Lazarus, geb. Bergemann, hier, Kolbergerstraße 25, Ersteherin.

Berlin, 2. Juni. (AmtlichGe Preisfeststellung für Butter, Käse und Shmalz) Butter. (Im Großhandel franco Berlin an Producenten bezahlte Abrehnungspreife.) Hof- und Ge- nossenshafts - Butter Ta. 93—95 M Ila. 90—92 M, Ila. —,—, do. abfallende 87—89 #4, Land-, S rebide 80—83 Æ, Neßbrücher 80—83 #4, Pommersche 80—83 M, Polnische 80—83 4, Bayerishe Sennbutter —,— Æ, do. Landbutter —,— k, Slesische —— F, Galizishe 73—75 M, Margarine 40— 70 M RKâse: Schweizer, Emmenthaler 80—87 ÁÆ, Bayerischer 99—65 4, Ost- und Westpreußischer Ta. 60—65 M, do. Ila. 50— 60 #, Holländer 77—85 M, Limburger 35—40 M, Quadrat-Mager- Tüse Ta, 16-20 e, do. la 810 «A Schmalz: Prima Western 17% Tara 60 #, reines, in Deutschland raffinirt 60 Æ, Berliner Bratenshmalz 63—64 M Fett, in Amerika raffinirt 47—48 #, in Deutschland raffinirt 45,00—46,00 M (Alles pr. 50 kg). Tendenz: Butter: Trotz belangreiher Ein- lieferungen blieben doch bei guter Nahfrage Preise unverändert. Schmalz: unverändert fest.

Die für die Einlösung des Juli-Coupons und die Amorti- sation der 609/06 mexicanischen äußeren Anleihe von 1888 und 1890 bestimmten Fonds sind, wie „W. T. B.“ meldet, bereits bei der Berliner Zahlstelle eingetroffen.

Magdeburg, 2. Juni. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker excl., von 92 % —,—, Kornzucker erxcl., 88 9%) Rendement 18,50, Nachproducte excl., 75 9% Rendement 15,80. Fest. Brod- raffinade T. 31,00. Brodraffinade I1. 3025. Gem. Naffinade mit Faß —,—. Gem. Melis 1. mit Faß 29,75. Nuhig. Roh- zucker I. Product Transito f. a. B. Hamburg pr. Juni 18,422 bez, 18,45 DBr., pr. Juli 18,65 bez. u. Br.,, pr. August 18,75 bez., 18,77 Br., pr. September 17,05 bez., 17,074 Br. Wochenumsaß im Rohzukergeshäft 26 000 Ctr.

O 2. Juni. (W. T. B.) Kammzug - Termin- handel. La Plata Grundmuster B. per Juni 3,75 i, per Juli 3,70 M, per August 3,80 #, per September 83,80 M, per Oktober 3,85 Æ. per November 3,85 4, per Dezember 3,85 M, per Januar 3,874 #, ver Februar 3,871 #, per März 3,87} M, per April 3,873 4, per Mai 4 Umsay 50 000 kg.

Karlsruhe, 2. Juni. (W. T. B.) Prämienziehung der Badischen 100 Thlr.-Loos e. 300000 4 Nr. 9848, 48 000 M Nr. 76140, 18 000 Nr. 76103, 4800 M Nr. 97995 ; je 2400 A Nr. 17776 55303 114869; je 1200 A Nr. 5805 5842 44043 44757 48648 75208 114890.

Wien, 2 Ui. Q Gewinnziehung der öster- reihischen 1864er Loose: 150000 Fl. Ser. 366 Nr. 88, 20 000 Fl. Ser. 2647 Nr. 69, 10000 Fl. Ser. 758 Nr. 20, je 5000 Fl. Ser. 758 Nr. 11, Ser. 2408 Nr. 37. Weitere Serien : 243 382 448 615 1263 2214 2221 2260 2458 92535 2595 2659 2803 3020 3297 3330 3393 3502 3514 3699 3834 3857.

London, 2. Juni. (W. T. B.) An der Küste 2 Weizens ladungen angeboten.

6% Javazucker loco 192 fest, Rüben - NRohbzucker loco 183, später 185 fest. Centrifugal-Cuba 182 fest. Chile- Ku pfer 43/16, pr. 3 Monat 431/16.

Liverpool, 2. Juni. (W.T. B) (Baumwollen-Woqen- bericht.) Wochenumsaß gegenwärtige Woche 53 000 (vorige Woche 29 000), do. von amerikanischen 48 000 (26 000), do. für Speculation 1000 (1000), do. für Export 3000 (1000), do. für wtrklichen Consum 44 000 (24 000), do. unmittelb. ex. Schiff 46 000 (34 000), wirkliher Export 5000 (8000), Import der Woche 50 000 (34 000), davon amerifanishe 35 000 (25 000), Vorrath 1 573 000 (1 574 000), davon amerikanische 1315 000 (1321 000), s{wimmend nach A S 79 000 (87 000), davon amerikanishe 70 000 (75 000).

Manchester, 2. Juni. (W. T. B.) 12r Water Taylor 52, 30r Water Taylor 7}, 20r Water Leigh 61, 30r Water Clayton 7È, 32r Mock Brooke 7}, 40r Mayoll 75, 40r Medio Wilkinson 8}, 32r Warpcops Lees 62, 36x Warpcops Rowland 74, 36r Warxcops Wellington 83, 40r Double Weston 84, 60r Double courant Is a 32“ 116 Yards 16 K 16 grey Printers aus 32r/46r

62, Fest.

Glasgow, 2. Juni. (W. T. B) Die Vorrätbe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 337 797 Tons gegen 448 843 Tons im vorigen Jahre. Die Zahl der im Betrieb befinds lihen Hochöfen beträgt 71 gegen 77 im vorigen Jahre.

St. Petersburg, 2. Juni. (W. T. B.) Producten- markt. Talg loco 59,09, pr. August —, Weizen loco 11,25 Roggen loco 8,60, Hafer loco 5,25, Hanf 44,00. Leinsaat loco 14,20. Tbe.

Amsterdam, 2. Juni. (W. T. B) FJava- Kaffee good ordinary 51}. Bancazinn 521.

New-York, 2 I W. T 2) Gi Börse verlief matt und {loß stetig. Der Umsay der Actien betrug 240 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 280000 Unzen ges schäßt. Silberverkäufe fanden nicht statt. Die Silberankäufe für den Staats\schay betrugen 620 000 Unzen zu 83 à 83,05.

Weizen eröffnete ruhig, dann etwas steigend auf unbedeutende Ankünfte im Nordwesten und Deckungen der L aissiers; später auf Realisirungen abgeshwäht. Schluß s{chwach. Ma is steigend nah Eröffnung infolge großer Käufe und nassen Wetters im We enz später Abshwächung und fallend auf große Ankünfte in Chicago und entsprehend der Mattigkeit der Weizenmärkte.

Baumwollen-Wochenbericht. Zufuhren in allen Unions- häfen 23 000 Ballen, Ausfuhr nah Großßritannien 17 000 Ballen, Zu uhr nach dem Continent 9000 Ballen. Vorrath 474 000

allen.

Chicago, 2. Juni. (W. T. B.) Weizen eröffnete sehr fest auf Deckungen der Baisfiers, fiel aber bald wieder infolge finanzieller Störungen. Mais einige Zeit steigend nah Eröffnung, spâter Reaction ; Schluß träge.

Verdingungen im Auslande.

Großbritannien.

30. September (unter Aufhebung des früher \. „Reichs- Anzeiger“ Nr. 11 vom 13. Januar 1893 auf den 30. Juni an- beraumten Termins). Secretary to the Government of India, Military Department, Calcutta: Goncurrenz für die Construction bon Maulthierkarren zu militärishen Transportzwecken. Für die fünf besten Modelle Preise von 750, 500, 375, 250 und 125 Pfd. Sterl. Auskunft bei dem Director of stores India office, Westminster, London SW. Näheres auch beim „Reichs-Anzeiger“ in englischer

Sprache, Rumänien.

19, Juni. General-Direction der Posten und Telegraphen in Bukarest. Lieferung von 10000 kg geshmiedetem Kupferdraht.

Privatvertretung am Plaß erforderli.

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