1893 / 134 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Jun 1893 18:00:01 GMT) scan diff

[15682] Aufgebot.

Auf Antrag der Erben des verstorbenen Johann Nagel, nämlich des Bendix Nagel in Ellerhop und der Nebekka (oder Nebecca) Nagel in Audeih bei Vetersen, vertreten dur die Rehtsanwälte H. Mewes : fie: jur. S. Frank, wird ein Aufgebot dahin erlassen :

Alle mit Ausnahme der bekannten Erben und der bekannten Gläubiger —, welche an den Nachlaß des hierselb unter cura des Rechts- anwalts Dris jur. S. Frank gestandenen, am 7. Dezember 1892 zu Jersey City N. Y. ver- storbenen Johann Nagel Erb- oder fonstige Ansprüche zu haben vermeinen oder der allet- nigen Erbberehtigung der Antragsteller wider: \prehhen wollen, werden hierdurch aufgefordert, folhe An- und Widersprüche bei dem unter- zeichneten Amts8geriht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 29. SePtember 1893, Nachmittags L Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, da}elbs| Parterre, î Nr. 7, anzumelden und zwar Au thunlihst unter Bestellung eines hie stellungsbevollmächtigten vei Strafe des Aus \lusses. Hamburg, den 1. Juni 1893. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotsfachen. (gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: U de, Gerichts\chreibergehilfe. [15508] Beschluß.

Nr. 7555. Das Gr. Amtsgericht hat unterm beutigen verfügt: Nachdem der Dienstmann Karl Friedrih Eekerle, zuleßt hier, der diesseitigen Auf- abern vom 29. April 1892 Nr. 6608 keine Folge gegeben hat, wird derselbe hiermit für verschollen erklärt. :

Freiburg, den 25. Mai 1893.

Gr. Amtsgericht. (gez.) Armbruster. Ausgefertigt: Der Gerichtsschreiber: Gutmann.

Im Namen des Königs! Verkündet am 26. Mai 1893. Kuhse, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Kur- und Neumärkischen Haupt-Nitterschafts-Direction zu Berlin erkennt das Königliche Amtsgericht zu Värwalde N/M. durch den Amtsgerichts-Nath Geiger für Recht : Der Kur- und Neumärkishe ältere 3 procentige Pfandbrief Nr. 7595 über 150 4, haftend auf dem Rittergute Schönfeld, wird für kraftlos erklärt, auch werden alle Ansprüche unbekannter Inhaber beziehungsweise

rätendenten auf die mit 150 A dem Affservaten- Fonds des Kur- und Neumärkischen Nitterschaftlichen Kredit-Institus überwiesene Baarvaluta des oben- bezeihneten Pfandbriefs ausgeschlossen.

[15485]

[15500]

Durch Aus\{lußurtheil des unterzeihneten Gerichts vom 24. d. Mts. find nachstehende Werthpapiere, als:

1) das Braunschroeigische 20 Thaler Serie 9112 Nr. 20, 2) die Braunschweigischen Leihhausobligationen

4 latt. A. Mr. 43 159 vom 18. Junt 1887, über 100 Æ,

b. Litt. A. Nr. 48 489, vom 4. Juli 1888, über 100 Æ nebst dem am 4. Juli v. I. fällig gewesenen Zinscoupon Nr. 4,

für fraftlos erflärt.

Braunschweig, den 24. Mai 1893.

Herzogliches Amtsgericht. Kulemann. des Königs! m L Um

Prämienloos über

Spar-

Konigl1( Jeriht zu Amtsrichter Dr. Jüngling für

fassenkt der städtischen Sparkasse

zu Z 8 Nr. 10280 über 306,33 Æ, ausgefertigt ür die AmtsSbezirksfasse von Machuit, wird fraftios erflärt und werden tie Kosten dem An-

. 17 142 der hiesigen Kreis- Bbesheid des unterzeich-

L ats Am 1 L V

Lüdinghausen, 23 G Antalt [15504] Verküntet am 30. Mai 1893. Schierwagen, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!

In Sachen, betreffend das Aufgebot des städtishen Sparkasse zu Schwedt ausgestellten Spar- kafsenbuchs Nr. 18 691, lautend über 89,33 #4 für die unverebelichte Marie Schulz, jeßt in Wollin i. P. F. 7/92 erfennt das Köntgliche Amtsgericht zu Schwedt, welches nah § 839, 19 C.-P.-O. zu- ständig ist, durch den Amtsrichter Schüß für Recht : Das Sparkasfenbuch der ftädtishen Sparkasse zu Schwedt Nr. 18 691 über 89,33 M, ausgestellt auf den Namen der unverehelihten Marie Schulz wird für kraftlos erflärt.

15489) Im Namen des Königs! Verkündet am 6. Mai 1893.

Appel, Actuar, als Gerichtsschreiber.

¿n Antrag 1) des Johannes Kaletsch zu Winnen,

Kubvert Matthai und Frau zu Ockershausen,

olitischen Gemeinde Winnen, 4) des Acker-

‘ohannes Wißner und Frau zu Nordeck, 5) des

g und Frau daselbst, 6) des Handels-

manns Jacob Wolff Il. zu Winnen, 7) der 1sraeliti- schen Gemeinde zu Nordeck, 3) des David Wilhelm Keßler und Frau zu Marburg, 10) des Georg Korne- mann zu Nordeck, 11) des Gotthard Rühl und Frau daselbst erkennt das Königliche Amtsgericht zu Mar- burg durch den Amtsgerihts-Rath Poppelbaum für Recht : Die Obligation vom 2. Februar 1839 über 200 Fl. für Conrad Klaar zu Îlschhausen, die Obli- gation vom 30. Juli 1810 über 120 Fl. für Jacob Schroder zu Ockershausen, die Obligaticn vom 11. No- vember 1762 über 300 Fl. für Andreas Nau Wittroe zu Bortéhausen, die Obligation vom 2. Februar 1763 über 200 fl, für dieselbe, die Obligation vom 17. Fa- nuar 1835 über 100 Fl. für EShard Schneider

Frauenberg, die Obligation vom 1. Mai 1800 über 297 Fl. für Johannes Kornmann zu Wermerts- haufen, die Obligation vom 18. Januar 1849 über 172 Thlr. für Johannes Kornmann, die Obligation vom .15. August 1838 über 1000 Fl. für Moses Doiter zu Ebsdorf und die Obligation vom 14. No- vember 1850 über 555 Thlr. 16 Sgr. 9 Hlr. für Ludwig Bingel zu Sichertshausen, die Obligation pom 18. März 1833 über 50 Fl. für Ludwig Hesse zu Marburg, die Obligation vom 8. November 1822 über N Fl. für die Oberweinaer-Sc&ulwittwenkasse, die Obligation vom 14. Oktober 1820 über 100 Fl. für Conrad Claar zu Ilschhausen, die vorstehend benannten und in der Bekanntmachung vom 17. Ja- nuar 1893 unter Nr. 373 in Nr. 5 des öffentlichen Anzeigers zum Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Caffel vom 1. Februar 1893 aufgeführten Urkunden werden für kraftlos erklärt. Die nah dem Inhalte dieser Urkunden berechtigten Gläubiger werden mit ibren Ansprüchen aus denselben ausgeschlossen. Die wegen dieser Forderungen im Grundbuche bezw. den G. W. u. Hypothekenbüchern bewirkten Eintragungen sind zu löschen. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. i Poppelbaum.

[15499] Im Namen des Königs! Berkündet am 13. Mai 1893. Appel, Actuar, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag 1) der Cheleute Bornscheuer zu Bad-Nauheim, 2) des Vorstands der hiesigen Graben- gesellschaft, 3) des Kaufmanns Wolf zu Nordeck, 4) der Ebeleute Hopp von da, 5) der Eheleute Johannes Dieß von Wermertshausen, 6) der Che- leute Heinrich Rudolf von Heskem, 7) der Cheleute Heinrih Scherer von Ockershausen, 8) der Wittwe Huth von da, 9) der Erben der Wittwe Emmerich zu Heskem, * 10) der Wittwe Nicol zu Ockershausen erkennt das Königliche Amtsgeriht zu Marburg durch den Amtsgerichts-Nath Poppelbaum für Recht :

1) die Obligation vom 13. Oktober 1840 über 25 und 50 Thlr. für das Schullehrerseminar Schlüchtern,

2) die Dbligation vom 9. April 1867 über 166 Thlr. 20 Sgr. für den Bäckermeister Heinrich Frank zu Marburg,

3) die Obligation vom 20. Mai 1853 über 200 Thlr. für Hilda Lion zu Nordeck,

4) die Obligationen vom 2. September 1802 über 30 Fl. für Johannes Löwer zu Ebsdorf und vom 22. August 1816 über 140 Thlr. für Lehrer Hermann Hofmann in Reddehausen,

5) die Obligation vom 5. März 1822 über 300 Fl. für Conrad Kornemann in Wermertshausen,

6) die Obligation vom 10. Oktober 1775 bezw. 16. Februar 1820 über 170 Fl. für Ludwig Walther in Heskem,

7) die Obligation vom 23. November 1847 über E D. 9 S0 4 lr. Und 22 Thlr. 18 Sar. Hlr. für Carl Bopp in Marburg,

8) die Obligation vom 16. Februar 1867 über 50 Thlr. für Jacob Brauer von Marburg,

e Oblaten vom 22 Unt 1807 Uber 100 Thlr. für Rath Hille zu Marburg,

10) die Obligation vom 31. Mai 1813 über 80 F[. für die Dysing’shen Erben in Marburg werden für ktraftlos erklärt.

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Poppelbaum. [15727] Im Namen des Königs!

Auf Antrag der Kinder des Fuhrmannes Georg Heinrich Frank in Marburg, vertreten durch ibren Vcrmund, den Rentier Philipp Matthai in Mar- burg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Mar- burg durh den Gerichts-Afsessor Gleim für Recht : Die Obligation vom 14. September 1812 über 185 Gulden für die Seip’she Stiftung wird für kraftlos erklärt. Etwaige aus der Urkunde hergeleitete Ansprüche werden für erloschen erklärt. Die wegen der Forderung im Grundbuch oder G. W. und Hypothekenbuch bewirkten Eintragungen sind zu löschen. Den Antragstellern fallen die Kosten des Verfahrens zur Last.

Gleim.

Im Namen des Königs! Verkündet am 27. Mai 1893.

Appel, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag: 1) des Nikolaus Grün von Dreihausen als Vormund des minderjährigen Hein- rich Grün in Nordeck, 2) der Wittwe des Johannes Sonneborn, Katharina, geb. Karthäuser, in Winnen, 3) des Jonas Stern in Ockershausen, 4) des Peter Schmidt, Andreas Sohn, in Winnen, 5) des Aer- manns Georg Krieb und dessen Sohnes Kaspar in Winnen, 6) der Wittwe des Jakob Pfeiffer, Elisa- beth, geb. Schnell, in Ockershausen, 7) des Aer- manns Philipp Wisker und dessen Ehefrau, geb. Wißner, in Nordeck, 8) des Gotthard Nein und dessen Ehefrau Katharina, geb. Diet, und des Heinrich Wißner und dessen Ehefrau Helene, geb. Wisker, in Winnen, erkennt das Kgl. Amtsgericht zu Marburg durch den Gerichts-Assessor Gleim für Recht :

D) Die Obligation vom 29. April 1823 über 70 Gulden für Löb Lion in Nordeck,

2) die Obligation vom 5. Oktober 1827 über 30 Gulden für denselben,

3) die Obligation vom 24. Juli 1841 über 33 Thlr. 8 Sgr. für den Pfarrer C. F. E. Soldau in Winnen,

4) die Obligation vom 4. März 1863 über 105 Thaler für Manus Stern in Ockershausen,

5) die Obligation vom 26. Oktober 1844 über 138 Thaler 16 Sgr. 6 Heller für Conrad Escher in Erbenhausen,

6) die Obligation vom 8. Januar 1810 über 300 Gulden für das Hospital“ St. Jakob in Marburg,

7) die Obligation vom 15. November 1775 über 61 Gulden 18 Albus #/7 Heller für den Kirchen- kasten in Winnen,

8) die Obligation vom 26. Juni 1852 über 350 Thaler für Heinrih Schrott in Marburg,

9) die Obligation vom 9. September 1802 über 80 Gulden für Johannes Kling in Wermertshausen,

19) die Obligation vom 31. Dezember 1814 über 100 Thaler Darlehen für den Amtmann Stroh- meyer in Fronhausen,

11) die Obligation vom 18. Oktober 1834 über 200 Gulten für Andreas Löwer in Sbsdorf,

12) die Obligation vom 22. November 1822 über 100 Gulden für Heinrich Eberhard in Marburg

werben für fraftlos erklärt, Die aus diesen Ur- funden berechtigten Gläubiger werden mit ihren An-

[15729]

sprüchen aus den Urkunden ausgeschlossen. Die wegen der Forderungen bewirkten Eintragungen im Grund- buch und General-Währschäfts- und Hypothekenbuch sind zu löschen. Den Antragstellern fallen die Kosten des Verfahrens r Last.

eim.

[15716]

Die Hypothekenurkunden

1) über die auf dem Johanna Glaeser’schen Grundstück Nr. 3 D Sans Abtheilung 111. Nr. 1 eingetragenen väterlichen Erbegelder der Ge- \{chwister Carl und Susanna Pelka von 75 Thlrn. 2 Sgr. und Ausstattung des Carl Pelka (Ochse, Vorderwagen, ein paar Eggen),

2) über das auf dem von Reinersdorf’schen Grundstück Nr. 55 Ober-Stradam Abtheilung IT1. Nr. 1 für den Wirthschafts-Inspector Fritz Linke aus Schwierse eingetragene Darlehn von 150 Thlrn.,

3) über das auf dem Josef und Pauline Schnitzer- \{hen Grundstück Nr. 28 Cammerau Abtheilung IT1. Nr. 2 für das Depositorium des Stadtgerichts zu Wartenberg eingetragene Darlehn von 100 Thlrn.,

4) über die auf den Grundstücken

a. der Johanna Olejnik, b. des Albert Kuropka, c. des Franz Latussek, d. des Vincent Perniok, o. des Philipp Perka,

Nr. 61, 162, 163, 11, 203 Trembatschau Abthei- Una I, Me 21 L O 152 fe den GCantor Josef Hirsch Landau aus Poln. Wartenberg einge- tragenen 20 Thlr. 12 Sgr.,

5) über die auf dem Johanna Glaeser’schen Grundstü Nr. 11 Distelwitß-Ellguth Abtheilung 111. Nr. 5 für die Geschwister Nobert, Anna, Hermann und Carl Parsiegla aus Distelwiß eingetragenen Erbe- gelder von 64 Thlrn.,

6) über die auf dem Michael und Johanna Gottschling’s{hen Grundstück Nr. 26 Schreibersdorf Abtheilung 111. Nr. 3 für die Geschwister Rosina und Christiane Mosch zu Schreibersdorf eingetragenen Kaufgelder von 414,58 ( und für die unverehelichte Maria Schikora ebendort eingetragenen Kaufgelder von 207,28 M,

Uls dur Urtheil vom 30. Mai 1893 für kraftlos erklärt.

Gr. Wartenberg, den 1. Juni 1893.

Königliches Amtsgericht.

[15718] Jm Namen des Königs! Verkündet am 31. Mai 1893. Referendar Gerber, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der minderjährigen Kinder und Erben der Elisabeth Ernestine Marie Wenck aus Niedermarschacht, späteren Chefrau des Lehrers und Cantors Hinze zu Moringen, als a. Else Hinze, b. Agnes Hinze, beide zu Moringen, vertreten durch ihren Pfleger, den Gerihts-Secretär Freese daselbst, erkennt das Königlihe Amtsgericht zu Winseu a. Luhe durch den Amtsgerichts-Nath Lauenstein für Recht: Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Niedermarshhaht Band I. Blatt 5 Abtheilung 111. unter Nr. 1 zu Gunsten der Elisabeth Ernestine Marie Wenk, späteren Ehefrau des Lehrers und Cantors Hinze zu Moringen, laut Vertdages A 1970 Saiacna Vertrages vom 1 September 876 eingetragene Abfindung von 7500 4, wird für kraftlos erklärt. [15724] Im Namen des Königs!

Verkündet am 25. April 1893.

Müller, Gerichts\chreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot ciner Hypo- thekenurkunde, hat das Königliche Amtsgericht zu Neuwied durch den Gerichts-Afsessor Levison für Recht erkannt :

a. Die Hypothekenurkunde über die im Grund- buche von Bendorf, Band 32 Art. 1528, Abth. II1. sub Nr. 1 eingetragene Hypothek von 238 A 66 „4 nebst 59% Zinsen von 230 M. 27 A, ausgestellt auf Grund einer für die Handlung Simon Fleischer zu Stuttgart am 28. Januar 1884 geschehenen Judicat- eintragung über 230 6 27 „Z nebst Zinsen, wird für kraftlos erflärt.

b. Die Kosten des Aufgebots fallen dem Antrag- steller Joseph Thewald zu Bendorf zur Last.

[15496] Jm Namen des Königs!

Auf den Antrag des Wirths Johann Klinik in Neu-Bruczkow, vertreten durh den Rechtsanwalt Czypicki in Koschmin, erkennt das Königliche Amts- geriht zu Koschmin durch den Amtsrichter Frydrychowicz für Neht: Die Hypothekenurkunde, welche über die im Grundbuch von Neu-Bruczkow Vie, L WOIOL L Vee 1 Tur ven Wirth Simon Brill daselbst eingetragenen, demnächst auf Neu- Bruczkow Nr. 7 übertragenen 290 Thaler jetzt nur noch 190 Thaler Darlehn nebst Zinsen aus der gerichtlihen Verhandlung vom 26. Juni 1857, dem Hypothekenbuchsauszuge von Neu-Bruczkow Nr. 1 vom 18. Juli 1857 sowie dem Ingrossationsvermerke vom 30. Juli 1857 gebildet worden, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. [15482]

Durch Aus\{lußurtheil vom 30. Mai 1893 ist die Hypothekenurkunde über die für Carl Grabolle in Groß-Duppine auf dem Grundstücke Nr. 37 Lasko- witz in Abtheilung 111. Nr. 4 eingetragenen 150 Thlr. zum Zwecke der Löschung für kraftlos erklärt.

Ohlau, den 2. Juni 1893.

Königliches Amtsgericht. [15483]

Durch Ausschlußurtheil vom 1. Juni 1893 ist die Hypothekenurkunde vom 21. April 1883 über ein mit 49/9 verzinslihes und gegen halbjährige Kündigung rückzahlbares Darlehn von 900 ( für den Anbauer Wilhelm Schär zu Holzhausen, eingetragen im Grund- buche von Holzhausen Band 111. Blatt 67 Abth. 111. Nr. 5, für kraftlos erklärt.

Stolzenau, den 1. Juni 1893.

Königliches Amtsgericht. L. [15507]

Durch Aus\hlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 26, Mai 1893 is das Hypothekendokument, welches über die im Grundbuche von Freienwalde a. O. i Band V, Blatt Nr. 174 in Abtheilung 111. unter

Nr. 6 für Louis Simon eingetragene Post von E = 450 M gebildet ist, für kraftlos er- ärt. Freienwalde a. O., den 28. Mai 1893. Königliches Amtsgericht.

[15488] Bekanntmachung.

Die Hypothekenurkunde über folgende im Grund- buche von Warstein, Band XIX. Blatt 15, Abth. 111. Nr. 3, eingetragene Post: Vierzehn Thlr. 16 Sgr. Darlehn nebst 5 9/6 Zinsen zu Gunsten des Sande manns Jakob Becker zu Warstein, aus der Obligation vom 18. Februar 1868, ist durch heute erlassenes Urtheil für kraftlos erklärt worden.

Warstein, den 2. Juni 1893.

Königliches Amtsgericht.

s

[15498] m Namen des Königs! Verkündet am 26. Mai 18393. Bode, Assistent als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Wirths Franz Szymanski zu Gogolewo, vertreten durch den Rechtsanwalt Glogowski zu Rawitsch, erkennt das Königliche Amts- gericht zu Rawitsch durch den Gerichts-Assessor Weckwerth für Necht :

L. Das über die im Grundbuche von Gogolewo Nr. 4 in Abtheilung 111. unter Nr. 1 eingetragene und auf die Folien der Grundstücke Gogolewo Nr. 68 und Nr. 71 mitübertragene Forderung der Francisca Blaszyk von 31 Thalern 15 Sgr. 84/7 Pf. gebildete Hypothekendokument, bestehend aus einer Ausfertigung des in der Augustin Blaszyk’shen Nachlaßsache auf- genommenen und S genehmigten Subeeteiea Bo 29. MTtober 1831 SIAEIES Lam 2. November 1832 tionsnote und Hypothekenbuchsauszug, wird für kraft- los erklärt.

IT. Die Kosten des Verfahrens hat Antragsteller zu tragen.

mit Ingrofsa-

Wecckwerth.

[15717]

Durch Auss{lußurtheil des Königlichen Amts- gerichts zu Grimmen vom 26. Mai 1893 i der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Trib- sees Band 1X. Blatt 408 in Abtheilung Il]. sub Nr. 13 eingetragene Post von 4500 nebst Zinsen für kraftlos erklärt.

Grimmen, den 26. Mai 1893.

Königliches Amtsgericht. IT.

[15491] Bekanntmachung.

Durch Aus\{lußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage is der Hypothekenbrief vom 3. Juni 1875 über die auf dem Grundstücke Lands- berg a. W., Mauerhaus Band V. Blatt Nr. 8 in Abtheilung 111. Nr. 6 für das Fräulein Anna Scblottke eingetragenen 600 4 für fraftlos erklärt.

Landsberg a. W., den 30. Mai 1893.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 27. Mat 1893. Kriewitßz als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Gemeindekirhenraths zu Drebkau erkennt das Königliße Amtsgericht zu Senftenberg durch den Gerichts-Affsessor Lichtenstein für Recht: das über die im Grundbuche von Peters- hain Band 11. Nr. 28 Abtheilung 111. unter Nr. 5 eingetragenen 50 Thlr. = 150 4 gebildete Hypo- theken-Document, welches gebildet ist aus der Aus- fertigung der gerihtlichen Verhandlung vom 2. Januar 1863 mit darauf gefeßtem Ingrossationsvermerke vom 7. Januar 1863 und angehängtem Hypothekenbuch- Auszuge und auf den Actuarius Wilhelm Schulz zu Kottbus lautet, wird für kraftlos erklärt.

[15494]

[15728] Im Namen des Königs! Verkündet am 13. Mai 1893. Appel, Actuar, als Gerichts\creiber.

Auf den Antrag des 1) Rentiers Carl Friedrich August Kolbe zu Lensingbourgk, 2) der Ehefrau des Jacob Neust dahier, 3) der Ehefrau Weißhaupt dahier, 4) des Kaufmanns Wilhelm Schuchhardt und Ehefrau dahier, 5) des Ludwig Schmidt und Frau dahier, 6) der Helene Scheidt hier, 7) des Richard Holzmüller und Frau dahier, 8) der Eheleute Fey zu Okershausen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marburg dur den Amtsgerichts-Nath Poppel- baum für Recht:

1) Die Obligation vom 6. April 1853 über 300 Thlr. für den Mühlenbesißer Georg Sander zu Marburg,

2) die Obligation vom 8. März 1787 über 391 Fl. für den lutherischen Kirchenkasten zu Marburg,

3) die N vom 17. Mai 1835 über 140 Fl. für Conrad Brôg zu Marburg bezw. die Margaretha Müller daselbst,

4) die Obligation vom 3. November 1832 über 200 Fl. für Philipp Bersh zu Marburg,

5) die Obligation vom 29. September 1806 über 600 Fl. für Amtmann Tassius modo Falk Erlanger zu Marburg,

6) dieObligation vom 11. April 1860 über 200 Thlr. für Dr. Carl Jeanrenand zu Frankfurt a. M.,

7) das Cautionsinstrument vom 8. Mai 1824 über 200 Fl. für die General-Postdirection zu Vannover, i

8) die Obligation vom 20. Juni 1803 über 40 Gulden für den lutherishen Kirchenkasten zu Marburg

werden für kraftlos erklärt. Etwaige aus den auf- gebotenen Urkunden hergeleitete Ansprüche werden für erloschen erklärt.

Die wegen dieser Forderungen im Grundbuch bezw. dem G. W. H. B. bewirkten Eintragungen sind zu löschen.

Poppelbaum.

[15481] Jm Namen des Königs!

Auf den Antrag der verwittweten Gerbermeister Mann, Emilie, geb. Nicolaus, zu Kirchhain i. L., vertreten durch den Gerbermeister August Mann ebenda, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kirch-

ain i. L. durh den Amtsrichter Müller für Recht :

as Hypotheken-Dolument liber die (Eintragung Hâckelbush Band 11, Blatt Nr, 45 Abtheilung 111. Nr. 2 von 49 Thlrn. 147 M wirb für fraftlos exklärt. Die Kosten hat die Antragstellerin zu tragen-

Berklündet am 30, Mai 1893,

Lamche, als Gerichtss{reiber.

M 134.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 7. Juni

1. Untersuhungs-Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Berkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5, Verloosung 2c. von Werthpapieren.

Desfentlicher Anzeiger.

193.

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsch. 7. Erwerbs- und 8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten. 9. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

irth\hafts-Genossenschaften.

2) Ausgebote, Zustellungen und dergl.

[15480] Bekanntmachung.

Im Aufgebotsverfahren ist die Hypothekenurkunde vom 24. April 1862 über ein im Berggrundbuch des Amtsgerichts Hattingen Bd. 5 S. 637 ff. Abth. 111. Nr. 1 auf noch Kuren des Steinkohlenbergwerks Freudenberg eingetragenes mit 5 9% verzinsliches Darlehn von 3500 Thalern für den Banquier Heimann Herz zu Bochum durch Ausschlußurtheil vom 13. Mai 1893 für kraftlos erklärt worden.

Hattingen, 31. Mai 1893.

Königliches Amtsgericht.

[15719] Im Namen des Königs!

Auf Antrag des Eigenthümers Holle und Genossen hat das Königliche Amtsgericht zu Jbbenbüren in der Sißung vom 13. Mai 1893 für Recht erkannt:

I. Die eingetragenen Gläubiger nebst deren Nechts- nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die nachbezeihneten Hypothekenposten ausgeslossen :

1) bezüglich einer Caution von 250 Thaler, ein- getragen für die Eiler’schen Kinder erster Ehe auf Grund des Protokolls vom 29. März 1824 im Grundbuch von Schale-Halverde Band 111. Blatt 7 Ab U Je L Dan I B 9 A I L Dao L Dlatt 168 S T, V 7 Und im Grundbuch von Halverde Band I. Blatt 14 Ab. 111 Nr. 3, Band [1 Blatt 9 Ab L Nr. 1, Band 1. Blatt 28 Abth. 111. Nr. 4,

2) bezüglih eines Darlehns von 400 Thaler nebst 40/0 Zinsen und Kosten, eingetragen für die Wittwe Dr. Stelzner zu Bevergern aus der notariellen Obligation vom 25. Juni 1846 im Grundbuch von Hopsten Band 1V. Blatt 7 Abth. 111. Nr. 3;

[I. die Hypothekendocumente, gebildet :

1) über die im Grundbuch von Necke Band Il. Blatt 82 Abth. T11. Nr. 1 eingetragene Caution von 150 Thaler, welche der Johann Carl Landwers als angemeldeter Auctionscommissar laut gericht- lichen Documents vom 11. Juni 1844 bestellt hat,

2) über die im Grundbuch von Mettingen Band 1X. Blatt 33 Abth. TIT. Nr. 2 eingetragene Post von 500 Thaler Kaufpreis nebst 4% Zinsen ex obligatione vom 26. Mai 1869 für den Colonen Johann Friedrih Haverkamp gent. Eßmeyer zu r bd Gem. Mettingen, werden für kraftlos er-

art.

[15723] Im Namen des Königs! Verkündet am 2. April 1893. __ Müller, Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot von Hypo- theken bezw. einer Hypothekenurkunde, hat das König- lihe Amtsgericht zu Neuwied dur den Gerichts- Assessor Levison für Necht erkannt :

_A. 1) Die unbekannten Berechtigten der im Grundbuche von Niederhammerstein Bd. 9 Art. 435 Fol. 223 Abth. 1II1. Nr. 1 eingetragenen Post von 25 Thaler mit 5 9% Zinsen vom 1. November 1871 zu Lasten des Simon Iungbluth zu Bendorf und zu Gunsten des Michael Mehren in Niederhammer- stein, aus dem Hypothekenbuche von Niederhammer- stein Vol. I. Fol. 68 Nr. 127 bezw. aus Bd. I. Art. 20 mit dem angeblichen ideellen Z des Simon Jung- bluth, soweit die verstorbene Chefrau des Joh. Jung- bluth Eigenthümer gewesen sein soll, übertragen, werden mit thren Ansprüchen auf diese Forderung ausgeschlossen.

_ 2) Der über die vorstehend erwähnte Post gebildete Hypotbekenbrief wird für kraftlos erklärt.

3) Die Kosten des Aufgebots fallen den Antrag- stellern, Eheleuten Anhäuser, abgesehen von den Kosten der Insertion, welche fie nur zu F zu tragen haben, zur Last.

B. a. Die unbekannten Berechtigten der im Grundbuche von Nodenbach Bd. 13 Art. 625 Abth. 111. sub Nr. 1 eingetragenen Post von 210 Thaler 29 Sgr. nebst 69/6 Zinsen seit dem 29. Dezember 1863, zu Lasten des Carl Joseph Damen zu Irlich und zu Gunsten des Heinrich Maas zu Kobern, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post aus- geschlossen.

h, Die Kosten des Aufgebots fallen dem Antrag- steller Elberskirh, abgesehen von den Insertions- kosten, welche derselbe nur zu § zu tragen hat, zur Last.

C. a. Die unbekannten Berechtigten der im Grundbuche von Melsbah Bd. 6 Art. 297 Fol. 247 eingetragenen Post von 238 Thaler 3 Sgr. 3 Pf. zu Gunsten des Hüttenbesißers Arnold Fuchs zu Melsbach, aus dem Hypothekenbuche Bd. 1. Nr. 105 bezw. Bd. 11. Art. 64 hierher übertragen, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Bi ausgeschloffen.

b. Die Kosten des Aufgebots fallen dem Antrag- steller Wilhelm Sager 1., abgesehen von den Insertionskosten, welche derselbe zu L zu tragen hat, zur Last.

[15503 Bekanntmachung.

Durch Auss{lußurtheil vom 28. April 1893 ift die Hypothekenurkunde über 28 Thlr. 6 Sgr. 4 Pfg. Muttererbtheil, eingetragen aus dem Recesse vom 2. Juli 1841 zufolge Verfügung vom 19. Oktober i A, he die beiden Geschwister Schulle, Sophie und Iohann August, zum Betrage von je 14 Thlr. L Sgr. 2 Pfg. in Abtheilung 111. sub Nr. 1 (früher Nr. 7) des Grundstücks Neuermark Band I. Blatt Nr. 20 und gebildet aus der Ausfertigung des ge- dâchten Mecesses und dem Hypothekenschein vom 20. Oktober 1841, für kraftlos erklärt.

Saudau, den 2. Mai 1893.

Königliches Amtsgericht.

[15497] Jm Namen des Königs!

Auf den Antrag 1) des Kaufmanns Hiller T. Mamlok in Koschmin als Cessionar der Thekla JIercha 2) des Wirths Franz Foltynowicz in Galewo als Vormund der Marianna Jercha, beide vertreten durch den Rechtsanwalt Czypicki in Koschmin, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Koschmin durch den Amtsrichter Frydrychowicz für Recht: die Hypotheken- urkunde, welche über die im Grundbuch von Galewo Nr. 23 Abth. II1 Nr. 12 b und 14 þ (früher auch auf Galewo ir, 110. Abl [Ill Nr. 15 b) für die Geschwister Jercha

a. Thefla, jeßt verehelichte Gorzelana

b. Marianna eingetragenen unverzinslihen Kaufgelder von je 600 M = 1200 A aus den Verhandlungen vom 24. und 26. Januar 1884 sowie den Hypotheken- briefen von Galewo Nr. 23 und 110 vom 10. März 1886 gebildet werden, wird für fraftlos erflärt. Die Kosten des Verfahrens werden den Antragstellern auferlegt.

[15501] Becfkanúutmachung.

Durch heute verkündetes Ausschlußurtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Bernau ist Folgendes erkannt worden: Die Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstücke des Bauern Wilhelm Lutter zu Schönow eingetragene Post: Schönow Band 1. Blatt 4 Abtheilung 111. Nr. 4 von noch 350 Thlr. Restkaufgeld nebst 49% Zinsen für die Bauernwittwe Caroline Lutter, geb. Maeß, aus Schönow, aus dem Kaufvertrage vom 8. Juli und 9. November 1857 wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Ver- fahrens trägt der Antragsteller.

Bernau, den 16. Mat 1893.

Dickow als Gerichts\{hreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[15492] Bekanntmachung.

Durch heute verkündetes Aus\chlußurthcil des Königl. Amtsgerichts zu Bernau is} Folgendes er- kannt worden:

Die Hypothekenurkunde über die auf dem Grund- stücke der Arbeiter Wilhelm Körner’shen Eheleute von hier, eingetragene Post: Bernau Band V1. Dat 294. bth. L. Nr..3 von .n00 176 Thle 29 Sgr. 42/; Pfg. Muttererbtheile nebst 4% Zinsen sür Henriette Friederike und Friedrih Wilhelm Geschwister Neumann aus dem Erbrezesse vom 28. Januar 1846 wird für fraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens tragen Antragsteller.

Bernau, den 16. Mai 1893.

Dicckéow,

als Gerichts\{chreiber des Königl. Amtsgerichts. [15506] Bekanntmachung.

Durch Urtheil des unterzeihneten Gerichts vom 31. Mai 1893 sind folgende Urkunden :

1) Ausfertigung des am 24. Januar 1838 eröff- neten Testaments des Amtsverwalters Karl Friedrich Voigt mit Ausfertigung des Erbvergleichs über dessen Nachlaß vom 15. Februar 1839 mit Hypothekenschein vom 20. Februar 1839,

2) Ausfertigung des am 19. Juni 1846 eröffneten Testaments der verehelihten Reuter, Friederike Wil- helmine, verw. gewesenen Voigt, geborenen Hädike, mit Ausfertigung des über deren Nachlaß am 27. No- vember 1846 geschlossenen Erbrezesses mit Hypotheken- schein vom 27. November 1846,

über die im Grundbuche von Kütten Band I Blatt 16 für Alexandrine Hermine Bertha Voigt zu Kütten, zu 1) in Abtheilung 111. Nr. 7 eingetragenen 2000 Thaler, zu 2 in Abtheilung 111. Nr. 8e. früher auch Kütten Nr. 9 Abtheilung 1IlI. Nr. 14 c. ein- getragenen 5000 Thaler für kraftlos erklärt.

Zörbig, 1. Juni 1893.

Königliches Amtsgericht. [15722 Bekanntmachung.

Durch Aus\{lußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 17. Mai 1893 ift für Recht erkannt worden :

1) Alle diejenigen, welche

a. auf die im Grundbuche von Kaltenmark Nr. 42 in Abtheilung Il]. unter Nr. 12 auf Grund des Kaufvertrages vom 23. März 1866 für den Lein- weber Christian Gottfried Lüttig und nah dessen Ableben für dessen Ehefrau Christine Marie, geb. Büchner, zu Kaltenmark eingetragenen 100 Thaler rückständigen Kaufgelder,

b. auf die im Grundbuche von Schlettau Nr. 2 in Abtheilung 111. unter Nr. 1 infolge Verfügung vom 25. November 1825 für Zacharias Jaenicke ein- getragenen, auf dessen Erbtheil angewiesenen 2000 Thaler rückständigen Kaufgelder

Ansprüche zu haben glauben, werden mit denselben ausge|chlossen.

2) Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag- stellern antheilig zur Last gelegt.

Königliches Amtsgericht zu Loebejün.

[15726] Im Namen des Königs!

Verkündet am 30. Mai 1893. Helmchen, Assistent, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Bürgers Victor Gintrowski zu Czempin, vertreten durch den Rechtsanwalt Meißner zu Kosten, erkennt das Königliche Amts- geriht zu Kosten für Ret: Der eingetragene Gläubiger der nahstehend bezeihneten Post sowie dessen Rechtsnachfolger werden mit allen ihren An- sprüchen und Rechten auf diese auf dem Grundstücke Czempin Nr. 33 Abtheilung 111. Nr. 1 haftende „Post von 75 Thlr.,, welbe Besißer Mathias Kuczmerowicz laut notarieller Obligation vom 23. No- vember 1843 von dem naturalisirten Schneider- meister Isaak Lask zu Czempin erborgt, dies Kapital von diesem Tage alljährlich mit 5 0/9 zu verzinsen, die Zinsen in halbjährlihen Raten zu zahlen, das

Darlehn selbs aber zu Michaelis 1844 zurück- zuzahlen fich verpflihtet und zur Sicherheit für Ka- pital, Zinsen und Einziehungskosten mit Einwilligung seiner Ehefrau Helene Kuczmerowicz, geb. Dab- kiewicz, dies Grundstück verpfändet hat, nahdem der Gläubiger Isaak Lask das Kapital nebst Zinsen laut notarieller Cessionsurkunde vom 30. November 1843 dem Amtsmann Maciej Sliwinski zu Kurza- góra abgetreten hat, auf den Antrag des leßteren de praes. 4. Dezember 1843 für diesen ex decreto vom 1. März 1844 eingetragen" ausgeschlossen. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsteller zur

Last. B. M. 2B, von Wesiers ki. [15720]

Durch Urtheil vom heutigen Tage sind die un- bekannten Berechtigten zu ter auf dem Blatt des dem Bauer Josef Herzig zu Ober-Hausdorf gehörigen Grundstücks Nr. 10 Ober-Hausdorf, Abtheilung Il. Nr. 2, aus der Schuldurkunde vom 26. Oktober 1804 für die Hausdorfer Waisenkasse, namentlich die Hornig’sche, eingetragenen, angebli längst getilgten Hypothekenpost von 12 Thlr. 10 Sagr., Rest von 158 Thlr. Darlehn, übergegangen durch Cession vom 8. Januar 1811 auf die Friedrich Hornig’schen Erben und nach einerin der über die Post gebildeten Hypotheken- urkunde befindlichen gerihtlihen Registratur unterm 13. März 1823 der Johanna, verehel. Tholl, über- wiesen, mit ihren Ansprüchen auf die Post aus- geshlossen worden.

Neurode, den 2. Juni 1893.

Königliches Ämtsgericht.

[15490] Im Namen des Königs! Verkündet am 25. Mai 18393. A p pel, Actuar als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Ackermanns Heinrich Mengel 111 und dessen Chefrau Catharina, geb. Groß, in Goß- felden erkennt das Königliche Amtsgeriht zu Mar- burg durch den Gerihts-Assessor Gleim für Recht : Die Obligation vom 16. Februar 1857 über 200 Thlr. Darlehn für Elisabeth Kranz in Sarnau wird für kraftlos erklärt. Die Gläubigerin wird mit ihren Ansprüchen aus der Urkunde ausgeschlossen. Die wegen der Forderung im Grundbuch und Hypotheken- buch bewirkten Eintragungen sind zu löschen. Den Antragstellern fallen die Kosten des Verfahrens zur Last.

Gleim.

[15495] Bekanntmachung.

Das unterzeichnete Amtsgericht hat am 26. d. M. erkannt und verkündet: Im Grundbuche des dem Wirth Michael Mielochß in Gr. Kempa gehörigen Grundstücks, Gr. Kempa Nr. 9, sind Abtheilung 111 Nr. 7 für die Wittwe Anna Regina Jerke und deren Sohn Friedrih Jerke in Santomischel 81 M nebst 99/0 Zinsen seit dem 1. Juli 1841 und Eintragungs- kosten auf Grund des Ersuchens des Prozeßrichters in Sachen Jerke c./a. Wichtacz vom 17. November 1854 und des Erkenntnisses vom 17. März 1854 zufolge Verfügung vom 28, Januar 1855 eingetragen, und zwar ift diese Post bei Zuschreibung des Grundstücks Gr. Kempa Nr. 10 zum Grundstück Gr. Kemva Nr. 9 als Zubehör dorthin aus Abtheilung Ill Nr. 6 im Oktober 1889 übertragen worden. Mit ihren An- sprüchen an diese Post werden sowohl die ein- getragenen Gläubiger, wie deren unbekannte Rechts- nachfolger ausgeschlossen. Das über die Poft gebildete Hypotheken-Document wird für kraftlos erklärt.

Schroda, den 30. Mai 1893.

Königliches Amtsgericht. [15487] Bekauntmachung.

Durch heute verkündetes Aus\{lußurtheil des Königlichen Amts8gerihts zu Bernau ift Folgendes erkannt werden :

Der Altsißzer Ludwig Haase und seine Ehefrau Anna Dorothee, geb. Grothe, resp. deren Rehtsnach- folger, sowie der Altsißzer Gottlieb Zeiß resp. dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die auf dem Grundstück des Bäckermeisters Wilhelm Modrow, zu Reinickendorf im Grundbuch von Prenden Band 1. Blatt 26 in Abtheilung 111. unter Nr. 1 und 2 aus dem Kaufvertrage vom 8. April 1811 bezw. 18. August 1811, sowie aus dem Contracte vom 28. Juli 1842 eingetragenen Posten von 30 Thlr. (dreißig Thaler) sowie 100 Thlr. (hundert Thaler) rückständiger Kaufgelder ausgeschlossen. Die Kosten fallen dem Gigentliünier Modrow zur Last.

Bernau, den 16. Mai 1893.

Dickow, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[15486] Bekanntmachung.

Durch heute verkündetes Ausschlußurtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Bernau i} Folgendes erkannt worden: Die Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstücke des Büdners Gottlieb Römer zu Ueßdorf eingetragene post: Uedorf Band I. Blatt 10 Abtheilung 111. Nr. 5 von noch 179,92 4 Vatererbtheile nebst 4 9/0 Zinsen der Auguste Wilhelmine Henriette, Caroline Louise, Christian Friedri, Carl Wilhelm und Heinrih Albert Franz Geschwister Römer aus dem Erbrezesse vom 9. September 1856, wird für kraftlos erklärt und die Auguste Wilhelmine Henrictte, Caroline Louise, Christian Friedri, Carl Wilbelm und Heinrich Albert Franz Geschwister Römer resp. ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen. Die Kosten fallen dem p. Römer (Antragsteller) zur Last.

Bernau, den 16. Mai 1893.

Dickow, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[15502] Bekanntmachung. i

A. Die Jette Muskiel und Sohre Gembiter, sowie ihre Rechtsnahfolger werden mit ihren An- sprüchen auf die Hypothekenpost von 13 Thlr. 12 Sgxr., eingetragen in Abth. ITT1. Nr. 2,

B. der Moses Gembitzer und seine Rehtsnach- folger werden mit ihren Ansprüchen auf die Hypotheken- Be ‘s 4 Thlr. 14 Sgr., eingetragen in Abth. I11. V (

des dem Kaufmann Abraham Ponsh in Wreschen gehörigen Grundstücks Wreschen Nr. 184 aus dem Grbrezesse voi 10. Juli 1837 auf Grund der Ver- handlung vom 1. März 1838 zufolge Verfügung vom 25. Januar 1840 ausgeschloffen.

Wreschen, den 29. Mat 1893.

Königliches Amtsgericht. Beschluß.

In der Ponsch’schen Aufgebotssache I. F. 1/93 wird das Urtheil vom 29. Mai 1893 dahin berichtigt, daß es „Sohre Salomon“ statt Sohre Gembitzer heißen muß.

Wreschen, den 1. Juni 1893.

Königliches Amtsgericht.

[15493] Bckanntmachung.

Durch heuke verkündetes Aus\{lußurtheil des Königlichen Amtsgerihts zu Bernau is Folgendes erkannt worden :

1) Die Kaufleute Krey und Draeger zu Stettin resp. deren Rechtênachfolger,

2) der Kaufmann Scalla zu Stettin resp. dessen Rechtsnachfolger,

3) die Handlung Scalla et Comp. zu Stettin 5 5% Vos & 1 F resp. deren Nechtênachfolger,

4) der Kaufmann Otto Bittelmann zu Berlin resp. dessen Rechtsnachfolger,

9) der Kaufmann und Stadtrath Gueßfeld zu Berlin und dessen Nechtsnachfolger

werden mit thren Ansprüchen auf die auf dem Grundstück des Kaufmanns Tiede, von hier, im Grundbuch von Bernau Band VI. Blatt 273 tn Abtheilung 111. unter Nr. 5 aus dem Erkenntnisse vom 7. Dezember 1847, unter Nr. 6 aus dem Fefst- seßungsdecrete vom 8. August 1848, unter Nr. 7 in dem Bagatellprozesse des Kaufmanns Scalla wider Junker, zufolge Verfügung vom 21. August 1846, unter Nr. §3 aus dem rechtskräftigen Erkenntnisse vom 8s. Februar 1848, unter Nr. 9 aus der gericht- lihen Obligation vom 27. September 1848, unter Nr. 10 aus dem Erkenntnisse vom 14. August 1848 eingetragenen Posten von 1) 24 Thlr. 3 Pf. nebst 5% Zinsen seit dem 30. Juni 1847, 2) 1 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf., 3) 18 Thlr. 19 Sgr. nebst 59/9 Zinsen seit dem 1. März 1848, 4) 101 Thlr. 1 Sgr. 6 Pf. nebst 59/6 Zinsen von 32 Thlr. seit dem 11. No- vember 1846, von 28 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. seit dem 9, Mai 1847 und von 39 Thlr. feit dem 15. Augrf 1847, sowie 5 Thlr. 19 Sgr. Prozeßkosten und 3 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf. Mandatariengebühren aus- geschlofssen. Kosten fallen dem p. Tiede zur Laft.

Bernau, den 16. Mat 1893.

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Dic als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Im Namen des Königs! Verkündet am 26. Mai 1893. Bandlow, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Malermeisters Schulz zu Regenwalde erkennt das Königliche Amts- geriht zu Negenwalde durch den Amtsrichter von der Linde für Net: Sämmtliche Eigenthums- prâtendenten werden mit ihren Ansprüchen auf de: im Grundbuche von Regenwalde Band 4 Blatt 244 verzeichneten Garten vor dem Colberger Thore vor 0 ha 05 a 40 qm Größe ausgeschlossen. Deu Antragsteller werden die Kosten des Verfahrens zur Last gelegt.

[15505]

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von der Linde.

[15720] Im Namen des Königs! Verkündet am 31. Mai 1893. Karger, Gerichtsschreiber, i. V.

In Sachen, betreffend das Aufgebot

a. eines Instruments über einen auf Freyhan- Stadt 38 haftenden Hypothekenantheils,

b. eines andern auf demselben Grundfstück haftenden Hypothekenantheils,

erkennt das Königlihe Amtsgeriht zu Militich durch den Amtsrichter Trewendt für Recht: T Hypothekeninstrument vom 10. Februar 1893 denjenigen 300 „K betragenden Antheil an der Kauf- geldbvpothek Freyhan-Stadt Nr. 38 Abth. 111. Nr. 2, als dessen Gläubigerin Rofa von Teichmann im Grundbuch eingetragen ift, wird für fTraftlos erflärt. Die unbekannten Berechtigten an dem auf den Namen Adelma von Teichmann eingetragenen ebenfalls 300 betragenden Antheile an der Kauf- geldhvpotbek Frevban-Stadt 38 Abth. II1. Nr. 2 fowie Fräulein Rosa von Teichmann zu Pfaffendorf. werden mit ibren Ansprüchen auf diefen Hypotheken- antheil ausges{lofssen. Die Kosten werden tem Antragsteller auferlegt.

(15713] Oeffentliche Zustellung.

Die Ebefrau Amalie Caroline Sophie Zimmer, geb. Firnhaber, zu Frankfurt a. M., vertreten durch Rechtsanwalt Lazarus dafelbst, klagt geceu ibrea Ehemann, Pferdebändler Johann Josepd Zimmer, unbekannten Aufenthalts, wegen döalichen Vers» lasfêèns, mit dem Antrage auf Trennung dex zwisden den Parteien dbestebenden Ebe unter Squldigerklärung des Beklagten, und ladet den leßteren zur mündliten Verdandlung des Ret streits vor die zweite Civilkammer des Königlictva Landgerichts zu Frankart a. M. auf den L. No»

S M T A A R T “4 S s O S Co D T A E A i o E E E

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