1893 / 144 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Jun 1893 18:00:01 GMT) scan diff

der Sache, sofern deren Uebergabe zur Begründung des Pfand- rechts erforderlich war, erhob E h SS 1217 bis 1222 enthalten besondere Bestimmungen über den Znhalt des Pfandrehts an Forderungen. C das Kündigungs- und das Einzichungsreht für den Fall, wenn die Forderung, für welche das Pfandrecht begründet ist, noch nit fällig geworden ist. | hrt d Pfandgläubiger in diesem Stadium nicht ein selbständiges Kündigungs- und Einziehungsrecht, sondern bindet ihn an die Mitwirkung des Verpfänders. Dieser Standpunkt des Entwurfs erfuhr insowe\t keine Anfechtung, als eine Geldforderung Gegen- Dagegen wurde für den Fall der Ver- pfändung einer nicht auf Geld gerichteten Forderung beschlossen, daß der Pfandgläubiger ohne Mitwirkung des Verpfänders beretigt jein soll, sie einzuziehen, sobald sie fällig geworden Das selbständige Kündigungsreht soll auch Det Emer solchen Forderung dem Pfandgläudiger nicht zustehen, vielmehr in allen Fällen dem Verpfänder verbleiben. ( stimmt, wie sich das NRechtsverhältniß gestaltet, [nachdem die Forderung, für welche das Pfandrecht begründet ist, fällig ge- worden. Das für dieses Stadium dem Pfandgläubiger einge- räumte Recht, die verpfändete Forderung ohne Verpfänders beanstandet.

sih kein Widerspruch. Der §8 1217 regelt

Der Entwurf gewährt dem

Bf Gu

T ge M E Me E

stand des Pfandrechts ist.

Der S 1218 be:

Mitwirkung des einzuziehen, Andrerseits soll auch diesem Stadium d selbständige Kündigungsrecht des Verpfänders nicht ausgeschlossen Zustimmung fand ferner die Bestimmung des Entwurfs, daß der Pfandgläubiger in anderer Art als durch Kündigung oder Einzichung über die verpfändete Forderung nicht ver- fügen, insbesondere, unbeschadet des Rechts, seine I l aus der Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung zu suchen, sich aus der Forderung nicht dur deren Verkauf befriedigen beschlossen , G verianaen,

Pfandgläubiger a adgetreten

die Forderung Zahlungsstatt | Vorschriften ( Einziehungsrechts des Pfand- gläubigers bei Geldforderungen, über das Einziehungsreht im Falle des Zusammentreffens mehrerer Pfandrehte und über die Anzeigepflicht - des Pfandgläubigers gegenüber dem Ver- pfänder nah Einziehung der verpfändeten Forderung gelangten nach dem Entwurf zur Annahme. wurf soll aber bestimmt werden, daß, soweit dem Pfand- gläubiger, sei es vor, U : Forderung, das Recht selbständiger Einziehung der verpf ndeten Forderung zusteht, er dem Verpfänder gegenüber verpfl ordnungsmäßige

besonderen l daß, wenn ein Nuzungspfandreht an der Forderung besteht, der Verpfänder nicht berechtigt ist, die Forderung ohne Zu- stimmung des Pfandgläubigers zu kündigen. Die Vorschrift des S 1219 Abs. 1, daß der Pfandgläubiger, wenn die ver- pfändete Forderung eingezogen wird, mit der Leistung ein Pfandrecht an dem geleisteten Gegenstande erwirbt, blieb un- beanstandet, ebenso der Abs. 3, welcher bestimmt, daß, wenn von dem Pfandgläubiger eine Geldforderung nach Eintritt der Fälligkeit der Pfandforderung eingezogen wird, er insoweit als fänder befriedigt anzuschen ist, als ihm das Geld zur Befriedigung wegen seiner Forderung gebührt. Dagegen wurde der Abs. 2 des § 1219 in Consequenz des für den Nießbrauch zu § 1029 Abs. 2 gefaßten Beschlusses durch die Vorschrift tete Sache in einem Grundstücke besteht, der Pfandgläubiger an demselben mit der Leistung an ihn kraft des Gesehes eine Sicherungshypothek erwirbt. j Vorschrift i der Civilprozeßordnung, Anspruchs, Herausgabe anzuordnen

die Beschränkung

Abweichend von dem Ent-

Einziehung

durch den Y

erseßt, daß, wenn die gelei

Pfändung

unbewegliche bestellenden Sequester die Auflassung an dem Uebergange des der Gläubiger an Sicherungs

Eigenthums auf den Schuldner

hypothef für seine Forderung erlangt: die Ein- tragung der Hypothek soll in diesem Falle von dem Sequester Der H 1220, welcher für den Fall, wenn genstand der verpfändeten Forderung ligkeit der Pfandforderung

bewilligt werden. cine bewegliche Sache Ge ist und diese Forderung vor der Fäl eingezogen wird, besondere Bestimmungen über das Necht Bestß der geleisteten Sache trifft S 1217 gefaßten Beschlusses, daß der Pfandgläubiger ohne Mit- wirkung des Verpfänders zur Einziehung einer sol berechtigt sein soll, gestrihen. Der S 12 wenn eine verpfändete Geldforderung vor der Fälligkeit der Pfandforderung eingezogen ist, gegenüber dem P das Necht, die Wiederanlegung des Geldes Commission billigte die Regelung des Entwurfs. hielt man es für angemessener, im 8 1 Zinsen der verpfändeten Forderung, nah Analogie der Vorschriften des § 1069 zu regeln, und Pachtzinsforderungen bei der Demgemäß soll zwar, wenn cine verzins[ Pfandrecht sih auf die Zinsen er Verfügung über die Zins- s des Verpfänders sollen aber die Vor des S 1069 mit der Maßgabe entsprechende daß an die Stelle der Anzeige des pfändeten Forderung tritt, rehte Gebrauch mache. noch durch die Bestimmung, daß, f pfändet ist, mit welhem Zins-, Y scheine verbunden sind, das P nur dann erstreckt, wenn si

, wurde in Consequenz des zu

hen Forderung 21 gewährt dem Verpfänder, fandgläubiger zu verlangen. Die

die Haftung der abweichend vom Entwurf,

die Haftung der Miecth- Hypothek betreffen. Forderung verpfändet ist, das Auf das Recht d forderungen seiten Anwendung finden, Beschlagnahme der Forderungen die Pfandgläubigers an den Schuldner der ver- daß er von seinem Einziehungs- Eine Ergänzung erfuhr der § 1222 alls ein Werthpapier ver- tenten- oder Gewinnantheils- fandreht sih auf diese Scheine le dem Pfandgläubiger mit über- Auch in cinem solchen Falle soll indessen der Ermangelung

geben sind. Verpfänder Pfandgläubiger Herausgabe

Die Vorschrift des g der verpfändeten Person wurde ahlichen Jnhalt des von igenthümerhypothek oder ‘an einer 1224 erhob sih kein Widerspruch. fordernisse für die Begründung Im Anschluß an 225 dahin gefaßt Pfandrechts an solchen Uebergabe des indossirten Pfandgläubiger genügt. Hinzugefügt wurde, daß die Beschränkungen, denen bei Geldforderungen nachdenzuS1

keit der Pfandforderung eingetreten ist.

S 1223 über die Wirkung der Vereinigun Forderung und der Verbindlichkeit als entbehrlich gestrichen. Gegen den \ dem Pfandrecht an ciner E Grundschuld handelnden S 1225 bestimmt die Er fandrehts an indossabl den Art. 309 des H.-G.-B. soll der 8 1 werden, daß zur Begründung eines Papieren außer dem Pfandvertrag die

in derselben

en Papieren.

Papiers an den

faßten Beschlüssen das Einziehungsrecht des Pfandgläubigers vor der Fälligkeit der Pfandforderung unterliegt, bei dem Pfandrecht an indossablen Papieren keine Anwendung finden solle. Ein Antrag, den Entwurf durch die Vorschrift zu ergänzen, daß der Pfandgläubiger die ihm verpfändeten indossablen Papiere nach Maßgabe der Bestimmungen über das Pfandreht an beweglichen Sachen und, wenn sie einen Börsen- oder Markt- preis haben, auch nicht öffentlih durch einen Handelsmäkler und in Ermangelung eines solhen durch einen zu Ver- steigerungen befugten Beamten zum laufenden Preise verkaufen könne, wurde abgelehnt. Einvernehmen be- stand, daß die Frage, inwieweit der Pfandgläubiger auf Grund des Jndossaments nah außen hin zur Verfügung über das indossirte Papier legitimirt ist, nah den Vorschriften der Wechselordnung und des Handelsgeseßbuhs zu beantworten sei. Die besonderen Bestimmungen des 8 1226 über das Pfandreht an Jnhaberpapieren wurden sachlich mit der Ab- weichung genehmigt, daß der Pfandgläubiger den Verkauf solcher Papiere, sofern sie einen Börsen- oder Marktpreis haben, nicht selbst, sondern nur dur einen Handelsmäkler und in Ermangelung eines solchen nur durch einen zu Versteigerungen befugten Beamten bewirken kann. : 5 i Die Berathung wandte sih sodann den Vorschriften über das Pfandreht an Grunoditüten (Hypothek) uno die Grundschuld (§8 1062 bis 1144) zu. Die Frage, ob die von dem Entwurfe geregelten vier Formen der Kapital- belastung, die Buchhypothek, die Briefhypothek, die Sicherungs- hypothef und die Grundschuld, beibchalten werden sollen, war

von der Commission durch früheren Beschluß bereits in be- jahendem Sinne entschieden worden. Auf der Grundlage dieses Beschlusses trat die Commission sofort in die Erörterung der einzelnen Vorr uo mor una M die Erörterung der Vorschriften über die Hypothek ohne DYporhetenbrief (S8 1062 bis 1105) ein. Der S 1062 welcher im Abs. 1 den Begriff der Hypothek dahin bestimmt: „Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, daß eine bestimmte Person berechtigt ist, wegen einer bestimmten Geld- forderung Befriedigung aus dem Grundstüke zu verlangen“, führte zu einer eingehenden Discussion über die rechtliche Natur der Hypothek. Die Mehrheit entschied sih für folgende Bassung des § 1062 Abs. 1: „Ein Grundstü kann in der Weise belastet werden, daß der Berechtigte die Zahlung einer bestimmten Geldsumme aus dem Grundstücke zur Befriedigung einer ihm zustehenden Forderung verlangen kann (Hypothek).“ Man war einverstanden, daß durch diese Fassung der Frage, ob die Hypothek als Realobligation oder als ein rein dingliches Recht aufzufassen sei, und der Ausgestaltung der Hypothek im einzelnen nicht vorgegriffen werden solle. Vorbehalten blieb, auf die Frage, ob die Bestellung einer Hypothek zu Gunsten des Gläubigers aus einer Schuldverschreibung auf den Jnhaber zugelassen werden solle, später zurüczukommen. Einvernehmen bestand andererseits darüber, daß Vorschriften über die rehtlihe Sicherung der Jnhaber von Pfandbriefen u. st. w. (S 17 des Einf.-Ges. zur Konkursordnung) nicht in das Bürgerliche Geseßbuch aufzunehmen seien, daß vielmehr die Regelung dieses Gegenstandes einem besonderen Neichs-

gesche vorbehalten bleiben müsse.

Die Nv. l2 der „Amtlihen Nachrichten des RNeihs-Versicherungsamts“ vom 15. Juni d. J. enthält ein Rundschreiben an die Vorstände der für die Unfall- ver\icherung auf der Znsel Helgoland orilih zu- ständigen Berufsgenossenschaften, vom 25. Mai 1893, sowie folgenden Bescheid :

Ausfälle ‘an den Sectionsverwaltungskosten, die nah dem Genossenschaftsstatut die Sectionen selbst tragen, sind nicht unterschiedslos von allen Mitgliedern der Berufs- genossenschaft aufzubringen, fallen vielmehr nur der Ge- sammtheit der an dieser Umlage betheiligten Berufsgenossen, den Mitgliedern der betreffenden Section zur Last (S 74 Abjay 2 des Unfallversicherungsgeseßes).

Jn dem nichtamtlihen Theil is eine Entscheidung des Reichsgerihts vom 18. Juni 1891 mitgetheilt, nach welcher cine Berufsgenossenschaft, die durch ihr zuständiges Organ ihre Entschädigungspflicht einem Versicherten gegenüber anerkannt hat, nah den Grundsäßen des preußischen Rechts nicht befugt ist, sih dieser öffentlich-rehtlichen Pflicht zu entledigen und dieselbe ciner anderen Berufsgen oen: schaft dadurch aufzubürden, daß se im Prozeßwege vor dem ordentlichen Nichter auszuführen sucht, nicht ste, sondern die andere Berufsgenossenshaft sei die geseßlich verpflichtete.

Nr. 12 der Sonderausgabe der „Amtlichen Nachrichten des Neichhs-Versicherungsamts“, Jz validitäts- und Altersversichherung“, vom 15. Juni d. J, enthält ein Rundschreiben an die Vorstände der sämmtlichen Jnvaliditäts- und Altersversicherungsanstalten, betreffend die nah 8 130 Absay 1 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgeseßes einzureichenden U ebersichten über die Geshäfts- und Rehnungsergebnisse, vom 6. Uni 1893, sowie folgende RNevisionsentsheidungen:

Ein überwiegend mit Unterrichtsertheilung und gottes- dienstlichen Verrichtungen (Vorsingen und Vorbeten beim Gottesdienst) beschäftigter israelitisher Cultusbeamter in einer kleinen pommerschen Stadt ist als nicht versicherungs- pflichtig erachtet worden.

Die Aufseherin in dem einer Synagogengemeinde gehörenden und von dieser im Jnteresse der durch religiöse Vorschriften zum Baden genöthigten weiblichen Mitglieder der Gemeinde gehaltenen Badehause ist als Arbeiterin der D angesehen und ihr die Altersrente zuerkannt worden.

Ein im Auftrage der Großherzo gli hessischen Brandversicherungskammer bb hästialer O als ein selbständiger Gewerbetreibender angesehen worden.

Der von dem Stationsvorstand einer kleinen Eisenbahnstation mit dem Abtragen von Avisbriefen (Benachrichtigungen über die Ankunft von Gütern) beschäftigte Bote ist für einen Arbeiter der Eisenbahnverwaltung erklärt und seine Versicherungspfliht anerkannt worden.

Die freiwillige Fortseßung des Versicherungs- S nah Eintritt dauernder Znvalidität ist un- zuläsfig.

Die einem ehemaligen Großherzoglich mecklenburgischen Orchesterdiener gewährte, jederzeit widerruflihe „Gnaden- pension“ ist als eine das Ruhen der Altersrente gemäß S 34 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes bewirkende „Pension“ nicht angesehen worden.

Die unter Leitung des Regierungs-Raths Holzapfel zu Dillenburg stehende Commission für die Güter- consolidation ist zum 1. Juli d. J. nah Limburg a. L. verlegt. Demgemäß ist der Regierungs-Rath Holzapfel zum bezeihneten Zeitpunkte von Dillenburg nah Limburg a. L. verseßt.

Der Jnspecteur der 1. Cavalleric-Jnspection, General der Cavallerie von Krosigk is von München zurückgekehrt und hat sih nach Lüneburg begeben.

Der General der Jnfanterie v on Grolman, Gouverneur des hiesigen Juvalidenhauses, hat einen längeren Urlaub nach Thüringen und dem Großherzogthum Hessen angetreten.

Potsdam, 17. Juni. Heute Nachmittag fand im Katharinenholz das Adlerschießen des Offiziercorps des 1. Garde-Regiments z. F. statt. Jhre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, sowie Jhre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Friedrich Leopold wohnten, wie „W. T. B.“ berichtet, dem Fest bei. Seine Majestät der Kaiser hatte zwei Preise, Jhre Majestät die Kaiserin einen Preis gestiftet. Den ersten Preis, eine Bronze-Uhr, gestiftet von dem Kaiser, errang Major von Westernhagen, den zweiten Preis, eine Doppelflinte erhielt Lieutenant Graf von Bau- dissin. Der Preis der Kaiserin, eine silberne Trinkflasche, fiel dem Hauptmann von Unruh zu. Jhre Majestät die Kaiserin überreichte die Preise persönli und kehrte bald dar- auf nach Potsdam zurück. Bei dem Diner, welches \sih an- schloß, brachte der Schügenkönig, Major von Westernhagen, das Hoch auf Seine Majestät den Kaiser aus.

Hannover, 18. Juni. Der Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch, der vorgestern hier cin: getroffen war, besichtigte gestern mehrere größere Fabrikanlagen. Morgen wird der Minister, wie der Zon, Cour mees die Zlseder Hütte in Augenschein nehmen und sodann die Reise nach Bremen fortseßen, um von Hemelingen bis Geestemünde einzelne Fabriken zu besichtigen.

Bayern.

Zn Tegernsee erfolgle vorgestern früh die Beerdigung Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs Max Emanuel in Bayern im Beisein der hohen Verwandten des Verblichenen. Seine Königliche Hoheit der Prinz-Regent war durch den Prinzen Rupprecht, Seine Majestät der Kaiser Franz Joseph durh Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit den Erzherzog Ludwig Victor, Seine Majestät der Deutsche Kaiser durh den General der Cavallerie von Kr osigk vertreten.

Die Königin und die Königin - Regentin der Niederlande trafen am Freitag Abend in Augs bu rg ein und seßten am folgenden Nachmittag, nach Besichtigung der Schenswürdigkeiten der Stadt, ihre Neise nah Nürnberg fort, wo Allerhöchstdieselben am Bahnhofe von dem nieder- ländischen Konsul von Grundherr empfangen und nah dem „Württemberger Hof“ geleitet wurden. ,

Vaden.

Jhre Königliche Hoheit die Kronprinzessin von Schweden und Norwegen tritt, wie die „Karlsr. Ztg.“ meldet, heute die Reise nah Schweden an. Zhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großhe rzo gin geleiten heute die Kronprinzessin und Höchstderen Kinder nah Karls- ruhe, werden den ganzen Tag dort verweilen und nach der Abreise Jhrer. Königlichen Hoheiten nah Schloß Baden zurück: kehren.

Hessen.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog wird sich, wie die „Darmst. Ztg.“ meldet, Anfang nächsten Monats zur Feier der Hochzeit Sciner Königlichen Hoheit des Herzogs von York nach London begeben.

Elsaß-Lothringen.

Vorgestern früh sind die Ueberreste der bei S t. -Privat Gefallenen des Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Negiments Nr. 1 von dem Begräbnißplaze bei St.-Ail auf deutshen Boden überführt worden. An dem dort befindlihen Denkmal hatten französischerscits das 1. Bataillon Jäger, ein Bataillon des 147. Infanterie-Regiments und eine Escadron Husaren Aufstellung genommen. Bald nah 6 Uhr traf daselbst auch der comman-: dirende General des VI. Armee- Corps, Divisions - General Jamont ein. Um 7 Uhr erschienen zur Uebernahme der Ge- beine scchs Offiziere des Kaiser Alexander Gardce- Grenadier - Regiments unter Führung des Oberst - Lieute- nants von Ende und begrüßten den General Jamont Der Unter-Präfect übergab darauf im Namen der französischen Regierung den deutshen Offizieren die Gebeine der deutschen Soldaten. Nach einer Ansprache der Feldprediger seßte sich der ZUg in Bewegung, den die französishen Truppen mit der Musik escortirten. Auf deutschem Gebiet erwarteten ihn der commandirende General des XVI. Armee-Corps, General der Cavallerie Graf von Häseler mit zahlreichen Offizieren der Garnison von Meg und ciner Compagnie des 131. “Fnfanteric- Regiments. Beim Eintreffen des Generals Jamont ritt General Graf Häseler auf diesen zu über die Grenze. Beide Generale salutirten einander. Auf die Ein- ladung des Generals Grafen Häseler betrat General Jamont das deutshe Gebiet und ritt die Front der deutschen Ehren- Compagnie ab, worauf er von dem General Grafen Häjeler zur Grenze zurügeleitet wurde. Unter Escorte der deutschen Znfanterie schte dann der Zug seinen Marsch fort und traf um 9 Uhr bei der neuen Begräbnißstätte ein, wo vor dem Denkmale 6 Gräber aufgeworfen waren. Die Feldprediger segneten sodann die Gräber mit einer Predigt ein.

Oesterreich-Ungarn.

Die ungarische Delegation hat das gesammte Heeresbudget angenommen und ohne Debatte den Occu- pationscredit genehmigt. i

Jn dem deutschen Kasino in Prag fand gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, unter dem Vorsiße Schmeykal?s cine Part eiversamm lung Der Deut chGen tall. Vie neue Parteiorganisation wurde einstimmig angenommen, ebenso eine Resolution, worin die Partei ihre Entrüstung über die Vor- gänge im Landtag ausdrüt und administratives O Teeb in Betreff der Erri tung des Trautenauer Kreisgerichts fordert.

Großbritannien und Frland.

Der dritte Artikel der Homerule-Bill, der nah mehrwöchiger Berathung .am vergangenen Dienstag mehrfach verändert vom Unterhause angenommen worden ist, lautet der „Nat.-Ztg.“ zufolge in seiner nunmehrigen Gestalt:

Der irischen Sefeimebüng sind und bleiben folgende Gegenstände

tzogen: E 1) die Krone, die Thronfolge, die Regentschaft, die Vertretung der Krone durh den Lord-Lieutenant; 2) die Entscheidung über Krieg und Frieden, alle aus Kriegszustand {ic ergebenden An- gelegenheiten, die Regelung irgend eines Theils der Unterthanen der Krone von Großbritannien während eines Krieges zwischen fremden Staaten, mit welchen die Königin im Frieden lebt, in Bezug auf die Feindseligkeiten; 3) die Armee, die Flotte, die Miliz, die Freiwilligen und alle übrigen militärischen Kräfte, die Ver- theidigung des Reichs, die Festungen, die stehenden Laer Die Magazine, die Arsenake, Werften und alle für derartige Zwecke er- worbenen Gebäude und Plätze; 4) die Verträge mit fremden Mächten und übrigen auswärtigen Beziehungen, sowie die Beziehungen zwischen verschiedenen Theilen des Reichs, die Verleßung s\olcher Verträge und Beziehungen, das Verfahren bei der vertragsmäßigen Auslieferung von Verbrechern; 5) Würden und Ehrentitel : 6) Landes- verrath, Austritt aus dem Unterthanenverband , Naturalisation von Fremden; 7) der außeririshe Handel, die Quarantäne, die gesammte Schiffahrt, mit Ausschluß derjenigen auf den irischen Binnengewässern, die Orts-Gesundheitsbestimmungen und Hafen- ordnungen; 5) die Leuchtthürme, Bojen und Signalfeuer mit Aus- nahme derjenigen Seczeichen, welche ohne Verletzung ciner allgemeinen Parlamentsacte hergestellt und von den Local-Hafenbehörden unter- halten werden können ; 9) die Münzprägung, die Währung, Maß und Gewicht; 10) Geschäftsmarken, Waarenmarken : Nachdruck- und Patent- recht. Jedes von der irischen Gesetzgebung über einen dieser Gegen- stände erlassene Gescy ist von selbt null und nichtig. Frankreich.

Das gestern Vormittag über das Befinden des Präsidenten Carnot veröffentlihte Bulletin meldet dem ,W. T. V“ zufolge: „Jn dem Befinden des Präsidenten. ist eine sehr merkliche Besserung eingetreten. Der Präsident wird heute das Zimmer verlassen.“

Der Minister des Auswärtigen Develle ist gestern in Begleitung mehrerer Senatoren zur Enthüllung der Statue Zules Grévy'’s in Dôle eingetroffen.

Jn dem am Sonnabend abgehaltenen An eat dem der noch immer leidende Minister-Präsident D u puy nicht beiwohnen konnte, erklärte der Unter-Staatssecretär der Colonien Delcassé, daß infolge des neuen Angriffs der Siamesen der französische General - Konsul Pavie von dem König von Siam die Gewährung einer Audienz verlangt habe. Der Ministerrath beshloß, dem Admiral Humann unverzüglich die Ordre zu ertheilen, sih von Saïgon nah Bangkok zu begeben. Der Minister des Auswärtigen Develle kündigte darauf die Unterzeichnung des französish-russishen Abkommens über den Zoll auf Petroleum an. Endlih wurde be- [chlossen, cinen Credit von 5 Millionen Francs bei der Kammer zu beantragen, um der durch die andauernde Trockenheit ge- [hädigten Landwirthschaft Hilfe zu bringen.

Jn der vorgestrigen Sißung der Deputirtenkammer crflärte der Minister für Ackerbau Viger in Beantwortung verschiedener Jnterpellationen über die landwirthschaftliche Kris, er werde seine Collegen, den Kriegs-Minister und Marine-Minister, « auffordern, Fleischconserven anfertigen zu lassen. Die Regierung werde ferner, dem im Ministerrath gefaßten Beschlusse gemäß, einen Credit von fünf Mil: lionen verlangen zur Vertheilung unter die Landwirthe, die durch die Trockenheit Schaden erlitten haben. Der Kriegs- Minister General Loizillon theilte mit, ex werde die Ve- willigung eines Credits von 6 Millionen Francs beantragen, um die Privatindustrie mit der Anfertigung von Conserven ¡u betrauen. Die Kammer nahm sodann auf Verlangen der Regierung die einfahe Tagesordnung an.

Nuß: land.

Am Sonnabend ist, wie „W. T. B.“ aus St. Peters- burg meldet, die zwishen Frankreich und Nu ßland ab- geschlossene Handelsconvention unterzeihnet worden. Die von Nußland zugestandene Zollerniedrigung auf Naphthaproducte beträgt die Hälfte des bisherigen Zolles. Rußland gewährt außer anderen Vergünstigungen auch eine Erniedrigung der Zólle auf musikalishe Jnstrumente, Wollwaaren und Äcker- baugeräthe.

Jtalien.

Die Deputirtenkammer hat vorgestern mit 147 gegen 92 Stimmen das Kriegsbudget angenommen.

Bei den Municipalwahlen in Nom, an denen sich eiwa ein Drittel der Wahlberechtigten betheiligten, wurden gestern elf Klerikale und sieben Liberale gewählt.

Schweiz.

Entgegen einem früheren Beschlusse hat der National- rath am Sonnabend dem Beschluß des Ständeraths bei- gestimmt, wonach der Bund die gesammten Kosten der eldgenössishen Jnterventionen im Kanton Dein von 1889/90 zu tragen hat.

Türkei.

Wie die „Daily News“ aus Konstantinopel melden, ist das Urtheil gegen die wegen der Ruhestörungen in Cäsarea und Umgebung angeklagten Armenier von dem Gericht in Angora gefällt worden. Danach sind 17 Armenier, darunter zwei Professoren des Collegiums von Mersivan, zum Tode, lehs zu 15 Jahren und 18 zu 7 bis 10 Jahren Gefängniß verurtheilt worden. 15 wurden freigesprochen.

Serbien.

Das Cabinet hat am Freitag, wie „W. T. B.“ berichtet, nah der Eidesleistung des Königs diesem seine Demission überreiht. Der König betraute nach einer Conferenz mit dem Präsidenten der Skupschtina abermals Dokic mit der Bildung eines Cabinets. Die von Dokic vorgelegte Ministerliste erhielt im Laufe der Nacht die Königliche Genehmigung. Danach behalten alle früheren Minister im neuen Cabinet lhre D aber an Stelle von Franassowic wird General Sava Gruic Kriegs-Minister. Dokic, Franassowic und die anderen Minister jowie der Präsident und die Vice-Präsidenten der Skupschtina crhielten hohe Ordensauszeichnungen.

Die Skupschtina wählte am Sonnabend die Ausschüsse, darunter einen vierzehngliedrigen Finanz- und Handelsvertrags- aus\{chuß. Der Präsident der Skupschtina ordnete an, daß die Ausschüsse nach spätestens zwei bis drei Tagen über die be- treffenden Vorlagen referiren sollen.

Schweden und Norwegen.

Der König besuchte am Sonnabend die beiden deutschen Schhulschiffe „Stosch“ und „Stein“ und verweilte eine

Stunde an Bord derselben. vorgestern die deutschen Offizie einem Ausflug nah Saltsjöb eingeladen.

Caplandes Parlamen Colonie ein Zahr

jedoch nicht wei der Einnahmen

Afrika. Nach einer Meldung des elown vom 17. d, M Six Henry

ts im L

Die Seccoffiziersgesellschaft hatte re und eine Anza

i Anzahl Cadetten zu aden in der Nähe von Stoholm

„Reuter'shen Bureaus“ qus bemerkte der Gouverneur des der Eröffnung des aufe seiner Rede, daß das Fabr Tur die El des Fortschritts gewesen sei. nahmen seien größer gewesen als die Ausgaben. Einnahmen seien durch

Loch bei

Die günstigen der Goldfelder verursacht ge einer unvermeidlihen Concurrenz würde es se sein, auch noch ferner eine er El aus dieser Quelle z die Pflicht der Regierung, schr ö

die Zunahme

große Vermehrung j Es sei daher fonomish zu Werke zu gehen.

u erwarten.

die ersten sechs Paragraphen der Vo Gebühren und Beiträge) nach Alk bezw. Streichungsanträge geordnetenhauses angenommen.

_ Die nächste Sißzung des Hauses der ijt auf Dienstag, 27. Juni

Parlamentarische Nachrichten. _ Graf von Bnin-Bninski-Lod Mitglied des Herrenhauses

Die X1. Commission des dem Vorsiß

bei. D um

ti-Lodzia auf Samostrzel, , Ut gestorben.

Herrenhauses trat heute unter des Herrn von Puttkamer-Carzin zur L mmunalabgabengesetzes Präsident des Staats-Ministeriums,

Graf zu Eulenburg Finanz-Minister

v ria

ge (Allgemeine Bestimmungen, lehnung verschiedener Abänderungs-

unverändert nach den Beschlüssen des Ab-

: Abgeordneten , Mittags 12 Uhr, anberaumt.

mit 6265 St. gewählt.

Frankfurt a. O.

brock (cons.) 6825 St., (freis. Volksp.) 145 St., n j S 187 St., Jochem (Soc.) 221 St., zecsplittert 43 St. zwischen den beiden Erstgenannten. : : Marienwerder Wahlkr. 2. Rosenberg - Löbau. zwischen von Oldenburg (consf.) und Rzepnikowski (Pole). Marienwerder. Wahlkr. 4. Thorn, K v. Slaski (Pole) 10782 St.,, 9 olks) 1528 St., Mikuszynski (Soc.) 1130 St., Graßmann (natl.) 854 St., zersplittert 38 St. Ein Wahlergebniß noch ausftehend. Stichwahl gilt als ficher. - Marienwerder. Wahlkr. 7. Schlohau-Flatow. (conf.) gewählt. : Marienwerder. Wahlkr. 8. Deutsch-Krone. Gamp (Rpart.), Dr. Lieber (Centr.). Nb 2 Mey (Centr.) und Meyer (cons.). Nahr. 0. Vvandov, G if i n zwischen v. d. Osten-Blumberg (cons.) 12 620 St. und Körsten (Soc.) 10 492 St.

Wahlangelegenheiten.

Morgen werden wir das amtlich ermittel

veröffentlichen. Nach einer Zusammenstellung des S sind bisher 396 213 Candidaten sind gewählt. Stichwahlen statt. vertrat bisher ein Welfe.

Conservative . Neichspartei Nationalliberale .

Freif. Vereinigung .

FFreis. Volkspartei Welfe

Centrum ; Socialdemokraten Polen

Élsässer Antisemitet

Däne

Süddeutsche Volkspartei

bei keiner Fraction

Bei den Stichwahlen sind bet

Conservative . Reichspartei ; Nationalliberale . Centrum

Socialdemokraten

Freis. Vereinigung .

¿Freis. Volkspartei Polen Antisemiten Welfen .

Elsässer

Süddeutsche Volkspartei bei keiner Fraction .

Wir lassen nun noch die rüständigen Berichtigungen sind, folgen:

Wahlkr. 1. West-Prignit. Im ganzen waren 12 492 Wahlfkr. 2. Ost-Prignit. (Cons) 5211 Sl. Koh (frei, Vollsy. Aus mehreren Ortschaften doch ist die Wahl von Dallwit?s sicher. : Wahlkr. 1. Arnswalde, Friedeberg. Definitives Von 13 238 abgegebenen ard: (Antisem.) 8046 St., v. Bornstedt (cons.) 2973 St., Ernst (freis. Vergg.) 1447 St., Millarg (Soc.) 743 St., zersplittert 19. Ahlwardt

Frankfurt a. O. Wahlkr. 4. Frankfurt a. Bt rihtigung. Stichwahl zwischen Haake (Reichsp.) und Meßner (Soc.). ¿Frankfurt a. O. Wahlkreis 10. Kalau-Lukau. (cons.) gewählt. E Frankfurt a. D. Wahlkr. 2. Landsberg, Soldin. ] 4176 St., Pickenbah (Antisem.) 2295 St., Schröder (freif. Vergg.) 4327 St., Pätel (Soc.) 2605 St.

Frankfurt a. D. Wahlkr. 6. Züllichau - Krossen. Uhden?s (consf.) gesichert. : : Königsberg 1. Pr. Wahlkr. 2. Labiau, Wehlau. (cons.) 7078 St., Nother (freis. Gustedt gewählt. - : i Marienwerder. Wahlkr. 1. Stuhm-Marienwerder. von Budden- von Donimirski (Pole) 6410 St., Virchow Plehn (natl.) 205 St.,

te Ergebniß der Wahlresultate

33 Wahlkreisen finden

Den einzigen noch ausstehenden Wahlkreis

Gewählt #

Meldungen, die

Podbielski (cons\.) St. abgegeben. Dallwitz-Tornow 218 St., Berndt (Soc.) das PNesultat noh aus,

von Manteuffel Ebert (conf.)

Stichwahl zwischen Ebert und

_ von Gustedt Volksp.) 3253 St., Schulze (Soc.)

Spahn (Centr.)

i Krahmer (conf.) Nudies (freis. Volksp.)

Graf von Kanitz Stichwahl zwischen Landkreis Danzig. Stichwahl zwischen

Greifenhagen.

Breslau. Wahlkr. 1. Guhrau, Steinau, Wohlau. Graf Carmer’s (conf.) Wahl gesichert.

Breslau. Wahlkr. 3. Wartenberg-Oels. von Kardorff (Reichsp.) gewählt.

Breslau. Wahlkr. 8. Breslau-Land-Neumarkt. Graf Limburg- Stirum (cons.) 8391 St., von Huene (Centr.) 3423 St.,, Schmieder (freis. Volksp.) 2971 St., Schüß (Soc.) 4613 St. Stichwahl zwischen Graf Limburg und Schüß. /

Oppeln. Wahlkr. 2, Oppeln. Definitives Ergebniß. Abgegeben 14 951 St. Davon erhielt Pfarrer Wolny (Centr.) 10071 St., Freiherr von Huene (Centr.) 4293. Wolny, wie bereits gemeldet, gewählt. :

Oppeln. Wablkr. 7. Pleß, Rybnik. Conrad (Centr.) gewählt.

Magdeburg. Wakhlkr. 1. Salzwedel, Gardelegen. Stichwahl zwischen von der Schulenburg (cons\.) und Schulz-Lupiß (Rpart.)

Magdeburg. Wahlkr. 3. Jerihow 1. und I. “Graf Herbert Bismarck 11 769 St., Wösöllmer (freis. Volksp.) 6848 St., Glocke (Soc.) 4341 St.; zersplittert 48 St. Graf Bismarck gewählt.

Merseburg. Wahlkr. 40 Saalkreis, Stadt Halle. Dr. Alexander Meyer 10 337 St., Rechtsanwalt Glinmm 8769 St., Schriftsteller Kuhnert 12 979 St. Also, wie bereits gemeldet, Stichwahl Meyer- Kuhnert. :

Merseburg. Wakhlkr. 5. Mansfeld. Leuschner (Npart.) mit großer Majorität gewählt. /

Merseburg. Wablkr. 6. Sangerhausen. Scherre (Rpart.) 10310 St., Dr. Krause (freis. Volksp.) 5845 St., Plorin (Soc.} 3344 St. Serre gewählt.

Merseburg. Wahlkr. 7. Ouerfurt- Merseburg. Berichtigung. Stichwahl zwischen Ritter (fr. Volksp.) und Neubarth (NReichsp.).

Gn Wah 2 Heiligenstadt, Worbis. Strombeck (Centr.) wiedergewählt.

Hannover. Wahlkr. 3. Meppen, Bentheim. Wahl Branden- burg’s (Centr.) mit großer Majorität gesichert.

Hannover. Wahlkr. 4. Osnabrück. Definitives Ergebniß. Wamkhoff (natl.) 10103 St., von Schele (Welfe) 10 932 Sl, Dr. Barth (freis. Vergg ) 447 St., König (Antisem.) 305 St., Bebel (Soc.) 3279 St. Wie bereits gemeldet, Stichwahl zwischen den beiden ersten.

Vannover. Wahlkr. 6. Syke, Hoya. - Weidenhöfer (natl.) 4743 St., von Arn8wald-Hardenbostel (Welfe) 5518 St., Wehrum (Soc.) 2011 St. Stichwahl zwischen ersteren beiden unzweifelhaft.

Hannover. Wahlkr. 7. Neustadt a. N. Nienburg. Stichwahl zwischen Sander (natl.) und v. d. Decken (Welfe).

_Vannover. Wahlkr. 15. Lüchow, Uelzen. Schul (natl.) 9018 St., von Bernstorff (Welfe) 5780 St., Kutsche (Soc.) 1794 St. Stichwahl zwischen den beiden ersteren.

Hannover. Wahlkr. 16. Lüneburg, Wiesen. Witthöft (natl.) 9123 St., von Wangenheim (Welfe) 6385 St,, Fisher (Soc.) 4225 St, Dr. Alexander Meyer (freis. Beérag.) 330 St. Da nux noch 3 unerheblihe Bezirke fehlen, so ist Stichwahl zwischen Witthöft und Wangenheim erforderlich.

Vannover. Wahlkr. 17. Harburg. Stihwahl zwishen Müller (natl.) und Baerer (Soc.) sicher.

E Wahlkr. 7. Fulda, Schlüchtern. Müller (Centr.) gewählt.

Koblenz. Wahlkr. 4. Kreuznah, Simmern. Berichtigtes Nesultat. Dr. von Cuny (natl.) 6735 St., von Hompesch (Centr.) 9404 St., Knebel (natl. Agrarier) 5185 St. Stichwahl zwischen von Cuny und von Hompesch.

Oberbayern. Wahlkr. 5. Wasserburg. Geistlicher Nath Harl (Centr.) gewählt.

Oberbayern. Wahlkr. 6. Weilheim. Weinhart (Bund der Landwirthe) 4960 St., Weber (Centr.) 5800 St., v. Vollmar (Soc.) 1315 St. Stichwahl zwishen Weinhart und Weber.

Oberbayern. Wahlkr. 7. Rosenheim. Steininger (Centr.) ge- wählt.

Oberbayern. Wahlkr. 8. Traunstein. Lebemeier (Centr.) gea wählt.

Niederbayern. Wahlfr. 1. Landshut. Bildhauer Meyer (Centr. ) unzweifelhaft gewählt.

Niederbayern. Wahlkr. 2. Straubing. Stichwahl zwischen Graf Preysing (Centr.) und Bruckmaier (Bund der Landwirthe) zweifellos.

Niederbayern. Wahlkr. 3. Passau. Berichtigung. Dr. Pichler (Centr.) gewählt, kommt nicht in Stichwahl.

Niederbayern. Wahlkr. 6. Kelheim. Bisher gezählt für Dr. Sigl 9195 St., Aigner (Centr.) 3824 St.

Niederbayern. Wahlkr. 5. Deggendorf. Leonhard (Centr.) ge- wählt.

Niederbayern. Wakhlkr. 6. Kelheim. Dr. Sigl, Nedacteur des Bayerischen Vaterland“, gewählt.

Oberpfalz und Negensburg. Wahlkr. 2. Amberg. Lerno (Centr.) gewählt.

Oberpfalz und Regensburg. Wahlkr. 4. Neunburg v. W. Wißlsperge (Centr.) gewählt.

Oberpfalz und Negensburg. Wahlkr. 5. Neustadt a. Waldn. Lehner (Centr.) gewählt.

Mittelfranken. Wahlkr. 5. Dinkelsbühl. Luß (cons. und Bund d. Landw.) gewählt.

Mittelfranken. Wahlkr. 6. Rothenburg a. T. Stichwahl zwischen Keller (natl.) und Seyboth (freif. Volksy.).

Unterfranken und Aschaffenburg. Wahlkr. 2. “Kitzingen. Stich- wahl zwischen Dr. Conrad (Volksp.) und Eck (Centr.)

Großherzogthum Hessen. Wahlkr. 6. Erba, Bensheim. Scipio (natl.) 5375 St., Hirschel (Antisem.) 3933 St., Stengel (freis. Volksp.) 1727 St., Miedreih (Soc.) 1423 St. 26 Orte stehen noch aus, jedoch ist Stichwahl zwischen Scipio und Hirschel sicher.

Mecklenburg-Schwerin. Wahlkr. 1. Hagenow, Grevesmühlen. Nettig (cons.) 5620 St., Dau (freis. Bolksp.) 2690 St., Rathmann (Soc.) 2818 St. Mehrere Landbezirke fehlen noch. Die Wahl Rettig?s gilt für sicher.

Sachsen-Weimar. Wahlkr. 1. Weimar. Stichwahl zwischen Kalmring (consf.) und Baudert (Soc.).

Mecklenburg-Streliß. Berichtioung. Gutspächter Nauck (conf.) nicht von Schwerin mit etwa 700 St. Majorität gewählt.

Elsaß-Lothringen. Wahlkr. 12. Saargemünd Forbah. Abbó Colbus (flerikaler Elsässer) gewählt.

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Land- und Forstwirthschaft. Crnteaussichten in Numän ien.

In Numänien herrshte während des Monats Mai vorwiegend kalte und feuhte Witterung, welche die Vegetation aufhielt, aber dem Stand des Getreides im allgemeinen förderlih gewesen ist. Die Wintersaaten haben si erholt und zeigen meist einen kräftigen und {önen Stand. Die Sommersaaten sind um 14 Tage bis 3 Wochen zurü. Gerste und Mais stehen recht gut, dagegeu wird die RNaps8a ernte nur einen geringen Ertrag geben.

Ernteaussichten in Bulgarien.

Die feuhte Witterung des Monats Mai hat im allgemeinen vortheilhaft auf die Entwickelung des Getreides cingewirkt. Die: trüben Auésichten, welche sih noch gegen Mitte Mai bezüglich der neuen Ernte allenthalben darboten, haben dur reihlihe Niederschläge in der zweiten Maihälfte eine wesentlihe Wendung zum Bessern erfahren. Die Winterfrucht hatte jedoch durch die vorhergegangene ungünstige Witterung hon zu sehr gelitten, als daß sie sich aründlich hätte er- holen können. Bei Roggen und Weizen aus der Wintersaat rechnet man, wenn das Wetter fortgeseßt günstig bleibt, auf einen Ausfall von 35 bis 40 9% gegenüber dem Resultat des vorigen Jahres, während Hafer, Gerste und Mais, falls nichts dazwischenkommt, noch eine recht. befriedigende Ernte geben können.