1893 / 153 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Jun 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Benennung der Gegenstände

Seit) Ves

neuen | seitherigen allgemeinen| Vertrags- arifes | tarifes „Dinare | Dinare für 100 kgffür 100 kg

Zollsat des

Benennung der Gegenstände

tarifes Dinare

neuen neuen Vertrags- allgemeinen l L n arifes tarifes árifes

Ï Dinare |_ : für 100 *kgfür 100 kgiffür 100 *kgfür 100 kg

seitherigen | * fonten Vertrags- [allgemeinen

Dinare Dinare

Zündhölzchen aller Art (auch in Schachteln), Stärk? aller Art (auch in Schachteln), Stärke- E t s L E ele

Tinte und Stiefelwichse aller Art . .

E a ao arben : remer- und Pariferblau, sowie alle anderen Farben zur Jmitation von Indigo s A

Berlinerblau und Waschblau (Ultramarin 2c.), in Stücken, in Pulver oder auf Papier .

zubereitete : i :

gemeine, aus Erden und Mineralien gewonnene arben in Stücken oder gepulvert: Oer, nglishroth, Bolus, Mineralblau, Kupfer- braun, Baryt, Rotherde, Umbra, Tripel (weiß und gelb), Wiener-, Brescia-, Vicenza-, Bo- logneser-Erde 2c. ; ferner Graphit, Knochen- und Flamentohle (Nußschwarz), Ruß und weiße

eide ohne Papierumhüllung . .

T R Alle anderen chemisch zubereiteten Farben, in Stücken, gepulvert oder Rg, einf{ließlich der bunten Zeichenkreide und Kreide in Papier- O T Ri PuBe und Polirmittel (Wienerkalk u. dgl.) in mschließungen für den Detailverkauf . ..

Gruppe XAL. Fette und Fettproducte.

Nicht wohlriechende Oele: i Oliven-, Samen- und andere nicht besonders be- nannte vegetabilishe Oele, auch flüssiger Ter- V O B ep Sons, und Palmsöl ; dicker Terpentin . L e O E und andere Fettstoffe : utter, gesalzen oder ausgelassen, au Kunstbutter S Wachs, Stearin, Paraffin, Palmitin, Ceresin u. dgl. ettwaaren: eife: nicht parfümirte parfümirte R A Wachs-, Stearin-, Paraffin-, Ceresin-, Palmitin- E A

Gruppe XIIL. Maschinen, Justrumente, wissenschaftliche Gegeustände und Waffen, Maschinen: a P Wia Maschinen und Maschinentheile aus Metallen, Holz oder irgend einem anderen gemeinen Materiale für Industrie, Gewerbe, Landwirthschaft, Brauereien und ODestillerien, Transport zu Wasser- und zu Lande, Bäder und andere ähn- lihe Zwede; au Näh-, Strick- und Sti- maschinen, Feuersprißzen und dazu gehörige a Instrumente und Apparate: : E Astronomische, optische, mathematishe, mechanische, medizinische, hirurgise, physikalif eund sonstige Instrumente zu verschiedenem wissenschaftlichen Gebrauch und für Laboratorien A Musikalische : j E einfahe, aus unpolirtem, unlackirtem Holz und ohne metallene Stimmschlüssel, wie: Flöten, E L E Pianos, Pianinos, Harmoniums, Phisharmonikas, Kirchenorgeln . E N

S E Alle anderen musikalischen Instrumente aus jedem Materiale, ferner die unter Nr. 52h. 1 ge- nannten, wenn sie aus polirtem oder lackirtem Holz verfertigt und mit metallenen Stimm- ie Velen O S Wissen haftliche, literarishe und Kunstgegenstände, wie: Bücher, Zeitschriften, Landkarten, Erd- loben, Noten und andere geschriebene Hefte; Zeicmüngen, Malereien, Gemälde, Stiche und arbendruckbilder, auf irgend welhem Materiale, und zwar uneingebunden oder nur geheftet, uneingerahmt, unaufgezogen 2... . E Handwaffen aller Art, wie: Flinten, Pistolen, Revolver, Säbel, Degen, Yatagans, Handschars, ol E L

Gruppe XV. Baumwolle, Hanf, Flachs und andere vegetäbilische Spinnstoffe.

una Baumwolle, roh oder kardäts{t S Baumwollgarne, einfach oder gezwirnt, au in Detailatiustirung: / roh oder gebleiht, niht gefärbt, nit in Ver- E mit anderen Materialien : a, bis Nr. 30 ens : : f über Nr. 30 englis@; gefärbt oder bedruckt: a, bis Nr. 30 AEnO E ß. über Nr. 30 eng E Anmerkung: Nähfaden, Nähzwirne in Sp adluirung au Spulen, Kärtchen u. dgl. fallen, je nach Beschaffenheit, unter Nr. 6b.

Va oder 2 ß. in Verbindung mit Fäden ‘aus gemeinen Metallen

Baumwollwaaren : Barchent a und andere ähnlihe Stoffe, roh Alle anderen nicht besonders tarifirtèén Baumwoll- P N a L Baumwollwatte in Tafeln . MODS Barchent Pre) und andere ähnliche Stoffe (Kalmuk u. dgl.), Zwilch und Drillih, Oxforde, Zephyre und Gradl, Schöckl, d. i. farbig e- webte, carrirte Bettzeuge; Decken und Teppiche ohne Unterschied der Erzeugung; alle diese Waaren ohne Unterschied, gebleiht, gefärbt, burnitgewébt odex bedruckt. A Hosenzeuge, Rokstoffe, Piquets und dergleichen ewebe; alle diese ohne Unterschied gebleickt, efärbt, buntgewebt oder bedrucklt . ., . Ti euge und er (Tasten A und Kopf- i 9, buntg E S e

t oder Futterorgandine und Steifappres . .

125,— 5,— vom Werthe

125,— 8 9/0

125,— 8 9/0

80,— 8 9/0

80,— 8 9%o

8 9/0 100 kg 50,—

vom Werthe 8/0 8 9/0

frei

vom Werthe

8 9/0

80/0 8% 8 9/0

8 9/0! 100 kg voni Werthe 8% 8%

Alle anderen dihten Gewebe aus Baumwolle, nicht bestickt (Sammt ausgenommen): O L,

ß, ge oder farbig gewebt E a N

Feine und leihte Gewebe aus Baumwolle, wie: Jaconat, Linon, E Tüll zu Patbnen und anderem Gebrauch, Sammte, Gewebe mit eingewebten, Stickerei nahahmenden Mustern :

5 R: a K a . gefärbt oder farbig gewe f bed dckt E :

U, x E B Anmerkung: In Nr. 56 c. gehören alle Baumwollgewebe, welche eine geringe Bei- mishung von Seide als Aupuh Len ebenso wie ‘alle Baumwollgewebe in Verbindung mit anderen nit textilen Materialien. i 7 Gaze, Blonden, Maschinenspigen englischer Tüll, Bobbinet, Petinet (mit Ausnahme der Futter- organdine und der Steifapprets) . . . . Hanf, Flachs und andere vegetabilische Spinnstoffe mit Musnabute der Baumwolle : Garne (mit Ausnahme der Seilerwaaren), einfah oder gezwirnt, au in Detailadjustirung : roh, nicht gebleiht, nicht gefärbt, nicht in Ver- bindung mit anderen Materialien. . .. M gebleiht, nicht gefärbt, niht in Verbindung mit anderen Materialien A gefärbt, bedruckt oder in Verbindung mit anderen GeRieinen Mean S 5 Gewebe aus Hanf, Flachs und anderen vegetabi- lishen Spinnstoffen mit Ausnahme der Baun-

wolle: Sack- und Palkstoffe, grobe, sowie fertige Säcke Peiner O E Pflaumensäcke, \{chwere, im Gewichte von 1 kg U D A E _ck Anmerkung: Die zu Nr 57 c. 1 gehörigen Waaren, sowie die zu Nr. 57 c. 2 gehörigen Sackzwilche und Säcke daraus können auch mit einzelnen farbigen Streifen versehen sein. Saczwilche und Säcke daraus . G E O Gemeine Hausleinwand und andere ähnliche starke Leinwand aus Flahs oder Hanf (wie Flank, Numerash, Kalameika u. dgl.); Zwillih für Militärbekleidung, Segelleinen und andere starke Leinengewebe; alle diese auch gebleiht, jedoch G A Ee Die unter Nr. 57 c. 2 genannten Gewebe gefärbt, ferner Gradl, das ist geköperte Leinwand für Bettzeug, Matratzen, Strohsäcke, Möbelüber- züge; Kannefaß und Schöckl (das ist gefärbte Futterleinwand und farbige karrirte Bettzeuge) ; Deen und Teppiche aller M E Drille ey Kleidungsstücken, gebleiht oder farbig U E S Andere dichte Gewebe, roh, gebleiht, gefärbt, farbig gewebt, bedruckt, niht bestickt . . . Feine und leichte Gewebe, wie ‘Linon, Battift, Tüll zu Vorhängen und anderem Gebrauch, au mit eingewebten, Stickerei nahahmenden M E Anmerkung: In Nr. 57 c. 5 gehören alle Gewebe, welche cine geringe Beimischung von Seide als Aufpuyt haben, ebenso wie alle Ge- webe in Verbindung mit anderen gemeinen, nit tertilen Materialien. : n E Gewebe, wie: Maschinenspi zen, englischer Tüll, Bobbinet oder Petinet, Schleier 2. . Seilerwaaren: ; Seile, Taue und Strike (auch Pferdehalfter, E N Andere (Spagat, S{hläuche, Gurten, Eimer, Netze, Feuerlös{ch- und Turnrequisiten u. dgl.), 28 in Verbindung mit anderen gemeinen Materialien A A

Gruppe XVI. Seide.

Seidengarne aller Art, auch in Verbindung mit gemeinen Materialien . E

Gewebe :

Halbseidene, d. i. Waaren aus Seide oder Floret- seide, gemischt mit Baumwolle, Leinen, Wolle oder anderen Thierhaaren, foferne dieselben niht unter die Gruppe der Wollen-, Baum- wollen-, Hanf-, Flachs- 2c. Gewebe gehören, mit Ausnahme der in Nr. 58 c. 2 benannten

S

Gattleidene (auch mit Aufpuß von irgend einem anderen Material) mit Ausnahme der Bänder .

Ganzseidene Bänder . E A

Ee C S lbseidene Bänder, auch aus Sammt. . .. ndihte halbseidene Stoffe, wie: Blonden, Stleier, englisher Tüll, Spißen 2c. oder der- leihen mit goldenen, vergoldeten oder Glas- Fiden demisdte Gtwvetlé . A O

Gruppe XVIL. Schmuckgegenstände und Kurzwaaren, Scnuegeaensiände für Herren und Frauen, wie :

inge, Ohrgehänge, Armbänder, Hals- und Ubrtetten, Saarf mudck (Tepeluk), Agraffen, S@mucknöpfe, niht zum Annähen geeignete,

Medaillons, Shmucknadeln und Browen: Aus gemeinen Materialien , ohne Unterschied der Bearbeitung (ebenso aus Imitátionen „von Edelsteinen, Perlen, Gold, Platina, Silber, oldenen Gespinnsten, Elfen ein, SAiath, Türkis und

orallen, Granaten, Karneol , anderen Halbedelsteinen) .

Aus gemeinen, e nenen oder versilbérten Metallen ohne Untershied der Beärbeitung . Anmerkung: Dexlei E: nur theilweise E vergoldet ‘oder versilbért fallen unter Nr. 59a. 1. Aus Silber und Aluminum . E setner, Meerschaum, Elfénbein ‘und a . . . . . . . . . . . . . Aus Be tein und Bernsteinmasse .

15,—

b, 5,

p

E T « . . . Aus Mershenheun Korallen, Granaten, Karneol, Türkis und anderen Halbedelsteinen . . .

(Schluß in vex Zweitert

20,— Beilage.)

400,— 400,— 400,—

150,— 150,— 150,—

200,— 200/— 200,—

vom Werthe 8 9/0

vom Werthe 8 9/0

100 kg 350,— vom Werthe

8 9/0

8 0/0 100 kg 350,— 350,—

vom Werthe 8 %o

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-

Berlin, Donnerstag, den 29. Juni

M 153.

Zweite Beilage

Anzeiger.

1893,

Nummer des serbischen Generals tarife3 vom 2./14, April 1892

Benennung der Gegenstände

Zollsaz des

neuen neuen

tarifes

Dinare für 1 kg

tarifes

Werthe

n | seitherigen | früheren Vertrags- |allgemeinen| Vertrags- [allgemeinen Tarifes i

Dinare vom für 1 kg

arifes Dinare

für 1 kg

Nummer des serbischen Genezal- tarifes vom 2./14. April 1892

Benennung der Gegenstände

Zollsag des

neuen |

Fe S neuen | seitherigen | früheren

Vertrags- 'allgemeinen| Vertrags- aligemeinen |

tarifés

Dinare | für 1 kg |

| =Zarifes -/“ tarifes

Aa arifes Vinare vom | Dinare für 1 kg | Werthe | für 1 kg

i; 1) 6 9/0 vom Wert kleine Galanteriewaaren aus den oben angegebenen

bindung mít

Aus Gold, Platin, Edelsteinen und Perlen

Künstliche Blumen:

Aus gemeinen Materialien, ohne oder nur in ge- Le Verbindung mit Webe- und Wirkwaaren

Aus Webe- und Wirkwaaren :

2. Grabkränze

ß. andere .

M

Leonisher Draht, leonische Gespinnste, Plätte, Fes, Lahn, Kraus, Soul Blattmetall, aushgold und Rauschsilber :

Aus unedlen Metallen Ta Anmerkung: Hierher gehört auch Bronze- pulver. Aus et versilberten oder vergoldeten Metallen A Ma

Kurzwaaren:

Aus gemeinen Steinen, Glas, Porzellan, Stein- gut, Thon, Lava, Mosaik und Gips, Wachs, Stearin, Paraffin, Ceresin und anderen der- gleihen Compositionen, ohne Unterschied der Bearbeitung, in oder ohne Verbindung mit gemeinen Materialien . C e

Als Kurzwaaren dieser Nummer sind nur zu tarifiren: Künstliche Früchte aus Wachs und ähnlichen Compositionen; Statuetten, igür- chen und ähnliche kleine Nippestisch E

ferner Tabackpfeifen (mit Ausnahme der irdenen

)feifen), Vorhängerosetten ; Lithophanien, Ziffer- lätter, optische Linsen, Gläser für Taschenuhren,

künstliche Glasaugen. Ausnahmsweise gehören

hierher auch Briefbeshwerer, Leuchter, Tinten- fässer u. dgl. plastishe Arbeiten aus Alabaster und Marmor im Einzelgewihte unter 5 kg.

Kurzwaaren aus Papier, Pappendeckel, Pappmasse oder Papiermaché, ohne Unterschied der Bear- beitung, in oder ohne Verbindung mit anderen gemeinen Materialien . E

Als Kurzwaaren dieser Nummer find nur zu tari- firen: Albums, Notizbücher (ausgenommen die in Papier, Wachsleiuwand oder Buchbinder- leinwand gebundenen), Papierwischer, Fächer, Löschrollen, Siegelblättchen, Skizzen er Mappen, Etuis, Futterale ; ferner: Tabackdosen, Perspective in N aus apier, Rahmen,

Sigarren}piten, Tombola-

VOandspiegel, Knöpfe,

| Lurxuspapeterie auch

spiele und Nähkissen, Figürchen und ähnliche kleine Nippestishgegenstände.

0 in Verbindung mit anderen gemeinen Matertalien .

| Als Luxuspapeterie sind nur zu tarifiren: Cotillon-

orden u. dgl. Carnevalsartifel, Papierlampions, Abziehbilder, Gratulationskarten, Menukarten, Bonbonnièren u. dgl. mit farbigen Bildern, Malereien, Spitenpapier 2c. ausgestattet: die- selben können ausnahmsweise auch theilweise mit Seide ausgestattet sein.

Kurzwaaren aus Holz, Flehtarbeit und anderen gemeinen Pflanzenstoffen (mit Ausnahme der unter 2 dieser Tarifnummer besonders be- nannten), ohne Unterschied der Bearbeitung, in oder ohne Verbindung mit anderen gemeinen Materialien N

Als Kurzwaaren dieser Nummer sind nur zu tarifiren: Weberkämme, Weberzähne, Weber- räder, Weberschiffe; Federstiele; Dosen; Näh- kissen, Hand piegel, Photographierahmen, Maler- paletten; Blei- und Farbstifte in Polzfassung; Villardkegel und Billardqueues ; Fächer; Lineale, Zoll-, Visir- und Maßstäbe, kleine, für den Bureaugebrauh und zum Zeichnen; Knöpfe (mit Ausnahme der Shmucknöpfe, welche nicht zum Annähen geeignet sind); Buchdruckerei- verzierungen ; Falzbeine; Messerscheiden (Kanien) ; Nadelbüchfen; Geigensättel ; Bürsten und Pinsel mit Holz montirt; Kreuzhen, Figürhen und Ste kleine Nippestishgegenstände; Tombola- Schah- und Dominospiele (auch mit Bein belegt); Pfeifen, Pfeifenrohre, Cigarren- und Cigarettenfpißen; Spazierstöck j Ofeaeufcbitms nee Peitschen und Reitgerten; Löffel und

abeln für den feineren Tafelgebrauh; Korb- flehterwaaren mit Webe- und Wirkwaaren montirt, zum Luxusgebrauch (Arbeitskörbchen, Bouquethälter, Bonbonniòren und ähnliche kleine Nippestischgegenstände).

Die unter 1 genannten Kurzwaaren aus Holz mit fein eingelegter (intarsirter oder Boule-) Arbeit

Kurzwaaren aus Eisen, Stahl, Kupfer, Messing, Tombak, Bronze, Blei, Zinn, Britanniametall, Zink und Legirungen daraus, ohne Nücksicht auf die Bearbeitung, in oder ohne Verbindung mit anderen gemeinen Materialien :

a, Messerschmiedwaaren und Eßbestecke (Messer und Gabeln) auch mit Griffen aus diesen Metallen oder aus Holz, Portelan, Glas, Bein, Horn, Elfenbein- und Schildpattimi- tationen ; Metallknöpfe (mit Ausnahme der Schmucknöpfe, welhe_nicht zum Annähen geeignet sind); Näh, Strick-, Stick-, Steck- und Haarnadeln (mit Ausnahme der Shmuck- nadeln) auch vergoldet oder versilbert ;

6 2% vom erthe my? anderen Materialien;

H

hahbretter und Figuren ; Becher und Fächer aus Holz, leßtere au mit Papier oder Geweben 2c.

he entrichten: Tabakpfeifen, Statuetten, Materialien.

29,—

—,80 80

wie Schmudck- gegenstände

—,75

s

E

10,—

1500,— 8 %%o

8 9% einige Artikel 1) 6 9/0

89/0 einige Artikel?) 69/0

900,—

Etuis, Schmuckästhen und ähnliche feifenrohre, Tabackpfeifen, Cigarrenspißen und Stöcke in Ver-

tatuetten, Etuis und Shmuckästchen ;

kleine Vau bindung mi

Becher und

*) 69/0 vom Werthe entrichten : Tabadpfeifen,

Schnürstifte, Oesen, Ringe, Haftel d Simi A ags Pas T

E Ce E s Kurzwaaren der Position S sind nur zu tari- firen: Kleine Gloden für Tish- und Bureau- ebrauh ; Taschen- und NReiseschreibzeuge ; hreibfedern, Stahlperlen, Uhrshlüfsel, Fish- angeln, Schlüsselhaken und -Kettchen, Finger- hüte; Sporen; Maulkörbe und Halsbänder für Hunde; Uhrenpendel, Zifferblätter für Taschen- und Wanduhren; Spielmarken; Messerscheiden (Kanien); Cigarren - und Cigarrettenspigen , feifen; Taschenlaternen; Etuis (Futterale) ; ulverhörner; Planchettes, fertige, mit Oesen und Knöpfen; Nadel- und Schreibfederbüchschen, Tabadosen, Taschenfeuerzeuge; Petschafte, Line- ale, kleinere für Bureaux und zum Zeichnen, Schreibtischgarnituren, Figürchen und ähnliche kleine Nippestischgegenstände. i | Kur waaren aus Alpacca, Pafong und Niel, ohne Rücksicht auf die Bearbeitung, in oder ohne Verbindung mit anderen gemeinen Mate- C | Als Kurzwaaren dieser Nummer find nur zu tari- | firen: Messer und Gabeln mit Griffen aus | Alpacca, Pakfong und Nickel, ferner die unter 1 erve Gegenstände, wenn sie aus Alpacca, ackfong und Nickel hergestellt sind. Anmerkung: Unter Waaren aus Niel werden die aus reinem Nicfel oder aus Nickel- legirungen hergestellten verstanden, während die bloß vernickelten Gegenstände ihrer fonstigen Beschaffenheit nah zu tarifiren sind. Kurzwaaren der Nr. 614. 1, wenn sie echt ver- ilbêrt oder vercoldet Anmerkung: Derlei Gegenstände nur theil- Me aut UOIOEDEE oder versilbert, fallen unter Lr. e La

Kurzwaaren der Nr. 614. 2, wenn sie eht ver- silbert oder vergoldet sind E Anmerkung: Derlei Gegenstände nur theil- weise echt vergoldet oder versilbert, fallen unter Nr.-G14. 2.

Kurzwaaren aus Bein, Horn, Kautschuk, Gutta- percha, Hartgummi, Celluloid u. dgl. Compo- sitionen, ohne Rücksicht auf die Bearbeitung, in oder ohne Verbindung mit anderen gemeinen Materialien :

Knöpfe (mit Ausnahme der Schmucknöpfe, welche niht zum Annähen geeignet sind)...

E S

Als Kurzwaaren dieser Nummer sind nur zu tarifiren : Bürstenbinderwaaren, welche mit den oben genannten Stoffen montirt sind; Kämme; Fa e Cigarren- und Cigarretten- piven; Billardkugeln, Schah- und Domino- spiele, Villardkegel ; Tabackdosen, Büchschen, Figürchen und ähnliche kleine Nippestischgegen- stände; Fächer, Peitschen und Reitgerten mit Griffen aus diesen Materialien, Nadirgummi, Pulverhörner, Zollstäbe, Zahnstocher, Rahmen, Petschafte; Planchettes, fertige mit Oesen und Knöpfen; Screibtischrequisiten, Spazierstöcke aus den obgenannten Materialien allein, sowie Stockgriffe aus denselben; Gabeln; Mundftüe für Saugflaschen. Hierher gehören die genann- ten Artikel aus den oben angeführten Stoffen, au wenn dieselben Elfenbein, Schildpatt 2c.

lmitiren.

Kurzwaaren aus Leder oder behaarten Fellen, ohne Nüdsicht auf die Bearbeitung, in oder ohne Verbindung mit anderen gemeinen Materialien

Als Kurzwaaren dieser Nummer sind nur zu tarifiren: Ledergalanteriewaaren (Cigarren- und Cigarrettentaschen, F ortemoniales, Brieftas cen, Mappen, Portefeuilles); Fächer; Lederwischer : Casjetten oder Etuis aus Leder oder mit Leder überzogen; Damengürtel; dieselben können auch mit Beschlägen aus unedlen, vergoldeten oder versilberten Metallen oder mit Futter und der- gleihen Zuthaten von Seide versehen sein.

Anmerkung: Die in den vorstehenden Positionen a. bis f. nit Ee aufgeführten Gegenstände sind niht als Kurzwaaren, fondern als Waaren jener Tarifgruppen zu behandeln, welchen sie nah dem Materiale ihres Haupt- bestandtheiles angehören.

Kurzwaaren aus Webe- und Wirkwaaren, in Ver- bindung mit getnrinen Materialien, ohne Rück- sicht auf die Bearbeitung, soweit dieselben nicht zur Gruppe XVIII gehören und nicht speciell tarifirt sind:

Aus Seide oder Halbseide oder aus Gold- oder Gilbert E N

Andere . E O R Als Kurzwaaren dieser Nummer sind nur zu

tarifiren: Fächer, Riech- und Toilettepölster, Sthmetetutt, ortemonnaies, Tabackbeutel.

9/6 vom Werthe entrichten:

t anderen Materialien; Schabretter und

|

35 |

Fächer aus Holz, leytere au mit Papier oder Geweben 2c.

—|_ 8% | | für einige | | Artikel

12,50 | 6% *)

Statuetten, Etuis, S ähnli

nteriewaaren aus den oben ? Pseifenrohre, Labacty ; is, Schmuckäftchen und ähnliche etfenrohre, Tabadpfeifen, Cigarrenspiten und Stöcke in Ver-

Figuren; Statuetten, Etuis und Shmudckästchen ;