1893 / 154 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Jun 1893 18:00:01 GMT) scan diff

(ssau: Dr. Pichler, Domvicar zu Passau. C. A e, Pie ie Oekonom zu Vliteebaarbas. B. d. L, gendorf: Leonhard, Stadtpfarrer zu Deggendorf. C. m: Dr. Sigl. C. : e. Pfalz. Speyer: Dr. Clemm. N.-L. i Landau: Dr. Buerklin, Gutsbesißer zu Wachenheim. N.-L. ersheim: Brünings. N.-L. weibrücken : Adt. N.-L. . omburg: von Marquardsen, Professor zu Erlangen. N.-L. aiserslautern: Brunk. N.-L. d. Oberpfalz und Negensburg. Regensburg : von Lama, Buchhändler zu Regensburg. C. Amberg : Lerno, Landgerichts-Rath zu Weiden. C ae : Lerzer, Landwirth und Bürgermeister zu * Tann- auten. Q. Neunburg v. W. : CREIPERS Fanter zu Cham. C. Neustadt a. W. N.: Lehner, Amtsgerichts-Secretär in Erben-

dorf. C. e. Oberfraukeu. Hof: Münch-Ferber. N.-L. Bayreuth: Bayerlein. N.-L. Forchheim: Pezold. C. Kronah: Stöter. C. Bamberg: Wenzel, Domvicar zu Bamberg. C.

f. Mittelfranken. Nürnberg : Grillenberger, Nedacteur zu Nürnberg. S. Erlangen - Fürth : Weiß. F. Ansbah-Schwabach : Kröber Südd. Volksp. Eichstätt: Dr. Schädler, Gymnasial-Professor zu Landau. C. Dinkelébühl: Luß, Guts- und Brauercibesitzer zu Heidenheim. K. Rothenburg o. T. : Hilpert. Wild. &. Unterfrauken. Aschaffenburg: Haus, Adam, Pfarrer zu Wörth a. M. C. . Kigingen: Eck. C. ¿ Lohr: Keßler. C. / . Neustadt a. S.: Moriß, Oekonom in Junkershausen. C. . Schweinfurt : Burger. . Würzburg: Neckermann. C.

h. Schwaben und Neuburg.

- Augsburg: Deuringer, Privatier in Gersthofen. C. i

; Ln): Wildegger, Decan und Geistliher Rath zu Nörd- ingen. C.

. Dillingen: Zott, Gutsbesißer in Mödishofen. C.

. JIllertissen: Reindl, Domcapitular in Eichstädt. C. Ú

; 8 r 4G Schöpf, Kaufmann und Bürgermeister in Pfaffen- ausen. C.

. Immenstedt: Schmid, Ockonom in Zaumberg. C.

Königreich Sachsen. ittau: Buddeberg. Fr. . Löbau: Herzog. Fh . Baugzen: Gräfe, Blumenfabrikant. A. Dresden (Neustadt): Klemm A. . Dresden (Altstadt): Zimmermann. A. . Tharandt: Haenichen. A. Meißen : Lieber. A.

„Pirna: Lote. A. . Freiberg: Merbach. D. N. toßwein: Sachsse. K. / Oschatz: Hauffe-Dahlen, Stadtgutsbesißer. K. Leipzig (Stadt) : Hasse. N.-L. : | L . Leipzig (Land.): Geyer, Cigarrenfabrikant in Leipzig. S. : . Borna: Dr. von Frege, Rittergutsbesißer auf Abtnaundorf. K. . Mittweida: Schmidt, Buchdrucker in Burgstädt. S._ . Chemniß: Schippel, Redacteur in Friedrichshagen. S. . Waldenburg : Auer, Sattler in Berlin. S. E . Zwicau: Stolle, Gärtner und Gastwirth zu Gesau. S. . Stollberg: Seifert, Shuhmacher in Zwickau. S. E . Wolkenstein: von Hoerder. Nittergutsbesitßer in Niederforhheim. K. . Annaberg: Dr. Boehme. N.-L. : Kirchberg: Hofmann, Cigarrenfabrikant zu Chemniy. S. Plauen: von Polenz. K.

Königreich Wiüirttemberg.

. Stuttgart: Sigle. N.:L.

. Cannstatt: Schnaidt. Südd. Volksp.

. Besigheim: Haag. Südd. Volksp.

. Böblingen: Kercher. Südd. Bolksp.

. Eßlingen: Ehni. Südd. Volksp. . Reutlingen: Payer, Rechtsanwalt zu Stuttgart. Südd. Volksp. . Calw: Frhr. von Gültlingen, Kammerherr und Landgerichts-Rath zu Stuttgart. D. R.

; Freudenstadt : Galler. Südd. Volksp. _ ;

. Balingen: Haußmann, Nechtsanwalt zu Stuttgart. Südd. Volksp. . Gmünd: Speiser. Südd. Bolksp.

. Backnang: Hartmann, Landwirth zu Wackershofen. Südd. Volksp. . Crailsheim: Pflueger, Kaufmann zu Creglingen. Südd. Volksp. . Aalen: Wengert, Pfarrer in Diergenheim. C. :

. Gaislingen: Bantleon, Oekonomie-Rath zu Waldhausen. N.-L. . Blaubeuren : Groeber, Landrichter in Heilbronn. C.

. Biberach: Braun. C. j

. Navensburg: Rembold, Rechtsanwalt in Ravensburg. C.

Großherzogthum Baden.

L Konstanz: Hug. C. i Donaueschingen: Frhr. von Hornstein. K. . Neustadt : Schuler. C. . Breisach: Dr. Blankenkorn. N.-L. . Freiburg: Marbe. C. . Ettenheim: Schättgen. C. . Kehl: Reichert. C. ; . Achern: Lender, Geistlicher Nath und Pfarrer zu Sasbach. C. . Durlach: Frank. N.-L, . Karlsruhe: Pflueger. Fr. . Maunheim : Bassermann. N.-L, : Var voti Leber. N.-L. retten: Graf Douglas. K. : . Adelsheim: Freiherr von Buol-Berenberg, Landgerichts-Rath in Mannheim. C.

Großherzogthum Hessen. 1. Gießen: Köhler. A. i 2. Friedberg: Graf Oriola. N.-L, 3. Lauterbach: Mann, M 4. Darmstadt: Osann 1. N.-L. Offenbadh : Ulrich. S. Erbach: Hirschel. A. Worms: Frhr. Heyl zu Herrnsheim, Lederfabrikant und Groß- r

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Vingen : Träger. Fr.

Maina: Joest, S. /

Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin.

1, Hagenow: Rettich. K. 2, Schwerin: von Viereck, K. _83, Varchim: Dy, Pachnicke, Fr.

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: e vet ‘Bunt gon L Gutsbesißer zu Moltßow. K. . Güstrow: Graf Schlieffen. K. Großherzogthum Sachsen-Weimar.

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. tlena: Baltelmann. Fr.

. Jena: Walter. N.-L. : Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz.

Nauck, Domänenpächter zu Gr. Schönfeld. * D. R. Großherzogthum Oldenburg.

. Oldenburg: Enneccerus. N.-L. . Varel: Träger. Fr. 3. Delmenhorst : Graf von Galen auf Burg Dinklage. C.

Herzogthum Vraunschweig. . Braunschweig : Blos, Schriftsteller zu Stuttgart. S. : Le Schwerdtfeger. K. 3; Holzminden: Krüger. N.-L. Herzogthum Sachsen-Meiningen. Meiningen: Dr. Paasche. N.-L, . Sonneberg: Neißhaus, Schmiedemeister zu Erfurt. S. Herzogthum Sachsen-Altenburg.

Baumbach, Oberst z. D. und Rittergutskesißer zu Kaimberg. D. N.

Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha, . Coburg: Beh. Fr. . Gotha: Bock, Schuhmacher in Gotha. S. Herzogthum Anhalt. 1. Defsau: Rösicke. Wild. L ; 2. Bernburg: Dr. Friedberg, Professor zu Halle a. S. N.-L. Fürstenthum Schwarzburg-NRudolstadt. Lüttich. Fr. V.

Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. Dr. Pischel. N.-L.

Fürstenthum Waldeck, Dr. Böttcher, Schriftsteller in Berlin. N.-L.

Fürstenthum Reuß älterer Linie. Förster, Cigarren-Fabrikant zu Hamburg. S.

Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. Wurm, Nedacteur in Hannover. S.

Fürstenthum Schaumburg-Lippe. Langerfeld. Wild.

Fürstenthum Lippe. Nickehof-Böhmer, Gutsbesißer auf Vogelhorst. K.

Freie Stadt Lübeck. Dr. Goerß. Fr. V.

Freie Stadt Bremen.

Freese, Kaufmann in Bremen. Fr. V.

Freie Stadt Hamburg.

. Bebel, Schriftsteller zu Berlin. S. . Diez, Buchdruckereibesißer zu Stuttgart. S. . Meyger, JIournalist in Hamburg. S.

Elsaß-Lothringen.

Altkirh: Winterer, Stadtpfarrer zu Mülhausen i. Els. E.-L. Mülhausen: Bueb, Nedacteur in Mülhausen i. Els. S. Colmar: Preiß. E.-L. Gebweiler: Gürber, Kanonikus und Superior in Straßburg. E.-L. Nappoltsweiler : Dr. Simonis, Supertior zu Oberbronn. E.-L. Schlettstadt: Pochlmann, Kreis. Director zu Schlettstadt. N.-L. Molsheim: Freiherr Zorn von Bulach, Gutsbesitzer zu Ost- hausen. K. Straßburg (Stadt): Bebel. S. | Straßburg (Land): Dr. Bostetter, Cantonalarzt und Bürger- meister in Brumath. / Hagenau: Prinz Alex. zu Hohenlohe: Schillingsfürst, Referendar zu Straßburg. . Zabern: Dr. Hoessel, Sanitäts-Rath und Bürgermeister zu

Buchsweiler. D. R. & Saargemünd: Colbus, Pfarrer in Neunkirchen. E.-L. . Bolchen: Neumann, Pfarrer zu Hayingen. E.-L. . Met: Dr. Haas. 5. Saarburg: Küchly, Erzpriester zu Saarburg. E.-L.

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Parlamentarische Nachrichten.

Reden des Ministers für Landwirthschaft 2c. von Heyden, gehalten in der Sißzung des Herrenhauses vom Mitt- woch, 28. Juni, bei der Berathung der Petition des Orts- vorstehers Müller und Genossen in Garze, Kreis Bleckede, um Erwirkung des fünften Fünftels des Taxwerths ihrer auf polizeiliche Anordnung wegen Lungenseuchenverdachts getödteten Rinder.

Ich möchte anheimstellen, dem Antrage Ihrer Commission nicht stattzugeben. Die Nr. 1 des Antrages Jhrer Commission will die Wünsche der Petenten der Staatsregierung zur Berücksichtigung über- weisen. Es handelt sich um einen Fall von Lungenseuhe. Zur Obduction is in einem Fall der Departements-Thierarzt, welcher gleichzeitig Kreis-Thierarzt is, zugezogen und noch ein anderer Thierarzt. Sowohl in diesem Falle, wie in den anderen Fällen, wo der Kreis-Thierarzt die Obduction allein vornalhm, ift fest- gestellt worden, daß die getödteten Thiere lungenseuchekrank gewesen seien. Damit is die Angelegenheit, soweit die Entschädi- gungsfrage in Betracht kommt, nach Maßgabe der geseßlichen Be- stimmung endgültig erledigt. Der § 21 des preußischen Ausführungs- geseßzes zum Reichsgeseß über die Abwehr von Viehseuchen lautet:

„Durch die gutahtlihe Erklärung des beamteten Thierarztes und der von dem Besißer zugezogenen Sachverständigen, beziehungs- weise durch das Obergutachten der technishen Deputation für das

Veterinärwesen wird der Krankheitszustand des getödteten Thieres in Beziehung auf die Entschädigungsfrage endgültig festgestellt.“

Es geht aus den vorhergehenden Bestimmungen des Paragraphen hervor, daß ein Obergutachten der tehnischen Deputation für das Veterinärwesen nur eingeholt werden müsse, wenn zwischen dem be- amteten Thierarzt und dem von den Interessenten zugezogenen Sach- verständigen eine Meinungsverschiedenheit über den Charakter der Krankheit besteht. Dann wird ein Obergutachten eingeholt, weil sonst keine maßgebende Entscheidung bezüglih der Entschädigung vor- liegt. Ein aus anderer Veranlassung eingeholtes Obergutachten ift für die Entshädigungsfrage einflußlos und dies mit gutem Recht. Ich bin somit gar nicht in der Lage, auf die Vermuthung von hochgradiger Wahrscheinlichkeit hin, daß keine Lungenseuche geherrscht hat, zu sagen, das ganze Verfahren ift niht mehr gültig, und nunmehr die Entschädigungen von der Provinzialkasse auf die Staatskasse zu übernehmen und den Leuten das fünfte Fünftel auszuzahlen. Soweit also dieser Antrag vorliegt, ist die Königliche Staatsregierung nit in der Lage, demselben Folge zu leisten. Es könnte vielleicht in Frage kommen, ob die Verhältnisse derartig liegen, daß man aus dem all- gemeinen Dispositionsfonds den Antragstellern eine Gnadenunter- stüßung geben solle; aber auch das halte ih nach Lage der Verhält- nisse niht für angezeigt.

Der Herr Neferent hat ausgeführt, daß nach der ganzen Lage der Verhältnisse den Angaben der Petition, daß der betreffende Be- amte aus unlauterer Absicht, um einem anderen Manne, einem Schlächter, Vortheile zuzuwenden, bewußt und fäls{chlich das Vor- handensein von Lungenseuche constatirt habe, Glauben zu senken sei. Er hat sodann gesagt, der Staatsregierung müsse ein Vor- wurf daraus gemaht werden, daß fie diesen Beamten in die Provinz Hannover, nach Lüneburg, geshickt habe, obwohl er {hon früher, in Düsseldorf, sich als untüchhtig erwiesen habe und wegen mangelnder Gewissenhaftigkeit in seinem Dienst als Kreis-Thierarzt nicht hätte belassen werden sollen. Ich kann mich ganz unbefangen über diese Angelegenheit äußern, da die Versetzung des betreffenden Beamten in eine Zeit fällt, wo ih die Geschäfte noch niht übernommen hatte. Dieser Departements- und gleichzeitig Kreis-Thierarzt ist seiner Zeit im Jahre 1875 auf Antrag der Negie- rung zu Düsseldorf von einer Professur in Bern nah Düsseldorf be- rufen. Er war bereits früher Kreis-Thierarzt gewesen und sind scine Gutachten, die er als Kreis-Thierarzt abgegeben, von der hiesigen Thierarzneischul-Direction in der langen Neihe von Jahren, wo cer Kreis-Thierarzt gewesen ist, immer gut censirt worden, fo daß gar kein Bedenken vorlag, ihn als genügend befähigt zu betrachten.

Er ist dann im Verlauf der Zeit in Düsseldorf allerdings in einigen Fällen disciplinarish gekadelt, weil er Näude unter Schafen nicht entdeckt hatte. Schließlich wünschte er aus der Stelle in Düssel- dorf versezt zu werden und meldete si in einen anderen Bezirk, nah Trier. Damals hat sich die Regierung über ihn ausgesprochen, sie hat allerdings getadelt, daß ihm mehrfach eine Disciplinarstrafe habe zu theil werden müssen, sie hat aber andererseits bezeugt, es sei ganz unbedenklich, daß er an einem anderen Ort, der nicht fo wihtig fei, wie Düsseldorf wegen seines Grenzverkehrs es ist, die Stelle als Departe- ments-Thierarzt wohl versehen könne. Bei sich biêtender Gelegenheit ist er dann später nah Lüneburg verseßt. Insofern glaube ih, daß der Vorwurf, er hätte dorthin niht verseßt werden dürfen, weil er sih als nicht zuverlässig erwiesen habe, . niht zutreffend is. Sie wissen alle, es giebt auch unter Beamten Leute, welche niht auf der Höhe der Situation stehen, die man gern los werden möchte; aber man kann sie niht los werden ohne Disciplinaruntersuhung, und dazu waren damals die Verhältnisse absolut niht angethan. Daß auch bezüglih eines minder qualificirten Beamten eine Verseßung von einem Ort nach dem anderen vorkommt, liegt in der Natur der Sache, und darin ist nihts Auffälliges zu finden. ®

Die Petition erhebt nun den Vorwurf, und die Ausführungen des Herrn Neferenten gingen“ dahin, daß man den Angaben der Petenten Glauben {enken könne, der betreffende Beamte habe aus unlauteren Absichten absichtlich und fäls{chlich Lungenf\euche constatirt, obgleih sie nicht vorhanden gewesen sci. Demgegenüber möchte ih Folgendes anführen: Im Bezirk Lüneburg ift beceits ein Jahr vor diesem Lungenseuchefall an einer anderen Stelle des Bezirks Lungenfeuche constatirt, und zwar von cinem anderen, bei dem uns heute beschäftigenden Fall niht betheiligten Kreis- Thierarzt. Der Departements-Thierarzt trat der Feststellung bei. Hier bei meinen Herren in Berlin erregte dieser Fall, daß in Lüneburg ohne nahweisbare Herkunftsquelle Lungenseuhe ausgebrochen s\cin folle, \ogleich Befremden, und man hatte Bedenken, ob wohl bei der Diagnose alles in Ordnung gewesen sei, weil man sih sagte: wenn Lungenseuche an ciner Stelle ausbriht, ohne daß sie auf einen be- stimmten Import zurückzuführen ist, dann bleibt es doch nicht bei einem einzelnen Fall, sondern sie greift. weiter um sich. Nun fam der Fall, der uns heute beschäftigt, zuerst am 27. Januar in Berlin zur Kenntuiß —; bis dahin war {hon die große Masse, die Mehrzahl der Stücke es handelt sich im ganzen um 57 Stück Rindvieh in verschiedenen Gehöften abgeshladchtet worden. An Ort und Stelle war bis dahin keinerlei Zweifel hervorgetreten, ob denn wirklich Lungenseuhe vorliege. In meinem Ministerium ent- standen fofort Zweifel, und deshalb wurde nunmehr der Director der ThierarzneisGule in Hannover hingeschickt, um die Sache zu unter- suchen und sich zu äußern. Derselbe kam zu dem Ergebniß, daß die Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß Lungenseuche* niht bestanden hat. Darauf ift er veranlaßt, alle Bestände, die in den betheiligten Kreisen unter Observation standen, zu untersuhen. Er hat sein Schlußgutachten dahin abgegeben, es müsse aus dem ganzen Befunde geschlossen werden, daß die Lungenseuche in den Kreisen zur Zeit nicht herrsht und auch in diesem Winter überhaupt niht geherrs{t hat. Darauf ist die Sache zur Begutachtung des ganzen Verhaltens des Departements-Thierarztes der Königlichen tehnischen Deputation für das Veterinärwesen unterbreitet. Diese Behörde kommt zu demselben Nesultat.

Die beiden Gutachter, sowohl Professoc Dr. Damman als die telnishe Deputation für das Veterinärwesen, hüten sih, bestimmt zu erklären, daß die Lungenseuche im Bezirk Lüneburg nicht geherrs{cht hat, sondern sie sagen nur: „es ist anzunehmen, daß sie dort nicht geherrscht habe.“

Wenn Sie nun darauf eingehen wollen, ob cin Dolus bei dem betheiligten Beamten anzunehmen ift, so ist meines Erachtens bei der Lage der Verhältnisse cin solcher absolut ausgeschlossen. Wie der erste Fall gemeldet ist, hat der Departements- und Kreis-Thierarzt nicht

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I . allein untersühi, Fondern unter Zuziehung eines anderen Thierarztes; und diese beider Leute haben übereinstimmend constatirt: es ift Lungen- seuhe vorhanden. Damit war für alle Betheiligten die Ueberzeugung gewonnen, daß man einer energisch zu bekämpfenden Lungenseuche- Epidemie gegenüberstehe, sowie daß die thatsählich unter dem Vieh vorhandene Krankheit Lungenseuhe sei.

Die Regierung in Lüneburg is, wie das an si nur zu billigen ift, mít möglichster Energie vorgegangen, bis dann: von hier aus dem Einhalt gethan wurde. Wenn nun gesagt wird, man folle gegen den fraglißhen Beamten eine UntersuGßung wegen der behaupteten Un- gehörigkeit einleiten und die Petition der Regierung zur Berücksichtigung in dieser Hinsicht überwiesen werden soll, so kann ich in dieser Richtung niht recht etwas veranlassen. Der betreffende Mann ist Fofort auf meine Veranlassung aus seiner Stellung ausgeschieden und Ut beseitigt. Meine Beziehungen zu ihm sind aufgehoben, ich bin also nicht in der Lage, ein Disciplinarverfahren gegen ihn eintreten zu lassen, und auf einem anderen Wege, als dem eidliher Vernehmung, würde es nicht mögli sein, die Wahrheit der behaupteten Ungehörig- Éeiten .eruiren zu können.

Wenn man fich auf den Standpunkt stellen wollte: diefer frühere Beamte hat böswillig, was in meinen Augen ausgeschlossen ist, diese ganze Lungenseuhe phantasirt und in Scene geseßt, um einem Schlächter einen Vortheil zu verschaffen, dann liegt cin crimineller Fall vor, und die Betreffenden würden in der Lage sein, das ganze Material ihrerseits der Staatsanwaltschaft zu übergeben und der- selben zu überlassen, ob sie einschreiten will. Mir stehen keine Mittel zur Verfügung, weil ich eine Disciplinaruntersuchung niht mehr ein- [leiten kann, und eine Anweisung der Staatsanwaltschaft erübrigt sfi für mi, weil ih überzeugt bin, daß ein Delict niht vorliegt.

Ich resümire mich dahin: es ift dies ganze Vorkommniß natürli fehr beklagenswerth, aber es ist erklärlich, wenn in einer Gezend, wo die Lungenseuche biéher nicht geherrscht hat und wo die Beamten, Gott sei Dank, seit vielen Jahren nicht in die Lage gekommen find, sich mit der Lungenseuche zu beschäftigen, ein Versehen vorkommt. In diesem Fall lieber zu viel wie zu wenig Vorsicht. Noch gestern ist mir der Bericht der Veterinärcommission über die gesammten Thier- krankheiten im Quartal Januar bis März zugegangen. Da ift auch cin Fall aus S(Whlesien berichtet, in dem Lungenseuhe vorgekommen sein soll. Auch in diesem Fall ist der Veterinärdeputation und auch mir wahrscheinlich, daß da gar keine Lungenseuche geherrscht hat, und zwar aus dem Grunde, weil dieser Fall ganz ifolirt liegt und die Krankheit keine weitere Berbreitung gefunden hat.

Wie gesagt, das ganze Vorkommniß is sehr bedauernswerth, die Leute, die die Petition eingereiht haben, sind gewiß ges{chädigt, namentli durch die lange Beobachtung ihrer Viehbestände. Sie legen jeßt den Schwerpunkt darauf, daß, wenn die Regierung nicht anerkannt hâtte, daß keine Lungenseuche vorliege, fo hätte sie die Ab- sperrung der Viehbestände niht aufheben dürfen, und deshalb müßten fie entshädigt werden. Demgegenüber sage ih, man hätte allerdings, \trèng genommen, weiter gehen müssen, und weil ein stricter Beweis, daß Lungenseuche niht vorgelegen habe, nicht zu erbringen ift, die Vieh- bestände eigentlich noch länger observiren lassen müssen. Das hat die Negierung im Interesse der Petenten nicht gethan, und ih habe nicht widersprohen. Im übrigen ist doch garniht ausges{lossen, daß die Leute für das Vieh, welches vielleiht an einer anderen Krankheit ein- gegangen wäre denn eine Krankheit war entschieden vorhanden gar feine Entschädigung bekommen hätten, während sie jeßt vier Fünftel des Werths erhalten haben. Wenn nun auch die Wahr- \cheinlihkeit vorliegt, daß gar keine Lungenseuhe vorhanden gewesen ist, so bin ih doch nit in der Lage, ihnen jeßt das fünfte Fünftel zu zahlen —; denn ih habe keine freien Mittel dazu, und weitere Er- mittelungen in der Sache können meiner Ueberzeugung zufolge zu keinem Resultat führen.

Nach einer weiteren Bemerkung aus der Mitte des Hauses nahm der Minister noch einmal das Wort:

Gegen die foeben gehörten Ausführungen, die ih bezügli ihrer Wahrheiten nit controliren kann, möchte ih doch darauf aufmerksam machen, daß eine natürlichße andere Erklärung sehr nahe liegt. Die Herren wissen, daß, wenn in einem großen Bestande Lungenfeuche ausbriht, das Bestreben vorhanden ist, die Sache möglichs rasch zu Ende zu bringen, damit nicht alles lungenseuchekrank und damit der Schade immer größer wird. Die Bestände werden mögli rasch verkauft durch Cooperation mit der Provinz, und zu einem solchen Zweck werden sofort zum Untersuchungstermin Fleischer zugezogen. Es ist auch mögli, daß der Thierarzt mit einem Fleischer zum Termin fährt, wenn rasch eine andere Fahrgelegenheit niht vorhanden ist. Aus dieser Thatsache kann ein doloses Verhalten des früheren Beamten nicht gefolgert werden.

Kunst und Wissenschaft.

Große Berliner Kunstausstellun g.*) VI. Berlin. Historienbild.

L. K. Am Jahrestage der ersten Reichstags-Eröffnung durch Kaiser Wilhelm T1. (1888), am 25. Juni, erhielt die Ausstellung einen bemerkenswerthen Zuwachs durch Anton von Werner's großes Nepräsentationsbild, welches cben jene Eröffnung verewigt. Es ist das größte Historienbild der Aus- stellung, zuglei eines der wenigen Bilder der Berliner Schule, welche geshichtliche Stoffe behandeln. Staunenswerth ist der Fleiß des Künstlers, der in seinem Streben nah exacter Darstellung aller Einzelheiten nichts überschen oder weg- gelassen hat, was dem Werke den Stempel eines historischen Documents verleihen könnte. Verblüffend ist auch die physiognomische Schärfe in der Darstellung der einzelnen Persönlichkeiten, welche dem bedeutsamen Acte beiwohnen, bis auf den Kopf des Malers selbst, der aus einer Loge des Weißen Saales mit gespannter Aufmerksamkeit herabblickt. Man möchte von einem gemalten Protokoll \prechen, das Wichtiges wie Unwichliges mit gleicher peinliher Sorgfalt aufzeihnet. Wer sih die Arbeitsleistung vergegenwärtigt, die eine solhe Aufgabe von dem Maler verlangt, wird mit seiner Bewunderung nicht zurüchalten. Anders fällt das Urtheil aus, wenn man den rein künstlerischen Gesammteindruck in Betraht zicht. Die technische Gewandtheit A. von Werner's ist über jeden Zweifel erhaben, störend wirken in dieser Beziehung nur einige Mängel der Saalperspective. Ein strafferes Zusammenhalten der Massen und Gruppen würde die coloristische Wirkung vielleiht ver- stärkt haben, auch die harte Beleuchtung, die alle Conturen und Formen verschärft, darf man nur als Behelf zur klaren Sonderung des vielgestaltigen Ganzen gelten lassen. Mehr Leuchtkraft, Schwung und große Accente wünscht man unwill- kürlich einer solchen Darstellung, die vor allem festlich und feierlich wirken foll. Die Palette eines Tizian oder Veronese wäre für eine solche Aufgabe gerade recht. Von dem gelbleuchtenden Thronhimmel heben sich die rothen Ordensmäntel der Fürsten prunkvoll ab, die reihgestickten Uniformen der Generale und Minister zu beiden Seiten des Throns geben auch prächtige Farbenaccorde, die Versammlung auf der linken Seite des Bildes dagegen bot in ihrer s{hlichten bürgerlichen Kleidung weniger Gelegenheit zur Entfaltung coloristisher Reize. So liegen in der Aufgabe Schwierigkeiten, die selbst für eine so tüchtige künstlerische Kraft, wie Anton von Werner ohne Zweifel ist, nur shwer zu überwinden sind. Gleichwohl steht sein Werk unter den Leistungen der Berliner Historienmalerei der diesjährigen Ausstellung obenan. Wilhelm Simmler's Fahrt des Großen Kurfürsten über das Haff, eine vertleinerte Wiederholung des für die Ruhmeshalle geschaffenen Bildes, erhebt sih troß der einheitlihen gedeckten Farben- stimmung und der dramatischen Haltung der Gestalten nicht zu historisher Größe, der Jllustrationsharakter überwiegt. Der für die Aula des Königlichen Gymnasiums in Bromberg bestimmte Fries mit Darstellungen der verschiedenen Cultur- epochen von Otto Brausewetter trägt auch ein nüchternes, lehrhaftes Wesen dur Schau. Die Gestalten sind äußerlich zu einander in Beziehung geseßt, eine tiefere Verbindung durch lebendige Action sucht man vergebens. Glücklicher ist das Berliner Militärbild diesmal vertreten ; an erster Stelle muß die Herbstparade von Carl Becker genannt werden, die in ihrer sonnenhellen Beleuhtung ungemein lebendig und über- zeugend wirkt. Auch Erich Mattshaß in Charlottenburg dürfen wir zu den erfolgreih aufstrebenden Talenten dieser Richtung zählen. Seine „Landstraße bei Orléans (1870)“ ist eine vortreffliche, in selbständiger Farbenstellung sih gefallende Leistung. Den Soldatenhumor, den er in seinen „Quartier- erlebnissen“ zu schildern versucht, sollte er indessen Carl Rochling Uberlassen, dessen Gouachencyklus „unser Heer“ hier, wie früher bei Schulte, das Publikum aufs lustigste mit seinen Commisshnurren unterhält. - Daß Nöchling auch für historische Compositionen im großen Stil eine nicht zu unterschäßende Begabung besißt, beweist seine große in Casein- farben ausgeführte und wohl für das Landeshaus in Danzig bestimmte „Capitulation der Franzosen in Danzig (1814)“, mit ihrer ernsten, durh Schneelicht wirkungsvoll gesteigerten Stimmung. Von Georg Koch haben wir früher bessere Kriegsillustrationen gesehen, als sein diesjähriger „Marsch nah Paris“ ist, der gar zu nüchtern und unbedeutend erscheint.

Die religi 1e Malerei der Berliner Schule hat keine Leistung aufzuweisen, die sih Max Klinger's „Pietà“ an die Seite stellen ließe. Am nächsten steht dieser noch in Auffassung und malerischer Behandlung „die Märtyrerin“ von Nikolaus Geyger, der offenbar direct Klinger's Einfluß crfahren hat. Auch das „Vision“ betitelte Madonnenbild desselben Künstlers mit dem rührenden Motiv des mit einer Dornenkrone spielenden Christkindes ver- räth eine keushe und vornehme Auffassung, zu der die blonde Farbenhaltung gut paßt. Dabei liegt in bieten Gestalten eine Größe und Charakterkraft, an die Ludwig Fahrenkrog zum Beispiel in seiner „Kreuzigung Christi“ trog des mächtigen

9) WBeral, die Vir, 114 122 (199 184 unv 15 S8 „R.- u. St.-A.“

äußern Apparats der kolossalen Leinwand nicht heranreicht. fr einen so jugendlichen Künstler, wie Fahrenkrog, ist allein shon die P der großen Fläche eine rühmlihe Leistung, und die Anerkennung, die sein Streben gefunden hat, war verdient. Seine Phantasie indeß und sein Farbenempfinden wird no einer schr langen Entwickelung bedürfen, um sich von der akademischen Ueberlieferung zu oe Selbständigkeit durchzuringen. Ansäze zu solcher Selbständigkeit finden fich in seinem D immer- hin eher, als in dem großen religiösen Bilde von Carl Jung (Nr. 745 des Katalogs), das völlig in den Bahnen der Historienmalerei der sechziger Jahre wandelt. Jm fhrofFften Gegensaß dazu führt uns Ludwig Dettmann mit feiner „Heiligen Nacht“, mitten in die Probleme des gegen- wärtigen Farbenstreits, zugleich auch in ein modercnes Dorf, dessen Hirten in s{chlichter Bauerntraht aus ihren Hütten herbeieilen, um die von Engeln überbrachte verheißungs- volle Kunde zu vernehmen. Dke himmlische Erscheinung mit ihrem Lichtglanz wirkt in dieser modernen Umgebung gar zu gezwungen, theaterhaft; man wird den Gedanken an Regie und elektrische Lichteffecte niht los. Dettmann hat so be- deutende Proben seiner Tüchtigkeit auf dem Gebiet der Land- schaft und des Sittenbildes abgelegt auch die diesjährige Ausstellung enthält mehrexe derselben, auf die wir unten zurü- fommen werden —, daß wir ihn ungern auf den Pfaden Uhde's sehen, dessen Mat über die Phantasie des Beschauers ihm nun einmal versagt ift.

Unter den Bildern Berliner Maler, welche Phantafie- gebilde und mythishe Stoffe behandeln, lenkt vor allem Ludwig von Hofmann’s „Decorativer Entwurf“ die Aufmerksamkeit auf sich. Wir beglückwünschen Hofmann nicht nur zu der Letsiung, sondern auch darum, weil er den Muth gefunden, seinem Bilde den Namen zu geben, der die Absicht seines Schöpfers deutlih ausspriht, ohne sih an ein bestimmtes gegenständlihes Programm zu binden. Wie Harrison's Studien ist auch dieser Entwurf lediglich aus dem Wunsche des Malers zu erklären, gewisse Farben- und Lichlprobleme in anziehender, decorativ gefälliger Weise zu lösen. Auf einer saftig grünen, leise ansieigenden Wiese, an die im Hintergrund ein vom leßten Sonnenlicht bestrahlter Wald- hügel stößt, schen wir einen unbekleideten Knaben in aufrechter Haltung, weiter im Mittelgrunde gelagerte weibliche Gestalten. Die knappe Formengebung des jugendlichen Körpers, der träu- merische Ausdruckdes von der scheidenden Sonne warmbeleuchteten Hauptes, die idyllish friedlihe Gesammtstimmung prägen sich dem Beschauer unvergeßlih ein. Die klare shöóne Farben- wirkung, die feste Umrißzeichnung, die fast an cine textile Aus- führung des Entwurfs denken läßt, sind Vorzüge, die unsere Frage nach dem dargestellten Vorgang s{chnell verstummen lassen. Umgekehrt fesselt in Hermann Hendrichs „Todeszug Siegfried's“ in erster Linie der Vorgang, der glüclihe Gedanke des Künstlers, uns niht die Gestalten des Leichenzugs selbt, sondern nur deren Schatten, vom Mondliht an die Felswand des Rheinufers geworfen, erblicken zu lassen. Das geisterhaft - shauerlihe, die Todesstimmung ist damit gewissermaßen ganz in förperlose musikalishe Empfindung aufgelöst. Die großzügige malerishe Behandlung des Wasser- spiegels und der Felsmassen trägt wesentlich zu der tiefen Wirkung des Bildes bei. Hendrich's Vorliebe für phantastische Stoffe und für die phosphorescirende Wirkung der Farben theilt Hans Völker, der in seinem „Raubshloß am Meere“ nur allzusehr von Böcklin abhängig erscheint, um selbständig zu interessiren. Sehr eindrucksvoll ist dagegen die vont Mond- liht beschienene „Dorische Tempelruine“ in einem Sumpfgelände (Nr. 1597 des Katalogs). Ein Vergleich dieser Schöpfungen mit Gustav Graef’s „Jrrliht“ und Hans Looschen's „Luna“ bezeugt deutlich, wie sehr Völker derartige Stimmungen in seiner Gewalt hat, während Graef und Looschen sich ver- gebens darum bemühen. Georg Barlösius, den wir dieser Gruppe anschließen, ist in dem kleinen Märchenidyll „Es war einmal“ offenbar von Hendrih beeinflußt, jedenfalls aber weitaus glückliher als in seiner großen „Pandora“ der vorigen Ausstellung.

Antike Scenen schildern von den Berlinern H einrich Lessing in breitem decorativem Geshmack und Beck- mann in dem liebenswürdig idyllishen Ton eines Ettore Tito,-wenn auch ohne dessen Delicatesse der coloristishen Aus- führung.

Verkehrs-Anftalten.

| (W. T. B.) Hamburg - Ameri- fanishe Palketfahrt- Actien - Gesellshaft. Der Schnell- dampfer „Normannia" hat, von New - York kommend, heute Morgen Scilly passirt.

London, 29, Jani. (W. T. B.) Der Castle - Damytfer „Grantully Castle“ ist auf der Heimreise gestern von Capetowa abgegangen. Der Uniondampfer „Athenian“ is auf der Ausreise

estern von Madeira abgegangen. Der Castle-Dampfer ,Roslin- SLastle* hat heute auf der Heimreise Madeira passirt. Der Union-Dampfer „Arab“ if gestern auf der Heimreise von den Canarischen Inseln abgegangen.

Hamburg, 29. Juni.

Untersuchungs-Sachen.

Aufgebote, Zustellungen u. dergl. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. R Verpachtungen, Verdingungen 2c. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

P oto f

Desfentlicher Auzeiger.

. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Ge}ellsch. . Erwerbs--und Wirthschafts-Genossenschaften. i: Niederlassung X. von Rechtsanwälten. . Bank-Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

[20525]

1) Untersuhungs-Sachen.

{20527] Stectbriefs-Erledigung. Der gegen den Schlofser, au August

unter dem 13. Januar 1887 erneuerte wird zurückgenommen. j

Potôdam, den 26. Juni 1893. E Der Untexsuchungsrichter beim Königlichen Landgericht.

[20522] Steckbriefs-Erledigung. [20529]

Der gegen die e v. Losonezi, Hermine, geb. Lowascy, wegen

brief wird zurückgenommen. Berlin, den 22. Juni 1893. Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht 1.

ienftknecht, Karl Die gegen den Gerbergefellen ra. Wilhelm itt, geboren zu Schippenbeil, zuleßt hier ange und Sena E E gus Bl St

wohnhaft, wegen dringenden Verdachts eines Dieb- | N erm l Unl Tos era jene ofene Straf-

ftabls unter dem 11. Dezember 1886 erlassene und vollstredungs-Requisition wird mit Ausnahme des

NSEL En n ed teckbrief | 1nter Nr. 8 aufgeführten Julius Paul Gotthardt

ecvrief | erneuert. M! 15/89. C: 6 R E

Landsberg a. W., den 21. Juni 1893. | Der Erste Staatsanwalt.

Anfenthaltsermittelung.

Um Angabe des Aufenthalts folgender im Jahre

uppelei unter dem 3. Mai 1887 | 1892 für den Dampfer Jacob Diedrichfen, Heimaths-

in den Acten U. R. 11. 258. 87. erlassene Steck- | hafen Apenrade, Unterscheidungsfignal L. M. H. B. ( s

vom Schiffsführer Karl August Hundewatt in Apen- | 1867 in Büssow,

rade angemusterter Seeleute : i A Ernst Emil Kühl, geboren am 13. Mai 1868 | Gefängniß verurtheilt. 1) des Kochs Wilhelm Opfermann aus Zilba, | in

Requisition.

[20528]

1867 in Friedeberg N.-M.,

2) des I. Stewards Jokannes Hermann Wessels

Erneuerung der offenen Strafvollstreckungs- | aus Hamburg,

3) des 11. Stewards Max Hacker aus Stralsund, | Pyritz

die in einer hiesigen Untersuchungssache als Zeugen 6) Friedrich Wilheln Ludwig Bredlotws, geboren

attes pro | vernommen werden sollen, wird ersucht.

Apenrade, den 24. Juni 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1.

Offene Strafvollstreckungs-NRequisition. Die nachbenannten Wehrpflichtigen: 1) Otto Wilhelm d geboren am 28. Januar 10)

2) Wilbelm Paul Krüger, peboren am 20. Juni 1871 in Ruschendorf, Kreis Dt. Krone,

3) Carl Friedri Petrik, geboren am 2, Dezember | 1893 wegen Verletzung der Wehrpflicht je zu 160 eis Friedeberg N. -M,,

ltenfließ, Kreis Friedeberg N.-M.,

9) Wilhelm Friedrich Carl Neubauer, geboren am 23. November 1868 in Hobenwalde, Kreis

am 15. Januar 1855 in Groß-Laßkow, Kreis Pyrit,

7) Carl Friedrich Gottlob Malzahn, geboren o 24. September 1854 in Brallentin, Kreis

yrtß,

8) Emil Albert Verndt, geboren am 28. Mai 1871 in Märkisch-Friedland, Kreis Dt. Krone,

9) August Gustav Ferdinand Raat, geboren am 25. Dezember 1869 in Zuchow, Kreis Drambur

arl Samuel Pröstel, geboren am 29. Mai

1871 inBerlin,

find dur rechtskräftiges Urtheil der Strafkammer des Königlichen Landgerichts bierselbst vom 19. Mat

Geldstrafe im Nichtbeitreitungsfalle je zu 32 Taçca

Es wird um Strafvollstreckung und Nahritt