1912 / 213 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Sep 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Lieferungen zu trennen. Bei besonders umfangreichen Ausschreibungen sind die auf die einzelnen Gewerbs- und Handwerkszweige entfallenden Arbeiten oder Liefe- rungen in mehrere Lose zu teilen.“ Auf diese Vorschrift habe ih in allgemeinen Erlassen schon mehrfach hingewiesen. Jch habe Anlaß, sie ihrem ganzen Wortlaut nah hier noch einmal anzuführen. Bei jeder Aus- schreibung ist unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles eingehend zu erwägen, ob und inwieweit hier eine Zer- legung angängig bezw. geboten ift. Von den einzelnen Gewerbe- treibenden, mit denen die Verwaltung. auf diese Art in unmittel- bare Verbindung tritt, muß aber auch erwartet werden, daß sie danach streben, ihre Leistung der Gesamtausführung anzu- passen, und daß namentlih bei Bauten die einzelnen Bau- handwerker nah Maßgabe der Anordnungen der Verwaltung auf ein Zusammenwirken mit den übrigen bei dem Bau be- schäftigten Handwerkern bedacht sind.

IV. Was die vielfah gewünschte Zuziehung außerhalb der Verwaltung stehender Sachverständiger bei der Vorbereitung der Verdingungen, insbesondere bei Aufstellung der Verbingungs- unterlagen, angeht, so findet schon jeßt bei der Aufstellung von Normalbedingungen in umfassender Weise ein Benehmen mit solchen Sachverständigen statt. Jn dieser Hinsicht verweise ih unter

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anderem auf den Erlaß vom 25. Novbr. 1911 f D, ebo R

: B 246C durch den bei dem Eisenbahnzentralamt ein Ausschuß ein- geseßzt worden ist, der unter Mitwirkung von Vertretern des Unternehmerstandes die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Staatsbauten fowie für die Ausführung von Leistungen oder Lieferungen durhsehen soll. An diese Arbeit soll sih, wie hon in den oben unter IT genannten Er- lassen vom 22. März und 20. April 1912 angekündigt, dem- nächst eine weitere Prüfung des Bedingniswesens anschließen, wobei ebenso die Zuziehung außerhalb der Verwaltung stehender Sachverständiger in Aussicht genommen ift.

Anlangend die einzelnen Verdingungsfälle, so stehen die Beamten meines Ressorts zu Industrie und Handwerk in enger Fühlung, ein Verhältnis, aus dem sich schon jeßt in zahlreichen Fällen die Gelegenheit zur Einholung eines objektiven Nates ergibt. Jm übrigen sehen die allgemeinen Bestimmungen, wie oben unter II erwähnt, vor, daß die Verdingungsanschläge für die Ausführung von Bauten gegebenenfalls unter Zuziehung besonderer Sachverständiger aufzustellen sind. Wenn auch im allgemeinen vorausgeseßt werden muß, daß die mit Verdingungen befaßten technischen Beamten auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausreichende praktische Kenntnis besißen, so gibt es doch Fälle, in denen es sih um Einzelfragen handelt, in denen der Beamte seiner vielseitigeren Tätigkeit nah nicht so be- wandert sein kann, wie der, welcher die in Frage kommenden Ausführungen 2c. berufsmäßig betreibt. Es kommen hier nicht nur neue technische Erfindungen in Frage, sondern auch Spezialkenntnisse vorausseßzende handwerksmäßige Aus- führungen. Auch in bezug auf die leßteren soll sih der Be- amte nicht scheuen, zur Vorbereitung einer Verdingung, soweit erforderlich, den Rat eines außerhalb der Verwaltung stehenden Fachmanns einzuholen. Jn diesem Sinne trage ih keine Be- denken, die genannte, in den allgemeinen Bestimmungen zunächst nur wegen der Aufstellung der Verdingungs- anshläge für Bauten gegebene Vorschrift dahin zu er- weitern, daß ih auh im übrigen bei Vorbereitung von Verdingungen namentlih auch * für handwerks- mäßige Arbeiten die Zuziehung außerhalb der Verwaltung stehender Sachverständiger, soweit solche nah den Umständen des einzelnen Falles zweckmäßig oder geboten erscheint, an- ordne Selbstverständlih find nur durchaus unparteiische Persönlichkeiten als Sachverständige zu befragen. Wegen der Auswahl derartiger Persönlichkeiten haben sih die Behörden, sofern ihnen solche nicht bereits bekannt find, in den geeigneten Fällen mit den betreffenden Handelskammern, Handwerks- fammern oder mii Jnteressentenverbänden zu benehmen.

V, Wegen der Bekanntmachung öffentlicher Ausschreibungen durch Zeitungen und Fachschriften verweisen die allgemeinen Bestimmungen auf die dieserhalb ergangenen besonderen Vor-

schriften. Bei der Auswahl der im einzelnen Fall zur Auf- nahme der Veröffentlichung zu bestimmenden Blätter ist im

Interesse sowohl der Verwaltung als auch des Handels- und Gewerbestandes darauf Bedacht zu nehmen, daß ein möglichst großer Kreis von der Veröffentlihung Kenntnis erhält. Jn diesem Sinn wird es sh in manchen Fällen empfehlen, die Verdingungsunterlagen in einem unberechneten Exemplar auch der betreffenden Handelskammer oder Handwerksfkammèér von Amis wegen zuzusenden.

Interessiert sich eine Handels- oder Handwerkstfammer auch wenn ihr die Verdingungsunterlagen niht zugesandt worden s für den Ausfall einer Verdingung, so ist ihr auf wesentliche Jnhalt der Angebote ohne Namen- Anbietenden zur Kenntnis mitzuteilen. Jch seße

jem Verfahren Mißstände nicht erwachsen.

all sein, fo wäre an mich zu berichten. den Vorschriften in Abschnitt 11 Ziffer 8 der timmungen darf die niedrigste Geldforderung die Entscheidung über den Zuschlag keineswegs g geben. Der Zuschlag darf vielmehr nur auf ein in jeder Beziehung annehmbares, die tüchtige und rechtzeitige Ausführung der betreffenden Leistung oder Lieferung gewähr- leistendes Gebot erteilt werden. Es sind also nur solche Bewerber zu berüdsihtigen, welche für die bedingungsmäßige Ausführung sowie für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Handwerkern und Arbeitern die erforderliche Sicherheit bieten. Bewerber, von denen der ausschreibenden Behörde bekannt ift, daß fie ihren Beitragspflichten bei der Kranfen-, Unfall- und Invalidenversicherung nicht nachzukommen pflegen, sind aus- zuscheiden. Ausgeschlossen von der Berücksichtigung sind weiter Angebote, die den der Ausschreibung zugrunde gelegten Be- dingungen oder Proben nicht entsprechen, ferner solche Angebote, die den von den Bewerbern eingereihten Proben für den weck nicht geeignet sind, endlih solhe Angebote, 1 offenbaren Mißverhältnis zu der Leistung oder Lie- 1de Preisforderung enthalten, sodaß nah dem ge- on und für fih eine tüchtige Ausführung nicht 1 fann. Nur ausnahmsweise darf in dem leßteren teilt werden, wenn der Bewerber als zuver-

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ahmsmw niedrigen (Gebotes beigebracht agen beigebracht werden. Jm übrigen

t in Frage fommenden Gebote aus der über die s ichen find) ift bei öôffent- demjeni drei als

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IenDen Berwerbe zu eriellen,

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dessen Angebot unter Berücksichtigung aller Umstände als das annehmbarste zu erachten ist.

Nur in dem im vorstehenden Absaß zuleßt bezeichneten Sinn gehen die allgemeinen Bestimmungen für öffentliche Aus- schreibungen von dem System der Vergebung an den Mindest- fordernden aus. Bereits in den oben unter IT genannten Er- lassen vom 22. März und 20. April 1912 ist hervorgehoben,

daß die manchmal gehörte Behauptung, die den Zu- schlag erteilenden Behörden seien an den Kreis der drei absolut Mindestfordernden gebunden, auf Miß-

verständnis beruht. Auch für die Ermittlung der drei Mindest- fordernden im Sinne der am Schlusse des vorhergehenden Absatzes wiedergegebenen Vorschrift gilt vielmehr nach den all- gemeinen Bestimmungen der Grundsaß, daß der Zuschlag nur auf ein in jeder Beziehung annehmbares, die tüchtige und rechtzeitige Ausführung der Leistung oder Lieferung gewähr- leistendes Gebot zu erteilen ist. Erst aus den hiernach in Betracht kommenden drei Mindestfordernden ist derjenige aus- zuwählen, dessen Angebot unter Berücksichtigung aller Umstände als das annehmbarste erachtet werden muß.

VIT. Wenn mit der unter VI behandelten Vorschrift auch in erster Linie bezweckt wird, den Staat vor minderwertigen Leistungen zu s{hüßen, so geht die Bestimmung nach den oben unter T hervorgehobenen Grundgedanken doch auch davon aus, daß einer tüchligen Arbeit ein entsprechender Lohn werden soll. Jn diesem Sinn muß der Zuschlag zu einem an sich zu niedrig erscheinenden Preise auf ganz besondere Fälle beschränkt bleiben, die eine Verallgemeinrrung als völlig ausgeschlossen er- scheinen lassen und deren Umstände auf jeden Fall aktenkundig zu machen sind. Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bewerbers allein reihen in diesem Sinne niemals aus, um den Zuschlag auf ein an sih zu niedrig erscheinendes Angebot zu rechtfertigen: es müssen außerdem noch ganz besondere, nicht zu verallgemeinernde Verhältnisse vorliegen. Vielfach ist die Meinung vertreten worden, daß die Behörden schon bei der Häufung auffallend niedriger Angebote solche be- sonderen Verhältnisse als vorliegend erkennen dürften. Das ist unzutreffend. Jch erwarte, daß die mir unterstellten Behörden die genannte Vorschrift in dem richtigen Sinn anwenden und daß sie namentlih bei der Vergebung von hand- werksmäßig auszuführenden Arbeiten des vor- stehend hervorgehobenen Grundsaßzes eingedenk sein werden, damer tüchtigen Arbeit auh ein ent- sprechender Lohn werden soll.

Wenn auch selbstverständlich von den Behörden und Beamten die Grundsäße der Wirtschaftlichkeit stets zu wahren sind, so vermag doch die Unzulänglichkeit der zur Verfügung stehenden Mittel einen Verstoß gegen die obigen Grundsätze niemals zu rechtfertigen. :

VIIT. Bei den Erwägungen über die Erteilung des Zu- \chlags müssen die gesamten Umstände des einzelnen Falles beachtet werden. Wie nah der Vorschrift in Abschnitt TTI Ziffer 8 Abs. (4) der allgemeinen Bestimmungen in ge-

eigneten Fällen die zuständigen Jnteressentenvertretungen (Handwerks-, Handels- oder Landwirtschaftskammern) um Auskunft über die Leistungsfähigkeit niht hinreichend

bekannter Unternehmer zu ersuchen sind, so wird sich in gewissen Fällen auch wegen des Materials, wegen der Arbeits- ausführung, wegen des Preises und auch wegen anderer Fragen die Befragung bezw. Zuziehung außerhalb der Ver- waltung stehendêt Sachverständiger empfehlen. Jn dieser Hin- sicht gilt sinngemäß das, was oben unter TV Abf\. 2 wegen Zuziehung von Sachverständigen bei der Aufstellung der Verdingungsunterlagen gesagt ist.

IX. Was die Ermittlung von Preisen für laufende Unter- haltungsarbeiten bei staatlichen Hochbauten angeht, so habe ih in einem unterm 12. Februar 1909 III E/B 267 an die Regierungspräsidenten in Cassel, Düsseldorf, Königs- berg, Oppeln, Posen und Potsdam sowie an die Ministerial-, Militär- und Baukommission gerichteten Erlaß und in einem entsprehenden Erlaß an die Eisenbahndirektionen in Berlin, Cassel, Essen, Kattowiß, Königsberg und Posen Von 3. Vils 1909 V. D, 2429 versuchsweise ange- ordnet, daß in diesen Bezirken für die Folge vor Beginn der jährlihen Bauarbeiten bei den betreffenden Handwerks- tammern Zusammenstellungen von Arbeitslöhnen und Material- preisen zu erheben sind, die den verdingenden Staatsbehörden bei der Vergebung der laufenden handwerksmäßigen Unter- haltungsarbeiten für Hochbauten als Anhalt zu dienen haben, mit der Maßgabe aber, daß die Beurteilung der Angemessen- heit der Preise unter allen Umständen der vergebenden Staats- behörde gewahrt werden muß. Auf Grund der in den ge- nannten Bezirken gewonnenen Erfahrungen werde ih weitere Anordnung treffen.

X. Bei dieser Gelegenheit verweise ich auf den allgemeinen

Erlaß an die Eisenbahndirektionen Von 19 Pl L907 V. D. 6078 (noch einmal eingeshärft durch den Erlaß

vom 2. August 1908 D. 13689) und aur Den ent- \prehenden Erlaß an die Behörden der allgemeinen Bau- verwaltung vom 22. Mai 1908 III. 1093 —, worin die Provinzialbehörden unter Berufung auf den großen Wert, der staatsseitig auf die Erhaltung eines leistungsfähigen Handwerkerstandes gelegt werden muß, angewiesen sind, der Heranziehung von Handwerkervereinigungen zur Ausführung von Arbeiten und Lieferungen ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Als solche Handwerkervereinigungen werden Ge- nossenschaften, freie Jnnungen, für den einzelnen Fall gebildete Lieferungsverbände U. dergl. in Betracht kommen. Die Jnitiative wegen derartiger gemeinsamer Bewerbung muß im übrigen den Jnteressenten überlassen bleiben. Die mit der Vergebung staatliher Leistungen und Lieferungen betrauten Behörden haben aber derartigen Bestrebungen tunlihste Förderung an- gedeihen zu lassen.

X1. Bei der Abnahme ist zu prüfen, ob die Arbeit oder Lieferung den auf Grund des Vertrags zu stellenden An- forderungen entspriht. Wie nah dem oben unter II1 Gesagten in den Verdingungsunterlagen nur die notwendigen Anforde- rungen zu stellen sind, so muß an der Erfüllung dieser An- forderungen aber auch bei der Abnahme streng festgehalten werden. Auch bei der Abnahme kann in gewissen Fällen die Zuziehung außerhalb der Verwaltung stehender Sachverständiger in dem oben unter IŸV und VIII erörterten Sinn in Frage tfommen.

XIT1. Jch vertraue, daß die Unternehmer die gegenüber ihren Interessen durhaus wohlwollende Haltung, die ih in allen diesen Fragen einnehme, erkennen werden. Untüchtige Arbeiten oder Lieferungen für meine Verwaltung sind freilich niemals zu dulden.

Jch vertraue aber auch, daß die mir unterstellten Behörden der Durchführung der Vorschriften über das Verdingungswesen

und namentlih auch den vorstehenden Ausführungen besond, Aufmerksamkeit widmen werden. Die Art der Durchführy;, der allgemeinen Bestimmungen von 1905 habe ich bisher g, an Ort und Stelle durch besondere Kommissare prüfen loß», In betreff der Ausdehnung dieser Kontrolle, insbesondere dus regelmäßige Vorlage einer Statistik über die erteilten Zuschliy wird demnächst Anordnung ergehen. 4 Berlin, den 4. September 1912.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. von Breitenbach.

An die Königlichen Eisenbahndirektionen und das Königlig

Eisenbahnzentralamt, A sowie

an die Herren Oberpräsidenten in Danzig, Breslau, Mag: burg, Hannover, Koblenz und Münster (Westf.), Stron; bau- bezw. Kanalverwaltung, die Herren Regierungs präsidenten (bei Potsdam auch Verwaltung der Märkisch Wasserstraßen), den Herrn Polizeipräsidenten in Berliy die hiesige Königliche Ministerial-, Militär- und Bay fommission, die Königlichen Kanalbaudirektionen in Hy nover und Essen und das Königliche Hauptbauamt jy Potsdam.

assessor Menger aus Swinemünde der Königlichen Regierung in Oppeln zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Dem Regierungsassessor von Ellerts in Erfurt ist die fommissarishe Verwaltung des Landratsamts im Kreise Neisse, Regierungsbezirk Oppeln, übertragen worden.

L Der Vizepräsident der Oberrehnungskammer, Wirkliche I Geheime Oberregierungsrat von Frangçois ist vom Urlaub Y zurückgekehrt.

bauführern des Hochbaufahes Werner Schol und Eberhard EMagner, dem Regierungsbauführer des Wasser- und Straßen- N haufaches Kurt Plöger, dem Regierungsbauführer des Eisen-

bahnbaufaches Paul Gottschalk und dem Regierungsbauführer des Maschinenbaufaches Heinz Voigt, die im Jahre 1911 die Diplomprüfung mit Auszeichnung bestanden haben Prämien von je 900 #46 zur Ausführung von Studienreisen

Ï bewilligt.

Bei dem Ministerium der öffentlihen Arbeiten sind d

f L l Laut M s I. D. Eisenbahnobersekretär Gustav Onken und der Regierungs Lau MEEnag ves E

i V O Me Naguar’ "A ie T D (ck= E m 4. September in Kobe, S.

M. S. „Jllis “am 4. Sep-

E F ç : z A (Z » ; G E Ss io pl A Baum zu ov expedierenden Sekretäre M tember in Nagasaki und S. M. Flußkbt. „Vaterland“ vauatoren ernanni worben. M am 4. September in Nanking eingetroffen.

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angelegenheiten. An die Bejagulgen S. M. SS. „Condor“ und Planet“ können zu den bekannten Versendungsbedingungen Bekanntmachung. R Reihnachtspakete kostenlos verschickt werden, wenn fie mit Der Magistrat der Stadt Barcelona hat nach d der Post porto- und bestellgeldfrei bis spätestens 19. September hierher gelangten Mitteilungen unter dem 1. Mai d. J. eino W d. J. bei der Speditionsfirma Matthias Rohde u. Jörgens, Preis von 20 000 Pesetas für das beste Originalwer}W Bremen, eintreffen. Für die Verpackungs- und Ladegebühr über spanische Archäologie: ausgeschrieben. sind 0,30 1/16 bei der annehmenden Postanstalt zu entrichten. Zugelassen werden gedruckte oder handschriftlihe Arbeit Etwaige Unkosten, die der Reederei durh Umladen der Lagerung von Jpanischen oder ausländischen Verfassern in lateinischer, W in den Zwischenhäfen oder Endstationen entstehen, sind- von den

spanischer, katalanischer, französischer, italienisher oder portu Empfängern zu tragen.

giesisher Sprache. Den mit einem Sinnspruch zu versehende S

Arbeiten ist ein verschlossener Briefumschlag beizufügen, welche: außen den gleichen Sinnspruh trägt und den Namen und E Wohnort des Verfassers enthält. Die Bewerbungsarbeiten sind E bis zum 23. Oftober 1916, Mittags, an das Sekretariat de Stadtverwaltung von Barcelona einzureichen. Die Zuerkennung des Preises erfolgt am 23. April 1917. Die weiteren Be stimmungen für die Preisbewerbung werden auf schriftliche Anfrage mitgeteilt werden. i

Berlin, den 4. September 1912. Der Minister der geistlihen und Unterrichtsangelegenheiten.

Jm Auftrage : Brugger.

Ministerium der geistlihen und Unterrichts-

Bayern.

Das Finanzministerium hat bei der Kammer der Ab- geordneten einen Kredit im Betrage von drei Millionen Mark beantragt als erste Rate für die Mainkanalisation von Hanau nach Aschaffenburg.

. __ Hamburg. Der Präsident des Senats Bürgermeister D. Dr. Burchard 4 L ( ) ist, wie „W. T. B.“ aus Hamburg meldet, nach kurzer Er- frankung an Jufluenza infolge eines Schlaganfalles beute früh 4 Uhr gestorben. Schweiz. Doy Do! # Pf » 0ostor ; (ck= 5 N 5 L : Der Deutsche Kaiser hat gestern dem Schluß der D sf : : 9 S s : E S I, Mittonber E n Tegen E / Manöver beigewohnt, ließ sich darauf die fremden Offiziere O erg ist der Titel Königlicher Musikdirektor verliehen vorstellen und begab sich nach Zürich zurück, wo er, wie Orden. V W. T. B.“ meldet, am Nachmittag in der Villa Rietberg die

esißerin der Villa, Frau Rieter-Bodmer mit ihren Töchtern

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Ministerium des Jnnern. E O Ls S y

E : E, D A Teig. Wn 6 Wr emping daun der Kalter auf E Regierungs- und Medizinalrat Dr. Matthes ist der der Parkterrasse der Villa den Reichsdeutshen Aus- Regierung in Gumbinnen überwiesen worden. us, namlih 29 Herren, "Vertreter von zwölf

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eutschen Vereinen, in Gegenwart des Gesandten von Bülow, es Chefs des Zivilkabinetts von Valentini und des deutschen Generalkonsuls von Faber du Faur. Der Kaiser ließ sich von em Generalkonsul die Herren vorstellen und unterhielt sich mit jedem einzelnen. Zum Schluß brachten die Vertreter der deutschen

Kolonie ein Hurra auf den Kaiser aus. Die von dem Neichs- E deutschen Ausschuß vertretenen Vereine waren der N

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Vages ordnung für die 62. Sißung des Bezirkseisenbahnrats für die

Cisenbahndirektionsbezirke Hannover und Münster : / 21 Neichsverein,

am 18. September 1912 in Hannover R S :

ini zstlien 6 s Qutpfan ees Ÿ der Alldeutshe Verband, der Deutsche Kriegerbund Germania, der

L : ; : 928 S i Deutsche Militärverein, der Deutsche Ruderverein, die Akademische

Feststellung der Anwefenden und Bildung des Bureaus. __ WVPerbindung Teutonia, der Verband Deutscher Apotheker, der

E das Ableben mehrerer Mitglieder des Bezirks eutsche Werkmeisterverband, der Deutsch-Nationale Handlungs-

0 Ae ; ehilfen-Verband, der Deutsche Klub, der Verband Deutscher Aenderungen in der Zusammenseßung des Beztrkseisenbahnrats. ilfen-Verband, der eutsche K der Verband I

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er Dl n]eBung 1 1 E E j De M aae Wahl eines Mitglieds des ständigen Ausschusses des Bezirki- i ck" E S Sit E E E O aa eisfenbahnrats. Nach der Abendtafel, die um r begann, und feinen

B offiziellen Charakter halte, trug der Deutsche Männergesang- verein Zürich Lieder vor.

Berufung des ständigen Auss{usses.

Ergebnisse früherer Beschlüsse des Bezirkseisenbabhnrats.

Aenderungen in den Bezirken der Königlichen Eisenbahndirektionen: Eröffnung neuer Strecken und Stationen.

Wesentlihe Aenderungen im Personen- und Gepäckverkehr.

Wesentliche Aenderungen im Güter- und Tierverkehr.

Vorlage der Königlichen Eisenbahndirektion Hannover, betreffend Ein- führung eines Ausnahmetarifs für phosphorsaures Natron. Geltung der Monatskarten vom Tage der Wsung für einen vollen Monat und Einführung zweier Arten von Monatskarten a. für Personen- und Eilzüge, b. für Snellzüge unter Aufhebung der

Ftalien. :

Die „Agenzia Stefani“ veröffentliht folgende Note: N Nachdem der erîte Abschnitt der militärischen Operationen in A Libyen durch tatsächliche Beseßung. der Küste von Kap Macabez E bis Tobruk erfolgreich beendet ist, hat sich die Regierung, um Y eine weitere Ausdehnung der Operationen nah dem Junern zu N erleichtern, entschlossen, die beiden Haas A die S c i A N WTruppen in Tripolitanien und in der Cyrenaita von

E für Monatskar!es D einander unabhängig zu machen. Daher ist der General Halten des Personenzuges 233 in Nathenow. JCaneva, nachdem ihm das für jein Werk gebührende Lob Durchführung der Eilzüge 169 und 170 über Northeim—Halle n:4 M usgesprochen worden ist, dur Königlichen Erlaß vom 2. Sep-

Leipzig. Ÿ tember seines Kommandos enthoben und in Tripolitanien durch 1) Durchführung des Eilzuges 49/131 bis Hannover. 2) Umwandlung den Generalleutnant Nagni und in der Cyrenaika. durch den

der Eilzüge 135 und 134 Ostende—Dortmund und zurück in MGeneralleutnant Briccola erseßt worden. Beide Generale er-

O0, E R s rata A 0 04 E E hallen die gleichen militärishen und zivilen Befugnisse, wie sie

uYrun( er Uge Uber Vannopver n xeriin UN UTrU. WMehgv Ch L N É y : C t 8 4 tto Weiterfübrtng M Zuges 148 bér Brenel biaaus nad Gesteiünde. ¿her das einheitlihe Oberkommando in Tripolis innehatte. Verbesserung der Zugverbindung Hannover—Celle—Hamburg. Zugverbesserung auf der Stree Bremen—Hamburg. Einlegung eines neuen Schnellzuges von Hannover nach Bremen. 1) Einlegung eines neuen Schnellzuges von Bremen nah Hannover ; 2) Halten des Eilzuges 1 (ab Cöln 7,09, an Hannover. 1,01) în

Wunstorf. Zeit und Ort der nähsten Sitzung.

Hannover, den 4. September 1912.

Königliche Eisenbahndirektion. Weener.

Türkei. Wie Konstantinopeler Blätter melden, beriet vorgestern der EMinisterrat den Bericht der türkischen Vertreter über die IFriedensverh andlungen. Nach dem Studium des Berichts verde die Pforte den Vertretern neue Anweisungen für die F Wiederaufnahme der Unterhandlungen erteilen. y Das Krieg8sministerium gibt bekannt: Am ] Pnördlih von Hadje, nordwestlich von Sanaa im Jemen ein Yzehnstündiger Kampf mit den Rebellen statt. Die Auf- P tändischen hatten 150 Tote und 300 Verwundete; von den P Truppen sind zroei Offiziere und 51 Mann gefallen und drei fiziere und 89 Mann verwundet. - - Niclamlliches. fo e e e L Bug n oige ge)tern in ciner err g D roß : wirt - d am iches. F sameren Schuß für die Armenier und drohte mit der Deutsches Reich. L chQließung des Patriarchats, wenn die Lage der Armenier Preufen. Berlin, 6. September 19192.

Pit verbessert würde. : frika.

Der Regierungsrat Stüm cke aus Potsdam ist der König- } Aus Rabat wird dem „W. T. B.“ vom 4. September lichen Regierung in Königsberg i. Pr. und der Regierungsrat emeldet: Oberst Blondelat wurde am 1. September um von Leipzig in Lilienthal der Königlichen Regierung in F Uhr Nachts 10 km südlich von dem Lager des Vbersten Erfurt, der Regierungsassessor Dr. Josten (z. Zt. beurlaubt)

[Marchand von Teilen des Zaerstammes angegriffen. _Nach der Königlichen Regierung in Schleswig und der Regierungs- Tagesanbruch wies die Kolonne den Angriff zuru und

92. August fand

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Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat den Negierungs- *

| Naturfreunde „Koëmos“

verfolgte den Feind 25 km weit nach Süden. Die Verluste d s Feindes waren beträchtlih. Am 4. September ist Oberst Pein von Suk el Arba zu einem dreitägigen Erkundungs- zug in das Gebiet der Uled Amran aufgebrochen. 9

Aus Tanger wird demselben Bureau gemeldet, daß aus Marrakesch zahlreihe Judenfamilien geflüchtet seien. Jn Mogador seien in zwei Tagen fünfundsehzig dieser Familien eingetroffen. Drei aus Marrakesh geflüchtete Juden wurden in der Nähe von Fes von den Marokkanern getötet. Eine französische Kolonne wurde aufgeboten, um die Ebene von Saif bei Fes von den Plündererbanden zu säubern. Außer dieser unternehmen noch zwei andere französishe Kolonnen Streifzüge in der Gegend von Fes.

Wie aus Oran gemeldet wird, wurden vor längerer Zeit aus der an der marofkfanishen Grenze gelegenen Pulverfabrik El Arischa mehrere tausend Patronen gestohlen und an Marokfaner verkauft. Jnfolge der eingeleiteten Untersuhung wurden, wie „W. T. B.“ meldet, 11 Personen verhaftet.

Nr. 36 der „VeröffentliGungen des Kaiserli®en Ge- sundheitsamts* vom 5. September 1912 hat folgenden Inhalt : Perfonalnahhriht. Gemeinfaßlihe Belehrung über die der Anzeige- pflict unterliegenden Tierkrankheiten (Ankündigung). Gesundheits- stand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. Desgl. gegen Cholera. Sterbefälle 2c. in Preußen, 1910. Japanischer Sanitätéberiht, 1910. Gesetzgebung usw. (Deutsches Neich.) Viehseuchenübereinkommen. (Deut Ostafrika.) Stechmücken. Uebertragbare Krankheiten. (Preuß-n.) Führer von Kraftfahrzeugen. Trunksucht. Rettang Ertrinkender. (Berlin.) Arzneimittel. (Dänemark.) Fleishbeschau. (Norwegen.) Giste 2c. (Iapan.) Methylalkohol. Tierseuhen im Auslande. Desgl. in den Niederlanden, 2. Vierteljahr. Lungenfeuche in Finnland. Zeit- weilige Maßregeln gegen Tierseuhen. (Preuß. Neg.-Beztrke Liegnitz, Osnabrück; Elsaß-Lothringen; Belgien). Vermischtes. (Deutsches Reich.) Schlachtvieh- und Fleishbeshau, 2. Vierteljahr. (Dester- rei). Sanitätébericht der Kriegsmarine, 1910 und 1911. (Bosnien und Herzegowina). Verbreitung und Bekämpfung ter Syphilis. (Schweiz. Kant. Basel-Stadt). Tätigkeit des hemischen Laboratoriums, 1911. Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutshen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern

deutscher Großstädte. Desgleichen in deutschen Stadt- und Land- bezirken. Witterung. Beilage A: Gerichtlihe Entscheidungen,

betc. den Verkehr mit Nahrungsmitteln (Butter 2c.).

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Königshütte wird der „Voss. Ztg.“ telegraphiert, daß 150 Mann von der Beleg*chaft der zur „Bismarckhütte“ gehörigen „Falvahütte“ gestern nit zur Arbeit erschienen sind. Sie fordern 10 v. H. Lohnerhöhung und andere Vergünstigungen.

(Weitere „Statistishe Nachrichten" \#. i. d. Ersten Beilage.)

Kunst und Wissenschaft.

An heißen Sommertagen kann man die Beobachtung machen, daß au Pflanzen \{chwtiten, und. wer den Vorgang zum ersten Male sieht, der ist überra\cht davon. Die Erscheinung nennt man „Gulttation“ (Tropfenbildung), die Organe, durh die sie stattfindet, und die meist große Aehnlihkeit mit den Spaltöffnungen zeigen, Wasserspalten oder Hydathoden. Von bekannten einheimischen Pflanzen, die deutlich s{chwiten, nenrt die von der Gesellshaft der ; (Siz Stuttgart) berausgegebene Korrefpon- das Springkraut oder Rühtmichnihtan (Impatiens noli me tangere), der gemeine Frauenmantel (Alchemilla vulgaris), die Erdbeere (Fragaria vesca), die aus Amerika stammende Kapuzinerkresse (Tropaeolum majus). Wie Perlenshnüre hängen die Neihen der Schweißtropfen an den slumpsen Zähnen der Blatlkänder. wohn 6 ein Blattnerv verläuft. Scchon eine oberflählihe mikroskopishe Unter- suchung, bei {wacher Vergrößerung würde uns dort etne von bleicheren Zellen umgebene Mündung, eben die Wasserspalte, erkennen lassen. Nuffallend ist die tadellose Kugelform der feinen Tropfen, die äußerst lockfer hängen, wie aus einem dünnen Strohhalm gepreßte Seifen- blasen. Diese Form und Anheftung sie scheinen an dünnen Stielchen zu hängen und fallen ungemein leiht ab belehrt uns \{on, daß wir cs auch hier niht mit einer Niedershlagsform zu tun haben. Die Strahlen der Morgensonne breckchen \ich in den Wafser- fügelchen wie in Brillanten von reinstem Wasser. Hier sei des Umstandes gedacht, daß das aufgeschiedene Wasser ganz so wie unser Schweiß nit völlig rein ist, sondern gerinze Mengen von Salzen und organischen Verbindungen in Wsung enthält. An einigen Pflanzen gibt es statt der Aus\cheidungsöffaungen \schwißende Haare, z. B. an den Blättern von jungen Bohnenpflanzen (Phaseolus multi- florus) und an ebenfolden Maispflanzen (Zea Mais). In den

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UnD Tropenwäldern, wo die Luft meist geschwängert ist mit Dünsten, fommt das Schwitßen der Pflanzen noch viel häufiger vor, oft in folhem Maße, daß ein förmliher Regen von den fchwißenden

Blättern niedergeht. Schon lange berühmt is der peruanisckche „Regenbaum“, auh der „weinende Baum* genannt (Caesalpinia pluviosa). Land- und Forstwirtschaft. Ernteaussichten in Anatolien. Das Kaiserlie Generalkonsulat in Konstantinopel berichtet unterm 29. August: Neuerliche Nachrichten scheinen die früher ge- scilderten \{lechten Ernteaussihten für Anatolten in vollem

Umfange zu bestätigen. In den etnzelren Bezirken der Angora- linie s{wanken die Schäßungen der Mindererträgnisse gegenüber dem Vorjabre ¿zwischen 15 und 50 9%. Eine Ausnahme bildet Isnik, das gegen 1911 eincn Mehrerirag von 40 9/9 aufweisen dürfte. Die Konialinie zefsat in den einzelnen Distrikten im Vergleih zum vorigen Jahre Mindererträgnisse von 10 bis 40 9%. Auch die Aussichten in den Bezirken der Bagdadbahn, die Ende Juni noch als befriedigend bezeichnet werden konnten, haben sih in der Zwischenzeit wescntlih vershlechtert. Auh dort {äßt man die Mindererträgnisse im Verhältnis zum Vorjahr je nah den einzelnen Bezirken auf 20 bis 35 9/9. Der gesamte Min derertrag der dies- ges Ernte im Vergleich zum Jahre 1911 wird auf 30 bis 40 % geschäßt,

Ernteergebnisse und Getreidehandel in Frankreich.

Der Kaiserlihe Konsul in Havre berihtet unterm 30. August: Wenn auch die französishe Ernte im leßten Monat unter Kälte,

Wind und MNegen viel zu leiden gehabt hat, so rechnet man dennoch inegesamt mit einer guten Mittelernte. Die ungünstige Witterung hat inétbesondere dem Hafer und der Gerste be- trächtlihen Schaden zugefügt. Die Weizenernte wird jedoch, trop der teilweise geringen Ergebnisse . in einigen De- Vattemens, bober acta als M Voltaire, da die

Güte derselben die Fehlmengen ausgleicht. Infolge des anhaltenden

Negens konnte der Weizen nur spät eingebraht werden; im Westen

und im Norden if man noH jeßt mit dem Einfahren beschäftigt. Ein Statistiker hätt das Gesamtergebnis der französishen Weizen- ernte im Jahre 1912 auf 119 Millionen Hektoliter, eine Zahl, die jedoch mit einiger Vorsicht aufzunehmen sei. Den Erdfrüchten hat das feuchte Wetter ebenfalls geschadet; man flagt über den Stand der Rüben und Kartoffeln. Leßtere haben in vershiedenen Departements Krankheits\ymptome gezeigt und fangen an zu faulen. Die Preise standen nah der „Semaine Agricole" in Paris wie folgt am 22. August 1912 (100 kg netto): Weizen: 26—27 Fr. Roggen: 20—20,50 Fr. Hafer (schwarz): 23—24 Fr. (grau): 21—21,25 Fr.

(weiß oder gelb): 21,50—22 Fr. Gerste (Brauerei): 23,50 —24 Fr. Kartoffeln: 21. August 1912, 1000 kg Abfuhrplagt: Hollande de Beauce et du Gâtinais “c O D P:

C

Nouge sfaucifse du Poitou E 110—115 , Saucisse du Limousin et de Bretagne . 110—115 Ronde jaune hâtive S 70— 74 , VFnstitut de Beauvais de la Région du Midi 60— 62 , Carly rofe du centre . O2 Nichter Imperator und andere weißschalige Qualitäten 55— 65

Stroh: 104 Bündel zu je 5 kg: S : : 1. Qualität 2. Qualität 3. Qualität

Markt Paris:

Weizenstroh 38—40 Fr. 35—37 Fr. 33—34 Fr.

O O8 33—34 , 32—33

Bahnhof Paris:

Seen . . .- , 09940 34—35 , 30—34 ,

Haferstroh . 24—30 , 22—24 20—22 , Verkehrswesen.

Heft 5 vom Jahrgang 1912 des „Archivs für Eisenbahn- wesen“, herauëgegeben im Königlih preußischen Ministerium der öftentlihen Arbeiten (Verlag von Julius Springer, Berlin), erschien mit folgendem Inhalt: Der Abs{luß der Verstaatlihung der Haupt- bahnen und zehn Iahre Staatsbetrieb in der Schweiz (von Placid Weißenbah), Schluß; Wirtschaftliße Betrahtungen über Stadt- und Borortbahnen (von Gustav Schimpf), Fortseßung; Die canadische Ueberlandbahn und ihre wirtschaftlihe Bedeutung (von Dr. Evers- mann), Schluß; Die Holländishe Eisenbahngesellshaft (von Dr. Overmann); Die Tarife der deutshen Schutzgebietsbaßnen (von Balter); Die belgischen Eisenbahnen in den Jahren 1909 und 1910; Die Köntglih ungarishen Staatsbahnen im Jahre 1910; Die Betriebsergebnisse der Staatsbahnen und der 5 großen Eisenbahn- gësell|dMasten in Frankrei im Jahre 19100 Dle Clsen- bahnen im - KoöngreiW der. Niederlande im Jahre 1910: Die Eisenbahnen in Norwegen im Jahre 1910/1911; Die Eisen- bahnen in Dänemark im Betriebsjahre 1910/1911. Kleine Mit- teilungen: Die Vollendung der Hedschasbahn: Bahnbau auf Sumatra ; Neue Eisenbahnen in der Kolonie Mozambique; Die rumänischen Eisenbahnen im Jahre 1910/1911: Die bulgarischen Staatsbahnen im Jahre 1909; Die serbischen Eisenbahnen im Jahre 1910; Schantung-Eisenbahn 1911. Nechtsprehung: Bürgerliches Necht (Erkenntnis des Neichsgerichts vom 24. November 1910, Urteil des Oberlandesgerihts in Frankfurt a. M. vom 1. Dezember 1911); Enteignungsreht (Erkenntnisse des Neichs8gerichts vom 17. April und 22. Mai 1912); Wasserreht (Erkenntnis des Oberverwaltungsgerichts vom 2. Februar 1912); Enteignungs- und Grundbuchreht (Bes{lufß des Kammergerihts vom 16. Oktober 1911). Gesetzgebung: Deutsches NReich;“ Preußen; Baden; Belgien; Schweiz; Frankrei ; Großbritannien; Rußland; Japan. Bücherschau.

Verdingungen. (Die näheren Angaben fiber Verdingungen, die beim „Reichs- und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wodcentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)

Niederlande.

10. September 1912. Landbouwvereeniging in Stolw yk (Pro- vinz Südholland): Lieferung von: 700 Ballen Thomas\chlackenmehl, 625 Ballen Kainit, 130 Ballen Superphosphat, 100 Ballen Chili- salpeter, 5 Ballen Knochenmehl und 2 Ballen Patentkali. Die Be- dingungen sind bei dem Schriftführer und Schatzmeister Jac. Ver- doold Wzoon in Stolwyk erhältlich.

10. September 1912. Landbouwvereeniging tn Oude N ye- horne (Provinz Friesland): Lieferung von: 87700 kg Kainit, 62 400 kg SwWlatenmehl, 4600 kg Super und 1800 kg Patentkali. A Angebote find an den Schriftführer P. v. d. Akker daselbst zu richten.

10. September 1912. Landbouwvereenigtng in Hoogkerk (Pro- vinz Groninzen): Lieferung von: 9200 ke Super, 12 0093 kg Thomasschlackenmehl, 1500 ke Kainit, 6500 kg Ammoniak-Leinkuchen- brocken, 8500 kg Soyabrocken. Die Lieferung des Kunstdüngers hat in der 2. Hälfte des Monats Oktober zu erfolgen, die der Brocken monatlih. Angebote sind an den Schriftführer N. Sinninghe sen. in Hoogkerk zu richten.

19. September 1912. Landbouwvereeniging in Onstwedde (Provinz Groningen) : Lieferung von: Kainit, eht deutshem Thomas- \{chlackenmchl, Kalidüngesalz und Chilisalpeter sowie von Leinkuchen, Soyakuchen, Erdnußkuchen, Letnsaat und Fleishmehl. Die Be- dingungen sind bei dem Schriftführer W. B. Bruining erhältlich.

1. Oktober 1912. Qirektor des Laboratoriums des Königlich niederländishen Finanzministeriuums in Amsterdam im Oost-Indisc Huis: Lieferung von Dolzgeist und Pyridinbasen für das Jahr 1913. Die Bedingungen find bei dem obengenannten Direktor erhältlich. e oe wird auf 250 000 kg Holzgeist und 3000 kg dyridinbasen ges{ätßt.

P s Schweden.

28. September 1912, 12 Uhr. Königlihe Wasserfalldirektion in Stockholm: Angebot für Porjus Kraftwerkbau auf: a. 1 Travers- fran für 50 t Last und 7,6 m Spannweite, 2) 1 dto. für 30 t und 64 m Spw,, 3) 1 dio. für 80 £& und 106 m Spw,, 4) 1 dto. füx

20 à 306 un ca 40 m C Die Sruverje Jollen mil elektrisher Maschine ausgerüstet sein. Sowohl shwedische als ausländishe Firmen fköônnen sch am Wettbewerb beteiligen,

Teilung der Lieferung statthaft. Programmschriften durch den Ober- ingenieur des Baubureaus der Königlichen Wasserfalldirektion gegen Hinterlegung von 10 Kr., welhe nah Ablieferung des programm- gemäßen Angebots zurückgezahlt werden. Versiegelte Angebote mit Aufschrift „Anbud ä traverser till Porjus“.

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause beginnt morgen, Sonn- abend, Herr Emil Paur, der neuverpflichtete 1. Kapellmeister, seine fünstlerishe Täti„keit mit der musikalischen Leitung der ,Melstersinger von Nürnberg“. Frau Hafgren-Waag tritt als Eva, Herr Schultz als Beckmesser in den Verband der Königlichen Oper. Das neuverpflichtete Mitglied Herr Funck hat die Nolle des Meisters Zorn, Herr Krasa die des Foly übernommen. Den Sachs singt Herr Bi|choff, den Walter Stolzing: Herr Kirchhoff, den David: Herr Sommer, den Pogner : Herr Knüpfer, den Kothner: Herr Habich, die Magdalene: Frau von Scheele-Müller. Die Vorstellung beginnt um 7 Uhr.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen das elsässishe ländlihe Sittengemälde „Freund Friß* von Erckmann- Chatrian aufgeführt. Die Damen Thimig und Buyte sowie die Herren Vollmer, Clewing, Pohl, Stange und Eichholz find în den Hauptrollen beschäftigt.