1912 / 216 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Sep 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Ranisch, Geheimkämmerierer, Kammerdiener Seiner Majestät des Königs in Dresden, höne, Hofsekretär im Kämmereramt in Dresden, chuchardt, Oberbahnhofsvorsteher in Leipzig, eiler, Oberbahnhofsvorsteher in Dresden (Bahnhof Dresden- Neustadt), Sergel, Geheimer expedierender Sekretär bei der Königlich preußischen Gesandtschaft in Dresden, Soendermann, Redakteur bei der Agentur des Wolffschen Telegraphenbureaus in Dresden, aeding, Fabrikbesißer in Dresden, ephan, Hofsekretär im Oberhofmarschallamt in Dresden, rohbach, Hofsekretär im Hausmarschallamt in Dresden, alheim, Sekretär im Finanzministerium in Dresden, Trüßschler, Hofwirtschaftsinspektor in Dresden, Voigt, Max, Eisenbahnobersekretär in Dresden, Wechler, Sekretär im Ministerium des Jnnern in Dresden, Berner, Marx, Hofsekretär im Oberhofmarschallamt in Dresden, MWohllebe, Eisenbahnsekretär bei der Generaldireftion der Staatseisenbahnen Dresden, Zeibig, Kanzleirat, Kanzleivorstand im Jnnern in Dresden ; das Verdienstkreuz in Gold:

Gruve, Kriminalinspektor bei der Landeskriminalpolizei in Dresden, . Günther, Sekretär bei der Amtshauptmannschaft in Meißen,

Hänel, Sekretär bei der Amtshauptmannschaft in Oschat, Heine, Sekretär bei der Amtshauptmannschaft in Großenhain, Jahn, Eisenbahnassistent bei der Generaldirektion der Staats- eisenbahnen in Dresden, Kannegießer, Sekretär bei der Direktion der Gefangenen- anstalt in Dresden, Lange, Hofsilberkämmerer in Dresden, Mittelbach, Sekretär bei der Amtshauptmannschaft in Leipzig, Nestmann, Gendarmerieinspektor in Chemniß, Noack, Sekretär bei der Amtshauptmannschaft in Grimma, Striegler, Stadtrat in Mügeln, Walther, Karl, Gendarmerieinspektor in Leipzig, Rolf, Hofküchenmeister in Dresden ; das Verdienstkreuz in Silber: Agsten, Krankenkassenhauptkassierer a. D. in Chemnig, Bäßler, Bereiter beim Königlichen Neitstall in Dresden, Beckert, Kriminalinspektor in Dresden, Berthold, Obergendarm in Freiberg, ie! Obergendarm bei der Gendarmerieinspektion in sden (Bureaugendarm), , Richard, Eisenbahnlokomotivführer in Leipzig, g, Kanzleisekretär bei der Reichsbankstelle in Chemniß, Richard, Eisenbahnlokomotivführer in Dresden,

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\chwald, Eisenbahnlokomotivführer in Dresden,

Hofrechnungsführer in Dresden, : | Kanzleisefretär bei der Reichsbankhauptfielle in

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tinisteriuum des

darm in Dresden, iener im persönlichen Dienst in Dresden, tmann in Sebniß, Amtshaupimann-

Seiner

mnschaft Plauen, i vführer in Dresden, in Grunma, O 2 . itenbabnlokomotlivführer in Chemniß, in Schneeberg, Amtshauptmannschast

- O 1 4 4 T. l, y » Allaeme1inen Ehre Í . F E L E C tor bei der Wohlfahrtspolizei 11 ¡tmeister in Dresden, in Oschatz, ner in Leipzig,

iglichen

R e No Non DreSden,

7 t gl Wr ta L chYindeniyai, UMiS-

1E i a uiau, E s Ls O L Ga ei eister in Nadebeul,

E A Tv ellermeitter, DOI9To0f1z1ani

: Ci ot im C Lon Nmtehnuintman arbler und 7Frijeur in Hainichen, UmITSyaupimann-

144

Weber, Hausinspektor des Rathauses in Dresden,

Teichert, Zigarrenproduzent in Frankenberg,

Weißbvrod, Webermeister in Chemniß;

das Allgemeine Ehrenzeichen:

Alex, Landgerichtsdiener in Zwickau,

Beuthner, Schußmann in Neustädtel, Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, Í

Boehme, Hermann, Kassendiener bei der Reichsbanknebenstelle in Crimmitschau,

Büschel, Gendarm in Rochlig,

Daebri t, Polizeiwachtmeister in Mügeln,

Dreißig, Schriftseßer in Penig, Amtshauptmannschaft Rochlitz,

Eisert, Kriegsinvalide in Wehrsdorf, Amtshauptmannschaft Baugen,

Enge, Zimmerpolier in Borna,

Franz, Otto, Oberbriefträger in Dresden (Postamt T),

Friedrich, Johann Traugott, Privatmann in Gablenz, Amts- hauptmannschaft Chemnis,

Förster, Expedient in Burgstädt, Amtshauptmannschaft Rochliß,

Gentsh, Steinbruh-Bruchmeister in Elstra, Amtshauptmann- chaft Kamenz, :

Gerlach, Oberbriefträger in Dresden (Postamt 1),

Gippner, Stadtgendarm in Dresden,

Gnäupel, Oberpostschaffner in Leipzig,

Haase, Ernst, Bezirksaufseher bei der Wohlfahrtspolizei in Dresden,

Hasert, Eisendreher in Potschappel, Amtshauptmannschaft Dresden-A.,

Hofmann I., Gendarm in O

Holzweißig T., Gendarm in Narkkleeberg, Amtshauptmann- schaft Leipzig, ;

Jeremias, Gendarmeriewachtneisier in Laubegast, Amts- hauptmannschaft Dresden-Nustadt,

Jhle, Diener im Ministerium der auswärtigen Angelegen- heiten in Dresden,

Köppl, Kanzleidiener bei der Föniglih preußischen Gesandt- \chaft in Dresden,

Laurich, Kriminalwachtmeister ir Dresden,

Leßmann, Privatmann in Dreen,

Liebschner, Bergmann in Häichen, Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde,

Müller, Otto, Geldzähler bei de Reichsbankstelle in Chemniß,

Müller, Christian Ernst, Maurer in Klingenthal, Amt1shaupt- mannschaft Auerbach,

Näther, Stadtgendarm in Dresien,

Neumann, August Reinhard, Gudarm in Kreischa,

Pfeifer, Gendarm in Grimma,

Prißbke, Schloßportier in Dresda,

Richter I., Ernst Wilhelm, Kririnalgendarm in Dresden,

Richter IIl., Karl Ernst, Gentirm in Coldiz, Amtshaupt- mannschaft Grimma,

N öber, Portier im Opernhaus i Dresden,

N öder, Oberaufseher in der Gefngenenanstalt in Dresden,

Roscher, Kassenbote in Leipzig-Ghlis,

Rose, Stadtgendarm in Dresden /

NRumpelt, Kassendiener bei Lr Reichsbankhauptstelle in

Dresden, F Ap lF/, url,

Schrebiß, Amtshauptmannschaft

Küssehdience ‘Dei por M hahonhanntstelle in

S (A Ne eto i Iobilfahrtspolizei in Dresden Spißze, Bezirksaufseher bei der Wohlfahrtspolizei 1 AN L Sporbert, Kasseudiener bei der Reichsbankhauptstele 1

Dresì 5 : / Wa Mer Ge, Wzirksoberaufseher bei der Wohlfahrts-

polizei in Dresden, : Meinert, Kassendienet bei

Dresden, : 5 ibe A N inkler, Gendarm in \ßroßenhain, : E Hausdienst)eamter bei der Landesheilanstalt in _ Untergölßsch, Amtshtuptmannschast Auerbach, N Zimmermann L, Paul Aifred, Stadtgendarm in Dresden, Züchner, Kriminalgendaim 1n Dresden ;

der Reichsbankhauptstelle in

das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze: Golz\ch, Schulhausmanz in Mügeln;

die Note Kreuzmedaille zweiter K af Trinks, Paul Heinrich, Verlagsleiter in Dresden ;

die Rote Kreuzmedaille dritter Klass

rtel, Bruno, Strumzfwirker in Einsiedel, i: itsmann, Waldemar, Kaufmann n Lommabsch, erner, Nobert, Klempnermeijter in Bischofswerda.

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ne Majestät der König haben Allergnädigst geruht: D. Ernst Bartels zu Berlin den

Generalleutnant z. zu : mit Eichenlaub

um Roten Adlerorden zweiter Klasse Königlichen Krone, E dem Generalleutnant z. D. von Qut]korp U, Eisenach tern zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mil Eichenlaub, dem Major z. D. Karl Lewien zu Berlin den Roten den vierter Klasse, : em Eisenbahnzugführer a. D. Johann Nehberg zu Danzia, den Eisenbahnlokomotivführern a. V. Gustav Allerdt ¿u Graudenz und Albert Zechow zu Konitz das Verdienstlreuz in Silber S L dem "pensionierten Polizeiwachtmeijter_ August Müller, den carakterijierten Polizeiwachtmei]tern Friedrich Pilb und Eduard Pofkahr, den Schußzmännern Augujt Grams\ch, Ferdinand Klewiß und Eduard Stollberg, hutmännern Friedrih Besser und sämtlich zu Berlin, das Kreuz des

Julius Beer, Wilhelm Shlegel und sämtlih ¿zu Berlin, dem penhtonterten

Buschschlüter ebendaselbst, Johann Buchholz zu

männern Schumann, mann Heinrich B Eisenbahnweichenstellern dem bisherigen

Kreise Danziger Höhe,

L

a S0 l ; - beriaen Eisenbahnhilfsrangierführer August Neufahrwaiser, den Fohann Petroschinsfi zu Tuchel und Kämmeredarf im Landkreise Elbing und haltungsarbeiter Friedrih Perschke i Fhrenzeichen sowie :

eri.en Eisenbahawagen|dc

ebendaselbst

den pensionierten Wilhelm Kelch, Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Polizeiwachtmeister Ferdinand Nudolph, den Schuß- Albert

Schuß- den penfionierten Dirschau, ottlicb Hoh m zu Flatow und Franz Rogozins ki zu Ohra 1 6 Hilfsbahnwärter Fohann Bubliy zu Frankenhagen im Kreise Koniß, dem bis- Klein zu Danzig-

bisherigen Cisenbahnshrankenwärtern l GHeinrich Schulz zu dem bisherigen Bahn- Das

Deutsches Reich. VetanutmaGUuUÊtig Die K. K. priv. Riunione Adriatica Di Sicurtà in Triest hat an Stelle des verstorbenen Hauptbevollmächtigten Herrn Arthur Lutteroth Herrn Gustav Braun in Hamburg, Mönckebergstraße Nr. 31 „Versmannhaus“ I]. Obergeschoß, zum Hauptbevollmächtigten für das Deutsche Reich bestellt (zu vgl. Bekanntmachung vom 3. Juni 1902 im „Reichs- anzeiger“, Nr. 132 vom 7. Juni 1902). Berlin, den 4. September 1912. Kaiserliches Aufsichtsamt für Privatversicherung. : Klehmet.

__ Das im Jahre 1890 in Sunderland aus Stahl erbaute, bisher unter britisher Flagge und unter dem Namen „High- land Ghillie“ gefahrene Segelschiff „Constantin“ von 2537 Registertons Nettoraumgehalt hat durch den Uebergang in das aus\cließlihe Eigentum des deutschen Reichsangehörigen M. Jebsen in Hamburg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches der jeßige Eigen- tümer Hamburg als Heimatshafen angegeben hat, ist von dem Kaiserlichen Generalkonjulat in London unter dem 28. Juni 1912 ein Flaggenzeugnis erteilt worden.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. Beamte dex Militärverwaliung. Durch Verfügung des Krieg sministeriums. Den 3. September. Pret\ch, Kanzleisekretär im Großen

Generalstabe, zum expedierenden Sekretär ernannt. Krüger, Kanzlet- diätar bei der Landesaufnahme, als Kanzleisekretär angejitellt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Professor Dr. von Nümker in Breslau unter Ver- leihung des Charakters als Geheimer Regierungsrat zum etatsmäßigen Professor der Landwirtschaftlihen Hochschule in Berlin zu ernennen, dem Direktor der Hannoverschen Portland-Zement-Fabrik A.-G. Maximilian Kuhlemann in Misburg, Landkreis Hannover, den Charakter als Kommerzienrat zu verleihen sowie infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Mayen getroffenen Wahl den Rentner Philipp Kohlhaas daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Mayen auf fernere sechs Jahre, infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Paderborn getroffenen Wahl den Rechtsanwalt und Notar, Justizrat Marfording daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Paderborn auf fernere sehs Jahre, infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Dülken eron enen Wahlen den unbesoldeten Beigeordneten, Il mtseigensMGaft aur TetnerE cum Fuyre ava Thit f E Silins T ee \ Hendaselbst als unbesoldeten BeigeoWWEen, der Stadt Dülken für die geseßliche Amtsdauer von ses Jahren zu bestätigen. L Auf den Bericht vom 25 QUN d. J. will Jch dem Kreise Karthaus in Westpreußen auf Grund „des Gesetzes vom 11. Junt 182 (Gejeßsammlung Seite 221) hiermit das Recht verleihen, innerhalb des Kreises Karthaus das Grundeigentum, das zu den Anlagen für die Leitung und Verteilung des in der Zentrale des Kreijes in Ruthen erzeugten elektrishen Stromes benötigt wird, und innerhalb des Kreises Neustadt in Westpreußen das Grundeigentum, das zu dem Bau einer Ansch]ußleitung von Barnewitz über Espenkrug nah Wittstock benötigt wird, nôötigenfalls im Wege der Ent- eignung zu erwerben oder, }oweil dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Die Uebersichtskarte ist wieder beigefügk. Swinemünde, den 5. August 1912. Wilhelm k. Für den Minister für Zugleich für den Handel und Gewerbe: Minister des Innern: Beseler. Freiherr

von Breitenbach. 2 : von Schorlemer.

An die Minister der öffentlichen Arbeiten, für Handel und Gewerbe, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und

des Innern.

Nichfamllices. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 10. September 1912.

liche Geheime Oberregierungsrat Dr. zurückgekehrt.

gekehrt und hat seine Dienstgeschäfte wieder übernommen,

tember in Lüderigbucht eingetroffen.

Oesfterreich-Unga1n, Wie ,„

hloïser Karl Blank zu | 1. end dem bisherigen Cisenbahnshrankenwärter | rzer zu Elbing das Allgemeine Ehrenzeichen in

in einem Handschreiben

Stürgfkh seinen Dank für das Zustandekommen der : | prozeßordnung aus und verleiht

Der Senatspräsident des Obervoerwaltungsgerichts, Wirk- Strutz ist vom Urlaub

Der Generalstaatsanwalt Supper ist vom Urlaub zurück-

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Luchs am e ais , m: V f c .. 4 r (S S 7. September in Ningpo und S. M. S. „Möwe“ am (. SDep-

N, T. B.“ aus Wien meldet, spricht der Kaiser dem Ministerpräsidenten Grafen dessen erfolgreiche Tätigkeit für Wehrgeseße und der Militärstraf- ihm als Zeichen seiner An- | erfennung und seines fortdauernden Vertrauens das Großfreuz

des St. Stephanordens. Ferner verlieh der Kaiser in Würdi- gung ihrer erfolgreihen Mitwirkung bei der Fertigstellung der Iehrgeseße und der Militärstrafprozeßordnung dem Landes- verteidigungsminister, General der Jnfanterie von Georgi den Freiherrnstand und sprach dem Justizminister Ritter von Hochenburger seine besondere Anerkennung aus.

rFrankreidh.

Wie der „Matin“ mitteilt, hat die Regierung auf Vor- {hlag des Ministers Delcassé beschlossen, sämtliche Schlaht\chiffe im Mittelmeer zu vereinigen. Zu diesem Zwecke werde der Kommandeur des gegenwärtig im Atlantishen Ozean und im Aermelkanal befindlichen dritten Geschwaders, Vizeadmiral Marolles, gegen den 30. Oktober seine sechs Panzerschisffe nah Toulon führen und unter den Befehl des Admirals Boué de Lapeyrère stellen, dessen Streitmacht dann aus 18 Panzerschissen, darunter sechs Dreadnoughts, bestehen werde. Anläßlich der Vereinigung der beiden Geschwader würden neue Flottenmanöver stattfinden, an denen sämtliche Kriegsschiffe teilnehmen würden.

Rußland. Die Kaiserliche Familie ist gestern in Moskau ein- getroffen. Türkei.

Wie der „Neuen Freien Presse“ aus Konstantinopel ge- meldet wird, hat der vorgestern abgehaltene Ministerrat be- chlossen, die den Albanesen zugesagten Reformen im ganzen Reiche duxchzuführen.

Der jungtürkishe Kongreß hat im Grundsaß die Um- wandlung des Komitees in eine politishe Partei beschlossen.

Das Kriegsministerium gibt bekannt, daß am 30. August auf der Straße Misrata- Ksar Ahmed ein Kampf stattgefunden habe, in dessen Verlauf die Türken und Araber den wichtigen strategishen Posten Zerruh beseßt hätten.

Der Superior des armenischen Klosters Ahtamar tele- graphierte, daß Arinenier im Dorfe Jsparkerd durch Kurden getötet worden sind. Die Kurden plünderten und brandshaßten mehrere Dörfer, deren Einwohner in die Berge flüchteten.

Serbien.

Das Kabinett hat seine Demission gegeben.

Amerika.

Wie „W. T. B.“ aus Washington meldet, gibt das Marinedepartement die Absicht bekannt, ein Sch lacht- \chiff zu bauen, das ein Deplacement von 300009 t haben soll. Cs soll den Namen „Pennsylvania“ erhalten und ist das einzige Schlachtschiff, das in der leßten Session des Kongresses bewilligt worden ift.

Der deutsche Konsul in Ciudad Juarez (Mexiko) Weber, über dessen Verschwinden auf einer Ermittlungsreise nach Montezuma besorgniserregende Angaben in die Presse ge- langt waren, ist wohlbehalten wieder eingetroffen. Er befindet sich zurzeit in Douglas im Gebiet der Vereinigten Staaten.

WUfrika,

Eine Meldung aus Casablanca bestätigt, daß die in Marrakesch befindlichen Franzosen am 7. September befreit worden ind.

Ein Telegramm des Obersten Mangin von vorgestern meldet, daß eine Abteilung Gums unter dem Befehl des Majors Simon, nachdem sie die ihr entgegentretenden feindlichen Ab- teilungen bei Sidi bu Kricha, 22 km nördlich von Marrakesch, zurückgeschlagen, am 7. September in der Nacht in den Palmen- hainen von Marrakesh angekommen sei. Mehrere Abgesandte der treu gebliebenen Kaids machten die Mitteilung, daß eine all- gemeine Bewegung gegen El Hiba fich zeigen würde, sobald französishe Truppen eintreffen würden. Die Abteilung er- ‘eite am 8. September, 8 Uhr früh, Dar el Machsen und sand

Landsleute befreit, dank der Unterstüßung des Kaids

¿Slaui. El Hiba hat vor der ausbrechenden Gegen- lichen die Flucht ergriffen, verfolgt von dem Gewehrfeuer Mangel und der Bevölkerung. - Aus Anlaß des glück- Sah bau gs seines Marsches nach Marrakesh is Oberst eur ¿e W. T. B.“ aus Paris meldet, zum Kom- Threnlegion ernannt worden.

Daily Mail“ Asien. Kuangfu, der an die Get aus Peking:

M M ie e : Der Kommissar Piongolei zur Beruhigun,, des Flusses Jli in der chinesischen graphierte der Regierung, les Gebiets entsandt war, tele- russischen Grenze unmittelbar bas Altaigebiet an der Verstärkungen dorthin zu senden; ht sei. Ér habe versucht, Konsul habe gedroht, den Mongolex der dortige russische Hilfe zu fhicken. Es seien daher keinessishe Truppen zu dorthin gesandt worden, und man müßesishen Truppen von Altai rechnen. Jn oinex geheimen Sißumit dem Fall e die Frage erörtert, ob man Rußlands Kabinetts R S E e O ein teilweises Aufgeben A tete, daß ein solches Ersuchen? Mongolei angesehen werden könne, wurde beschlossen gelegenheit dem Nationalrat zu unterbreiten. Chiangkweite, der Kommandeur der

Sonnabend erschossen worden.

Kunft und Wisseuschaft.

N L Deutscher Jurtstentag in vom 4. bis 6. September 1912.

E)

Die Abteilung für Nas ; r Justizrat, Professor Dr. M: D, die den Geheimen er 4 ltd s - Wneccerus (2 - j l anka Professor Dr. Freiherrn von L T t Allee e E E E e Slelveriretern wählte, verdandelte am 4 R: - Sepkember über das Thema: . Si I : i : „Sind für die Zwecke der Bes- A B elen O Hypothekenbanken und S 1 E E e Be tit » j s s A VDesttmmungen des geltenden e N, over ersheint und in welchem boten?“ G tatbte Zrgänzung dieser Bestimmungen ge- Pfandbrief stalt ; er sind P, Stübben, Direktor der Deutschen efanslalt in Posen, und Privatdozent Dr. Karl Pkibram in

Wien

*) c " 91 f ) S. Nr. 214 und 215 des „Neihs- und Staatsanzeigers".

chinesischen Oberhoheit über Gs _die A General

( „Dei meuternden Truppen in Tungchow, die während des Empfanges Dr. Sina in

Nofi M c s Peking die Vorstadt Tungchow gebrandschaßt hatten, ist am

Wien; als Berichterstaiter fungierten Dr. Freiherr W. von Pechmann, Direktor der Bayerischen Handelebank, München, und Dr. Nichard Ecönthal, Sekretär des Reichsverbandes deutsher Sparkassen in Oefstereih, Wien.

Beuichtersiatter Dr. Freiherr von Pehmann besprach evor allem die Frage, ob die Bestimmungen des geltenden Rechtes aus- reichend seien, und befaßte sih dann mit der Feststellung, ob ein aus- reichendes Bedürfnis nach einer Ergänzung anzuerkennen sei, d. h. ob man ih von der Zukunft des Erbbaurehts im allgemeinen und von der Beleihung von Erbbaurehten durch Hypothekenbanken und andere Nealkreditinstitute im besonderen so viel versprehen dürfe, daß es fich verlohne, deswegen die Gesezgebung in Bewegung zu seßen. In diesem Zusammerhavrge legte der Referent seine grundsäßlichen An- \{auungen über die soztalen Pflichten des Kapitals, niht zuleßt des gesellshaftlih fonzentrierten und organisierten Kapitals, ferner über den Wert des Erbbaurechts und über die Ermittlung dieses Werts, über die Vorausseßung der Beleihung dar. Bei aller Wärme für die sozialen Zwecke, denen die Wiederbelebung des Grbbaurehts dienen soll, müsse der Praktiker, der in langjähriger Berufstätigkeit die S@wierigkeiten und Gefahren des Beleihungswesens gründlih fennen gelernt habe, vorsichtige Zurückhaltung be- wahren. Der Referent stellte u. a. folgende Leitsäße auf: „1) Die Bestimmungen des geltenden Rechts sind nicht ausreichend. 2) Es ist auch dann geboten, diese Bestimmungen zu ergänzen, wenn man es als eine ofene Frage der Zukunft ansieht, ob und inwieweit sich die Erwartungen erfüllen werden, die für die Aufgaben der Wohnungsfürsorge auf das Erbbaureht geseßt werden. Venn diese Aufçaben find fo wichtig, das alle zur Mitarbcit berufenen Faktoren die Pflickt haben, kein Mittel unversucht zu lassen und für jeden Versuch alle Bedingungen des Erfolges, soviel an ihnen ist, bereit- zustellen. Zu diesen Faktoren gehören die Institute des Realkredits, insbesondere die Hypothekenbanken, welche die Pflicht haben, in den Grenzen ter Sicherheit die Bemühungen der Wobnungsfürsorge durch Beleibungen, auch durch Beleihung von Erbbaur-chten zu unterstüßen, gehört aber au die Geseßgebung, welche die Pflicht bat, für die juristishen Vorausseßungen der Sicherheit zu sorgen. 3) Es empfiehlt fch nit, ergänzende Bestimmungen in die vorhandenen Gesetze, aljo vor allem in das B. G.-B., einzuschalten; vielmehr wird cin Sondergesetz zu erlassen scin, durch welches das Institut des Erb- baurechts selbsiändig geregelt wird.“

Der zwe!te Berichterstatter Dr. Schön thal erörterte besonders die österreidishen Verbältnisse und Gesegesbestimmungen. Bei der Abstimmung wurden die beiden ersten Leiisäße des Freiherrn von Pechmann angenommen. Ferner gelangte ein von Justizrat Heiniß (Berlin) gestellter Antrag des Jnhalts zur Annahme: „Es empfiehlt ch ni&t, ergänzende Bestimmungen in vorhandene Gesetze, vor allem in das B. G.-B. einzuschalten. Vielmehr wird ein Sondergeseß zu erlassen sein, welchbes das Institut des Erbbaurechts selbständig regelt und insbesondere die der Beleibung der Erbbaurehte dur Hypctheken- banken und andere Institute entgegenstehenden Schwierigkeiten be- Jeiugt.

Einen weiteren Gegenstand der Beratungen dieser Abteilung Filtete die Siherungsübereignung. Der erste Berichterstatter, Professor Dr. Litten (Königsberg), erörterte die Frage, ob die heutigen Mißstände, die das Institut der Siherungsübereignung in Deutschland im Gefolge habe, durch eine geseßlihe Negelung saniert werden sollen. Für Oesterreich sei die Frage von geringerer Bedeutung, weil hier die Sierungsübereignung keine erheblihe Nolle spiele. Der gegen- wärtige Netêzustand charakterisiere ich in Deutschland fo: auf der einen Seite ein sehr strenges Faustpfandreht, das es dem Schuldner unmöglich mache, Kredit zu erhalten, auf der anderen Seite die Sicherungsübe: eignung, die die Parteien geradezu zu raffinierïten Machenschaften führe. Die größte Gefahr bestche in der Sicherung®- übereignung von Warenlagern. Der Hauptmangel der Siderungs- übereignung b:stehe in threr Unerkennbarkeit gegenüber dem Gläubiger. Zwar wäre die Zulassung des Negisterpfandes die beste Lösung, aber nach dem Stande der bisherigen Gesetzgebung sei diese Frage noch nicht reif. Antererseits könne der Referent auch nicht ein Ges7t vorschlagen, das die Sicherungsübereignung mit Besigvorbehalt verbiete, folange cine Ver- pfändung mit Besitzvorbehalt in Deutschland nicht bestebe. Die reelle Sicherungsübereignung sci gerade die von zwingenden Verhältnissen geschaffene Form des Nealkredits. Nur ihre {weren Mängel sollten beseitigt werden In diesem Sinne schlage der Referent folgenden Antrag vor: „In der Ueberzeugung, daß die tim Deutschen Reiche geltenden Vorschriften über Verpfändung den Bedürfnissen des Neal- fretits auf Mobilien nit genügen, daß aber die heute als Esay be- liebte Sicherung8übereignurg etne Kreditvershleterung im Gefolge hat, au zu unredlihen Machenschaften leiht mißbraucht werden kann und nicht selten mißbraucht wird, erklärt der Deutsche Juristentag : 1) Die Konkursordnung und das Anfechtungsgeset sind dahin zu er- gänzen, daß die innerhalb einer bestimmten Zeit vor der Zahlungs- einstellung oder Anfehtung vorgenommenen Sicherungsübereignungen anfechtbar sind, und daß dem Sicherungseigentümer der Beweis ob- liegt, ihm sei zur Zeit des Vertragés{hlusses eine Absicht des Schuldners, die übrigen Gläubiger zu benachteiligen, nicht befannt gewesen. 2) § 805 der Zivilprozeßordnung und F 48 der Konkurs- ordnung sind auf den Sicherungseigentimer auszudehnen. 3) Es erscheint erwägenswert, neben dem Faustpfand ein NRegister- pfand an Mobilien zuzulassen und die Sicherungsübereignungen mit Besit vorbehalt zu verbieten. Die Schwierigkeiten hinsichtlich der Gestaltung im einzelnen find jedo biélang nicht gelöst.“

Der zweite Berichterstatter, Privatdozent Dr. H. Hoeniger (Freiburg i. Br.) führte aus: Die Siherungsübereignung und jede Form des Fahrniépfantes, bei dem de: Schuldner im Besige der Sache bleibt, ist aus wirtschaftlihen Gründen zu verwerfen. Solche Mobiliorhypothek fördert die bestehen Kreditüberspannung. *Es werden dadurH Unternehmungen geshaffen, die allen Kapitals entblößt sind. Den Kreditbedürfnissen des Mittelstandes wird dadur in Wahiheit nicht gedient. Das Moktiliarvermögen kann nicht zu- gleih zu Gebrauhszwecken und Sicherungszwecken ausgenußzt werden. ZJuristisch find drei Fälle der Sicherungéübereignung zu unterscheiden. Die UVebereignung einzelner Sachen zu Sicherungszwecen ist verhältnis- mäßig harmlos. Größten Bedenken unterliegt die Sicherungsüber- eignung von Warenlagern; sie ist auch juristisch unmöglih. In dem dritten Falle, bei der Sicherungsübereignung des ganzen Geschäftes “nd der Zession der gegenwärtigen und künftigen Außen- S hat _ die Rechtsprehung bereits die Nichtigkeit folcher E, statiert. Selbst wenn einzelne Fälle der Siche- A E éreignung nah geltendem Nechle zulässig wären, gibt eihe dagegen ebenso nah geltendem MNechtszustande e gan Reihe von Schutzmaßregeln. Eine Geseßtzes- änderung ersweint d E ee A Naras L insbesondere di, aher niht erforderlich. Vorgeslagen wird A Einführung der Negisterpfl cht für Sicherungsüber- etgnungen. Der Bor7G"1 ist praktisch richt durchführb i ns Aënbevung ag 1 raktish l durchführbar. Ferner aber Ulvis BEttEraelEnbe Anfechtungsrehtes verlangt. Es muß strelungen in ‘bas beme erhober werden. Die Voll- VefiaTtE w as bewegliz Vermögen müssen wirksamer ( werden. Der Ueberzahl ver Wide tl Ï gebeugt werden. Die kom de U F Ä Rue! A D nur auf das Entsceitun Sberfaba teform des Prozesses darf sih nicht ret ist .GerrungSverfahren erftreden. Auch dos Vollstreckungs- D, edu resormteren und mit größerer Jntensität auszustatte Ver Berichtersta'!ter stellte folgenden Antrag: ; S A E Juristentag wolle beslie# genden Antrag: „Der XXXR1. Deutsche die Siena N Den: Geseßliche Maßznahmen in bezug auf e Sicherungs8übereignung empfehlen fich zurzeit ni ch t. Der Juristentag gibt der Hoffnung Ausdruck, die deuts: Nechtspre S H: bedenfli{en Falle der Sicherun sub (A Mprehung A L dem der jeßigen shwankenden H it goDereignung: Von Warenlagern. aus langen, bei der die Erf EERIg heraus zu einer festen Praxis ge- Kredits e es cfchütterung der Grundlagen des kaufinännischen Togunaen die Frage E Gs wolle bei einer der nächsten die Möglichkeit R en werden : „Durch welche Mittel läßt fich

2 greiher Durchführung der Zwangsvollstreckung

in das bewegliche N, n ' J 1

z L E SBerTmogen l d die MU d pv Q

tlagen eins{ch:änfen 2“ gen steigern und die Zahl der Widerspruchs- Ober-

Nn diese M»fsa x U L farb R E E rate {loß sich eine längere Debalte an. etirsral Dr. Salinger (Breslau) sah in der Anerkennung

des Negisterpfandrehtes, das au Professor Ehrlib in Czernowiß für Sachgesamtheiten, insbesondere für Warenlager vorgeschlagen habe, ein Mittel, den Hauptfehler der Sicherungsübereignung, die Nicht- erfennbarkeit für Dritte, auszugleihen. Korreferent Dr. Hoeniger erflärte fih in seinem Schlußwort entschieden gegendas Negistervfandrecht, das von der Schweiz, der Heimat des Fahrnispfandrehtes abgeschafft worden sei. Bei der Abstimmung wurden Einleitung und Purkt 1 des Antrages von Professor Litten in folgender, von Professor Apt beantragten Fassung angenommen: „Um den mit der Sicherungs- übereignung zum Schaden des reellen Geschiftsverkehrs vielfah ge- triebenen MißbräuMen entgegenzutreten, {lägt der XXX[I. Deutsche &uristentag vor, daß die Konkursordnung und das Anfechtungsgesetz dahin zu ergänzen sind, daß die innerhalb einer bestimmten Zeit vor der Zahlungseinstelung oder Anfehtung vorgenommenen Sicherungs- übereignungen anfechtbar sind und daß dem Sicherungseigentümer der Beweis obliegt, ihm fei zur Zeit des VWVertrags- \{lusses eine Absicht des Schuldne-s, die übrigen Eläu- biger zu benachteiligen, nicht bekannt gewesen.“ Punkt 2 wurde un- verändert angenommen, Punkt 3 als nach den Darlegungen des Vor- sitzenden zur Diskussion noch nit reif abgelehnt. Bom Antrage des Korrefcrenten Dr. Hoeniger gelangte nur der Schlußabsaz zur Annahme, der lautet: „Es wolle bei einer der näbsten Tagungen die Frage beraten werden: Dur welche Mittel läßt sih die Möglichkeit erfolgreiher Durchführung der Zwangsvollstreckung in das b liche Vermögen steigern und die Zahl der Widerspru sklagen einschränken 2“

Fn der Abteilung für Gerichtsverfassung und Zivil- prozeß, die zum Vorsißenden den Oberlandeëgerichtépräsidenten, Geheimen Rat Dr. von Vittorelli und zu dessen Stellvertreter den Oberlandesgerihtspräsidenten, Wirkliten Geheimen Oberjustizrat Dr. Bierhaus (Breslau) wählte, war der wichtigste der Beratungsgegenstände die Frage: „Was kann geschehen, um bei der Ausbildung (vor oder nach Abschluß des Universitätsstudiums) das BVerständnis der Juristen für psycbologishe, wirtschaft- lihe und soziologische Fragen in erhöhtem Maß zu tôrdern?“ Gutachter sind Professor Dr. Ehrlih in Czernowiy und Oberlande8gerichtsrat, Professor Dr. Gerland in Jena. Als Bericht- erstatter äußerten sh über die Frage Universitätsprofessor Dr. Gustav Hanausek, Graz, Landgerichtspräsident Dr. Karsten, Hirschberg i. SL.,, und NReichêratsabgeordneter Dr. Julius Ofner, Hof- und Gercicht8advokat in Wien.

Der erstgenannte Gutachter, Oberlandesgericht3rat, Professor Dr. Gerland, Jena, hat eine eingehende Prüfung der Frage vorgenommen, wel&e Teile des allgemeinen Wissens für den Juristen wirklich unentbebrlich sind. Er fordert gründlihe psychologische Ausbildung der Juristen im Universitätsunterriht, in Referendar- und Fort- bildungskursen. Auch Volkswirischaftzlehre foll in allen drei Arten von Kursen obligatorisch gelehrt werden. Dagegen hält er eine prakti\{ch wirtshastliche, eine tehnishe und naturwissenschaftlihe Aus- bildung der Juristen nicht für notwendig; diese will er vielmehr dem einzelnen überlassen, abgeschen vom Buchführungs- und Bilanzwesen und Lesen von Zeichnungen, die in den Referendarkursen geübt werden sollen. Die Tätigkeit der Richter soll stets beim Amtsgericht be- ginnen. Zur Durchführung der besseren Ausbildung foil das Studium auf 8 Semester ausgedehnt und etn prafktishes Jahr eingeführt werden. Im übrigen aber soll die Begriffsjurit prudenz wie bisher im Mittel- punkt des Unterrichts stehen.

Berichterstatter Landgerichtspräsident Dr. Karsten, Hirschberg i. S{l., führte aus: Das zu erörternde Thema is außerordentlich umfassend, und seine Behandlung wird durch die Zusammenfassung so heterogener Gebiete, wie es die psychologishe Ausbildung im Ver- bältnis zur volfswirtschaftlihen und soziologishen ist, noch besonders ershwert. Der -einigende Gesißtépunkt des Themas ist aber aller- dings, daß es sich eben um die immerhin einheitliße Frage der Ne- form der Juristenausbildung handelt. Anlaß zur Erörterung dieser Frage bieten die weit verbreiteten Klagen über die „Welt- fremdheit" der SIurtsten, insbesonders der Nichter, Klagen, die eine mangelhafte psychologishe, ganz überwiegend aber eine mangelhafte reale, besonders wirishaftlihe und soziale Borbildung der praktischen Juristen zum Ausgangspunkt zu nehmen pflegen. Bei Betrachtung dessen, was etwa im Wege der Ausbildung auf den drei im Thema bezeichneten Gebieten ges{chehen kann, um dem erstrebten Ziele nahe zu kommen, sfoll zunähst von der Psychologie, sodann gemeinsam von Volkswirtschaft und Soziologie die Rede sein. Der praktische Jurist hat nicht nur Angeklagte und Parteien psychologisch zu bewerten, sondern auh die Zeugen und nicht minder alle Personen, die überhaupt în etner Nechtssache mitwirken, eins{licßlich der Sachverständigen, der Polizet- beamten, der Staatsanwälte, der Rechtsanwälte, ja der Richter selbst. Er soll bewandert sein auf dem Gebiete der Nechts- psychologie, die Reichel (Zürich) gut definiert als die Wissenschaft „aller derjenigen psychologishen Daten und Ge*etze, die in der gerihilihen Praxis eine Rolle spielen“. Dazu follte und müßte dem Juristen also seine Ausbildung verhelfen. Für das Universitätsstudium des Juristen muß etne Borlesung über Nechtsphilosophie überall bestehen und zur Pflichtvorlesung gemach%t werden. Nach Abschluß des Studiums wird |ch bei den regelmäßigen Uebungen der Neferendare (Praktikanten), - wie fie \chon vielfa bestehen und zweckmäßig überall einzurihten wären, Gelegenheit bieten, auch vsyhologishe Fragen zu erörtern. Schließlich wird auch den „fertigen“ Juristen allenthalben die Möglichkeit weiterer Fortbildung auf diesem Gebiet zu geben sein. Was nun Wirtschafts- und Gesellschaftslehre betrifft, so bietet au hier bereits auf den Schulen vor allem der Geschichtsunterriht Anregungen und Ausnutzungsmöglichkeiten in Hülle und Fülle. Bei dem Universitäts- studium wird sodann den Vorlesungen aus dem Gebiete der National- und Privatökonomie und der Soziologie ein viel breiterer Naum als bisher gewährt werden können und müssen, und das Gleiche gilt von dem ersten juristishen Eramen. Durch Besichtigung von Fabriken, landwirtschaftlihen Betrieben, Anstalten dzr verschiedensten Art unter sachkundiger Führung kann dabei den jungen Juristen mancher wertvolle Einblick gewährt werden, durch den fie aus eigener Anschauung Begriffe bekommen von Betrieb und Technik, von Organisations- und Arbeiterverhältnissen. Für die Zeit nach der großen Staatsprüfung bieten fih weitere Fortbildungêmöglichkeiten auf wirt- schaftlihem und soziologishen Gebiet in doppelter Nichtung. Besonders in Preußen hat der Justizminister durch eine allgemeine Verfügung vom 3. Juli 1912 in dankenswertester Weise den Weg beschritten, auf welh-m auch die Justizverwaltung in der Lage it, durch Urlaubs- bewilligungen oder Dienstaltersverkürzungen den Assessoren und auhch den angestellten Nichtern und Staatsanwälten betde Wege zugänglich zu machen: einmal die staatswissenshaftlißen Fortbildungskurse; der andere Weg ist der Eintritt junger Juristen in private Betriebe der verschiedensten Art, vor allem in „kaufmännisdze“ im weitesten Sinne. Hierbei kommt es hauptsächlich darauf an, dem Juristen Einblicke in die Denkens- und Sinnesweise, die geschäftlicken und rechtlichen Auffassungen der erwerbenden Kreise, andererseits auch in Betriebsorgantisationen und Angestellten- und Arbeiterverhältnisse zu verschaffen. Der Referent stellte folgende Lettsäße auf: „l. Die (Grundbegriffe der Psychologie, Bolks8wirtschaftslehre und Soz*ologie sind bereits auf den Schulen, deren Absolvierung dfe Vorausseßung zum Studium der Nechtswissenschaft bildet, mit den Schülern der oberen Klassen gelegentlih des Unterrichts in der Religion, in der Geschichte und im Deutschen zu erörtern. 11. Zum Nechtsstudium gehört der Besuh voa Vorlesungen über forensishe Psychologie, Nationalöfonomie und Soziologie, und es follen an allen Universitäten Lehrstühle für diese Disziplinen bestehen. Der Besuch dieser Vorlesungen ist vor der Zulassung zur ersten juristishen Prüfung nachzuweisen, welche sich auch auf diese Gegenstände, mindestens die (Hrundlagen der Volksroirtschafts- und Gefellshaftslebre zu erstr ecken hat. T11. Den im praktiswen Vorbereitungsdienste stehenden Juristen ist die wissenschaftlihe Weiterbeschäftigung mit psychologischen, volks- wirtschaftlichen und sozialen Fragen zur Pflicht zu wachen: es sollen au nach Möglichkeit solhe Fragen gelegentlich der praktischen Uebungen beührt werden, welde, wo sie noch nit bestehen, für die Neferendare unter Leitung eines Richters, Staatsanwalts