1912 / 253 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Oct 1912 18:00:01 GMT) scan diff

befürwortet den Antrag seiner l Petition der Staatsregierung zur Bee gung zu ‘überweisen. Vor hundert Jahren sei das Haus- besißervrivileg vielleicht am Plabe gewesen. Seitdem hätten fich aber die Verhältnisse geändert, besonders in den großen Städten gebe es eine große Anzahl pon Hausbesißern, die eigentlich keine mehr seien, Mg nur. noch Vermogensvertwalter und“ Häuserhändler.

Abg. Hirs ch- Berlin (Soz.) suzialdemotratischen Freunde, die

Warum olle man diesen Leuten noch ein besonderes Ñorreht gewähren. Dek Entwurf einer Städteordnung ‘aus dem Jahre 1876 habe bie Beseiti-* es des Grundbesißerprivile s vorgesehen. Auffällig sei es, daß der Ler reter zu der Petition jeßt nicht mehr dieselbe freund- lid Stellung einnehme wie 1910. Bei der Staatsregierung schienen sich dieselbên Einflüsse geltend zu machen, denen der Abg. von Malhahn unter Hinweis auf das Eindringen der Sozialdemokratie in die Stadt- verwaltungen das Wort geredet habe. Daß die Sozialdemokraten in den Stadtverwaltungen einen durchaus förderlichen Einfluß ausüben, sei auch von den Oberbürgermeistern und Bürgermeistern- anerkannt worden. Das Hausbesißerprivileg stehe jedem fommunalen Fort- s{ritt,- namentlich in der Wohnungsfrage, hinderlich im Wege. Die Hausbesitzer betrachteten sich auch beute noch als die Stübßen der Ge- jellscaft,--als diejenigen, die sib am meisten für das Wohl der Ge- meinde interessieren. Das möge vereinzelt vorkommen. Im großen und ganzen aber verfolgten die Hausbesißer in den großen Städten lediglich ihre persönlichen Interessen. Die Sozialdemokratie habe das Hausbesikerprivileg nicht zu fürchten. Sie befinde sich unter thm sehr wohl, aber die E nten würden dadurch sehr geschädigt, und darum bitte er um Annahme des Antrages auf Ueberweisung zur Be- rüdcksichtigung. «-- s s

Abg. Boi sl y“ (nl.): Namens meiner Parteifreunde bin ih dafür, die Petitionen der Regierung als Material zu überweisen. Die Verhältnisse haben sich gegen früher erheblich verändert. Der alepelper ist zet oft nicht mehr E allein, sondern er will an einem Hause verdienen. Das - trifft )auptsäclih für die großen Stôdte zu, wo der Hausbesißer geradezu (Erwerbtreibender geworden is. Dadurch ist seine Stellung zur Gemeinde eine gans andere gè- worden, und er darf. deshalb kein Recht auf besondere Bevorzugung vor den anderen &rwerbsständen erheben. (s liegt jedoch noch kein vollkommen erschöpfendes Material darüber vor, aus dem si ersehen läßt, nach welcher Richtung eine Aenderung des bestehenden Zustandes erwünscht ist. Dér Regierung soll deshalb die Angelegenheit als Material überwiesen wérden, weil ja jeßt eine Entscheidung schwer ist, ob das Privileg im vollen Umfange abgeschafft vder ‘nur abge- \{chwächt werden soll. Wir wollen uns eben nit festlegen. ¿Abg Mex Lun - Oels (freikons.): Es ist heute von verschiedenen Seiten gesagt worden, daß eine Aenderung der Städteordnung notig ist. Dazu wäre aber- doch erst die (rfenntnis notwendig, daß sie yer- altet und unzeitgemäß ist. Das IES nicht der Fall. In den aroßen Städten hat allerdings vielfa der Hausbesißerstand die vom Vorredner geschilderte Entwicklung durchgemaht. Aber in mittleren und kleineren Städten ist das nicht der Fall. Dort. zieht der Haus- besißer aus seinem Haufe. keine Vorteile. Dér Hausbesißer gehört dort zum -Mittelstande, und es verlangt gerade dessen Interesse, daß ihm dieses Privileg niht genommen wird. Es ist gesagt worden, daß die Hausbesiher ihr Privileg dazu benußen, um von ih die Steuern abzuwälzen. . Dies trifft nicht zu. Im übriaen wäre ja dann wohl auch die Aufsichtsbehörde Beritt ein Wort mitzusprechen, die sicher dafür sorgt, daß sich kein einzelner Stand auf Kosten der anderen Vorteile verschafft.

Abg. Wolff - Lissa (fortscr. Volksp.) : Zahlreiche Kreise der Bevölkerung wünschen, daß mit diesem Privileg gebrochen wird. Sie empfinden diesen Ausnahmezustand als unberehtiat. Wir be- antragen deshalb, ‘die Petition der Regterung zur Berücksichtigung zu empfehlen. Der wesentlichste Gesictspunkt ist für unsdabei, die Ausnabmestellung zu beseitigen, die jeßt der Hausbesitzer einnimmt.

Abg. Fleust er (Zentr.): Die gegen das Haikbesißervrivileg in der Petition angeführten Gründe sind ‘nicht \tichhaltig. Gerade der Hausbesißzer ist es, besonders in den feinen und mittleren Städten, der an dem Wohlergehen der Gemeinde ‘das größte Inter- esse hat. Und cs 1st deshalb nur recht und billig, wenn“ man ihm besondere Rechte einräumt. Man follte au daran denken, daß die Hausbesiger für die Gemeinde aub größere Lasten zu tragen haben. Man soll. das Privileg nicht abschaffen, sondern müßte es eigentlich erweitern, indem man dafür sorgt, daß auch die anderen Bevölkerungs- flassen ‘entspredend in- der Gemeindeverwaltung vertreten sind.

Abg. von Pappenheim (konf): Wir können tn eine Er- örterung dieser Frage erst dann eintreten, wenn wir an eine Aende- rung der Städteordnuna berangehen. 0

“Der Antrag. auf Ueberwetsung zur Berücksichtigung wird gegen die Stimmen dex Polen, So ialdemokraten und Freisinnigen und der

auf Ueberweisung ch1 Vtarefitl Jegea TR-Stirmmenbrrfctbai Parr -

teien und ‘der Nationalliberalen abgelehnt.

Uéber die Petitionen wird hierauf zur Tagesordnung gegangen.

Der Magistrat von Spandau petitioniert um Aenderung des 8 24c des Kommunalabgabengeseyes von 1893 dahin, daß fortan die dem Staate, den Provinzen, den Kreisen und Gemeinden oder sonstigen kommunalen Verbänden gehörigen Grundstückte und Gebäude der Grundsteuer üntérworfen sind und nur die in dem Bereich ‘der Gemeinden belegenen, der Gemeinde gehörigen Grund- stücke und Gebäude fret bleiben sollen.

Die Gêméindekommission hat einstimmig Erwägung--heantraägt. E

Ahg. Dr. Liebknecht (Soz,) hält s{leunige Reform auf diesem Gebiet für unbedingt erforderlich. Wenn in der Kommission der Vertreter der Regierung lediglich der Hoffnung Ausdruck gegeben habe, daß auf diesem oder einem anderen Wege das angestrebte Ziel erreiht werde, so sei das eine Vertröstung auf eine ganz ungewisse Zukunft.

Ministerialdirektor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten Offenberg tritt diesen Ausführungen entgegen.

Dás Haus beschließt nal dem Antrage der Kommisfion.

Etne Petition von Kliéfsow und Génossen in Stargard in Pommern um Entschädigung für Wirtschaftsershwernifse durch Ver- änderung der Bahnhofsanlage vor . der Lehmannstraße in Staraard wird, entsprehend dem Antrage der Pètitionskommission, den Abg. Böhmer warm befürwortet, der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen.

Hierauf wird Vertagung beschlossen. i

Schluß 4 Uhr. Nächste Sigzung Mittwoch, 12 Uhr (kleinere Vorlagen und Gesetzentwurf, betreffend die Verhält- nisse der Beamten der Amtsanwaltschaft ; Petitionen; An- trag Gottschälk-Solingen, betreffend Schulpflicht und Schul- versäumnis).

über-

die Ueberweisung zur

Parlamentarische Nachrichten.

Der Entwurf eines Geseßes, betreffend das Schlepp- monopol auf dem Rhein-Weser-Kanal und dem ; | Lippe-Kanal,

ist nebst Begründung dem Hause der Abgeordneten zu- gegegangen.“ Er hat den nachstehenden Wortlaut :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Köntg von Preußen usw., verordnen in Ausführung des § 18 des enes, betreffend die Her- stellung und den Ausbau von Wasserstraßen, vom 1. April 1905 (Geseßsamml. S. 179), mit Zustimmung der beiden Häuser des Land- tags der Monarchie, was folgt: j

Fahrzeuge (Schiffe ‘Und Flöße), die nilcht von Menschen oder Tieren getreidelt werden oder nicht mit eigener Kraft fahren 2),

Garanten nach Verhältnis der übernomtmenen

türfen auf dem Rhein-Weser-Kanal und dem Lippe-Kanal -nur mit der vom Staate vorzuhaltenden S fortbewegt werden.

um Rhein-Weser-Kanal im Sinne dieses Gesezes gehören der An- chluß nach HagneE, je Zweigkanäle nah Herne, Dortmünd, Osna- brück, Mindei (Wéserdäbstieg) und Linden mit Leineabstieg. Das Ver- legen eines Fahrzeuges von cinem Lösch- und Ladeplaß zu einem anderéï innerhalb einer Kanalhaltung, jedoch höhstens auf 5 km Ent-

“fernung, fann ‘ohne Suanspruchnahme staatlicher S@{leppmittel zu-

gelafsen“ werden. é ;

Die Staatsregierung wird ferner ermächtigt, Fahrzeuge, die auf einer Fahrt zwischen dem Rhein und Mülheim a. d. Nuhr lediglich die úntere Haltung des Rhein-Herne-Kanals benuyen, vom staatlichen Sleppbetriebe freizulafsen.

2 ahrzeuge mit etgener Triekkraft dürfen die Wafserstraßen nur mit besonderer Genehmigurg der Kanalverwalkung befahren. Diese Genehmigung ist für das einzelne Schiff widerruflih zu erteilen.

8 3:

Die Tarife, nach denen der Schlepplohn zu entrichten ift, be- dürfen zu ihrec Gültigkeit der RVeröffentlihung im Amtsblatte. Ist in dem Tarife nicht ein anderer Zeitpunkt für das Inkrafttreten an- geordnet, so beginnt die Anwendung mit dem achten Tage nah dem Ablauf desjenigen Tages, ‘an welchem das leßte die Bekanntmaung enthaltende Amtsblatt ausgegeben ist. Die Tarife sind bei Erfüllung der darin angêëgebenen Bedingungen für jedermann in der gleichen Weise anzuwenden.

S 4.

Der staatli&e Schleppbetrieb erfolgt auf Grund einer Schlepp- ordnung, die von dem Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassen ist. G9

Die Staatsregierung wird ermächtigt, für die Einrichtung des staatlichen Sleppbetriebes einen Betrag von 9 900 000 4 (Neuns- millionenneunhunderttausend Mark) zu verwenden.

S 6.

Die öffentlichen Verbände, welche die im § 2 des Wasserstraßen- geseßes vom 1. April 1905 genannten Garantieverpflihtungen über- nommen haben, werden an dem staatliden S(hleppbetriebe beteiligt, wenn sie fich vor dem 1. Juli 1913 der Staatsregierung gegenüber verpflihten, vom Tage der Betriebseröffnung 15) an“ ein Viertel der für den Betrieb verausgabten Anlagekosten- aus etgenen Mitteln in jedem Necbnungsjahre mit vier vom Hundert zu verzinsen uñd mit einhalb vom Hundert zu tilgen, soweit die laufenden Einnahmen des Súleppbetriebes nah Abzug der aufgewendeten Betriebs- und Unter- haltungétosten und angemessener Nücklagen (S 9) zur Verzinsung und Tilgung des verausgabten Anlagekapita!s mit zusammen 47 vom Hundert nit ausreichen :

Will ein Verband die Verpflichtung nicht übernehmen, fo können die anderen Verbände für dessen Anteil mit eintreten.

Im Falle dex Uebernahme der im Abs. 1 genannten Verpflibtung gelten für das Verhältnis zwischen dem Staat und den Berbänden die 88S 7 bis 13.

8-7.

Bei der Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals 6) werden niht nur die auf Grund des § 9 verausgabten Beträge berüctsichtigt, fondern auz die Kosten von Aenderungen oder Ergänzungen des S@hleppbétriebes, die von dem zuständigen Minister étwa später für ertorderlich gehalten werden, um den Verkehr in einer dem öoffent- lichen Interesse entsprechenden Weise durchführen zu können. Bei wesentlidzen Aenderungen und Ergänzungen find die Vertreter der

Garantieverbände zu hören.

88.

Die laufenden Einnahmen aus dem Schleppbetriebe sind in jedem Rechnungsjahre in nachstehender Reihenfolge zu verwenden :

d. p der aufgewendeten Betriebs- und Unterhaltungs- often,

b. zur Bildung eines Erneuerungsfonds für die etner besonderen Abnutung unterliegenden Einrichtungen (S 9),

c. zur Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals mit 47 vom Hundert,

d. zur Biidung eines AusgleiWsfonds für die Deckung etwaiger &Fehlbeträge (S 10).

Der verbleibende Reinübershuß wird an den Staat und die Kostenanteile verteilt. Außergewsöhnliche Einnahmen e soweit fie niht dem Bau- fonds zuzuführen sind, dem Uusgleihs\onds 10) zu.

Zum Zwedcke der Erneuerung der einer besonderen Abnußzung unterliegenden Teile der Sghleppeinrihtung wird ein Erneuerungs- fonds (Z 8Þ) gebildet, dem alljährlid) ein angemessener Saß vom

4 ry der fue diese Teike® ausgenendeten Kosten oa îu Cel 2A

eckung der Betriebs- und Untechaltungskosten verbleibenden Rein- einnahmen zuzuführen ist. MNeicten die Reineinnahmen cines Jahres zur Abführung des erforderlichen Betrages nicht aus, so ist dex Fehl- betrag in den folgenden Fahren zu ergänzen, bevor Beträge zur BVer- zinjung und Tilgung des Anlagekapitals verwandt werden.

S 10.

Zur Deckung unvorhergesehener Ausfälle und Ausgaben wird ein Ausgleihsfonds 8 d) gebildet. Diesem Fonds fließen abgesehen von den außergewöhnlihen Einnahmen 8 Abs. 3) zwanzig vom Hundert des nach Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals mit 4? vom Hundert verbleibenden Neinüberschusses zu, bis der Fonds zehn vom Hundert des veralggablen Mnlagetqptlo" erreict hat.

1

Die Beträge, welche von den beteiligten Verbänden auf Grund der übernommenen Verpflichtung der Staatskasse oder jenen von diefer zu erstatten sind, ebenso die Beträge, die den Erneuerungs- und Aus- gleihsfonds zuzuführen oder zu entnehmen sind, werden nach An- hörung von Vertretern der Garantieverbände für jedes Rehnungsjahr von dem zuständigen Minister und dem Finanzminister endgültig fest- gestellt. L

S 12,

Bei der Aufbringung und Unterverteilung der aus dieser Ver- pflichtung den Provinzen, Kreisen und Gemeinden erwachsenden Lasten finden die geseglihen Vorschriften über die Mehr- und Minder- belastung einzelner Kreise und Kreisteile sowie der S8 9 und 20 des Kommunalabgabengesezes vom 14. Juli 1893 (Gefeyzjamml. S. 152) Anwendung. ¿1

__ Die Urkunden, dur welche die im § 6 genannten Verpflichtungen übernommen werden, sind stempelfrei. 14

Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der im § 9 erwähnten Kosten eine Anleihe durh Veräußerung eines entsprechenden Betrages von Schuldverschreibungen aufzunehmen.

An Skelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Scayanweisungen ausgegeben werden Der Källigkeitstermin ist in den Schaßanweisungen anzugeben. Die Staatsregierung wird er- mächtigt, die Mittel zur Einlösung diejer Schaßanweisungen durch Ausgabe von neuen Schaßanweisungen und von Schuldverschreibungen in dem ceforderlihen “Nennbetrage zu beschaffen. Die Schaßz- anweisungen können wiederholt auegegeben werden. Schaßanweisungen oder Sculdverschreibungen, die zur Cinlösung von fällig werdenden Schatanweisungen bestimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staats\chulden auf Anordnung des Finanzministers 14 Tage vor dem Fälligkeitétermine zur Verfügung zu halten.

Die Verzinsung ter neuen Schultpaäpiere darf nicht vor dem Zeitpunkte beginnen, mit dem die Berzinsung der einzulösenden Schaÿ- anweisungen aufhört. j

Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu weldem Zinsfuße, zu welhen Bedingungen der Kündigung und ¿1 welchen Kursen die Schaßanweisungen und die Swbuldverschreibungen vers ausgabt werden sollen, bestimmt ter Ftuanzminister.

Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung ter An- leihe die Vor]chriften des Gelees vom 19. Dezember 1869 (Gesetze

4 i e

samml. S. 1197), des Gesezes vom 8. März 1897 (Gesebßsamn. S. 43) und des Gesetzes vom 3. Mai 1903 (Geseßsamml. S. 155) zur Anwendung. É

8 15.

Die Vorschriften der §8 1 und 2 des Gesetzes treten für die einzelnen Wasserstraßen mit dem Zeitpunkte in Kraft, an dem der zuständige-Minister den Betrieb auf ihnea für eröffnet erklärt. In übrigen tritt das Gefe sofort in Kraft.

O Die Ausführung diefes Geseyes erfolgt durch die zuständigen Minister.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Sparkassen in Preußen und einigen andern Ländern,

Eine internationale Uebersicht der Ergebnisse der Sparkassen- statistik kann niemals zu cinem Bergleih dec Spartätigkeit und des Sparsinns der einzelnen Völker dienen; da es sich stets unserer Kenntnis entzieht, einen wie großen Teil der ersparten Gelder die Sparkassen der einzelnen Länder aufnehmen. Dagegen ist es dur{aus angängig, an der Händ der wichtigsten Zahlen der Sparkässentatiftik Lie finanzielle Bedeutung der Sparkassen für das wirtschaftliche: Leben der: Völker zu messen, wobei jedo nit’ außêr acht gelassen werden darf, daß die Sparkassen ‘in den ‘verschiedenen Ländern verschiedene Funktionen zu erfüllen haben. Während- hier die Sparkassen fast aus\{ließlich zur Aufbewahrung der - Sparsummen der wirtscaftlih schwachen Be- völferung dienen, find siè dort mehr odex minder Depofitenkassen, bei denen . au die nur vorübergehend verfügbaren Gelder angelegt und dem bargeldlosen Giroverkebr -nußbar gemacht werden. gehörten die Sparkassen in Deutschland in früherer Zeit zu der erstbeshriebenen Art, während sie seit einigen Jahren Neigung zeigen, - thren -Betrich auch bankmäßig auszugestalten. Für den oben bezeichneten finanziellen Vergleich ist zunächst die Gesammtsumme der Spareinlagen in den etnzelnen Ländern von Wichtigkeit. j

Nach den neuesten aus Preußen und dem Deuts®en BNeiche, Oesterrei, Ungarn, der Schweiz, Frankrei, Jtalien, Großbritannien, Belgien, den Niederlanden, Dänemark, «Schweden, Norwegen, Nuß- land, den Vereinigten Staaten“ von- Amerika und Australien ein- \{ließli}z Neuseelandé vorliegenden Ergebnissen der Sparkassen- stati die tin ener: in der „Stat: Korr.“ abgedruckten tabellarischen Uebersicht zusammengestellt sind, weisen den absolut hôöhsten Betrag an Sparguthaben die Vereinigten Staaten von Amerika mit (Ende 1910) - 17,7 Milliarden Mark auf. Das Deuts@e Neich steht mit 16,8 Milliarden Mark, von denen 11,1 Milliarden auf Preußen entfallen, nur wenig nah; erst in weitem Abstande folgen Oesterreich mit 5,1, Großbritannten und Frankreich mit etwa 4,9, SFtalien mit 3,3 und Rußland mit 30 Milliarden Mark. Ueber 1 Milliarde Mark haben noech Ungarn (2,1), Australien eins{ließlich Neuseelands (1,4) und die Schweiz (1,2).

Die Sparkassen fämtlicher berücsichtigten Länder haben în den Grhebungsjahren (1908, 1909 und 1910) stets eine Vergrößerung ihres absoluten Einlagebestandes erfahren.

Auch auf den Kopf der Bevölkerung berehnet, ift Zunahme der Einlagen festzustellen; sie s{hwankt zwischen 31,95 sh in Preußen (von 1908 auf 1910) und 1,85 (6 in Rußland (für die selbe Zeit). Eine hohe Zunahme der Kopfquote haben noch zu verzeihnen das Deutsche Reich (von 1908 auf 1910) mit 28,84 4, Australien (für dieselbe Zeit) mit 25,03 6 und Norwegen (ebenfalls von 1908 auf 1910) mit 22,33 f. Unter 10 bleibt fie außer in ußland noh in Îtalien (9,75 f), Oesterreich (9,60 6), Dänemark (8,93 f) Frankreich (5,19 F), in den Niederlanden (4,79 46), in Groß- britannien (3,23 6) und in Belgien (2,82 s), wozu aber zu be- merken ist, daß für diese Länder mit Ausnabnie von Ftalien und Großbritannien nur die Sparkassenergebnisse von 2 Jahren vorliegen.

Auch das auf ein Sparbuch geschriebene durdschnittlice Gut: haben hat sich überall vergrößert, nur Grof:britannien und die Ver- einigten Staaten von Amerika machen eine Ausnahme; bei ersteren ist dieses Guthaben von 1908 auf 1910 von rund 338 auf 330 4, bei letzteren von 1909 auf 19140 von rund 1870 auf 1844 46 gesunken.

Die Beteiligung der Bevölkerung an dem Ginlagebestande der Sparkassen ist sehr versbieden. Die böchsien Ziffern haben Dâne- mark, wo auf 100 Einwohner rund 54 Sparbücher entfallen, und die Schweiz, in der auf 100 Einwohner 52 Syparbücher kommen. Hohe Verbältniezahlen haben noch Norwegen (41,9), - Schweden (28,4), Belgien (36,6), Australien (35,1) und Fkanfreich (24,9) : erst dann folgen das Deutsche Reih mit 33,1 und Preußen mit 32,1, dem nod) Sie Miedexlauze-mit 3%4 porangebgi,

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ift überall cinc Y

Die geringste Beteiligung der Wevöltekung al” dul Span M

baben haben Rußland mit 4,5, Ungarn mit 9,7 und die Vereinigten Staaten von Amerika mit 10,2 Sparbüchern auf 100 Einwohner aufzuweisen. Jn den beiden leßtgenannten Ländern find dagegen dlc auf ein Sparbuch entfallenden Beträge die hôchsien; es tamen in del Vereiniaten Staaten (Ende 1910) rund 1844 é und in Ungarn 1032 « auf ein Sparbuch, woraus aber kein anderer als der selbstverständlihe Schluß zu ziehen ist, ‘daß in diesen Ländern bié bei den Sparkassen sparende Bevölkerung ihnen dur) scnittlih hôhere Beträge übergibt als__in den übrigen Staaten. In Preußen entfielen Ende 1910 861 4, im ganzen Deutschen Reide 779,26 # auf ein - Syarkasjenbu. in Oesterrei (Gade 1909) 806.78 4, in Ausiralien einschließlih Neujcelands (Ende 1910) 732 Æ, in Dänemark (Ende 1999) 673 s, in- der Schwetiz- (Ende 1908) 656 4, in Norwegen (Ende 1910) 570 fé, in Schweden 454 6, in Italien 433 16, in Nußland 405 , in Großbritannien 330 46, in Frankrei (Ende 1909) 320 4, in Belgiem: (Ende 1909) 973 46, in dén Niederlanden (ebenfalls Gnde 1909) 237 é.

Die Hopfenernte in Preußen 1912.

Nach dem Erlaß des Reichskanzlers vom 24. April 1899 wird die Hopfenernte noch den Crträgen derjenigen Ortschaften beredne!, in deren jeder mindestens 5 ha mit dieser Fruchtart bestellt 1nd. Solche Hopfengemeinden wuden in Preußen für das Berichts jahr nux 42 ermittelt, deren Pflanzungen von zusammen 802,4 ha nach den Schägungen der Ortsvorslände 5567 dz Dolden Lieferten oder im Staatsdurhshnitt 6,9 dz vom Hektar ergaben. Hieran sind beteiligt:

die Hopfen- mit Doppelzentner

Regierungsbezirke gemeinden Hektaren im ganzen vom Hetla!

Men s uo ils 1 10,0 77 a SCUNTIUTE, s o ée 1 5,0 30 6,0 E A Nd sts 23 544,5 19 Tad 9,0 Magdeburg .- . « 14 171,0 1919 11,2 Wiesbäden . . . - 1 58,0 696 12,0 Sigmaringen -. - - 2 14,2 121 8,9

Der Hopfenbau aller in den genannten 6 Regierungsbezirken liegenden Ortschaften umfaßte 976,0 ha. Von ‘den Hopfenanlage! der Orte mit weniger als 5% ha Fläche (zusammen 173,3 ha) en fallen auf den Regierungsbezirk Allenstein 16,0 ha, Frankfurt 4 Posen 79,5, Magdeburg 36,0, Wtesbaden 9,0 und Sigmaringe! 30,8 ha, deren Ernte nach dem für-jeden Neglierungébezirk gefundenen Durcbschnittsertrage zusammen 1306 dz ergab.

Sqchlteßlich sind noch die Erträge in den Regierungsbezirken ohne Hopfengemeiuden in Rechnung zu stellen, nämlich von 6 13 ul Königsberg, 2 in Gumbinnen und 1 in: Lineburg, zusammen ®? hs Für die Berechnung der Ernte von diesen Flächen gilt der oben M Staatcdurcschnitt festgestellte Ertrag, nach" dem von ihnen weiter! 62 dz gewonnen wurden, sodaß“ fich die“ Hofenernte Preußens voi insgesamt 985 ha auf 6935 àz Dolden bere{nete. A S

Die Beschaffenheit der Dolden, die nur für die im dritten Jahre und länger bestehenden Pflanzungen érhoben wird, ist-in diesem Jayle

E L G É L L Bi E rÉAFET f S Si Els 5E Ï E. E L E S eEE L

überwiegend als gut beurtcilt worden, und zwar ergaben sich im Staatsdurchschnitt 39 v. H. der Ernte dieter Anlageu als fehr gut, 46 y. H. als gut, 15 v. H. als mittel und 0 als uuter mittel; für die einzelnen Regierungöbezitke berechneten sih Huntertteile:

d _ sehr t gut mittel ter

mittel * Allenstein 100 Tes C —— 100 Wen „e «s 16 75 9 m ‘Magdeburg . 53 34 13 En Wiesbaden .. 100 Sigmaringen . 100 Ps len Rückgang der Hopfenbau in Preußen genommen hat und welchen Schwankungen seine Erträge in Menge und Güte unter- lagen, zeigt die nahstehende Zusammenstellung der Erhebungsergebnisse für die einzelnen Jahre seit 1899, dem Anfangsjahre dieser Aufnahmen. Die Hopfenftatistik ergab:

E e E E E S S L

gering

vom Gesamtertrage der vor 1911 angelegten Flächen entfielen Hundertteile auf

sehr |

E | unter | gut gut | mittel [mittel

Ertrag im | vom

i Anbau aus ; ganzen [Hektar

Jahre

in 028 ha } Doppelzentnern gering

1899... 1900... T0. IPOE 1903.

E 19059. 1906... L907 190: 1909. . 1910. ;

2 524 2425 2294 2 238] 2 129 2197 2175 2 064 1946 1 684 1 084 1158

53 _| 41 2 38 | 4 | 4

14 134 | 2 | 46 | 2

12 003 8 670 9 939 9 146) 9 160)

16 018! 8 082|

10 231) 9 283! 7 601)

Io 0 jd

U a þck O0 O bi n C

18} 04.4 14 98 | 5 9 42 | 31 2 46 d 93 F da [14 164 47] 25 24 4 Hs 9 [13155045 j 24 53 4 3 1911. ¿f 1097] - 2546| 924 | 18 [27 649 1912. .| 9851| 6935 01M D O

Der Hopfenbau ift also seit 1899 von 29524 auf 985 ha oder um 61 Hundertteile zurückgegangen. Während im Anfangsjahre 126 Hopfengemeinden festgestellt wurden, fanden sich 1912 nur-noch deren 43. Die Fruchtbarkeitsziffer des Berichtéjahres nimmt mit 6,9 dz vom Hektar in der Uebersicht, in der das Jahr “1905 mit 7,4 dz das lohnendste war, die zweitbeste Stelle‘ein; am ungünstigsten war das Jahr 1911 mit 2,1 dz. Auch -in der Güte der Dolden fommt die lebte Ernte der von 1905 annähernd gleih. (Stat. Korr.)

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Verkehrswesen.

Die deutsche Flagge im Ausland.

Wie alljährlich hat das Kaikserlihe Statistishe Amt über die

deulshe Flagge in den außerdeutshen Häfen Uebersichten aufgestellt. Um die Bedeutung der deutschen Seeschiffahrt rihtig würdigen zu fönncn, muß man neben dem Anteil der deutschen Flagge am See- verkehr des eigenen Landes auch ihren- Anteil am Seeverkehr der außerdeutschen Länder in Betracht ziehen und mit dem anderer Staaten in Verglei stellen. Zu diesem Zweck ijt in der Nahweisung neben einer Darstellung des Seevarkehrs der einzelnen -Länder und ihrer wichtigsten Häfen der Anteik der deutschen Flagge, der Flagge des betreffenden Landes und der am Seévertéhr überhaupt am stärksten beteiligten britishen Flagge gegebèn. Damit die Entwicflung des Seeverkehrs wäbrend etner Neibe von Jahren: verfolgt werden karin, sind die erforderlichen Zahlen, soweit es möglih war, für die Jahre 1895, 1900, 1905 1tnd 1908 bis 1910’ geboten. Z Aus der Veröffentlichung geht hervor, daß der Anteil der deutschen ¿rlagge am Weltfeeverfehre von Jahr zu Jahr an Bedeutung gewinnt. Im Auslanddverkehre der für die Seéschiffahrt wichtigeren Länder länd fie im legten Berichtsjahr an erfter Stelle in den russischen Ostscehäfen, in Sansibar und Siam, an zweiter in Großbritannien, Belgien, Portugal, Brasilien, Chile, British Indien, Ceylon und Australien, auch in. der Fahrt zwischen den Bereinigtèn Staaten von Amerika und Europa sowie an wichtigen Verkehrspunkten, wie im Suezkanal, in Gibraltar, Malta, Aden, Penang und Singaput. Die dritte Stelle nahm die deutshe Flagge ein im Auslandsyerkehre von Schweden, Dänemark, den Niederlauden, Frankreih, Spanien, Meriko, Hongkong und Niederländisch Indien.

Gn Blneba: tf -Togr ise an ‘16-Oficbew s Ne ils e

telegraphenanstalt für den internationalen - Verkehr ‘eröffnet worden. Bimbila Fou ungefähr 120 km nördlich von Kete Krat|chi. Die Wortgebühr für Telegramme nah Bimbila ist dieselbe wie für Telegramme nah den übrigen Orten des Schußzgebiets.

Der seit zwet Jahren für die Beförderung von Brief- sendungen und Postpaketen nah Salvador benugte vorteil- hafte Leitweg über Mexiko ist leider bis: auf weiteres gesperrt, weil

der Postbeförderungsvertrag zwischén der: Verwaltung * von Salvador und der Dampfergesellschast, die den Dienst. zwischen Salina Cruz und Acajutla- versah, abgelaufen und noch) nicht wieder erneuert ist. Die Sendungen müßen daher vorläufig wieder, wie früher, über Colon- Pa nama geleitet werden. Wegen Wiederherstellung der Beförderung ist die Neichspostverwaltung sogleich mit der Postverwaltung von Salvador in Verbindung getreten.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt: des Innern zusammen- gestellten „Nachrichten für- Handel, S T Uan und Landwirtschaft“)

Rußland.

Zulassung der Einfuhr mehrerer Postpakete ‘mit lebenden Pflanzen auf Grund eines gemeinschaftlichen Reblausattestes. Auf eine Anfrage des Zolldepartements, ob es zulässig fei, mehrere Posipakete mit lebenden Pflanzen, die gleidzeitig von einem Absender aufgegeben Und än einen und denselben Empfänger aëeri{tet find, auf Grund eines géb Gafetigen Neblausattestes nach Rußland zu fenden, oder ob ein jedes Posipaket mit einêèr_ besonderèn Bescheinigung versehen sein muß, hät ber Finanzminister in Uéberein- stimmung mit dem Ackerbaudepartemént ür mögli befunden, die EGinfuhr lebender Pflanzen in Posipaketen ohne Wertangabe, die von einem Absender aufgegeben und an einen und denselben Empfänger gerichtet ‘sind, auf Grund einés geméins{aftliben Reblautattestes zu gestatten, wobei jeboch “nicht * mehr als drei Postpakcte auf Grund einer Bescheinigung * einzulassen find. (Zirkular des Zolldeparkements vom 16. Avgust 1912, Nr. 28 325.)

Zahl ungsaufschub in Bulgarien.

Eine von der bulgarischen Regierung: unter dem 19. September 1912 erlassene zeitweilige Anordnung gewährt“ den Privatpersonen, Gesellschaften und Banken , für die Erfüllung ihrer Zahlungs- verbindlihkeiten, “die aus Handéls- und Privatgeshäften hervorgehen, welche sie vor dem 17. September 1912 abgeschlossen haben, auf die Dauer von drei Monaten, ‘vom obigen Datum an gerechnet, einén Zahlungsaufschub (Moratorium). Der gewährte Z3ahlungß- auss{chub hebt den Fortlauf der Zinsen nit auf.

Dominikanische Republik.

Acnderung des Geseyes über E und Handels- marfen. Durch ein Eesez vem 18. Juli 1912 sind die Art. 4 und 8 des Gesetzes über Fabrik- und Handeléêmarken, wie folgt, ges ändert worden : G A

Art. ‘4. Um die Eintragung herbeizuführen, muß der Beteiligte oder sein gesetzmäßiger Vertreter dem Staatssefretär der Wohblfahrts- pflege (Fomento) auf Stempelpapier 3. Klafse ein Gesuch einreichen, dem zwéi oder mehrere Exemplare oder Nachbildungen des Waren- zeichens und eine ausführliche Beschreibung der Zusammenseßung der Marken betgefügt sind.

_ Das Gesuch muß auch die Art des- Gewerbes oder Handels, wo- für die Marke bestimmt ijt, den Beruf des Antragstellers und seinen Wohnort angeben. E

Art. 8. Die Eintragung cines Warenzeihens gilt in vollem Um- fang 10, 15 oder 20 Jahre, und es ist eine in nadchstehender Weise festgeseßte Gebühr zu entrichten : 15 amerik. Dollar für 10 Jahre, 20 amerifanische Dollar für 15 Jahre und 25 amerikcanische Dollar für 20 Jahre gültige Marken. Gn dem Staatssekretariat der Wohl- fahrtspflege werden nur fol? Gesuche angenommen, denen eine Emyfangê- besheinigung darüber beigefügt ist, daß ber Antragsteller bei einer #Finanz- verwaltung den von ihm nad diesem Artikel zu entrihtenden Betrag eingezahlt“ hat. Dieser -Beträg bleibt in der Finanzverwaltung hinter- leât,. bis der Wohlfahrtssekretär üher das Gesuch entschieden hat. Wenn die Marke eingetragen wird, fo geht der Betrag in das Staats- vexmögen über : - andernfalls wird er den Beteiligten erstattet. Bei Ablauf der Gültigkeitédauer der Eintragung kann diese mittels Zahlung der bier festgeseßten Gebühren erneuert werden. Die Ein- tragung if ni{tig und wirkungslos, wenn der Inhaber des einge- tragenen Warenzeiheus von ihm nicht binnen Jahresfrist Gebrauch mat. Durch das Gesetz sind alle widersprechenden geseßli@cn Be- stimmungen aufgehoben. (Noah einem - Bericht der Kaiserlichen Ministerrcsidentur in Port au Prince.)

Konkurse im Auslande. Galizien.

Konkurs ist eröffnet über das Vermögen der Taube Pollak al. Schüy in Probuzna mittels Beschlusses des K. K. Kreisgerichts, Abteiluvg I1V, in Czortkow vom 30. September 1912 Nr. 8. 20/12. Provisorisher Konkursmasseverwalter: Dr. Grabscheid, Advokat in Hustatyn. Wakbltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Fonkurs- masseverwalters) 15. Ottober 1912, Vormittags 9 Uhr. Die Forde- rungen sind bis zum 4. November 1912 bet dem K. K. Bezirksgericht in Husiatyn anzumelden; in der Anmeldung ist ein in Husiatyn wohn- hafter Zustellungsbevollmächtigter namhaft zu machen. Liquidierung8- tagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 6. November 1912, Vormittags 9 Uhr. :

_Konturs ist erôffnet über das Vermögen des Abraham Dawid Fciedler u. Chaj Mermelstein, Händler in Skole, mittels Beschlusses des K. K. Kreisgerichts, Abteilung 1V, in Stryj vom 14. Oktober 1912 Nr. 8. 7/19. ProvisorisGher Konkursmassever- walter: Advokat Dr. Sprißer in Skole. Wahitagfahri (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 28. Oktober 1912, Bor- mittags 9- Uhr. Die Forderungen find bis zum 30. November 1912 bei dem K. Æ. Bezirksgericht in Skole anzumelden; in der Anmeldung ift ein in Skole wohnhafter Bustellungsbevollmächtigter namhaft zu machen. Liquidierungstagfahrt (Termin zux Feststellung der Ansprüche) 93. Dezember 1912, Vormittags 10 Uhr.

Konkurs ist eröffnet über das Vermögen der Ester Gelles in Husiatyn, mittels Beschlusses des K. K. Krei8gericzts, Abteilung TV, in Czortfow vom 24. September 1912 Nr. S. 18/12. Broviso- riser Konkurêmasseverwalter: Advokat Dr. Goldschlag in Hufiatyn. Wakhltagfahrt (Termin zur Mahl des definitiven Konkursmassever- walters) 10. Oktober 1912, Vormittags 9 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 28. Oktober 1912 bei dem K. K. Bezirksgericht in A anzumelden; in der Anmeldung ist ein in Hufiaiyn wohn- after Zustellungsbevollmächtigter namhaft zu machen. Liquidierungs- tagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 29. Dktober 1912, Vormittags 9 Ukr.

__ Konkurs ist eröffnet über das Vermögen-des Salomon Hausner in Skala am Zoruc Ostgali:ien mittels Beschlusses dea K. K. Kretsgerihts, Abteilung TV, in CGzortfow- tom 11. Oftober 1912 Nr. 5. 21/12. Provisorischer Konkursmasseverwalter: Advokat L. Thumin in Bors1czow. Wohltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 25. Oktober 1912, Vormittags 9 Uhr. Die Forderungen find bis zum 14. November 1912 bei dem genannten Gerichte oder bei dem K. K. Bezirksgericht in Borszczow anzumelden ; in der Anmeldung ist ein in Borszezow wohnhaster Zustellungsbevoll-

—naGtidtf “ndüipift Pi 1aadhi. SeguiberirigétaŒahrt- (Fen ars

Feststellung der Ansprüche) 18. November 1912, Vormittags 9 Uhr.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 22, Oktober 1942: RNuhrrevier ObexsGlesi|%es Revier Anzahl der Waagen 24 821 11 726 8 169 904.

_ Veber zweifelhafte ausländishe Firmen in New Y ork (Import von Holzwaren, Korbwaren, Steingut und Porzellan, au Eisenkurzwaren, Kleineisenwaren, befonders von Feilen und Werk- zeugen) find den Aeltesten der Kaúfmännshaft von Berlin Mit- teilungen zugegangen. WVertrauenswürdigen Interessenten wird im Zentralbureau der Korporation, Neue Friedrichstraße 951, 1, an den Werktagen zwishen 9 und 3 Uhr mündlich oder \riftlih nähere Auskunft gegeben.

Die Sächsische Bank hat, laut Meldung des ,W. T. B." aus Dresden den Wechseldiskont von 42% auf 5°/o erhöht. Der Lombardzinsfuß bleibt 53 9/0.

2 51 QRE gestrigen Aufsichtsrat sfißung des Kalisyndikats, die der Gesellshasterversammlung vorausging, wurde laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin der Propagandaetat für das Jahr 1913 vorgelegt, der auf Grund der Autführungsbestimmungen des Bundes8- rats zum Reichekaligefeß bis zum 1. November einzureichen ist. Der Aufsichtsrat genehmigte den État, dessen Ausgaben sich auf etwa fiebeneinhalb Millionen Mark belaufen. Die Vêittel zur Bestreitung der Mehrautgaben sür eine- verstärkte Propaganda, besonders in den Bereinigten Staaten von Nordamerika, aber auch in anderen Ländern, zu dem Zwecké, den- Werken, die in den nächsten Jahren förderfähig werden, genügenden Absaß zu schaffen, find dadur vorgesehen, daß aus der für die Hebung des Absatzes bestimmten Abgabe von sech{zig Pfennig . (Paragraph 27 des NReichskaligejezes) bereits ein nahezu vier Millionen betragender Resetvefonds aus früheren Fahren aufgesammelt is. Der Absaÿ des Monats Oktober dürfte nach derselben Meldung denjenigen des gleihen Monats im Vorjahre mindestens erreichen. Die Gesellschafterversammlung des Kalisyndikats stimmte dem Zutritt der Aktiengesellschaft Bismarck3s- hall, des Schahtes Hadmersleben 11 der Gewerkschaft Hadmerskeben und der Schächte Neu Mansfeld und Chlotildehall der Mansfeldschen Kupferschiefer bauenden Gewerkschaft zum Kaltisyndikat zu. Schließ- li wurden Aenderungen, die die Paragraphen 12, 14 bis 17 und 29 des Verkäufévertrags der Syndikatêwerke betreffen und die im Interesse eiñer glatten Abwicklung der Svndikatsgeschäfte liegen, zunächst auf die Zeit bis 30. Juni 1913 genehmigt.

Die Verteilungéftelle des Kalisyndikats hat laut Mel- duna des „W. T. B.* die Mecklenburgischen Kalisalzwerke Jessentitz unter Zurückweisung der Berufung ab 1. September d. J.

Gestellt . Nt gestellt

für dauernd lieferungzunfähig erklärt.

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_ Das Eifen- und Stablwerk Hoesch Akltiengefellschaft in Dortmund teilt \ im Geschäftsbericht über das Jahr 1911/12 u. a: mit: Die Kohlenzechen föêrderten 1276814 (i. Borj. 1 266 869 &). Die Kokserzeugung betrug 411 239 (305 541 i). In dem Hüttenwerk in Dortmund produzierte die Hochofer.anlage 451074 t Robeisen (i. V. 403 393 1), die Stahlweite 544-088 t Nohblêde (i. B. 458862 t). Die Hülten- und Walzwerke betrugen inégesammt 57,7 Mill. Park (i. B. 47 Müll. Mark Der Reingewinn beträgt 6 783 318 46. Dayon foll cine Dividende von -22 9/9 - bon 17 700 000" 6, 11 °%% von 2309000 6 mit 4.147 000 4 verteilt werden. Ferner werden überwiesen dem Reserpe- fonds 291 465 Æ, für die Talonsteuer 50 090 #Æ, dem Dipidenden- ergänzungsfonds 200 000 46, für Beamtenbenfiouezwete 200000 für die Arbeiterinvaliden-, Witwen- und WBaisenunterstützungskasse 150.000 #, für die Albert-Hoesch- Beamten- und Arbeiterunteritützungs- fonds 150/000 A4. Die Tantiemen erfordern 331091 4. Der BVor- trag auf- neue Nechnung beträgt Am- 1.-Fult 1912 lagen 91 754 t Ausfträge vor. r

Sn der gesirigen Sißung der an Kohlenkonvention beteiligten Werke wurde laut, Veeldung des „W. T. B.“ aus Kattowitz der; Absay- für das laufende Ouartal in der vollen Höhe der Beteiligungsziffern freigegeben. Ueber Fei seßung der nächstjährigen Grundpreise wird erst in einer spateren Sitzung verhandelt werden, dagegen wurden im nach den Außengebieten und dem Auslande dur Beseitigung früherer Ab- schläge verschiedene Erhöhungen vorgenommen. i ;

_— Jn der ordentlichen Generalversammlung Eisenindustrie-A.-G. in Gleiwiß legten laut Meldung des .W. T. B.* aus Berlin der Vorstand und Aufsichtsrat die Bilanz für das Ges@äftäjahr 1911/12 vor. Diteselbe {ließt influfive 35 697 A Vortrag (i. V. 34346 Æ) li Gewinns der neu erworbenen einem Gewinn von 1592 580 wude beschlossen, 486 494 schreibungen zu verwenden und folgt, zu verteilen : Reservefonds 535 verschiedene Ertrareserven 74 800 fi dende auf das in 1911/12 auf 11 Milioacn Véark erbö! fapital, gleih 880 000 6 (i. B. 360000 f) und als das Jahr 1912/13 57 601 4 (i. V. 35/697 46). Bezi sichten für das laufende Jahr wurde bem bei befriedigenden Preisen voll b-\chäftigt sind. L walzwerks wird Mitte nähsten Jahres fertiggestellt fein

Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Einn Lurembürgishen Prince Henrti-Eisenbahn in der zweiten Oktoberdekade 1912: 234 900 Fr., gegen das Borjähr mebr 319

New_ Vork, 22. Oktober. (W. C. B.) Der Wert de der vergangenen Woche ausgeführten Waren dbeirug 16 320 000 Dollars gegen 15 580 000 Dollars in der Borwocbe.

Santos, 21. Oftober. Die Surtaxe-Cinnahme! für die Sao Paulo Kaffeezollanleibe ergaben für die Zeit vom 14. bis 19. Oktober 1912: 55 600 Psd. Sterl.

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(W. T. B.)

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Berliner Warecubert{te.

Berlin, den 23. Oktober. Produktenmarkt. ite amtlich ermittelten Preise waren (per 10600 kg) în Pèar?: j inländiser 200 00—209,00 ab Bahn, Normalgewicht bis 212,25—212,75 Abnahme im lautenden Viocnat 212,25 tbnahme im Dezember, do. 216,75—216,50 Mai 1913. . Behauptet. R oggen, tnländither 179,00—180,00 Babn, 712 g 182,00—182,50 Ybnabhme im lautenden bis 179.00 Abnahme tim Dezember, to. 182,90—182 7 nahme tm Mai 1913. Behauptet.

Hafer; inländischer fein 197,00—207,00, mittel 190,00—196,00, gering 186,00—189,09 ab und ab Kahn „, . amerikanischer 189 50— 188,50, Normalgewicht 450 g 139,90— 188,50—--188,75 “Ab- nabme im laufenden Monat, do. 182,75—182,25 Abnahume im Dez zember, do. 181,75 Abnahme im Mai 1913. Nuhig.

M ais, runder 154,00—157,00 ab Bahn und ab Lahn: Nußtig.

9Weizenmebl (ver 100 kg) ah Bahn und Spetcher Br. 00 26,295—29,00. Sul.

Rogaenmebl (per 100 kg) ab Babn und Speier Nr. 0 und 1 22,00—24,209. Still.

Nüböl für 100 ke mit Faß laufenden Monat, do. 68,40—(68,50—(

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e E R O T Lin » ert I - ° do. 69,90—09,90 Abnahme inl 2/al TILTOs

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Königlichen Polizeipräfidiuns. Dovppelzeritner für : Welzen, gute Sorte) —,— Mittelsortet) —,— i —,— 6. Roggen, gute Sortef) 17,60 46, —,— M. Mittelsortet) —,— H, —,— 4. Roggen, geringe Sortet) —,— M, —,— 6. Futtergerste, gute Sorte *) 20,00 M, Futtergerste, Mittelsorte *) 19,30 t, 1880 MÆ. Î geringe Sorte*) 18,90 4, 18,20 #. Hafer, gute Sorte *) 21,20 4, 20,50 6. Hafer, Mittelforte*) 20,40 4, 19,70 t. Ÿ f geringe Sorte *) 19,60 6, 18,90 f. Mais (mixed) gute Sorte —,— M, —,— M. Mats (mixed) geringe Sorte —,— #Æ, —,— M. Mais (runder), gute Sorte 15,90 #6, 19,90 M. Nicbtitroh 5,20 M, 4,60 M. Heu 7,20 M, 9,40 d. (Marktthallen- preise.) Erbsen, gelbe, zum Kochen 90,00 4, Speisebohnen, weiße 50,00 46, 36,00 f. Linfen 60,00 M, 35,00 4 Kartoffeln (Kleinhandel) 8,00 M, 9,00 f. Rindfleisch pon- der Keule 1 kg 2,4046, 1,70 #6, do. Bauchfleif 1 kg 1,80 4, 1,50 #. Schweinefleisch 1 ks 2,40 M, 1,60 A. RFKalbfleisch 1 kg 2,40 M, Hammelflelsch 1 kg 2,40 6, 1,40. Butter 1 Kg 2,40 M. Eier, 60 Stück 6,00 S, 4,20 t. K e ksr 240 6; 1,40 M. Aale 1 kg 3,20 MÆ,-1,60 4. 3 c 1,40 A. Hechte 1 kg! 2,80 6, 1,40 #. Barsche 1,00 6. Schleie 1 kg 3,20 M, 1,60 : kre 1,60 M, 0,80 #. Krebse 60. Stück 30,00 46, 2,00

+4) Ab Bahn.

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Kuvosberichte bon auswärtigen Fond8märkten.

Hamburg, 29. Oktober. (W. L. B,) Gold in Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silder in Barren das Kilogramm 87,00 Br., 86,90 Gd.

Wien, 23. Oktoker, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Einh. 40% Rente Vi.!N. pr. ult. 84,85, Ginb. 4 ?%/o Rente Fanuar/Jult pr. ult. 84,85, Oesterr. 4 9/9 ente in Kr.-W. pr. ult. 34,90, Ungar. 4 9/9 Goldrente 104,70, Ungar. 4 9/9 Rente in Kr.-W. 84,20, Türkische Lose per: medio 213,00, Orientbahnaktien pr. ult. —,—,_ Desterx. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 668,00, Südbahn- gelell\haft (Lomb.) Akt. pr. ult. 105,25, Wiener Bankvereinaktien 500,50; Oefterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 599,50, Ungar. allg. Kreditbankaktien 779,00, Oesterr. Länderbankaktien 478,00, Untonbank- aktien 568,00, Deutsche NReichsbanknoten pr. ult. ‘117,95, Brüxer Kohlenbergb.-Gesellsch.-Akt. —,—, Oesterr. Alpine Nontangesell- \chaftsaktien 935,00, Prager Eisenindustrieges.-Aft. 3290,00 er.

London, 22. Oktober. (W. T. B.) (S@luß.) 25% (nale Konsols 734, Silber ‘proinpt 29!/16, 2 Monate 297, Drivat- diskont 4. Bankeingang 50 000 Pfd. Sterl.

Paris, 22. Oltober. (W. T. B.) (Schluß) 39% Franz, Rente 89,39.

Madrid, 22. Oktober. (W. T. B.) Wesel auf Paris 106,39,

Lissabon, 22. Oktober. (W. L. B.) Goldagio 12,

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