1912 / 254 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Oct 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Meine Herren, -ich glaube auf die Einzelheiten. dieses Geseh- entwurfs erst in der jedenfalls® stattfindenden Kommissionsberatung eingehen zu sollen. Ih möchte nur auf eins aufmerksam machen. Fn dem Gesezeniwurf soll ein bestimmter Plan nicht ohne weiteres festgelegt, sondern die nähere Feststellung des Planes und andere Einzelheiten sollen der zu bildenden Genossenschaft und ihren Organen unter Zustimmung der zuständigen Minister überlassen werden. Sie sehen aus der dem Gesegentwurf beigefügten Begründung und der ihm anliegenden Karte, daß für den Augenblick noh verschiedene Linien für die Vorflut in Aussicht stehen : eine direkte Entwässerung nach dem Rhein, eine Entwässerung durch die Niers nah der Maas und eine Entwässerung direkt nah der Maas. Die Frage, welde Entwässerung zweckmäßig zur Ausführung gebracht werden fann, hängt nit allein von der weiteren \sachverständigen Beurteilung, sondern vor allen Dingen au davon ab, ob si Holland, in welchem das Maasgebiet und auch * ein Teil des Gebiets der Niers gelegen ist, mit einer Entwässerung nah diesen Flüssen einverstanden erklären kann. Hierüber shweben noch Verhandlungen, deren Ende und Er- gebnis niht abgesehen werden kann,

Meine Herren, im übrigen ist der Gesetzentwurf in den Haupt- bestimmungen ähnlih gestaltet wie der Gesetzentwurf, der bezüglih des Rawagebiets vorgelegt ist, selbstredend unter Berücksichtigung der besonderen örtlihen Verhältnisse. Das Herrenhaus hat in einer Reihe von Bestimmungen Abänderungen vorgenommen, die aber zu grundsäßlihen Bedenken der Staatsregierung keinen Anlaß geben. Fch möchte aus diesem Grunde auch Ihnen die Bitte aussprechen, diesem Gesetzentwurf, der ein bedeutendes und großes, für Industrie und Landwirtschaft gleih wichtiges Werk rechtzeitig zum Abschluß bringen soll, Ihre Zustimmung nit versagen zu wollen. (Bravo! rets.) : j

Abg. Westermann (nl.): Ich stimme dem Minister darin bei, daß derartige genossenschaftliche Wasserangelegenheiten beser im Nabineú eines Sondergeseßes als im Rahmen eines allgemeinen Wassetgeseßes geregelt werden können. Da das Geseß im übrigen nicht bemängelt worden ist, fo beschränke ih mich auf die (Frklärung, daß meine politischen Freunde mit der Ueberweisung beider Geseß- entwürfe an eine Kommission von 21 Mitgliedern einverstanden ind. Wir hoffen, daß die Kommission diese Geseßentwürfe bald verab- schieden wird. i h 8

Abg. Freiherr von Loë (Zentr.): Wir können es nux billigen, daß die an der Emscher gemachten Erfahrungen in diesem Geseß Jur die linksntederrheinishen Industriegebiete nußbringend verwertet werden. Die Emscherentwässerung kostete 80 Millionen Mark, heute hofft man, mit dem zehnten bzw. dem achten Teile auszukommen. Cin großzes industrielles Mirtschaftsgebiet bedar] einer Wasserführung, und die Industrie hat klug und richtig gehandelt, wenn sie hier ‘die Jnitiative ergriffen hat und zeitig mit geringeren Kosten das ausführen will, was ihr später doch zugefallen wäre. “Im Herrenhauje hat der Oberpräsident der Nheinprovinz auf das gute Berhältnis zwischen Landwirtschaft und Industrie hingewiesen, wie es in der Rheinprovinz besteht. Jch kann das nur unterstreichen; wenn man aber beide Pro- duktionsgruppen in thren großen Maßnahmen zusamménführen will, dann müssen die kleinen Reibungsflächen, welche ost Aerger und Zank bervorrufen, verhütet und beseitigt werden. So fordern auch die Land- wirtó des Niederrheins, daß in diesem Geseh dafür gesorgt werde, daß Schädigungen der andwirtschaft unter allen Umständen hintan- gehalten werden. Wenn die Landwirtschaft dem mit eimger Vorsicht gegenübertritt, so darf man ibr das nicht verübeln, denn sie hat durch die bêtrüblichen Verhältnisse an der Niers gelernt, stich zeitiger zur Wehr zu seßen. Seit 20 Fahren verlangt der Niederrhein eine Sanierung der Niers, und erst jeßt scheint die Regierung in der Frage aktiv und energish einzugreifen. Die Niers ist geradezu zu einer Landkloake geworden, welche das Wohnen an ihr unmöglih macht. Auch die Landwirtschaft leidet außerordentlich unter der Verschmußung dieses Gewässers, durch die die Viehhaltung {wer geschädigt wird. Auch der neue Kanal zur Entwässerung des Niederrheins würde mannigfache Gefahren für die Landwirtschaft mit sich bringen. Eine völlige Reinigung seines Wassers wird bei dem Fortschreiten der

“Sndusfrie nit moglith Tem, bas Ae Die Ersder -[lEschewiesen. 1.

Es ift die Gefahr der Verschmußung und fomit der Verschlechterung der Wiesen bei Ueberschwemmungen nicht ausgeschlossen. Ferner würde zweifellos der Kanal erheblich tief eingeshnitten werden müssen, wodur eine Senkung des Grundwasserstandes erfolgen würde. Die rbeinishen Landwirte haben noch, ein Bedenken: Organe der Ge- nossenschaft find Generalversammlung und Vorstand. In beiden sind die Landgemeinden in der Minorität, man begründet dies damit, daß man sagt, wer zahlt, muß auch die itärkeren Rechte besißen. Dieser Grundsaß ift doch nur anwendbar bei fapitalistishen Erwerbsgesell- \chaftèn. Hier aber stehen {ih zwei Erwerbsgruppen gegenüber, die Industrie, die die Entwässerung des fünstlih geförderten Wassers pflihtmäßig besorgen muß, und anderseits die Gruppe derjenigen, die dur die Entwässerung Schaden erleiden könnten. Daß der leidende Teil genügend Naum bekommt, um sich gegen Schädigungen zU wehren, ist eine Grundbedingung der Gerechtigkeit. “Die ‘Industrie mag das nicht als Mißtrauen der Landwirte betrachten, sondern als einen Ausfluß der natürlichen Gerechtigkeit. Es ist daher zu er- wägen, ob in Vorstand und Generalversammlung nmcht die Land- gemeinden ebenso stark vertreten fein müßten wie die Industrie; ein Ausgleich könnte vielleicht dadurch erzielt werden, daß ein Landrat den Vorsiß übernimmt. Endlich wäre noch zu erwägen, ob nicht auch den Deichichauverbänden und den Wassergenossenschaften eine passende Mitwirkung eingeräumt werden könnte. :

Abg. Vorste r (freifons.): Ieder, der die örtlihen Verhält- nisse fennt, muß von der Notwendigkeit überzeugt sein, die Schäden, die wir im Emschergebiet beobachtet haben, dadurch zu vermeiden, daß eine durchgreifende Gntwässerung eingerichtet wird. Durch die nur wenig höhere Lage über dem Nhein ift die Gntwässerungsfrage sehr \{chwierig. Deshalb sind große kostspielige Einrichtungen mder Zukunft nötig. Es ist also ein eminentes allgemeines Interesse für cine solhe Entwässerung vorhanden. Die seitens der Landwirtschaft geäußerten Bedenken sind hinfällig, weil ja, falls Schad1- gungen durch Schmußwasser entstehen, eine volle Ersaßpflicht vor- gesehen ist, die sogar noch für 10 Jahre nachverlangt werden fann. Die Frage der Stinimverteilung wird wohl auc in der Kommission geprüft werden müssen. Dort wird man ja auch abwägen müssen, in welchem Maße vielleicht die Jnteressen der einen oder anderen Gruppe follidieren. Ich halte deshalb eine Kom R für nötig und {ließe mich dem Antrage an, dieses Gesetz gleichzeitig mit dem Nawaaeseß einer Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen.

Abg. Schulze-Pelkum (kons.): Meine Fraktion ließt sich dem Antrage auf Ueberweisung der Vorlagen an eine Kommission von 21 Mitgliedern an.

Abg. Dr: Liebknecht (Soz.): Der Geseßentwurf über das Nawagebiet zeigt uns deutlich, daß dort schon seit einigen Jahrzehnten die unglaublichsten Mißstände herrschen. Infolge dieser sind dort Gpidemien ausgebrohen, und man hat das Rawagebiet geradezu als eine Kloake bezeihnet. Nach den Ausführungen des Ministers ist dieses Spezialgéseß notwendig, damit den Uebelständen zur rechten Zeit entgegengetreten werden fann. Ebenso hat er es als ein be- friedigendes Geseß angesprochen. Ich muß demgegenüber betonen, daß das Geseß nicht rechtzeitig kommi, sondern Jahrzehnte zu spät. es absolut nicht befriedigend. Von den beteiligten Kreisen ist 1n l Punkte bisher nit ihre Schuldigkeit getan worden. Wir haben in der Begründung und auch in den Reden der Vorredner von vielen Mißständen gehört, die si für die Industrie und die Land- wirtschaft herausgebildet haben. Aber es 1} fast gar nicht davon ge- \procèn worden, daß es sich um eine Sache der Allgemeinheit handelt.

Dort wohnt gerade“ die ärmste Bevölkerung, die Deutschland aufzu:

Auch ist

weisen hat. Solange das Proletariat in Betracht kam, hat sich gegen diese himmelschreienden Mißstände kein Finger gerührt. Erst als die Interessen der herrschenden Klassen in Betracht kamen, da griff} man zu Abwehrmaßregeln, s liegt ja in der heutigen Entwicklung, daß die Industrie unjere Erdobérfläche in rücksichts oser Weise um- geitaltet, wenn auch nicht nux die landschaftlichen, sondern- auch die hvgienischen Interessen darunter leiden. És wird feiné Rücksicht auf das Gemetinwöhl genommen Und aus dem Boden. herausgeholt, was nur irgendwie möglich is. Wenn sich die Industrie nun noch über die Lasten beschwert, die das Gesetz ihr bringt, #0 ist das ein betrüben- deé Zeichen für das Verantwortlichkeitögefühl in den Kreisen, die fich als Führer der Nätion dünken. “Das Geseß dient doch nur 1n erster Linie den Interessen der Industrie, die gerade an diesen Dingen die Schuld trägt. Bei der Zusammenseßung der Körperschaften, die nun darüber entscheiden sollen, ist nicht genügend darauf acht gegeben worden, daß ihre Zusammenseßung eine richtige ist. * Es “ist doh nicht ritig, daß dieses Gese wieder den Industriemagnaten die Ent- scheidung in die Hand gibt, die doch ebenso selbstbewußt und rüdsichts- los wie unsere Junker sind. Bei dieser Art der „Busammen evang wird wohl: nichts anderes übrig bleiben, als daß die Regierung als Aufsichtsorgan immer hinter den Genossenschaften steht und he ‘an- treibt, ihre Pflicht zu: tun, Deshalb müssen wir großes Gewicht darauf legen, daß der Verband anders zusammengeseßt wird, als es diz Vorlage will. Es muß sich do ein Ausweg finden lassen, daß auch in ibm die ärmsten Schichten vertreten sind. Das hygienische Inter- esse der Allgemeinheit und ganz besonders der Arbeiterbevölkerung stcht uns am höchsten, und dagegen wird hier in der unerhörtesten Meise gesündigt. Gs ist nötig, das íFnteresse der öffentlichen Meinung einmal auf diese Zustände zu lenken; denn nur so kann eine Arbeit gesehen, ‘aus der etwas NVernünftiges heraüskommt. Ih weite noc einmal darauf hin, daß hier mit den öffentlichen Interessen und denen der armen Bevölkerung geradezu Mißwirtschast getrieben worden ist, Das Gesetz is nur eine gänz geringe Ab\chlagszahlung.

Abg. Beumer (ul): Der Vorredner “meint in bezug auf die Abwässer, daß da Naubbau an den Natur- fräften betrieben wird. Aber mir scheint, däß er“ mit der Technik der Kohlenförderung nicht vertraut ist. Die Kohlen müssen ange- feuhtet werden, und es ist deshalb nötig, auch die Schmußwässer mit abzuführen. Sonst müßten wir die Kohlen in der Grube lassen. Der Abg. von Loë meint, daß auch bei diesem Geseß ‘der Grundsaß zur Geltung kommt, daß diejenigen, die am meisten zahlen, auch am meisten mitzureden haben. on einem leidenden Teil ist hier keine Rede, sondern von Bestimmüngen, die dem allgemeinen Jnteresse dienen.

N T.

Wenn die Landwirtschaft die größeren Kosten bezahlt, fo würde ich es für selbstverständlih halten, daß die Saßungen so kon- struiert werden, daß die Landwirtschaft den entsprechenden Cinfluß hat. Nun ist darauf hingewiesen worden, daß speziell im rheinish-west- fälishen Industriebezirk eine Senkung des Hochwasserspiegels ein- getreten ist. Das kann ich ohne weiteres nicht zugeben. Aber ‘es wäre immerhin wünschenswert, wenn die Regierung durch ihre Kommissare in dér Kommission uns diese Frage klarlegt.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Ich weiß wohl, daß der Berg- werksbetriecb das Ableiten der Schmubßwässer notwendig macht, aber es ift doh nicht notwendig, daß dié Fiidustrie dies in so rüdsichtsloser Meise tut und sie nun ohne weiteres in die öffentlichen Flußläufe ab- führt. Ich habe mich nur dagegen gewandt.

Beide Vorlagen werden einer Kommission von 21 Mit- gliedern überwiesen.

Es folgt die érste Beratung des Gesehßentwur]s, betreffend Abänderung der rheinischen Zusam- menlegungs- und Gemeinheitsteilungs-

gesegte.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer:

Meine Herren! Der Gesehentwurf zur Abänderung der rheinischen Zusammenlegungs- und Gemeinheitsteilungsgeseße ist nicht allein dem Bedürfnis entsprungen, einige veraltete und: in der. Praxis_ nicht be- währte Bestimmungen dieser Geseße für die Rheinprovinz zu beseitigen oder abzuändern, sondern vor allen Dingen auch dem Wunsche, dur stärkere Zusammenlegung und Aufforstung in den gebirgigen Teilen der Provinz die Wiederkehr solcher Howhwasserschäden zu verhindern, welche die Rheinprovinz im Laufe der Jahre mehrfach, und ganz be-

sonders wie noch in Ihrer aller Erinnerung stehen wird daë

Ahrtal im Jahre 1910 heimgesucht haben.

Die Bedeutung der Zusammenlegung für die Rheinprovinz brauche ich kaum besonders hervorzuheben. Fhnen allen und gewiß den Vertretern der Rhelnprovinz ist bekannt, wie die fran- zösische Geseßgebung und die gleihe Teilung in Erbfällen seit mehr als einem Jahrhundert dazu beigetragen hat, den Grund- besitz zu zersplittern und ihn vielfa in solche Teile zu zerlegen, daß eine gute und erfolgreihe Bewirtschaftung faum mehr mögli exr- \{heint. Diesen Uebelständen soll die Zusammenlegung in erster Linie abhelfen, und es sind nah dieser Nichtung hin au bereits vorzüg- liche Resultate erzielt worden. Aus der Begründung des Geseßz- entwurfs ist ersichtlich, daß seit dem Jahre 1886 bis zum Jahre 1911 über 163 800 ha zusammengelegt worden sind, und daß gegenwärtig noch über 85 700 ha sich vor der Ausführung der Zusammenlegung befinden. Auch in Zukunft kommen. noch ganz gewaltige Flächen in Betracht, deren Zusammenlegung für die weitere Entwicklung der bäuerlihen Wirtschaften von aus\hlaggebender Bedeutung ist. Ich glaube, Sie alle teilen mit mir die Empfindung, daß es nicht allein wünschenswert, sondern geradezu notwendig ist, in dieser Beziehung die Bestimmungen der teilweise ja {hon etwas veralteten Zu- sammenlegungsgeseße so zu ändern, daß sie sih den Bedürfnissen der. Gegenwart nah Möglichkeit anpassen und die Zusammenlegungen #o0o- weit wie möglih auch erleihtery, |

Meine Herren, einen wesentlichen Raum in dem Ihnen vor- gelegten Gesezentwurf nimmt der Artikel V des Gesetzes ein, der {ih mit der Zusammenlegung und Aufforstung in gebirgigen Gegenden befaßt, soweit deren Zusammenlegung und Aufforstung dazu beitragen fann, Hohwasserschäden zu verhindern oder zu verringern. Ich will auf die Einzelheiten der dort vorgeschlagenen Bestimmungen nicht eingehen; ich mödte nur hervorheben, daß es sih als unausführbar erwiesen hat, mit den bestehenden Vorschriften Maßnahmen zu treffen, die im Interesse der Allgemeinheit und: vor allen Dingen der durch Hochwasser bedrohten Gegenden unumgänglich notwendig - er- seinen. Es ist ja leider bei dem Widerstreben der Eigentümer in vielen Fällen bisher niht möglich gewesen, allgemein nüßliche Vorkehrungen in dieser Beziehung zu treffen. Aus diesem Grunde i in Artikel V des Geseßes vorgesehen, daß unter Umständen auch ein Zwang auf die Beteiligten, wenn auch in mildester Form, ausgeübt werden kann- Ich glaube, daß der Gesetzentwurf. au insoweit die Interessen der Beteiligten genügend wahrt, als er bei der Ausübung des Zwanges nicht allein die Ge- nehmigung der zuständigen Minister, sondern vor allen Dingen auch die Mitwirkung des Kreisaus\husses, des Kreisverbandes und des Provinzialverbandes vorsieht und selbstredend, wo er Rechte entzieht, es nur gegen völle Entschädigung in Land oder Geld tun will,

d

Fh werde, da ih annehme, daß auch dieser Gesetzentwurf einer Kommission überwiesen werden wird, ja in dieser noh Gelegenheit haben, die gemahten Vorschläge eingehend zu besprechen und zu be- gründen. Ich hoffe, meine Herren, daß Sie dem Gruntgedanien au dieses Entwurfes sich freundlih gegenüberstellen und durch feine Annahme die Bestrebungen der Staatsregierung auch auf diesem Gebiete unterstüßen werden. (Bravo! reis.)

Abg. Kl o ck e (Zentr.) : Der anfänglih in weiten Kreisen der Nheinprovinz aufgetretenc Widerstand gegen die Zusammenlegung, als man sie einführte, hat fich allmählich verflüchtigt, nachdem man an der Hand der Praxis erkannt hatte, daß die Zusammenlegung etn Segen war. Wir sind au unserseits bereit, ‘än einem zweckmäßigen und sachlihen Ausbau der rheinishen Geseßgebung mitzuarbeiten. Mehrere der neuen Vorschläge verfolgen-dèn Zwet, das rheiniiche Necht in dieser Beziehung an das in den übrigen Provinzen geltende Zu- fatnmenlegungsrecht anzunähern ; darüberwird in der einzusegenden Kom- mission näher zu reden sein. Auch gegen die Neuabgrenzung der Bezirke der Generalfommissionen Düsseldorf und Miïnster witd nichts zu erinnern fein. Der Entwurf enthält aber auch manches andere, das bei meinen Freunden auf Bedenken stößt. Bis jeßt war es z. B. Rechtens, daß alle diejenigen, die“ eine Zusammenlegung wünschten, einen Antrag auf Zusammenlegung unterschrieben, und daß nah diesen Vor- \chriftên die vorgeschriebenen Mehrheiten ermittelt würden. Je t soll ein anderer Weg eingeschlagen werden, wonah auch die Wider- sprechenden zu unterschreiben häben. Das mag ja vielleicht zweckmäßig sein; aber sind es denn spezifisch rheinishe Verhältnifje, die eine solche Aenderug nötig machen Wenn nicht, sollte man auch nicht ein solbes Sonderreht für eine Provinz schaften, fondérn das neue Verfahren allgemein einführen. Der neue Abschnitt V bringt allerdings eine erheblihe Erweiterung des bisherigen materiellen Rechts. “Der Gesichtspunkt, auf diesem große wirtshaftlihe Schäden zu verhüten, ist wohl ernster und eingehender Erwägung wert ; auch erscheint es zweckmäßig, die Möglichkeit \ystematischer Abhilfe zu eröffnen gegen die Ge- fährdung der unterliegenden Gegenden. Es follen ‘nun zwet Mittél in Anwendung aebraht werden: Uimlegung und Aufforstung. Durch den Bau von Stauwerken usw. kann dáfür gesorgt werden, daß das Wasser langsam zu Tal geführt und fo" den unterliegenden Gegenden eine genügende Sicherheit geboten wird. * Aber die gróßén Kosten, die durch diese Art der Umlegung erwachsen, können von dei ÊFnteressenten, hier den Besißern von Parzellen geringster Größe, nicht getragen werden; es müssen vielmehr auch öffentlihe Mittel in ganz erheblichem Umfange herangezogen werden. Die Vorlage steht ja auch einen Dispositionsfonds vor; dieser oder irgend ein anderer muß aber für die Kosten der eigentlichen Umlegung in weit bôberém (Grade. nußbar gemacht werden, denn aus den gewöhnlihen Etatsmitteln wird man diese Kosten nicht decken können, während den Cigentümern, hier den ärmsten Landesteilen, ganz besonders entgegengekommen werden muß. Nach dem Gefeßzentwurf kommi bäufig die Aufforstung in Frage. Fch vermisse aber, daß eine Mitwirkung der Eigentümer an der Auf- stellung des Aufforstungsplanes vorgesehen ist. Es muß do den Fnteressierten irgendwie die Möglichkeit gegeben werden, ihre An- \chauungen auszusprehen. Cs fragt ih überhaupt, ob die Aufforstung das Allheilmittel ist, oder ob man nicht licber Weiden und Wiesen anlegen soll, wo diese Kultur zweckmäßig und wirtschaftlich möglich ist. Fn einer Zeit, in der man auf Vermehrung der Viehzucht drängt, müssen wir auch bei diesem Gesezentwuf ‘erörtern, ob wir niht die Weiden und Wiesen vermehren jollen. Nur wo Wiesen- und Weidebetriëb wirtschaftlich unrentabel ist, sollte man zur Aufforstung übergehen. Gute Weiden und Wiesen halten \{ließlich das Wasser ebenso:zurück wie der MWald. Gerade die kleineren Besißer sollten wir durch die Möglich- keit der Vermehrung der: Viehzucht wirtschaftlich kräftigen. Die sog. Bauernpolitik findet ja auf allen Seiten dieses Hauses Zustimmung. Den 88 8 und 9, wonach bei der Zusammenlegung zum Zweck der Aufforstung der Kreisausschuß die Grundstücke der Grundbcsiper, die nicht zugestimmt haben, dem Kreisverbande zu: Eigentum überweisen kan, können meine Freunde. nicht zustimmen, denn danach fann der Kreisaus\{chuß den Grundbesiß" enteignen.. Wir müssen. „in ‘der, Kom- mission erwägen, ob die Zwecke nicht ‘auf - anderem Wege erreiht werden fönnen, etwa nach den Bestimmungen “über dié Zwangsgenossenschaften * im Wassergeseß oder nah den Bestimmungen des bestehenden Enteignungsgesezes. Diese Frage geht weit über die Grenzen der Rheinprovinz _ hinaus. Deswegen muß die Vorlage einer besonders eingehenden und ge- wissenhaften Prüfung in der Kommission unterzogen werden. Db das

“Sis zum 1. Fæ@ruar 191S-«n-dem -das-Gese in Fast treten soll, möglih.… .

sein wird, bezweifle ih. Die Negierung hätte uns die Vorlage etwas früber bringen sollen. Jch beantrage die Ueberweisung der Vorlage an eine besondere Kommission von 21 Mitgliedern.

Abg. Glagzel (nl.): Ich kann der Vorlage um eine starke Nuance freundlicher und optimistischer gegenüberscehen, wenn ich au die gewichtigen Bedenken des Vorredners nicht untershäte. Der Entwurf will die Zusammenlegungsgeseße der verschiedenen Gebiete der Nheinprovinz in einzelnen Punkten verbessern, und di: se Verbesserungen begrüße ich mit großer Freude. Ich kann allérdings bei der furzen Zeit, seit der uns der Entwurf vorliegt, noch fein vóllig abscließendes Urteil abgeben, naméntlih nit für alle meine Freunde, aber dieser Tetl des Entwurfs wird einen wesent- lichen Widerspru bei uns nicht finden. Die Anregung des Vor- redners, daß die Bestimmung, wonah auch die Minderheit, welche r Zusammenlegung nicht zustimmt, mitunterschreiben soll und danah die Mehrheit festgestellt werden soll, niht auf die Rhein- provinz beschränkt bleiben, sondern allgemein auh auf die anderen Landesteile übertragen werden soll, begrüße ih mit Freuden. Be- stimmungen von allgemeiner Bedeutung foll man nicht “nur für ein Provinzialgebiet vorsehen. Die Bestimmungen in dem Art. V billige ih in ihrem Ziel, aber die Bedenken des Vorredners gegen die S§S 3 und 9 find doch sehr erheblih und können vielleiht in der Kom- mi\sion durch Aenderung der Vorlage berücstch{chtigt werden. Auch in der Frage, ob ‘die Aufforstung allein in Betracht zu zieben ist, oder ob nit in vielen Fällen statt deren die Weiden und Wiesèn zu vermehren find, kann ih dem Vorredner in gewissem Grade zu- stimmen. Ich nehme jedoch an, daß die Kommission, die aus Sach- verständigen aller Art zusammengeseßt ist, sorgfältig jeden einzelnen Fall prüft und die Flächen, die sich nicht zur Aufforstung eignen, niht dazu bestimmt. In unserer Kommission müssen wir - uns namentlih damit beschäftigen, ob die berechtigten Privatinteressen gegenüber dem Zwang im gemeinen VInteresse genügend geschüßt find. Wenn die Bedenken gegen den § 9 nicht beseitigt werden, kann das Gesetz allerdings stark gefährdet werden: Gs wird aber möglich fein, genügende Kautelen zum Schuße der Minderheit in das Gesetz hinein=- zubringen. Wir werden das alles in der Kommission zu erwägen baben. - Alles in allem habe ich den Eindruck, daß“ wir auf dem Wege der Vorlage wohl zu einem Ziele gelangen werden, und ich: bin datnit einverstanden, fie in einer bejonderen Kommission von 21 Mit- gliedern zu prüfen.

Abg. Weiss\ermel (kons.): Wir stehen dem Grundgedanken des Entwurfs durchaus sympathisch gegenüber, allerdings haben auch

* wir gegén ibn einigé Bedenken, aber diese sind nicht so schwerwiegend,

daß wir deshalb den Entwurf G möchten. Fn der Nhein- provinz hatte man zuerst gègen die Zusammenlegung große Bedenken. Doch hat man sih allmählih von der Nüklichkeit“ bieser Maßnahme überzeugt. Durch diesen Entwurf wird das Verfahrèn außerordentlich vereinfaht, es werden Terminé erspart usw. Der zweite Teil de Entwurfs mit seinèn Zwäangsbestimmungen ist allèxdings von prinzipiell weittragender Bedéutung, und es läßt sich manches dagegen einwenden. Wenn man aber die großen Zwecke des Gesetzes will, s läßt sich auch ein gewisser Zwang niht_vermeiden. Dice Zwangs-= bestimmungen sind auf der anderen Seite mit so vielen Kautelèn umgeben, daß man fie wohl mit în “Kauf nehmen kain. W@æ stimmen der Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 91 Mitgliedern bei, wenn wir auh eine solche von 14 Mitgliedern

für auétreichend halten,

Wege .

Der Geseßentwurf wird einer Kommission von 21 Mikt-

jedern überwiesen.

reffend ntsanwaltschaf t.

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Der vorliegende Geseßentnurf Fezwedckt eine der Dienstverhältnisse der etatmäßig angestellten Amts-

enderung

„älte, die von diesen Beamten gewünscht roird, die

haus dur eine bei Gelégenheit der leßtéèn Etatberatung an- ommene Resolution für angezeigt erklärt hat und die die Staats- gierung für gerehtferligt hält. Es handelt fih um die Beseitigung x Viderruflikeit der Ernennung zum etatmäßigen Amtsanwalt.

qls die Amtsänwaltshaft nah Erlaß des. deutschen Gerichts- „rfassungsgeseßes im Jahre 1879 geregelt wurde, ist dies in Preußen daß mit der Wahrnehmung der Amtsanwaltschaft wéöhnlih Beamte der Kömmunäálverwaltungen und solche geeignete \rsonen betraut werden sollten, die an ihrer Stelle von der Ge- Diese Amtsanwälte bten ihre Tätigkeit lediglih im Nebenamt aus und unterstanden, entlichen - der disziplin der ihnen in diefem Hauptamt vorgeseßten Behörde.

art gesehen,

indebehörde in Vorshlag gebraht wurden. weit sie ein anderes Hauptamt bekleideten, im wef

Nun ergab si mit der Zeit, daß die Erledigung der

gen Geschäfte, wenn fie ordnungsmäßig geschehen sollte, in vielen fillen die volle Kraft eines Beamten erforderte. Deshalb wurde es zig, Amtéanwälte auch im Häuptamte zu beschäftigen, und die

bustizverwaltung ging dazu über, etatmäßige Stellen

vilte zu hafen. Das ist zuerst im Jahre 1889 gesehen. Die d twendigkeit hierzu lag niht nur darin, daß die Geschäfte der mtsanwaltschaft dur. die Vérmehrung der Einwohnérzahl in stetigem

Steigen waren, sondern auch darin, daß durch die schnelle ller Einrichtungen, auf dem Gebiete des Verkehrs- und

bens und durch die Geseßgebung selbst, welhe den Schöffengerichten 1d damit den Amtsanwaltschaften immer größere Aufgaben zuwies, e Tätigkeit der Amtsanwälte. eine erhöhte Bedeutung gewann.

zurzeit etwa 100- etaimäßige Amtsanwaltsstellen

Es sind

rhanden. Die Inhaber - dieser- Stellen stehen

der Hinsicht den anderen Justizbeamten gleich : sie find lediglich

r die Justiz tätig, ngestellt.

und ‘sie wérden auf Grund

1be, der wir uns nicht werden entziehen können.

Geschieht das aber, so müssen auf der anderen Seite der Justiz- valtung alle die Befugnisse gegeben werden, die sie ihren anderen Beamten gegenüber hat, die aber jeßt auf Grund der Festehenden sziplinargeseßlihen Bestimmüngen zum großen Teil der Verwaltung § Innern zustehen. Das Gese beabsichtigt also gleilzeitig, zu be- immen, daß an dieStelle der Bezirksregierung die für die übrigen Justiz- anten bestehenden Disziplinarbehörden treten. Das ist nötig, weil die histizverwaltung, da ihr mit der Beseitigung der Widerruflichkeit

je genügende eigene Handhabe fehlen würde, einen

\ntsanwalt, der sch disziplinarisch vergangen hat, aus dem Amte zu htfernen. Diesem Zwecke dienen -die weiteren Bestimmungen der Vorlage, sie besagen weiter niits, als daß fortan die etatmäßigen Imtsanwälte in disziblinaret Hinsicht den übrigen Justizbeamtén

lleihgestellt werden sollen.

Meine Herren, ih glaube, daß das Geseß die richtige Regelung effen wird (schr richtig!), und gebe mi der Hoffnung hin, daß das hohe Haus dem Geseßzentwurfe zustimmen wird. Ich glaube aud,

6 dann den berechtigten Wünschen der etatmäßig

Intêanwä"te ón- voLem Umfang Mechnung--getragew wird.

Abg. anfbar, dal Imtéanwaltshaft geregelt werden sollen.

Pshäfte, die die justiz- und Verwaltungswesen mit sih gebracht hat. ist der Wunsch ausgesprochen worden,

(aften die Vorsteher der urhäns richtig.

Anstellung der Amtsanwälté. Auch gegen die Art ihrêr | nichts einzuwenden. Es dürfte sih empfehlen, etèmäßigen Anwaltstellen allmählich zu vermehren. anae ist U t 1

dern. Ich beantrage, den Entwurf der Justizkommission zu _Abg. Wiymann (nl.): Es E füllt worden, die in dieser Beziehung aëhegt wurden.

utden die Amtsanwälte allein von der Staatsanwaltschaft ernannt. Die darin vorgenommene Aenderung ist ebenso zu begrüßen, einige Wünsche Der eine geht

Anstellung auf Lebenszeit. Jedoch möchte ih noch ter Beamten der Amtsanwaltschaft urterstügen. dabin, ihnen ebenso wie den anderen Gerichtsbeamten

trat u verlethen, ebenfo wünschen sie eine Aenderung des Disziplinar- (eseßes, indem es im S 19 des Disziplinargeseßes anstatt „Staats-

invälte“ einfach heißen foll: „Beamte“. Aber“ das sind

sh besonders für eine Grbittruncin der Kommission eignen.

mtsänwälte in threr Rangstellung ( etition des Amtéanwalls isse aufmerksam machen, diè die Gleichstellung der Amtsanwälte

lit empfiehlt es sid auch, die Ufubessern. Ich möchte dabei auf die

nit den Polizeiassessoren und Polizeiräten fordèrt.

Abg. Reinhard (Zentr.): Auch ih bin mit der Kommissions-

teratung einverstanden.

i Abg. Dr. S chr o ck (freikons.): Die Ziele der Vorlage sind uns raus sympathisch, denn die Amtsanwälte verdienen cs, daß man

0) ihrer annimmt.

Abg. Waldstein (fortshr. Volksp.): Das Geseg will die Das ist dringend nötig. Aber

U ! die Bezüge der Amtsanwälte einiger- wen aufbessert. Denn die bisherige Art der Remuneration ist zu R a der Amtsanwälte nach Aufbesserung e Ranges und nach Erteilung eines Amtskleides können wir ja in

Stellung der Amtsanwälte festigen. ênjo notwendig ist es, daß man

ering. Die “übrigen Wünsche

t Kommission näher prüfen.

Der Gesegzentwurf. wird der Justizkommission überwiesen. Das Haus geht dann zur Beratung von Petitionen über.

Der Deutsche Verlegerverein hat si in einer Petition gegen die Verfügung des Unterrichtsministers vom 13: Februar 1911 gewandt, ede ( i Lehrbüchern in den die Einf ihtsgebraudch geregelt wird. Nach diesem Erlaß beant h [führung der vorhergehenden Genehmigung des Ministers, dieau

¡uholen t, wénn eine neue Auflage so stark von den früheren ab- ai l [ dañebén nicht mehr gebraucht werden n. G8 soll möglichste Einheitlichkeit der Lehrbücher inden ein-

irh welhe die Einführung von

reh, daß die älte Ausgábe ilnen Provinzen bestehen ; besteht“ ejn einzuführendes

Es folgt die erste Beratung des Geseßentwurfs, Dienstverhältnisse der Beamten der

Troßdem gilt auch für fie noch immer die Bestimmung, 1j ihre Anstellung jederzeit widerrufen werden kann. nen natürli fin Vergleih mit den anderen Justizbeamten ein wisses Gefühl der Unsicherheit. Dieses zu beseitigen, ist eine Auf-

Boehmer (kons.): Wir sind dem Justizminister dafür durch dieses Gesetz | die Verhältnisse der Beamten der anwalt n soll Die alte Organisation t ih niht mehr als haltbar erwiesen, infolge der Zunahme der Vermehrung der geseßlichen Bestimmungen im Im Reichstag er Wuns el daß für alle Amtsanwaltstellen ur Juristen in Aussicht geitommen werden sollen. Das halte ih. für Unmöglich, denn die bisherige Grat für die kleineren Amtsanwalt-

emeindeverwaltungen zu uehmen, ist durdhdi Zudem handelt es sich ja vielfach um Personen mit juristischer Vorbildung. Besonders zu bearipen ist die lebenslängliche

die Zahl “der Das Amt einés wichtig und kann unsere Nehtsprehung nur

ist mancher der vielen Wünsche

dieses hohe

amt2anwalt-

‘für Amts-

Entwicklung Wirtschafts-

sonst in des Etats

Das gibt

etatmäßigen

angestellten __(Bravo.).

Ernennung

überweisen. Vis dabin

iote die eine Amts-

Dinge, die Viel-

werden, wenn alle Teile vorliegen. Der petitionierende fürhtet das Entstehen eines Monopols für Volks\chulbü dieser Verfügung. Die Petition an die Regierung als Material. Abg. Eickh off (fortshr. Volksp.) : etition bebandelt, ist durchaus unserer

facto dort vielleiht noch. In

mals in den Sinn gekommen. Es is aber nicht monopolen besteht, die ebenso \{hädlich sind,

monopol. Der Kommissar des Ministers hat in der beruhigende Erklärungen- abgegeben, auch der Minister h Sqhreiben die Besorgnisse des Verlegervereins zu

Fuhrung der Bedenken

Grlaß noch zuungunstèn der worden, dié auf eine tat\ächlihe Begünstigung des Metptagud Hirt in Breslau zum Nachteil von B Fa égeschäften hinausliefen. Damit sei ‘eine un im Interesse weder der Schule noch gingen viele Taufende verloren.

Fn Bayern * hätten zwei Firmen den monopolisiert, dort könnten sh nur noh i bücher halten. Die Firma Oldenbourg in irmen, überweise einen Teil des ehrervereinen; das pee aber, der Korruption Fn Preußen sei ja die

München,

ge\chaffen werden.

»Diinisters im allgemeinen fehr zwetmäßig ist. fommen doch hier auch noch die Eltern der Sortiménter in Betracht. C

Auflagen, dié sie beschaffen müssen, um nach

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land \{ließt. Jst das ein Grund für eine neus Ausgabe ? daher ‘die Vorschrift des Ministers, natürlich wenn sie gehandhabt wird, für durhaus am Plaße. essen der Eltern, baben und immerfort die massenbasten

Abg. Eik hoff (fortshr. Volksp.) : mißverstanden. Ih. habe gerade die

neben denen dann die mittleren und fleinén nid fönnen. einé Mittelstandsfrage.

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änderung der Prüfungsordnung dahin, daß

von sechs Semestern acht Seme| philologishen Studiums festgeseßt werden.

überzugehen. mission außerordentli

gegénkommen zu beweisen,

nisse einigermaßen beurteilen kann, muß zugeben, da kandidat die Prüfung {on nah sechs Semestern ablegen anle Ausbildung des Philologen hat sich vertieft, und chon rein äußerlich cine Ausdeh

jeßt geschrieben stebt, daß das Studium \eck8s Semester

Nerhältnissen niht entfpriht. Wenn vorgeschrieben werden, so steht das im Einklang mit lihéèn Verhältnissen. nach sech8 Semestern das Etamen zu machen, timmung geändert werden. Prüfungskommissionen Ausnahmen machen. meiner Freundè den Antrag, Erwägung zu überweisen.

Abg. Dr. Hinßmann (nl.): Meine Freunde haben

diese Petitionen der Neg

gestellt, daß dur

erxamen 11,6 Séetester gebrauht wérden. Besondere

vertreter sagte in der Kommission, daß auch während dreizehn Jahre (unter kter neuen Prüfen Kandidäten die Prüfung bestanden nah sech8 Semes

aturwissenschaftler. Ich weiß niht, woher vertreter diese Zahlen genommen hat, aber es ist auffallen

befinden, aber in ganz anderer Weise; ‘denn

fut haben, davon ist dort nichts gesagt.

Wir müssen diese

auf Üebergang zur Tagesordnung bestimmt. l Durch die

mindestens zur Erwägung überweisen. {rift werden die Eltern irregeführt, der sich nit sagt, a gerade sein ses Semestern machen werde.

der Betreffende also Abg. gegen den Vorwurf in Schuh nehmen, daß eingehend genug geprüft habe. Ich für meine Person habe weder na Gunsten noch nah Un

jenigen Objektivität, die meiñe Pflicht war.

Abg. Dr. Dittrich (Zentr.): Es ist keine Schande,

Buch aus

mester zu studieren, namentlich wenn man sie gut ausnugt.

mehreren Teilen, so kann es zur Einführung erst vorgeschlagen

Kommission beantragt Ueberweisung der

Der Gegenstand, den dic g Auftnerksamkeit wert. In esterrei bat ein solhes Büchermonopol bestanden und, besteht de l Preußen erklärte 1892 allerdings der Kultusminister Graf Zedliß, ihm fei ein solcher Unsinn nod) von der Hand zu weisen, daß tatsählich eine Anzahl von ganzen oder halben Privat- wie ein Staats-

zerstreuen versucht. Es ist auch weniger der Wortlaut des Ministerialerla\ses als die erfügung dur die nahgeordneten Behörden, die zu eranlassung gibt. Der Nedner führt eine Reihe von Fällen an, in welchen das Provinzialshulkollegium in Magdeburg und die Regierungen in Schleswig und Trier feiner Anficht nach“ über den A Verleger hinauSgeéganaetn find; in Schlesien sei ähnliches vorgekommen und seien Anordnungen getroffen 4setlages von üchern aus anderen Art Zentkralisiérung ónopólisierung des Schulbücherwesens in Sicht gékommen, die des Buchhandels liege: dal C 1 Fn einigen Fällen habe ‘der Minister Nemedur eintreten lassen, aber immerhin nur eine vorläufige. In dem Bestreben, der Gefahr zu großer Zersplitterung im Schulbücher- wesen zu entgehen, sei man aus der Charvbdis in die Scylla gératen. anzen Schulbüherverlag Nürnberg andere Schul-

Reinertrages der Lehrbücher den Tür und’ Tor öffnen. i zefahr eines Staatsmonopols nah dem Aus- \pru§) des Grafen Zedliß nit so groß, aber die Besorgnis bestehe, daß nah dem bayerischen Beispiel ganze oder halbe Privatmonopole Daxum solle die Unterrichtsverwaltung der Bor- stellung des Verlegervereins die verdiente Beachtung schenken.

Abg. Dr. Wagner- Breslau (freikons.): Daß für Preußen die Gefahr einés Privatmonopols nicht groß ist, hat der Vorredner selbst zugestanden. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß die Anordnung des Außer den Verlegern Schüler und dann die Sortimen ) t. Gerade aus den Kreisen der legteren babe ich die allerlebbafteste Klage gehört über die unausgeseßte ¿Folge neuer t her mit ihren großen Vorräten sißen zu bleiben. In Breslau {st ein Schullehrbuch der Erdkunde in einer Ausgabe A und in einer Ausgabe B erschienen, die verschiedene Preise haben, sih aber nur dadurch - unterscheiden, daß die Aüsgabe A mit Deutschland beginnt, die Ausgabe ß mit Deutsch-

Hierzu kommen die Inter- die die Sculbücher für ihre Kinder anzuschaffen Neuauflagen kaufen müsen. Man: soll hier doh niht das Interesse einer fleinen Anzahl von Großunternehmern mit den nteressen der Allgemeinheit identifizieren. Es liegt hier im Gegenteil eine echte und rechte Mittelstandsfrage vor, die im praktischen Sinne gelöst werden muß, und ich vertraue darauf, daß der Minister ih auf die Seite der Eltern tellen wird, die sich mit Recht gegen solche sberstüisien, Aufwendungen sträuben. Der Vorredner hat mich

Gefahr betont, daß Privat- monopole si herausbilden könnten, Monopole einiger großen Firmen, | e ht mehr bestehen

Es bandelt sich da also auch nach meiner Auffassung um

Die Petition wird der Regierung als Material überwiesen. Zwölf Petitionen aus Oberlehrer kreisen wünschen eine A b -

ter alsMindestdauer des richtskommission beantragt, über diese Petitionen zur Tagesordnung

S «2 Abn: ‘Dr 29 rede Cre u: Diese Petitionen sind in der Kom-

ih leicht behandelt worden, und der®Bericht- * erstatter Dr. Krüger hat in seinem Bestreben, nah allen Seiten Ent- t en, den Beschluß des Uebergangs zur Tages- ordnung durchgeseßt. Wir sind aber Vertreter des ganzen Volkes Und dürfen uns niht von Sonderinteressen leiten lassen. Wer die Verhält- kein Oberlehrer-

nung des Studiums mit sich.

richten sich die Väter und die Söhne darauf ein; spätér stellt fch aber immer heraus, daß diese Dauer des Studiums den tat\ählichen statt fechs acht Semester

Wenn es feststeht, -daß es niht möglich ist, _so muß die Be- Für besondere Fälle köunen ja die Wir sind nicht mit dem Üebérgang zur Tagesordnung einverstanden, vnd ih stelle namens

überzeugt, daß der Kommissionsbeshluß nicht haltbar ist, und wir {ließen uns dem Antrage auf Veberweisung zur Erwägung an. Es ist fest- nittlih vom Abiturientenexamen bis zum Staats-

nur als Ausnahmefälle angesehen werden, und für diese kann die Möglichkeit bleibèn, das Examen früher zu machen. Der Regierungs-

ern: Philologen und 7,6 0/9 Mathematiker und Naturwissenschaftler, nah ieben Semestern 8,7 0/9 Philologéên und 17,14 9/9 Mäthematiker und der MNegterungs-

der Statistik der Landesuniversitäten sich genau dieselben Ziffern

indi : O da beziehen sie sih auf Beienigew, die nah sechs oder sieben Senrestern die Universität ver- lassen haben; ob sie aber die Prüfung bestanden oder auch nur ver- Gerade diese Angaben des Negierungévertreters haben aber wobl die Kommission zu dem Antrag

jeßige Vor- und es wird keinen Bater geben, Sohn das Examen {hon nach In Stiftungskutatorien bin ih vielfach auf die Frage gestoßjen, warum denn etn Stipendium: weiter gégeben werden soll, da die Philologen doch nur sechs Semester brauchten, wohl feine Schuldigkeit úiht aetan hab r. Krüger- Marienburg (konf.) : Ih muß die Kommission fie diese Petition nicht

unsten behandelt, sondern mit der-

Verein be-

er infolge

nie-

Kommission at in einem

dabei

eine diefer

Ich halte vernünftig

an Stelle Die Unter-

fann. Die das bringt Wenn dauert, fo

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ierung zur

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lle fönnen

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von allen 7,5 9%

d, daß in

Petitionen

abe. die Sache

aht Se-

T VITII. Berawerksaniteil-

gibt sehr viele Studenten, die einfa nicht die Mittel baben, so lanae auf der Universität zu verweilen. Man sollte es doch denen nicht erschweren, nah sechs Semestern ins Examen zu geben.

Nach weiteren Bemerkungen der Dr. Bredt und Dr. Krilg er witd uniter Ablehnung des Antrages auf ‘Ueberweisung der Petitionen zur Erwägung der Antrag der Kommission angenommen.

Die Petitionen der Landwirte Smaieudk u. Gen. in- Warruß um Eindeichung der zwishen dem Skirwieth- und dem Pofallna- strom belegenen Warru s {er M iesen wird entgegen dem Antrage der Kommission, welcher auf Ueberweisung an die Staatsregierung als Material geht, auf Antrag des Abg. Dr. Gaigalat (kons.) der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen.

Der Katasterzeihner Gallien in Betlin - Lichtenberg bittet um 1) Herbeiführung einer bes{leunigten Vermehrung cer £rlatss- mäßigen Katasterzeichnetstellen, 9). andere Festseßung des Besoldungsdienstalters der Katasterzeihner., 3) Gleicb- stellung der Katasterzeichner mit den Ajfistenten im Reich bezüglich des Anfangsgebalts, 4) Anrehnung der vollen Militärdienstzeit auf das Besoldungsdienstalter der Katasterzeichner, 5) Verbesserung der Anstellunosverbältnisse der geprüften und notierten HUfszeichne!.

Berichterstatter Abg. Shmed.-ding- Münster (Zentfr.)..beantragt namens der Budgetkommission, den ersten Punkt der Petition der Staatsregierung zur Berückfichtigung zu überweisen, über die Purkte 2 bis 4 zur Tagesordnung überzugehen, bezüglich des Punktes 5 die Staatsrégierung zu ersuchen, die Petenten nach Möglichkeit zuzulassen, im übrigen daber die durch Nichtanstellung entstehenden Härten dur Uebergaugêmaßnahmen zu . mildern.

Cin Regierungsvertreter teilt mit, daß die Verwaltung beabsidtige, bereits im nastcn Etat eine größere Anzahl von Stelléèn ein- zustellen und mitdieser Einstellung noch eiue Reibe von Jahren fortzufahren.

Abg. Klo cke (Bent beantragt, die Petition, soweit es sich um Gebaltéaufbesserungen handelt, an die Kommission zurückzuverwei}en.

: Abs von Arnim - Züsedom (konf.) bittet den Antragsteller, seinen Antrag zurücfzuziehen, eventuell nach dem Antrage der Kom- mission zu beschließen mit dem Zusaß: S Erklärung des Regierungskömmisjars“.

Der Antrag Klocke wird abgelehnt.

Abg. Dr. Schrock (freikons.): Nah den Ausführungen des Regierungskonmissars wird hoffentlich Beruhigung in die Kreise der Katasterbeamten einziehen.

Abg, Heine (nl): Der Antrag Klocke ist abgelehnt worden. Wir werden deshalb bei der Etatsberatung auf diese Angelegenheit noch einmal zurückommen.

Nacy weiteren Bemerkungen der Abgg. Delius (fortsr. Volksp.) und Bart scher (Zentr.) wird der Kommissionsantrag mit dem vom Abg. von Arnim vorgeschlagenen Zusaß angenommen.

Ueber eine Petition, betr. Vorschläge über die Ausführung der Vermessungêarbeiten in der Katasterverwaltung durch Katasterzeihner, und eine Petition um Uebernahme der bei den Königlichen Einkommen- steuerveranlagungskommiffionen Staatsdienst wird na dem Antrage des Berichterstatters der Budget- fommission, des Abg. Schmedding (Münster), zur Tagesordnung über-

egangen: Dasselbe geschieht mit der Petition der technisen Zoll-

eamten um Beseitigung der Härten, die sich bei der Durchführung

der neuen Besoldungsordnung ergeben haben, wobei “der Abg. Wollkowski (kons.) das Schicksal dieser Petition bedauert, das diese auch dieêmal in. der Kommission wieder ereilt hat.

Ueber eine Petition der Königsberger Terrainafktiengesellschaft Ober- teih-Marauncnhof in Königsberg i. Pr., betr. Ankauf eines anderen Grundstücks für den Neubau eines Geschäftsgebäudes der Justiz- verwaltung in Königsberg, wird mit Rücksicht darauf, daß fon bei der Etatsberatung der Ankauf eines Bauplatzes beschlossen worden ist, ebenfalls zur Tagesordnung übergegangen. Petitionen von Ober- lande8sgeritssekretären," betr. andere Regelung der Vorschriften über die Stellenzulagen und über die Erreichung des Hôchstgehßalts, werden gleichfalls durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.

Hierauf vertagt sich das Haus. Schluß 5 Uhr.

Nächste Sißung Freitag vormittag, 11 Uhr. (Wahl des Präsidenten und Jnterpellationen der Nationalliberalen und der Freisinnigen, betr. dié Fleischteuerung.)

„unter Berücksichtigung der

Statistik und Volkswirtschaft. Nachweisung

der Rohsolleinnahme an Reichsstempelabgabe für Wertpapiere

e 1 ©ptembeæœ 1912

e.

. Yyril 1912 | wil 1911 i bis Septbr. | bis Septbr. 1912 1911

K n M Ml

Aktien | 30224184018 229 263/0515 304 329/69

94 153/70 627 494 40

Wertpapiere

. Inländische und Interimsscheine . Anteilscheine der | | deutshen Kolonials- | | gesellschaften und der | ihnen gleidhgeltelken | | deutshen Gesell- |

\chaftéèn

. Ausländische Aktien und Interimsscheine

. Inländische Renten- und Schuldverschrei- | bungen und Interims. | scheine außer den unter V genannten .

. Inländische auf den | íSnhaberlautende und | auf Grund staatlicher

1 149/60

17 565/60 | | 39 Pu

1241 987/70

\ j l 4 | | j

|

588 811/70} 5 596 868/50] 4 592 556/25

Genehmigung aus- gane Renten- und Schuldverschreibungen der Kommunalver- bände undKomtmnunen, der Korporationen ländlicher oder städti- {her Grundbesitzer, dér Grundktedit- und Hypothekenbanken oder der Eisenbahn- esellshaften sórvte Interimssceinè . . . Renten: und Schuld- verschreibungen und Interimsscheine aus- ländisWher Staaten, Kommunalvyerbände, Kommunen'undEisen- bahngesellshaften . AusländisheNenten- und S@(hüldverschxet- bungen und Interims- scheine außer den unter VI genannten

2 883 652/20] 3 323 989

1113031 1783 327

22 027 45ò 813 784 292

{heine und Einzah-

lungen auf solche 147 828 795 103

Ix. Genußscheine . . .| 2957|—| 111396

zusammén . | 4231 28795130 444 681 Berlin, den 24. Oktober 1912.

677 721 9 920

27 197 784

Aber es

Kaiserlihhes Statistisches Amt. Delbrü.

beschäftigten Privatbeaniten in den