1912 / 260 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Oct 1912 18:00:01 GMT) scan diff

mehrbeit irgendwie beeinträchtigt wird. Nach der preußischen Ver- fassung ist das Eigentum unverleßlih. Die Negierung hat die Pflicht, ohne Rücksicht auf Konfession, Nationalität und Parteizugebörigkeit das Eigentum zu s{üßen. Anw sollen alle Bürger vor dem Gesetz gleih sein, und zu diesen Bürgern gehören doch auch die Polen, die jederzeit ihre Pflicht gegen den Staat erfüllt haben und auch auf den Schlachtfeldern-ihr Blut versprißt haben. Man enteignet uns nur, weil wir Polen sind. Man seßt andere an unsere Stelle nah dem zynishen Grundsay: ôte-toi, que je m’y mette. Uns Polen wird das Eigentum aus politischen Gründen entzogen. In der Kommissions- beratung äußerte sich seinerzeit ein Minister über den Art. 4 der Verfassung so, daß man auch für Katholiken, für Juden, für Konservative oder Nationalliberale und \sonstige Leute eine besondere Auélegung machen kann. Das ist die Konsequenz der Auffassung eines Kronjuristen. Jn der Kommission wurde seinerzeit der Antrag gestellt, daß deutscher Besi von der Ansiedlungskommission nur freiwillig soll erworben werden können. Damals erklärte ein Minister, dies gehe nit an, weil sonst zuge- geben würde, daß das ganze Geseß sich auéschließlich gegen die polnische Be- völkerung richte. Troß dieser Érkflärung des Herrn von Rheinbaben im Herrenhause, als es sih um die Beratung des sog. Enteignungs- gesebes handelte, führte Oberbürgermeister Korte aus, die Enteignung Tönnte doch eventuell einmal dem deutschen Grundbesiß gegenüber An- wendung finden, und das dürfe niht geschehen. Das war wenigstens ein offenberziges Wort. E verstößt die Regierung jeßt fogar gegen die Bestimmung dieses Gewaltgeseßes. Der § 13 bestimmt, daß eine Enteignung nur stattfinden darf, wo das Deutschtum gefährdet ist, und wo durh die weggenommenen Grundstüde eine Abrundung deutschen Besißes möglich ist. Der Ministerpräsident sagte seinerzeit selbst, daß das Abgeordnetenhaus diese Beschränkung gewollt habe. Auch Herr Lusinsky sagte, daß die Enteignung nur zulässig sein soll zur Stärkung und Abrundung deutschen Besißes. Aus rein polnischen Gegenden darf deshalb kein Grundstück herausgegriffen werden. Auch der Vertreter der Freikonservativen hat dieselbe Einschränkung fest- gestellt. Bei den vier Gütern, die jeßt gewaltsam enteignet werden ollen, kommen die Borausfeßungen des Geseßes von 1908 gar nicht in Frage, denn die Zahl der Deutschen hat sich vermehrt, die polnische Bevölkerung is zurückgegangen; auh liegen diese Güter zum Teil vcllständig in polnishem Gebiet, von Gefährdung des Deutshtums und von der Notwendigkeit der Abrundung kann also keine Rede sein. Dennoch hat die Ansiedlungskommission diesen Schritt getan, und er ist vom Ministerium wahrscheinlich gebilligt worden; allerdings er- zählt man fich, daß der Kultusminister, der Landwirtschaftsminister und nach einigen fogar Herr von Dallwihß überstimmt worden sind. Wenn ih 1n einer solben Frage überstimmt würde, würde ih mich für das weitere Verweilen in einem derartigen Ministerium bedanken. Das Vorgehen der Ansiedlungskommission verleßt also das Gemwaltgeseßz selbst. Der Kampf der Regierung und der Verwaltung gegen die Polen ist eine Feigheit, verbunden mit Heuchelei. Man hat darauf gerechnet, daß während des Kanonendonners auf dem Balkan das Ccho dieser Maßnahme in der Welt verhallen würde; man er- innerte sich, wie ein lautes Pfui der ganzen ztvilisierten Welt 1908 E Gewaltgeseß begrüßt hat. Das Geseß ist ein Geseß der Starken, ie ih ein Marterinstrument gegen die Schwachen gegeben haben ; aber die zivilisierte Welt wird es verurteilen, wie es die Marter- instrumente des Mittelalters verurteilt. Den Hakatismus werden Sie mit Enteignungen nicht zur Nuhe bringen. Die Alldeutschen, die immer den Frieden Guropas \tóren, deren Presse von der {weren Industrie bezahlt wird, die „MNheinish-Westfälishe Zeitung“, die „Schlesische Zeitung“, die „Post“, sie sind alle sofort auf dem Plane erschtenen. Der Abg. von Zedliß und Neukirch lächelt; er weiß, wie- viel die „Post“ von diesen Leuten bekommt: diese Blatter, die immer den nationalen ‘Frieden stören, sie wollen auch die Nube des Staates im Innern niht; und dazu kommen die Beamten, die interessiert sind, weil sie die Ostmarkenzulage in klingender Münze für ihren paten- tierten Patriotismus erhalten. Die „Post“ verlangte \ofort, man solle nicht kleine, sondern große Güter enteignen. Regierung und Mehrheit haben das Recht preisgegeben und sih am Privateigentum von Staatsbürgern vergriffen, sie haben die Heiligkeit des Privat- eigentums, die Vorbedingung des ganzen sozialen und staatlichen Lebens, t 2 vernichtet. Die NRechtssicherheit ist bei uns vollig ge- \hwunden. MNegierungen und Kammermehrheiten wechseln; es werden auch Mehrheiten kommen, die mit gleichen Geseßen über die Grenzen von Westpreußen und Posen hinausgehen. Die Unverleßlichkeit des Cigeniums im preußischen Staate hat aufgehört; damit ist gegen das christlihe Staatéprinzip verstoßen worden, auch von den Konservativen, die die christliche Weltanshauung wohl nur als Mittel zum Zweck be- nuten; Heuchelei it es, ganz elende Heuchelei. Der Abg. von Heyde- brand und der Lasa meinte, es könne Umstände geben, wo die Gesebe zu s{chweigen haben. Also auch Gottes Geseße! Am 22. Februar 1886 hat ein Freiherr von Schorlemer-Alst in diesem aue erklärt, das Necht sei das Fundament der Reiche; man hätte besser getan, das Gese als ein Geseß zur Germanisierung und Protestantisierung von Westpreußen und Porn zu bezeichnen; später beklagte er, daß der Ministerpräsident das Wort „Erpropriation“ gebraucht habe, es wäre besser nicht gesprochen worden. So Herr von Schorlemer-Alst, und Herr von Schorlemer-Lieser verteidigt die Expropriation! Jch enthalte mich jedes Urteils. Ich verweise aber auf das, was z. B. die „Frank- furter Zeitung“, die Fürst Bülow häufig als Leiborgan benußte, über diese neueste Tat geschrieben hat. (Zurufe recht.) Wenn Sie (zu den Konfervativen) eine solche Presse hätten, wären Sie viel weiter, als Sie sind. Sie sagt, mit der Maßnahme werde die ganze- Frage des Besißes an landwirtschaftlihem Grund und Boden aufgerollt und werde niht mehr zur Ruhe kommen. YAehnlih haben sich die „Kölnische Volkszeitung“ und die „Berliner Volkszeitung“ geäußert. Die rote Flut stürmt an gegen dieses Haus, und die ges{chworenen Feinde dev Cigentums werden „pro publico bono“ Jhre (nah rechts) Güter enteignen. Ihre Politik kann bei der polnischen Bevölkerung nur Haß, Erbitterung und Verachtung erzeugen. Wir find nit ein beliebiger Volks\tamm, wir sind ein Volk von 20 Millionen mit eigener Ge- \chihte und Kultur; wix lassen uns nit als Heloten behandeln. Wir nehmen den Kampf auf Leben und Tod auf. Gottes Mühlen mahlen langsam, aber sie werden auch für unsere Henker und Feinde einmal ihre Arbeit tun.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer:

Meine Herren! In Beantwortung der Interpellation habe ih namens der Königlichen Staatsregierung folgendes zu erklären.

Es ist der Königlien Staatsregierung bekannt, daß die An- fiedlungskommission für Westpreußen und Posen die von dem Herrn Vorredner genanntcn Güter Lippinken im Kreise Schwetz, Koldroms im Kreise Znin, Dobska im Kreise Strelno und Zlotnik im Kreise Posen Oft in Gemäßheit. des § 13 ff. des Geseßes vom 20. März 1908 auf Gruud des Enteignungsrechts zu erwerben beshlossen hat. Die gegenwärtigen Eigentümer dieser Güter haben gegen den Beschluß der Ansiedlungskommission die nah § 16 des Geseßes vom 20. März 1908 zulässige Beschwerde innerhalb der geseßlichen Frist erhoben. Da über diese Beschwerde von den zuständigen Ministern zurzeit noch keine Entsckeidung getroffen ist, so kann seitens der Staats- regierung eine Beantwortung der Frage, inwieweit bei den in Betraht kommenden Besißungen die Voraussetzungen des S 13 des Geseßes vom 20. März 1908 erfüllt sind, nicht erfolgen. Nech dem vom Präsidenten der Ansiedlungékommission erstatteten Baicht kann aber kein Zweifel darüber obwalten, daß von der Ent- eignung nur solhe Güter betroffen find, welhe in leßter Zeit dur Veräußerung den Besißer gewechselt haben. Demzufolge entspricht insoweit der Beschluß der Anfiedlungskommission durhaus der Er- flärung, welhe ih im Namen der Staatsregierung in der Sißzung det Budgetkommission dieses hohen Hauses am 17. April 1912 ab-

Ansiedlungskommission vom Jahre 1911 in beiden Häusern des Landtags wiederholt habe. Bei der Beratung des Gesezes rom 20. März 1908 find die aus der Verfassung8urkunde für den preußtshen Staat und aus der Verfassung des Deutschen Reiches hergeleiteten Bedenken gegen das Enteignungsrecht eingehend wider- legt worden. (Lachen bei den Polen sehr richtig! rechis) Die Königliche Staatsregierung kann sih auf eine ncchmalige Erörterung dieser Bedenken s{on. deshalb niht einlassen, weil sie gegenüber dem verfassungsmäßig zustande gekommenen Geseße niht mehr in Betracht kommen fönnen. (Rufe: verfafsungs8widrig! Bravo! rechts Zischen links Pfuirufe bei den Polen.)

Abg. W in ckler (kons.) beantragt Besprechung der Juter- pellation.

Abg. Dr. M izers ki (Pole) hließt sich diesem Antrag an. Der Anirag wird genügend unterstüßt.

Abg. von Goßler (konf.): Der Begründer der Interpellation hat hier das ganze Thema der Polenpolitik aufgerollt. (Großer, fortgeseßter Lärm, stürmishe Zurufe bei den Polen, infolge deren die nächsten Worte des Redners unverständlich bleiben.) Das Enteignungsgeseß, so wurde behauptet, wäre rechtéwidrig zustande gefommen. Die verfassungsrehtlihen Be- denken, auf die fich die Interpellation s\tüßt, sind feinerzeit eingehend geprüft und nicht als stihhaltig erkannt worden. Ich halte daher eine neue Debatte hierüber ntcht für zulässsg. Für uns kommt es in dem gegenwärtigen Augenblick darauf an, daß die Ausführung des Gefeßes fh im Rahmen der geltenden Bestimmungen zu balten hat. Zweck dieses Gesetzes war, unter Vermeidung unnötiger Härten das Deutschtum zu stärken. Wir haben keine Veranlafsung, der Re- gterung hierbei in den Arm zu fallen.

Abg. E E ate e rg (nl).: Auch meire politishen Freunde lehnen es ab, sich dur die Ausführungen des Abg. Korfanty zu einer ausgedehnten Polendebatte drängen zu lassen. Die Frage, ob die Gnteignung dieser Güter im Rahmen des Enteignungsgesetzes zu- lässig ist, unterliegt, wie der Minister eben erklärte, noch der Prüfung in der böberen Instanz. Wir find daher nicht in der Lage, unser- seits ein Urteil abzugeben; wir müssen die weiteren Aufklärungen der Staatsregierung abwarten, aber wir sind sehr geneigt, zu glauben, daß die Königliche Ansiedlungskommission sh imNabmen des Gesetzes bewegt. Die zweite Frage betrifft die Verfassungsmäßigkeit dec Enteignung. Darüber hat bei Verabschiedung des Geseyzes von 1908 eine ein- gehende Prüfung unserseits stattgefunden. Wir sind der Ueberzeugung gewesen, daß das Geseß den Rahmen der Verfassung nit verletzt. Es liegt jegt kein Grund vor, in eine nohmalige Prüfung einzutreten, es ist alles darüber gesagt, was zu sagen war.

Abg. Dr. Mizersfk i (Pole): Mit Rücksicht auf die vorgerüdckte

Stunde bitte ih um Vertagung.

Der Vertagungsantrag wird gegen die Stimmen des

Zentrums, der Sozialdemokraten und Polen abgelehnt.

__ Abg. Freiherr von Zedliß und Neuktrch (freikons.): In Ueber- einstimmung mit den beiden Vorrednern ist es, glaube i, von einem ge- wissen Wert, hier festzustellen, daß völlige Uebereinstimmung bei denjenigen Parteien herrscht, die die deutshnationale Politik unserer Negierun unterstüßen. Daher lehnen metne politischen Freunde es ab, sich zu einer allgemeinen Behandlung der Polenfrage oder auch nur der Ansiedlungsfrage drängen zu lassen. Wir haben bei ver- schiedenen Gelegenheiten mit der wünschenswertesten Klarheit unsere Stellung in dieser Frage dargelegt, und wir haben nicht das mindeste Bedürfnis, uns durh die Herren Polen zu einer weiteren Erörterung dieser Frage bewegen zu lassen. - Wir haben keinen Zweifel, daß die Staatsregierung bei der Prüfung der Beshwerden, die ihr vorgelegt sind, so verfahren wird, wie es das Gesetz vorschreibt, wir haben auch keinen Zweifel, daß die. Beshwerdeführer, wenn sie wirklich recht haben sollten, ihr volles Recht erhalten werden. Preußisches Recht ist das beste Recht der Welt. Was den zweiten Teil der Interpellation betrifft, fo liegt hier res judicata vor. Die- jenigen Faktoren, die über die Auslegung der preußishen Verfassung zu urteilen, fie authentisch zu interpretieren haben, die gesetzgebenden ¡Faktoren P reund, haben gesprochen, und auch das Reich hat keine

Bedenken erhoben.

Hierauf wird ein Vertagungsantrag des Abg. Grafen Praschma (Zentr.) angenommen.

Der Präsident s{hlägt vor, die nähste Sißzung am Donnerstag 11. Uhr abzuhalten mit der Tagesordnung: Fort- seßung der soeben abgebrochenen Besprechung und Petitionen.

Abg. Dr. Friedberg (nl.) beantragt, die Beratung von Jnitiativanträgen und Petitionen vorweg zu nehmen und dann erst die Besprechung der Jnterpellation fortzusegen. Dieser Antrag wird abgelehnt, dagegen findet ein Antrag des Abg. Dr. Dittrich (Zentr.), die nächste Sizung bereits um 10 Uhr früh beginnen zu lassen, die Zustimmung der Mehrheit des Hauses.

2 Schluß 4%/ Uhr. Nächste Sißung: Donnerstag, 19 Uhr. (Fortseßung der Besprehung der Poleninterpellation, Petitionen.)

Land- und Forftwirtschaft. Ernteergebnisse in Rußland.

Der Kaiserlihe Konsul in Libau beriltet unterm 25. Oktober : Anstatt der mit Bestimmtheit erhofften vorzüglichen Ernte hat sch durh das beispiellos s{chlechte Wetter während der ganzen Körner- ernte tm Konsulatsbezirk das nahh1tehende, in vielen Zweigen des land- wirtschaftlihen Betriebs recht ungünstige Ergebnis berausgestellt. Hierbei muß noch bemerkt werden, daß bei Weizen und Noggen zwar ziemlich große Mengen erzielt wurden, die Qualität des Getreides aber nicht gut ift. Es ergaben: Weizen eine gute Ernte, Roggen e reckcht gute Ernte, afer « mittlere Ernte, erste « \chlechte Ernte, Kartoffeln „, \{chlechte Ernte, Erbsen und sonstige Feldfrüchte eine \{lechte Ernte, Deu cine sehr gute Ernte, ‘lee und Futterkräuter eine fehr gute Ernte, Obst ist wenig vorhanden, Beeren gibt es dagegen viel.

Saatenstand in Jtalien im ersten Drittel des Monats

Oktober 1912.

Die Berichtsperiode war außerordentli reich an Niedershlägen, die auf die Anpflanzungen “je nah deren Art einen verschiedenen Einfluß ausgeübt haben. Den Weiden und den zur Weizenausfaat bestimmten Feldern is der Negen sehr zu statten gekommen, während die Hauptarbeiten der Jahreszeit, wie die Weinlese, die Ernte und das Austrocknen des Reises und des Maises unter den Nieders{lägen gelitten haben. en wünscht man, a die inzwischen wieder- (erehrte trockene Witterung anhält. ericht des Kaiserlichen eneralkonsulats in Genua vom 25. Oktober 1912,

Kartoffelernte in Belgicn.

zogen. Der Ertrag ist weit größer als der des Vorjahres; es wurden bis zu 30000 kg auf den Hektar geerntet. Auch die Qualität ift gut, und nur vereinzelt scheint e L lanze unter dem Regen gelitten za haben. Die tee bewegen zwischer. 4 Fr. und 5,50 die 100-kg je nah Qualität. Die Landwirte sind mit den Mortánfen anscheinend zurückhaltend, da ibnen der gebotene Preis zu niedrig ist, Man ist der Ansicht, daß infolge der guten Ernten auch in den Nachbarländern große Mengen Kartoffeln tim kommenden Frühjahr auf Lager bleiben werden. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonfuls in. Antwerpen vom 24. Oktober 1912.)

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten. und Absperrungs- maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlihungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts* Nr. 44 vom 30. Oktober 1912.)

Pest.

Portugal. Von den auf der Insel Terceira im September vorgekommenen 34 Pestfällen sind 21 tödlih verlaufen; im Oktober waren bis zum 14. noch 3 Erkrankungen, von denen 1 alsbald mit dem Tode endete, festgestellt. In der Ortshaft Angra auf Terceira besteht ein bafteriologishes Laboratorium; daselbst wird dem Natten- fang und der Untersuhung der gefangenen Ratten angeblich seit dem Jahre 1908 besondere S ewidmet. Reisende, welche in Angra an Bord kommen, werden beim Fortgang durch den beamteten Hafen- arzt gemustert, und die desinfizierbaren Waren werden einer Naiten- desinfektion unterworfen.

Marokko. In Casablanca befanden sh am 2. Oktober 16 Personen, darunter 10 Militärpersonen, in den für Pestkranke be- stimmten beiden Lazaretten; davon litten 7 an festgestellter Pest, die anderen waren pestverdächtig erkrankt oder wurden auf Pest beobachtet.

British Ostindien. Vom 8. bis 14. September wurden 1270 Erkrankungen und 966 Todesfälle gemeldet. Von den Todes- fällen kamen 331 auf die Präsidentshaft Bombay (davon 6 auf die Stadt Bombay), 207 auf Hyderabad, 111 auf den Staat Myforc, 94 auf Burma (davon auf die Städte Nangun und Moulmetn 79 und 7), 84 auf die Vereinigten Pro- vinzen, 71 auf die Präsidentshaft Madras, 37 auf Bihar und Orisfsa, 25 auf das Pu njabgebiet, 3 auf die Zentralprovinzen, 2 auf Bengalen (nur Kalkutta) und 1 auf Rajputana und Ajmer Mermwara.

ongkong. Vom 8. bis 14. September 1 Erkrankun d 1 L N Cholera.

Italien. In Cagliari wurden vom 2. bis 9. Oktober 3 Erkrankungen und 2 Todesfälle gemeldet.

Türkei. In Damaskus und Umgebung sind vom 5. bis 13. Oftober 12 Erkrankungen und 8 Todesfälle gemeldet worden.

Persien. Aus dem Bezirk Ahwaz ist unter dem 23. Oktokcr ein Ausbruck# der Cholera gemeldet worden.

Zanzibar. - Zufolge Mitteilung vom 4. September sind außer- halb der Stadt Zanzibar in Entfernungen von 3 bis 6 Meilen von der Stadt seit dem 21. August 10 Choleratodesfälle festgestellt worden, worauf 2 Pläge als örtlihe Bezirke für choleraverseucht erklärt worden find. Der Hafen von Zanzibar gilt jedoch wie bisher als

cholerafrei. Gelbfieber.

Es gelangten zur Anzeige aus: Mexiko. In Merida vom 16. bis 22. September 1 Er- krankungs- und 1 Todesfall; Venezuela. Jn Caracas vom 1. Januar bis 31. August d. I. 41 Erkrankungen und 21 Todesfälle, in Maiquetia am 20. Sep- tember 3 Erkrankungen. Podcken.

Hongkong. Vom 8. bis 14. September 1 Erkrankung und

1 Todesfall. Genickstarre.

Preußen. In der Woche vom 13. bis 19. Oktober ist 1 Er- krankung in Berlin gemeldet worden.

Die in der A vom 29. September bis 5. Oktober im Neg.- Bez. Mer R iebenwerda] gemeldete Erkrankung hat si nach- träglih nicht als Genickstarre erwiesen.

Schweiz. Vom 6. bis 12. Oktober je 1 Erkcankung in der Stadt Zürich und im Kanton Bern.

Spinale Kinderlähmung.

Preußen. In der Woche vom 13. bis 19. Oktober sind 9 Er- krankungen in folgenden Regierungsbezirken [und Kreisen] an- gezeiat worden: Landespolizeibezirk Berlin 2 [Berlin-Wilmersdorf],

eg.-Bez. Oppeln 1 (Beuthen Land 11], Potsdam 5 [Nieder- barnim], Schleswig 1 [Hadersleben].

Verschiedene Krankheiten.

St. Petersburg 2 Todesfälle; St. Petersburg 3, Warschau (Kranken- häuser) 4 Erkrankungen; Var izellen: Budapest 27, Wien 25 Er- krankungen; Fleckfieber: Moskau 2 Todesfälle ; Warschau (Kranken- häuser) 6 Erkrankungen; Milzbrand: Reg.-Bez. Stade 1 Todee- fall; Neg.-Bezirke Breslau, Köslin, Marienwerder je 1 Erkrankung; T ollwut: Budapest 1 Erkrankung; Influenza: Berlin 7, Braun- schweig 2, Budapest 1, London 19, Paris 1, St. Petersburg 2 Todes- fälle; Kopenhagen 33 Erkrankungen; Genickstarre: Christiania 1, New York 5 Todesfälle; Christiania 2, New York 4, Wien 1 Er- krankung; Körnerkrankheit: Reg.-Bez. Gumbinnen 61 Erkran- kungen; Wurstvergiftung: Neg.-Bez. Stade 20 Erkrankungen. Mehr als etn Zehntel aller Gestorbenen ist an Scharlach (Durchschnitt aller deutshen Berichtsorte 1895/1904 : 1,04 9/0) gestorben in Gleiwiß, Kattowiy, Jobrze Erkcan- kungen wurden gemeldet im Landespoliz-ibezirke Berlin 149 (Stadt Berlin 100), in Breslau 24, in den NReg.-Bezirken Arnsberg 112, Düsseldorf, Oppeln je 182, in Nürnberg 20, Hamburg 35, Amsterdam (16. bis 22. Oftober) 180, Budapest 109, Christiania 26, Edinburg 21, Kopenhagen 50, London (Krankenhäuser) 345, New York 56, Odessa 44, Paris 45, Petersburg 64, Prag 35, Rotterdam (1s. bis 22. Dftober) 30, Wien 65; an Masern und Nötel n (1895/1904: 1,10 9/0) gestorben in Darmstadt, Gladbeck, Heilbronn, Hof .— EGrkranfungen wurden angezeigt in Nürnberg 26, Hamburg 45, Kopenhagen 21, London Se) 121, New York 90, Odessa 26, * Paris 36, t. Petersburg 37, Wien 71; an Diphtherie und Krupp (1895/1904: 1,6209/9) gestorben in Berlin- Schöneberg, Harburg, Heilbronn Erkrankungen kamen zur An- zeige im Landespolizeibezirke Berlin 266 (Stadt Berlin 150), im Neg.-Bez. Schleswig 101, in Fembrea 98, Budapest 32, Christiania 29, London (Fran äuser) 108, New York 134, Odessa 21, Paris 41, Skt. LOerhura 56, Prag: 38, Stockholm 21, Wien 46; an Keuchhusten gestorben in Altenessen, Offenbah Erkrankungen gelangten zur Meldung in Hamburg 35, Kopenhagen 21, London (Krankenhäuser) 28, New York 31, Wien 25. Ferner wurden Erkrankungen gemeldet an Typhus in New York báaf Otesa 33, Paris 39, St. Petersburg 206, Warschau (Kranken- äuser) 21.

Jtalien.

Die italienisGhe Regierung hat durch s\eesanitätspolizeiliGe Ver- ordnung vom 25. d. M. den Hafen von Mombasa (Ostafrika) für pestverseucht erklärt.

Der Ertrag in Frühkartoffeln wte auch die dafür erzielten

gegeben und späterhin au bei der Beratung der Denkschrift der

Preise waren fehr zufriedenstellend. Das Einernten der Spât- kartoffeln hat d unter günstigen Witterungsverhältnissen voll-

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Bemerkungen. Die verkaufte Menge w Ein liegender Strih (—) in den Spalten

Berlin, den 31. Oktober 1912.

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19,20 19,50

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20,00 19,00 20,00 20,20 20,30 20,10 21,80 19,00

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17,25 17,00 18,40

17,2

#st e. 17,90 19,00 19,50 19,50 17,20 18,70 20,40 19,05

22,50 20,00 17,00 20,50 19,40 19,80 18,60

18,30

Hafer. 17,09

R ¿e 17,90 17,40

17,00

17,60 17,10

16,39 16,75 17,40

17,00 17,00 17,00 17,60 16,90

17,20 17,00 17,20 17,60 18,20 18,10 18,00 19,00 18,00 16,90

17,30 16,90

Ger

18,00

16,60 18,60 20,00 18,80 18,00 17,50 19,50 16,590 20,50 16,70 19,00 19,40 18,40 19,30

18,00 17,70 18,60

17,40 16,00 18,50

19,00 18,00 17,80

19,00 17,60 18,00

18,10 20,60 18,10 17,60 18,00 20,00 20,00 16,00 21,00 20,20 22,10 20,10 18,40 20,00 19,00 19,40

18,50 17,50 17,60 19,50 20,00

18,70 17,09 17,60

19,00 17,60 17,80 18,10 20,10 17,80 17,60 17,75 20,00 19,50 16,00 20,50 20,00 92,10 20,10 18,40 19,20 19,00 18,60

18,20 17,20 17,50 19,50 20,00

17,40 17,40 20,00 17,70 17,40 17,50

19,00 15,00 20,50 19,00 21,10 19,10 18,00 19,00 18,80 18,40 19,00

17,00 18,50

Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrück.

800 190 110 9 149 924 714 404 49 1 000 300

0 L

1 99 91 2 787 17 371 12 998 7 334 887 17 390 9 270

22,00 19,35 19,20

20,39

19,00

20,36 20,80 20,30 20,58 18,76 20,18 20,38 19,64 20,00

21,00 24,80 24,39

17,50 17,40 16,80 16,50 17,33 17,01 16,93

17,00

17,78 18,45 18,20 17,70 19,08 18,00 17,3

17,02

17,50 19,20

16,50

19,40 18,20 18,97 18,30

17,00 18,00 17,70 18,61 17,50 17,40 15,60 18,06 17,00 17,87 17,19

15,00 18,54

18,10 18,20 18,77 18,80 18,22 18,28 18,29 17,39 17,57

19,46 19,77

19,02 19/20 18/96

18,48 17,50 17,55 15,60 18,67 17,24

17,40

15,00

18,10 18,99 18,80 18,41 18,63

1/07

22,00 |

20,60

16,50 |

18,38

17,84 |

18,84 |

18,44

18,74 | 16,22 |

26. 10. 23. 10. 20: 10.

26. 10.

17:00: | 18,60 | 10,90 |

93. 10.

23, 29.

23

22. 23.

10.

10. 10. 10. 10, 25:40: 10. 10. 26. 10. 26. 10.

800

Der Dur(h\hnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

ten sechs Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.