1893 / 156 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Jul 1893 18:00:01 GMT) scan diff

beizufüg Bestimmungslaænd g ae Bemerkungen.

Zahl | Sprache

[Der en- Bestimmungskand

Deutscher Reichs-Anzeiger

75) Werthangabe zulässig bis 100,6

ondichery, Chandernagor, f. sjedoch nur über Hamburg.

7D | arikal, Mahé, Yanaon

T

31) Dänische Antillen 34) Nur nach Windhoek.

11) Düaide Unt aróer u. Island

32) Deutsch-Nen-Guinea . 33) Deutsch-Ostafrika,

über Hamburg

über Italien 34) Deutsch-Südwest-Afrika . . 35) Egypten über Triest 36) Erythrea (Italien. Kolonie * am Rothen Meere) 37) Falklands-Juseln 38) Fidji-Juseln 39) Fraukreich direkt

über Belgien .. 40) Franz. Besitzungen der Rivières du Sud (Westafrika) 2 [ranzösfisch Guyana 42) Franzöfisch. Kongogebiet . 43) Gibraltar . 44) Griechenland a. d.Griech.Post b. durch Oesterreich. Lloyd 45) Großbritannien u. Jrland 15) Guadeloupe i; 47 N grons über Bremen dir. 48) Italien m. S. Marino, über Oesterreich od. Schweiz. . 49) Kamerun E Kongostaat 51) Labuau | 52) W008 m. d. Brit. Besitzungen i. Niger-Delta (Westafrika) 93) Liberia 94) Luxemburg . 55) Madagaskar(Diégo-Suarez, Majunga und Tamatave). . 56) Malta über Italien 57) Marokko über Hamburg. . . 58) Martinique 59) Mauritius u. Seychellen-Ins. 60) Mayotte 69) Mexiko 62) Montenegro 63) Natal und Echowe (Zululand) 64) Neu-Caledonien 65) Neue Hebriden 66) Neu-Fundlaund 67) Niederland 68) Niederländiscch-Jundien a. Hafenorte: Batavia, Padang, amarang und Soerabaya . b. Eifenbahnstationen 69) Norwegen über Dänemark u. Schweden über Dänemark über Hamburg 70) Nofsi-Vé 71) Obock 72) Oesterreih-Ungarn 73) Oranuje-Freistaat

Vorbemerkungen.

britannien und Jrland 80 Pf., im übrigen Verkehr 60 Pf.

gebräuchlihsten Weg berechnet.

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Die Sätze für andere Wege

und BruchstriŸe, zur Bildung von Zahlen benußt, gelten al3 je 1 Ziffer.

8) Für dringende Telegramme (D) (Dringend), d. \. solche, welche bei der Beförderung und Bestellung den Vorrang vor ben übrigen Privattelegrammen haben, kommt die dreifahe Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms zur Erhebung. Ländern dringende Telegramme zulässig sind, ift im Tarif durch „(D)“ angedeutet. i: i

4) Für das voraus3zubezahlende Antworts- Telegramm (RP) (Antwort bezahlt) wird die Geblihr eine3 gewöhnlichen Telegramm3 von 10 Wörtern berechnet. Wird eine dringende Antwort verlangt, so ist (RPD) zu segen. Soll eine andere Wortzahl vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. V. (RP 16 Wörter). Die Vorausbezahlung darf die Gebühr eines Telegramms beliebiger Art von 80 Wörtern für denselben Weg nicht übershreiten, ausgenommen im Falle des Verlangens der Wiederholung

eines vorangegangenen Telegramms3.

6) Für die Vergleichung eines Telegramms (TC) (Vergleichung) ist ein Viertel der Gebühr für da3 gewöhnliche

Telegramm von gleiher Wortzahl zu entrichten.

6) Für die Empfangs3anzeige (CR) (EmpfangZ3anzeige) ist die Gebühr eine3 auf demselben Wege zu befördernden gewöhnlichen Telegramms3 von 10 Wörtern zu entrichten (vgl. auch Punkt 9). 4

7) Für die Nachsendung eines Telegramms (FS) (Nachzusenden) innerhalb des europäishen Vorschriften-Bereih3 zuläsfig wird die volle Gebühr vom Empfänger eingezogen. Das Nachsenden findet auch ohne besonderes Verlangen ftatt, sofern

L E E S E E E G T Se L F L Z T e T E E L E E E

HO V O HD V3 DO V5 O3 I

| Co dD DOD ck DO D

Co DO I I DI DO O S I V DO I I

1) Al3 Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm werden erhoben: im Verkehr mit Groß- (Für Stadt-Telegramme beträgt die Worttaxe 3 Pf., die Mindestgebühr 30 Pf.) Die Telegrammgebühren find im Voraus zu entrihten. Durch 65 nicht theilbare Pfennigbeträge sind bis auf solche zu erhöhen. Soweit im Verkehr mit dem Auslande mehrere Beförderung3wege fi darbieten, sind die Gebührensäge für den billigsten bz. nd bei den Telegraphenanstalten zu erfragen.

2) Untersheidungszeichen, Bindestrihe, Apostrophe und das Zeichen für den Absay werden nicht gezählt; Punkte, Komma3

35) Postpackete sind zulässig nah allen Vrten Unter-, Mittel- und Ober-Egyptens bis Da ein- {chl., sowie nah Suakim. erth- angare bis 400 A und Nachnahme zulässig.

36) Nachnahme zulässig. Werth- angabe bis 800 4 nah Massaua und Affsab zulässig. : 39) In der Taxe von 80 Pf. ift die befond. Franz.Staatsabgabe (impôt) v. 10 Centimen nicht mit einbegriffen. Werthangabe bis 400 4, Nachnahme und Eilbestellung zulässig. 42) Nur nach bestimmten Orten. 44) Zu a. Nur nach best. Orten. Zu b. Nur nach best. Orten. Werthangabe unbegrenzt zulässig. Iedes in Griechenland einkommende ; gee unterliegt zu Lasten des

mpfängers einer zur Zollkasse zu entrihtenden Erklärungsgebühr von 1 Frank 50 Cs. 48) Nachnahme zulässig. Werth- angabe bis 800 4

L

49) Nur nach Bibundi, Batanga, Kamerun, Victoria. Wert angabe zulässig bis 8000 4, jedoch nur nah Kamerun und Bictoria. 50) In der Taxe sind die Kosten für die Beförderung innerhalb des Kongostaates nicht mit einbegriffen. 53) Nur nach bestimmten Orten. 54) Für den sog. Grenzverkehr bef. f.[Taxe. s: unbegrenzt, Nach- nahme und Eilbestellung zulässig. 57) Nur nah Casablanca, Maza- an, Mogador, Rabat, Saffi und

anger. 67 Werthangabe bis 800 A zul. 4_67) Werthangabe bis 800 A, Nachnahme u. Cilbestellung zuläff. .€.0.f.] 68) Zu jedem Paket besondere IPaketadresse. .0.f.4 69) Werthangabe unbegrenzt und Nachnahme zulässig. 72) Für den sog. Grenzverkehr . 0.f.jbes. Tare. Werthangabe unbegrenzt, f.|Nachnahme u. Eilbe tellung zulässig. 73) Die Taxen beziehen fich nur auf die Beförderung bis Capstadt. Die Gebühren für Weiterbeförderung von da bis zum Bestimmungsorte werden vom Empfänger getragen. 74) Sämmtliche Pakete müssen in Pondichery in Empfang genom-

d. e. o.f.]men werden.

75) Portugal M Festland | ankreih-Spanien oder Frankreich ab Bordeaux

zur See.

b. Azoren l Madeira über Hamburg direkt 9 Rumänien

78) Salvador über Hamburg 79) Samoa-Juseln über Bremen

direkt S) Sarawak (Borneo) 81) St. Helena

83) Schweden 26) Schweiz 85 86) Serbien 87) Siam über Bremen 59) Sierra Leone 89) Spanien mit Balearen und Canarischen Inseln 90) Straits-Settlements Uber Dremen direlt . 5. 91) Südafrikanische Republik (Transvaal) 92) Tahiti 93) Togogebiet 94) Tonkin 95) Tripolis a. über Italien b. über Frankreich 96) Türkei : a. Constantinopel über Varna . über Triest . b. Hafenorte 1) über Triest . . über Varna... c. Orte im Innern : 1) Adrianopel über Triest über Varna 2) Janina und süber Triest Jerusalem |überVarna d. Alessandretta, Lattakia, Mer- sina und Tripoli (Syrien) über Frankreich 97) Tunis; a. über Frankreich b. über Oesterreiß oder die Schweiz und Italien: 1) Italienische Postanstalten 2) Tunesische Postanstalten . 98) Uruguay über Hamburg oder Bremen 99) Zanzibar (über Bremen oder Hamburg mit deutschen Post- dampfern bis Aden)

F. Telegramme.

Nach welchen

(MP) bezeihneten Ländern zulässig.

zuschreiben. Sprache gebräuchlich ist. derselben 40 Pf.

Telegraphenamt mitgegeben wird, kommen 10 Pf. zu WSCS T O A U m

über Hamburg oder adl

Réunion e M it M6

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82) Ste Marie de Madagaskar | 5 kg |—

f Senegal : E

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der neue Aufenthalt3ort des Empfänger3 unzweifelhaft bekannt ift, der Reich8-Telegraphenverwaltung bz. der Staat3-Telegraphenverw

8) Dffen zu bestellende Tel:2gramme (R0) oder eigenhändig zu bestellende Telegramme (MP) find nach den mit (R0) bz.

3|— bis 2/20 bis

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2/20 bis

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r Erhebung.

A. Die Wortlänge ift festgeseßt auf 15 Buchstaben oder 5 Biffern im edfebr mit:

Wort- || tare M | S

B. Die Wortlänge ist festge et auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im

Wort- tare

erkehr mit: | Tar 3

B. Die Wortlänge ist festgesept auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit :

B. Die Wortlänge ist festgeseßt auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:

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77) Werthangabe bis 400 und Nachnahme zuläfsig.

78) Nur nach bestimmten Orten. Ju der Taxe sind die Kosten für die Beförderung von Colon bis Pa- nama nicht mit einbegriffen.

79) Nur nah Apia.

83) Werthangabe Nachnahme zuläsfig.

84) Werthangabe

unbegrenzt,

unbegrenzt,

) {Nachnahme und Eilbestellung zu- D: lig. ; 87) Nur nach Bangkok. Eil-

beftellung zulässig. 89) Postpakete nach den Balearen

. qund den Canarischen Inseln werden

nur bis Barcelona oder Cadiz be-

». „fördert, von wo aus die Benach- \.jrihtigung der Empfänger behufs

Abnahme der Sendungen erfolgt.

91) Die Taren beziehen \ich nur auf die Beförderung bis Capstadt. Die Kosten für die Weiterbeförd. von da bis z. Bestimmungsorte wer- den vom Empfänger eingezogen.

93) Nur nah Klein-Popo u. Lome.

94) Adressat hat die Sendungen am Hafenort Haïphong abzunehmen.

95) Werthangabe (nur über Italien) bis 800 A und Nahh- nahme zulässig.

96) rien der Postpackete nah Orten m. Bulgaris A Postanstalten in Ost-Numelien }. unter Nr. 19.

a, þ u. c bei der Leitung über Triest Werthangabe unbegrenzt zulässig.

c? Postpackete nah Janina wer- den an das Zollamt in Santi-Qua- ranta abgeliefert, woselbst die Ab- nahme zu erfolgen hat.

1) Hafenorte: Beirut, Caifa,

Candia, Canea, Cavala, Darda- nellen , Dede - Agatsh, Durazzo, Gallipoli, Jneboli, Jaffa, Keraf- sunde, Lagos, Leros, Mitiline, Prevesa, Netimo, Rhodus, Sa- lonih, Samsun, San Giovanni di Medua, Santi-Quaranta, Scio (Chios), Smyrna, Trapezunt, Valona, Vathi. 97) b1, Ftalienishe Postanstalten : La GBoulette (la Goletta), Sousse (Susfa) u. Tunis. Werthangabe bis 800 Æ und Nachnahme zulässig.

und si am ursprünglichen wie am neuen Aufenthaltsort Anstalten altung Bayerns oder Württembergs befinden.

9) Im Verkehr innerhalb Deutschlands kann die Vergütung für Weiterbeförderung durh Eilboten (XP) (Eilbote bezahlt) ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 40 Pf. für jede3 Telegramm durch den die Vorausbezahlung nicht statt, so werden die billigt bedungenen, wirklihen Botenlöhne für die Weiterbeförderung der Telegramme im Auslande hat der Empfänger zu tragen. dem Auslande kann der Äbsender einen Betrag zur Deckung der Auslagen hinterlegen. Empfangsanzeige mit sih, das Zeichen (CR) ift daher nicht erforderlich. 10) Die Beichen (D) (RP) (TC) u. f. w. (vgl. 8—8) zählen als je 1 Wort und sind vor der Aufschrift in Klammern nieder- Wenn diese vereinbarten Zeichen in den bezüglihen Telegrammen nicht zur Anwendung kommen, so müssen die gleich-

Aufgeber vorausbezahlt werden ; findet vom Empfänger eingezogen. Für Telegramme mit Empfangs3anzeige nah Der Vermerk (XP) bringt in diesem Falle die

Die Kosten

bedeutenden Ausdrüe in französischer Sprache hierfür geseßzt werden, sofern in dem betreffenden Bestimmungslande nicht die deutsche

11) Die Gebühr für jede einzelne Vervielfältigung eines Telegramms beträgt für je 100 Wörter oder einen Theil Das Telegramm wird, alle Aufschriften eingerehnet, als ein einziges Telegramm taxirt. sind zu vervielfältigende Telegramme unzulässig. 12) Eine Quittung über entrihtete Gebühren wird gegen Zahlung von 20 Pf. ertheilt. 13) Für jedes Telegramm, welhe3 einem Telegrammbesteller oder Landbriefträger zur Beförderung an da3

Im Verkehr mit Amerika

MWort-

Deutschland (D) (R0) (MP)

—| 9

Afrika, Westküste(westlichßerWeg) ; (D) (RO), ausgenommen Senegal; (MP), ausge- nommen Canarifche Sfeln u. Senegal :

Benguela Bifsao und Bolama i Canarische Inseln (via Cadix) Gabon (Gaboon) Grand Bassam Konakry Kotonou (Porto novo) und Wydah. . .. Loanda Mossamedes Ae an Thome Senegal (via Teneriffa) übrige Länder \. unter B. Afrika.

Algerien und Tunis (D) (RO) (MP) .. Belgien (D) (RO) (MP) Bosnien-Herzegowina (D) (RO) (MP) . af; 700d und Ost-Rumelien (D) (RO) Dänemark (D) (RO) (MP) unterer (D) (RO) (MP)

ibraltar Griechenland (D) (RO) (MP) Großbritannien und Jrlaud JItakien (D) (RO0) (MP Luxemburg (D) (MP) Malta

Marokko : Tanger (D) (RO) Montenegro Niederland (D) (RO) (MP) Norwegen (D) (RO) (MP) Oesterreich-Ungarn (D) (RO) (MP). .. rage! (D) (RO) (MP) umänien (D) (RO) (MP)- Rustlaud (D) (MP) europäishes und kau- asisches Schweden (D) (RO) (MP) Schweiz (RO) (MP) N A “i ien Bef panien und die spanischen Besißungen an der n aria Lifte D) (R) Tripolis (D) (RO) (MP) Türkei, ausges{chl.Ost-Rumelien(f.Bulgarien) (D) (RO) (MP)

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20 20 101 25 30}

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A in Nata

African Comp. übrige Anst. in Natal u. Betschuanaland, ferner Cap-Kolonie (mit West-Griqua- land) Oranje- Freistaat u. Republik (Transvaal) (östlicher westliher Weg)

Afrika, MP), ausgenommen englische

Assab

Deutsch-Ostafrika

Lamu, Malindi und Witu

L Afrika, Westküste (westliher Weg)

Accra an der Goldküste

übrige Anstalten an der Goldküste . ..….

201 Bathurst (Senegambien)

Bonny u. Braß (Nigerdelta)

12} Kamerun (via Engl. Eastern Cabel, St. Vincent) (RO) (MP)

Lagos (Sklavenküste)

15} Sierra Leone .

15} übrige Länder \. u. A. Afrika.

40[[Annam, ausgenommen die unter Cochinchina gen. Anstalten (via Bushire, Moulmein) (RO) (MP)

20 10[!Arabien (RO) (MP) : Aden, Perim u. Hedjaz

5/|Argent. Republik (RO)

20 i : Australien (via Bushire, Penang): 20 Süd-Australien (MP) * Bat Mustralien Victoria (RO) (MP) 15 Neu-Süd-Wales Neu-Seeland (RO) 20 Tasmania Queensland

90|[Bolivien (via Galveston) (RO)

5||Brasilien (D) (MP): ernambuco (Nécife) 5/9 übrige Anstalten

A (MP), ausg.engl.Kol.: | (östlicher oder westlicher aa

9/10

üd-Afrik. | oder

Ostküfte (östlicher eDeD) (RO) ‘olonien :

“00 U

D D No

Cap-Verdische Inseln (D) (RO) (MP):

St. Vincent, Insel San Thiago, Insel

| Chile (via Galveston) (R0) China und Corea (D via Amur) (RO0)

(MP): Macao übrige Anstalten

Cochinchinag u. den annamitishen Anstalten

P Phan-RNy, Phan-Ranh, Nha- rang (via Bushire, Moulmein) (RO) MP

Columbien (via Galveston) (RO): Buena-

ventura

Costa Rica (RO) Ecuador (via Galveston) (RO) Egypten : (via Triest) O Alexandrien

(MP) I. Negion I eon Suakim, via Kabel Suez-Suakim .

übrige Anstalten

Guatemala und Honduras (RO

Guyana, Britisch: (via Key maica) (RO0) Guyana, Franz.- (via St. Vincent oder Teneriffa) j Ia 7:17 u Niederländisch: (via Key West) RO) Indien (via Bushire) (R0) (MP): Britisch- Indien und Kaschmir

Birma

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00 05 30 9D 45 39

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9/95

Verlag der Königlichen Expedition des Deutschen Reichs- und Kgl. Preuß. Staats-Anzeigers (S ch olz).

Ceylon Isthmus von Panama (RO) apan (D) (RO) Madeira (D) (R0) (MP) Malacca, Halbinsel (via Bushire, Penang) (RO) (MP}): Malacca, britisch

erak Siu Pahang Selangor u. Sungei Ujong Mexico (R0): Chihuahua City, Guaymas, ermosillo, Matamoros in Tamaulipas, onterey, Sabinas, Saltillo, Sauz_…… Mexico City, Tampico u. Vera Cruz . übrige Anstalten Nicaragua (RO): San Juan del Sur übrige Anstalten j Niederl. Judien (via Bushire, Penang) (RO) (MP) : Sava übrige Inseln

70 80

85 60 79 15

40

15

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6/65

Bokh

c 5[Salvador

übrige A1

E

Curaçao

Dominica (kleine Antillen-Insel)

Grenada Guadeloupe

Haïti-San Domingo: Möôle St. Nicolas Cap Haïtien und Port au Puerto Plata und übrige Anstalten ..

Jamaica

Marie-Galante

Paraguay (RO)

Penang (via Bushire) (RO) (MP\.).

5![Perfien, aus\ch{l. der Anstalten am Pers. Golf

30]|Pers. Golf (via Persien, Bushire) (R0)

| (MP) Bushire

übrige Anstalten

Peru (via Galveston) (RO0)

Philippinen-JInseln (D via Amur) (RO):

Luzon (Manila)

Rußland, asiatisches (D) (MP):

I. Reg., westl. v. Merid. v. Werkhne-Udinsk

II. Region, östlih von demselben

ara

RO) : Libertad

1\talten

3/35][Siam (via Bushire, Moulmein) (RO). 5||Singapore (via Bushire, Penang) (RO)(MP)

Tonkin (via Bushire, Moulmein) (RO) (MP)

Uruguay (R0) ._ :

Venezuela (via Haïti) (RO0)

Vereinigte Staaten v, Amerika, Britisch-

Amerika (mit Bahama- u. Bermuda-

[-) u. St. Pierre-Miquelon (RO0):

ew York City (sämmtliche Anstalten)

Bahama-Inf.: New-Providence

Bermuda (Insel)

die übrigen Orts .

Westiudien (RO): Antigua

Barhbados

Cuba, und zwar: epvana

Martinique orto Nico

St. Thomas St. Vincent (Westindien) Trinidad, Insel

1 M 5 Pf. bis

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ienfuegos Santiago de Cuba. , übrige Anstalten .

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Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags-Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32,

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährliÞh 4 A 50 4.

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

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für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

S§W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Uummern kosten 25 4.

¿ 156.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Landgerichts-Rath Dei zu Duisburg, dem preußischen Staatsangehörigen, praktishen Arzt Dr. Beeck zu Buenos-Aires, dirigirendem E des Deutschen Hospitals da- selbst, dem Kanzlei-Rath raf e zu Berlin, bisher Kanzlei- vorsteher bei dem Polizei-Präsidium daselbst, und dem Steuer- Einnehmer erster Klasse Pape zu Spandau den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, i ; :

dem Geheimen Rechnungs - Rath Mayer im Finanz- Ministerium den Königlichen Kronen: Orden zweiter Klasse,

dem Eisenbahn - Bahnmeister erster Klasse Niemack zu Nordstemmen im Kreise Gronau, dem Steuer-Einnehmer erster Klasse Günther zu Lüchow und dem Salzsteuer - Einnehmer zweiter Klasse Horn zu Kampe im Kreise Stade den König- lichen Kronen-Orden vierter Klasse, :

den Lehrern Grünefeldt zu Rosenthal im Kreise JZüterbog-Luckenwalde, Frohneberg zu Marienfels im Kreise St. Goarshausen, Seib zu Oberliederbah im Kreise Höchst und Bußbach zu Frücht im Kreise St. Goarshausen den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohen- zollern, :

dem Küster Heese an der evangelishen St. Andreas- kirhe zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie

dem Fabrikarbeiter (Schleifer) Kaspar Baumeister zu Lüdenscheid im Kreise Altena das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem General der Jnfanterie von Schlichting, comman- direndem General des XIV. Armee-Corps, und dem Obersten Müller, Flügel-Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden, die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußishen Jnsignien zu ertheilen, und zwar ersterem: des Großkreuzes mit der Krone in Gold des Großherzoglih mecklenburgishen Haus-Ordens der Wendischen Krone, leßterem : des Comthurkreuzes erster Klasse des Get herzoglih hessishen Verdienst-Ordens Philipp's des Gro müthigen.

ch -

Deutsches Reid.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht :

Allerhöchstihren Minister-Residenten in Luxemburg Grafen

von Wallwiß behufs anderweiter dienstliher Verwendung von diesem Posten abzuberufen.

Den nachstehend aufgeführten Krankenkassen:

1) der Charlottenburger Fabrik- und Handarbeiter- Krankenkasse (E. H. ),

2) der Kranken-Unterstüßungskasse der Schiffer zu Havel- berg (E. H.),

3) der Kranken-Unterstüßzungskasse für die Maurer-, Zimmer- und Schiffbauer-Gesellen von Lehnin und Umgegend (E. H.),

4) der Schiffer-Kranfen- und Lehnin (E. H.),

5) der Tabaarbeiter-Unterstüßungskasse zu Bockenem

Unterstüßungskasse zu

i (E. H. ist auf Grund des 8 75a des Krankenversicherungsgeseßes in der Fassung des Geseyzes vom 10. April 1892 (Nei s-Geseßbl. S. 379) die Tacle ngung ausgestellt worden, daß sie, vor- behaltlih der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 8 7a a. a. O. genügen. erlin, den 1. Juli 1893. Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung : Lohmann.

Bekanntmachung.

Am heutigen Tage werden eröffnet:

im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Hannover die Haltestelle Dollern für den Gepäk-, Eil- und Frachtjcüd- gut-Verkehr und :

im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Elber- feld die 82 km lange Bahnstrecke Marienheide—Gum- mersbah mit den Stationen Kotthausen und Gummersbach

Ur den Gesammtverkehr. Zugleih rzird der bisherigen Station Gummersbach an der Strecke Siegbur —Derschla im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direction (rechtorheinische) zu Köln die Benennung „Niederseßmar (Gummers- bah)“ beigelegt.

Verner werden am 8. d. M. bei den Reichs-Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen an der Strecke Mülhausen—Basel der Haltepunkt Schlierbach,

Insertionspreis für den Raum éinér Druckzeile 30 4. Inserate nimmt au:

die Königliche Expedition des Deutschen Reihs-Anzeigers

und Königlich Prenßischea Staats-Anzeigers

Berlin §W,, Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Montag, den 3. Juli, Abends.

am 15. d. M. im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Altona an der Strecke Lüneburg—Wittenberge der Haltepunkt Bavendorf und e am 1. August d. J. im Bezirk der Königlichen Eisenbahn- Direction zu Erfurt an der Strecke Halle—Bebra der Haltepunkt Eisenah-West für den Personenverkehr eröffnet werden. Berlin, den 1. Juli 1893. Der Präsident des Reichs-Eisenbahnamts. Schulz.

Bébanntmachung.

Die a nah den Badeorten auf den Nordsee- Inseln Föhr, Amrum und Sylt gestalten sich während der Monate Juli und August wie folgt :

A. Nah Föhr (Wyk):

1) von Husum nah Föhr y mittels des in der Zeit vom 3. bis 9. Juli, am 17. und 18. Juli und vom 20. bis 23. Juli fowie vom 2. bis 7. August, am 15. und 16. August und vom 18. bis 22, Auaust täglih, in der übrigen Zeit jeden zweiten Tag von Husum nah Wyk (Föhr) abgehenden Dampf- [chiffs „Wyk-Föhr“.

Briefsendungen, welche mit dem um 5 Uhr 40 Min. Vorm. von R (Klosterthor) abgehenden Gisenbahnzuge (ab Berlin, Lehrter s cbnbot um 11 Uhr 25 Min. Nachts) zur Beförderung gelangen, treffen noch an demselben Tage auf Föhr ein. s

Das Dampfschiff wird postseitig nur zur Tus von Brief- sendungen benußt. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 34 Stunden.

2) Ueber Dagebüll nach Föhr:

I. von Niebüll nah Dagebüll für Postsendungen jeder Art mittels täglich zweimal verkehrenden A erfonenfuhrwerks zum unmittelbarer Anschluß an die nah

dyk (Föhr) fahrenden Dampfschiffe. 11, Von Dagebüll nach W yk A RTIO

tägli zweimal mittels des Dampfschiffs „Stephan*® für Postsendungen jeder Art. Der Abgang des Schiffs ist vom Eintritt der Fluth abhängig; die Neberfabet dauert ungefähr F Stunden. Am 11. und 25. Juli und am 24. August fällt die zweite Fahrt von Dagebüll nach Wyk (Föhr) aus; am 25. August finden 3 Fahrten statt. __B. Nah Amrum (Wittdün, Nebel) von Wyk (Föhr) täglih zweimal mittels des Dampfschiffs „Stephan“ für Postsendungen jeder Art. Das Schiff fährt von Wyk (Föhr) etwa 15 Minuten nach seinem Eintreffen aus Dagebüll nach Amrum weiter; die Fahrt- zeit zwishen Wyk (Föhr) und Amrum beträgt ungefähr eine Stunde. Am 11. und 25. Juli und am 24. August fällt die zweite Fahrt nach Amrum aus; am 25. August finden 3 Fahrten statt.

C. Nach Sylt (Groß-Morsum, Keitum, Wenningstedt, Westerland) über Hoyer-Scchleuse: I. bis Hoyer-Schleu se auf der Eisenbahn von Tondern nach Hoyer-Schleuse; : 1]. von Hoyer-Schleuse nah Sylt mittels der Dampf- chiffe „Nordsee“, „Sylt“ und „Westerland“ am 14. und 29. Juli sowie am 12. und 28. August einmal, in der übrigen Zeit lich zweimal für Postsendungen jeder Art ; außerdem wird am 27. Juli sowie am 8. und 11. August noch ein drittes Schiff zur Post- beförderung benußt. Die Abfahrt von Hoyer-Schleuse ist vom Ein- tritt der Fluth abhängig. Die Ueberfahrt dauert etwa 1F Stunden. Bei der Benußung des um 7 Uhr 50 Min. Vorm. von pamburg (Klofsterthor) abgehenden Eisenbahnzugs (ab Berlin, ‘Lehrter Bahnhof, 11 Uhr 25 Min. Nachts) treffen Briefsendungen noch an demselben Tage bezw. in der Nacht auf Sylt ein. ____D. Zwischen Föhr und Sylt nur für Briefsendungen mittels der zwishen Wyk (Föhr) und Munk- marsch (Sylt) verkehrenden Dampfschiffe „Germania“ und „Hamburg“. Die Schiffe verkehren an folgenden Tagen: a. in der Nichtung von Wyk (F öhr) nah S vlt: am 1., 3, bis 15., 17. bis 27., 29. und 31. Juli sowie am 1. bis 10., am 12, 14. bis 26. und 28. bis 31. August; b. in der Nichtung von Sylt nah Wyk (Föhr): am 2., 4. bis 6., 8., 9., 11. bis 16., 18. bis 23., 25. bis 28., 30. und 31. Juli sowie am 1. bis 6., 8. bis 11., 13, bis 31. August. __ Am 5. und 31. Juli sowie am 14., 21. und 28. ugust finden in der Richtung von Wyk (Föhr) nach Sylt, am 4,, 6., 9. und 23. Juli fowie am 6. und 20. August in der Richtung von Sylt nah Wyk (Föhr) je 2 Fahrten statt. Die Abgangszeit der Schiffe ist vom Eintritt der Fluth abhängig. Die Ueberfahrt dauert etwa 24 Stunden. Kiel, den 12. Juni 1893. Der Kaiserliche Ober-Postdirector. Tasche.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den bisherigen ordentlichen Professor D. Johannes Farkleter u Dorpat zum ordentlichen Professor in der theologischen Facultät der Universität zu Greifswald zu ernennen,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den Superintendentur- Verweser Pfarrer Syring in latow zum Superintendenten der Diözese Flatow, Reég.:Bez. arienwerder, und

1893.

den Superintendentur - Verweser Pfarrer Plath in Karthaus zum Superintendenten der Diözese Karthaus, Reg.- Bez. Danzig, zu ernennen.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der. bisherige Privatdocent und Gymnasiallehrer Dr. Adelbert Matthaei zu Gießen ist zum außerordentlichen Professor in der philosophishen Facultät der Universität zu Kiel ernannt worden.

Am Schullehrer-Seminar zu Proskau is der Lehrer Milde aus Riemertsheide als Hilfslehrer angestellt worden.

Polizet-Berordaunga

Auf Grund der §8 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G.-S. S. 195 ff.) und der 8§S 5 ff. des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850- (G.-S. S. 265) wird hierdurch nah Zustimmung des Gemeinde- vorstandes für den Stadtkreis P Folgendes verordnet.

Die Abladung und Lagerung folgender aus den Häusern bezw. von den Grundstücken innerhalb des Weichbildes von Berlin ;weg- gebrahten Stoffe, und zwar:

von Küchen- und Fleischabfällen, Knochen, Müll, Asche, Schlacken, Abraum, Schutt, Kehriht, Modder, Serben, Fabrifabgängen und anderen ähnlichen sowie allen übelriehenden

__ Stoffen mit Ausnahme von reinem thierishen Dünger, darf nur auf den zur Zeit bestehenden, von Seiten der Stadtgemeinde eingerichteten oder auf den gemäß nachstehender Bestimmungen an- gelegten Abladepläten erfolgen.

& 2,

Jeder Unternehmer, welcher einen Müll- 2c. Abladeplaßz einrichten will, hat spätestens mit Eröffnung des Betriebes dem Königlichen P Pu unter Beifügung eines Planes in doppelter Aus- ührung, aus welchem Lage, Ausdehnung und Umgebung des Platzes deutlih zu ersehen sind, Anzeige zu machen, auc eine Erläuterun mit einer Abschrift derselben beizulegen, aus welcher genau ersichtlids ist, daß und wie die in den nafolgenden Paragraphen enthaltenen Be« stimmungen bei dem Betriebe berücksihtigt werden follen.

& 3.

_ Jeder Abladeplaß muß von allen öffentliGßen Straßen bezw. Plätzen, Wegen, Dur(hläfsen und Brücken mindeftens 100 m und von den nähstbelegenen Wobrftätten mindestens 500 m entfernt sein.

Als „öffentlih“ gelten alle Straßen x., welhe gemäß § 55 ff. des Geseßes über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Vera waltungêgerihtsbebörden vom 1. August 1883 (G.-S. S. 237) z der Aufsicht der Wegepolizei untersteben.

& 4.

Die Ausdehnung eines Abladeplazes darf niht unter 10000

Quadratmeter Fläéhenraum betragen. S 9.

Jeder Abladeplaß muß mit einem festen, mindestens 2 m boben, dur dicht an einander s{ließende Bretter bergestellten Zaun um- friedigt sein, in welhem mindestens ein jederzeit in braubbarem Itu- stande befindliches, in eisernen Angeln bängendes, vershließbares2Zu« fahrtsthor angebraht sein muß.

Die Abladestelle muß dur den Zaun derartig abges{lossen sein, daß eine Staubentwikelung sowie ein Umbherfliegen von Pavier« shnißeln u. \. w. über die Grenze der Abladestelle binaus aus« geschloffen bleibt.

Die abgeladenen Stoffe find bei eintretendem Bedürfniß zu desinficiren.

& 6.

Die Zufahrten nach einem Abladeplat, sowie die Ein- und Aus- fahrten nach und von demselben müssen feîte, das Erdreih bedeckente Fahrbabnen bilden. Dieselben sind în einem dem beabsi{btigten Zweck entsprehenden Zustande berzuftellen und zu erbalten.

R ep

F s Auf jedem Abladeplaß muß mindestens eine vom Unternehmer anzustellende Person während derjenigen Zeit, während welher dort abgeladen wird, zum Anweisen, Aufrechterbalten der Ordnung zund dergleichen ununterbrochen anwesend fein. Die vorerwähnte Zeit hat der Unternehmer in seiner Anzeige 2) anzugeben. Etwaige später eintretende Aenderungen sind dem Polizei-Präsidium anzuzeigen. & 8. Auf jedem Abladeplat is für Trinkwafser zu sorgen und müßen Bedürfnißanstalten in ausreichender Anzahl vordanden sein. & 9, Dem Polizei-Präsidium bleibt es vorbehalten, Ausnahmen dee züglich der in den Y 3 bis 8 ang Mieten Bedingungen zuzulaffen.

& 10

Die Höbe der gelagerten Stoffe darf 6 m nicht überstei Z| diese Hôbe erreicht, fo it der Unternehmer verpflichtet, die Massen mit einer mindestens 0,3 m dohen Saad-, Fies«, Leb, Grus- oder Erdschicht zu bedecken. G

Wenn ein Abladeplaß den in den 8 3 bis 8 f Ntto forderungen niht mehr entspricht, so ist derfelde auf Anorduumg des Polizei-Präsidiums zu \{ließen. 4

S 12. Auf die bereits bestehenden, von Seiten der Stadtgemeinde eins

gerichteten Abladepläße (§8 1) findet diese Poll j nue ; ufoweit Unrzndnte, ai es fih um Neoclerihtenn as C |

handelt.

& 13. Das Aussuchen und Wiederfortshafen der auf einem a a lagernden Stoffe, das sogenannte Schalen. wastatlbaft, enn dde

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