1893 / 162 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Jul 1893 18:00:01 GMT) scan diff

wahl bekommen E war größer als die Zahl der Mandate, die wir im Verhältniß dazu erlangt haben. Ohne Stichwahlen würden Sie (zu den Nationalliberalen) noch nicht einmal im Seniorenconvent erscheinen können, denn Jhre Zahl war nit größer als die der Antisemiten. Sie haben die Hilfe von rechts nit erst bei den Stichwahlen, sondern bereits in den Hauptwahlen bekommen ; viele Ihrer Mandate verdanken Sie nur der Angst vor unserem Sieg. In Westhavelland konnte man einen Conservativen nicht durhbringen, daher unterstüßten die Conservativen dort glei die nationalliberale Candidatur. ie haben alfo keine Ursache, sich uns gegenüber auf das hohe Pferd zu seßen. - Bei der großen Zahl der Parteien ist über- haupt nur eine Minderzahl von Mandaten ohne Unterstüßung anderer rteien zu stande gekommen. Man sagt, die Wahlen hätten ein erdict gegen uns gesprohen. Aehnliche Reden hörte man auch 1878 und 1887; doch folgten darauf die Wahlen von 1881 und 1890, die für die damaligen Aéglerungamajoritäten äußerst uvgnig ausfielen. Die U-berzeugung habe ih, im parlamentarischen Leben if der niht verloren, der sich nit selbst verliert ; wer an seiner Ueber- zeugung au unter ungünstigen Verhältnissen festhält, hat noch eine parlamentarische Zukunft. Es sind uns wieder die ablehnenden Ab- stimmungen bei großen Geseßen vorgehalten worden. Es is wahr, wir haben oft mit Nein gestimmt, niht weil wir die organischen Ein- richtungen überhaupt niht wollten, sondern weil wir fie au bessere und fsicherere Grundlagen gestellt wissen wollten, als die damalige Mehrheit. Manche \{chlechte Zustände wären dann nicht eingetreten, wenn man uns damals gefolgt wäre. Sind denn die Zustände heute - so erfreulich, daß man si rühmen kann, immer dabei gewesen zu sein, wenn die Grundlagen ge- Tegt wurden? Nein! Sie haben sich noch so vershlimmert, daß man ernstlich darüber nahdenken müßte, ob nit bei den grundlegenden Bestimmungen in Verfassung und Geseß manche Fehlgriffe weniger eschehen wären, wenn der Abg. Dr. von Bennigsen und seine Partei der Mieruna weniger entgegenkommend gezeigt hätten. Die Wahlen sollen ein Plebiscit für die Militärvorlage gewesen sein! Wenn die Regierung endlich mit den amtlihen Resultaten heraus- käme, so würde sih ergeben, daß der Opposition viele hunderttaufend Stimmen mehr zugefallen sind als den Negierungsparteien. Nur die ungerehte Vertheilung der Wahlkreise ist es, die in diesem Falle den Negierungsparteien zu einer größeren Anzahl von Man- daten verholfen hat. Selbst in der Mehrheit der einzelnen Wahlkreise ist die Mehrheit der Stimmen gegen die Militärvorlage abgegeben worden. Die Stichwahlen sind freilih meist für die Freunde der Vorlage günstig ausgefallen, weil die Opposit:onsparteien in olitischer und wirthshaftliher L auf zu verschiedenem Boden tanden und sih einander bekämpften. Abg. von Manteuffel rühmte Ds der Thaten des Bundes der Landwirthe und des Erfolges des ivoliprogramms. Was wäre aber der Bund der Landwirthe gewesen, wenn er niht im Bunde gestanden hätte mit den Landräthen ? Dieses enge Bündniß der Landräthe und Regierungs-Präsidenten mit dem Bunde der Landwirthe ist auch merkwürdig wegen der Opposition beim russishen Handelsvertrag. Von einer Selbständigkeit der conservativen Parteien kann feine Rede sein. Sie haben auch keine e gemaht auf den Wahlkampf ohne die Krücken der egierung. Im Jahre 1874 sank ihre Anzahl noch unter die meiner jeßigen Parteifreunde. Thun Sie (rechts doch nit fo, als ob die für Sie abgegebenen Stimmen begeisterte Anhänger der Militärvorlage feien, Da sind Hunderttausende von armen Leuten, die nah dem Wunsch ihrer Arbeitgeber wählen müssen. Sind nicht alle Wahl- kunststücke wie früher in Scene gejept worden? Kriegsfurht hat man zu erregen verfuht und amtliche Belehrungen sind in den Kreisblättern ertheilt worden; und troßdem eine folhe unsihhere kleine, eine so winzige Mehrheit, daß in der That das Zünglein der Waage bei dem Abg. Boeckel liegt. Ist die Vorlage dur, dann hat das Centrum die Entscheidung in den Steuerfragen und es kommt auf den Abg. Boeckel nicht Gbr an. Man spricht von der Unsicherheit aller Verhältnisse im Lande infolge der Auflösung. Merken Sie denn nicht, daß Sie damit gegen den Parlamentarismus überhaupt sprehen, wenn man die vermeintlihe Unsicherheit maßgebend sein läßt für die Entscheidung ? Entweder stimmt dann das Parlament mit der Regierung überein, und dann ift es überflüssig; oder es stimmt nicht überein, und dann ist ‘es {ädlich, weil es Unsicherheit erzeugt. Was heißt das anders, als die Nückkehr zum Absolutismus, zur politishen Kirhhofsruhe zu empfehlen, als die Parole wieder aufzurufen : Nuhe ift die erste Bürger- pflicht! als der S an alle Krämer- und Philisterfeelen, der Negierung gefügig zu sein, damit die Ruhe nicht gestört wird ? Die Beunruhigung von Handel und Gewerbe ist nur entstanden, weil die Anhänger der Regie- rung mehr oder weniger deutlihe Drohungen ausgestoßen haben, daß es bei dieser Auflösung nicht bewende, sondern im Widerspruch mit dem Geiste der Mertitfimg eine neue Auflösung kommen könnte. Das hat allerdings in weiten Kreisen den Muth'erschlaffen lassen und Unsicherheit in die Erwerbsverhältnisse getragen. Wollen Sie dem für die Zukunft steuern, dann müssen Sie dem Lande endli einmal beweisen, daß nicht nur zwei oder drei Minister oder ein Reichskanzler über die Geschicke dieses Landes entscheiden, sondern daß auch die Volksvertretung s\elbs eine feste E A Þ zu vertreten und fest- zuhalten im stande is. Die auswärtigen Verhältnisse in Europa sind nie so ruhig gewesen, als während der Verhandlungen über die Militär- vorlage. Nun sind endlih die Studentenkrawalle in Paris gekom- men, sonst fehlte noch etwas zur Begründung der Vorlage. Jett ruft Einer nah dem Anderen, nahdem die Officiösen damit begonnen haben: Seht, was für {limme Studenten in Paris sind: Deutsch- land, rüste Dich, verstärke Dein Heer um 80 000 Mann! Ich unter- schreibe nit, was man über die Verderbtheit des französischen Volks sagt; ih halte das für viel zu weit gegriffen. Was würden Sie hier jagen, wenn man aus dén Krawallen aus Anlaß der Züge der Ar- eitslosen im Frühjahre 1892, oder aus antisemitishen Krawallen Nük- chlüsse ziehen wollte in Frankrei auf die Verderbtheit des deutschen olfs und die Machtlosigkeit der Regieruug ? Wäre die Se Regierung so f wo f würde das nur beweisen, daß Frankreich niht bündnißfähig ist. Könnte Rußland mit einem \o unsicheren Staat ein Bündniß eingehen? Die Gefahr der auswärtigen Ver- hältnisse liegt allein in der Möglichkeit einer Coalition zwischen Frank- reich und Rußland. Frankrei allein gegenüber, hat uns Verdy 1890 esagt, ist Deutschland stark genug, jeden Krieg mit Ehren zu bestehen. Sh verstehe es, wenn man aus fich selbst beraus der Vorlage zu-

sfolhe äußeren Vorkommnisse beziehen kann. denn Deutschland wie Espenlaub zittern, wenn ih

timmt: ih verstehe es aber niht, wie man sich zur Verstärkung einer (Gründe auf land ein Lüfthen regt oder ein Zeitungsartikel erscheint, der uns

im Aus-

i Wir müßten uns stark genug fühlen, um unsere eigenen Angelegenheiten aus sich selbst heraus zu entscheiden. Die, welche von dem ershütterten Ansehen Deutschlands infolge dieser Ver- handlungen sprechen, glauben die im Ernst va diese Angstmeierei egenüber den Studentenkrawallen das Ansehen Deutschlands und des Parlaments stärken kann? Warum blicken Sie bloß nach Paris und auf die Studenten, und niht au auf die Erklärung Kalnoky's über das Verhältniß Oesterreihs zu Rußland? Diese kann weit mehr er- nüchtern, als die Studentenkrawalle in Paris erhiyen können. Wenn man heute den 2e: Dr. von Bennigsen hört, follte man meinen, er hätte immer zu den begeistertsten Änhängecn der Vorlage short er selbst hat aber die s{lagendsten Einwendungen gegen die Be- tung angefü rt, die er jeßt bewilligt, und niht nur im November, ondern auch ín seiner berühmten Rede am Schluß der Commissions- erathungen. Damals wollte er nicht über ein Mehr von 49 000 Mann hinausgehen. Hätte die Regierung damals die Situation richtig aus- genupt, ätte sie auch vor der Auflösung eine Mehrheit leuten. ie kann man es also so darstellen, als ob auf Seiten des eihstags das größte Unrecht und das unzweifelhafteste Neht auf Seiten der Regierung ist! Der Abg. Dr. von Bennigsen führte in der Commission aus, wie die Culturaufgaben in beshämender Weise wegen der mili- täris en Ansprüche Egetrantt werden müßten. Er beklagte auch, / ß in der Organisation des Reichs die Vertretung der wirth- Wmm der und finanziellen Jnteressen fo chwach bestellt sei. Fett

nicht ge ?

mmt der Abg. Dr. von Bennigsen, nah der Abminderung um ein echstel, für diese Vorlage, die immer noch um 20 000 Mann höher

liegt als sein leßtes Angebot. Er deckt sh jept einfach mit der Wendung: sont bekommen wir die zweijährige Dienstzeit nicht, die wir immer gefordert haben. Gewiß haben wir sie gefordert, aber nicht als Hume an sich, fondern im Interesse der Ent- uge Der Abg. Dr. von Bennigsen meint: wenn man die Deckungsfrage vorher erledigt, wäre es uns niht ret; und wenn man ‘sie naher erledigt, wäre es uns auch u recht. Gewiß, das Natürliche ift, daß Ausgabe und Deckung gleich- zeitig erledigt werden, damit man den Nuyen der neuen Aus- 6 und das Nachtheilige der neuen Steuern ggen er halten ann. Bezeichnend aus dieser Debatte ist jenes frische, fröhlihe Ein- verständniß von der rechten Seite, daß, wenn man die Steuervor- rage deutli hervortreten ließe, die zweifelhafte Mehrheit für die Vorlage zu einer sicheren Mehrheit dagegen werden würde. Das Steuerprogramm des Reichskanzlers war wesentlich negatiy mit Ausnahme der Börsensteuer. Jch bätte nichts dagegen, wenn die Herren von der Börse das thnen Zugedachte selbst bezahlten; aber die Banquiers legen die Steuern nur aus, während alle Steuern, die den Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Geld- oder Productenmarkte belasten, den ganzen Organismus der Volkswirthschaft treffen. Der Reichskanzler will die Steuern auf die uge aben Schultern legen. Was heißt leistungsfähig? Das ist das Geheimniß aller Steuertheorie. Seiner Zeit erklärte man die Brauer und die Gafstwirthe für die Leistungsfähigsten. Man sagt, England habe auch Luxussteuern. Aber England hat keine Salz- und keine Zuersteuer. Wenn Sie Steuern auf die nothwendigen Lebensmittel aufheben, kann man den Luxus besteuern. Der Reichskanzler erklärt, keinesfalls würden die neuen Steuern das landwirthschaftliche Gewerbe treffen. Das ist eine bestimmte Absage für alle die, welche noch eine Deckung der Militärvorlage durch die Aufhebung der Steuerprivilegien, der e für Zuder und der Liebesgabe für die Brenner hofften. Wie steht es mit dem Rohspiritus-Monopol ? Der Abg. Boeckel ist im Augenblick noch der einflußrei{ch#se Mann ; ih empfehle ihm, so lange er das noch ist, sich von dem Reichskanzler einen Revers ausftellen zu lassen, daß an das Spiritusmonopol nicht gedacht wird. Oder denkt er vielleicht selbst an ein solches Monopol ? Die Conservativen werden kaum etwas dagegen haben, wenn nur der Neichsfiscus die Ausbeute zwischen sich und den Brennern theilt. Die e dafür ist ja {hon veröffentliht. Der Fiscus braucht ihnen loß einen bestimmten hohen Preis für ihren Spiritus zuzusichern, fonst mag der Fiscus darauf packen, was er will. Mag das Publikum sehen, wie es sih mit den hohen Preisen abfindet. Eine Erhöhung der Matricular- beiträge hat ohnehin son stattgefunden, und in Preußen entstehen bei den bedrütesten Communen gerehte Zweifel, ob fie nah der JInanspruch- nahme durch die Staatsbesteuerung noch im stande jen werden, wie bisher dicse Einkommen zu den Communallasten heranzuziehen. Der Reichskanzler sagte, man müsse mehr Vertrauen, mehr Glauben zur Moglerung haben. er Abg. pen von Manteuffel hat sehr höflich, aber auch sehr kühl abgelehnt, dies Vertrauensvotum auszustellen; jedenfalls hat er ih so reservirt, daß er danach zu nihts verpflichtet ist. Umsomehr tah in die Augen das Vertrauen, welches der Abg. Freiherr von Manteuffel dem preußishen Finanz-Minister Dr. Miquel ausge- sprohen, cobgleich derselbe noch gar nicht in der Lage war, sein Programm der Zukunft zu entwickeln. Dem Herrn vertrauen Sie blind, und Sie haben damit auch Recht. Für die Durchführung der agrarishen Finanzpolitik könnten Sie aus den eigenen Reihen nicht die Kraft finden, die Ihnen die nationalliberale Partei in ihrem ehemaligen Führer bringt. Fürst Bismarck war gewiß kein Gegner der Agrarier, aber er hätte bos Anstand genommen, JZhnen solche Concessionen, wie die Aufhebung der Grundsteuer zu machen. Das französishe Cadresgesezß erfordert nur 900000 M. Was bedeutet das gegenüber unserer Vorlage? Das Cadresgeseßt ist nur das Schlußstück der Heeresorganisation, welche bei allen früheren Ver- handlungen uns {hon vorgeführt ist. Daß man in Frankreich die Militärvorlagen überstürzt, ist durchaus nicht der Fall. Sie werden meist Jahre lang berathen. Außerdem hat man aber in Frank- reich eine parlamentarische Regierung, welhe solhe Vorlagen garnicht einbringen kann, welhé auf Widerspruch des Parlaments stoßen. Das arlament wirkt dort bei militärischen Dingen viel mehr mit als wir. n Frankreich kann die Negierung garnicht erklären, daß das nun ihre leßte Concession sei. Man nimmt dort auch Vorschläge aus dem Parlament entgegen und behandelt die parlamentarischen Dinge ebenfo wie jede andere Frage. Das Cadresgeseß enthält für uns keinen An- laß zur Erhöhung der Militärlasten; aber unsere Vorlage wird die andern Staaten anreizen zur “e ata ihrer Rüstungen, was wieder auf Deutschland zurückwirkt. ei unserer Regierung sind die militärishen Anschauungen in erster Linie maßgebend, während die bürgerlihen Interessen l vertreten find. Als einziger Hort dieser Interessen galt bisher der Reichstag, und wenn er nun nicht festbleibt, wenn er chwach und ohnmächtig wird, wo soll da überhaupt noch eine Grenze fein gegenüber den sich steigernden An- forderungen im militärishen Interesse ? Da muß eine Nüksichtslosig- keit Plaß greifen zum Schaden aller Culturinteressen. Diejenigen, die dieser Vorlage zustimmen, übernchmen damit eine große Verantwort- lihfeit gegenüber der weiteren Entwickelung in den inneren Verhält- nissen Deutschlands, und wenn wir der Militärvorlage Widerstand entgegenseßen, so thun wir nur unsere S nicht nur unserer Ueberzeugung gegenüber, sondern auch gegenüber den Interessen des Volks und des Vaterlandes ! : | i Abg. von Jazdzewki (Pole): Die P ra cou des Reichs- tags hat einmüthig Nen, in eine materielle Erörterung der uns bescbättigenden Militärvorlage nicht einzutreten. Die Reserven, die sih meine Fraction aus wohlerwogenen Gründen auferlegt, und zwar wegen der ernsten Schwierigkeiten, ‘denen wir im Staat und im Reiche begegnen, wird hoffentlih der hohe Reichstag zu würdigen wissen und die Mitglieder desfelben veranlassen, uns in eine materielle Erörterung dieser und anderer Fragen bei dieser Gelegenheit nicht hineinzuzwingen. Die einzig sachliche Ben die ih abzugeben habe, geht dahin : wir Polen werden für die Vorlage der verbündeten Regierungen eintreten. (Lebhaftes Bravo! auf verschiedenen Seiten). Meine Herren, indem ih das verlautbare, erkläre ih zuglei für alle diejenigen, welche dieses unser Votum befremden oder wundern follte, daß wir das etwa nicht unüberlegt oder, wie uns {on entgegengehalten wurde, aus Liebe- dienerei den verbündeten Regierungen oder der preußischen Staats- regierun dcgeuer thun; wir thun es vielmehr einzig und allein in der vollen Üeberzeugung, daß wir durch unsere Entscheidung, die hehren und heiligen Interessen, deren Wahrung uns unsere Bevölke- rung anvertraut hat, einzig rihtig und correct wahrnehmen und shüßen. Wir erwarten und hoffen von der Königlichen Staats- regierung in Preußen und von der Neichsregierung, daß sie dieser unserer überaus s{wierigen Stellung und verantwortungsvollen Hal- tung wohlwollend Rechnung tragen, und soweit es nur in ihren Kräften liegt, eine Linderung aut allen den Gebieten herbeiführen wird, auf welchen bei uns eine Unsumme von Mißstimmung und Er- bitterung existirt, welhe die Gewissen und Herzen unferer Landsleute tief bewegen. Jch sollte meinen, daß, wenn wir in einer durchweg loyalen Weise auftreten und unsere {weren Bedenken zurückhalten, wir au auf Seiten der maßgebenden Regierungskreise eine entgegen- kommende und loyale Haltung zu erwarten haben, und ih hoffe, daß wir sie finden werden. Finden wir sie nicht, so kann uns von keiner Seite ein Vorwurf treffen, wir haben dann nur bewiesen, daß wir es verstehen, wenn es darauf ankommt, unsere Schuldigkeit zu thun, und werden es nicht zu vertreten haben, wenn ebenso die Gerechtigkeit Bieter Seite uns gegenüber nit erfüllt worden ist. (Lebhafter eifall,

Abg. Rickert (freisinnige Pas: Gewiß wäre im ver- ossenen Reichètag eine Verständigung möglich gewesen, aber der Abg. ayer hat keinen Grund, das befonders hervorzuheben ; denn er und eine Freunde haben im leßten Augenblick, als der Antrag Stumm

auf Vertagung eine Semandigung näher brachte, diesen ab ei un dadur 2 ne Verständigung verhindert. uf die Wahlstatistik gehe ich nit ein; die Abstimmung in der nähsten Woche wird eigen, wie die Mehrheit des deutshen Volks denkt. Eine bindende Er- klärung habe ich für meinen Theil in Bezug auf die Militärvorlage

den Wählern nit gegeben. Nichts ist gefährliher als in einer der- artig {hwierigen Frage zu früh eine positive Stellung zu nehmen. inem Manne, wie dem Abg. Parte, der die Freiheit vertritt oder vertreten will, steht es s{lecht an, zu behaupten, daß diejenigen, welche für die Vorlage sind, nicht aus Ueberzeugung, sondern aus Gründen der Staatsklugheit, um anderes zu erreichen, für die Vorlage stimmen. Ein Laer Vorwurf läßt mi kühl und gleihgiltig. Ich habe von vornherein die Militärvorlage sachlich be- trachtet. Man kann meinen politishen Charakter verdächtigen, \o viel man will. Jh laue auch, es ist besser, einen Fehler, den man ge- macht hat, zu bekennen. Wenn ih für den Grundgedanken der Vor- lage eintrete, so entferne ih mich damit nicht vom Programm der freisinnigen Partei, weil daëfelbe die volle Durchführung der Wehr- pfliht und die zweijährige Dienstzeit fordert. Die volle Dur- führung der Wehrpflicht wird aber hier durchaus noch niht ‘erreiht. Die Socialdemokraten verweisen immer auf Frankreih. Dort fspricht man auh von Abrüstung, aber man will durchaus nit, wie ein vom „Vorwärts“ citirter Artikel von Pascal Grousset in dem sehr radicalen „Germinal“ beweist, selb anfangen, sondern den Anfang anderen überlassen; da müssen wir au vor- sichtig sein. Die Miliz können wir nit einführen, jedenfalls nicht im Augenblick, wo die Schweiz einsieht, daß sie mit ihrem Miliz- system niht durchkommen kann, und Miene macht, unser Wehrsystem zu adoptiren. Würde denn das Volk bei Einführung des Miliz- systems finanziell besser fahren ? Wir würden keine Ersparnisse machen ; aber die persönlihe Belastung des Einzelnen würde sehr viel größer sein. Es s{chweben jet zwei Fragen: Die zweijährige Dienstzeit und die Deckungsfrage. Die erstere ist leider beim Wahl- kampf zu sehr in den Hintergrund gedrängt worden. Vor dreißig Jahren hätte die zweijährige Dienstzeit den Conflict verhindert, und jeßt wollte man zurücks{chrecken vor den Kosten dieser ZLAeegel, wenn sie uns sichergestellt i! Wenn der Reichskanzler an seinem Platz bliebe, dann würden wir vertrauen können, daß die zweijährige Dienst- zeit erhalten bleibt; aber es giebt Gegner der zweijährigen Dienstzeit, welche dieselbe bald wieder beseitigen möchten; tie Deckungsfrage muß gleichzeitig mit der Vorlage behandelt werden. Aber es is auch fein Unglück, wenn die Militärvorlage vorher erledigt wird, Das war 1887 auch fo, als wir jeden Mann und jeden Groschen bewilligten und die Steuerfragen noch nicht erledigt waren. Einer Börsensteuer will ich zustimmen, sobald sie den Verkehr niht bes{chwert und die Geschäfte nicht unseren Concurrenten zutreibt. Unter keinen Umständen darf aber eine Be- steuerung der Lebensmittel der ärmeren Leute herbeigeführt werden. Ich nehme an, daß die Brausteuer und die Branntweinsteuer nicht wiederkehren werden. (Der Reichskanzler nickt.) Der Reichskanzler bestätigt das. Es liegt im Interesse der verbündeten Regierungen, daß die ärmeren Leute nicht belastet werden. Darin stimme ih mit dem Reichskanzler überein, daß wir den vaterländishen Boden shüßen müssen gegen einen feindlihen Einfall. Das hat mit der politishen Parteistellung nihts zu thun. Ich würde aus den Reihen der liberalen Parteien austreten, wenn es mir unmöglich gemacht würde, für die Vertheidigung des Vaterlandes einzutreten. Daß die Freunde der Militärvorlage Gegner des allgemeinen Wahlrechts sind, ist niht wahr. Ich bin ein überzeugter Anhänger des allgemeinen Wahlrechts. Man sollte doch erst abwarten, ob wir niht auch spâter fest und treu für die Grundsäße des Liberalismus eintreten werden. Wenn man den Kampf gegen den Bund der Landwirthe, gegen die Interessenpolitik für so gefährlich bält, dann müßte man doch um so mehr sich sammeln auf dem Standpunkt des Liberalismus. Jett bezeichnet ja {hon ein Redner Nußland als Feind, was doch die Regierung nicht zugeben wird. Ein unverfälshter Demokrat, Franz Ziegler, {rieb aus Anlaß der Annexion von Elsaß - Lothringen an einen Freund: Wenn die Sicherheit des Vaterlandes in Frage komme, dann kenne er feine Parteistellung. Leute, welche das Unterwerfung unter die Oberen nennen, find zu verblendet, um die Sachlage zu begreifen. Mit folchen Geistern discutire er niht. Jch auch niht! Wo die Sicherheit des Vaterlandes in Betracht kommt, müßten die Parteiinteressen in den Vintergrund treten. Ih will niemand einen Vorwurf daraus machen, wenn er gegen die Vorlage ist. Wir verlangen aber auch, daß er unsere SOOA respectirt und uns nit verdähhtigt. Liberalismus und Eintreten für die Vorlage sind mit einander zu verbinden, und ih hoffe, dur die Verständigung mit der Negierang dem Frieden des Landes zu dienen. (Beifall) ; j Darauf schließt die Debatte mit einer Reihe persönlicher Bemerkungen. Schluß 3 Uhr. Nächste Sizung Donnerstag, 13. Juli, 12 Uhr. (Interpellation Osann, betreffend die Futternoth ; Znterpellation Bebel, betreffend das Verhalten des Polizei- Directors Feichter in Straßburg; zweite Berathung der

Militärvorlage.)

Literatur. Militärishes.

Die Kriegswaffen, eine fortlaufende, übersichtlich ge- ordnete Sufantntenfälina der gesammten Schußwaffen, Kriegsfeuer, Hieb- und Stichwaffen und Instrumente, sowie Torpedos, inen,

anzerungen und dergl. seit Einführung von Hinterladern von Emil

apitaine und Ph von Hertling. Rathenow 1893. Verlag von Max Babenzien. V. Band. il, Heft. Preis: des Heftes 1,50 A In diesem den fünften Band A Penden Heft. werden als neueste Confstructionen ein Druluftgeshüt, bei welhem das Geschoß im Nohr solange festgehalten wird, bis ein genügender Lusft- druck hergestellt ist, von The Pneumatic Dynamite gun Company in New-York und eine Visirvorrichtung für Scittkwasstit; bei welcher das Bild des Ziels auf einem Zielschienenshirm sichtbar wird, von Marquis de Friaysseix Bonnin in Paris beschrieben und dur Zeich- nungen erläutert. Am Schluß is ein nach den Constructeuren ge- ordnetes S E E Tis beigegeben.

eisebücher.

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1. Untersuhungs-Sahen, 2, Aufgebote, Zustellungen U. M

3. Unfall- und Invbaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Su 5. Verloosung 2c. von

Verpachtungen, Verdingungen 2c. erthpapieren.

Ste, e adt auf Aktien u. Aktien-Gesells.

9. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene

ekanntmachungen.

| Oeffentlicher Anzeiger. | [Ep

1) Untersuhungs-Sachen.

[22632] Die in den Acten 135 D. 619. 92 unterm

29. Juni 1892 hinter den Kaufmann Paul Scholz erlassene offene Strafvollstrekungs-Ordre wird hier- dur erneuert. Berlin, den 2. Juli 1893. Königliches aa Abtheilung 135. arb.

[22782]

In der Strafsache gegen

1) Georges, Alfred, geboren am 14. Oktober 1867 zu Delme, zuleßt daselbst wohnhaft, ohne Ge- werbe,

2) Martignon, Franz Adrien, geboren am 5. Äpril 1870 in Brehain, zuleßt daselbst,

beide z. Zt. ohne bekannten Wohn- und Aufent- haltsort, wegen Verleßung der Wehrpflicht, wird zur Deckung der die Angeklagten möglicherweise treffen- den höchsten Geldstrafe und der Kosten des Ver- fahrens in Gemäßheit der §§ 325, 326 Str.-Pr.-O. und § 140 Str.-G.-B., da die Beschlagnahme einzelner zum Vermögen der Angeklagten gehörigen Gegenstände nicht angängig erscheint, die Beschlag- nahme des gesammten im Deutshen Neiche be- findlihen Vermögens der Angeklagten angeordnet.

Mey, den 4. Juli 1893.

Kaiserliches Landgericht. Strafkammer.

[22783]

In der Straffache gegen

1) Raucher, Jos. Nik., geb. 2. 7. 70. in Chambrey, Meßger,

2) Bolis, Ernst, geb. 17. 6. 70 in Gremecey, Gewerbe unbekannt,

3) Admand, Karl Felix, geb. 2. 9. 70 in Harrau- court, Fuhrmann, Ñ E Viktor, geb. 15. 1. 70 in Sogzeling,

necht,

5) Claude, Justin, geb. 2. 9. 70 Knecht,

alle ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort und zuleßt in ihren Geburtsorten wohnhaft gewesen, wegen Verleßung der Wehrpflicht, wird zur Deckung der die Angeklagten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens in Ge- mäßheit der §§ 325, 326 Str.-Pr.-O. und § 140 Str.-G.-B., da die Beschlagnahme einzelner zum Vermögen der Angeklagten gehörigen Gegenstände nicht angängig erscheint, die Beschlagnahme des ge- sammten im Deutschen Reich befindlihen Vermögens der Angeklagten angeordnet.

Meg, den 23. Juni 1893.

Kaiserliches Landgericht. Strafkammer.

[22784] In der Strafsache gegen :

1) Mileur, Ludwig, geb. 25. 4. 70 donnaye, Gewerbe unbekannt,

2) Stef, Camille Alphons, geb. 12. 4. 70 in Bourdonnaye, Gewerbe unbekannt,

3) Crouvoisier, Paul, geb. 24. 11. 70 in Donnelay, Gärtner, zuleßt in Dieuze,

4) Crouvoisier, Viktor, geb. 24. 11.70 in Donnelay, Gärtner, zuleßt in Dieuze,

5) Claudon, Joseph, geb. 24. 3. 70 in Ley, Tagner, |

6) Dragé, Eugen Alfred, geb. 23. 7. 70 in Maizières, Kammerdiener,

7) Grandmougin, Eduard, geb. 30. 4. 70 in Maizières, Spezereihändler,

s) Damioly, Viktor, geb. 25. 6. 70 in Marsal, Gewerbe unbekannt,

9) Petitjeau, Hypolit Jos. Eugen, geb. 10. 12. 70 in Ommeray, Ackerer,

alle ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort und, wo nicht anders angegeben, zuleßt in ihren Geburtsorten wohnhaft em en. wegen Verleßung der Wehrpflicht, wird zur Deckung der die Ange- Tagten möglicherweise treffenden höchsten Geld- strafe und der Kosten des Verfahrens in Gemäßheit der 88 325, 326 Str.-Pr.-O. und § 140 Str.-G.-B., da die Beschlagnahme einzelner, zum Vermögen der Angeklagten gehörigen Gegenstände nicht angängig erscheint, die Beschlagnahme des gesammten im Deutschen Reich befindlihen Vermögens der An- geklagten angeordnet.

Meg, den 23. Juni 1893. i

Kaiserliches Landgericht. Strafkammer.

[2785] In der Strafsache gegen i 1) Fichter, Henry Eug., geb. 15. 2. 68 zu Dieuze,

Gewerbe unbekannt,

2) Himberlin, Julius Cäsar, geb. 23. 3. 68 zu Dieuze, Gewerbe unbekannt,

3) Aubry, Adolph, geb. 2. 6. 68 zu Gißelfingen, Gewerbe unbekannt, :

4) Sidan, Raymond Celestin, geb. 4. 3. 68 zu

Liedersingen, Gewerbe unbekannt, | 9) Vomme, Emil Ad., geb. 20. 12. 70 zu Dieuze, Knecht, zuleßt in Burgaltdorf,

6) Bleuer, Gustav, geb. 10. 7. 70 zu Verga- ville, Schreiner, zuleßt in Dieuze, | Bas Gaboriau, August, geb. 12. 10. 70 zu Dieuze,

äer,

8) Schuimer, Stephan, geb. 28. 2. 70 zu

Dieuze, Zimmermann, /

9) Guerre, Joseph, geb. 8. 1. 70 zu Gißel- fingen, Arbeiter, ;

, 10) Mourant, Eugen, geb. 29. 3. 70 zu Gißel-

ngen, Tagner, L , 11) Drié, Joh. Felix, geb. 15. 8. 70 zu Güb- lingen, Gewerbe unbekannt,

2) Gérardin, Ludwig Alfons, geb. 18. 1. 70 zu St. Médard, Knecht, Troßler, Eugen, geb. 12. 9. 70 zu Bens- dorf, Tagner, zuleßt n Vergaville, alle o ne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort Gel wo nicht anders angegeben, zulegt in ihren Er urtsorten wohnhaft gewesen, wegen Ver- die ns der Wehrpflicht, wird zur Deung der Ge ngeklagten meglerveise treffenden höchsten cldstrafe und der Kosten des Verfahrens in Gemäß- eit der §8 32, 326 Str.-Pr.-O. und § 140 Str.- „D. da die Beschlagnahme einzelner zum Ver-

in Wuisse,

in Bour-

mögen der Angeklagten gehörigen Gegenstände nicht angängig erscheint, die Beschlagnahme des gesammten im Deutschen Reich befindlihen Vermögens der An- geklagten angeordnet. Pn den 23. Juni 1893. taiserlichhes Landgericht. Strafkammer.

2) Aufgebote, Zustellungei und dergl. [22715]

In Sachen des Dr. phil. Robert Evers hier, Klägers, wider den Tischler Friedrih Wolff hier, Beklagten, wegen Hypothekzinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Be- flagten gehörigen Grundstückes Nr. 28 b. Blatt VII. des Feldrisses Hagen am Mittelwege zu 5 a 2,9 qm fammt- dem Wohnhause Nr. 6172 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 6. Juli 1893 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuhe am 6. Juli 1893 er- folgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 10, November 1893, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte VIII. hieselbst, Zimmer Nr. 37, angeseßt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

Mau An, den 6. Juli 1893.

Herzogliches Eer, VIIL C4 TE,

[22746]

Das Kgl. Amtsgeriht München T., Abth A. f. C.-S., hat in Sachen Neuhsfer gegen Karlmann wegen Vertheilungsverfahren den auf 5. Juli 1893 anberaumt gewesenen Termin von Amtswegen auf Mittwoch, 30. August 1893, Vormittags 9 Uhr, vertagt. Dies wird dem Kohlenhändler M. Alteneder im Wege der öffentlihen Zustellung bekannt gegeben.

München, den 5. Juli 1893.

Der Kgl. Gerichtsschreiber : Störrlein, K. Secretär.

[22717] Aufgebot.

Es werden aufgeboten folgende Kurscheine des in 100 Kuxe eingetheilten Bleierzbergwerks „FJohanni" bei Bracht, Gemeinde Schmallenberg, Kreis Me- shede, Regierungsbezirk Arnsberg :

a. auf den Antrag des Chemikers Hermann Cle- ment zu M.-Gladbah vertreten durch Rechts- anwalt Heuser zu Barmen die 7 Kuxscheine Nr. 90 bis 96 über je eine Kuxe, als deren Eigen- thümer der Antragsteller im Gewerkenbuche des ge- nannten Bergwerks unter 90 bis 96 eingetragen ift;

b. auf den Antrag der Bleierzzehe JFohanni vertreten dur Rechtéanwalt Heuser zu Barmen die 4 Kurscheine Nr. 97 bis 100 über je eine Kure, als deren Eigenthümer im Gewerkenbuhe der Buch- binder Carl Deicke früher zu Barmen, jeßt un- bekannten Aufentbalts unter 97 bis 100 ‘einge- tragen ist. Das dem Carl Deicke zustehende Amortisationsrecht is durch Beschluß des König- lihen Amtsgerichts zu Barmen vom 6. Februar 1892 für die Bleterzzehe Johanni gepfändet, die Veräuße- rung des Nechts angeordnet und bei dem Verkauf der LLagIE erin zugeschlagen.

Die Inhaber der vorstehend bezeihneten, angeblich verloren gegangenen Ane werden daher aufge- fordert, spätestens im Aufgebotstermine, den 9. Fe- bruar 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Geriht ihre Rehte anzumelden und die Kuxscheine vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt werden.

Fredeburg, den 4. Juli 1893.

Königliches Amtsgericht.

(E.-8,)

(6604] Aufgebot. i

Es ist das Aufgebot folgender Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Berlin:

a. des für den Arbeiter raus Hahn aus- gefertigten Sparkassenbuches Nr. 180 952 mit einem Guthaben von 51,38 4, von dem Arbeiter Hermann Hahn hier, Landsbergerstr. 113,

b. des für den Fris Krakauer ausgefertigten Sparkassenbuches Nr. 567 285 mit einem Guthaben von 177,93 M, von dem Vormunde des Frit D Herrn Julius Rosenheim hier, Pariser

2,

c. des für Frau Marie Doechring, geb. Borert, ausgefertigten Sparkassenbuhes Nr. 126 462 mit einem Guthaben von 90,83 #4, von Frau Marie Doering, geb. Borchert, hier, Reinickendorferstr. 14a,

d. des für Fräulein Elise Lüdtke (Liedtke) aus- gefertigten Sparkassenbuhes Nr. 527 096 mit einem Guthaben von 170,46 4 von der Näherin Elise Liedtke (Lüdtke) hier, Püklerstr. 55,

e. des für den Goldarbeiterlehrling Carl Bartel ausgefertigten Sparkassenbuhes Nr. 316 757 mit einein Guthaben von 112,86 6, von dem Schankwirth Carl Bartel hier, Es 67.

f. des für die ittwe Johanna Jehge, geb. Hermann, ausgefertigten Sparkassenbuches Nr. 180713 mit einem Guthaben von 50 #, von der Wittwe Johanna Jehge, geb. Hermann, hier, Eisenbahn-

straße 18,

g. des für Frau Helene Konopka, geb. Lohoff, ausgefertigten Sparkassenbuhes Nr. 135 287 mit einem Guthaben von 146,11 Æ, von Frau Helene Non, geb. Loboff, hier, Schwedterstr. 5,

h. des für die Wittwe Minna Böhm, geb. Nose, ausgefertigten Sparkassenbuhes Nr. 100681 mit einem Guthaben von 252,13 4, von der Wittwe Minna Böhm, geb. Rose, hier, Andreasftr. 77 11,

i. des für den Musiker Mar Vargob aus- efertigten Sparkassenbuches Nr. 210550 mit einem Gutha en von 235,596 4 und des für den Tischler Otto Bargob ausgefertigten Sparkassenbuches Nr. 210547 mit einem Guthaben von 225,06 M, von dem Musiker Max Bargob hier, Zionskirch- straße 42, :

beantragt. Die Inhaber der: Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Dezember 18983, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten

Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Hof Aas B., bart. ihre

ete

Saal 32 anberaumten Aufgebotstermine

anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen- n die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 8. April 1893.

Das Königliche Amtsgericht 1. Abtheilung 81. -

[16437] Aufgebot.

Der Bäker Heinrih Plümer zu Altenessen, ver- treten dur den Rechtsanwalt Heinen zu Effen, hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs Nr. 13 740 der städtischen Sparkasse zu Steele, lautend auf den Namen des MUA Plümer in Altenessen und über eine Einlage nebst Zinsen bis zum 1. Januar 1893 von 1259 Æ 43 y, beantragt. Der Înhaber des Sparkassenbuhs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12, Dezember 1893, Vor- mittags 1L Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- rihte anberaumten Ee ne seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, TORARS die Kraftloserklärung desselben erle en wird.

Steele, den 31. Mai 1893.

Königliches Amtsgericht.

[16721] : Aufgebot.

Das angeblich verlorene Sparkassenbuhß Nr. 5620 der Sparkasse des Kreises Löbau zu Neumark W. Pr., für Hermann Kant-Mroczenko auf 90 + 40 = 130 M lautend, wird auf Antrag des Lehrers Her- mann Kant zu Mroczenko behufs Neuausfertigung aufgeboten. Der etwaige Inhaber des Buchs wolle spätestens im Aufgebotstermine am §8. Januar 1894, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter- zeihneten Gerichte das Buch vorlegen und seine Rechte anmelden, widrigenfalls das Buch für kraftlos erklärt wird. F. 1/93.

Neumark W. Pr., den 3. Juni 1893.

Königliches Amtsgericht.

[22716] Aufgebot.

Das Stubenmädchen Rosalie Rosenke zu Jano- wiß hat das Aufgebot des ihr angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuchs Nr. 6667 der Kreis- Sparkasse zu Jnowrazlaw mit einem Ende des Jahres 1891 72,27 #4 betragenden Bestande be- antragt. Der unbekannte Inhaber des bezeichneten Sparkassenbuches wird aufgefordert, feine Ansprüche und Rechte aus demselben spätestens im Aufgebots- termin am 6. Februar 1894, 12 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 14, geltend zu machen, widrigenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt werden wird.

Inowrazlaw, den 1. Juli 1893.

Königliches Amtsgericht. [22183]

Aufgebot. Auf Antra

1) der Wilhelmine Marie, geb. Hamann, richtig Voth, früher verw. Salzmann, jeßt des Gold- arbeiters Albert Eugen Eisele Chefrau, ver- treten dur ihren Ehemann, und

2) des Sohnes derselben, Hermann Heinri Salz- mann, vertreten dur setne Vormünder Hermann Hardts und Claus Hinrich Soth, sämmtlich vertreten durch den hiesigen Nehtsanwalt Dr. jur. Otto Meier,

wird ein O dahin erlassen:

Alle, welche der Befugniß der Antragsteller zur Umschreibung des St. Georg pag. 6333 Ostern 1891 dem Johann Hermann Eduard Salzmann zugeschriebenen Hypothekpostens groß 4 10000,— auf ihren alleinigen Consens widersprechen wollen, werden hierdurch aufgefordert, solhe Widersprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthor- straße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 3. November 1893, Nachmittags L Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zu- Pa tigten bei Strafe des Aus- chlusses.

Hamburg, den 28. Juni 1893.

Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotss\achen. (gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

[74396] Aufgebot. :

Auf Antrag der Schmiedefrau Julianna Krus- zewska, geb. Kulczynska, in Borek wird der Schmied Adalbert Kruszewski, welher vor etwa 20 Jahren seinen Wohnort Borek verlassen hat und seitdem verschollen ist, aufgefordert, spätestens im Aufgebots- termine den 18, Dezember 1893, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Gericht, Zimmer Nr. 4, fi zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird.

Koschmin, den 4. März 1893.

Königliches Amtsgericht. Frydryhowticz.

[22723] Aufgebot. i

Auf den Antrag der Wittwe des Justiz-Raths Gremler, Emma, ‘geb. Mues, zu Worbis wird der am 12. Dezember 1848 zu Worbis geborene Richard Gremler, Sohn des verstorbenen Justi ‘Raths Lambert Gremler zu Worbis und der Antragstellerin, welcher in den sechsziger Jahren nah Amerika ausge- wandert ist und seit dem Jahre 1882 keine Nachricht von sich gegeben hat, hierdur aufgefordert, sich spätestens in

em auf Mittwoch, den 23. Mai 1894, Vor- mittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermine zu S Aas widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird.

Worbis, den 28. Juni 1893.

Königliches Amtsgericht, 1,

[22722] M RTgen ot,

Der Müller Gustav Neuendorf, geboren - am 10. Juli 1823 zu Biesenbrow, welher im Jahre 1856 von Gerswalde nah Amerika auêgewandert sein soll, wird auf den Antrag feiner Kinder:

1) des Mühlenmeisters Ernst Neuendorf zu Pom-

R bei Stettin, : 2) der verebelihten Bäckermeister Teh, Anna, ge- borenen Neuendorf, zu Gerswalde,

aufgefordert, sih spätestens im Aufgebotstermin am 18. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerihte schriftlich ode persönli zu M, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird. Templin, den 28. Juni 1893. Königliches Amtsgericht.

[22719] Aufgebot.

_ Auf den Antrag des Apothekers Jürgen Soltau in Bergedorf, als Testamentsvollstreckers der ver- storbenen Eheleute Dr. med. Adolph Ruben und Bertha Rudolphine Ruben, geb. Fuhr, daselbst, vertreten durch die Rechtéanwälte Dres. Hermann May, A. Mittelstrass und Hugo May in Hamburg, wird ein Aufgebot dahin erlassen, daß Alle, welche an dem Nachlaß der am 27. April 1888 resp. 12. Juni 1893 in Bergedorf verstorbenen Eheleute Dr. med. Adolph Ruben und Bertha Nudolphine, geb. Juhr, Erb- oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von den- selben hinterlassenen, in Shwerin i. M. am 25. Fe- bruar 1886 errichteten, am 12. April 1887 bei dem Bürgermeisteramt in Bergedorf zur amtlichen Ver- wahrung übergebenen, am 3. Juli 1890 in Hamburg publicirten gemeinschaftlichen Testaments, insbesondere der Berufung des Antragstellers zum Testaments- vollstrecker mit der Befugniß, den Nachlaß allein ge- rihtlich und außergerihtlih zu vertreten, auch Grund- stücke und Hypotheken auf seinen alleinigen Consens umschreiben und tilgen oder Clauseln anlegen und tilgen zu lassen, widersprehen wollen, aufgefordert werden, folhe An- und Widersprüche spätestens in demauf Freitag, den LO. November 1893, Vor- mittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeihneten Amtsgerichte E Auswärtige unter der Verpflichtung zur Bestellung eines ordnungsmäßig legitimirten hiesigen Zustellungs- bevollmächtigten —, bei Strafe des Ausschlusses.

Bergedorf, den 1. Juli 1893. Das Amtsgericht. __ (gez.) Lamprecht Dr. Beglaubigt: W. Müller, Gerichtsschreiber.

[21479] Aufgebot.

Auf Antrag des Hoteliers Andreas Petersen in Norburg als Testamentsvollstreckers der am 28. Fe- bruar d. J. zu Norburg mit Hinterlassung des gültig ohne öôffentlihe Urkunde errihteten Testamentes vom 26. November 1892 verstorbenen Wittwe Anna Catharine Wind, geb. Schmidt, werden alle die- jenigen, welhe an den Nachlaß der gedahten Wittwe Erb- oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen,

namentlich die Geschwister und Geschwisterkinder mit

Ausnahme der in dem Testamente eingesetzten Erben, des Marcus I. Schmidt in Teglverk in Dänemark und der Margarethe Sund, geb. Schmidt, in Ham- burg, hierdurch aufgefordert, ihre Rechte und An- sprüche auf die Nahlaßmasse bei Vermeidung des Aus\{lusses spätestens bis zu dem auf Freitag, den 20. Oktober 1893, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine hierselbst anzumelden. Norburg, den 27. Juni 1893. Königliches Amtsgericht. Colpe.

[22720] Oeffentliche Das,

Alle, welchen Erb- oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 7. Oktober 1892 zu Frankfurt a. Main verstorbenen Wittwe des Kaufmanns Moses Veer, Franzisca Caroline, geb. Höchberg, zustehen, haben folhe vor dem 19. August 1893 ‘bei unterzeichnetem Gerichte grgen s anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die theilweise im Auslande wohnenden Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

Frankfurt a. M., den 3. Juli 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 11 1,

[22721] Aufgebot.

Am 15. Januar 1893 is zu Blankensee der Cigarrenfabrikant Zacharias Friedrich Kahl wver- storben, welcher in dem von ihm unterm 2%. August 1888 errichteten Privattestament die ehelihe Nach- kommenschaft seiner Geschwister, nämlich:

1) des zu Neustadt geborenen Georg Christian Ferdinand Kahl,

2) des zu Neustadt verstorbenen Salomon Kahl,

3) des zu Neustreliß verstorbenen Günther Kahl,

4) der Meline Beet, geb. Kahl, zu Neustadt

5) des zu Neustadt verstorbenen Magnus Kahl,

6) der zu Neustadt verstorbenen Rosine Ewald, verwittweten Schmidt, geb. Kahl,

7) ge Ge Schmidt, geb. Kahl, zu Neu-

a

zu g Erben eingeseßt hat. ; achdem nunmehr der Cigarrenfabrikant Friedrich Kahl in Blankensee, Sohn des verstorbenen Günther Kahl, und die meisten der berufenen, durch den Rechtsanwalt Brunswig in Neustreliß vertretenen Grben, zwecks Erlangung des Erbenzeugnisses die Er- lassung eines öffentlihen gerihtlihen Aufgebots beantragt haben, werden in Gewährung dieses An- trags alle diejenigen, welhe als Nachkommen der obengenannten Gel wister des Erblassers Zacharias riedrich Kahl auf Grund seines Testaments zu rbfolge berufen zu sein glauben, soweit sie nit schon den Rechtsanwalt Brunswig in Neustrelitz be- vollmächtigt haben, sowie alle die enigen, welche als Intestaterben das Testament etwa nit anerkennen wollen, hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 30, August 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anbe raumten Aufgebotstermine ihre Erbansprüche unter Einreichung ihrer sie als Nachkommen der oben- eganmen Geschwister des Erblassers legitimirenden rkunden, resp. ihren Widerspruch gegen das Too: ment anzumelden unter dem Nachtheile, daß : Cigarrenfabrikant E Kahl zu Vlankensece und Genossen, sowie diejenigen, welche sich außerdem noch als Erben melden oder legitimiren werden, für die % rechten Erben angenommen, ihnen als folden der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden .\foll, daß ferner die fi tue t dem Ausfluß, urtheil meldenden Miterben alle Las und Dispositionen derjenigen, welhe in die t ge-

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