1893 / 178 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Jul 1893 18:00:01 GMT) scan diff

den Gerichts-Affssessor Kuke in Dirshau zum Amtsrichter

elbst, : den Gerichts-Assessor Dr. Rosenberg in Tremessen zum Amtisrichter dajelbst, und

den Gerichts-Assessor Wedekind in Osterode a. H. zum Amtsrichter in Lüchow zu ernennen.

Justiz-Ministerium.

Der Rechtsanwalt Moßdorf in Erfurt ist zum Notar für den Bezirk des Ober-Landesgerichts Naumburg a. S., mit Anweisung seines Wohnsißes in Erfurt, ernannt worden.

Finanz-Ministerium. UerauntTmaMhung.

Nachdem der aus dem Ertrage der Getreide- und Viehzölle für das Etatsjahr 1892/93 auf Preußen entfallende Antheil auf die Summe von

51 770 737 M. wird nah Abzug des der Staatskasse ver- bleibenden Betrages von 15 000 000 4 der auf Grund des Gesehes vom 14. Mai 1885 (G.-S. S. 128) den Communal- verbänden zu überweisende Betrag auf 36 770737 H hier- mit festgeseßt. / : ——

Die nach der geseßlich vorgeschriebenen Vertheilung dieses Betrages auf die einzelnen Kreise und die G ngeen en Lande entfallenden Summen haben wir durch - gemeinjame Verfügungen vom heutigen Tage festgestellt und deren Veröffent- lihung durch die Amtsblätter angeordnet.

Es treffen im ganzen auf

1) die Provinz Ostpreußen . Westpreußen . ) Stadt

ermittelt" ist,

1984 072 M

1489009

y 3095632 ,„

Provinz Brandenburg 2990920

G Ommen. O9 GIG

n L TEE

lesien . 4583 764

R D62LUS,

Schleswig-Holstein 2042634 ,

10 / E 00 GOVDODOIE

11 Westfalen . 2568346

1), é Hessen-Nassau 21415,

13 Rheinprov. D89L106

14 Hohenzollernshen Lande (0029 ,

zusammen. wie oben 36 770 737 M

Wegen Auszahlung der überwiesenen Beträge an die Com-

munalverbände ist heute das Erforderliche verfügt worden. Berlin, den 26. Juli 1893. n : Der Minister des Jnnern. Der Finanz-Minister.

Jn Vertretung:

m Auftrage: 5 Haase. Meinecke.

Berlin

t

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Kreis-Thierarzt Lucas, bisher in Gersfeld, ist in die Kreis-Thierarztstelle des Kreises Montjoie, mit dem Amtssiß in JImgenbroich, versezt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der praktische Arzt Dr. med. Annuske in Nuß ift zum Kreis-Wundarzt des Kreises Stuhm ernannt worden.

Königliche Akademie der Wissenschaften.

Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat den Abbé L. Duches ne in Paris, den Dot Professor Dr. Julius De in Jnnsbruck und den Professor Dr. theo]. et phil. 5mil Schürer an der Universität zu Kiel zu correspon- philosophisch-historishen Klasse

direnden Mitgliedern ihrer

gewählt.

Königliche Friedrih-Wilhelms-Universität, Vetanntmahung.

Die Universität wird zur dankbaren Erinnerung an ihren erhabenen Stifter, König Friedrih Wilhelm I[I1., am 3. August d. J, Mittags 12 Uhr, in der Aula eine Ge- dächtnißfeier begehen. :

Die Eingeladenen werden ergebenst ersuht, die ihnen zu- gestellten Einlaßkarten am Eingang vorzuzeigen.

Berlin, den 27. Juli 1893. N

Der Rector der Universität. Virchow.

Velanntmschun g.

Zum Andenken des am 28. Julk 1883 auf Jschia ver- storbenen Malers Adolf Ginsberg aus Berlin haben dessen Geschwister, Herr Philipp Ginsberg in Berlin und Frau von Boschan, geborene Ginsberg, in Wien, eine Stiftung errichtet, welche den Namen „Adolf-Ginsberg-Stiftung“ trägt.

Der Zweck der Stiftung ist, jungen befähigten Malern deutscher Abkunft ohne Unterschied der Confession, welche ihre atademishe Studienzeit absolvirt und davon mindestens das e Semester die Königliche akademische Hochschule - für die bildenden Künste zu Berlin besucht haben, UrO Verleihung von Stipendien die Mittel für ihre weitere Ausbildung, ent- weder in Meister-Ateliers oder auf auswärtigen Akademien, oder durch Studienreisen ins Ausland zu gewähren.

Die Stipendien sollen vorwiegend Malern zu gute kommen, do sollen in besonderen Ausnahmefällen aud hervorragend begabte junge Bildhauer berücksichtigt werden dürfen. (S1 des Statuts der Stiftung.) i

Das Stipendium, welches der Regel nach in e lihen Raten gezahlt werden soll , wird nur e ein Jahr be- willigt -darf- jedo pre Jahre hintereinander, aber nicht länger an denselben Bewerber bewilligt werden. (S 4 des Statuts.)

Bei ‘den Bewerbungen, welche an den Director der Hoch- shule für die bildenden Künste zu Berlin zu richten sind, sind folgende Schriftstücke Ävisvéidin:

1) ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf,

2) amtliche BeugnNe über die Absolvirung der aka-

dur Probearbeiten vor „dem Director der Königlichen aka- ' C für die bildenden Künste zu Berlin zu ühren. 6. :

ay Die ( tipendiaten sind verpflihtet, über Lo Aufenthalt und ihre Thätigkeit an den Director der Königlichen aka- demishen Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin quartaliter Bericht zu erstatten und außerdem mit Ablauf des zweiten Quartals an die Königliche akademishe Hochschule ür die bildenden Künste eine Studienarbeit mäßigen Um- de s (entweder eine Studie nah der Natur, oder eine Copie nah einem hervorragenden Werk der älteren Kunst) einzu- liefern, welhe Eigenthum derselben wird. (8 10.)

Bei mangelhaftem Fleiß oder E Führung des Stipendiaten kann demselben das tipendium durch das Curatorium entzogen werden. 11. A Das Stipendium beträgt ca. 2000 f und wird für die Zeit vom 29. Dezember 1893 bis M 1894 verliehen.

Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche mit den in Vor- stehendem geforderten Attesten bis zum 15. Oktober d. J. an den S Vorsißenden des Curatoriums einzureichen. Berlin, den 28. Juli 1893. /

Der Vorsißende des Curatoriums der „Adolf-Ginsberg-Stiftung“. A. von Werner, Director der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste.

Die Nummer 21 der Geseyß-Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 9627 das Geseß wegen Aufhebung directer Staats- steuern. Vom 14. Juli. 1893; unter :

Nr. 9628 das Ergänzungssteuergeses. Vom 14. Juli 1893: und unter i Nr. 9629 das Communalabgabengeseg. Vom 14. Juli 1893. Berlin, den 28. Juli 1893.

Königliches Geseßz-Sammlungs-Amt. Weberstedt.

In der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ werden das Gesetz wegen Aufhebung directer Staatssteuern und das Ergänzungssteuergeseß, beide vom 14. Juli 1893, ver- öffentlicht.

Abgereist:

Seine Excellenz der Staats- und Kriegs-Minister, General der Infanterie von Kaltenborn-Stachau.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 28. Juli.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin unter- nahmen, wie „W. T. B.“ aus Cassel meldet, gestern Nach- mittag mit den Prinzen und der Prinzessin zur Feier des Geburtstages des Prinzen Oskar eine Fahrt nach Schloß Wilhelmsthal. Am Morgen hatte aus demselben Anlaß die - Regimentsmusik des Jnfanterie-Regiments von Wittich (3. Hessisches) Nr. 83 vor dem Schlosse auf Wilhelms- höhe ein Ständchen gebracht.

Dem Bundesrath is von dem Bere Reichskanzler

unterm 25. d. M. der Entwurf einer Verordnung, be-

treffend die O Zollzuschlags für aus

Rußland kommende aaren, zur Beschlußfassung zu-

Begleitet ist diese Vorlage von nachstehender Dent Orr

Der deutsche Ausfuhrhandel nah Rußland leidet seit Jahr- zehnten unter den hohen und stetig gesteigerten russischen Zöllen. Aus den betheiligten deutshen Erwerbskreisen ist hierüber be- ständig Klage geführt und die Herstellung erträgliher Be- dingungen für die Ausfuhr verlangt worden. Für verschiedene Gewerbs- und Handelskreise war dieses Verlangen um so be- rechtigter, als der Verkehr .aus Deutschland theils infolge erhöhter Differentialzölle an der deutsch - russischen Grenze, theils infolge von Begünstigungen, welche dritten Staaten bei der Einfuhr nah Finland eingeräumt waren, einer ungleichen Zollbehandlung im russischen Reich unterlagen.

Es war daher der Regierung Seiner Majestät des Kaisers erwünscht, als die Kaiserlich russishe Regierung im Winter 1890/91 aus Anlaß der von Deutschland mit Desterreich- Ungarn eingeleiteten Handelsvertragsverhandlungen die Ver- ständigung über ein Zollabkommen zwishen Rußland und Deutschland anregte. E O

Die Kaiserlich russische Regierung ging hierbei zunächst von der Auffassung aus, daß Deutschland zur Deckung seines Ein- fuhrbedarfs an Getreide auf die russiche Getreideausfuhr an- gewiesen jei, und daß es daher für die Einräumung von Er- mäßigungen der deutschen Getreidezölle Zugeständnisse bezüglich des russischen Zolltarifs niht beanspruchen könne. Der deutsche Vorschlag, in Ges dieser Auffassung von einer ver- tragenden Bindung der deutschen Getreidezölle überhaupt abzusehen und das Abkommen auf die Regelung des übrigen Waarenverkehrs zu beshränken, fand jedoh niht die Zustim- mung der russishen Regierung. Die leßtere s{hlüug vielmehr imSovember 1891 eine Verständigung auf der Grundlage vor, daß Deutschland an Rußland seine Vertragszölle für Getreide, Holz, Eier, Butter, Geflügel und Wild (nicht lebend), Pferde, Schweine, sowie einige weitergehende Zollermäßigungen gewähre, ferner die Zölle für Petroleum und Caviar und die Zollfreiheit für Flahs, Hanf, Werg, Wolle, niht ge- waschen, Schweineborsten, Felle und Leder, niht bearbeitet,

laum und Federn, Geflügel und Wild (lebend) und leie binde und auf den Erlaß von Vicheinfuhrverboten verzihte. Als Gegenleistung follte Rußland seinen bestchenden

gegangen.

demischen Studien und über Führung, Fleiß und Befähigung des N es. Erforderlichen Falles haben die Bewerber

diesen Nachweis durch Vorlage ihrer Studienarbeiten oder [pas Artikel binden.

i Es wurde hierbei bemerkt, daß russi]cherseits Zollermäßigungen sowohl im allgemeinen, wie namentlich für die Artikel der Metall-, Textil- und chemischen Industrie, für Zucker und Hopfen, sowie eine Aufhebung der an der u obe Grenze bestehenden Differentialzölle auf Kohlen, Roheisen und Baumwolle ausgeschlossen seien.

Deulscherseits wurde erwidert, daß ein Vorschlag, nah welchem Rußland für vier Fünftel seiner Gesammteinfuhr nah Deutschland Ermäßigung oder Bindung des deutschen Tarifs mit der Wirkung eines jährlihen Zollnachlasses von rund 25 Millionen Mark fordere, dagegen selbst der dreimal geringeren deutschen Gesammteinfuhr nah Nußland keinerlei Erleichterung, sondern nur eine beschränkte Bindung des vielfach prohibitiven russischen Tarifs gewähre, in keiner Weise die geeignete Basis für eine Verständigung bilden könne. Dabei wurden sowohl die Bedenken geltend gemacht, welhe vom Standpunkt der deutschen Landwirthschaft einer Ermäßigung des Zoll- shußes gegenüber der billigen russishen Production entgegenstehen, wie darauf hingewiesen, daß inhaltlih der Statistik die wiederholten Erhöhungen des russischen Zolltarifs auf die deutshe Ausfuhr nah Rußland die nah: theiligsten Wirkungen ausgeübt, während umgekehrt die Er- höhung des deuts@eit Zolltarifs in den Jahren 1879, 1885 und 1887 die zunehmende Entwickelung der russishen Einfuhr nah Deutschland nicht gehindert haben. Zugleich wurde kein Mes darüber gelassen, daß Deutschland als Entgelt für seinen donventionaltarif, außer Erleichterungen des Grenzverkehrs und der Zollformalitäten, sowie Beseitigung der Differentialzölle u.\.w., eine erheblihe Ermäßigung des russishen Tarifs beanspruchen müsse, namentlich in folgenden Kategorien: Metallwaaren, Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge, Chemikalien und Farb- stoffe, Textilwaaren, keramishe Artikel, Papier, landwirth- schaftliche Erzeugnisse.

Die Kaiserlich russische egierung sprach hierauf im Juli

1892 nachdem inzwischen die Handelsverträge Deutschlands mit Oesterreich-Ungarn U. \. w. in Kraft getreten waren den Wunsch aus, beoorste sich über die Möglichkeit einer Ermäßigung des bestehenden russishen Zolltarifs erkläre, die deutscherseits zu stellenden Forderungen in präciser Formulirung mitgetheilt zu erhalten, um danach die ihr zugemutheten Opfer ermessen zu konnen. Zu diesem Zwecke wine sie die Mittheilung einer detaillirten Liste derjenigen Artikel, für welche deutscherseits Zoll- ermäßigungen verlangt würden, unter Bezeichnung derselben nach der Klassifikation des russischen Tarifs und unter Angabe der für jeden einzelnen Artikel gewünschten Zollermäßigung, sowie eine de- taillirte Angabe der deutscherseits gewünschten Grenzerleichterun- gen. Die Regierung Seiner Majestät des Kaisers fagte alsbald unter Erklärung ihrer Bereitwilligkeit zum Eintritt in die Verhandlungen die Aufstellung der gewünschten Listen zu, er- klärte aber zugleih, daß sie außer der Ermäßigung des russi- hen Zolltarifs die Beseitigung der differentiellen Behandlung der Einfuhr über die deutsh-russishe Landgrenze, gegen- Über den baltishen Häfen Rußlands, für Roheisen, Baumwolle und Kohle, sowie die Gewährung voller Meistbegünstigung, auch für Finland, als Vorausseßung für den Abschluß eines Uebereinkommens, ansehen müsse. 75 Auf Grund sorgfältiger Berathungen und nah ein- gehender Vernehmung von Vertrauenspersonen aus den Kreisen der Landwirthschaft, der Jndustrie und des Handels, wurden die deutshen Vorschläge festgestelt und der Kaiserlich russishen Regierung, welche inzwishen im November 1892 ihre Geneigtheit erklärt hatte, die Beseitigung der differentiellen Behandlung der Einfuhr über die deutsh-russische Landgrenze gegenüber den baltishen Häfen Rußlands und die Gewährung voller Meistbegünstigung zuzugestehen oder in Erwägung zu nehmen, im März 1893 übergeben.

Bei Aufstellung dieser Vorschläge is der Grundsay leitend gewesen, daß, wenn Deutschland durch Gewährung seines Con- ventionaltarifs der russishen Einfuhr Vortheile einräumt, es seinerseits berechtigt ist, ebenso wie von anderen Staaten so auch von Rußland die Herabseßung seines Zolltarifs in dem Maße zu verlangen, daß wiederum eine lohnende Ausfuhr deutscher Producte nah Nußland möglih wird. Es sollte der russischen Regierung cin Verzicht auf das System des Schutzes der nationalen Arbeit niht zugemuthet werden, wohl aber der Gedanke zur Geltung kommen, daß Rußland nur dann darauf rechnen darf, seine Producte bei uns abzuseßen, wenn es bereit ist, auch deutschen Erzeugnissen seinen Markt offen zu halten. Bei Auswahl der in die Liste aufzunehmenden Gegenstände wurde in Betracht gezogen, daß, wenn Rußland erst die Bahn einer Vertragspolitik beschritten haben würde, uns im Wege der Meistbegünstigung auch indirect Begünstigungen für solche Artikel zukommen werden, an denen andere Staaten in erster Linie interessirt sind.

Die deutschen Anträge zum russishen Tarif beshränkten sih daher nah Zahl und Umfang auf das nach eingehender Prüfung als unerläßlich erkannte Mindestmaß. Jm übrigen war vorausgeseßt, daß die Differentialzolle an der deutsh- russishen Grenze zu beseitigen und daß das Abkommen auf der Basis der gegenseitigen Meistbegünstigung zu treffen sein würden.

Seitens der Kaiserlich russishen Regierung sind diese Vorschläge in wesentlichen Punkten niht angenommen worden. Der russischerseits zunächst wiederaufgenommene Antrag auf Abschluß eines Viehseuchenabkommens wurde zwar fallen gelassen, dagegen ist jede Vereinbarung über den finishen Zolltarif mit Rücksicht anf die für Finland in Aussicht stehende Einführung des höheren allgemeinen russishen Zolltarifs, ‘sowie eine größere Anzahl der beantragten Ermäßigungen des russischen Tarifs ab- gelehnt worden; bei dem Rest sind nur mäßige Herabsezungen zugestanden worden. Als Ersay wurden geringe G gungen für einige deutscherseits niht benannte Artikel an- geboten. Mit diefes Maßgabe brachte die Kaiserlich russische Regierung die sofortige Eröffnung commissarisher Verhand- lungen in Vorschlag und knüpfte dra Mitte Zuli d. J. den Wunsch nah Abschluß eines Provisoriums, wodurch an Ruß- land provisorish bis Ende d. J. der deutshe Conventional- tarif, dagegen an Deutschland der Mitgenuß der an Frankreich bewilligten Tarifconcessionen eingeräumt werden sollte.

Deutscherseits wurde der Vorschlag commissarisher Ver- handlungen im Princip angenommen, auch die Bereitwilligkeit ausgesprochen, eine Revision einzelner deutsher Anträge im ause der Verhandlungen vorzunehmen, dagegen betont, daß in der Hauptsache die gestellten Forderungen aufrecht erhalten werden müßten. Zugleich wurde zur Erwägung gestellt, ob nicht für den Fall und vom Zeitpunkt der Einführung des erheblich höheren russischen Zolltarifs in Finland zu Gunsten des da- dur betroffenen deutshen Handels Compensationen im Ge-

Zolltarif für eine beschränkte Anzahl deutscherseits vorzu-

biete des allgemeinen russishen Tarifs zu vereinbaren wären.

Der Vorschlag des Provisoriums wurde deu its abgelehnt, unter Hinweis darauf, daß es ierzu Lie wirkung des Reichstags bedürfe, die nah dem Stand der parlamentarishen Arbeiten niht mehr zu erlangen sei, und daß JOE die an Frankreich bewilligten Zoll- nachlässe zu u edeutend seien, um auh nur provisorisch ein Aequivalent für die Gewährung des deutshen Conven- tionaltarifs zu bilden. Mr Anlage A.) *)

_Die Kaiserlich russische eung hat hierauf zwar ein weiteres Entgegenkommen gegenüber den deutschen Vorschlägen in Aussicht gestellt, auch den Vorschlag commissarisher Fort- führung der Verhandlungen aufrecht erhalten, dagegen die Mittheilung gemacht, daß sie sih aus zolltehnishen Gründen Me E O6 M cui n E Marimaltarif gegen

iht meistbegünstigenden inzufü (Val, Anlage E günstig Länder einzuführen.

„Durch die weitere Steigerung der hohen ru sishen L2ölle \peciell gegen Deutschland, welche der russische Mim enthält, würde die fernere Ausfuhr deutscher Erzeugnisse, so- wie der deutsche Zwischenhandel mit fremden Erzeugnissen nach Rußland außerordentlich ershwert und vielfah ausgeschlossen werden. Mit Rücksicht hierauf erscheint es unver- meidlich, sofort nah Einführung des russischen Marimaltarifs bis zur Wiederherstellung eines billigen Ausgleihs in den Be- dingungen des gegenseitigen Handelsverkehrs auch deutscherseits die in § 6 des Zolltarifgesegzes vorgeschene Zuschlagsabgabe A L Cane, d Es zollpflichtig ist,

t Legen, d er rusishe Maxim | i Haas S bleibt. : A Den _ Nach der Statistik des Deutschen Reichs betrug im Jahre 1891 der Waarenaustaush des deutschen 2ollaebiets mi : land im Specialhandel : 0 N in der Einfuhr aus E 578 701 000 M, E der Ausfuhr nah Rußland 145 336 000 a E E nenen L Deutschland waren on etwa lUlonen Mark zollpflichti wichtigere Artikel: E bei einer Gesammt- einfuhr nah Deutschland aus allen Ländern von

: : Millionen , Weizen ; im Werthe von 91 163 E e ä z 99 137.

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ac Raps und Nübsamen Mais und Dari ; Holz u. Waaren daraus Kautschukwaaren . U ¿rleish, ausgeschlahtet C N Deo Mineralishe Shmier-

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‘Eier von Geflügeln . ee Schweine i i ¿ 5,6 T9: _Die vorstehenden Zahlen beleuhten das Interesse der russischen Volkswirthschaft an der Offenhaltung Ves des Marktes. Andererseits haben die Erfahrungen, welche anläßlich der russischen Getreideausfuhrverbote im Jahre 1891/1892 gemacht worden sind, gelehrt, daß Deutschland in der Deckung jeines Einfuhrbedarfs an Brotfrüchten nicht auf die russische Production angewiesen ist, daß vielmehr selbst in einem aus- nahmsweise ungünstigen Erntejahre der Zufuhrbedarf auf dem Weltmarkt gedeckt werden konnte, obwohl das russishe Korn demselben ferngeblieben war.

Aus diesen Erwägungen ist der vorliegende Verordnungs- S! Cen: i

Ver Zollzuschlag ist vorgesehen für die hauptsächlich in Betracht kommenden russischen Nurnb ce ctike, O _ Da die russische Maßregel sih auf Nußland, ausschließlich Finlands beshränft, so etiheint es angezeigt, die deutsche Gegenmaßregel in entsprehender Weise zu een Die Höhe der Zuschlagsabgabe ist mit Rüfsicht auf die im Vergleich zu dem ruden Zolltarif geringen Säße des deutschen Tarifs und im Jnteresse der Wirksamkeit der Mafß- E auf 50 Proc. der tarifmäßigen Eingangsabgabe emessen.

T A6: T

__ Der Bundesrath hat in seiner Sißung vom 13. Zuli d. A beschlossen, den Bestimmungen, betreffend die Befreiung des zu landwirthschaftlihen und gewerblichen Zwecken bestimmten Salzes von der Salzabgabe, vom Jahre 1888 (Central-:Blatt le 642) unter Ziffer IT Absag 2 folgenden Sah hinzu- zufügen:

„Des Weiteren ist die steuerfreie Verabfolgung von denaturirtem Handelssalz zum Aufthauen von Eis und Schnee auf Straßen, Reitbahnen, Straßen- und Bahn- steigen, in Abfall- und Abortröhren, Dolen (Abzugskanälen) und Wasserleitungsshachten, zur Vertilgung des Haus\chwamms und des Graswuchses insbesondere auh an Private, Anstalten und Gemeindeverwaltungen, welche weder Gewerbe noch Land- wirthschaft betreiben, zulässig.“

Für die Zeit vom 1. April 1893 bis zum Schlusse des Monats Juni 1893 sind von Einnahmen (einshließlih der creditirten Beträge) an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauch ssteuern sowie von anderen Einnahmen im e Reich zur Anschreibung e

Zölle 73564775 M (gegen denselben Zeitraum des Vorjahres 15 469 455 M6), Tabacfteuer 2 202 220 M6 (+ 164 139 M6), Fucermaterialsteuer 1 663254 A6 (+4 26 353 138 M6), Buder- teuer 16519 827 M6 (+ 3 674516 M4), Sal;steuer 9 120 321 M (+ 517 854 M), aischbottih- und Branntweinmaterial- Leuer 2 665 799 M6 (— 1 251 315 A6), Verbrauchsabgabe von

ranntwein und Zuschlag zu derselben 28076 083 A (+ 3 120 394 6), Brausteuer 6 951 276 M (+ 410 443 6),

ebergangsabgabe von Bier 872094 (+4- 52441 46); Summe 138309 141 6 (+ 16572 155 4). Spiel- Tartenstempel 236429 M (— 4733 4), Wedcsel- empelsteuer 2007 538 M (+ 57 294 M6), Stempelsteuer qur: a. Werthpapiere 85 714 M. a Ü i Äm m,

*) Sind. bereits dur die öffentlichen Blätter bekannt geworden,

2 63422 M), |

b. Kauf: und sonstige: Anschaffungsgeschäfte 2229 803 M 266 449 M6), c. ire zu: Privatlotterien 582 804 M 25 001 M), Staatslotterien 056 M (— 174 786 M6). dag E 4) ibi “Sva 61 007 206 M , Reichs-Tisen - Si 605 As T L ahn-Verwaltung 15 159 000 e zur Neichskasse gelangte Js - Einnahme abzü li der Ausfuhrvergütun; en und Velivulbungatot, beträgt be den nachbezeichneten innahmen bis Ende Zuni 1893: 2ölle 66 055 697 6 (— 16085 468 6), Tabacfsteuer 1948 M. 51155 M), Zuckermaterialsteuer 1656 131 M 34012069 46), Zudersteuer 19 926 248 H, darunter Verbrauchsabgabe nah dem Geseß vom 9. Zuli 1887 = 1 376 023 M. (+ 9 522 160 M), Salzsteuer 10 092 842 M (+ 340 203 6), Maischbottih- und Branntweinmaterialsteuer 9 247 106 M6 (— 568491 M), Verbrauchsabgabe von Brannt- wein und Zuschlag zu derselben 25 805 239 + 1 061 628 M6) Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 6650 135 (+ 393 228 M6); Summe 134069 674 (— 43 399 964 M6). Spielkartenstempel 324 649 M (— 10818 M).

Das Statut für das Kaiserlich deutsche archäolo- ß N A pom aae 1887 (Central-Blatt S. 172)

mil Zustimmung des Bundesraths dur Kaiserlichen Erla vom 17. Mai 1893 folgenden Zusaßg erhalten 9 9 8

u 248. Bis guf weiteres fann jährli eines der vier Reise- stipendien für flafsishe Arhäologie mit Wegfall der im S 20 geseßten Präclusivfrist an Gymnasiallehrer vergeben werden, welche an einem öffentlichen Gymnasium innerhalb des Deutschen Reichs festangestellt und in Lehre und Wissenschaft besonders bewährt sind. Das Stipen- dium kann zu diesem Zwecke in zwei halbjährige jedes zu 1500 M zerlegt werden behufs einer „im Winter-Semester, spätestens am

Dezember anzutretenden halbjährigen Studienreise.

Anstatt der in § 21 geforderten Zeugnisse von Universitäten oder Professoren hat der Bewerber ein Zeugniß seiner vorgeseßten Behörde, sowohl über seine bisherige Amtswirksamkeit, als auch darüber bei- zubringen, daß im Falle der Stipendien-Verleihung auf die Erthei- lung des erforderlichen Urlaubs gerehnet werden könne.

Ein derartiges Stipendium kann an ein und dieselbe Person nur einmal verliehen werden.“

Der Bundesrath trat heute zu ein ; ; sammen. h trat h à er Plenarsizung zu

Das Staats-Ministerium hielt heute eine Sigzung.

Der Kaiserliche Gesandte in Stockholm, General-Lieutenant Graf von Wedel hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit . fun- girt der Legations-Secretär Graf von der Groeben als Geschäftsträger.

Der General-Lieutenant von Hoffbauer, Inspecteur d Feld-Artillerie, ist hierher iUrügtE SDSHE Mer

_ Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayeri e Ministerial-Rath Geiger ist von hier abaercit E

S Cadetten - Schulschiff „Stein“, Commandant Capitän zur See von Wietersheim, ist am 2. d. M. in Cowes eingetroffen und beabsichtigt am 7. August cr.

wieder in See zu gehen.

Oesterreich-Ungarn.

Die Leiche des Reichs-Kriegs-Ministers Freiherrn von Bauer wurde gestern in Lemberg mit großen militärischen Ehrenbezeigungen beigeseßt. Der Erzherzog Leopold R ator wohnte, wie „W. T. B.“ berichtet, der Feierlich- eit bei.

„W. T. B.“ berichtet aus Lemberg, nah einer Mit- theilung der „Tribuna“ aus Torda G fei A Advocat Vladarin bei seiner Heimkehr von der Rumänen-Conferenz seitens des Pöbels angegriffen worden. Vladarin's Haus so- wie die Wohnungen anderer Numänen, auch die des Numänen- führers Natiu seien mit Steinen beworfen und arg beschädigt worden. Die Gendarmerie sei mit Feuerwaffen und Bajonett gegen die Ruhestörer eingeschritten, wobei ein Mann getödtet und mehrere verwundet worden seien. Eine authentishe Be- RA dieser Meldung der „Tribuna“ liegt bis jeßt nicht vor.

Großbritannien und JFrland.

_JIn der gestrigen Sißung des Oberhauses erklärte dem Bericht des „W. T. B.“ zufolge der Staatssecretär des Aus- wärtigen Earl of Nosebery, die Regierung sei nicht in der Lage, eine volle Erklärung über die siamesischen Ange- legenheiten Ugen, en französischen Minister des Aus- wärtigen Develle habe Lord Dufferin seit seiner ersten Unter- redung am vergangenen Sonnabend erst gestern wiedersehen können. Die Haltung der englischen Regierung sei von Anfang an gewesen, sih jeder Einmishung in den franzöjisch- stamefsischen Streit zu enthalten und für die Sicherheit der britishen Unterthanen und der britishen FZJnteressen in Bangkok f sorgen. England habe es p vermieden, der htame}ishen Regierung Rath zu ertheilen, außer wenn sie darum angegangen worden sei, und dann habe sie Siam empfohlen, sih so \ leunig wie möglich mit Frankreich zu einigen. Die jeßigen Vorgänge in Siam seien jedoch jx Eng- land keineswegs gleichgültig; leßteres bedauere vielmehr seiner Handelsinteressen wegen, daß Frankreich die Blockade für noth- wendig erachte, da eine solche schwierige Fragen des Völkerrechts aufwerfen könnte. Die Blockade sei no A formell notificirt ; vielleicht sei es nicht zu viel, zu hoffen, daß sie noch abge- wendet werden dürfte. Jn Bezug auf die England berührenden Gebietsfragen glaube Frankreih indem es ebenso wie England den Werth der Unabhängigkeit Siams erkenne und für wichtig erachte —, daß England an keiner Stelle auf der indo-cinesischen Halbinsel mit französischen Gebietstheilen sich berührende Grenzen habe. as Unterhaus nahm vorgestern die Debatte über den

Antrag Chamberlain's (siehe die gestrige Nr. des „R.- und St.-A.*) wieder auf. Der Antrag wurde scließlich mit 226

gegen 166 Stimmen verworfen. Sir J. Lubbock beantraate alsdann die Auslassung der Unter-Abtheilun en 2 3, 4 oe s 5 des Finanzparagraphen, da das Princip, auf dem fie beruhten, nämlich die Unterscheidung gien allgemeinen und be- sonderen Einkünften, zu end osen Schwierigkeiten führen werde. Nachdem der Premier - Minister Slabhour den Antrag bekämpft hatte, wurde dieser mit 252 gegen 205 Stimmen verworfen. Jn der gestrigen Sißung erklärte Pee arlaments- Secretär des Auswärtigen Sir E. Grey, die Regierung habe in Wien dringende 6 ap erhoben, daß die vor Erlaß Verbote ausgenommen sein sollten. Er glaube, daß die Frage in Wien und in Pest noch erwogen tverde. Die Berathung des neuen Finanzparagraphen der Homerule-Bill wurde sodann fortgesezt. Als im Verlauf. der Debatte Ch amber- lain kurz vor 10 Uhr bei der Berathung eines Amendements energish gegen Gladstone spra, begrüßten ihn laute Rufe „Judas!“ auf den Bänken der Nationalisten. Als nun der Vorsizende sich erhob, um das Amendement zur Abstimmun zu bringen, ertönten von Seiten der Con- servativen Ordnungsrufe. Der Lärm im Hause war so stark, daß anfangs der Zweck dieser Rufe nicht zu erkennen war. Wie sh später herausstellte, wünschten einige Con- servative, daß T. P. O’Connor das Wort („ZUdas“ zurück- ziehe. Zwischen mehreren Nationalisten und Conservativen entstand ein Faustkampf, der nur mit Mühe unterdrückt werden konnte. N is wurde der Sprecher in den Sigzungssaal geru en, der zunähst O'’Connor veranlaßte, sich ti enishuldigen und sodann das Haus auf- forderte, den Zwi henfall zu vergessen und die weiteren Ver- handlungen so zu führen, wie es der Ehre und den Traditionen des Hauses entsprehe. Darauf wurde die Specialdebatte der Homerule-Bill erledigt.

Das Kriegsgericht Über den Capitän Bo urke und die anderen überlebenden Offiziere des untergegangenen Kriegs- schiffes „Victoria“ erkannte, wie aus Malta gemeldet wird, dahin, daß der Untergang der „Victoria“ lediglih durch dic Schuld des Admirals Tryon herbeigeführt worden sei und daß der Capitän Bourke und die übrigen Offiziere der „Victoria“ von jedem Tadel freizusprehen seien. Jn dem Urtheil wird dem Bedauern darüber Ausdruck gegeben, daß der Contre-Admiral Markham nicht die Absicht ausgeführt habe, um eine Erklärung des von Tryon gegebenen Signals zu ersuhen. Es laufe indessen den a8 lig d Ft S zuwider, Markham zu

, weil er den Befehl seines persönli egenwärtigen Ober-Befehlshabers ausgeführt habe. S q

Frankreich.

Der britishe Botschafter Lord Duf ferin hatte, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern Vormittag eine Unterredung mit dem Minister des Auswärtigen Develle. Es verlautet, Frankreich beabsichtige, vor allem die Frage der Verleßung der Verträge und der nationalen Würde, die durch das Ver- halten Siams gegenüber Frankreih aufgeworfen sei, zu regeln. Die französische Regierung halte Vaean fest, keine fremde Einmischung in diese Angelegenheit zu dulden.

Dem „Reuter’schen Bureau“ wird aus Bangkok von gestern emeldet, die französischen Kanonenboote hätten vor- gestern bend die Barre passirt und sih gestern bei der Jnsel Kohsichang mit dem indochinesishen Geshwader unter dem Commando des Admirals Humann vereinigt. Jn der britishen Gesandtschaft zu Bangkok habe zwishen den Vertretern der auswärtigen Mächte, den frem- den Kaufleuten und den Commandanten der britischen und deutshen Kanonenboote eine Con ferenz stattgefunden, um die Eventualität einer Emeute seitens der Chinesen zu erörtern. Es sei beschlossen worden, die siamesische Regierung um militärische Beseßung der Handelscentren zu bitten. Wie die „ZLimes“ aus Bangkok meldet, habe der Capitän des rBgrfait an der Mündung des Menam bekannt gemacht, daß die Blocka de gegen die Rheden und die übrigen Theile der siamesishen Küste sowie die siamesishen Jnseln Da Cap Chulai und Cap Cankoabang am 26. d. M. begonnen habe. Den neutralen Schiffen sei eine Frist von drei Tagen gewährt, um die Häfen des Blockadegebiets zu verlassen. Die Blockade umfasse die Bai von Bangkok und die ganze siamesische Küste sowie die Inseln zwischen der malayischen und der indochinesishen Halb- insel nördlich vom 13. Breitengrad. Jn der Stadt Bangkok sei bisher die Ruhe nicht gestört worden. Von fremden Schiffen seien nur noch je ein englisches, deutsches und holländisches anwesend.

Nach einer Neldung der „Daily News“ aus Bangkok habe die siamesische Negierung dem fran Mgen e- [en Pavie von neuem ein Schreiben übezsan t, worin as Bedauern über seine Abreise ausgesprochen und versichert Ee daß in Bacitar 18 E M Frieden wolle. Unter den

uropäern in Bangkok herrsche Besorgniß wegen de öglich- keit des Ausbruchs von Unruhen. O

Wie der „Standard“ aus Peking vom 27. d. M meldet, werde die hinesishe Regierung Einspruch er=- heben, falls die Franzosen in Siam über den 21. Breitengrad hinausgehen sollten.

,_ Vis vorgestern waren der „Köln. Ztg.“ zufolge 145 Can- didaturen für die Deputirtenkammer bekannt, 54 für Paris und 91 für die Departements. Unter den Candidaten befinden sich 22 ehemalige Minister, die der Linken angehören, nämlich Bourgeois , * Henri Brisson, Cavaignac, Delangs Montaud, Flourens, Floquet , ranet, Guyot-Dessaigne, dr Pai Pierre Legrand, Locroy, de Mahy, Méline, Fouvier, Jules Roche, Ribot, Ricard, Reynal, Sarrien, Léon Say und Siegfried. Von früheren conservativen Ministern tritt bis jegt nur Fourtou als Candidat auf. Außerdem bewerben sih drei Senatoren, die früher Minister waren, um Sige in der Deputirtenkammer, nämlih Goblet, ARa Les pah Breu

AUs Wydah wird gemeldet, der König von Dahome habe den interimistischen Cominanbaiciag bet ues in Benin, Obersten Dumas um eine Unterredung ersuchen lassen.

de Hi Türkei. | er Khedive hat sih, wie ,W. T. B.“ ans - nopel berichtet, gestern an Bord des Dampfers „El Bn / eingeschifft. Der Sultan sandte demselben durch einen Adjutanten seine Abschiedsgrüße. Sonst hat kein Ceremoniell stattgefunden.

des Heuausfuhrverbots n lossenen Contracte von dem

Bulgarien.

Die „Agence balcanique“ constatirt, daß die Ernennuna der Candidaten und die FCORLIRAE für die “a nächstes M Sonntag stattfindenden Neuwahlen zur Sobranje sih in