1893 / 179 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Jul 1893 18:00:01 GMT) scan diff

agen loco 7,50. Hafer loco 5,00. Hanf 44,00. Leinsaat loco

%W. Juli. (W. T. B.) Die „Nordishe Telegraphen- Agentur“ erklärt, daß hier von einem Ausfuhrverbot für Heu Und Kleie officiell nichts bekannt sei. lied am, 28. Jul, (W. L. B.) Jaya - Kaffee good ordinary 51. Bancazinn 534.

W. T. B.) Die Börse war anfangs erlauf sehr matt und {loß durch-

New-York, 28. Juli. anziehend, wurde im weiteren ) weg matt. Der Umsay der Actien betrug 353 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 180000 Unzen geshäßt. Silber- verkäufe fanden nicht statt. i Weizen eröffnete chwach und fallend, entsprehend der Mattig- keit in Chicago. Später trat auf das Gerücht von Goldimports eine Besserung ein, die aber infolge von Realifirungen bald wieder ver- Ioren ging. Gegen den Schluß trat auf Käufe der Cxporteure eine abermalige Besserung ein. Schluß stetig. Mais anfangs steigende Tendenz, s{chwächte sch aber später auf die Mattigkeit des Weizens und auf günstige Ernteberichte und günstiges Wetter in den Mais- gebieten etwas ab. Schluß stetig. Baumwollen-Wochenbericht. Zufuhren in allen Unions- asen 10000 Ballen, Ausfuhr nah Großbritannien 23 000 Ballen, une nah dem Continent 9000 Ballen. Vorrath 287 000 en.

Ba E eta gor 28. Juli. (W. T. B.) Weizen durhweg fallend auf lebhafte Verkäufe für entfernte Termine und finanzielle Störungen, fowie auf schwächere Kabelberichte. Später Reaction auf große Käufe. Sdhluß \{chwächer. Mais niedriger, entsprehend der Mattigkeit des Weizens und auf günstiges Wetter.

Verdingungen im Auslande.

Dänemark. :

4. August, 12 Uhr. Staatsbahnverwaltung (Traftikafdelingens Magasin) Hauptbahnhof in Aarhus : Lieferung von Müßen, Unifor- men und Bekleidungsgegenständen für das Maschinenpersonal der Sütland-Fünenshen Staatsbahnen. Bedingungen und Proben zur Ansicht an Ort und Stelle, auf Verlangen Tus zugestellt.

Verkehrs-Ansftalteu.

Hamburg, 29. Juli. (Tel. Dep.) Die gestern auf- getretene Störung in der telegraphischen Verständigung zwishen Wilhelmshaven und Helgoland hat nur wenige Stunden bestanden.

Bremen, 29. Juli. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Postdampfer „Stuttgart“ ist am 27. Juli Abends in Balti- more angekommen. Der Postdampfer „Berlin®" hat am 27. Juli Abends Santa Cruz passirt. Der Reichs-Postdampfer „Necka r“ ist am 28. Juli Morgens in Neapel angekommen. Der Post- dampfer „Graf Bismark“ hat am 28. Juli Vorm. Ouessant passirt. Der Postdampfer „Darmstadt“ hat am 28. Juli Nachm. Dover passirt. Der Reichs-Postdampfer „Hohenstaufen“ hat am 98. Juli Nachm. die Reise von Port Said nah Neapel fortgeseßt.

Ambura, 28. (W. T. B) Hamburg-Amert- kanishe Padcketfahrt -Actiengesellshaft. Der Scnell- dampfer „Normannia“ ist, von New-York kommend, heute Morgen auf der Elbe eingetroffen. Der Schnelldampfer „Columbia“ ist heute Morgen in New-York eingetroffen. Der Postdampfer „Borussia“ hat heute Nachmittag Lizard passirt. Der Post- dampfer „Gellert“ ist heute Morgen in A rk eingetroffen.

Trie t 28. Juli. (W. T. B.) Infolge der Quarantäne unter- läßt die Lloyddampfer - Eillinie Triest—Konstantin opel das Anlaufen des Hafens von Brindisi auf der Hinfahrt und geht direct von Triest nah Korfu. i

London, 28. Juli. (W. T. B.) Der Union-Dampfer „Goth“ ist am Sonntag auf der Ausreise in Capetown ange- Fommen. Der Castle-Dampyfer „Drummond Castle“ hat heute auf der Heimreise Madeira passirt. Der Castle- Dampfer „Hawarden Castle“ ist am Mittwoh auf der Heimreise von Capetown abgegangen. Der Union-Dampfer „Spartan“* ift heute auf der Ausreise in Capetow n angekommen.

Theater und Musik.

Im Lessing-Theater wird morgen Henrik Ibsen's Schauspiel „Rosmersholm“ zum ersten Mal wiederholt, während am Montag D K. Nosegger's Volks\chauspiel „Am Tage des Gerichts“ zum fünfzigsten Geburtstage des Dichters in neuer Rollenbeseßung wieder zur Darstellung kommt. Der weitere Spielplan lautet wie folgt: Dienstag: „Rosmersholm“, Mittwoh: „Am Tage des Gerichts“, Donnerstag: „Die Orientreise", Freitag: „Sodoms Ende“, Sonn- abend: „Rosmersholm“. N /

Im Friedrich - Wilhelmstädtishen Theater wird bis einschließlih nächsten Freitag die komishe Oper „Nanon“ von Zell und Genée gegeben. m Park findet täglich Doppel: Concert und Specialitäten-BVorstellung statt. j E

Im Kroll’\chen Theater gestaltet sich der Spielplan für die neue Woche, wie folgt: Sonntag: „Fra Diavolo“ (mit Herrn

Pes Bötel in der Titelpartie); Montag: „Der Waffenschmied“ ; ienstag: „Die Hugenotten" (Valentine: Frau oran-Olden, Raoul : rr Bôtel, als Gäste) ; Mittwoh: „Der Schmied von Gretna- reen“; Donnerstag: „Fidelio“ (Leonore: qu O BUI: Arettag: „Die Stumme von Portici“ (Masaniello: Heinrih Bötel) ; onnabend: „Die Nachtwandlerin" (erstes Gastspiel von Signora Emma Nevada in der Partie der -,Amine“).

Mannigfaltiges.

Die Verwaltung der städtischen Park-, Garten- und

Baumanlagen hatte, wie der „Voss. Z.“ berichtet wird, im Jahre 1892/93 bei einer Ausgabe von 540200 Æ eine Einnahme von 44 220 M, die gegen den Anschlag ein Mehr von 28 260 Æ ergab. Diese Einnahme war entstanden aus dem beim Verkauf von Terrain am Victoria-Park erlösten Gelde. Der Victoria-Park ift soweit efördert, daß nur noch kleine Theile des Bettes für den Wasser- fun und die Fußgängerbrücke herzustellen bleiben, während von baulichen, den Betrieb des Wassersturzes betreffenden Arbeiten die leßten Röhrenleitungen gelegt und der Bau des Ma- \hinen- und Gärtnerhaufes in Angriff genommen is; die Er- öffnung der ganzen Anlage ist für den nächsten Monat in Aussicht genommen. Im Humboldthain wurde im Zusammenhang mit dem Umbau der Stettiner Eisenbahn, in der Nähe der Hoch- und Wiesenstraße, die botanische Abtheilung in der Badstraße eingeschränkt, und als Ersay für das verlorene Terrain wurden auf dem städtischen Besiß in der Pankstraße 37/40 Einrichtungen zur Anzucht von De für den botanishen Unterriht in den städtishen ehranstalten getroffen. Im kleinen Thiergarten wurde die Berbesserung wichtiger Durchgangswege durch Herstellung von Mosaikpflaster (748 qm) HuBgeibet. Der Treptower Park er- fuhr eine wesentlihe Verbesserung durch Herstellung eines Fahrweges von der Verbindungsbahn bis zu dem in die alte Köpeniker Land- straße einmündenden, den großen Spielplatßz berührenden, \{on vor- handenen Parkfahrweg. Die städtishen Baumschulen und der Plänterwald hinter Treptow enthielten Ende März 1893 noch 2545 000 Stück Gehölze verschiedener Größe, nachdem im Jahre 1892/93 für städtishe Anlagen 1070722 Bäume und Sträucher im - Werthe von 64125 abgegeben waren. Die Culturflähen konnten mit den bewilligten Extra- mitteln zur Beschäftigung Arbeitsloser gründlih gereinigt und tief umgegraben werden. Größere Ersaßpflanzungen und Neuanpflanzungen auf Straßen und Plätzen wurden ausgeführt in der Potsdamer-, Swinemünder-, Gneisenau-, Paul-, Sa eas u. a. Neue Scchmuckplähe wurden angelegt auf dem Pappelplay, dem Plaß an der Bremer- und Birkenstraßenecke, auf dem Lüßow- und Arminius- plaß. Uebernommen wurden der kleine Shmuckplaß vor dem Criminal- eriht und an Denkmälern das Lessing- und Senefelder-Denkmal. In den Anlagen an der Heilig-Kreuzkirhe wurde ein Bassin für einen Springbrunnen angelegt. Die Gewächshäuser des Humboldt- hains Valten einen Pflanzenbestand von 40 740 Exemplaren.

Das Dammmühlengebäude geht seiner Vollendung entgegen und wird voraussichtlih im November in Benußung genommen werden. Das erste und zweite Stockwerk ist für die Geschäftsräume der Armendirection bestimmt, während das Erdgeschoß die städtishe Sparkasse aufnehmen soll. Es findet dann eine Ver- einigung beider Abtheilungen der Sparkasse Klosterstraße und Zimmerstraße statt. Die bisher in der Klosterstraße benußten Kassenräume gehen in die Hauptkasse der städtishen Werke über, deren Bureaus wiederum von der Direction der städtischen Markthallen eingenommen werden follen.

Die in Berlin bestehenden 18 Flußbadeanstalten hatten nah einer Mittheilung der „Nat.-Z.* von der Eröffnung der Badesaison am 15. Mai bis zum 15. Juli d. J. eine Frequenz von 663 698 Ce, von denen 557 370 gegen Zahlung von 5 A für das Bad

adeten ; 306 288 erhielten Freibäder. Die Frequenz in der Volks -

badeanstalt in Moabit und in der in diesem Jahre neu eröffneten Volksbadeanstalt an der Schillingsbrücke war ebenfalls sehr stark und betrug zusammen gegen 40 000 Bäder, zumeist Wannen- bäder. Bei Gelegenheit der Berathung der Vorlage wegen Ankaufs eines Grundstüks zur Erbauung einer dritten Volks- badeanstalt hatte die Stadtverordneten - Bersammlung beschlossen, indem fe die betreffende Vorlage des Magistrats ablehnte, denselben zu ersuchen, ihr einen Plan vorzulegen, aus welhem hervorgehe, wie- viel Volksbadeanstalten noch errichtet werden sollen und in welchen Stadtgegenden. Dem Wunsche der Stadtverordneten-Versammlung gemäß hat das Magistrats-Collegium in seiner gestrigen Sißung beschlossen, außer den bereits bestehenden Volksbadeanstalten noch vier solher und zwar im Südosten, Südwesten, Norden und Nordosten der Stadt zu errihten. Der Plan für diese Anstalten wird der Stadtverordneten-Versammlung zur Zustimmung zugehen.

Königsberg, 27. Juli. Ueber eine Luftspiegelung auf dem Frishen Haff berihtet die „Königsb. Allg. Ztg.“ : Eine Anzahl Fischerboote befand sich am Montag Nachmittag auf der etwa cine starke halbe Meile von Groß - Heydekrug entfernt be- legenen Fischereistelle. Es herrshte auf dem Wasser vollständig klares

Wetter, sodaß die E ire sehr heiß herniederbrannten. Als die Fischer etwa um 2 Uhr Nachmittags von ihrer Arbeit auf- blickten, waren e niht wenig erstaunt, nichts von ihrem heimath- lihen Strande, dafür aber ein endloses Meer e sehen, in welchem Groß-Heydekrug, Margen, Marschenen, Widitten nebst der ganzen Kapornschen E umherzushwimmen \chienen. Alle Dörfer und Wälder aber standen auf dem Kopf, sodaß das Bild für die Fischer ein über alle Maßen verwirrendes war. * Unter diesem verkehrten Bilde erblickten fie aber wiederum die genannten Dörfer in regel- rechter Stellung, sie sahen Personen am Strande, fogar in den Ortschaften, die in der oberen Luftspiegelung gleichfalls alle auf dem Kopf standen und sih fo fortbewegten. Auch die vorüber- segelnden Kähne und Dampfer zeigten a demselben Doppelbilde. Auffallend war hierbei noch, daß der Pfiff eines Dampfers stets zweimal gehört wurde. Die interessante Luftspiegelung dauerte circa eine Viertelstunde, dann wurde die Sonne von einer NRegenwolke verdeckt und die Erscheinung verschwand in wenigen Augenblicken.

Proskau, 25. Juli. Am 12. August beschließt das König- lihe pomologische Institut in Proskau sein 50. Semester. Das Institut hat während seines Bestehens mit großem Erfolg an der Hebung des Obst- und Gartenbaues gearbeitet: weit über die Grenzen Deutshlands hinaus wirken Proskauer Schüler im Sinne der jeßt das Jubelfest feiernden Anstalt. Der 50. Semestershluß wird in feierliher Weise begangen werden. Am Abend desfelben Tages wird ein feierlicher Commers Lehrer und Schüler vereinigen ; am darauf im 54 Tage, welcher auch ¿entfernteren Kreisen er- wünschte Gelegenheit bieten wird, der wohlverdienten Sympathie für das Institut Ausdruck zu geben, sind weitere Festacte geplant.

Hannover, 28. Juli. Heute Morgen wurde, wie der „Hann. Cour.* berichtet, mit der Zumauerung des Eingangsbogens des nord- östlihen Thurmes der Garnisonkirche (vergl. Nr. 176 d. Bl.) begonnen; bis Mittag war dieselbe etwa bis zur Hälfte gediehen. Gestern wurde eine geringe Erschütterung in dem Gemäuer des Thurmes wahrgenommen, und ist infolge dessen die Absperrung bis auf die Mitte des Goetheplaßes ausgedehnt und die bis dahin noch offene, wenn auch beschränkte Passage längs der Häuser neben dem Thurm ganz geshlossen worden. Bis heute Mittag waren weitere Veränderungen nicht eingetreten.

Diet, 29, Ui Diek wUrbe, wie ¿D B5 H." Meldel; gester Morgen ein heftiger Erdstoß verspürt.

Paris, 28. Juli. Heute Vormittag brach laut Meldung des «W. T. B.* in einem Fourage-Magazin am Quai Rapóe Feuer aus, welches sih auf eine Faßniederlage und die benahbarten Magazine ausdehnte. Die Brandstätte umfaßt einen Raum von 150 000 qm. Die auf der Brandstätte befindlichen Pferde und das Mobiliar wurden gerettet; drei Feuerwehrleute wurden {wer ver- wundet. Der Schaden wird auf 4 Millionen Francs geschäßt.

Melliia, 28 U It Fot ASTia 0o fand, ole „W. T. B.“ meldet, infolge eines Heubrandes eine Pulver - Explosion statt, bei welcher fünf Soldaten verroundet wurden.

Lissabon, 29. Juli. In Callongo bei Oporto fand, wie „D. T. B.* meldet, gestern ein Erdrut#\ch statt, bei welhem sieben At vershüttet wurden. Bisher sind vier Leichen hervorgezogen worden.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

Stuttaart, 29.30 (W. Di V) Dex „Stails: Anzeiger für Württemberg“ wveröffentliht einen Artikel, wonach für die diesjährigen Herbstübungen mit Rük- siht auf die landwirthschaftlihen Verhältnisse wesent- lihe Aenderungen angeordnet werden. Dieselben be- treffen die Verlegung größerer Exercitien auf die Exercir- pläße, ferner der Manöver in die Gegenden, welche durch die Futternoth weniger berührt werden, den Ausfall von Uebungen, besonders der berittenen Waffen, die Ein- {hränkung der Betheiligung der Cavallerie und der Artillerie, sowie die Kürzung der Dauer dieser Uebungen. Die nunmehrigen Anordnungen seien die Grenze dessen, was die Kriegsverwaltung im Hinblick auf die Kriegstüchtigkeit der Trup- pen verantworten könne. Der König habe hinsichtlich der Kaiser- manoöver Schritte gethan und die Kaiserliche Zustimmung dazu erwirkt, daß statt der beabsichtigten Manöver des XIIT. und XIV. Armee-Corps solche der einzelnen Corps je * auf eigenem Landesgebiet unter Verzicht der Aufstellung der Reserve-Divisionen ausgeführt werden Daher werden 41 Bataillone, 20 Escadrons und 23 Batterien weniger in dem Manöverterrain sih bewegen.

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E vom 29, Juli, Morgens.

Wetterberi

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Stationen. Wind. Wetter.

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeres\p. red. in Millim.

Belmullet. . | 767 |WSW 2 Regen Aberdeen .. | 761 |SW 2 'bedeckt Christiansund | 762 |ONOD 1|wolkig Kopenhagen. | 765 |NNW 2lbedeckt Stockholm . | 763 |OSO 4\wolkenlos ee .| 763 |ONO 2hhalb bed. t Petersburg) 762 |NW bedeckt Moskau . .. | 766 wolkenlos

Cork, Queens- u E 769 |NW

Cherbourg . | 767 |WNW elder. ... | 766 |SSO E... 0605 WNW amburg .. | 765. [N

Swinemünde | 763 |NNW

Neufahrroasser| 761 |N

Memel . .. | 761 |NO A 767

i ..| 766

Karlsruhe . . | 764

Wiesbaden . | 764

München .. | 761

Chemniy .. | 763

Deli 768

Breslau... | 762 |NNW

Se dAix . . | 767 |ONO V A E ee 706 D 16

1) Nachts Gewitter. 2) Gestern Regen. ?) Gestern und Nachts Regen. ) Nachts Regen. *) Nachts Gewitter.

Uebersicht der Witteraung,

Der Luftdruck hat über Europa etwas abgenommen,

doch i} die Luftdruckvertheilung wenig geändert.

2 E m

bededckt wolkig wolkig bedeckt halb bed, wolfki bededckt wolkig!)

wolkenlos

16 19

bi D C I i A i O DO p] s O E S pi bmi p O

Bereits ein gestern im Nordwesten des Erdtheils fich andeutendes Minimum dringt ostwärts vor. Es [läßt dasselbe für Deutschland unter Zurückdrehen der Winde nach West zwar Erwärmung, aber noch weitere Regenfälle erwarten. Da Deutschland immer noch einer von Nord nah Süd sich er- streckenden Furche relativ niedrigen Luftdrucks an- ehört, so herrscht bei mäßiger nördlicher Luft- trômung daselbst noch trübes und, mit Ausnahme des äußersten Ostens, kühles Wetter; im Binnen- lande und an der Mpreule Küste fanden zum theil sehr ergiebige Regenfälle statt. Deutsche Seewarte.

E E R B E E R B R L S I R E S R C P LCE E B E C C Theater - Anzeigen.

Lessing-Theater. Sonntag: Rosmersholm. Anfang 74 Uhr. Z

Montag: Zum 50, Geburtstag P. K. Nosegger?s. Am Tage des Gerichts.

Dienstag: Rosmersholm.

Friedrich - Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25.

Sonntag: Neu einstudirt: Nanon. Komische Oper in 3 Acten (frei nach einem Lustspiele der Petxen Theaulon und d'Artois) von F. Zell und

ichard Genée. Musik von Richard Genée. Regie: Herr linger: Dirigent: Herr Kapellmeister Kroner.

nfang 74 Uhr.

Im Park: Großes Doppel-Coucert, ausgeführt von der Berliner Concert-Kapelle, unter Leitung des Kapellmeisters Herrn Guthshmidt, und dem Orchester des Friedrih-Wilhelmstädtishen Theaters, unter Let- tung des Concertmeisters Herrn Stiemer. Auf- treten der Soubrette Clotilde Kowala, der Tanz- äsngerin Orosy, des Damen-Terzetts Sylvia und des Original-Gesangs-Humoristen Alfred Bender. An-

In Berlin nirgends sonst zu sehen. Elektri)che Sllumination. Sämmtliche Sehenswürdigkeiten sind geöffnet.

Montag: Nanoun. Anfang 7# Uhr.

Im prachtvollen Park: Großes Doppel- Concert. Auftreten erster Gesangs- und Justru- mental - Künstler. Anfang 6 Uhr.

Kroll’s Theater. Sonntag: Gastspiel des O Heinrih Böôötel. Me Diavolo. (Fra

iavolo: Herr Böôtel.) Anfang 7 Uhr.

Montag: Der Waffenschmied.

Täglich: Vor, während und nach der Vorstellung Großes Concert im Sommer-Garten. Anfang Sonntags 4 Uhr, Wochentags 54 Uhr. /

Dienstag: Gastspiel des Herrn Heinrich Bötel und der Fceau Moran-Olden. Die Hugenotten.

Victorio-Theater. Belle - Alliancestraße 7/8. Sonntag: Zum 72. Male mit vollständig neuer Aus- stattung: Frau Venus. Modernes Märchen (großes Mm tnn n mit s und Ballet in 12

Bildern. nang 7} Ubr. Im Belle-Alliance-Garten : Militär - Doppel - Concert. Auftreten von Specialitäten ersten Ranges. Anna Rieder und Hermann Werner, Tyroler Jodler. Unga- rishes Tanz- und Gesangs-Damen-Trio Welten- berg. Die Zillerthaler. Tiroler Lebensbild mit Gesang und Tanz, auf der Sommerbühne dar- estellt von Mitgliedern des Schauspielpersonals, Anfang 4 Uhr. Brillante Jllumination durch 25 000 Gas- flammen.

Montag: Frau Venus. ang O Uhr. Im Garten: Doppel-Concert. Auftreten von Specialitäten ersten Ranges. Anfang 5 Uhr.

Theater Unter den Linden. Sonntag:

Zum letzten Male: Die verkaufte Braut. Komische

fang 5 Uhr. Um 10 Uhr: Die Fontaine lumineuse,.

Dyper in 3 Acten von Friedrih Smetana.

Das ganze Reinerträgniß dieser Vorstellung fällt dem Solo: und Chorpersonal des Baumann'’schen Opern - Ensembles zu.

Bedeutend ermäßigte 74 Uhr.

G“ Das Theater ist dur den neuen elektrischen Luftkühl-Apparat das bestventilirte in Berlin.

Eintrittspreise. Anfang

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde Am Landes - Ausstellungs - Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12—11 Uhr.

Familien - Nachrichten. Verehelicht: Hr. Oberlehrer Dr. Romstedt mit 1 Emilie Rente (eigen. Hr. General- Major z. D. Victor von Kleist mit Frl. Elisabeth von Alt-Stutterheim (Georgenau). L Geboren: Ein Sohn? Hrn. Militär - In- tendantur-Assessor Nene (Berlin). rn. Lieutenant Hans Freiherrn von Berlepsch (iFreîi-

erg).

ecebea: Hr. Amtmann z. D. Alexander Wester- burg (Warmsdorf). Verw. Fr. Oberst Henriette Neuland, geb. Kieckhoefer (Berlin). Fr. Amts- rath Franz, geb. Degener (Braunshweig). Ör. Premier-Lieutenant Otto von Koenen (Frankfurt a. M.) Hrn. Geh. Ober-Regierungs-Rath Stöckhardt Sohn NRingo (Villa Annenhof bei Schmiedeberg im Riesengebirge). Hr. Post- director a. B. Theodor Roesener (Breslau).

Nedacteur: J. V.: Siemenroth. Berlin: ———— - Nerlag der Expedition (J. V.: Heidrich). Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt, Beclin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Fünf Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage).

M 179.

Königreich Preußen.

Communalabgabengeseßs. Vom 14. Juli 1893.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden y a iA verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie für den Umfang derselben, mit Aus hluß der Hohenzollernschen Lande und der Jnsel Helgoland, was folgt: Theil T. Gemeindeabgaben. Erster Titel. Allgemeine Bestimmungen.

König von

Die Gemeinden sind bevédhitat zur Deckung ihrer Aus-

ga und Bedürfnisse nah Maßgabe der Bestimmungen dieses

eseßes Gebühren und Beiträge, indirecte und directe Steuern zu erheben, sowie Naturaldienste zu fordern.

Die Gemeinden dürfen von der Befugniß, Steuern zu erheben, nur insoweit Gebrauch machen, als die sonstigen Ein- nahmen, insbesondere aus dem Gemeindevermögen, aus Ge- bühren, Beiträgen und vom Staat oder von weiteren Communalverbänden den Gemeinden überwiesenen Mitteln zur Deckung ihrer Ausgaben nicht ausreichen. Auf Hunde- und Lustbarkeits-, sowie auf ähnliche, durch besondere Rücksichten gebotene Steuern findet diese Bestimmung keine Anwendung.

Durch directe Steuern darf nur der Bedarf aufgebracht werden, welcher nach Abzug des Aufkommens der indirecten Steuern von dem gesammten Steuerbedarf verbleibt.

S S:

__ Gewerbliche Unternehmungen der Gemeinden sind grund- säßlih so zu verwalten, daß durch die Einnahmen mindestens die gesammten durh die Unternehmung der Gemeinde er- wachsenden Ausgaben, einschließlih der Verzinsung und der Tilgung des Anlazekapïtals, aufgebracht werden.

Eine Ausnahme ist zulässig, sofern die Unternehmung zu- gleih einem öffentlihen Jnteresse dient, welches anderenfalls nicht befriedigt wird.

Zweiter Titel. Gebühren und Beiträge. S4

Die Gemeinden können für die Benußung der von ihnen

M O S E Et ait Veranstaltungen (An- agen, Anstalten und Einrichtungen) besondere Vergü (Gebühren) erheben. d O

Die Erhebung von Gebühren hat zu erfolgen, wenn die Veranstaltung einzelnen Gemeindeangehörigen oder einzelnen Klassen von solchen vorzugsweise zum Vortheil gereicht und soweit die Ausgleichung niht durch Beiträge (8 9) oder eine Mehr- oder Minderbelastung (8 20) erfolgt. Die Gebühren- säße sind in der Regel so zu bemessen, daß die Verwaltungs- und Unterhaltungskosten der Veranstaltung, einschließlich der Ausgaben für die Verzinsung und Tilgung des aufgewendeten Kapitals, gedeckt werden. i

_ Besteht cine Verpflichtung zur Benußung einer Ver- anstaltung für alle Gemeindeangehörigen oder für einzelne Klassen derselben, oder sind die Genannten auf die Benußung der Veranstaltung angewiesen, so ist unter Berücksichtigung des öffentlichen Jnteresses, welchem die Veranstaltung dient, und der den Einzelnen gewährten besonderen Vortheile eine entsprehende Ermäßigung der Gebührensäße gestattet; auch kann in Fällen dieser Art die Erhebung von Gebühren unter- bleiben.

__ Auf Unterrichts- und Bildungsanstalten, auf Kranken- häuser, Heil: und Pflegeanstalten, sowie auf vorzugsweise den Bedürfnissen der unbemittelten Volksklassen dienende Ver- anstaltungen finden vorstehende Bestimmungen (Absaß 2 und 3) keine Anwendung. Jedoh muß für den Besuch der von den Gemeinden unterhaltenen höheren Lehranstalten und Fach- \hulen ein angemessenes Schulgeld erhoben werden. E

Andere Abweichungen von der im Absaß 2 vorgeschriebe- nen eren der Gebühren sind nur aus besonderen Gründen gestattet.

Ein Zwang zur Erhebung von Chaussee, Wege-, Pflaster- und Brückengeldern findet nicht statt.

S5

Die bestehenden Vorschriften über die Verleihung des Rechts auf Erhebung von Chaussee-- Wege-, Pflaster-, Brücken-, Fähr-, Hafen-, Schleusengeldern und von anderen derartigen Verkehrsabgaben, sowie über die Feststellung der Tarife für solhe werden durch dieses Gesetz nit berührt.

8 6.

Die Gemeinden, Amtsbezirke, Aemter und Landbürger- meistereien sind berehtigt, für die Genehmigung und Beauf- sichtigung von Neubauten, Umbauten und anderen baulichen Bee gen, sowie für die ordnungs- und feuerpolizeiliche Beaufsichtigung von Messen und Märkten, von Musik- Cut rungen Schaustellungen , theatralishen Vorstellungen und sonstigen Lustbarkeiten Gebühren zu erheben. Die Er- hebung von Lustbarkeitssteuern s{hließt die Erhebung von Ge- bühren für die Beaufsichtigung der Lustbarkeit aus.

Im übrigen bewendet es hinsichtlih der Befugniß der Gemeinden, für einzelne Handlungen ihrer Organe Gebühren (Verwaltungsgebühren) zu erheben, bei den bestehenden Bestimmungen. Í 2

Die Gebühren müssen so bemessen werden, daß deren Aufkommen die Kosten des bezüglihen Verwaltungszweiges nicht übersteigt.

S T. Gebühren sind im voraus nach festen Normen und Säßen zu bestimmen. Eine Berücksichtigung Unbemittelter ist nicht ausgeschlossen.

S 8. : j Die Festseßung von Gebühren bedarf in den Fällen des S 4 Absag 3 und 5 und des § 6 der Genehmigung.

Erste Beilage

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger. 1893,

Berlin, Sonnabend, den 29. Juli

Das Erforderniß der Genehmigung des Schulgeldes d die Schulaufsichtsbehörde bleibt unberührt Gt s 9

Die Gemeinden können behufs Deckung der Kosten für Herstellung und Unterhaltung von Serantaindn, E durch das öffentliche Jnteresse erfordert werden, von denjenigen Grundeigenthümern und Gewerbetreibenden, denen hierdurch besondere wirthschaftlihe Vortheile erwachsen Beiträge zu den Kosten der Veranstaltungen erheben. Die Beiträge Hnd nach den Vortheilen zu bemessen.

Beiträge müssen in der Regel erhoben werden, wenn anderenfalls die Kosten, einschließlich der Ausgaben für die Ver- zinsung und Tilgung des aufgewendeten Kapitals, durch Steuern aufzubringen sein würden.

4 Der Plan der Veranstaltung is nebst einem Nachweise der Kosten offen zu legen. Der Beschluß der Gemeinde wegen Erhebung von Beiträgen ist unter der Angabe, wo und während welcher Zeit Plan nebst Kostennahweis zur Einsicht offen liegen, in ortsüblicher Weise mit dem Bemerken bekannt zu machen, daß Einwendungen gegen den Beschluß binnen einer bestimmt zu bezeichnenden Frist von mindestens 4 Wochen bei dem Gemeindevorstande anzubringen seien. Handelt es sh um eine Veranstaltung, welhe nur cinzelne Grundcigenthümer oder Gewerbetreibende betrifft, so genügt an Stelle der Bekannt- machung eine Mittheilung an die Betheiligten. Der Beschluß bedarf der Genehmigung.

ZU ¿diesem Behufe hat der Gemeindevorstand den Be- {luß nebst den dazu gehörigen Vorverhandlungen und der Anzeige, ob und welche Einwendungen innerhalb der gestellten Frist erhoben sind, der zuständigen Behörde einzureichen.

“Der Beschluß der zuständigen Behörde is in gleicher Weise zur Kenntniß der Betheiligten zu bringen, wie der Be- {luß der Gemeinde bekannt gemacht worden ist.

Gegen den Beschluß der zuständigen Behörde steht den Betheiligten die Beschwerde offen.

S 10

: L O T

Die Vorschriften des Geseßes, betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Pläßen in Städten und ländlihen Ortschaften, vom 2. Juli 1875 (Gesez-Samml. S. 561) bleiben mit der Maßgabe in Kraft, daß die im 8 15 daselbst vorgesehenen Beiträge nah einem anderen, als dem dort angegebenen Maßstabe, insbesondere auh nah der be- bauungsfähigen Fläche, bemessen werden dürfen.

: E S E.

Die Vorschriften des Geseßes, betreffend die Erhebung von Marktstandsgeld, vom 26. April 1872 (Geseß-Samml. S. 513), bleiben unberührt.

___ Ebenjo behält es bei den Bestimmungen der Gesetze über die Errichtung öffentliher Schlachthäuser vom 18. März 1868 (Geseß-Samml. S. 277) und 9. März 1881 (Gesez-Samml. S. 273) sein Bewenden. Jedoh dürfen für die Schlacht- hausbenußung Gebühren bis zu einer solhen Höhe er- hoben werden, daß durhch ihr jährlihes Aufkommen die Kosten der Unterhaltung der Anlage und des Betriebes, sowie ein Vetrag von 8 Proc. des Anlagekapitals und der etwa gezahlten Entshädigungssumme gedeckt werden. Jn denjenigen Städten, in denen Verbrauchssteuern auf Fleisch zur Erhebung kommen, dürfen die Benußungsgebühren nur bis zu einer solhen Höhe erhoben werden, daß durch ihr jährliches Aufkommen außer den Unterhaltungs- und Betricbs- kosten cin Betrag von 5 Proc. des Anlagekapitals und der Entschädigungssumme gedeckt wird.

__ Die Gebühren für die Untersuhung des nit in öffent- lihen Schlachthäusern ausgeshlahteten Fleishes (Artikel 1 S 2 Nr. 2 und 3 des Geseßes vom 9. März 1881) können in einer den Gebühren für die Schlachthausbenußung ent- sprechenden Höhe bemessen werden.

S 12

Jn Badeorten, klimatischen und sonstigen Kurorten können die Gemeinden für die Herstellung und Unterhaltung ihrer zu Kurzwecken getroffenen Veranstaltungen Vergütungen (Kur- taxen) erheben.

Dritter Ditél. Gemeindesteuern. Erster Abschnitt. Jndirecte Gemeindesteuern. S 13.

Die Gemeinden sind zur Erhebung indirecter Steuern innerhalb der durch die Neichsgeseße gezogenen Grenzen befugt.

Den Gemeinden sind Vereinbarungen mit den Betheiligten gestattet, wonach der Jahresbetrag der zu entrichtenden indirecten Steuern für mehrere Jahre im voraus fest bestimmt wird. Die Vereinbarungen bedürfen der Genehmigung.

S 14.

Steuern auf den Verbrauch von Fleish, Getreide, Mehl, Backroerk, Kartoffeln und Brennstoffen aller Art dürfen nicht neu eingeführt oder in ihren Ge erhöht werden. Die Ein- führung einer Wildpret- und Geflügelsteuer ist jedoch auch in den früher nicht mahl- und s{lachtsteuerpflihtigen Gemeinden zulässig. Die Steuersäße können abweichend von den Vor- schriften des Erlasses vom 24. April 1848 (Gescß-Samml. S. 131) bemessen werden.

Wegen Forterhebung der Schlachtsteuer bewendet es bei den Bestimmungen des Gescßes vom 25. Mai 1873 (Geseh- Samml. S. 222).

S165

Die Besteuerung von Lustbarkeiten, einschließlich musikalisher und declamatorisher Vorträge, sowie von Schau- stellungen umherziehender Künstler ist den Gemeinden gestattet.

46 Die Gemeinden sind befugt, das Halten von Hunden zu besteuern (S 93). Die in dieser Beziehung zur Zeit be- stehenden ge}eßlihen Gr R aufgehoben.

Die bestehenden Vorschriften über die Ta des Aufkommens indirecter Steuern für bestimmts Zwecke (Kosten der Armenpflege u. |. wm.) werden aufgehoben.

E 8 18. Die Einführung neuer und die Veränderung bestehender par dos Gemeindesteuern kann nur dur Steuerordnungew erfolgen.

Die Steuerordnungen Ca der Genehmigung. L

__ Wegen der Befreiung der Militärfpeiseeinrihtungen und ähnlicher Militäranstalten "von deñ Verbrauchssteuern Peri es bei den bestchenden Bestirumungen.

Zweiter Abschnitt. Directe Gemeindesteuern.

I. Allgemeine Bestimmungen.

Die directen Gemeindesteuern sind auf alle der Besteuernng unterworfenen Pflichtigen nach festen und gleihmäßigzn: Gruud- säßen zu vertheilen.

Handelt es sich um Veranstaltungen, welche in besonders hervorragendem oder geringem Maße einem Theil des Ge=- meindebezirks oder einer Klasse von e g zu statten kommen, und werden Beiträge nah §8 9 und V nicht erhoben, so kann die Gemeinde eine entsprechende Mehr- oder Minderbelastung dieses Theils des Gemeindebezirks oder: dieser Klasse von Gemeindeangehörigen beschließen. Bei der Abmefsung der Mehr- und Minterbelaltunta ist namentlich der zur Her- stellung und Unterhaltung der Veranstaltungen erforderliche Bedarf nah Abzug des etwaigen Ertrags in Betracjt: zu ziehen. Der Beschluß bedarf der Genehmigung.

i : S 21.

__ Die auf besonderem Rechtstitel beruhenden Befreiungen einzelner Grundstücke von Gemeindesteuern bleiben in ihrem bisherigen Umfang fortbestehen. Die Gemeinden sind jedoch berechtigt, diese Befreiungen durch Zahlung des avanSia aid Jahreswerths derselben nach dem Durchschnitt der leßten drei Jahre vor dem 1. April desjenigen Rechnungsjahres, in welchem die Ablösung beschlossen wird, abzulösen. Steht ein anderer Entschädigungsmaßstab fest, so hat es. hierbei sein Bt- wenden.

E S 22.

___ Vorschriften, welche eine Befreiung von Gewerbesteuer in sih schließen, finden auf Gewerbe, welhe nach Ver- kündigung dieses Gesezes in Betrieb geseßt werden, keine An= wendung.

_Die Gemeinden sind berechtigt, die bestehenden Be= freiungen durch Zahlung des 13!/z fachen Jahreswerths der= selben nah dem Durchschnitt der lezten drei Jahre vor den: 1. April desjenigen Rechnungsjahres, in welchem die Ab- lösung beschlossen wird, abzulösen. Steht cin anderer Ent- \hädigungsmaßstab fest, fo E hierbei sein Bewenden.

__ Die directen Gemeindesteuern können vom Grundbesiß und Gewerbebetrieb (RNealsteuern), sowie vom Einkommen der Steucrpflichtigen (Einkommensteuer) erhoben werden. __ Die Einkommensteuer kann zum theil durch Aufwands- steuern erseßt werden. Aufwandssteuern dürfen grundsäßlih die geringeren Einkommen nicht verhältnißmäßig höher als die größeren belasten.

Mieths- und Wohnungssteuern dürfen nicht neu eingeführt wer

Die bestehenden Mieths- und Wohnungssteuern sind auf ihre Uebereinstimmung mit den vorstehenden Besteuevungs- grundsäßen und den sonstigen Bestimmungen dieses Geseßes zu prüfen. Sie bedürfen erneuter, an die Zustimmung, der Minister des Jnnern und der Finanzen“ gebundenex Genehmis- gung und treten außer Kraft, wenn die Genehmigung: nicht bis zum 1. April 1898 erfolgt ist. i ___ Die Einführung neuer und die Veränderung bestehender directer Gemeindesteuern, welche, niht in Procenten der vom Staat veranlagten Steuern erhoben werden, kann nur durch Steuerordnungen erfolgen.

Die Steuerordnungen bedürfen der Genehmigung..

II. Besondere Bestimmungen. 1) Nealsteuern.

a. Vom Grundbesigt. S

Den Steuern vom Grundbesitz sind die in der Gemeinde belegenen bebauten und unbebauten Grundstücke unterworfen, mit B lichen Slöf

a. der Königlichen lôösser, einshließlih der zugehörigen. Nebengebäude, Hofräume und Ga eg pBeoria

b. der einem fremden Staat gehörigen Grundstüke, auf denen Botschafts- oder Gesandtschaftsgebäude errichtet find, eiu hließlich der auf ihnen errichteten Gebäudz, sofern von dem: fremden Staat Gegenseitigkeit gewährt wird:

c. der dem Staat, den Provinzen, den Kreisen, den Ge- meinden oder sonstigen communalen Verbänden gehörigen Grundstücke und Gebäude, sofern sie zu einem öffentlichen. Dienst oder Gebrauch bestimmt sind; |

d. der Brücken, Kunststraßen, Shienenwege der Eisen=

bahnen, sowie der schiffbaren Kanäle, welche mit Genehmigung des Staats zum öffentlihew Gebrauch angelegt sind: e, der Deichanlagen der Deichverbände und der im öffent= lichen Jnteresse staatlih unter Schau gesteltten La R sowie der im öffentlichen Jnteresse intecbalizaen Anlagen. der Ent- V n Ee,

. der Universitäts- und anderen zum öffentlihen Unter= richt bestimmten Gebäude: , enden E

g. der Kirchen, Kapellen und anderen dem öffentlichen. Gottesdienste gewidmeten Gebäude, sowie der gottesdiensilichen Gebäude der mit Corporationsrehten versehenen Religions- agen Ï Wai y

. der Armen-, Waisen- und öffentlichen Krankenhäuser der Gefängniß-, Besserungss, Bewahr- und derjenigen Bacble thätigkeitsanstalten, welhe die Bewahrung vor Schußlosigkeit oder sittlicher Felayr Aen (Mägde äuser und dergleichen), sowie der Gebäude, welche milden Stiftungen 'ar.gehören und für deren Zwecke unmittelbar benußt werden; durG Gemeinde«