1912 / 272 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Nov 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Verhältnis nach der bistorischen Entwicklung oder aus wirtschaftlichen Ursachen anders gestaltet ift. Wir hätten auch gegen eine abweichende Behandlung der erwähnten Landesteile feine „Bed den fen : darauf be- züglihe Wünsche der Interessentenkreise sind aber nicht an uns heran- getreten.

Abg. Dr. von Kries (kons): Nach dieser Erkiíärung haben wir gegen den Antrag Iderboff nichts zu erinnern. Für die Gleih- lien der Frisldauer Tprechen überwiegende fahlide Gründe, vor allem Gründe der Billigkeit. Es wäre unbillig, bisherige Eigen- tümer durch die kurze Frist von 2 Jahren der Gefahr auszusetzen, ihr Eigentum zu verlieren.

_ Abg. E Fer - Winsen (nl.): Die Frist von 2 Jahren reit voll- ständig aus, um Klarheit zu schaffen. Den Antrag Iderhof} möchte h zur Annahme empfehlen.

Abg. Fürbringer (nl.) erflärt dessen Annabme zwar die Stellung de aber au eventuell von dem Nachweis A Dadurch könnten dann vielleicht die Schif teiligt werden, deren sich natürlich die annähmen. Der Antrag müsse auh fe halber abgelehnt werden.

Auf eine Anregung des Abg: Freiherrn Schenk zu Schweins - berg (fonf.) gibt ein Negierungskommissar die Erklärung ab, daß guf die besondere Begriffsbestimmung des Eigentums in § 9; Absay 2, im Unterschied zu derjenigen des § 7 auch in den Aus- führungsbestimmungen aus sdrüdlid) werde hingewiesen werden.

An der weiteren Besrmechitià beteiligen fsich die Abgg. Ger - hardus Ber) Lieber (nl.) und Dr. Jderhoff (freikons.), der ausführt, daß der Abg. Fürbringer von ganz falschen Voraussetzungen bei der Bekämpfung seines Antrags ausgegangen fei, da die Siele niht etwa natürlihe Wasßserläufe, sondern in erster Linie Ent- Ee seien.

Absaß 1 von §9 wird ‘angenommen, ebenso der Antrag Jderhoff. Der Antrag der Konservativen zu Absatz 2 wird mit 122 gegen 109 Stimmen abgelehnt, Absay 2 gelangt in der Kommisstonsfassung zur Annahme.

Nach § 10 kann der Staat das Eigentum an einem Strome, der ihm nicht gehört, aber von ihm unterhalten wird, in Anspruch nehmen, wobei der bisherige Eigentümer zu ent- schädigen ist.

Abg. Dr. Wagne r- Breslau (freikons.) beantragt, daß die Jnanspruhnahme nur aus Gründen des öffentlichen Woßhles erfolgen darf.

Berichterstatter Abg. Bitta empfiehlt die Ablehnung dieses

ntrages.

Abg. Dr. W a gner- Breslau (freikons.): Ich möchte doch meinen Antrag zur Annahme empfehlen. Der Antrag entspricht einem Wunsche des Magistrats von Breslau und ift damit begründet, daß sonst rein fi sfalishe Gesichtspunkte die Uebernahme des Eigen- tums auf den Staat veranlassen können. Für die Kommune ift es aber nicht gleichgültig, wem das Eigentum übertragen ist. Es muß deshalb bestimmt werden, daß nur aus Gründen des öffentlicben Wohls der Staat das Eigentum übernehmen kann. Œs handelt sich um eine Frage, die für die Kommunen in \pâterer Zeit von großer Wichtigkeit sein kann. Es liegt keine innerlich b egründete Veranlafs sung vor, dem Staate in diesem Falle mebr Recht ¿u gewähren, als das Gnteignungsgesei ihm in anderen Fällen gibt. Jh bitte also, dem woblerwogenen Wunsche des Magistrats von Breslau zu entsprechen. Gine ganze Anzahl von Anträgen wünscht, an anderen Stellen den Zusaß des öffentlichen Wohls als Vorauëseßung für“ einzelne Ve- stimmungen. Wenn es an anderen Stellen nötig ist, so ist es jeden- falls bier noch nötiger.

Unterstaatssekretär im Ministerium der öffentlichen Arbeiten Dr. Freiherr von Coels von der Brügghen: Gs ift undentbar, daß Fe Enteignung ' aus anderen Gründen als denen des ffentlichen Wohles geschehen soll. Sie soll nit etwa aus fisfali- \{cn Gründen eifolgen. Ich ïkann mi salih mit dem Antrag einvecstanden erklären, aber formell balte i es doch für sehr bedenfli, an den woblerwogenen Beschlüssen dér Kommission in diesem Punkte etwas zu ändern.

Abg. von Strombe ck (Zentr.) hält die Bestimmungen des § 10, insbesondere über die Entschädigung, juristisch nicht für genügend geklärt. :

Abg. 8 pmann (forts{chr. Volksp.): Die Entschädigung ist nah den allgemeinen G E en V: Eigentumsrehts zu gewähren, und bei diesem Paragraphe1 brauchen wir uns darüber nicht zu unterhalten. Zum Antrag Wagner at die Neglerung ja bereits erklärt, daß das öffentlihe Wohl selbsive rständlih die Voraussetzung der Anwendung des Cuteignungsrechts sein soll, und daß sie niemals daran denke, aus anderen Gründen zu e! teignen. Die Regierung ver- langt also gar fcin weitergehendes Recht, als der Antrag Wagner geben will, und wir handeln nur praktisch und prinziviengemäß, wenn wir den Antrag Wagner annehmen.

Nach Ablehnung des Antrages Wagner gegen die Stimmen der Freikonservativen und der Volkspartei wird § 10 unverändert in der Kommissionsfassung angenommen, ebenjo ohne Debatte die 88 11 und 12. E :

Zu § 13 beantragt der Abg. von Brandenjtein, daß die Festlegung der Uferlinie den Beteiligten bekannt zu machen ist und binnen vier Wochen nach Zustellung im Verwaltungsstreit- verfahren angefochten werden fann. Der Regierungsentwurf fieht nur eine Frist von zwei Wochen vor.

Der 8 13 wird in der Fassung nah dem Antrage Branden- stein cängenvminen. Æ

Den 88 14, 15 und 16 wird ohne Debatte zugestimmt.

Die Beschlußfassung über § 17 wird ausgesezt bis nach

Beratung des § 71. Es liegt zu § 17 der Antrag der Abgg. von Brandenstein (Tonf. ) und Genoîsen vor, daß gegen den Beschluß binnen zwei Wochen die Beschwerde bei dem Stromausshuß zuläsfig sein foll. Die Kommission hat an die Stelle des Stromausschusses das neu zu schaffende Landes- wasseramt gefeßt.

Ein Antrag des Abg. Kuhr Nogasen (fortshr. Volksp.) will im § 18 Abs. 1 hinter „Anjpülung die Worte einfügen : („oder sonstige natürliche Ablagerung von Sinkstoffen“ ;

Abg. Ku hr (fortscr. Boum): Unser Antrag will Unklarßbeiten vermeiden, die entstehen könn weil das Gesez nur die Land- vergrößerung durch Verlegung des Strombettes oder durch Senftung des Wasserspiegels vorsieht.

Ein Ne gierungskom missar: Ih bitte, den Antrag ab- zulehnen, da es selbstverständlich ist, daß auch die Vergrößerung dur Ablagerung von Sinkstoffen unter das Gese fällt.

Der Antrag Kuhr wird zur ückgezoge

Der - dritte Titel handelt von der Ben. ußung der Wasserlä ufe. Jn den allgemeinen * Vorschriften 20 bis 24) sind insbesondere die Vorkehrungen vorgesehen, die einer Verschmußung der Wasserläufe durch industrielle An lagen usw. vorbeugen sollen. Die Kommission hat einen 8 24a hinzugefügt, der über die Haftung für Verunreinigungen Bestimmung ¿rifft, und zwar in einer gegen den Beschluß der Kommission bei der ersten Lesung wesentlih abgeschwächten Form.

Nach der Kommissionsfassung zweiter Lesung haftet für den tue e der durch die “unerlaubte erin nigung eines Wafßerlaufs entsteht, der Unternehmer der Anlage, von der die Mcueiiauna herrührt. Die Haftung. ist ausgeschlossen, wenn dex Unternehmer zur Verhütung der Verunreinigung die

gegen den Antrag Iderhoff, Sielrehte sehr pebeNzen, u sie es Eigentums befreien würde. iffahrt8interessen sehr bena- ¡elr ‘echte erst in zweiter Linie 1er prâjudizierlihen Wirkung

L@E

S eir

im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hai. (Der Beschluß der Kommission bei der ersten Lesung {loß die Haftung aus, wenn der Unternehmer bewies, daß die Verunreinigung dur) höhere Gewalt verursacht ist.) Rührt die Verunreinigung von mehreren Anlagen her, so haften die Unternehmer als Gesamt- huldner. Unter sh find sie nah dem Verhältnis thres Anteils an der Verunreinigung, im Zweifel zu «lekben 2 Teilen verpflichtet.

Abg. Lippmann (fortfchr. Nolksp.): Der Abschniit über die Benutzung der Wafsserläufe ist der wichtigste des ganzen Geseyes. Allerdings ift ja nur gesagt, was ‘verboten it, aber dies A aus dem Grunde geschehen, um ciner Vershmußzung vorzubeugen, die leicht gesundheitsschädlihe Folgen baben kann. Bei dem Wachsen unserer Industrie und der Städte, die die Wasserläufe zur Abwäfserung nötig baben, müßen sich ja Gegensäße herausbilden. Die Soinmissian hat nun versucht, diese zu vereinigen, ohne daß die Reinhaltung der Flüsse unmöglih gemadt wird. Es ist für nüßlih befunden worden, festzusetzen, daß dem Geschädigten der Nachweis erlassen wird, - von wem die s{chà dlicben Abwäßser herrühren. Anderseits hat man dem Unternehmer Erleichterungen insofern gewährt, daß er vom Schaden- ersatz befreit bleibt, wenn er nachweisen kann, ‘daß er die notwendigen Vorsichtsmaßregeln getroffen hat. Die von der Kommission be- \{lofsene Resolution will nun die Negierung veranlassen, beim Bundesrat dabin vorstellig zu werden, daß ein Reichswasjergeseß er- lassen wird. Dieses ift ganz besonders für Preußen wichtig, damit niht weitere Industrielle na Bundes staaten abwandern, wo ein derartiges Wafsergesei, wie wir es jeß S wollen, nicht besteht. Bis ein solches Reichs gejeß ergeht, tann ma! „eine Schâdigung unserer Industrie vermeiden, wenn die Königliche 2 C ENIEDIS, nach der der größte Teil des Gesetzes in Kraft treten soll, bis zu diesem Zeitpunkt hinaus8geshoben wird.

Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Iderh'o ff (freikonf.) erklärt ein Regierungs fommissar, daß bezüglih der Deich- und Siel- ordnung in der Provinz Hannover es bei dem jeßt geltenden-Necht bleiben wird.

Abg. Win ckler (kons.): Im allgemeinen bin ih mit den Aus- führungen des Herrn Lippmann einverstanden. Doch habe ih be- iglich des § 24a erbeblihe Bedenken. Er führt eine Aenderung des Bibilre chts herbei, ant erseits ist au die Umfkehrung der Beweislast bedenflih. Gegen den § 24a bestehen namentlich in industriellen

ges

Kreisen die größten Bedenken. Ich wäre begicrig, zu hören, wie ih der Handelêminister zu diesen Bedenken verhält. Nicht nur aus

einzelnen Berufszweigen find Klagen ecrhoben worden, sondern der hann oversche Städteverein hat fich. mit einer Pétition an das Haus gewandt. Diese Bestimmungen können zu scifanösen Prozessen Art fru, Es ist zu befürchten, daß die: Bestimmungen dieses Paragraphen dazu führen, einen bebe n Bctrieb einfach un- möglich zu machen. (8 stehe n ih hier verschiedene Interessen ent- gegen, „die Interessen der Fischerei und d die Interessen der großen Fabriken. Vie *= Intere}]en dieser werden vielfa überwiegen, denn es werden in den Fabriken viel mebr Personen el [hâf igt als in der Fischerei. Es wird sih darum handeln, die ridtige Grenze zu finden, um beiden Interessen gerccht zu werden. Die Kögumisñon ist über die Grenze binausgegangen, die wir für not ndig halten. § 24 a bedeutet eine schwere Gefährdung unserer gesamten Industrie. Dieser Paragraph geht über die zulässige Grenze hinaus. Eine! Antrag auf Streichung des Paragraphen have ich_ nit eingebracht. Aber in solhen Faller spricht man gegen einen folhen Parag raphen und stimmt dagegen. Ein Negierungskommiff ar: Die Beschlüsse der erften Lesung verändern die Negierungsvce lage zuungu nsten der Un iternehmer. Der U1 iternebmer follte haftbar | ein ohne Nüctsicht auf sein Ver- ibuldén: Diese Beschlüsse ware tür die S Staatéregierung nit an- nehmbar, es fonnte dadurch der Unternehmer übermäßig belastet werden. Aber in zweiter Lesung bat der § 24a eine wesentli andere Fassung erhalten. Es ist die Beweislast geändert worden. Der Geschädigte hat naLzuweifen, daß er widerrechtlich geschädigt s und daß die Schädigung aus dem und dem Unte rnebmen herstammt. Wenn auch die Streichung des § 24a le diglih die NegierungEvorlage wieder herstellen würde, so ist doch andetfeits anz uerkennen, daß die Schädigung des Unternebmens nit fo crbeblih ist, daß man dagegen ET

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em L S 6 tzu

Wid spruch een könnte. L A Auf einige Anfragen des Abg. Ge ry ardus über die Trag- weite der L 20 bis 24 gibt ein Negierun gsfommi lar

Auskunft. Abg. Fürbringer (nk.): Es ift unmögli, durch das Partikularrecht das Neichsrecht zu brehen. Die Bestimmi ungen des

B.G.B. stehen diesem Paragraphen direft gegenüber. Namentlich in Hannover bat dicjer Paragraph großen Anstoß erweckt. Ich bitte Sie, diesen P aragraphen abzulehnen.

Geheimer § Oberjustizrat Greiff: Es ist zweifellos, daß das

Partikularrecht Ait im Widerfî naR sichen E mit dem Neichs- recht, aber die Justizverwaltung ist der Meinung, daß ein solches

Bedenken bier nicht vorliegt.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Bei diesen Paragravhen zeigen sich die Grenzen der Möglichkeit für den Einzel- staat, hier regelnd einzugreifen. Gs zeigt. fich Hier, wie wenig die für die Gesundheit _ der Bevölkerung verantwort-

D

lichen vtéußit en Instanzen ihre Schuldigkeit bisher getan haben. Die Mißstände, die seit Jabrzehnlen auf diesem Gebiete E spotten jeder Bes chre ibung. Dies gilt besonders von den Zuständer

im Wuppertal. Das ganze märkisce Land ist dur die Abwässer ber Industrie verschmußt worden. Es gilt ja von der Wupper das schöne Wort : wenn ein Nationalliberaler auf der einen Seite in sie binein- spr ringt, ï ommt er auf der anderen Seite als Zentrumêsmann wieder he eraus Schukd hteran sind in erster Linie die Fabrifkherren, die sog. Königlichen Kaufleute, die sich fo gern als Führer der Nation auf- spielen, in zweiter Linie die Aufsichts behörden, die ihre Pflicht ver-

saumen. Es ist nit zuzugeben, daß teine technisde Möglich- keit best teht, die Abwâsser zu reinigen. Pian sträubt fich nur gegen die dadurch entstehenden Kosten. In England werden die E wässer direkt durch Kanäle ins Meer Eèfördért, Bei uns wird sich die Mi isere in Zukunft noch verstärken. Darunter haben aud)

die herrs chenden Klassen, die ganze Bevölkeru1 Oberschlesien und im rheinischen Gebiet, zu le ion ls Rawageseß darauf hingewiesen, daß es {on nah dem bestehenden Gese mögliß w ard: diesem Mißstande abzuhelfen, wenn die egierung sorgane mit der nötigen Gnergie hätten ein- schreiten wollen. Die tervoN ei hat in nicht zu billigender Weise die Interessen einzelner L h. der Industrie, geshont und die Inter- essen der Allgemeinheit | vernachlässigt. Es müßen deshalb stärkere Garantien zum Schuße der Allg emeinheit gegeben werden. Wenn auch zuzugeben ist, daß die einzelnen Gemeinden ret bedürftig s, so müssen doch im allgemeinen Interesse au die Kommu angehalten werden, auf M esem Gebiet ihre Pflicht zu Lin, Wir haben feinen Anlaß, diese zügellose Schä eng der Flußläufe und die zügellose Au énußung e einer Naturkraft NiA mitanzufehen. Am sli simt nten ist es in dieier Beziehung in Amerika. Aber viel besier ist es bei uns auch nicht. Die Kommission hat ih ja bemüht, die N Tage in einigen Punkten zu verbessern, aber in anderen hat sie sie rilectert. Sie hat Ausnab men genattet im § 20, die überbaupt nit gestattet werden sollten. Wir sollten nicht jede Verschmußzung cines Flusses als Liwas Unabänderlihes binn ehmen, sondern müssen fordern, daß vom Inkrafttreten des Gesetzes an die Wasser laufe réingehalken werden. Jedeufalls darf aber Ea Unter- nehmer ein Recht auf Vers{mußzung des Wassers ci ngeräumt werden. Auf die Reichsgewerbeordnung darf man si bei einer Verschmußung der Flußlät ife nit berufen. Jedenfalls ist die Bestimmung im § 24, wonach der Oberpräsident Tûr alle oder einzelne Wasserläufe fest- seben darf, daß es für die Einleitur ng bestinmter Urten und dec Merice von Flüssigkeiten keiner Anzei e bedarf, wenn fie gemeinüblch und unter den gegebenen Nerbältuifsen feine Scädigung von tbr 1 befürchten ift, so tauts{ufar tig, daß fie Bedenken erregen muß. 24 a widerstreitet auh meiner Ansicht nah dem Bürgerlichen Gesct-

g, besonders in iden. Ih habe

den einen Fortshritt, wenn Ae pi f ift und Ueberflüssiges enthält.

demselten Para-

{lossen ist, wenn der Unternehmer Verkehr erforderliche Sorg- Wie oît hat ih ein Unternehmer dahinter Norkebrungen einem Untergebenen übertragen von aller Rerantw ortung b inder Simnllon von Vertretern der Induítrie gesagt word en ist, daß sie gegen das E Gefeß d pazán würden, genommen würde, | der in industriellen Kreisen Gerrscht.

Freiherr von Malyahn (kon nf.) : hat feines ¿wegs mit seinen Ar nregungen den I entsprochen, fondern lediglih seinen treten. Das Verlangen der Sozialdemokratie, Neichêgesez zu regeln, läuft nur darauf hinaus, der So ozialdemot im e N einen ch großen Einfluß auf die Gestal Die Kommission hat in voller Siummitigleit die Interessen der Allgemeinheit wahrzunehmen.

gleihmäßig der Vertretung einfeitig „ggrarischer und ein seitig in- Der von den Sozialdemotraten

I 90 in bez ¿ug auf die Haftung indig überflüssig, (

Bei der ersten Lesung der Kommission seien lediglich die jet ftiven Momente bervorgefehrt worden ; bin seci in zweiter Lesung auch das subjektive - ngezogen worden, aber mit der E inscränfung, Dazu gehöre aber mehr,

Der Paragraph er Gut in maner Bez sianden ist allerdings die Bestimmung in A daß die Hastung auégef zur Verhütung der *

falt beobachtet hat. zurüdg gezogen, daß er die V d sich dann damit 1

B

erst auf die einge

des ; Verschuldens hinein daf ; der Unternehmer fh erxculvieren Tönne. Liebfnecht angeführt habe; die Uebertragung der Auf- cht an don Bevollmächtigten genüge nicht, denn das NReichsgericht la abe, wiederholt entschieden, daß der Unternehmer nit nur be- fondern „auch verpflichtet sei, seinen Betrieb zu fontrollieren. 2 Umnkebrung der Beweislast sei von größter Bedeutung, ebenso le Selmiag über die anteilige Tragung des Schadens durch Mehrheit von Unternehmern. diesem Falle die Kommission Lid bemüht, nach bestem L die widerstreitenden Interessen nad) Recht

Verunreinigung die im

ist das ein eis des agrenzenlosen Egoit mus,

Wie überhaupt, Jo, vai M Der Ab g. Liebknecht der Kommunen * ceipalt tischen Stantvunkt ver-

ie ganze ¿e Materie durch

und “Billigkeit

L i vpmann (forts{chr. Volksp.): [ l ret N meine Ausfabrungen als findisch empfunden hat, muß er ein artes Fell haben.

Bei der Abstimmung werden die §8 20—

zrheit angenommen :

7 des betr esfeitben

zu schaffen. 94a mit großer

24a stimmen nur eine kleine tinderheit E „Konservativen und vereinzelte Nationalliberale.

Interessen entgegengetreten. 4 regeln den Gemeingebrauch der

gestellte Antrag auf Ergänzung für entstehenden Schaden ift ziehung das Bürgerliche Gesetbu: ch (131) f{on I rsoxae trifit. rigen stehe ih im Segen gs f dem Abg, Winckler auf der DAMuh se _

da in dieter Va jerläuje.

h Kommissionsbeschlüfß natürlihen Wasßserläufe von jedermann zum Baden, | Schöpfen mit Handgefäßen,

laufen sowie zur Entnahme von Wasser für die eigene Gausha stung und Wirtschaft venuß t dan dürfen,

dur | ume niht benachteiligt w Schmedding und Genossen ( auch “das „Kahnfahren“ selben Antrag haben die Abgg. M eye

befagt nah

Kommission

Viehtränten, Schwemmen und

erwähnte Reso ution “wird f : hoffentlich erreicht wenn da- Ds auch die übrigen Bundesstaaten ih dem preußischen Bora ehen Ans(li eßen werden.

Abg. S ty c?

(Zentr.) be- 5.29 aufzunehmen ; den- r - Diepholz und Ge-

wirksameren Schuß gegen antragen, Verhältnisse in der

Fahre hinaus

vnski (Pole) v die Abwässer der Fabriken und er eti rt auf l Provinz Posen, wo der Fischbestaud der Gewässer auf J durch die Abwäss er der Zugersahnken vernichtet sei. Der Abg. Lebkn ondern aues bis En tf ieden gegen d die

Von den Abgg. Borchardt und Genossen ( folgende Einschaltung beantragt:

¿Qu Au gehören auch solhe Einwirkungen der

d onstige Élimatische Verhältnisse, deren

im Îunteresse E öffentlichen Wohles liegt.

‘Smedding Zentr.): Ich bedaure sehr, der gullu sminister in

necht hat fi

Dr. Arning nur gegen die Induit trieberren, |

Fraktion steht auf dem Windckler e Köunlisión bei e! besserung ihrer Be tse ; PYeeine Bedenken gegen eine ‘Er beltercag a N dadur aber niht abgeschwächt wo ‘val 8laut (freifonf. Pbe mission baben name

hon e anerfa daß nit vêtte Di der S zugegen geivesen ug treten lajjen. “aussließ t. t Br und Bér Mud 1s alles will man hier plöglich mit rauher Hand zerstören?

Dr. Von Aries ( Zed ‘deutung und Wichtigkeit des Kahnfahrens und des Nudersports olfégesundheit uit verk si ‘abnfabren au unter den Gemeingebrauch auf : i 5 den Rechten des Kahnfahrens , wo ‘ein ‘dfrentlider o auf den, Lesen zweiter und folcher Verkehr sereit, etwas entgegenzukommen, indem 1 wo es bisher gemeinübß e Zchmedding und Meyer-Diepholz gehea aber zu weit. Abg. M e y er -Dievholz (nl.): lben Antrag geftellt habe, wte der Aba. Schmed? iamentlich die Nücicht auf die Volksgesundheit geleitet. ahr en ist ein Herzerfrifhender Sport,

bre en bom eta Brau

vernünftigen pflege gebört vor alle

) W agner- B 8 : dur die Ko n rit f geringe Bedenken erhobe1 i; Je erunreinigung eines erlieger die Frage angeru ihr werden önnt 1E, âfer Le x Kanglatinen

li aroße ‘Kom nu weil gerade ‘vutb die Mog

C D T Mae aufes“ DCeL Kommi|ton

Die Mehrheit

Es

erster Lesung nahi A sera bfüb des Eigen-

namentlich dl hergeleitet wurden. 1 H -

tese e Bedenken | in O alten S Umfebrung der

rfehr stattfindet; 2 7 41 G j S Tet iz ¿fommissars assen soll es sein,

U ein

dürfte für E das Ka ahnf ahren | füberall denflich fein, Tas deren Kanalisatio lich gewesen ist; Reinigung usw. liegen geprüst werden, sodaß tehrung der BVewetisl wurde eingewendet,

Een Ca zu behandeln als diejenigen, dbesißes erfahren S êdte G ihre Kanalisatio immerhin waren die

zulassen wollen, Or all x Ugen es Wenn ih mit meinen Freunden

s zu fi 8 ding, so Tect muh

daß fein Anlaß ‘von Wasser árund- die ci ine Beeinträchtigun g Verschulden en ‘eitungen ‘nazi fen, i Beteuten niht B lc Einzelbestimmung E des F S Pan ARLEA ieren allerdings zw et _Säàbe ver wohl bei der

der mindestens denfelben 5s Schädigungen anderer durch das Kahn-

al ren ögen ja im Einz elfalle PRTgOToBnen sein.

ganzen kann man das aber nit behaupten. Die nötigen Kautelen find

Im großen und

pmann ¿Coctiér. Volkz2p.): An Freiheit auf den Strömen

In der Kommis 10n find diejenigen, fahrens eingetreten find, unterlegen. afür, daß tas Nafifabrai freigegeben wird oder vielmehr Dieselbe n Grune, die gegen ‘die Freiheit des Kahnfahrens vor- ; find Lans, gegen. den freien Eislauf e worî den. Zügend fre i Eis laufen.

Sdätigung durch

nicht ganz, die!

Lesung durch eine ibe Fass ung Tésen sassen. Abg. Freiherr von Eynatten (: Er): D

Hochfinanz spre

tig ‘genug übrig geteben, für die Freiheit des

und fo fraß zugunsten der

Wettere ende Wünsche 3 objektiv: W Würdigung d zurüdckgestellt.

hervorhet ben,

der r ve ul ftig Birtschafte T joot, die Dn enn eine

Y por de m Lande t7 en Ve DC ) nicht es den rdacht das Kahnfabren der bestimmt, daß d den P lueuneknanu Saa beschrà Die e Eigentümer der Grundstücke werden also vor Schaden des Kahnfahrens ist

“Benn man be-

denkt, wie die Sahen n bis her lagen, so ist dieser l oder Ren

Die ser P E so n

Justandef mmen_

Das Erziehliche Uni Halten wir also am Eislaufen als Ge meingebrauch est und Tes wir den Gemeingebrauh beim Kahnfahren ein.

gibt auf Wunsch des Abg. Begriffs Gemein-

doch nit zu

vertreter die Ausdehnung des

ipp mann E DAE 3p. E In. der ui L R LAR, gs alle ¿vgs GL obe Erregung. baben gehört, haben aber E geh ört, wie “ens SRNDli i der : en vermeintlihen Angriffen auf : Herrn Liebknecht hat 1h die E SDn eiaflufsen lassen. j

Aus ¿nal megeseBe Lippmann Volksp.) hält

Magd N YHaR Er. E für Siidlibrbar, i (Pole) erklärt ih

für die Freiheit des

dieser Nórwirk eiligten Kreise d ibnen Mita [ie

24: a bat ih

An eine m allgemeinen Schutz Man war ledigli) s Wohlwollen der Behörden angewiesen. Deshalb ui dieser

r. r. Liebklnecht (So03z.): N R 0 s bis

p-i

) ) gera: TC die b B aLente wW il fein einzi Kom mis fion

Auf die Bafung

hes g we iter ausgedehnt CCILEN j Der konservative Antrag ies nid Zt dem Antrag Schmedding den Borz zug. und Verpestung der L

r Geme ‘ingebraudh einer weiteren Begründung.

Luft borbeuget.- gesetzlichen Regelung zu EA S 36 und 39 entsprechende daß der Gemeingebrauch

in dem E É, Sescbädig zte R, - nad uwei| en, ein ner Verseuchung

betreffen den Fabrif E fam er dies nur fe! titelle n, 6E be-

V hgestellte C den Zweck Haben,

O zu cabnia: Geheimer Ober U daß eine unerlauf

Das hat aber dié gommision vermeiben wollen. ti j ung ste ht auf den ¡reiherr von Eynatten (Zentr.): möchte etwas n Wein derjenigen Herren gießen, diz der unbedingten kahnfahrens das Wort geredet habe n, r bi in, b h fer für unmodern erklärt zu werben. och eine große Anzahl von Grm ene GeRLO gefährd et. Der Fischer M Ee dagegen aller Ur, Es kann gar nichts schaden, d enôt tigt sind, um Erlaubnis zu fragen, wenn sie Kahn fahren gegen, daß anständige junge Leute fahren, wird. N enians fommt es b auf dem Gutshof oder Schloßhof „h con emessen betrag jen, “den Besißer nicht cinmal grüßen. ur zu stimmen dem fonservativen Antrag, der das Kahafahren aufreht- alten will, roo es bisher schon gemeinüblich war. Ein not twendiges ‘01 relat zu dieser Bestimmung ift der schon erwähnte § 39. 3. Dr. Liebknsacht (Soz.):

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Handl ung dann g 28 Has En iit. es tan Mies (9

einem bestehende n Nechte her- - lit entzicht

s, ist auêge IVloNen.;

Jelbst auf die Durch das § tahnfahren

den A werden ‘ot Daß He Untetnebmer A # dag! immer E die Fischer daran. E er vat ‘e E lit, \ uytos i

ict gestellte Person ihre ‘Sbuldig Plterialirenos

jungen Herren Ministeriu enf aandyirtsat e

Fe ‘glei ing eine 2n L cin A bA

as ift nit ritig. jur nge Leute

e landwirtschaf tli he Verwaltung legen ri r Das geht aus einer Reihe von Periien

größ ien Wer t auf ibn. denen, zu erschen ift,

bervor, die an mi gelangt sind, aus Interesse die Landwirtschaft an diefem Haragraphen hat. Fi mmisfsar beantwortet di Abgg. Dr. Arning und Fürbringer gestellten Fragen und ein andrer Negierungsbvertrete

NRegierungsfto Der Vorredner hat offenbar A usfüb rungen auf das Benehmen der Angehörigen der höheren Auf die Arbeiterjugend können sie jedenfalls nicht sih die Jugend der höheren Stände bewegt, Bonner Borgänge.

r eine Anfrage des Ubg. Abg. Dr. Wendlandt "D pflichtet dem Aba, Kindler bei Trab sür seine Haltung gegenüber dem S Wenn wir diesen Paragraphen eins führen, wir nur die Lage der Int terefsenten Pretßens geg bker E in den Das ‘gibt ja dte Komníssion indirekt selbst zu, indem sie in einer Refolution die Einführung eines Reichswasfer- geseues fordert.

Hierauf wird die

(ide gemünzt,

spricht ihm \ fen N sondere n

tweisen die Lelanirièa Damit ließt die Diskussion. Persönlich bemerkt

, Freiherr von Eynatten (Zentr.),

nen Unterschied der Stände gedacht hat.

Bei der Abstimmung gelangt der Antrag des Abg. Schmedding,

den konservativen Äntrag in den seinigen aufgenommen

Der Antrag Borchardt wird abgelehnt.

: )0, der für den Schaden,

nmungswidrige Benutzung des

übrigen Bundesstaaten. daß er nicht entfernt an

Debatte «igt ag Persönlich bemerfi

Nbg. Dr. .Liebknecht (Soz.), er fei von dem Aba. Li n} g are ert angegriffen L (i Angriffe zu a Bilta u i sich cine Bes sticiiiteno wie S 2

Ane aber feine L ARGO E

zur Annahme. Gegen den 8 : der durch die be-

im Séhlußwort darauf Leinpfades odex durch das

inbedingt notw A

ck=;

Landen, Befestigen oder Aussehen entsteht, den Schiffseigner oder Eigentümer des Floßes verantwortlich macht. erhebt

Abg. Dr. Liebknecch 1 (Soz.) Bedenten, weil er den Schiffs- haftba Me Fälle, nicht nur im Falle eigenen Verschuldens, aftbar mae

S 30 wird unverändert angenommen, ebenso §8 31 bis 35.

Nach 51, E wird die Fortsezung der Beratung auf onnerstag, 10 Uhr, verta

Ein Antrag des Abg. L zippmann, die Sizung um 11 Vhr beginnen j lassen, wird nah längerer Erörterung gurüdgezogen, nahdem ein Einverständnis darüber _herbei- geführt worden, daß der Sus der nähsten Sißzung spätestens um 4 Uhr stattfinden soll. (Veratung des Wasser- geießes.)

c Ge

Statistik und Volkswirtschaft.

ewegung, S§lachtungen, städtishe Spar ‘enversihe rung und Armenpflege in Berlin im September 1912.

Nach dem Septemberheft der , Monats 3beridte des Statistische n Amts der Stadt Berlin“ belief sich die fortgefri ebene Bevöl ker ungs ziffer der Neichébauptstadt Anfang Ottober 1912 auf 2 079 830 (éi der gleiwen Zeit des Vorjahres auf 2 066 413). Sie ist im September um 1530 gestiegen (während fie im September 1911 um 2015 zurückgegangen war). Lebend SEUST A wurden im September 1912 3917 (im gleiden Monat des Vorjahres 3475) Kinder, darunter 807 (763) oder 22,95 (21,96) 9/9 uneheliche. Auf das Jahr und Tausend der mittleren Bevölker1 ing berechnet, stellte fich die Geburten- ziffer auf 20,64 (2045). Ehen wurden im September 2004 (in demselben Monat des Vorjahres 242) geschloffen, darunter 400 (404) Mischeben. Die ‘Zahl der Sterbefälle (ohne die Totgeburten) belief sich im September 1912 a1 if 9098 (im Sey- tember 1911 auf 2714). Im Alter bis zu 1 Jahr starben 430 (834) Kinder, das Gud 20,50 ( 6 73) 9/6 aller Sterbe fälle des Berichtzmonats. Auf das Jahr und Tausend der mittleren Bevölkerung berechnet, betrua die “allgem eine Sterbli hkeit8ziffer 12,31 E,

Als zu g ezogen waren im September 16 364 (im gleichen Monat des Borj jahres 15 682) männlich: und 12 859 (11 424) weib- lie, zusammen 29 223 (27 106) Personen zu verzeichnen. Für die in demselben Monat Fortgezogenen ergaben fich ein {ließli des Zuschlags für die unterbliebenen Abmeldungen die Zahlen : 14 984 (15 547) männlite, 14128 (14 335) w vibliche, zus sammen 29112 (29882) Personen. Somit verblieb bei der Wanderung ein Mehrzuzug von 1380 (135) mänuliGen und cin Mehrfortzug von 1289 (‘ 9911) weiblichen, zusammen in 0 von 111 (im September 1911 cin M ebrfortzug pon 2776) Personen Bei der Statistik der Wanderungen ist mit Beginn dieses Jahres cine ee Veränderung gt eingetreten, als die Grundlagen niht mehr wie bisher dur die individuellen Listen der Polizeireviere, sondern dur die Originalmeldungen felbst gebildet werden, wodur allem Ansczein nah auc eine erhebliche Beeinflussung der Ergebnis isse herbeigeführt wird, sodaß die Zahlen nit ohne weiteres mit denen des Vorjahres verglichen werden“ können.

Der Auftrieb auf dem städtischen Viehhof betrug für den Mona t September 1912 14 148 (für denselben Monat des Borjahres 20 822) Rinder, 11 360 (17 157) Ktlber, 49 102 (58 460) Schafe, 111423 (147 625) Schweine. In den öffentlichen Schlacht bäusfern wurden im September 9240 (im gleihen Monat des Borjahres 12 559) Rinder, 9812 (12 831) Kälber, 42 321 (45 460) Schafe, 100 421 (109 609) Schweine ge\chlachtet.

Bei der städtishen Sparkaffe beliefen fh die Cinzahlungen im September 1912 auf 5 090 174 46 (im Sevtember des Vorjahres auf 4713131 Æ), die Nückzahlungen auf 6 854 978 (7 720 765) A; demnach ergab fih einMehr an Nückzahlungen von 1 764804 4 (in demselben Monat des Vorjahres ein Mehr an Rückzahlungen von 3 007 634 48).

Der Mitgliederbestand der der Aufficht des _Magistrats- kommifsars unt erstellten Krankenftassen betrug am 1. Oktober 1912 jahres 844 683), unter denen nh

880 734 (zur gleichen Zeit H Vorjahre

62988 (57 247) freiwillige Mitglieder befanden. Erwerbsunfähig waren an diesem Tage Eri den bezeichneten Kassen 25 236 (26 681) verk fli lichtete Mitglieder.

Die städtische Armenpflege umfaßte im Monat September 35555 (in demsfclben Monat des Borjahres 35 328) Almosengeld- empfänger mit einem Gefamtbetrage an laufenden Unterstüßungen von 633 267 (617 466) 46, darunter 2046 (1894) Almosenempfänger mit außerdem eväheten 19490: (13.551): Extraunterstützungen. Solche wurden ferner für 7027 (6300) nicht laufend unterstüßte Personen im Gesamtbetrage von 97 080 (81 642) é gewährt. Pflege- finder waren 13 307 (13 154) vorhanden, für die 128 373 ( (123 553) aufgewendet warden.

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ie Ausgaben für Universitäten in Preußen.

Fn A universitätsstatistishen Heften der „Preußischen Statistik“ finden si bis an das Ende der sehziger Ja hre des vorigen Fahr- l ats zurückEreihende Nachweisungen üker die Einnahmen und Ausgaben der preußischen Universitäte n, auh über die außer- ordentlichen Ausgabe "l. Wenn die älteren Zahlenrethen bis auf die Gegen! vart (Etats ahr 1911) ergänzt werben, so ergibt ih, daß die ordentli en Ausgaben für preußische Universitäten sih seit 1868 van 3 935 449 6 auf 21 009 4858 4 im Jahre 191 g ti um mehr als 433% gesteigert haben. Der Zunahme steht aber au eine sehr bedeutende, indessen immer in verhältnis8mäßig ge- ringere Zunahme der Studenten (männlihe und weibliche, Preußer und Nichtpreuf zen zusammengerechnet) gegenüber. Im Durschnitte der beiden Halbjabre des Studienjahres 1868/69 waren auf den preußischen Üniversitäten T9959. 1911, 12 aber 27913 Studenten immatrifuliert, was einer Zunahme von rund 280 9% entfpricht. Aus der Bewegung dèr Zahlen für die Studenten und die ordentlichen Universitätsauëgaben berechnet sich, daß auf einen Studenten der preußischen Univers E G folhen Ausga ben 1868 wesentli wemger als in der Folgezeit entfiel, daß aber schon seit dem Ende des Jal hunderts und insbesondere "ne uerdings mit dem rascheren _Steigen Sr Studentenzahl ter Kopfbetrag für einen immatrikulierten Studierenden wiederum eine stark rückläufige Bewegung einshlägt. Es betrvg nämlich

im Jahres- die Zahl die ordentlkche der Kopfbetrag

durhshnitte der Studenten Gesamtausgabe für 1SGtuudenten I c a QHOS 3 935 449 536 Mh I e L O0 71299208 857 O a a s R 9599 969 T0 O 6 a 6 C 12085296 ,„ E a x Ea 13 198219, Soi C LERDO 14782317 , 828, O «4 2005 162380 B02. 1908. * « E M 23 091 18 137 610 F 789 u L 9 2 010 21000200. C005

Nimmt man als den ‘durisäirtitliiien Aufenthalt auf der Universität etwa 4! Jahre an, so wird für jeden Studierenden ein ziemli an- sehnlicher Betrag aus öffentlkhen Mitteln und eigenen Einnahmen der Universitäten aufgewendet. Gedeckt werden die Universitäts- ausgaben neuerdings etwa zu drei Vierteln aus Sale tel, im Nest aus den eigenen Einnahmen der Universitäten, der Institute usw. sowie aus Stiftungs- u. dergl. „Fonds.

Neben den ordentlichen Ausgaben gehen außerordentliche einher, in einem Jahre meder, im andern weniger; wegen der Schwankungen darin ist es nit ratsam, auch diese Aufwendungen für einzelne Jahre auf den Kopf der Studierenden zu berechnen,

Sett 1868 bis 1911 find soldher Aufwendungen i im ganzen 118268232 f 937 760 „6 anu ordentlichen a die außercrde ntlichen Ausgaben im Jahresdurchschnitt ih auf 2 687 914 belaufen UNnD Berbältnis von 24,69 z1: 100 gestanden baben. Sckwankungen der außerordent[iSen Aufwendungen für d Universitäten mögen noch die nachftebhenden Es ftellten fch die außerordentlichen zu auégaben, wie felgt: 1868— 1874 1875— 1881 1882— 1887 1888—1893 1894—1899 1900—1905 1906—1911

im ganzen

gemacht, denen für d Ausgaben gegenüber steben, zu de nl ordent-

die pre (fischer n

4 n E 5) finden L,

en ordentli en

Nr. 46 der „Verö beitsamts3“ vom 13. l Le über die Verbre (Ankündigung.) beiten. —- Zeitweilige T Ma Desgl. gegen Poen.

des Deutschen Reichs, Einlaß zstellen für die Fleisheinfu

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Saite und Fe S (Sp t tsen Neiche, 31. Oktober. rindern im len Reiche,

Maßregeln

und Wales). heiten auf F orm ofa, vg

) —— Qesglähen in größeren Städten krankungen in Krankenbäufern deutsche in deutschen Stadts- Gerichtliche Entscheidungen 2 auf dem Gebiete d

E S&la tvieh-

A hbeitspflege (V Mitteilung i 2 gtng field 1911.

„Ze ntra bla gegeben im. Ministerin der ô

iber Ergebn isse

E der Bauverwaltung flien, chng vom 13.

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Gnfwer! fens .

(F For tse Vgg) )

f Feter in D Dresden. Reuleaur-F eier in Be erlin. bew erbe um Entwürfe ¡uüd Saar „in Saarbrü fen L E Da uinas lan für Vei Fahrhundertaus\tellu ng

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