1912 / 273 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Nov 1912 18:00:01 GMT) scan diff

in Halbedelsteinen, Edzlmetall oder Fayence nach oder legte die Bilter, sauber in Goldblech abgedruckt, zwischen die Mumienbinden. Auf der oben erwähnten Amulettafel find nun die bâufigsten dieser Amulettbilder zusammengestellt, nämlich sechzig von bundertundvier

Amuletten, die die vollitändige altägyptishe Liste aufweist. Ob us oder

Breit von vornherein als Grabbeigabe Gaeta ift, ob wir in ihm die Mustertafel eines Amulettfabrikanten vor uns baben, bleibe dahingestellt. Daß die Bestattungs-

unternehmer wenigstens in der Spätzeit Muster und Preislisten für ihre Kunden bereit hielten, wird von Herodot ausdrüdlich bezeugt. Unten links auf der Tafel steht in roter Farbe der Name Sethos I. (regierte 1313—1292 v. Chr.) aufgetragen. Ob aber die Amulettafel der Regierungézeit dieses Herrschers zuzuweisen ist, muß fraglich er- * einén, da der Gebrauch, die darauf abgebildeten Amulette in Halb- edelstcinen, Gold oder Blattgold mitzugeben, nur aus wesentlich

späterer Zeit belegt ist.

Am Sonnakend, den 16. d. M., wird im Lichthofe und den vorderen Ausstellungsräumen des Kunstgewerbemuseums die Eröffnung einer umfangreihen Ausstellung von Arbeiten von Schülern der UÜnterrichtsanstalt des Kunstgewerbemuseums ftatt- finden, in der sowohl Lehrmethoden wie auch Einzelleistungen Entwürfe, Modelle, ausgeführte Arbeiten gezeigt werden. Die Ausstellung bleibt bis zum Iahress{chluß geöffnet.

| Im Institut für Meereskunde, Georgenstraße 34—36, S spriht am 18. d. M. Dr. A. Merz - Berlin über die Tiefen des ; MWeltmeeres (1. Vortrag der Reihe: Das Weltmeer und seine Er- forshung), am 19. d. M. der Professor R. Neuhauß-Berlin-Lichter- felde über Meeresströmungen, Schiffahrt und Fischfang bei Neu-Guinea und am 22. d. M. der Professor Chr. Reute r-Lübeck über Handels3- Zeit. Die Vorträge

wege im Ostseegebiet in alter und neuer : / werden, soweit mögli, durch Lichtbilder erläutert und beginnen um E 8 Ubr Abends. Eintrittskarten zu 0,25 46 sind an den Vortrags-

en von 6 Uhr an in der Geschäftésielle (Georgenstraße 34—36) zu haben.

Literatur.

Die „Zeitschrift für Politik“ (Berlin, Carl Heymanns Verlag) baî mit dem soeben erschienenen Heft ihren fünften Jahr- gang abgeschlossen. Aus dem Inhalt dieses Heftes seien bervor- achoben eine Abhandlung des französischen Syndikalisten Hubert j Lagardelle übr die politishen Parteien in Frankreih von 1871 bis

i 1902, Aufsäße des Heidelberger Privatdozenten Dr. Emil Lederer über die wirtiŒafilihen und politishen Prinzipien, die hinter den politisen Parteicn stehen, des Professors Nagy von Eötteveny in Kascau über die politishen Gegenwartëfragen Urgarns und eiñe ausführliche Vebersiht über die neueste syndikalistishe und demokratische Literatur.

Bauwesen. Ein Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen r und Angeboten für den Bau einer massiven Brücke über

die Saar in Saarbrücken ist vom dortigen Vürgerme'*steramt unter den Architekten und Ingenieuren Deutschlands mik Frist bis 1. März 1913 ausgeschrieben worden. An Preisen sind 12 000 _

Fönnen: der Ankauf weiterer Entwürfe zu je 1000 4 ist vorbehalten. Dem Preisgerichte gebören u. a. an: Beigeordneter, Regierungébaumeister a. D. Hobchm und Stadtverordneter, Negierungsvaumeister Schenck îin Saarbrücken, Geheimer Oberbaurat, Professor Hofmann in Darmstadt, Stadtbaurat Dr. G:ässel in München und Professor Kayser in Darm- stadt; als Vertreter : Regierungsbaumeister a. D. Förster und Stadt- - verordneter, Architekt Kaiser in Saarbrücken, Stadtbaurat Schaumann in Frankfurt am Main, Beigeordneter Reborst in Cöln am Rhein und Professor Oten in Hannover. Die Bedingungen für den Wett- beweib fönnen für 10 & vom Bürgermeisteramt Saarbrücken be- zogen werten, die den Teilnchmern zurückerstattet werden.

Ausftellungsnachrichten. Fahrbundertauéstellung Königsberg i. Pr. 1913. Zur Erinnerung an den d. Februar 1813, den Tag, an dem vor 100 Zahr:n in Königéberg durch den General Yo:k die Erhebung Preußens begann, ein

i (je ein Preis von 5000, 3500, 2000 und 1500 6) vorgesehen,die indessen | ge auch in anderer Weise auf die vier besien Entwürfe verteilt werden |

Europas von weltges{chi{tlicher, weittragender Bedeutung if, foll

in Königsberg am 5. Februar 1913 eine Jahrhundertaus- stellung durh Seine Majestät den Kaiser und König eröffnet werden. Die Ausstellung wird in der im Bau befindlichen neuen Kunsthalle stattfinden. Sie foll alles das umfassen, was auf die große Zeit und auf die Provinz Ostpreußen Bezug hat: Waffen, Uniformen, Münzen, Orden, Porzellan, Bilder, Tagebücher, Briefe usw. In einem Aufruf der mit den Vorbereitungen Beauftragten werden alle diejenigen, welche derartige Erinnerungéstücke besigen, zur Her- leibung aufgefordert. Anfragen und ECIERREEE sind zu richten an die „Jahrhundertausstellung Königsberg i. Pr., Landeshaus*.

Für das Jahr 1914 is in Malmö eine internationale Fndustrie- und Kunstausstellung geplant, zu der die Königlich \hwedishe Regierung das Deutsche Reich, Dänemark und Rußland eingeladen hat. j : / Nachdem diese Einladung deutscherseits angenommen worden ift, ist der Königlih preußis%e Geheime Baurat Mathie s, Vorstands- mitglied der Ständigen Ausstellungskommission für die deutsche In- dustrie, auf deren Vorschlag zum deutschen Generalfkommifsar und zu seinem Vertreter der Kaiserlite Konsul Schmiß in Malmö bestellt

worden. Theater und Musik.

Nestdenztheater. Im Nesidenztheater erzielte gestern Maurice Donnays drei- aktige Satire „Prinzenerziehung“" în der Bearbeitung von Bolten- Baecers nur geringen Beifall. Vielleicht erschien sie der Direktion,

weil darin von einem Balkanstaat die Rede ist, besonders zeitgemäß, aber gerade die ernste Wendung der Dinge auf der Balkanhalbinsel war diejer Satire, die jegt

veraltet anmutet, nicht günstig. Ganz abgesehen davon aber hat das Stück, lediglih als dramatische Arbeit betrachtet, nur geringe Vorzüge. Die Handlung ift dünn, der Dialog wenig geistreih. Die Exkönigin von Silistrien, die ihren Sobn, den Kronprätendenten, in Paris dur einen besonders von ihr augersehenen „Erzieher“ in die ars amandi einführen läßt und dabei selbst ein galantes Abenteuer zu finden hofft, ist eine im ganzen wentg betuslgende, häufig aber recht abstoßeade Gestalt. Der Kunst und Eleganz Maria Reisenhofers gelang es indessen, einiges Kapital aus ihrer Rolle zu {lagen und das Verletzznde durch Humor zu mildern. Den liebes- müden Prinzenerzieher, der gleih Mevhistophelcs mit Marta Scwerdtlein das Entgegenkommen der Königin ihm selbst gegenüber nicht verstehen will, gab Erich Kaiser-Tig mit drollig wirkendem Phlegma. Recht gut traf ferner der Direttor Ferry Sikla den Ton eines pathetishen Hofmeisters des Prinzen. Die übrigen Mitwirkenden hatten wenig Gelegenheit, fiH shauspieleris{ hervorzutun.

{on als verstaubt und

Im Königlichen Opernhause findet morgen, Sonnabend, eine Auffübrung der „Meistersinger von Nürnberg“ unter der musi- faliszn Leitung des Kapellmeisters Blech statt. Die Besezung lautet: Hans Sas: Herr Bischoff ; Eva: Frau Hafgren-Waag; Magdalena: Frau von S@eele-Müller; Walter Stolzing: Herr Berger; Beck- | messer: Herr Schultz: David: Herr Henke; Pogner : Herr Schwegler; | Kolhner: Herr Habich. (Anfang 7 Uhr.) Für das Bußtags- horfonzert im Opernhause ist Herr Werner Engel für die Partie des Amfortas verpflichtet worden. Herr Engel war auch Vertreter dieser Nolle bei den diesjährigen Festspielen in Bayreuth.

Im Königlichen Schauspielhause spielt morgen Ler Alex. Enge!s vom Stadttheater in Cöln den Wallenstein als Gast in Sgillers „Wallensteins Tod“. Im übrigen ift die Beseßung: Herzogin: Fräulein von Arnauld; Thekla: Fräulein Ressel ; Oftavio: Herr Kraußneck; Marx: Herr Geiscndörfer; Terzky: Herr Zimmerer; Gräfin: Frau Willig; Jllo: Herr Mannstädt; Butitler: Herr Pobl; Fsolani: Herr Vollmer; s{wedischer La Herr Böttcher.

Das Lessingtheater hat Gerhart Hauptmann zu seinem heutigen fünfzigsten Geburtstag mitgeteilt, daß es seine Dramen in neuer Inszenierung zu einem Hauptmann-Zvklus zusammen- fassen will, der bis zum Schluß der Direktion Brahm aufgerollt werden und etwa zwölf Hauptmann-Werke in der Zeitfolge ihrer Ent- stebung umfaßen joll. :

Die Direktion des Deutschen Theaters teilt mit, daß das Prama „Der Bettler“ von Reinhard Sorge, das durch den Kleist- Preis ausgezeihnet wurde, von ibr bereits vor längerer Zeit zur Üraufführung angenommen worden ist.

ry

- Theater. Königliche Schauspiele.

abend: Opernhaus. 246. Abonnement®- vorstelung. Dierst- und Freipläßge find aufgehoben. Dice Mecisterfinger vou Nüruberg. Oper in drei Akten von Richard Wagner. Musikalis@e Leitung : Herr Kapellmeister Blech. Regie: Herr Negifseur Braunschweig. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 251. Abonnem-ntsvor- stellung. Walleusteins Tod. Trauer- spiel in 5 Aufzügen von Friedrih Schiller. Regie: Herr Negifseur Patry. (Wallen- stein: Herr Alexander Engel vom Stadt- theater in Cöln als Gast.)

wittags 3F Uhr: Kabale

zauber. Große Posse mi und Rudolph Scbanzer. Sonntag, Nacmittags Aktienbudiker. Abends :

Siraße. Sonnabend, Nah Rezitationen

N Anfang | Die fünf Frankfurter.

Dienst- und Freiplätze sind aufgehoben. )

Drama in fünf Aufzügen von Heinrich von Kleist. Anfang 75 Uhr.

Neues Operntheater. Sonntag, NaŸ- mittags 22 Uhr: Auf Allerhöchsten Befebl: Crfte Vorstellung füxc die Berliner Lrbeiterschaft : Die Rabeu- steineriu. Schausptel in vier Akten von Ernft von Wildenbruch. (Die Eintritts- farten werden durch die Zentralstelle für Bolkswoblfahrt nur an Arbeitervereine, Fabrifen uîw. abgegeben. Ein Verkauf an einzelne Personen findet nicht statt.)

tion: Adolf Lang. NW straße 104—104a.) Son

von Goethe. Abends 8 sizende Frack. Lustspiel von Gabriel Dregely.

Deutsches Theater. Sonnabend, Abends 74 Uhr: Köuig Heinrich LV.

[theater.) Sonnabend, | König Lear. Trauer}pie von William Shakespeare.

Freund Tcddy. _ Sonntag: Maria Magdalene. Montag: Meiu Freund Teddy.

| Berliner Theater. Sonnabend, Nach-

4 | Bürgerliches Trauerspiel in fünf Akten Sonn- | pon Schiller. Abends 8 Uhr: Film-

Tanz in 4 Akten von Rudolf Bernauer

Montag und Dienstag: Theater in der Königgräßer

aus Goethe. Triesh, Llly Braun.) Abends 8 Uhr :

74 Ubr. drei Aften von Karl Nößle Sonntag: Opernhaus. 247. Abonne-| Sonntag: Die fünf Frankfurter. mentsvorstellung. (Gewöhnlice Preise.)| Montag: Herodes und Mariamne.

Deuisches Schauspielhaus. (Direk-

mittags 34 Uhr: Egmont. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Iohann Wolfgang

Sonntag: Deer gut fitende Fra.

Komödienhaus. Sonnabend, Abends | wittchen. i 8 Uhr: Die Geucralsecke. Lustspiel in | in der Unterwelt. Burleske Oper in drei Akten von Richard Skowronnek.

(X. Teil. ) Sonntag, Nachmittags Sonntaz: König Heinrich LV. [rote Leutnant. (2. Teil.) Generalêccke. Montaa: König Heinri LV.| Montag und folgende (1. Teil.) Genueralsedcke. Fammerspiele. : C E O E Sonnabend, Abends 8 Uhr: Mein Schillertheater. O.

Sonntag, Na@#mititags 3 Uhr: Z

und Liebe. | 1nd Schwert. Abends: Im weifßeu

Rößl. : Montag: Flachsmann als Erzicher. t Gesang und Charlottenburg. Sonnabend, Nach-

mittags 3 Ubr: Wallensteins Lager. Schauspiel in einem Aufzug von Schiller. Hierauf: Die Piccolomini. Schauspiel in 5 Aufzügen von Swiller. Abends 8 Uhr: Im weißen Rößl. Lustspiel in drei Aufzügen von O. Blumenthal und G. Kadelburg.

Herr. 3 Ubr: Der Filmzauber. Filmzauber.

alter Derr.

Sonntag, Nachmittazs 3 Uhr: Die | SHönfeld.) Sonnabend, Nachmittags = e mittags 4 Uhr: | Jüdin vou Toledo. Abends: Elga. | 4 Uhr: Frau Holle. Abends 8 Ühr: L aua Sie Dee ani étieas Borher: Die Geschwister. Autoliebchen. Posse mit Gesang und | are Mens. L Mka éi Elga. Vorher: Die Ge- | Tanz in drei Akten E Iean Kren, i ister. sangsterte von lfred Schönfeld. : Es i Mit vos red Sônfeld. | Pjrkus Kusth. Sonnabend, Abe

Lustspiel in E ——— A Deutshes Opernhaus. (Char- lottenburg, Bismarck - Straße 34—37.

Direktion: Gcorg Hartmann.) Sonnabend, 8 Ubr: Zum ersten Male:

liebchen.

Sonnabend, Abends

Neues Theater.) a Operette

8 Uhr: Der Frauenufrefser.

in dret Akten von Leo Stein und Karl . 7, Friedri- | Lindau. Musik von Edmund Eysler.

opf Lusispielhaus. (Friedrichstraße 236.) | Kli Sonnabend, Abends 83 Ukr: Mein alter | Sonnabend, Herr. Lustspiel in drei Akten von Franz | von J. Blanco-Recio (Violine). Arnold und Viktor Arnold. |

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: So *n |-° Windhund! Abends: Mein alter | Abends

Montag und folgende Tage:

*Thaliatheater. (Direktion: Kren und | Abends 7# Uhr:

Musik von Jean Gilbert. Sonntag und folgende Tage: Auto- | 75

Montag und folgende Tage: Licbes- barometer.

Im Deutschen Opernhause beginnt die morgige Ersiz; führung von „Figaros Hochzeit“, wie alle Vorstellungen, um 8 15 Mit Rücfsicht auf die Dauerbezugsbedingungen ift ein früherer ‘Begirz au für die Erstaufführung nicht möglich.

(Der Konzertberit befindet sich in der Ersten Beilage

Mannigfaltiges. Berlin, 15. November 1912.

In der gestrigen Sißung der Stadtverordneten wur zunächst das Andenken zweier Verstorbenen, des Stadtverordnet Lenyß und des früheren Stadtverordneten S&röter, in der üblig Weise geehrt. Alédann erfolgte die Wahl eines besoldet: S tadrats an Stelle des verstorbenen Stadtrats Namêlau. Gewity wurde der Nudolstädter Oberbürgermeister Dooflein. Der einÿz Gegenstand der TageSordnung, der längere Erörterungen Herb führte, war ein von der sozialdemokratischen Fraktion ¿j

ebrahter Dringlihkeitsantrag, der die Aufhebung eine S ltt2therfügung fordert, nad der länger als fech8 Wo arbeitälose Arbeiter niht als Wähler bet der Gewerbs, gerichtswahl zugelaffen werden. Der Antrag wurde abgelekz; weil von allen Seiten betont wurde, daß die beantragte Aenderung der Praxis bet der hon am nächsten Sonntag stattfindenden Gewerbe, geridtswahl doch nicht mehr durchgeführt werden könne. Nach (F S einer Rethe kleinerer Vorlagen wurde dann die Sitzung s ossen.

Gestern nahmittag trat, wie „W. T. B." berichtet, im Berliner Mathaus die gemischte Deputation des Magistrats uny der Stadtverordneten zur Beratung über Maßnahmen gez die Lebensmittelteu erung zusammen. Nach den gema Mitteilungen hat die Deputation bes{lofsen, den Verkauf des qu

Nußland bezogenen Fleishes in der bisherigen Weise fortzusetn, Gleichzeitig konnte jedoch festgestellt werden, ‘daß die Mögliä, feit gegeben ist, bei den billigeren Sorten des MNindfleisds

elne Herabseßung des Preises eintreten zu lassen. Dies

sol in den nâchsten Lagen geschehen. Weiter wutß beschlossen, eine Vermehrung der Verkaufsstellen vorzunehmen. Hierfür hat schŸ ein lebhaftes Bedürfrit

bauptsählih in den Gegenden des Nordens und Ostens“ herauégestelit deren Bevölkerung zu den Markthallen einen zu weiten Weg bat, Bei Besetzung dieser Verkaufsstellen hofft man auf die Mitwirkun biesiger Fleischer, die fich allerdings verpflihten müssen, neben den Verkauf des russishen Fleishes nur einen solchen von gefalzenen Fleisch und Wurstwaren in ihren Läden zu betreiben, sowie auf ti Mitwirkung hiesiger Beamten- und Arbeiterkonfumvereine. Dai Nähere wird in den nächsten Tagen an den Anschlagsäulen und in tei Mearkthallen bekanntgemacht werden.

Düsseldorf, 14. November. (W. T. B.) Im Germaniz- werk der Rheinishen Metallwarenfabrik brach in te Fnfanterieaeschoßabteilung heute, Abends 85 Uhr, ein groß: Brand aus; die Abteilung brannte vollständig nieder Etwa cine halbe Million Patronen exvlodierten. Ein große Teil der fertigen Patronen fonnte von der Feuerwehr, die mit Dampfsprizen und zwei Löshzügen anwesend war, gerettet werder Personen wurden nicht verleßt. Das Feuer soll duch ti Ünvorsichtigkeit eines Arbeiters entstanden sein.

Liverpool, 15. November. (W. T. B.) Der Küsten fahre! „Zillab“ ist auf See in der Nähe der irischen Küste gesunke Non der Besaßung sind sieben Personen ertrunken; drei wurd gerettct und hierher gebrat.

P aris, 14. November. (W. T. B.) In einer Färberei is Vitry, einem Vororte von Paris, ereignete \fich eine Keffel erxpvlosion. Dabei wurden zwei Arbeiter getötet, fünf setr \chwer und etwa zwanzig leihter verlegt. Die Trümmet wurden etwa hundert Meter fortgeschleudert.

(Fortseßung des Nichtamilichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

ndworth-Scharwenkg- Abends 8 Uhr: Konze

Zirkus Schumann. Sonnaberd 77 Ubr: Grande Soirée | HigH Life. Vorzügliches Program?

Mein

|— Zum Schluß: Der unsichtbar! | Mensch! Vier Bilder aus Indien. | Sonntag, Nachmittags 34 Uhr ur:

2 große Galavo stellungen. In beiden Vorstellung

Ubr: Große Galavorftellun Zum S{hluß: Die große Pantomit iluter Gorislas““.

Sonntag, Nachmittags 34 Ubr 18

Margarete. Oper in fünf Akten von K . | Abends : é Charles Geunot Text na Goethes | _Lessingtheater. Hauptmann-Wode: | Figgros Hochzeit. Trianontyeater. (Georgenstr., nabe | Abends 73 Ubr: 2 große Vorstellung Faust, von Jules Barbier und Michel | Sonnabend, Abends 8 Uhr: Gabriel | * Sonntag, Nadmittacs 3 Uhr: Fidelio. | Bahnhof Friedrichstr.) Sonnabend, Abends |— Nachmittags und Abends: „Pull arré. Anfang 7F Uhr. Schillings Flucht. Drama in fünf |__ Abends: Figaros Hochzeit. 8 Uhr: Liebesvarometer. Luitspiel in | Gorillas“.

Schauspielhaus. 252. Abonnementsvor- | Akten von Gerhart Hauptmann. B Montag: Figaros Hochzeit. drei Akten von Nomain Coolus. i s : m ste2ung: Dienst- und Freipläße sind auf- E E n ne. ei Sal, E Der 7: L 7

3 . Die Hercmannusschlacht. Ei unfene Glocke. Abends: Bavrte f “ber: | felige Toupinel. Abends: Liebes- ‘C: ; erten. e shlacht. Sie | Scpillings Flucht. Montis Operettentheater.(Früher: | ele tee Familiennachrichten.

Verehelicht: Hr. Hauptmann Hans d Nundstedt mit Frl. Leonie von S&el (Berlin).

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Wiener Biut. Abends: Der Fraucufreffer. Montag und folgende Tage: Der

Fraueufresser.

Theater am Nollendorfplaß. Gastspiel des Münchener Künstlertheaters : Sonnabend, Nachmittags 33 Uhr: Suee- —— Abends s Uhr: Orpheus

Nach-

nabend,

Uhr: Der gut in vier Akten 8 Uhr:

Orchester

| ¿wet Aufzügen von Offenbach. Der | Sonntag und folgende Tage: Orpheus Die | in der Unterwelt.

j Tage: Die | Residenztheater. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Prinzenerziehung. Satire in | drei Akten von Maurice Donnay. Be- (Wallner-| arbeitet und tinszeniert von H. Bolten- Abends 8 Uhr: | Baeckers. ï L l in fünf Akten | Sonntag und folgende Tage: Prinzeu-

| erziehung.

3 Ubt: Abends:

(Klavier).

Konzerte.

Singakademie. Sonnabend, Abends Konzert von Norah Drewett

Friedberg.

Saal Bechstein. Sonnabend, Abends 73 Uhr: Sonatenabeud von Fr. Noth- \child (Violine)

Leethoven - Saal. Abends 8 Uhr: A. Abounement2abend des Böhmischen Streich - Quartetts. Mitw.: Josef Lhéviune. |

Geboren: Ein Sohn: Hrn. C von Manteuffel (Collaß). E? Tochter: Hrn. F. von Lochow-Zie® (Zieckau bei Luckau). Î

Ge1itorben: Hr. Baurat Boguä Szel‘ga Zy(lin von Zychlinski (Dr denz). Hr. Major a. D. Johan

(Klavier) mit dem Philharmoniscyeu | Roedenbeck (Berlin). Hr. Ha unter Leitung von Carl | mann a. D. Emil Pinckvoy (Wt! gerode). S

__ Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenb Verlag der Expedition (Heidri@)

in Berlin. | Druck der Norddeutschen Buchdruckerci ? Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmjtraßft

Neun Beilagen

(eins&ließlich Börsenbeilage und Wa® zeichenbeilage Nr. 98A u. 93B)-

und P. O. Möckel

Sonnabend,

Erfte Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

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Preußischer Landtag. Haus der Abge ordneten. 95. Sißung vom 14. November 1912, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegrapbisßem Vureau“.) Veber den Beginn der Sigzung ist in der gesirigen Nummer d. Bl. berichtet worden. ih Ga

: Das Haus set die zweite Beratung des Entwurfs eines Wassergeseßzes in dem Abschnitt über den Gemein- gebrauh der Wasserläufe fort.

_Nach § 39 der Regierungsvorlage kann die Wasserpolizei- behörde den Gemeingebrauch, soweit es zur Durchführung der in anderen Paragraphen bestimmten Beschränkungen oder aus Gründen des öffentlihen Wohls erforderlich ist, regeln, be- s{hränken oder verbieten. Die Kommission hat die Worte „so- weit es . . . erforderlih ist“ gestrichen und hinzugefügt, daß solche Verfügungen mit Gründen zu versehen sind.

Die Abgg. E cke r - Winsen und Genossen beantragen,

den § 39 in_ der Fassung der Regierungsvorlage wieder her- zustellen, den Zusaß der Kommission jedoch aufrecht zu erhalten.

Die Abgg. Borchardt und Genossen wollen nah dem Worte „Gemeingebrauh“ die Worte „aus Gründen des öffent- lichen Wohls“ und nach dem Worte „regeln“ das Wort „er- weitern“ eingefügt wissen. Außerdem beantragen dieselben Ab- geordneten die Anfügung eines neuen Paragraphen 39a, der ein allgemeines Beschwerde- und Klagereht gegen die wasser- polizeilihen Verfügungen zuläßt. : 2 „Abg. Bitta (Zentr.) crklärt sich für die Wiederherstellung der JegtierungSvortlage.

Abg. E ckÉe Durch Annabme ershweri.

v, Abg. Dr. von Kries (fons.) stellt dies in Abrede. Die Poltzeiverfügungen fönnten mit allen MNechtsmitteln, die die Ver- waitungtgefeßgebung kenne, angefochten werden. Sie unterständen außerdem der öffentlichen Kritik und der parlamentarischen Kontrolle. Der Antrag Borcharèt fet unannebmbar. 2

__ Abg. Lippmann (forts{chr. Volksp.) weist darauf hin, daß dur die Kommissionefassung der Gemeingebrauch in seinem ganzen Um- fange von der Wasserpolizeibehörde abhängig gemacht werde, au obne daß Gründe des öffentliwen Wchls vorliegen. Das beiße : den Gemeingebrauch totmahen. Ein Schuß des Cigentümers gegen eine mißbräuhlide Ausübung des Gemeingebrau(ßes sei im Geseß vollfommen enthalten, auch wenn § 39 der Regierungsvorlage. wicder hergestellt würde. Die Beunrubigung über große Schädigungen der Eigentümer fei grundlos. Der von den Sozialdemokraten beantragte & 39a gebe indessen viel zu weit.

L Abg. Dr. Li ebknech t (Soz.) befürchtet, daß, wenn man bei dem Kommissionsbes{luß bleibe, der ganze Gemeingebrauch dem Belieben der Polizei a-égelictert sei, die von einflußreihen Eigentümern gelenkt wetde. Das Wort „erweit-rn“, das seine Freunde in den Tert ein- sieben wollen, ährt der Nednzr fort, soll nicht bedeuten, daß die Grenzen dieses Gefeßes überschritten werden sollen. Die öffentliche Kritik und die parlamentarische Kontrolle haben leider nihts geholfen. Es müßten andere Nechtsmittel zur Anwendung kommen. Um den Gemeingebrauch gegen Be-inträcßtigungen zu fichern, beantragen meine Freunde, daß jeder Bet: offene die Entscheidung der Wasser volizei an- ruf. n kann, und daß 1hm dagegen der Instanzenweg des Verwaltungs- streitverfabrens, Besbwerde und Klage, zustehen soll. Dasselbe Necht soll auch jeder Betroffene gegen die Maßnabmen und Verfügungen der Wasserpolizeibehörde haben, die eine folhe Beeinträchtigung her- beiführen oder herbeiführen können. Wenn der Gemeingebrauh wirklich rechtlos ist, so kann man diese Nechtlosigkeit do nicht lediglih dadur beseitigen, daß man verlangt, die polizeilihen Ver- fügungen seien mit Gründen zu versehen. Gründe find wohl- feil wie die Brombeeren Bloß auf die Gnade und Barm- berzigkeit von Behörden kann man do die Bevölkerung mit fbren Rechtsansprüchen nit verweisen. Ohne unseren neuen § 39 a bleibt der ganze Gemeingebrauch ein Messer ohne Heft und Klinge.

_ Abg. Freiherr von Eynatten (Zentr.): Ein Teil meiner Freunde steht auf dem Standpunkt des Herrn von Kries und léhnt den Antrag Ecker auf Herstellung - der Regierungsvorlage ab. Das Eingreifen der Polizei darf niht auf Gründe des öffentlichen Interesses beschränkt werden ; denn dann fann der Eigentümer, der den Gemeingebrauch mit Recht verweigert, unter Umständen s{chußlos bleiben. Daß die Polizei aus schikanöfen Gründen den Gemein- geraus \{ädigen oder unmöglich machen könnte, ift einfa un- enkfbar. G

Abg. E ker - Winsen : Jn Hannover, Schleswig-Holstein und dem rehtsrheinishen Teil des Megierungsbezirks Koblenz gilt das gemeine Necht. Hier würde der § 39 in der Kommissionsfassung eine ganz außerordentliche Einfhränkung der privatrechtlihen An- ars der Eigentümer an den Wasserläufen durch die Polizei be- euten.

__ Abg. Dr. von Woyna (freikons.) tritt für die Kommissions- fassung ein. Die Rechte der Beteiligten würden dur die allgemeine Geseßgebung und durch das Verwaltungéftreitverfahren durchaus ge- währieistet. Auf dem platten Lande sei vielfah nicht etwa der Gemeingebrauch gegen den Eigentümer, sondern gerade umgekehrt der Eigentümer gegen den Gemeingebrauh völlig rechtlos.

__ Abg. Lippmann (fortshr. Volksp.) : Wenn die Polizeibehörde idt funftionieren will, fann man fie nit zwingen. Aber nicht nur aus Gründen des öffentliwen Wohls kann die Polizei einschreiten, fondern au dann, wenn durch den Gemeingebrauch irgend . jemand benachteiligt wird. Das steht \chon im § 25. Dieser Tatsache gegen- über geht das Verlangen des Herrn von Woyna denn do zu weit.

Abg. Dinslage (Zentr.) tritt für den Antrag Eer ein.

Abg. Dr. Liebknecht empfiehlt noch einmal den neuen § 39a zur Annahme.

8 39 wird nach Ablehnung der Anträge Borchardt und Ecker mit einer Mehrheit, bestehend aus der gesamten Rechten und einer Minderheit des Zentrums, in der Kommissions- fassung angenommen. Abgelehnt wird auch der Antrag der 00: Borchardt und Genossen auf Einschaltung eines neuen

L U R

Abschnitt TV, 88 46—81, handelt von der Verleihung. Nach § 46 der Kommissionsbeschlüsse können an Wasßser- läufen durch Verleihung folgende Rechte erworben werden :

1) das Wasser zu gebrauchen und zu verbrauchen, abzu- Dia und einzuleiten, den Wasserspiegel zu heben oder zu enten,

2) Häfen und Stichkanäle, 3) Anlegestellen und ähnliche Einrichtungen,

_4) öffentliche und gewerblihe Badeanstalten anzulegen.

Hierzu liegt der A ntrag der Abgg. E cker- Winsen (nl.) und Gen. vor :

r - Winsen fpricht fi in demselben Sinne aus. des Kommissionébe

Ólusses würde der Gemeingebrauh

Berlin, Freitag, den 15. November

„die Regierung zu ersuchen, mögli&st bald einen Geseßentwurf vorzulegen, dur den die Zuständigkeit der Behörden für die Er- teilung der gewerbepolizeilihen Genehmigung für solche Anlagen, bei denen gleichzeitig eine Verleihung nadzusuchen ist, nah Maß- gabe der §S 60 und 71 des Wassergeseßes geregelt wird“. f __S 49 regelt das Vetorecht des Fiskus. Er besagt im

ersten Absaß: Soweit der beabsichtigten Benußung des Wasser- laufs überwiegende Rücfsichten des öffentlihen Wohles ent- gegenftehen, it die Verleihung zu versagen oder nur unter Bedingungen zu erteilen, durch welche diese Rücksihten gewahrt werden. : ___ Diesem ersten tein, Dr. vön geben :

„Solche Nücksichten sind insbesondere auch dann für gegeben zu erahten, wenn ein in Angriff genommener oder in Aussicht {tebender Ausbau des Wasserlaufs durch die beabsichtigte Benußung gehindert oder wesentlih erschwert werden würde.“ i

Absatz wollen die Abgg. von Branden- Â

Kries und Gen. (fonf.) folgenden Zusaß

__ Nach Absaz 2 ist die Verleihung bei künstlihen Wasser- [läufen ferner zu versagen, wenn der Eigentümer des Wasßser-

r 1

laufs der Verleihung widerspricht.

j ___ Diesem Absag wollen die Abgg. E cker - Winsen (nl.) den Saß hinzufügen:

_ yDies gilt nicht für künsilihe Wasserläufe erster Ordnung, die

im Eigentum des Staates stehen.“

Absatz 4 des § 49 lautet in der Kommissionsfafsung:

,_ „Widerspricht bei natürlichen Wasserläufen erster Ordnung, di

in der änlage befonters bezeichnet find, die Wasserpol izeibebörd

der Verleihung, weil die Ausübung des verliehenen_ Rechts da

Intereste der Schiffahrt oder andere öffentliße Interessen verlegzer

würde, fo darf die Verleihung nur mit Zustimmung der Waßer-

polizeibebörde oder unter den von ibr im Schiffahrtsinteresse oder in anderem öfentliden Interesse gestellten Bedingungen erfolgen.

Die Erklärungen der Wasserpolizeibehörde sind mit Gründen zu

versehen und nur durch Beschwerde an die zuständigen Minister

anfechtbar.“

__ Hier wollen die Abgg. Ecker-Winsen u. Gen. (nl.) hinter „bezeichnet find“ einfügen: „und bei folchen ftünst- lichen Wasserläufen erster Ordnung, die im Eigentum des Staats stehen“: dem lezten Saß wollen sie folgende Fassung geben :

„Die Erklärung der Wasserpolizeibehörde ist den Beteiligten bekannt zu machen und kann binnen zwei Wochen durch Beschwerde an die zuständigen Minister angefochten werden. Die Erklärung der Wasserpolizeibehörde und der Minister, falls sie ihre Zustimmung verfagen, ift mit Gründen zu versehen.“

Die Abgg. Dr. von Kries (kons.) u. Gen. wollen den 4. Absag, wie folgt, fassen: i „Widerspricht . . . . die Wafserpolizeibehörte der Verleibung, der beabsichtigten Benußung überwiegende Rücksichten des öffentliten- Wohls entgégenstehen, fo darf die Ver- leihung nur mit Zustimmung der - Minister für Handel

und Gewerbe und der öffentlichen Arbeiten oder unter den

von ibnen aus so!den Nüctsihten gestellten Bedingungen erfolgen.

Die Erklärung ist mit Gründen zu versehen.“

Ferner wollen sie folgenden Abfaßz 5 hinzufügen:

__ „Die Zuteilung zu den besonders bezeihneten Wasserläufen erster Ordnung kann von den Ministern geändert werden; die Minister bedürfen der Zustimmung des Wafserbeirats.“

S 60 regelt das Verfahren: „Ueber den Antrag auf Ver- leißhung beschließt der Bezirksausshuß (Verleihungsbehörde) : Anträge auf Verleihung find schleunig zu behandeln“.

S 71 ordnet den Beschwerdeweg. Nach der Regierungs- vorlage solite die Beschwerde gegen den Beschluß über den Perleihungsantrag an die Ministerialinstanz gehen; die Kom- mission hat dafür ein besonderes Landeswasseramt substituiert.

__ Ein Antrag der Abgg. von Brandenstein u. Gen. will an die Stelle des Landeswasseramts den Stromausschuß segen, gegen dessen Beschluß die Klage beim Oberverwaltungs- gericht zulässig sein foll; doch soll die Klage nur ‘auf Nicht- anwendung oder auf unrichtige Anwendung dieses Geseßes ge]tüßt werden.

u. Gen.

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Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:

Meine Herren! Wenn ih bei Beginn der Beratungen über den Abschnitt, der von der Verleißung handelt, mir das Wort erbeten babe, so geschieht dies niht allein wegen der Bedeutung, die diesem neuen Institute innewohnt, sondern weil gerade über wesentlihe Be- stimmungen, die auf die Verleihung Bezug haben, zwischen der Königlichen Staatsregierung und der Kommission Meinungsdifferenzen obwalten. Diese Meinungsverschiedenheiten betreffen sowohl die formale Frage der Zuständigkeit wie auch den Inhalt der Verleihung, die Verleibungsgegenstände.

Ich bedauere, meine Herren, daß ih veranlaßt bin, da ih beute zum ersten Male zu diesem Geseze das Wort nehme, Kritik zu üben. Ich bitte, daraus niht den Scluß zu ziehen, daß ih die Arbeiten der Kommission nicht voll würdige: es ist mir im Gegenteil ein Be- dürfnis, hier auszusprechen, daß ich die Arbeit der Kommission für vortrefslih halte nit allein wegen der Ausdauer, die sie bewiesen hat, fondern auch wegen der Umsicht, des Weitblickes und des Geschies und endlih auch wegen ausgesprohener Erfolge in wesent- lien Bestimmungen dieses Gesezes. Jch bin auch mir bewußt, meine Herren, daß in der Frage der Verleibung mein Ressort nicht an erster Stelle berufen ist, vielmehr das Ressort des Herrn Handels8- ministers. Aber es wird mir zugegeben werden können, daß das Nessort der öffentlihen Arbeiten, weil ibm die Sorge für die Er- haltung eines guten Zustandes unserer Ströme obliegt, ebenfalls ein [lebhaftes Interesse an der Gestaltung dieser Bestimmungen hat.

Ich spree nur zu den Wasserläufen erster Ordnung. Unsere großen Ströme bilden die Hauptvorfluter für weite Gebietsteile. Alle Fragen technischer Art, die mit ihnen zusammenhängen, sind \chwierig; sie seten eine dauernde und akute Fürsorge voraus, fie seßen aber auch voraus, daß fie stets als einheitlihes Ganze behandelt werden, und weil diese Vorausseßung vorhanden sein muß, waren nah den beutigen Zuständen in leßter Linie stets der Minister-der öffent- lichen Arbeiten oder die zuständigen Ressortminister entscheidend.

Wir sind der Meinung, daß unter diefer formalecn Regelung die ali- gemeinen Interessen nicht zu kurz gekommen find. Wir find im Gegenteil der Meinung, daß die Entwicklung ter Zustände an unsern großen Strömen im Interesse der Schiffahrt und der Vorflut unter dieser Negelung sch woblgefühßlt bat. ie Staatsregierung ist der Auffassung gewesen, daß dur die Einfügung des Bezirkäausshufses als Verinstanz im Falle der Verleihung ihrerseits ein Entgegen- fommen bewiesen ift, neuzeitlihen Auffafsungen entsprehend, die eine Beteiligung des Laienelements in wihtigen Fragen wünschen. Die Staatsregierung ist der Meinung, daß damit diesem Verlangen Genüge getan war, daß die zweite Instanz unter allen Umständen im Interesse der Wahrung der Einheit der Entscheidung der Minister der öffentlichen Arbeiten oder der Handelsminisler und der Minister der éffentlichen Arbeiten sein müßten.

Auffassungen nicht gefolgt, fie hat es für erforderlich erahtet, den Bezirkfsauss{hüfsen eine zweite Instanz binzuzufügen, das Landeswasseramt. Es liegt neuerlih auch ein Antrag Nr. 692 vor, der unter Zurückgeben auf Anträge, die in der Kom- mission gestellt waren, an Stelle des Landeëwasseramts den Strom- aus\{Guß geseßt haben und eine dritte Instanz, das Oberverwaltungs8- geriht, afen will. Ih will mich über diese Frage der Einset ¿s Oberverwaltungsgerichts als dritte Instanz nit aussprechen, Frage wird später von zuständiger Stelle erörtert werden. Wir fin! der Meinung, daß die Einfügung des Landeswasseramts ih \chäfcige mih nur mit den Beschlüssen der Kommission, wie sie vor- liegen keine Verbesserung darstellt, da sie dem Minister dennoch

unter allen Umständen die volle Verantwortung für den Zustand der

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Strôme läßt. Wir find der Meinung, daß die Mitwirkung von Gremien, die nit in unmittelbarem Zusammenhange mit der Ver-

waltung arbeiten, die einen Körper für fich darstellen, den allgemeinen íöInteressen nit enispreck(en.

Nun hat die Kommisfion geglaubt, die Bedenken, die die König- liche Staatsregierung gegen diese Ordnung der Dinge hat, dadurch beseitigen zu können, daß fie dem zuständigen Minister ein Einspruchs- recht gab, falls überwiegende Interessen des cfFentlißen Webles vor- liegen, und es sich um bestimmte Strôme bandelt, bei denen die

Interessen der Schiffahrt und der Vorflut besondere Berücksichtigung ver- dienen. Ich gebe zu, daß dieser Vermittlungévorschlag in ziner bestimmten Nichtung etne Ver

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besserung bedeutet; aber ich Tann nit anerkennen, daß damit die Bedenken der KönigliWen Staatsregierung beseitigt find. Ich seße voraus, daß die Kommission bei Gewährung des Ein-

spruchsre{ts von der Auffassung autgegangen tft, daß dasfelbe, wie es f aus der Formulierung ergibt, nur unter ganz befonderen engen Voraussetzungen und an leßzier Stelle geltend gemacht werden soll, daß nit etwa Bezirksauss{uß und Ländeswafseramt der Regel nach beiseite geschoben werden follen. Wenn diese Voraussetzung zutrifft, so wird der Einspruch nur als ein wenig wirksames Mittel anerkannt werden können.

Ich babe auch Bedenken geltend zu maGen gegen den Antrag 691, der meines Erachtens keine Verbesserung gegenüber dem Kommissions-

beschluß bedeutet. Der § 49 zu 4 nach Fassung des Kommissions- beshlusses seßte voraus, daß der Einspruch erhoben werden würde von der Provinzialbebörde, der Wafßserpolizeibehörde, und

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daß nur im r mit dem Einspruch Lefaßt werden solite. Der Antxag seßt voraus, daß der Vertreter der Wasßerpolizeibehêörde, der Regierungspräjident den Einspruch nur weiter gibt an den Minister, und der Minister unter allen Uniständen die ents{eidende Instanz fein soll. Eine solche Negelung widerspriht unseren heutigen Auffassungen, die gerichtet

find auf eine Dezentralisation der Verwaltung und Nichtheranziebung unerbeblicher Fragen in die Zentralinstanz. Ich resümiere mi dabin, daß die Bedenken der Staatsregierung gegen Schaffung eines Landes- wasseramts nicht beboben, daß fz nur abges{chwächdht sind, ferner daß die Negelung, wie sie der Kommissionsbeschluß darstellt, der Regelung dur den Antrag Nr. 691 vorzuziehen ift.

Die Auffassungen darüber, bei welchen Wafßserläufen dem Minister ein Einspruhsrecht zu geben ist, baben gewechselt, In der ersten Lesung waren §82 Wasserläufe im Verzeichnis mit einem Stern versehen, in der zweiten Æsung 98 und nach einem jeßt vorliegenden Antrag 749 sind es 48. Es ist mir noch nicht möglich gewesen, zu prüfen, ob dieser Antrag das Nichtige trifft, es wird dies Verzeichnis wie das Verzeichnis, das gemäß § 2 dem Gesetz beigefügt ist, sväter noch eine eingebende Prüfung an der Hand der tatsächliche! hältnisse notwendig maßen.

In S 49 war zu 2 ausdrücklich vorgesehen, daß bei künstlichen Wasfserläufen die Verleihung zu versagen ist, wenn der Eigentümer des Wasserlaufes der Verleihung widerspriht. Diese Regelung ist in der Kommission auf keinen Widerspru gestoßen. Man hat es für selbstverständlich gehalten, daß der Staat, der den Wasser-

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lauf geschaffen hat und in jeder Beziehung Eigentümer ift, aud) das Recht baben muß, der Verleihung nitt zuzustimmen. De

Antrag Ecker (Winsen) sieht aber vor, daß gerade bei ten vom Staat gebauten Wasserstraßen das Verbältnis ebenso geregelt werden foll wie bei den Strömen, bei denen ein Einspruch erfolgen darf. Das scheint mir nit zutreffend zu fein. Wir wünschen in der Beziehung die Beibehaltung der Kommissionsbes{lü}sse, immer unter dem Vor- behalte, daß das Parlament nicht \{ließlich doch der Regelung bei- treten wird, die wir grundsäßlih als die rihtige ansehen.

Ich wende mich zu den materiellen Bestimmungen, daß die Schaffung dieses neuen Instituts der Verleihung einen Fortschritt bedeutet, wird allgemein anerkannt. Daß au an den großen Strömen Sonderrechte einzuräumen find, erscheint als eine wirtschaftliche Notwendigkeit im Interesse einer intenfiven Wasserwirtshaft. Es wird aber nit zu ver- kennen fein, daß die Einräumung von Gerehtsamen an den Strömen zum Schaden der Allgemeinheit aus\{lagen kann. Der Antrag 691 zu I erkennt dies auch an, indem er dem Gedanken nah ausdrüdcklich aus\priht, daß die Verleibung dem Ausbau der Ströme niht im Wege sein darf, daß der Ausbau unter allen Umständen durch eine