1912 / 275 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Nov 1912 18:00:01 GMT) scan diff

auf. Im „Tag der Perpetua“ will es wenig wahrscheinli erscheinen, tädchen eine flühtige Begegnung, das nit tragish,

daß auf das : : 1 5 sondern elegish-freundlihe Erlebnis eines Tages für das ganze Lben bestimmend einwirkt; man vermißt hier vor- bereitende Ereignisse, die das geschilderte fleine Erlebnis zu aus\{laggebender Bedeutung erbeben. Ferner steht im, „Leben der Sofome Zeller* die psychologishe Entwiälung dee Es iht auf der Höhe, die fie im weiteren Berlauf der e Ss vis Big Deh N geschildert wird, wle sich die

zeichnet.

Salome in die erste Schuld fäll niht recht glaubhaft. Die große Fähigkeiten Ernst Zahns gebietet es,

einen hohen Maßstab zu \{weigen. Sie fallen in seinem neue

auch an diesem Werke Zahns wieder

Gesinnung, von der es getragen wird. Literatur mit Vorliebe seelis{ch und mora

gel childert werden,

tand s{chwächlich erliegen, herrscht in

Heroisches, lebt in. ihr ein Geschleht, zum Lichte strebt. .

Theater und Musik.

Deutsches Opernhaus.

Als zweite Gabe brachte das fürzlih eröffnete Charlottenburger Sonnabend Mozarts Vper Ï zeit“, ein Werk, das gleihzeitig der Prüfstein dafür war, ob in dem Niesenraum intime Wirkungen möglich sind. wenig oder

Operntheater am

aller Befürchtungen war eine freudige oben eingedeckten

günstig, daß von den

Veberrashung. akustischen

tell o gut wie nihts mehr zu r d i s E ar bie Aufführung lbst: sie ge N fe den S L SIQunAEE N n llee E L Geist, der im neuen B s Oribesler le Drau- | yforten an. Die Ausshmückung des Kaiserzeltes war grün, barkeit ter vorhandenen Kräfte. Das Orchester machte wieder pr u old geballen und mit Tannengrün verziert.

Während hier meisterhaft l Salome in neue Schuld verstrickt, weil Stolz und Scham sie zwingen,

: lihen, ift dort die erste zu verheimlihen, if it, bei ihrem Gesamt@arakter

Achtung vor den dichterischen

legen und e sten

lerisch Ausgereiften kaum ins Gewicht.

das w

Zimmerdekorationen l UVebelständen der Eröffnungs8-

bemerken war.

einen außerordentlih günstigen Eindruck;

der Leitung des Kapellmeisters Nudolf

\fauber und fein herausgearbeitet hatte.

auffallende Verlangsamung der

der Nezitative in der Bearbeitung wähnung getan.

instrumente vor.

wirkte doch als zu schwere Stüße für den Auch hätte er sich aller musikalischen enthalten, will doch jeder seinen Mozart r Bühne geboten wurde, stand durchweg au und übertraf als Gesamtleistung bei weitem das, i anderen Opernhäusern als dem Königlichen geleistet worden it. Ein Vergleich mit der Figaro-Aufführung der fcüheren Komischen Oper z. B. fällt ganz bedeutend zugunsten der des Charlottenburger Hauses aus. In Herrn Karl Braun lernte man etnen ganz vortrefflichen Qgaro fennen, der gesanglich und darstellerisch ganz von Mezartschem

eifte erfüllt war.

stattlicher, stimmbegabter bekannt. Mit der fsogenannten

Hauvses. Auch

die Träger der kleineren

Zeitmaße, besonde man Arien, die dadurch von ihrer reizvollen Lebendigkeit einiges einbüßten. Bevor auf die Leistungen der Sänger

des

Herr Hartmann mag befürhtet haben, daß die Secco - Rezitative mit der üblichen Begleitung des Klaviers im großen Hause zu dünn klingen würden; er rieb daher Harfe und Streich- ] Aber diese Zusammenseßung, so gut sie au klang,

Nollauf befriedigte aud Herta Stolzenbergs (leider etwas unglücklih gekleidete) Susanne. l die von der Komischen Oper her in guter Erinnerung sieht, sang mit aroßem Geschmack und spielte munter und f Cherubin Eleanor Painters madchie, obgleih im Spiel etwas befangen, einen vorwiegend guten Eindruck, deégleichen die Gräfin Lulu Kaessers, die allerdings im Mozartstil noch nicht heimisch zu sein scheint. Ein Graf war Eduard Schüller, und Julius Liebans unübertrefliher Basilio f vom A Opernhause her „Eselsarie“, l meisterlih sang, erzielte er dröhnenden Beifall des völlig ausverkauften Rollen genügten durchweg. t Geshick und Geshmadck

Als Regisseur hatie Herr Hartmann mi

seines Ämtes gewaltet. Ein Wort des Lobes gebl ) Gustav Wunderwald, nah dessen Entwürfen die reizvollen Dekorationen Es war ein genußreicher und anregender Theater-

angefertigt waren. abend.

8 Lobes gebührt auch dem Maler

Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opernhaus. 249. Aboanementsvorstellung. Die lustigen Weiber von Windsor. Komisch-phantastishe Oper in vier Akten gleihnamigem Lust- Musik von

Leitung :

nah Shakespeares spiel von H. S. Mojenthal. Otto Nicolai. Mußkalische Herr Kapellmeister Bleh. Regie: Negifseur Brune, Ballett : Ballettmeister Graeb. Anf

Schauspielhaus. stellung. Der große König.

Bilder aus seinem Leben von Iosef Lauff. Musik von Weiland Seiner Maiestät dem

König. Für die szenishe Aufführung ein- gerihtet von Josef Schlar. Anfang 74 Uhr.

Mittwoch: Opernhaus. Mittags 12Uhr: i Abends Konzert des Königlichen

Oeffentliche Hauptprobe. 7E Ur:

Opernchors. Schauspielhaus.

Neues Operntheater. mittags 24 Uhr:

Gesch(blofsen. Sonntag,

Berliuer Arbeiterschaft : Co Historishes Schaúspiel in fünf zügen von Paul Heyse.

Deutsches Theater. Dienstag, Abends 73 Uhr: König Heinrich LIV. (2. Teil.) Donnerstag und Sonnabend: König sfizende Frack.

LYV.

(4. Teil.)

Heinrich IV. Heinrich

Freitag: König (2. Teil.) Kammerspiele. Dienstag, Abends 8 Uhr: Magdalene.

Donnerstag: Mein Freund Teddy.

Freitag: Maria Magdalene.

ang 73 Uhr. 254. Abonnementsvor-

Auf Allerhöch sten Befebl: Zweite Vorstellung für die Colberg.

(Die Eintritts- karten werden durch die Zentralstelle für Volkswohlfahrt nur an Arbeitervereine, Fabriken usw. abgegeben. Cin Verkauf an einzelne Personen findet nit statt.)

Herr

Herr

Drei

Nach-

Auf-

Maria | drei Akten von Richard Skowronnek.

die

twaige Mängel nicht zu ver- Buche aber neben dem künst- Besonders wohltuend berührt die ernste, mannhafte und reine

Wo in der zeitgenössfischen lisch verkümmerte Menschen die jeder Sn eruns N eben und jedem Wider-

abhns illens\stark aus dem Irrtum

Der

nichts Offenbar

Krasselt, der musikalisch alles eingegangen wird, sei nur noch Zutaten aus Eigenem besser

ein genießen. W h f hoher fünstleris{er Stufe

Art und Weise, wie

h n an seine Dichtungen Der Ze

sammen. Es

ag ctuas Wi | thaten “2 anzuschließen. 330 Vereinen

Figaros How- in Hannover.

Daß troß verloren ging, beeinflussen dîe die Schallwellen so

Am erfreulihsten | bâume, durch

es stand diesmal unter

Gesucht erschien nur seine

besonders bei manchen Fahnen und

Direftors Hartmann Er- artigen Anbl

leihtbe\chwingten Dialog. Wilhelm v

lichen

Was auf der ministeriums,

was hier bisher in

dem Grafen Dort

\chalthaft. Auch der

mobilen kam

zelt geleitet.

die er, wie immer,

U. a. agte:

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Deutscher Wceum-Klub: Goethe - Rezi- tationen. Terakoya. Abends: Mein Freund Teddy. :

Berliner Theater. Dienstag, Abends 8 Uhr: Filmzauber. Große Posse mit Gesang und Tanz in 4 Akten von Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer. Mittwoch: Geschlossen.

Donnerstag und Freitag: Filmzauber. Sonnabend, Nachmittags 3# Uhr: Kabale und Liebe. Abends: Film- zauber.

Theater in der Königgräßer Straße. Dienstag, Abends 8 Uhr: Die füuf Frankfurter. Lustspiel in drei Akten von Karl Rößler.

Mittwoch: Geschlossen.

Donnerstag bis Sonnabend: Die fünf Frankfurter. :

Lessingtheater. Dienstag, Abends 8 Uhr: Gabriel Schillings Flucht. Drama in fünf Akten von Gerhart Hauptmann.

Mittwoch: Geschlossen.

Donnerstag: Gabriel Schillings Flucht.

Deutsches Schauspielhaus. (Direk-

tion: Adolf Lang. NW. 7, Friedrich- straße 104—104 a.) Dienstag, Abends 8 Ubr: Der

C ut fißende BHae: Lufst- spiel in vier Aften von Gabriel Dregely. Mittwoch: Geschlossen. Donnerstag bis Sonnabend: Der gut

Komösdienhaus. Dienstag, Abends 8 Vbr: Die Generalsecke. Lustspiel in

Mittwoch: Geschlossen.

Im Königlichen Opernhause Otto Nicolais komisde Opec „Die lu wiederholt. Die Damen Ulfermann, Nothau Herren Schwegler, Hoffmann, Mang, in den Hauptrollen beschäftigt.

Im Königlichen Sch große König“ von I. Lauff in der

trat gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, geordnetenhauses unter dem

der jeßt erheblich gewachsenen De Dazu war die Umbildung in einen einge i wurde bes{chlossen. An dem Wesen und Namen der die breiter ] fflärenden vaterländischen Arbeit wird dadur nichts eretnsbildung Einzelpersonen und

edo l d die V Jedoch soll durch die sih dem Zentralaus\{chuß

Nereinen die Möglichkeit gegeben werden, i Der Oberschlesishe Spielverband trat fogleih mit und über 17000 Mitgliedern dem neuen Verein körper- e Anträge auf Bildung von

\Maftlich bei. Ebenso liegen mehrfach r es s Weitere Auskunft erteilt der

Landes- und Provinzialverbänden vor. i Geschäftsführer des Zentralausshu}les, Geheimer Nat, Pro

Tage der Einweihungsf

Gegen Mittag klärte sich das Wetter etwas aus. 2 ; ] brahten Sonderzüge Scharen von Menschen. * Kriegervereine mit zum Teil mit Musik rückten an, ebenso Feuerwehr, Jugendwehr und Schulen der Umgebung, Knaben und Mädchen

teilweise mit mit Tannengewinden um Zufahrts\trafen, - alle ] : 1 waren diht mit Menschen besetzt, sodaß die Umrisse

Sonderzug die Vertreter der Behörden an. : anwesend Seine Königliche Hoheit der Prinz on Preußen, Vertreter des Ministeriums der öffent-

Arbeiten, des

präsident Fretherr von Sceherr-Thoß-Liegniß, s i Provinziallandtags Herzog von Ratibor und der Oberbürgermeister

Matting-Breslau. Gegen 2 Uhr verkündeten Hochrufe, die sich

in vielfaem Echo in i 1che! naben Seiner Majestät des Kaisers und Königs, welcher Morgens 9 Ühr von Moschen, wo er zum Ja ? von Thiele-Winkler weilte, nach Hirshberg abgereist

(5 7 ; war. Bie Junge Ry tert offenen Automobil die Fahrt zur Talsperre angetreten. liche Automobil fuhr an der Chrenpforte vor. ? das Gefolge. An der Brücke wurde Seine Majestät von Seiner Königliden Hoheit dem Prinzen Friedrih Wilhelm, dem Herzog von Ratibor, dem Grafen von Stosch und

hauptmann Freiherrn von Richth

beshränkt würden. U) ie ( werden sollten, da riefen Gure Majestät uns zu: „Baut

Der Kapellmeister Blech

Mannigfaltiges. Berlin, 18. November 1912.

itralaus\ch für Volks- und Jug in einem Sa

Mauer-Talsperre, 16. November. (W. T. B.) ute, eier, bot die Talsperre mit ihrer prächtigen Auss{hwüdckung troy des \{lechten Wetters ein reizvolles Bild. Zu beiden Seiten längs des Geländers waren \chlanke Tannen-

Dazwischen standen

Gewinde verbunden, aufgestellt.

deutsden Farben ,

Schärpen in

umliegenden Abbänge

ick boten. Um 12 ‘Uhr 20 Minuten

Landwirtschaftsministeriums, d der Oberpräsident Dr. von Guenther, der

den Berggründen brachen,

angekommen, hatte Seine Majestät um

en berabstürzenden F

Schillertheater. 0. (Wallner-

theater.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Die Kinder der Exzellenz. Lustspiel in vier Aufzügen von E. von Wolzogen und W. Schumann.

Donnerstag: König Lear. , Freitag: Flachs8mann als Erzieher.

Charlottenburg. Dienstag, Abends 8 Uhr: Im weißen Rößl. Lustspiel in drei Aufzügen von O. Blumenthal und G. Kadelburg. L Z Donnerstag: Im weißen Rößl. Freitag: Elga. Vorher: Die Ge-

schwister.

Deutsches Opernhaus. (Char- lottenburg, Bismarck - Straße 24—37. Direktion: Georg Hartmann.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Figaros Hochzeit. Mittwoh: Symphonuiekonzert. Donnerstag. und Freitag: Figaros

Hochzeit. i Sonnabend : Fidelio.

Montis Operettentheater.(Früher: Neues Theater.) Dienetag, Abends 8 Uhr: Der Frauenfresser. Operette in dret Akten von Leo Stein und Karl Lindau. Musik von Edmund Eysler.

Mittwoch: Geschlossen.

Donnerstag bis Sonnabend: Der

Frauepnfresser.

Lustspielhaus. (Friedrihstraße 236.) Dienstag, Abends 84 Uhr: Mein alter Herr. Lustspiel in drei Akten von Franz Arnold und Viktor Arnold.

Mittwoch: Geschlossen.

Donnerstag bis Sonnabend : alter Herr.

Theater am Nollendorfplaß.

Gastspiel des Münchener Künstlertheaters : Dienstag, Abends 8 Uhr: Orpheus

| Donnerstag und folgende Tage: Die | Generals8ecke.

wird morgen , Dienstag, stigen Weiber von Windfor“ ser, Easion sowie die Sommer, Henke und Krasa find

auspielhause wird morgen „Der bekannten Besetzung wiederholt.

Borsiß des Abg. Dr. von Schencken- dorff zu einer außerordentlichen Hauptversammlung zu- galt, seine im Jahre 1891 geschaffene lose Verfassung Bewegung für Körperzucht anzupassen. tragenen Verein notwendig. Diese

In kurzer Folge

die Mädchen

die Schultern und im Haar. Alle und Höhenrücken

Unter Andern waren

ter Vorfißende des

In weiteren Auto-

ofen empfangen „und zum Kaiser- Der Herzog von Ratibor hielt hierauf eine Begrüßungsansprae an Seine Majestät den Kaiser, in welcher er ie: „Als im Jahre 1897 weite Gebiete unserer Heimats- provinz durch die von den A / en | / wurden, da waren es Eure Majestät und Ihre Majestät, unsere teuere Kaiserin, die die Stätten des Elends aufsuchten, helfend und tröstend. Damals {hon wurde es bei Cu Sache, daß hier vorgebeugt werden mü) Ve' heerungen verhindert oder doch minde Und als nun die Erwägungen in Taten umgeseßt

luten verwüstet

ei Eurer Majestät fest beschlofsene e, damit Tünftig derartige stens auf ein geringes Maß

Meimn

dirigiert. seines Willens.“ Und

des Denksteins, worauf der

endspiele

ale des Ab- | Nationalhymne sangen.

die Sperrmauer und en Sichten | läuterungen geben.

Einrichtungen, ferner ein während der bier schriit

vereine entlang,

Seine überall

der Kaiser mit einem

fessor Naydt

4 Uhr den Hofzug bestteo,

Heute, am | Die Ankunft auf der Wildparkstation

10 Uhr 5 Minuten.

19 deuts@en lichen Grube

leiht verlegt.

stunde veranstalteten die

einen eigen- famen mit

Friedrich

internat mehrere

es Finanz- Negierungs-

das Heran- Allerhöchst- gdbesuh bei

folgung von Räubern

13 Ubr im Das Kaiser-

Dombrowski hatte am 3.

dem Landes- i z : ** | zolleinnehmer erschossen.

ertranken.

Talsperren!“

Mittwoch: Oratorium Elias. Donnerstag: Orpheus in der Unter- welt.

Freitag: Zum ersien Male: Kismet. Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Suee- wittchen. Abends: Kismet.

Residenztheater. Dienstag, Abends 8 Uhr: Peingenergieaung, Satire in drei Akten von Maurtce Donnay. Be- arbeitet und tnszeniert von H. Bolten- Baeckers. S

Mittwoch: Ge\{hlofsen.

Donnerstag bis Sonnabend: Prinzen- erziehung.

Sonntag: Francillon.

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Autoliebchen. Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Jean Kren, Gesang8texrte von Alfred Schönfeld. Mußk von Jean Gilbert.

Mittwoch: Geschlossen.

Donnerstag und Freitag : Autoliebchen. Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr : Kinder- vorstellung: Frau Holle. Abends: Autoliebchen.

Trianontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Liebesbarometer. Lustspiel in drei Akten von Nomain Coolus.

Mittwoch: Geschlossen.

Donnerstag bis Sonnabend: Liebes- barometer.

Konzerte.

Königl. Hochschule für Musik. Dienstag, Abends 8 Uhr: Charlotten- burger Bürgerchor. Haydn : „Tobias? Heimkehr“.

Singakademie. Dienstag, Abends 8 Uhr: Konzert von Jean Prostean

und wiesen uns hin auf dieWerke von Meister Inte. Wie oft bat uns unfer damaliger Oberpräsident, der die Inangriffnabme des Baues der Talsperren danken wollten, „Nicht mir gebührt der Dank, sondern Seiner Majestät dem Kaiser, der zuerst diesen Gedanken ertaßte, ih war nur der heute stehen wir vor dem Schlußstein des arößten dieser Werke und sind glüdlich, an dieser Stätte Eurer Majestät den tiefsten, ehrfurchtsrollsten Dank darbringen und zu Füßen legen zu dürfen.“ Der Vorsißende des Provinzialauéschusses Graf von Stosch, çab scdann einen Ueberblick über das Werden und die Wirkungen der \{lesis{chen Hochwasserbauten. i i Herzog von Ratibor ein dreifahes Hurra auf Seine Majestät ausbrachte, in das die Anwesenden begeistert ein, stimmten, die dann unter Begleitung der Hirschberger Jägerkapelle die Seine Majestät besichtigte eingehend den Denkstein und nahm die Vorstellung des Professors von Gosen, des Baurats Bachmann und der Mitglieder des Kreisaussusses entgegen, Daran {loß sich ein Rundgarg. [ ließ sich vom Baurat Bachmann eingehende Er- Von bier ging Seine Majestät den Serpentinen- weg hinunter nach dem Elektrizitätswerk und besichtigte die mas{tnellen dort aufgestelltes Modell der Talsperre, Baurat Bachmann darüber Majestät das

\perrenrestaurant, wo die

Saarbrücken, 16. November. „von der Heydt“, Abteilung Steinbacßschaht, sind heute früh kurz nah Schichtbeginn fünf Bergleute, die mit Schießarbeiten beschäftigt waren, durch das Losgehen eines aus un- befannter Ursache stehen gebliebenen Sprengschusses verunglückt, Ein Mann ift tot, einer wurde \schwer verwundet, drei sind

Lemberg, 18. November.

nasiasten und Lehrlinge von neuem Nr. 271 d. Bl.) gegen dte altruthenischen Vereine und Studenten- heime sowie gegen die Redaktion des Blattes „Prykarpatékaja Rus“, wobei sie mehrere Fensicrsheiben zertrümmerten. Die wache drängte die Unruhestifter zurück und verhinderte sie, vor das russishe Konsulat zu ziehen. Mitte der Kundgebenden gegen das Nevolverschüsse Scchüler verwundeten. h Personen, größtenteils ukrainische Hochshüler und Gymnasiasten. Erst nah 11 Uhr Nachts trat wieder Nuhe ein.

Czenstochau, 17. November.

Adelaide, 18. November. rannte das Segel\chiff Bord hatte, bei der Einfahrt in den Ankerplaß von Semaphore an den Leuchtturm von Wonga Shoal an; das 80 Fuß bobe Bauwerk stürzte ein, und die beiden Wächter des Turmes

Fürst von Haßfeldt, wenn wir ihm für esagt:

Vollstrecker

Darauf fiel die Hülle

Zunächst betrat Seine Majestät

Vortrag hielt. Von Spalier der Krieger- begrüßt, nach dem Tal: aufgestelt war, die Jungens!" beurüßte,

lebhaft Fudendwehr Guten Morgen,

worauf diese mit „Guten Morgen, Majestät!" antworteten. * Nah

herzliher Verabschiedung von den Majestät der Kaiser und D von hter kurz nah 3 Uhr im Auto-

mobil die Nückfahrt nah H ir

einzelnen Herren trat Seine chberg an, wo Allerhöchstderselbe um ch Potsdam zurückzureisen.

um na erfolgte Abends

(W. T. B.) Auf der staat-

(We T, B) In später Abend- ukrainischen Hochshüler, Gym- Kundgebungen (vergl.

Polizei,

In der Kurkoroagasse wurden aus der altruthenische Schüler- abgefeuert, welche zwei Die Polizeiwachhe verhaftete sieben

(W., L. B) Bel dev Ber-

wurde die Polizei von den Näutern,

die sich in einem Gebäude des Fasnogorskiklosters ver- \canzt hatten, beschossen und mit Bomben beworfen. und Polizei umzingelten das Gebäude. und Vorübergehende wurden verwundet. 1 Wladislaus Dombrowski aus Zawodzie wurde erschossen. j November bei einem Zusammenstoße, den der Berliner Krimtinalbeamte Bußdorf und der preußische Oberzoll- einnehmer Gieseler mit Shmugglern zu bestehen hatten, den Obers-

Truppen Mehrere Polizeibeamte Der Schmuggler

Heute früh 2 Uhr

(W. T. B.) das keinen Lotsen an

Dinsdale“,

(Fortsezung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)

Blithner-Saal. Dienstag, Abentê 8 Uhr: Konzert von Mischa Piañro (Violine) mit dem Blüthuer-Orchester. Dirigent: Edmund vou Strauß.

Harmoniumsaal. Dienstag, Abends 8 Uhr: Kammermusikabend von Luise Tortilowius (Klavier). Mitwirkung: Wladyslaw Waghalter (Violine) und Hans Kindler (Violoncello).

Pirkus Schumann. Dienstag, Abend 77 Uhr: Große Galavorstellung- Auftreten sämtlicher Spezialitäten. Zum S Juf: Der unfichtbart Mensch! Vier Bilder aus Indien.

Pirkus Busch. Dienstag, Abend® 73 Vhr: Große Galavorstellung- Zum S(luß: Die große Pantomime: „Unter Gorillas““.

NET S E E N R as D

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Brigitte Meyßner mi! Hrn. Leutnant Friedrih Georg Fh von Rechenberg (Berlin).

Gestorben: Hr. Kanzleirat Hugo L (Berlin). Hr. Kommerzienrat J. Werner (Kl. Glienicke, Kr. Telto!! Haus Saelde). Fr. Elise von Klei geb. Zürcher (Berlin).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenbur?

Verlag der Expedition (Heidrid) in Berlin. (2419)

Druck der Norddeutshen Buchdrutckereti e Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße

Zehn Beilagen

in der Unterwelt. Burleske Oper in | zwet Aufzügen von Offenbach.

(Violtne).

(einshließlih Börsen-Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Neihhsanzeiger und Königlich Preußischen Staalsanzeiger.

i 2D

Amlliches.

Deutsches Reich.

Beschluß des Bundesrats, betreffend die Satzung der Deutschen Kolonialgesfellschaft „Südwestafrikanische Boden-Kredit-Gesellschaft““,

vom 17. Oktober 1912.

Der Bundesrat hat in seiner Sizung vom 17. Oktober 1912 beschlossen, der Kolonialgesellshaft „Südwest- afrikanische Boden- Kredit-Gesellschaft“ in Berlin auf Grund ihrer vom Reichskanzler genehmigten nachstehend veröffentlihten Saßung die Rechtsfähigkeit zu verleihen.

Berlin, den 7. November 1912.

Der Staatssekretär des Reichskolonialamts. J. A.: Dr. Meyer-Gerhard.

Satzung der Südwestafrikanischen Boden-Kredit-Gesellschaft.

x. Allgemeines.

§ 1. Unter der Firma „Südwestafrikanische Boden-Kredit- Gesellschaft" wird auf Grund des § 11 des Schußgebietsgeseßes (Reichégeseßblatt 1900, S. 812 ff.) eine Kolonialgesell|chaft errihtet. Auf die Rechtsverhältnisse dieser Gesellschaft finden, soweit niht im Schußgebietsgese oder in dieser Saßung etwas anderes bestimmt ift, die allgemeinen Vorschriften tes Bürgerlichen Geseßbuchs über Vereine Anwendung. Z E

Der Siy der Gesellschaft ist Berlin. Die Verwaltung im süd- westafrikanishen Schußzgebiete wird an einem von dem Gouverneur zu bestimmenden Orte geführt. :

Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt.

Die Aufnahme der Gesellschaft in das Handelsregister ist zu bean- tragen.

8 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Gewährung von A und Kommunalkredit in den Gemeinden Deutsch Südwest- afrifas.

Zu diesem Zwecke darf die Gesellschaft bypothekarishe Darlehen gewähren und auf Grund der erworbenen Hypotheken Schuldverschrei- bungen (Hypothekenpfandbriefe) ausgeben.

Außerdem darf die Gesellschaft nur folgende Geschäfte betreiben :

1) den Erwerb, die Veräußerung und die Beleihung von Hypo- theken, Grund- und Nentenschulden ;

2) die Gewährung nit bypothekarisher Darlehen, und zwar an die Bezirksverbände und die Kommunen von Deutsh Südwestafrika direkt, oder gegen Uebernahme der vollen Gewährleistung dur eine solhe Körperschaft, und die Ausgabe von verlosbaren oder un- verlosbaren Schuldverschreibungen auf Grund der so erworbenen Lit has (54 B b N T

ie Vornahme von Mevisions- und Treuhandgeschäften in Deutsh Südwestafrika; gea __4) die Vertretung von Versicherung®gesellschaften in Deutsch Südwestafrika unter Ausshluß der eigenen Haftbarkeit für die Ver- pflihtungen der Versicherungsgesellschaften ; +0) den fommissionsweisen Ankauf und Verkauf von Wertpapieren, jedo unter Aus\{luß von Zeitgeschäften ; ___ 6) die Annahme von Geld oder anderen Sachen zum Zwette der Hinterlegung, jedoch mit der Maßgabe, daß der Gesamtbetrag des binterlegten Geldes die Hälfte des eingezahlten Grundkapitals nicht übersteigen darf ;

7) die Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweisungen und ähnlichen Papieren.

__ Verfügbares Geld darf die Gesellschaft nußbar machen dur Hinterlegung bei geeigneten Bankhäusern, durch Ankauf threr Hypo- thekenpfandbriefe und ihrer gemäß Nr. 2 auêgegcbenen Schuldver- schreibungen, durch Ankauf solcher Wechsel und Wertpapiere, welche nah den Vo1schriften des Bankgeseßes vom 14. März 1875 von der Neichsbank angekauft werden dürfen, sowie durch Beleihung von Wertpapieren nah einer von ihr aufzustellenden, von der Aufsichts- behörde zu genehmigenden Anweisung. Diese Anweisung hat die Ugen Papiere und die zulässige Höhe der Beleihung Trellzuleßzen.

E E Der Erwerb von Grundsiücken ist der Gesellshaft nur gestattet : __ 1) zur Verhütung von Verlusten an Hypotheken. In diesem Falle ist unter Berücksichtigung dieses Zweckes auf die baldige Weiter- veräußerung des erworbenen Grundstücks hinzuwirken ; :

2) zur Beschaffung von Geschäftsräumen, die für den Geschäfts- betrieb notwendig oder nüßlih erscheinen, unter Zustimmung des Aufsichtsrats. S

_& 4. Die Gesfellschaft darf Hypothekenpfandbriefe und Schuld- verschreibungen der im 8 2 Abs. 3 Nr. 2 bezeihneten Art nur bis zum siebeneinhalbfahea- Betrage des eingezahlten Grundkapitals und des aus\ließlich zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Gläubiger von Pfandbriefen oter Schuldverschreibungen bestimmten Neservefond3 ausgeben. E

5, Das Hypothekengeshäft der Gefellshaft sowie die Ge- währung von Darlehen an öffentliche Körperschaften ist auf das Gebiet des Schußgebtets Deutsch Südwestafrika beschränkt; zur Dekung für gefährdete Forderungen darf die Gesellshaft jedoch Hypotheken, Grundschulden oder Rentenshulden in Deutschland oder im Auslande erwerben.

Lx. Grundfapital.

§ 6. Das Grundkapital der Gesfellshaft beträgt 1 000 000 4 (t. Buchst. eine Million Mark) und ift eingeteilt in 10 000 (i. Buchst. zehntausend) Anteile über je 100 #.

_ Die Anteile sind unteilbar. Steht ein Anteil Mehreren zu, so U sie ihre Rechte nur durch cinen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben.

Ueber die Änteile werden Anteilscheine ausgegeben, die auf den Inhaber Tauten.

§ 7. Die Zeichner von Anteilen' und ihre Nehtsnahfolger können von den ihnen obliegenden Listungen an die Gesellschaft nicht befreit werden und sind nicht befugt, gegen das Recht auf diese Leistungen cine Forderung an die Gesellschaft aufzurechnen.

___9 3: Den Gläubigern haftet für alle Verbindlichkeiten der Ge- lellshaft lediglih das Vermögen der Gesellschaft.

Die Verpflichtung des Anteilsinhabers zur Leistung von Einlagen wird durch den Nennbetrag des Anteils, und falls der Ausgabepreis höher ist, durch diesen begrenzt. Die Antetlsinhaber können ihre Ein- lagen nicht zurückfordern; sie haben, solange die Gesellshaft besteht, nur Anspruch auf den Reingewinn, soweit dieser niht nah der Satzung von der Verteilung ausgeschlossen ift.

§ 9. Den Anteilsheinen werden Gewinnanteilsheine auf zehn Jahre sowie ein Erneuerungé schein beigegeben. Nah Ablauf der zehn Jahre werden gegen Einlieferung des Erneuerungsscheines neue Gewinnanteilsheine für weitere zehn Jahre nebst einem weiteren Er-

Berlin, Montag, den 18. November

neuerungs\{hein ausgegeben. Dies wiederholt \fich stets nach je weiteren zehn Jahren. Die Form und den Inhalt der Anteilscheine sowie der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine bestimmt der Auf- sichtsrat, der au befugt ist, die Zeit, für welhe die Gewinnanteil- scheine ausgegeben werden, auf länger oder fürzer als zehn Jahre festzustellen.

Sind Anteilscheine oder Gewinnanteilsheine oder Erneuerungs- scheine infolge einer Beschädigung oder Verunstaltung zum Umlauf niht mehr geeignet, jedo ihr wesentlicher Inhalt und ihre Unter- s{eidungsmerkmale mit Sicherheit erkennbar, so hat der Vorstand gegen Cinreihung der beschädigten oder verunstalteten Urkunden neue a oe Urkunden auszufertigen und auszuhändigen. Die Kosten

aben die Einreicher zu tragen und vorzuschießen.

An den Inhaber eines Erneuerungs\cheines dürfen neue Gewinn- anteilsheine nicht ausgegeben werden, wenn der Anteilsinhaber der Ausgabe widersprochen hat. Die Scheine sind in diesem Falle dem Anteilsinhaber auszuhändigen. Im übrigen finden auf die Gewinn- anteilsheine die Vorschriften des § 801 Abs. 2 und des § 804 des Bürgerlichen Gesezbuhs Anwendung.

§ 10. Die Gesellschaft soll eigene Anteilscheine im regelmäßigen Geschäfisbetriebe weder erwerben noch zum Pfande nehmen.

8 11. Etne Erhöhung des Grundkapitals kann nur auf Beschluß etner Generalversammlung erfolgen. Dieser Beshluß bedarf der Genebmigung des Reichskanzlers Neichskolonialamts).

Die Bestimmungen über die Ausführung einer Kapitalserhöhung werden, soweit niht eine Generalversammlung darüber einen besonderen Beschluß gefaßt hat, von dem Aufsichtsrat getroffen.

12. Bei einer Erhöhung des Grundkapitals können die neuen Anteile zu einem höheren als dem Nennwert, indessen nicht unter dem Nennwert autgegeben werten. Der Mindestbetrag, unter dem die Ausgabe der Anteile nit erfolgen darf, wird dur die General- versammlung festgeseßt. Sie kann die Festseßung dem Auffichtsrat übertragen. :

8 13. Eine Herabsezung des Grundkapitals kann nur auf Grund eines Beschlusses der Generalversammlung erfolgen, der mit der für Saßtzungéänderungen vorgeschriebenen Mehrheit gefaßt ist. Der Be- Perl bedarf der Genehmigung des Reichskanzlers (Neichskolontal- amts).

Durch den Beschluß muß zuglei festgeseßt werden, zu welhem Zweck die Herabseßung stattfindet, insbesondere, ob fie zur teilweisen Nückzahlung des Grundkapitals an die Anteilsinhaber erfolgt, und in welcher Weise die Maßregel auszuführen ist.

8 14. Sowohl der Beschluß über die Erhöhung als auch der Beschluß über diz Herabsezung des Grundkapitals ist öffentlich be- kannt zu machen, und zwar der Bescbluß über die Herabseßung drei- mal unter Hinzufügung einer Aufforderung an die Gläubiger, ihre Ansprüche anzumelden.

Den Gläubigern, deren Forderungen vor der leßten öffentlichen Aufforderung begründet sind und die sih zu diefem Zweck melden, ist Befriedigung zu gewähren oder Sicherheit zu leisten. Eine Sicher- stellung der Pfandbriefgläubiger findet nicht statt, sofern die im Um- lauf befindlihen Pfandbriefe und Schuldverschreibungen dur die den Gläubigern der Pfandbriefe und Schuldverschreibungen ver- vfändeten Hypotheken, Kommunaldarlehnsforderungen, Wertpapiere und Gelder vollständig gedeckt sind.

Zablungen an Anteilsinhaber *auf Grund der Herabsetzung des Grundkapitals dürfen erst erfolgen, nachdem seit dem Tage, an dem die in Absay 1 vorgeschriebene öffentliche Aufforderung zum dritten Male stattgefunden hat, ein Fahr verstrihen ift, und nachdem die Soeben fiuo die sih gemeldet haben, befriedigt oder sichergeftellt worden sind,

8 15. Ist zur Herabsezung des Grundkapitals eine BVer- minderung der Zahl der Anteil\heine vorgesehen, so ift eine Kraftlos- erklärung unter entsprehender Anwendung des § 290 des Handel8- gesebuchs zulä|fig.

EIL. Allgemeine Verxwaltungsgrundsätze.

§ 16. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Dktober bis 30. Sep- tember. Für jedes abgelaufene Geschêftejahr, zuerst am 30. Sep- tember 1913, hat der Vorstand eine Bilanz nebst Gewinn- und Verlusire{nung aufzustellen und einen den Vermögens- stand und die Verhältnisse der Gesellschaft entwickelnden Bericht (Geschäftsbericht) zunächst dem Auffichtsrat vorzulegen. Der Geschäftsbericht sowie die Bilanz und die Gewinn- und Verlust- rechnung sind entsprechend den Vorschriften der §§ 39 ff. und § 261 des Handelégeseßbuchs und der FS 24 bis 28 des Hypothekenbank- geseßes aufzustellen. Diese Schriftstücke sind demnächst wit den Be- merkungen des Aufsichtsrats versehen, mindestens zwei Wochen lang vor der ordentlichen Generalversammlung in dem Geschäftélokal der Gesellshaft auszulegen. Die Mitglieder können Abschriften daraus auf ihre Kosten verlangen. Die Genehmigung der Bilanz nebst Sei und Verlustrehnung ist der Generalversammlung vorzu- ehalten.

Wegen der Verbuhung des bei der Ausgabe von Pfandbriefen erzielten Agios oder Disagios finden die §§ 25 und 26 des Hypotheken- bankgeseßes entsprehende Anwendung.

& 17. Innerhalb des dritten Monais eines jeden Kalender- bhalbjahres hat die Gesellschaft den Gesamtbetrag der Pfand- briefe, welhe am leßten Tage des vergangenen Halbjahres

im Umlauf waren, und die nah Abzug aller Nük- zahlungen oder sonstigen Minderungen sich ergebenden Gesamtbeträge der Hypotheken, Wertpapiere und Gelder, die am leßten Tage des vergangenen Halbjahres den Pfandbriefgläubigern verpfändet waren, im „Deutschen Reichsanzeiger“ und in dem Amtsblatt für das Schuß- gebiet Deutsh Südwestafrika bekannt zu machen.

Sind den Pfandbriefgläubigern Wertpapiere oder solhe Hypo- tbeken verpfändet, die nicht ihrem vollen Vetrag nach zur Deckung von Pfandbriefen geeignet sind, fo ist in der Bekanntmachung anzugeben, mit welhem Betrag die Wertpapiere oder die Hypotheken als Deckung nit in Ansa kommen.

§ 18. Zur Deckung eines aus der Bilanz \sich ergebenden Ver- lustes ist ein ordentliher Reservefonds zu bilden.

In dem Reservefonds sind einzustellen:

1) von dem jährlichen Reingewinn der zehnte Teil solange, bis der Reservefonds den fünften Teil des Grundkapitals erreiht hat ;

2) der Betrag, der bei einer Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgake der Anteile für einen Pöberen als den Nenn- betrag über diesen und über die durch die Erhöhung ent- standenen Kosten hinaus erzielt wird ;

3) der Betrag von Zuzahlungen, die ohne Erhöhung des Grundkapitals von Gesellshastern gegen Gewährung von Vorzugsrehten für ihre Anteile geleistet werden, soweit niht eine Verwendung dieser Zahlungen zu außerordent- lihen Abschreibungen oder zur Deckung außerordentlicher Verluste beschlossen wird.

19. Was na Dedckung der bes{lossenen Abschreibungen, der Beiträge zum ordentlihen Reservefonds und der sonstigen Rücklagen von der JIahreseinnahme übrig bleibt, kann zur Verteilung als Rein- gewinn gelangen. “L

& 20. Ueber die Höhe der jährlichen Beiträge zum Reserve- fonts, über die vorzunehmenden Abschreibungen, die etwaige Bildung von Spezialrestrvefonds und die Reingewinnverteilung beschließt, un- beshadet der Vorschriften des § 18, die Generalversammlung.

1912.

Die Generalversammlung is dabei an die Vorschläge des Auf- sihtsrats insofern gebunden, als sie die Beiträge zum Reservefonds und die Abschretbungen niht gerirger, den zu vertetlenden Gewinn nicht höher bestimmen darf, als der Aufsichtsrat vorgeschlagen hat.

§ 21. Der nah Abseßung aller Abschreibungen und Nücklagen sowie Dotierung der Reservefonds verbleibende Reingewinn der Ge- sellshaft wird nah Maßgabe der nastehenden Vorschriften verteilt, sofern nicht die Generalversammlung beschließt, ihn zu außerordent- lichen Abschreibungen und Nücklagen zu verwenden, oder eine Gewinn- verteilung aus sonstigen Gründen für nicht im Interesse der Gesell- schaft liegend erachtet:

1) Zunächst erhalten die Antetlsinhaber einen Gewinnanteil

is fünf vom Hundert des eingezahlten Grundkapitals.

2) Von dem Ueberreste erhalten die Mitglieder des Vorstands zusammen zehn vom Hundert, und die Mitglieder des Auf- sichtsrats zusammen fünfzehn vom Hundert Tantieme.

3) Der weitere Rest wtrd an die Anteilstnhaber nad Maß- gabe ihrer Einzahlungen auf das Grundkapital als weiterer Gewinnanteil verteilt, sofern niht die Generalversammlung eine andere Verwendung beschließt.

IV. Organe der Gesellschaft.

8 22. Die Organe der Gesellschaft find:

1) Der Vorstand (Direktion). 2) Der Aufsichtsrat. 3) Tie Generalversammlung. 1) Der Vorstand.

___§ 23. Der Vorstand besteht nah näherer Bestimmung des Auf- sichtsrats aus zwei oder mehr Personen; er wird vom Aufsichtsrat in R g are rut A bestellt.

er Aufsichtsrat ist auch berechtigt, stellvertretende Mitglie

des Vorstands zu bestellen. x tain E

Der Nachweis der Ernennung wird durch einen Auszug aus dem Handelsregister geführt.

Die den Mitgliedern des Vorstands zu gewährenden Bezüge werden vom Aufsichtsrat festgesept. Der Aufsichtsrat ist auch be- rechtigt, die Bestellung des Vorstands jederzeit unbeschadet des An- spruchs auf die vertragsmäßige Vergütung zu widerrufen.

Dem Vorstand darf nicht angehören, wer dur bebhördlihe An- ordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt oder ge- richtlich und rechté kräftig wegen einer strafbaren Handlung verurteilt ist, die nah deutshem Necht die Aberkennung der bürgerlihen Ehren- rechte nah sih ziehen kann. Ist eine Bestellung dieser Bestimmung zuwider erfolgt oder tritt ein Hinderung8grund später ein, so ist die Bestellurg niht unwirksam, jedoch is das Vorstandsmitglied durch aa Fan idtsrat unverzüglißh ohne Anspruch auf Entschädigung zu entlassen.

_Die Bestimmungen des Abs 4 Saß 2 und Abf. 5 sind in die

Anstellungsverträge der Vorstandêmitglieder aufzunehmen.

__S& 24. Die Mitglieder des Vorstands haben bei ihrer Geshäfts- führung die Sorgfalt eines ordentlihen Geshäftsmannes anzuwenden, insbesondere haben fie die in den §§ 239 und 240 des Handels8geseß- buchs für die Mitglieder des Vorstands von Aktiengesellschaften fest- geseßten Bestimmungen zu beobachten.

S 25. Die Verteilung der Geschäfte unter die Mitglieder des Vorstands, thr Verhältnis zueinander fowie die Anordnung über die Auen Beratungen und Béschlußfassungen seßt der Aufsichts- rat fest.

Der Gesellshaft gegenüber ist der Vorstand verpflichtet, die Beschränkungen innezuhalten, die in dieser Saßung oder durch Be- \chlüfse, allgemeine und besondere Anweisung des Aufsichtsrats oder der Generalversammlung auferlegt sind. Dritten gegenüber ist jedoch u Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Vorstands nicht w an.

26. Der Vorstand vertriit die Gesellshaft nah außen. Er hat die Beamten der Gesellschaft anzustellen und zu entlassen.

__ Alle Willenserklärungen, welche für die Gejellshaft verbindlih sein sollen, find von zwei Mitgliedern des Vorstants gemeinschaftlich oder von einem Mitgliede des Vorstands und einem Prokuristen, oder von zwei Prokuristen gemeinschaftliG unter der Firma der Gefell- schaft abzugeben. Stellvertretende Mitglieder des Vorstands stehen hierbei ordentlihen Mitgliedern gleih. Der Auffichtsrat kann, auh wenn mehrere Mitglieder des Vorstands vorhanden sind, einem oder mehreren Mitgliedern das Recht verleihen, die Gesellshaft selbständig zu vertreten.

__ Die Firma der Gesellshaft wird in der Weise gezeihnet, daß die Zeichnungsberechtigten der geschriebenen, gestempelten oder ge- druckten Firma der Gesellshaft ihre Namensunterschrift hinzufügen, und zwar die Prokuristen mit einem das Prokuraverhältnis andeutenden

Zusaße:

st eine Willenserklärung der Gesellschaft gegenüber abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitgliede des Vorstands oder einem Prokuristen.

__& 27. Der Vorstand darf Prokuristen und Bevollmächtigte zum gesamten Geschäftsbetrieb nur mit der Zustimmung des Aufsichtsrats bestellen Diese Beschränkung hat Dritten anien keine Wtikung.

28. Die Mitglteder des Vorstands, die thre Obliegenheiten vernachlässigen 276 Bürgerlichen Gesetzbuchs), haften der Gesells schaft für allen daraus entstehenden Schaden. Diese Haftung müßen sie bet ihrer Bestellung ausdrücklich übernehmen.

8 29 Alle für die Mitglieder des Vorstands geltenden Vor- schriften finden auch für ihre Stellvertreter Anwendung.

2) Aufsichtsrat. S V Auffichtsrat besteht aus mindestens fünf und höchstens fünfzehn von der Generalversammlung zu wählenden Personen, von denen mindestens die Hälfte, bei ungerader Zabl die Mehrheit, die deutsche Netich8angehörigkeit besißen muß.

Die Wahl des Aufsichtsrats steht der ordentlihen Geneèral- versammlung zu. Sie erfolgt unter Aufnabme eines notariellen Protokolls auf drei Jahre derart, daß die Amtsdauer mit dem Schluß der dritten, auf die Wahl folgenden ordentlichen Generalversammlung endigt, und mit der Maßgabe, daß im Zeitraum von höchstens zwei Jahren mindestens eines der jeweiligen Mitglieder ausscheidet. Die Rethenfolge dabei wird, soweit das Dienstalter glei ist, durch das Los, sonst durch das Dienstalter in der Weise bestimmt, daß immer der älteste aus[cheidet. Die Ausgeschiedenen sind wieder wählbar.

Bei außerordentlidem Wegfall von Mitgliedern kann der Auf- sihtsrat eine bis zur nähsten Generalversammlung gültige Zuwahl treffen, die endgültige Zuwahl erfolgt durch die näcbste ordeniliche Generalversammlung, und zwar für den Rest der Amtsdauer des Weggefallenen.

Die Vorschriften des § 23 Absatz 5 finden mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß die Bestellung unwirksam wird.

§ 31. Die Generalversammlung kann die Wahl eines Aufsichts- ratsmitglieds jederzeit widerrufen. Der Widerruf bedarf einer Mehr- heit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung ver- tretenen Grundkapitals umfaßt.

32. Die Mitglieder des Aufsichtsrats können nicht zuglei Mitglieder des Vorstands oder dauernde Stellvertreter von Vorstands- mitgliedern fein, auch nit als Beamte die Geschäfte der Gesellschaft führen. Nur für einen im voraus begrenzten Zeitraum fann der Aufsichtsrat einzelne seiner Mitglieder zu Stellvertretern von Vor- standsmitgliedern bestellen; während dieses Zeitraums und bis zur

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