1912 / 275 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Nov 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Nachweisung | über den Stand von Viehseuchen in Oesterreich-

Unga

rn

am 13. November 1912. (Kroatien-Slavonien am 6. November 1912.) (Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)

- Ms Séhweinss NRotlauf un pest der D | (Schweine- V Königreiche Nob| Klauen- | ( L und Länder seuche | #299 | Schweine B Zahl der verseuchten Z- L s| [e] |6 S 8 Komitate (K.) Z\2lf 2 ËZ| 2 E| 2 5 Stuhlbezirke (St.) EGIESIESIE S S Munizipalstädte (M.) S |S S S | Lf 2 S4 O71 8 19 [10 a. Oesterreich. | 1 E Niederösterreich T ZE R E L Hi L F A 5 3 |3 i A —/21/ 30 s 11 414 E e —|—l | 5 | 1 Oberösterreih . . « « . - —|—| F 5 38 3 612 A A 4 713 L —|—| —| n ; 1 1 8 Salzburg. e oa —|—| —| : i 9 | 1 Steiermark...“ —|—| —| 5 0 N Z E O O m n E M é é 9) s T1 Alien e S 4a 41.2 13 12 S io o —|—] 29| 809] n 2 14 i O 111 —| 2 „2 10 s 15 Kiüitenland « «a0 E S E S 16 1 Tirol S E L E s 0) A E Â F 5 7 1 1 C 8 C S 7 12 0 22 E 3 28 D O 16 23 13 C |— “I E.H 24 | 4 e —|—| —| =— 1 Î 1 1 a I A O M A7 S 2818 S l 2 M L 6 L x 4219 Mähren «s b oe 4 A S 3313 E U A ie as 34 | 4 Le —|—| —| j T4 5 35 Schlesien « « oe s oes —|—| —| z L 361 1 Galizien « « «s « « —|—| —| 2A 3712 O —|-I—| [1 7 6 2 Cs M S A S S H 10 43 M O ———| 44 Bukowina .. —|-|—| f Sl 2 5 45 Dalmatien . - « » « « - - e - b. Ungarn. | | | | 1 | K. Abauj-Torna, M.Kaschau| | N (Kassa)... .+. - P ad em aus 2 M 28 2 | K. Unterweißenburg (Alsó-| | | ls See a aao) oes l O 3 | St. Arad, Borosjenö, Elek, | | | | Kisjens, Magyarpécska, | | | N E Világos M. Atad e U F 200 D 4 | St. Boros\sebes, Maria-| | | radna, Nagyhalmäágy,| | | A Tornova .….. S L E 9 5 | K. Arva, LUiptau (Liptó), | | ; Fl: a O | 6 | St. Bácsalmás, Baja, | Topolya, Zenta, Zombor, | Städte Magyarkanizsa, | B i A E Theresiopel (Szabadîta), S SoMboE eass 1 1 1| 1 Y 11 H 9) 7 | St. Apatin, Hódság, Kula,| | | | T erl a | | eusa jvidét), Zsa- | , [S blya, M. Ujvidék . .. .1 4/5) 16 50 1 2 8 | K.Baranya, M. Fünfkirchen | | A E s a Pars-Hont, M.Stemnib| | | | 9 | K.Bars,Hont,Ve.Schemn | | S UIB Can —|—l l P 8) 1701-28 L199 101M Boe aaa 6d L 2 E 7 u 4 B 11 } K. Bereg, Ugocsa . . 1 —| 37 12 | K. Bistrip (Besztercze- | | l A M Naszód) ..«.++ —|—|—| .— 13 | St. Berettyóujfalu, De- | | e Es | Margitta, Särrêt, Szé- | ; U. Gor 14 —|-| —| —120| 37 2 8 14 | St. Cséffa, Clesd, Központ, | | a L | M. Großwardein (Nagy- S Va 4) eis A 6M 15 | St. way P e | | gyarcséke, Nagys8zalonta, | | : | Tenke Baskóh L is A 8) 21 t j 16 | K. Borsod, M. Miskolcz | 1/1 —| —|31/ 198) 1 17 | K. Kronstadt (Brassó), | da! ata o Haro. s T T | é 18 | K. Cfanád, Csongrád, M. Dm arten, Sze- 2 A4 19 fit e l-l —| —P 16 4718| 81 20 | K Gran (Esztergom), | aan E S ars | par ras Ml 4 50| 243 N 29 21 | KStuhlweißenbur a | | M. Stuhlweißenburg | J (O ias f M —|—| —| 34| 147 22 | K. Fogaras, Hermannjta ; : | a h) “Stat 1/1] —| M 82| 7| 16 23 ; mör é 3 A Sohl (Zólyom) . . .- - all l E 00D LOOF 201 07 24 | K. Hajdu, M. Debreczin | | i A (Debreczen) ..« «. .- 1 11 —| 0 M L i: B 1 - QDeves . «ooo 66 oos —|—| —| | Q6 | K. Hunyad ....+ ...+. —|—| 1 1/20 70} 17| 49 27 1 K. B Nagbkun-Szoluok M 1 1 19 57 7) 10 28 | K. Kleinkokel (Kis-Küküllö), di S O M. M 48) S Klausenburg(Koloz8), V. | 4 J T V taufeuburg (Kolozsvár) |— |— 4 21 680 Ol 44

Nr. des Sperrgebiets

Königreiche und Länder

Komitate (K.) Stuhlbezirke (St.) Munizipalstädte (M.)

Roßz

Maul-

und

Klauen-

seuhe

Schweine- pest (Schweine-

seuche)

Notlauf der Schweine

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Höfe

Zahl der verseuchten

Höfe

Höfe

2

v] Gemeinden

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o| Gemeinden

=| Gemeinden

o| Gemeinden

5 5

31

32 33

35 37

38

39

41 42

43

45

46 47

49

50

53

54

55 56 | K.

57

58

59

61

62

St. Béága, Boksánbánya, Facsád,Karánsebes, Lugos, Maros, Temes, Stadte Karánsebes, Lugos .- - St. Bozovics, Jám, Ujmol- dova, OÖraviczabánya, Orsfova, Resiczabánya, Teregova K. Máramaros. . .….-- K. Maros - Torda, Udvar- bely, M. Marosvásárhely K. Wieselburg (Moson), Oedenburg (Sopron), M. Sopron. ..... ..-.- K. Neograd (Nóarád) . . - K. Neutra Co 6 St. Bia, Gödöllôs, Pomáz, Waigten (Väcz), Städte St. Andrä (Szent Endre), BVácz, M. Budapest ._- St. Alsódabas, i Monor, Nagykáta, Rácz- keve, Städte Nagykörös, Czegléd, M. Kecskemét St. Abonyialsó, Dunavecse, Kalocsa, Kiskörös, Kis- kunfélegyháza, Kunszent- miklós, Städte Kiskun- félegyháza, Kisfunhalas K. Preßburg (Pozsony), M. Pozf K Sar aaa ooo e St. Igal, Marczal, Tab... .. - St. Barcs, Csurgó, Ka- posvár,Nagyatád,Sziget- vár, Stadt KaÞPosvár . . K Szaboleo . K. Szatmár, M. Szatmär- Németi K. Zips (Szepes) K. Szilägy K. Szolnok-Dohoka . St. Buziásfürdó, Központ,

O 4-0 .0. 00-0 L

S S 00 0/06 S 0-20 M

Kevevár, Werschetz (Ver-

1 | K. Tolna 2 | K. Thorenburg

Aranyos) St. Cíene,

miklós, Párdány,

bolya), Stadt

fifinda

Ung, St. Mezölaborcz, Sztropkó

Säátoraljaujhely , rencs, Toktaj,

ujvár, Sárvár,

Städte Kös8zeg, bäthely . A

raszombat),

K. Weszyrim (Veszprém) St. Balatonfüred, thely, Pacsa, Tapolcza,

alaszentgrót, alaeger8zeg St. Alsólendva,

kanizja (Nagykanizsa) -

Kispest,

Lippa, Temesrékás, Uja- rad, Vinga, M. Temesvár St. Csák, Detta, Weiß- firhen (Fehértemplom),

secz), Stadt f értem- plom, M. Versecz . . . -

0:0 6.0. CEE

Großfkikinda tage a Bag er- in Törökbecse,Török- anizsa, Haßfeld (Zfom- Nagy- St. Alibunár, Antalfalva, Bánlak, Módos, Groß- becskerek (Nagybecskerek), Pancsova, Stadt Nagy- becskerek, M. Pancsova K. Trentschin (Trencsén) Homonna, Szinna, St. Bodrogköz, Gälszécs, Nagymihály, Sárospatak, Sze- Varannó, Stadt Sätoraljaujhely . St. Felsöör, Czelldömölk, Güns (Köôszeg), Német- Stein- amanger (Szombathely), Szom-

S. Körmend, Olsnt (Mu- Szentgott- bácd, Gifenburg (Vasvár)

Kes8z- Sümrg, Zalacger8zed, z Stadt GCsáftor- nya, Nagyfkanizsa, Letenye, Nova, Perlak,StadtGroß-

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Kroatien-Slavonten.

K. Belovár - Körös,

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Zusammen Gemeinden (Gehöfte) a. in Oesterreich:

1 de 48 (881), Schweinepest Roy 10 (11), Maul] uss A E hweine 115 (280).

s\{chl. Kroatien-Slavonien) :

sauenseute 8 (26), Schweinepest Hotlauf der Schneine 370 (1118).

(Schweineseuße) 143 (573), Rot

b. in Ungarn (au Rot 39 (47), Maul- un

(Schweineseuche) 1171 (5251),

202) 21 2

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e der Schafe in den Sperrgebieten Nr. 1 12, Fete 45, 39, 46, 47, 48, 50, usammen ix 27 Gemeinden und 37 Gehöften. F L ba 6), Maul- und Klauenseuße (—), weinepest (Shmcesen D »o (653), Rotlauf der Schwoeine 14 (49). Außerdem Pockenseuche iee Se in den Sperrgebieten Nr. 68, 69, ¡ d 418 Gehösten. in 22 Gemeinden un Oesterrei, BesGälseude de

Schafe ist in E O lv des NRindviehs find in Desterreih und

Ungarn nicht aufgetreten.

Schweden.

ntmahung des Königlih Sch{wedischen U % M. ist Honkong als pestfrej vom 22. März d. I. Nr. 73.) des Königlih Schwedischen ist Yokohama in Japan als

Na i ¿D G Kommerzkollegiums vom 9. ) erklärt worden. (Vergl. „R.-Anz.

Nah einer Bekanntmachung

Kommerzkollegiums vom d. d. M. holeraverseucht erklärt worden.

LanD- und Forftwirtschaft. Ein- und Ausfuhr von Getreide und Kartoffeln in Antwerpen im Monat Oktober 1912.

3 i 8 Kaiserlichen Generalkonsuls in Antwerpen (S a E R 11. November 1912.)

Einfuhr: : etwa 78 000 dz, davon aus

Ee Deutschland a dz Rumänien . : Ï den Niederlanden * 920 , Bulgarien . E 390 ;

en: etwa 2 072 000 dz, davon aus :

D Deutschland z d ald N dz Ae E 10 den Vereinigten Staaten von Amerika & 436 860 , British Indien « « «a «e «o e A E Argentinien « « « .+- O Rußland - + - O S den Niederlanden 8 M ; Canada . «- - L Großbritannien O Australien . a Bulgarien . N 0

: etwa 622 000 dz, davon aus j

d Deutschland F dz Rumänien . e s \ Nußland - s S British Indien 59430 , den Niederlanden « «- «ch « « « «+ « 1728 , den Vereinigten Staaten von Amerika . 13 a z Aegypten E S e M : Bulgarien . e 7 L

: etwa 166 000 dz, davon aus

O DeutsGland . - ch6 43 330 dz den Vereinigten Staaten von Amerika 76 070 , Rußland et 2 e z Canada - + + s E den Niederlanden L

2 : etwa 701 000 dz, davon aus Z

R Deutschland A dz Argentinien . « + + + 54 D der Südafrikanischen Union . 63 e z Rumänien . S 44620 , den Niederlanden 36540 ,

ten portugiesischen ‘Besitzungen an der ostafrikanischen Me e E : Nu S 4950 ,

Kartoffeln: etwa 2500 dz, davon aus

50 dz Deutschland 5 den Niederlanden : 2300 Ausfuhr: : etwa 8000 dz, davon nah : gans Deutschland N dz den Niederlanden 5900

MWeitzen: etwa 227 000 dz, davon nah N

EIEN DeutsMland -- « » A, dz den Niederlanden . 74950 ,

te: etwa 58 000 dz, davon nah ;

E Deutschland ; 47 o dz den Niederlanden L 4 Großbritannien ; 5

Mais: etwa 81 000 dz, davon nah Deutschland ; 1e dz den Niederlanden 29 E e S e Z : 12

Kartoffeln: etwa 15000 dz, davon na

| Großbritannien . A y 0 dz Algier 28 o Spanien 210»

Ernteergebnisse und Saatenstand in Südfrankreih.

er Kaiserlihe Konsul in Marseille berihtet unter 13. N: E ile des beständigen {önen Wetters, A Oktober in Südfrankreih geherrscht hat, find die Li S bestellungsarbeiten rasch von statten gegangen; nur n A Trt nördlichen Bezirken sind sie dur LTrockenheit beein rác Ln oder verzögert worden. Im allgemeinen sind die Herbstiac n gut aufgegangen. Die Maisernte is gut ausgefallen. Futter mittel aller Art stehen ziemlih gut, Gemüsekulturen zum aroßen h sehr gut. Die Kartoffelernte ist unregelmäßig ausgefallen, O TA im allgemeinen als befriedigend bezeichnet. Die Futterrübenern 7 A Ende Oktober noch nicht beendet; sie ist ziemli befriedigen lur läßt nur in einigen Bezirken zu wünschen übrig. Die e i verspricht günstige Aussichten. Die Kastanten- und Aepfelernte ® durchaus befriedigt.

Nr. 53 des „Zentralblatts für das Deutsche Reil herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 15. November 19 u folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Ernennungen; Ermä a zur Vornahme von Zivilstandshandlungen; Exequaturertel a Einziehung der Kaiferlichen Vizekonsulate in Bridgwater und Mon Versicherungswesen : Beaufsichtigung einer privaten Versichern unternehmung durch die Landesbehörde. Amtsdauer der gegenwär Ma Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten bei den Organe o Krankenkassen. Bankwesen: Status der deutschen Noten A Ende Oktober 1912. Finanzwesen: Uebersicht der Ginnahus f Zöllen, Steuern und Gebühren für die Zeit vom 1. April 1 a ¡zum Schlusse des Monats Oktober 1912. Statistik: Bestimm m über die Konkursstatistik. Zoll- und Steuerwesen: eia D j und Ergänzungen des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und de i leitung für die Zollabfertigung. Polizeiwesen: Ausweisung Ausländern aus dem Neichsgebiete.

zum Deutschen Reichsan

2

e

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 97. Sißung vom 16. November 1912, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphishem Bureau".)

Ueber den Beginn der Sißung ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Sue sezt die zweite Beratung des Entwurfs eines Wassergeseßes bei dem fünften Abschnitt (§8 307 bis 316), der von den Zwangsrechten handelt, fort.

Nach §8 315 müssen die Eigentümer von Entwässerungs- anlagen deren Mitbenußung einem anderen gestatten, wenn dieser die Entwässerung niht anders zweckmäßig durchführen kann, einen Teil der Kosten übernimmt, auch dem Eigentümer für die aus der Mitbenußung etwa. erwachsenden Nachteile Ent- schädigung leistet.

Abg. Dr. Röchling (nl.) empfiehlt einen Antrag Ecker- Winsen, wonach auf Verlangen des Eigentümers vor der Mitbenuzung der Anlage eine angemessene Sicherheit geleistet werden soll.

Abg. Lippmann (fortshr. Volksp.) befürwortet einen An - trag Büchtemann, wonah die Vorschrift dieses Paragraphen au für fpäter erwahfende Nachteile gelten joll, besonders für Nach- teile, die dadur entstehen, daß die Anlage infolge der Mitbenußung durch einen anderen vorzeitig für die Zwecke des Eigentümers nicht mehr genügt.

Abg. eere von Maltgahn (kons.) erklärt, daß seine politischen Freunde für den Antrag Ecker-Winsen stimmen würden ; ob der Antrag Büchtemann notwendig sei, erscheine zweifelhaft.

Ein Negierungsvertreter. hält den Antrag Ecker- Winsen für unbedenklich. Der Antrag Büchtemann wolle eigentlich Gee Selbstverständliches, er bringe aber eine Unklarheit in das

eleb.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) meint, daß au bei diesem Paragraphen wieder die Geschäftsführer bestimmter Interessentengruppen eine Nolle spielen. Die großkapitalistishen Kreise der Induitrie so- wohl wie des Agrariertums hätten sih auf den nationalliberalen Antrag vereiniat, um die \{chwächeren Schultern des Mittelstandes zu belasten. Es ‘fei interessant, daß auch die Staatsregierung ihr Einverständnis mit dieser “mittelstandsfeindlihen Maßregel er- flärt babe.

Abg. Lippmann (forts{chr. Volksp.) wendet sich gegen eine gelegentlihe Aeußerung des Abg. Liebknecht, der angenommen habe, daß er, Redner, ihn verspottet habe. Es set eigentümlich, daß ein Mann wie Liebkneht, von dem man die \{chärfste Tonart gewohnt fet, fo furtbar empfindlich sei. Der Redner zieht den Antrag Büchte- mann für die zweite Lesung zurü.

Abg. Dr. chling (nl.) : Der Abg. Dr. Liebkneht hat es an- gemessen gefunden, Abgeordnete, die in dieser Eigenschaft Vertreter des ganzen Volkes sind, als Geschäftsführer einer Interessentengruppe zu bezeihnen. Er bezeihnet sich regelmäßig als Arbeitervertreter. Allerdings vertreten wir die Interefeu der Industrie, aber innerhalb des Nahmens, den uns unsere Pflicht als Abgeordnete vorschreibt, den Rahmen des allgemeinen Interesses, und wenn wir die Interessen der Industrie vertreten, fo vertreten wir vor allem die Interessen von Tausenden und aber Taufenden von Arbeitern, die von der Fndustrie leben. Was würde aus den Arbeitern werden, wenn die Industrie nicht blühte und vorwärts käme ? Daß der Antrag Ecker-Winfen be- rehtigt ist, hat die Regierung selbst hervorgehoben; von Mittelstands- feindlihkeit kann da keine Rede fein.

_Abg. Dr. Bell (Zentr.): § 315 bedeutet gegen die bisherigen Bestimmungen einen sehr wesentlichen und erfreulichen Fortschritt. Es fragt sih nun, ob der Antrag Ccker-Winsen angemessen ist oder nicht. Gegen die Negierungsvorlage führt er allerdings eine gewisse Er- s{werung herbei, aber feine unbillige. Außerdem hat der Bezirks- ausschuß ja zu entscheiden, ob die Sicherheitsstellung eine angemessene B pue niht. Er kann alfo eine ungebührlihe Ers{werung vér- »indern.

Abg. Dr. Liebkneccht (Soz.): Die Unternehmer sind doch nur Ee der Industrie, sie verlangen aber, day die Arbeiter mit ihnen durch dick und dünn gehen. In diesem Antrag suchen die Industriellen die Vorteile ausf{ließlich für privatkapitalistisches Interesse mit Beschlag zu belegen. Wenn wir uns gegen diesen Antrag wenden, fo haben wir die Interessen der Allgemetnheit im Auge, auch die der Industriearbéiterschaft. (Der Präsident bittet, diese allgemeinen Ausführungen beim Wassergeseß zu unterlassen.) Es ist traurig, wenn die kleinen Leute auf die Entscheidung des Bezirksaus\chusses verwiesen werden. Dieser wird niht die Ver- mögenéêverhältnisse der Betreffenden in die Wagschale legen, sondern lediglih nach den voraussfihtlihen Shädigungen entscheiden.

Der Antrag Ecker-Winsen wird mit großer Mehrheit und mit ihm § 315 angenommen.

Es folgt der sechste Abschnitt, behörden (§S 317 bis 329).

Nah § 317 ist Wasßferpolizeibehörde für Wasserläufe erster Ordnung. der eg erungs risten, für Waßerläufe zweiter Ordnung und die nicht zu den Wasserläufen gehörenden Gewässer der Landrat, in Stadtkreisen die Ortspolizeibehörde, für Wasserläufe dritter Ordnung die Ortspolizeibehörde. Nach § 318 Tann von den zuständigen Ministern die Wasserpolizei übertragen werden für Wasserläufe erster Ordnung einem der für die betreffenden Stromgebiete zuständigen Oberpräsidenten oder Regierungspräsidenten, für Wasjerläufe zweiter Ordnung, die von einer sich über mehrere Kreise erstreckenden Wasser- genossenschaft unterhalten werden, dem die Aufsicht über die Genossenschaft führenden Landrat, in Stadtkreisen der Orts- polizeibehörde auch für die übrigen beteiligten Kreise.

Ein Antrag Fle \ ch (fortshr. Volksp.) will für Wasser- läufe erster und zweiter Ordnung, sowie für „Unterirdische (Gewässer den E N für alle übrigen Wasser- läufe und Gewässer die Ortspolizeibehörden als Wasserpolizei-

behörden einsegen. : Í

Die Abgg. Fürbringer u. Gen. (nl.) wollen in den Städten der Provinz Hannover, auf welche die hannoversche revidierte Städteordnung Anwendung findet, die Ortspolizei- behörde als Wasserpolizei eiñseßen.

Die Abgg. Menzel - Dirschau u. Gen. u wollen in sämtlichen Städten mit mehr äls 10 000 Einwohnern die Orts- polizeibehördé einsegen und im § 318 die Befugnis der Minister in entsprehender Weise erweitern.

Abg. von dem Hagen (Zentr.) beantragt einen Zusaß, wonach in der Provinz Hannover den Stadtkreisen die im 8 27 der Kreisordnung für Hanover von 1884 bezeichneten Städte gleichstehen; ex begrlindet den Antrag Müender-

Wasserpolizei-

Zweite Beilage

In den Städten, in denen dic bannovershe revidierte Städte- ordnung von 1858 gilt, behält es bei den bestehenden Vorschriften über die Polizeiverwaltung und die Geschäfte der allgemeinen Landes- verwaltung fein Bewenden. In den Motiven zur Kreiëordnung von 1884 ist befonders hervorgehoben, daß die selbständigen Städte der Provinz Hannover von alters her eine eximierte Stellung, frei von der Einwirkung der landesherrlihen Verwaltung, bis auf die Gegenwart fih gewahrt haben. Die Städte legen darauf Wert, und deshalb ist 1884 schon diesen Städten die Eximierung von der Aufsicht des Land- rats über die Polizeiverwaltung, die eigene Führung der Ges(äfte der allgemeinen Landesverwaltung im Stadtbezirke und die Eximierung von der Zuständigkeit des Kreisausshusses in dem fonst nur für Städte mit mehr als 10000 Einwohnern geltenden Umfange ohne Nücksiht auf ihre Einwohnerzahl belassen worden. Es fann jeßt nicht zugegeben werden, daß diese Selbständigkeit und Selbit- verwaltuna dieser Städte-zugunsten des Landrats beseitigt wird. Die Länge cines Flusses kann niht maßgebend fein, denn es gibt Städte, die einen ausgedehnteren Flußlauf haben als manche Landgemeinden.

__ Ein Negierungskommissar: Die sogenannten selb- ständigen Städte in Hannover, 19 an der Zahl, sind zurzeit von den übrigen Städten der Monarchie nur bezügli der Polizeiaufsiht eximiert, die von dem Negierungspräsidenten und niht von dem Landrat geführt wird. Hier handelt es sih aber gar nit um die Polizeiaufsicht, sondern um die Schaffung der Wasserpolizeibebörde für die Wasserläufe zweiter Ordnung, für die ein Sonderireht in Hannover gar nicht besteht. Es soll jeßt die Wasservolizei in der ganzen Monarchie für die Wasserläufe zweiter Ordnung dem Landrat übertragen werden ; das ist außerordentliß zweckmäßig für die ordnungsmäßige Handhabung der Wasserpolizei, und ich möchte dringend anheim geben, die Beschlüsse der Kommission aufrechtzuer- halten. Die fogenannten selbständigen Städte in Hannover können sich keineswegs berehtigtermaßen beschwert fühlen. Aus woblerwogenen Gründen hat die Kommission die Wasserläufe zweiter Ordnung einheit- lih in der ganzen Monarchie dem Landrat unterstellt, und es wird da- durch etn Sonderrecht der hannoverschen Städte keinesfalls fortgenommen. Die Maßregel trifft sämtliche kreiangehörigen Städte in der ganzen Monarchie, und es ist niht abzusehen, warum für Hannover cine Ausnahme gemacht werden soll. Ich bitte also, die Anträge Hagen und Fürbringer abzulehnen. Das gleiche erbitte ich für den Antrag Menzel. Die ordnungsmäßige Handhabung der Wasserpolizei könnte nur vers{leppt werden, wenn für. die Städte mit mehr als 10 000 Einwohnern eine Ausnahme gemaht würde.

Abg. Fürbringer (nl.) tritt entsprehend seinem Antrage für die Erximierung der selbständigen hannoverschen Städte ein.

Abg. Dr. Fle ch (fortshr. Volksp.) tritt für feinen Antrag ein und bemerkt zur Begründung, daß es fich, namentli bei den unterirdischen Gewässern, die nocch jehr wenig bekannt seien, um s{wierige Fragen handele, die nur von Sachverständigen entschieden werden Tônnten und daher besser bei dem Regierungspräsidenten als bei dem Landrat aufgehoben seien. * Der Regierungskomissar bemerkt: Jh möchte mi gegen diesen Antrag aussprechen, weil der Regierungspräsident gar nicht die Organe zur Verfügung hat, um diese Polizeiaufsicht aus- zuüben. Er würde doch 1mmer ten Landrat zuziehen müssen, und bayer ist es zweckmäßiger, dem Landrat felbst die Sache zu über- ragen.

__ Abg. Freiherr von Malgahn (kons): Ich kann dem Re- gierungskommissar nur zustimmen, und meine Freunde werden alle An- träge ablehnen. Wir halten es dringend. für erforderlich, daß der Landrat für dle Wasserläufe zweiter Ordnung die Polizeibehörde dar- stellt, weil die Handhabung einheitlih im ganzen Staate sein muß. In den meisten Fällen werden die Sachen über den Wirkungskreis einer Ortspolizeibebörde hinausgeben. Wir werden also den Antrag Flesch ablèhnen. Ebenso lehnen wir die Anträge ab, die ein Privileg für die hannoverschen Städte schaffen wollen. Es handelt sch hier niht um die Aufrechterhaltung eines alten Privilegs, fondern um die Schaffung eines neuen Privilegs. Wir wollen die Organifation der Wasserpolizei in ganz Preußen möglichst einheitlih gestalten. Das Privileg der hannoverschen Städte bezieht \sich nicht auf die Ver- waltung der Polizet, sondern auf die Polizeiauffiht. Auch praktische Gründe sprechen gegen eine Ausnahme in den hannoverschen Städten. Daß ein Stadtbezirk ebenso lange Wasserläufe baben kann wie eine Landgemeinde, das kann ih mir gar nicht denken. Wenn hier einmal die Organisation der Wasserpolizei geregelt wird, dann muß es auch einheitlih im ganzen Staat geschehen.

Abg. Lippmann (forti{chr. Volksp.) : Meine Freunde werden mit wenigen Ausnahmen für die Kommissionsbes{lüsse timmen. Gegen den Antrag Flesch hat der Regierungskommissar mit Necht darauf hingewiesen, daß der Negierungspräsident gar nit die Organe zur Ausübung der Wasserpolizei hat. Die Zuständigkeit des Ne- gierungépräsidenten für die Stadtkreise würde die Selbstverwaltung der Städte aushalten. Der Abg. Flesh hat wohl nur das Inter- e der ganz großen Städte im Auge, die eine Königliche Polizei aben,

Nachdem der Abg. Fürbringer (nl.) nochmals für seinen Antrag eingetreten ist, werden die Anträge Flesh und Menzel abgelehnt, der Antrag von dem Hagen wird angenommen, wodurch der Antrag Fürbringer entfällt. In dieser Form wird § 317 angenommen.

Zum § 318 bittet

_Abg. Fürbringer (nl.) um eine Erklärung, wie es mit der Hafenpolizei zu halten ift. :

Der Negierungskommis sar bemerkt, daß der § 318 die gegenwärtige Rechtslage aufrecht erhalte; der Regierungépräsident fei \hon beute ermächtigt, die Hafenpolizei auf eine andere Behörde, ¿. B. auf die Wasserbaubeamten, zu übertragen.

8 318 wird nah Zurückziehung des Antrages Menzel an- genommen.

Abg. Dr. Engelbrecht (freikons.) begründet einen Antrag, der einen neuen § 323a einfügen will, wonach für den Kaiser Wilhelm-Kanal und den angrenzenden Teil der Elbe der zuständige Minister die wasserpolizeilihen Befugnisse des Negierungspräsitenten auf den Chef des Neichskanalamts übertragen, die Wahrnehmung der Wasser- polizei abweichend von den Besiimmungen dieses Abschnitts regeln und den Bezirk der Zuständigkeit der Kanalpolizeibehörde ab- grenzen kann. :

Gin Regierungs8kommissar: Dieser Antrag hat ja schon die Kommission beschäftigt. Er wurde dort für zweckmäßig erklärt, aber es wurde von anderer Seite darauf hingewiesen, daß er über- flussig sei. Die Staatsregierung ist aber mit der Regelung der Angelegenheit im Sinne dieses neuen Paragraphen einverstanden, und sie bittet, den Antrag anzunehmen. ;

Abg. Dr. von Kries (kons.): Ein Teil meiner Freunde wird für den Antrag stimmen. Jch bitte aber nur um eine Erklärung, was unter dem „angrenzenden Teil der Elbe“ zu verstehen ist, und wie weit ch demnah die Befugnis der Kanalverwaltung auf „der Elbe erstreckt.

Gin NRegierungskommisfar: Mit dem angrenzenden Teil der Elbe ift nur die Einfahrtéstelle in den Kanal gemeint. Die

maßen:

zeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

Der §8 327 bestimmt, daß als Berater der Wasserpolizei- behörde Beamte des Jhgenieurbaufachs bestellt werden, und daß die näheren Bestimmungen durch Ausführungsanweisung getroffen werden sollen. …_ Ein Anirag Gottschalk-Sauerwalde (kons.) will diesem Paragraphen eine Fassung geben, nah der als Berater der Wasserpolizeibehörden tehnisch genügend vor- gebildete Beamte angestellt werden. :

Abo. Gottschalk-Sauerwalde (kon\.): Unser Antrag ift notwendig, da es nah der bisherigen Fassung des Paragraphen sfi ereignen konnte, daß die Wasserpolizeibebörden nur akademisch gebildete eamte hinzuziehen müssen. Das würde zu Unzuträglichkeiten führen. Ss gibt genügend andere technisch vorgebildete Beamte, wie 3. B. Wiesenbaumeister und andere Meliorationsbaubeamte. 1 Minister für Landwirtschaft, &reiherr von Schorleme r: Meine Herren! Die landwirtshaftlihe Verwaltung ist \{chon seit Jahren bestrebt gewesen, die Zahl der Kreiswiesenbaumeister zu vermehren, und in den Kreisen, in welchen solhe Beamte nit vor- handen sind, auf deren Anstellung zu dringen. Dadurch hat sie, glaube ich, zur Genüge zu erkennen gegeben, daß fie auf die Mit- arbeit und die Beratung gerade durch folhe Beamte großen Wert legt und ihren Einfluß nah Möglichkeit zu stärken bestrebt ist.

Aber in diesem Falle liegt die Sache meines Erachtens do etwas anders, als der Herr Vorredner sie sich vorgestellt hat. Hier handelt es sich um staatliche Funktionen, um die Beratung der Wasser- polizeibehörden dur staatlihe Beamte. Wir müssen den größten Wert darauf legen, daß die Beratung in den hier in Betracht kom- menden Fällen tatsähliß auß dur böbere Meliorationsbaubeamte erfolgt. .Selbstredend ist dadurch nicht ausgeschlossen, daß in einzelnen geringfügigen Fällen sowohl der Landrat wie die Ortspolizeibehörden, falls sie als Wasserpolizeibehörde in Frage kommen, sh au mit der Beratung eines anderen Technikers begnügen; hier kann jedenfalls und an erster Stelle der Kreiswiesenbaumeister in Betracht kommen. Aber es muß daran festgehalten werden, daß derjenige Beamte, der der Wasserpolizeibehörde staatlicherseits zur Verfügung gestellt wird, ein höberer Meliorationsbaubeamter sein muß. Nur auf diese Weise wird au auf diesem Gebiete die so wihtige Einheitlichkeit der wasser- polizeiliGen Verfügungen aufrecht erhalten werden fönnen. Wenn gerade diesen Beamten ein Mangel an örtliher Kenntnis vorgeworfen wird, so dürfte dieser Vorwurf kaum zutreffen. Unsere Meliorations- baubeamten kommen im ganzen Lande berum, und wo fie einmal im CEinzelfalle örtlih unbekannt sein sollten, sind sie sehr wohl in der Lage, sih zur Beratung der Wasserpoltzeibehörde rechtzeitig zu tn- formieren.

Ich möchte also bitten, diesen Antrag abzulehnen, erkläre aber ausdrülih, daß. in der Ausführungsanweisung zum Ausdru gebracht werden wird, daß selbstredend die Wasserpolizeibehörden niht ver- pflichtet sind, in jedem einzelnen Falle den Rat der Meliorationebau- beamten einzuholen, daß ihnen in geringfügigen Fällen auch die Mög- lichkeit bleibt, fich des Nates der Kreiswiesenbaumeister odcr eines anderen technischen Beamten zu bedienen. /

Abg. von Brandenstein (kons.): Der vorliegende Antrag bezweckt, die Qualifikation des Beamten festzustellen. Bei Beratung des F 278 in der Kommission ist ja diese Frage {on besprochen worden. Dabei hat ein Negierungsvertreter erklärt, daß der Begriff „Ingenieurbautechnisch vorgebildet“ nicht unter allen Umständen eine höhere akademische Bildung fordere. Es ist aber auch erklärt worden, daß man den Landräten doch nur akademisch gebildete Leute zur Seite stellen könne. Es sieht beinahe so aus, als ob es si um eine Gti- tettenfrage handelt, indem man es eines Landrates für unwürdig er- achtet, niht akademish gebildete Berater um \ich zu baben. Bei der großen Anzahl von Wasserpolizeibehörden würde es nötig sein, die Zahl unserer afkfademish gebildeten tenis{en Beamten sebr zu ver=-

Na 7 7A Cx F. B A Uomanen und Forsten

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mehren. Es ist deshalb zweckmäßig, unseren Antrag anzunehmen. Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorleme r:

Meine Herren! Es ift, glaube ih, nit zutreffend, wenn der Herr Vorredner die Erklärungen des Herrn Negierungsvertreters zu § 278 de8 vorliegenden Geseßentwurfs mit den Eiklärungen, die nunmehr zu § 327 abgegeben worden sind, in Verglei gezogen hat.

Bei § 278 bandelt es \ich um die Anstellung von Beamten des Deichverbandes! Da war es selbstredend und durchaus gerechtfertigt, daß von diesen Beamten nicht überall eine höhere technische Aus- bildung verlangt wurde, sondern daß man insbesondere bei kleineren Deichverbänden sich mit der Anstellung sonstiger Techniker, der Wiesenbaumcister und diesen gleihstehenden Beamten begnügte. Hter, meiue Herren, kommt eine staatliche Beratung der Wasser- polizeibehörden in Frage, und zwar, wie ih autdrü@lih bemerke, eine Beratung, die keinen Zwang in \sich \{ließt. Die Wafserpolizei- behörde ist an sih selbständig zur Entscheidung berufen; wenn sie sih aber Rats erholen will, fo stellt ihr der Staat einen vorgebildeten höheren technishen Beamten zur Verfügung. Meine Herren, ih glaube, das ist nach jeder Nichtung hin nur zweckmäßig und auf der anderen Seite auch eine Erleichterung für die Kreis- und anderen Kommunalverbände, die in Ermanglung solcher staatlicher Beamten genötigt sein würden, ihrerseits Beamte zur Verfügung zu haben.

Gleichzeitig wird dur diese Beslimmung meiner Ansißt nach auh eine unparteilshere Entscheidung der Wasserpolizeibehörde gewährleistet. Wenn Mesliorationsbaubeamte niht zu Nate gezogen werden können, würden die Wasserpolizeibehörden unter Umständen sich an den Kreiswiesenbaumeister oder einen anderen vom Kreis- oder Kommunalverband angestellten niederen tehnishen Beamten zu nenden haben, an einen Beamten, der mehr oder wentger oder vielleiht sogar direkt dem Landrat unterstellt ist, der ihn zu Nate zieht. In solchen Fällen wird das Publikum von vornherein dem Gedanken zunelgen, daß der Beamte bei seiner Beratung \{lißlich durch die

Befugnis erstreckt sich also nur so weit, wie die Kanalverwaltung souverän ift.

Anschauungen des ihm vorgesetzten Vorstehers der Wasserpolizeie behörde beeinflußt worden ist.