1912 / 283 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Nov 1912 18:00:01 GMT) scan diff

r e E E

D A R Kl t

geschüßt w-rden solle. Jmmerhin hat aber das Geseß in zweiter Linie wenigstens auch den Zweck, den Staatskredit zu heben. Diese Absicht kann ih fo sehr anerkennen, daß ih dadurch zum Freund der Vorlage werden könnte, wenn ih niht bezweifeln müßte, daß

billigung der Stellungnahme der Regierung zu einer Frage ent- schieden werden sollte. Dagegen wurde eingewendet, daß dadurch eine zu weitgehende Kritik der Regierung in einer Form erfolgen würde, wie wenn eine vorgeseßte Behörde über die Handlung etirer unter- senen Behörde Kritik üven wollte Die Kommission hat chließlih die angenommene Formulierung zu“ Grunde gelegt, wonach ausgesprochen werden jolite, ob die Behandlung einer Srage mt den Anschavur gen des Reichstages übercinstimme oder nicht. Damit war nur eine Milderung in der Form, kein fahlider U tér'chied beabsichtiat. Darin aber waren ae einlg, daß nicht über einen einzelnen Negierungsafkt, sondern über die Gesamthaltung der Re,ierung in einer Frage entshieden werden sollte; von diesem Gesichrspunkte aus müssen Sie gerade vermeiden, in eine fsolche Spezialisierung einzutreten. Ich als Kommissions- referent hatte ausdrücklich cinen Antrag auf Festlegung der Formel gestellt, dieser Antrag ist aber abgelehnt worden. Jch muß meiner- jeits dem Abg. Bassermann recht geben. Wir kämen \onst in Schwierigkeiten hinein, die die politishe Bedeutung der Aktion ab- schwächen würden, die darin bi steht, daß sih eine große geschlossene Mehrheit in einer Frage für oder gegen die Negierung zusammenfindet.

Abg. Le debour (Soz.): Auch wir haben selbstverständlich den Wunsch, daß unter Umständen eine Kundgebung des Reichstags durch eine geschlossene Mehrheit stattfinde. Wir wollen uns ader nicht die Véöglichkeit vershränken lassen, in einer Situation, wo die Frage, wieweit wir von der Anschauung der Re- gterung differieren, an sich praktisch in verschiedenen Punkten auseinanderfällt, zu den einzelnen Punkten Stellung zu nehmen. Die Absicht des Abg. Gröber, das zu verhindern, ist ja, wie er selbst festgestellt hat, vereitelt worden durch die Mehrheit der Kommission mit Einschluß ‘der Nationalliberalen, die damals in dankenswerter Weise auf unsere Seite getreten sind. Gerade die Methode, die der Abg. Bassermann heute versuht, nunmehr auf cin anderes Pferd hinüber zu voltigieren, zeigt ja sen Sprung- vermögen. Spezialisierung und Begründung find doch nit identisch. „Noweit* und „weil“ gleich zu seßen, wäre eine ganz künstlihe, un- berech:igte und unzulässige Anwendung des Sprachuebrauhs. Durch das „insoweit“ wollen wir ja die anderen nit aufg: führten Fragen ganz aus dem Spiele lassen.

Abg. Bassermann (nl.): Meiner Ansicht nah kann doch nur eine Erklärung darüber abgegeben werden, ob die Auffassung des Neichsfanzlers der des Neichstags entspriht oder niht. Es ist nun nit statthaft, dies in eine ganz beiiimmte Formel bineinzub ingen. Der Abg. Gröber kam ja auch zu demselben Nesultat wie ic, daß eine folhe Erklärung nur generell abgegeben werden darf. Der Abg. Ledebour fucht in meinen Ausführungen allerlei Widersprüche. Aber schließlich habe ich doch nur dasselbe gejagt, was au er ausführte.

Abg. Graf We sar p (dkons.): Die Frage, wie weit \pezialisiert werden darf oder nicht, ist ebenso s{wierig wie wichtig. Auf diese Schwierigkeit und Wichtigkeit haben wir ja seinerzeit, leider vergeblid, hingewiesen. Wir sind seinerzeit dagegen ge- wesen, daß ganz generell Kundgebungen gegen oder für die Negterung ausge‘prohen werden sollen. Wir haben auch darguf hingewiesen, daß die ganze Einrichtung \chckließlich auf ein gen-relles Vertrauens- oder Mißtrauensvotum gegen den Reichs- kanzler binau: fommt. Daß wir uns damit auf eine \chiefe Ebene beg-ben haben, das zeigt jeßt gleih die erste Frage, die zur Ver- handlurg st ht.

Präsident Dr. Kaempf: Da der Abg. Bassermann Wider- spruch erhoben hat, so muß die Entscheidung über diese Frage morgen stattfinden.

Das Haus vertagt sich. Schluß 63/, Uhr. Nächste Sißung Donnerstag 11 Uhr. (Fortsetzung der

Besprechung der Jnterpellation und zweite Beratung des Gesetz- entwurfses über die Zollerleichterungen.)

Preußischer Landtag. Herrenhaus. 18. Sißung vom 27. November 1912, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphishem Bureau“.)

…, Auf der Tagesordnung steht zunächst der Bericht der esinanzommission über den in abgeänderter Fassung vom Ab- geordnetenhause an das Herrenhaus zurückgelangten Geseßz- entwurf über die Anlegung von Sparkassenbeständen in Jnhaberpapieren.

Be ichterstatter Dr. Graf Yorck von Wartenburg befür- wortet die unveränderte Annabme des Gesetzes in der Fassung des Abgeordnetenhauses und bemerkt: J: der Kommission wurden ja manche Bedenken über die Fassung des G-\cyes wie es vom Abgeordnetenhaus zu uns gekommen it, geäußert. Aber wir können uns üver diese hinweg- seyen, weil wir der Ansicht sind, daß das Gesetz im großen und ganzen auch in seiner jeßigen Fassung d:e Uquidität der Spar- kassen ermögliht und zur Hebung des Kurses der Staatépap'ere beiträgt. Das Abueordnetenhaus hat dann aber insofern eine Er- weiterung beschlossen, als es gestattet, die Uebershüsse niht nur zu gemeinüßigen, sondern zu öffentlihen, dem gemeinen Nußen dienenden Zwecken des Garantieve bandes zu verwenden. Dies Tönnte gelegentlich einmal zu allerlet Mißverständnissen Anlaß geben Troßdem bitte ih, die Vorlage in der Fassung des Abge- ordnetenhauses hier anzunehmen. „Zum Schluß empfiehlt der Bericht- erstatter, eine-vom Grafen zu Rangzau eingegangene Petition für er- ledigt zu erklären.

Graf zu Na nhzau: Die Bedenken, die ich gleich anfangs gegen das Gesetz hatte, sind au dur die Fassung, die thm das Argeordneten- haus gegeben hat, nicht bescitigt. Nur in cinem Punkte is mein Bedenken zerstreut, nämlih daß die Sparkassen bei einer Krise im Kriegsfalle nicht in der Lage sein könnten, ihre Staatspapiere zu lom- bardieren. Ich habe mich inzwischen überzeugt, daß das möglich ift, allerdings nur unter sehr ungünstigen Bedingungen So werden sie ja nur bis zu 759% ihres Wertes lombardiert, und der Zinsfuß ist au ein demen1spredend höherer. Am meisten {n Mitleidenschaft ge- zogen wird die Provinz Schleswig-Holstein. Dort bestehen die Sparkaffen seit 100 Jahren, und fie haben nie den Schatten vou Unsicherheit g zeigt. Man macht ihnen zum Vorwurf, daß sie 4% Zinsen geben. Aber dies entspriht den dortigen Ge- wohnhetten. Der Zinsfuß wird dort niht durch Zinstreibereien der chPparta}jen untereinander hervorgerufen. Sie müssen ihn vielmehr geben, weil die Einlagen fonst den Filialen der Banken, die si dort überall in den fleinen Städten befinden, zufließen. Auch der Vorwurf, daß die Sparkassen mit ihren Anlagen über ihren Bezirk hinausgehen, trifft für Schleëwig- Holstein nicht zu. Das Geseg ist zur Förderung der Liqutdität der Sparkassen nicht erforderlich, au nicht im Krieg: falle, Die Spareinleger wissen, daß die Gelder bei ihrer Sparkasse sicherer liegen, als wenn sie sie in den Schornstein oder in den Strumpf stecken. Ein Run auf die Spar- fassen kann höchstens in den großen Städten und Industriezentren vorfommen, aber nit bei den kleinen ländlichen Sparkassen, die ih gerade schüßen will. Allerdings könnte Schleswig-Holstein einmal Kriegvschauplaß werden, und dann könnten Verhältnisse eintreten, in denen von der Kündigungsfrist Gebrauch gemacht werden würde. Ich bezweifele aud, daß dieser Gesetzentwurf den Kurs der Staatspapiere zu heben geeignet ist. Die Regierung hat aber wieder holt erklärt, daß dies niht der eigentliche Zweck des Gesezes fei, sondern daß lediglich die Liquidität- der Sparkassen

dieser Zweck erreiht werden wird. Bei dem großen Anleikbe- bedarf halte ih das für ausgeschlossen. Der niedrige Kurs der Staatspapiere liegt nicht daran, daß keine pee stattfinden, fonde:n an vielen anderen Ursachen. Dieser Weg ist also nicht

baben bisher {hon 200 Millionen Mark Kursverlust dur die Staats- papiere erlitten. Man sagt, sie könnten Kursveriuste dur gescicktere Brnuxung des Marktes vermeiden, aber sie düfen doch nah dem Geseg die Papiere nur unter bestimmten Bedingungen verkaufen.

nur zu befolgen, wenn die Spark.fsen wirklich zu jeder Zeit die gewünschte Zahl von Schaßanweijungen bekommen könnten; das ist aber nit der Fall. Neben den Kursverlusten werden die Spar- kassen erhebliche Zinsverluste haben, und das geben auch die F:eunde des Geseßes zu, Wenn fie die Einlagezinsen verringern müssen, werden sie Einlagen verlieren. Die privilegierten Versicherungs- gesellshaften fürchten, daß demnähst auch fie herankommen werden mit dem Zwang zum Ankauf von Staatspapieren; sie be- renen, daß sie gezwungen werden könnten, jährlih 50 Millionen in Staatspapieren anzulegen, und daß sie dadurch im ersten Jahre (780 000 ./6 und in den späteren Jahren noch mchr an Zinéverlust haben würden. Daß die Spareinleger sich von den Sparkassen abwenden und zu den Banken ben könnten, halte ih für eine große Gefahr. Gewiß sind unsere Großbanken unanfehtbar, aber es gibt nit nur Großbanken, sondern auch viele kleine Banken und Winkelbanken, die kein Vertrauen verdienen. Es kann jedenfalls nicht der Wunsch und die Absicht des Gesezes sein, die Spareinleger den Banken zuzu- schieben. Die Sparkassen der klcinen Städte sind die Kreditinstitute ibrer ländlichen Bezirke, und dieser Kieditverkehr kann dur die Schwächung der Sparkassen beeinträchtigt werden. Die Verwendung der Sparkassenbestände für gemeinnüßige und Wohlfahrtszwecke darf nicht beschränkt werden. Meine Bedenken sind also nicht zerstreut, aber wir müssen damit renen, daß es eine Mehrheit findet, und wir können deshalb n"r eine wohlwollende Durchführung des Gesetzes wünschen. Hoffentlih kommt es auf dem Wege des im Abgeordnetenhause vor- liegenden Antrages Waldstein zu eirer Verhütung der Kursverluste der Sparkassen. Jn derselben Nichtung bewegt sich eine Resolution, die ih beantrage, und worin die Regierung ersucht wird, nah einer Lösung dt:ser Frage zu suchen. Um für die \{leswig-holsteinschen Sparkassen Beruhigung zu {haffen, bitte ih den Minister des Innern um eine Erklärung, ob er künftig den Sparkassen gestatten wird, Kuréverluste auf den Reservefonds zu verrehnen, wenn er mindestens 29/6 der Einlagen beträgt. 9techne ih auf die Annahme der erwähnten Ri folution, so glaube ih allerdings dasselbe von meinem zweiten Antrage niht erwarten zu können, worin ih die NMegierung ersuhe, Wege zu erwägen, wie auch die Banken zur Anlegung von Vermögensbeständen in Staatepapieren verpflichtet werden können. Im Abgeordneten- hause fand diefer Geranke Widerspruch auch bei dem Minister des Innern, der die Großbanken nicht beeinträchtigen wollte und namentlib den Einwand erhob, daß auf die Privatgesellschaften der Staat keinen Einfluß ausüben könne. Die Mündelsicherheit bietet für mich keinen Unterschted zwischen den Sparkassen und den Banken. Die Mündelsicherheit ist übrigens den Sparkassen noch nit durchaus verliehen worden. »Die Mündelsicherheit bezieht #sch auch nur auf die Sicherheit, niht auf die Liquidität der Spar- kassen. Hier handelt es sich aber lediglich um die Förderung der Liquidität. Wenn es nötig ist, so mag die Negierung im Bundesrat auf die Einbringung eines Reichsgeseßzes hinwirken. Ich kann hier nur vorschlagen, „die Wege einzuleiten“, die Einzel- beiten find Sache der Regierung oder der Minister des Neihs. Man sagt, der Staat könne die Banken nur verpflihten, wenn er auch durch die Aufsicht eine gewisse Garantie übernähme. Die Not- wendigkeit dieser Vorbedingung kann ih nicht einsehen. Ich kann \chließlich nur wünschen, daß dieses Geseß gegen die Sparkassen wohlwollend auêgefühit wird, damit die Erleichtecungen, die das Abgeordnetenhaus hineingebraht hat, dur die Ausführung niht wieder aufgeboben werden. Jch frage hier den Minister, ob er an- gesichts des § 7 über die Verwendung der Sparkassenübershüsse den Sparkassen Schleswig - Holsteins gestatten wird, die Zinsen des Reservefonds auf die Berechnung der Ueberschüsse anzure{nen, wenn der Neservefonds 2 "a der Ei»lage beträgt. Und s{ließlich bitte ih den Mini'er, die Oberpräsidenten anzuweisen, bei der Ausübung der Aufsichtsbefugnis in verständnisvoller und wohlwollender Weise den besonderen Verhältnissen der einzelnen Provinzen Rechnung zu tragen. Nach diesem Gesey hâtten die Oberpräsidenten „unter be- sonderen Verhältnissen“ Ausnahmen von dem Geseßz zuzulassen; ih bitte, daß darunter auch die besonderen Verhältnisse verstanden werden, wie sie sih in den einzelnen Provinzen entwickelt haben.

Minister des Jnnern Dr. von Dallwißt:

Herr Graf zu NRangau hat soeben an mi die Anfrage gerichtet, ob, wenn der § 7 des Geseßentwurfes Geseyeskraft erlangen sollte, die beiden Erlasse, die früher in bezug auf die Verwendung der Ueber- \hüsse vom Ministerium des Innern ergangen sind, auch dann An wendung finden sollen, wenn der MNeservefonds der Sparkassen nicht mehr als 20/6 beträgt. Es handelt fich um zwei Erlasse folgenden Inhalts : Kursverluste dürfen auf den Reservefonds verrehnet werden- soweit der Neservefonds- hierdurch nicht unter 5 9/9 der Einlagen herabsinkt, und: die Zinsen des Reservefonds dürfen bei Ermittlung des Vebershusses inbegriffen sein, wenn der Reservefonds 5 9/9 der Einlagen erreicht hat.

Ich bedaure, nicht in Ausficht stellen zu können, daß diese beiden Erlasse auch in den Fällen analog Anwendung finden werden, in denen der Reservefonds nicht mehr als 2 %/% der Einlagen beträgt. Die Abschwächung, die in der Ansammlung des Neservefonds durch die jeßige Fassung des § 7 eintreten wird, ist sehr bedeutend. Die hôch{\te Grenze des Reservefonds wird daher künftig sehr viel später als jeßt erreiht werden, sodaß es meines Dafür- haltens niht angängig sein würde, noch mehr als es {hon infolge des 8 7 ohnehin geschehen wird, die Ansammlung. des Reservefonds zu verlangsamen. Das aber würde der Fall sein, wenn dem Antrage des Herrn Grafen zu Nantzau stattgegeben werden follte und wenn

diejenigen Erleichterungen, die jeßt in den Fällen gelten, in denen ein

Neservefond8 59/6 der Einlagen beträgt, in denjenigen Fällen ent- sprehend Anwendung finden sollten, in denen der Reservefonds nur 29/0 beträgt. Auch das Bedenken läßt #|ch nicht unter- drüden, daß, wenn die Verwendung von Ueberschüssen in zu weitgehendem Maße erleihtert wird, der Anreiz zu einer nit ganz soliden . Verwaltung der Sparkassen gesteigert wird. Denn es kann keinem Zweifel unterliegen, daß, wenn die Garantie- verbände in noch weitergehendem Maße, als es jeßt bereits im § 7 des Geseßentwurfs vorgesehen ist, die Möglichkeit erhalten, Ueber- \{chüfse für ihre eigenen kommunalen Zwecke zu verwenden, das Be- streben, möglichst hohe Uebershüsse “zu erzielen, das Uebergewicht er- halten kann und vtelfach erhalten wird gegenüber dem Bestreben, die Spareinlagen in solider und ltquider Weise anzulegen. Die Staats-

regierung hat deshalb s{chon nicht ohne {were Bedenken den Be-

\{lüssen des Abgeordnetenhauses zu § 7 zugestimmt, und nach dieser Richtung hin nun -noch weitergehende Erleihterungen und Ab- s{chwächungen der “bestehenden Grundsäße eintreten zu lassen, würde

meines Dafürhaltens für die ganzen Sparkassenwesen in hohem Maße

bedenklich sein.

richtig, und der Zweck wird nicht erreicht werden. Die Spa kassen

Der Finanzminister rät den Sparkassen, ih vor Verlusten dadur | zu schüßen, daß sie Schatanweisungen kaufen, aber dieser Nat wäre !

Was nun die Resolution betrifft, die Herr Graf zu Rantkau keantragt hat :

Die Königliche Staatsregierung zu ersuben, eine Geseteêvorlage

zu machen, welhe bezweckt, die öffentlichen Sparkassen vor den

Kuréverlusten zu \{chüßen, die ihnen durch den Zwangébestand an

Schuldverschretbungen des Deutschen Neiches oder Preußens drohen, so möchte ih darauf hinweisen, daß eine gleichartige Resolution den Gegenstand der Verhandlung in einer Kommission des Abgeordneten? hauses bildet. Die Kommissionsberatungen find bisher zu einem Abschluß noch nicht gediehen; soweit mir aber bekannt geworden ist, haben die bisherigen “Beratungen auch nicht den Eindruck hervor- gerufen, daß eine entsprechende Lösung gefunden werden wird. Jh glaube au, daß es außerordentlich \{chwer sein wird, durch Gesetzesparagraphen wirtshaftlize Entwicklungen, wie sie im Sinken und Steigen des Kursftandes zur Darstellung gelangen, auszugleihen, und daß es nicht gut möglich ist, auf dem hter vorgeschlacenen Wege, also dur Erlaß eines Gesetzes, nach dieser Nichtung hin einen Ausgleich zu schaffen. Wollte der Staat eine Garantie den Sparkassen gegenüber dahin übernehmen daß er für Kursverluste seinerseits aufkommen will, so würde eine \solhe Garantie niht auf Sparkassen beschränkt werden können; fe würde weit darüber hinaus auch aus8gedehnt werden müssen auf Stiftungen und andere Körperschaften und Fonds, die zumeist genötigt sind, die ibnen anvertrauten Gelder in mündelsiheren Effekten anzu- legen. - Das würde doch eine Belastung des Staates sein, die weit über dasjenige Maß hinau®sgeht, das er mit ‘gutem Gewissen über- nehmen kann. Die beste Sicherung gegen Kursverluste ist, glaube ih, in dem jeßigen niedrigen Kursstande der Staatspapiere zu finden. Ich glaube, daß, wenn der vorliegende Entwurf Geseteskraft erlangen sollte, dann die etwa erforderlichen Neuanlagen in s\taatlichen und sonstigen mündelsicheren Effekten in sich felbst die Garantie bieten, daß weitere Kursverluste kaum ein- treten werden, daß vielmehr eher auf Kursgewinste wird gercchnet werden können. ;

Zu der zweiten Resolution, die Herr Graf von Nantzau vor: geshlagen hat, dahin gebend :

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, gesetzgeberische Vorschriften in die Wege zu leiten, welhe den Banken eine gleich- artige Verpflihtung zur Anlegung eines Teils ihrer Bestände in Schuldverschreibungen des Deutshen Reichs oder Preußens auf- erlegt,

möchte ich darauf hinweisen, daß diese geseßgeberishe Aktion Fereits Gegenstand der Erwägurgen bei den zuständigen Reichsinstanzen gewesen ist und daß es hierbei fich wohl um den Erlaß eines Reichs- geseßes handeln würde.

Ich habe hier nur das Wort genommen, um eine nit ganz zu- treffende Auslegung, die früheren Aeußerungen von mir gegeben worden ist, zu berihtigen. Herr Graf Ranyau hat mitgeteilt, daß ih mich früher dahin geäußert habe, den Banken gegenüber sei die Auf- erlegung einer derartigen Verpflichtung deshalb nicht gut angängig, weil ihnen niht wie den Sparkassen das Privileg der Mündelsicher- heit verliehen worden sei, während die Spa1kafsen als Gegenkeistung für dieses ibnen verliehene Privileg staatlicherseits schr wobl veranlaßt werden könnten, mündelsihere Effekten, insbesondere auch Staats- und Neichsanleihen, zu erwerben. So war der Gedankengang nit, dem ih damals habe Ausdruck geben wollen. Ich habe vielmehr ausgeführt, daß, Da die Sparkassen der siaatlihen Aufsit unterliegen, da ihnen ferner das Privileg der Mündelsicherheit verliehen fet, die Einleger, die Sparer, ihrerseits erwarten könnten, daß der Staat auch alles tue, um dahin zu wirken, daß ihre Einlagen, die Gelder der Sparer, in solider und liquider Weise seitens der Sparkassen angelegt würden, und daß der Staat aus dem Grunde den Sparern gegenüber etne Verpflichtung habe, dahin zu wirken, daß in bezug auf die Liquidität und die Solidität der Anlagen der Sparkassen keine Bedenken ent- stehen. Es ist also nicht von einer Gegenleistung die Rede, sondern lediglih von einer Verpflihturg des Staates gegenüber den Sparern, den Gläubigern der Sparkassen, die in gleiher Weise niht gegenüber den Banken oder den einzelnen Bankiers und deren Kunden besteht, Jch glaube, daß ein Vergleih zwischen Banken und Sparkassen nah dieser Nichtung hin sih nit ziehen läßt.

Graf von Mirbah: Wenn man eine Beschränkung des Privateigentums eintreten läßt, wie es dur dieses Gesetz gegenüber den Sparkassen erfolgt, dann if es auch eine Pflicht, die Banken mitheranzuziehen. Man könnte verlangen, daß diese ihren NReserve- fonds überwiegend in Staatspapieren anlegen. Die Kursverluste sind auch vielfach darauf zuruckzuführen, daß unsere Neichsbank wie auch die Englische Bank jederzeit alle Beträge in Gold auszahlen muß. Die französishe und andere Staatsbanken sind bei ihrer bimetallisti- {en Organisation besser daran. Nach dem Herrn Finanzminister kommen für die Sparkassen höchstens 60 M:llionen, die in Staats- papieren anzulegen find, in Betraht. Durch Ausdehnung der Ver- pflihtung auf die Banken könnte die Summe noch mehr gesteigert werden. Vielleiht empfiehlt es sich auch, der Anregung näher- zutreten, zum Parikunse rückzahlbare Staatepapiere auszug: ben. Hierdurch würde sicher ein großes Schwanken des Kurses ver- hindert werden. j;

Finanzminister Dr. Len tee:

Meine Herren! Ich habe den Herrn Grafen Mirbach leider niht gut verstehen können, weil er meist dem Negierungttish ab- gewandt gesprochen hat, aber wenn ih den Herrn Grafen Mi1bach richtig verstanden habe, so hat er hier die Frage zur Anregung ge- braht, es möchte bei der Ausgabe von Staatspapieren ein Typus geshaffen werden, welcher zu pari rückzahlbar - wäre. Herr Graf Mirbach hat geglaubt, daß ein derartiger Typus den Kurs der Staats- papiere wesentlich verbessern würde. Meine Herren, ih bedaure, daß ih dem Herrn Grafen Mirbach in dieser Ansicht niht folgen kann. Die Praxis hat erwiesen, daß der Erfolg, den Herr Graf Mirbach damit erzielen will, nur unter ganz beshränkten Voraussetzungen ein- tritt. Die kommunalen Anleihen, meine Herren, sind ja sämtlich zu pari auslosbar und nichts destoweniger \{chwanken die Kurse der kom- munalen Anleihen ebenso wie die Kurse der Staatsanleihen. Nur bei denjenigen kommunalen Anleihen, welche ziemlich ausgelost und getilgt

sind, bei denen also mit Sicherheit zu erwarten ist, daß der betreffende

Besizer des Stückes demnächst ausgelost wird, haben die Anleihen einen

festeren Kurs.

(S{luß in der Zweiten Beilage.)

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

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(Schluß aus der Ersten Beilage.)

neue amortisierbare Staatsánleihen ausgeben, dann einen zweiten Typus von Staatsanleihen; dieser Typus

enken, 0b sie das tun wollte und dürfte.

4 wirklih zu einer wirkung8vollen machen, dann r starke Tilgungen vorgenommen werden. fen Tilgungen möchte , wir das mit unserm Budget durchführen wollen. Meine (ner Tilgung, der Schulden gehört eine Einlösung, zu einer igung eine starke Einlôfung, und wenn wir stark einlöfen

1e Einnahmequéllen in Gestalt neuer Steuern s{affen.

jerstande gesehen, ihr Folge zu geben. Ueber die Frage der obligatorischen Heranziehung der

dlung nähere Ausführungen machen.

Präsident der Séehandlung v o n Dombúois: Für eine fung der Banken ist nur die Reichsgeseßgebung zuständig.

aber feine

len cs auch bleiben. Hypothcken find

asien, mehr als bisher auf ihre Liquiditàt zu

¿ zu 67 0/6, in Berlin sogar bis zu 710%/9. Auch ich will

varkassen gegenüber die Konkurrenz der Bauken wächst, gründet. Pie ShatrQieh geben ja mehr- Zinsen als dic r tägliches Geld.

ite deshalb, den Antrag des Herrn Grafen zu NRanyau ni nehmen. 5

Graf Grote: Nür wenige Personen atauben wohl no rch dieses Geseß der Kuröstand der Staatspapiere gehoben

hen Betrag an Schazanweisungen zu pari erhalten könnte

daßanweisungen in erster Linie den Sparkassen angeboten Graf von Mirbach

bt es nicht, als die Rückzahlung zum Nennwerk. Finanzminister Dr. Len be:

ôren können.

taatsanleihen mit */10 9% getilgt.

müssen, und diese

el mehr Mittel aufwenden blen uns zurzeit durchaus.

ote bereitstellen zu können, unsere. Steuern erheblih üssen. Ich weiß nicht, ob das im Sinne des Herrn Grafen

hat, ein sehr zweishneidiges Schwert ist, und ich bedauere,

‘shreiten wird. Graf zu Rantzau: Der Präsident der Seehändlung

olstein 4 9/4 Zinsen ‘eben, so entspriht das den dortigen issen; jedenfalls find fie nicht dur einc ungesunde Zinspo

h mödhte. aber auch folgendes zur Erwägung stellen: wenn

n die Bedkngungen tatsählich bessere wären, wie Herr Graf bah vorausseßt, notwendig zur Folge haben, daß der Kurs aller her begebenen Staatsanleihen wesentlich sinkt. Wir würden also ln denen, welche bisher . im Vertrauen ‘auf den Staat Staats- hen gekauft Haben, einen {weren und unwiederbringlichen oden zufügen. Ich meine, die Staatsregierung müßte \ich sehr Wollte man

: die Maßnahme, die Heir Graf Mirbach vorgeschlagen

Bei den fehr ih mix aber die Frage erlauben,

isen wir die Mittel bafür zur Verfügung erhalten. Woher follen r sie aber nehmen? Wir besißen sie nicht, wir müßten uns alfo

thin leichter vorgeschlagen, als durchgeführt, einen derartigen Typus zugeben. Wir haben uns diese Frage hon vorgelegt, uns aber

n Ankauf von Staatspapteren wird der Herr Präsident der See-

: Banken haben ja größte Ursache, auf 1hre Liquidität bedacht zu n Die Sparkassen sind meist Bodenkreditinstitute Und

lage. Deshalb war es geboten, dice Sparkassen zu " ver-

ir die Sparkassen kommt aber nur der Effektenbestand in Betracht. d dieser war bisher fehr gering. Er machte im allgemeinen bisher r 39%) aus. Wenn man die Sparkassen zwingen wollte, Bar- stände zu halten, fo würde das in Anbetracht des Zinsverlustes zu uer sein. Die Banken stehen demgegenüber. viel günstiger da. Auf cinen Zwang auszuüben, würde nur einen Nücfschritt bedeuten. je Banken vere im Jahre 1911 über leit realifierbare Mittel

weisen, daß Verhandlungen mit den Banken _ eingeleitet sind. taatssekretär Delbrück hat ja schon im Reichstag darauf hîn- viesen, und wir haben: diejer Anregung schon die Zweimonats- anzen zu verdanken. Die Furcht, daß durch dieses Geseg den

ie Entwicklung unsercs Sparkassenwesëens glänzend, und dieses Gesetz festigt und fkonsolidiert sie noch. Sch

nin, Der Verpflichtung, die von diesem Gefeß betroffencn _Spar- sen vor Verlusten zu s{üten, entzteht sich der Staat. Ich be- iße deéhalb die erste Resolution des Grafen Ranßau. Leider hat r Antrag Waldstein im Abgeordnetenhause noh keine Annahme ge- inden. È8 wäre gut, wenn die Sparkassen alljährlich den erforder-

ite den Finanzminister, dafür zu sorgen, Saß alle ausgegebenen

Gs ift nicht richtig, daß ih hier gegen n Minister gesprochen habe. Ih habe nur gebeten, niht an den danken vorbeizugehen. Ein passenderes Mittel zur Lösung der ¿Frage

Wenn ih im vorigen und auch in diesem Jahre dem Herrn jrafen Mirbach gegenüber bemerkt habe, ih wüßte nicht, ob ih ihn nau verstanden hätte, weil er nah der anderen Seite hin ge)procen ite, so sollte das kein persönliher Vorwurf an ihn, sondern eine ntshuldigung für mich sein, wenn ih ihm gegenüber: etwas behaupte Wer ausführen würde, was er nicht gesagt hat. Seine Erwiderung t für mich der treffendste Beleg dafür, daß ich ihn tatsählih nicht htig verstanden habe. Herr Gräf Mirbach hat soeben ausgeführt, habe dem Hause das und das gesagt, wovon ich von meinem Plaß in Wort verstanden habe. Jch würde die Debatte erspart haben, enn ih vorhin die Ausführungen des Herrn Grafen Mirbach hätte

Die Frage der Amortisierung der Anleihen ift eine ret s{wer- iegende. Nah unseren bisherigen Tilgungsgeseßen werden unsere Wenn wir die Anleihen

cinem stärkeren Maße tilgen wollten, würden wir sehr

Wir würden, um die Tilgungs-

legen würde. Ih möchte aber bemerken, daß unter den kleinen Bvarern in weiten Kreisen der Wunsh verbreitet ist, lieber ein pier zu besißen, welches überhaupt nicht rückzahlbar ist, ein festes apier, bei dem sie st{ch nicht darum zu kümmern brauchen, ob es iht etwa ausgelost: ist. Gerade der Zwang zu ciner ständigen Kon- tolle der Verlosungslisten veranlaßt viele, derartige Papiere nit zu ufen und andere Anlagen vorzuziehen, bei denen fie ficher find, daß ? ihre Zinsen dauernd erhalten und ihr Kapital nicht gefährden, ob e si darum bekümmern : oder nicht. Aus allen diefen Gründen laube ih, daß die Anregung, welche der Herr Graf Mirbach gegeben

iht in Aussicht stellen kann, daß die Staatsregierung diesen Weg orzügliche Entwicklung der Sparkassen hervorgehoben ; däran isl au

neine Heimatprovinz beteiltgt, und gèrade desbalb habe ih fo scharfe Ritit an bder Vorlage geübt. Wenn manche Sparkassen in Sbleswig-

hafen

würde,

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Herren, starken wollen,

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Berlin, Donnerstag, den 28, November _

getrieben worden. Der Konkurrenzkampf zwishen den Sparkassen fann nur vershärft werden, wenn nicht nach meinem Antrage bezüg- lih dér Banken verfahren wird. 1 1 ieine beiden Anfragen leider verneint ; ih habe ihn aber ferner ge- beten, die Oberpräsidenten anzuweisen, das Gele in verständnisvoller, wohlwollender Weise in bezug auf die Zulassung von Ausnahmen aus- zuüben. Hierauf hat der Minister leider gar nit geantwortet, ih wäre ihm aber dankbar, wenn ih darauf eine Zusage erhalten könnte.

Der Minister des Innern hat

Minister des Jnnern Dr. von Dallwiß: Fch habe bereits im Abgeordnetenhause die Erklärung abgegeben,

daß ih die Herren Oberpräsidenten anweisen werde, den § 4 durchaus wohlwollend zur Anwendung zu bringen. Unter den „besonderen Verhältnissen“ werden in erster Linie die besonderen Verhältnisse der einzelnen Sparkassen zu verstehen sein, aber auch die Gesamtverhält-

nisse der Umgebung.

Damit schließt die Generaldiskussion. j In der Spezialdiskussion wird das Geseß ohne weitere

Debatte in der Fassung des Abgeordnetenhauses mit großer Mehrheit angenommen.

Die beiden Resolutionen des Grafen zu Ranzau werden abgelehnt. a

Es folgt die Beratung über den zunächst dem Herren- hause vorgelegten Geseßentwurf, betreffend die DEV- pflichtung zum B esuh# ländlicher I ate bildungsschulen in den Provinzen Branden- burg, Pommern, Sa S chleSswig Hol- stein, Westfalen sowie in der Rheinprovinz und in den Hohenzollernschen Landen. Nach dem Entwurf kann durch Ortsstatut für die unter 18 „Fahre alten männlichen Personen für drei aufeinanderfolgende MWinterhalbjahre die Verpflichtung zum Besuch einer länd- lihen Fortbildungsschule begründet werden, desgleichen in Gutsbezirken mit Zustimmung des Gutsbesißers auf Antrag des Gutsvorstehers durch Beschluß des Kreisausschusses, speziell in Schleswig - Holstein auh durch Beschluß des Kreisausschusses für sämtliche oder einzelne Land- gemeinden und Gutsbezirke unter Zustimmung des Negierungs- präsidenten. Die Unterrichtszeiten jind vom Gemeindevorstand, bzw. vom Kreisausschuß festzuseßen. Von Der Schulpflicht be- freit sind die das Einjährig-Freiwilligen-Zeugnis Besitzenden sowie die Besucher einer deutschen Jnnungs-, Fach- oder anderen Fortbildungsschule. An Sonntagen darf Unterricht nicht erteilt erden. j A8 ; ,

Der Referent Freiherr von Bissin g beantragt die un- veränderte Annahme der Vorlage. L NAL S A

Ein Antrag des Grafen zu Nangzau will die spezielle Bestimmung für die Provinz Schleswig-Holstein nur für die Kreise Hadersleben, Apenrade, Tondern, Sonderburg und Flensburg gelten lassen und ferner bestimmen :- „An Sonn- tagen darf in der Regel Unterricht nicht erteilt werden.

Ein Antrag des Kardinals Dr. von KoPP will den Zusatz machen, daß der Religionsunterricht in den Lehrplan aufgenommen werden kann.

D. Graf von Zieten-Schwer in erklärt, daß seine Freunde wünschen, daß diese Matérie noh einmal einer besonderen Kommission von 15 Mitgliedern zur Vorberatung überwiesen werde ; die Anträge verdienten es wohl, erwogen zu werden; außerdem jer eme ethe neuer Gesichtspunkte hinzugetreten. j t.

Das Haus überweist die Vorlage hiernah einer Kommi)hon von 15 Mitgliedern.

Der Allerhöchste? Erlaß vom 28. Mai 1912 wegen Ab- änderung und Ergänzung des Regulativs über den Geschäfts- gang bei der Oberrehnungskammer, jowte eintge Erläuterungen und Erlasse der Regierung über die Ausführung ‘der Neise- kostenbestimmungen für verschiedene Beamtenkategorien werden durch Kenntnisnahme für erledigt erklärt.

Es folgt die Beratung von Petitionen.

Durh Uebergang zur Tagesordnung werden er- ledigt: die Petitionen des Deutschen (ifenbahnzugsührerverbandes um Aufbesserung der Gehaltsverhältnisse der Zugführer ; die Petition um Verseßung der Aufseher der Königlichen Veuseen in Berlin aus Klasse 4 nach Klasse 7. der Besoldungsordnung; die Petition des Allgemeinen deutschen Lehrerinnenvereins um einheitliche Megelung des Ditensteinkommens der Lehrerinnen an öffentlichen Mittelshulen; die Petition des Beerdigungsinstituts „Pictät“ in Frankfurt a: M. um Aufhebung der Polizeiverordnung wegen ausschlteßlicher Benuzung des städtishen Instituts für die Beförderung von Leichen nach den Friedböfen: die Petition des Grundbesitßervereins Bellevue- und Hansaviertel zu Berlin um Gleichstellung der Mündelsicherheitsgrenze für städtishe Pfandbriefhypothekenausleihungen mit ‘der für ländliche Grundstücke. 1 M

Der Negierung als Ma terial überwie!en werden: die Petition des Verbandes westpreußisher Frauenvercine und des Schlesischen Nerbandes für Frauenstimmreht um Abschaffung der männlichen Stellvertretung für die bei kommunalen Wahlen stimmberechtigten Frauen; die Petition des Verbandes Königlicher Kanzleibeamten um Beseitigung der Trennung von Kanzlei- und mittleren Beamten bei der Aufführung der Beamtenkategorien in Geseßen uw.

Zur Erwägung überwiesen werden die Petition des Vereins „Frauenerwerb“ zu Berlin um Einführung etnes obligatorischen haus- wirctschaftlihen Unterrichts an allen Mädchenschulen sowie die Petition des Generalmajors a. D. von Hagen zu Loshwiß um Erweiterung der staatlihen Füiforge zur Bekämpfung der Tuberkulose. i |

Eine Petition des Sonnenuhrtechnikers Richard Munzky zu Bunzlau umNegelung desTermins für das O sstt e r feft nah seinen Vorschlägen beantragt die Petitionskommishion als Material zu überweisen.

Graf von Hutten-Czapski bemerft, daß die Vorschläge des Petenten über die Festlegung des OÖstertermins auf einen be- slimmten Tag den Anregungen des früheren Sternwartendirektors, Professors Dr. Förster entsprächen. Der jeßige Zustand habe viele Nachteile, ‘namentlich wegen der Verkürzung des Sommersemesters. s sei zu wünschen, daß die Negierung aus dem Stadium der Er- wägungen über diese Frage endlich in das Stadium der afktiveren Behandlung übergehe. Die Hinderung liege nur an gewissen Stellen, die eine Verletung religiöser Empfindungen befürchteten. Die Frage fei von internationaler Bedeutung, und es müsse deshalb namentlich mit dem Päpstlichen Stuhl und dem Kaiser von Rußland ein Ein- vernehmen erzielt werden, damit diesc F1age endlich geregelt werde.

Das Haus beschließt nah dem Kommishionsantrag.

Eisenbahnverhältnisse im Ruhrrevier.)

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Schluß 5!/, Uhr. Nächste Sißzung Donnerstag, 12 Uhr. (Kleinere Vorlagen, Petitionen, darunter Petitionen wegen der

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zujammen- gestellten „Nachrichten für Handel, Industrie und Landwittscha} t). Schweiz. i

Vorschriften für die Einfuhr von Fleisch und Fleis- waren. Laut Verfügung des s\{chweizerischen Landwirt schafts- departeinents vom 21. Oktober 1912 (Nr. 138) find, geltüßt auf getroffene Spezialentsheidungen, folgende allgemein gültige Weizungen, betreffend die weitere Vollziehung der bundesrätlihen Verordnung vom 29. Januar A über r Vals om der Einfuhrsendungen von Fleis und Fleishwaren, erlassen worden: j j

yi A E Zu pharmazeutischen oder emisch-technishen Zwetten oder zur Herstellung wissenschaftlichßer Präparate bestimmte tierishe Stoffe wie eingedicktes Blut, getrocknetes Hirn, Drüfen, Eierstôöcke usro. sind bis auf weiteres ohne Ürsprungs- und Fleis{ch\{auzeugnisse und ohne grenztierärztlihe Untersuchung zUr Einfuhr zuzulassen; desgleichen geschrotetes Dörrfleisch, das als Beigabe zu Hunde- und Geflügelfutter bestimmt il. _ |

Zu Artikel 22. Zur Einfuhr sind auch zuzulassen: a. Mit Zeugnis und nah grenztierärztlicher Untersuchung: 1) Gesalzenes Rindfleish in großen Stücken, wenn es aus einer wenigstens 50 km von der \weizerishen Grenze entfernten Ortschaft stammt; 2) gekühlte Nierenitücke; 3) gesalzene Schweinezungen, -füße und -ohren; 4) gekohte ganze Schinken; 5) Ochsenmäuler in ganzen Stücken, roh, gekoht, gepökelt, gesülzt, in Kisten, Körben, Fässern oder auh in Blechgefäßen mit Gips- oder _LeinwandversMluß ; 6) Leberkäse und Leberpasteten, in Fettumhüllung und Stanniolyackung; 7) Rouladen (Rollfleish): 8) Salamt und andere Wurstwaren in Paraffinumhüllung ; 9) Kuttelnkonf erven in luftdicht vers{lofsenen Büchsen, Gläsern und ähnlichen Gefäßen. þ. Ohne Zeugnis, nach grenztierärztlicher Untèr- suchung: 10) Ungereinigte gesalzene Dârme; 11) Würste aus Seefischflei]\ch; 12) Pasten und Sülzen (Konserven) von Fischen, Wildpret, Geflügel, Zungen, Schinken usw., au in Tuben, Släjern, Dosen usw. E, 4 Bu Artikel 24 und 27. Monogramme und Initialien gelten als Marken oder Warenzeichen im Sinne dieser Artikel. Bei Konservensendungen ilt die Ausscheidung beanstandeter Büchsen usw. durch den Einführer behufs derer Vernichtung oder eventueller Nücfsendung zulässig. Die E ist indes auch für diese ausgeschiedenen Kon}erven zu erheben. t

A Zu Artikel 30. Bei Sendungen von Fleisch und Fleisch-

waren, die als Sammelsendungen mit einem Ursprungs- und Fleischshauzeugnis an die Grenzen gelangen und von da als Teil- sendungen an verschiedene inländishe Empfänger weiterbefördert werden, ist für jeden Empfängèr ein besonderer Passierschein aus- zustellen. Die Untersuchung8gebühr ist in diejem Falle für jede einzelne Teilsendung und nit für die Gesamtsendung zu berechnen. Für die Berechnung der Untersuhungsgebühren ist überhaupt in allen Fällen das Gesamtgewicht ciner mit dem näm- lichen Passierschein abgefertigten Sendung mit Einschluß des Gewichts etwa zurückgewiesener Teile maßgebend. Bei gemischten Sen- dungen, wenn z. B. in der nämlichen Sendung Fleisch, Fleifch- waren und Konserven vereinigt sind, ist für die Gesamtsendung der Ansatz für die höchsttarierte Ware anzuwenden.

Winke für den Verkehr mit dem Kaiserlichen Konsulat Schimonoseki.

Mit Nückfsicht darauf, daß über die geographische Lage Schimono- \sekis vielfa Unklarheit herriht, fci darauf hingewie|en, daß Schi- monofeki und der feines Kohlenhandels wegen bekannte Hafen von Moji ein einheitliches Hafengebiet bilden. Beide Häfen find nur dur die 14 km breite Vêeeresstraßze von Schimonoseki von einander getrennt. Auch spielt Moji im Außenhandel und der ausländischen Schiffahrt etne bei weitem wichtigere Rolle als Schimonoseki. In Moît legen auch die Hausdampfer der Hamburg Amerika- und Rickmers-Linie an. E -

Anfragen, die sich auf die japanischen Kohlenbergwerke und das Negierungs8stahlwerk in Yawatamachi beziehen, find am zweckmäßigsten an das Kaiserliche Konsulat in Schimonosekt zu richten, in dessen Amtsbezirk unter anderen au der nördlihste Ver- waltungsbezirk Kyushius, Fukuoka (Hauptkohlendistrikt Japans), gehört. A : : N Dem Amtsbezirk des Kaiserlihen Konsulats in Schimonoseki ift auch das japanishe Pachtgebiet auf der Halbinsel Kwantung (Dalny japanisch Dairen und Port Arthur) zugeteilt, weshalb Anfragen, die sich auf Kwantung bezichen, an das Kaiserliche Konsulat in Schimonoseki zu richten find.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 27. November 1912:

Nuhrrevier Oberschlesishes Revier Anzahl der Wagen Gestellt 26 905 9 252 Nicht gestellt . 6816 4 586.

Na tem Bericht der Westfälischen Drahtindustrie zu Hamm (Westf.) über das Geschäftsjahr 1911/1912 betrug der Reingewinn der Werke in Hamm und Riga sowie der angeschlossenen G. m. b. H. Eduard Hobrecker im Geschäftsjahr 1911/12 371179 4, zuzüglih Saldovortrag aus 1910/11 146 826 46, zusammen 518 005 4. Die Firma: Krupp wüd für ihre etgene Gesellschaft eine Dividende von 129%) zur Verteilung bringen, sodaß die Aktionäre gemäß L8 4 und § des mit der genannten Firma geschlossenen Vertrages 91 0/0 Dividende erhalten. Nach dem Bericht hielten sich die Preise der meisten Fabrikate während des ganzen Jahres auf einem ebenso unbefriedigenden Stande, wie am Schlusse des legten Berichts angedeutet wurde. Es kamen zwar wiederholt kleine Schwankungen in den Preisen des einen oder anderen Fabrikats vor, do waren im Durchschnitt die Erlöse der Massenprodukte im Inlande und Aus- lande derartig unzulängltch, daß in vielen Fällen die Gestehungskosten niht gedeckt wurden. Der Gefamtumsay betrug in Hamm und Riga 1911/12 22 102 912 4 (1910/11 21 495 885 é). Produziert wurden : Walzdraht, Stabeisen, gezogene Drähte, Drahtstifte, Nieten, Splinte, Ketten, Krampen, Schrauben, Haken, Springfedern, Stachelzaundraht und Drahtseile 250511786 kg (2209402375 kg). An Löhnen wurden verausgabt 3 808 126 4 (3 771505 4). Die Zahl der Arbeiter betrug 2889 (2747). Der in Hamm durchschnittlich pro Kopf verdiente Fahreslohn einschließlich der jugendlitzen Arbeiter, aus\{chließli Beamte betrug A 1388,19 (4 1410,87). An Beiträgen für Krankenkasse, Unfallversiherung und Altersversorgung würden pro Kopf der Belegschaft 4 47,19 (46 49,30), in Summa 103 064, (6 101 754) bezahlt. In diesem Jahre feterten wieder 36 Beamte unv Arbeiter nah 2bjähriger und 4 Arbeiter nah öck0jähriger un-

litik dazu!

unterbroMencr Tätigkeit in den Werken in Hamm ihr Fubiläum,

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