1912 / 284 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Nov 1912 18:00:01 GMT) scan diff

selbst, sondern verkaufen, und bei ihnen kommt oft monatelang kein Fleis auf den Tisch. Von der Stadt München wurde im Landtage festgestellt, daß sie aus dem Betriebe des Schlacht- und Viehhofes einen Reingewinn von 300 000 Æ erzielt hat. Ein Abgeordneter machte demgegenüber geltend, daß, wenn man diese Summe auf die ganze Bevölkerung verteilt, dieses auf den Kopf nur jährlich den Preis far ein Viertel Pfund Fleisch ausmachen würde. Diese Beweis- ührung will ih atzeptieren und nur Wi ein anderes Gebiet anwenden. Im Jahre 1909 wurden über 50 Millionen Schweine eingeführt. Für diese wurde ein Zoll von fast anderthalb Millionen Mark be- zahlt, sodaß das einzelne Schwein dadurch 9 Pfennige teurer wurde, eine Summe, die keinen Einfluß auf die Preisgestaltung gehabt haben dürfte. Die deutsche Viehzucht ist von Jahr zu Jahr gestiegen, und deshalb ist jede Teuerung immer nur eine vorübergehende gewesen, die dann eingetreten ist, wenn ein Mißwachs hinzukam. Dazu kommt, daß unsere Viehproduktion im Vergleih mit anderen Ländern eine ganz außerordentliche Entwicklung erfahren hat. Während an ein- zelnen Stellen des Auslandes direkt eine Verminderung eintrat, 1st bei uns immer eine Zunahme zu verzeihnen gewesen. Nur die beiden leßten Jahre waren etwas ungünstiger infolge Ausbruchs der Maul- und Klauenseuhe. Zur Erhöhung der SIOHGPIE trägt ja auch der Geschmack der Bevölkerung bei. So ist es in München sehr s{chwer, Hammelfleisch abzuseßen, troßdem es doch verhältnismäßig billig ist. Die Teuerung wird dadurch mit verursacht, daß die Lebensmittelver- sorgung schon in mancher Beziehung zu etnem Monopol für einzelne Großfirmen und Großkommissionäre geworden ist._ Der Vertreter der Fortschrittlichen Volkspartei hat gemeint, die Kommissionäre in Schuß nehmen zu müssen. Diesen ist kein direkter Vorwurf gemacht worden. Aber sie als Hauptvertreter des Mittelstandes hinzustellen, das geht doch auch niht an. Auf jeden Fall existiert hierbei ein wunder Punkt. Dafür ist München ein klassisches Beispiel. Dort haben es die großen Firmen verstanden, als man holländisches Fleisch einführte, dieses in ihre Hand zu bekommen, sodaß sie die Preise fest- seßen fonnten. Bei dem Gefrierfleish handelt es sich um Mittel- ware, die bei uns sonst nicht begehrt wird. Gute Ware ist eben au im Auslande teuer. Der Reichskanzler hat ausgeführt, daß die Fleisch- preise bereits heruntergedrückt worden seien. Soweit es die Mittel- ware und Süddeutschland betrifft, kann ih dem zustimmen. Jedoch fann von einem allgemeinen Rückgang der Preise noch keine Rede sein. Dagegen gilt dies für die Viehpreise. Der gute Kern, der im Meßger- gewerbe liegt, muß unbedingt erhalten werden. Die Begründung des uns vorgelegten Entwurfes geht davon aus, daß die Fleisch- teuerung vorübergehend is und daher auch die Zollerleichterung vor- übergehend sein sol. Da die hier zu prüfende Frage von ger Wichtigkeit ist, stimmen wir der Verweisung an eine Kommission u, hätten nur gewünscht, daß diese aus 28 Mitgliedern bestände. Wir hegen das Me eelemien zur deutschen Landwirtschaft, daß sie ge- willt und imstande ist, die bestehende Kalamität zu beheben. Der Hauptwert muß auf eine möglichst rasche Ergänzung der geshwächten Viehbestände gelegt werden, sodann auf die Beschaffung des besten Zuchtmaterials. In Bayern hat die Regierung bezügliche Maß- nahmen bereits ergriffen. Auch unsere bayerische Viehverwertungs- genossenschaft hat ih durch Ausfeßung von Prämien usw. in dieser Nichtung bemüht, und unsere Viehmastausstellungen haben große Erfolge aufzuweisen. Das Zusammenwirken von Stadt und Land Ffönnten wir nur durchaus begrüßen; die Genossenschaften würden einen sicheren Abnehmer haben, die Städte aber würden auf diesem Wege die Gefahren, das Risiko und die Mühe der Viehzüchhtung kennen und würdigen lernen. Die Landwirtschaft hat kein Interesse an sprung- haften Preisen, sie will stabile, angemessene Preise. Die anderen hier besprochenen Mittel werden ihre Wirkung erst in einer ferneren Zukunft äußern. Wir in Bayern haben {on längst auch in dieser Richtung ein geseßgeberishes Vorgehen unserer Regierung gefordert. Auch die Volks\hule auf dem Lande kann hier sehr verdienstliche

Mitwirkung leisten. i : E : S | Neichsgesundheitsamtes Wirklicher Geheimer

Präsident des Oberregierungsrat Dr. Bumm: Vom gesundheitlichen Stand- Fleisches zweifel-

punkt aus ist die gegenwärtige Teuerung des los in hohem Grade zu bedauern. Aber es ist auch niemand hier, der niht in diesem Bedauern mit mir einig wäre. Das Reichsgesundheitsamt hat in der im vorigen Jahre hier verteilten Denkschrift den Grundsaß aufgestellt: „Es ist Aufgabe der Gesundheitspflege, dafür zu sorgen, daß dem Volke zur Erhaltung seiner Lebenskraft und Leistungsfähigkeit neben den anderen in Be- trat kommenden Faftoren jederzeit Fleish in ausreihender Menge und zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung steht.“ Diesen Grund- saß vertritt das Amt auch heute. Der Abg. Molkenbuhr hat be- hauptet, daß das Meichsgesundheitsam&-==m seiner „Denkschrift“ und in seinem „Gesundheitsbühhlein“ ein Fleischminimum für das Volk herausgerechnet habe. Das hat das Amt nie getan, denn es ist ein heifel Ding, das Ciweiß- und Fleishminimum für ein ganzes Volk auszurechnen. Die Physiologen sind sich darin einig, daß der Eiweiß- bedarf sih ganz verschieden gestaltet, je nah Nasse, Alter und Lebens- weise; der förperlih Arbeitende hat einen anderen Eiweißbedarf als der geistig Arbeitende, der sich bei der Arbeit Bewegende einen anderen als der eine sißende Lebensweise Führende, das Kind einen anderen als der Erwachsene. Noch verfehlter wäre es, gerade den Fleischbedarf einbeitlih für das ganze Volk für den Kopf festseßen zu wollen, denn das Eiweiß wird ja gar nicht in der Form des Fleisches allein dem Körper zugeführt, sondern auch in Gestalt von Mehl, Käse, Brot, Gemüse. Geheimrat Professor Rubner hat einmal ausgesprochen, ebensowenig wie es ein normales Schuhwerk für die ganze Nation gebe, ebensowenig gebe es ein Eiweiß- oder Fleishbedarfsminimum. In seinem Gesundheitsbüchlein hat das Neichsgesundheitsamt - aber bei Behandlung der Ernährungsfrage auch einmal geprüft, wie ein Arbeiter sich seine Mahlzeit zusammenseßen kann, um den nötigen Eiweißbedarf usw. zu decken, und da ist das Beispiel gegeben, wo mit cinem Fleischminimum von 150 Gramm ein Arbeiter notdürftig auskommen fann, es ift damit aber keineswegs gesagt, daß jeder Deutsche dieses Minimum unbedingt nötig habe. Denn innerhalb der Zusammenseßung seiner Mahlzeit sind ja so viel Eiweiß zuführende Faktoren, daß man da sehr variteren kann. Ich wende mich dagegen, daß dem Amt zugeschrieben wird, es hätte für den Kopf der Be- völkerung eine bestimmte Fleischbedarfsmenge fixiert. Jch will gerne zugeben, daß solche Rezepte für die Praris keine Bedeutung haben, weil, wenn einmal die Bevölkerung daran gewöhnt ist, eine bestimmte Fleischmenge tagtäglich zu sich zu nehmen, es ungeheuer {wer ist, thr zuzumuten, in teuren Zeiten von heute auf morgen davon abzugehen. Cs hat Zeiten gegeben, wo der si für den Glücflichsten erachtete, der täg- lih möglichst viel Alkohol in Gestalt von Wein oder Bier zu ih nahm: diese Zeiten sind Gott sei Dank vorüber, es macht sich all- gemein die Ueberzeugung geltend, daß das ein Zuviel des Alkohols war. Ich glaube, daß die Zeit kommen wird, wo man einsehen wird, daß nit diejenige Mahlzeit die zweckmäßigste und beste ist, die aus möglichst viel Fleis, sondern aus Gemüse, Milch usw. besteht. Gin Uzbermaß an Fleish is allerdings jedenfalls mehr bei den böberen Bevölkerungsschichten vorhanden. Wenn von diesem Stand- vunkte darauf bingewtesen wird, daß man sich nicht nur aus Fleisch, fondern auch aus anderen Nahrungsmitteln seine Nahrung zusammen- seßen kann, so ist das keine Mißgunst, kein Uebelwollen, sondern eine Tatsache, die aus ciner wohlwollenden Gesinnung her- vorgebt, uvd die sh stüßt auf die Grundsäße der Ernährung der Physiologen der ganzen Welt. Ich glaube, gerade die Be- deutuna, die man dem Fleisch bei der Ernährung des Volkes bei- gemessen hat, hat auch dazu geführt, immer wieder die Behauptung aufzustellen, das ganze deuts%e Volk leide gegenwärtig an Unter- ernährung; auch in der gegenwärtigen Debatte dieser Tage ist diese Behauptung he vorgetreten. Ih habe mich bereits in der Sihung vom 30. März gegen diese Behauptung gewendet. Ich habe erklärt, daß davon, daß das gesamte deutsche Volk an Unterernährung zu leiden habe, nicht die Rede sein könne. Es ist ja nicht zu bestreiten, daß in einzelnen Gegenden Deutschlands die Verkältnisse so traurig sind, daß tatsählich die Bevölkerung an Unterernährung leidet, z. B. in Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Mißernte, wo tatsählich eine

immer auf Mangel“ an Fleis zurüczuführen ist, fondern daß dabei auch die Wohnungtverhältnisse eine große Nolle spielen. Es ist in der Presse behauptet worden, gerade die gegenwärtige Sleishteuerung treibe das Nolk zur Unterernährung. Wenn das rihtig wäre, dann würde nicht bloß das deutsche Volk darunter leiden, sondern mit ihm eine Reihe anderer Völker, denn die Statistik beweist, daß Deutschland niht in der untersten MNeihe der Fleishkonsumenten steht. Der Abg. Scheidemann hat darauf Bezug genommen, daß die Zunahme der Säuglingssterblichkeit au beweise, daß eine Unterernährung Plaß gegriffen habe. Ich stelle fest, daß die Säuglingétsterblihkeit nicht zugenommen hat. Jedenfalls hat der Fleishmangel damit ni&ts zu tun. Der Abg. Melkenbuhr hat gemeint, daß eine veterinärpolizeilihe Be- deutung der Fleischbeshau oder dem Einfuhrverbot niht zukäme, denn es habe sich gezeigt, daß die Maul- und Klauenseuche troß der Einfuhrverbote überall in Deutschland in sehr hohem eute vor- komme. Mit dieser Tatsache, daß die Maul- und Klauenseuche einen so weitgehenden Umfang angenommen hat, kann man den Wert der Biehseuchengesezgebnng oder der Einfuhrverbote nit bestreiten. Wo einmal die Seuche eingefallen ist, breitet sie sih strahlenförmig aus. Wenn trotz der Feuerversicherungêvorschriften ein Feuer ausbricht, fo ist das do kein Beweis, daß man sich überhaupt durch folhe Vor- schriften nicht \chüßen soll. Die früheren fortwährenden Heim- fuhungen haben jedenfalls seit dem Bestehen der Einfuhrverbote auf- gebört. Gegenüber Pferden ist die Gefahr der Einschleppung von Seuchen nahezu bedeutungslos. Rotz- und Lungenseuche kann bei der Untersuchung an der renze ohne weiteres festgestellt werden. Man hat gemeint, man könne den S 12 des leisbbeshaugesetes fallen lassen, denn er habe feine Bedeutung, er sei mehr aus wirt- schaftlichen Gründen erlassen worden. Bei der Beratung des Ge- setzes ist darauf hingewiesen worden, daß der größte Wert darauf zu legen ist, daß die Tiere nicht bloß in geshlachtetem, fondern in lebendem Zustande untersuht werden, auch bei den Hausschlahtungen ist dies bis zu einem gewissen Grade für notwendig gehalten worden. Ich meine, die inländische Fleishbeshau ist tatsächlih im Interesse der Konsumenten so streng eingerihtet, daß sih daraus von selbst ergibt, daß auch das ausländische Fleis den Fleishbeshau unterworfen werden muß, niht so weit gehen, zu sagen, das niht untersuchte inländische Fleis ist gefährlih, das ausländishe nicht. Sie werden mir feinen einzelnen Sachverständigen nennen können, der behaupten fönnte, daß eine einigermaßen ebenbürtige, gleiche Fleisckbeshau bei dem - auswärtigen Fleisch vorkäme. Nun sagt man, man könnte ja die Fleishbeshau nah dem Auslande verlegen durch Tierärzte, die wir dorthin \hickten. Jnwieweit die ausländishen Staaten bereit sein werden, eine derartige Ausübung polizeiliher Befugnisse in ihren WUndern zu dulden, weiß ih nicht. Jedenfalls würde, was dem einen Lande recht ist, dem anderen Lande billig sein. Wir müßten nach jedem Lande, das in Betracht käme, Fleischbeshauer und Tierärzte hin- senden. In Deutschland hat sih die Notwendigkeit ergeben, die Fleisch- besdau einer fertlaufenden Beaufsichtigung zu unterstellen. Cine einbeitlihe Fleishbeshau liegt im Interesse der gesamten Be- völkerung. Diese Aufsicht wäre in fremden Ländern nicht möglich. Oesterreih hatte eine Veterinärdeputation nah Argentinien gesandt ; nah drei Monaten kam sie resultatlos wieder. Es würde eine wesentliche Vershlehterung der Fleischbeschau bedeuten, die Sicherheit für einwandfreies Fleisch würde wesentlih leiden, wenn die An- forderungen, die im Fleischbeshaugeseß gestellt sind, beseitigt oder gemildert würden. Das würde auch zu einer Milderung der Vor- schriften für das Inland führen und das wäre bedenklich. Wir haben den § 12 des Fleishbeschaugeseßes seinerzeit bekämpft, weil man in das Geseg selbst feste Bestimmungen aufnehmen wollte und auf- genommen hat, nach denen Aenderungen nur aus dem Wege der Gesetzgebung herbeigeführt werden können. Die Regierung wollte in ihrem Entwurf diese Befugnis dem Bundesrat erteilen, nah der etnen oder der anderen Richtung Erleichterungen eintreten zu lassen. Das war nicht zu erreihen. Man wollte das bei dem Mißtrauen, das dem Bundesrat entgegenge en wird, vermeiden. Ich kann Sie nur bitten, die Schranken, die gegen die Einfuhr unbrauchbaren Fleisches O worden sind, im Interesse der Konsumenten nicht einzu- reißen.

Hierauf wird Vertagung beschlossen.

Persönlich bemerkt der

Abg. Molkenbu hr (Soz.): Ih habe nicht die auf Seite 57 des vom Reichsgesundheitsamt herausgegebenen Gesundheitsbüchleins mitgeteilten Ziffern als die Mindestgrenze für die Ernährung an- gegeben, sondern ich habe uur feststellen wollen, wie es auch darin heißt, daß bei s{chwererer Arbeit eine höhere Eiweißzufuhr für den Körper notwendig ist.

Das Haus vertagt sich.

Schluß 5 Uhr. Nächste Sißzung Freitag, den 29. No- vember, 1 Uhr pünktlich. (Kleine Anfragen; Fortseßung der heute abgebrochenen Debatte; eventuell zweite Beratung des Geseßzentwurfes über die Zollermäßigungen; neu eingegangene Jnterpellation der Abgg. Albrecht u. Gen.: Welche Einrich- tungen auf den Eisenbahnen getroffen werden sollen, um diese mit ausreihendem Betriebsmaterial zu versehen; kleinere Vor-

lagen; Rechnungssachen.)

einer entsprehen- denn man fkann

Preußischer Landtag.

Herrenhaus. 19. Sizung vom 28. November 1912, Mittags 12 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht zunächst der Bericht der Justizkommission (Berichterstatter Dr. von Hagens) über den Entwurf einer Hinterlegungsordnung. Der Ent- wurf will die Hinterlegungsgeschäfte den Verwaltungsbehörden, Bezirksregierungen, abnehmen und einheitlich wieder den Ge- richten als Hinterlegungsstellen übertragen und kehrt damit zu einer Einrichtung zurück, die in Altpreußen seit dem Ankraf - treten der Depositalordnung vom 15. September 1783 fast 100 Jahre bestand.

Berichterstatter Herr Dr. von Hagens erläutert in der Generaldiskussion die Aenderungen, die die Kommission an dem Ent- wurfe vorgenommen hat, und empfiehlt deren Annahme.

Justizminister Dr. Be sele r:

Meine Herren! Ih gedenke auch nur einige kurze Worte an Sie zu richten, um die Stellung der Staatsregierung zu dem vor- liegenden Entwurf darzulegen.

Der Herr Berichterstatter hat {on die Vorteile betont, die der Gesetzentwurf gegenüber den gegenwärtigen Zuständen verspri&t. Die Verteilung der Hinterlegungsmöglihkeit auf eine größere Zahl von Stellen ist ein entshiedener Fortschritt, und es wird außerdem durch den Entwurf Vorsorge getroffen, daß der Staat hinsichtlih der Ver- waltung der Papiere erhöhte Pflichten übernimmt. Ich bin mir nah den Beratungen, die in der Kommission stattgefunden haben, darüber flar geworden, daß die Grundzüge des Geseßentwurfs durchaus An- flang gefunden haben, und es ist nur eine einzige Frage übrig ge- blieben, in der ich den Beschlüssen der Kommission nicht keitrete. Es handelt fich um die Frage, ob die ganze Angelegenheit der Hinter- legung als eine Sache der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder als eine

sagen, daß ih das Gese der wohlwollenden Annahme des hoken Hauses empfehle. :

Herr Dr. von Dziembowski: Der vorliegende Geseßz- entwurf bedeutet einen erheblichen Fortschritt, was bei dem Um- fange des geshäftlihen Verkehrs und den gesteigerten Anforde- rungen einer sachgemäßen Vermögensverwaltung fehr zu be- grüßen ist. In dem Entwurf sind wesentliche Erleichterungen eùt- balten. Er bietet eine Reibe von Vorzügen in formeller und materieller Beziehung. Ein großer Vorzug ist u. a. die Einheitlichkeit, indem alle nto en den Gerichten zugewiesen werden follen, während früher in den Fällen der vorläufigen Verwahrung die Ge- rihte zuständig waren. Der Entwurf bietet ferner den Borzug der leihten Erreichbarkeit und Zugänglichkeit der hinterlegten Werte. Nach dem Entwurf sind alle Zweifel über die Zuständigkeit beseitigt. Fn mancher Beziehung könnte das Gefey allerdings noch einen Schritt weiter gehen, namen!lich müßten denjenigen, welche hinterlegen müssen, au angemessene Zinsen gewährt werden. In dem Kommissions- bericht finden Sie ein Beispiel einer Hinterlegung, die mit erheb- lihem Zinsverlust für den Hinterleger verbunden t. In dieser Be- ziehung könnten die Vorschriften gemildert werden. Der Zinsverlust beträgt in dem angeführten Beispiel etwa 9000 Æ._ Ueber die Frage, ob das ganze Geseg eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbar- keit oder der Justizverwaltung ist, werde ih noch |päter das Wort ergreifen. Einstweilen möchte ih den Entwurf im großen und ganzen zur Annahme empfehlen. ; Damit schließt die allgemeine Besprechung.

Nach § 1 in der Kommissionsfassung sind zur Hinter- legung Geld, Wertpapiere, sonstige Urkunden und Kostbarkeiten geeignet. Als Kostbarkeiten können auch Münzen und Wert- zeichen hinterlegt werden.

8 1 wird ohne Debatte angenommen, desgleichen § 2, Feste Zuständigkeit der Amtsgerichte als Hinterlegungsstellen eststellt.

Nach § 3 des Entwurfs sollten Beschwerden gegen die Entscheidungen der Hinterlegungsstellen im Aufsichtswege er- ledigt werden. Die Kommission \{lägt dagegen vor : „Die R der Gerichte unterliegen der Anfechtung nah Maßgabe der Artikel 4 bis 7 des Geseßes über die freiwillige Gerichtsbarkeit.“ Nur in einzelnen bestimmten Fällen soll die Erledigung von Beschwerden im Aufsichtswege folaen,

Berichterstatter Herr Dr. von Hagens bemerkt, daß die Kom- mission zu dieser Aenderung gekommen sei, weil die Hinterlegungs- sahen Akte der freiwilliaen Gerichtsbarkeit, aber nicht Y ngelegenheiten der Justizverwaltung seien. Der Justizminister habe in der Kommission die Erledigung im Aussichtswege für zweckmäßiger erklärt ; darüber könne man ve: schiedener Meinung sein, aber auf den Zweck- mäßigkeitsstandpunkt komme es hier niht an. Nur für die reinen Verwaltungsge\chäfte der Hinterlegungsstellen und -fassen könne, wie die Kommission vorshlage, der Aufsihtsweg vorgeschen werden.

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Ich werde bestrebt sein, in möglichst kurzen Worten den Standpunkt der Königlichen Staatsregierung zu diesem 8 3 des Entwurfs darzulegen. Es handelt fih, wie ih bereits er- wähnte, \{ließlich lediglih um die Frage: soll die Hinterlegung im Wege der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder im Juslizverwaltungswege gehandhabt werden? Neben der streitigen Geridhtsbaxrkeit, also Zivil- prozeß, Strafsachen, haben wir bekanntli in unserem Lande noch die Einrichtung, daß in vieler Hinsicht den Gerichten eine Einwirkung übertragen is, auch wo es sich um Sachen handelt, die nicht streitig sind, z. B. im Grundbuchrecht, Vormundschaftsreckt, Negister- recht. In allen diesen Angelegenheiten der nicht streitigen Gerichts- barkeit sind die Gerichte dazu berufen, Bücher und Register zu führen, anzuordnen, wie dies und jenes vorzunehmen sei, auch Vermögens- verwaltungen durch Vormünder zu beaufsihtigen. Aber, meine Herren, eine eigentlihe Verwaltung üben diese Verwaltungen für freiwillige Gerichtsbarkeit regelmäßig niht aus: ein Gut, ein Vermögens- stand der Bevölkerung kommt im allgemeinen nicht in chre Hand. Zur Verwaltung und Verfügung ist \chließlich ein anderer berufen. Der Grundbuchrichter hat mit der Verwaltung des Grundstücks nichts zu tun. Der Vormundschaftsrihter verwaltet niht das Vermögen des Mündels, fondern der Vormund oder der Pfleger. Der Richter, der das Register führt, hat mit dem Betreiben etwa des kauf- männishen Geschäfts nichts zu tun.

Nun frage ih: wie ist es bei der Hinterlegung? Es ist da gerade umgekehrt. Das ganze Hinterlegungswefen ist nichts als eine Verwaltung, und irgendwelche Entscheidungen von der Hinterlegungs- stelle aus an die Bevölkerung darüber, wann sie hinterlegen foll, werden nit erlassen. Es ist Sache anderer Faktoren, zu entscheiden, ¡oann eine Hinterlegung stattzufinden hat. Die Hinterlegungösstelle als solche hat bloß die Hinterlegung selbt durchzuführen, und das ift ein reines Verwalten ; denn es wird ihr ein Vermögenss\tück in die Hand gegeben, damit sie es aufbewahre und damit so umgehe, wie es ein verständiger Verwalter tut, daß sie also hierfür Einrichtungen trifft etwa wie eine Bank, der ein Vermögen übergeben ist. Schon der Alt der Annahme selber ist ein Verwaltungsakt; denn nah dem Geseg wird z. B. in dem Moment der Annahme baren Geltes eine verzinslihe Forderung begründet und die Kasse der Ver- waltungsftelle hat die Zinsen zu berechnen. Auch die \cchließliche Herausgabe der Depots ist nichts als der Abschluß der Berwaltungê- tätigkeit der Hinterlegungsstelle. Diese Tätigkeit wird durch die Hinterlegungs8ordnung geregelt, die bestimmt, in welcher Weise die Verwaltung gehandhabt werden soll, ebenso wie für ein Privakt- institut, das ein Depot übernimmt, vertrag8mäßig festgestellt wird, unter welchen- Betingungen es* dieses wieder herausgeben wolle. Also, meine Herren, es wird meines Erachtens grundsäßlih nicht bestritten werden können, daß die Arbeit der Hinterlegungsstellen eine Ver- waltungsarbeit ist, und wenn es eine Verwaltungsarbeit ist, dann ist sie nit Gegenstand der freiwilligen Gerichtsbarkeit, fondern dann ist sie JIustizverwaltungssache.

Der Herr Berichterstatter hat {on darauf bingewiesen, daß man früher die Hinterlegung \{lechthin dem Gericht übertragen hat und damals den von mir hervorgehobenen Unterschied niht gemacht habe. Im Jahre 1879 hat man aber etne andere Auffassung dahin gewonnen, es sei doch eine Verwaltung, und hat sie deshalb in der Hauptsache den Regierungen übertragen. Wenn in demselben Geseß zum Teil au die Gerichte mit herangezogen worden sind, \o,war das nur eine Art Notbehelf für die dringlichen Fälle, in denen die Regierung möglicherweise nit genügend schnell erreiht werden fonnte.

(Schluß in der Dritten Beilage.)

Fustlzverwaltungssahe zu betraten ist. Ich werde des näheren

Ünterernährung vorfommen Ftann. Aber ih _habe darauf bin- gewiesen, daß der Mangel an körperlicher Leistungéfähigkeit nicht

darüber bei § 3 mi auszusprehen haben. Im ganzen kann ih nur

M 284,

(Schluß aus der -Zweiten Beilage.)

Deshalb hat man eingcführt, daß vorläufig auch bei Gerichten die aber nah bestimmter Frist, wenn erledigt war, das Depot - an die Hinter- = r Hauplsade wurden Prozeß- n ubhastationserlöse, die demnä » aua D 6 Subhastationsrihters wieder Da n, man dann die Hinterlegung der Regierung übert war es selbstve1ständlih, daß das Ganze im Biinpaltrviarreriihen: a Für die vor- bei den Gerichten hat man dies nicht angeordnet, nicht etwa, weil man der Meinung gewesen wäre, die _in- der Beshwerdeinstanz bei den so notwendig seten, daß man sie aufrecht- sondern man hat diese Frage gar nicht erörtert und alles beim alten- gelassen, weil keine Veranlassung

hinterlegt werden konnte, die Sathe inzwischen nit Tegungsstelle abzugeben hatten. siherheiten hinterlegt sowie auch

Beschwerden also im Au )

Ee S Aufsichtswege erledigt wurden. aber, meine Herren, daß . die früheren Kautelen, Gerichten gegeben waren, erhalten müfe, für e Gerichte gegeben war, Aenderungen eintreten

in dieser Hinsicht erfolgt war. L

So liegt die Sache.

und auch keine Anregung

Anregung, eine Aenderung eintreten zu lassen, aus den ; Negterungs- Os selber erfolgt und auch die Immediatkommission für die E L tige Gestaltung der Verwaltung - hat \sih eingehend mit diesem s a beschäftigt. ‘Man hat die Aenderungen, die jeyt vorgeshlagen T , niht- deshalb getroffen, weil man meinte, es könne überhaupt ne Verwaltu: gsstelle die Geschäfte der Hinterlegung besorgen fondern man hat sie deshalb getroffen, weil man si gesagt hat : die Justizverwaltung ist eine besonders geeignete Verwaltungéstelle e zwar deshalb, weil keine andere Verwaltunzébebördc den Hinter: L EN Wlegenheilon so nahe stebt wie sie. Man hat nicht gesagt te Regierungöbehören scien als Verwaltungsbehörden ungeeignet au wesen, fordern - hat gesagt: die Justizverwaltungöbehörde ist geeigneter a zwar aus dem Grunde, den ih eben hervorhob. Also nah der orlage besteht die Absicht nit, eine Aenderung eintreten zu lassen weil die bisherigen Einrichtungen für das Publikum nicht sicher genug seien. Im Prinzip ist die Pinterlegung eine Verwaltungsangelegenheit n sie war es au früber, wernuleich man sie früber nicht immer A ebandelt hat. Nach der Ansicht der Staatsregierung liegt kein rund vor, diese Auffassung nicht zugrunde zu Tegen. Wir wollen uns dech darüber klar sein, was die Beschwerdeinstanzen u deren Ausyestaltung handelt es sh im wesentlihen für Ent, seidungen zu treffen haben merden. Es kommt da in Fra 4 die *nnabme und die Herausgabe; alles andere, was dazwischen liegt hat au die Kommission als reine Verwaltung- anerkannt, indem fie vo:hlägt, die hierbei vorfallenden Ertscheidungen der Justizver- waltungsbebörde zu belassen. Bei der Annahme können Fragen die zu entscheiden s{hwierig wäre, nur in sehr seltenen Fällen auftréten Von Beschwerden über Verweigerung der Annahme wird also über- haupt nicht viel die Nede sein. Und wie ist es bei der Herausgabe ? Das Reglement so will ih es nennen —, die Hinterlegungs- ordnung bestimmt, wann herausgegeben werden muß. Da bandelt es fich einmal um Fâlle, in denen {on Ersuchen von anderen Behörden oder retékrâftige Ertsh-idungen vorliegen, und überhaupt eine Nach- prüfung für die Hinterlegungostelle garnicht méhr in Frage kommt M anderen Fällen werden ® die Tatsachen einfach liegen, E E es sih z. B. um Mündelvermögen har: delt, fo wir die Tatsahe, daß der Mündel volljährig çeworden ift, erweisen, daß das Mündelvermögen an ihn herauszugeben ift; Wenn übereinstimmende Erklärungen aller Beteiligten überreidt werden, so ist die Sache auch erledigt. In Fällen, die s\ireitige Massen betreffen, und in denen- es zweifelhaft ist, ob die Voraus- seßungen für die Herausgabe gegeben sind, wird die Herautgabe wobl ausnahmslos nur verfügt werden, wenn der Streit vom ordentlichen Gericht entschieden ist. Dann liegt eine Gerichtsentsheidung vor und die Hinterlegungsstelle hat nihts mehr zu entscheiden. kommt alfo lediglich auf cine Prüfung der Legitimation heraus, welche durch das Gese außerordentlich erleihtert ist. Wenn noch irgendwie Zweifel bestehen, hat die Hinterlegungsstelle immer die Möglichkeit zu sagen : der Nahweis, der mir erbraht werden soll, ift nicht erbracht ; die Herausgabe erfolgt niht. Dann müssen die ver- schiedenen Prätendenten ihre Ansprüche im Prozeßwege verfolgen und der Streit - wird auch dann wleder vom Gericht entschieden. Es ist danach in der Tat kein Bedürfnis vorhanden, die Beshwerden in Hinterlegungssachen anders zu regeln als sonstige Verwaltungs- S e es besteht keine Veranlaffung, die gerichtliche erdeinstanz auf einem Gebie ü äglic nid io e te einzuführen, welhes grundsäßlih ist so gedaht, daß der Amtsrichter die Ent g ü Annahme und Herausgabe treffen soll. Jn der Regel S E in dieser Infianz -erlcdigt werden. Denn wenn der Amtsrichter noch Zweifel hat, fo hilft die Hinterlegungsordnung, indem sie eine Vor- {chrift, die wir s{on in der Zivilprozeßordnung haben, für das Hinterlegungswesen - allgemein einführt. Es kann danach den Be- teiligten mitgeteilt werden, daß ein Antrag auf Herausgabe gestellt sei und daß, wenn sie noch etwa Ansprüche hätten, fie sich melden möchten. Dieses Mittel gebraußt man eben wenn man sich sagt: es sind . wahrsheinlich keine Ansprüche vorhanden. Es i nur ein Sicherbeitsventil, das wir {n beim alten Stadtgeriht vor 1879 für Sicherheiten in Arrestsachen an- gewendet haben und das sih außerordentlich bewährt hat. Für diese verhältnismäßig einfachen Entscheidungen . es handelt sich nur darum, zu erkennen, ob ein Zweifel vorliegt follte ich meinen gevügt die Qualifikation eines einzelnen Beamten. Und um diese an und für fih für einen Juristen leichte Feststellung zu treffen, will der Beschluß der Kommission einführen : Beschwerde an die Zivil- kammer, alfo an drei Nichter, und die weitere Beschwerde an den Oberlandesgerihtsscnat, also an fünf Nichter. Die Entscheidungen

Grundsäßlih soll jeßt die tiz- verwaltungsbehörde Hinterlegungsstelle werden , fins zwar ges

L : Dritte Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Freitag, den

Herr Dr. von Plehw

n reinen Verroaltungsfathen

über den § 3 des Gefetentwu

ordnung bineinpcssen muß Die Kommission j

anerkannt, übir iristanz wiedèr Entscheidung garantie. dasjenige,

eines was notwendig

die zu dem Publikum in gar ziehung steben. Da egen ist

zubeugen. Wenn etwas in barkeit gehört, so ist das Publikum der eigentlihe Rech fabren kann man Stantpurnkt der

wegs die Zustimmung des Abge

ganze Gefeß niht mit den Gepflogenbeiten,

Dr. Freiherr von teil der Ansicht, daß die Vorla

Regierungévorliage in unser

ständigkeit anderen Teil

bei - den

aber der

legung

Rheinbaben aus.

weil die Immediatkommission

waitung, der er angehöre, die N Die Vorlage beruhe auf den Vo

Herr Dr. Brunner: Eine bef

; E O e besondere

E S ist gar E fo schr angebraht. Es ift besser C d egung und ebeñso die He B L A

legt wird; wenn eine hinterlegte e IUNLae: Horher. wohl über:

gegeben, wird, so ift das eine fchr miß

et der Hinterlegung ‘oft -um

die Annahme der Kommis

sollen danach grtroffen werden von einer solhen Anzahl an sh gewiß

niht ausges{lossen werden.

zustimmen. Es kommt eine ganze in Betracht, z. B. wann die Worausse ung eben ist, oder wann eine hinterlegte S

für die Rechtsfragen muk eine muß entschieden daran festhälten, taß di der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind.

Herr Dr. R ive: Jh e N fhrungen des Justizministers zent idersprechen. f acht gelassen werden, taß die neue Ordnung in unsere bestehende Nechts- ; Das ist aber beim e Komm tebt auf dem Standpunkt, ‘daß wesen eine Age oes A Gerichtsbarkeit ist. Wird dies l ! D 2A Vvertian î nicht die Aufsichtsfnstanz \cin län Be die Entschcioung eines “E ein Einzelrichter zu Kollegiums Zu den Aufgaben ‘der Justizverwaltung gehört - alles

ist und gehörig funktioniert.

pafse. Das bisherige System b wurde die Sache einheitlih g Einheitlichkeit der Regelung d

andere

liegt

damit Das

keiner oder

ist,

tsinteressent

si nicht mit Erfolg berufen, w

Regierunçsvorlage vertritt. Die E fabr man den

mit dem Zweckverbandsgesry gemacht worden \i LASEURGoN, die Ade. i ( nd,

daß es besser ist, die Entscheidungen in die D) baden bewiesen,

legen. Jch bin davon überzeugt,

Regierungsvorlage, falls er in diesem

jèßiges Rechtssystem nicht binein- irgt große Vorzüge in sich. Bisher N M Mmislion hat die i en und“ einen Teil s Mea rden Ci V reiwilligen erihtsbarfei Dadurch ist unser Bebördensystein dd die Rechiskon ordentlih kompliziert. Das bisherige Verfahren keit ciner viel shnelleren Erledigung, worauf es

Deshalb stelle ih den Antrag, den §3 în der

oft ankommt, da es sh vielfach um große Summen handelt. vorlage wieder herzustellen. Wir fönnc

Dr. Freiberr von Rheinbabe ifizie i dabin, daß .im Falle der Annahme. sein: e O taa seßes an die Kommission zurückverwtesen

Herr Delbrü ck bittet, für den Autrog e

für die

)

fionsfassung.

Sache wieder herauszugeben ist. mag die Aufsichtsinstanz entscheiden, aber Garantie gegeben werden.

Es würde ein Unding sein, wenn inzelrichiers in der Beschwerde- urteilen

sind nur in mittelba:er Be- ng ft es Aufgabe der freiwilli Geri

barkeit, die R: cht-zvstände zu sichern und künfti Ee Dén “zu ern und künftigen Verlegunge ° das Gebiet der N Gerichls das Hinterleg::ngswesen.

daß der § 3 in der Fassung der Ee Se fande, keines- egs i i auses finden würde. bitte ih, das Gesetz in der Form der Kommission Iukebaen, bedeutet einen erbeblihen Fortschritt, aber brehen wir

die sich jahrzehntelang bewährt haben.

; Rheinbaben: Auffassung der bciden Vor:edner nicht anschließen, bin im Gegen- L M, orlage eîne wesentli i über den Beshlüfsen der Kommission E Meran gegen I E daß ep M erlegungRn nd daß daher die Verxalturgsbehörden di

wel: über Beschwerden zu entscheiden Gen: en L

der Auffassung des Vorredne:s anschließen. da

fen eine Justizverwaltunçssache ist,

; n die die Hand des Justizministers legen, da wir bi [eidung ru! keine {lechten Erfahrungen Rad E Oer in jeder Beziehung dahin, die Vorlage mit dem von mir gestellten an die Kommission zurückzuverweifen.

Herr Dr. von Schönstedt spriht si gegen den Antrag

ntrages der Rest d 3 cs g est des Ge

Rheinbaben zu stimmen, form der inneren Ver- egterungêvorlage begutahtet habe. rs{lägen der Immediatkommission.

è an einen Unrehten heraus- \{twieri e Ret Le Sas der Vorlage selbit gesagt orten i E E E

29. November

sehr qualifizierter Männer, die zur Entsheidung in der Tat nt

nôtig sind. Ich halte es für eine Vershwendung von Madai, material, durch solche Kollegien darüber entscheiden zu lassen, ob es unbedenklich ist, herauszugeben, oder ob wegen der vorhandenen Zweifel die Beteiligten auf den Prozeßwèég zu verweisen sind.

Diese Erwägungen, meine Herren, haben die Staatsregi veranlaßt, den Vorschlag zu madén, rie er f in dem Entwurf E findet, und ih muß sagen: i sehe in den Anträgen der Kommission keine V-rbesserung, sondern eber eine Vershlehterung; eine Ver- \{lechtèrung einmal dethalb, weil die große Zahl von Beamten, die für Beschwerdeent scheidungen herangezogen.werden follen, meines Erachtens niht nôtig wäre, und ferner ih habe das au gelegentltich {on gesagt u. weil der Geschäftsgang der Verwaltung einfacher ist. Gegen- über meinem Hinmeise, daß sich die Sachen so \{leuniger erletigen lassen würden, ist wohl gesagt worden, auf die Shleunigkeit komme es nit an, sondern auf die Richtigkeit der Entscheidung. Ich hatte meine Bemerkung natürli nur so gemeint, daß der Geschäftsgang sich s{neller abwielt. Daß die Entscheidung von dem Präsidenten nit so gründlih erwogen wird wie von dem Senat, habe ich natürlich niht gesagt; das würde auch nicht zu befürchten sein.

Dann, meine Herren, kommt {ließlich noch hinzu, da wir dieses Verfabren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grd Ae auh die Konfequenzen ziehen müssen; dann sind alle Entscheidungen die im Beschwerdewege ergehen, kostenpflichtig. Ich sehe nicht ein, wes- halb man, wenn es an sih nit nôtig ist, diéfen Weg zu wählen, diese Ershwernis und diese unbequemen Zugaben für die Parteien einführen foll. Nach der Auffassung der Königlichen Staatsregierung werden die Kautelen des Entwurfs, wie er Ihnen vorgelegt ist, vollkommen ausreichen. - Die Befürchtung, daß hier das Recht Schaden leiden könne, brauchen ‘wir nicht zu hegen. Jh beantrage biernach namens der Königlichen Staatsregierung nah wie bor, dén § 3 des Negterungé- entwurfs anzunehwen, die Faffung der Kommission aber abzulehnen.

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Justizminister Dr. Besele r:

Ich möchte nur eine kurze tatsähliche Beriitigurtg äütfpre{en oder vielmehr eine rechtliche Richtigstelung. Es ist von dem Herrn Vorredner gesagt worden, der Rechtsweg sei nicht zulässig. Das ist aber in diefer Allgemeinheit niht zutreffend. Solange die Masse bet der Hinterlegungsstelle liegt, ist der Rehtsweg gegen den Staat nicht zuläsfig; sobald aber die Herausgabe an einen Nichtberechtigten erfolgt ist, können die Ansprüche des wirklih zum Empfange Berechtigten im ordentlichen Rehtswege auch gegen den Fiékus geltend gemaht werden. Ferner möchte ih noch folgendes bemerken. Wenn in den Motiven gesagt ist, es seten bei der Prüfung der Empfangsberehtigung auch schwierige Rechtsfragen zu erledigen, so heißt dies: s{chwierig für den mit den Dingen niht Beschäftigten und Vertrauten. Für geeignete Persönlichkeiten, wie die Amtsrihter und Präsidenten, find diese Legitimationsfragen niht s{wieriger als andere Fragen, die ihnen alltäglih zur Entscheidung vorliegen.

Herr Dr. Rive: Es können do \ehr bedeutende Vermögens- reWte in Frage kommen. Es ist bisher in der Ges Leben noch nit der Fall, daß der Oberlandeégerichtspräsident, der die Aufsichtsinstanz bildet, ganz allein über Rechtsfrauen zu ents- S gie ae Publi gan irgy Me zip in unserer Gesetze é . as Publikum nach der NRegierungsb o dient werden wird, steht noch dahin. h asvorlage Weser. he ___ Herr Dr. von Bitter: Bei der Neuordnung von 1879 wu die Hinterlegungétätigkeit als eine reine Vertwaltunassada L Die Regierungsvorlage hat den einfahen Weg vorgeschlagen, die Kommi'sion beshwert die Sache wieder, indem sie aus reinem prinzip sagt, daß es sich um freiwillige Gerichtsbarkeit handle. Die Haupt'acde i'! doch die s{le-nige Bedienung des Publikums. Die wirklihe Rechtéentsbeidung erfolgt gar nit b i der - Hirter- legung, diese wird auf andere Weise gctroffen. Die Hinte: legung ist doch nur eine vorübergehende Aufbewahrung. Eine Haftung des Staates ist durchaus nicht ausges{lofsen. Bloß um eines Prinzips willen können wir das Verfahren nicht ers{hwer:n.

Berichterstatter Herr Dr. vonHagens hebt in seinem Schluß- wort nohmals bervor, daß die Di iter‘egung nit ein- bl a Tate sache sei, sondern ‘daß die Gründe für eine Hinterlegung geprüft werden müßten, ‘und daß bei der Herauszabe nah dem Ges: felbst die Berechtigung des Empfängers untersuht werden müsse. Dah-r dürfe die Entfcbeidüng über Besbwerden nit einer einzelnen Person in der Aufsichtsirstanz übertragen, fordern müsse den Gerichten über- lassen werden.

S 3 wird mit großer Mehrheit in der Kom missions- fassung ähgetomtimen.

Die 88 4 bîs 34 werden aff Antrag des Herrn Dr. von Dziembowski ohne Debâtte en bloc angenommen,

Die §8 35 bis 38 handeln von den Kosten.

__ Nach § 8 wird für die Aufbewahrung der Weristück eine Verwahrungsgebühr erhoben. Zu einem E Antrag des Herrn- Dr. von Dziembowski erklärt der

Justizminister Dr. Beseler : Ich habe keine Bedeuk?n gegen den Antrag.

8 35 wird in de : genommen. r Fassung des Antrags Dziembowski an-

Der Rest des Geseßes wird auf Antra

) b g des Herrn Dr. von Dziembows ki en bloc angenommen. DEN wird auh- das Geseg im ganzen angenommen.

Der im Abgeordnetenhause auf Antrag der Abgg. B

( ( B TUN (Zentr.) und Knupe (nl.) angenommene Gese E da die Novelle von 1912 zum siebenten Titel im All gemeinen Berggese ß in einem Punkte (Regelung des Jnstanzenzuges in Pensionska}senangelegenheiten) berichtigt, wird auf “Antrag des Referenten Herrn Remy ohne Debatte angenommen. Eine dazu eingegangene Petition wird für erledigt erklärt.

Es folgt die Beratung von Petitionen.

Von dem Verein für die bergbauli S essen im Oberbergamtébezi:k Dortmu Ñ d lieat A h “it Stuar eingereihte Petition um Vermehrung der Be- E des Deutshen Staatsbahnwagens- L andes vor. Die Eisenbahnkommisfsion beantragt V BeaT LeSeruna fig Material zu überweisen. : 8 eroindung damit wird eine vor wenigen 1 i Petition von einer Anzahl rheinisch-we ft \ lid e Berg werksgesellshaften um Ein'ezung ein:r parlamenta- En Kommission zur Urtersuhung derEisen- ahnverkehrézustände im Ruhrrevier beraten. 1 Bezüglich der leßteren Petition beantragt die Eisenbahn Loo militon, a. unter Anerkennung der allgemeinen Leistungen der Be RT und die Königliche Staatsregierung zu ersucken, in An- : p t der gegenwärtig zu einer wiri:schaftlihen Notlage gest ig-rten Z nen des Güterverfeh1s im rheinisch-westfälishen Jndustrie- L G unter Darlegung des Umfanges und der Ur'achen der Verkehrs» H ungen die Mittel anzufordern, um der Wiederkehr derartiger 20s gesamte Erwerbsleben shwer shädigender Zustände dauernd vor- zu “BtiGleabe Qn L ee zu erklären. after Herr Fun ck- Elberfeld erläutert în eingebe

Darlegungen den Inhalt der Petitionen und schildert Bu E wartigen Verkehrézustände in dem westlihen Jndustrierevier. Di: Kom- ps ion habe von der verlangten Eins-tung einer parlamentarischen ntersuchungékommission abgesehen und \{ age dafür die Resolution vor.

Minister der öffentlihen Arbeiten von Breitenbach: Meine Herren! Es ift mir in hohem Maße ernvünscht, daß die heute zur Verhandlung stehende Petition der Bergwerksgesell haften des Ruhrreviers mir Veranlafsung gibt, auch vor diesem hohen Hause über die Betriebs\ftörungen und Verkehrs störungen, die ih auf unseren

westlichen Stáatshahnen in dem legten Monate, in den legten vier bis fünf Wochen, zugetragen haben, nähere Darlegungen zu maten inébesondere die Gründe bekannt zu geben, die na unserer Auffassung zu diesen Störungen geführt haben, und diz Mittel, die zur end- gültigen Beseitigung erforderli sind. :

Ich muß vorweg feststellen, daß ih mir darüber völlig klar bin,

daß die Betriebsstôörungen auf den westlihen Staaiseisenbahnen für die davon betroffenea wirtschaftlichen Kreise, i eine {were Kalami!ät verwaltung unter allen Umständen

Stdiungen für die Folge in dem ersken Indus A lan ukb: e g ersten Industriebezirk Deutsh-

Arbeitgeber wie Arbeiter, die Staäutseisenbahn: sein muß, solhs -

darstellen, daß

bestrebt

Den

Der Rechtäweg darf

den angrenzenden Gebicten fernzuhalten.

Verlauf der Störungen hat der Herr Berichterstatter in seinem fehr