1893 / 225 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Sep 1893 18:00:01 GMT) scan diff

E Cholera, amburg, 18. September. Die Cholera-Commission des Sencis macht bekannt: Leider hat ih in den leßten Tagen die Cholera wieder in unserer Stadt gezeigt. Am 16. d. M. erkrankte unter choleraverdähtigen Erscheinungen ein 24 jähriger Taback- arbeiter aus der Marktstraße in St. Pauli und starb anc 17. d. M. An demselben Tage erkrankten ferner eine el irie Schuhmachers- frau hinter dem Strohhause und eine 33jä Va Frau auf dem Steindamm, die beide gleichfalls am 17. der Krankheit erlagen. Am 17. erkrankten ein Dienstmädchen bei der Kuhmühle und eine lange Zéit leidende gebrechliche Kranke auf der cirurgischen Abtheilung des allgemeinen Krankenhauses. Beide starben am Morgen des 18. Außer diesen 5 tödtlichen Fällen find seit dem 15. bis heute Morgen 4 andere Fälle zur Anzeige gekommen, bei denen jeßt Cholera bakteriologish festgestellt it: die Krankheit scheint in sämmt- lihen Fällen einen günstigen Verlauf zu nehmen. Sie betreffen einen offenbar in Antwerpen inficirten japanischen Steward vom deutshen Schiff „Ophelia“, einen Laboratoriumsdiener, eine Amme aus der Oberstraße und eine Wittwe aus der Hamburgerstraße in Barmbeck. Bis heute Nachmittag 4 Uhr sind 3 neue verdächtige Erkrankungen gemeldet. Es liegt also dringender Grund für die Be- völkerung vor, in jeder Beziehung alle nöthigen Vorsichtsmaßregeln, namentlich in Bezug auf Efsen und Trinken, zu beobahten. Selbst- verständlich sind von der Behörde in jedem Fall die umfassendsten R ton worden, um einem weiteren Umsichgreifen der Krankheit vorzubeugen. London, 18. September. Wie dem „W. T. B.“ gemeldet wird, starb heute in South-Shields ein fremder Matrose an Bord der Barke „Jenny“ aus Rosto unter choleraverdächtigen &rscheinungen. Ein anderer, zu einem schwedishen Schiff aus Gefle gehörender Matrose erkrankte gleichfalls unter verdächtigen Erschei- nungen und wurde in das Spital überführt. Brest, 18. September. Gestern sind laut Meldung des „W. T. B.* hier drei Personen, heute fünf an Cholera gestorben. Rußland. Ueber den Stand der Cholera-Epidemie in Polen wird Folgendes gemelbvet: In Wola (Gouv. Warschau) sind in der Zeit vom 10. bis 13,/9. 1 Erkrankung und 1 Todesfall vorgekommen, in Kolo (Gouv. Kalisch) vom 8. bis 11./9.: 6 bezw. 4; in Woj- towstwo (Gouv. Radom) vom 8. bis 11./9.: 10 bezw. 12; in Mazowieck, Zambrow, Nazan, Lomza, Nowgoro (Gouv. Lomza) vom 11. bis 14./9,: 35 bezw. 12. j Nom, 18. September. In den leßten 24 Stunden sind, einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, in Palermo 15 neue Erkran- fungen an Cholera und 9 Todesfälle vorgekommen, in Livorno 5 Erkrankungen und 2 Todesfälle, in Rom eine Erkrankung; auch ist hier cine von den früher erkrankten Personen get Bilbao, 18. September. In der Stadt erkrankten dem „W. T. B.“ zufolge heute drei Personen an Cholera, eine Person starb. In der Umgebung sind 14 Erkrankungen und drei Todesfälle vorgekommen. / / Rotterdam, 18. September. Seit den leßten Nachrichten über die Cholera sind, wie „W. T. B.“ berichtet, zwei neue Er- krankungen und zwei Todesfälle vorgekommen; zwei Personen wurden eheilt, ea befinden sich noch in Behandlung. Im Haag ist eine Perfon an Cholera erkrankt. Aus verschiedenen Ortschaften des Landes werden sechs Erkrankungen und sechs Todesfälle gemeldet.

leisher: Otto Sommerstorfff; Motes: Max Pohl; Frau Motes: Deb g Meyer; Frau Wolf, Waschfrau : Elsa Lehmann; Julius

olf, ibr Mann: Ernst P Adelheid, Leontine, ihre Töchter : Lilli Petri, Rosa NRetty; ulkow, Schiffer: Rudolf Retty; Glasenapp, Aen: Nudolf Senius; Mitteldorf, Amtsdiener : Ludwi enzel. ;

Die Direction des g Meers hat, einem Wunsch des Herrn MReicher entsprechend, mit ihm eine Vereinbarung getroffen, nah welcher ihm in jedem Jahre seiner Thätigkeit ein Meng Urlaub zur Verfügung gestellt wird. Dieser Urlaub umfaßt alljährlich die Zeit vom 15. Oktober bis 20. November, und 20. Februar bis 1. Juni. Herr Reicher wird diese Zeit zu Gastspielen benußen und wird im Oktober in Stralsund und Liegniy, im November in Frank- furt a. O. und Bremerhaven, im Februar 1894 in Mainz, im März in St. Gallen, Bern, Meß, Barmen und am Hoftheater in Olden- burg, im April in Posen, Danzig und Bremen gastiren. L

Herr Director Frißshe hat den Tenoristen Herrn Celsi für das Ce O R Ne m Lade T heater neu verpflichtet. Die Sängerin R Zinner trifft morgen zum Antritt ihres Engage- ments in Berlin ein. / R

Im NResidenz-Theater wird die erste größere Neuheit dieser Spielzeit, das dreiactige Lustspiel „Madame Agnes“ von Julien Berr de Turique am Sonnabend zum ersten Mal in Scene gehen.

Die Inhaber der vorjährigen Eintrittskarten zu den General- proben des Joachim-Quartetts können ihre diesjährigen Karten täglih zwischen 9 und 1 Uhr Vormittags in der Concert-Direction Hermann Wolff, Berlin W., Karlsbad 19 1., gegen Abgabe der früheren, in Empfang nehmen. Abonnements-Anmeldungen für den I. Cyklus der Joahim-Yuartett-Abende werden bei Bote u. Bod, Leipziger- straße 37, entgegengenommen. Den vorjährigen Abonnenten des I. Cytlus werden ihre Pläße bis zum Donnerstag, 5. Oktober, reservirt. Der Pianist Kurt Müller, Lehrer an der Klindworth’s{chen Musik- chule, veranstaltet au in diesem Jahre einen eigenen Klavier-Abend im Saal Bechstein, und zwar am Donnerstag, 5. Oktober; der Kartenverkauf ist heute bei Bote u. Bol eröffnet. |

Für die drei Vortragsabende des Herrn Emanuel Reicher, welche am 2. Oktober, 20. November und 19. März 1894 im Saal Bechstein oe M ist heute in der Hof-Musikhandlung von Ed. Bote u. G. Bo, Leipzigerstraße 37, ein Abonnement zu populären Preisen eröffnet; wie bereits mitgetheilt, werden die Programme lyrishe, epishe, dramatische und humoristishe Werke bringen.

Morgen und eventuell übermorgen, Vormittags von 10 bis 1 Uhr, sollen in dem Decorations-Magazin der Königlichen Theater, U Straße 30/31, aus den leßten zwei Jahren verschiedene ir die Verwaltung unbrauhhbare Gegenstände der Theater-Garderobe, bestehend in wollenen und seidenen Röcken, Hosen, Mänteln, Tricots, Schuhen, Perrücken und Värten, 2 pollständigen Rüstungen, etwa 60 Schilden, 20 Helmen, ferner verschiedene Theater-Requisiten, als cachirte Pferde und Schwäne, Fahnen, Möbelbezüge, eine alte Wasser- pumpe, eine kleine Handdructspriße, eine Eisentonne, altes Eisen und Bleiröhren öffentlih an den Meistbietenden gegen sofortige baare Bezahlung verkauft werden.

Mannigfaltiges.

Bei der Hundesteuer- Verwaltung is, wie wir der „Voss. Z,- entnehmen, infolge der am 1. Oktober 1892 eingetretenen Erhöhung der Hundesteuer auf jährlich 20 4 die Zahl der besteuerten Hunde weiter erheblich zurückgegangen, sodaß im ersten Quartal 1893 nur noch 25 639 besteuerte Punde in Berlin vorhanden waren gegen 39 400 im Vorjahr; au trat der Anspru auf Steuerbefreiung auf Grund des § 16 des neuen Regulativs in noch größerem Umfang hervor, sodaß sih im I. Quartal 1893 4692 steuerfreie Hunde gegen 3712 im Vorjahr in Berlin befanden.

in. Dresden, 15. E Auf die Geburt Seiner Königlichen ps des Prinzen Georg des JIüngern, Herzogs zu

achsen, (15. Januar 1893) hat R A sächsische Flnanje Ministerium in der Königlichen Münzstätte Muldner Hütte bei Frei- berg eine Denkmünze ausprägen lassen. Sie zeigt auf der Vorder- seite die wohlgetroffenen Bildnisse des Fürstliheu Elternpaares, Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrih August und Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Prinzessin Luise, während auf der Nükseite der kleine Prinz* aus reihges{mückter Wiege der ihm beshirmenden Saxonia die Aermchen entgegenstreckt. Aehnliche Münzen“ wurden 1828 zur Geburt Seiner Majestät des jeßigen Königs Albert und 1831 zur Geburt Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Ernst geprägt. Die neue Münze ist von dem Königlichen Münzgraveur Max Bardulek ausgeführt und „hat die Größe eines Fünfmarkstüks. Die ganze Auflage der Prägung ist, soweit die Münzen nicht amtlih verwendet werden, der Numiêmatishen Gesell haft zu Dresden überlassen wörden, welche die Münzen verkauft, Ein mit polirten Stempeln geprägtes Exemplar kostet 10 M, ein: wit unpolirten Stempeln gevrägtes 7 4 50 „4. Um diesen Preis ffnd Exemplare bis zum 31. Dezember d. F. von dem Vorsitzenden der Dresdner Numismatischen Gesellschaft, Hofrath Dr. J. Erbstein, Dresden.,. Königliches Münzcabinet, zu bezichen. Später erhöht ih der Preis. auf 15 4 Der Erlös des Verkaufs foll den Grundslock abgeben zu einem Kapital, durch welches den Königlichen Münzsammlungen in Dresden einst ein neues weniger beengtes und stattlicheres Heim be- schaft werden soll. In ähnlicher Weise wurde im vorigen Jahre der Erlós aus dem Verkauf einer Denkmünze verwendet, welche auf den Besuch Seiner Majestät des Königs in der Münze geprägt wurde. Es. werden nämlich aus dem Erlös Ankäufe für das Grüne Gewölbe und- die Königliche Münzsammlung bestritten.

Worms, 17. September. Der „Voss. Ztg.“ wird berichtet: Die Luther-Festspiel-Vorstellungen im hiesigen städtischen Spiel- und Festhause haben ihr Ende erreiht. Die Einnahmen betrugen ziemlih 4000 46, während sich die Ausgaben auf 2765,50 stellten. Der Uebershuß von ungefähr 1200 A wurde dem Fonds zur Errichtung eines Denkmals für den verstorbenen Großherzog Ludwig TV. von Hessen überwiesen.

Riga, 18. September. Heute Morgen fand, wie ,W. T. B.“ berichtet, im Keller der hiesigen Napht ha - Niederlage von Gebrüder Nobel eine s\tarke Erplosion statt, durh welche an dem Gebäude und dessen Inventar erhebliher Schaden verursaht wurde. Die Letter der benachbarten Häuser wurden zertrümmert. Als die zum ‘schen herbeigeeilte Feuerwehr in das Haus drang, wurde dur un- vorsichtiges Umgehen mit Fackeln eine zweite Explosion verursacht,

Theater und Musik.

_Im Königlichen Opernhaufe wird Mittwoch „Der Frei- e U A E en erres Dies, des Stadtverordneten-Vorstehers Dr. Langerhans und in Anwefen- p heit des ega ot Mars Stadtraths Voigt eine Sißung ab,

ehnung {lossen wurde, den Magistrat zu ersuchen, der Stadtverordneten- Versammlung eine Vorlage zur Verbreiterung der Königstraße auf der Nordseite zu unterbreiten (zwischen Kurfürstenbrücke und Hellige- Die Berichterstattung über diesen Beschluß foll auf Wunsch des Ober-Bürgermeisters Zelle erst erfolgen, wenn er von seiner Urlaubsreise zurückgekehrt sein wird.

Krolop, Fränkel, Stammer, Schmidt, Krasa unter Kapellmeister Weingartner’s Leitung gegeben. Herr Seidel vom Hamburger Stadt-

Theater tritt als Max auf.

Im Neuen Theater bringt das heller Bals Via ichen Balle", „Ein-

In Gerhart Hauptmann’s Komödie „Der Biberpelz“, welche im Deutschen Theater am Donnerstag zum ersten Mal in Scene geht, ba die Rollen folgendermaßen besebt: von Wehrhahn, Amts- vorsteher : Georg Engels; Krüger, Rentier: Claudius Merten; Dr.

Mittwoch die Lustspiele „Vom landwirthschaft geschlossen“ und „Militärfromm“ zur Aufführun

Vorberathung der

in welcher unter

geiststraße).

Der Ausschuß der Stadtverordneten-Versammlung zur Angelegenheit wegen Umgestaltung des Schloßplaßes und eines Theils der Königstraße hielt, i „N, A. Z.! veritet gestern Abend Unter Vorsiß

dur welche fünfzehn Personen \{chwer verletzt worden sind.

der Magistratsvorlage be-

Nach Schluß der Redaction eingegangene

Depeschen.

Sk. Petersburg, 19. September. (W. T. B) Déèx Finanz-Minister Witte zeigte der deutshen Botschaft an, daß die Abreise der Delegirten Rußlands zur Zollconferenz in Berlin definitiv am 14. September a. St. (26. September n. St.) stattfinden wird.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Zweiten und Dritten

Beilage.)

vom 19. September, r Morgens.

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red. in Millim.

Stationen. Wind. Wetter.

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Belmullet. . | 746 ct A 7 2 ansun 735 Kopenhagen . | 750 Stodhclm . | 746 aránda . | 750 tPetersburg| 759 Moskau... | 759

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wolkig heiter bedeckt Dunst bedeckt Regen wolkenlos wolkig

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wolkig bedeckt wolkig bedeckt bededckt wolkig wolkig!) heiter heiter bededckt 758 wolkig 757 bedeckt 760 heiter 758 wolkenlos 756 wolkig 759 halb bed. j 759 "SSO bedeckt b C00 bededt l 008 D heiter A D8 bedeckt

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1) Nachts Thau.

Vebersiht der Witterung,

Ein ungewöhnlich tiefes barometrishes Minimum von etwa 730 mm Tiefe liegt nördlich von den Shettlands, gegenüber einem Maximum von 760 mm über der Alpengegend. Am Kanal und im Nordsee-

ebiete wehen bei Regenwetter starke südlihe und sübwestliche Winde, deren Ausbreitung über ganz

utschland wahrscheinli is. In Deutschland, wo außer in den Ben Gebietstheilen {wache südliche und südwestlihe Luftströmung vorwaltet, ist das Wetter durch\ ‘aaen etwas wärmer, im Nord- weften trübe und regnerisch, im Süden und Osten stellenweise heiter, Helgoland meldet 28 mm Regen.

Deutsche Seewarte.

Theater - Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern- haus. 183. Vorstellung, Der Freischüß. RNoman- tische Oper in 3 Acten von Carl Maria von Weber. Dichtung von Friedrich Kind (nach der gleihnamigen Erzählung von August Apel). Neu in Scene geseßt vom Ober-Negisseur Teßlaff. Diri- gent : Kapellmeister Weingartner. (Max: Herr Seidel P ate in Hamburg, als Gast.) Anfang

D,

Neues Theater (am Schiffbauerdamm 42/95). 195. Vorstellung, Vom landwirthschaftlichen Valle, Lustspiel in 1 Aufzug von Emil Pohl. In Scene geseßt vom Ober Oer Marx Grube. Eingeschlossen. Lustspiel in 1 Auf- zug von Karl Niemann. In Scene geseßt vom Ober- Regisseur Max Grube. Militärfromm. Genre- bild in 1 Aufzug von Gustav von Moser und Tilo von Trotha. In Scene geseßt vom Ober-NRegisseur Max Grube. Anfang 7 Ühr.

Donnerêtag: Opernhaus. 184, Vorstellung. Car- men. Oper in 4 Acten von Georges Bizet. Zert von D, Meilhac Und _L/1! Hal6by, nah einer Novelle des Prosper Mérimée. Tanz von Emil Graeb. In Scene geseßt vom Ober- Regisseur Teßlaff. Dirigent : Kapellmeister Wein- gartner. Anfang 7 Uhr.

Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4a/5). 196. Vorstellung. Die Geschwister. Schauspiel in 1 Aufzug von Ss von Goethe. Negie:

err Plashke. Die Komödie der Jrrungen. Lustsptel in 3 Aufzügen von William Shakespeare.

ür die deutsche Bühne eingerihtet von Karl von oltey. In Scene geseßt vom Ober - Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Mittwoh: Der Talis- mau. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Zum 1. Male: Der Biberpelz. Komödie in 4 Aufzügen von Gerhard Hauptmann. reitag: Der Talisman. ie Tageskasse ist von 10—1} Uhr geöffnet.

Berliner Theater. Mittwoh: Graf Walde- mar. (Marie Pospischil, Agnes Sorma, Ludw. Barnay, Ferd. Suske.) Anfang 7 Uhr.

Donnerstag: Wallenstein's Lager. Die Piccolomini,

L 4. Abonnements-Vorstellung. Wallen- stein’s Tod.

Lessing-Theater. Mittwoh: Erlaubte Due (Les amants légitimes.) Anfang r. Donnerstag: Der Meineidbauer. (In neuer Nollenbeseßung. ) i

Da, Erlaubte Sünden. onnabend : Erlaubte Sünden. Sonntag: Erlaubte Sünden.

Friedrich - WithelmstädtisÞwes Theater. Chausseestraße 25.

Mittwoh: Der Vogelhändler. Operette in 3 Aufzügen nach einer Idee des Bieville von M. West und L. Held. Musik von Carl Zeller. Regie: Herr Unger. Dirigent: Herr Kapellmeister Feder- mann. Anfang 73 Uhr.

Donnerêtag: Der Vogelhändler.

Residenz-Theater. Direction: Sigmund Lauten- burg. Mittrooh: Zum 12. Male: Odette. Pariser Sittendrama in 4 Acten von Victorien Sardou. In Scene geseßt von Sigmund Lautenburg. An- fang 74 Uhr.

Donnerstag und Freitag: Odette.

Sonnabend: Zum 1. Male: Madame Agnes. Lustspiel in drei Acten von Julien Berr de Turique.

Victoria-Theater. Belle - Alliancestraße 7/8. Mittwoch: Zum 125. Male mit vollständig neuer Aus- alu : Frau Venus. Modernes Märchen (großes

itdflattun sfiüd) mit Gesang und Ballet in 12 Bildern. Anfang 7} Uhr. |

Donnerstag: Frau Venus,

Theater Unter den Linden. Mittwoch: Zum 22. Male: Die Gondoliere. Burleske Ope- rette in 2 Acten von V. S. Gilbert. Deutsch von

ell und Genée. Musik von Arthur Sullivan.

ierauf (nur noch einige Tage): Columbia. Aus- tattungs-Ballet in 4 Abtheilungen von § Regel. Musik von J. Bayer. Choreogr. von J. Haßreiter. Die Welt-Ausftellung in Shieago und Die deutsche Abtheilung. Anfang 74 Uhr.

Donnerstag : Dieselbe Vorstellung.

Adolph Ernst-Theater. Mittwoch: Zum 4. Male: Charley’s Tante. Schwank in 3 Acten von Brandon Thomas. Hierauf : Die Bajazzi. e e Posse mit Gesang in 1 Act von Ed.

acobson und Benno Jacobson. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 74 Uhr.

Donnerstag : Dieselbe Vorstellung.

Central-Theater. Direction : Richard Schult. Alte Jacobstraße Nr. 30.

Mittwoch: Zum 22. Male: Berliner Vollblut. Hefte mit Gesang in 4 Acten von Jean Kren. usik von Julius Einödshofer. Anfang 74 Uhr.

Donnerstag: Berliner Vollblut. Tageskasse: Vormittag von 10 bis 2 Uhr. Abend- fasse von 64 Uhr ab.

Concerte.

Concert-Haus, Leipzigerstraße 48. Mittwoch: Be Meydexr - Concert. Anfang ausnahmsweise 8 Uhr.

Ouv. „Eine nordische Heerfahrt“ von Hartmann. Beethoven - Ouverture von Lassen. Vorspiel zur „Loreley“ von Bruch, Phantasie aus „Aida“ von Verdi. „Liebesgedichte*, Walzer von Wald- teufel. Romanze für die Violine von Svendser (Herr Carnier).

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Clara Kumbruh mit Hrn. Lieut. Ernst Walther v. Heimendahl (Gr. Nappern bei Gr. Shmülwalde, Ostpr. Steenkendorf bei Bergfriede, Ostpr.).

Verehelicht: Hr. Spiridion Graf von Lusi- Casftlejordan mit Marie Gräfin Anrep-Elmpt (Wiggenweiler). Hr. Ernst v. Boltenstern mit

rl. Paula Rust (Dresden). Hr. NRegierungs- Assessor Paul Wagner mit Frl. Elise Dietrich (Bromberg—Thorn).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungs-Assessor Martin Heese (Blankenburg a. H.). Eine Tochter: Hrn. Hauptmann Gustav v. Gottberg (Posen). Hrn. Hauptmann a. D. Paul Schell- wit (Duhnau bei Nautken).

Gestorben: Hr, Oberst a. D. Adalbert von Kalck- reuth (Egsdorf bei Lyckau). Hr. Hauptmann a. D. Gustav Hoffmann (Jller). Frau Alber- tine von Bardeleben, geb. von Voigt (Cassel). Hr. Landrath Rudolph von Versen aus dem Hause Crampe (Bubliß). Frau General-Major Elisa- beth Freifrau von Nössing, geb. von Corswant (Berlin). Hr. General-Lieut. z. D. Karl von Kettler (Wiesbaden).

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen (eins{ließliÞ Börsen-Beilage), sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent- lichen Anzeigers Camen R IGNS auf

Actien und Actiengesellschaften) für die Woche vom 11, bis 16, September 18983,

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M 22D.

Berlin, Dienstag, den 19. September

1893.

Königreich Preußen.

Verord.-n:üng

über die Ausführung der Wahl der Abgeordneten zur Zweiten Kammer.

Vir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 2c. verordnen in Ausführung der Artikel 67 bis 74 und auf Grund des Artikels 105 der Verfassungs-Urkunde, auf den Antrag Unseres Staats- Ministeriums, daß statt des Wahlgeseßes für die Abgeordneten der En Kammer vom 6. Dezember 1848 die nachfolgenden näheren estimmungen zur Anwendung zu E find:

Die Abgeordneten der Zweiten Kammer werden von Wahl- männern in Wahlbezirken, die Wahlmänner von den Urwählern in Urwahl-Bezirken gewählt. M

Die Zahl der in jedem Regierungsbezirke zu wählenden Abge- ordneten weist das anliegende Men nach. s

Die Bildung der Wahlbezirke ist nah Maßgabe der dur die leßten allgemeinen Zählungen ermittelten Bevölkerung von den Regierungen dergestalt zu bewirken, daß von jedem Wahl- körper mindestens zwei Abgeordnete zu wählen sind. Kreise, die zu verschiedenen Regierungsbezirken gehören, fönnen ausnahmsweise durch den Ober-Präsidenten zu einem Wahlbezirke vereinigt werden, wenn es o is Lage und den sonstigen Verhältnissen der ersteren nöthig er-

eint. *) Anmerkung: Die SS2 und 3 sind aufgehoben durch § 4 des Gesetzes vom 27. Juni 1860. (Gesetz-Samml. S, 357.)

4. Auf jede Vollzahl von 250 Seclen ist ein Wahlmann zu wählen.

Gemeinden von weniger als 750 Seelen sowie nicht zu einer Gemeinde gehörende bewohnte Besißungen werden von dem Landrath mit einer oder mehreren benahbarten Gemeinden zu einem Urwahl- Bezirke vereinigt.

8 6.

Gemeinden von 1750 oder mehr als 1750 Seelen werden von der Gemeinde-Verwaltungs-Behörde in mehrere Urwahl-Bezirke ge- theilt, Diese sind so einzurihten, daß höchstens 6 Wahlmänner darin zu wählen find.

L S Die Urwahl-Bezirke müssen, soweit es thunlih ist, \o gebildet werden, daß die Zahl der in einem jeden derselben zu wählenden Wahlmänner durch drei theilbar n j

Q O, Jeder selbständige Preuße, welcher das 24\te Lebensjahr vollendet

und niht den Tante der bürgerlichen Nechte infolge rechtskräftigen

rihterlihen Erkenntnisses verloren hat, ist in der Gemeinde, worin er seit sechs Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, stimmberec- tigter Urwähler, fofern er nicht aus öffentlichen Mitteln Armen- unterstützung erhält.

S 99

Die Militärpersonen des stehenden Heeres und die Stamm- Mannschaften der Landwehr wählen an ihrem Standorte, ohne Rück- sicht darauf, wie lange sie sich an demselben vor der Wahl aufgehalten haben. Sie bilden, wenn sie in der Zahl von 750 Mann oder darüber zusammenstehen, einen oder mehrere besondere Wahlbezirke. Landwehrpflichtige, welhe zur Zeit der Wahlen zum Dienst ein- len find, wählen an dem Ort ihres Aufenthalts für ihren Heimaths- ezirk.

*) Anmerkung: § 9 ist abgeändert bezw. aufgehoben

durch S 49 Abs. 1 des Reichs-Militär-Gesetzes vom 2. Mai 1874. (Reichs-Gesetzblatt S. 45), welcher lautet: Für die zum activen Heere gehörigen Militär- personen, mit Ausnahme der Militärbeamten, ruht die Berechtigung zum Wählen sowohl in Betreff der Reichsvertretung, als in Betreff der einzelnen Landes- Vertretungen. Eine Vereinigung der hiernach wahl- berechtigt bleibenden Militärpersonen zu besonderen Militär - Wahlbezirken für die Wahl der “auf in- directem Wahlrecht beruhenden Landesvertretungen

darf’nicht stattfinden.

8 10.***) __ Die Urwähler werden nah Maßgabe der von thnen zu ent- tihtenden directen Staatssteuern (Klassensteuer, Grundsteuer, Gewerbe- steuer) in 3 Abtheilungen getheilt, und zwar in der Art, daß auf jede Abtheilung ein Drittheil der Gesammtsumme der Steuerbeträge aller Ürwähler fällt.

Diese Gesammtsumme wird berechnet :

a. gemeindeweise, falls die Gemeinde einen Urwahl-Bezirk für si bildet oder in mehrere Urwahl-Bezirke getheilt ist 6);

._ b. bezirksweise, falls der Urwahl-Bezirk aus mehreren Gemeinden ¿lsammengeseßt ift 5).

**) Anmerkung: Abgeändert durch die S8 1, 3, 4,6 bis 8 des Gesetzes, betreffend Aenderung des Wahl- verfahrens, vom 29. Juni 1893 (Gesetz-Samml. S. 103), welche lauten :

Für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten werden die Urwähler nach Massgabe der von ihnen zu entrichtenden directen Staats-, Gemeinde-, Kroeis-, Bezirks- und Provinzialsteuern in drei Abtheilungen getheilt, und zwar in der Art, dass auf jede Abtheilung ein Drittheil der Gesammtsumme der Steuerbeträge aller Urwähler fällt.

Für jede nicht zur Staatseinkommensteuer ver- anlagte Person ist an Stelle dieser Steuer ein Betrag von drei Mark zum R zu bringen.

Wo directe Gemeindesteuern nicht erhoben werden, treten an deren Stelle die vom Staate ver- anlagte Grund-, Gebäüude- und Gewerbesteuer.

Auch in Gemeinden, welche in mehrere Urwahl- Bezirke getheilt sind, wird für jeden Urwahl-Bezirk eine besondere Abtheilungsliste gebildet,

Alle diesem Gesetze entgegenstehenden Bestim- mungen, insbesondere das Goesetz, betreffend Aende- rung des Wahlverfahrens, vom 24. Juni 1891 (Gesetz- Samml. S. 231) werden UARSAOIAI

Bis zum FErlass des Wahlgesetzes werden dio Bestimmungen der Artikel 71 und 115 der Verfas- Ssungsurkunde, soweit sie den vorstehenden Bestim- mungen entgegenstehen, ausser Kraft gesetzt.

Das gegenwürtige Gesetz tritt mit dem Tage Seiner Verkündigung in Kraft, jedoch erhalten § 3 und für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten

die Vorschrift des § 1, wonach bei der Bildung der Urwähler-Abtheilungen die directen Gemeinde-, Kreis-, Bezirks- und Provinzialsteuern in Anrechnung zu kommen haben, erst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wegen Aufhebung directer Staatssteuern Geltung.*)

9) dh; am 1. April 1895;

G11,

__ Wo keine Klassensteuer erhoben wird, tritt für dieselbe zunächst die etwa in Gemäßheit der Verordnung vom 4. April 1848, anstatt der indirecten, gane directe Staatssteuer ein.

Wo weder Klassensteuer, noch klassificirte Steuer auf Grund der Verordnung vom 4. April 1848 erhoben wird, tritt an Stelle der Klassensteuer die in der Gemeinde zur Hebung kommende directe Communalsteuer.

Wo auch eine solhe ausnahmsweise niht besteht, muß von der Gemeinde - Verwaltung nach den Grundsäßen der Klassensteuer- Veranlagung eine ungefähre Einshäßung bewirkt und der Betrag ausgeworfen werden, welchen jeder Urwähler dana als Klassensteuer zu zahlen haben würde.

Wird die Gewerbesteuer von einer Handelsgesellshaft entrichtet, so ist die Steuer behufs Bestimmung, in welche Abtheilung die Gefell- hafter gehören, zu gleichen 1E ves dieselben zu repartiren.

Die erste Abtheilung besteht aus denjenigen Urwählern, auf welche die höchsten Steuerbeträge bis zum Belauf eines Drittheils der Gesammtsteuer 10) fallen.

Die zweite Abtheilung besteht aus denjenigen Urwählern, auf welche die nächst niedrigeren Steuerbeträge bis zur Grenze des zweiten Drittheils fallen.

Die dritte Abtheilung besteht aus -den am niedrigsten besteuerten Urwählern, auf welche das dritte Drittheil fällt. In diese Abtheilung gehören auch diejenigen Urwähler, welche keine Steuer zahlen.

*) Anmerkung: Abgeändert durch § 2 des Gesetzes,

betreffend Aenderung des Wahlverfahrens, vom 29. Juni 1893 (Gesetz-Samml. S. 103), welcher lautet: Urwähler, welche zu einer Staatssteuer nicht veranlagt sind, wählen in der dritten Abtheilung. Verringert sich infolge dessen die auf die erste und zweite Abtheilung entfallende Gesammtsteuer- summe, s0 findet die Bildung dieser Abtheilungen in der Art statt, dass von der übrig bleibenden Summe auf die erste und zweite Abtheilung je die Hälfte entfällt. S 13

So lange der Grundsaß wegen Aufhebung der Abgaben-Be- freiungen in Bezug auf die Klassensteuer und directe Communalsteuer noch nicht durchgeführt ist, sind die zur Zeit noch befreiten Urwähler in diejenige Abtheilung aufzunehmen, welcher sie angehören würden, wenn die Befreiungen bereits aufgehoben wären.

8 14.

„_ Jede Abtheilung wählt ein Drittheil der zu wählenden Wahl- männer.

,_ Ist die Zahl der in einem Urwahl-Bezirk zu wählenden Wahl- männer nit dur 3 theilbar, so it, wenn nur 1 Wahlmann übrig bleibt, dieser von der zweiten Abtheilung zu wählen. Bleiben 2 Wahl- männer übrig, so wählt die erste Abtheilung den cinen und die dritte Abtheilung den andern. L

S

In jeder Gemeinde is \ofort ein Verzeichniß der \timmberech- tigten Urwähler (Urwählerliste) aufzustellen, in welhem bei jedem einzelnen Namen der Skeuerbetrag angegeben wird, den der Urwähler in der Gemeinde oder in dem aus mehreren Gemeinden zusammen- geseßten Urwahl-Bezirk zu entrichten hat. Dies Verzeichniß ift öffentlih auszulegen, und daß dieses geschehen, in ortsübliher Weise bekannt zu N

Wer die Aufstellung für unrichtig oder unvollständig hält, kann dies innerhalb dreier Tage nah der Bekanntmachung bei der Orts- behörde oder dem von derselben dazu ernannten Commissar oder der dazu niedergeseßten Commission schriftlich anzeigen oder zu Pro- tokoll geben. :

Die Entscheidung darüber steht in den Städten der Gemeinde- Verwaltungsbehörde, auf dem Lande dem Landrath zu.

In Gemeinden, die in mehrere Urwahl-Bezirke getheilt sind, er- folgt die Aufstellung der PERA E Ea nah den einzelnen Bezirken.

Die Abtheilungen q 12) werden seitens derselben Behörden fest- gestellt, welhe die Ürwahl-Bezirke abgrenzen (§8 5, 6).

Eben diese Behörden haben für jeden Urwahl-Bezirk das Local, in welhem die auf den Bezirk bezügliche Abtheilungsliste öffentlich auszulegen und die Wahl der Wahlmänner abzuhalten ist, zu be- stimmen und den Wahlvorsteher, der die Wahl zu leiten hat, sowie einen Stellvertreter desselben für Verhinderungsfälle zu ernennen.

In Bezug auf die Berichtigung der Abtheilungslisten kommen die Vorschriften des § 15 GUGMaa que Anwendung.

S 1e Der Tag der Wahl ist von E Minister des Jnnern festzusetzen.

Die Wahlmänner werden in jeder Abtheilung aus der Zahl der stimmberechtigten Urwähler des Urwahl-Bezirks ohne Rücksicht auf die Abtheilung gewählt.

Mit Ausnahme des Falles der Auflösung der Kammer sind die Wahlen der Wahlmänner für die ganze Legislatur - Periode dergestalt gültig, daß bei einer erforderlih werdenden Ersaßwahl vines Abgeord- neten nur an Stelle der inzwischen dur Tod, Wegziehen aus dem Urwahl-Bezirk oder auf fonstige Weise ausgeschiedenen Wahlmänner neue zu wählen sind. ;

8 19. Die Urwähler sind zur Wahl durch ortsüblihe Bekanntmachung zu berufen. sd0 Der Wahlvorsteher ernennt aus der Zahl der Urwähler des Wahlbezirks einen Protokollführer, sowie 3 bis 6 Beisitzer, welche mit ihm den Wahlvorstand bilden, und verpflichtet sie mittelst Hand- \chlags an Eidesftatt. N D

Die Wahlen erfolgen pi ictiweits durch Stimmgebung zu Aren nah absoluter Mehrheit und nach den Vorschriften des Reglements 32).

& 99, In der Wahlversammlung dürfen weder Discussionen stattfinden, noch e L E gefaßt werden. E stimmen, unter Protest oder Vorbehalt abgegeben, sind ungültig.

23; Ergiebt sich bei der ersten Äbitimmung keine absolute Stimmen- mehrheit, so findet die engere A

Der gewählte Wahlmann muß ih über die Annahme der Wahl erklären. Eine Annahme unter A e oder Vorbehalt gilt als Ab- lehnung und zieht eine Ersaßwa nas fich.

Das Protokoll wird von dem Wahlvorstande 20) unterzeichnet

und sofort dem Wahlcommissar 26) für die Wahl der Abgeordneten eingereiht. 649

Die Regierung ernennt den Wahlcommissar für jeden Wahl- bezirk zur Wahl der Abgeordneten und bestimmt den Wahlort.*) *) Anmerkung: Die Schlussworte sind aufgehoben durch S 4 des Gesetzes yom -27. Juni 1860. (Gesetz- Samml. S. 357.) /

8 27.

__ Der Wahlcommissar beruft die Wahlmänner mittelst \{riftliher Einladung zur Wahl der Abgeordneten. Er hat die Verhandlungen über die Ürwahlen nach den Vorschriften dieser Verordnung zu prüfen, und wenn er einzelne Wahlacte für ungültig erahten sollte, der Ver- sammlung der Wahlmänner seine Bedenken zur endgültigen Ent- scheidung vorzutragen. Nach Ausschließung derjenigen Wahlmänner, deren Wahl für ungültig erkannt ist, s{hreitet die Versammlung sofort zu dem eigentlichen Wahlgeshäfte.

Außer der vorgedachten Erörterung und Entscheidung über die etwa gegen einzelne Wahlacte erhobenen Bedenken dürfen in der Ver- sammlung keine Diécussionen S noch Beschlüsse gefaßt werden.

8 98. Der Tag der Wahl der Abgeordneten ist von dem Minister des Innern festzuseßen.

8 29.

Zum Abgeordneten is jeder Preuße wählbar, der das dreißigste Lebensjahr vollendet, den Vollbesiß der bürgerlichen Rechte infolge rechtskräftigen rihterlihen Erkenntnisses niht verloren hat und bereits ein Jahr lang dem preußischen r s mda angehört.

P A Wahlen der Abgeordneten erfolgen durh Stimmgebung zu rotokoll.

„_ Der Protokollführer und die Beisißer werden von den Wahl- mânnern auf den Vorschlag des Wahlcommissars gewählt und bilden mit diesem den Wahlvorstand.

,_ Die Wahlen erfolgen nech absoluter Stimmenmehrheit. Wahl- stimmen, unter Protest oder Vorbehalt abgegeben, sind ungültig.

Ergiebt sich bei der ersten Abstimmung keine absolute Mehrheit, so wird zu einer engeren Wahl Oen,

Der gewählte Abgeordnete muß sich über die Annahme oder Ab- Tlehnung der auf ihn gefallenen Wahl gegen den Wahlcommissar er- klären. Eine Annahme-Erklärung unter Protest oder Vorbehalt gilt als Ablehnung und hat eine neue ‘da zur Folge.

Die zur Ausführung dieser Verordnung erforderlihen näheren Bestimmungen hat Unser Staats-Ministerium in einem zu erlassenden Reglement zu treffen. f

Ürkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Sanssouci, den 30. Mai 1849.

Friedrich Wilhelm. Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteuffel. von Strotha. von der Heydt. von Nabe. Simons.

Geseßs, betreffend die fernere Geltung der Verordnung vom 30. Mai 1849 für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten in den durch die Geseße vom 20. September und 24. De- zember 1866 mit der preußishen Monarchie vereinigten Landestheilen.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von preußen 20: verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt:

S4:

Bis zum Erlaß des im Artikel 72 der Verfassungs-Urkunde vor- behaltenen Wahlgeseßes erfolgen die Wahlen zum Hause der Abgeord- neten in den durch die Geseße vom 20. September und 24. Dezember 1866 mit der preußishen Monarchie vereinigten Landestheilen auf Grund der Verordnung vom 30. Mai. 1849 (Geseß-Samml. S. 205) und des Artikels 2 der Verordnung vom 14. September 1867 (Geseßz- Samml. S. 1482), mit Aus\{luß der durch den § 4 des Gesetzes vont 27. Juni 1860 (Geseß-Samml. S. 357) aufgehobenen Vor- schriften wegen der Wahlbezirke und Wahlorte §8 2, 3 und 26 am Ende, und unter nachstehenden Maßgaben.

Zu § 5 der Verordnung vom 30. Mai 1849.

1) In Urwahl-Bezirken, welche ganz oder theilweise aus Inseln bestehen, kann je nah der Oertlichkeit und dem Bedürfnisse von einer Wahlversammlung für den ganzen Bezirk abgesehen und können Wahl- versammlungen für einen Theil desselben oder für jede einzelne Insel angeseßt werden.

Zu § 10 der Verordnung.

2) Bis die neu zu veranlagende Grundsteuer zur Erhebung kommt, find in der Provinz Schleswig-Holstein bei der Bildung der Wahlabtheilungen als Grundsteuer die Landsteuer und die Contri- bution, soweit dieselben noch fortzuentrihten find, in Anrechnung zu bringen. Denselben treten in iben Umfange die unter den \os genannten \tehenden Gefällen befindlihen Beträge, welhè den Cha- rakter einer directen Staatssteuer an sih tragen, hinzu, sobald die Aussfonderung derselben gemäß § 4 der Verordnung vom 28. April 1867 (Geseßz-Samml. S. 543) erfolgt sein wird.*)

*) Anmerkung. Die Grundsteuer wird in der Provinz

Schleswig - Holstein vom 1. Januar 1878 ab erhoben. Gesetz vom 13. Dezember 1875. (Gesetz-Samml. S. 612.

& 3.

Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlihen Anordnungen, insbefondere die Bestimmung der mit den Wahlangelegenheiten zu beauftragenden Behörden, hat das Staats-Ministerium im Wege des Reglements zu erlassen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift undz bei- gedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 11. März 1869.

; (L. 8; Wilhelm. Graf von Bismarck-Schönhausen. Freiherr von der Heydt, von Noon. Graf von SYtapls von Mühler. von Selhow. Graf zu Eulenburg. Leonhardt.

Geseg, betreffend die Vereinigung des Herzogthums Lauenbur mit der Prenits@en Monarchie. E

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider è ali, des Landtages, was folgt :

8 2. Der bisherigen Zahl der Mitglieder des Hauses der Abgeordneten tritt Ein Abgeordneter [e das frühere Herzogthum Fauenbag inzu. Mee ee ildet einen befonderen Wahlbezirk, dessen Wahlort die Stadt n ist. Vis zum Erlaß des im Artikel 72 der Verfassungs-Urkunde vor»

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