und
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
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8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
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und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
des Deutschen Reichs-Anzeigers
Verliu §W., Wilhelmstraße Nr. 32.
M6 236.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
dem Bureau-Vorsteher und Rendanten der General-Ordens-
Commission, Geheimen Rechnungs-Rath Unglaube den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den nachbenannten Königlih schwedis{ch - norwegischen Staatsangehörigen folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar : den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit dem Stern: __dem Hof-Marschall Seiner Königlichen Hoheit des Kron- prinzen von Schweden und Norwegen von Lilliehöök; den Nothen Adler-Orden vierter Klasse: dem Commandanten der L Seiner Königlichen Hoheit des. Kronprinzen von Schweden und Norwegen, Premier- Lieutenant Freiherrn Leuhusen; sowie den Königlichen Kronen - Orden dritter Klasse: dem Lootsen-Capitän Emil Smith zu Stockho(m.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht :
den nachbenannten Beamten 2c. im Ressort des Auswär- tigen Amis die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver- liehenen Jnsignien zu ertheilen, und zwar: i
des Großherrlich türkishen Osmanié-Orden zweiter Klasse:
dem Wirklichen Legations-Rath Hellwig, vortragendem Rath im Auswärtigen Amt, und
dem Ersten Secretär bei der Kaiserlihen Botschaft in Rom, Legations-Rath von Müller; des Commandeurkreuzes des Kaiserli A anishen
Verdienst-Ordens der aufgehenden Sonne:
dem Zweiten Secretär bei der Kaiserlihen Botschaft in St. Petersburg, Legations-Rath von Waldthausen; des Commandeurkreuzes des Königlich griechischen
Erlöser-Ordens:
dem Legations-Secretär bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Bukarest von Schlö zer; des Offizierkreuzes des Königlich niederländischen
Ordens von Oranien- Nassau: dem Kaiserlichen Konsul in Rotterdam Dr. Kürwiß;
des Persishen Sonnen- und Löwen-Ordens zweiter Klasse: dem Legations-Secretär bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Buenos Aires Freiherrn von Heinße-Weißenrode; des Kaiserlih und Königlich österreichisch - unga- rishen Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse: __ dem Kaiserlihen (Wahl:) Konsul in Port of Spain (Trinidad) Hoffmann; sowie des Großherrlih türkishen Medschidje-Ordens vierter Klasse: dem Second-Lieutenant Grafen von Magnis vom Husaren-Regiment König Wilhelm T. (1. Rheinisches) Nr. c, attachirt der Kaiserlihen Botschaft in Konstantinopel.
¡Deutsches Reich.
i: Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Dr. Nhynvis Feith zum Konsul in Groningen und den Rechtsanwalt Heinrich von Hè ast zum Konsul in Christhurch (Neu-Seeland) zu ernennen geruht,
Dem zum türkishen Konsul mit dem Amtssig in Frank- furt a. M. ernannten ibn Louis Krebs ist das Exequatur namens des Reichs ertheilt worden.
Bekanntmach Un s
Es werden eröffnet werden: i |
Bei den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen an der
Strecke Gie ey p agenau am 1. Oktober d. J. der Halte- punkt Weyersheim für den die
im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Berlin
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e erligung von Frachtstückgütern im Einzelgewichle i
E qo für den Viehverkehr, sowie am 15. Oktober t
verkehr in Wagenladungen,
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ankow-Schönhausen bei Berlin für den Güter-
Berlin, Montag, den
im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Brom- berg an der Strecke Thorn—Jablonowo am 1. Oktober d. J. die Haltestelle Zielen für den Güterverkehr in Wagenladungen sowie an demselben Tage die bisher nur für diejen Verkehr eingerichtete Haltestelle Gließig und am 15. Oktober der Personen-Haltepunkt Waldhausen für den Eil- und Fracht- stückgutverkehr,
im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direction ju Han- nover an der Strecke Treysa—Marburg am 15. Oktober d. J. der Haltepunkt Anzefahr für den Personenverkehr,
im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Magde- burg am 1. Dezember d. J. die Station Waten stedt auch für den Güterverkehr in Wagenladungen sowie für die Ab- fertigung von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren in Einzelsendungen und Wagenladungen.
Berlin, den 30. September 1893.
Der Präsident des Reichs-Eisenbahnamts. Jn Vertretung : Kvoaef ft
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landrath Neupert zu Aurich bei seinem Ausscheiden R Staatsdienst den Charakter als Geheimer Regierungs- ath, sowie dem Provinzial - Steuer - Secretär Zoeller zu Stettin, dem Rentmeister Daub zu Koblenz und dem Rentmeister Krechel zu Zell bei ihrem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungs-Nath zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs- und Schulrath Karl Herrmann in Merseburg zum Provinzial-Schulrath zu ernennen, sowie der Wahl des Oberlehrers am Gymnasium zu Düsseldorf, Professors Matthias Evers zum Director des Gymnasiums zu Barmen die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen.
Staats-Ministerium.
Bei dem „Reichs- und Staats-Anzeiger“ ist der Expedient Goerges zum Rendanten der Kasse der Bureau-Assistent Reyher zum Expedienten ernannt worden.
Finanz-Ministerium. 7?
Der bei der Provinzial-Steuer-Direction zu Köln angestellte Regierungs-Rath Mertens ist in die Stelle eines Mitgliedes der Provinzial-Steuer-Direction zu Berlin verseßt worden.
Dem Regierungs: Rath, S Jffland in Neidenburg if die Stelle cines Mitgliedes der Provinzial- Steuer-Direction zu Danzig, i
dem Regierungs-Rath, Ober-Zoll-Jnspector Du vrier in Emden die Stelle eines Mitgliedes der Provinzial-Steuer- Direction zu Köln und j
dem Regierungs-Assessor Schmidt in Breslau die Stelle eines Mitgliedes und Stempelfiscals bei der dortigen Provinzial- Steuer-Direction verliehen worden.
Der Secretariats - Assistent Hammerschmidt is als QELRAE Registrator bei dem Finanz-Ministerium angestellt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Bei dem Ministerium der öffentlihen Arbeiten ist der Kanzlei-Diätarius Leopold Mellenthin zum Geheimen Kanzlei-Secretär ernannt worden.
Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der Provinzial-Schulrath Herrmann ist dem Provinzial- Schulcollegium in Berlin überwiesen.
Evangelischer Ober-Kirchenrat h.
Dem Consistorial-Rath Fluhme in Stettin ist die etats- mäßige Stelle eines ugen Mitgliedes bei dem Königlichen Consistorium der Provinz Brandenburg verliehen worden.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 2. Oktober.
__ Seine Majestät der Kaiser und König sind “am Sonnabend Abend 6 Uhr 20 Minuten von der Reise
» verhältnisse in
und Abends 11 Uhr nach Nominten weitergereist , woselbst :
gene Vormittag 11 Uhr im Beisein Beider Ma eaen ie Einweihung der neuerbauten evangelischen Kapelle stattfand.
JALe eas die Kaiserin und Königin trafen, wie „W. T. B.“ meldet, am Sonnabend Vormittag um 11 Uhr 28 Minuten in Trakehnen ein und wurden von dem äußerst zahlreih erschienenen Publikum stürmisch - begrüßt. Jhre Majestät, Allerhöchstwelhe von dem Landstallmeister von «gd tig empfangen wurden, fuhren vom Bahnhof in einer T Equipage unter begeisterten Hurrahrufen der g nah dem Hause des Landstallmeisters, wo Allerhöchstdieselbe Wohnung nahmen.
Heute Men haben Jhre Majestät über Marienburg die Rückreise nah Berlin angetreten. ;
Die Berathungen des Redactiónsausschusses der Börsen- Enquêtecommission über den dem Reichskanzler zu er- stattenden S@{hlußbericht sind bereits soweit vorgeschritten, daß thre Beendigung binnen wenigen Tagen erwartet werden kann. Das Plenum der Commission wird voraussihtlich noch im Laufe dieses Monats zur endgültigen Feststellung des Berichts berufen werden.
Die Nr. 19 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs- Versicherungsamis“ vom 1. Oktober 1893 enthält die Statistik der entshädigungspflihtigen Unfälle der Land- und Forstwirthshaft des Deutschen Reichs für das Jahr 1891 nebst dem dazu gehörigen Rundschreiben an die Vorstände der landwirth ‘haftlichen Berufsgenofsen- schaften vom 20. September 18983. E
Jn der Sonderausgabe der „Amtlichen Nachrichten“, be-= treffend die Jnvaliditäts- und Altersversiherung, finden sich mehrere Revisions-Entscheidungen, die für das Verfahren bei Erhebung und Feststellung der Rentenansprüche : von Bedeutung sind. So ist der Verzicht einer Partei auf ps der shiedsgerihtlihen Entscheidung
ur unzulässig erklärt, weil die Bestimmung, welche die Qu des Urtheils an die Parteien vorschreibt, zwingendes Recht enthält. Unterbleibt die Zustellung, so kann die Frist zur Einlegung der Revision überhaupt nicht zu laufen be- ginnen. __ Eine Verletzung des dem Staatscommissar im S 13 Absay 3 der Kaiserlihen Verordnung vom 1. Dezember 1890 verliehenen Vorrechts, wonach seine zur Klarstelung des Sachverhalts gestellten Beweisanträge nur dann Gade werden dürfen, wenn aus der Befolgung des Antrags überwiegende Nachtheile zu Prien sind, rechtigt zwar den Staatscommisfsar selbst, nicht den Vor- B der betheiligten Versicherungsanstalt, ein Rechtsmittel ein= zulegen.
Bereits E hat das Reichs-Versicherungsamt den Grundsaß ausge}prochen, daß die Rechtsnachfolger eines üm Laufe des Rentenfeftsezungsverfahrens verstorbenen Renten- bewerbers befugt sind, die diesem bis zum Todestage zugefallenen Rentenbeträge für sih zu beanspruchen und zu diesem fe das durch den Tod des Erblassers unterbrochene aufzunehmen. Jm Verfolg dieses Grundsaßes sind j niht nur die geseßlihen, sondern auch die Testamentserben für berechtigt erahtet worden, in è Rentenfeststellungsverfahren einzutreten, und auch dann, wenn dasselbe noch vor der Verfi asanstalt hi Ebenso ist der Eintritt der Erben in ein auf E des Geseßes vom 8. Juni 1891 als bd a ‘Rentenfeststellungs zren ees w Dag die Erben nicht befugt, eine î oder Ÿ zu beanspruchen, wenn der Berechtigte selbst no
ei Lebzeiten den Rentenanspruc angemeldet k niht die bloße Aussicht (Anwartschaft) auf die è Erlangung einer Jnvaliden- oder sondern bereits erworbene, die Anmeldung seitens des N
bildet
tigten voraussezende Rentenanspruch ceht in dem Sinne, daß von einer scin kann.
Der ARSRuR zux- Ss e
n der Uebershwer
besonders ausgeseßten Fludged eten aai des Ministeriums der öffentlichen . V. Mts dritten L ¡ha a
‘nah Schweden in Neufahrwasser wohlbehalten eingetroffen