1912 / 296 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Dec 1912 18:00:01 GMT) scan diff

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wie der Gedanke óbgewaltet hat, berehtigten Interessen dieses boben Hauses nicht in vollem Umfange Rechnung tragen zu wollen.

Es freut mi daber, in der Sache selbst mitteilen zu können, taß die Königliche Staateregierung den Wunsch des Abgeordnetenhauses nach Erwerbung des in dem Antrag Strofser näher bezeihneten Grundstücks für Zwecke des Abgeordnete enhauses be tuch ans erfannt bat. (Lebhafter Beifall.) ©& Je teiligten wegen Erwerbung dies Fisfus in Verhandlungen ei bandlungen kann id

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lehnen, weil die Tatsache s{on vollzogen ist und jedenfalls nit mebr nach dexr Kommissionsberatung Em zu machen wäre. Jch über- lasse es dem Volke, darüber zu urteilen, wer si bier blamiert. Wenn [ch einer blamiert hat, dann sind es der Abg. Friedberg und seine Nati

der Geschäftsordnungs derspruch von De | verweist [

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sihere Obhut genommen werden. Die Art und Weise, wie diese Aufgabe erfüllt werden foll, regelt die Hinterlegungsordnung. Die jeßt bestehende hat sich während der Zeit ihrer Geltung ihrem Zweck wohl geeignet erwiesen, Ammerhin sind im Laufe der Jahre das Geseg gilt schon über 30 Jahre etnige Umstände hervo getreten, die eine Aenderung angezeigt erschcinen lasen Meine Herren, früher war das Hinterlegungswesfen Er Men, Mit der Organisation von 1879 wurde es auf agébebhörden übertragen, weil man G sagte, i en etne Verwaltungé heit i gehört. ; aterut f dadurch ellen für den gan zen Staat. ! Zeil man ib 0 aber biermit dem Bedsirfüifse ren

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¡E if Mit der Venreisung | der Borlage an die verstärkte Justiz- Minister für L u i itz d Forsten / Gemeindeverwaltifig sich entziebendeu Verfchtedenhel {0 ¡L find WIL einverstanden. Dr: èFretherr v on S or S emer: | nis haben, ist zu prüfen, mit welchen Mittel den Abg, Bac geht béxo (fortschr. Ich ‘möchte namens der Staatsregierung die Erklärung abgebe: tanten degegnet werden fann. i ed 01 500 Millionen : Mar das in Uebereinstimmung mit der Stellu ane zu der gleicharti igen iger und eingehende! i T Bestimmung des Gesetzentwurfs über die (E; itwäfserung des links. | fommunaler 2 1fgaben in niederrbeinischen Industriegebiets au gegen die beantragte 1 j der Worte im S 18 6 Abs. 1 ni chts 1 ift! Bei dieser Gelegenheit muß id nod bherborbebe verfehentlih unterlassen ist dk Referenten meines der Feststellung des \c{riftlihen Berichts hinzuzuzteh haben eintgc Aenderungen, die feitens meñ vorgelegten Berichtsentwurf se ‘Tung des Berichts [ur den tm \{Griftliden

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