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hypothek iter Umsländen C e Pflicht der Köuiglichen wit r den Kaufer eine unangenehme Zugabe sein kann; | fältige Prüfung eintreten zu laffen, alle müssen zugeben, daß gerade auge!
E — ugenblidlih auf dem | Vorschläge unterbreitet werden! Gebiete des fä
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rihtung von Shäßungsämtern, mit anderen Worten die Herbeifü
einigermaßen zutreffenden Schäßung des städtischen 1 HausbeNnBer, Jondern vor allen Dingen auch die | ländlichen Grundbesitzes, die unerläßlice vorauésetzung
361;
CEEUR 2: ¿ «4 f 9 G Fe f » Markiware geworden ist, und daß tarun einer
dingung der wetieren Maßnahmen zur D Z icht und Bravo !) Ermittlunge Staatsregierung son feit Sabren auf dem | uf Antr des 9 Ï i )
Arendt beschlosfe!
XWohnungsfrage möchte
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werden Tönnen. ite oa [leicht “d manchem von Ihnen — ih seh en Anftalt alle die Hausbesige : underlih erscheinen, daß ein | Anf ) ne Der Minister hat ja vorgelegt werden konnte. | hon Cin e E 1 weiche N eingehender mit der SGSung des länd, jodaß ‘der Hvpothtenalänbiger noch eine befondere Zicherhi | erhâlt. Der einzige Staat, d isher damit befaßt hat, eine
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» bi faum ein so schwieriges Gebiet gibt als dieses, und daß es } Entshuldung und Amortisation herbeizuführen, ift Besterreich.
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chen Grundbesites befaßt haben, werden mir beistimmen,
Im übrigen unterliegt es für mich feinem 2welf , daß die
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¡regierung war, eine forg- | Diese Institution hat sid ähr 3
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nh dort bewährt und könnte auc bei uns als
dem Landtage endgültige | Siundlage dienen. Zur Hebung des städtishen Realkredits werden
fiber au die Schäßungsanfsfalten beitragen, auf die ja auch der Minister hingewiesen hat. Ob \ich fofort dauernde Ergebnisse er zielen laffen, das ist eine Frage. Man wird auf jeden Fall erst Erfahrungen sammeln müssen. Eine bedeutende Besserung erboffen wir aber auch davon, daß man den zweiten Teil des Gesetzes übe di icherungen der Forderungen der Baubandwerker in Kraft fekt.
jeden Fall liegen die Verhältnisse fo, daß {nell Wandel ge-
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schaffen werden muß. 1 Dr. Graf von Schwerin-Wwiz: Ih {lage 5 / nunmehr zu vertagen und die nähste Sitzung zuhalten Mittwoch, den 8. Januar 1913, Nachmittags 2 Uhr, mit olgender Tagesordung: Entgegennahme von Vorlagen ter König
Soz.) : Durch die Vertagung sind
uber den Antrag, betr. Aufhebuna
u verhandeln. Weit wichtiger wä1
»ulammenbhang gebrachten Petitionen iterbeamten besprehen zu fônnen, die meist
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esundheitêwesen, Tierkranfheiten und Absperrungs maßregeln.
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a lowte die für die und UArfous (Golf von *
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¡eaen die Herkünfte aus Myttl (51
Dal. „Reichsanzeiger“ vom 27. Novemlt
ch KönigllWes Dekret vom 14, Novewber (a. St.) ist
rfüunste von Gbios verordnete iarantáne auft é Ï 1 t / Í es vorden. (Vol, „Melchsanzeliger vom 27, Movembt
Aegypten, Der Internationale Hesundheitsralt n Ueranbrien haf s{lofsen, gegen Herkünfte aus Auguldak und Fneboli bas Gholerareglement anzuwenden,
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jend wird eine Na chweisu1 Verpachtung zur öffen zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Die Kömglichen Regierungen werden t Und Dle bejonderen BVerpachtunasbedi @&ritatluna Y =chreih UnD M -
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Amtliches.
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Sonnabend, den 14. Dezember
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