1893 / 262 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Nov 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Literatur.

Von 3 i Sen: zid Geschichte d

m der vor drei Jahren erschienenen „Geschichte des

IFen Staats * von dem Königlich Pornn i en D e “Berner veranstaltet die Verlagsanstalt für Kunst und chaft, vormals P Bruckmann in München, jeßt eine

Ausgabe in 16 Lieferungen à 1, deren erste soeben ausgegeben

Das populär geschriebene, den shwierigen Stoff aber doch ein-

d behandelnde, mit zahlreichen Illustrationen versehene Buch,

dessen Bedeutung auh an dieser Stelle gewürdigt worden ist, hat

her hon große Verbreitung gefunden. Die Lieferungsausgabe,

ce vielen willfommen sein wird, dürfte dem Werk eine noch

“weitere Verbreitung sichern. Die 1. Lieferung behandelt die Zeit bis

‘zum Jahre 1414. Sie enthält zahlreihe Illustrationen, Siegel,

iaturen, Facsimiles von Handschriften, Drucken, Münzen, sowie

an Vilderbeilagen die Bn raue des Bisthums Brandenburg,

Urkunde des Markgrafen Albrecht vom Jahre 1155, Markgraf

Otto IV. und seine Gemahlin Hedwig, Vermählung des Markgrafen

Sigmund von Brandenburg mit Maria von Ungarn 1385, Brief Dietrih von Quitßow’s 1414.

ff. Altpreußishe Monatsschrift, neue Folge. Heraus- gegeben von Rudolf Reicke und Ernst Wichert. 30. Band. 1. und 2. Heft. Königsberg i. Pr., F. Beyer, 1893. Im ersten Aufsaß dieses Heftes bringt J. Sembrzycki einen Beitrag zur Ge- \chihte der Reformation in Polen.- Wie in allen Ländern Guropas machte sih auch im slavishen Osten eine starke antipäpstlihe Be- wegung geltend; aus Deutschland, Böhmen und den benachbarten Staaten \strömten Prediger herbei, die zum Kampf gegen die römische Kirche aufriefen, und in der That gelang es ihnen, einen großen Theil von Polen der neuen Lehre zu gewinnen. Die aus der fatholishen Kirhe Ausgeschiedenen eten sih zwar in zahlreiche Secten, den Vorrang behauptete aber unzweifelhaft das reformirte nin Wie natürlich, fand die neue Lehre zuerst in den höheren Ständen Anklang, insbesondere bei dem Adel, und . da in Polen der Adel, Comehalid einige reiche Familien, den Aus\hlag gab, so mußte dies für die Ausbreitung der evangelishen Lehren von höchster Be- deutung sein. Wo ein einflußreicher Magnat zum neuen Glauben übertrat, folgten ihm zuglei viele kleinere Adlige mit ihrem Anhang, um si den Mächtigen nicht zu verfeinden. Ebenso gern kehrten sie zur katholischen Kirche zurück, wenn ihr Herr sih ihr wieder zuwandte oder andere Einflüsse sich zu Gunsten der alten Kirche geltend machten : innere RSEIegung, war eas nur selten der Grund zum Glaubens8wechsel. ie größte Ausdehnung hatte der evangelische Glaube in Polen zu Beginn des 17. Jahrhunderts erreicht; nah dem shwedishen Kriege aber (1660) sank seine Bedeutung immer mehr, da die Reformirten im Kriege mit dem s{chwedishen Landes- feinde gemeinsame Sache gegen die Krone ‘g gemacht hatten und dafür nach dem Frieden verfolgt wurden. Erst von da an wurden, wie der Verfasser ausführt, scharfe Mittel von der Staatsgewalt gegen sie angewendet, während sie vorher nur vorübergehend beun- rubi t worden waren. Im zweiten Aufsaß behandelt A. Sarneß

Stü slavisher Staatengeshihte im Mittelalter: das Verhältniß zwishen Polen und Liitauen im 15. Jahrhundert. Littauen bildete damals ein Großfürstenthum unter eignen Herrschern, die zwar nominell von Polen abhängig, thatsählich jedoch fast selbständig waren. Zu Beginn des 15. Jahrhunderts versuhte nun Großfürst Witold die factishe Unabhängigkeit in eine Feage zu verwandeln. Zu dem Zwecke verband er sih mit dem alten Gegner seines Landes, dem deutshen Orden, gegen Polen und suchte au den König von Ungarn für sich zu gewinnen. Jahre lang gingen die Verhandlungen hin und her, aber troy aller Anstrengungen konnte Witold sein Ziel, die Königskrone, niht erlangen. Sein Nachfolger erneuerte den Versuch, scheiterte aber ebenfalls, und nun wurde Littauen eine polnische Provinz. Einige Recensionen shließen das Heft.

ff. Mittheilungen aus der historishen Literatur, herausgegeben von der Historischen Gesellschast in Berlin und in deren Auftrage redigirt von Dr. F. Hirs. 21. Jahrgang. 4. Heft. Berlin, Gärtner, 1893. Unter den 38 Recensionen dieses Heftes find am meisten vertreten Neferate über Werke zum Reformations- zeitalter. So finden wir neben der schr ausführlichen Besprechung von Lenz, Briefwechsel Landgraf Philipp's von Hessen mit Bucer, durch Ködderiß das im Verhältniß zur Bedeutung des Buches etwas magere Referat von Mahrenholz über Erih Mars? Coligny-Biographie und einige Anzeigen von kleineren Arbeiten. Ferner sind noch zu erwähnen die Besprehung des Gundlach’shen Buches „Friedrih der Große und sein Vorleser de Prades* durch Sauerhering und der Bericht des Herausgebers über den 5. Band der Forshungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte.

Geseße, Verordnungen x. i

Kr. Das Wildschadengeseß vom 11. Juli 1891. Mit Commentar herausgegeben von Dr. A. Holtgreven, Geheimem Ober- Fustiz-Rath und vortragendem Rath im «Justiz-Ministerium. Dritte vermehrte und verbesserte Auflage. Berlin 1893, J. Guttentag. Die erste Auflage war Ende 1891 erschienen; wenn jeßt bereits die dritte Auflage nothwendig wurde, so “fon s sich damit die Anerkennung und Verwerthung, welche die Arbeit gefunden hat. Durchaus ver- schieden von den zahlreihen mit erläuternden Anmerkungen versehenen Ausgaben beschränkter Fachgeseße wird in dem vorliegenden Buch zunächst (Einleitung S. 13—74) eine rechtswissenshaftlihe und rehts- vergleichende Uebersicht über den Gegenstand gegeben, wobei auf die e Erörterung über die Bedeutung der bei Gelegen- eit der Berathung des Geseßes gehaltenen Reden (S. 48 f.)

ein

Fesonders scheidung des Ober-Verwa

aufmerksam R sei. Der bekannten Ent- 1 tungsgerichts III. Senats vom 6. März 1893 ist eingehende Erörterung gewidmet (S. 40 ff.). Es ist die in den früheren Auflagen bereits vertretene Ansicht mit sicheren Gründen erneut unterstüßt, daß der § 12 des Geseßes und die daselbst vor- gesehenen Vorbeugungsmaßregeln nur eintreten, wenn Wildschaden in emeinshaftlihen Jagdbezirken (beziehungsweise auf den Enclaven)

festgestellt ist. (S. 105.) S. 75 bis 121 ift der eigentlihe Com- mentar des Geseßes gegeben. Gs folgen drei Entscheidungen und ein ausgiebiges Satbceaister macht den Abschluß. Das Buch zeigt überall, wie Verfasser den Gegenstand bereits vollstäntîz béherrschte, bevor er sih der Mühe unterzog, dasselbe zu bearbeiten.

Von der bekannten Guttentag’hen Sammlung Preußischer Geseße (Berlin, J. Guttentag) gelangte soeben Nr. 13 zur Ausgabe, enthaltend das Ergänzungssteuergeseß vom 14. Juli 1893:

“Der Herausgeber, Regierungs-Rath A. (o uhe in Frankfurt a. O. hat dem Geset eine ausführlihe erläuternde Einleitung voran- geschickt und, wo erforderlih, auch den einzelnen Paragraphen erklä- rende Anmerkungen beigefügt. Œin alphabetishes Sachregister bildet den Schluß des handlihen Bändchens.

Rechts- und Staatswissenschaft. Kr. Die Methode einer wissenshaftlihen Rüdckfalls- statistik als Grundlage einer Reform der Criminal- tik von Dr. O. Köbner. Berlin 1893, J. Guttentag. 8. , Die Schrift ist aus einem Gutachten hervorgegangen, welches der Verf. im Auftrage der „Internationalen Criminalistischen

L Vereinigung“ für den diesjährigen Pariser Congreß zu erstatten hatte.

Demgemä ca tigt sie alle die 21 europäischen Staaten, welche bisher eine idtallsftatistik eingerihtet haben. Mit besonderer / de va ührlihkeit werden die deutschen Einrihtungen behandelt, und “ebenso nehmen die Reformvorschläge des Verf. überall auf die deutsche ustizorganisation sowie auf die Jepiue Gestaltung der deutschen

i riminalstatistik Rücksicht. le leßtere kann in der That in vielen Theilen als mustergültig gelten und ift in diesen fie andere taaten vorbildlich geworden. Aber gerade die Nückfallsstatistik liegt in ts{chland wie in allen anderen Staaten noch weit zurück, obwo [l sie

“der weitem wichtigste Theil aller Criminalstatiftik ist. Denn i abl und Grad der Rückfälle sind das entscheidende Kriterium zur / rtheilung der Wirkung Unseres Strafensystems. erner ist aber eine ridtige Metbzve der Rückfallsstatistik die Vorbed iquog ie den Aufbau der übrigen Criminalstatistik; denn nur wenn alle Rückfälle,

d. h. neue Delicte bereits bestrafter Individuen, auf das Conto eben dieser Individuen correct geseßt werden, kann eine zuverlässige Statistik der criminellen Persönlichkeiten geschaffen werden. Köbner weist nun aber nah, daß die gesammten Grund- lagen der jetigen Methode falsche und unhaltbare find und daß auf Grund derselben die Statistik mit mathematischer Nothwendigkeit völlig irreführende Angaben liefern muß. ie heutige Methode übersieht völlig das Grundprincip jeder wissenschaft- Uchen Statistik, wonach die Ziffern der Nückfälligen stets in Verbin- dung zu den Zahlen derer geseßt werden müssen, die Köbner kurz als die „Rückfallsfähigen * bezeichnet. Die jeßige SMtistik vernachlässigt völlig die Sterblichkeit der Vorbestraften, fie vernahläfsigt das all- gemeine Wachsthum der Bevölkerung, sie ignorirt die Dn, der allgemeinen Criminalität. Wo jene von einer Besserung der üd- fälligkeit spricht, ist dieser scheinbare Fortschritt oftmals in Wahrheit auf eine exorbitante Vershlechterung der allgemeinen Criminalität (durch den Hinzutritt bisher unbestrafter Clemente) zurückzuführen. Zur Vermeidung dieser und noch anderer, von Köbner nachgewiesener Fehler s{chlägt er eine Neu- organisation auf Grund der Strafregister vor. Hier finden wir in der That zu jeder Gruppe von NRükfälligen die zugehörige Zahl der Nückfallsfähigen. Ju diesem Register, weites von der Staatsanwaltschaft an dem einzigen geographisch feststehenden Ee der unstäten Laufbahn des modernen Verbrechers, an seinem

eburtsorte, geführt wird, liegt seine gesammte criminelle Carriòre als eine Einheit vor uns aufgerollt, wo auch immer er seine Ver- brechen verüben, seine Strafen erhalten möge. Dadurch wird si, weit über den Rahmen der eigentlichen Rückfalls\tatistik hinaus, füc die gesammte Criminalstatistik eine neue und wesentlich höhere Grund- lage gewinnen lassen: es wird in Zukunft eine wirklihe Statistik der criminellen Individuen sich schaffen lassen, während wir bisher im Grunde nur eine Statistik der criminellen Aburtheilungen haben. Ferner werden die socialen « Factoren, welche unter den MRückfälligen, im Gewohnheitsverbreherthume, eine besonders starke Rolle spielen, d. h. “der Mangel jeder geordneten Existenz unter diesen social völlig Deklassirten, Bettelei, Nagabondage 2c., bei der neuen Organisation der Statistik aus- reihender als bisher berücksichtigt werden fönnen. Köbner entwirft für alles dies einen eingehenden Organisationsplan und sucht nach- zuweisen, daß derselbe troy seiner Vortheile keinerlei irgend erhebliche Mehrausgaben zur Folge haben würde. Die Köbnershe Schrift hat inzwischen bereits die praktishe Folge - gehabt, daß zur näheren Prüfung ihrer Vorschläge und zur Ausarbeitung eines detaillirten Ocganisationsplanes auf ihrer Grundlage, welcher den Regierungen zur Einführung unterbreitet werden foll, eine internatio- nale Commission von Statistikern und Juristen seitens des Pariser Criminalisten- Congresses eingeseßt worden ift.

Kr. Die Lehre von der Idealconcurrenz. Von Dr. jur.

Bus einemann. Berlin 1893, Otto Liebmann. 8. S. 140.

ie Schrift darf, was die Form der Darstellung anlangt, ebenso was die Klarheit der Entwickelung betrifft, angelegentlih empfohlen werden. Der neuen Schule, als deren Führer Professor von Liszt gerine werden kann, angehörig, tritt Verfasser dem Schulbegriff der Idealconcur- renz entgegen mit der Einheit der Handlung, der Einheit des Verbrechens unter Klärung der Geseßesconcurrenz. Die Interpretation der Digesten- stellen möge allen Rechtscandidaten zur Kenntniß gelangen, die Kritik der Iudicatur des NMeichésgerichts 4) allen Richtern, Staats- anwälten und - Vertheidigern. Der Fassung des § 73 St.-G.-B. tritt Verfasser keineswegs entgegen, hält auch (gegen von Liszt S. 134) dafür, daß eine Geseßesbestimmung über den Fall der JIdealconcurrenz nothwendig sei, und s{chlägt Folgendes vor: „Wenn cin und dieselbe Handlung mehrere Strafgeseße ver- leßt, so kommt nur dasjenige Geseß, welches die schwerste Strafe; und bei ungleichen Strafen dasjenige Geseß, welhes die s{hwerste Strafart androht, zur Anwendung. Auf Nebenstrafen kann erkannt werden, wenn dies auch nur auf Grund eines der mehreren verleßten Strafgeseze zulässig ist. Auch kann neben der Freiheitsstrafe Geld- strafe verhängt werden, wenn dies auch nur auf Grund eines der mehreren verleßten Strafgeseße zulässig ifft.“

Die grundlegenden Entscheidungen des deutschen Neichs8gerichts. Dritter Band. Strafprozeßreht. Für das Studium und die Praxis bearbeitet von Kurt Jacusiel. Berlin 1893. F. J. Heine's Verlag. 8. 235 S. 4 , geb. 5 H. Nach der Reihenfolge der Strafprozeßordnung werden diejenigen Ent- scheidungen der Strafsenate des Neichsgerichts mitgetheilt, welche als grundlegend für die Erläuterung erscheinen. Die zahlreihen Ent- \cheidungen sind damit auf einen Band handlih für den rraktischen Gebrauch der Studirenden und Referendarien zusammengedrängt, unter Fortlassung des Ueberflüssigen und der Wiederholungen. Ein Wort- register maht den Abschluß. : /

Die Praxis des Neichsgerihs in Civilsachen.

Bearbeitet von A. Bolze, Reichsgerichts-Rath. Bd. 15. Leipzig 1893, F, A. Brockhaus. 8. 455 S. 6 A geb. 7 #( Dieser Band ist bereits der zweite, welcher in diesem Jahre erschien; er bringt 721 Auszüge aus Entscheidungen der Civilsenate des Neichsgerichts. Durchschnittlih bringt jeder Band die gleiche Zahl, fodaß aus den 15 Bânden nunmehr bereits nahezu 11000 Aussprüche des Reichsgerichts vorliegen. Es wird troy der jedem Band beigefügten Register un- möglich, diese Masse zu beherrshen; vielleiht entshließt sich der Verfasser, die 15 Bände dur ein Gesammtregister zu verbinden ; allerdings eine mühbselige Arbeit, vor der jedo er, der fortlaufend sich der Mühe unterzieht, die Entscheidungen zu extrahiren, niht zurück- } bren wird. _ Das öffentlihe Recht des Deutschen Reichs mit besonderer L El Long der Nehtsentwickelung in Preußen. Grundriß zu Repetitorien, Conversatorien sowie zum Selbststudium. Von Professor Dr. Rud. Medem, Landgerichts- Nath. Theil 1. Allgemeine Einleitung für sämmtliche Gebiete des öffentlihen Rechts. Zweite gänzlich umgearbeitete Auflage. Berlin 1893, Franz Vahlen. Von der im Erscheinen begriffenen zweiten Abtheilung liegt Heft 1 (78 S.) vor, umfassend wesentlich Staats- recht und Rechtsgeschichte; es darf hierbei nahdrücklich hervorgehoben werden, daß es durchaus berechtigt is, wenn auf die vaterländische Geschichte besonderes Gewicht gelegt wird. Möge im Fortgang des Werkes dies durhgeführt werden. i

Zeitschrift für die gesammte Strafrehtswissen- \chaft, herausgegeben von Dr. Franz von Sit, 0 D, Prof. bex Rechte in Halle a. S., und Dr. Karl von Lilienthal, o. ô. Prof. der Rechte in Marburg. Berlin, J. Guttentag. Bd. XIV Heft 1 enthält „die Ausbildung des praktischen Juristen“ von Dr. Hans Groß, Staatsanwalt in Graz. Verfasser hat seine Beob- atung wesentli auf die Ausbildung zum Untersuchungsrichter ge- richtet; er verlangt für sie Vorlesungen über Kriminaliftik, für welche er als hauptsächlichen Inhalt fünfundzwanzig Punkte aufzählt, darunter Photographie, Gaunersprache, Banknoten- und Münzfälschung, Sprengtechnik u. . w. Ferner wird als Bildungsmittel eine krimina- listishe Sammlung bezeichnet, welche wahrnehmbar dasjenige agen soll, was in den Vorlesungen vorgetragen wird. Der 8 ag hat bereits Beachtung und Verwerthung gefunden, indem der öster- reichishe Justiz-Minister den Verfasser veranlaßt hat, zur praktischen Ausbildung von Untersuchungsrihtern Vorlesungen zu báften, Es sei die Bemerkung angefügt, daß es doch bedenklich erscheint, das Studium auf der Universität mit einem folhen Praktikum zu belasten, zumal sih nur wenig geeignete Lehrer finden dürften; es würde etwa ein theoretishes System in die Ohren der Zuhörer gelangen, während die erforderliche E doch_ lis in der Lebensanschauung und Erfahrung liegt. n findiger Üntersuchungs- rihter, Staatsanwalt und Polizeibeamter muß besondere u Eigenschaften haben; es ift die Aufgabe, die geeigneten Personen zu Pen welche Neigung zur Sache haben, welhe dur Fleiß und treue

flihterfüllung niht voll erseßt werden kann. Ferner bringt das eft : „Das mexikanishe Strafgesezbuh und das Territorium Nieder- Kalifornien“ von E. Eisenmann, Königlich preußischem Gerichts- Affessor a. D. und Advocaten in Paris. Pr. D bie fibia berichtet über den italienishen Geseßentwurf, betreffend die bedingte Ver-

urtheilung. Landrichter L. Schneider-Cassel beurtheilt die rechts- widrige Hebung fremder Sparguthaben und entwickelt dieselbe als Unterschlagung des gehobenen Geldes. Eyvincl Olrik in Kopenhagen berihtet über seine Abhandlun betr, die Eintheilung der Verbreher mit befonderer Rücksicht auf die Unterscheidung zwischen Gelegenheits- und Gewohnheitsverbrechern. Den Abschluß machen systematish geordnete Besprechungen der straf- rechtlichen Literatur. Wenn eine Zeitschrift einen Reichthum von wen C N Erörterungen birgt, so laufen diese doch Gefahr, in Vergessenheit zu gerathen. Die sichere Rettung gewährt hier allein ein gutes Register. Ein folches f Cem atild alpha- betisches Gesammtregister zu Bd. I—XIT und Bd. I1—IITl der Mittheilungen der Internationalen criminalistischen Vereinigung ist soeben in zuverlässiger Bearbeitung von A. Berger (Verlag von I. Guttentag) erschienen. Dieses Register erhöht den Werth der Zeitschrift und ist für ihre Benußung unentbehrlich.

Handel und Gewerbe.

Die „Rhein.-Westf. Ztg." beridhtet vom rheinisch-west- fälishen Eisen- und Stahlmarkt: Die Stimmung, die den rheinish-westfälishen Eisenmarkt augenblicklich beherrscht, ift keines- wegs zuversichtlich; die Preise stehen daher auch unter fortwährendem Druck, und die Nachfrage hat sih auf ein Minimum beshränkt. Für einheimishe Eisenerze herrscht noch die frühere matte Stim- mung. Die Siegerländer Preise - haben troy ihres niedrigen Standpunkts kaum feste Tendenz. n scheint diese in leßter Zeit für Luxemburg-Lothringer Mêinette geworden zu sein, da die Notirungen höher sind. Spanishe Erze sind unverändert. Auf dem Rohe isenmarkt dauert im all- gemeinen die lustlose Stimmung fort. Die Noheisenpreise sind durhweg stark gedrückt, wozu auch nicht wenig die sehr billigen An- gebote vom Siegerlande beitragen. Auch die Preise für Thomas - eisen sind in leßter Zeit gewichen, weil man die größeren Stahl- werke, die felbst keine Hochöfen besißen, concurrenzfähig halten will. Gießereiroheisen wird da, wo man mit den außerhalb des Verbandes stehenden Werken zu kämpfen hat, vielfah billiger ab- gegeben. Spiegeleisen ist augenblicklich ruhig zu unveränderten Preisen. Auf dem Walzeisenmarkt sicht es gleihfalls trübe aus. Stabeisen hatte in der leßten Woche wieder sehr ge- ringe Nachfrage, sowohl vom Inlande wie vom Auslande; in den meisten Fällen ist sie noch s{lehter als in der Vorwoche. Bau- träger sind im ganzen unverändert. Bevor die Frage über das Fortbestehen des Verbandes geregelt ist, dürfte fih auch auf dem Bandeisenmarkt die Zurückhaltung der Käufer nicht heben. Die

reise haben zwar keine Aenderung erlitten, behaupten sih aber nur chwah. Die Verhältnisse auf dem Grobblehmarkt haben sich seit dem leßten Bericht niht verändert; nur einzelne Werke sind auskömmlich beschäftigt, die meisten klagen über mangelnde Aufträge und unlohnende Preise. Auf dem Feinblechmarkt hat sih die Lage noch in keiner Weise gebessert. Die Nachfrage ist eher ab- als zunechmend und die Preise sind stark gedrückt. Im Draht- gewerbe ist die Marktlage unverändert. Bei dem Rückgang des ausländischen Bedarfs is vorläufig an eine Hebung des Absabes für die einheimishe Industrie kaum zu denken; man muß si einstweilen damit zufrieden geben, daß die Werke wenigstens durhweg beschäftigt sind, Ueber die Eisengießereien und Maschinenfabriken liegen keine Nachrihten von Belang vor; auch hier finden nur Specialitäten einen einigermaßen regelmäßigen Absatz. Die allgemeine Geschäftslage ist unbefriedigend. Ueber die Lage der Bahnwagen- anstalten ist nihts Neues zu berichten.

Die gestrige Versammlung der Zechenbesißer des Kohlensyndikats in Essen beschloß, wie die „Rh.-Westf. Z." meldet, für das Jahr 1893 procentuale Abzüge der Monatsrechnungen niht vorzunehmen, da die bereits erhobene Umlage von 3 „4 pro Tonne zur Kostendeckung ausreihe. Für die Folgezeit sollen in jedem Monat Beiraths- und Zechenbesißerversammlungen stattfinden. Das Syndikat verkaufte bislang 2921 135 t, wovon 223 000 für den Export. Laut Mittheilung des Vorstandes sind die Aussichten für die nächsten Monate günstig.

Magdeburg, 31. Oktober. (W. T. B.) Zuckerberichcht. Kornzudcker excl.,, von 929% —, neue 14,20, Kornzucker cxcl., 889% Rendement 13,30, neue 13,45, Nachproducte excl., 75/0 Nendement 11,20. Nuhbig. Brotraffinade 1. —. Brotraffinade 1Il. —, Gem. Raffinade mit Faß 27,75. Gem. Melis 1. mit Faß 25,50. Ruhig. NRohzucker. 1. Product Transito f. a. B. Hamburg pr. Ok- tober 13,60 bez. und Br., pr. November 13,024 bez., 13,05 Br., pr. Dezember 13,025 Gd., 13,074 Br., pr. Januar-März 13,15 bez., 13,20 Br. Stetig.

Oldenburg, 1. November. (W. T. B.) Gewinnziehung der Oldenburger 40 Thaler-Loose: 30000 46 auf Nr. 78872, 1500 M aut Nr. 49721, je 600 A auf Nr. 10737 19925 22599, je 300 A auf Nr. 8069 24360 31625 34465 107140, je 180 M auf Nr. 11376 17308 56368 56388 59534 68900 69685 83291 90374 117744.

Bremen, 31. Oktober. (W. T. B.) Börsen-Shlußkericht. Naffinirtes Petroleum. (Officiele Notirung der Bremer E e Faßzollfrei. Stetig. Loco 446 Br.

aumwolle. Matt. Upland middling, loco 425 S, Upland Basis middling, nichts unter low middling, auf Termin-Lieferung, pr. Oktober 42 §, pr. November 42 4, pr. Dezember 42 », pr. Januar 424 Z, per Februar 424 A, pr. März 42 F. Schmalz. Fest. Shafer «, Wilcox & §, Choice Grocery 484 4 Armour shield 474 4, Cudahy 48} K, Rohe & Brother (pure) 48 3, Fairbanks 414 4. Spe. Fest. Short clear middl. November-Abladung 46. Dezember-Januar-Abladung 44. Wolle. Umsaß: 112 Ballen. Taback. Umsaß: 600 Packen Paraguay, 1000 Packen Brafil. i i

London, 31. Oktober. (W. T. B.) An der Küste 3 Weizen- ladungen angeboten.

96 % Favazudcker loco 164 ruhig, Rüben-Rohzudcker loco 138 sich bessernd. Chile-Kupfer 42, pr. 3. Monat 428/16.

Manchester, 31. Oktober. (W. X. B.) 12r Water Taylor 5s, 30r Water Taylor 7#, 20r Water Leigh 65, 30r Water Clayton 78, 39r Mock Brooke 72, 40r Mayoll 75, 40r Medio Wilkinfon 83, 32r Warpcops Lees 77, 386r Warpcops Rowland 7F, 36r Warpcops Wellington 8, 40r Double Weston 94, 60r Double courant Qualität 124, 32“ 116 Yards 16 X 16 grey Printers aus 32r/4br 165. Stetig. J

Amsterdam, 31. Oktober. (W. T. B.) Java-Kaffee good ordinary 52. Bancazinn 523. i G

New-York, 31. Oktober. (W. T. B.) Die Bôtse eröffnete mit weidender Tendenz, im Verlauf gaben die Curse weiter nach; der Schluß war unregelmäßig. QDer nas der Actien be- trug 512 000 Stück. Der S ilbervorrath wir auf 155 000 Unzen geshäßt. Silberverkäufe fanden nicht ftatt. Die Silber- ankäufe für den Staatéschaß betrugen 695 000 Unzen zu 70,00.

Weizen stetig fallend von Anfang bis zu Ende auf Liquidation langsihtiger Termine. Schluß shwah. Mais fiel heftig nah Er- öffnung entsprehend der MOLNet in den Weizenmärkten, kräftigte ih dann auf Kaufordres, \hließlich wiederum fallend.

Visible supply an eizen 69 328 000 Bushels, do. an Mais 9 175 000 Bushels.

Weizen-Verschiffungen der leßten Woche von den atlan- tishen Häfen der Vereinigten Staaten nah Großbritannien 60 000, do. nah Frankrei 14 000, do. nach anderen Häfen des Conti» nents 75 000, do. von Californien und Oregon nach Großbritannien 39 000, do. nah anderen Häfen des Continents Qrts.

Chicago, 31. Oktober. (W. T. B.) Weizen fallend den ganzen Tag mit wenigen Reactionen auf große Ankünfte im Nord- westen, Zunahme in Visible supply und Gewinnrealisirungen der Haussiers. Mais s{hwächte sih nach Eröffnung etwas ab, später erholt. Sch{hluß stetig. E

———— - _—

ti %

1. Untersuhungs-Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Bee Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger. |:

1) Untersuchungs-Sachen.

[43770] Steckbrief. :

Gegèn den unten beschriebenen Schneidergesellen Hermann Leginski, welcher fih verborgen hält, ift in den Acten U. R. I. 380. 93 die Unterfuhungs- baft wegen versuchter vorsäßliher Tödtung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungs-Gefängniß zu Berlin, Alt-Moabit Nr. 12 a., abzuliefern.

Berlin, den 27. Oktober 1893.

Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht L.

Beschreibung: Alter 28 Jahre, geb. am 14. Fe- bruar 1865 in Orlowen, Größe circa 1 m 65 ecm, Statur mittel, Haare blond-röthlih, Bart blonder Nollbart, Augen blau, Nase gewöhnlich, Mund ge- wöhnlich, Zähne vollständig, Kinn rund, Gesicht rund, Gesichtsfarbe frish, Sprache deutsch. Be- sondere Kennzeichen: lahmt ein wenig infolge eines früheren Fußbrudchs.

[43771] Steckbrief. x : Gegen den unten beschriebenen Kellner Julius aklitsch (JIatlosch), welcher sich verborgen hält,

ist in den Acten U. R. I. 392. 93 die Untersuhungs-

haft wegen Verbrechens gegen die Sittlichkeit verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das

Untersuchungs-Gefängniß zu Berlin, Alt-Moabit

Nr. 12 a abzuliefern.

Berlin, den 28. Oktober 1893. Der Untersuhungsrichter beim Königlichen Landgericht T. Beschreibung: Alter 18 Jahre, geb. am 18. Ja- nuar 1875 in Wien, Größe 1 m 64—b8 em,

Statur unterseßt, Haare dunkelblond, Stirn hoch,

Augenbrauen dunkel, Augen dunkelbraun, Nase

länglich-breit, Mund breit, Zähne vollständig, Kinn

rund, Gesicht breit, Gesichtsfarbe gesund, Sprache

deutîd). A E

[43772] Steckbriefs-Erledigung.

Der gegen den Büchsenmacher Franz Beyer unter dem 7. September 1892 in den Acten J. I. B. 834. 91 erlassene Ste{brief wird zurückgenommen.

Berlin, den 28. Oktober 1893.

Königliche Staatsanwaltschaft I.

43773]

[ Durch Beschluß der Strafkammer des K. Land- gerihts Weiden vom 28. Oktober 1893 wurde das gesammte im Deutschen Reiche befindlihe Vermögen E Josef Voit, Gütler von Döllnit, mit Beschlag elegt.

Weiden, den 30. Oktober 1893.

Der K. 1. Staatsanwalt am K. Landgericht Weiden: S öl ch. [43881]

Durch Urtheil hiesiger Strafkammer vom 19. Ok- tober 1893 ift die durch Beschluß des Landgerichts hier vom 24. Januar 1893 angeordnete Vermögens- beslagnahme acgen Alphons Villand, Aerer in Füllern, wegen Verleßung der Wehrpflicht aufgehoben worden.

Mülhausen, den 28. Oktober 1893.

Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt : Vogt.

S M! A R D: E E S I S C E E H E A

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[43816] Zwangsverfteigerung. |

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Invalidenhaus-Parzellen Band 11 Nr. 377 auf den Namen des Kaufmanns Das Homann hier eingetragene, in der Kielerstraße, nach dem Kataster Nr. 20, belegene Grundstück am 20. De- zember 1893, Vormittags 10¿ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtéstelle, Neue N, 19, Dof Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 26 180 46 Nuzungswerth für das Etatsjahr 1895/96 zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund- bublatts, etwaige Abshäßungen und andere das Grundstü betreffende Nachweisungen, sowie be- sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts- schreiberei, ebenda, üge! D., Zimmer 41, ein- esehen werden. Alle Realberechtigten werden aufge- fordert, die niht von selbst auf den Ersteher über- gehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nit hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinfen, wieder- kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- fteigerungstermin vor ter Auffordêrung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte eal zu madhen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des eringsten Gebots nit berüdsihtigt werden und bei Bertbeilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprühe im Range zurücktreten. Diejenigen, welhe das Eigenthum des Grundstücks bean- spruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Ver- te Crunastrcinins die Einstellung des Verfahrens erbeizuführen, widrigenfalls nah ai tem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den nf ruh an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 20. Dezem- ber 1893, Nachmittags 12} Uhr, an Gerichts- stelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 18. Oktober 1893.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 85.

[43813]

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 40 Blatt Nr. 2304 auf den Namen des Kaufmanns Eduard Troplowit hierselbst CEngetragene in der Brunnen- ftraße Nr. 26 belegene Grunbstück am 18, Dezetnber 1893, Vormittags 104 Uhr, vor dem unter-

idneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich-

13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 3 er versteigert werden. as Grunbstüdck ift

mit einer Fläche von 7,73 a weder zur Grund- steuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund- buchblatts, etwaige Abshäßungen und andere das Grundstü betreffende Nachweisungen, fowie besondere Kaufbedigungen können in der Gerichtsschreiberei, eben da, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Real- berehtigten werden aufgefordert, die niht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vor- handensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermert2 nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung gur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei esistelung des geringsten Gebots nicht berüdcksihtigt werden und bei Vertheilung des Kauf- geldes gegen die berüdsihtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welhe das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Cinstellung des Verfahrens eckezufüibren, widrigenfalls nach erfolat-m Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 18. Dezember 1893, Ee 123 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 21. Oktober 1893. Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 85.

[43815] Zwangsverfteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Nieder-Barnim Band 66 Nr. 2966 auf den Namen des Uhrmachers Carl Flakowsky in Rixdorf einge- tragene, in Berlin, Lübeckerstraße Nr. 35 be- legene Grundstück am L1S, Dezember 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof , Eingang C., Erdgeshoß, Saal Nr. 409, ver- steigert werden. Das Grundstück ist mit 10 040 Æ Nußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Aus- zug aus der Steuerrolle, Ee Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer Nr. 42, eingesehen werden. Alle Realberehtigten werden auf- gefordert, die nicht von selb#| auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Ein- raaung des Versteigerungsvermerts nicht eror insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Auf- forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geagien Gebots nicht berüd- sichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksihtigten Ansprüche im Nange zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellun des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls vas erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 18, Dezember 1893, Nachmittags 12} Uhr, an Gerichtsftelle, wie oben bezeihnet, verkündet werden.

Berliu, den 24. Oktober 1893.

Königliches Amtsgericht 1. Abtbeilung 87.

[43814] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreise Nieder- barnim Band 37 Nr. 1882 auf den Namen des Maurermeisters Wilbelm Buble zu Cbarlotten- burg und des Zimmermeisters August Hopp zu Charlottenburg zu gleihen Antheilen eingetragene, in der Liebenwalderstraße, nah dem Kataster Nr. 28, belegene Grundftück in einem neuen Termine am G6. Dezember 1893, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtéftelle, Neue Friedriftr. 13, Hof, Flügel C., part., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstü ist mit 0,78 A Reinertrag und einer Fläche von 5 a 49 qm zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbublatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundftück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtéschreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realbere(tigten werden aufgefordert, die nit von selbst auf den Ersteher übergehenden An- sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem

rundbuhe zur Zeit der Eintragung des Ver- steigerungsvermerks nidt Herverging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- fehrenden Hebungen oder Koften, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab- gabe von Geboten anzumelden und, falls der be- treibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaub- baft zu . machen, widrigenfalls dieselben bei Fest- stellung des geringsten Gebots nicht berückfichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berüdsihtigten Anfprüche im Range ten. Diejenigen, welhe Las Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufaefordert, vor ma des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil Eer diz Ertheilung des Zuschlags wird am S. Dezember 1893, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtëftelle, wie oben, verkündet werden.

Berlin, den 25. Oktober 1833. _ 2

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 86.

(gros Oeffentliche Verkaufungen. In Sadhen: E E L bte des Particuliers Heinri Schuppe zu Eisen-

2) Kunigunde, defsen Ehefrau daselbst,

Kläger, vertreten durh Rechtsanwalt Dr. Rudolph in Goßlar, wider den Kothfassen und Gastwirth Her- mann Mahrenholz zu Oftharingen, Beklagten, wegen Forderung, wird, nahdem auf Antrag der Kläger die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, unter der Versiherungsnummer 13 zu Ostharingen belegenen Großfkothhofs sammt Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 23. Oktober, 1893 verfügt, auch die Ura As Beschlusses im Grundbuche am 24. dieses Monats erfolgt if, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 12. Februar 1894, Zachmittags 2 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgericht zu Lutter a. Bbge. in der Eggers’schen Gastwirthschaft zu Oftharingen angeseßt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypotheken- briefe zu überreihen haben. Lutter a. Bbge., den 26. Oktober 1893. Herzogliches Amtsgericht. Lutterloh. [43817] In Sachen des Fabrikanten Friß Pfeffer in Berlin, Klägers, wider 1) den Klempnermeister Gustav Schulze hier, 2) den Wilbelm Freise hier, Beklagte, wegen Wechselforderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Mitbeklagten Freise gehörigen, Nr. 6a. Blatt TV. der JInnenstadt an der Steinthorpromenade belegenen Grundstücks zu 4a 57 qm zum Zwecke der E durch Beschluß vom 13. Oktober 1893 verfügt, fu die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 14. Oktober 1893 erfolgt ist, Termin zur Zwangs- versteigerung auf den 13, Februar 1894, Mor- ens 10 Uhr, vor Herzoglihem Amtsgerichte ieselbst, Auguststraße Nr. 6, Zimmer Nr. 39, an- geseßt, in welhem die Hypothekgläubiger die Hypo- thekenbriefe zu überreihen haben. Bram O den 26. Oktober 1893. Herzogliches Amtsgeriht. VII. A. Heise. [43882] Ladung. In der Zwangsveräußerungssache 1) der Barbara, eb. Scholles, Wittwe von Joseph Oel L. in Souseitbelm, 2) Elisabetha Scholles, ledig, in Gonsenheim, vertreten durch N.-A. Zuckmayer sen. u. jun.,, gegen Peter Scholles, früher in Gonsen- heim, derzeit ohne bekannten Wohn- und Aufent- haltsort, Schuldner, wegen Zwangsveräußerung in Immobilien wurde durch Beschluß Gr. Amtsgerichts hierselb vom 20. Oktober 1893 zur Verhandlung über die“ im Art. 115 des Geseßes vom 4. Juni 1879 vorgesehenen Gegenstände insbesondere über Zeit, Ort unt Bedingungen der Zwangsversteigerung Termin anberaumt auf Dienstag, den 12. De- ember 1893, Vormittags 10 Uhr, zu Mainz, Justizgebäude, Zimmer Nr. 61, zu welchem Termin Schuldner hiermit auf Anordnung Großh. Simtsgerihts geladen wird. Zum Zwecke der öffent- lichen Zustellung an Schuldner wird diese Ladung bekannt gemacht. Mainz, den 20. Oktober 1893. Großh. Amtsgerichts\chreiberei. Weitel, Gr. Hilfsgerichtsshreiber.

[43883] : :

In dem Verfahren, betreffend die Zwangsversteige- rung des dem Zimmermann Anton Schuldt zu Nostock früher gehöri en, allhier an der Ulmenstraße sub Nr. 1981 k/e Leicernen Hauses und Gartens Nr. 1256 IX. Nr. 5 ist zur Abnahme der Nehnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan sowie zur Vornahme der Vertheilung ein Termin auf Sonnabend, den 11, November 1893, Vormittags A2 Uhr, im Amtsgerichtégebäude, Zimmer Nr. 1, hieselbst anberaumt, und werden die bei der Zwangsversteigerung Betheiligten dazu mit dem Bemerken geladen, daß der Theilungéplan zu ibrer Einsicht auf der Gerichtsfchreiberei nieder- gelegt ift.

Rostock, den 28. Oktober 1893.

Großhberzoglihes Amtsgericht. Piper. [43854] Aufgebot.

Der Rittergutébesiger Bernhard Plehn zu Gruppe, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Eichbaum zu Schwetz, hat das - Aufgebot der fünfzehn Actien Nr. 1496, 1497, 1498, 1499, 1500, 1501, 1502, 1503, 1504, 1505, 1506, 1507, 1508, 1509, 1510 der Zuckterfabrik Schweß über je 400 Æ beantragt.

Jede dieser Actien lautet:

Herr Nittergutsbesizer Bernhard Plehn in Lichten- thal nimmt auf Grund des Gesellschafts-Statuts vom Jahre 1881 an allen durch dasselbe und die Geseßze bestimmten Rechten und Pflichten eines Actionärs Theil.

Schwetz, den 25. Dezember 1882.

Zudckerfabrik Schweg. Der Vorstand. F. f Rabm, H. Kre, C. A. Koehler, J. Bloßfeld.

Mit dieser Actie werden 10 Stück Dividenden- seine für 1884 bis 1893 und ein Talon auégegeben.

Die Actie ist nah Artikel 207 des Handelösgeseßz- bus untheilbar ünd kann nur übertragen werden gemäß § 7 des Gesellshafts-Statuts.

_ Die Inhaber dieser Actien werden aufgefordert, spätestens im Termin, den 15. Oktober 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 2, ihre Rechte anzumelden und die Actien vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erflärung der Actien erfolgen wird.

Schweg, den 18. Oktober 1893.

Königliches Amtsgericht. [32048] gee.

Auf den Antrag des Rechtsanwalts Schnaas zu Elberfeld werden die Inhaber der angebli verloren gegangenen fünf Kurscheine, Nr. 845, 846, 847, e e M 849 des in tausend Kuxe Eng Steinkoblen-Bergwerks „General Göben“, gelegen in der Gemeinde Reli sen, Suderwith und Oer, im Kreise Recklinghausen, Régieru! irk Münster, Ober- bezirk Dortmund, im Gewerkenbude auf den Namen des Dae ftellers verzeihnet und von dem Grubenvorstand:

6, Kommandit-Gesellschaften auf Akt Erwerbs- und Wirth \chaftt-Geno 8. Niederlassung 2c. von

9. Dent Anteile, 10. Verschiedene

ien u. Aktien-Gesell\h. T es ,

ekanntmachungen.

B. Schulß, Cremer, Rive unterzeichnet sind, bier durch aufgefordert, ihre Rechte auf diese Kuxscbeine spätestens in dem Aufgebotstermine den 16, März 1894, Vormittags A4 Uhr, bei dem unter- zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 7, anzumelden, und die Kuxscheine vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung derselben erfolgen wird. Recklinghausen. den 13. August 1893. Königliches Amtsgericht.

[43885] Aufgebot.

Die minderjährizeu-Kinder des verstorbenen Gast- wirths Johann Philipp Carl Stein aus Würzbur nämlih Franz und Ottilie Stein, vertreten burt ihren Vormund, den Bankier Eduard Stein von da, haben das Aufgebot der Police Nr. 28 996 der Providentia, Grant surter Versicherungs-Gesfellshaft dahier, ausgestellt über 4000 Thaler und zahlbar bet dem Tode des genannten Vaters des Antragstellers beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aúf- gefordert, spätestens in dem auf den 22. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 291, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Frankfurt a. M., den 26. Oktober 1893.

Das Königliche Amtsgericht. 1V.

[78470] Aufgebot. :

1) Der Inwohner Johann Gottlieb Kunick und dessen Ehefrau Anna Elisabeth, geb. Fischer, zu Steudniy bei Ahrensdorf,

2) der Particulier Rudolf Clemens zu Liegniy als os der minderjährigen Geschwister Tiete, nämlich:

a. Selma Alwine Bianka,

b. Arthur Rie Oskar, zu c. Ewald Richard Oskar, Liegniß, d, Emma Minna,

3) der Versicherungs-Inspector A. Stiehler zu Naumbura a. S.,

_4) der Ober-Postsecretär JoLanues - Friedriä) Dito Kuhlmey zu Hannover,

5) der Eisenhändler Ludwig Perrot in Biberah in Württemberg,

6) der Kaufmann Leo Berne zu Posen,

zu 1, 3, 4 und 6 vertreten durch den Justiz-Rath Engels zu Potsdam, zu 2 vertreten dur die Rechts- anwälte Kanther und Peters in Liegnitz,

haben das Aufgebot der folgenden, angebli ver- loren gegangenen Policen der Deutschen Lebens- S und Renten-Versicherungs-Gefellschaft auf Segenseitigfeit in Potödam, jeßt genannt „Deutsche Lebens-Versicherung Potsdam“ beantragt, nämli:

zu 1: Nr. 6569 vom 1. Juni 1870, lautend über die von dem Hausbesiger Johann Gottlieb Kunick zu Giersdorf genommene Vrrsiperung von 50 Thalern = 150 Æ, zahlbar nah dem Tode des Versicherten,

Nr. 6593 vom 1. Juni 1870, lautend über die von der Frau Anna Elisabeth Kunick zu Giersdorf genommene Versicherung von 50 Thalern = 150 4, zahlbar nah dem Tode der Versicherten,

zu 2: Nr. 5907 vom 1. Juni 1870, lautend über die von der verwittweten Frau Niederlich zu Liegniß genommene Versicherung von 50 Thalern = 150 M, zahlbar nah dem Tode der Versicherten,

zu 3: Ne. E. 29 071 vom 26. Juli 1886, lautend über die von dem Versicherungs-Inspector Ludwig Albrecht Stiehler zu Gera auf das Leben seines am 7. Juli 1877 geborenen Sohnes Max Stiehler genommene Versicherung von 300 4, zahlbar am 7. Juli 1898, falls Max Stiehler an diesem Tage noch lebt,

Nr. E. 29 072 vom 26. Juli 1886, lautend über die von demselben auf das Leben seines am 8. Ok- tober 1879 geborenen Sohnes Eugen Stiehler ge- nommene Versicherung von 300 4, zahlbar am 8. Oktober 1900, falls Eugen Stiehler an diesem Tage noch lebt,

Nr. E. 29 073 vom 26. Juli 1886, lautend über die von demselben auf das Leben seiner am 13, No- vember 1881 geborenen Tochter Klara Stiehler genommene Versicherung über 300 4, zahlbar am 13, November 1902, falls Klara Stiehler an diesem Tage noh lebt,

zu 4: Nr. E. 18 629 vom 3. April 1878, lautend über die von dem Postsecretär Johannes Friedrich Otto Kublmey zu Hannover auf das Leben seiner am 25. Dezember 1875 geborenen Tochter Hedwig Klara Margarethe Kuhlmey genommene rung von 1000 Æ, zahlbar am 25. Dezember 1897, falls die genannte Tochter an diesem Tage noh lebt, __zu 5: Nr, 12325 vom 7. Zuli 1873, lautend über die von dem Maschinenfabrikanten Karl Christian Stauß zu Biberach auf das Leben scines am 11. Ja- nuar 1873 geborenen Sohnes Carl Christian Stauft genommene Versicherung von 600 Thalern = 1800 Æ, zahlbar gewesen am 11. Januar 1893, wenn der ge- nannte Sohn an diesem Tage noch gelebt hat __zu 6: Nr. E. 31 430 vom 15. Mai 1888 lautend liber die von dem Gutsbesißer Otto Rein bold Volandt zu Dominium Trzebin bei Dobrzyca auf das Leben seiner am 18. September 1887 geborenen Tochter Else Alma Vollandt genommene Ver- E pon 5000 Æ, zablbar am 18, aj ps Else Alma Vollandt an diesem Tage noch le f

Die Inhaber der vorbezeichneten Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. De- zember 1893, Vormittag l unterzcihneten Gerichte, Li immer 10, anberaumten

te anzumelden und die

widrig deren Kraft saßerfiätina Sti, wg 16. Ma Ï : Königliches Amtsgericht. Abtheilung 4.

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