1913 / 13 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Jan 1913 18:00:01 GMT) scan diff

werden. Es ist unerläßlich, daß die Reichsregierung die Wege der preußischen Politik verfolgt, wenn sie sich mit Energie gegen den Umsturz wenden will. Es muß endli auf diesem Gebiete etwas geschehen, damit die Zustände herbeigeführt werden können, die unter dem Vruck des Sozialistengeseßes auf der Sozialdemokratie lasteten,

alten System zurückkehrten und die Eisenbahnübershüsse wieder voll zu den Verwaltungszwecken heranholten. Das sind zwei total ver- schiedene Anschauungen. Ich glaube, wenn wir dem Vorschlage des Herrn Dr. Wiemer folgen würden, so würden wir nah einigen Jahren

selbst viel mehr.

Dann würden fie das Geld der Zentralgenofsen- schaftskafse abnehmen und anderswohin tragen. Wenn die Zentral- genofsenschaftskasse aber in dem Zinsfuß etwas mitsteigt, dann laffen die Kommunen das Geld dort und heben es nicht wieder ab. Also es ist hier gar keine illoyale Konkurrenz oder ein künstlihes Heran-

Zweite Beilage chsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsan

zum Deutschen Rei zeiger,

M 0:3,

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wieder festsizen, und es würde alle Welt rufen: \{hleunigst ab von den \{wankenden Eisenbahneinnahmen, es muß eine Mauer gezogen werden, die uns vor derartigen Gefahren {üßt. Es ist sehr leit, zu erklären: die Steuerzushläge müssen beseitigt werden, wir haben soviel Geld. Wenn man aber das näher ausrehnet und nachsieht, so fehlt das Geld. Diese Behauptung ist sehr billig, aber sie läßt fih in der Zukunft nicht realisieren.

Herr Dr. Wiemer hat ferner sich sehr lebhaft gegen meine Ausführungen über die Shuldentilgung gewendet. Er hat erklärt, es wäre eine eigentümlihe Sache, früher sei immer das Neich als Schredlgespenst für alle in bezug auf s{chlechte Finanzwirtschaft hingestellt worden und jeßt würde das Reich als Beispiel für gute Finanzwirtshaft angeführt. Warum nicht? wenn im Reich die geseßz- lihen Verhältnisse geändert worden sind, wenn das Reich Einkehr ge- halten hat und fich klar geworden ist, daß es mit der bisherigen Finanzwirtshaft nicht so weiter geht, wenn besondere Bestimmungen getroffen worden sind, warum soll das Reih dann nicht vorbildlih sein? Das Reich ist vorbildlich auf diesem Gebiete, und Herr Dr. Wiemer hat mit seinen eigenen Ausführungen dem zugestimmt und ih felbst widerlegt. Er hat erklärt: die Tilgungssäße, welhe das Neich für seine Anleihen festgeseßt hat, billige ih, ich möchte, daß fie auh für Preußen eingeführt werden. Das Reih hat aber für werbende Anleihen einen Tilgungssaß von 1,9% —+ ersparten Zinsen eingeführt. Herr Dr. Wiemer hat sich für Preußen lebhafl dagegen gewendet, daß für werbende Anleihen eine Tilgung eingeführt würde, troßdem hat er zugleich erklärt, daß der Tilgungssat, den das Reich für werbende Anleihen eingeführt hat, ein durchaus gerecht- fertigter ist. Wenn ih diesen Tilgungssaß von 1,9 9/9 für Preußen bekäme, würde ih auch erklären: unsere preußischen Tilgungssäße sind durchaus gesund und akzeptabel.

Dann hat der Abg. von Arnim heute zwet Fragen an mich ge- rihtet. Die erste Frage betraf den Rückgang in den Einnahmen der Münze. Er hat gemeint, es wäre niht gut, daß man niht genügend Silbermünzen prägte, weil offenbar überall darüber geklagt würde, daß cin Mangel an Silbermünzen vorhanden wäre. Woher der Mangel an Silbermünzen kommt, wage ih nicht ohne weiteres zu behaupten. Jch glaube, daß er zum Teil daher kommt, daß viele Leute sowohl Gold wie Silber bet sich zu Hause für alle Notfälle aufbewahren, weil sie glauben, es wäre hier siherer als anderswo. Ih muß im übrigen sagen, die ganze Münzfrage ist nicht eine Landesfrage, sondern eine Neihsfrage. Das Reich hat zu bestimmen, wieviel Münzen geprägt werden sollen, und niht der preußishe Staat. Die Finanzverwaltung bekommt vom Neich nur die Mitteilung, welche Pläne in bezug auf die Münzprägung bei der Reichsverwaltung bestehen, und als der Etat aufgestellt wurde, haben wir vom Schatzamt die Mitteilung bekommen, daß fo und so viel für das nädhste Jahr geprägt werden folle, und dana sind dle Ziffern eingestellt. Inzwischen habe ich gehört, daß eine verstärkte Ausprägung vom Schaßzamt in Ausficht genommen ist; es werden sh also diese Zahlen etwas ändern.

Dann hat Herr von Arnim eine Beschwerde über das Verhalten der Zentralgenossenschaftskasse vorgebraht. Er hat ausgeführt, die Zentralgenossenschaftskasse habe ein Zirkular an sämtliche öffentlichen Kommunal- und Sparkassen ergehen lassen, in welhem hohe Zinssäße für Ultimogeld angeboten werden, und habe diese Kassen zu gleicher Zeit aufgefordert, das Geld an dite Zeniralgenossenschastskasse abzuführen. Herr von Arnim erblickt tin diesem Verfahren eine Aufforderung auch an .die soliden Kassen, sih an dem Ultimo-

bis dahin angenommen, daß allmählich so ziemlich alle hier in diesem | geshäft zu beteiligen, das Geld dem Ultimogeschäft zuzuführen und hohen Hause davon durhdrungen worden wären, wie wichtig und | außerdem eine Entleerung der Kassen für sonstige Zwecke, also eine wie notwendig es für eine geordnete Finanzverwaltung i; Zuführung des Geldes zu Geldgeschäften, statt zu richtigen Kapital- daß die Staatsausgaben niht wesentlich oder allein auf die es M Zu meiner Freude glaube i, den Abg. v. Arnim beruhigen \{wankenden Ginnahmen der Betriebe gestüßt werden, daß man | zu können. Die Verhältnisse liegen nicht ganz so \{chlimm, wie er sie die s{chwankenden Einnahmen der Betriebe nach oben hin abschneiden | dargestellt hat. Das Rundschreiben, welhes die Zentralgenossen- und sie für die \{hlechten Jahre ansammeln muß. (Sehr richtig! | shaftskasse hat ergehen lassen, ist nicht in diesem Jahre zum ersten rets.) Male ergangen, sondern wird von der Zentralgenossenshaftskasse FIch möchte an Herrn Abg. Dr. Wiemer die Frage rihten, wie | alljiährlih an die angeschlossenen Kassen erlassen. Die Zentral- er si das denkt, wenn alle diese schwankenden Einnahmen in den | genossenschaftskasse hat geradeso wie alle anderen großen Banken Ietßten Jahren in dauernde Ausgaben verwandelt worden wären, was | auch Kassen, die an die Zentralgenossenshaftökasse angeschlossen ganz zweifellos der Fall gewesen wäre, wenn die bisherige Politik | sind; sie muß auch mit diesen regelmäßige Geschäfte machen, nicht einges{lagen worden wäre. Meine Herren, wir hätten dann den | weil die Zentralgenossenschastskasse sonst gar nicht so ge- Erfolg gehabt, daß wir in diesen guten Jahren sehr viele neue dauernde | metinnügzig wirken könnte, wie fie es tut. Die Zentral- Ausgaben hinzubekommen hätten, daß wir aber, sobald die unvermeid- | genossenshaftskasse darf von den ihr angeschlossenen Ge- lien, nah ciner wirtschaftlißen Hochkonjunktur immer wieder sich | nossenschaften doch nicht auf große Gewinnerzielung hinarbeiten, zeigenden Rückschläge eingetreten sein würden, vor einem großen | sie darf nicht hohe Zinsen nehmen, sondern muß möglichst gemein- Bakuum ständen, also sehr viele Ausgaben hätten, für die wir eine | nüßig wirken. Das ist au statutarisch vorgeschrieben. Um das tun Deckung überhaupt niht hätten nahweisen können. zu können, muß fie auf anderen Stellen einen Verdienst haben, und Meine Herren, ih kann infolgedessen Herrn Abg. Wiemer in | diesen verschafft sie sih dadur, daß fie Geldgeshäste macht, gerade so seinen Ausführungen - in. keiner. Welse folgen, die dahin gingen, | wie andere Banken. N E die jeßige Finanzpolitik wäre eine Thesaurterungspolitik zum Die Aufforderung, die an die einzelnen Kassen ergangen ist, ist Schaden des Staates. Den Beweis dafür, daß diese sogenannte | durhaus niht in dem Umfang ergangen, wie Herr von Arnim an- Thesaurierungspolitik ein wunderschönes Schlagwort die Kultur- | genommen hat. Die Aufforderung ist nur an die bei der bedürfnisse zurückgedrängt hätte, ist er vollständig \chuldig geblieben | Zentralgenossenschaftskasse angeshlossenen Kassen er- Der Abg. Dr. Wiemer hat wiederholt gestern diesen Ausspruch getan, | gangen. Die Zentralgenossenschaftskasse hat, wie Herr von Arnim und obwohl ih immer gespannt hinhorchte, um zu erfahren, inwieweit | zutreffend vorgetragen hat, elnen Zinssaß von 5 9/6 angeboten für die Zeit die Staatsregierung hinter der Befriedigung der Kulturbedürfnisse | von ultimo März bis ultimo April 1912. Die Ultimogeldsäße, welche zurückgeblieben wäre, fehlte jede Begründung, sondern es blieb lediglih | an der Berliner Börse in der Zett galten, waren 63 und 7 °/9, Also die bei der Behauptung. (Sehr wahr! rets.) In dem diesjährigen | Zentralgenossenschaftskasse ist noch 14% darunter geblieben. Etat ist gerade der Kultusetat ganz besonders gut weggekommen, und | Wenn die Zentralgenossenshaftskasse überhaupt derartige Geschäfte wenn Ste die früheren Etats ansehen, so sind auch in diesen die Be- | mit den ihr angeshlossenen Kassen nicht machte, würden die ihr an- träge gerade für die Kultusverwaltung ganz ungewöhnlich stark ange- | geshlossenen Kassen thr das Geld abziehen und das Geld sofort zu \{wollen. Wie man da sagen kann, daß die Kultusbedürfnisse ver- | den Privatbanken bringen, weil sie dort das Geld ganz anders ver- nalässigt werden, is mir unklar. (Zuruf links: Kulturbedürfnisse!) | zinst erhalten als bei der Zentralgenossenschaftskasse. Jch kann aus Sa, au die Kulturbedürfnisse sind gar nit vernachlässigt worden. | eigener langjähriger Erfahrung sprehen, weil die Kommunen, in SJch mödhhte bitten, mir den Nachweis zu erbringen, inwieweit | denen ih tätig war, immer mit der Zentralgenossenschaftskasse ar- Kulturbedürfnisse vernachlässigt worden sind. Die Kultur- | beiteten. Wenn vorübergehend mehr Geld in den Kassen ist, kommen

damit die Zustände von damals wieder herbeigeführt werden.

Justizminister Dr. Besele r:

Meine Herren! Die Anfrage des Herrn Abg. Winckler, die er am Sonnabend an die Justizverwaltung gerichtet hat, habe ich nicht fogleich beantwortet, weil ih mi erst über die Zahlen vergewissern wollte, die hierbei in Betraht kommen. Nunmehr kann ich zu der Frage wegen der kleinen ländlihen Amtsgerichte folgendes bemerken :

Es ist während meiner Amtszeit ein einziges Amtsgericht aufge- Hoben worden, und zwar zu Groß Salze durch Vereinigung mit dem Amtsgericht in Schönebeck. Es wurde aufgehoben, weil die beiden Orte, die bisher besondere Amtsgerichte hatten, tatsählich nur einer waren, und deshalb ist durch ein Gesetz von 1906 unter Zustimmung des hohen Hauses diese Zusammenlegung erfolgt. Das hat also wohl für die Frage, wie die Gerthtseingesessenen zu den Gericht8orten ge- langen können, feine Bedeutung. Außerdem ift augenblicklichß in Er- wägung, ob man aus drei kleinen Amtsgerichhten , dle auch nahe bei etnander liegen, und die alle drei an sich Neubauten erfordern, ein Amtsgeriht mit zwei Amtsrichtern machen solle. Jh weiß noch niht, wie die Erwägungen auslaufen werden. Jedenfalls kann auch diese Zusammenlegung nicht ohne Zustimmung des hohen Hauses erfolgen.

Andererseits ist in der Zeit, da ih hier mein Amt versehe, an 8 Orten abgesehen von den Berliner Vororten die Errichtung neuer Amtsgerichte erfolgt oder wenigstens bereits durch Geseß an- geordnet. Also Sie sehen, daß das Bestreben der Justizverwaltung im Prinzip keineswegs dahin geht, die Zahl der kleinen Amtsgerichte zu vermindern, fondern im Gegenteil, fie zu vermehren. Die Be- rechtigung dieses Grundsatzes ergibt sich {hon aus den Ausführungen, welhe am Sonnabend Herr Abg. Winckler zu diefer Sache gemacht hat. Die Absicht der Geseßgebung des Jahres 1879 if unzweifelhaft die gewesen, daß der Bevölkerung namentlich auch des platten Landes die Gelegenheit, zum Gericht zu gelangen, möglihst erleihtert werden sollte (Bravo!); auch ist der Gedanke maßgebend gewesen, daß der Nichter der Vertrauensmann der Bevölkerung sein solle und ihr, soroeit sein Amt es mit si bringe, mit seinem Rate zur Seite zu stehen habe. Das Iäßt fich natürlich leihter ermöglihen, wenn der Zugang zum Ge- rit für alle möglichst einfach und leiht gestaltet wird. So wird die Sache heutigen Tages noch von der Justizverwaltung behandelt. Die einzelnen Fälle, die ih erst anführte, und in denen es fich um die Zusammenlegung von Gerichten handelt, haben ihre befondere Veranlassung und berühren den Grundsaß niht. Ich verstehe also nicht, wie eine Beunruhigung im Lande hierdurch entstanden sein mag. Es mögen sich Gerichte über diese oder jene Pläne verbreitet haben, diese find aber nur, soweit ih es heute hier vorgetragen habe, begründet. (Bravo!)

Finanzminister Dr. Len h e:

Meine Herren! Herr Abg. Dr. Wiemer hat gestern in seinen Ausführungen die bisherige Finanzpolitik nach jeder Nichtung hin gemißbilligt. Er hat erklärt, von Anfang an hätten er und seine Parteifreunde sich nicht damit befreunden Éönnen, daß die Ueberschüsse der Eisenbahnverwaltung, wie er sich ausdrückte, thesauriert und dadurch der allgemeinen Verwaltung entzogen würden, und der dles- jährige Etat wäre infolgedessen ein getreues Spiegelbild der bis- herigen Thesaurierungspolitik zum Schaden der allgemeinen Staats- aufgaben, zum Schaden vor allen Dingen auch der Kulturbedürfnisse. Meine Herren, ih bin einigermaßen erstaunt gewesen, als ich diese Ausführungen des Herrn Abg. Wiemer gehört habe. Denn ich batte

Berlin,

Mittwoch, den 15. Januar

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ziehen von öffentlichen Geldern, fondern es ist der natürlige Ge- \häftsgang, der nach meiner Ueberzeugung die Grenzen niht über- \chreitet. Es kommt noch hinzu, daß dieser hohe Zinssaß auch nit für jedes Kapital, sondern nur für Kapitalien von 100 000 4 und mehr angeboten wird. Ja, meine Herren, 100 000 #& und mehr haben nit viele Kassen übrig, das kommt nur selten vor, und in- folgedessen muß für ein solches größeres Kapital auch cin höherer Zinsfuß gegeben werden. Für alle Kapitalien, die einen geringeren Betrag ausmachen, ist der Zinsfuß au niedriger. Also so bedenklid) ist die Sache niht. Wenn der Herr Abg. von Arnim aber glaubt, daß diese Erklärungen ihn noch nicht ganz beruhigen, dann bin ich gern bereit, in der Kommission noch nähere Aufklärungen darüber zu geben. Aber ich glaube, daß dies wohl hinreichen dürfte, um die Be- denken zu zerstreuen, welche gegen diese Art der Geschäftsführung er-

hoben worden find.

Abg. Dr. Por s ch (Zentr.): Der Abg. Dr. Liebknecht hat dem Grafen B rcidiua vorgeworfen, daß er in seiner Nede sih nicht darüber beshwert hat, daß keine Wahlrehtsvorlage eingegangen ift. Dies ist unterlassen worden, weil wir in dtefer Sißungsperiode das hon fehr oft getan haben, sodaß diesmal kein Anlaß vorlag. Jch selbst habe mich ja darüber shon früher geäußert, und ih kann deshalb auf meine damaligen Ausführungen verweisen. Außerdem werden wir ja bald Gelegenheit haben, gelegentlih der Neuwahlen eren Wählern Rechen]chaît darüber abzulegen. Gegenüber den Aus- führungen meines Parteifreundes Praschma über das Jesuitengeseßz hat Dr. Friedberg darauf hingewiesen, daß protestantische Staaten den Katholiken gegenüber ein weit größeres Entgegenkommen beweisen, als fkatholishe. Ihm find viellecht die Verhältnisse in Braun- schweig, Mecklenburg und Reuß nicht bekannt. Meine Glaubens- genossen dort würden sich freuen, wenn sie dieselben Freiheiten genteßen würden, wie die Protestanten in Bayern. Die Katholiken müssen dort zu den cvangelishen Kirchensteuern beitragen, dagegen dürfen fie für ihre eigenen Kirchen keine Steuern erbeben. Herr Friedberg hat dann ferner einen Zusammenhang zwischen wirtschaftlihen und religiösen Dingen geleugnet. Ich verroeise da auf das Handbuch der politihen Oekonomie von Schönberg. Danach wird gerade auf diejen Zusammenhang hingewtesen. Herr Wiemer hat uns dann längere Auseinanderseßungen gemacht über die Stellung seiner Freunde zu kirhenpolitischen Fragen. Gr hat es aber vermieden, wie auch im Neichstage, sih darüber zu äußern, ob seine Freunde für die Aufhebung des Jesuitengeseßes zu haben find. Er hat uns gefragt, wie wir uns zu den Juden stellen. Ich war über diese Frage erstaunt; die Stellung des Zentrums dazu muß doch bekannt sein. Auf jüdisher Seite war man z. B. von unserer Stellung tn der Schulfrage befriedigt. Bemerkt muß dazu allerdings werden, daß unter den Juden es darüber keine Einigkeit gibt. Herr Dr. Liebkneht hat uns dann vorgeworfen, wir hätien in der Jesuitenfrage unsere Schuldigkeit niht getan. Das Gesetz hätte längst aufgehoben werden können, - aber wir wollten es nicht, weil wir davon lebten. Ein derartiger Vorwurf muß sehr erstaunen. Wenn man der Meinung ist, daß wir uns vor der Auf- hebung fürchten, und wir uns dadur unsere politishe Stellung ver- derben, nun, so soll man es tun, und Herr Dr. Liebkneht wird si vielleiht wundern, daß es nicht der Fall ist. Herr Liebkneht war dann verwundert darüber, daß Graf Praschma die Jesuiten als Förderer der Autorität hingestellt hat. Herr Prashma soll mit der Wurst nah der Spelseite geworfen haben. Aber mein Parteifreund ist niht ver- standen worden. Man wirft doh den Jesuiten vor, daß sie staats- gefährlih und staatsfeindlic) seien. Es sollte nur nahgewiesen werden, wie A ein solcher Vorwurf ist. Herr Liebkanecht meinte, Graf Praschma hâtte sogar den Schatten des Reakltionärs von Gerlach heraufbeschworen. Diese Dinge haben aber mitcinander nichts zu tun. Der Abg. von Gerlach hat im Jahre 1853 nicht als Redner, sondern nur als Vertreter der Kommission gesprohen. Da wurde hervor- gehoben, daß si gerade der Teil der Landräte zugunsten der Jesuiten ausgesprochen hat, die evangelisch waren. Ih will auh auf die Nechtslage der Jesuiten in unserem Vaterlande verweisen, sie find der Willkür der Poltzeiorgane ausgeliefert. Am Anfang der 70er Jahre verlangten der Altfkatholikenkongreß und auch viele Protestanten- vereinigungen den Erlaß eines Jesuitengeseßes. Die Regierung ver- langte damals nur, die Jesuiten internieren zu dürfen. Merk- würdigerweise hat damals der Regierungsvertreter erklärt, es liege nihts ferner als ein Akt der Feindseligkeit gegen die katholische Kirche. Ein Führer des Zentrums hat damals dieses ganze Gesetz für einen Bankrott der Legislatur erklärt. 1 verbietet den Jesuitenorden überhaupt, § 2 verbtetet inländishen Jesuiten den Aufenthalt, und die ausländischen können ausgewiesen werden. Der Bundesrat bekam damals eine Blankovollmaht, was nie da toar und auch nie wieder vorgekommen ist. In derselben Zeit, in der die deutshe Gesezgebung es einem Teil des deutschen Volkes verwehren wollte, die Regeln des heiligen Ignatius zu befolgen, beschloß der deutsche Reichstag ein Gesetz, das es jedem gestattete, außerhalb eines jeden Gottesglaubens zu leben. Herr Bebel, der damals. noh keinen Fraktioneverband um sihch batte, sagte damals von unserer Bourgeoisie, daß sie nichts weniger als religiós sei, und wenn man dem TJesuitismus vorwerfe, er verstoße gegen Moral und Sitte, so tue sie es in einem noch höheren Maße. Der Neichstag leitete seine Kompetenz zum Verbot des JIesuiten- ordens aus Art. 4 der Neichsverfassung her, der aud; vom Vereins- wesen spriht. Das Geseß war aber nach einem Gutachten Labands niht ausreihend, und es wurde durch den Beschluß des Bundesrats vom 4. Juli 1872 ergänzt Diese Verordnung des Bundesrats bezog sih aber wesentlih auf den § 2; man nahm an, daß nah dem § 2 die LcAdespolizeibehörden die Möglichkeit hätten, jeden deutschen Jesuiten zu internieren und jeden ausländischen Iesuiten zu externieren. Der Bundeërat wollte dies aber nicht der Willkür der Landespolizeibehörden anheimstellen und beschloß daher, was er getan wissen wollte. Da stand im Hintergrund der Ge-

(Schluß aus der Ersten Beilage.) ;

der preußishen Negierung kam, wandte sie fi zunähst an den Bundesrat und stellte dort fest, daß allerdings bei der Emanattion des Gesetzes und bei dem Erlaß des Beshlufses vom d, Jult 1872 die Auf- fassung bestanden hätte, daß zu der Ordenstätigkeit auch die priester- liche Tätigkeit gehöre, weil eben der Orden dec Gesellschaft Jesu ein priesterlicher Orden set, der namentli durch die prtesterliche Tâtig- keit seine Ordenszwede zu erreihen anstrebe. Also es ist nicht ein genereller Erlaß über die Anwendung des Gesetzes gewesen, fondern ein Erlaß, der eine spezielle Frage, einen speziellen Zweifel aufklärte und darüber die Anweisung an die Behörden gab.

Demgemäß is auch später jederzeit verfahren worden. Die Zentcalinstanz in Berlin hat nur dann in dieser Angelegenheit ge- \prochen, wenn ein konkreter Fall zu ihrer Entscheidung gebracht wurde und sie einen Zweifel über die Handhabung des Gesetzes iîn einem bestimmten einzelnen Punkt aufzuklären hatte. Auch nah dem Wegfall des § 2 des Jesuitengescßes ist eine allgemeine Anweisung an die Behörden nicht erfolgt. Man nahm an, daß im übrigen die Handhabung dieselbe bleiben könne, daß durch den Wegfall des S2 irgend eine Notwendigkeit, an der bisherigen Handhabung etwas zu ändern, nit entstanden sei.

Es ist also im Jahre 1872 keine Verschärfung eingetreten, ebenso- wenig aber im vorigen Jahre. Denn die „religiöse Tätigkeit", die hier als cine verbotene bezeihnet wird, ist hier nit als ein neuer Auódruck in diese Materie hineingekommen, sonden er is dem Oberverwaltungsgerihtserkenntnis ent- nommen, das ja der Herr Abg. Porsch auch angeführt hat. In diesem Erkenntnis ist die Praxis, die {G in Preußen

täligkeit von reiver priesterliher Tätigkeit unterscheidet, fo entsvri i priest b et, fo en sie der Auslegung Friedrihs des Großen. Als der Seiten gerichtlighe Entscheidung aufgehoben worden war, hat Friedrih der roße Wert darauf g-legt, daß die Mitglieder des Ordens in Schlesien Lor sungleren. Nach der Verfügung der baye: ischen Regierung ürfen die 3 e] iten vorübergehend in der Seelsorge Ausbilfe leisten gus der Aussicht der zuständigen Pfarrer. Ste dürfen Vorträge a, nicht bloß außerhalb, fondern auch innerhalb der Kirche. N ist die Brandfackel, die man in das Volk wirft. Die berufenen Vertreter des katholischen Volkes in kirchliher Beztebung baben fich wiederholt für die Aufhebung des Jesuitengescßes bemüht, alle ihre Maven find aber unbeantwortet geblieben, Durch die Aufhebung es J 2 ist nur eine etwas mildere Prar!s in ‘der Anwendung des Gesetzes eingetreten. Es ist durchaus eine irrige Ansiht, wenu die ee annehmen, daß sie von unserer Seite ausgefuhrt wird. Das j Begenteil ist der Fall. Es ist gesagt worden, wir müßten mit der Psyche des protestantishen Volkes rechnen. Der Jesuiten- orden sei der Todfcind des Protestantismus und sei gegründet worden

Die preußische Regierung war and fass ini s Bld Ti erer Auffassung und definierte i cus Srlaß vom 28. September 1872 weiter die O rbtaaten A L tue 308 rerajen t leYe Met As und seelsorgerishe Tätigkeit des 3 { nd Pabet wurde, was für uns Katholiken sehr befremde ift, egen zwischen Beichte, Absolution und Spenden E a h as bewies, wie wenig man über katholische Dinge unter- É e a Dieser Erlaß war übrigens auch ein Gebeimerlaß, S Llbher nur durch Verfügungen der Oberpräsidenten nach ed E daten, Im Königreih Sachsen erging genereles Geleß von 1876, wona ein Mitäali von Lu oder ordenéähnlichen Kongregationen A als dine eine Vrdenötätigkeit innerhalb des Königreichs niht aucüben Mia e r uber j F (staaten y Ausführungsverordnungen E aben, T N ekannt. s S 2 des Sesuit B E E E wurde, erübrigte sich nach enne pes ass! rhau 5 igkei Zi \ 1872 aufrecht T erbalten G ares e Le p Us v Bekä i Grund zu der Annahme ‘daß die Sue eide h bi en N U ua Beria f Ss dah E Dae Mol Grund zu de j ‘hebung des § 2 au die Auf- | £ nter Deweis stellen, daß diese Behauptungen unwah 2 S a aa A von 1872 zur Folge haben würde. find. Ich bin aber bereit, Ihnen eine Anzahl Ae Wu E idt eingetreten, aber ih fann ride verfeunen, daß do vie been: | auf Sranfe dee die "cemábuten Betti t, Buse t mi habung des Gesetzes milder geworden ist j Gs i : ¿e Meihe Zesuitenorden seinen bedrängten Mitgliedern im Ausland : er g . Es ist eine ganze Reihe | Daß der Jesuitenorden seinen bedrängten Mi im‘ don Verrichtungen von Jesuiten als katholis irléerA zugelasen i ibm do nit vorwerfen. Sonst müßten 3 olishen Priestern zugelassen | W Vilfe kommt, kann man ihm doch nicht v i von Ve i uiten e zu s N ) orwerfen. Sonst müßte ae 296 D Meilen oder fonfessionelle Schwierigkeiten Mie „dem ganzen Katholizismus diesen Vorwurf machen. ‘f Ab cntslaiten fad, Doe ns anz er hat im April v. I. im Reichs- Fe Inecht hat darauf hingewiesen, daß von konjervativer Seite offen- tag fel erklärt, daß 7 H fog, onferenzvorträge religiösen oder | bar aus politisher Rückficht man uns in der JIesuitenfrage nicht Auf Katholifenversammlungen j ves See u rp lic Me Dab, S S U A Mart voga e iefehen Bortrkas ael Ne Au n Got n unbean/tandet religiöse l, Dag man noch gegen uns allzu s{arf vorgegangen ist. Vorträge gehalten. ßherzogtum Baden sind solche | Ih verweise auf die „Preußishen Jahrbücher“ sowie auf ei I, N L off 29e M aiags: r durch Aas des Pielenau n Bas Jatho, M denen en : [6 geschaffen ist, ist vollkommen unklar. Das § - | gibt, daß man auch auf evangeli Seite einsi G1 Gesel R log! cin seiner einzigen Entscheidung 6m die les Kesutlenfrage zu weit a ede Meins “eat pet S ad renn lungan, dos Neichôtags ließen nit erkennen, scinerzeit im Reichstag einen Antrag eingebracht, daß etne Kommission j tr c M j R ußt gewesen wäre, mit der Ausschließung des | einge!eßt werde, welche prüfen soll, ob die vielen Vorwürfe gegen herausgebildet batte, festgelegt, und dieses Erkenntnis steht, wie mir O1 fe p dendtätigfeit der Mitglieder zu unterjagen; Denn M ilen og E R Antrag ist abgelchnt worden. scheint, durchaus im Eiuklang mit dem Bundescratsbes{chlußz tom €. usenthalisbe C elnz’ge Zwangsmittel be- Barum jezen Ste nicht einc folhe Kommission ein? M i 28. Novembe A s ist diese Praxi ja auch Her pidinet iet (0 Manns E 1 te S D e 1 j : » Man sagt, die obvemder v. F. Uebrigens ist diese Praxis, was ja auch Herr ‘inet je | : : gelu unzulässig. Infolge | Jesuiten dürfen nicht zurückkommen, weil man eine Sts é i6 Ab | zehobe inesweg in’ in Phéaben g: der wee S Pr ae Et A nun die neue Bundesratsverordnung Friedens befürchtet Nimmt man denn auf uns Rüsichts Gegen Abg. Porsch hervorgeboben hat, keineswegs allein in Preußen in der voi 25. No mber 1 12, die in unseren Kreisen lebhafteste Erregung | Uns geht man rüsichtslos vor. Wenn man sih auf den Standpunkt Weise, wie id) es geschildert habe, zur Ausbildung gekommen, sondern bervorgerufen hat. „Na em der Bundesrat ¡Monate lang über a Nen, 0) La vel onellen Srteden stören, dann muß sie ist in allen wesentlihen Punkten durch ganz Deutschland dieselbe E e L n. A en eine Grleihterung sieb , vUfUrT orgen, daß dotes nicht auf der anderen Seite ge- | gewesen, namentlichß auch im Königreich Bayern, wie ja von d treten : rade N ärfung der b‘sherigen | icht. Dies zu fordern, sind wir berechti t, au ? ir bloß | £ Erwä des Erlafs bevertiden Ds t; Der Bundedratöbeschluß von 1872 verbot lediglich gen 24 Millionen Katholiken: fb Man arg S dfe ae R Herrn Abg. Porsch durch Erwähnung des Erlasses des bayerischen Ordendtätig eit, i: ie y reußische Verordnung „bon 1872 verbot die cane e Empfinden Rücksicht genommen werden. Würde man es Herrn Kultusministers vom 4. August 191 1, worin in Bayern ebenso T L ers f fe 9 E l R e R d 2e 8 dae A Men der Ministerpräfident stch p in Preußen nur die stillen Messen für zuläsfig erklärt wurden, j el A da R gegenuber b ce ; N Lng au da atholif E Weben: H : age D: as a Hue Aer Gariang, Die Verordnung gefiattet den Gmpfinden beruft? Seien Sie überzeugt davon, us bir 2 MA G 4 E n Zelulen uus d oel n ngen außerhalb rider a ar E l Pl S Pes e E On die wir lieber dort Meine Herren, ih wollte diese tatsächlihen Angaben machen, um, D O Ga E ôle Gegenstände berühren. , wo der Pfeffer wacht. Und doch müssen wir das- | wie ih hoffe, zur Beruhigung betzutcagen, damit Sie d Dieser Tril der geseulih, er verstößt gegen das | selbe Vaterland mit ihnen lieben; aber wir wüns ; 3 t Bundeseatsbescuß teinooniens ola Yeichopereinbgesep. Dankenswerterweise baben: der Staatssekretär man auf unser Empfinden Rücsiht nimmt E, it des Ls daß durch den neuesten Bundesratsbes{luß keineëwegs eine E tek Hees v Ba ataa U Lr ister bier E Ene Zt ee Os und antireligiöse Propaganda Ä N in der bisherigen Praxis eingetreten ist, sondern daß 'es flärt, ; en milden Praxis blei i unjerem Vaterlande gestattet, i 1 n an ledigl ine Kodifi / Gie flare Hecbfolage if dadurch aber nit gesdaffen, B e brett ns ct ob im Guttesdien e Eh 0s 261 A O des Gesetzes Ceuta ba Kodifizierung der bestehenden Handhabung der 9 atósekretärs Delbrück auf die Anfrage des Abg. erjammlungen. F verweise auf die Propaganda der unte i i Fe na lie Fandedpoliteibebörden nun wissen, was sie zu tun eyes Leitung stehenden Heilsarmee, Da Fräbt fein Hahn vai A Abg. Graf M oltk e (freikons ): Die Ausführungen des Abg 19 beglüchvünsa e i h sie Dem Minifterpräsidenten von „Bayera fan Mus holte Bet S A G sh über religiöse Dinge ian, Por a. uts nicht unbeantwortet ins Land hinausgehen G age nicht zuschieben. Z “S auten Sie dies für staatsgefährlih. S : Lde ree ban Me Oirttic aud a0, HthoIII D i : ; t V 0 1 D, tes buvetldeg it Sen Arnim wemgen die oyalitt | o ftr Gri, me ein Aefuit in der Krs Vortrige hält, Jch | ¿rpedt werden möjie, da jest nad bem Jesu engese8 «anders ver: l at, während der Abg. Fried- | glaube, n Vortrag in einer großen Versamm! ‘halte abren wtrd als fonst. Graf Pras t behauptet, }es baverisben Ministeriums anerkannt hat, wäl g i E 3 mlung gehalten | ¿ 2 i Prashma hat behauptet, daß den A fel in das deutsche Volk | wird, so ist das weit gefährliher als ein Vortrag in der pagndeiratsbeschluß jeder katholische Volksshüle géiBleudert babe, und der Abg. von Zedliß sich ähnli äußerte. Der Nihilisten, Anarchisten dürfen in unserem Vatertände ofen E haben würde. Das ist ein e Le eee Ne Ausdru tramon anes Ministerium“ ist dem Abg. Friedberg | Paganda machen, solange sie niht gegen die Staatsgesetze verstoßen. | 8anz besonders für dic fatholishen Schüler. Man solite sich on g “ehen Sv idenruf aus unseren Reiben zurückgewiesen | Aber uns, den Glicdern eines Ordens der katholischen Kirche, verbietet | deshalb in Zukunft besscr hüten, dem Kultusminister den Vor“ worben. L E geor nete Friedberg reftifizierte sich dann und spra | Man, vor unseren Glaubensgenofsen in Versammlungen und Kirchen | Vutf ¿u machen, daß die katholishe Volksschule eingeengt ist. Ss e N Gala, Der verewigte freikonservative aufzutreten. Das ist etwas, was das Gemüt des Katholiken auf- Was man gegenüber dem JIesuitengeseß vorgebracht hat, find lauter ftatborsf-Vater sagte 104 ier RENOe séeifon)ervative Le T EE: e nitkatholishen Presse wird vorz geworfen, daß he das fatholische Volk beleidigt. Ich erinnere da aer daran, was sich die katholishe Presse alles stet hat. s ( aran, h el es geleiltet hat. Bo ibrer Haltung während des Kuiturkamvyfes will ih ganz s{chroeigen did nur hinweisen auf den Ton, der angeshiagen wurde, als es fi damals um die Bismarck-Ehrung im Reichstage handelte. Auch jetzt ergeht

Zeit nah dem Erlaß der Anspruch erhoben

j Tätigkeit der Fesuiten Als diefer Anspru zur Konntnis

G D peitsht. Wenn wir dagegen Abhilfe verlange t S L M Ae man sollte lieber den Ausdruck „ultramontan“ nit oder Milderung des Jesuitengesezes s E Si UAA e Au e Auédruck „Zentrumöministerium" ist nicht fagen, daß wir die evangelishen Bolksfreise provozieren. B Es vet bon en neben bayeris Ministe sf E sind aktive Zentrumsmitglieder L L Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten gr ir O) ein Tue e der Verkehröm nister, | D. Dr. von Trott zu Solz: : R Yntrums1ann gegolten, ist aber politis nit hbervor- j ; man sich wteder in Uebertr:ibunge 71 Ubt B R: tes, Die übrigen Herren könnte man cher als liberal Veielinto, ; Meine erben) Was ich vorgestern den Ausführungen des Herrn | Sache. Gern anétkenten “will, ich “Bab Lea Mete ee ltramontan ist das Ministerium son deshalb nicht, weil Abg. Grafen Praschma gegenüber gesagt habe, gilt wohl auch zum | Schärfen gegen Anderszläubige enthalten bat. Ney A Es A A evangelisch sind. Die Parität ist alfo ‘¿ifffern- großen Teil von den Ausführungen des Herrn Abg. Dr Porsch, daß führungen des Grafen ‘Praschma “oi Riiboliidiue Lab Se Bie C a Mine As E A anderswo nit besteht. fie nämli im wesentlichen vor das Forum des Yèeichstags und des A dasselbe etn. Dem gegenüber will ih nur feststellen, daß gegen ein Ministerium éinds! anvavdie Chat: e Je Worte | Bundesrats gehören. Wenn ich aber troßdem sehr wohl verstehe anbete Au ffafa scher ren Wg Wee Beziehung vielfa eine i von dem Abg. Friedberg. Gegen cinen e Uma sind daß die Herren, nachdem diese Frage in diesem hoben Hause iat so lautet Vans! Jet tun A Vot Le dri Gotba Ta dec ) “n t u I 2 al ° L R 1 “o L j i D ] 1 1 A B Je erft e in ver tse B wie ist das Ministerium Hertling angeschnitten worden ist, das Bedürfnis empfinden, sich weiter darüber | &genen Glaubensgenossen in Gegensaß. Es ist ausgeführt wörden, énbéres iititeriän, e e “r au worden? Würden .wir ein | auszulafsen, so würde ih doch keine Notwendigkeit erblickt haben, noch pas die Jesuiten der beste Schutz und Trutz von Thron und Altar Ministerium Hertling bekämpft ist, M E S en reaus einmal das Wort zu ergreifen, wenn es niht do vielleicht zwed- Umbeiubos ane sie Gegner aller anarhistishen und umstürzlerischen en überhaupt aus. Wie der due Sesalienertaf A mäßig wäre, einige tatsächlihe Angaben des Herrn Abg. Dr. P ors | Fragezeichen E venpggims E N großes, Me es Abg. Friedberg L S9 Zukunft aktenmäßig feststellen. Der | kßtigzustellen. Herr Abg. Dr. Porsch zog nämlih aus diesen | nossen, sondern in dem Namen der historischen Wahrbeit. Der und © Vérderls. Ee E „möchten uns nicht auf Gedeih | tatsächlihen Angaben gewisse Schlüsse, die er niht hätte ziehen esultenorden weit darin von allen anderen fatholishen Orden ab Das ol em Ninistertum, Hertling tidentifizteren. | können und die er nit gezogen haben würde, w ; i daß er ein viel weitergehendes Gelübde hat; indem er unbedingten : n wir nicht, Wir haben beiderseits V j g , wenn ihm der wirklihe | Gehorsam für d j j s lever für sich. Wir können uitte: Stlluna R Saverhalt bekannt gewesen wäre. eine ikt indete Stellima, grernb eant L ili Bu O {lehtern: O ; E 1 ber- E 2 r, 5 ani : gegenitber Jetner eigenen Kirche ¿ R welden Auna Lite L uns preußischer Minister _Derr Abg. Dr. Porsh führte aus, daß in Preußen eine Ns hett tp gnter Umständen nicht nux den ütfar, jondern dem Bundesratsbeschluß von 1872 tele raphierte der beobrisde Mi He Stéigerung, eine Verschärfung der Auffassung über die Bedeutung Das 0E ber. av i Malt ilt der Wille des Papstes maßgebend. don Ins au dea Lie. ias titfen B E orr ntida Was ift ueE des Jesuitengeseßes und seine Anwendung allmählih eingetreten sei das staatlihe Gebiet fn Fee Koe Ae B an ( r T; U T E LA A n L P- « 1 N T j c v h R es de Eier Begriff.“ Deshalb überließ | Ursprünglich, nah dem ersten Bundesratsbeshluß vom 5. Juli 1872, | der außerhalb des eigenen Staates tst, zu unbedingtem Geborfam ver- s i h een 2 selbe Minister sagte svata, pa Hordem selbständig vorzugehen. Der- | fei nur von Ordenstätigkeit die Rede gewesen; dann fei durch den | Yjgtel ist, kahn nit eine unbedingte Stüße des Staats sein. danke: wenn ihr euch niht nach dieser Vorschrift richtet, riskiert Ordenstätigkei 260 pater bet etner Interpellation, den Begriff der | Erlaß der preußishen Minister vom 28. September 1872 pri : Dewundern8wert ist ja die Organisation des Jesuitenordens. Richtig {hr die Anwendung des § 2. Mittlerweile ist aber der § 2 auf- Pracis atigkeit könne man verschieden auslegen. Nach der bayerischen Tätigkeit binzugek / a ‘mber 1872 priesterlihe | ist es, daß er auch in Deutschland vieles getan hat. Die Jesuiten gehoben worden, und es besteht nur noh der § 1 und § 3, die aus A dan die heiligen Messen ohne weiteres zugelassen. Die t ¿ug Es und { ieß ih heiße es jezt nach dem | haben sich auch bei uns zu gewissen Zeiten des Schulwesens und des der Jnitiative des Reichstags hervorgegangen waren, und deren Auf- E e ¿ angorubare Entwicklung wurde dann dur eine Ver- | neusten Bundesratsbeschlusse „religiöse Tätigkeit“. Das fei eine | Unterrihts angenommen und haben viel Gutes geleistet, besonders in hebung der Reichstag dann wiederholt von der Regierung verlangte. E 8 Fb /ayotisGen Kultusministers von Wehner vom August 1911 | Steigerung. der Art und Methode des Unterrichts. Aber gerade die dialektishe Der ergänzende Beschluß des Bundesrats hat die Sache nicht geklärt, Üeber e ü (e , worin er' die Vorträge religiösen Inhalts behandelt. Meine Herren, i : . | Durchbildung und die Scholastik hat doch au ihre Schäden ge- sondern verwirrt. Der Bundesrat erklärte für verboten jede Ordens- ardbe Aue Tlaß des Kultusministers von Wehner entstand in Bayern D en, in Preußen auch darin irrt der Herr Abg. | habt, und auf diese ist es wohl zurückzuführen, wenn beute 156 tätigkeit, insbesondere in Kirhe und Schule, sowie die Miision, er lea Lreguno, Diese Grregung wurde dem Ministerium unter- r. Porsch hat eine allgemein ershöpfende Auslegung und An- | die katholishe Wissenshaft nach eigeuem Urteil niht auf der verstand also verständigerweise unter Ordenstätigkeit nicht die egicva esonders hat das bayerif e Episkopat sich dieserhalb an die | weisung an die Behörden darüber, wie das Jesuttengesez und Höbe steht und- noch nicht paritätish ist den Leistungen anderer Missionen, sonst brauchte er sie nit extra hervorzuheben; er erkannte Me A ng gewandt. Das Ministerium hat vorläufig dafür geforgt, | die zu ihm ergangene Ausführungsbestimmu 2 ° | Der Jesuitenorden ist in verschiedenen Staaten ganz aufgehoben oder an, daß es neben der Ordenstätigkeit noch andere geistliche oa has eilgehende Schonung Plaß greift. Im Prinzip trat man sei, niemals statt d 2 E Ls ung zu handhaben | wefentlich bes{hränkt worden. Er ist auch 1773 dur dea Papst Tätigkeiten der Jesuiten gibt, und zwar die Mission. Gs sollte uêuen: Ent S Wehners zurück, und dieser arbeitete selbst einen L atligefunden. Auch der Erlaß vom 28. Sep- | Clemens XIV. aufgeboben und erft 1814 dur Pius VIL. wieder also die Ordenstätigkeit von der übrigen geislihen Tätigkeit Buribodrs wurf einer Verordnung aus, die auh den anderen deutshen | tmoer 2872, den Herr Abg. Dr. Porsch angeführt hat, ift | hergestellt worden. Wenn der Jefuitenorden taisächlic eine Stüke unterschieden werden, und von dieser leßteren follten lediglih die Entwütf biger G mitgeteilt werden follte. Infolgedessen ist der | keine derartig allgeurein ershöpfende Anweisung. Uebrigens | L! Thron und Altar wäre, warum haben ihn denn gerade katholishe Missionen verboten sein. Gleichzeitig überwies der Bundesrat wiitize M E Erklärung dem bayerischen Ministerium für aus- | ist ex au fkeine38wegs cin Geheimerlaß H, gen Staaten aufgeboben® Alle diese Staaten sind also über die Nüßli die Vollziehung des Geseßes den Landespolizeibehörden, über- fs ane egenheiten unter dem 22. Januar v. I. mitgeteilt worden, | Ex if an allo Regie Mes L « (Dort, hHôrt 1) | keit der Jesuiten anderer Meinung gewesen, als das Zentrum. Selh t | ließ ihnen also die Auslegung des Begriffs der Ordenstätigkeit. ald S a Mao b. J. hat das Ministerium Hertling wörtlich die gter Ae gierungen hinausgege en worden und hat au niht | die freie-Schweiz hat den JFesuiter orden 1847 gänzli aufgeh A bedürfnisse ersheinen vorwiegend im Etat der Unterrichtsverwaltung, | die Kommunen in Verlegenheit, was sie mit dem Geld machen sollen. missi onen BR Ee, Ae S hier M werden die Jefuiten- “E Ubrigens, wie Sie wissen, heutzutage so wenig wirkungs- | Kiedrih der Große hat die Jesuiten lediglich bevorzugt ‘mol und der Etat der Unterrichtsverwaltung ist in diesen Jahren so | Das Geld kann nit langfristig angelegt werden, weil es gebraucht einzuwenden fet BY bie “Sesuiton Nit D E A f en Geheimvermerk getragen. (Heiterkeit.) Er ist aus folgendem Sre QUAIKE bi Sen konnten, um die entvölfer1en Sulken stark vermehrt worden, daß von der Vermehrung der Nettoverwaltungs- | wird. Es muß also auf Depositenkonto angelegt werden. So sind viele (S{luß in der Zweiten Beilage.) halten, Durch diefe Verfügung hat die bayerische Reitüng fediglich c entstanden. | Bischöfe eizusiénti, T A U S gegen gewiffe renitente ausgaben mehr als die Hälfte auf den Kultusetat entfällt. Ich glaube, | Kommunen an die Zentralgenossenschaftskasse angeschlossen. Wenn die i as demselben Necht Gebrauch gemacht, wie die preußische egierung d hon damals, im Jahre (872, also furze Wilhelmine hat ec die Jesuitenaejellihaft als Ges E Das beweist, daß wir uns in der Beziehung unserer Pfliht voll | Zentralgenossenschaftskasse bei einem so hohen allgemeinen Zinssatz, wie intérvrétieet FOL d ae die den Begriff der Ordenstätigkeit selbst es Fa war yon katholifcher Seite sheulich genannt. Und an anderer Stelle schreibt et: A fte bewußt sind. er heute herrscht, die Verzinsung auf Depositenkonto für die Kommunen Geblieben. Mea T erfügung ist au in den rihtigen Grenzen | worden, daß die priesterlihe und feelsorgerische gut, diefen Orden in der ganzen Weit auszgurotten. Da ia ¿ i f y n Wenn die bayerisWe Regierung den Bragrif der Ordens- | nicht unter dio Drdenattttnk zi9mus und Jesuitismus nicht dasselb ß Katholi Herr Dr. Wiemer hat geglaubt, es wäre möglich, die Steuer- | zu niedrig halten würde, würden die Kommunen sih sagen: das ist 0 E E E oe unter die Vrdenstätigkeit falle, ! daß auŸh Päpste So Aeu E N e „gebt daraus hervor, ¿uschläge in der Zukunft ersparen zu können, wenn wir zu dem ! ja ganz unbilllg von der Zentralgenossenschaftskasse; fie verdient ja | f C Me MEIRENOTVER VETUTIENTT Yaver AIS e 11h iat