1913 / 13 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Jan 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königli Preußischen Staatsanzeiger, FOFS.

selbst viel mehr. Dann würden sie das Geld der Zentralgenofsen- schaftskaffe abnehmen und anderswohin tragen. Wenn die Zentral- genofsenschaftskasse aber in dem Zinsfuß etwas mitsteigt, dann lafsen die Kommunen das Geld dort und heben es nicht wieder ab. Also es ist hier gar keine illoyale Konkurrenz oder ein fkünstlißes Heran=- ziehen von öffentlichen Geldern, sondern es ist der natürlihe Ge- \chäftsgang, der nah meiner Üeberzeugung die Grenzen nicht über-

alten System zurückehrten und die Eisenbahnübershüsse wieder voll zu den Verwaltungszwecken heranholten. Das sind zwei total ver- schiedene Anschauungen. Ih glaube, wenn wir dem Vorschlage des Herrn Dr. Wiemer folgen würden, so würden wir nah einigen Jahren wieder festsißen, und es würde alle Welt rufen: \{leunigst ab von den {wankenden Eisenbahneinnahmen, es muß eine Mauer gezogen

werden. Es ist unerläßlich, daß die Reichsregierung die Wege der preußischen Politik verfolgt, wenn sie sich mit Energie gegen den Umsturz wenden will. Es muß endlih auf diesem Gebiete etwas geschehen, damit die Zustände herbeigeführt werden können, die unter dem VDruck des Sozialistengeseßes auf der Sozialdemokratie lasteten, damit die Zustände von damals wieder herbeigeführt werden.

E 13,

Berlin, Mittwoch, den 15. Januar

Es ist sehr leit,

Justizminister Dr. Beseler: Meine Herren! Die Anfrage des Herrn Abg. Winckler, die er

werden, die uns vor derartigen Gefahren \chGügßt. zu erklären: die Steuerzushläge müssen beseitigt werden, wir haben

schreitet. Es kommt noch hinzu, daß diefer hohe Zinssaß auh nit für jedes Kapital, sondern nur für Kapitalien von 100 000 4 und

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

tätigkeit von reiver vriesterliher Tätigkeit untersheidet, f spri ; % Tel , fo entsp fie der Auslegung Friedrichs des Großen. Als der JIesuitenorden Vis

der preußishen Negierung kam, wandte sie sich zunähst an den Bundesrat und stellte dort fest, daß allerdings bei der Emanation des

soviel Geld. Wenn man aber das näher ausrechnet und nachsieht, so fehlt das Geld. Diese Behauptung ist sehr billig, aber sie läßt sich in der Zukunft nicht realisieren. Herr Dr. Wiemer hat ferner fich sehr lebhaft gegen meine Ausführungen über die Shuldenttilgung gewendet. Er hat erklärt, es wäre eine eigentümlihe Sache, früher sei immer das Reich als Schreckgespenst für alle in bezug auf s{chlechte Finanzwirtschaft hingestellt worden und jeßt würde das Reich als Beispiel für gute Finanzwirtshaft angeführt. Warum nicht? wenn im Reich die geseßz- lihen Verhältnisse geändert worden sind, wenn das Reich Einkehr ge- halten hat und sich klar geworden ist, daß es mit der bisherigen Finanzwirtshaft nicht so weiter geht, wenn besondere Bestimmungen getroffen worden sind, warum soll das Reih dann nicht vorbildlih sein? Das Neich ist vorbildlih auf diesem Gebiete, und Herr Dr. Wiemer hat mit seinen eigenen Ausführungen dem zugestimmt und sich selbst widerlegt. Er hat erklärt: die Tilgungssäße, welhe das Neich für seine Anleihen festgeseßt hat, billige ih, ih möchte, daß sie auh für Preußen eingeführt werden. Das Reich hat aber für werbende Anleihen einen Tilgungssaß von 1,9% —+ ersparten Zinsen eingeführt. Herr Dr. Wiemer hat \ich für Preußen lebhaft dagegen gewendet, daß für werbende Anleihen eine Tilgung eingeführt würde, troßdem hat er zuglei erklärt, daß der Tilgungssaß8, den das Reich für werbende Anleihen eingeführt hat, ein durhaus gerecht- fertigter ist. Wenn ich diesen Tilgungssaß von 1,9 9/9 für Preußen bekäme, würde ih auch erklären: unsere preußischen Tilgungssäge sind durchaus gesund und akzeptabe!l. Dann hat der Abg. von Arnim heute zwet Fragen an mi ge- rihtet. Die erste Frage betraf den Nücckgang in den Einnahmen der Münze. Er hat gemeint, es wäre nicht gut, daß man niht genügend Silbermünzen prägte, weil offenbar überall darüber geklagt würde, daß cin Mangel an Silbermünzen vorhanden wäre. Woher der Mangel an Silbermünzen kommt, wage ih nicht ohne weiteres zu behaupten. Jch glaube, daß er zum Teil daher kommt, daß viele Leute sowohl Gold wie Silber bet fich zu Hause für alle Notfälle aufberoahren, weil fie glauben, es wäre hier sicherer als anderswo. Ich muß im übrigen sagen, die ganze Münzfrage ist nit eine Landesfrage, sondern cine Neichsfrage. Das Reich hat zu bestimmen, wieviel Münzen geprägt werden follen, und niht der preußische Staat. Die Finanzverwaltung bekommt vom Reich nur die Mitteilung, welche Pläne in bezug auf die Münzprägung bei der Reichsverwaltung bestehen, und als der Etat aufgestellt wurde, haben wir vom Schatzamt die Mitteilung bekommen, daß fo und fo viel für das nächste Jahr geprägt werden folle, und danach find dlke Ziffern eingestellt. Inzwischen habe ich gehört, daß eine verstärkte Ausprägung vom Schaßzamt in Aussicht genommen ist; es werden ih also dicse Zahlen etwas ändern. Dann hat Herr von Arnim eine Beshwerde über das Verhalten der Zentralgenossenshaftskasse vorgebraht. Er hat ausgeführt, die Zentralgenossenschastskasse habe ein Zirkular an sämtlihe öffentlichen Kommunal- und Sparkassen ergehen lassen, in welhem hohe Zinssäße für Ultimogeld angeboten werden, und habe diese Kassen zu gleicher Zeit aufgefordert, das Geld an die Zeniralgenossenschaftskasse abzuführen. Herr von Arnim erblickt tin diesem Verfahren eine Aufforderung au an .die soliden Kassen, sich an dem Ultimo- geschäft zu beteiligen, das Geld dem Ultimogeshäft zuzuführen und außerdem eine Entleerung der Kassen für sonstige Zwecke, also eine Zuführung des Geldes zu Geldgeschäften, statt zu rihtigen Kapital- anlagen. Zu meiner Freude glaube i, den Abg. v. Arnim beruhigen zu können. Die Verhältnisse liegen nicht ganz so \{chlimm, wie er sie dargestellt hat. Das Rundschreiben, welhes die Zentralgenossen- \chaftskafse hat ergehen lassen, ist nicht in diesem Jahre zum ersten Male ergangen, sondern wird von der Zentralgenossenshaftskasse alljährlich an die angeschlossenen Kassen erlassen. Die Zentral- genossenschaftskasse hat geradeso wie alle anderen großen Banken au Kassen, die an die Zentralgenossenschafstskafse angeschlossen find; fie muß auch mit diesen regelmäßige Geschäfte machen, weil die Zentralgenossenschaftskasse sonst gar nicht so ge- Meinntia: wirt Ante, Die fee lut Die Zentral: genossenschaftskasse darf von den ihr angeschlossenen Ge- nossenshaften doch nicht auf große Gewinnerzielung hinarbeiten, sie darf niht hohe Zinsen nehmen, fondern muß möglihst gemein- nüßzig wirken. Das ist au statutarisch vorgeschrieben. Um das tun zu können, muß sie auf anderen Stellen einen Verdienst haben, und diesen vershafft sie sich dadur, daß sie Geldgeshäfte macht, gerade so wie andere Banken. Die Aufforderung, die an die einzelnen Kassen ergangen ift, ist durhaus niht in dem Umfang ergangen, wie Herr von Arnim an- genommen hat. Die Aufforderung ist nur an die bei der Zentralgenossenschaftskasse angeschlossenen Kassen er- gangen. Die Zentralgenossenschaftskasse hat, wie Herr von Arnim zutreffend vorgetragen hat, elnen Zinssaß von 53 9/6 angeboten für die Zeit vóôn ultimo März bis ultimo April 1912. Die Ultimogeldsäße, welche an der Berliner Börse in der Zett galten, waren 6Z und 7 9%/. Also die Zentralgenossenshaftskasse ist noch 149% darunter geblieben. Wenn die Zentralgenossenshaftskasse überhaupt derartige Geschäfte mit den ihr angeshlossenen Kassen nl{cht machte, würden die ihr an- geschlossenen Kassen thr das Geld abziehen und das Geld fofort zu den Privatbanken bringen, weil sie dort das Geld ganz anders ver- zinst erhalten als bet der Zentralgenossenschaftskasse. Ich kann aus eigener langjähriger Erfahrung sprehen, weil die Kommunen, in denen ich tätig war, immer mit der Zentralgenossenschaftskasse ar- beiteten. Wenn vorübergehend mehr Geld in den Kassen ist, kommen die Kommunen in Verlegenheit, was sie mit dem Geld machen sollen. Das Geld kann nicht langfristig angelegt werden, weil es gebraucht wird. Es muß also auf Depositenkonto angelegt werden. So sind viele Kommunen an die Zentralgenossenschaftskasse angeschlossen. Wenn die Zentralgenossenschaftskafse bei einem so hohen allgemeinen Zinssaßtz, wie er heute herrscht, die Verzinsung auf Depositenkonto für die Kommunen zu niedrig halten würde, würden die Kommunen ih sagen: das ist ja ganz unbillig von der Zentralgenossenschaftskasse; fie verdient ja

am Sonnabend an die Justizverwaltung gerichtet hat, habe ih niht fogleich beantwortet, weil ih mi erst über die Zahlen vergewissern wollte, die hierbei in Betraht kommen. Nunmehr kann ich zu der Frage wegen der kleinen ländlichen Amtsgerichte folgendes bemerken :

Es ist während meiner Amtszeit ein einziges Amtsgericht aufge- Hoben worden, und zwar zu Groß Salze durch Vereinigung mit dem Amtsgericht in Schönebeck. Es wurde aufgehoben, weil die beiden Orte, die bisher besondere Amtsgerichte hatten, tat\ählich nur einer waren, und deshalb ist durch ein Geseß von 1906 unter Zustimmung des hohen Hauses diese Zusammenlegung erfolgt. Das hat also wohl für die Frage, wie die Geriht8eingesessenen zu den Gerichtsorten ge- langen Eönnen, feine Bedeutung. Außerdem ist augenblicklich in Er- wägung, ob man aus drei kleinen Amtsgerichten , dle au nahe bei etnander liegen, und die alle drei an stich Neubauten erfordern, ein Amtsgericht mit zwei Amtsrichtern machen ïfolle. Ich weiß noch nicht, wie die Erwägungen auslaufen werden. Jedenfalls kann au diese Zusammenlegung niht ohne Zustimmung des hohen Hauses erfolgen.

Andererseits ist in der Zeit, da ih hier mein Amt versehe, an 8 Orten abgesehen von den Berliner Vororten die Errichtung neuer Amtsgerichte erfolgt oder wenigstens bereits durch Gese an- geordnet. Also Sie sehen, daß das Bestreben der Justizverwaltung im Prinzip keineswegs dahin geht, die Zahl der kleinen Amtsgerichte zu vermindern, sondern im Gegenteil, fie zu vermehren. Die Be- rechtigung dieses Grundsagtes ergibt sich {hon aus den Ausführungen, welhe am Sonnabend Herr Abg. Winckler zu diefer Sache gemacht hat. Die Absicht der Geseßzgebung des Jahres 1879 is unzweifelhaft die gewesen, daß der Bevölkerung namentli auch des platten Landes die Gelegenheit, zum Gericht zu gelangen, möglichst erleichtert werden follte (Bravo!); auch is der Gedanke maßgebend gewesen, daß der Nichter der Vertrauensmann der Bevölkerung sein solle und ihr, soweit sein Amt es mit si bringe, mit seinem Rate zur Seite zu stehen habe. Das Iäßt fich natürlih leiter ermöglihen, wenn der Zugang zum Ge- rit für alle möglihst einfa und leiht gestaltet wird. So wird die Sache heutigen Tages noch von der Justizverwaltung behandelt. Die einzelnen Fälle, die ih erst anführte, und in denen es sich um die Zusammenlegung von Gerichten handelt, haben ihre befondere Veranlassung und berühren den Grundsaß nicht. Ich verstehe also nit, wie eine Beunruhigung im Lande hierdurch entstanden sein mag. Es mögen sich Gerichte über diese oder jene Pläne verbreitet haben, diese find aber nur, soweit ih es heute hier vorgetragen habe, begründet. (Bravo!)

Finanzminister Dr. Len tee:

Meine Herren! Herr Abg. Dr. Wiemer hat gestern in seinen Ausführungen die bisherige Finanzpolitik nah jeder Nichtung hin gemißbilligt. Er hat erklärt, von Anfang an hätten er und seine Parteifreunde sich nicht damit befreunden können, daß die Ueberschüsse der Eisenbahnverwaltung, wie er sich ausdrückte, thesauriert und dadurch der allgemeinen Verwaltung entzogen würden, und der dles- jährige Etat wäre infolgedessen ein getreues Spiegelbild der bis- herigen Thesaurierungspolitik zum Schaden der allgemeinen Staats- aufgaben, zum Schaden vor allen Dingen auch der Kulturbedürfnisse. Meine Herren, ich bin einigermaßen erstaunt gewesen, als ih diese Ausführungen des Herrn Abg. Wiemer gehört habe. Denn ih batte bis dahin angenommen, daß allmählich fo ziemli alle hier in diesem Hohen Hause davon durhdrungen worden wären, wie wichtig und wie notwendig es für eine geordnete Finanzverwaltung ist, daß die Staatsausgaben nicht wesentlich oder allein auf die \{wankenden Einnahmen der Betriebe gestüßt werden, daß man die shwankenden Einnahmen der Betriebe nach oben hin abschneiden und sie für die {lechten Jahre ansammeln muß. (Sehr richtig! rets.)

Ih möchte an Herrn Abg. Dr. Wiemer die Frage richten, wie er fich das denkt, wenn alle diese schwankenden Einnahmen in den Ießten Jahren in dauernde Ausgaben verwandelt worden wären, was ganz zweifellos der Fall gewesen wäre, wenn die bisherige Politik nicht einges{chlagen worden wäre. Meine Herren, wir hätten dann den Erfolg gehabt, daß wir in diesen guten Jahren sehr viele neue dauernde Ausgaben hinzubekommen hätten, daß wir aber, sobald die unvermeid- lihen, nah einer wirtschaftlißen Hochkonjunktur immer wieder sich zeigenden Rüdkschläge eingetreten sein würden, vor einem großen Bakuum ständen, also sehr viele Ausgaben hätten, für die wir eine Deckung überhaupt niht hätten nahweisen können.

Meine Herren, ih kann infolgedessen Herrn Abg. Wiemer in seinen Ausführungen in keiner Welse folgen, die dahin gingen, die jeßige Finanzpolitik wäre eine Thesaurterungspolitik zum Schaden des Staates. Den Beweis dafür, daß diese sogenannte Thesaurierungspolitik ein wundershönes Schlagwort die Kultur- bevürfnisse zurückgedrängt hätte, ist er vollständig \{chuldig geblieben Der Abg. Dr. Wiemer hat wiederholt gestern diesen Ausspruch getan, und obwohl ich immer gespannt hinhorchte, um zu erfahren, inwieweit die Staatsregierung hinter der Befriedigung der Kulturbedürfnisse zurückgeblieben wäre, fehlte jede Begründung, sondern es blieb lediglich bei der Behauptung. (Sehr wahr! rets.) In dem diesjährigen Etat ist gerade der Kultusetat ganz besonders gut weggekommen, und wenn Sie die früheren Etats ansehen, so sind auch in diesen die Be- träge gerade für die Kultusverwaltung ganz ungewöhnlih stark ange- \{wollen. Wie man da sagen kann, daß die Kultusbedürfnisse ver- nachlässigt werden, ist mir unklar. (Zuruf links: Kulturbedürfnisse!) Ja, auch die Kulturbedürfnisse sind gar niht vernahlässigt worden. Ich möchte bitten, mir den Nachweis zu erbringen, inwieweit Kulturbedürfnisse vernachlässigt worden sind. Die Kultur- bedürfnisse ersheinen vorwiegend im Etat der Unterrihtsverwaltung, und der Etat der Unterrichtsverwaltung ist in diesen Jahren so stark vermehrt worden, daß von der Vermehrung der Nettoverwaltungs- ausgaben mehr als die Hälfte auf den Kultusetat entfällt. Ich glaube, das beweist, daß wir uns in der Beziehung unserer Pflicht voll bewroußt sind.

Herr Dr. Wiemer hat geglaubt, es wäre möglich, die Steuer - zushläge in der Zukunft ersparen zu können, wenn wir zu dem

gerichtliche Entscheidung aufgehoben worden war, hat Friedii Große Wert darauf g°legt, daß die Mitglieder des Bron E R pweller sungieren. Nach der Verfügung der bayerischen Regierung dürfen die Fe! tten vorübergehend in der Seelsorge Aushilfe leisten E der Aussicht der zuständigen Pfarrer. Ste dürfen Vorträge Ae nit bloß außerhalb, sondern auch innerhalb der Kirche. R ist die Brandfackel, die man in. das Volk wirft. Die be; ufenen Bertreker des katholischen Volkes in kirhliher Beztebung haben sich wiederholt für die Aufhebung des Jesuitengeseßes bemüht, alle ihre Eingaben find aber unbeantwortet geblieben. Dur die Aufhebung des S 2 ist nur eine etwas mildere Prar!s in ‘der Anwendung des Gesepes eingetreten. Es ist durchaus eine irrige Ansicht, wenn die Herren annehmen, daß sie von unserer Seite ausgefuhrt wird. Das Gegenteil ist der Fall. Es ist gesagt worden, wir müßten mit der Psyche des protestantischen Volkes rechnen. Der Jesuiten- orden sei der Todfcind des Protestantismus und sei gegründet worden ur Bekämpfung desselben. Bei der vorgerückten Stunde fann ih es nicht unter Beweis stellen, daß diese Behauptungen unwahr E aber bereit, Jhnen fine Anzahl Bücher zu nennen i : “D l J _Qle diesen Beweis finden. Unter anderem berufe i ih babunc ba G 20ex 1 fann nit berfennen, daß doch die Hand- | Auf Franke, der die ctnes Behauptungen für Uten S O vont Mere s L Un er geworden ist. Es ist eine ganze Rethe | Daß der Jesuitenorden seinen bedrängten Mitgliedern im Ausland E O A f A Aa als katholischen Priestern zugelassen | U Vilfe kommt, kann man ihm doch nit vorwerfen. Sonst müßten entfken uk * Ag ifeiten oder fonfefsionelle Schwierigkeiten Sie dem ganzen Katholiziómus diesen Vorwurf machen. Der Abg. iag felbit ertiîrt, daß cus Lee Mae Be V. S, im Hoi: | Sicbtndt bal darauf bingewiofen, baß von fon)ervativer Grite ofen: c " 1 D 4 +8 M \ 1&1 4 e 5 4 ¿ laien Inhalts unter -gewissen B r eiman, ael D zu {arf ebatte O "Sa ceóa ien Es BON rage e s e „r VoRiBen Ah Ae Me eie SS c : j n Vortra get Ung haben Jesuiten unbeanstandet religiöse haben, daß man noch gegen uns allzu \charf a r A ps hier als ins verbotene bezeichnet wird, ist hier nicht genteßen würden, wie die Protestanten in Bayern. Die Katholiken Dele ( [a n. Au 1m Großherzogtum Baden sind solche | Jch verweise auf die „Preußischen Jahrbücher“ fowie auf einen als ein neuer Ausdru in diese Materie hHineingekommen, müssen dort zu den evangelishen Kirchensteuern beitragen, das Geh eltritlen geitattet. Die ganze Nechtslage, die durch | Ausspruh des pielgenanaten Pastors Jatho, aus denen sich er- | sondern er is dem Oberverwaltungsgerihtserkenntnis l s y y o ‘c ; 1 o j ruh dagegen dürfen sie für ihre eigenen Kirchen keine Steuern erheben. n g » geschaffen ist, ift vollfommen unklar. Das Oberver- | gibt, daß man au auf evangelischer Seite einsieht bas in be nommen, das ja der He “Al a: ai übrt: Kat: Herr Friedberg hat dann ferner einen Zusammenhang zwischen Geste lag in elner einzigen Entscheidung über dieses | Zesuilenfrage zu weit gegangen worden ist. Meine 'Frattion at biefe ‘G M L E O Porfh auch angeführt hat. In wirtschaftlichen und religiösen Dingen geleugnet. J verweise dal L an id Inge des Neichstags ließen nit erkennen, scinerzeit im Reichstag einen Antrag eingebracht, daß etne Kommission H Srtenuinis ist die Praxis, die sich in Preußen da auf das Handbuch der politijhen VDekonomie von Schönberg. Ordi An E : ewußt gewesen wäre, mit der Ausschließung des | Eingeleßt werde, welhe prüfen soll, ob die vielen Vorwürfe ge herausgebildet hatte, festgelegt, und dieses Erkenntnis steht, wie mir Danach wird gerade auf diejen Zusammenhang hingewiesen. Herr T Al, „jede Ordenstätigfeit der Mitglieder zu untersagen; wenn | die Jesuiten berechtigt seien. Diejer Antrag ist abzel-hnt Eee scheint, durhaus im Eiukflang mit dem Bundesratsbes{luß ton Wiemer hat uns dann längere Audeinandersezungen gemacht über die ence fenthaltsbeschränkung als das einzige Zwangsmittel be- | Warum seßen Sie nicht eine solche Kommission Haa Man tiabebis 28. November v. F. Uebrige 2 it diefe Pr E E E Stellung seiner Freunde zu kirhenpolitishen Fragen. Gr hat es Ms No s eten andere Zwangsmaßregeln unzulässig. Infolge | Jesuiten dürfen nicht zurüctkommen, weil man eine Störung des eeligeäsen Ab L Porsch h E A rarxis, was ja auch Derr aber vermieden, wie auch im Netchstage, sich darüber zu äußern, E DE ans Lrging nun die neue Bundesratsverordnung Friedens befürhtet. Nimmt man denn auf uns Rücksiht? Gegen g. Por d ervorgeboben hat, feine8wegs allein in Preußen in der ob seine Freunde für die Aufhebung des Jesuitengeseßes zu haben E E: G er 1912, die in unseren Kreisen lebhafteste Erregung | Uns geht man rücksihtslos vor. Wenn man si auf den Standpunkt Weise, wie ih es geschildert habe, zur Ausbildung gekommen, fondern ind, Ex bat ins gefraat, wie wir uns (1 és Auben (ellen. be laginites at. Nachdem der Bundesrat Monate lang über die stellt, daß die Jesuiten den konfessionellen Frieden stören, dann n sie ist in allen wesentlihen Punkten durch ganz Deutschland dieselb Ich war über diese Frage erstaunt; die Stellung des Zentrums dazu Da he verhandelt hatte, glaubte man, daß irgendeine Erleichterun man au dafür sorgen, daß dies nicht auf dev: aubéze; dann muß ¿wei 4 En i ganz V 1 ¡lan tetelbe Zub bo befaiint fein. A! ibiider Seite wér man L B, von ua werde, cs trat aber gerade eine Vershärfung der bégberigen schieht. Dies zu fordern, sind wir berechtigt, auch ant O q U namentilich au im Königreich Bayern, wie ja von denx unserer Stellung in der Sculfrage befriedigt, Bemerkt muß dazu S g M Bundesratsbeshluß von 1872 verbot lediglich die 24 Millionen Katholiken find. Man sagt: uno es müsse auf bas Herrn Abg. Porsch durch Erwähnung des Erlasses des bayerischen allerdings werden, daß unter den Juden es darüber keine Einigkeit v esterlic E die preußische Verordnung von 1872 verbot die | evangelishe Empfinden Rücksicht genommen werden. Würde ma es Herrn Kultusministers vom 4. August 1911, worin in Bayern ebenso aide Here Dr. Leblknedit bat” uus bai Voratalesen, wir E erlihe und sce!sorgeriche Tätigkeit, der Bundesratsbeschluß von | aber dulden, daß in katholishen Staaten der Ministerpräsident ic wie in Preußen nur die stillen Messen für zulässig erklärt wurd bâtien in der Jesuitenfrage unsere Schuldigkeit nicht getan. Das E U darüber hinaus jeoe religióse Tätigkeit gegeaüber | gegenüber der protestantischen Bevölkerung auf das tatbolisde bestätigt worden ift La d g eriart wurden, Gesetz hätte längst aufgehoben werden können, aber wir wollten Sesuiter ns ist eine Verschärfung. Die Verordnung gefiattet den | Empfinden beruft? Seien Sie überzeugt davon daß wir 24 Mil- : | es niht, weil wir davon lebten. Ein derartiger Vorwurf muß sehr î ¿[uten nur, in Versammlungen außerhalb kirhliher Räume Vor- | lionen Katholiken auh mande Leute kennen, die wir lieber dort Meine Herren, ih wollte diese tatsächlihen Angaben mache erstaunen. Wenn man der Meinung ist, daß wir uns vor der Auf- A Me balten, soweit fie nit religiöse Gegenstände berühren. | Wissen möchten, wo der Pfeffer wächst. Und doch müsen wi bûs wie ich hoffe, Beruhi j a L E hebung fürchten, und wir uns dadur unsere politishe Stellung ver- Rel N der Verfügung ist ungeseplih, er verstößt gegen das | selbe Vaterland mit ihnen lieben; aber wir wlisGön ads, daß eh 4 4 us Dencigung- Meiigacnaan, dals SBIO DACGUE At derben, nun, fo soll man es tun, und Herr Dr. Liebknecht wird sich s O. Vankenswerterweise haben: der Staatssekretär | Man auf unser Ewpfinden Rücsjicht nimmt und uns nicht als 5 Ven, daß durch den neuèsten Bundesratsbes{chluß keineêwegs eine vielleicht wundern, daß es nit der Fall i. Hérr Liebknet warbaua M E *justizamtes im Reichstag und der Kultusminister hier riedens\törer bezeihnet. Jede religiöse und antireligiöfe Propaganda Verschärfung in der bisherigen Praxis eingetreten ist, sondern daß 'es verwundert darüber, daß Graf Praschma die Jesuiten als Förderer der c l daß es bei der P milden Praxis bleiben solle. ist in unserem Vaterlande gestattet, in welcher Form sie fi b as b sih in ihm ledigli um eine Kodifizierung der bestehenden H dhab Autorität hingestellt hat. Herr Prashma soll mit der Wurst nach E late Nechtslage ist dadurch aber nit geschaffen, nnd wenn aus breit macht, ob im Gottesdienst oder in der Veran taltung von Volfs- | des Gesetzes gehandelt hat : andhabung der Speckseite geworfen haben. Aber mein Parteifreund i nicht ver. E 9 N ars des Staatsfekretärs Delbrück auf die Anfrage des Abg. | versammlungen. Ich verweise auf die Propaganda der unter en lischer : : standen worden. Man wirft doh den Jesuiten vor, daß sie staats- h Le Landetpolizeibehörden nun wissen, was sie zu tun haben, | Leitung stehenden Heilsarmee, Da kräht kein Hahn danach 4 Aber Abg. Graf Moltke (freikons ): Die Ausführungen des Ab gefährlich und staatsfeindlih seien. Es sollte nur nahgewiesen werden, [E n wünsche ih sie. Dem Ministerpräsidenten von Bayera kann | venn ein Jesuit zu einem anderen gebt, um i über religiöse Dinge Dr. Porsh darf man nicht unbeantwortet ins Land hinaus S wie unberechtigt ein solher Vorwurf ift. Herr Liebknecht meinte, Graf i Poe e Schuld an der gegenwärtigen Lage nit zusieben. JFcch | 31 unterhalten, so halten Sie dies für staatsgefährli. Ste balten lassen, weil fonst wirklih au im fatholisWen Volk der Ef L 2 Prashma hâtte sogar den Schatten des Reaktionärs von Gerlach cene dankbar an, daß der Abg. von Arnim wenigstens die Loyalität | €8 für gefährlich, wenn ein Jesuit in der Kirche Vorträge hält. Jch | erweckt werden müßte, daß jeßt nah dem Jesuitengeset: af Dees heraufbeschworen. Diese Dinge haben aber miteinander nichts zu tun. El erie Ministeriums anerkannt hat, während der Abg. Fried- | glaube, wenn ein Vortrag in einer großen Bersammlung gebalten fabren wtrd als sonst. Graf Praschma hat behauptet “daß den Der Abg. von Gerlach hat im Jahre 1853 nicht als Redner, sondern Ln avon sprach, daß es eine Brandfackel in das deutsche Volk | wird, so ist das weit gefährliher als ein Vortrag in M Kirche Bundeëratsbeschluß jeder katholische Volksscüler besser abgefaßt nur als Vertreter der Kommission gesprochen. Da wurde hervor- ge L habe, und der Abg. von Zedliß sih ähnlih äußerte. Der | Nihilisten, Anarchisten dürfen in unserem Vaterlande ofen Pro- haben würde. Das ist ein Kompiiment für die Bolfssbule. ad gehoben, daß si gerade der Teil der Landräte zugunsten der Jesuiten u ne „eUltramontanes Ministerium“ ist dem Abg. Friedberg | Paganda machen, solange sie nit gegen die Staatsgefete verstoßen. ganz besonders für dic fatholishen Schüler. Man sollte ih ausgesprochen hat, die evangelisch waren. Jh will auch auf die L E E Zwischenruf aus unseren Reihen zurückgewiesen | Aber uns, den Gliedern eines Ordens der katholischen Kirche, verbietet | deëbalb in Zukunft besscr hüten, dem Kultusminister den Vor Nechtslage der Jesuiten in unserem Vaterlande verweisen, sie sind R e E Abgeordnete Friedberg rektifizierte sich daun und sprach | Man, vor unseren Glaubensgenossen in Versammlungen und Kirchen | Vf zu machen, daß die katholishe Volksschule eingeen t ist der Willkür der Polizeiorgane ausgeliefert. Am Anfang der 70 er Jahre Ale einem Zenkrumsministe:ium. Der verewigte freikonservative | WuWzutreten. Das ist etwas, was das Gemüt des Katholiken auf. | Was man gegenüber dem Jesuitengesetz vorgebracht hat find “le iter verlangten der Altkatholikenkongreß und auch viele Protestanten- A9! bon Kardorff-Vater sagte 1904 im Reichstage gegenüber dem | peitscht. Wenn wir dagegen Abhilfe verlangen und die Aufhebung juristishe Spißfindigkeiten. Der nitkatholischen Presse Wird, uen vereinigungen den Erlaß eines Jesuitengeseges. Die Regierung ver- A0, At. man sollte lieber den Ausdruck „ultramontan* nit | oder Milderung des Jesuitengesetes fordern, dann kann man ritt geworfen, daß sie das katholische Volk beleidigt. Fb pa R langte damals nur, die Jesuiten internieren zu dürfen. Merk- Ge )rauchen, Auch der Auedruck «Zentrumsministerlum“ ist nicht | sagen, daß wir die evangelischen Bolkskreise provozieren. a‘er daran, was si die katholische Presse alles geleistet bat. Bon würdigerweise hat damals der Regierungsvertreter erklärt, es liege e reffend. Nur zwei von den sieben bayerishen Ministern ihrer Haltung während des Kuiturkampfes will i ganz fhtweigen D nichts ferner als ein Akt der Feindseligkeit gegen die fatholische s aktive Zentrumsmitglieder gewesen, Frhr. von Hertling und nur hinweisen auf den Ton, der angeschi‘agen wurde ‘als! es fi damals Kirche. Ein Führer des Zentrums hat damals dieses ganze Geseg Pr r. bon Soden; ein drittes Mitglied, der Verkebröm nister, D. um die Bismarck-Ehrung im Reichstage handelte. Auch jetzt kob für einen Bankcott der Legislatur erklärt. § 1 verbietet den at als Yentrums1*ann gegolten, ist aber politis nit hervor- man sich wieder in Uebertr.ibungen ünd nüßt damit nicht ate ci es Jesuitenorden überhaupt, § 2 verbietet inländishen Fefuiten den if eten. Die bbrigen Herren könnte man cher als l'beral bezeichnen. Sache. Gern anerkennen will ih, daß Graf Praschma sid ite Aufenthalt, und die ausländischen können ausgewiesen werden. Der rana t das Minlslerium s\chon deshalb nicht, weil Schärfen gegen Anderszgläubige enthalten hat. Nach den A L Bundesrat bekam damals eine Blankovollmaht, was nie da tar ¿wei Miuister evangelish sind. Die Parität ist also ‘ziffern- führungen des Grafen Praschma soll Katholizièmus und Jef tis und auch nie wieder vorgekommen ist. In derselben Zeit, in der die aag vollfommen gewahrt, wie sie anderswo nicht besteht. mus dasselbe sein. Dem gegenüber will ich nur feststellen, daß deutshe Gesetzgebung es einem Teil des deutschen Volkes verwehren Dloder find in keinem bundesstaatlichen Parlament so \charfe Worte gerade auf fatholis@er Seite in dieser Beziehung vielfa“ a wollte, die Negeln des heiligen Ignatius zu befolgen, beschloß der egen a inisterium eines anderen Bundesstaats gesagt worden, wie andere Auffassung geherrsht hat. Wenn “jeßt ‘dieses Süläawort deutsche Reichstag ein Gesetz, das es jedem gestattete, außerhalb eines old von dem Abg. Friedberg. Gegen cinen Zentrumsmann sind so lautet, dann seßt man si doch mit einem großen Teil de jeden Gottesglaubens zu leben. Herr Bebel, der damals noch eta Worte natürli erlaubt, und wie ist das Ministerium Hertling eigenen Glaubensgenossen in Gegensaß. Es ist ausgeführt wörden, keinen Fraktiontverband um \ich hatte, sagte damals von unserer ert draußen in der Presse behandelt worden? Würden .wir ein daß die Jesuiten der beste Schuß und Truß von Thron und’ Altar Bourgeollie, daÿ fie nis wenlges - als religiss fet, - und ueres Ministerium so bekämpfen, wie das christlih-konservative sind, und daß sie Gegner aller anarchistishen uüd istlhilerisSèn wenn man dem FJesuitismus vorwerfe, er verstoße gegen D bit) Woicy Vertling bekämpft ist, so wäre es mit dem konstitutionellen Umtriebe find. Dahinter möchte ich doch ein großes historisches Moral und Sitte, so tue sie es in einem noch höheren Maße. t N überhaupt aus. Wie der neue Jesuitenerlaß in Bayern ent- Fragezeihen maten, und zwar nicht namens meiner Glaubens Der Nelchötag: leitete “seine Kompetenz zum Verbot des Desuiten- Ew , _will ih für allé Zukunft aftenmäßig feststellen. Der genossen, sondern in dem Namen der historischen Wahrheit Dèr ordens aus Art. 4 der Neichsverfassung her, der auch) vom Vereins- 4 9 c¡riedberg meint, wir möchten uns nicht auf Gedeih Jesuttenorden weicht darin von allen anderen fatholishen Orden “f vem idt Das Gese war aber nach6 einem Gütadten D. Verderb mit dem Ministertum Hertling identifizteren. daß er ein viel weitergehendes Gelübde hat; indem er unbektii ten Tabands. aid audreiden®, ub ex wurde duch den Bell bes Las tun wir niht. Wir haben beiderseits unsere Verantwortung, Gehorfam für den jeweils regierenden Papst gelobt nimmt cr h Biunbeirats vont Juli 1979 ecoîuit Diese Verordnung des S für sich. Wir können unsere Stellung dadurch nur ver- s : eine ganz andere Stellung gegenüber feiner eigenen Kirche éin Bundesrats bezog sih aber wesentlih auf den § 2; man nahm an, wi echtern; enu etwa einmal einer von uns preußishec Minister Derr Abg. Dr. Porsh führte aus, daß in Preuße j Dadurch erschüttert er unter Umständen nit nur den Altar, sondern daß nah dem § 2 die Landespolizeibehörden die Möglichkeit hätten, G S welchen Angriffen würde ec dann ausgeseßt sein! Vor Steigerung, eine Verschärfung der Auffa}s ib A Ene! 1 id den Thron. Für ihn allein ist der Wille des Papstes maß ebend. jeden deutschen Jesuiten zu intergieren und jeden ausläntis@en dezn 2 undesratsbefchluß von 1872 telegraphierte der bayerishe Minister des Fesuit : T : E “«ussaqung ü er die Bedeutung | Das muß aber. auch zu Konflikten allerschwerster Natur führ. wenn Sesuiten zu extemnieren. Der Bundesrat wollte dies aber nit der A ard an den Bevollmächtigten in Berlin: „Was ist Ordenë- equi engeseßes und seine Anwendung allmähliG eingetreten sei. | das staatlihe Gebiet in Frage kommt. Jemand, der einem Ma ai Willkür der Landespoltzeibehörden anheimstellen und beshloß daher, A8 eit? Ein mir unverständlicher Begriff.“ Deshalb überließ | Ursprünglich, nah dem ersten Bundesratsbeshluß vom 5. Juli 1872 | der außerbalb des eigenen Staates it, zu unbedingtem Gehorsam bér. was er getan wissen wollte. Da stand im Hintergrund der Ge- R N mera es den Polizeibehörden, selbständig vorzugehen. Der- | sei nur von Ordenstätigkeit die Nede gewesen: dann sei dur SBs pflichtet ist, kahn nicht eine unbedingte Stütze des Staates sein danke: wenn ihr euch nicht nach dieser Vorschrift richtet, riskiert O E ILET sagte später bet ciner Interpellation, den Begriff der | Erlaß der preußischen Minister vom 28. September 1872 priestor1t "1 | Bewundernswert ist ja die Organisation des Jesuitenordens Richtig ibe die Aniviadung des & 2,‘ Mittlerweile (t aber dep §2 auf- Pr eenstätigteit könne man verschieden auslegen. Nach der bayerischen Tätigkeit hi p - 49. September 872 priesterliche | ist es, _daß er auch in Deutschland vieles getan hat. Die Sefrtten gehoben worden, und es besteht nur noch der § 1 und § 3, die aus EraLis wurden die heiligen Messen ohne weiteres zugelassen. Die g inzugelommen, und s{ließlich heiße es jeßt nah dem | haben si auch bei uns zu gewissen Zeiten des Schulwesens und des der Jnitiative des Reichstags hervorgegangen waren, und deren Auf- f nze nit angenehme Entwicklung wurde dann dur eine Ver- | neusten Bundesratsbeschlusse „religiöse Tätigkeit“. Das sei eine | Unterrichts angenommen und haben viel Gutes geleiitet besonders i ugung des bayerishen Kultusministers von Wehner vom August 1911 | Steigerung. S Bitt nd Methode des Unterrichts. Aber gerade die dialektische S i h i; urchbudung und die Scholastik hat doch auch i Schâd: s Meine Herren, in Preußen auc darin irrt der Herr Abg. | babt, und auf diese ist es wohl ette Tos e fe At fatholishe Wissenschaft nach eigenem Urteil nicht auf der R steht und- noch nicht paritätisch ist den Leistungen anderer. Ver Jefuikenorden tit in verschiedenen Staaten ganz aufgehoben oder wesentlich beschränkt worden. Er ist au 1773 dur den Papst Zlemens XIV. aufgehoben und erft 1814" durd Pius 11. wleder

hebung der Reichstag dann wiederholt von der Negierung verlangte. erbcigeführt, worin er die Vorträ Mat fen Seba Der ergänzende Beschluß des Bundesrats hat die Sache nicht geklärt, Üeber den Erlaß des Kultusministers Tan Wehner Mans t Bévega / Dr. Porshch hat eine allgemein ershöpfende Auslegung und An- weisung an die Behörden darüber, wie das Jesuitengeseg und hergestellt worden. Wenn der Jesuitenorden taisähli® eine Stü verge V order \ahlich eine Stüt von Thron und Altar wäre, warum haben ihn denn gerade U U

sondern verwirrt. Der Bundesrat erklärte für verboten jede Ordens- große À ; vinisteri tätigkeit, insbesondere in Kirhe und Schule, sowie die Miision, er breitet, besonder bat Va Porte Epigkopat, fb diosertato 2 Bk Das Ministerium hat O geord die zu ihm ergangene Ausführungsbestimmung zu handhaben " Telbft cinen | er niemals stattgefunden. Au der Erlaß vom 23, Sev- Stauten aufgehoben? Alle diese Staatên sind also über die Nüßlich-

verstand also verständigerweise unter Ordenstätigkeit nicht die Regierung Missionen, sonst brauchte er sie nit extra hervorzuheben; er erkannte dae A gewandt. l enn eine „weitgehende Schonung Plaß greift. ; d A aa Mons E O E Ee selbst uen tember 1872, den Herr Abg. Dr. Porsch uen Œ einer Verordnung aus, die auc den anderen deutsen O2, den Herr g. Dr. Porsch angeführt hat, ist keine derartig allgenein cerschöpfende E Webetiens keit der Jesuiten anderer Meinun : | y Wu: i c etnung gewesen, als das Zentrum. @ die freie-S{hweiz hat dén Fesuitenorden 1847 a E R av

an, daß es neben der Ordenstätigkeit noch andere geistliche Bundesregierungen mitgeteilt werden sollte. Infolgedessen ist der ist er auch feine8wegs ein Geheimerlaß. (Hört, hört !) Sziedrih der Große hat die Jesuitea lediglich bevorzugt, weil

Tätigkeiten der Jesuiten gibt, und zwar die Mission. Gs sollte also die Ordenstätigkeit von der übrigen geisilihen Tätigkeit Grü dieser Erklärung dem boayerishen Ministerium für aus- tige Angelegenheiten unter dem 22. Januar v. J. mitgeteilt worden, Er- ift. an alle Regierungen. binausgegeben wod v K Y A 8 et en und hat auh nicht den übrigens, wie Sie wis} i vat î sen, heutzutage fo 1 ir R so wenig wirkungs sie ihm tatsächlich nüßen konnten, um die entvölferren Schulen Schlesiens wieder zu bevölkern, und um ibm gegen gewiffe renitente

untershieden werden, und von dieser letzteren sollten lediglih die Missionen verboten sein. Gleichzeitig überwies der Bundesrat und unter dem 11. März v. J. hat das Ministerium Hertling wörtlich die gleiche Verfügung erlassen. In der Lee werden die Jefuiten- din ie getragen. (Heiterkeit.) Er ist aus folgendem Anlaß entstanden. e Bischöfe beizustehen. Aber in einem Brief an seine S \ ck Z t U eme S Wilhelmine hat er die Jesuitenaesellshaft ‘als. s e fe

die Vollziehung des Geseßes den Landespolizeibehörden, über- ließ ihnen also die Auslegung des Begriffs der Ordenstätigkeit. missionen für verboten erklärt, aber es wird gesagt, daß nihts dagegen elnzuwenden sei, daß die Jesuiten Vorträge apologetishen SFnhalta : Schon damals, im Jahre 1872, also kurze Zeit nah dem Erlaß es Jesuitengeseyes, war von katholischer Seite der Anspruch erhoben | !Veulih genannt. Und an anderer Stelle schreibt er, man täte gut, diesen Orden in der ganzen Weit auszurotten. Daß Katholis

alten. Durch diese Verfügung hat die bayerische Re igli V1 aye gierung lediglich von demselben Necht Gebrauch gemacht, wie dié preußishe Megierung worden, daß die priesterlihe und feelsor ättgfei j / gerishe Tätigkeit der Jesuiten | hof i; f 1140 S v 2H Fo. Ma . zt8mu F iti t h nicht unter die Ordenstätigkeit falle. Als dieser Anspru zur Kenntnis |! daß ad Dipste den Siu E f i Roben us f n 7 S mie dd [e woe wle U FLUL Ct Ÿ FAILCU V e) co 1 K

mehr angeboten wird. Ja, meine Herren, 100 000 & und mehr haben nicht viele Kassen übrig, das kommt nur selten vor, und in- folgedessen muß für ein solches größeres Kapital auch ein höherer Zinsfuß gegeben werden. Für alle Kapitalten, die einen geringeren Betrag ausmachen, ist der Zinsfuß au niedriger. Also so bedenklich ist die Sache niht. Wenn der Herr Abg. von Arnim aber glaubt, daß diese Erklärungen ihn noch nicht ganz beruhigen, dann bin ich gern bereit, in der Kommission noch nähere Aufklärungen darüber zu geben. Aber ih glaube, daß dies wohl hinreihen dürfte, um die Be- denken zu zerstreuen, welche gegen diese Art der Geschäftsführung er-

hoben worden find.

Abg. Dr. Por \ ch (Zentr.): Der Abg. Dr. Liebknecht hat dem Grafen Praschma vorgeworfen, daß er in seiner Nede sih nicht darüber beshwert hat, daß keine Wahlrechtsvorlage eingegangen ift. Dies ist unterlassen worden, weil wir in diefer Sißzungböperiode das {on fehr oft getan haben, sodaß diesmal kein Anlaß vorlag. Ich selbst habe mich ja darüber schon früher geäußert, und ih kann deshalb auf meine damaligen Ausführungen verweisen. Außerdem werden wir ja bald Gelegenheit haben, gelegentlißh der Neuwahlen unseren Wählern Nechen]chaît darüber abzulegen. Gegenüber den Aus- führungen meines Parteifreundes Prashma über das JIesuitengeseßtz hat Dr. Friedberg darauf hingewiesen, daß protestanti|che Staaten den Katholiken gegenüber ein weit größeres Gntgegenkommen beweisen, als fkatholishe. Ihm sind vielleicht die Verhältnisse in Braun- schweig, Mecklenburg und Reuß nicht bekannt. Meine Glaubens- genossen dort würden sich freuen, wenn sie dieselben Freiheiten

Die preußische Regierung war and ffa fini ! T erer Auffassung und de i eung Gua vom 28. September 1872 weiter L D rbeaatättetet a lie as En Jf lege Fe ELON und Cltaegerise Tätigkeit ves Drdens, und dal "urde, was für uns Katholiken sehr bef j ist, E zwischen Beichte, Absolution und Spenden ete aa h L as bewies, wie wenig man über katholische Dinge unter- F E. i Sett err übrigens s ein Gebeimerlaß. Ó erfügungen der Îfid t E E erden. Im Königreich Sasen erzu n generelles Gefes von 1876, wona ein Mit.li wu “Drn ia SidähnliGen Kongregationen an als S . Vrdenötätig innerha es Königreihs nicht au: ü p E e F aaten Aueführun irte g ; mir n elannt. Als § 2 des Iesuitengeset im NReichttag aufgehoben wurde, erübrigte sich nah Ee (Io L CLURS E D den Bundesratsbeshluß von (2 zu erhalten. Letitende fatholische firbliche Kreis ¿ S zu der Annahme, daß die Aufhebung dcs C9 Sd he A Ad Fer Bundesratsverordnung von 1872 zur Folge haben würde Ich will heute nicht deutliher werden. Das ist bedauerlicherweise

Gesetzes und bei dem Erlaß des Beshlusses vom 5. Jult 1872 die Auf- fassung bestanden hätte, daß zu der Ordenstätigkeit auch die priester- lie Tätigkeit gehöre, weil eben der Orden der Gesellschaft Iesu ein priesterliher Orden sei, der námentlich dur die prtesterlihe Tätig- keit seine Ordenszwede zu erreichen anstrebe. Also es ist nicht ein genereller Erlaß über die Anwendung des Geseßes gewesen, sonder ein Erlaß, der eine spezielle Frage, einen speziellen Zweifel aufklärte und darüber die Anweisung an die Behörden gab.

Demgemäß ist auch später jederzeit verfahren worden. Die Zentcalinstanz in Berlin hat nur dann in diefer Angelegenheit ge- sprochen, wenn ein ftonkreter Fall zu ihrer Entscheidung gebracht wurde und sie einen Zweifel über die Handhabung des Gesetzes în einem bestimmten einzelnen Punkt aufzuklären hatte. Auch nah dem Wegfall des § 2 des Jesuitengesctzes ist eine allgemeine Anweisung an die Behörden nicht erfolgt. Man nahm an, daß im übrigen die Handhabung dieselbe bleiben könne, daß durch den Wegfall des S2 irgend eine Notwendigkeit, an der bisherigen Handhabung etwas zu ändern, niht entstanden sei.

Es ist also im Jahre 1872 keine Verschärfung eingetreten, ebenso-

Minister der geistlihen und icht iter E ge f i t Unterrichtsangelegenheiten Meine Herren! Was ih vorgestern den Ausführungen des Herrn Abg. Grafen Prashma gegenüber gesagt habe, gilt wohl auch zuin großen Teil von den Ausführungen des Herrn Abg. Dr Porsch daß sie nämli im wesentlihen vor das Forum des Reichstags und des Bundesrats gehören. Wenn ich aber troßdem sehr wohl verstehe daß die Herren, nachdem diese Frage in diesem hohen Hause cinmal angeschnitten worden ist, das Bedürfnis empfinden, ih weiter darüber auszulafsen, so würde ih doch keine Notwendigkeit erblickt haben, noch einmal das Wort zu ergreifen, wenn es niht doch vielleidt E mäßig wäre, einige tatsählihe Angaben des Herrn Abg. Dr. Porsch rihtigzustellen. Herr Abg. Dr. Porsch zog nämlich aus diesen tatsächlichen Angaben gewisse Schlüsse, die er niht hbâtte ziehen können und die er nit gezogen haben würde, wenn ihm der wirkliche Sachverhalt bekannt gewesen wäre.

(Stluß in der Zweiten Beilage.) und die sächsishe Regierung, die den Begri : ätigkei E j Jegriff der Ordensflätigkeit selbst interpretiert haben. Die Verfügung ist auch in den richtigen Grenzen

geelteben, Mo “f ; Yat Leben, Zenn die bayerische Regierung den Begriff ter Ordens